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Taxi Times DACH - Mai 2017

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MAI <strong>2017</strong> 4,80 €<br />

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D – A – CH<br />

SCHÜTZEN ODER STÜRZEN?<br />

EIN GESETZ<br />

IM POLITISCHEN<br />

FOKUS<br />

Besuch im Bundestag<br />

CEM ÖZDEMIR WIRD<br />

TAXI- KRONZEUGE<br />

Besuch in Karlsruhe<br />

TAXI VOR DEM<br />

BGH<br />

Besuch bei der IHK<br />

STRATEGIEN FÜR<br />

KASSENVERTRÄGE


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TITELFOTO: Fotolia / yodiyim, MONTAGE: Raufeld Medien FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

DAS PBefG-<br />

BÜNDNIS<br />

Im Herbst wird in<br />

Deutschland gewählt und<br />

mit Ausnahme der „Alternative<br />

für Deutschland“<br />

darf sich jede Partei Hoffnungen<br />

machen, am Ende<br />

als Teil möglicher Dreier-<br />

Koalitionen an der Regierung<br />

beteiligt zu werden. Wer am Ende mit wem die<br />

politische Verantwortung für die nächsten vier Jahre übernimmt,<br />

ist heute noch völlig offen. Sehr wahrscheinlich ist<br />

dagegen, dass die nächste Regierung auch eine mögliche<br />

Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) auf<br />

der To-do-Liste haben wird.<br />

Es ist deshalb immens wichtig, dass unsere Verbände mit<br />

den politisch Verantwortlichen aller Parteien und aller Ebenen<br />

ins Gespräch kommen. Hinter den Kulissen wird innerhalb<br />

des BZP schon lange darum gerungen, welche<br />

Positionen man gegenüber der Politik im Hinblick auf mögliche<br />

PBefG-Änderungen vertreten will. Ein Konsens nach<br />

dem „Friede-Freude-Eierkuchen“-Prinzip konnte dabei<br />

nicht erzielt werden. Dass am Ende ein als Resolution deklariertes<br />

PBefG-Bündnis herauskam, war der Kompromissbereitschaft<br />

aller Beteiligten zu verdanken (Seite 7).<br />

Unser Interview mit dem Grünen-Chef Cem Özdemir<br />

(Seite 14) zeigt ganz deutlich: Auch die Politiker sind zuerst<br />

einmal „nur“ unsere Fahrgäste. Sie bewerten unsere Branche<br />

nach den vordergründig ersichtlichen Kriterien Freundlichkeit<br />

und Qualität. Wenn das wie bei Özdemir komplett<br />

aus dem Ruder läuft und dann auch noch die angeschriebenen<br />

Berliner Verbände nicht auf ein Beschwerdeschreiben<br />

reagieren, kommt es zum medial viel beachteten<br />

Boykott.<br />

Was Cem Özdemir da losgetreten hatte, war für unser Image<br />

sehr schlecht, aber man muss dem Spitzenmann der<br />

Grünen zugutehalten, dass er hinterher mit den <strong>Taxi</strong>vertretern<br />

gesprochen hat. Das war eine der wenigen Möglichkeiten,<br />

einem hochrangigen Politiker die Komplexität, aber<br />

auch die Leistungsfähigkeit unserer Branche bewusst zu<br />

machen. „Nehmen Sie mich als Kronzeugen“, sagte er, als<br />

wir ihn auf politische Unterstützung ansprachen. Das war<br />

nicht nur Wahlkampf. Ich bin mir sicher, da dürfen wir<br />

Herrn Özdemir auch nach der Wahl beim Wort nehmen.<br />

Erst Recht, wenn er eventuell mitregieren wird.<br />

Jürgen Hartmann<br />

(Chefredakteur)<br />

INHALT<br />

PERSONEN<br />

4 Kai Diekmann: Von „Bild“ zu Uber<br />

GEWERBEPOLITIK<br />

7 PBefG im Fokus<br />

QUALITÄT<br />

14 Interview mit Cem Özdemir<br />

16 Der Blick hinter den ADAC-<strong>Taxi</strong>test<br />

KARLSRUHE<br />

18 <strong>Taxi</strong> vor dem BGH, Zentralen im Wettbewerb<br />

FISKALTAXAMETER<br />

23 Ein Überblick bei der Münchner IHK<br />

KRANKENFAHRTEN<br />

24 Strategie-Tipps für Verhandlungen<br />

ÖSTERREICH, SCHWEIZ + INTERNATIONAL<br />

26 Wiener + Berner Verordnungen<br />

GASTKOMMENTARE, FUSSBALLTURNIER<br />

32 Blitzer-Apps, Tarifanträge<br />

34 <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Hallenturnier, Impressum<br />

TAXI MAI / <strong>2017</strong><br />

3


PERSONEN<br />

KARRIERE-<br />

KNICK ODER<br />

WIEDERAUF-<br />

ERSTEHUNG?<br />

Die Oster-UBERraschung: Ex-„Bild“-Chef<br />

Kai Diekmann neu im Beratergremium von UBER.<br />

Über Ostern überraschte Uber mit einer<br />

neuen Personalie. Kai Diekmann wird<br />

Mitglied des Beratergremiums.<br />

Erleben das US-Unternehmen und der<br />

ehemalige »Bild«-Chef eine gemeinsame<br />

Wiederauferstehung?<br />

Public Policy Advisory Board“ nennt<br />

Uber sein Berater-Gremium und die<br />

Namensliste der bisherigen Mitglieder<br />

zeigt die enge Verflechtung des umstrittenen<br />

Fahrtenvermittlers zur Politik. Zum<br />

Team gehören Ex-US-Verkehrsminister Ray<br />

LaHood und die Ex-EU-Kommissarin Neelie<br />

Kroes. Nun reiht sich mit Kai Diekmann ein<br />

weiterer „Ex“ in den illustren Kreis prominenter<br />

Uber-Fürsprecher, diesmal einer aus<br />

der Medienwelt. Der Neue war bis vor Kurzem<br />

noch Chefredakteur der „Bild“-Zeitung<br />

und eine der schillerndsten und mächtigsten<br />

Figuren der Medienbranche.<br />

Als Mitglied im „Public Policy Advisory<br />

Board“ soll Diekmann Sparringspartner und<br />

Ratgeber in politischen Fragen sein, berichtet<br />

der „Spiegel“. Die neueste Personalie<br />

zeigt, dass Uber den deutschen Markt trotz<br />

zahlreicher Verbote immer noch im Visier<br />

hat, obwohl das Unternehmen immer mehr<br />

in die negativen Schlagzeilen gerät.<br />

ALTES PRINZIP – NEUE NAMEN<br />

Nach einem Verbot verschiedener Apps<br />

(UberPOP, UberBLACK) erfinden die Amerikaner<br />

immer neue Namen für ähnliche<br />

Vermittlungsmodelle. Aktuell agiert man<br />

in Berlin und München unter dem Namen<br />

UberX und arbeitet dort mit konzessionierten<br />

Mietwagenunternehmen zusammen.<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> deckt in seinen Ausgaben<br />

immer wieder auf, dass dieses Geschäftsmodell<br />

für die Uber-Fahrer wirtschaftlich<br />

nicht tragbar ist. In der aktuellen Regionalausgabe<br />

von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin wurden<br />

darüber hinaus die Verflechtungen diverser<br />

Berliner <strong>Taxi</strong> GmbHs zu Chauffeurdiensten<br />

recherchiert, die gleichzeitig als<br />

Partner von UberX agierten.<br />

Dass sich Kai Diekmann ausgerechnet<br />

zu einem der umstrittensten<br />

Unternehmen der Welt bekennt, mag überraschen<br />

– erklärt aber gleichzeitig manche<br />

Statements und Veröffentlichungen<br />

der letzten Zeit. Denn ähnlich wie Neelie<br />

Kroes schon während ihrer Funktion<br />

als EU-Kommissarin hat auch Diekmann<br />

schon vor der öffentlichen Inthronisierung<br />

seine Sympathien für Uber nicht versteckt.<br />

So twitterte er beispielsweise am<br />

27. März <strong>2017</strong>, dass der krönende Abschluss<br />

eines Dinners in London die anschließende<br />

Uber-Fahrt gewesen sei. „Wann<br />

gibt’s das endlich auch bei uns?“, fragte<br />

er anschließend. Als Mitglied des „Public<br />

Policy Advisory Board“ wird er nun seinen<br />

Einfluss geltend machen, um diese Frage<br />

zugunsten von Uber zu lenken. Und dieser<br />

Einfluss dürfte nach wie vor sehr groß sein.<br />

DIE NEUE STRATEGIE DES UBER-KONZERNS<br />

Anders als in Amerika hat Uber in Europa einen schweren<br />

Stand. Die anfängliche Methode, geltende Gesetze zu ignorieren,<br />

sorgte für Verbote in Deutschland, Italien, Spanien, Frankreich,<br />

Dänemark etc. Dort, wo die Gesetze nicht so eindeutig<br />

waren oder nicht konsequent durchgegriffen wurde (Schweiz,<br />

Österreich), haben die <strong>Taxi</strong>fahrer massive Umsatzeinbußen.<br />

Mittlerweile hat Uber seine Strategie geändert und betreibt<br />

nun bereits seit mehreren Jahren eine Lobbyarbeit hinter den<br />

Kulissen, um die nationalen Personenbeförderungsgesetze<br />

zu ändern. Die Mitglieder des „Public Policy Advisory Board“,<br />

dem nun auch noch der ehemalige Chefredakteur der „Bild“-<br />

Zeitung angehört, sollen sich einmal im Jahr in San Francisco,<br />

der Firmenzentrale, treffen. Branchenkreisen zufolge, so<br />

berichtet es das Portal „t3n“, sei es Diekmanns Aufgabe, eine<br />

„kulturelle Übersetzungsarbeit“ zwischen der Silicon-Valley-<br />

Firma und Europa zu leisten. Eine aktive Lobbyarbeit bei<br />

Politikern solle Diekmann nicht betreiben.<br />

FOTO: Michael Thaidigsmann / CC-BY-SA 4.0<br />

4 MAI / <strong>2017</strong> TAXI


PERSONEN<br />

Ziemlich neue Freunde:<br />

Ubers Travis Kalanick und<br />

Kai Diekmann.<br />

FOTOS: dpa<br />

Der Mann, der in seiner Funktion bei „Bild“<br />

nicht unerheblich an der Demontage des<br />

damaligen Bundespräsidenten Christian<br />

Wulff mitgeholfen hat, verfügt wie kein<br />

Zweiter über die nötigen Kontakte zu Politik<br />

und Medien.<br />

Ist es nicht merkwürdig, dass in den<br />

letzten Wochen zweimal Redakteure der<br />

im Springer-Verlag erscheinenden „Welt“<br />

durch äußerst einseitige und negative<br />

Berichterstattung die <strong>Taxi</strong>branche in den<br />

Dreck zogen? Wir erinnern uns: Zuerst<br />

der völlig unreflektierte Artikel über die<br />

„Özdemir-<strong>Taxi</strong>“-Affäre, dann ein Beitrag, in<br />

dem ein Redakteur die Berliner <strong>Taxi</strong>branche<br />

ungestraft und pauschal als „Arschlöcher“<br />

bezeichnen durfte. „Vielleicht war<br />

diese aufgeblähte ,Özdemir-<strong>Taxi</strong>‘-Affäre<br />

Diekmanns handwerkliches Beweisstück,<br />

was er für Uber und gegen das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

so draufhat“, mutmaßt ein Berliner <strong>Taxi</strong>funktionär.<br />

„Wir hatten von Anfang an den<br />

Verdacht, dass hier Uber dahinterstecken<br />

könnte, um das <strong>Taxi</strong>gewerbe gerade zum<br />

ausgesucht optimalen Zeitpunkt medienwirksam<br />

vorzuführen, wo jetzt doch die<br />

Wahl- und Parteiprogramme für die Koalitionsverträge<br />

nach der Wahl zusammengestrickt<br />

werden.“ Bisher habe es nur<br />

keinerlei direkten Anhaltspunkte für die<br />

Annahme eines derartigen „Ubergriffs“<br />

gegeben. „Das scheint jetzt schon sehr viel<br />

logischer und plausibler.“ <br />

jh<br />

JETZT NOCH MEHR VERBÜNDEN<br />

Tut sich der ehemalige „Bild“-Herausgeber Kai<br />

Diekmann wirklich einen Gefallen, sich so öffentlich<br />

zu bekennen? Seine Gedankenwelt ist mit der<br />

von Uber schon mal komplett auf einer Linie: In<br />

Vorträgen hat er mehrfach die Position vertreten,<br />

man solle technischen Fortschritt nicht durch<br />

Gesetze verhindern. Und für den Werbe-Experten<br />

Falk Röbbelen ist es ein für beide Seiten genialer<br />

Coup: „Für Diekmann, der eh nie ein Sympathieträger<br />

war, ist es perfekt, um zu zeigen, was er als<br />

PR-Berater draufhat. Was soll schiefgehen? Tiefer<br />

kann Uber nicht sinken. Und wenn Diekmann den<br />

Relaunch positiv begleitet, dann ist er auch für<br />

jeden anderen, der Image-Probleme hat, der perfekte<br />

Berater. Es zeigt definitiv, wie wichtig Uber<br />

der deutsche Markt ist.“<br />

Röbbelen appelliert an die <strong>Taxi</strong>branche, wirksame<br />

Gegenmaßnahmen zu ergreifen: „Das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

sollte sich noch mehr verbünden, lokale Call-Center<br />

auflösen und ein großes Call-Center für diverse<br />

Zentralen initiieren, die deutschen Apps verknüpfen<br />

und Kosten sparen, wo es geht, und den Markt<br />

so perfekt ausfüllen, dass kein Bedarf für neue<br />

Player besteht! Man sollte jetzt konstruktiv an die<br />

Konkurrenz rangehen und sich selbst verbessern<br />

und nicht auf den anderen rumhacken.“<br />

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GEWERBEPOLITIK<br />

NEWSTICKER<br />

Eine <strong>Taxi</strong>schule<br />

als Zentrum<br />

vieler Verflechtungen.<br />

Der<br />

Übergang zum<br />

Mietwagen ist<br />

fließend.<br />

BUNDESTAG VERABSCHIEDET<br />

CAR-SHARING-GESETZ<br />

Der Bundestag hat das „Gesetz zur<br />

Bevorrechtigung des Carsharing<br />

(CsgG)“ verabschiedet. Kommunen<br />

können demnach reservierte<br />

Parkplätze für Sharing-Autos ausweisen<br />

und diese von Parkgebühren<br />

befreien. Attraktive Flächen<br />

auf Privatgrund dürften für Car-<br />

Sharing-Anbieter aber weiterhin<br />

kostenpflichtig bleiben. Sowohl die<br />

Flughäfen Frankfurt und München<br />

als auch die Deutsche Bahn haben<br />

laut unserer Anfrage erst mal nicht<br />

vor, ihre Parkplätze für Sharing-<br />

Autos kostenlos anzubieten. nu<br />

HAMBURGS BEMERKENSWERT<br />

NEUE TAXITARIFE<br />

Der Hamburger Senat plant eine<br />

Erhöhung der <strong>Taxi</strong>preise zum 1. Juni.<br />

Dabei sollen auch sehr bemerkenswerte<br />

Tarifmodelle eingeführt werden.<br />

So sollen neben den klassischen<br />

Steigerungen der Grundgebühr und<br />

des Kilometerpreises auch unterschiedliche<br />

Tarife für nachfragestarke<br />

und nachfragearme Zeiten gelten.<br />

Außerhalb der Hightime-Zeiten (morgens<br />

zwischen 7 und 10 Uhr sowie<br />

am Nachmittag von 16 bis 19 Uhr)<br />

wird das <strong>Taxi</strong>fahren in Hamburg in<br />

Zukunft dann günstiger.<br />

Damit setzt die Branche das um, was<br />

auch in anderen Mobilitätssektoren<br />

schon lange ein guter Brauch ist:<br />

Bahntickets und Flieger kosten zur<br />

besten Zeit schließlich auch mehr für<br />

die gleiche Entfernung. Als weitere<br />

sehr bemerkenswerte Neuerung ist<br />

ein <strong>Taxi</strong>-Festpreis geplant, damit<br />

Hotels besser einpreisen können. Für<br />

30 Euro soll es dann bis zu zwölf<br />

Kilometer weit gehen. Grundsätzlich<br />

entscheidet dabei aber immer der<br />

Fahrgast, ob er den Festpreis wählt<br />

oder ob die Fahrt per Taxameter<br />

abgerechnet wird.<br />

nu<br />

BERLINER<br />

VERFLECHTUNGEN<br />

In keiner anderen Stadt wird der Einbau eines Fiskaltaxameters derzeit so vehement<br />

umgesetzt wie in Berlin. Die Politik hat den massiven Umsatzunterdrückern<br />

den Kampf angesagt. Die Zahl der <strong>Taxi</strong>konzessionen sinkt seitdem spürbar. Allerdings<br />

droht der Branche nun genau das, was Experten seit Jahren anmahnen:<br />

Bisherige <strong>Taxi</strong>betriebe wandern in den Mietwagenbereich ab. Wie schleichend<br />

und subtil dieser Prozess vor sich geht und wie eng diverse Berliner <strong>Taxi</strong> GmbHs<br />

schon heute mit dem Mietwagensektor verflochten sind, hat <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> in seiner<br />

aktuellen Berliner Regionalausgabe aufgedeckt. Da werben Chauffeurdienste,<br />

mit denen auch Uber ganz offiziell zusammenarbeitet,<br />

unter der identischen Telefonnummer, bei der man auch<br />

<strong>Taxi</strong>s bestellen kann, fungieren Geschäftsführer nur<br />

zwei bis drei Jahre, werden Betriebssitze gewechselt<br />

und <strong>Taxi</strong>fahrerausbildungen von einer GmbH durchgeführt,<br />

deren Geschäftsführer wiederum direkt oder indirekt<br />

mit unzähligen weiteren <strong>Taxi</strong> GmbHs verflochten<br />

sind. „Außer Kontrolle“ hat die Berliner Redaktion ihre<br />

Enthüllungsstory genannt. Und das nur wenige Monate,<br />

nachdem man doch gerade erst angefangen hat, per<br />

Fiskaltaxameter Kontrolle zu bekommen.<br />

jh<br />

DREI JAHRE HAFT<br />

FÜR TAXIFAHRER<br />

Geschwindigkeit nicht angepasst, Kontrolle verloren, Unfall. – Ein kurzer Moment,<br />

der viele Leben für immer verändert. Ein Böblinger Schöffengericht hat einen<br />

43-jährigen <strong>Taxi</strong>fahrer wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger<br />

Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren<br />

verurteilt. Im vergangenen Juli hatte er einen tödlichen Unfall verursacht.<br />

Er war auf regennasser Strecke viel zu schnell unterwegs. Die Fahrgäste waren<br />

nicht angeschnallt und zudem hatte der <strong>Taxi</strong>fahrer mehr als die erlaubten vier<br />

Personen befördert. Für den Amtsrichter alles andere als verantwortungsbewusst:<br />

„Eine Bewährungsstrafe war in diesem Fall nicht angemessen, weil Sie sich gleich<br />

ein ganzes Bündel an zum Teil gravierenden Sorgfaltspflichtverletzungen geleistet<br />

haben.“ Obwohl die Fahrgäste baten, die Geschwindigkeit zu reduzieren, fuhr<br />

der <strong>Taxi</strong>fahrer unbeirrt weiter. Dann ging es wohl sehr schnell. Aquaplaning und<br />

Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Den 24-jährigen<br />

Fahrer des entgegenkommenden Audis kostete dieses rasante Manöver das<br />

Leben und die Insassen des <strong>Taxi</strong>s haben alle mit gesundheitlichen Spätfolgen,<br />

wie versteiften Wirbeln, zu kämpfen. „Sie haben letztlich unnötig ein Leben ausgelöscht.<br />

Die ganze Familie des Opfers wird ein Leben lang darunter leiden“,<br />

führte der Amtsrichter das hohe Strafmaß in seiner Urteilsbegründung aus. nu<br />

FOTOS: Deutscher Bundestag / Achim Melde, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

6 MAI / <strong>2017</strong> TAXI


GEWERBEPOLITIK<br />

ÄNDERUNGEN<br />

BEIM ORDNUNGSRECHT<br />

Der stellvertretende Verkehrsminister erläuterte die<br />

Haltung seines Ministeriums zum Personenbeförderungsgesetz.<br />

BZP-<br />

Frühjahrstagung<br />

FOTO: Wilfried Hochfeld / <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Man dürfe keine Denkverbote aussprechen,<br />

sagte der SPD-Staatssekretär und<br />

Vizeminister des Bundesverkehrsministeriums,<br />

Enak Ferlemann, als Gastredner<br />

während der Frühjahrstagung des Bundesverbands<br />

<strong>Taxi</strong>- und Mietwagen (BZP). Sein Verkehrsministerium<br />

höre sich alles an und lese<br />

sich alles durch.<br />

Der Ordnungsrahmen, das Personenbeförderungsgesetz<br />

(PBefG) und die BOKraft haben sich<br />

über viele Jahre sehr bewährt. „Sie wissen, dass<br />

wir an das PBefG nur sehr ungern herangehen,<br />

weil wir es für einen guten Wurf halten.“<br />

Trotzdem werde die aktuelle Diskussion über<br />

Lösungsansätze auch personenbeförderungsrechtliche Änderungen<br />

beinhalten, mahnte Ferlemann. „Wie umfangreich mögliche<br />

Änderungen ausfallen und wie stark die Einschnitte sind, das<br />

Staatssekretär Enak Ferlemann<br />

(SPD) ist nach dem Verkehrsminister<br />

Dobrindt der<br />

zweithöchste Mann im Bundesverkehrsministerium.<br />

bleibt abzuwarten.“ Regelungsvorschläge sollten<br />

sich an den öffentlichen Verkehrsinteressen<br />

messen, so sieht es der Staatssekretär. Deren<br />

Kern sei ein zeitlich und räumlich hochverfügbares<br />

Beförderungsangebot zu bezahlbaren<br />

Preisen.<br />

KEINE RISIKEN FÜRCHTEN<br />

Ferlemann zeigt Verständnis für die Skepsis des<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbes gegenüber rechtlichen Veränderungen,<br />

mahnt jedoch: „So, wie man in Veränderungen<br />

eben nicht nur die Chancen sehen<br />

sollte, sollte man auf der anderen Seite aber auch<br />

nicht nur Risiken fürchten.“ Indem das Gewerbe<br />

bereit ist, in diese fachliche und politische Diskussion aktiv und<br />

konstruktiv einzusteigen, würden sich dem Gewerbe weitere<br />

Chancen bieten. <br />

jh<br />

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GEWERBEPOLITIK<br />

Delegierte der <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

und<br />

der bundesweiten<br />

Landesverbände waren<br />

zur BZP-Frühjahrstagung<br />

nach Berlin<br />

gekommen.<br />

DER BZP KÄMPFT<br />

UM SEINE POSITION<br />

BZP-<br />

Frühjahrstagung<br />

Wird das <strong>Taxi</strong>gewerbe bei den PBefG-Änderungen konstruktiv<br />

mitwirken? Der Wille dazu ist da, aber er ist nicht sehr groß.<br />

So zumindest lässt sich die Resolution<br />

interpretieren, die der Bundesverband<br />

für das <strong>Taxi</strong>- und Miet -<br />

wagengewerbe im Rahmen seiner Frühjahrstagung<br />

bekanntgab. Man stelle fest,<br />

heißt es dort, dass sich das Personenbeförderungsgesetz<br />

(PBefG) in seiner heutigen<br />

Form auch unter Berücksichtigung der<br />

neuen Technologien bewährt habe und<br />

auch aktuell ein geeignetes Instrument sei,<br />

um der Öffentlichkeit ein funktionierendes<br />

<strong>Taxi</strong>- und Miet wagengewerbe mit sehr<br />

guter Dienstleistungsqualität und Versorgungssicherheit<br />

zu garantieren.<br />

Die Branche sei sich aber auch bewusst,<br />

dass die fortschreitende Digitalisierung<br />

Auswirkungen auf den künftigen Ordnungsrahmen<br />

haben kann. „Die zu führende<br />

Diskussion über die Anpassung der<br />

gesetzlichen Rahmenvorgaben sollte sich<br />

zu jeder Zeit an den öffentlichen Verkehrsbedürfnissen<br />

orientieren und insbesondere<br />

die Sicherheitsinteressen der Fahrgäste<br />

berücksichtigen“, fordert deshalb der BZP<br />

und zeigt in seinen Leitlinien die wesentlichen<br />

Aspekte des bestehenden und evtl.<br />

zukünftigen Ordnungsrahmens auf.<br />

Dazu zähle das Festhalten an der grundsätzlichen<br />

Genehmigungspflicht für die<br />

entgeltliche und gewerbliche Personenbeförderung.<br />

Eine leichter bestimmbare<br />

Abgrenzung zwischen genehmigungspflichtiger<br />

und genehmigungsfreier Beförderung<br />

könnte lediglich dann vorgenommen<br />

werden, wenn die Entgeltgrenzen für die<br />

einzelne Beförderung konkret bestimmt<br />

werden, zum Beispiel durch den Verweis<br />

auf die Fahrtkostenbeträge nach dem<br />

Steuerrecht.<br />

Eine Aufhebung der Kontingentierung<br />

für <strong>Taxi</strong>genehmigungen lehnt der BZP ab.<br />

Sie habe sich bewährt. Am Beispiel von Berlin,<br />

wo keine Kontingentierung stattfindet<br />

und aktuell rund 8.000 <strong>Taxi</strong>s unterwegs<br />

sind, führt der BZP die Gefahren auf: „Der<br />

unkontrollierte Zugang zum örtlichen <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

hat funktionierende wirtschaftliche<br />

Rahmenbedingungen zerstört und zu<br />

einer untragbaren Verzerrung der Wettbewerbsverhältnisse<br />

geführt.“<br />

SACH- UND PERSONALMANGEL<br />

Anders als in Hamburg, wo trotz freier Konzessionsvergaben<br />

die Zahl auf ein einträgliches<br />

Niveau (derzeit knapp über 3.000<br />

<strong>Taxi</strong>s) gefallen ist. Doch dieses positive Beispiel,<br />

das von Befürwortern einer quantitativen<br />

Konzessionsfreigabe (siehe Beitrag<br />

auf Seite 10) gerne als Referenzmodell herangezogen<br />

wird, lässt sich nach Ansicht<br />

des BZP nicht auf andere Gemeinden übertragen:<br />

„Wir bezweifeln, dass die derzeitige<br />

Sach- und Personalausstattung der Genehmigungsbehörden<br />

ausreicht, um eine vergleichbare<br />

Marktsituation wie in Hamburg<br />

herzustellen.“ Als kleines Zugeständnis<br />

lässt sich der Satz werten, wonach „zeitlich<br />

gestaffelte Übergangsvorschriften, die eine<br />

Abschaffung der Kontingentierung stufenweise<br />

regeln“, unabdingbar wären.<br />

Apropos Zugeständnisse: Die Resolution<br />

umfasst insgesamt acht Themenkomplexe<br />

und der BZP zeigt sich in nahezu allen Bereichen<br />

kompromissbereit – jedoch nur in kleinen<br />

Aspekten und immer erst am Ende der<br />

Thematik aufgeführt. Da kann man nur hoffen,<br />

dass die Politiker jeden Themenschwerpunkt<br />

bis zum Ende durchlesen, beim<br />

bloßen Überfliegen entsteht nämlich der<br />

Eindruck, der Bundesverband wolle an allem<br />

kompromisslos festhalten. Entsprechend<br />

kontrovers wurde die sechsseitige Resolution<br />

im Vorfeld BZP-intern diskutiert. Vor<br />

allem die norddeutschen <strong>Taxi</strong>verbände hätten<br />

der Politik gerne eine höhere Bereitschaft<br />

für Zugeständnisse signalisiert.<br />

So wie beispielsweise bei der Thematik<br />

der Ortskunde für <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenfahrer.<br />

Die Resolution lehnt den „Wegfall des<br />

Ortskundenachweises für <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenfahrer<br />

grundsätzlich ab. Allenfalls<br />

lässt sich darüber nachdenken, dass man<br />

in ländlich geprägten Regionen mit übersichtlichen<br />

Strukturen auf den Nachweis<br />

verzichtet, keineswegs aber in größeren<br />

Mittelstädten und Großstädten.“<br />

In puncto <strong>Taxi</strong>tarif verweist der BZP auf<br />

den Verbraucherschutz und auf die Vermeidung<br />

von ruinösen Preiswettbewerben. Die<br />

von Genehmigungsbehörden festgelegten<br />

Preise seien daher ein unverzichtbarer<br />

Bestandteil eines funktionierenden Verkehrsmarktes.<br />

Dazu führe die Aufhebung<br />

der Tarifpflicht in der Praxis zu einem Wegfall<br />

der Beförderungspflicht. „<strong>Taxi</strong>unternehmen<br />

könnten die Beförderungspflicht<br />

durch hohe Fahrpreisforderungen unterlaufen.“<br />

FOTOS: Wilfried Hochfeld<br />

8 MAI / <strong>2017</strong> TAXI


GEWERBEPOLITIK<br />

Im für die<br />

Öffent lichkeit<br />

zugänglichen<br />

Teil wurde die<br />

Resolution zum<br />

PBefG präsentiert.<br />

Intern war sie<br />

zuvor heiß<br />

diskutiert worden.<br />

Das Schlussstatement zu diesem Thema ist<br />

daher nahezu kompromisslos: „Der BZP<br />

hält es für unabdingbar, dass der von den<br />

Genehmigungsbehörden – unter Berücksichtigung<br />

der öffentlichen Verkehrsinteressen<br />

– festzusetzende <strong>Taxi</strong>tarif erhalten<br />

bleibt. Soweit ein legitimes Bedürfnis nach<br />

Abweichungen vom <strong>Taxi</strong>tarif besteht, können<br />

die nach dem PBefG zulässigen Sondervereinbarungen<br />

Abhilfe schaffen.“<br />

Die bisherigen Bestimmungen zur<br />

Abgrenzung zwischen <strong>Taxi</strong> und Mietwagen<br />

haben sich nach Ansicht des BZP bewährt,<br />

auch die darin enthaltene Rückkehrpflicht.<br />

„Diese Regelungen bezwecken, dass mit<br />

Mietwagen kein taxiähnlicher Verkehr<br />

durchgeführt wird“, argumentiert der Bundesverband.<br />

„Die bedingungslose Aufhebung<br />

der Rückkehrpflicht würde die<br />

bewährte Abgrenzung zwischen dem <strong>Taxi</strong>und<br />

Mietwagenverkehr vollständig aufheben<br />

und zu einer erheblichen Marktstörung<br />

führen.“<br />

Bei der Begründung räumt der BZP auch<br />

gleich mit dem Märchen von der Umweltschonung<br />

auf, die dadurch entstehen<br />

würde, dass Fahrzeuge nicht mehr leer zu<br />

ihrem Betriebssitz zurückkehren müssten.<br />

„Der Wegfall der Rückkehrpflicht führt<br />

unweigerlich zu einem enormen Anstieg<br />

von beförderungsbereiten Mietwagen in<br />

den städtischen Zentren, mit allen damit<br />

verbundenen Nachteilen. Knappe Parkraumressourcen<br />

werden zusätzlich beansprucht.<br />

Mietwagen ohne konkreten<br />

Beförderungsauftrag belasten zusätzlich<br />

den fließenden Verkehr, weil diese auf der<br />

Suche nach Fahrgästen in innerstädtischen<br />

IST DAS WÄHLBAR?<br />

Auszug aus dem Entwurf des Wahlprogramms<br />

der FDP zur Bundestagswahl<br />

<strong>2017</strong>: „Im Personenbeförderungsgesetz<br />

soll künftig vorgesehen werden, dass die<br />

Länder den Kommunen oder bestimmten<br />

Regionen die Genehmigung von<br />

Personenbeförderungsleistungen außerhalb<br />

einer <strong>Taxi</strong>-Konzessionsvergabe<br />

Zentren umherkreisen. Die gegen die bestehende<br />

Rückkehrpflicht angeführten<br />

Umweltbelastungen würden sich deshalb<br />

drastisch erhöhen.“ Offen und gesprächsbereit<br />

zeigt sich der BZP beim Punkt Elektro-<strong>Taxi</strong>.<br />

Man stehe zur Förderung der<br />

Verbreitung von Elektro-<strong>Taxi</strong>s bereit und<br />

könne sich das Bereithalten an Ladesäulen<br />

auch außerhalb der <strong>Taxi</strong>stände vorstellen,<br />

gegebenenfalls auch die Zulassung von<br />

zwei Fahrzeugen mit einem Wechselkennzeichen<br />

auf eine Genehmigung. jh<br />

gestatten können. Künftig ist zudem<br />

jedem Antragsteller, der über ein polizeiliches<br />

Führungszeugnis ohne einschlägige<br />

Verurteilungen sowie über eine<br />

Insassenversicherung verfügt, ein Personenbeförderungsschein<br />

zu erteilen.“


Der Wissenschaftliche<br />

Beirat beim Bundesminister<br />

für Verkehr<br />

und Digitale Infrastruktur<br />

setzt sich aus 16<br />

Professoren zusammen.<br />

Professor Dr. Günter<br />

Knieps (6. von rechts)<br />

ist ihr Vorsitzender.<br />

DER NÄCHSTE VORSTOSS<br />

ZUR DEREGULIERUNG<br />

Geht es nach der Empfehlung von 16 Professoren, benötigt<br />

ein digitaler <strong>Taxi</strong>markt keine festen Preise und auch keine<br />

begrenzte Anzahl an Konzessionen. Wir berichten von einem<br />

Gutachten mit Denkfehlern.<br />

Nur wenige Wochen, nachdem sich<br />

der BZP für eine weitest gehende<br />

Beibehaltung des Ordnungsrahmens<br />

in Form des Personenbeförderungsgesetzes<br />

(PBefG) positioniert hat<br />

(siehe Seite 8), fordert ein Gutachten<br />

des „Wissenschaftlichen Beirat beim<br />

Bundesminister für Verkehr und Digitale<br />

Infrastruktur“ grundlegende Liberalisierungsmaßnahmen<br />

im <strong>Taxi</strong>gewerbe. Es trägt<br />

den Titel „Die Chance der Digitalisierung im<br />

<strong>Taxi</strong>markt nutzen: Liberalisieren und Verbraucherschutz<br />

stärken.“ Der Beirat hat<br />

innerhalb des Bundesverkehrsministeriums<br />

eine beratende Funktion.<br />

Als SPD-Staatssekretär und Vize minister<br />

des Bundesverkehrsministeriums Enak<br />

Ferlemann in seiner Rede vor den BZP-Delegierten<br />

von „aktuellen Lösungsansätzen“<br />

berichtete, die auch „personenbeförderungsrechtliche<br />

Änderungen beinhalten“<br />

(siehe Seite 7), wusste er wohl schon, dass<br />

kurze Zeit später ein weiterer Frontalangriff<br />

auf das PBefG folgen sollte. Die Ideensammlung<br />

der 16 am Gutachten beteiligten<br />

Professoren enthält einige radikale Änderungsvorschläge.<br />

Der Markteintritt neuer internetbasierter<br />

Dienstleister sei mit „inadäquat gewordenen<br />

Regeln“ nur eingeschränkt in Einklang zu<br />

bringen, heißt es in der Einleitung des Gutachtens.<br />

Als inadäquat bezeichnet man<br />

etwas, das nicht im richtigen Verhältnis zu<br />

etwas anderem steht.<br />

Aus Sicht der Professoren stimmt das<br />

Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nicht<br />

mit der aktuellen Digitalisierung überein.<br />

Gleichzeitig ermögliche die technische<br />

Entwicklung der letzten Jahrzehnte eine<br />

Deregulierung der <strong>Taxi</strong>märkte. „Die Digitalisierung<br />

erleichtert die Vermittlung von<br />

<strong>Taxi</strong>s, vermindert Leerfahrten und erhöht<br />

so die Produktivität. […] Die Nachvollziehbarkeit<br />

von Erlösen und Arbeitszeiten<br />

für die Aufsichtsbehörden wird vereinfacht“,<br />

führt das Gutachten auf. Man könne auch<br />

hinsichtlich des Fahrzeugangebotes nach<br />

Qualität (preiswerte Kleinwagen oder<br />

teurere Limousinen) bzw. nach Umweltkriterien<br />

(E-<strong>Taxi</strong>s) differenzieren. Als Konsequenz<br />

empfiehlt der Beirat daher eine<br />

Reform des Regulierungsrahmens des <strong>Taxi</strong>marktes,<br />

„um die Früchte dieser Innovationen<br />

zu ernten“.<br />

Hier taucht bereits ein erster Denkfehler<br />

der Professoren auf: Die angesprochene<br />

Digitalisierung betrifft laut Gutachten den<br />

„Markteintritt neuer internetbasierter<br />

Dienstleister.“ Bei der Aufzählung der App-<br />

Anbieter werden dann aber Uber und<br />

blabacar mit taxi.eu, taxi.de und mytaxi in<br />

einen Topf geworfen. Sowohl taxi.eu als auch<br />

mytaxi (sofern Sie ohne Rabattaktionen<br />

agieren) arbeiten aber bereits als brancheninterne<br />

Lösungen von Anfang an im Rahmen<br />

bestehender Gesetze.<br />

Ähnlich falsch sind auch die Schlussfolgerungen,<br />

die hinsichtlich der Aufhebung<br />

quantitativer Konzessionsbeschränkungen<br />

gezogen werden. <strong>Taxi</strong>konzessionen sollen<br />

künftig nur noch der Fachkunde und der<br />

Regelkonformität unterworfen sein, womit<br />

also qualitative Zugangsvoraussetzungen<br />

erhalten bleiben sollen. Erfahrungen in<br />

Hamburg und Schweden würden zeigen,<br />

dass „die Funktionsfähigkeit von <strong>Taxi</strong>märkten<br />

nicht durch den Eintritt weiterer <strong>Taxi</strong>angebote<br />

gefährdet ist“. Eine Überprüfung<br />

des <strong>Taxi</strong>marktes nach § 13,4 PBefG durch<br />

Gutachten und die daraus resultierende Verweigerung<br />

von Genehmigungen sei obsolet<br />

(als obsolet bezeichnet man etwas, das nicht<br />

gebraucht wird, weil es veraltet ist). Was die<br />

Gutachter hier aber unberücksichtigt lassen:<br />

Für das <strong>Taxi</strong>gewerbe sind in Deutschland<br />

rund 800 Aufsichtsbehörden zuständig.<br />

Hamburg funktioniert deshalb, weil dort<br />

ausreichend Personal mit der nötigen<br />

betriebswirtschaftlichen Kompetenz und<br />

technischer Unterstützung die Verfehlungen<br />

der <strong>Taxi</strong>betriebe entlarven kann. In den meisten<br />

Aufsichtsbehörden herrscht jedoch ein<br />

gravierender Mangel an betriebswirtschaftlichen<br />

Grundlagen. In Kombination mit massivem<br />

Personalmangel haben die deutschen<br />

Genehmigungsbehörden ein gravierendes<br />

FOTO: Universität Freiburg<br />

10 MAI / <strong>2017</strong> TAXI


GEWERBEPOLITIK<br />

Vollzugsdefizit. Das lässt sich nicht lösen,<br />

indem man die Anzahl der Konzessionen freigibt,<br />

gleichzeitig aber keine Lösungen anbieten<br />

kann, wie der daraus resultierende<br />

Wildwuchs eingedämmt werden könnte.<br />

Das gilt auch für den nächsten Vorschläge<br />

des Gutachtens: Da eine Unterscheidung<br />

im PBefG zwischen <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen<br />

nicht mehr zeitgerecht sei, solle diese künftig<br />

aufgehoben werden, womit für Mietwagen<br />

gleichzeitig auch die Rückkehrpflicht<br />

entfallen würde, fordern die Professoren.<br />

Gleichzeitig solle der bisher ermäßigte Steuersatz<br />

von sieben Prozent bei <strong>Taxi</strong>s auf den<br />

Regelsteuersatz angehoben werden.<br />

Der <strong>Taxi</strong>tarif solle nicht weiter staatlich<br />

bestimmt werden. Die Tarife sollen also freigegeben<br />

werden, wobei Informationspflichten<br />

an <strong>Taxi</strong>ständen und bei Ruftaxis<br />

ausgeweitet und reguliert werden, um eine<br />

„faire Preisbildung zu gewährleisten“.<br />

Nach einer solchen Preisfreigabe würden<br />

<strong>Taxi</strong>zentralen und webbasierte <strong>Taxi</strong>vermittler<br />

die Preise festlegen, weshalb diese Vermittler<br />

vorher als neue Kategorie ins PBefG aufgenommen<br />

werden sollen. „Sie sollten Daten<br />

jeder Fahrt bereitstellen, um eine Marktmachtmissbrauchskontrolle<br />

wie auch die allgemeine<br />

Regelkontrolle zu unterstützen.“<br />

Wie man aufgrund der bereitgestellten Daten<br />

allerdings auf einen Marktmissbrauch schließen<br />

können soll, lassen die Gutachter offen.<br />

Als logische Konsequenz aus dem Verzicht<br />

einer Preisfestlegung sieht das Gutachten<br />

auch die Beförderungspflicht als nicht<br />

mehr notwendig an. An stark frequentierten<br />

Halteplätzen, an denen Fahrgäste möglichst<br />

einfach und schnell einem <strong>Taxi</strong> zugeordnet<br />

werden müssen, wäre eine individuelle<br />

Preisfindung nicht möglich. Hier sollte der<br />

Betreiber des <strong>Taxi</strong>stands deshalb das Recht<br />

haben, Tarife, Qualitäten und Pflichtfahrgebiete<br />

für die von diesem Stand ausgehenden<br />

Fahrten vorzugeben. Das Gutachten spricht<br />

in diesem Fall von einer „<strong>Taxi</strong>stand-spezifischen<br />

Tarifbindung“.<br />

Sollte die Politik all diese Empfehlungen<br />

umsetzen, sei laut Meinung der 16 Professoren<br />

damit zu rechnen, „dass die Kunden<br />

von einem breiten Angebot und geringeren<br />

Wartezeiten profitieren werden. Die bessere<br />

Vermittlung und die Vermeidung von Leerfahrten<br />

reduzieren die Umweltbelastung<br />

und die Kosten der <strong>Taxi</strong>fahrten.“ An diesem<br />

Punkt wird der gravierendste Denkfehler<br />

der Professoren deutlich. Die hier angesprochenen<br />

Wartezeiten bestehen nicht auf Seiten<br />

der Kunden, sie bestehen in 90 Prozent<br />

aller Fälle auf Seiten des <strong>Taxi</strong>gewerbes. Eine<br />

schnelle Bedienung der Kunden innerhalb<br />

weniger Minuten kann nur erfolgen, weil<br />

man genügend <strong>Taxi</strong>s bereithält. Mit der wirtschaftlich<br />

fatalen Folge, dass die Wartezeit<br />

zwischen den Fahrten zu groß ist.<br />

Fazit: Eine pauschale Verurteilung des Gutachtens<br />

wäre kontraproduktiv, eine Verunglimpfung<br />

der Professoren auf persönlicher<br />

Ebene, wie es leider in den sozialen Medien<br />

bereits im vollen Gange ist, ist nicht gerechtfertigt.<br />

Die Personen haben sich sehr intensiv<br />

mit der Branche beschäftigt und sie legen den<br />

Finger auch dort in die Wunde, wo die <strong>Taxi</strong>branche<br />

tatsächlich gravierende Schwachstellen<br />

hat. An diesen Punkten gilt es,<br />

aufzuholen. Die Denkfehler müssen im politischen<br />

Dialog angesprochen werden. jh<br />

KEINE ORTSKUNDEPRÜFUNG MEHR FÜR MIETWAGEN<br />

Unmittelbar vor Redaktionsschluss<br />

dieser <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Ausgabe wurde ein<br />

Schreiben des Bayerischen Verkehrsministeriums<br />

bekannt. Darin wurden<br />

die untergeordneten bayerischen Fahrerlaubnisbehörden<br />

aufgefordert, keine<br />

Ortskundeprüfung mehr bei Krankenwagenfahrten<br />

und bei Mietwagen<br />

durchführen.<br />

Das Ministerium handle mit dieser<br />

Anweisung „im Vorgriff“ auf eine zu<br />

erwartende Rechtsänderung. Man<br />

verweist auf Sitzungen des Bund-<br />

Länder-Fachausschuss „Fahrerlaubnis/<br />

Fahrlehrerrecht“ im Herbst letzten<br />

Jahres und im Frühjahr <strong>2017</strong>. Dort<br />

wurde mehrheitlich beschlossen, dass<br />

Perfekt für Ihren Mietwagen.<br />

Wegstreckenzähler WSZ-06 und SPW-02<br />

Die Zukunft im <strong>Taxi</strong>.<br />

aus „fahrerlaubnisrechtlicher Sicht“<br />

abweichend von §48 Abs. 4 Nr. 7<br />

FeV, ein Wegfall des Nachweises der<br />

Ortskunde im Mietwagen- und Krankenkraftwagenverkehr<br />

künftig für „vertretbar“<br />

erachtet wird. Im Gegensatz<br />

zum <strong>Taxi</strong>fahrer sei das Fahrziel in der<br />

Regel im Vorfeld bekannt. Somit könne<br />

eine geeignete Fahrtroute bereits vor<br />

Fahrtantritt recherchiert und ausgewählt<br />

werden.<br />

Über mögliche Auswirkungen einer<br />

solchen Lockerung und ob Bayern<br />

seinen eigenmächtigen Vorstoß wieder<br />

zurücknehmen muss, werden wir Sie<br />

auf unserer Homepage und über die<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> App informieren<br />

Speicherung und Verwaltung der<br />

Daten im HALE Datencenter mit<br />

Taxameterdaten (Miet- und <strong>Taxi</strong>lösung<br />

gemeinsam möglich)<br />

Für GoBD (HALE Cey Online) oder<br />

SEI-03 (HALE INSIKA®)<br />

Vereinfachte Tarifeingabe – vom<br />

Unternehmer selbst programmierbar<br />

Pauschalpreiseingabe durch den<br />

Fahrer (bei angeschlossenem Drucker)<br />

PTB Zulassung bereits seit 2010<br />

HALE electronic GmbH | A-5020 Salzburg | E: marketing@hale.at<br />

www.hale.de www.dachzeichen.de www.hale.at<br />

TAXI MAI / <strong>2017</strong><br />

11


GEWERBEPOLITIK<br />

SECHS SCHLAUE SPRÜCHE<br />

ZEIGEN DIE STÄRKE<br />

BZP-<br />

Frühjahrstagung<br />

Die Vorbereitungen für die <strong>Taxi</strong>-Kampagne<br />

»Verlässlich ist modern« sind abgeschlossen,<br />

jetzt hoffen die Macher auf breite Unter stüt zung<br />

aus dem <strong>Taxi</strong>gewerbe. Die Materialien dazu<br />

kann man seit Kurzem online bestellen.<br />

Sechs unterschiedliche<br />

Sprüche sollen den Politikern<br />

zeigen, wie wichtig das<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe für die Mobilität<br />

der Bevölkerung ist.<br />

Die gute Nachricht ist: Die Kampagne<br />

läuft. Das ist jetzt genau der<br />

richtige Moment, um mitzumachen.“<br />

Mit diesen Worten leitete Christian<br />

Drewes seinen Vortrag über die aktuelle<br />

Entwicklung der Politik-Kampagne „Verlässlich<br />

ist modern“ ein, den er im Rahmen<br />

der BZP-Frühjahrskonferenz in Berlin vor<br />

den Delegierten hielt. Drewes arbeitet für<br />

die Agentur Elephantlogic, die im Auftrag<br />

des BZP die Kampagne entwickelt hat (<strong>Taxi</strong><br />

<strong>Times</strong> berichtete mehrmals).<br />

Als „idealen Einstieg“ bezeichnete<br />

Drewes den von seiner Agentur entwickelten<br />

Online-Shop, der über die Website<br />

www.shop.verlaesslich-ist-modern.de<br />

besucht werden kann. Im Shop können<br />

sämtliche Materialien zur Kampagne<br />

bestellt werden. Gegliedert ist das Angebot<br />

in die Bereiche „Kampagnenmaterialien“,<br />

Material für „<strong>Taxi</strong> außen“, für „<strong>Taxi</strong> innen“<br />

und „Digitales Material“.<br />

Das Motto der Kampagne verrät die Botschaft,<br />

die man gegenüber den <strong>Taxi</strong>kunden<br />

und vor allem gegenüber den<br />

Politikern platzieren will. Jenes <strong>Taxi</strong>gewerbe,<br />

das seit Jahrzehnten an 365 Tagen<br />

im Jahr und 24 Stunden stets zur Verfügung<br />

steht und so als Ergänzung zum<br />

öffentlichen Nahverkehr die Mobilität<br />

jedes einzelnen Bürgers und Gastes garantiert,<br />

ist verlässlich. Es erfüllt seine Aufgaben<br />

nach den Regeln und gesetzlichen<br />

Bestimmungen. <strong>Taxi</strong> funktioniert bei<br />

Geschäftsleuten, bei Touristen, bei mobilitätseingeschränkten<br />

Personen, bei Besoffenen,<br />

bei Senioren, bei allen. Bei kurzen<br />

und bei langen Fahrten, in großen, kleinen<br />

und umweltfreundlichen Fahrzeugen, mit<br />

oder ohne Haustier, mit viel oder keinem<br />

Gepäck. Also weit mehr, als ein Technikunternehmen<br />

bieten kann, das lediglich<br />

eine App entwickelt hat, die Fahrer und<br />

Fahrgast zusammenbringt. Eine Fahrtenvermittlung<br />

mittels neuester digitaler<br />

Technik kann nur so lange modern sein,<br />

solange sie alle Facetten rundherum auch<br />

bedient. Verlässlicher Preis, garantierte<br />

Fahrtausführung und sichere Fahrzeuge.<br />

Verlässlich ist modern.<br />

Diese Vielfalt einer Personenbeförderung<br />

per <strong>Taxi</strong> haben die Mitarbeiter von<br />

Elephantlogic in sechs Kampagnenmotiven<br />

zum Ausdruck gebracht. Hinter manchmal<br />

DIE PREISE DER WERBEMATERIALIEN<br />

Autoaufkleber<br />

„Verlässlich ist modern – <strong>Taxi</strong>“ 1,00 €<br />

Door-Cover (Außenwerbung)<br />

je nach Modell 59–106 €<br />

Kopfstützenbezug (2er-Set) 4,90 €<br />

Pledge-Card (50er-Set) 0,65 €<br />

Poster DIN A1 13,50 €<br />

Postkarten (60er-Set) 0,90 €<br />

Roll-Up 90 €<br />

12 MAI / <strong>2017</strong> TAXI


GEWERBEPOLITIK<br />

»Die Kampagne<br />

läuft. Das ist jetzt<br />

genau der richtige<br />

Moment, um<br />

mitzumachen.«<br />

Christian Drewes,<br />

Agentur Elephantlogic<br />

FOTO: Wilfried Hochfeld / <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

auch doppeldeutigen Slogans stecken klare<br />

Botschaften zur Verlässlichkeit eines <strong>Taxi</strong>s.<br />

BÜRO AUF RÄDERN<br />

Der „Um-die-Ecke-Bringer“ ist beispielsweise<br />

auch dann für den Gast da, wenn es mal<br />

nur eine Kurzfahrt sein soll. Der „Rund-umdie-Uhr-Abholer“<br />

garantiert die 24/7-Verfügbarkeit<br />

eines <strong>Taxi</strong>s – dank gesetzlich<br />

geregelter Betriebspflicht. Nacht für Nacht<br />

werden unzählige Personen zur Party und<br />

danach auch wieder gut nach Hause<br />

gebracht, das <strong>Taxi</strong> ist also „Party-Express“<br />

und „Retter in der Nacht“.<br />

Tagsüber bringen <strong>Taxi</strong>fahrerinnen und<br />

-fahrer Geschäftsleute schnell und zuverlässig<br />

zu ihren Terminen, das <strong>Taxi</strong> fungiert<br />

als „Büro auf Rädern“, in sicheren Fahrzeugen,<br />

die regelmäßig überprüft werden<br />

und moderne Antriebstechniken nutzen,<br />

weshalb selbst eine <strong>Taxi</strong>fahrerin mit<br />

35 Jahren Berufserfahrung ein echter<br />

„Technikfreak“ ist.<br />

All diese bisher entwickelten Motive<br />

können über den Online-Shop der Kampagne<br />

als Plakate, Postkarten, Roll-Ups, Werbefolien,<br />

Kopfstützenüberzüge etc. bestellt<br />

werden. Sie werden zum Selbstkostenpreis<br />

angeboten. „Die Preise sind sehr moderat,<br />

da soll nichts daran verdient werden“, verkündete<br />

Drewes und warb ganz besonders<br />

für den Erwerb der Folien für die Außenwerbung<br />

am <strong>Taxi</strong>.<br />

Die Fahrzeuge seien wichtige Multiplikatoren<br />

auf der Straße. „Das Bekleben der<br />

Fahrzeuge ist ein wichtiges Tool, um die<br />

Kampagne sichtbar auf die Straße zu bringen.“<br />

Die Werbefolien können für jeden<br />

Fahrzeugtyp bestellt werden, sie kosten<br />

zwischen 59 und 106 Euro netto.<br />

Wer manche Materialien selber ausdrucken<br />

will, kann die Kampagnen-Botschaften<br />

auch digital als Datei herunterladen. In<br />

diesem Fall sind sie kostenfrei.<br />

Geplant sind außerdem noch Banner-<br />

Motive, die auf der eigenen Homepage<br />

oder in Newslettern eingebunden werden<br />

können. <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> nutzt diese Optionen<br />

bereits in seinem Newsletter „Schichtwechsel“<br />

und unter www.taxi-times.taxi.<br />

Schließlich wollen auch wir eine Kampagne<br />

unterstützen, die eine <strong>Taxi</strong>branche auch in<br />

Zeiten großer digitaler Veränderungen als<br />

unverzichtbar präsentiert. jh<br />

Sofort<br />

verfügbar.<br />

<strong>Taxi</strong> Lagerfahrzeuge:<br />

z. B. Ford Mondeo und Ford Tourneo<br />

Connect mit Heckausschnitt.<br />

Alle Fahrzeuge unter www.ford-taxi.de<br />

Auto Pieroth GmbH & Co. KG<br />

Siemensstraße 4, 55543 Bad Kreuznach<br />

taxi@auto-pieroth.de<br />

Rufen Sie ihren<br />

<strong>Taxi</strong>-Spezialist Marco Sauer an<br />

0671 88850-21


QUALITÄT<br />

FRAKTIONSVORSITZENDER<br />

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN CEM ÖZDEMIR<br />

<br />

»NEHMEN SIE MICH<br />

ALS KRONZEUGEN«<br />

Cem Özdemir machte zu Jahresbeginn<br />

Schlagzeilen, als er nach mehreren<br />

negativen Erfahrungen erklärte, in<br />

Berlin nicht mehr <strong>Taxi</strong> fahren zu wollen.<br />

Im Interview mit <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> erläutert<br />

er die Hintergründe, spricht über<br />

die Folgen und verspricht politische<br />

Unterstützung.<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>: Herr Özdemir, können Sie<br />

sich noch an meinen Redaktionskollegen<br />

erinnern? Er hat Sie mal gefahren<br />

und sich prima mit Ihnen unterhalten.<br />

Cem Özdemir: Nein, das weiß ich leider<br />

nicht mehr.<br />

Die normalen Erlebnisse sind schnell<br />

wieder aus dem Gedächtnis … ?<br />

Andere sind mir dafür in Erinnerung<br />

geblieben. Ich saß vor vielen Jahren einmal<br />

in Berlin zusammen mit Yaşar Kemal,<br />

dem leider verstorbenen Schriftsteller, in<br />

einem <strong>Taxi</strong>. Der <strong>Taxi</strong>fahrer mischte sich<br />

immer wieder mit Anekdoten aus seinem<br />

Leben in unser Gespräch ein. Schließlich<br />

sagte Yaşar Kemal: Weißt du was, Cem,<br />

der Interessanteste in diesem Wagen bist<br />

nicht du, bin nicht ich, das ist der <strong>Taxi</strong>fahrer.<br />

Das war vor vielen, vielen Jahren.<br />

Der <strong>Taxi</strong>fahrer von damals ist mittlerweile<br />

einer meiner besten Freunde und mein<br />

Nachbar in Kreuzberg. In <strong>Taxi</strong>s habe ich<br />

also schon viel Großartiges erlebt.<br />

Bis zur Armenien-Resolution …<br />

Bis dahin hatte ich nie irgendwelche Probleme.<br />

Nach der Armenien-Resolution<br />

wurde es anders, aber das lag nicht an<br />

der Mehrheit der <strong>Taxi</strong>fahrer, sondern an<br />

einem kleinen Teil, der nicht nur einfach<br />

unhöflich war, sondern teilweise richtig<br />

aggressiv und beleidigend. Mir geht es<br />

nicht darum, dass man einer Meinung<br />

sein muss, aber dass man respektvoll mit<br />

seinen Fahrgästen umgeht.<br />

Stattdessen wurden Sie beschimpft,<br />

worüber Sie sich dann auch beschwert<br />

haben.<br />

Zu diesem Zeitpunkt hatte ich schon<br />

meine Konsequenz gezogen und aufs <strong>Taxi</strong>fahren<br />

verzichtet.<br />

Was war dann ausschlag gebend?<br />

Der Journalist Can Dündar, der hier im<br />

Exil ist. Er sagte zu mir: „Ich bekomme<br />

einen Preis nach dem anderen<br />

und werde zu allen möglichen<br />

Anlässen eingeladen. Aber habt ihr<br />

euch schon mal gefragt, wie ich da<br />

hin- und wieder zurückkomme? Jedes<br />

Mal muss ich hoffen, dass ich nicht auf<br />

einen <strong>Taxi</strong>fahrer stoße, der die Fahrt<br />

ablehnt oder mich die ganze Fahrt über<br />

beschimpft. Er fühlte sich in Berliner<br />

<strong>Taxi</strong>s unsicherer als in Istanbulern. Da<br />

dachte ich mir: „Jetzt reicht’s! Darüber<br />

muss man reden.“<br />

Sie haben sich dann mit einem Brief<br />

kurz vor Weihnachten bei zwei Berliner<br />

Verbänden beschwert. Medial aufgekocht<br />

ist es aber erst im Januar.<br />

Vom Naturell her finde ich, man schreibt<br />

erst mal einen Brief, bevor man an die<br />

Presse geht, und wartet eine Antwort ab.<br />

Als die nicht kam, habe ich das bei Journalisten<br />

erwähnt. „Die Welt“ hat es dann<br />

als Erstes aufgegriffen.<br />

Waren Sie vom Medienecho überrascht?<br />

Ja, von dem Echo war ich sehr überrascht.<br />

Aber es hat wohl einen Nerv getroffen,<br />

weil sich viele gefragt haben: Wieso<br />

nutzen manche hier die Vorzüge der<br />

Demokratie und unterstützen woanders<br />

jemanden, der eine Diktatur errichten<br />

möchte? Das löst ja Fragezeichen aus.<br />

Das Interview mit<br />

Cem Özdemir führten<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Herausgeber<br />

Jürgen Hartmann und<br />

Redakteur Hayrettin<br />

Şimşek (rechts).<br />

Es gibt den Spruch: Wenn ich des<br />

Volkes Meinung hören will, dann<br />

fahre ich <strong>Taxi</strong>.<br />

Da haben Sie völlig recht, <strong>Taxi</strong>fahrer sind<br />

wie ein Pulsmesser dafür, wie die Stimmung<br />

ist. Insofern ist das <strong>Taxi</strong>fahren mit<br />

Sicherheit ein Beitrag dazu, dass man<br />

seine Wahrnehmung schärft. Deshalb<br />

freue ich mich ja jetzt auch, das ich wieder<br />

beruhigt <strong>Taxi</strong> fahren kann.<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

14 MAI / <strong>2017</strong> TAXI


QUALITÄT<br />

FOTO: Die Grünen<br />

Sie fahren jetzt wieder, weil …<br />

… ich mittlerweile mit den Berliner <strong>Taxi</strong>verbänden<br />

und der Zentrale ein sehr hilfreiches<br />

Treffen hatte. Ich winke kein <strong>Taxi</strong><br />

auf der Straße mehr herbei, sondern bestelle<br />

nur noch telefonisch. So könnte ich,<br />

wenn es zu einem Zwischenfall kommt,<br />

über die Zentrale den <strong>Taxi</strong>fahrer ermitteln.<br />

Die Mitarbeiter der <strong>Taxi</strong>zentrale haben mir<br />

sofort zu verstehen gegeben, dass sie mein<br />

Problem verstehen und lösen wollen und<br />

wir gemeinsam agieren müssen.<br />

Gemeinsam?<br />

Eine <strong>Taxi</strong>zentrale hat ja auch ein Interesse<br />

daran, herauszufinden, wer die schwarzen<br />

Schafe sind, die den Ruf der anderen <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

schädigen. Das können sie aber nur<br />

machen, indem wir als Kunden die melden,<br />

die sich nicht an die Regeln halten.<br />

Und so ist es besser, als den Ärger runterzuschlucken.<br />

Davon kriegt man nur ein<br />

Magengeschwür.<br />

Notwendige Sanktionierungen beruhen<br />

auf einem Rechtsrahmen. Hier ist das<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe sehr komplex strukturiert.<br />

Das habe ich in den Gesprächen mit den<br />

<strong>Taxi</strong>verbänden gelernt, das war mir ehrlich<br />

gesagt vorher nicht bewusst. Als<br />

Kunde setzte ich mich doch eigentlich<br />

nur in ein<br />

<strong>Taxi</strong> rein und es<br />

ist wunderbar. Mich<br />

hat sehr beeindruckt, wie<br />

sehr sich die Branche in puncto<br />

Qualitätsmanagement selber bemüht.<br />

Zur Durchsetzung von Qualitätsmaßnahmen<br />

hilft politische Unterstützung.<br />

Das <strong>Taxi</strong>gewerbe hat vor Jahren eine<br />

kleine Sach- und Fachkunde angeregt.<br />

Das unterstütze ich vollen Herzens. Wenn<br />

es einen Kronzeugen dafür braucht: Nehmen<br />

Sie mich. Durch die Einblicke, die ich<br />

jetzt bekommen habe, ist es offensichtlich:<br />

Es reicht nicht zu wissen, wo das Brandenburger<br />

Tor und der Reichstag sind. Gerade<br />

wenn man nicht will, dass wegen weniger<br />

auf die ganze Branche ein Schatten fällt, ist<br />

es wichtig, dass die Verbände eine Möglichkeit<br />

haben, entsprechend dafür zu sorgen,<br />

dass es neben der Ortskenntnis auch diese<br />

weitere Ausbildung gibt.<br />

Im Falle einer möglichen Regierungsbeteiligung<br />

der Grünen nach der Wahl:<br />

Reden Sie dann bei den <strong>Taxi</strong>themen mit?<br />

Da habe ich ein offenes Ohr dafür, weil<br />

ich nun aus eigener Anschauung mitbekommen<br />

habe, dass eine Regulierung zum<br />

Wohle der Mehrheit notwendig ist.<br />

Lassen Sie uns ein typisch grünes<br />

Thema ansprechen. Fordert Ihre Partei<br />

ein Dieselverbot?<br />

Als Politiker haben wir die Aufgabe, die<br />

Leitplanken so zu setzen, dass die richtigen<br />

Anreize für die Automobilhersteller<br />

bestehen: Vorgaben als Innovationsmotor.<br />

In meinem Wahlkreis in Stuttgart<br />

ist das Problem, dass dort die<br />

vorgeschriebenen Feinstaub- und NOx-<br />

Grenzwerte nicht eingehalten werden.<br />

Hintergrund ist, dass die Bundesregierung<br />

realitätsechte Tests verschleppt hat,<br />

die Blaue Plakette blockiert und bis heute<br />

eine Vogel-Strauß-Taktik verfolgt und den<br />

Kopf in den Sand steckt. Mein Ziel sind<br />

drei Dinge: Ich will die Jobs der Automobilindustrie<br />

erhalten. Dafür brauchen wir<br />

langfristig ein abgasfreies Auto mit emissionsfreiem<br />

Antrieb. Ich will den Komfort<br />

und die Freiheit, dass man mit den Mitteln<br />

seiner Wahl von A nach B kommt. Ich<br />

will aber auch, dass die Leute gesunde Luft<br />

atmen und vom Feinstaub befreit werden.<br />

Geben Sie uns doch mal ein Wahlversprechen.<br />

Eines kann ich Ihnen versprechen: Wenn<br />

der nächste Verkehrsminister von uns<br />

Grünen käme, wäre dessen Hauptthema<br />

nicht mehr eine absurde Maut, sondern<br />

dessen Hauptprojekt wäre, für eine intelligente<br />

Mobilität zu sorgen. Ein optimales<br />

Zusammenspiel verschiedener Verkehrsmittel:<br />

vom Fahrrad, von Autos, von öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln, von Fußgängern.<br />

Dazu gehört eben auch, dass wir beim<br />

Verkehr in Richtung CO2-Reduktion gehen<br />

und unsere deutschen Automobilbauer<br />

Technikvorreiter dafür werden.<br />

Wo sehen Sie hier das <strong>Taxi</strong>?<br />

Für mich ist <strong>Taxi</strong> auch Teil des öffentlichen<br />

Verkehrs. Das spielt dort eine ganz zentrale<br />

Rolle. Genauso wie andere Verkehrsmittel.<br />

Das Schöne ist ja, wenn ich meine App<br />

nutze, um zu sehen, ob ich Car2Go oder<br />

einen anderen Anbieter nutze, ob ich mit<br />

dem Zug oder mit dem Bus fahre, ob ich<br />

zu Fuß laufe, dann kann ich auch das <strong>Taxi</strong><br />

wählen. So muss es eigentlich sein. Ich<br />

nehme das Verkehrsmittel, mit dem ich<br />

in dem Moment am besten, am komfortabelsten<br />

und am günstigsten von A nach B<br />

komme, und da ist das <strong>Taxi</strong> ein integraler<br />

Bestandteil davon.<br />

Herr Özdemir, vielen Dank<br />

für das Interview.<br />

TAXI MAI / <strong>2017</strong><br />

15


QUALITÄT<br />

DER CASUAL-FRIDAY-TYP<br />

DECKT ALLES AUF<br />

Die Testfahrgäste für den ADAC-<strong>Taxi</strong>test gaben sich als lässige,<br />

männliche Typen mit Trolley aus. Für ein möglichst repräsentatives<br />

Ergebnis wurde im Vorfeld einiges an Marktanalyse betrieben.<br />

Ein Blick hinter die Kulissen.<br />

Zum fünften Mal hat der ADAC <strong>Taxi</strong>s getestet. Das Ergebnis<br />

ist sehr zufriedenstellend. Der Großteil der Testfahrten<br />

bekam die Note „sehr gut“. Die Vorbereitungen des<br />

Tests erstrecken sich beinahe auf ein ganzes Jahr. Die akribische<br />

Recherche mit Umfrageinstituten und Statistikern ist vor allem<br />

bei der Selektion der Städte und der Testrouten ausschlaggebend<br />

gewesen. Neben der geografischen Verteilung nach Ballungszentren<br />

im Norden, Westen, Süden und Osten des Landes wurde dabei<br />

auch die <strong>Taxi</strong>dichte genau unter die Lupe genommen. Mehr als ein<br />

<strong>Taxi</strong> pro 1.000 Einwohner und eine eigene Flughafenanbindung<br />

gehörten unter anderem zum Auswahlraster. Damit fiel die Wahl<br />

letztlich auf acht Teststädte: Hamburg, Berlin, Leipzig, Düsseldorf,<br />

Köln, Frankfurt, Stuttgart und München.<br />

Die Auswahl der Testrouten erfolgte in enger Zusammen arbeit<br />

mit den großen <strong>Taxi</strong>zentralen der jeweiligen Stadt. Fünf Routen<br />

wurden zusammengestellt, die möglichst breit<br />

gefächert sämtliche im Alltag anfallenden<br />

<strong>Taxi</strong>fahrt-Arten abdecken. Baustellen und<br />

Streckensperrungen wurden im Vorfeld<br />

abgeklärt. Mit von der Partie war die klassische<br />

Kurzstrecke vom <strong>Taxi</strong>stand am Hauptbahnhof<br />

zu einem maximal zwei Kilometer<br />

entfernten Hotel. Route zwei ging vom<br />

<strong>Taxi</strong>stand am Flughafen zu einer<br />

Firmenadresse im Stadtzentrum.<br />

Die dritte Testfahrt wurde per<br />

Telefon von einem Restaurant<br />

zu einer maximal fünf Kilometer<br />

entfernten Privatadresse<br />

geordert. Per App<br />

startete die vierte Testfahrt<br />

an einer Privatadresse<br />

mit dem Ziel<br />

eines Kinos oder<br />

Theaters, als Kulturfahrt<br />

sozusagen.<br />

Bei der<br />

längsten<br />

Testroute<br />

von ca.<br />

sieben<br />

Kilometern<br />

ging es per telefonischer Bestellung von einer Privat adresse<br />

zu einem Krankenhaus. Pro Route wurden je vier Testfahrten<br />

durchgeführt, jeweils von zwei verschiedenen Fahrgästen, einmal<br />

tagsüber und einmal nachts, wobei die morgendliche Hauptverkehrszeit<br />

von 7 Uhr bis 9.30 Uhr bewusst ausgespart wurde.<br />

UNTERSCHIEDE ZWISCHEN MANN UND FRAU<br />

Auch die Wahl der Tester fiel nicht zufällig aus. Weiblicher oder<br />

männlicher Fahrgast – das macht mitunter einen Unterschied, was<br />

Service und Freundlichkeit betrifft. In Anlehnung an eine IFAK-<br />

Umfrage bezüglich des durchschnittlichen <strong>Taxi</strong>nutzers wurde das<br />

äußere Erscheinungsbild von einem Businessman mit Aktentasche<br />

und schniekem Anzug im Vorgängertest 2015 auf den „Casual -<br />

Friday“-Typ angepasst. Bei ihm ist auf den ersten Eindruck völlig<br />

unklar, ob er touristisch, geschäftlich oder privat unterwegs ist.<br />

Männlich, gepflegtes Erscheinungsbild, bekleidet mit Jeans, Hemd<br />

und Sakko, und unterwegs mit einem kleinem Trolley.<br />

Die Casual-Friday-Typen wurden vor ihren Testfahrten ausführlich<br />

geschult. Sie lernten Auszüge aus dem Personenbeförderungsgesetz<br />

(PBefG) kennen, der Verordnung über den Betrieb<br />

von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), der<br />

örtlichen <strong>Taxi</strong>- und <strong>Taxi</strong>tarifordnung (TO/TTO) und aus der Straßenverkehrsordnung.<br />

Waren die Testfahrgäste dann mit den<br />

Grundlagen vertraut und in der Thematik versiert, konnte es<br />

endlich losgehen.<br />

DREI BEWERTUNGSKRITERIEN<br />

Ausgestattet mit GPS, Kamera und Testsoftware wurde dann der<br />

„<strong>Taxi</strong>-Test <strong>2017</strong>“ akribisch festgehalten und ausgewertet. Dabei<br />

sind drei Bewertungskategorien relevant. Die Gewichtungsverteilung<br />

der Testkriterien wurde bei einem Expertenmeeting bereits<br />

2014 und erneut 2016 mit der <strong>Taxi</strong>branche abgestimmt und festgezurrt.<br />

Die erste Kategorie befasst sich mit der Routentreue und<br />

fließt mit satten 50 Prozent in das Testergebnis ein. Nimmt der<br />

Fahrer die günstigste bzw. kürzeste Route zum gewünschten Ziel?<br />

Dies ist zwar eigentlich oft abhängig vom Fahrer, ist jedoch als<br />

eigene und stärkste Kategorie dargestellt und fließt nicht in die<br />

Bewertung bei Kategorie zwei ein. Diese befasst sich ausschließlich<br />

mit dem <strong>Taxi</strong>fahrer und wird mit 30 Prozent gewichtet. Wie<br />

ist sein Verhalten, Auftreten und sein Erscheinungsbild? Dabei<br />

steht neben Hilfsbereitschaft und Verständigung besonders im<br />

Fokus, ob der Fahrer „geruchsneutral“ ist und mit sauberer und<br />

gepflegter Kleidung glänzen kann. Die dritte Kategorie ist dem<br />

Fahrzeug gewidmet. Der Zustand und die Ausstattung werden<br />

mit 20 Prozent priorisiert. Ist das Fahrzeug intakt? Wie sieht es<br />

mit der Sauberkeit innen und außen aus? Liegen störende Privatgegenstände<br />

des Fahrers rum?<br />

FOTO: Fotolia / Robbie<br />

16 MAI / <strong>2017</strong> TAXI


QUALITÄT<br />

Was ist dem Fahrgast wirklich wichtig? Welche Beförderungsmerkmale<br />

müssen zwingend erfüllt werden?<br />

In diesen Bereichen sollte nachgebessert werden.<br />

K.-o.-Kriterien und ein einfaches Schulnotensystem machen die<br />

Testauswertung dann relativ einfach. Von den 160 <strong>Taxi</strong>fahrten<br />

bekamen in diesem Jahr 146 eine positive Wertung. Zuverlässig,<br />

rasch und komfortabel. Nur zehn Mal musste die Wertung „mangelhaft“<br />

vergeben werden, vier Mal „sehr mangelhaft“. Grund des<br />

Anstoßes war jedes Mal die mangelnde Routenkenntnis. Außerdem<br />

wurde bei fast zwölf Prozent der getesteten Fahrten eine Zahlung<br />

mit EC- oder Kreditkarte abgelehnt, das gab Abzüge und wirkte<br />

sich ebenfalls negativ auf das Ergebnis aus. <br />

nu<br />

ALLES ZUM<br />

ADAC-TEST <strong>2017</strong>:<br />

TAXIFAHRTEN IN<br />

ACHT DEUTSCHEN<br />

STÄDTEN<br />

DER GEWINNER BEKAM DIE MEISTE KRITIK<br />

FOTO: GRAFIKEN: Name ADAC, Name FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Wie zu erwarten war, berichteten die Medien ausführlich über<br />

die Testergebnisse. Leider viel zu sehr nach dem Motto „Only<br />

bad news are good news“. Neben ein paar positiven Schlagzeilen,<br />

vor allem aus dem süddeutschen Raum, legte das Gros<br />

der Presse das Ergebnis leider negativ aus. Der „Tagesspiegel“<br />

veröffentlichte eine Glosse mit der Schlagzeile „Es geht auch<br />

schlimmer“. Einige reißerische Klischee-Abhandlungen später<br />

kommt das Fazit, der Test sei nicht aussagekräftig und mit<br />

Sicherheit nicht auf die Berliner <strong>Taxi</strong>fahrer zutreffend. Negativ<br />

wertete auch die „Westdeutsche Zeitung“ mit ihrer Schlagzeile<br />

„<strong>Taxi</strong>-Test des ADAC: Fahrer fuhren Umwege“. Dass es bei dem<br />

gesamten Test nur drei Fahrer waren, wurde leider erst weiter<br />

unten im Artikel erläutert.<br />

Dass ausgerechnet Berlin Testsieger wurde, wurde von manchen<br />

Redakteuren stark bezweifelt. Die „Zeit online“ beispielsweise<br />

hielt mit ihren Textpassagen wie „He, Meester!“ und<br />

„Ein abgeranztes <strong>Taxi</strong>: So kennt man es aus Berlin“ an ihrer<br />

Anti-<strong>Taxi</strong>-Meinung fest. Auch die „Berliner Zeitung“ ließ mit der<br />

Ausführung eines „Anekdoten-Erfahrungsschatzes der Redaktion“<br />

kein gutes Haar an den Berliner <strong>Taxi</strong>lenkern.<br />

Die Berliner <strong>Taxi</strong>zentrale <strong>Taxi</strong> Berlin wollte eine derart schlechte<br />

Presse nach einem eigentlich positiven ADAC-Urteil so nicht<br />

auf sich sitzen lassen und konterte mit einem eigenen Statement.<br />

Man wertete das Testergebnis so, wie es tatsächlich zu<br />

sehen ist. Schlechter Service und Unfreundlichkeit stellen zum<br />

Glück die Ausnahme dar. Hermann<br />

Waldner, Geschäftsführer der <strong>Taxi</strong><br />

Berlin TZB GmbH und Vizepräsident<br />

des Deutschen <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenverbandes<br />

e. V.: „Von unseren<br />

Fahrern hören wir täglich neue<br />

Anekdoten oder auch Auf reger<br />

über ihre Fahrten und Fahrgäste.<br />

Dennoch können wir feststellen,<br />

dass unsere Kunden in aller Regel<br />

wunschgemäß und angenehm an<br />

ihr Ziel gelangen.“<br />

Nichtsdestotrotz sieht <strong>Taxi</strong> Berlin <strong>Taxi</strong> Berlin-Chef<br />

auch eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten,<br />

die das Leben<br />

Hermann Waldner<br />

von <strong>Taxi</strong>fahrern und auch deren Fahrgästen deutlich erleichtern<br />

könnten. Dazu gehört neben einer besseren Verkehrsplanung<br />

auch die Unterstützung des Gewerbes durch die Politik.<br />

„ Unsere <strong>Taxi</strong>s sind auch ein Aushängeschild für Berlin. Neben<br />

unseren Sehenswürdigkeiten, Hotels, Veranstaltungen und<br />

Unternehmen prägen auch <strong>Taxi</strong>fahrten das Bild der Stadt bei<br />

Touristen und Geschäftsleuten aus der ganzen Welt.“ Deshalb<br />

arbeiten auch die <strong>Taxi</strong>unternehmen an stetigen Verbesserungen.<br />

Mehr als 1 .500 Fahrer haben beispielsweise eine von <strong>Taxi</strong><br />

Berlin durchgeführte <strong>Taxi</strong>qualitätsschulung durchlaufen. nu<br />

TAXI MAI / <strong>2017</strong><br />

17


www.taxi-times.taxi<br />

KARLSRUHE<br />

zu Besuch in<br />

Karlsruhe<br />

0Null Interesse an Elektro-<br />

<strong>Taxi</strong>s kann man dem<br />

Karlsruher <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

nicht nachsagen. Ein von<br />

der <strong>Taxi</strong> zentrale organisierter<br />

E-Mobilitätstag<br />

war gut besucht. Wir<br />

berichten auf Seite 20.<br />

11.000<br />

Rund 11 .000 Verfahren werden jährlich vor dem<br />

höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof,<br />

ausgetragen. Am 6. April saßen in zwei Fällen<br />

auch Vertreter des <strong>Taxi</strong> gewerbes auf der Anklagebzw.<br />

Klägerbank. Wir berichten auf Seite 19.<br />

215<br />

124 <strong>Taxi</strong> unternehmen betreiben 215 <strong>Taxi</strong>konzessionen.<br />

Mietwagen gibt es 89, betrieben<br />

von 22 Unternehmen.<br />

> 300.000<br />

Exakt 307.263 Einwohner hat Karlsruhe aktuell.<br />

173,46 km²<br />

Das Pflichtfahrgebiet umfasst nur das Stadtgebiet<br />

mit einer Größe von 173,46 km².<br />

7Sieben Tarif stufen<br />

gibt es beim <strong>Taxi</strong>tarif.<br />

Während<br />

einer Messe<br />

wird es teurer.<br />

Beförderungsentgelte<br />

für Personen<br />

im Stadtgebiet Karlsruhe<br />

Grundpreis: 3,00 € Zeittarif: 28,80 €/h<br />

Großraumfahrzeuge ab 5 Personen oder<br />

auf Sonderwunsch: 5,00 € Zuschlag<br />

Stand aller Angaben: April <strong>2017</strong><br />

2Es gibt zwei <strong>Taxi</strong> zentralen<br />

(Seite 20/21). Die <strong>Taxi</strong>-Funk-<br />

Zentrale Karlsruhe e. G. wird von<br />

Uwe Katzlirsch geführt. Roland<br />

Koffler war viele Jahre Vorstand<br />

der Genossen schaft. Er betreibt<br />

mittlerweile eine eigene Zentrale.<br />

Tagtarif (0.00 Uhr bis 22.30 Uhr)<br />

1. Stufe: 3,50 €/km<br />

bis 1 029 m<br />

2. Stufe: 2,20 €/km<br />

bis 2 000 m<br />

3. Stufe: 1,80 €/km<br />

ab 2 000 m<br />

Nachttarif (22.00 Uhr bis 0.00 Uhr)<br />

1. Stufe: 3,50 €/km<br />

bis 1029 m<br />

2. Stufe: 2,20 €/km<br />

bis 2000 m<br />

Nichtnutzung<br />

(eines bestellten<strong>Taxi</strong>s): 5,00 €<br />

Messetarif<br />

Grundpreis: 3,10 €<br />

6. Stufe: 2,00 € pro km von 6.00 Uhr bis 0.00 Uhr<br />

7. Stufe: 2,30 € pro km von 0.00 Uhr bis 6.00 Uhr<br />

Diese Verordnung tritt ab 01.09.15 in Kraft.<br />

Gez. der Oberbürgermeister der Stadt<br />

Karlsruhe Dr. Frank Mentrup<br />

GRAFIK: Raufeld Medien<br />

18<br />

MAI / <strong>2017</strong> TAXI


KARLSRUHE<br />

TAXI UND UBER<br />

VOR DEM BGH<br />

Schickes Palais mit Gartenanlage: der BGH in Karlsruhe.<br />

Es kommt nicht oft vor, dass der<br />

Bundesgerichtshof in <strong>Taxi</strong> fragen<br />

entscheiden muss. Am 6. April<br />

standen jedoch gleich zwei<br />

Verfahren auf der Tagesordnung.<br />

FOTO: BGH / Joe Miletzki<br />

Von großem nationalen und medialen Interesse war dabei<br />

das Verfahren eines Berliner <strong>Taxi</strong>u nternehmers gegen<br />

Uber. Er hatte in den Vorinstanzen erfolgreich gegen<br />

Uber geklagt, weil das Unternehmen den UberBLACK-Fahrern<br />

Veranstaltungsorte empfohlen hatte, in deren Umgebung man<br />

sich doch bereithalten solle. Da UberBLACK mit konzessionierten<br />

Mietwagen durchgeführt wird, war dies ein klarer Verstoß gegen<br />

die Rückkehrpflicht. Dieser Verstoß war demnach auch der Kernpunkt<br />

der Argumentation auf <strong>Taxi</strong>seite, während der Uber- Anwalt<br />

die übliche Platte abspielte: Der § 49 des Personenbeförderungsgesetzes<br />

sei unzeitgemäß und würde Mietwageneinzelunternehmern<br />

das Arbeiten fast unmöglich machen. Uber sei ohnehin nur<br />

Vermittler und gar nicht für das Verhalten seiner Partner verantwortlich,<br />

und das <strong>Taxi</strong>gewerbe möchte sich so nur die ungeliebte<br />

Konkurrenz vom Leib halten. Außerdem habe das <strong>Taxi</strong> an Bedeutung<br />

stark eingebüßt und sei schon von daher längst nicht mehr<br />

schutzwürdig.<br />

Die Bundesrichter lauschten dem mit Interesse, hatten aber die<br />

Aufmerksamkeit an diesem Tag gen Luxemburg zum Euro päischen<br />

Gerichtshof (EuGH) gerichtet. Dort sollte nämlich eine Vorentscheidung<br />

verkündet werden, ob Uber auf europäischer Ebene als Internetplattform<br />

und reiner Vermittler oder als Betreiber eines<br />

Transportservices eingestuft wird (wir berichten auf Seite 30). Als<br />

durchsickerte, dass die EUGH-Entscheidung vertagt wurde, vertagte<br />

sich auch der Bundesgerichtshof (BGH). Nun ist die Urteilsverkündung<br />

für den 18. <strong>Mai</strong> angesetzt.<br />

Deutlich entscheidungsfreudiger waren die Bundesrichter im<br />

Verfahren eine Stunde früher gewesen. Beklagte war hier die <strong>Taxi</strong>vereinigung<br />

Frankfurt gewesen. Die Gewerbe vertretung aus der<br />

Banken me tro pole ist als Verein organisiert und regelt den <strong>Taxi</strong>ablauf<br />

am Frankfurter Flughafen. Der eigentliche Fall, ob der Verein<br />

<strong>Taxi</strong> fahrer wegen unerlaubter Bereitstellung am Flughafen abmahnen<br />

darf, war bereits in der Vorinstanz vor dem OLG Frank furt<br />

zugunsten der <strong>Taxi</strong> vereinigung entschieden worden.<br />

In Karlsruhe ging es nun noch um die Grundsatzentscheidung,<br />

ob ein Verein selbst in der Lage sein muss, abzumahnen oder diese<br />

Aufgabe an Rechtsanwälte delegieren kann, wodurch die Abmahngebühren<br />

entsprechend höher ausfallen. Hier widersprach der<br />

BGH der Einschätzung des OLG: Aufgrund seiner satzungsgemäßen<br />

Bestimmung sollte der Verein in „mittelschweren Fällen“<br />

sachlich, fachlich und personell in der Lage sein, selbst abzumahnen.<br />

Damit darf die <strong>Taxi</strong> vereinigung keine externen Anwaltskosten<br />

als Abmahnkosten in Rechnung stellen. Als mittelschwere<br />

Fälle sind sogenannte Standards definiert, also Abmahnungen,<br />

die immer wieder vorkommen – wie eben jene unerlaubte Bereitstellung,<br />

um die es im Verfahren ursprünglich ging.<br />

Hans-Peter Kratz, Vorsitzender der <strong>Taxi</strong> vereinigung, betrachtet<br />

das Urteil als Pyrrhussieg: „Für den Abmahn gegner wird es<br />

dadurch noch teurer, weil wir als <strong>Taxi</strong> vereinigung nun die eigenen<br />

Unkosten in Rechnung stellen können. Diese können durchaus<br />

höher sein als der fest definierte Satz eines Rechtsanwalts. Dazu<br />

kommt: Wenn ein abgemahnter <strong>Taxi</strong>fahrer Einspruch einlegt,<br />

landet es vor Gericht, dort ist dann wiederum Anwalts zwang. Die<br />

Kosten des Anwalts werden zu 100 Prozent aufgeschlüsselt. Hätte<br />

so ein Anwalt aber vorher auch schon Abmahngebühren berechnet,<br />

müssten die dann berücksichtigt werden.“ <br />

jh<br />

DIE WICHTIGSTEN<br />

TAXITHEMEN<br />

Damit Sie nichts verpassen, schicken wir Ihnen<br />

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<strong>Taxi</strong>branche als Newsletter.<br />

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TAXI MAI / <strong>2017</strong><br />

19<br />

www.taxi-times.taxi/newsletter


KARLSRUHE<br />

NEUSTART NACH<br />

TURBULENTEN JAHREN<br />

In Karlsruhe gibt es zwei <strong>Taxi</strong>zentralen. Die Genossenschaft<br />

blickt mit neuem Personal in die Zukunft, während der Ex- Vorstand<br />

eine Mitbewerberzentrale etabliert.<br />

Wie so oft beginnt unser <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Besuch am Bahnhof.<br />

Und wie in vielen anderen Städten auch scheinen<br />

dort die zwei Prozent aller <strong>Taxi</strong>fahrer zu stehen, die<br />

durch Nichtqualifikation dem Ruf einer ganzen Branche schaden.<br />

In Karlsruhe scheitert die Beförderung an der mangelnden Ortskenntnis.<br />

Die Gebrüder-Bachert-Straße ist nicht allzu groß und<br />

der Kollege fährt auch nicht für den <strong>Taxi</strong>-Ruf-Karlsruhe, die neue<br />

Zentrale und unseren Zielort. Da ist es absolut verständlich, dass<br />

man das Navi zu Hilfe nimmt. Nur: Wie schreibt man „G-E-B-R-Ü-<br />

D-E-R“? Bis zum „G“ kommt der Kollege, danach soll ich die<br />

Adresse eintippen. Darauf habe ich aber keine Lust, daher nehme<br />

ich das nächste <strong>Taxi</strong>. Der kennt die Straße auch nicht, weiß aber<br />

wenigstens, dass bei der <strong>Taxi</strong> zentrale eine Bosch-Werkstatt sein<br />

soll und fährt los. Beim anderen Kollegen waren zwischenzeitlich<br />

zwei Reisende eingestiegen, doch auch die steigen nach nur wenigen<br />

Sekunden wieder aus. Ohne Fahrgast verlässt das <strong>Taxi</strong> nun<br />

den Bahnhof. „Der Kollege ist noch neu“, erklärt mir mein Fahrer.<br />

Apropos neu: Ob er denn schon von der neuen <strong>Taxi</strong>zentrale<br />

gehört habe, die es seit 1. Januar 2015 in Karlsruhe<br />

gibt und zu der wir jetzt hinfahren.<br />

Gut, dass ich gefragt habe, denn jetzt<br />

ist erst einmal ein U-Turn fällig.<br />

Der Kollege war unterwegs zur<br />

Genossenschafts zentrale. Er<br />

ist erst seit Kurzem Unternehmer,<br />

hat also von den<br />

Streitereien im Jahr<br />

2014 nur von den anderen<br />

Kollegen gehört.<br />

Der damalige Vorstand<br />

habe wohl die lukrativen<br />

Fahrten bevorzugt<br />

Uwe Katzlirsch,<br />

Vorstand der <strong>Taxi</strong>-Funk-Zentrale<br />

Karlsruhe e. G.<br />

TAXI-RUF KARLSRUHE GMBH<br />

www.taxi-ruf-karlsruhe.de<br />

Abonnent von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>: noch nicht<br />

Geschäftsführer: Roland Koffler, Arno Malte<br />

angeschlossene Fahrzeuge: 45<br />

Anzahl <strong>Taxi</strong>unternehmer: 26<br />

monatlicher Funkbeitrag (netto): 280 Euro<br />

Disagio bei bargeldloser Bezahlung: keines<br />

Vermittlungssystem: <strong>Taxi</strong>tronic-Cloud<br />

TAXI-FUNK-ZENTRALE<br />

KARLSRUHE E. G.<br />

www.taxi-zentrale-karlsruhe.de<br />

Abonnent von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>: seit <strong>2017</strong><br />

Vorstand: Uwe Katzlirsch, Oguz Balkan<br />

angeschlossene Fahrzeuge: 160<br />

Mitglieder Genossenschaft: 87<br />

Genossenschaftsanteil: 4x 766,94 Euro<br />

pro Fahrzeug<br />

mtl. Funkbeitrag (netto): 207 Euro<br />

Vermittlungssystem: FMS Regio<br />

an die eigenen <strong>Taxi</strong>s vermittelt. „Ein Vorstand einer <strong>Taxi</strong> zentrale<br />

sollte keine eigenen <strong>Taxi</strong>s in der Flotte haben“, findet der Kollege.<br />

Das hätte zumindest den Vorteil, dass die permanenten<br />

Ge rüchte um verschobene Fahrten weniger Nahrung bekämen.<br />

Wobei mit diesen Vorwürfen wohl alle Vorstände von <strong>Taxi</strong>zen tralen<br />

leben müssen. Auch darin scheint sich Karlsruhe nicht von anderen<br />

Städten zu unterscheiden.<br />

„Natürlich wurden keine Fahrten an die eigenen Fahrzeuge<br />

bevorzugt vergeben“, betont wenig später Roland Koffler, damaliger<br />

Vorstand der Karlsruher <strong>Taxi</strong>-Funk-Zentrale e. G. und jetziger<br />

Geschäftsführer der <strong>Taxi</strong>-Ruf Karlsruhe GmbH. Das lasse sich alles<br />

anhand der Telefon aufzeich nungen und der digitalen Auftragshistorie<br />

nachvollziehen.<br />

Tatsächlich stand dieser Vorwurf niemals im Raum, der Streit<br />

zwischen Vorstand und Aufsichtsrat entzündete sich an anderen<br />

Dingen. Vorwürfe, die in mittlerweile 18 Verfahren juristisch<br />

geklärt wurden bzw. noch zu klären sind und die als Interna nicht<br />

in diese Zeitschrift gehören.<br />

Koffler entschied sich letztlich, gemeinsam mit seinem damaligen<br />

Vorstandskollegen Arno Malta eine eigene Zentrale zu<br />

gründen. Ihnen folgten 22 Einzel unternehmer und zwei Mehrwagenbetriebe.<br />

Gemeinsam mit den nach wie vor eigenen <strong>Taxi</strong>s<br />

von Koffler und Malta fahren aktuell 45 <strong>Taxi</strong>s für den <strong>Taxi</strong>-Ruf.<br />

Sie werden über das System des spanischen Herstellers <strong>Taxi</strong>tronic<br />

vermittelt. Eine Technik, die Koffler schon bei der Genossenschaft<br />

einführte, wobei allerdings der Umstieg auf Voll daten funk von den<br />

Genossen nicht mitgetragen wurde. Der Anfang vom Ende de Ära<br />

Koffler innerhalb der Genossenschaft.<br />

Die Auftrags ver mittlung an die 45 <strong>Taxi</strong>s des <strong>Taxi</strong>-Rufs erfolgt<br />

über eine so genannte Cloud. Das bedeutet, dass in der Zentrale<br />

keine eigenen Server stehen, sondern sämtliche Anrufe via Internet<br />

vermittelt werden. Wenn die Mitarbeiter des <strong>Taxi</strong>-Rufs den<br />

Anruf annehmen, hat dieser schon<br />

den langen Weg über den <strong>Taxi</strong>tronic-<br />

Server in Barcelona hinter sich. Läuft<br />

eine Bestellung via Festnetz ein,<br />

übernimmt sie der Sprach automat<br />

des Autobookers, der sich beim ersten<br />

Anruf über eine Festnetz leitung<br />

automatisch den Standort gemerkt<br />

hat und somit jede weitere Bestellung<br />

ohne menschliche Unterstützung<br />

abwickeln kann. Das ermöglicht<br />

einen orts ungebundenen 24-Stunden-Betrieb<br />

ohne hohen Personalaufwand<br />

und schafft freie Kapazitäten.<br />

Die wiederum sollen zukünftig<br />

genutzt werden, indem man<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

20 MAI / <strong>2017</strong> TAXI


KARLSRUHE<br />

Roland Koffler,<br />

Geschäftsführer der<br />

<strong>Taxi</strong>-Ruf Karlsruhe<br />

GmbH<br />

von Karlsruhe aus<br />

auch andere kleinere<br />

<strong>Taxi</strong>betriebe<br />

mitvermittelt.<br />

Ganz egal, aus<br />

welcher Region,<br />

ganz egal, ob<br />

Vollzeit oder<br />

nur zu bestimmten<br />

Stunden. Zur<br />

Auftragsannahme<br />

benötigen diese<br />

Partner lediglich ein<br />

Android- Smartphone,<br />

auf dem die Software von<br />

<strong>Taxi</strong>tronic programmiert ist<br />

und ein Internettelefon. Alternativ<br />

zur Android-Version kann man auch<br />

ein Voll system installieren, bestehend aus dem All-in-one-Gerät<br />

TXD 70, auf dem sowohl die Aufträge als auch der Taxameterfahrpreis<br />

ange zeigt werden und außerdem Navigation, Kartenleser und<br />

Beleg drucker integriert sind. Hier liegen die Investitionskosten<br />

bei rund 1.100 Euro.<br />

Koffler und Malta haben in ihre eigenen <strong>Taxi</strong>s jeweils das<br />

Vollsystem verbaut, die 22 Einzelunternehmer sind mit einem<br />

Smartphone ausgestattet. So wie auch der Kollege, der mich vom<br />

<strong>Taxi</strong>-Ruf ans andere Ende der Stadt zur Genossenschaftszentrale<br />

bringt. Seit seinem Wechsel zum <strong>Taxi</strong>-Ruf bekomme er mehr<br />

Aufträge, berichtet er. Zu den internen Streitereien äußert er<br />

sich nicht.<br />

Man spürt deutlich, dass diese Geschichte alle möglichst<br />

schnell vergessen wollen. „Geschadet hat sie allen Karlsruher<br />

<strong>Taxi</strong>s, verdient haben daran nur die Anwälte“, fasst Uwe Katzlirsch<br />

wenig später das Gewesene zusammen. Uwe Katzlirsch und Oguz<br />

Balkan sind die neuen Vorstände der <strong>Taxi</strong>-Funk-Zentrale Karlsruhe<br />

e. G. Sie standen zum Jahreswechsel 2014/2015 vor der<br />

Mammut aufgabe, die Auftragsvermittlung von <strong>Taxi</strong>tronic auf<br />

einen anderen Anbieter umzustellen. IIhre Wahl fiel auf FMS, die<br />

Investitionskosten lagen pro <strong>Taxi</strong> bei rund 1.200 Euro. Aufgrund<br />

der ausgeschiedenen und übergetretenen Mitglieder musste auch<br />

die monatliche Vermittlungsgebühr angehoben werden.<br />

KONZESSIONSTOPP AUF DER KIPPE<br />

Wie in vielen anderen Städten auch werden in Karlsruhe<br />

Anträge auf neue <strong>Taxi</strong>konzessionen abgelehnt. Stattdessen<br />

kann man sich auf eine Warteliste setzen lassen.<br />

Dagegen klagte nun ein abgelehnter Antragsteller und<br />

bekam in der mündlichen Verhandlung Recht. Die Richter<br />

ließen durchblicken, dass die Stadt die beantragten<br />

Konzessionen ausgeben muss. Noch liegt das Urteil nicht<br />

schriftlich vor, eine Berufung ist möglich. Spannend ist die<br />

Argumentation der Klägerin gewesen: Da es in Karlsruhe<br />

etliche Unternehmen gäbe, die ihre Umsätze massiv<br />

runter rechnen würden, müsste die Stadt diese endlich<br />

überführen und deren Konzessionen wegen persönlicher<br />

Unzuverlässigkeit einziehen. Somit müssten keine<br />

zusätzlichen Konzessionen ausgegeben werden.<br />

„Die Mitglieder haben das alles mitgetragen, wir haben eine tolle<br />

Solidarität“, lobt Katzlirsch seine Genossen, die er nun gemeinsam<br />

mit Balkan in ruhigeres Fahrwasser führt und mit denen er eine<br />

zukunftsfähige Entwicklung anstrebt.<br />

Dazu zählen auch erste Überlegungen, erste Fahrzeuge als<br />

Pionierprojekt auf Elektro-<strong>Taxi</strong>s umzustellen. Katzlirsch fährt<br />

privat selbst eine elektrische B-Klasse von Mercedes und kennt<br />

die Vor- und Nachteile dieser Antriebsart. Vor einigen Wochen<br />

organisierte er auf dem Gelände der Genossenschaft einen<br />

Elektromobilitäts- tag. Hier konnten insgesamt sechs unterschiedliche<br />

E-Fahrzeuge und sieben Hybrid- Autos gefahren werden.<br />

Nahezu ununterbro chen unterwegs war der Tesla S, auch wenn<br />

dieser aufgrund seiner hohen Anschaffungskosten wirtschaftlich<br />

an seine Grenzen stößt, wie Katzlirsch betont.<br />

Die positive Resonanz der rund 100 Besucher war für den<br />

Vorstand allerdings Motivation genug, das Projekt Elektro- <strong>Taxi</strong>s<br />

in Karlsruhe voranzutreiben. Als Nächstes sind Gespräche mit<br />

dem Oberbürgermeister geplant. Dabei sollen kommunale Fördermöglichkeiten<br />

und der Wille zum Ausbau des Lade netzes ausgelotet<br />

werden – indem beispielsweise reine Halte plätze für<br />

Elektro-<strong>Taxi</strong>s in der Fußgängerzone ermöglicht werden.<br />

In Karlsruhe wird also deutlich mehr nach vorne geblickt als<br />

in der Vergangenheit gebohrt – auch wenn manche Wunde immer<br />

noch nicht ganz verheilt ist. Und vielleicht nutzt ja der neue<br />

Kollege vom Bahnhof die nächsten Wartezeiten, um sich noch mal<br />

die Karlsruher Straßennamen und deren Schreibweisen einzuprägen.<br />

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jh<br />

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TAXI MAI / <strong>2017</strong><br />

1990<br />

1990 1990<br />

4 4 Zentralen<br />

4 Zentralen 4 Zentralen<br />

1995<br />

2000<br />

2005<br />

1995 1995 2000 2000 2005 2005<br />

21 21 Zentralen<br />

33 33 Zentralen<br />

44 44 Zentralen<br />

21 Zentralen 21 Zentralen 33 Zentralen 33 44 44 Zentralen<br />

2010<br />

2010 2010<br />

70 70 Zentralen<br />

70 70 Zentralen<br />

2015<br />

2015 2015<br />

150 Zentralen<br />

150 150 Zentralen


FISKALTAXAMETER<br />

Wie beim Fahrradhelm:<br />

Ein Fiskalsystem<br />

ist gesetzlich<br />

nicht vorgeschrieben,<br />

schützt aber,<br />

falls einem ein<br />

Finanzprüfer über<br />

den Weg läuft.<br />

EIN ENTWURF,<br />

<br />

DER NICHTS ÄNDERT<br />

Taxameter sollen nun doch nicht unter das neue Kassengesetz fallen.<br />

Der »Fiskaltaxameter« ist damit aber noch lange nicht vom Tisch.<br />

SEIBT & STRAUB IST AUCH EIN DATENLESER<br />

Unsere Übersicht „Die Datenleser“, erschienen in der Ausgabe<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>DACH</strong> März <strong>2017</strong>, möchten wir an dieser Stelle um<br />

den dort nicht erwähnten Anbieter Seibt & Straub ergänzen.<br />

Das Stuttgarter Unternehmen, das neben FMS und gefos zu den<br />

wichtigsten Anbietern von Auftragsvermittlungssystemen zählt,<br />

bietet mit seinem Unternehmerportal „PLUS“ die Möglichkeit<br />

zur Einzelaufzeichnung der Geschäftsvorfälle. Die Taxameterdaten<br />

werden über die Datenfunkanbindung des Fahrzeugs<br />

auf das Unternehmerportal geleitet. „Sie sind vor Manipulationen<br />

geschützt“, verspricht Geschäftsführer Stefan Straub.<br />

Die Weiterverarbeitung erfolgt über das Portal. Hier können<br />

dann beispielsweise die im Taxameter nicht erfassten Vorgänge<br />

nachgetragen werden oder Fehltouren ausgebucht werden. In<br />

Kürze soll auch der Fahrer die Möglichkeit bekommen, solche<br />

Korrekturen noch während der Schicht vorzunehmen.<br />

Es ist wie ein Bild, das noch keinen Rahmen hat. Als die<br />

Bundesregierung kurz vor dem Jahreswechsel noch schnell<br />

das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen<br />

Grundaufzeichnungen (Kassengesetz)“ verabschiedete, fehlte noch<br />

eine sogenannte technische Verordnung, in der wiederum jene<br />

technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und<br />

Sicherungssysteme festgelegt werden, die künftig verpflichtend<br />

eingesetzt und zertifiziert sein müssen.<br />

Im <strong>Taxi</strong>gewerbe wurde seither gerätselt, ob Taxameter und<br />

Wegstreckenzähler als elektronische Kassensysteme gelten und<br />

welche Datenverschlüsselungen bzw. Signaturen (z. B. INSIKA)<br />

dann vom zuständigen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik<br />

(BSI) zertifiziert werden.<br />

Eine erste Antwort gab Ende April das Bundesfinanzministerium<br />

(BMF), als es einen ersten Referentenentwurf für eine „Verordnung<br />

zur Bestimmung der technischen Anforderungen an<br />

elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im<br />

Geschäftsverkehr“ veröffentlichte. Dieser Entwurf schließt Taxameter<br />

und Wegstreckenzähler aus. Sie würden laut § 1 nicht zu<br />

den elektronischen Aufzeichnungssystemen gehören.<br />

Die nach der Bekanntgabe dieses Entwurfs formulierten<br />

Beschwerden einiger <strong>Taxi</strong>unternehmer, sie hätten nun umsonst<br />

in die INSIKA-Technik investiert, sind allerdings Fehldeutungen.<br />

Darauf wies Michael Ströh vom Datenverarbeiter Tesymex hin.<br />

„<strong>Taxi</strong>unternehmer unterliegen nach wie vor den vollen Umfängen<br />

der Steuergesetze“, sagte er während einer IHK-Veranstaltung in<br />

München (siehe Seite 22). Vor allem in § 146 und 147 der Abgabenordnung<br />

(AO) sei genau geregelt, dass Einzel-Umsätze maschinell<br />

auslesbar, jederzeit für zehn Jahre verfügbar und vor allen<br />

Dingen unveränderbar dargestellt werden müssen.<br />

Manfred Schröder vom Hamburger Unternehmen Payco hingegen<br />

schreibt im <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Leserforum: „Taxameter und Wegstreckenzähler<br />

bleiben ,preisrechnende Messgeräte‘ und unterliegen<br />

dem Eichrecht – also keine Aufrüstung der Taxameter zur Kasse<br />

notwendig.“<br />

Im gleichen Forum äußerte sich auch Dirk Tangemann vom<br />

niederländischen Taxameterhersteller Cabman: „Ich sehe einen<br />

Fiskaltaxameter als ein Gerät zur Aufzeichnung von Grundaufzeichnungen<br />

aller Art […]. Und da haken die steuerlichen Buchführungs-<br />

und Aufzeichnungspflichten ein. Buchungen und<br />

Aufzeichnungen müssen [...] nachvollziehbar beziehungsweise<br />

nachprüfbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar<br />

sein. Nur protokollierte Änderungen sind zulässig.“<br />

Zur Frage, ob ein sogenannter Fiskaltaxameter eingebaut werden<br />

sollte, gibt Jürgen Weberpals, Geschäftsführer der Heedfeld<br />

Taxameter GmbH und in dieser Funktion für den Vertrieb der<br />

Semitron-Taxameter in Deutschland verantwortlich, einen passenden<br />

Vergleich mit Radfahrern ab: Ein Fahrradhelm sei gesetzlich<br />

nicht vorgeschrieben, er schütze aber vor Verletzungen – so, wie<br />

ein Fiskaltaxameter die Gefahr teurer Schätzungen bei Finanzamtsprüfungen<br />

minimiert. <br />

jh<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

22 MAI / <strong>2017</strong> TAXI


FISKALTAXAMETER<br />

Gastgeber:<br />

Christiane Pöge<br />

und Elke Hagg<br />

von der IHK für<br />

München und<br />

Oberbayern.<br />

Gäste: Rund 60 <strong>Taxi</strong> unternehmer aus<br />

(Ober-)Bayern waren erschienen.<br />

EINFACH MAL HERZEIGEN<br />

Ein buntes »Wer kann was?« zum Thema Fiskal taxameter und<br />

Datenauswertung bot eine Veranstaltung der Münchner IHK.<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Die Unsicherheit des <strong>Taxi</strong> gewerbes im Hinblick auf den<br />

Einbau eines Fiskal taxameters beschäftigt auch die Industrie-<br />

und Handelskammern. Was tun, wenn die ratlosen<br />

<strong>Taxi</strong> betriebe bei Ihrer IHK nach Antworten suchen? Bei der IHK<br />

für München und Oberbayern sind Christiane Pöge und Elke Hagg<br />

für den <strong>Taxi</strong> bereich zuständig. Sie haben die Fragen weitergereicht,<br />

indem sie eine Veranstaltung organisierten, zu der<br />

Hersteller der Taxameter und einige Software -Anbieter für die<br />

Datenverarbeitung ihre Lösungen präsentierten.<br />

Die rund 60 erschienenen <strong>Taxi</strong> unternehmer aus München und<br />

Oberbayern konnten sich so in Vorträgen, aber auch in anschließenden<br />

persönlichen Gesprächen einen Überblick verschaffen.<br />

Neben den bekannten Taxameterherstellern wie Hale, Kienzle und<br />

Semitron nutzten diese Plattform auch der skandinavische Hersteller<br />

Frogne und der niederländische Hersteller Cabman, um<br />

ihre All-in-one-Taxameter zu zeigen, in denen eigene Verschlüsselungen<br />

integriert sind. Sowohl in den skandinavischen Ländern<br />

(wo Frogne Marktführer ist) als auch in den Niederlanden (wo<br />

Cabman die meisten Taxameter im Umlauf hat) sind Fiskaltaxameter<br />

längst Pflicht.<br />

Auch der italienische Hersteller Digitax bemüht sich um Kunden<br />

auf dem deutschen Markt. Torsten Poreda, der für Digitax<br />

den Deutschlandvertrieb von Hamburg aus steuert, stuft seine<br />

Marke als Nischenprodukt ein. Man könne bei 850 <strong>Taxi</strong> tarifen in<br />

Deutschland nicht überall sofort eine Zulassung bei den Eichämtern<br />

beantragen. Allerdings biete man auf Wunsch spezielle<br />

Schulungen für die Installation von Taxametern an, nach denen<br />

<strong>Taxi</strong> betriebe dann selbst für deren Einbau autorisiert sind. Digitax<br />

präsentierte sich in München gemeinsam mit dem Software-<br />

Entwickler MPC – so können die Taxameterdaten direkt in die<br />

modular aufgebaute Taris-Software von MPC eingelesen wer den.<br />

Die Daten auslese und -verarbeitung war ein zentra les Thema der<br />

IHK-Veranstaltung. Hale bietet dafür ein eigenes Daten center an,<br />

während Kienzle und auch Semitron explizit betonten, dass<br />

man als Gerätehersteller systemoffen gegenüber allen Software-<br />

Anbietern agiere.<br />

Einen neuen Ansatz hinsichtlich der Datenauslese und ihrer<br />

Auswertung gab als letzter Referent Robert Abel vom Vermittlungssystemanbieter<br />

FMS bekannt. Gerade für <strong>Taxi</strong>betriebe, die an<br />

<strong>Taxi</strong>zentralen angeschlossen sind, biete sich eine Verschlüsselung<br />

direkt über FMS an, da man dadurch ganz ohne weitere Zusatzgeräte<br />

auskomme.<br />

Enttäuschend bei dieser Veranstaltung war, dass mit Aus nahme<br />

des Payco- Vertreters Manfred Schröder weder die Referenten der<br />

Taxameter hersteller noch die Verantwortlichen der Software-<br />

Anbieter während ihrer jeweils rund zehnminütigen Vorträge die<br />

Preise für ihre Produkte nannten. Die wiederum konnten aber<br />

hinterher in den persönlichen Gesprächen bei jedem Anbieter<br />

abgefragt werden. Insofern war das Konzept der IHK München<br />

durchaus gelungen. <br />

jh<br />

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KRANKENKASSE<br />

Das Regensburger<br />

IHK-Seminar hätte<br />

mehr Teilnehmer<br />

verdient gehabt.<br />

RAHMENVERTRÄGE<br />

GEGEN GELTENDE<br />

GESETZE<br />

Friss oder stirb! – Krankenkassen scheinen bei Verhandlungen<br />

mit <strong>Taxi</strong>unternehmern immer am längeren Hebel zu sitzen.<br />

Mit der richtigen Strategie kann man auf Augenhöhe sprechen.<br />

Mit dieser Zielsetzung informierte<br />

die Industrie- und Handelskammer<br />

im bayerischen Regensburg<br />

Anfang April <strong>Taxi</strong>betriebe aus der Oberpfalz<br />

und dem Bayerischen Wald. Gastgeber<br />

Klaus Frank, Verkehrsreferent im<br />

Geschäftsbereich Verkehr, Handel und<br />

Stadtentwicklung, hatte als Referenten<br />

Siegfried W. Kerler gewonnen, einen Spezialisten<br />

unter anderem für Personenbeförderung.<br />

Kerler machte schnell klar: Wer sich gegenüber<br />

den Krankenkassen nicht über den<br />

Tisch ziehen lassen will, benötigt fundiertes<br />

Wissen über die Gesetze, ganz speziell<br />

über das Personenbeförderungsgesetz<br />

(PBefG). Wenn deren Paragrafen richtig<br />

angewandt werden, können Kassen eigentlich<br />

kaum noch Krankenfahrten innerhalb<br />

des Pflichtfahrgebiets unter Tarif bezahlen<br />

und Genehmigungsbehörden dürften solche<br />

vertraglichen Vereinbarungen eigentlich<br />

gar nicht anerkennen. Noch gilt in<br />

Deutschland die Tarifpflicht, und die wiederum<br />

besagt, dass <strong>Taxi</strong>fahrten innerhalb<br />

des definierten Pflichtfahrgebiets nur in<br />

Ausnahmefällen vom behördlich festgelegten<br />

Tarif abweichen dürfen. Diese Ausnahmen<br />

sind im Paragraf 51 Abs. 2 PBefG<br />

geregelt. Sondervereinbarungen seien für<br />

den Pflichtfahrbereich nur zulässig, wenn<br />

„ein bestimmter Zeitraum, eine Mindestfahrtenzahl<br />

oder ein Mindestumsatz im<br />

EXPERTENTIPPS ZUM GEMEINSAMEN HANDELN<br />

TAXI TIMES<br />

HERBST-SEMINAR<br />

„Gemeinsam sind wir stark.“ – Unter<br />

diesem Motto schaffen es <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

im Schwarzwald seit Jahren,<br />

gegenüber den Krankenkassen faire<br />

Beförderungsentgelte durchzusetzen.<br />

Doch wie organisiert man sich untereinander?<br />

Welchen Rechtsrahmen<br />

gibt man sich? Welche juristischen<br />

und steuerlichen Vorgaben müssen<br />

erfüllt werden? Wer haftet?<br />

Interessierte <strong>Taxi</strong>unternehmer erhalten<br />

dazu beim <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Herbst-Seminar<br />

fundiertes Hintergrundwissen und<br />

wertvolle Tipps. Das Tagesseminar<br />

findet am 5. September <strong>2017</strong> auf dem<br />

Betriebsgelände der Firma Mobitec<br />

in Berkheim/Allgäu statt bzw. am<br />

7. September <strong>2017</strong> in Bad Zwischenahn<br />

(Nähe Oldenburg) bei Reha Automobile.<br />

Beide Firmen sind anerkannte<br />

Umrüster zu rollstuhltauglichen <strong>Taxi</strong>s<br />

und präsentieren als Gastgeber des<br />

Seminars allen Teilnehmern ihre<br />

umfangreiche Fahrzeugpalette.<br />

Ein weiterer Themenschwerpunkt gibt<br />

Tipps zum erfolgreichen Betriebsübergang<br />

auf die nächste Generation bzw.<br />

zu einem externen Verkauf.<br />

Die Teilnahme kostet für <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Abonnenten 78 € pro Person bzw. 89 €<br />

für alle anderen Interessierten, jeweils<br />

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Die Anmeldung ist ab sofort unter<br />

redaktion@taxi-times.taxi oder<br />

Telefon 089/14 83 87 92 möglich.<br />

Bei Anmeldung bis zum 31. <strong>Mai</strong> wird ein<br />

Frühbucher-Rabatt von 20 Prozent<br />

auf den Nettopreis gewährt.<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

24 MAI / <strong>2017</strong> TAXI


Release 11/16 V.F.<br />

1<br />

0<br />

s<br />

KRANKENKASSE<br />

Monat festgelegt wird“. Kerler betonte, dass<br />

er bis heute noch keinen Rahmenvertrag<br />

zwischen Krankenkassen und <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

gesehen habe, in dem eine Mindestfahrtenzahl<br />

bzw. ein Mindestumsatz garantiert<br />

werde. Einem solchen Vertrag dürfe man<br />

daher gar nicht zustimmen, da er gesetzeswidrig<br />

wäre.<br />

OHNE MINDESTVERGÜTUNG<br />

Das gelte auch für den Vertrag, den die AOK<br />

Bayern seit 1. Januar <strong>2017</strong> bayerischen<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmern zur Unterschrift vorlegt.<br />

Der Vertrag sieht ein Bruttoentgelt von 1,52<br />

Euro pro Besetzkilometer vor, bei Serienfahrten<br />

nur 1,39 Euro (bei einer garantierten<br />

Mindestvergütung von 8,46 Euro).<br />

Wartezeiten über 15 Minuten werden mit<br />

5,14 Euro je Viertelstunde bezahlt, sofern<br />

sie ärztlich bescheinigt wurden.<br />

Da auch hier keine Angaben zur Mindestanzahl<br />

an Fahrten und Mindestumsatz<br />

gemacht werden, darf ein solcher Vertrag<br />

für Fahrten mit einem <strong>Taxi</strong> innerhalb des<br />

Pflichtfahrgebiets nicht genehmigt werden.<br />

Das ist eine starke Verhandlungsposition,<br />

die man gegenüber Krankenkassen nicht<br />

leichtfertig verspielen darf, indem man in<br />

seiner <strong>Taxi</strong>flotte auch noch Mietwagen<br />

bereithält. „Die Kassen haben immer zu<br />

mir gesagt, ich sollte doch die Fahrten mit<br />

meinen beiden Mietwagen machen“,<br />

berichtet ein anwesender <strong>Taxi</strong>unternehmer,<br />

der mittlerweile seine Mietwagenkonzessionen<br />

zurückgegeben hat.<br />

Wie schnell vertragliche Entgelte<br />

unwirtschaftlich werden, wenn man sie<br />

mit einem Mietwagen durchführt, rechnete<br />

Kerler am Beispiel des reduzierten<br />

Satzes für Serienfahrten für Patienten der<br />

AOK Bayern aus: Von 1,39 Euro blieben<br />

aufgrund des 19 prozentigen Umsatzsteuersatzes<br />

netto inklusive Berücksichtigung<br />

kalkulatorischer Zinsen 1,14 Euro<br />

übrig. Bei Touren, bei denen anschließend<br />

leer zurückgefahren wird, würde man<br />

für 57 Cent pro gefahrem Kilometer unterwegs<br />

sein.<br />

TAXI<strong>Times</strong> 04-17.ai 1 28.03.<strong>2017</strong> 08:57:20<br />

Krankenkassen spielen <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenbetriebe<br />

gerne gegeneinander aus. In<br />

nahezu allen Rahmenverträgen findet sich<br />

ein Passus, wonach die Kasse jederzeit<br />

einen günstigeren Anbieter bevorzugen<br />

kann. Besonders ärgerlich wird das für<br />

betroffene und ausgebootete <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

dann, wenn deren Kunden plötzlich in<br />

Fahrzeugen mit grünen Kennzeichen transportiert<br />

werden.<br />

„Gemeinnützige Organisationen unterliegen<br />

aber auch dem PBefG“, macht Kerler<br />

unmissverständlich klar, „sofern die Fahrten<br />

entgeltlich durchgeführt werden und<br />

nicht von den Vorschriften des PBefG laut<br />

Freistellungsverordnung freigestellt sind.“<br />

Dies wird auch in den Richtlinien manifestiert,<br />

die vom damals zuständigen Bayerischen<br />

Staatsministerium für Verkehr im<br />

Jahr 2000 definiert wurden. Dort heißt es<br />

unter Punkt 5.2, dass „die subjektiven<br />

Genehmigungsvoraussetzungen für die zur<br />

Führung der Geschäfte bestellten Personen<br />

nachzuweisen sind“. Soll heißen: Mindestens<br />

einer beim Roten Kreuz oder bei anderen<br />

Hilfsorganisationen muss die Sach- und<br />

Fachkunde für <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer<br />

nachweisen.<br />

KEINE GESPENDETEN AUTOS<br />

Darüber hinaus muss für den gewerblichen<br />

Bereich eine getrennte Gewinnermittlung<br />

erfolgen. Last, but not least regelt Punkt<br />

5.5. der Richtlinien, dass Kraftfahrzeuge<br />

zur gewerblichen Personenbeförderung<br />

nicht aus Spendenmitteln angeschafft werden<br />

dürfen.<br />

Das Gesetz und auch die Politik stehen<br />

also auf der Seite der <strong>Taxi</strong>betriebe, es fehlt<br />

nur leider an der konsequenten Durchsetzung<br />

seitens der zuständigen Genehmigungsbehörden.<br />

Zu wenig Personal und<br />

mangelnde Sachkenntnis führen zu einem<br />

großflächigen Vollzugsdefizit, waren sich<br />

Referent und Teilnehmer in der anschließenden<br />

Diskussionsrunde einig. Umso<br />

positiver ist zu werten, dass vom Landkreis<br />

Cham ein Mitarbeiter an der Veranstaltung<br />

teilgenommen hat. Er wird nun<br />

genau wissen, wo er künftig ansetzen kann<br />

und muss. Bei den anderen Landratsämtern<br />

müssen sachkundige <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

Hilfestellung geben. Veranstaltungen<br />

wie die der IHK Regensburg sollten deshalb<br />

eigentlich bei vielen Industrie- und Handelskammern<br />

ins Programm aufgenommen<br />

werden. <br />

jh<br />

STREITBARER DOZENT<br />

Siegfried W. Kerler schaffte es,<br />

einen fünfstündigen Vortrag mit<br />

wenigen, aber aussagekräftigen<br />

Folien frei zu halten – ohne dass<br />

es dabei langweilig wurde. Das<br />

allein beweist: Dieser Mann ist<br />

vom Fach. Kerler hat schon einige<br />

Verhandlungsrunden mit Krankenkassen<br />

erlebt in seiner beruflichen<br />

Laufbahn, hauptsächlich in seiner<br />

Funktion als Referatsleiter der IHK<br />

in Ulm und Augsburg. In dieser<br />

Funktion hat er als Anhörstelle<br />

gegen manchen AOK-Rahmenvertrag<br />

sein Veto eingelegt, weil diese<br />

Verträge – wie oben beschrieben –<br />

keine Sondergenehmigung nach<br />

§ 51,2 PBefG gerechtfertigt hätten.<br />

Heute ist Kerler als Consultant<br />

selbstständig und berät unter<br />

anderem auch <strong>Taxi</strong>betriebe – „zu<br />

angemessenen Konditionen“, wie<br />

er selber sagt.<br />

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Release 10/16<br />

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ÖSTERREICH & SCHWEIZ<br />

NEWSTICKER<br />

Ergänzen<br />

sich prima:<br />

Straßenbahn<br />

und Anruf-<br />

Sammel- <strong>Taxi</strong>.<br />

UNTERNEHMER WEHRT<br />

SICH GEGEN UMSTRITTENE<br />

GRÜNEN-IDEE<br />

Mit einer Vereinsgründung wollen<br />

die Grünen in Niederösterreich die<br />

E-Mobilität innerhalb der Stadt Melk<br />

pushen. Senioren sollen zum Arzt<br />

und zum Einkaufen gefahren werden.<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer Michael<br />

Ringsmuth wehrt ab: „Das ist eine<br />

Konkurrenz zu meinem <strong>Taxi</strong>unternehmen.<br />

Wenn der Verein nur<br />

von 7 bis 21 Uhr fährt, pickt er sich<br />

die Rosinen raus. Die Betrunkenen<br />

darf er dann auch gerne befördern.“<br />

Sollte es zu einer Umsetzung des<br />

Projekts kommen, will Ringsmuth<br />

seine Mitarbeiter abmelden. Der<br />

<strong>Taxi</strong> betreiber hofft auf Unterstützung<br />

durch den VP-Landesrat Karl<br />

Wilfing. Dessen Pressesprecher<br />

Florian Liehr betonte: „Wir bevorzugen<br />

die Kooperation mit örtlichen<br />

<strong>Taxi</strong> unternehmen. Wir wollen keine<br />

zusätzliche Konkurrenz schaffen.<br />

Wenn das Projekt umgesetzt wird,<br />

dann gemeinsam mit den regionalen<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmen.“<br />

nu<br />

BASEL FÖRDERT ELEKTRO-<br />

TAXIS MIT BIS<br />

ZU 10.000 FRANKEN<br />

<strong>Taxi</strong> unternehmer bekommen seit<br />

Anfang April und noch bis Ende 2020<br />

dank eines groß angelegten Förderprogramms<br />

nicht nur einen Zuschuss für<br />

den Kauf ihres Elektro-<strong>Taxi</strong>s, son dern<br />

auch Vergünstigungen beim Stromtanken.<br />

Bis zu 20 Prozent des Kaufpreises<br />

– maximal 10.000 Fran ken, das<br />

entspricht knappen 9.350 Euro –<br />

gibt’s vom Amt für Umwelt und<br />

Energie. Dazu erhalten die E-<strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

eine jährliche Gutschrift<br />

von 500 Franken für die Stromtankstationen<br />

des örtlichen Energieversorgers.<br />

Außerdem werden zwischen<br />

10 und 20 zusätzliche Lade stationen<br />

an besonders leistungsstar ken Orten<br />

eingerichtet.<br />

nu<br />

SEIT 30 JAHREN EINE<br />

ERFOLGSGESCHICHTE<br />

1987 wurde in Linz das Anruf- Sammel- <strong>Taxi</strong> (AST) als Ergänzung zum öffentlichen<br />

Nahverkehr eingeführt. Jetzt, knapp 30 Jahre später, ist das Gemeinschaftsangebot<br />

von Linzer <strong>Taxi</strong> 2244 und den LINZ AG LINIEN nicht mehr wegzudenken. Der<br />

Heimbringservice verbindet die Elemente des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

und die des <strong>Taxi</strong>betriebs. Die <strong>Taxi</strong>s fahren auf Bestellung von festgelegten Haltestellen<br />

bis vor die eigene Haustür. Dabei wird immer eine gemeinsame Fahrt für<br />

mehrere Fahrgäste koordiniert. Mittlerweile sind nicht nur das Stadtgebiet, sondern<br />

auch elf umliegende Gemeinden angeschlossen. Bis heute wurden mehr<br />

als 2,6 Millionen Fahrgäste sicher nach Hause gebracht. Tag und Nacht binden<br />

die Anruftaxis die Linzer Gebiete ans öffentliche Hauptverkehrsnetz an. Eine halbe<br />

Stunde vor Fahrtantritt wird das <strong>Taxi</strong> per Telefon oder per App zur gekennzeichneten<br />

Abfahrtsstelle bestellt. Zum Jubiläum präsentiert sich jetzt sogar die Linzer<br />

Straßenbahn im Jubiläumsdesign mit <strong>Taxi</strong>werbung.<br />

nu<br />

VERSCHIEDENE WEGE<br />

BEI MOBILITÄTS-APPS<br />

Die Bundesbahnen der Schweiz (SBB) und von Österreich (ÖBB) wollen ihren<br />

Kunden eine Reise kette von Haustür zu Haustür bieten. Sie haben dafür<br />

Mobil täts -Apps entwickelt, die auch andere Beförderungs arten integriert. Bei<br />

der Wahl der Partner gerät das Schweizer Gemeinschaftsprodukt von SBB und<br />

Post allerdings in die Kritik, denn sie wollen auch den Fahrdienst Uber integrieren.<br />

Dieses Vorhaben wird von Vania Alleva, Präsidentin der Gewerkschaft Unia,<br />

scharf angeprangert. „Eine Partnerschaft mit einer Firma, die Gesetze umgeht<br />

und die Zusammenarbeit mit den Behörden verweigert, schadet dem Ansehen<br />

von SBB und Post und ist nicht zukunftsweisend.“ Die Postauto AG bleibt locker:<br />

„Solange es gegen Uber kein behördliches Verbot gibt, betrachtet Postauto den<br />

Fahrdienst als legales Angebot und sieht gemäß aktuellem Stand keine Veranlassung,<br />

darauf zu verzichten.“ Die SBB unterstützt auch die offizielle Branchenlösung<br />

„go!“ von <strong>Taxi</strong>Suisse und der Fachgruppe <strong>Taxi</strong> des Schweizerischen<br />

Nutzfahrzeugverbandes (ASTAG). Auch diese App soll zeitnah in den SBB-<br />

Reiseplanerdienst eingebunden werden.<br />

In Österreich dagegen hat der Risikokapitalgeber Speedinvest zusammen mit<br />

der ÖBB „iMobility“ gegründet. Mit der App „wegfinder“ soll dem Nutzer der einfachste<br />

Weg „von Adresse zu Adresse“ gezeigt werden. Dabei sollen die verschiedenen<br />

Möglichkeiten wie öffentliche Verkehrsmittel, Car-Sharing oder<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmen angezeigt werden.<br />

nu<br />

FOTO: Linz AG<br />

26<br />

MAI / <strong>2017</strong> TAXI


ÖSTERREICH & SCHWEIZ<br />

BITTE<br />

NOCH SCHÄRFER<br />

Mit uns fahren Sie besser.<br />

Eine umfassende Novellierung der LBO<br />

hat viele gute Ansätze, aber trotzdem<br />

noch Nachbesserungsbedarf.<br />

FOTO: Weinwurm<br />

Die Stadt Wien hat die Regelungen für <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmen<br />

mit einer neuen Verordnung auf Vordermann gebracht. Sie befindet sich<br />

aktuell im Begutachtungsverfahren (was dem deutschen Anhörungsverfahren<br />

entspricht) und soll zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Dann<br />

müssen Mietwagenanbieter dieselben Qualitätsanforderungen wie <strong>Taxi</strong>s erfüllen.<br />

Parallel sind Vereinfachungen für das <strong>Taxi</strong>gewerbe vorgesehen.<br />

Die bisherige Landesbetriebsordnung wurde gemeinsam mit Experten und der<br />

für <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen zuständigen Innung vereinfacht und in die neue „Wiener<br />

Landesbetriebsordnung für das <strong>Taxi</strong>- und Mietwagen-Gewerbe“ (LBO) umstrukturiert.<br />

Transportobmann Davor<br />

Sertic zieht eine zukunftsträchtige<br />

Bilanz: „Besonders positiv<br />

ist es, dass die neue Landesbetriebsordnung<br />

für das <strong>Taxi</strong>und<br />

Mietwagen-Gewerbe mit<br />

der Hälfte der bisherigen Regelungen<br />

auskommt.“ Gestrichen<br />

wurde beispielsweise die Regelung<br />

der genauen Mindestmaße<br />

eines <strong>Taxi</strong>-Dachschildes. Eingefügt<br />

wurde dafür eine Erleichterung<br />

für <strong>Taxi</strong>s bei Events ab<br />

1.000 erwarteten Besuchern.<br />

Künftig darf vollkommen legal<br />

auf Fahrgäste gewartet werden,<br />

»Die Stadt Wien<br />

hat einen großen<br />

Schritt in die richtige<br />

Richtung gemacht!«<br />

Transportobmann Davor Sertic<br />

und zwar nicht mehr ausschließlich<br />

auf Standplätzen.<br />

Die Umstrukturierung war<br />

schon längere Zeit notwendig.<br />

Bei vielen bisherigen Bestimmungen<br />

sind Sharing-Economy-Dienste,<br />

Uber & Co., aus dem<br />

Raster gefallen. Jetzt wurden sie<br />

mit aufgenommen. Mietwagenbetreiber<br />

müssen künftig ebenso wie <strong>Taxi</strong>betreiber bei der Anmeldung einen<br />

Bescheid der Zulassungsbehörde vorlegen. Darin muss schwarz auf weiß festgehalten<br />

sein, dass das Fahrzeug den notwendigen Qualitätsanforderungen entspricht.<br />

Des Weiteren sieht die Neuregelung verpflichtend vor, dass nicht nur<br />

die klassischen <strong>Taxi</strong>s, sondern auch Mietwagen-Neufahrzeuge mit einem Euro-<br />

6-Motor ausgestattet sein müssen. Auch die Rückkehrpflicht für Mietwagen wird<br />

nun unmissverständlich vorgeschrieben.<br />

Die Abgrenzung zwischen <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen wird in der neuen LBO ebenfalls<br />

festgezurrt. Verboten ist zum Beispiel die Kennzeichnung von Mietwagen<br />

mit Dachschildern und auch Taxameter sind in Zukunft den <strong>Taxi</strong>s vorbehalten.<br />

Kurz: Von allem, was den Anschein erwecken könnte, Mietwagen seien <strong>Taxi</strong>s,<br />

muss Abstand genommen werden. Sonst drohen empfindliche Strafen.<br />

Das Wiener <strong>Taxi</strong>gewerbe begrüßt einen Großteil der neuen Regelungen, vor<br />

allem das Aufstellrecht bei Großveranstaltungen und die Verpflichtung zur Euro-<br />

6-Norm bei Mietwagen. Die geplanten Bestimmungen zur Rückkehrpflicht hält<br />

man hingegen für zu lasch und wird im Begutachtungsverfahren auf eine schärfere<br />

Formulierung drängen. <br />

jh, nu<br />

-<br />

Thomas Grätz<br />

FÜR<br />

UNTeR .<br />

NehMeR<br />

Das Personenbeförderungsgesetz<br />

erläutert für <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer<br />

Das Personenbeförderungsgesetz<br />

(PBefG) – extra für <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer!<br />

Für alle, die mit dem PBefG im Berufsalltag<br />

zu tun haben, gibt dieser Kommentar<br />

einen praxisnahen Gesamteinblick in<br />

dieses wichtige Gesetz. Neben dem PBefG<br />

und den Erläuterungen dazu beinhaltet<br />

das Werk die Texte der Freistellungsverordnung,<br />

Berufszugangs-Verordnung,<br />

BOKraft, Krankentransport-Richtlinie,<br />

zudem Antrags- und Genehmigungsmuster<br />

und eine Muster-<strong>Taxi</strong>ordnung.<br />

Die Relevanz der jeweiligen Paragrafen<br />

für den <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer<br />

wird mit <strong>Taxi</strong>symbolen verdeutlicht.<br />

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TAXI MAI / <strong>2017</strong><br />

27


ÖSTERREICH & SCHWEIZ<br />

Berner<br />

Stadtrat<br />

NEUE<br />

TAXIREGELN<br />

FÜR BERN<br />

Der Berner Stadtrat hat einer Total revision des <strong>Taxi</strong> reglements<br />

zugestimmt. Durch die neuen Regeln wird die Hürde für<br />

ortsfremde Fahrer sowie den Fahrdienst Uber deutlich erhöht.<br />

Ausschlaggebender Grund für die Total revision des <strong>Taxi</strong>reglements<br />

sind die Anpassungen an kantonale Regelungen.<br />

Im Vorfeld gab es hitzige Diskussionen, inwieweit<br />

das Reglement entschlackt und neu definiert<br />

werden soll. Es stand der Vorwurf im<br />

Raum, die kantonalen Regelungen seien<br />

nur ein Vorwand. Man wolle dem Fahrdienstvermittler<br />

Uber die Tore öffnen.<br />

Doch genau das Gegenteil ist nun eingetreten.<br />

„Uber soll sich den Rechtsgrundlagen<br />

anpassen und nicht umgekehrt!“, wird<br />

Johannes Wartenweiler (SP) dazu in einem<br />

Zeitungsbericht zitiert.<br />

Schließlich hat sich der Berner Stadtrat<br />

mit 38 Ja- zu 20 Nein-Stimmen für das<br />

totalrevidierte <strong>Taxi</strong>reglement ausgesprochen.<br />

Wer als <strong>Taxi</strong> fahrer in Bern arbeiten will,<br />

braucht künftig eine Halter bewilligung. Die<br />

<strong>Taxi</strong>führer- und Halter bewilligungen werden<br />

nun weitgehend auf kantonaler Ebene<br />

geregelt. Bisher gab es unterschiedliche<br />

kommunale Regelungen – so fand je nach<br />

Gemeinde eine strenge oder weniger<br />

strenge Eignungsprüfung statt. Damit ist<br />

»Uber soll sich den<br />

Rechtsgrundlagen<br />

anpassen und nicht<br />

umgekehrt!«<br />

Johannes Wartenweiler (SP)<br />

jetzt Schluss. Um eine Führer bewilligung zu erhalten, müssen<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer in Zukunft 225 Stunden in den vergangenen drei Jahren<br />

gefahren sein, die ursprünglichen 150 Stunden pro Jahr<br />

reichen nicht mehr aus.<br />

Die Qualität und die Kundenfreundlichkeit<br />

sollen gesteigert werden, indem beispielsweise<br />

auch eine kurze Distanz nicht<br />

mehr als Ablehnungsgrund gelten darf.<br />

Art. 11 BTR zur Beförderungspflicht wird<br />

dahingehend ergänzt. Auch das Rauchver bot<br />

wird nicht nur auf die Fahrzeit während der<br />

Beförderung von Fahrgästen beschränkt sein,<br />

sondern neuerdings während der gesamten<br />

Einsatz zeit des Wagens gelten (Art. 17 BTR).<br />

Obwohl Analysen der Stadt regierung<br />

ergeben haben, dass vermehrt ortsfremde<br />

<strong>Taxi</strong>s in der Stadt Bern ihre Dienste anböten<br />

und die Fahrer häufig die Anforderungen<br />

bezüglich Sprach- und Ortskenntnisse nicht<br />

erfüllten, wurde dem Antrag der BDP/CVP-<br />

Fraktion, das Sprachniveau zu erhöhen,<br />

nicht stattgegeben. Auch die Forderung von<br />

Luzius Theiler, eine einheitliche Reservationsplattform<br />

für <strong>Taxi</strong>s zu schaffen, fand<br />

keine Mehrheit. <br />

nu<br />

FOTOS: Stadt Bern<br />

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TAXI MAI / <strong>2017</strong><br />

29


TAXI INTERNATIONAL<br />

ERFOLG AUF<br />

MALLORCA,<br />

WARTEN AUF<br />

LUXEMBURGER<br />

UBER-STATEMENT<br />

In Spanien haben die mallorquinischen <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

durch Beharrlichkeit gegen die Inselregierung<br />

einschneidende Maßnahmen abfedern<br />

können. Beim Uber-Verbot wartet man dagegen<br />

weiterhin auf eine Entscheidung der EU.<br />

Auf Mallorca soll die Mobilität verbessert werden.<br />

Fünf neue Buslinien sollten den Flughafen<br />

mit den Touristikzentren an der Küste verbinden.<br />

Die <strong>Taxi</strong>fahrer auf Mallorca befürchteten massive Umsatzeinbußen<br />

und protestierten gegen diese Pläne.<br />

Sie streikten an verschiedenen Tagen und<br />

drohten mit einem Komplettstreik während<br />

der Ostertage. Dieses letzte Mittel wurde<br />

letztendlich nicht nötig, weil man sich nach<br />

Gesprächen mit der Politik auf einen Kompromiss<br />

einigen konnte.<br />

Jetzt sollen nur drei der geplanten fünf<br />

Linien wie geplant eingerichtet werden. Auch ein direkter<br />

Schnellbus wird nicht realisiert. Zusätzlich konnten die <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

aushandeln, dass der Fahrplan ausgedünnt wird und<br />

die Busse nicht so häufig verkehren wie zunächst geplant.<br />

Auf Druck der <strong>Taxi</strong>fahrer werden auch die Busfahrpreise ein<br />

wenig nach oben korrigiert.<br />

Um den Schutz der heimischen <strong>Taxi</strong>branche geht es auch<br />

in Spaniens Großstädten. In Barcelona klagte der spanische<br />

<strong>Taxi</strong>verband Asociación Profesional Elite <strong>Taxi</strong> gegen Uber. Das<br />

DAS AUS FÜR<br />

UBER IN ITALIEN<br />

Wenn Uber gegen<br />

das Verbot verstößt,<br />

wird’s teuer.<br />

Seit Anfang April ist Uber nun auch in Italien verboten. Zu<br />

dieser Entscheidung kam ein Gericht in Rom. Innerhalb von<br />

zehn Tagen musste Uber seine gesamten per Apps angebotenen<br />

Dienste einstellen. Sonst drohte eine<br />

Geldstrafe von 10.600 Euro pro Tag.<br />

Das Gericht will mit diesem Urteil<br />

Uber aus ganz Italien verbannen. Der<br />

Vorwurf: unlauterer Wettbewerb. Die<br />

Protestwelle gegen die Ride-hailing-App<br />

war groß, im Februar kam es zu einem<br />

sechstägigen Streik der <strong>Taxi</strong>fahrer. Der<br />

Widerstand der italienischen <strong>Taxi</strong>branche<br />

sorgte international für Schlagzeilen.<br />

Uber will das verhängte Urteil<br />

nicht hinnehmen und reichte Berufung<br />

Die Richter des Europäischen Gerichtshofs beschäftigen sich seit Monaten<br />

mit der Frage, ob Uber als Internetplattform und reiner Vermittler oder als<br />

Betreiber eines Transportservices eingestuft wird.<br />

Gericht gab den Fall jedoch an den Europäischen Gerichtshof<br />

(EuGH) mit Sitz in Luxemburg weiter. Von dort sollte nach<br />

monatelangen Verhandlungen am 6. April eine wegweisende<br />

Einschätzung des Generalanwalts verkündet werden, der die<br />

Richter in den meisten Fällen auch folgen. Das Plädoyer wurde<br />

allerdings auf den 11. <strong>Mai</strong> verschoben. Ein endgültiges Urteil<br />

wird dann weitere drei bis sechs Monate dauern.<br />

Das EuGH-Urteil hat für ganz Europa einen hohen Stellenwert.<br />

Es geht um die Frage, ob Uber als Internetplattform und<br />

reiner Vermittler oder als Betreiber eines Transportservices<br />

eingestuft wird. Davon hängt<br />

ab, wie streng die Regeln<br />

sind, denen sich die<br />

Amerikaner in<br />

Europa beugen<br />

müssen.<br />

<br />

ein. Die<br />

Rechtsprechung<br />

berufe sich<br />

auf ein Gesetz<br />

vor 25 Jahren, wo<br />

es schließlich die von<br />

Uber angebotenen Dienstleistungen<br />

noch nicht gegeben habe.<br />

Auch die Konsumentenschutzorganisation<br />

CODACONS ist mit<br />

dem Urteil nicht einverstanden.<br />

Italien kehre ins Mittelalter zurück,<br />

kritisierte CODACONS laut einem<br />

Bericht von „La Repubblica“.<br />

Ein Blick in<br />

die <strong>Taxi</strong>welt<br />

Streikerfolge, Warten auf das Urteil<br />

des Europäischen Gerichtshofs,<br />

Uber als Anruf-Sammeltaxi und die<br />

luxemburgische Ein-Marken-<br />

Strategie. International gibt es<br />

spannende <strong>Taxi</strong>-Entwicklungen.<br />

Von Jürgen Hartmann<br />

FOTOS: Gerichtshof der europäischen Union,<br />

Fotolia / Gina Sanders, GRAFIKEN: Raufeld Medien<br />

30 MAI / <strong>2017</strong> TAXI


TAXI INTERNATIONAL<br />

UBER WIRD IN KANADA<br />

STAATLICH GEFÖRDERT<br />

Im Vergleich zu Europa sind Nordamerika<br />

und Kanada in Sachen öffentlicher<br />

Personenverkehr in Kleinstädten noch<br />

wahre Entwicklungsländer. Was sich<br />

allerdings in der kanadischen Stadt Innisfil<br />

anbahnt, erinnert sehr an die europäischen<br />

Anruf-Sammeltaxi-Lösungen. Nur<br />

mit dem Unterschied, dass in Übersee<br />

keine <strong>Taxi</strong>s die Busse ersetzen, sondern Uber-Fahrzeuge. Innisfil<br />

ist laut Golem.de die erste Stadt in Kanada, die eine solche<br />

Partnerschaft mit Uber abschließt.<br />

Gestartet wurde der Dienst für die rund 36.000 Einwohner<br />

der kanadischen Kleinstadt am 1. <strong>Mai</strong>. Eine Fahrt soll 3 bis<br />

5 kanadische Dollar kosten. Das sind umgerechnet 2,10 bis<br />

3,50 Euro. Gerufen werden die Uber-Fahrzeuge per Smartphone-App,<br />

die Abrechnung erfolgt per Kreditkarte. Damit<br />

auch Bürger ohne Smartphone eine Fahrt bestellen können,<br />

wird Uber an mehreren Stellen in der Stadt iPads installieren.<br />

In einer ersten Testphase will die Stadt die Bestelldaten<br />

genau auswerten, um die Fahrgewohnheiten der Nutzer<br />

kennenzulernen. Damit wolle man sicherstellen, dass das<br />

Angebot passt und effektiv ist.Es könnte auch sein, dass danach<br />

bei Bedarf Strecken und Tarife angepasst würden.<br />

Die Stadt fördert das Projekt in der ersten Phase mit<br />

100.000 kanadischen Dollar, knapp 70.000 Euro, in der zweiten<br />

mit 120.000 kanadischen Dollar, knapp 84.000 Euro. Das<br />

sei deutlich günstiger, als Buslinien einzurichten, sagt der<br />

Stadtrat: Einen Bus einzusetzen, würde demnach pro Jahr<br />

270.000 kanadische Dollar, etwa 190.000 Euro kosten, zwei<br />

Busse 610.000 kanadische Dollar, rund 427.000 Euro.<br />

EINE TAXI-APP IN FÜNF SPRACHEN<br />

Die beiden Luxemburger Unternehmen Voyages Emile Weber<br />

und Benelux <strong>Taxi</strong>s haben Mitte Februar in Anwesenheit des<br />

luxemburgischen Ministers für Entwicklung und Infrastruktur<br />

einige Neuerungen ihrer <strong>Taxi</strong>dienstleistung „Webtaxi“<br />

vorgestellt. Zu den Änderungen zählen beispielsweise die<br />

Einführung eines Fahrtenberechnungssystems, das die Verkehrssituation<br />

berücksichtigt. Dadurch werden Abend- und<br />

Nachtfahrten billiger.<br />

Das Unternehmen will gegenüber den Kunden mit einer auf<br />

Transparenz ausgerichteten Preispolitik punkten. Schon bei<br />

der Bestellung wird der genaue Preis mitgeteilt. B2B-Kunden<br />

können darüber hinaus auf ein Abonnement zurückgreifen.<br />

Ganz neu wurde bei Webtaxi eine App entwickelt, über<br />

die neben der üblichen Bestellfunktion auch points<br />

of interest abgerufen werden können. Für Reisende,<br />

die per Flugzeug oder Bahn in<br />

Luxemburg ankommen, sieht<br />

der Landung bestellt wurde, eine Viertelstunde lang auf seinen<br />

Kunden, unabhängig davon, ob der Flug pünktlich war oder<br />

Verspätung hatte. Mit diesem Service werden dem Kunden im<br />

Fall einer Verspätung keine Kosten für die Wartezeit berechnet.<br />

Die App steht in fünf Sprachen zur Verfügung.<br />

Die Webtaxi-Flotte hält Großraumfahrzeuge, Limousinen,<br />

Hybrid- und Elektromodelle bereit.<br />

FOTO: Webtaxi<br />

das System ein Feld für die Eingabe der Flug- oder Zugnummer<br />

und der Wartezeit des <strong>Taxi</strong>s vor, sodass diese gegebenenfalls<br />

an die tatsächliche Ankunftszeit des Kunden angepasst<br />

werden kann. So wartet ein <strong>Taxi</strong>, das für 15 Minuten nach<br />

In der Kommunikation nach außen soll künftig nur noch der<br />

Name Webtaxi verwendet werden, der die bisherigen vier<br />

Dienstleistungen Webtaxi, ProCab, Benelux <strong>Taxi</strong>s und Intertaxis<br />

zu einer Marke vereint. Die Handelsmarken Benelux <strong>Taxi</strong>s<br />

und Intertaxis verschwinden, selbst wenn sie als eigenständige<br />

Unternehmen weiterhin existieren. In der Webtaxi-Flotte<br />

werden neben Mercedes E-<strong>Taxi</strong>s und Vitos auch Hybrid- und<br />

Elektrofahrzeuge angeboten.<br />

TAXI MAI / <strong>2017</strong><br />

31


GASTKOMMENTAR<br />

Der § 23 der Straßenverkehrsordnung<br />

verbietet den Einsatz solcher Apps –<br />

zumindest für den Fahrer.<br />

DIE HINTERTÜRE<br />

MIT DEM<br />

FAHRGAST<br />

Die Versprechen von sogenannten Blitzer-<br />

Apps sind vollmundig und das Verlangen<br />

ist groß. Einmal installiert, fortlaufend<br />

aktu alisiert und nie wieder geblitzt! Aber<br />

ist das auch erlaubt?<br />

Technisch ist mit sogenannten „Blitzer-Apps“ inzwischen<br />

vieles möglich. Wenn ein Fahrgast unter Termindruck steht<br />

oder zur Eile anspornt, kann eine auf dem Handy oder dem<br />

Navigationssystem installierte Software durchaus nützlich sein.<br />

Allerdings gilt auch hier: Nicht alles, was technisch machbar<br />

ist, ist auch erlaubt. Umgekehrt ist aber auch nicht alles,<br />

was vom Grundsatz her verboten ist, durchgängig illegal.<br />

Manchmal zeigt sogar der Gesetzestext selber auf,<br />

wann das (eigentlich) Verbotene erlaubt ist.<br />

DER GESETZES TEXT IST EINDEUTIG<br />

§ 23 Abs. 1 b Satz 1 StVO sagt es eindeutig: „Wer ein<br />

Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht<br />

betreiben oder betriebsbereit mitführen, das<br />

dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen<br />

anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere<br />

für Geräte zur Störung oder Anzeige<br />

von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarnoder<br />

Laserstörgeräte).“ Wer dabei erwischt wird,<br />

muss 75 Euro Bußgeld zahlen und bekommt einen<br />

Punkt in Flensburg.<br />

Der Gesetzestext spricht von „technisches<br />

Gerät (...), das dafür bestimmt ist“. Angesichts<br />

des Wortlauts der Formulierung drängt sich der<br />

Gedanke auf, ein Gerät zu verwenden, das nicht<br />

dafür bestimmt ist. Denkbar wären Navigationsgeräte,<br />

Smartphones oder Tablet-Computer.<br />

Allerdings hatten diesen Gedanken auch schon andere.<br />

Sowohl das OLG Celle (Beschluss vom 3.11.2015 – Az.: 2 Ss (OWi)<br />

313/15) als auch das OLG Rostock (Beschluss vom 22.2.<strong>2017</strong> –<br />

Az.: 21 Ss OWi 38/17 (Z)) haben ihm am Ende eine Absage erteilt.<br />

Offenbar hatte aber auch der Verordnungsgeber bereits daran<br />

gedacht, dass die technische Entwicklung nicht stehen bleibt.<br />

Anders ist die zukunftsorientierte Verordnung der Begründung<br />

nicht zu erklären. Dort heißt es: „Nicht nur einzelne technische<br />

Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarn geräte<br />

und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch<br />

andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen.<br />

Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung<br />

vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen;<br />

die entsprechenden Geräte geben die Warnung<br />

ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab.“ (VBl. 202, 140, 142).<br />

Für das OLG Rostock war zudem entscheidend, dass die auf<br />

dem Smartphone installierte App den aktuellen Fahrzeugstandort<br />

fortlaufend mit den bekannten Standorten<br />

stationärer oder mobiler Messstellen abgleicht und<br />

bei Annäherung an diese Orte akustische und/<br />

oder optische Hinweise gibt, die es dem Fahrzeugführer<br />

ermöglichen, sein „Fahrverhalten zu<br />

reflektieren und rechtzeitig an die an dieser Stelle<br />

geltenden Verkehrsregeln anzupassen und so einer<br />

bußgeldrechtlichen Ahndung zu entgehen. Gerade<br />

die damit technisch eröffnete Möglichkeit, sich<br />

nur ‚anlassbezogen‘, nämlich im unmittelbaren<br />

Umfeld einer vom Gerät erkannten Verkehrsüberwachungsanlage,<br />

verkehrsgerecht zu verhalten,<br />

sich aber ansonsten im Vertrauen darauf,<br />

andernorts werde wohl aktuell nicht kontrolliert,<br />

über bestehende Geschwindigkeitsbeschränkungen,<br />

Abstandsregelungen oder die Haltesignale von<br />

Lichtzeichenanlagen hinwegsetzen zu können, soll<br />

mit der Regelung des § 23 Abs. 1b StVO präventiv<br />

unterbunden werden.“<br />

NICHT ALLES IST VERBOTEN<br />

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, außer dass<br />

der Gesetzestext selber aufzeigt, wie man das Verbot legal<br />

umgehen kann. Erwähnt ist explizit nur der Fahrzeugführer.<br />

Schlechte Karten hat daher nur derjenige, der alleine in seinem<br />

Fahrzeug unterwegs ist oder nicht kooperationsbereite Mitfahrer<br />

hat. Betreibt nämlich nicht der Fahrer, sondern eine andere Person<br />

das Gerät, auf dem die Blitzer-App installiert ist, ist dagegen<br />

(noch) nichts einzuwenden. Gewiefte <strong>Taxi</strong>fahrer könnten also die<br />

App ihres Fahrgastes nutzen.<br />

Von Rechtsanwalt Dr. Wolf-Henning Hammer,<br />

Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, Dortmund,<br />

www.kanzlei-voigt.de<br />

FOTOS: lumenphotos / Fotoia, blitzer.de<br />

32 MAI / <strong>2017</strong> TAXI


GASTKOMMENTAR<br />

ALLES TARIF<br />

ODER WAS?<br />

Tarifanträge zu stellen und dann auch noch von der Behörde<br />

genehmigt zu bekommen, ist ein langwieriges und schwieriges<br />

Unterfangen. Warum eigentlich?<br />

FOTOS: Fotolia / nerthuz, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Tariferhöhungsanträge im <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

… Mit Fontanes „Effi<br />

Briest“ will man sagen: „Ach<br />

Luise, das ist ein weites Feld.“ Regelmäßig<br />

werden solche Anträge von <strong>Taxi</strong>zentralen,<br />

Vereinigungen von Unternehmen<br />

und einzelnen Mehrwagenunternehmern<br />

gestellt und mehr oder weniger großzügig<br />

beschieden, teils zum Verdruss und<br />

teils zum Vergnügen der Bürger. Von den<br />

Unternehmern hört man zumeist wenig<br />

Kritik, denn manchmal freut man sich ja<br />

schon über Kleinigkeiten.<br />

Strom kommt aus der Steck dose?<br />

<strong>Taxi</strong>tarife definitiv nicht.<br />

EMOTIONALES THEMA<br />

Dabei bleibt die Frage völlig außen vor,<br />

warum dieser Diskurs teilweise so erbittert<br />

geführt wird und selbst innerhalb der<br />

<strong>Taxi</strong>vereinigungen und Genossenschaften<br />

immer höchst emotional diskutiert wird.<br />

Dies ist der Versuch einer Annäherung an<br />

die Thematik.<br />

ÖPNV, also öffentlicher Personennahverkehr,<br />

ist nicht nur durch die –<br />

zugegebenermaßen zumindest teil weise –<br />

reformierungsbedürftigen Bestimmungen<br />

des PBefG bestimmt, sondern auch durch<br />

den gesunden Menschenverstand der Nachfrager.<br />

Und grundsätzlich denken diese –<br />

<strong>Taxi</strong>: teuer, Bus oder Straßenbahn: billig!<br />

Und genau diese Denkweise führt dazu, die<br />

Diskussionen zu überhitzen und auf völlig<br />

falsche Ebenen zu heben.<br />

Strom kommt ja bekanntlich aus der<br />

Steckdose und nicht aus dem Kraftwerk!<br />

Geld, Subventionen für den ÖPNV kommen<br />

von der Stadt-, Landes- oder Bundeskasse.<br />

Falsch: Dieses Geld kommt – unmittelbar<br />

oder mittelbar – aus den Taschen<br />

der Bürger, die einerseits die Tarife bei<br />

der Inanspruchnahme von Bus oder Bahn<br />

zahlen und andererseits durch ihre Steuern<br />

die dort gewährten Subventionen finanzieren.<br />

Anders im <strong>Taxi</strong>gewerbe, dessen Dienstleistung<br />

zum (angeblichen) Luxusgut avanciert<br />

und den <strong>Taxi</strong>unternehmern in der<br />

Folge, vermeintlich unter dem Vorwand<br />

der Einführung des Mindestlohnes, quasi<br />

unendliche Gewinne beschert. Und das<br />

muss selbstverständlich gründlich hinterfragt<br />

werden! Im Sinne des Verbraucherschutzes,<br />

aber und vor allem auch vor dem<br />

Hintergrund der gesetzlichen Vorschriften:<br />

Nach § 39 PBefG müssen Tarife für im<br />

öffentlichen Personenbeförderungsauftrag<br />

tätige <strong>Taxi</strong>unternehmen „auskömmlich“<br />

sein!<br />

ANGEMESSENE VERGÜTUNG<br />

Und das bedeutet eigentlich – gesetzlich<br />

verklausuliert – Folgendes: Auch ein <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

hat einen Anspruch auf eine<br />

angemessene Vergütung seiner Dienstleistung!<br />

Und die ist ja, wie der neueste<br />

ADAC-<strong>Taxi</strong>-Test gezeigt hat, nicht gerade<br />

negativ zu beurteilen. Die überwiegende<br />

Anzahl der Unternehmen leistet wichtige<br />

Arbeit und vor allem verlässlich gute<br />

Arbeit: Täglich wird eine Vielzahl von Dialysepatienten<br />

bedient, werden Strahlenpatienten<br />

pünktlich und zuverlässig zu ihren<br />

Behandlungsterminen befördert, werden in<br />

der Bundesrepublik Tausende von Patienten<br />

zu ihren Ärzten, Physiotherapeuten und<br />

sonstigen Therapien transportiert. Eine<br />

Selbstverständlichkeit in diesem Gewerbe,<br />

die aber bei all den Diskussionen über<br />

Digitalisierung, neue Vermittlungsmodelle<br />

etc. schlichtweg vergessen wird und<br />

dann, wenn man Tariferhöhungen begehrt,<br />

anscheinend keine Rolle spielt.<br />

Das ist falsch: Denn „Verlässlichkeit“ in<br />

obigem Sinne, und „Modernität“, die gefordert,<br />

aber auch propagiert werden, sind<br />

Begriffe, die im wahren Leben auch Tariferhöhungen<br />

nach sich ziehen. Und dies<br />

zwangsläufig, will man all den gesetzlichen<br />

Forderungen rund um den Mindestlohn<br />

und die plausible Unternehmensführung<br />

tatsächlich nachkommen und bestenfalls<br />

auch noch den Umrüstungszwängen im<br />

Sinne der Luftreinhaltung. Das bedeutet<br />

ständige Innovationsbereitschaft und die<br />

Stärke der Unternehmer, dies in Investitionen<br />

– egal ob in Personal oder Fahrzeuge<br />

– umzusetzen. Dazu bedarf es (leider)<br />

auch der Tariferhöhung, aber auch der<br />

Erklärung durch die Verantwortlichen auf<br />

beiden Seiten.<br />

Und da ist das Argument, der Strom<br />

kommt nun mal aus der Steckdose, nicht<br />

zu gebrauchen!<br />

Axel Ulmer ist ausgebildeter Volljurist mit Schwerpunkt<br />

Verwaltungsrecht/PBefG und fungiert als<br />

Unternehmensberater für die Ulmer Consulting UG<br />

in Kaiserslautern. Für <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> kommentiert er<br />

regelmäßig allzu fantasiereiche Auslegungen<br />

des PBefG.<br />

TAXI MAI / <strong>2017</strong><br />

33


FUSSBALL<br />

Erprobt auf dem<br />

Rasen, will die<br />

Mannschaft des<br />

SC Westend aus<br />

Berlin auch in<br />

der Halle gut<br />

aussehen.<br />

FUSSBALLSPASS<br />

IN DER HALLE<br />

FOTO: Simi<br />

Ende Oktober findet in der Hauptstadt das<br />

erste <strong>Taxi</strong>-<strong>Times</strong>-Fußballturnier statt.<br />

Mitspielen dürfen alle mit gültigem P-Schein.<br />

Wenn einer aus der Redaktion<br />

der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> selber als <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

unterwegs ist<br />

und dann auch noch leidenschaftlich gerne<br />

Fußball spielt, liegt es nahe, dass irgendwann<br />

einmal die Idee geboren wird, ein <strong>Taxi</strong>-<br />

Turnier zu veranstalten. Hayrettin Şimşek<br />

(Simi) hat diese Idee nun in die Tat umgesetzt<br />

und als Gastgeber für den 29. Oktober<br />

in seine Heimatstadt Berlin eingeladen.<br />

„Wir werden dort zwei Turniere veranstalten:<br />

Eines für Ü21- und eines für Ü40 -<br />

Mannschaften“, sagt Simi. Gespielt wird in<br />

der Halle, pro Mannschaft dürfen vier Feldspieler<br />

und ein Torwart auf dem Platz sein,<br />

maximal sechs Ersatzspieler sind zusätzlich<br />

erlaubt. Alle Spieler müssen einen am<br />

Turniertag gültigen Personenbeförderungsschein<br />

(egal für welches Land)<br />

FAKTEN<br />

<strong>Taxi</strong>-Cup<br />

Hallenfußballturnier am 29.10.<strong>2017</strong> in Berlin<br />

Ü21-Turnier + Ü40-Turnier<br />

Pro Mannschaft maximal 11 Spieler<br />

Gebühr: 99 Euro pro Mannschaft<br />

Preisgeld: Ruhm + Ehre + Wanderpokal für die Sieger<br />

Anmeldung unter h.simsek@taxi-times.taxi<br />

vor legen. Gespielt werden zwei mal zehn<br />

Minuten. Der Turnier modus (k. o. oder<br />

jeder gegen jeden) hängt von der Anzahl<br />

der Mann schaften ab, die sich anmelden.<br />

Bereits kurz nach einer ersten Ankündigung<br />

in den Facebook- Foren haben sich die<br />

ersten fünf Mannschaften angekündigt. Sie<br />

kommen aus Nordrhein-Westfalen, Hamburg<br />

und Berlin.<br />

Sponsor des Turniers ist Inan Kamalak,<br />

Geschäftsführer der Carcolour GmbH. Er<br />

betreibt in Wuppertal und Köln Fachwerkstätten<br />

für Funktechnik und Folierungen.<br />

Weitere Anmeldungen sind unter<br />

h.simsek@taxi-times.taxi erwünscht. Die<br />

Teilnahmegebühr beträgt 99 Euro pro<br />

Mann schaft. Ein Hotel mit moderaten Übernachtungspreisen<br />

befindet sich in unmittelbarer<br />

Nähe der Halle. <br />

jh<br />

IMPRESSUM<br />

Verlag<br />

taxi-times Verlags GmbH<br />

Frankfurter Ring 193 a<br />

80807 München, Deutschland<br />

Telefon: +49 (0)89/14838791,<br />

Fax: +49 (0)89/14838789<br />

E-<strong>Mai</strong>l: info@taxi-times.taxi,<br />

Internet: www.taxi-times.taxi<br />

Geschäftsführung: Jürgen Hartmann<br />

Bankverbindung<br />

Stadtsparkasse München<br />

BLZ 70150000, Kontonummer 1003173828<br />

IBAN: DE89701500001003173828<br />

BIC: SSKMDEMM<br />

UST-ID: DE293535109<br />

Handelsregister: Amtsgericht München<br />

HRB 209524<br />

Redaktion (redaktion@taxi-times.taxi)<br />

Jürgen Hartmann (jh, V.i.S.d.P.),<br />

Hayrettin Şimşek (hs), Nicola Urban (nu)<br />

Mitarbeiter dieser Ausgabe<br />

RA Dr. Wolf-Henning Hammer, Axel Ulmer<br />

Grafik & Produktion<br />

Katja Stellert (Artdirektion),<br />

Daniella Heil, Martina Jacob, Bettina Knoop<br />

Raufeld Medien GmbH<br />

Paul-Lincke-Ufer 42/43, 10999 Berlin<br />

Telefon: +49 (0)30/ 69566589<br />

Anzeigenleitung, Online-Verkauf, Vertrieb<br />

Elke Gersdorf, e.gersdorf@taxi-times.taxi<br />

Telefon: +49 (0)89/14838792,<br />

Fax: +49 (0)89/14838789<br />

Druck<br />

Chroma Druckerei<br />

Przemysłowa 5, 68-200 Żary, Polen<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>DACH</strong> erscheint<br />

seit 2016 in Kooperation mit<br />

Erscheinungsweise 6 x pro Jahr<br />

Heftpreis: 4,80 €, Jahres-Abo: 35 €<br />

ISSN-Nr.: 2367-3834<br />

Weitere <strong>Taxi</strong>-Magazine aus dem <strong>Taxi</strong>-<strong>Times</strong> Verlag:<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> München<br />

34 MAI / <strong>2017</strong> TAXI


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„Noch ist der Anteil an Online-Bestellungen ja überschaubar,<br />

aber diese Plattform wird immer wichtiger. Auch mit der Adresse<br />

81111.taxi sind wir darauf vorbereitet.“<br />

Remmer Witte, Prokurist der Oldenburger Acht-Elf-Elf das <strong>Taxi</strong> GmbH mit 18 Fahrzeugen<br />

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<strong>Taxi</strong> des Jahres 2015, taxi heute 07/2015, SEAT Alhambra in der Kategorie Kompakt-/Großraum-Van, Bewertung: Funktionalität. 2 Firmenauto des Jahres 2016, Firmenauto 06/2016, SEAT Alhambra in der Kategorie<br />

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