Taxi Times DACH - März 2017
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MÄRZ <strong>2017</strong> 4,80 €<br />
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D – A – CH<br />
DIGITALE <strong>DACH</strong>WERBUNG<br />
STARTSCHUSS<br />
MIT HÜRDEN<br />
Übergriffe auf Fahrgäste<br />
WENN EINER ALLEN<br />
SCHADET<br />
Softwaretipps<br />
DIE FISKAL-<br />
DATENLESER<br />
Gastkommentar<br />
EIN TAXITARIF<br />
FÜR ALLE
Befördert mehr Geschäftsführer<br />
als jedes Unternehmen.<br />
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INHALT<br />
DER APRIL<br />
WIRD WEG-<br />
WEISEND<br />
Unser Blick nach Österreich,<br />
in die Schweiz und<br />
auf die internationale<br />
<strong>Taxi</strong>branche gehört zum<br />
festen Bestandteil jeder<br />
Ausgabe der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
<strong>DACH</strong>. Die Berichte zeigen,<br />
dass die Gefahr „Uber“ noch lange nicht ausgestanden<br />
ist. Man sieht, wie wichtig es für Deutschland war, dass<br />
hierzulande die erst- und zweitinstanzlichen Urteile die<br />
Uber-App zumindest größtenteils wieder vom Markt verdrängt<br />
haben.<br />
Der Gang vor die höchsten Gerichtsinstanzen steht allerdings<br />
noch bevor. Den Auftakt macht am 6. April das Verfahren<br />
vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe über das<br />
Berliner UberBlack-Verbot.<br />
Ebenfalls im April wird in Brüssel entschieden, ob Uber<br />
wie eine Vermittlungszentrale behandelt werden muss oder<br />
nur als Anbieter einer technischen Plattform gilt. Wird<br />
Letzteres der Fall sein, laufen die juristischen Begründungen<br />
der deutschen Urteile größtenteils ins Leere.<br />
Parallel dazu bearbeiten Uber-Lobbyisten die europäischen<br />
wie nationalen Politiker, die Gesetze doch bitte den neuen<br />
digitalen Möglichkeiten der „Share Economy“ anzupassen.<br />
Umso wichtiger ist es, dass die <strong>Taxi</strong>vertreter ebenfalls auf<br />
der politischen Ebene präsent sind. Die <strong>Taxi</strong>-Kampagne des<br />
BZP zielt genau darauf ab. Sie ist so angelegt, dass sich<br />
JEDER von Ihnen daran beteiligen kann.<br />
Ich würde mich freuen, wenn wir in den nächsten Ausgaben<br />
über eine erfolgreiche Kampagne berichten können.<br />
Das wäre auch ein positives Zeichen für unsere Leser in<br />
Österreich, in der Schweiz und auf der ganzen Welt.<br />
INHALT<br />
VERMITTLUNG<br />
5 mytaxi und der Ärger mit seinen Fahrern<br />
HAMBURG<br />
8 Digitale Dachwerbung im Probelauf<br />
GEWERBEPOLITIK<br />
10 Die <strong>Taxi</strong>-Kampagne präsentiert sich regional<br />
ETHIK<br />
12 Wenn einer allen schadet<br />
FISKALTAXAMETER<br />
16 Das BMF-Schreiben ist Geschichte<br />
18 Die Datenleser – eine Übersicht<br />
ANTRIEB<br />
20 Die Zeichen stehen auf Dieselverbot<br />
21 Eichrechtreform macht keine Hoffnung<br />
ÖSTERREICH, SCHWEIZ + INTERNATIONAL<br />
26 Wiens <strong>Taxi</strong>pläne gegen Uber<br />
30 Blick in die internationale <strong>Taxi</strong>welt<br />
GASTKOMMENTARE<br />
32 Schluss mit dem Tarifchaos<br />
33 Das sagenhafte Wormser Gutachten<br />
Jürgen Hartmann<br />
(Chefredakteur)<br />
34 Impressum<br />
taxiwin_2016_10.qxp_Anzeige 09-2016 06.10.16 15:03 Seite 1<br />
NACHTRAG: FISKALTAXAMETER<br />
VON TAXITRONIC<br />
FOTO: TAXi-AD<br />
In unserer Dezember-Ausgabe der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>DACH</strong><br />
haben wir in der viel beachteten Übersicht über fiskaltaugliche<br />
Taxameter versehentlich die <strong>Taxi</strong>tronic-Geräte<br />
nicht genannt. Der spanische Hersteller hat in Deutschland<br />
die Zulassung für den TX 40, den Spiegeltaxameter<br />
TX 80 Skyglass sowie das All-in-one-Gerät TXD 70 beantragt.<br />
Die spezifischen Leistungsdaten und die Preise<br />
können Sie unter www.taxi-times.taxi abrufen. Geben<br />
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TAXI MÄRZ / <strong>2017</strong><br />
3
PERSONEN<br />
Guido Borning<br />
ist fachkundiger<br />
<strong>Taxi</strong>-Experte.<br />
DIE BEFÖRDERUNG<br />
DES GUIDO<br />
BORNING IM<br />
VDV RHEINLAND<br />
Erfreuliche Nachricht aus Sicht des <strong>Taxi</strong>gewerbes: Guido Borning,<br />
bisheriger stellvertretender Geschäftsführer des VDV Rheinland,<br />
ist zum Jahreswechsel zum Geschäftsführer aufgestiegen. Er<br />
belegt die Position gemeinsam mit Klaus-Peter Schuster, der seit<br />
über 30 Jahren erfolgreich den Verband leitet.<br />
Der VDV Rheinland vertritt seit über 70 Jahren die Interessen<br />
der mehr als 1 000 Unternehmen des nördlichen Rheinland-Pfalz<br />
aus den Bereichen Güterkraftverkehr, Möbeltransport, Kraftomnibusverkehr<br />
und <strong>Taxi</strong>-Mietwagenverkehr. Mit Guido Borning als<br />
neuen Geschäftsführer hat die <strong>Taxi</strong>branche künftig ein gutes<br />
Sprachrohr, in seiner bisherigen Funktion wirkte er auch im <strong>Taxi</strong>-<br />
Bundesverband BZP mit und engagierte sich in zahlreichen Ausschüssen.<br />
Jetzt will er in seiner neuen Funktion erst mal die<br />
Öffentlichkeitsarbeit in den Vordergrund stellen: „Die Verkehrsbranche<br />
steht vor großen Herausforderungen. Der zunehmende<br />
Ausschreibungswettbewerb im öffentlichen Personennahverkehr,<br />
aber insbesondere die Digitalisierung der Mobilität wird unseren<br />
Mitgliedsunternehmen einiges abverlangen. Daher werden wir<br />
zukünftig den Dienstleistungscharakter des VDV Rheinland und<br />
die passgenaue Beratung der Unternehmen noch stärker in den<br />
Fokus rücken.“<br />
Für seine bisherige Tätigkeit bekam Borning ein großes Lob<br />
vom Verbandsvorsitzenden des VDV Rheinland Ralf Bernards:<br />
„Guido Borning hat während seiner Tätigkeit als Referent und<br />
stellvertretender Geschäftsführer die Bedeutung des VDV Rheinland<br />
für das rheinland-pfälzische <strong>Taxi</strong>-, Mietwagen- und Omnibusverkehrsgewerbe<br />
weiter ausgebaut und gefestigt. Wir freuen<br />
uns, dass wir mit Guido Borning einen Geschäftsführer gefunden<br />
haben, der den VDV Rheinland bereits seit einigen Jahren mit<br />
seiner fachlichen Expertise und seinem zukunftsorientierten<br />
Denken unterstützt. Er wird für den VDV Rheinland wichtige<br />
Impulse für eine fortschrittliche Verkehrsbranche in Rheinland-<br />
Pfalz setzen.“<br />
jh, nu<br />
Der WDR-Chef und Autor Jochen Rausch hat aus vielen<br />
<strong>Taxi</strong>geschichten ein wunderbares Buch geschrieben.<br />
Der echte Fiskaltaxameter –<br />
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DEUTSCHLAND-<br />
REISE IM TAXI<br />
Der Beruf des <strong>Taxi</strong>fahrers könnte einen solch guten Ruf haben,<br />
wenn es da nicht diese Sorte Fahrgäste gäbe, die bei jeder Gelegenheit<br />
all ihren Mitmenschen erzählen müssen, wie schlecht sie<br />
mal bei einer <strong>Taxi</strong>tour behandelt wurden. Jochen Rausch zählt<br />
nicht zu diesen Fahrgästen, obwohl er ganz viele Geschichten über<br />
seine Erlebnisse als Fahrgast erzählt. 120 davon hat er nun in<br />
einem Buch zusammengefasst, jede ist maximal 25 Zeilen lang.<br />
Rausch fährt staugenervt wenig Auto, dafür aber viel <strong>Taxi</strong> – im<br />
Gepäck immer eine gute Portion Neugier. Oft genügte ein schlichtes<br />
„Und, wie isset?“ und schon war er mit dem Fahrer/der Fahrerin<br />
im Gespräch. Und weil sich der Journalist und<br />
Grimme-Preisträger – völlig atypisch – die positiven Geschichten<br />
merkte, ist nun mit „<strong>Taxi</strong> – eine Deutschlandreise“<br />
ein wunderbares Buch über eine Branche<br />
entstanden, die jeden Tag millionenfach<br />
schöne Geschichten erzählt. Absolut lesenswert,<br />
nicht nur an der <strong>Taxi</strong>halte und mit<br />
9,90 Euro mit der nächsten guten Tour auch<br />
wieder refinanziert. <br />
jh<br />
Jochen Rausch, „Im <strong>Taxi</strong>“, Berlin-Verlag, 9,90 Euro.<br />
FOTOS: VDV Rheinland, Berlin Verlag<br />
4<br />
MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI
VERMITTLUNG<br />
Rund 30 Kollegen hatten sich<br />
Anfang Februar zum spontanen<br />
Protest gegen die neue Vergabepraxis<br />
von Vorbestellungen vor<br />
dem Münchner mytaxi-Büro<br />
eingefunden und damit die<br />
komplette Straße blockiert.<br />
VERGABELOGIK<br />
MIT HINDERNISSEN<br />
Der Unmut über eine veränderte Vermittlungspraxis sowie<br />
eine geplante Einsteigergebühr zeigen, dass mytaxi im harten<br />
<strong>Taxi</strong>-Alltag angekommen ist.<br />
FOTOS: Tom Buntrock/<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
Von kurz nach zwei bis viertel vor<br />
drei ging in der Münchner Fäustlestraße<br />
nichts mehr: 23 <strong>Taxi</strong>s<br />
blockierten die Einbahnstraße vor dem<br />
Münchner Büro von mytaxi. Am 6. Februar<br />
machten rund 30 Fahrer und Unternehmer<br />
ihrem Ärger Luft. Die neue Vermittlungslogik<br />
sei ungerecht und würde sie massiv<br />
benachteiligen. „Bisher hatte ich mit<br />
mytaxi 1 400 Euro Umsatz in der Woche“,<br />
beschwert sich ein Unternehmer. „Mit der<br />
neuen Regelung waren es letzte Woche<br />
gerade noch 90.“<br />
Tatsächlich hatte mytaxi eine Woche<br />
zuvor die Vermittlungslogik geändert. War<br />
bisher – neben der mytaxi-Außenwerbung<br />
– die Bewertung das Kriterium für eine<br />
Bevorzugung bei der Vergabe von Vorbestellungen,<br />
so ist es jetzt die Zahl der für<br />
mytaxi gefahrenen Aufträge. Gerade wer<br />
zu den Hightimes Aufträge übernimmt,<br />
kann sich den „Goldstatus“ sichern und<br />
erhält so Zugriff auf die begehrten Vorbestellungen<br />
zum Flughafen – vor allen<br />
anderen.<br />
Aus Sicht von mytaxi ein logischer Schritt.<br />
Hatten sich doch auch die Protestler früher<br />
oft über die alte Vergabepraxis<br />
beschwert.<br />
„Die Vergabelogik war tatsächlich ungerecht“,<br />
bestätigt Alexander Mönch von<br />
mytaxi. „Aber für die Mehrzahl der Fahrer.<br />
Mit der Änderung haben wir diesen Missstand<br />
ausgeräumt.“ Gerade Viel- und Nachtfahrer<br />
sind viel häufiger von einer<br />
schlechten Bewertung betroffen. Während<br />
die Flughafen-Spezialisten sonst keine Aufträge<br />
fahren wollen aus Angst, den Fünf-<br />
Sterne-Status zu verlieren. „Das kann nicht<br />
im Sinn unserer Vermittlung sein.“<br />
START-UP-NIMBUS VERLOREN<br />
Es scheint, als ob mytaxi seinen Nimbus<br />
als Start-up verloren hat – und das nicht<br />
nur bei der Konzernmutter Daimler. Das<br />
Unternehmen mytaxi ist im harten <strong>Taxi</strong>alltag<br />
angekommen und hat dort mit genau<br />
den gleichen Schwierigkeiten zu kämpfen<br />
wie jede andere Vermittlungszentrale auch.<br />
Statt Rabattaktionen gibt es zukünftig<br />
Pragmatismus, die veränderte Vergabelogik<br />
ist ein erster Schritt dahin. Weitere werden<br />
folgen, wie die schon vor anderthalb<br />
Jahren angekündigte „Einsteigergebühr“<br />
von drei Prozent. Bisher trägt mytaxi bei<br />
Fahrten ohne mytaxi-Auftrag und Bezahlung<br />
mit mytaxi-Payment das Disagio. Das<br />
ist auch heute noch der Fall, doch die Drei-<br />
Prozent-Gebühr wird kommen, selbst wenn<br />
der Termin noch nicht feststeht.<br />
Fazit: Die modernen App-Vermittler<br />
haben die gleichen Akzeptanzprobleme wie<br />
herkömmliche <strong>Taxi</strong>zentralen und müssen<br />
auch genauso wie <strong>Taxi</strong>zentralen agieren.<br />
Benutzerfreundliche Vermittlungs-Apps<br />
haben lokale <strong>Taxi</strong>zentralen heute auch, wie<br />
zum Beispiel alle FMS-Zentralen mit<br />
taxi.eu oder gefos-Zentralen mit <strong>Taxi</strong><br />
Deutschland – untereinander über eine<br />
gemeinsame Schnittstelle auch noch vernetzt.<br />
Die Fahrer und Unternehmer werden<br />
sich mit dem Gedanken anfreunden müssen,<br />
dass mytaxi eine <strong>Taxi</strong>vermittlung ist<br />
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HAMBURG<br />
NEWSTICKER<br />
Dirk Ritter (links): „Wenn eine digitale Datenaufzeichnung zum Einsatz kommt,<br />
dann muss diese auch den Steuergesetzen entsprechen.“<br />
HANSA-TAXI ERÖFFNET CALL-<br />
CENTER IN LUDWIGSLUST<br />
Die Hansa Funktaxi eG 211 211<br />
hat am 1. Februar ein zusätzliches<br />
Call-Center in Ludwigslust eröffnet<br />
und damit neun neue Arbeitsplätze<br />
geschaffen. In Bezug auf das<br />
Auftragsaufkommen ist die Zentrale<br />
seit Jahren der Marktführer in<br />
der Metropolregion Hamburg. Der<br />
Genossenschaft gehören rund 400<br />
Unternehmer mit knapp 800 Autos<br />
und mehr als 1 200 Fahrerinnen und<br />
Fahrer an. Parallel dazu vermittelt<br />
man bereits seit Jahren die Aufträge<br />
von <strong>Taxi</strong>-Zentralen aus anderen<br />
Städten. Einige davon sollen nun im<br />
neuen Call-Center in Ludwigslust<br />
abgewickelt werden. Zunächst wird<br />
mit der Vermittlung von <strong>Taxi</strong>s in<br />
Buxtehude gestartet, danach sollen<br />
Tostedt und weitere Regionen und<br />
Städte dazukommen.<br />
nu<br />
BOKRAFT SORGT FÜR<br />
FISKALTAXAMETER-<br />
PFLICHT<br />
Das kurz vor dem Jahreswechsel verabschiedete „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen<br />
an digitalen Grundaufzeichnungen“ (Kassengesetz) betrifft zunächst<br />
einmal keine Taxameter. Trotzdem müssen ab 1. Januar <strong>2017</strong> alle Umsätze einzeln<br />
aufgezeichnet werden. Sind handgeschriebene Schichtzettel dann weiterhin<br />
ausreichend? Nein, sagte Dirk Ritter von der Hamburger Genehmigungsbehörde<br />
während einer Veranstaltung der Hamburger Handelskammer im Januar.<br />
„Wenn eine digitale Datenaufzeichnung zum Einsatz kommt, dann muss diese<br />
auch den Steuergesetzen entsprechen.“ Diese Pflicht zum Einsatz eines digitalen<br />
Aufzeichnungssystems läge für <strong>Taxi</strong>betriebe vor, denn für sie gelte die „Verordnung<br />
über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BoKraft)“.<br />
Dort regelt § 28, dass <strong>Taxi</strong>s mit einem Fahrpreisanzeiger, nach der Europäischen<br />
Messgeräterichtlinie einem Taxameter, ausgestattet sein müssen. Taxameter<br />
müssen der Europäischen Messgeräterichtlinie 2014/32/EU entsprechen, im<br />
dortigen Anhang MI-007 ist u. a. beschrieben, dass die Daten jeder Einzelfahrt<br />
für einen gewissen Zeitraum gespeichert werden und diese zur Datenübertragung<br />
über mindestens eine gesicherte Schnittstelle verfügen müssen.<br />
jh<br />
TAXI-GROSSKONTROLLE MIT<br />
BEUNRUHIGENDEM ERGEBNIS<br />
Die Verkehrsbehörde hat Ende Januar<br />
in der Hamburger Innenstadt eine<br />
groß angelegte <strong>Taxi</strong>-Kontrolle durchgeführt.<br />
Innerhalb von 14 Stunden<br />
wurden 75 <strong>Taxi</strong>s und deren Lenker<br />
unter die Lupe genommen. 42 von<br />
ihnen und damit mehr als die Hälfte<br />
wiesen Mängel auf. Dabei wurden<br />
teils fehlende Eichung, abgelaufene<br />
TÜV-Plaketten oder fehlende Dokumente<br />
polizeilich festgehalten. Neun<br />
<strong>Taxi</strong>s wurden nicht nur beanstandet,<br />
sondern sofort aus dem Verkehr<br />
gezogen. Gegen einen 60-jährigen<br />
Taxler wurde zudem ein Verfahren<br />
eingeleitet, weil er verdächtigt wird,<br />
das <strong>Taxi</strong> unter Drogeneinfluss gefahren<br />
zu haben. Er habe „erhebliche<br />
körperliche Ausfallerscheinungen“<br />
gezeigt, hieß es in der Pressemeldung.<br />
nu<br />
GUTE UND SCHLECHTE<br />
TAXIFAHRER<br />
IN HAMBURG<br />
In Hamburg liegt die qualitative Spanne zweier Taxler sehr weit auseinander.<br />
Beide haben in letzter Zeit für einige Schlagzeilen in der Presse gesorgt. Der<br />
superehrliche <strong>Taxi</strong>lenker versus das Super-Phantom sozusagen. Förmlich gefeiert<br />
hat die Presse den <strong>Taxi</strong>fahrer, der einen unverhofften Reichtum sofort meldete<br />
und abgab. Ein 54-jähriger Fahrgast hatte in dem <strong>Taxi</strong> sein Portemonnaie<br />
liegen lassen. Und das auch noch prall gefüllt mit rund 6 000 Euro. Während er<br />
seinen Verlust anzeigte, brachte nahezu zeitgleich der ehrliche Finder den Geldbeutel<br />
zur nächsten Polizeidienststelle. Den Gang zur Polizei hingegen scheut<br />
vehement das Super-Phantom. Der Taxler, der den vermissten 44-jährigen HSV-<br />
Manager Timo Kraus zuletzt gefahren haben soll, wurde nun sogar per Suchaufruf<br />
in der Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ gesucht. Trotz intensiver Suche<br />
und mehrerer Aufrufe meldete er sich bislang nicht bei der Polizei.<br />
nu<br />
FOTOS: Hansa-Funk, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
6<br />
MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI
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HAMBURG<br />
Digital aufgespielte Werbung<br />
ist auch für regionale Werbekunden<br />
interessant.<br />
Der <strong>Taxi</strong>branche erschließt sich<br />
dadurch ein neuer Kundenkreis.<br />
ALLE SECHS SEKUNDEN<br />
EIN NEUES WERBEMOTIV<br />
Seit Januar fahren in Hamburg die ersten <strong>Taxi</strong>s mit digitaler<br />
Dachwerbung. <strong>Taxi</strong>unternehmer können damit bis zu 500 Euro<br />
pro Monat verdienen. Noch aber gibt es einige Hürden.<br />
Die Digitalisierung steigt nun auch den <strong>Taxi</strong>s aufs Dach.<br />
Seit Mitte Januar fahren in der Hansestadt per Sondergenehmigung<br />
<strong>Taxi</strong>s mit Dachwerbeträgern, auf denen alle<br />
sechs Sekunden ein neues Werbemotiv aufgespielt wird. Betreiber<br />
ist das auf <strong>Taxi</strong>werbung spezialisierte Unternehmen TAXi-AD, das<br />
seit der Jahrtausendwende im <strong>Taxi</strong>gewerbe mit Dachwerbeträgern<br />
aktiv ist und seitdem mit den immer gleichen Vorbehalten kämpfen<br />
muss. Auf politischer Ebene, weil Genehmigungen für beleuchtete<br />
Dachträger trotz erfolgreicher<br />
Pilotphasen in Stuttgart, Karlsruhe und<br />
Dresden und trotz des wiederholten Nachweises,<br />
dass keine Verkehrsgefährdung<br />
droht, in den meisten Bundesländern<br />
immer noch nicht erteilt werden. Auf rechtlicher<br />
Ebene, weil die Montage des Dachträgers<br />
nur per Ausnahmegenehmigung<br />
möglich ist. Auf gewerbepolitischer Ebene,<br />
weil der Bundesverband BZP laut einem<br />
vor Jahren gefällten Mitgliederbeschluss<br />
diese Werbeform seinen Mitgliedern nicht<br />
empfiehlt.<br />
Zu all dem kommen die seit Jahren polarisierenden<br />
Meinungen aus der Unternehmerschaft.<br />
Etwa 1 000 <strong>Taxi</strong>s sind bundesweit seit Jahren dabei.<br />
Deren Besitzer freuen sich über Zusatzeinnahmen. Es gibt aber<br />
auch viele, die den Dachträger ablehnen. Dabei reicht die Palette<br />
von der rein emotionalen Ablehnung („Ich fahr doch keine Werbetonne“)<br />
über Komfortbedenken („unangenehme Windgeräusche“)<br />
bis hin zu scheinbar wirtschaftlichen Nachteilen („Mein<br />
»Ich kann mir gut<br />
vorstellen, dass<br />
ein Unternehmer<br />
im ländlichen<br />
Bereich mit zwei<br />
bis drei Fahrzeugen<br />
mitmacht.«<br />
Falk Röbbelen, TAXi-AD<br />
Spritverbrauch steigt“). Letzteres ist wissenschaftlich längst widerlegt,<br />
in den Köpfen der Dachwerbegegner aber weiterhin fest verankert.<br />
Bei der nun vorgestellten digitalisierten Variante der <strong>Taxi</strong>-Dachwerbung<br />
könnten TAXi-AD-Geschäftsführer Falk Röbbelen und<br />
sein Team auf ähnliche Hürden stoßen. Und doch spricht einiges<br />
dafür, dass man sie diesmal leichter aus dem Weg räumen könnte.<br />
Denn was von außen weiterhin wie ein Dachwerbeträger aussieht,<br />
hat mit dem bisherigen analogen Modell<br />
nicht mehr viel gemeinsam.<br />
Die Werbemotive werden beispielsweise<br />
über einen zentralen Server aufgespielt.<br />
Der Druck von Werbeplakaten, die bei den<br />
aktuellen Dachwerbungen vom Unternehmer<br />
händisch eingelegt werden müssen<br />
und die deshalb eine Mindestlaufzeit von<br />
einer Woche haben, entfällt damit. Das<br />
spart Produktionskosten und Zeitaufwand<br />
und eröffnet darüber hinaus diese Werbeform<br />
für eine breiter gestreute Zielgruppe<br />
potenzieller Werbekunden.<br />
„Bisher war <strong>Taxi</strong>werbung etwas für Markenkunden“,<br />
erläutert TAXi-AD Geschäftsführer<br />
Falk Röbbelen gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> die Vorteile. „Jetzt<br />
können wir auch lokale Kunden ansprechen.“ Geschäfte beispielsweise,<br />
die nur in ihrem Viertel werben wollen. Sie bekommen für<br />
monatlich 99 Euro 200 Einblendungen à sechs Sekunden pro Tag.<br />
Ihr Werbemotiv erscheint immer nur dann auf den <strong>Taxi</strong>s, solange<br />
die sich im vom Kunden definierten Bereich bewegen, sei es als<br />
FOTO: TAXi-AD<br />
8 MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI
HAMBURG<br />
FOTO: TAXi-AD<br />
Postleitzahl, als Radius oder beliebige geometrische Form auf dem<br />
Stadtplan. Die Werbeeinblendung eines Friseurs beispielsweise<br />
erscheint genau auf den <strong>Taxi</strong>s, die sich in der Nähe des Ladens<br />
befinden.<br />
Zusätzlich zu den geografischen Spezifizierungen lassen sich<br />
auch noch zeitliche oder witterungsbedingte Vorgaben definieren.<br />
„Sobald es zu regnen beginnt, könnten wir minutengenau die<br />
Werbung eines Ladens für Regenschirme in der Nähe einspielen“,<br />
sagt Röbbelen. „Eine Eisdiele kündigt nur dann seine Eissorten<br />
an, wenn es mehr als 25 Grad hat.“<br />
TAXi-AD hat in die Entwicklung dieser Technik eine halbe Million<br />
Euro investiert. Die vorne und hinten mit einem Magnet befestigten<br />
Dachzeichen sind durch zwei zur Seite abstrahlende<br />
Bildschirme verbunden, die bei Bedarf – wenn das <strong>Taxi</strong> beispielsweise<br />
in die Waschanlage gefahren wird – eingeklappt werden<br />
können.<br />
2 000 <strong>DACH</strong>WERBETRÄGER FÜR DEUTSCHLAND<br />
Röbbelen plant, in Hamburg bis zu 150 <strong>Taxi</strong>s und in ganz Deutschland<br />
bis zu 2 000 <strong>Taxi</strong>s mit den digitalisierten Dachwerbeträgern<br />
auszustatten. An den Werbeeinnahmen werden die <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
nach einem genau definierten Schlüssel beteiligt. „Schon<br />
wenn das Display zu ca. 50 Prozent mit Fremdwerbung ausgelastet<br />
ist, erhält der <strong>Taxi</strong>betrieb 500 Euro“, rechnet Röbbelen vor.<br />
„Und durch die Regionalisierung können wir unsere digitalisierten<br />
Dach-Displays jetzt auch überall in Deutschland einsetzen und<br />
nicht nur in den für Agenturen relevanten Großstädten. Ich kann<br />
mir gut vorstellen, dass ein Unternehmer im ländlichen Bereich<br />
mit zwei bis drei Fahrzeugen mitmacht. Entscheidend ist, ob wir<br />
den Vertrieb in einem beliebigen Ort organisiert bekommen und<br />
ob wir eine Genehmigung erhalten.<br />
Um Letzteres zu ermöglichen, müssen aber erst noch andere<br />
Bundesländer dem Beispiel Hamburgs folgen und die Dachwerbung<br />
erlauben. In Hamburg hat TAXi-AD seinen Heimvorteil genutzt und<br />
die notwendige politische Unterstützung erhalten. Zum Startschuss<br />
waren der Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation,<br />
Dr. Rolf Bösinger, und der Bürgerschaftsabgeordnete und<br />
wirtschaftspolitische Sprecher der SPD Fraktion, Hansjörg Schmidt,<br />
vor Ort. Digitalen Lösungen versperrt sich kaum ein Politiker.<br />
Wohl aber Gesetzeshüter und Bewahrer der Verkehrssicherheit,<br />
die durch Werbemotive auf Fahrzeugen, auch wenn sie nur seitlich<br />
abstrahlen, eine Ablenkung der anderen Verkehrsteilnehmer<br />
befürchten. Das Pilotprojekt wird deshalb während der nächsten<br />
Wochen vom Lichttechnischen Institut begutachtet. In aufwendigen<br />
Verfahren werden die Karlsruher Experten testen, ob und wie<br />
lange eine Ablenkung durch die digitalen Werbebotschaften<br />
gemessen wird.<br />
Per Pad und mit medialer Begleitung aktivierte Falk Röbbelen die<br />
ersten digitalen Werbemotive in den Dachträgern.<br />
Sofern keine Beeinträchtigung der Sicherheit im Straßenverkehr<br />
nachgewiesen wird, könnten entweder die einzelnen Bundesländer<br />
oder gleich das Bundesverkehrsministerium grünes Licht<br />
geben. Röbbelen ist diesbezüglich mit den Ministerien in Kontakt,<br />
würde sich aber auch eine offensivere Unterstützung durch den<br />
<strong>Taxi</strong>verband BZP wünschen.<br />
Der hat immerhin bei seiner letzten Versammlung den damaligen<br />
Beschluss aufgehoben. Er vertritt jetzt eine neutrale Position,<br />
„da die letztendliche Entscheidung sowieso der Unternehmer<br />
oder die kooperierenden <strong>Taxi</strong>zentralen treffen“, so BZP-Präsident<br />
Michael Müller. Zu den Unterstützern zählen viele Zentralen wie<br />
beispielsweise Hansa-Funk, <strong>Taxi</strong> Berlin, <strong>Taxi</strong> Frankfurt oder auch<br />
IsarFunk. Eine Zusammenarbeit, die sich künftig noch mehr lohnen<br />
könnte: „Im Idealfall würden wir bei 2 000 <strong>Taxi</strong>s mit gut<br />
gebuchten digitalen Dachwerbungen 12 Millionen Euro zusätzlichen<br />
Jahresumsatz für die <strong>Taxi</strong>unternehmen generieren“, wirbt<br />
der Werbefachmann um eine hohe Akzeptanz.<br />
Speziell für <strong>Taxi</strong>zentralen eröffnen sich darüber hinaus noch<br />
weitere indirekte Vorteile. Da auch die digitale Dachwerbung nicht<br />
zu 100 Prozent ausgelastet sein wird, könnten die Telefonnummer<br />
bzw. App der eigenen <strong>Taxi</strong>zentrale eingeblendet werden. Oder man<br />
vergibt im Gegengeschäft die Werbefläche an Tageszeitungen, regionale<br />
Fernsehsender oder Radiostationen, von denen man wiederum<br />
im Gegenwert ansonsten unbezahlbare Anzeigenflächen bzw. Werbesekunden<br />
bekommt. „Viele Vorstände von <strong>Taxi</strong>verbänden und<br />
Zentralen haben das bereits verstanden“, sagt Röbbelen.<br />
Der Werbespezialist schlägt selber kräftig die Werbetrommel,<br />
verbunden mit der Hoffnung, dass der Hamburger Politversuch<br />
erfolgreich verläuft und die Hürden für eine deutschlandweite<br />
Expansion bis dahin abgebaut sind. <br />
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TAXI MÄRZ / <strong>2017</strong><br />
1990<br />
1990 1990<br />
4 4 Zentralen<br />
4 Zentralen 4 1995<br />
1995 1995<br />
21 21 Zentralen<br />
21 21 Zentralen<br />
2000<br />
2000 2000<br />
33 33 Zentralen<br />
33 33 Zentralen<br />
2005<br />
2005 2005<br />
44 44 Zentralen<br />
44 44 Zentralen<br />
2010<br />
2010 2010<br />
70 70 Zentralen<br />
70 70 Zentralen<br />
2015<br />
2015 2015<br />
150 Zentralen<br />
150 150 Zentralen
GEWERBEPOLITIK<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmer können sich an<br />
der Kampagne beteiligen, indem<br />
sie diese Außenwerbung kleben.<br />
Es bleibt sogar noch Platz für<br />
die Werbung der <strong>Taxi</strong>zentrale.<br />
»VERLÄSSLICH IST MODERN«<br />
KOMMT LANGSAM<br />
Offizieller Startschuss der <strong>Taxi</strong>-Werbekampagne »Verlässlich ist<br />
modern« war im Herbst. Seit Februar wird die Kampagne noch einmal<br />
den <strong>Taxi</strong>unternehmern in den Regionen vorgestellt.<br />
Vorreiter war dabei die Bundeshauptstadt, wo Anfang<br />
Fe bruar im <strong>Taxi</strong>zentrum Berlin, dem Sitz der großen<br />
Funkzentrale <strong>Taxi</strong> Berlin, die erste Regionalkonferenz<br />
veranstaltet wurde. Der Slogan „Verlässlich ist<br />
modern“ klingt nicht ganz so knackig wie „Geiz<br />
ist geil“, ist dafür in seiner Aussage aber zu<br />
100 Prozent korrekt. Diese intellektuell etwas<br />
anspruchsvollere Aussage soll auch nicht nur<br />
die niederen Instinkte der Verbraucher ansprechen,<br />
sondern richtet sich im Wesentlichen an<br />
Politiker. So sieht es jedenfalls Kajo Wasserhövel,<br />
der die Kampagne mit seiner Elephantlogic<br />
Agentur für Strategieberatung im Auftrag des<br />
BZP entwickelt hat.<br />
Jedes Kind weiß, wie einfach das geht mit<br />
dem <strong>Taxi</strong>. Man muss winken, anrufen oder<br />
einen Button auf dem Smartphone drücken,<br />
schon kommt eins: jederzeit, an jeden Ort, zum<br />
Kajo Wasserhövel präsentiert<br />
„Verlässlich ist modern“.<br />
immer gleichen regionalen Tarif. Dass das nur so einfach geht,<br />
weil es einen Wust von Regularien gibt, an die sich alle halten<br />
müssen, den sogenannten Ordnungsrahmen, das weiß nicht jeder,<br />
der ein <strong>Taxi</strong> benutzt. Muss auch nicht jeder wissen.<br />
Politiker sollten die Hintergründe aber<br />
schon kennen, weshalb sie vor allem unseren<br />
Abgeordneten und Parlamentariern nähergebracht<br />
werden müssen. Vorzugsweise jenen<br />
Politikern, die von interessierter Seite bedrängt<br />
werden, genau diesen Ordnungsrahmen aufzuweichen.<br />
Wasserhövel kennt sich aus mit Politikern.<br />
Er hat schon ihre Wahlkämpfe organisiert. Er<br />
weiß, wie sie ticken und wie man sie beeinflussen<br />
kann. Seine Kampagne zielt auf die Wahlperiode<br />
<strong>2017</strong> bis 2021 ab, in der voraussichtlich<br />
Entscheidungen über den Ordnungsrahmen fallen<br />
werden. Ziel ist ein Bekenntnis der Politik<br />
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GEWERBEPOLITIK<br />
IHK-STUDIE ZUR REFORM DES ORDNUNGSRAHMENS<br />
Bereits im Jahre 2008 hat der baden-württembergische<br />
Industrie- und Handelskammertag<br />
ein Gutachten zum Thema „Zukünftiger<br />
Ordnungsrahmen für die Personenbeförderung<br />
mit Pkw“ in Auftrag gegeben. Jetzt liegt<br />
eine Aktualisierung vor.<br />
Im Jahr 2015 hatte sich die Monopolkommission<br />
der Bundesregierung Forderungen<br />
neuer Anbieter auf den <strong>Taxi</strong>märkten zu eigen<br />
gemacht und die Bereinigung von Wettbewerbsdefiziten<br />
angemahnt. Daraufhin wurde<br />
eine Aktualisierung des Gutachtens in Auftrag<br />
gegeben.<br />
Unter Mitarbeit aller Akteure im Bereich<br />
Unsere Lese-Empfehlung,<br />
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Wahl, welches Szenario das richtige Modell für<br />
die Zukunft des deutschen Personenbeförderungsgewerbes<br />
mit Pkw wäre, liegt nun bei<br />
den Entscheidungsträgern – insbesondere in<br />
der Politik.“<br />
Die Denkmodelle reichen von „alles so lassen“<br />
über „behutsame Anpassung an neue Technik“<br />
bis „Freigabe“. Die alles überspannende<br />
Frage ist, ob man flächendeckende, stets verfügbare<br />
Mobilität zu einem festen, bezahlbaren<br />
Preis als Daseinsvorsorge für alle weiter<br />
haben möchte oder nicht. Um genau dies zu<br />
gewährleisten, ist der Ordnungsrahmen einst<br />
geschaffen worden.<br />
Personenbeförderung mit Pkw hat Prof. Dr. Baden-Württembergischen Politiker plappern gern Positionen nach,<br />
Frank Fichert von der Hochschule Worms<br />
eine wissenschaftlich fundierte Zusammenfassung<br />
des bestehenden Ordnungsrahmens<br />
Industrie- und<br />
Handelskammertag.<br />
die gerade am lautesten durch die Medien<br />
gereicht werden. „Der Ordnungsrahmen muss<br />
weg!“, posaunt es gerade lautstark von den<br />
und seiner wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung<br />
erarbeitet und in drei verschiedenen Szenarien entwickelt,<br />
wie sich bestimmte Reformen dieses Ordnungsrahmens auf<br />
das Gewerbe und seine Nutzer auswirken würden. „Jedes für<br />
modernen, jungen Geschäftsmodell-Entwicklern. Die IHK-<br />
Studie setzt dem eine kühle, sachliche Analyse entgegen. Sie<br />
gehört als Bettlektüre auf den Nachttisch jedes Abgeordneten,<br />
der über die Zukunft des Ordnungsrahmens zu entscheiden<br />
sich stellt einen schlüssigen Weg für eine Neuordnung dar. Die<br />
hat.<br />
wh<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> / Axel Rühle<br />
zu den Stärken der <strong>Taxi</strong>branche, ihr Erhalt und ihre vorsichtige<br />
Modernisierung. Hier, intern vor der versammelten Berliner <strong>Taxi</strong>branche,<br />
nennt er die Bedingungen, die das <strong>Taxi</strong>gewerbe für den<br />
Erfolg der Kampagne erfüllen muss. Das Gewerbe muss mit einer<br />
Stimme sprechen. Wenn zig „Repräsentanten“ verschiedene<br />
Ansichten vortragen, kommt nichts dabei heraus. Die Fahrer in<br />
den <strong>Taxi</strong>s müssen ein positives Bild von unserem Gewerbe transportieren.<br />
Lamentieren und Stänkern ist nicht hilfreich. Allein<br />
durch den Einsatz der Fahrer kann viel gute Stimmung verbreitet<br />
werden, ohne dass das zusätzlich Geld kostet.<br />
Seinen Teil dazu hat Kajo Wasserhövel mit seiner Agentur<br />
geleistet. Es gibt Flyer, Außenflächenfolien, Kopfstützenbezüge<br />
und einen kurzen Zeichentrickfilm („Simple Show“), die alle die<br />
Vorzüge des <strong>Taxi</strong>s und ein paar der komplizierten Hintergründe<br />
mit einfachen Mitteln erklären. Die <strong>Taxi</strong>unternehmer und ihre<br />
Fahrer müssen nur noch mitmachen.<br />
Die Flyer liegen zur Verteilung bereit. Folien und Kopfstützenbezüge<br />
sind noch in der Produktion. Die „Simple Show“ kann man<br />
sich unter www.verlaesslich-ist-modern.taxi ansehen. Zu gegebener<br />
Zeit werden sogenannte „Promo-Packs“ mit dem Werbematerial<br />
an alle Mitgliedsverbände des BZP verschickt.<br />
Zwischen der öffentlichen Präsentation der „Zuverlässig ist<br />
modern“-Kampagne mit Pressekonferenz, Parlamentarier-Abend<br />
und Europäischer <strong>Taxi</strong>messe und ihrer Ankunft bei den <strong>Taxi</strong>-<br />
Leuten, die sie tragen sollen, ist eine Menge Zeit vergangen. Wenn<br />
„Zuverlässig ist modern“ nicht bald auf die Straße kommt, könnte<br />
es knapp werden bis zum Wahltermin. Berlin legte einen vielversprechenden<br />
Startschuss hin, Niedersachsen folgte Ende<br />
Februar. Bis Ende <strong>März</strong> sollen Regionalkonferenzen in allen Bundesländern<br />
stattgefunden haben. Weitere Termine standen bis<br />
Redaktionsschluss noch nicht fest. <br />
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TAXI MÄRZ / <strong>2017</strong><br />
11
ETHIK<br />
WENN EINER<br />
DAS VERTRAUEN<br />
IN ALLE<br />
ERSCHÜTTERT<br />
Was tun, wenn der <strong>Taxi</strong>fahrer auf Fahrgäste losgeht oder<br />
beschuldigt wird, sie sexuell belästigt zu haben? Eine schwierige<br />
Abwägung zwischen Unschuldsvermutung und Imagewahrung.<br />
Leider gibt es auch unter <strong>Taxi</strong>fahrern schwarze Schafe, die<br />
dem Fahrgast gegenüber handgreiflich werden. Übel, nicht<br />
nur für die Opfer, sondern auch für das gesamte <strong>Taxi</strong>gewerbe.<br />
Wenn sich ein Fahrer ethisch tatsächlich so fehlerhaft verhält,<br />
sollte er auf gar keinen Fall mehr Fahrgäste befördern dürfen. Die<br />
Frage ist allerdings der Zeitpunkt der Sanktion. Soll man sofort die<br />
Erlaubnis entziehen, auch dann, wenn das Fehlverhalten noch gar<br />
nicht erwiesen ist? Ein Dilemma, erst recht, wenn der öffentliche<br />
mediale Druck hoch ist.<br />
Seit Anfang Dezember beschäftigt zum Beispiel ein handgreiflicher<br />
Streit während einer <strong>Taxi</strong>fahrt die Bozener Medien und die<br />
Politik. Ein Taxler soll ausgerastet und einer 33-jährigen Biologin<br />
aus Kenia gegenüber gewalttätig geworden sein. Der Fahrer<br />
beschimpfte seinen Fahrgast und verlangte, dass sie aussteige.<br />
ARGUMENTE FÜR EINE<br />
ÜBERFALLSCHUTZKAMERA<br />
Die aufgeführten Beispiele zeigen: Es ist ein schmaler Grat<br />
zwischen Vorverurteilung und schnellem Handeln in Form<br />
einer Sperrung oder Lizenzentzug. Sowohl Letzteres als<br />
auch die Erlaubnis, bis zur tatsächlichen rechtlichen Klärung<br />
des Falles weiterzufahren, führt zu Debatten und hat<br />
weitreichende Konsequenzen. Eine Überfallschutzkamera<br />
könnte zur allgemeinen Sicherheit beitragen und sämtliche<br />
Fälle von <strong>Taxi</strong>gewalt, ob gegen den Fahrer gerichtet<br />
oder vom Fahrer ausgehend, schnell aufklären.<br />
Nachdem die Kenianerin der Forderung nicht sofort nachkam,<br />
zerrte der Beschuldigte die 33-Jährige aus dem Auto und schlug<br />
auf sie ein. Als sie mit ihrem Handy die Polizei alarmieren wollte,<br />
riss er es ihr aus der Hand und warf es weg. Zudem soll er sich<br />
noch 50 Euro als Fahrt-Entgelt genommen haben. Der <strong>Taxi</strong>fahrer<br />
fuhr einfach davon und ließ die verletzte Frau zurück. Diese kam<br />
nach dem Angriff in die Notaufnahme. Dort wurden mehrere Prellungen<br />
und ein leichter Nasenbruch festgestellt. Als das Smartphone<br />
der Frau wenige Tage aufgespürt wurde, konnte man das<br />
Streitgespräch abrufen. Die Kenianerin hatte es aufgezeichnet.<br />
Der <strong>Taxi</strong>fahrer muss sich nicht nur wegen Raubüberfall, sondern<br />
auch wegen erschwerter Bedrohung und Körperverletzung<br />
verantworten. Kollegen gegenüber soll er sich verteidigt haben.<br />
Die Kenianerin zeigte er seinerseits wegen Körperverletzung an.<br />
Er behauptet, dass die Frau ihn zuerst angegriffen und an den<br />
Haaren gezogen habe. Aus der Handy-Aufnahme geht dies nicht<br />
hervor.<br />
Wie nun verfahren mit dem Kollegen? Gleich aus dem Verkehr<br />
ziehen? Die eingesetzte <strong>Taxi</strong>-Kommission verhängte, parallel zu<br />
der zivil- und strafrechtlichen Verfolgung, 1 000 Euro Geldstrafe<br />
für den <strong>Taxi</strong>fahrer, sprach sich aber gegen einen Lizenzentzug<br />
aus, solange der Fall strafrechtlich nicht geklärt ist. Dies sorgte<br />
für Proteste und politischen Aktionismus. „Die Kommission muss<br />
sich keinesfalls mit den strafrechtlichen Aspekten der Angelegenheit<br />
befassen, sondern hat die Pflicht, sowohl die <strong>Taxi</strong>fahrer als<br />
auch die Benutzer zu schützen“, sagte beispielsweise der Verbraucher-Vertreter<br />
von Bozen, Agostino Accarrino.<br />
Auch der Stadtrat sah sich zum Handeln gezwungen und änderte<br />
die <strong>Taxi</strong>-Ordnung: Die <strong>Taxi</strong>kommission tritt seit diesem Vorfall<br />
lediglich als Berater auf, die vollstreckende Gewalt liegt nun aus-<br />
FOTO: Fotolia/Andrey Popov FOTOMONTAGE: Raufeld Medien<br />
12 MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI
ETHIK<br />
Peter Tutschku, Geschäftsführer der<br />
Funktaxi-Vereinigung 81-11: „Solche<br />
Vorfälle schaden dem <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
derart, dass die Verursacher meiner<br />
Meinung nach nie mehr ein <strong>Taxi</strong><br />
lenken dürfen!“<br />
schließlich beim Bürgermeister oder stellvertretend bei einem<br />
Stadtrat. Der Bürgermeister verhängte denn auch tatsächlich eine<br />
vorübergehende Lizenzniederlegung für einen Monat.<br />
Vorverurteilung oder Verbraucherschutz? Recherchen der <strong>Taxi</strong><br />
<strong>Times</strong> haben ergeben, dass der Bozener <strong>Taxi</strong>fahrer kein unbeschriebenes<br />
Blatt ist. Vor fünf Jahren soll er einen Anwalt beleidigt<br />
und einfach aus dem <strong>Taxi</strong> geworfen haben. Der geschädigte Anwalt<br />
soll seine Anzeige zwar zurückgezogen haben, jedoch erst, nachdem<br />
der Taxler ihm einen Schadenersatz gezahlt hatte. Auch in<br />
den Jahren 2002 und 2007 ist der scheinbar<br />
aufbrausende Fahrer wegen Beleidigung<br />
und Körperverletzung angezeigt und<br />
zu Geldstrafen verdonnert worden.<br />
Im österreichischen Wels mussten sich<br />
die Ermittlungsbehörden mit einem noch<br />
schlimmeren Vorwurf beschäftigen. Ein<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer soll einen weiblichen Fahrgast<br />
vergewaltigt haben. Die Medien hatten die<br />
Nationalität des Beschuldigten in einer<br />
reißerischen Headline kundgetan („Es war ein Türke“). Der Fahrer<br />
dementierte und die Polizei hat die Ermittlungen mittlerweile<br />
eingestellt. Was bleibt, ist ein immenser Imageschaden.<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmen und die Wirtschaftskammer kündigten als<br />
Konsequenz zahlreiche Maßnahmen an, mit denen das Vertrauen<br />
in das Produkt <strong>Taxi</strong> wieder hergestellt werden soll. Beschwerden<br />
werden künftig im Bürgercenter der Stadt gesammelt. Außerdem<br />
soll es verstärkt Polizeikontrollen geben, bei denen zum Beispiel<br />
Konzessionen gecheckt werden. Vizebürgermeister Gerhard Kroiß<br />
(FPÖ) und Wirtschaftsstadtrat Peter Lehner (ÖVP) wollen zudem<br />
Testfahrer einsetzen, um schwarze Schafe der Branche schnell<br />
ausfindig machen zu können.<br />
»Die Kommission hat<br />
die Pflicht, sowohl die<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer als auch die<br />
Benutzer zu schützen.«<br />
Verbraucherschützer Agostino Accarrino<br />
war offenbar bereits in den vergangenen<br />
Jahren in ähnliche Vorfälle verwickelt.<br />
Falls es zu einer gerichtlichen Verurteilung<br />
kommt, verliert der Beschuldigte<br />
seinen <strong>Taxi</strong>schein dauerhaft. Wer in<br />
Österreich einen <strong>Taxi</strong>schein bekommen<br />
will, darf sich fünf Jahre lang strafrechtlich<br />
nichts zuschulden kommen lassen.<br />
Tutschku will das nicht abwarten. Er erklärt seine sofortige<br />
Aktion: „Was sagt man denn zu seinen<br />
flügge gewordenen Kindern? Steig nicht<br />
zu irgendwem ins Auto, fahr mit dem <strong>Taxi</strong>!<br />
Wenn dann das Vertrauen in das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
derart erschüttert wird, da fehlen<br />
mir die Worte!“ Der Geschäftsführer von<br />
81-11 wird auch bei jeder künftigen<br />
Anschuldigung, die auch nur ansatzweise<br />
im Raum steht, sofort sanktionieren:<br />
„Solange die Unschuld nicht gerichtlich<br />
erwiesen ist, gehört derjenige nicht hinters <strong>Taxi</strong>steuer. Der Fahrgast<br />
muss sich auf einen guten Leumund, korrektes Benehmen<br />
und ein dementsprechendes Verhalten zu 100 Prozent verlassen<br />
können.“ nu<br />
FOTO: <strong>Taxi</strong>zentrale 8111<br />
VORWURF DER VERGEWALTIGUNG<br />
Schwarze Schafe gibt es innerhalb der <strong>Taxi</strong>branche leider immer<br />
wieder. Vorwürfe und Gerichtsverfahren wegen des Vorwurfs der<br />
sexuellen Belästigung sind für die Boulevard-Medien immer ein<br />
Thema. Einzeltäter bringen so eine ganze Branche in Misskredit.<br />
Um den Kollateralschaden zu verhindern, greifen vor allem <strong>Taxi</strong>zentralen<br />
hart durch.<br />
Sehr schnell sanktionierte beispielsweise die Funk-<strong>Taxi</strong>vereinigung<br />
81-11 in Salzburg. Obwohl die polizeilichen Ermittlungen<br />
noch immer laufen, hat die Funkzentrale bereits einen 37-jährigen<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer gesperrt, der in der Silvesternacht eine Jugendliche<br />
mehrmals sexuell bedrängt und unsittlich berührt haben soll. Die<br />
junge Frau bat per Handy ihren Freund um Hilfe. Der passte das<br />
<strong>Taxi</strong> schließlich ab. Der Taxler fuhr daraufhin mit seinem Wagen<br />
weg. Die Polizei konnte den <strong>Taxi</strong>fahrer schnell ausfindig machen.<br />
Der 37-Jährige bestreitet sämtliche Anschuldigungen. Es habe<br />
lediglich einen Streit um die Bezahlung gegeben.<br />
Damit steht Aussage gegen Aussage. „Für den Mann gilt zwar<br />
rein juristisch gesehen die Unschuldsvermutung. Wir können<br />
solche Zwischenfälle aber nicht dulden und wollen nichts schönreden“,<br />
sagt Peter Tutschku, Geschäftsführer der Funktaxi-Vereinigung<br />
81-11. Solche Vorfälle schaden dem <strong>Taxi</strong>-Image derart,<br />
dass sie gar keinen anderen Handlungsspielraum zulassen, als<br />
diese Fahrer sofort aus dem Verkehr zu ziehen. Zu Recht? Im Fall<br />
Salzburg gibt es eine Parallele zu Bozen: Auch dieser <strong>Taxi</strong>fahrer<br />
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RECHT<br />
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KEINE TAXI-<br />
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GESCHÄFT<br />
URTEIL FÜR MÜNCHNER<br />
TAXISCHLÄGER<br />
Die Mischung aus Alkohol und Koks<br />
war hochexplosiv und führte zu<br />
einem <strong>Taxi</strong> mit Erbrochenem im<br />
Innenraum. Die Forderung nach der<br />
Reinigungspauschale brachte Ikbal<br />
Ö. so aus der Fassung, dass er den<br />
Fahrer zusammenschlug und hilflos<br />
liegen ließ. Schwerste Kopfverletzungen<br />
und zwei Wochen Koma waren<br />
die Folge. Der Täter stellte sich durch<br />
den zunehmenden medialen Druck<br />
der Polizei. Ein Jahr nach der brutalen<br />
Auseinandersetzung wurde der<br />
<strong>Taxi</strong>schläger nun zu sechs Jahren<br />
Haft und einer Unterbringung in<br />
einer geschlossenen Entziehungsanstalt<br />
verurteilt. <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> war bei<br />
der Gerichtsverhandlung dabei und<br />
berichtet ausführlich in der aktuellen<br />
Regionalausgabe München über<br />
das Urteil, die Ursachen und die<br />
Folgen.<br />
nu<br />
FAHRPREIS VON 5,40 EURO<br />
ENDET MIT VERSUCHTEM<br />
TOTSCHLAG<br />
Der Streit ging um eine läppische<br />
<strong>Taxi</strong>-Rechnung über 5,40 Euro. Und<br />
wiederum war Alkohol wohl der Auslöser<br />
für die brutale Tat. Bereits im<br />
Sommer letzten Jahres wurde ein<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer in Villmar niedergeschlagen<br />
und schwer verletzt. Jetzt wurde<br />
das Urteil gegen den zahlungsunwilligen<br />
22-jährigen Fahrgast verhängt.<br />
Das Landgericht Limburg verurteilte<br />
den jungen Mann zu vier Jahren und<br />
drei Monaten Haft.<br />
Der ursprünglich erhobene Vorwurf<br />
des versuchten Mordes ist laut<br />
Staatsanwältin in versuchten Totschlag<br />
geändert worden, da die Tat<br />
nicht geplant gewesen sei. Natürlich<br />
ist nur die Schwere der Tat ausschlaggebend.<br />
Dennoch ist das hohe<br />
Strafmaß in Relation zum geschuldeten<br />
Betrag bemerkenswert. nu<br />
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines <strong>Taxi</strong>unternehmers abgewiesen.<br />
Er wollte seine <strong>Taxi</strong>genehmigung auf die Ehefrau übertragen und selbst als<br />
Geschäftsführer agieren. Das habe für den Kläger den Vorteil, dass er künftig<br />
weniger Krankenkassenbeiträge zahlen müsse und eine<br />
höhere Erwerbsunfähigkeitsrente erhalte. Die Stadt lehnte<br />
den Antrag mit Verdacht auf Scheinübertragung<br />
ab. Nach erfolglosem Widerspruch hat der <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
Klage erhoben. Die hatte<br />
jedoch auch keinen Erfolg. Die Übertragung<br />
würde auf die Schädigung<br />
der Allgemeinheit abzielen.<br />
Es würden die öffentlichen Kassen<br />
geschädigt. Für das Vorliegen<br />
eines Strohmanngeschäfts<br />
spreche, dass die Ehefrau des<br />
Klägers ihren bisherigen Beruf<br />
uneingeschränkt ausüben wolle.<br />
An den Betriebsabläufen werde sich<br />
hingegen nichts ändern (Urteil vom<br />
20. Januar <strong>2017</strong>, AZ: 5 K 618/16.KO). nu<br />
ZULÄSSIGE ODER<br />
UNZULÄSSIGE<br />
RABATTAKTIONEN<br />
VON MYTAXI?<br />
Die Freude währte nur kurz: Wenige Wochen, nachdem mytaxi vor einem Hamburger<br />
Gericht noch Recht bekam, gab es in derselben Angelegenheit vor dem<br />
Frankfurter OLG eine Niederlage. In beiden Fällen ging es um die 50-Prozent-<br />
Rabatt-Aktionen von mytaxi. Das Landgericht Hamburg hat Intelligent Apps das<br />
Recht zugesprochen, für die Bezahlfunktion der App mit halbem Fahrpreis über<br />
mehrere Wochen zu werben. Eine Beeinträchtigung der Interessen der Fahrgäste<br />
und des Verbraucherschutzes durch die streitgegenständliche Rabattaktion ist<br />
nicht ersichtlich. Die Wettbewerber seien nicht von Dauer betroffen, da die Maßnahmen<br />
nur gelegentlich und vorübergehend gewesen seien. Die Schwächung<br />
von Mitbewerbern sei lediglich die bloße Folge des Wettbewerbs. Vor dem OLG<br />
Frankfurt hingegen erwirkte <strong>Taxi</strong> Deutschland gegen diese Aktionen ein bundesweit<br />
geltendes Verbot. Nach Auffassung des Gerichts sollen die staatlich festgesetzten<br />
<strong>Taxi</strong>fahrpreise einen Preiswettbewerb innerhalb der <strong>Taxi</strong>branche<br />
verhindern, der die Existenz von vielen kleinen <strong>Taxi</strong>betrieben durch Dumpingpreise<br />
gefährden würde. Die Revision gegen das Urteil hat das OLG Frankfurt<br />
zugelassen. Vermutlich wird der Streit um die Zulässigkeit der Rabattaktionen<br />
letztlich vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden werden. nu<br />
FOTOS: Fotolia / arahan, Fotolia / psdesign1<br />
14<br />
MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI
ADVERTORIAL<br />
TEURE FOTOS –<br />
UND WIE MAN<br />
SIE VERMEIDET<br />
Manchmal haben Blitzer messtechnische Ungenauigkeiten.<br />
Dann kommt der Fahrer um eine Strafe herum.<br />
Rechtsanwälte der Kanzlei Voigt stehen<br />
im Bußgeldverfahren zur Seite.<br />
FOTO: Vitronic<br />
Erst quälen Sie sich durch den Stop-and-go-Feierabendverkehr<br />
der Innenstadt, warten am Hotel auf<br />
den Fahrgast, der „nur noch kurz etwas erledigen“<br />
muss, und dann drängt dieser, dass er ganz dringend und<br />
schnell zum Flughafen oder Bahnhof muss. Pflichtbewusst<br />
eilen Sie dem Ziel entgegen und … schon hat es geblitzt. In<br />
Zeiten knapper Kassen haben immer mehr Kommunen<br />
Radarfallen als lukratives Geschäft entdeckt, um den städtischen<br />
Haushalt zu sanieren. Doch nicht immer geht es<br />
dabei mit rechten Dingen zu.<br />
MESSTECHNIK MIT FALSCHEN DATEN<br />
Aktuell bietet das von vielen Seiten als besonders zuverlässig<br />
gelobte Messgerät PoliScan Speed Anlass zu Streit und<br />
berechtigten Zweifeln an den Messergebnissen. Die futuristisch<br />
anmutende graue Säule mit den schwarzen Ringen ist<br />
aufgrund eines Sachverständigengutachtens und der<br />
Beschlüsse des Amtsgerichts Mannheim (Beschluss vom<br />
29.11.2016 – 21 OWi 509 Js 35740/15) und des Amtsgerichts<br />
Hoyerswerda (Beschluss vom 15.10.2016 – 8 OWi 630 Js<br />
5977/16) in den Fokus gerückt.<br />
Das AG Mannheim ließ die Messwertbildung des PoliScan<br />
Speed durch einen Sachverständigen überprüfen. Dieser<br />
kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass durch das<br />
Gerät auch Objektpunkte außerhalb des Messbereichs<br />
berücksichtigt werden – genau das aber sieht die Bauartzulassung<br />
des Gerätes nicht vor. Auch das AG Hoyerswerda<br />
bediente sich eines Sachverständigen und stellte nach dessen<br />
Ausführungen fest, dass für das Gericht nicht nachvollziehbar<br />
war, wie das Gerät überhaupt zu dem Messergebnis<br />
kommt. Beide Gerichte kamen letztlich zu dem Schluss, dass<br />
das Gerät anders misst als in der Bauartzulassung beschrieben<br />
– mit der Folge, dass in beiden Fällen die Bußgeldverfahren<br />
gegen die jeweiligen Fahrer eingestellt wurden.<br />
Beide Beispiele zeigen, dass sich ein blindes Vertrauen<br />
auf die technischen Messanlagen verbietet und dass ein<br />
rechtliches Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll<br />
und erfolgreich sein kann, wenn die rechtliche Beratung<br />
stimmt. Jedes Gerät zur Geschwindigkeitsüberwachung hat<br />
seine Schwachstellen. Mal ist es der Mensch, der das Gerät<br />
falsch in Betrieb nimmt, manchmal aber ist es auch die Technik,<br />
die nicht so funktioniert, wie sie es soll. Wichtig für eine<br />
effektive Verteidigung gegen den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung<br />
ist, die Einzelheiten eines jeden Messverfahrens<br />
zu kennen – und genau dafür gibt es Profis.<br />
GUTER RAT MUSS NICHT TEUER SEIN<br />
Wenn der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ins Haus<br />
flattert, kann sich ein genauer fachmännischer Blick lohnen –<br />
vor allem, wenn der Führerschein in Gefahr ist. Ein längerfristiger<br />
Ausfall kann die berufliche Existenz bedrohen. Viele<br />
scheuen den Gang zum Rechtsanwalt aus Angst vor den möglichen<br />
Kosten – vor allem wenn keine Rechtsschutzversicherung<br />
die Kostenübernahme sichert.<br />
Eine sehr kostengünstige Erstberatung wird unter der Internet-Adresse<br />
www.bussgeldprofi.de ins Leben gerufen. Hier<br />
wird der Fall innerhalb von 24 Stunden geprüft – kompetent,<br />
zuverlässig, schnell. Und: Die Erstberatung erfolgt kostenlos.<br />
Möchten Sie gegen den Bescheid vorgehen, erfolgt die Verteidigung<br />
dabei in drei Schritten:<br />
Schritt 1<br />
Sie schicken Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen<br />
an die Bußgeldprofis.<br />
Schritt 2<br />
Die Rechtsanwälte nehmen Akteneinsicht und prüfen Ihren<br />
Fall. Danach klären sie mit Ihnen die Verteidigungsstrategie.<br />
Schritt 3<br />
Die Bußgeldprofis leiten in Abstimmung mit Ihnen konkrete<br />
Verteidigungsmaßnahmen ein. Sollte als Ergebnis feststehen,<br />
dass eine weitere Verfolgung der Bußgeldsache keine Aussicht<br />
auf Erfolg hat, wird Ihnen lediglich für die Akteneinsicht<br />
ein Betrag in Höhe von 14,28 EUR inklusive Mehrwertsteuer<br />
berechnet. Es fallen keine weiteren oder versteckten Kosten<br />
an. Damit haben Sie völlige Kostentransparenz und Kostenkontrolle.<br />
Rechtsanwältin Anita Ciszewski, Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, Dortmund,<br />
www.kanzlei-voigt.de<br />
KANZLEI VOIGT PRAXISTIPP<br />
Wenn Sie Zweifel daran haben, dass das gegen Sie gerichtete<br />
Bußgeldverfahren zu Recht geführt wird, oder falls Ihr Führerschein<br />
in Gefahr ist, holen Sie sich am besten Rat bei einem<br />
fachlich kompetenten Rechtsanwalt. Die rechtliche Bewertung von<br />
Ordnungswidrigkeiten und den verhängten Maßnahmen hat zahlreiche<br />
Tücken und Fallstricke, die fachliche Kenntnisse voraussetzen.<br />
Gerne stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Voigt zur Seite.<br />
TAXI MÄRZ / <strong>2017</strong><br />
15
FISKALTAXAMETER<br />
DAS BMF-<br />
SCHREIBEN<br />
IST GESCHICHTE<br />
Die Unsicherheit beim Thema Fiskaltaxameter bleibt auch im<br />
Jahr <strong>2017</strong> bestehen. Das Last-minute-Manipulationsgesetz kurz<br />
vor Jahreswechsel konnte daran nichts ändern.<br />
DIE WICHTIGSTEN<br />
TAXITHEMEN<br />
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jede Woche die aktuellen Neuigkeiten aus der<br />
<strong>Taxi</strong>branche als Newsletter.<br />
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Kurz vor Weihnachten herrschte komplette Verwirrung. Der<br />
Bundestag hatte in einer seiner letzten Sitzungen noch<br />
schnell das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an<br />
digitalen Grundaufzeichnungen“ (Kassengesetz) verabschiedet.<br />
Plötzlich geisterten die Jahreszahlen 2020 und 2022 als verlängerte<br />
Fristen für die Einführung des Fiskaltaxameters durch die<br />
Branche. Mit Kopfschütteln von denjenigen <strong>Taxi</strong>unternehmern<br />
kommentiert, die längst auf ein transparentes Abrechnungssystem<br />
umgestellt haben, und mit Erleichterung von denen aufgenommen,<br />
die bisher noch keine Fiskallösung nutzen.<br />
Das Gesetz sieht vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme<br />
ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung<br />
verfügen müssen, die aus einem Sicherheitsmodul,<br />
einem Speichermedium und einer einheitlichen Schnittstelle<br />
besteht. Also keine Fiskaltaxameter vor 2020, mit einer nochmaligen<br />
Übergangsfrist sogar erst ab 2022?<br />
Edo Diekmann von der Finanzverwaltung Niedersachsen warnt<br />
vor dieser Interpretation: Aus seiner Sicht kann die im Gesetz<br />
genannte Frist bis 2020 nicht mit Taxametern in Verbindung<br />
gebracht werden – schlicht und einfach deswegen, weil das neue<br />
Manipulationsgesetz nur die Regelungen für Registrierkassen<br />
definiert, unter die Taxameter und Wegstreckenzähler nicht fallen.<br />
Diekmann verweist in diesem Zusammenhang auf die „Technische<br />
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz<br />
vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. In einem<br />
Vorab-Entwurf aus dem Jahr 2016 wird bereits im ersten Paragrafen<br />
genau definiert: „Elektronische Aufzeichnungssysteme […]<br />
sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder<br />
Registrierkassen.“ Taxameter oder Wegstreckenzähler gehören<br />
nicht dazu. Die Technische Verordnung wird zwar noch überarbeitet,<br />
an eine Erweiterung auf Taxameter und Wegstreckenzähler<br />
glaubt Diekmann aber nicht: „Persönlich hätte ich mir eine Regelung<br />
gewünscht, in der Taxameter und auch Wegstreckenzähler<br />
enthalten wären. Nach den Mühen, mit denen das jetzige Kassengesetz<br />
gerade noch auf den Weg gebracht wurde, wäre eine solche<br />
Ergänzung schwierig.“<br />
Auch das Bundesfinanzministerium mag keine konkrete Aussage<br />
machen: „Ob auch Taxameter und Wegstreckenzähler in den<br />
Anwendungsbereich fallen, ist noch nicht entschieden. Das Verordnungsverfahren<br />
bleibt abzuwarten.“<br />
Somit ist derzeit nur eines wirklich sicher: Die Pflicht zur<br />
Einzelaufzeichnung aller Umsätze ist durch das Kassengesetz<br />
nun endgültig manifestiert. Damit ist nach Ansicht von Dirk Ritter,<br />
Sachgebietsleiter Aufsicht und Genehmigungen Verkehrs-<br />
FOTO: Fotolia/agent00klein<br />
16 MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI
FISKALTAXAMETER<br />
gewerbeaufsicht der Hamburger Behörde<br />
BWVI, die Möglichkeit zum Verdichten der<br />
Einzelumsatzdaten zu einem Schichtzettel<br />
ausgelaufen. Auch sogenannte Key-Systeme,<br />
bei denen die Umsätze aus den Taxametern<br />
elektronisch ausgelesen und dann<br />
auf einen externen Datenträger überspielt<br />
werden, seien bedenklich, da bei ihnen die<br />
in § 146,4 steuerrechtlich geforderte Unveränderbarkeit<br />
nicht gewährleistet sei.<br />
Zu den Kernpunkten einer Bewertung<br />
der steuerlichen Zuverlässigkeit zählt laut<br />
Björn Rottpeter, Referatsleiter Steuerverwaltung<br />
der Finanzbehörde Hamburg, der<br />
Paragraf 146 der Abgabenordnung (AO). Es<br />
gelten die Pflichten zur Einzelaufzeichnung<br />
aller Umsätze (146 Abs. 1) und es muss<br />
sichergestellt sein, dass die aufgezeichneten<br />
Daten unveränderbar aufgezeichnet werden<br />
(146 Abs. 4). Zusätzlich bestätigt würden Pflichten von <strong>Taxi</strong>unternehmen<br />
in den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung<br />
und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen<br />
»Die<br />
müssen<br />
unveränderbar<br />
aufgezeichnet<br />
werden.«<br />
Daten<br />
Björn Rottpeter,<br />
Finanzbehörde Hamburg<br />
in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff<br />
(GoBD)“, wie sie zuletzt in einem<br />
Schreiben des Bundesfinanzministeriums<br />
(BMF) vom 14. November 2014 festgelegt<br />
wurden. Dort sind Taxameter als elektronische<br />
Vorsysteme der Buchführung<br />
explizit benannt.<br />
Das viel zitierte BMF-Schreiben vom<br />
26. November 2010 habe all diese Vorgaben<br />
bereits definiert. Es habe allerdings<br />
noch eine Übergangsfrist für Taxameter<br />
gewährt, die eine Einzelaufzeichnung<br />
technisch noch nicht darstellen konnten<br />
bzw. noch über keine digitale Schnittstelle<br />
verfügten. „Diese Übergangsfrist wurde<br />
vom Bundesfinanzministerium bis zum<br />
31. Dezember 2016 gewährt“, erinnert Rottpeter.<br />
„Insofern ist das BMF-Schreiben von<br />
2010 eigentlich schon Geschichte“, ergänzt<br />
Ritter, weil die dortige Übergangsregelung mit dem 31. Dezember<br />
2016 ausgelaufen ist. „Jetzt gilt nur noch das, was steuerrechtlich<br />
sowieso schon lange festgelegt ist“. <br />
jh<br />
FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
LESERBRIEF AN<br />
TAXI TIMES<br />
Hamburg vertraut bei der Bewertung<br />
der Manipulierbarkeit erfolgreich<br />
auf das INSIKA-Verfahren. Trotzdem<br />
kritisiert das <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Leser<br />
Sven Althorn in scharfer Form.<br />
„Seit Anfang <strong>2017</strong> gibt es eine Einzelaufzeichnungspflicht<br />
für Barumsätze auch in <strong>Taxi</strong>s. Die Hamburger<br />
Genehmigungsbehörde hat diesen Umstand jetzt zum<br />
Anlass genommen – mit der wüsten Androhung von<br />
Konzessions entzug und Steuerschätzung –, von den<br />
Unternehmen die Nutzung eines sogenannten INSI-<br />
KA-,Fiskaltaxameters‘ zu fordern. Natürlich ist es zu<br />
begrüßen, dass unlauterer Wettbewerb durch Steuer- und<br />
Sozialbetrug zukünftig verhindert werden soll. Aber es ist<br />
fraglich, ob das aktuelle Vorgehen der Behörden diesem<br />
Ziel dienen kann: Anstatt für klare rechtliche Rahmenbedingungen<br />
– auch für Systemhersteller – zu sorgen, wird<br />
versucht, mit der Brechstange eine zusammengebastelte<br />
Lösung zur Messwertaufzeichnung mit spartanischem Funktionsumfang<br />
durchzudrücken, die vermutlich den aktuellen<br />
gesetzlichen Erfordernissen überhaupt nicht gerecht wird.<br />
Als der Hamburger Senat diese Systeme noch finanziert<br />
hat, oblag es natürlich den Geldgebern, die Bedingungen zu<br />
bestimmen. Jetzt gibt es weder rechtliche noch technische<br />
Gründe für die seltsame Fixierung der Hamburger Taxenbehörde<br />
auf die INSIKA-Lösungen. Im Gegenteil wird dadurch<br />
das eigene Ziel, eine hohe Integrität der steuerlich relevanten<br />
Daten zu gewährleisten, konterkariert, indem andere<br />
Anbieter von möglicherweise günstigeren, rechtssichereren<br />
oder komfortableren Systemen diskriminiert und somit Innovationen<br />
verhindert werden.“<br />
Sven Althorn, <strong>Taxi</strong>unternehmer Hamburg<br />
IHRE WAHL<br />
ZUR DIGITALEN<br />
AUFZEICHNUNG<br />
Taxameter TM3 fiskal, GoBD<br />
konform, die sichere Entscheidung<br />
für Ihr <strong>Taxi</strong>unternehmen.<br />
FROGNE Taxameter TM3 fiskal<br />
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72070 Tübingen<br />
Tel.: 07071 792090<br />
info@frogne.de<br />
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FISKALTAXAMETER<br />
Die Datenleser<br />
Die Einzelaufzeichnung ist seit diesem Jahr Pflicht.<br />
Bei neueren Taxametern erfolgt sie digital. Um sie vor dem Finanzamt<br />
sicher zu machen, müssen die Daten korrekt ausgelesen werden.<br />
Hier helfen Software-Anbieter.<br />
Von Jürgen Hartmann<br />
HALE – DIE KONSEQUENTEN<br />
Der österreichische Taxameterhersteller bietet schon seit Jahren<br />
die Verarbeitung der Taxameter-Umsätze im eigenen Datencenter<br />
an. Was mit der Auslese über das Hale Cey-System begann,<br />
läuft mittlerweile über eine im Fahrzeug befindliche Datensignier-<br />
und Übertragungsbox (SEI-Box). Von dort werden die Fahrtenspeicherdaten<br />
sämtlicher Hale-MID-Taxameter sowie<br />
PTB-zugelassener Wegstreckenzähler online ins firmeneigene<br />
Datencenter übertragen und gesichert und sind wiederum für<br />
den <strong>Taxi</strong>unternehmer im Unternehmerportal abrufbar. Er erhält<br />
so sämtliche Betriebsdaten wie Schicht- und Fahrtinformationen<br />
sowie Arbeitszeitnachweise mit Aufzeichnungen von aktiven<br />
und passiven Pausen. Da in die SEI-Box auch eine TIM-Card<br />
eingesetzt werden kann, ist eine Aufrüstung auf das INSIKA-<br />
Verfahren jederzeit möglich. Die Signierung der Daten<br />
erfolgt im <strong>Taxi</strong>, idealerweise bereits im Taxameter<br />
(ab neuer Taxametergeneration SPT-03).<br />
HALE bietet zur Weiterleitung der Daten<br />
an Drittanbieter eine WebAPI-Schnittstelle<br />
an, optional ist dies auch via<br />
csv-Export möglich.<br />
Kienzle T 2<br />
TESYMEX –<br />
DIE INSIKA-URVÄTER<br />
Hale SPT-03<br />
Ende der 2000er-Jahre entwickelte die Physikalisch Technische<br />
Bundesanstalt PTB das sogenannte INSIKA-Verfahren.<br />
Mit im Boot war damals schon die frisch gegründete Tesy mex<br />
GmbH aus Hamburg. Sie verarbeitet die in der TIM-Card signierten<br />
Daten und kann sie in ein für die Steuerbehörden lesbares<br />
Format umwandeln. <strong>Taxi</strong>unternehmer können so ihre<br />
revisionssicheren Daten auf Aufforderung der Behörden (in<br />
Berlin und Hamburg beispielsweise bei Konzessionsverlängerung)<br />
schnell vorlegen. Je nach Servicepaket stehen den<br />
Unternehmern umfangreiche Bearbeitungsmöglichkeiten und<br />
Tools für die digitale Betriebsführung zur Verfügung. Dazu<br />
gehört zum Beispiel die Ergänzung von Fahrten ohne Taxameter,<br />
die Ausbuchung von<br />
Fehltouren, die Pauseneingaben<br />
über das Smart<br />
bzw. iPhone oder die<br />
Erstellung von Arbeitszeitnachweisen,<br />
Fahrerab- und<br />
Bruttolohnberechnungen. In<br />
Planung sind unter anderem<br />
ein elektronisches Kassenbuch<br />
und die Anbindung an Lohn- und<br />
Buchhaltungsprogramme.<br />
Hale Microtax-06<br />
Digitax ForceOne<br />
STARKSOFT – DAS INSIKA-CENTER<br />
Die jahrelange und immer noch andauernde Unsicherheit,<br />
ob das INSIKA-Verfahren gesetzlich anerkannt wird, spiegelt<br />
sich auch in der Firmenhistorie der heutigen Starksoft GmbH<br />
aus Berlin wider. Geschäftsführer Özgür Mergün hatte sein<br />
Software-Unternehmen ursprünglich „Insikacenter“ genannt,<br />
dann aber in „starkcenter“ umbenannt. Die Botschaft: Mergün<br />
und sein Team können seit 2012 sowohl INSIKA- als auch<br />
andere Verschlüsselungsdaten lesen und den <strong>Taxi</strong>unternehmern<br />
zur Verfügung stellen. Je nach Datenpaket sind dann<br />
umfangreiche Features abrufbar: Nachbearbeitung nicht<br />
erfasster Touren, Management der Pausenzeiten, Lohnabrechnung,<br />
Kassenbücher und vieles mehr.<br />
Die zahlreichen Statistiken ermöglichen detaillierte Einzelauswertungen,<br />
beispielsweise den Leistungsvergleich der<br />
einzelnen Fahrer oder Hinweise auf Schwachlastzeiten.<br />
FOTOS: Digitax, Frogne, Hale<br />
18<br />
MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI
FISKALTAXAMETER<br />
TAXIWIN – DIE ERFAHRENEN<br />
Der in Berlin ansässige Softwarespezialist ist seit 30 Jahren im<br />
Geschäft – personifiziert durch den Firmen- und <strong>Taxi</strong>win-Softwaregründer<br />
Rüdiger Kosch. Der Mann mit den langen grauen<br />
Haaren, die immer zu einem Pferdeschwanz zusammengebunden<br />
sind, und sein junges Team haben ihre Software INSIKAtauglich<br />
gemacht. Die Daten werden direkt vom Taxameter an<br />
einen ISO-zertifizierten Server gesendet, verarbeitet und revisionssicher<br />
gespeichert. Der Zugriff auf die Daten ist jederzeit<br />
und von überallher möglich. Über ein Onlineportal können<br />
zum Beispiel Fehlfahrten gebucht und Fahrten ohne Taxameter<br />
erfasst werden. Über eine Fahrer-App kann ein Teil dieser Nacherfassungen<br />
auch bereits mobil vorgenommen werden.<br />
Auf Basis der seit 1995 existierenden Desktop-Software ist<br />
eine komplette Verwaltung des <strong>Taxi</strong>betriebs möglich. Dazu<br />
zählen unter anderem die Lohnabrechnung inklusive elektronischer<br />
Datenübermittlung an das Finanzamt, die Geschäftsbuchhaltung<br />
im Rahmen einer Einnahme-Überschuss-Rechnung<br />
oder als Kassenbuch und die Rechnungsstellung an Kunden,<br />
importierbar über ein Key-System.<br />
FMS – DIE ONLINE-SIGNIERER<br />
1<br />
Eine digitale Signatur ohne INSIKA bietet<br />
der österreichische Auftragsvermittler<br />
FMS/Austrosoft. Dabei werden die<br />
Taxameterdaten über die Fiskal-<br />
Schnittstelle in ein im Fahrzeug<br />
verbautes Gerät (smartHUBX)<br />
übertragen und dort mit<br />
256 Bit verschlüsselt. Nach<br />
der Übertragung auf einen<br />
gesicherten FMS-Fiskal-Server werden die Daten nach der Entschlüsselung<br />
digital signiert. Anders als bei INSIKA wird die<br />
Signatur also erst nach der Übertragung vorgenommen. Der<br />
Vorteil bei dieser Lösung für Nutzer des FMS-Systems: Es werden<br />
keine zusätzlichen Geräte benötigt, da sowohl der smart-<br />
HUBX als auch die nötige SIM-Card bereits für die<br />
Auftragsvermittlung verwendet werden. Die Lösung funktioniert<br />
derzeit mit HALE-Taxametern, Modelle anderer Hersteller<br />
folgen.<br />
Frogne TM 3 Fiskal<br />
Semitron P6L<br />
Semitron P6S<br />
MPC-SOFTWARE –<br />
INSIKA ALS OPTION<br />
Bei der MPC Software<br />
GmbH aus Neubeckum ist<br />
eine Nutzung mit TIM-Box<br />
(INSIKA) bei Digitax, Kienzle,<br />
Semitron und Hale-Taxmetern<br />
möglich. Die Daten<br />
werden entweder über die APP<br />
TARIS-Driver oder direkt über ein im Taxameter integriertes<br />
Modem nach TARIS-Tourenzettel übermittelt. Je nach Bedarf<br />
können so unter anderem Kranken- und Rechnungsfahrten<br />
verwaltet, Tourenzettel erstellt und Fahrerauswertungen vorgenommen<br />
werden. In Kombination mit der Fahrtenvermittlung<br />
TARIS-Dispatch wird der Disponent über den aktuellen Status<br />
des Taxameters wie z.B.“besetzt“, „Kasse“ und „frei„ informiert.<br />
PAYCO – DER BEHÖRDENKÄMPFER<br />
FOTOS: Kienzle, Semitron<br />
Es dürfte in Deutschland derzeit wohl niemanden geben, der<br />
öfter mit den Genehmigungsbehörden kommuniziert, als Manfred<br />
Schröder von PayCo. Der Hamburger kämpft seit 2007<br />
darum, dass seine als Android-App angebotene e-POS Fiskalund<br />
Arbeitszeitlösung als in seinen Augen „besseres Verfahren<br />
gegenüber INSIKA“ anerkannt wird. Bei e-POS werden Taxameter-<br />
und GPS-Daten archiviert und dem Kassenvorgang zugeordnet.<br />
Dadurch wird die „lückenlose Einzelaufzeichnung aller<br />
Fahrten gemäß BMF-Schreiben vom 26. November 2010<br />
erfüllt“, verspricht Schröder. „Die Aufbewahrung der unveränderbaren<br />
Kassendaten sowie die Bereitstellung in digitaler<br />
Form sichern wir durch unsere Konformitätserklärung zu.“ Die<br />
Kassenumsätze stehen den <strong>Taxi</strong>unternehmern in einem eP-<br />
Fleet Account pro Fahrzeug für die Bearbeitung von Fehlbuchungen<br />
sowie Nachbuchungen zur Verfügung (Cloud). Über<br />
eine CryptoSafe-Box werden Smartphone und Taxameter verbunden.<br />
Damit können die Taxameterdaten unveränderbar mit<br />
dem Kassenvorgang archiviert werden.<br />
TAXI MÄRZ / <strong>2017</strong><br />
19
ANTRIEB<br />
DIE HEIMATVERTRIEBENE<br />
E-KLASSE<br />
Ausgerechnet am Hauptsitz des Daimler-Konzerns sollen<br />
ab 2018 Dieselfahrzeuge mit älteren Motoren nicht mehr fahren<br />
dürfen. Das Stuttgarter Signal betrifft auch die <strong>Taxi</strong>branche –<br />
in ganz Deutschland.<br />
Baden-Württembergs grün-schwarze Landesregierung<br />
bekämpft das Feinstaubproblem. Ausschlaggebend ist<br />
ein Gutachten, welches im Auftrag des Regierungspräsidiums<br />
Stuttgart zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung<br />
der Luftqualität untersucht hat. Nun sollen ab<br />
2018 alle Dieselautos, die nicht die Abgasnorm<br />
Euro 6 erfüllen, an Tagen mit Feinstaubalarm<br />
aus der Landeshauptstadt ausgesperrt<br />
werden. Laut Angaben der Stadt<br />
sind 107 000 Dieselfahrzeuge zugelassen,<br />
73 000 davon erfüllen nicht die<br />
Abgasnorm Euro 6.<br />
Die Mehrzahl hat also noch Euro<br />
5, Euro 4 oder noch ältere Motoren.<br />
Das betrifft beispielsweise E-Klasse-Modelle,<br />
die vor dem 1. September<br />
2014 zugelassen wurden. Somit<br />
haben geplante Dieselverbote auch<br />
weitreichende Konsequenzen für das<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe. Doch was sind die Alternativen?<br />
<strong>Taxi</strong>modelle mit Euro-6-Motoren stehen derzeit noch<br />
nicht auf dem Index. Allerdings warnt die Deutsche Umwelthilfe<br />
(DUH) bereits davor, dass selbst die Diesel mit Euro 6 noch zu<br />
schädlich sind, und stuft nur drei der getesteten Modelle als tauglich<br />
ein – darunter immerhin die aktuellen Modellreihen der im<br />
<strong>Taxi</strong>betrieb sehr beliebten VW T6 und Mercedes E-Klasse 220.<br />
Wer sich nicht auf politische Diesel-Schlupflöcher verlassen<br />
will, der könnte auch auf Benzinmotoren umsteigen. Dazu müssten<br />
aber auch die Vertriebsabteilungen der Konzerne schnell und<br />
flexibel reagieren. Das bisherige Standard-Paket „Das <strong>Taxi</strong>“ mit<br />
Nachlässen bis zu 25 Prozent gibt es beispielsweise aktuell bei<br />
Mercedes nur für Dieselmodelle.<br />
Geht es nach der DUH, sollten alle <strong>Taxi</strong>unternehmer sowieso<br />
auf Hybrid-Varianten umsteigen. Das sei besser für die Umwelt.<br />
Auch die Weiterentwicklung des Kraftstoffs CNG (Erdgas) bietet<br />
eine Alternative. Fahrzeuge mit CNG-Antrieb können 100 Prozent<br />
regenerativ erzeugten Kraftstoff tanken und damit klimaneutral<br />
fahren. Mitte Februar hat die Bundesregierung beschlossen, die<br />
staatliche Förderung für CNG noch einmal bis zum Jahr 2026 (ab<br />
2024 abschmelzend) zu verlängern. Die Subventionierung von<br />
LPG (Flüssiggas bzw. Autogas) wird dagegen schon ab Anfang<br />
2019 zurückgefahren.<br />
Last but not least bleibt die Elektrotaxi- bzw. Wasserstoff-Alternative.<br />
Letztere leidet unter der mangelhaften Verfügbarkeit von<br />
Wasserstoff-Tankstellen. Mit dem Toyota Mirai gäbe es sogar schon<br />
ein Modell mit <strong>Taxi</strong>paket. Bei Elektrotaxis beschränkt das<br />
Dilemma mit der durch das neue Eichrecht erforderlichen<br />
Komformitätsbescheinigung die Auswahl auf die Modelle, für die<br />
ein werkseitiges <strong>Taxi</strong>paket angeboten wird (siehe nebenstehender<br />
Beitrag). Das sind im Moment die B-Klasse Electric Drive und die<br />
beiden Nissan-Modelle Leaf und e-NV200. Doch Nissan<br />
scheint diese Exklusivität nicht erkennen zu wollen.<br />
Erst allmählich beginnt man damit, spezielle Vertriebskonzepte<br />
für die <strong>Taxi</strong>branche zu entwickeln<br />
– als hätte man noch ewig Zeit.<br />
Hat man aber nicht. Noch ist Stuttgart<br />
die erste Stadt in Deutschland, in der<br />
Fahrverbote für ältere Dieselautos verhängt<br />
werden. Die Stickoxid-Belastung<br />
liegt aber in rund 90 weiteren Städten<br />
und Kommunen Deutschlands über den<br />
Grenzwerten. Besonders diesel-verschmutzt<br />
sind Berlin, München, Hamburg<br />
und Köln. Berlins Umwelt- und Verkehrssenatorin<br />
Regine Günther ist der Auffassung,<br />
dass längerfristig kein Weg daran vorbei führt,<br />
besonders dreckige Dieselfahrzeuge aus den Innenstädten<br />
herauszuhalten. Für die Hauptstadt würde darüber<br />
die aktuelle Landesregierung entscheiden, die aus SPD,<br />
Grünen und Linke besteht. Eine politische Konstellation, die auch<br />
nach der Bundestagswahl im Herbst realistisch ist. jh, nu<br />
DIESE TAXIS HABEN EURO-6-NORM<br />
- Ford Mondeo 2.0 Duratorq-TDCi<br />
- Hyundai i30 1.6 CRDi<br />
- Mercedes B 180 d, C 250 d T-Modell, E 220 d Limousine,<br />
E 220 BlueTec T-Modell<br />
- Nissan Qashqai 1.6 dCi<br />
- Opel Zafira 1.6 CDTi (neue Motorsteuerung)<br />
- Renault Scenic 1.6 dCi<br />
- Skoda Octavia 2.0 TDI<br />
- Toyota Auris 1.4 D<br />
- VW Golf VII 1.6 TDI Variant, Passat 2.0 TDI Variant,<br />
Touran 1.6 TDI, T6 2.0 TDI<br />
Quelle:<br />
Deutsche Umwelthilfe e. V.; Stand: Februar <strong>2017</strong><br />
Aufgeführt sind Modelle, die über ein werkseitiges<br />
<strong>Taxi</strong>paket verfügen. Kein Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
GRAFIK: Fotolia/alona_s<br />
20<br />
MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI
Die „Zweite Verordnung zur<br />
Änderung der Mess- und Eichverordnung“<br />
wirkt wie ein Schildbürgerstreich.<br />
Als würde man<br />
Säcke voller Licht ins fensterlose<br />
Rathaus tragen.<br />
ES DROHT<br />
KEINE<br />
VERBESSERUNG<br />
Der Gesetzgeber plant, durch eine Änderung des Eichrechts<br />
bisherige Hemmnisse bei der Zulassung von <strong>Taxi</strong>s zu beseitigen.<br />
Ob dieses Ziel mit dem nun vorgelegten Entwurf<br />
allerdings tatsächlich erreicht wird, muss bezweifelt werden.<br />
FOTO: picture-alliance / ZB-Fotoreport<br />
Mitte Februar sickerten erste Details einer „Zweiten Verordnung<br />
zur Änderung der Mess- und Eichverordnung“<br />
durch die Presse. Mit den Änderungen dieser Rechtsverordnung<br />
sollen unter anderem Hemmnisse bei der Zulassung<br />
neuer Elektro-<strong>Taxi</strong>s beseitigt werden. „Die überarbeitete Version<br />
der Eichverordnung dürfte den Weg für mehr elektrisch angetriebene<br />
<strong>Taxi</strong>s wieder frei machen“, war dem Berliner „Tagespiegel“<br />
zu entnehmen.<br />
Im Entwurf selber, der sich laut Bundeswirtschaftsministerium<br />
„in der finalen Phase befindet“, wird gleich zu Beginn die<br />
Absicht formuliert: „Zum 1.1.2015 wurde das Mess- und Eichrecht<br />
in Deutschland grundlegend novelliert. Im Rahmen des Vollzugs<br />
der Mess- und Eichverordnung sind einige redaktionelle<br />
Fehler aufgefallen. Darüber hinaus haben sich kleinere Probleme<br />
für Wirtschaft und Vollzugsbehörden gezeigt. Diese sollen<br />
nun behoben werden.“ Wer sich in den letzten Monaten aus <strong>Taxi</strong>sicht<br />
mit den Folgen des neues Eichgesetzes beschäftigen musste,<br />
weiß, dass es beileibe keine „kleinen Probleme“ sind, mit denen<br />
die <strong>Taxi</strong>unternehmer, die Einbauwerkstätten und die Eichämter<br />
(„Vollzugsbehörden“) konfrontiert werden. Die Anpassung des<br />
deutschen Eichrechts an EU-Vorschriften vom 1. Januar 2015 hat<br />
dazu geführt, dass ein Auto durch den Einbau eines Taxameters<br />
eichrechtlich zu einem Messgerät wird, für das der Hersteller eine<br />
Konformitätserklärung beibringen muss. Hersteller ist im Falle des<br />
nachträglichen Einbaus nicht der Auto-Hersteller, sondern der<br />
Taxameter-Einbauer. Und der kann die Konformität seines durch<br />
Reinstecken eines Taxameters von ihm „hergestellten Messgeräts“<br />
nur erklären lassen, wenn ihm vorher der Autohersteller viele<br />
technische Details über Entstehung und Weg der zum Betrieb des<br />
Taxameters notwendigen Fahrzeugdaten offenlegt.<br />
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ANTRIEB<br />
Auszug aus der<br />
„Dokumentation<br />
der Bauteile und<br />
Steckverbinder im<br />
Signalweg“.<br />
Eine solche Offenlegung erfolgt bei Autos der großen deutschen<br />
Hersteller, die schon ab Werk mit einem <strong>Taxi</strong>paket ausgestattet<br />
sind, oder bei Autos von Importeuren, die eine Umrüster-Firma<br />
wie Intax damit beauftragt haben, ihre Fahrzeuge mit einem <strong>Taxi</strong>paket<br />
auszustatten.<br />
Die Intax-Mitarbeiter haben wochenlang viel Zeit und Geduld<br />
investiert, bis sie die notwendigen Auskünfte ihrer Auftraggeber<br />
in der Autoindustrie zusammenhatten. Autobauer<br />
verraten nicht gerne, was in der Hardund<br />
Software ihrer Erzeugnisse im Einzelnen<br />
passiert (siehe nebenstehenden Kasten).<br />
Was aber passiert bei all den Modellen ohne<br />
<strong>Taxi</strong>paket? Bei Exoten, Gebrauchten oder Elektrofahrzeugen?<br />
Sie alle können nicht mehr<br />
als <strong>Taxi</strong> zugelassen werden. Die Ausbreitung<br />
von Elektrofahrzeugen im <strong>Taxi</strong>gewerbe wird<br />
dadurch enorm gehemmt. Ausgerechnet das technisch am ehesten<br />
als <strong>Taxi</strong> geeignete Elektro-Auto, der Tesla, lässt sich nicht eichfähig<br />
als <strong>Taxi</strong> ausrüsten, von anderen semigeeigneten Produkten ganz<br />
zu schweigen. Für eine Politik, die große Anstrengungen unternimmt,<br />
um die Elektromobilität zu fördern und zu verbreiten, ist<br />
das ausgesprochen blöd. Interessierte Kreise, wie der Bundesverband<br />
Elektromobilität, <strong>Taxi</strong>unternehmer, die gerne Tesla fahren<br />
»Für<br />
Autos muss<br />
man weiter<br />
schwarzsehen.«<br />
würden, und nicht zuletzt der <strong>Taxi</strong>bundesverband BZP haben<br />
darauf hingewiesen.<br />
Als Presse und Medien das Thema aufgegriffen haben, sah sich<br />
die Politik veranlasst, den Missstand zu beheben, ohne ihr Ansinnen,<br />
die wasserdichte Eichbarkeit von Messgeräten, aufzugeben.<br />
Das Ganze erinnert an die Geschichte der Schildbürger, die einst<br />
ein neues Rathaus gebaut und vergessen hatten, es mit Fenstern zu<br />
versehen. Der Legende nach trugen sie dann<br />
das Licht in Säcken hinein.<br />
gebrauchte<br />
Der nun verfasste Referentenentwurf einer<br />
Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung<br />
umfasst 15 Seiten und besteht aus<br />
Textbruchstücken, die in die eigentliche Verordnung<br />
eingefügt werden sollen, im Stile von:<br />
„In Absatz 1 Nummer 9 Buchstabe a werden<br />
nach dem Wort ,Ölfrüchten‘ die Wörter ,sowie<br />
von Holz‘ eingefügt.“ Somit versteht man ihn nur, wenn man die<br />
„Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und<br />
zur Anpassung an europäische Rechtsprechung“ danebenlegt, auf<br />
der die unsägliche Deklaration des <strong>Taxi</strong>s als ein Mess gerät beruht.<br />
Die wiederum ist knapp 200 Seiten lang und besteht ihrerseits<br />
aus endlosen Verweisen auf Gesetze und Verordnungen aus mehreren<br />
Jahrzehnten.<br />
WIE IST ES DAZU GEKOMMEN, TAXIS PER EICH-<br />
RECHT ZUM MESSGERÄT ZU ERKLÄREN?<br />
Vermutlich aus Versehen. In der Mess- und Eichverordnung<br />
geht es vornehmlich um Waagen und Zähler für Gas, Wasser,<br />
Strom usw. – und gar nicht um Taxameter. In den vorgenannten<br />
Zählern ist es durchaus sinnvoll, die Nachvollziehbarkeit<br />
der Daten von ihrer Entstehung bis zur Ablesung zu verlangen.<br />
Die Eichbehörden kennen ihre Pappenheimer und wollen<br />
Manipulationen auf alle Fälle ausschließen. Welche Probleme<br />
das bei Taxametern aufwirft, die ja ihre Eingangsdaten nicht<br />
selbst erzeugen, wurde schlicht übersehen.<br />
DAS GROSSE MISSVERSTÄNDNIS<br />
Taxameter kommen darin nur ganz am Rande vor. Seitenlang wird<br />
aufgelistet, wie Messgeräte für alles Mögliche beschaffen sein<br />
müssen und was passieren muss, bis sie „in Verkehr gebracht“<br />
werden dürfen. Irgendwo, versteckt in langen Listen, wird dann<br />
erwähnt, dass dies auch für Taxameter gelten soll. Über die negativen<br />
Konsequenzen für die <strong>Taxi</strong>branche hat keiner nachgedacht.<br />
Die dürften auch durch die nun angedachte zweite Verordnung<br />
nicht ausgeräumt sein, darüber sind sich Experten einig, die alltäglich<br />
mit der Materie befasst sind.<br />
Presseberichte, die den Eindruck erwecken, der Referentenentwurf<br />
würde die Zulassung gewisser Autos als <strong>Taxi</strong> wieder ermöglichen<br />
oder nur erleichtern, sind nicht richtig. Sie beruhen auf<br />
einem Missverständnis:<br />
Selbst nach dem derzeit gültigen Eichrecht kann prinzipiell<br />
jedes Auto als <strong>Taxi</strong> zugelassen werden, egal, ob es elektrisch, mit<br />
FOTOS: www.cem.es<br />
22<br />
MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI
ANTRIEB<br />
FOTO: Fotolia / d1sk<br />
Diesel oder Chanel No5 betrieben wird – wenn eine Konformitätserklärung<br />
vorgelegt wird. Das scheitert für viele Fahrzeuge<br />
deshalb, weil die Hersteller sich aus vielerlei Gründen weigern,<br />
das Wegstreckensignal offenzulegen. Am Eichrecht liegt das nur<br />
bedingt.<br />
Das Wegstreckensignal steuert unter anderem das Beschleunigungs-<br />
und Bremsverhalten. Beeinflussungen durch den Anschluss<br />
eines Adapters, der ein Steuersignal für das Taxameter abgreift,<br />
könnten fatale Folgen haben. Wer Daten aus dem Fahrzeugsystem<br />
entnimmt, kann dadurch die Daten im System verändern. Wenn<br />
dabei etwas schiefgeht, bremst die Bremse nicht mehr oder ein<br />
Fahrstabilitätsprogramm spinnt – fürchten die Hersteller.<br />
Über ältere Fahrzeuge liegen den Herstellern mitunter aktuell<br />
gar keine Informationen mehr vor, weil viele Komponenten von<br />
Zulieferern stammen. Oder der Hersteller existiert gar nicht mehr.<br />
Für gebrauchte Autos müsste man wohl weiter schwarzsehen.<br />
Der Referentenentwurf erklärt das Taxameter nur noch zum<br />
„Teilmessgerät“ im „Gesamtkunstwerk“ <strong>Taxi</strong>. Das könnte den Einrichter<br />
davon entlasten, die Konformität des „Gesamtkunstwerks“<br />
bescheinigen zu lassen. Er brauchte nur noch den Kopf für seinen<br />
korrekten Einbau hinzuhalten. Für das Taxameter selbst läge schon<br />
eine Bauartzulassung des Taxameter-Herstellers vor. Allerdings<br />
müsste immer noch der Autohersteller, als Hersteller des restlichen<br />
„Messgeräts“, die Konformität seines Teils, also des Wegstreckensignals,<br />
bestätigen lassen.<br />
Gewonnen wäre gar nichts. <strong>Taxi</strong>unternehmer wären weiter vom<br />
guten Willen der Autohersteller abhängig. Wie das alles technisch<br />
umgesetzt werden soll? Man weiß es nicht. Im Referentenentwurf<br />
steht nichts darüber.<br />
Im Ländle Baden-Württemberg fahren übrigens ein paar Dutzend<br />
Mercedes-B-Klasse-<strong>Taxi</strong>s mit Elektroantrieb. Daimler hat<br />
sich also die Mühe gemacht, ihre Konformität erklären zu lassen.<br />
Warum Tesla in seine teuren Autos nicht selbst einen Taxameter-<br />
Adapter, vermutlich ein Pfennigteil, einbaut, bleibt sein Geheimnis.<br />
Eine saubere Lösung für das <strong>Taxi</strong>gewerbe wäre, wenn das Eichrecht<br />
das <strong>Taxi</strong> wieder <strong>Taxi</strong> sein ließe und den Messgeräte-Status<br />
auf das Taxameter beschränken würde. Den gesamten Datenweg<br />
nachvollziehen zu wollen, mag für ein Messgerät, das nur zum<br />
Messen da ist und in einem eigenen Gehäuse steckt, durchaus sinnvoll<br />
sein. Autos sind mitsamt ihren Datenwegen für andere Zwecke<br />
gebaut. Ein Auto zum (Teil-)Messgerät zu erklären, weil man ein<br />
paar Daten daraus für Messzwecke verwenden will, ist einfach<br />
nicht praktikabel und eigentlich auch Unfug. Der <strong>Taxi</strong>bundesverband<br />
BZP argumentiert in diese Richtung schon seit Monaten auf<br />
allerlei politischen Ebenen. Noch ist der Referentenentwurf kein<br />
Gesetz. Er löst so, wie er vorliegt, keine Probleme, keine kleineren<br />
und große schon gar nicht. Wie es aussieht, macht er nur den<br />
Schildbürgerstreich „<strong>Taxi</strong> als Messgerät“ komplett. wh<br />
DAS TACHOSIGNAL IST HEIKEL<br />
Autobauer verraten nicht gerne, was in der Hard- und<br />
Software ihrer Erzeugnisse im Einzelnen passiert. Seit<br />
dem Diesel-Skandal darf man vermuten, warum das<br />
so ist. In den Fahrzeugcomputern stecken nicht immer<br />
nur Betriebsgeheimnisse, die die Konkurrenz abkupfern<br />
könnte, sondern auch Tatbestände, die bei Bekanntwerden<br />
strafrechtlicher Verfolgung unterliegen.<br />
Gerade das für Taxameter maßgebliche Tachosignal ist<br />
heikel. Die Tachos von Serienfahrzeugen gehen gemeinhin<br />
vor. Das bedeutet, sie zeigen eine höhere Geschwindigkeit,<br />
als wirklich gefahren wird. Daraus resultiert eine höhere<br />
Kilometerleistung als die wirklich gefahrene, und – nach<br />
Adam Riese – ein geringerer Spritverbrauch pro Kilometer,<br />
folglich ein geringerer Schadstoffausstoß. Wer hört die<br />
Nachtigall trapsen?
ÖSTERREICH & SCHWEIZ<br />
NEWSTICKER<br />
LIZENZLOSE TAXIS<br />
BEFÖRDERN<br />
ARABISCHE GÄSTE<br />
UBER WIRD DURCH SUVA ALS<br />
ARBEITGEBER EINGESTUFT<br />
Uber ist ein Arbeitgeber, der Sozialabgaben<br />
leisten muss. In Zürich kam<br />
die Suva in 60 Fällen zum Schluss,<br />
die Fahrer seien in einem Abhängigkeitsverhältnis<br />
angestellt. Die Suva<br />
weist in ihrem Bescheid auf die Weisungen<br />
und Vorgaben durch den<br />
Fahrdienstvermittler hin. Den <strong>Taxi</strong>zentralen<br />
dürfte die Lesart der Unia<br />
aber trotzdem nicht gefallen, denn<br />
auch alle <strong>Taxi</strong>fahrer könnten somit<br />
als selbstständig gelten. „Uns ist<br />
keine <strong>Taxi</strong>zentrale bekannt, die<br />
Angestellte hat“, erklärt Thomas<br />
Leuzinger von der Unia. Ob der US-<br />
Konzern von seinem Recht, den<br />
Bescheid vor dem Sozialversicherungsgericht<br />
anzufechten, Gebrauch<br />
macht, bleibt abzuwarten. Zu einer<br />
Stellungnahme gegenüber <strong>Taxi</strong><br />
<strong>Times</strong> war Uber Schweiz nicht bereit.<br />
<br />
nu<br />
WILDWEST IN BASEL:<br />
TAXELER JAGEN<br />
UBER-FAHRER<br />
In Basel brodelt es in der <strong>Taxi</strong>szene.<br />
Seit geraumer Zeit sind dort die illegalen<br />
Uber-Fahrer den ansässigen<br />
<strong>Taxi</strong>lenkern ein Dorn im Auge. Im<br />
Februar eskalierte dann die Situation:<br />
Rund 20 <strong>Taxi</strong>fahrer machten Jagd<br />
auf ihre Uber-Konkurrenten. <strong>Taxi</strong>fahrerin<br />
Cindy Schütz bestätigt in einem<br />
Bericht der „Blick“: „Wir haben uns<br />
vor die Uber-Fahrer gestellt, sie eingekreist<br />
und zur Rede gestellt. Sie<br />
wurden zum Teil aggressiv.“<br />
Die alarmierte Polizei nahm Anzeigen<br />
gegen illegale Uber-Fahrer auf<br />
und notierte rund 25 notierte Nummernschilder.<br />
Davon, den wütenden<br />
<strong>Taxi</strong>fahrern „geholfen zu haben“<br />
distanzierte sich die Polizei. Die<br />
Polizisten hätten die <strong>Taxi</strong>fahrer<br />
sogar aufgefordert, die Aktion sofort<br />
zu beenden und alle Beteiligten<br />
kontrolliert. <br />
nu<br />
Im schweizerischen Interlaken wollen die Behörden gegen illegale <strong>Taxi</strong>s vorgehen,<br />
die sich auf arabische Gäste spezialisiert haben. Diese Schwarzfahrten haben<br />
nicht nur finanzielle Einbußen der <strong>Taxi</strong>fahrer zur Folge, es gehen auch einige<br />
Steuergelder verloren. Das Problem der Polizei: Der Fahrer muss auf frischer Tat<br />
beim Abkassieren ertappt werden, um einen gewerbsmäßigen Betrieb nachweisen<br />
zu können. Ein schwieriges Unterfangen und trotzdem konnten einige<br />
Schwarzfahrer durch die Kantonspolizei angezeigt werden. Deren Fahrgäste<br />
waren darüber meist sehr verwundert, dachten Sie doch, in einem echten <strong>Taxi</strong><br />
zu sitzen.<br />
Um dem entgegenzuwirken, soll es prophylaktisch einen kultur- und sprachverständigen<br />
Mediator für die arabischen Gäste geben, der gegen die illegalen<br />
<strong>Taxi</strong>dienste wirken soll. Diverse Einträge bei Facebook im Anschluss an diese<br />
Meldung zeigten, dass diese Problematik auch in Österreich und Deutschland<br />
beobachtet wird.<br />
nu<br />
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Mastercard, Card Complete und der <strong>Taxi</strong>ruf 31300 haben seit Beginn des Jahres<br />
700 Fahrzeuge der Wiener <strong>Taxi</strong>flotte mit Bezahlterminals ausgestattet. Fahrten<br />
bis 25 Euro können künftig per NFC (Near Field Communication) nur durch Hinhalten<br />
der Master- oder Maestrocard beglichen werden, eine PIN-Eingabe ist nicht<br />
mehr nötig. Gerald Gruber, General Manager Austria von Mastercard, wirbt für<br />
die neue Zahlungsmethode: „Das kontaktlose Bezahlen kennen viele schon länger<br />
aus dem Supermarkt. Im <strong>Taxi</strong> mitzufahren und sicher nach Hause zu kommen,<br />
ist auf diese bargeldlose Art unkompliziert wie noch nie.“ Damit die<br />
Fahrgäste auf den neu eingerichteten Service aufmerksam werden, wurden<br />
200 <strong>Taxi</strong>s mit Infos und Logo beklebt. nu<br />
FOTO: Fotolia / Davizro Photography<br />
24 MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI
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Das Personenbeförderungsgesetz<br />
erläutert für <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer<br />
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) – extra für<br />
<strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer!<br />
Für alle, die mit dem PBefG im Berufsalltag zu tun haben,<br />
gibt dieser Kommentar einen praxisnahen Gesamteinblick<br />
in dieses wichtige Gesetz. Neben dem PBefG und<br />
den Erläuterungen dazu beinhaltet das Werk die Texte<br />
der Freistellungsverordnung, Berufszugangs-Verordnung,<br />
BOKraft, Krankentransport-Richtlinie, zudem Antragsund<br />
Genehmigungsmuster und eine Muster-<strong>Taxi</strong>ordnung.<br />
Die Relevanz der jeweiligen Paragrafen für den <strong>Taxi</strong>und<br />
Mietwagenunternehmer wird mit <strong>Taxi</strong>symbolen<br />
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<strong>Taxi</strong> vs. Uber: Theodor Thanner (rechts) von der Bundeswettbewerbsbehörde hatte Christian Holzhauser (links, <strong>Taxi</strong> 40100) und<br />
Andreas Weinberger (Mitte, Uber) zum Austausch der Argumente geladen.<br />
RÜCKKEHR<br />
NACH UNGARN<br />
Wie kann sich die <strong>Taxi</strong>branche gegen Wettbewerbsverzerrung<br />
schützen? Die verschiedenen Strömungen des Wiener Gewerbes<br />
machen sich darüber ihre Gedanken.<br />
So hatte beispielsweise der <strong>Taxi</strong>club-<br />
Wien Ende Februar zum Fachgespräch<br />
über Uber geladen. Das<br />
Interesse der <strong>Taxi</strong>kollegen war überschaubar.<br />
Umso hochkarätiger war die kleine<br />
Gruppe besetzt – mit Folgen für das Mietwagen-Unwesen.<br />
„Letztes Jahr, am 1. April<br />
2016, hat man mich kritisiert, eine Demo<br />
sei das falsche Mittel, um auf die Not im<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe aufmerksam zu machen. Jetzt<br />
ist ein Jahr lang nichts passiert. Da frage<br />
Wolfgang Eberling,<br />
Obmann des <strong>Taxi</strong>club Wien.<br />
ich mich doch: Was wäre denn das richtige<br />
Mittel?“, eröffnet Wolfgang Eberling,<br />
Obmann des <strong>Taxi</strong>club-Wien, die Sitzung.<br />
Er wirft Behörden und Politik, allen voran<br />
der Wirtschaftskammer und dem Bürgermeister<br />
der Stadt Wien, Untätigkeit vor.<br />
Diese ließen das <strong>Taxi</strong>gewerbe im Stich und<br />
würden auch nichts gegen den US-Anbieter<br />
Uber unternehmen. „Man bekommt den<br />
Eindruck“, sagt Eberling, „als sei das <strong>Taxi</strong><br />
unerwünscht!“<br />
In der Tat gerät das Wiener <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
gleich mehrfach unter Druck. Zum einen<br />
ist da Uber. Mit Dumpingpreisen werden<br />
Kunden angelockt und so dem <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
entzogen. Darüber hinaus ignoriert der US-<br />
Fahrdienst sämtliche Regeln von der<br />
Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen<br />
Personenverkehr, die österreichweit<br />
gilt, bis hin zur Wiener Landesbetriebsordnung.<br />
Insbesondere dort sind <strong>Taxi</strong>- und<br />
Mietwagenverkehre deutlich voneinander<br />
abgegrenzt.<br />
Auch die Wiener <strong>Taxi</strong>unternehmen und<br />
<strong>Taxi</strong>-Funkzentralen sehen den Fahrdienstvermittler<br />
Uber weiterhin als unfaire Konkurrenz.<br />
Branchenvertreter werfen dem<br />
US-Konzern vor, sich nicht an die Wiener<br />
<strong>Taxi</strong>- und Mietwagen-Verordnung und die<br />
darin enthaltene Rückkehrpflicht für Mietwagenbetreiber<br />
zu halten.<br />
Teilweise kommen die Fahrzeuge aus<br />
anderen Bundesländern und sind nicht einmal<br />
als Mietwagen gekennzeichnet und<br />
daher für die Exekutive nicht als Uber-<br />
Autos erkennbar. Es wurden sogar schon<br />
Kennzeichen aus dem Ausland beobachtet.<br />
Uber argumentiert, dass man wegen der<br />
großen Nachfrage nicht dazu käme, zum<br />
Betriebssitz zurückzukehren – kaum glaubhaft,<br />
wenn der angeblich in Graz oder<br />
Ungarn sein soll.<br />
„Wir <strong>Taxi</strong>s sind Teil des öffentlichen<br />
Verkehrs und halten uns an die Gesetze“,<br />
sagte <strong>Taxi</strong>-40100-Geschäftsführer und<br />
Wirtschaftskammer-Funktionär Christian<br />
Holzhauser bei einer Veranstaltung der<br />
»Politik, Exekutive<br />
und Verwaltung<br />
lassen uns im Stich.«<br />
Wolfgang Eberling<br />
Bundeswettbewerbsbehörde im Februar<br />
in Wien, bei der es zum Schlagabtausch<br />
zwischen Holzhauser und dem Uber-Austria-Chef<br />
Andreas Weinberger gekommen<br />
war. „Politik, Exekutive und Verwaltung<br />
lassen uns im Stich“, beschwert sich Eberling<br />
wenige Tage später bei seiner Veranstaltung.<br />
FOTOS: BWB, Tom Buntrock<br />
26<br />
MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI
ÖSTERREICH & SCHWEIZ<br />
FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
Gökhan Keskin, Obmann der Fachgruppe<br />
Wien, kann mit solchen Pauschalanschuldigungen<br />
wenig anfangen. „Es ist Aufgabe<br />
der Fachgruppen, ungleichen Wettbewerb<br />
zu verhindern“, sagt er im Gespräch mit<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. „Verstöße bringen wir zur<br />
Anzeige.“ Christian Holzhauser verweist<br />
auf die mühsamen und zeitraubenden<br />
Rechtswege. „Die Anzeigen werden aktuell<br />
in der zweiten Instanz verhandelt.“<br />
Braucht es eine Reform des Gelegenheitsverkehrsgesetzes?<br />
Keskin sagt, dass<br />
man die Macken kenne, und verweist auf<br />
die intensiven Beratungen, die aktuell<br />
innerhalb der Fachgruppen aller österreichischen<br />
Bundesländer laufen. „Unterm<br />
Strich wird es ein Ergebnis geben, noch in<br />
diesem Jahr“, ist sich Keskin sicher.<br />
Holzhauser sieht die Aufgabe des<br />
Gewerbes darin, die geltenden Vorschriften<br />
noch klarer zu formulieren. Eigentlich ist<br />
die Gesetzgebung eindeutig. Die Bestellung<br />
von Mietwagen muss in der Betriebsstätte<br />
eingehen. Dem Mietwagenunternehmer<br />
stehen somit nur zwei Möglichkeiten zur<br />
Fahrgastaufnahme offen. Indem er entweder<br />
von der Betriebsstätte zu dem vorher<br />
vereinbarten Ort fährt und den Fahrgast<br />
dort aufnimmt oder indem der Mietwagenunternehmer<br />
bzw. -lenker auf der Rückfahrt<br />
von seiner letzten Bestelltfahrt einen<br />
weiteren Auftrag annimmt. Das ziellose<br />
Umherfahren ist untersagt.<br />
Im Zusammenhang mit dieser Regelung<br />
und weiteren Definitionen (Start UND Ziel<br />
müssen bei der Fahrtbestellung eines Mietwagens<br />
bekannt sein, es darf kein Messgerät<br />
zur Berechnung des Fahrpreises<br />
verwendet werden) ist das Uber-Geschäftsmodell<br />
rechtswidrig.<br />
DIE POLIZEI KANN NICHTS MACHEN<br />
Ein Gesetz zu haben, bedeutet aber nicht,<br />
es auch jederzeit umsetzen zu können. Der<br />
Polizei seien mehr oder weniger die Hände<br />
gebunden, sagt Eberling. Sie könne erst<br />
dann von sich aus aktiv werden, wenn Verstöße<br />
offensichtlich sind. Und die Finanzbehörde<br />
sieht keinen Handlungsbedarf:<br />
„Wenn Uber billiger ist, fahren die Leute<br />
halt Uber, wenn Uber teurer ist, fahren sie<br />
halt wieder <strong>Taxi</strong>“, heißt es von dort lapidar.<br />
Aus den Folgen der Untätigkeit der politisch<br />
Verantwortlichen macht Eberling keinen<br />
Hehl. Seine Aussage, er könne sich<br />
kein neues Paar Unterhosen mehr leisten,<br />
ging durch alle Medien. „Ich habe da nicht<br />
übertrieben! Für viele <strong>Taxi</strong>lenker reicht der<br />
Verdienst nicht mehr zum Leben, sondern<br />
nur mehr zum Überleben.“<br />
Keskin versucht, diese Aussagen zu relativieren.<br />
„Herr Eberling ist kein Unternehmer,<br />
sondern ein <strong>Taxi</strong>lenker. Somit stehen<br />
ihm aus dem Kollektivvertrag monatlich<br />
1 200 Euro zzgl. 200 Euro Tagesdiäten zu.“<br />
Die Mietwagenunternehmer, die für Uber<br />
fahren, warnt er: „Die Kostenstruktur von<br />
Uber hat fürchterliche Folgen für die Unternehmer.“<br />
AN DIE EIGENE NASE FASSEN<br />
Bei aller Kritik an der Wettbewerbsverzerrung<br />
durch Uber sieht Eberling auch das<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe in der Pflicht: „Ich habe als<br />
<strong>Taxi</strong>lenker den <strong>Taxi</strong>club-Wien ins Leben<br />
gerufen, weil wir selbst etwas unternehmen<br />
müssen – Lenker und Unternehmer.“ Das<br />
beginnt mit einer serviceorientierten Einstellung<br />
und endet bei vernünftig gewarteten<br />
Fahrzeugen. „Bei manchen <strong>Taxi</strong>s<br />
kommt einem einfach das Grausen, damit<br />
können wir Uber nicht wirklich Konkurrenz<br />
machen“, weiß Eberling.<br />
Leopold Müllner,<br />
Geschäftsführer <strong>Taxi</strong> 40100 Wien.<br />
Diesen Ansatz verfolgt auch die Wiener <strong>Taxi</strong>zentrale<br />
40100. „Was hilft es, wenn in einem<br />
Rolls-Royce ein schlecht angezogener,<br />
unfreundlicher und ungepflegter Fahrer vorfährt?<br />
Wenn der Lenker höflich und vertrauenserweckend<br />
ist, ist die Automarke egal“,<br />
sagte Leopold Müllner, Geschäftsführer<br />
»Ein höflicher Lenker<br />
ist wichtiger als ein<br />
Rolls-Royce.«<br />
Leopold Müllner<br />
der <strong>Taxi</strong> 40100, anlässlich der Eröffnung<br />
der neuen Räumlichkeiten der <strong>Taxi</strong>schule.<br />
Aus dem bisher 10. Bezirk ist man zum Jahreswechsel<br />
in die Pfarrgasse des 23. Bezirks<br />
gezogen. Dort sitzen auch die Verwaltung<br />
und die Funkvermittlung der <strong>Taxi</strong>zentrale.<br />
Im Nebengebäude stehen der Schule zwei<br />
Räume mit jeweils 24 Plätzen zur Verfügung,<br />
in denen umfangreiche Schulungsmaßnahmen<br />
durchgeführt werden.<br />
Dabei setzen Schulungsleiter Leopold<br />
Kautzner und sein Team auf moderne und<br />
visuelle Lehrmethoden. Die Ortskunde<br />
wird beispielsweise am Monitor in Form<br />
von Echtbildern gelehrt. Animierte Wegweiser<br />
und Verkehrszeichen veranschaulichen<br />
die Fahrtbeschreibungen wichtiger<br />
und praxisnaher Fahrtrouten. Neben der<br />
reinen Ortskunde werden unter anderem<br />
auch rechtliche Inhalte vermittelt sowie<br />
Maßnahmen zur Unfallverhütung bzw. –<br />
falls es doch passiert ist – zum richtigen<br />
Verhalten danach. „Zum Schulen gibt es<br />
genug“, sagte Müllner, der zusammen mit<br />
Gökhan Keskin, Obmann der Wiener <strong>Taxi</strong>fachgruppe,<br />
das Band zerschnitt und damit<br />
die neuen Räume auch mit dem gewerbepolitischen<br />
Segen der Fachgruppe offiziell<br />
eröffnete.<br />
Eberling plant derweil umfangreiche<br />
Maßnahmen in der Causa Uber. Der u<br />
Der neue EKO-Umbau zum<br />
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Obmann des <strong>Taxi</strong>club-Wien hat bei dem<br />
oben erwähnten Treffen wichtige Leute<br />
zusammengebracht: Amtsdirektor Franz<br />
Kurz, Leiter der Finanzpolizei Region Wien,<br />
Gerhard Haslinger, FPÖ-Landtagsabgeordneter<br />
und Bezirksobmann des 20. Bezirks,<br />
Camilla Bacicca, <strong>Taxi</strong>unternehmerin, Thomas<br />
Kreutzinger, <strong>Taxi</strong>sprecher der FPÖ pro<br />
Mittelstand, sowie Dusan Roggisch,<br />
Obmannstellvertreter in der Fachgruppe<br />
und ebenfalls <strong>Taxi</strong>unternehmer. Unterstützung<br />
kam außerdem von der FPÖ Wien, die<br />
An dreas Hufnagl und Franz Haas von ihrer<br />
Pressestelle entsandte.<br />
So hochkarätig die Gruppe besetzt<br />
war, so schnell wurde man sich einig:<br />
Die Fachgruppe wird mit ihrem Problem<br />
an die Finanzpolizei herantreten und wird<br />
gemeinsame Kontrollaktionen anregen,<br />
um das Mietwagenunwesen in Wien einzudämmen.<br />
Medial unterstützt werden<br />
sie dabei von der FPÖ-Pressestelle, die<br />
die Medienarbeit übernimmt. „Ein Lichtblick“,<br />
zieht Eberling sein Resümee. Denn<br />
kampflos will er das Feld nicht räumen.<br />
Der <strong>Taxi</strong>club Wien plant<br />
auch dieses Jahr wieder<br />
öffentliche Aktionen –<br />
mit noch drastischeren<br />
Auswirkungen auf den<br />
Straßenverkehr als bei<br />
der Demo letztes Jahr.<br />
„Der <strong>Taxi</strong>club-Wien plant schon die<br />
nächsten Aktionen, mit denen wir die<br />
Öffentlichkeit auf unsere Not aufmerksam<br />
machen wollen.“ Details verrät er<br />
noch nicht. Nur so viel: „Die Auswirkungen<br />
auf den Wiener Straßenverkehr werden<br />
weit drastischer sein als am 1. April<br />
2016.“ tb, jh<br />
LESERBRIEF AN<br />
TAXI TIMES<br />
MIETWAGEN OHNE KALKULATION<br />
Liebe <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>,<br />
ich selbst habe in Wien eine Kombi-<strong>Taxi</strong> und<br />
Mietwagen auf einem Wagen, das heißt aber<br />
nicht, dass ich gehirnamputiert bin und mich deswegen<br />
Uber anschließe. Selbst wenn, müsste Uber so hohe<br />
Preise verrechnen, dass ich, obwohl sie 25 Prozent Provision<br />
verrechnen, noch mein Auslangen habe. Da sie das nicht<br />
machen, sehe ich auch keinen Grund, mich diesem Dienst<br />
anzuschließen. Uber hat sich nie mit der Kalkulation eines Kfz<br />
auseinandergesetzt. Man nimmt dort einfach einen Preis, den<br />
ein <strong>Taxi</strong> von A nach B macht, kürzt den Preis um 25 Prozent<br />
und behauptet, man fährt um ein Viertel billiger als <strong>Taxi</strong>s.<br />
Bezüglich der Rückkehrpflicht, die ja bereits in die Jahre<br />
gekommen ist und von niemandem sanktioniert wird, wäre es<br />
ein einfaches Mittel, den Umsatzkilometer an dem des <strong>Taxi</strong>s<br />
anzupassen. Die heutigen Mietwagenunternehmer wurden von<br />
anderen angelockt, haben sich selbstständig gemacht, sind<br />
spätestens bei der ersten Kreditrate draufgekommen, dass sie<br />
ja gar keine Stammkunden und Einkünfte haben. Nun müssen<br />
sie sich solchen Billigdiensten anschließen, weil ja sonst keine<br />
Kohle kommt.<br />
Ich fahre jetzt 24 Jahre ohne Funkvermittlung – beim<br />
Nachdenken, wie man zu Fahrgästen kommt, erfüllt sich auch<br />
der Begriff UNTERNEHMER wieder.<br />
Thomas Schwarz,<br />
<strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer, Wien<br />
FOTO: Tom Buntrock<br />
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Welch unterschiedliche Herangehensweisen: Der Geschäftsführer<br />
des größten Amsterdamer <strong>Taxi</strong>unternehmens TCA<br />
(1 400 <strong>Taxi</strong>s) wurde kürzlich gefeuert, weil er nach Angaben<br />
der Gesellschafter zu vertraulich mit Uber geworden war. Bei<br />
der Jahreshauptversammlung des Transportation Research<br />
Board (TRB) in Washington Anfang Januar mit 14 000 Teilnehmern<br />
aus 70 Nationen und 7 000 Präsentationen berichtete<br />
Bill George, der CEO von Transdev USA, wie<br />
er die Firmen von 31 US-amerikanischen<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmen unter der App von Transdev<br />
(zTrip) zusammengefasst, die Farbe seiner<br />
Fahrzeuge von Gelb in Silbergrau<br />
geändert und in Spitzenzeiten Fahrer von<br />
Uber und Lyft in zTrip eingesetzt hat, um die<br />
erhöhte Nachfrage zu erfüllen. Die <strong>Taxi</strong>branche<br />
bekämpft zwar Uber und Co., bringt selbst jedoch kaum<br />
neue Geschäftsmodelle auf den Markt.<br />
Die Idee der dortigen Microtransit-Betreiber beispielsweise<br />
hätten auch die <strong>Taxi</strong>betreiber ganz leicht umsetzen können:<br />
einen Vertrag mit dem lokalen Anbieter des öffentlichen Nahverkehrs<br />
abschließen, einen Kleinbus auf einer (neuen) festgelegten<br />
Strecke einsetzen und die Kunden per App bestellen<br />
lassen. Lass sie dann zu einem nahe gelegenen Sammelpunkt<br />
gehen und sorge dafür, dass unabhängige Vermittler einen<br />
schnellen Service zu akzeptablen Preisen anbieten. Die Anbieter<br />
Bridj und Chariot waren so in Boston und San Francisco<br />
sehr erfolgreich. Letzterer wurde bereits von Ford aufgekauft.<br />
<strong>Taxi</strong>s und Behindertentransporte waren beim TRB-Kongress<br />
jahrelang nur Randthemen. Ubers Tätigkeiten haben das Interesse<br />
nun neu entfacht. Die wichtigsten Trends: selbstfahrende<br />
Fahrzeuge (und die damit verbundenen rechtlichen und<br />
technischen Herausforderungen), neue Marktteilnehmer im<br />
öffentlichen Nahverkehr und Mobility as a Service (MaaS).<br />
Zeit- und trendlos geht der Kampf gegen Uber & Co. weiter:<br />
Die <strong>Taxi</strong>branche im US-Bundesstaat New York bekämpft die<br />
Apps der TNCs (Überbegriff für Uber & Co) und hofft auf eine<br />
Regulierung auf Bundesebene. Die nächste Schlacht findet in<br />
Washington statt.<br />
Uber und Lyft scheinen sich derweil – nach erfolgreicher<br />
Eroberung des <strong>Taxi</strong>marktes – den Bereichen unqualifizierte<br />
Krankentransporte und öffentlicher Nahverkehr zuzuwenden.<br />
Beide behaupten, sie können mit ihren Fahrgemeinschaftssystemen<br />
(UberPool und Lyft Line) einen nützlichen und günstigen<br />
Beitrag zum öffentlichen Nahverkehr leisten. Im Bezirk Pinellas<br />
haben Uber, Lyft und <strong>Taxi</strong>unternehmen bereits Verträge<br />
für bezuschusste Touren abgeschlossen.<br />
Vor einigen Jahren äußerte Uber übrigens<br />
Pläne, dieses System auch<br />
in den ländlichen Gebieten<br />
der Niederlande anbieten<br />
zu wollen. Dies<br />
kam nicht zustande.<br />
Vielleicht<br />
auch deshalb,<br />
weil in Europa<br />
keinerlei<br />
Bereitschaft<br />
zur<br />
Zusammenarbeit<br />
mit Uber<br />
vorhanden<br />
ist. Nicht<br />
nur in Amsterdam.<br />
<br />
Ein Blick in<br />
die <strong>Taxi</strong>welt<br />
Deregulierung,<br />
Kundenrückgewinnung, neue<br />
Geschäftsfelder und eine klare<br />
Flughafenregelung. In Dänemark,<br />
Frankreich, USA und Niederlande<br />
gibt es spannende <strong>Taxi</strong>-<br />
Entwicklungen.<br />
Von Wim Faber<br />
GERICHT VERBANNT »TOURENKLAUER«<br />
VOM AMSTERDAMER FLUGHAFEN<br />
Ein niederländisches Gericht hat<br />
die Rechtmäßigkeit des Verbots<br />
von „Tourenklauern“ am Amsterdamer<br />
Flughafen Schiphol<br />
bestätigt. Künftig sind nur noch<br />
<strong>Taxi</strong>s vom offiziellen <strong>Taxi</strong>stand<br />
Schiphol und zugelassene Schiphol-<strong>Taxi</strong>s<br />
erlaubt. Durch das Verbot<br />
wird den „Tourenklauern“,<br />
die dagegen angekämpft haben,<br />
der Zugang zu angrenzenden<br />
Straßen und einem angrenzenden Platz verwehrt. Die Geldstrafe<br />
für einen Verstoß kann pro Vorfall bis zu 1 500 Euro<br />
betragen.<br />
Die „Tourenklauer“, gemäß niederländischem<br />
Recht reguläre <strong>Taxi</strong>fahrer, die im<br />
ganzen Land überall Fahrgäste aufnehmen<br />
dürfen, haben sich in der Ankunftshalle als<br />
„offizielle Schiphol-<strong>Taxi</strong>fahrer“ ausgegeben<br />
und versucht, ankommende Passagiere dazu<br />
zu bewegen, ihnen in den Bereich zu folgen, in dem ihre <strong>Taxi</strong>s<br />
geparkt waren. Dies war häufig mit Schubsen und Schieben<br />
verbunden.<br />
Bei der Ankunft in Amsterdam erwies sich der Fahrpreis<br />
dann als sehr viel höher als normal. Viele Passagiere beschwerten<br />
sich über den Betrug und verglichen den sonst so geordneten<br />
niederländischen Flughafen mit einem „Flughafen in der<br />
Dritten Welt“. <br />
FOTOS: Wim Faber, Taxa GRAFIKEN: Raufeld Medien<br />
30 MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI
TAXI INTERNATIONAL<br />
DÄNEMARKS KLEINE SCHRITTE<br />
IN RICHTUNG DEREGULIERUNG<br />
Die dänische Regierung hat mit der Unterstützung<br />
zweier weiterer Nicht-Regierungsparteien<br />
ein neues <strong>Taxi</strong>-Gesetz auf den Tisch gebracht,<br />
mit dem die Obergrenze für die Anzahl der <strong>Taxi</strong>lizenzen<br />
fällt und den <strong>Taxi</strong>s ermöglicht wird, bei<br />
freier Preisgestaltung ihre Dienste im gesamten<br />
Land anzubieten. Darüber hinaus ist eine optionale Bezuschussung<br />
in ländlichen Gebieten vorgesehen. Die polizeilichen Prüfungen<br />
der <strong>Taxi</strong>fahrer sollen abgeschafft werden, sodass nur<br />
eine behördliche Prüfung nötig ist.<br />
Seltsamerweise bleiben mit dem neuen Gesetz, über das<br />
noch abgestimmt werden muss, Sitzsensoren, Videoüberwachung<br />
im <strong>Taxi</strong> und Taxameter weiterhin Pflicht. Auch wird die<br />
steuerliche Überwachung der Branche verschärft. „Mit dieser<br />
neuen Vereinbarung schaffen wir eine neue und bessere Grundlage<br />
für die Überwachung der Steuererlöse aus dem <strong>Taxi</strong>geschäft“,<br />
so der Transportminister, Ole Birk Olesen, in den „CPH<br />
News“. „Dies bedeutet auch, dass wir fortlaufend neue und<br />
alternative Technologien bewerten, die die Entwicklung der<br />
Branche in Zukunft sogar noch weiter vorantreiben könnten.“<br />
Die Änderungen der Gesetzgeber – sehr ähnlich zu den<br />
niederländischen <strong>Taxi</strong>-Gesetzen (wenn auch ohne Fahrpreisobergrenze)<br />
– werden<br />
schrittweise umgesetzt.<br />
Das neue Gesetz wird nach<br />
einem und dann nach drei<br />
und nach sechs Jahren<br />
geprüft, um zu sehen, wie<br />
sich der Markt und die<br />
neuen Technologien entwickelt<br />
haben.<br />
Etliche Punkte des<br />
neuen Gesetzes (vor allem<br />
die steuerliche Überwachung)<br />
könnten Uber das<br />
Ein Anflug von Deregulierung in<br />
neuen dänischen <strong>Taxi</strong>gesetzen.<br />
Leben erschweren. Das US-Unternehmen mit europäischem<br />
Hauptsitz in den Niederlanden behauptet, nicht an dieselben<br />
Regeln gebunden zu sein, wie sie für <strong>Taxi</strong>s gelten, da es sich um<br />
einen „Fahrgemeinschaftsdienst mit Privatfahrzeugen“ handelt.<br />
Man kündigte an, weiterhin gegen kürzlich getroffene Urteile<br />
gegen Fahrer vorzugehen. Urteilt der Europäische Gerichtshof<br />
im Laufe dieses Jahres zugunsten von Uber als eine Plattform<br />
und nicht als ein <strong>Taxi</strong>unternehmen, wird dieser Dienst in Dänemark<br />
wohl grünes Licht bekommen müssen. <br />
DIE KONKURRENZ DURCH UBER<br />
HAT DEM TAXIGEWERBE GENUTZT<br />
„Warum gibt es keine weltweite oder europäische<br />
Organisation, die die <strong>Taxi</strong>branche<br />
gegen die Ubers dieser Welt verteidigt?“,<br />
rief eine <strong>Taxi</strong>betreiberin<br />
während einer<br />
hitzigen internationalen<br />
Diskussionsrunde bei der französischen Fachmesse<br />
Salon des <strong>Taxi</strong>s in Paris vom 28. vom 29. Januar aus. Ja,<br />
warum eigentlich nicht? Merkwürdigerweise exportieren viele<br />
neue Betreiber ihre Appdienste in andere Länder. Ein typisches<br />
Beispiel dafür ist Elite <strong>Taxi</strong>. Die französische App Yusofleet<br />
verstärkt ihre Flotte in Luxemburg.<br />
Die 28 Messestände wurden vom Pariser <strong>Taxi</strong>giganten<br />
G7 dominiert (bei dem es nach internen Änderungen in der<br />
Geschäftsleitung ein wenig drunter und drüber geht). Automarken<br />
wie VW, Fiat, Renault, Hyundai (Wasserstoff) und Kia<br />
bildeten einen weiteren Schwerpunkt.<br />
Die größte Kategorie – wenn wir die fünf (!) französischen<br />
<strong>Taxi</strong>verbände nicht mitzählen – gleich nach den Apps waren<br />
die Taxameter mit den lokalen Unternehmen A.T.A., Kienzle<br />
und Hale. Frogne aus Dänemark und Cabonline aus Schweden<br />
haben sich zusammengetan, um gemeinsam im Markt<br />
Fuß zu fassen.<br />
Die Atmosphäre war geringfügig optimistischer als im Jahr<br />
2015, bestätigt Hélène Manceron, Inhaberin und Herausgeberin<br />
von „100 % News <strong>Taxi</strong>s“: „Die <strong>Taxi</strong>branche in Frankreich<br />
hat sich entwickelt. Die starke Konkurrenz von Uber & Co.<br />
scheint ihr seltsamerweise sogar genutzt zu haben. Der Wind<br />
in Frankreich hat sich gedreht, teilweise durch eine Änderung<br />
der öffentlichen Meinung.“<br />
Die Messe begrüßte 6 133 Besucher an zwei Tagen und die<br />
Atmosphäre war definitiv nicht die einer <strong>Taxi</strong>branche in Nöten.<br />
„Die Auswirkungen der bisher ergriffenen Maßnahmen haben<br />
ihre vollständige Wirkung noch nicht entfaltet“, so Manceron.<br />
„Aber Frankreich hat die Branche in zwei Schritten wirklich<br />
modernisiert, durch<br />
den Verbot des Verkaufs<br />
von <strong>Taxi</strong>lizenzen und die<br />
erneute Regulierung der<br />
Branche. Heute kann man<br />
beobachten, wie die Branche,<br />
hauptsächlich selbstständige<br />
Fahrer, wieder<br />
investiert und ihre Kunden<br />
zurückgewinnt.“<br />
TAXI MÄRZ / <strong>2017</strong><br />
31
GASTKOMMENTAR<br />
SCHLUSS MIT DEM<br />
TAXITARIFCHAOS!<br />
In globalen Zeiten sind regionale unterschiedliche<br />
<strong>Taxi</strong>tarife eigentlich »von gestern«.<br />
Ein bundesweiter <strong>Taxi</strong>tarif hätte einige Vorteile.<br />
Der Oldenburger <strong>Taxi</strong>kollege Jürgen<br />
Rückin, bekannt als Betreiber der<br />
Internet-Palttform www.taxiforum.de,<br />
hat seit Jahren eine bizarre Leidenschaft:<br />
Er sammelt <strong>Taxi</strong>tarife. Auf seiner<br />
Webseite „www.derinnenspiegel.de“ werden<br />
aktuell die <strong>Taxi</strong>tarife von „126 Städten<br />
(darunter allen kreisfreien Städte) und 274<br />
Landkreisen sowie zwei Insel-<br />
Tarife“ aufgelistet - „dazu<br />
kommen weitere 191 <strong>Taxi</strong>tarife<br />
für das Land<br />
Hessen“.<br />
Einheitlich an all diesen<br />
Tarifen ist die große<br />
Uneinheitlichkeit. So gibt<br />
es beispielsweise vielerorts<br />
Zuschläge für Gepäck, in Berlin<br />
aber nur, wenn es sperrig ist und<br />
in Bad Kreuznach lediglich dann, wenn das<br />
Gepäck auch vom <strong>Taxi</strong>fahrer getragen wird.<br />
Mancherorts gibt es Zuschläge für Tiermitnahme,<br />
in Bielefeld aber nur für Hunde. In<br />
manchen Städten und Landkreisen „kann“<br />
für eine unbare Tour eine Gebühr erhoben<br />
werden, in anderen (Berlin) ist das Pflicht,<br />
wieder anderswo ist ein Aufpreis für Kartenzahlung<br />
illegal (Hamburg). Karlsruhe<br />
hat einen speziellen „Messetarif“, andernorts<br />
ist für eine Fahrradmitnahme gesondert<br />
zu zahlen, im Landkreis Bamberg auch<br />
für Rollstühle (10 Euro).<br />
Ein Wahnsinn, dieses Tarif-Chaos. Eine<br />
unzeitgemäße und kundenunfreundliche<br />
Kleinstaaterei, welche dringend beendet<br />
gehört. Die Gewerbevertretung GVN hat für<br />
Niedersachsen den vernünftigen Vorschlag<br />
gemacht, statt dutzender differierender<br />
Städte- und Landkreis-Tarife einen einheitlichen<br />
Landestarif einzuführen. Das ist ein<br />
richtiger Ansatz, aber nicht konsequent zu<br />
Ende gedacht. Gebraucht wird ein einheitlicher<br />
<strong>Taxi</strong>tarif für ganz Deutschland mit<br />
Bielefeld<br />
der Möglichkeit von lokalen Anpassungen.<br />
Dort, wo die Lebenshaltungskosten höher<br />
sind als im Durchschnitt (zum Beispiel in<br />
wirtschaftsstarken Städten wie München,<br />
Stuttgart oder Hamburg), könnte mit lokalen<br />
Hebesätzen von plus 10 oder 20 Prozent<br />
gearbeitet werden, klar ersichtlich<br />
durch auffällige Aufkleber in jedem <strong>Taxi</strong>.<br />
Die Struktur aber, bestehend aus Grundpreis,<br />
Kilometerpreis und -staffelung, Zeitfaktor<br />
sowie Zuschläge, wäre überall<br />
gleich, negative Preis-Überraschungen in<br />
fremden Städten blieben für die <strong>Taxi</strong>kunden<br />
aus.<br />
Dieser bundesweite <strong>Taxi</strong>tarif sollte von<br />
einem Expertengremium, welches beim<br />
Bundesverkehrsministerium<br />
anzusiedeln wäre,<br />
ein- oder zweijährlich<br />
erarbeitet<br />
werden. In der zu<br />
bildenden <strong>Taxi</strong>tarif-Kommission<br />
müsste Statistik-<br />
Expertise vorhanden<br />
sein (Stichwort Kraftfahrer-Preisindex)<br />
wie auch fundierte<br />
Kenntnisse der Betriebswirtschaft - etwas,<br />
was nicht jeder Staatsdiener in ausreichendem<br />
Maße mitbringt. In einem solchen Gremium<br />
sollten mit dem Bundesverband BZP<br />
sowohl Vertreter des <strong>Taxi</strong>gewerbes wie<br />
auch der <strong>Taxi</strong>kunden (eventuell durch den<br />
Bundesverband der Verbraucherzentralen)<br />
vertreten sein. Gemeinsam hätten die<br />
Damen und Herren sowohl eine Tarifstruktur<br />
und -höhe zu entwerfen wie auch die<br />
turnusmäßigen Tarifanpassungen zu erarbeiten.<br />
Ein einheitlicher Standardtarif dient<br />
auch weiterhin der Unterbindung von Dumping-Wettbewerb<br />
und sichert die Daseinsvorsorge<br />
im Bereich der individuellen<br />
Berlin<br />
Bamberg<br />
Mobilitäts-Angebote.<br />
Gegen mehr Wettbewerb<br />
durch eine Möglichkeit<br />
zur Preisdifferenzierung<br />
oberhalb<br />
des Standardpreises,<br />
zum Beispiel<br />
für zusätzliche Services<br />
bei Bestelltouren, wäre dagegen<br />
nichts einzuwenden.<br />
Gedient wäre mit einem bundeseinheitlichen<br />
<strong>Taxi</strong>tarif allen <strong>Taxi</strong>unternehmen. Sie<br />
erhielten eine Verlässlichkeit durch regelmäßige<br />
Tarifanpassungen an die laufenden<br />
Kostenerhöhungen und wären damit in der<br />
Lage, zeitnah unter anderem Spritpreisschwankungen<br />
und die zweijährlichen<br />
Erhöhungen des Mindestlohnes kompensieren.<br />
Nur der Oldenburger <strong>Taxi</strong>kollegen<br />
Jürgen Rückin könnte seiner Sammel-<br />
Leidenschaft nicht mehr fröhnen. Es wird<br />
sich sicherlich ein anderes Betätigungsfeld<br />
für den fleißigen Sammler finden. cg<br />
Clemens Grün ist Vorsitzender des<br />
„HTV - Hamburger Taxenverband e.V.“ und<br />
betreibt den Blog „<strong>Taxi</strong>-Magazin.de“.<br />
ILLUSTRATION: Noun Project / Candice Gras, Noun Project / NOPIXEL, FOTO: Clemens Grün<br />
32<br />
MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI
GASTKOMMENTAR<br />
DER SCHATZ<br />
DER<br />
NIBELUNGEN<br />
In Worms sorgt ein<br />
<strong>Taxi</strong>gutachten für<br />
sagenhafte Zahlen.<br />
FOTO: Fotolia / fergregory<br />
Die Stadt Worms, kreisfreie Stadt in<br />
Rheinland-Pfalz, inmitten der<br />
Me tropolen Rhein-Neckar und<br />
Rhein-Main und idyllisch am Rhein gelegen,<br />
sagenumwobene Hauptstadt und Festspielstadt<br />
der Nibelungen. Der Sage<br />
zufolge liegt dort irgendwo der Schatz der<br />
Nibelungen, der einst im Rhein versenkt<br />
wurde. Das historische Bild hat durchaus<br />
Bezug zur Gegenwart; hüten doch die Stadtoberen<br />
heute die <strong>Taxi</strong>genehmigungen wie<br />
einst ihre historischen Vorbilder den Nibelungenschatz,<br />
und ein Gutachter bewacht<br />
wie dereinst die Zwergengestalt „Alberich“,<br />
die Vergabe der Konzessionen.<br />
Getreu dem historischen Vorbild erweist<br />
sich das gefertigte Gutachten als Höhlenreich,<br />
dunkel im Ganzen, aber nicht<br />
unüberwindbar.<br />
DAS WORMSER TAXI-GUTACHTEN<br />
Um die Funktionsfähigkeit des Wormser <strong>Taxi</strong>gewerbes nach § 13,4 PBefG<br />
zu bewerten, hat das Unternehmen TOKOM aus Rostock am 18. Dezember<br />
2015 der Stadt Worms ein Gutachten vorgelegt. Darin werden beispielsweise<br />
Nettoumsätze pro Genehmigung zwischen 101 000 Euro und<br />
145 900 Euro ermittelt und Einnahmen von bis zu 1,50 Euro pro Kilometer<br />
errechnet. Trotz dieser Werte kommt das Gutachten zu dem Schluss,<br />
dass die Funktionsfähigkeit des <strong>Taxi</strong>gewerbes nicht gewährleistet sei,<br />
und empfiehlt neben einer Reduzierung der Anzahl der <strong>Taxi</strong>konzessionen<br />
auch eine sehr hoch angesetzte Tariferhöhung.<br />
Der Tarifvorschlag des Gutachters wurde zunächst umgesetzt, nach<br />
Protesten des Gewerbes nochmals geändert. Derzeit befindet sich das<br />
gesamte Gutachten in Überarbeitung, wozu nun wiederholt Unternehmenskenndaten<br />
nachgefragt werden, während bei der Ausgangsbegutachtung,<br />
trotz eines umfassenden Auskunftsverlangens über die<br />
Geschäftsjahre 2008 bis 2014, offensichtlich nur unvollständige Angaben<br />
vorlagen. <br />
jh<br />
SIEGFRIED<br />
UND DER ZWERG<br />
Wie damals Siegfried den Zwergen<br />
besiegte, war im heutigen Vorbild ein<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmen erfolgreich und hat sich<br />
sechs <strong>Taxi</strong>konzessionen erstritten, trotz<br />
eines Gutachtens, welches die Funktionsfähigkeit<br />
des örtlichen Taxengewerbes nach<br />
§ 13 Abs. 4 PBefG als in seiner Funktion<br />
bedroht sieht. Dabei hat der „Alberich“<br />
unter den Gutachtern doch alles so schön<br />
berechnet, wenn auch auf einer schmalen<br />
Datengrundlage:<br />
Zwischen 120 000 Euro und 140 000<br />
Euro je Fahrzeug und Genehmigung Nettoumsatz,<br />
bei durchschnittlich 70 000 bis<br />
90 000 km jährlicher Fahrzeuglaufleistung,<br />
daraus folgend Kilometer-Erlöse zwischen<br />
1,41 und 1,55 Euro, alles in allem Traumwerte,<br />
die<br />
darauf hinweisen,<br />
dass der Besitz einer <strong>Taxi</strong>genehmigung<br />
in Worms dem Nibelungenschatz<br />
quasi gleichkommt. Schlimm nur,<br />
dass alleine diese Zahlen im nationalen<br />
Vergleich deutlich von allen sonst seriös<br />
ermittelten Werten erheblich abweichen<br />
und daher bei Kennern der Materie nur für<br />
Kopfschütteln sorgen.<br />
In der Folge daraus finden die Vorschläge<br />
des Schatzhüters zu neuen <strong>Taxi</strong>-Tarifen<br />
keine Zustimmung. Zwei beschlossene<br />
und verkündete Tarifänderungen innerhalb<br />
kurzer Frist sorgen dafür, dass die<br />
zuständigen Eichbehörden auch einen Teil<br />
des Schatzes abbekommen.<br />
Derweil sammelt der Gralshüter fleißig<br />
weiter Unternehmensdaten, um seine Einschätzungen<br />
und Prognosen weiter zu<br />
untermauern. Alles in allem ist es offensichtlich<br />
in der Realität wie in der Sage:<br />
Alle mühen sich, teilweise vergebens und<br />
teilweise umsonst, den Nibelungenschatz<br />
endlich zu finden.<br />
Dabei ist es bei Gutachten zur Funktionsfähigkeit<br />
des <strong>Taxi</strong>marktes eigentlich<br />
ganz einfach: Erstens findet man keine<br />
Schätze und zweitens muss eine Behörde<br />
auf die Wahl des Gutachters gut achten, da<br />
sie ansonsten wegen einer falschen Prognose<br />
ins Schwert der Justitia läuft! au<br />
Axel Ulmer ist ausgebildeter<br />
Volljurist mit Schwerpunkt<br />
Verwaltungsrecht/PBefG und fungiert<br />
als Unternehmensberater für die Ulmer<br />
Consulting UG in Kaiserslautern.<br />
TAXI MÄRZ / <strong>2017</strong><br />
33
TAXI TIMES APP<br />
»MERHABA<br />
LEHRER«<br />
Seit Sommer letzten Jahres werden<br />
zahlreiche <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Meldungen<br />
auch ins Türkische übersetzt.<br />
Ein Berliner Kollege nutzt diesen<br />
Service auf besondere Art und Weise.<br />
Merhaba Lehrer: Hayrettin „Simi“ Şimşek<br />
übersetzt für <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> ins Türkische.<br />
Es gibt keine genauen Statistiken,<br />
aber vor allem in den Ballungsgebieten<br />
sind viele unserer <strong>Taxi</strong>kollegen<br />
türkischer Abstammung. Damit<br />
auch sie über die aktuellen Nachrichten<br />
aus der Branche informiert sind sowie<br />
alles Wichtige über gewerbepolitische<br />
Aktivitäten, neue Gesetze und technische<br />
Entwicklungen erfahren, übersetzt <strong>Taxi</strong><br />
<strong>Times</strong> seine Meldungen ins Türkische.<br />
Nachgelesen werden<br />
können sie in der <strong>Taxi</strong><br />
<strong>Times</strong> App, die sowohl<br />
für Apple als auch für<br />
Android in den jeweiligen<br />
Stores kostenlos<br />
heruntergeladen werden<br />
kann.<br />
Verantwortlich für<br />
die Übersetzungen ist<br />
der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Redakteur<br />
und Berliner <strong>Taxi</strong>unternehmer Hayrettin<br />
Simsek. „Ich kann beide Tätigkeiten<br />
wunderbar miteinander verknüpfen“,<br />
erzählt er. „Während ich am Halteplatz<br />
warte, übersetze ich die Meldungen, die<br />
aktuell über die deutsche Seite der <strong>Taxi</strong><br />
<strong>Times</strong>-Homepage bzw. -App eingegangen<br />
sind.“ Manchmal benötige ich dafür bis zu<br />
sechs Stunden, weil der nächste Funk-Auftrag<br />
oder Einsteiger schon kommt, bevor<br />
ich mit der Übersetzung fertig bin.“ Bei<br />
besonders wichtigen Meldungen opfert<br />
TÜRKISCH AUCH<br />
AUF FACEBOOK<br />
Ganz neu gibt es im <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Verlag<br />
jetzt auch die Facebookseite „<strong>Taxi</strong><br />
<strong>Times</strong> Türkçe“, der sich in wenigen<br />
Wochen bereits knapp 400 Follower<br />
angeschlossen haben.<br />
»Endlich<br />
ich alles und<br />
brauche es<br />
nicht mehr zu<br />
googeln.«<br />
„Simi“, wie er von all seinen türkischen<br />
Freunden nur genannt wird, auch mal<br />
seine Pause oder gar die nächste Tour, um<br />
schnell übersetzen zu können.<br />
In Berlin hat es sich längst rumgesprochen,<br />
dass Simi in Doppelfunktion tätig<br />
ist. Er bekommt dadurch sehr oft ein direktes<br />
Feedback von der Straße. So wie vor<br />
einiger Zeit vom Kollegen Mehmet Demir.<br />
„Ich wollte mir am Imbiss gerade einen<br />
Cappuccino holen, als<br />
ich von Mehmet mit<br />
den Worten „Merhaba<br />
verstehe<br />
Lehrer“ angesprochen<br />
wurde. Er zeigte dabei<br />
auf die <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
App, ganz speziell auf<br />
die Meldung über den<br />
neuen Kleinbus von<br />
Toyota. Erst auf<br />
Deutsch, dann auf Türkisch.<br />
„Endlich verstehe ich alles und<br />
brauche es nicht mehr zu googeln“, sagte<br />
Mehmet und klopfte Simi dabei auf die<br />
Schulter: „Dank dir!“<br />
Simi hat sich über dieses Lob sehr<br />
gefreut und sieht sich in seiner Aufgabe<br />
bestätigt. „Einige Fachbegriffe oder<br />
Beschreibungen kann man nicht wortwörtlich<br />
ins Türkische übersetzen. Ein<br />
,harmonisches Fahrwerk‘ muss man<br />
beispielsweise umschreiben, Synonyme<br />
verwenden oder in Zusammenhängen<br />
erläutern. Mehmet erzählte mir, dass<br />
er auf diese Art auch jeden Tag besser<br />
Deutsch lernt“, freut sich Simi. „Vor allen<br />
Dingen das, was für seine Arbeit als <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
wichtig ist.“<br />
Bleibt nur noch, für alle nicht türkischen<br />
Leser der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> zu klären, dass<br />
„merhaba“ ein türkisches Grußwort ist,<br />
vergleichbar mit „Guten Tag“, dem norddeutschen<br />
„Moin“ oder dem bayerischen<br />
„Grüß Gott“. <br />
jh<br />
IMPRESSUM<br />
Verlag<br />
taxi-times Verlags GmbH<br />
Frankfurter Ring 193 a<br />
80807 München, Deutschland<br />
Telefon: +49 (0)89/14838791,<br />
Fax: +49 (0)89/14838789<br />
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Geschäftsführung: Jürgen Hartmann<br />
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Handelsregister: Amtsgericht München<br />
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Redaktion (redaktion@taxi-times.taxi)<br />
Tom Buntrock (tb), Wim Faber (wf), Jürgen<br />
Hartmann (jh, V.i.S.d.P.), Wilfried Hochfeld (wf),<br />
Hayrettin Şimşek (hs), Nicola Urban (nu)<br />
Mitarbeiter dieser Ausgabe<br />
Clemens Grün, Axel Ulmer<br />
Grafik & Produktion<br />
Katja Stellert (Artdirektion),<br />
Martina Jacob, Bettina Knoop<br />
Raufeld Medien GmbH<br />
Paul-Lincke-Ufer 42/43, 10999 Berlin<br />
Telefon: +49 (0)30/ 69566589<br />
Anzeigenleitung, Online-Verkauf, Vertrieb<br />
Elke Gersdorf, e.gersdorf@taxi-times.taxi<br />
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Druck<br />
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Przemysłowa 5, 68-200 Żary, Polen<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>DACH</strong> erscheint<br />
seit 2016 in Kooperation mit<br />
Erscheinungsweise 6 x pro Jahr<br />
Heftpreis: 4,80 €, Jahres-Abo: 35.- €<br />
ISSN-Nr.: 2367-3834<br />
Weitere <strong>Taxi</strong>-Magazine aus dem <strong>Taxi</strong>-<strong>Times</strong> Verlag:<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> München<br />
FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
34<br />
MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI
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