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Taxi Times DACH - März 2017

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MÄRZ <strong>2017</strong> 4,80 €<br />

www.taxi-times.taxi<br />

D – A – CH<br />

DIGITALE <strong>DACH</strong>WERBUNG<br />

STARTSCHUSS<br />

MIT HÜRDEN<br />

Übergriffe auf Fahrgäste<br />

WENN EINER ALLEN<br />

SCHADET<br />

Softwaretipps<br />

DIE FISKAL-<br />

DATENLESER<br />

Gastkommentar<br />

EIN TAXITARIF<br />

FÜR ALLE


Befördert mehr Geschäftsführer<br />

als jedes Unternehmen.<br />

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INHALT<br />

DER APRIL<br />

WIRD WEG-<br />

WEISEND<br />

Unser Blick nach Österreich,<br />

in die Schweiz und<br />

auf die internationale<br />

<strong>Taxi</strong>branche gehört zum<br />

festen Bestandteil jeder<br />

Ausgabe der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

<strong>DACH</strong>. Die Berichte zeigen,<br />

dass die Gefahr „Uber“ noch lange nicht ausgestanden<br />

ist. Man sieht, wie wichtig es für Deutschland war, dass<br />

hierzulande die erst- und zweitinstanzlichen Urteile die<br />

Uber-App zumindest größtenteils wieder vom Markt verdrängt<br />

haben.<br />

Der Gang vor die höchsten Gerichtsinstanzen steht allerdings<br />

noch bevor. Den Auftakt macht am 6. April das Verfahren<br />

vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe über das<br />

Berliner UberBlack-Verbot.<br />

Ebenfalls im April wird in Brüssel entschieden, ob Uber<br />

wie eine Vermittlungszentrale behandelt werden muss oder<br />

nur als Anbieter einer technischen Plattform gilt. Wird<br />

Letzteres der Fall sein, laufen die juristischen Begründungen<br />

der deutschen Urteile größtenteils ins Leere.<br />

Parallel dazu bearbeiten Uber-Lobbyisten die europäischen<br />

wie nationalen Politiker, die Gesetze doch bitte den neuen<br />

digitalen Möglichkeiten der „Share Economy“ anzupassen.<br />

Umso wichtiger ist es, dass die <strong>Taxi</strong>vertreter ebenfalls auf<br />

der politischen Ebene präsent sind. Die <strong>Taxi</strong>-Kampagne des<br />

BZP zielt genau darauf ab. Sie ist so angelegt, dass sich<br />

JEDER von Ihnen daran beteiligen kann.<br />

Ich würde mich freuen, wenn wir in den nächsten Ausgaben<br />

über eine erfolgreiche Kampagne berichten können.<br />

Das wäre auch ein positives Zeichen für unsere Leser in<br />

Österreich, in der Schweiz und auf der ganzen Welt.<br />

INHALT<br />

VERMITTLUNG<br />

5 mytaxi und der Ärger mit seinen Fahrern<br />

HAMBURG<br />

8 Digitale Dachwerbung im Probelauf<br />

GEWERBEPOLITIK<br />

10 Die <strong>Taxi</strong>-Kampagne präsentiert sich regional<br />

ETHIK<br />

12 Wenn einer allen schadet<br />

FISKALTAXAMETER<br />

16 Das BMF-Schreiben ist Geschichte<br />

18 Die Datenleser – eine Übersicht<br />

ANTRIEB<br />

20 Die Zeichen stehen auf Dieselverbot<br />

21 Eichrechtreform macht keine Hoffnung<br />

ÖSTERREICH, SCHWEIZ + INTERNATIONAL<br />

26 Wiens <strong>Taxi</strong>pläne gegen Uber<br />

30 Blick in die internationale <strong>Taxi</strong>welt<br />

GASTKOMMENTARE<br />

32 Schluss mit dem Tarifchaos<br />

33 Das sagenhafte Wormser Gutachten<br />

Jürgen Hartmann<br />

(Chefredakteur)<br />

34 Impressum<br />

taxiwin_2016_10.qxp_Anzeige 09-2016 06.10.16 15:03 Seite 1<br />

NACHTRAG: FISKALTAXAMETER<br />

VON TAXITRONIC<br />

FOTO: TAXi-AD<br />

In unserer Dezember-Ausgabe der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>DACH</strong><br />

haben wir in der viel beachteten Übersicht über fiskaltaugliche<br />

Taxameter versehentlich die <strong>Taxi</strong>tronic-Geräte<br />

nicht genannt. Der spanische Hersteller hat in Deutschland<br />

die Zulassung für den TX 40, den Spiegeltaxameter<br />

TX 80 Skyglass sowie das All-in-one-Gerät TXD 70 beantragt.<br />

Die spezifischen Leistungsdaten und die Preise<br />

können Sie unter www.taxi-times.taxi abrufen. Geben<br />

Sie dazu im Suchfeld auf unserer Hauptseite den Begriff<br />

„taxitronic“ ein. <br />

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TAXI MÄRZ / <strong>2017</strong><br />

3


PERSONEN<br />

Guido Borning<br />

ist fachkundiger<br />

<strong>Taxi</strong>-Experte.<br />

DIE BEFÖRDERUNG<br />

DES GUIDO<br />

BORNING IM<br />

VDV RHEINLAND<br />

Erfreuliche Nachricht aus Sicht des <strong>Taxi</strong>gewerbes: Guido Borning,<br />

bisheriger stellvertretender Geschäftsführer des VDV Rheinland,<br />

ist zum Jahreswechsel zum Geschäftsführer aufgestiegen. Er<br />

belegt die Position gemeinsam mit Klaus-Peter Schuster, der seit<br />

über 30 Jahren erfolgreich den Verband leitet.<br />

Der VDV Rheinland vertritt seit über 70 Jahren die Interessen<br />

der mehr als 1 000 Unternehmen des nördlichen Rheinland-Pfalz<br />

aus den Bereichen Güterkraftverkehr, Möbeltransport, Kraftomnibusverkehr<br />

und <strong>Taxi</strong>-Mietwagenverkehr. Mit Guido Borning als<br />

neuen Geschäftsführer hat die <strong>Taxi</strong>branche künftig ein gutes<br />

Sprachrohr, in seiner bisherigen Funktion wirkte er auch im <strong>Taxi</strong>-<br />

Bundesverband BZP mit und engagierte sich in zahlreichen Ausschüssen.<br />

Jetzt will er in seiner neuen Funktion erst mal die<br />

Öffentlichkeitsarbeit in den Vordergrund stellen: „Die Verkehrsbranche<br />

steht vor großen Herausforderungen. Der zunehmende<br />

Ausschreibungswettbewerb im öffentlichen Personennahverkehr,<br />

aber insbesondere die Digitalisierung der Mobilität wird unseren<br />

Mitgliedsunternehmen einiges abverlangen. Daher werden wir<br />

zukünftig den Dienstleistungscharakter des VDV Rheinland und<br />

die passgenaue Beratung der Unternehmen noch stärker in den<br />

Fokus rücken.“<br />

Für seine bisherige Tätigkeit bekam Borning ein großes Lob<br />

vom Verbandsvorsitzenden des VDV Rheinland Ralf Bernards:<br />

„Guido Borning hat während seiner Tätigkeit als Referent und<br />

stellvertretender Geschäftsführer die Bedeutung des VDV Rheinland<br />

für das rheinland-pfälzische <strong>Taxi</strong>-, Mietwagen- und Omnibusverkehrsgewerbe<br />

weiter ausgebaut und gefestigt. Wir freuen<br />

uns, dass wir mit Guido Borning einen Geschäftsführer gefunden<br />

haben, der den VDV Rheinland bereits seit einigen Jahren mit<br />

seiner fachlichen Expertise und seinem zukunftsorientierten<br />

Denken unterstützt. Er wird für den VDV Rheinland wichtige<br />

Impulse für eine fortschrittliche Verkehrsbranche in Rheinland-<br />

Pfalz setzen.“<br />

jh, nu<br />

Der WDR-Chef und Autor Jochen Rausch hat aus vielen<br />

<strong>Taxi</strong>geschichten ein wunderbares Buch geschrieben.<br />

Der echte Fiskaltaxameter –<br />

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Die Zukunft im <strong>Taxi</strong><br />

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DEUTSCHLAND-<br />

REISE IM TAXI<br />

Der Beruf des <strong>Taxi</strong>fahrers könnte einen solch guten Ruf haben,<br />

wenn es da nicht diese Sorte Fahrgäste gäbe, die bei jeder Gelegenheit<br />

all ihren Mitmenschen erzählen müssen, wie schlecht sie<br />

mal bei einer <strong>Taxi</strong>tour behandelt wurden. Jochen Rausch zählt<br />

nicht zu diesen Fahrgästen, obwohl er ganz viele Geschichten über<br />

seine Erlebnisse als Fahrgast erzählt. 120 davon hat er nun in<br />

einem Buch zusammengefasst, jede ist maximal 25 Zeilen lang.<br />

Rausch fährt staugenervt wenig Auto, dafür aber viel <strong>Taxi</strong> – im<br />

Gepäck immer eine gute Portion Neugier. Oft genügte ein schlichtes<br />

„Und, wie isset?“ und schon war er mit dem Fahrer/der Fahrerin<br />

im Gespräch. Und weil sich der Journalist und<br />

Grimme-Preisträger – völlig atypisch – die positiven Geschichten<br />

merkte, ist nun mit „<strong>Taxi</strong> – eine Deutschlandreise“<br />

ein wunderbares Buch über eine Branche<br />

entstanden, die jeden Tag millionenfach<br />

schöne Geschichten erzählt. Absolut lesenswert,<br />

nicht nur an der <strong>Taxi</strong>halte und mit<br />

9,90 Euro mit der nächsten guten Tour auch<br />

wieder refinanziert. <br />

jh<br />

Jochen Rausch, „Im <strong>Taxi</strong>“, Berlin-Verlag, 9,90 Euro.<br />

FOTOS: VDV Rheinland, Berlin Verlag<br />

4<br />

MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI


VERMITTLUNG<br />

Rund 30 Kollegen hatten sich<br />

Anfang Februar zum spontanen<br />

Protest gegen die neue Vergabepraxis<br />

von Vorbestellungen vor<br />

dem Münchner mytaxi-Büro<br />

eingefunden und damit die<br />

komplette Straße blockiert.<br />

VERGABELOGIK<br />

MIT HINDERNISSEN<br />

Der Unmut über eine veränderte Vermittlungspraxis sowie<br />

eine geplante Einsteigergebühr zeigen, dass mytaxi im harten<br />

<strong>Taxi</strong>-Alltag angekommen ist.<br />

FOTOS: Tom Buntrock/<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Von kurz nach zwei bis viertel vor<br />

drei ging in der Münchner Fäustlestraße<br />

nichts mehr: 23 <strong>Taxi</strong>s<br />

blockierten die Einbahnstraße vor dem<br />

Münchner Büro von mytaxi. Am 6. Februar<br />

machten rund 30 Fahrer und Unternehmer<br />

ihrem Ärger Luft. Die neue Vermittlungslogik<br />

sei ungerecht und würde sie massiv<br />

benachteiligen. „Bisher hatte ich mit<br />

mytaxi 1 400 Euro Umsatz in der Woche“,<br />

beschwert sich ein Unternehmer. „Mit der<br />

neuen Regelung waren es letzte Woche<br />

gerade noch 90.“<br />

Tatsächlich hatte mytaxi eine Woche<br />

zuvor die Vermittlungslogik geändert. War<br />

bisher – neben der mytaxi-Außenwerbung<br />

– die Bewertung das Kriterium für eine<br />

Bevorzugung bei der Vergabe von Vorbestellungen,<br />

so ist es jetzt die Zahl der für<br />

mytaxi gefahrenen Aufträge. Gerade wer<br />

zu den Hightimes Aufträge übernimmt,<br />

kann sich den „Goldstatus“ sichern und<br />

erhält so Zugriff auf die begehrten Vorbestellungen<br />

zum Flughafen – vor allen<br />

anderen.<br />

Aus Sicht von mytaxi ein logischer Schritt.<br />

Hatten sich doch auch die Protestler früher<br />

oft über die alte Vergabepraxis<br />

beschwert.<br />

„Die Vergabelogik war tatsächlich ungerecht“,<br />

bestätigt Alexander Mönch von<br />

mytaxi. „Aber für die Mehrzahl der Fahrer.<br />

Mit der Änderung haben wir diesen Missstand<br />

ausgeräumt.“ Gerade Viel- und Nachtfahrer<br />

sind viel häufiger von einer<br />

schlechten Bewertung betroffen. Während<br />

die Flughafen-Spezialisten sonst keine Aufträge<br />

fahren wollen aus Angst, den Fünf-<br />

Sterne-Status zu verlieren. „Das kann nicht<br />

im Sinn unserer Vermittlung sein.“<br />

START-UP-NIMBUS VERLOREN<br />

Es scheint, als ob mytaxi seinen Nimbus<br />

als Start-up verloren hat – und das nicht<br />

nur bei der Konzernmutter Daimler. Das<br />

Unternehmen mytaxi ist im harten <strong>Taxi</strong>alltag<br />

angekommen und hat dort mit genau<br />

den gleichen Schwierigkeiten zu kämpfen<br />

wie jede andere Vermittlungszentrale auch.<br />

Statt Rabattaktionen gibt es zukünftig<br />

Pragmatismus, die veränderte Vergabelogik<br />

ist ein erster Schritt dahin. Weitere werden<br />

folgen, wie die schon vor anderthalb<br />

Jahren angekündigte „Einsteigergebühr“<br />

von drei Prozent. Bisher trägt mytaxi bei<br />

Fahrten ohne mytaxi-Auftrag und Bezahlung<br />

mit mytaxi-Payment das Disagio. Das<br />

ist auch heute noch der Fall, doch die Drei-<br />

Prozent-Gebühr wird kommen, selbst wenn<br />

der Termin noch nicht feststeht.<br />

Fazit: Die modernen App-Vermittler<br />

haben die gleichen Akzeptanzprobleme wie<br />

herkömmliche <strong>Taxi</strong>zentralen und müssen<br />

auch genauso wie <strong>Taxi</strong>zentralen agieren.<br />

Benutzerfreundliche Vermittlungs-Apps<br />

haben lokale <strong>Taxi</strong>zentralen heute auch, wie<br />

zum Beispiel alle FMS-Zentralen mit<br />

taxi.eu oder gefos-Zentralen mit <strong>Taxi</strong><br />

Deutschland – untereinander über eine<br />

gemeinsame Schnittstelle auch noch vernetzt.<br />

Die Fahrer und Unternehmer werden<br />

sich mit dem Gedanken anfreunden müssen,<br />

dass mytaxi eine <strong>Taxi</strong>vermittlung ist<br />

– nicht mehr und nicht weniger. tb<br />

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aus dem Allgäu


HAMBURG<br />

NEWSTICKER<br />

Dirk Ritter (links): „Wenn eine digitale Datenaufzeichnung zum Einsatz kommt,<br />

dann muss diese auch den Steuergesetzen entsprechen.“<br />

HANSA-TAXI ERÖFFNET CALL-<br />

CENTER IN LUDWIGSLUST<br />

Die Hansa Funktaxi eG 211 211<br />

hat am 1. Februar ein zusätzliches<br />

Call-Center in Ludwigslust eröffnet<br />

und damit neun neue Arbeitsplätze<br />

geschaffen. In Bezug auf das<br />

Auftragsaufkommen ist die Zentrale<br />

seit Jahren der Marktführer in<br />

der Metropolregion Hamburg. Der<br />

Genossenschaft gehören rund 400<br />

Unternehmer mit knapp 800 Autos<br />

und mehr als 1 200 Fahrerinnen und<br />

Fahrer an. Parallel dazu vermittelt<br />

man bereits seit Jahren die Aufträge<br />

von <strong>Taxi</strong>-Zentralen aus anderen<br />

Städten. Einige davon sollen nun im<br />

neuen Call-Center in Ludwigslust<br />

abgewickelt werden. Zunächst wird<br />

mit der Vermittlung von <strong>Taxi</strong>s in<br />

Buxtehude gestartet, danach sollen<br />

Tostedt und weitere Regionen und<br />

Städte dazukommen.<br />

nu<br />

BOKRAFT SORGT FÜR<br />

FISKALTAXAMETER-<br />

PFLICHT<br />

Das kurz vor dem Jahreswechsel verabschiedete „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen<br />

an digitalen Grundaufzeichnungen“ (Kassengesetz) betrifft zunächst<br />

einmal keine Taxameter. Trotzdem müssen ab 1. Januar <strong>2017</strong> alle Umsätze einzeln<br />

aufgezeichnet werden. Sind handgeschriebene Schichtzettel dann weiterhin<br />

ausreichend? Nein, sagte Dirk Ritter von der Hamburger Genehmigungsbehörde<br />

während einer Veranstaltung der Hamburger Handelskammer im Januar.<br />

„Wenn eine digitale Datenaufzeichnung zum Einsatz kommt, dann muss diese<br />

auch den Steuergesetzen entsprechen.“ Diese Pflicht zum Einsatz eines digitalen<br />

Aufzeichnungssystems läge für <strong>Taxi</strong>betriebe vor, denn für sie gelte die „Verordnung<br />

über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BoKraft)“.<br />

Dort regelt § 28, dass <strong>Taxi</strong>s mit einem Fahrpreisanzeiger, nach der Europäischen<br />

Messgeräterichtlinie einem Taxameter, ausgestattet sein müssen. Taxameter<br />

müssen der Europäischen Messgeräterichtlinie 2014/32/EU entsprechen, im<br />

dortigen Anhang MI-007 ist u. a. beschrieben, dass die Daten jeder Einzelfahrt<br />

für einen gewissen Zeitraum gespeichert werden und diese zur Datenübertragung<br />

über mindestens eine gesicherte Schnittstelle verfügen müssen.<br />

jh<br />

TAXI-GROSSKONTROLLE MIT<br />

BEUNRUHIGENDEM ERGEBNIS<br />

Die Verkehrsbehörde hat Ende Januar<br />

in der Hamburger Innenstadt eine<br />

groß angelegte <strong>Taxi</strong>-Kontrolle durchgeführt.<br />

Innerhalb von 14 Stunden<br />

wurden 75 <strong>Taxi</strong>s und deren Lenker<br />

unter die Lupe genommen. 42 von<br />

ihnen und damit mehr als die Hälfte<br />

wiesen Mängel auf. Dabei wurden<br />

teils fehlende Eichung, abgelaufene<br />

TÜV-Plaketten oder fehlende Dokumente<br />

polizeilich festgehalten. Neun<br />

<strong>Taxi</strong>s wurden nicht nur beanstandet,<br />

sondern sofort aus dem Verkehr<br />

gezogen. Gegen einen 60-jährigen<br />

Taxler wurde zudem ein Verfahren<br />

eingeleitet, weil er verdächtigt wird,<br />

das <strong>Taxi</strong> unter Drogeneinfluss gefahren<br />

zu haben. Er habe „erhebliche<br />

körperliche Ausfallerscheinungen“<br />

gezeigt, hieß es in der Pressemeldung.<br />

nu<br />

GUTE UND SCHLECHTE<br />

TAXIFAHRER<br />

IN HAMBURG<br />

In Hamburg liegt die qualitative Spanne zweier Taxler sehr weit auseinander.<br />

Beide haben in letzter Zeit für einige Schlagzeilen in der Presse gesorgt. Der<br />

superehrliche <strong>Taxi</strong>lenker versus das Super-Phantom sozusagen. Förmlich gefeiert<br />

hat die Presse den <strong>Taxi</strong>fahrer, der einen unverhofften Reichtum sofort meldete<br />

und abgab. Ein 54-jähriger Fahrgast hatte in dem <strong>Taxi</strong> sein Portemonnaie<br />

liegen lassen. Und das auch noch prall gefüllt mit rund 6 000 Euro. Während er<br />

seinen Verlust anzeigte, brachte nahezu zeitgleich der ehrliche Finder den Geldbeutel<br />

zur nächsten Polizeidienststelle. Den Gang zur Polizei hingegen scheut<br />

vehement das Super-Phantom. Der Taxler, der den vermissten 44-jährigen HSV-<br />

Manager Timo Kraus zuletzt gefahren haben soll, wurde nun sogar per Suchaufruf<br />

in der Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ gesucht. Trotz intensiver Suche<br />

und mehrerer Aufrufe meldete er sich bislang nicht bei der Polizei.<br />

nu<br />

FOTOS: Hansa-Funk, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

6<br />

MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI


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HAMBURG<br />

Digital aufgespielte Werbung<br />

ist auch für regionale Werbekunden<br />

interessant.<br />

Der <strong>Taxi</strong>branche erschließt sich<br />

dadurch ein neuer Kundenkreis.<br />

ALLE SECHS SEKUNDEN<br />

EIN NEUES WERBEMOTIV<br />

Seit Januar fahren in Hamburg die ersten <strong>Taxi</strong>s mit digitaler<br />

Dachwerbung. <strong>Taxi</strong>unternehmer können damit bis zu 500 Euro<br />

pro Monat verdienen. Noch aber gibt es einige Hürden.<br />

Die Digitalisierung steigt nun auch den <strong>Taxi</strong>s aufs Dach.<br />

Seit Mitte Januar fahren in der Hansestadt per Sondergenehmigung<br />

<strong>Taxi</strong>s mit Dachwerbeträgern, auf denen alle<br />

sechs Sekunden ein neues Werbemotiv aufgespielt wird. Betreiber<br />

ist das auf <strong>Taxi</strong>werbung spezialisierte Unternehmen TAXi-AD, das<br />

seit der Jahrtausendwende im <strong>Taxi</strong>gewerbe mit Dachwerbeträgern<br />

aktiv ist und seitdem mit den immer gleichen Vorbehalten kämpfen<br />

muss. Auf politischer Ebene, weil Genehmigungen für beleuchtete<br />

Dachträger trotz erfolgreicher<br />

Pilotphasen in Stuttgart, Karlsruhe und<br />

Dresden und trotz des wiederholten Nachweises,<br />

dass keine Verkehrsgefährdung<br />

droht, in den meisten Bundesländern<br />

immer noch nicht erteilt werden. Auf rechtlicher<br />

Ebene, weil die Montage des Dachträgers<br />

nur per Ausnahmegenehmigung<br />

möglich ist. Auf gewerbepolitischer Ebene,<br />

weil der Bundesverband BZP laut einem<br />

vor Jahren gefällten Mitgliederbeschluss<br />

diese Werbeform seinen Mitgliedern nicht<br />

empfiehlt.<br />

Zu all dem kommen die seit Jahren polarisierenden<br />

Meinungen aus der Unternehmerschaft.<br />

Etwa 1 000 <strong>Taxi</strong>s sind bundesweit seit Jahren dabei.<br />

Deren Besitzer freuen sich über Zusatzeinnahmen. Es gibt aber<br />

auch viele, die den Dachträger ablehnen. Dabei reicht die Palette<br />

von der rein emotionalen Ablehnung („Ich fahr doch keine Werbetonne“)<br />

über Komfortbedenken („unangenehme Windgeräusche“)<br />

bis hin zu scheinbar wirtschaftlichen Nachteilen („Mein<br />

»Ich kann mir gut<br />

vorstellen, dass<br />

ein Unternehmer<br />

im ländlichen<br />

Bereich mit zwei<br />

bis drei Fahrzeugen<br />

mitmacht.«<br />

Falk Röbbelen, TAXi-AD<br />

Spritverbrauch steigt“). Letzteres ist wissenschaftlich längst widerlegt,<br />

in den Köpfen der Dachwerbegegner aber weiterhin fest verankert.<br />

Bei der nun vorgestellten digitalisierten Variante der <strong>Taxi</strong>-Dachwerbung<br />

könnten TAXi-AD-Geschäftsführer Falk Röbbelen und<br />

sein Team auf ähnliche Hürden stoßen. Und doch spricht einiges<br />

dafür, dass man sie diesmal leichter aus dem Weg räumen könnte.<br />

Denn was von außen weiterhin wie ein Dachwerbeträger aussieht,<br />

hat mit dem bisherigen analogen Modell<br />

nicht mehr viel gemeinsam.<br />

Die Werbemotive werden beispielsweise<br />

über einen zentralen Server aufgespielt.<br />

Der Druck von Werbeplakaten, die bei den<br />

aktuellen Dachwerbungen vom Unternehmer<br />

händisch eingelegt werden müssen<br />

und die deshalb eine Mindestlaufzeit von<br />

einer Woche haben, entfällt damit. Das<br />

spart Produktionskosten und Zeitaufwand<br />

und eröffnet darüber hinaus diese Werbeform<br />

für eine breiter gestreute Zielgruppe<br />

potenzieller Werbekunden.<br />

„Bisher war <strong>Taxi</strong>werbung etwas für Markenkunden“,<br />

erläutert TAXi-AD Geschäftsführer<br />

Falk Röbbelen gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> die Vorteile. „Jetzt<br />

können wir auch lokale Kunden ansprechen.“ Geschäfte beispielsweise,<br />

die nur in ihrem Viertel werben wollen. Sie bekommen für<br />

monatlich 99 Euro 200 Einblendungen à sechs Sekunden pro Tag.<br />

Ihr Werbemotiv erscheint immer nur dann auf den <strong>Taxi</strong>s, solange<br />

die sich im vom Kunden definierten Bereich bewegen, sei es als<br />

FOTO: TAXi-AD<br />

8 MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI


HAMBURG<br />

FOTO: TAXi-AD<br />

Postleitzahl, als Radius oder beliebige geometrische Form auf dem<br />

Stadtplan. Die Werbeeinblendung eines Friseurs beispielsweise<br />

erscheint genau auf den <strong>Taxi</strong>s, die sich in der Nähe des Ladens<br />

befinden.<br />

Zusätzlich zu den geografischen Spezifizierungen lassen sich<br />

auch noch zeitliche oder witterungsbedingte Vorgaben definieren.<br />

„Sobald es zu regnen beginnt, könnten wir minutengenau die<br />

Werbung eines Ladens für Regenschirme in der Nähe einspielen“,<br />

sagt Röbbelen. „Eine Eisdiele kündigt nur dann seine Eissorten<br />

an, wenn es mehr als 25 Grad hat.“<br />

TAXi-AD hat in die Entwicklung dieser Technik eine halbe Million<br />

Euro investiert. Die vorne und hinten mit einem Magnet befestigten<br />

Dachzeichen sind durch zwei zur Seite abstrahlende<br />

Bildschirme verbunden, die bei Bedarf – wenn das <strong>Taxi</strong> beispielsweise<br />

in die Waschanlage gefahren wird – eingeklappt werden<br />

können.<br />

2 000 <strong>DACH</strong>WERBETRÄGER FÜR DEUTSCHLAND<br />

Röbbelen plant, in Hamburg bis zu 150 <strong>Taxi</strong>s und in ganz Deutschland<br />

bis zu 2 000 <strong>Taxi</strong>s mit den digitalisierten Dachwerbeträgern<br />

auszustatten. An den Werbeeinnahmen werden die <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

nach einem genau definierten Schlüssel beteiligt. „Schon<br />

wenn das Display zu ca. 50 Prozent mit Fremdwerbung ausgelastet<br />

ist, erhält der <strong>Taxi</strong>betrieb 500 Euro“, rechnet Röbbelen vor.<br />

„Und durch die Regionalisierung können wir unsere digitalisierten<br />

Dach-Displays jetzt auch überall in Deutschland einsetzen und<br />

nicht nur in den für Agenturen relevanten Großstädten. Ich kann<br />

mir gut vorstellen, dass ein Unternehmer im ländlichen Bereich<br />

mit zwei bis drei Fahrzeugen mitmacht. Entscheidend ist, ob wir<br />

den Vertrieb in einem beliebigen Ort organisiert bekommen und<br />

ob wir eine Genehmigung erhalten.<br />

Um Letzteres zu ermöglichen, müssen aber erst noch andere<br />

Bundesländer dem Beispiel Hamburgs folgen und die Dachwerbung<br />

erlauben. In Hamburg hat TAXi-AD seinen Heimvorteil genutzt und<br />

die notwendige politische Unterstützung erhalten. Zum Startschuss<br />

waren der Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation,<br />

Dr. Rolf Bösinger, und der Bürgerschaftsabgeordnete und<br />

wirtschaftspolitische Sprecher der SPD Fraktion, Hansjörg Schmidt,<br />

vor Ort. Digitalen Lösungen versperrt sich kaum ein Politiker.<br />

Wohl aber Gesetzeshüter und Bewahrer der Verkehrssicherheit,<br />

die durch Werbemotive auf Fahrzeugen, auch wenn sie nur seitlich<br />

abstrahlen, eine Ablenkung der anderen Verkehrsteilnehmer<br />

befürchten. Das Pilotprojekt wird deshalb während der nächsten<br />

Wochen vom Lichttechnischen Institut begutachtet. In aufwendigen<br />

Verfahren werden die Karlsruher Experten testen, ob und wie<br />

lange eine Ablenkung durch die digitalen Werbebotschaften<br />

gemessen wird.<br />

Per Pad und mit medialer Begleitung aktivierte Falk Röbbelen die<br />

ersten digitalen Werbemotive in den Dachträgern.<br />

Sofern keine Beeinträchtigung der Sicherheit im Straßenverkehr<br />

nachgewiesen wird, könnten entweder die einzelnen Bundesländer<br />

oder gleich das Bundesverkehrsministerium grünes Licht<br />

geben. Röbbelen ist diesbezüglich mit den Ministerien in Kontakt,<br />

würde sich aber auch eine offensivere Unterstützung durch den<br />

<strong>Taxi</strong>verband BZP wünschen.<br />

Der hat immerhin bei seiner letzten Versammlung den damaligen<br />

Beschluss aufgehoben. Er vertritt jetzt eine neutrale Position,<br />

„da die letztendliche Entscheidung sowieso der Unternehmer<br />

oder die kooperierenden <strong>Taxi</strong>zentralen treffen“, so BZP-Präsident<br />

Michael Müller. Zu den Unterstützern zählen viele Zentralen wie<br />

beispielsweise Hansa-Funk, <strong>Taxi</strong> Berlin, <strong>Taxi</strong> Frankfurt oder auch<br />

IsarFunk. Eine Zusammenarbeit, die sich künftig noch mehr lohnen<br />

könnte: „Im Idealfall würden wir bei 2 000 <strong>Taxi</strong>s mit gut<br />

gebuchten digitalen Dachwerbungen 12 Millionen Euro zusätzlichen<br />

Jahresumsatz für die <strong>Taxi</strong>unternehmen generieren“, wirbt<br />

der Werbefachmann um eine hohe Akzeptanz.<br />

Speziell für <strong>Taxi</strong>zentralen eröffnen sich darüber hinaus noch<br />

weitere indirekte Vorteile. Da auch die digitale Dachwerbung nicht<br />

zu 100 Prozent ausgelastet sein wird, könnten die Telefonnummer<br />

bzw. App der eigenen <strong>Taxi</strong>zentrale eingeblendet werden. Oder man<br />

vergibt im Gegengeschäft die Werbefläche an Tageszeitungen, regionale<br />

Fernsehsender oder Radiostationen, von denen man wiederum<br />

im Gegenwert ansonsten unbezahlbare Anzeigenflächen bzw. Werbesekunden<br />

bekommt. „Viele Vorstände von <strong>Taxi</strong>verbänden und<br />

Zentralen haben das bereits verstanden“, sagt Röbbelen.<br />

Der Werbespezialist schlägt selber kräftig die Werbetrommel,<br />

verbunden mit der Hoffnung, dass der Hamburger Politversuch<br />

erfolgreich verläuft und die Hürden für eine deutschlandweite<br />

Expansion bis dahin abgebaut sind. <br />

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TAXI MÄRZ / <strong>2017</strong><br />

1990<br />

1990 1990<br />

4 4 Zentralen<br />

4 Zentralen 4 1995<br />

1995 1995<br />

21 21 Zentralen<br />

21 21 Zentralen<br />

2000<br />

2000 2000<br />

33 33 Zentralen<br />

33 33 Zentralen<br />

2005<br />

2005 2005<br />

44 44 Zentralen<br />

44 44 Zentralen<br />

2010<br />

2010 2010<br />

70 70 Zentralen<br />

70 70 Zentralen<br />

2015<br />

2015 2015<br />

150 Zentralen<br />

150 150 Zentralen


GEWERBEPOLITIK<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer können sich an<br />

der Kampagne beteiligen, indem<br />

sie diese Außenwerbung kleben.<br />

Es bleibt sogar noch Platz für<br />

die Werbung der <strong>Taxi</strong>zentrale.<br />

»VERLÄSSLICH IST MODERN«<br />

KOMMT LANGSAM<br />

Offizieller Startschuss der <strong>Taxi</strong>-Werbekampagne »Verlässlich ist<br />

modern« war im Herbst. Seit Februar wird die Kampagne noch einmal<br />

den <strong>Taxi</strong>unternehmern in den Regionen vorgestellt.<br />

Vorreiter war dabei die Bundeshauptstadt, wo Anfang<br />

Fe bruar im <strong>Taxi</strong>zentrum Berlin, dem Sitz der großen<br />

Funkzentrale <strong>Taxi</strong> Berlin, die erste Regionalkonferenz<br />

veranstaltet wurde. Der Slogan „Verlässlich ist<br />

modern“ klingt nicht ganz so knackig wie „Geiz<br />

ist geil“, ist dafür in seiner Aussage aber zu<br />

100 Prozent korrekt. Diese intellektuell etwas<br />

anspruchsvollere Aussage soll auch nicht nur<br />

die niederen Instinkte der Verbraucher ansprechen,<br />

sondern richtet sich im Wesentlichen an<br />

Politiker. So sieht es jedenfalls Kajo Wasserhövel,<br />

der die Kampagne mit seiner Elephantlogic<br />

Agentur für Strategieberatung im Auftrag des<br />

BZP entwickelt hat.<br />

Jedes Kind weiß, wie einfach das geht mit<br />

dem <strong>Taxi</strong>. Man muss winken, anrufen oder<br />

einen Button auf dem Smartphone drücken,<br />

schon kommt eins: jederzeit, an jeden Ort, zum<br />

Kajo Wasserhövel präsentiert<br />

„Verlässlich ist modern“.<br />

immer gleichen regionalen Tarif. Dass das nur so einfach geht,<br />

weil es einen Wust von Regularien gibt, an die sich alle halten<br />

müssen, den sogenannten Ordnungsrahmen, das weiß nicht jeder,<br />

der ein <strong>Taxi</strong> benutzt. Muss auch nicht jeder wissen.<br />

Politiker sollten die Hintergründe aber<br />

schon kennen, weshalb sie vor allem unseren<br />

Abgeordneten und Parlamentariern nähergebracht<br />

werden müssen. Vorzugsweise jenen<br />

Politikern, die von interessierter Seite bedrängt<br />

werden, genau diesen Ordnungsrahmen aufzuweichen.<br />

Wasserhövel kennt sich aus mit Politikern.<br />

Er hat schon ihre Wahlkämpfe organisiert. Er<br />

weiß, wie sie ticken und wie man sie beeinflussen<br />

kann. Seine Kampagne zielt auf die Wahlperiode<br />

<strong>2017</strong> bis 2021 ab, in der voraussichtlich<br />

Entscheidungen über den Ordnungsrahmen fallen<br />

werden. Ziel ist ein Bekenntnis der Politik<br />

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GEWERBEPOLITIK<br />

IHK-STUDIE ZUR REFORM DES ORDNUNGSRAHMENS<br />

Bereits im Jahre 2008 hat der baden-württembergische<br />

Industrie- und Handelskammertag<br />

ein Gutachten zum Thema „Zukünftiger<br />

Ordnungsrahmen für die Personenbeförderung<br />

mit Pkw“ in Auftrag gegeben. Jetzt liegt<br />

eine Aktualisierung vor.<br />

Im Jahr 2015 hatte sich die Monopolkommission<br />

der Bundesregierung Forderungen<br />

neuer Anbieter auf den <strong>Taxi</strong>märkten zu eigen<br />

gemacht und die Bereinigung von Wettbewerbsdefiziten<br />

angemahnt. Daraufhin wurde<br />

eine Aktualisierung des Gutachtens in Auftrag<br />

gegeben.<br />

Unter Mitarbeit aller Akteure im Bereich<br />

Unsere Lese-Empfehlung,<br />

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Wahl, welches Szenario das richtige Modell für<br />

die Zukunft des deutschen Personenbeförderungsgewerbes<br />

mit Pkw wäre, liegt nun bei<br />

den Entscheidungsträgern – insbesondere in<br />

der Politik.“<br />

Die Denkmodelle reichen von „alles so lassen“<br />

über „behutsame Anpassung an neue Technik“<br />

bis „Freigabe“. Die alles überspannende<br />

Frage ist, ob man flächendeckende, stets verfügbare<br />

Mobilität zu einem festen, bezahlbaren<br />

Preis als Daseinsvorsorge für alle weiter<br />

haben möchte oder nicht. Um genau dies zu<br />

gewährleisten, ist der Ordnungsrahmen einst<br />

geschaffen worden.<br />

Personenbeförderung mit Pkw hat Prof. Dr. Baden-Württembergischen Politiker plappern gern Positionen nach,<br />

Frank Fichert von der Hochschule Worms<br />

eine wissenschaftlich fundierte Zusammenfassung<br />

des bestehenden Ordnungsrahmens<br />

Industrie- und<br />

Handelskammertag.<br />

die gerade am lautesten durch die Medien<br />

gereicht werden. „Der Ordnungsrahmen muss<br />

weg!“, posaunt es gerade lautstark von den<br />

und seiner wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung<br />

erarbeitet und in drei verschiedenen Szenarien entwickelt,<br />

wie sich bestimmte Reformen dieses Ordnungsrahmens auf<br />

das Gewerbe und seine Nutzer auswirken würden. „Jedes für<br />

modernen, jungen Geschäftsmodell-Entwicklern. Die IHK-<br />

Studie setzt dem eine kühle, sachliche Analyse entgegen. Sie<br />

gehört als Bettlektüre auf den Nachttisch jedes Abgeordneten,<br />

der über die Zukunft des Ordnungsrahmens zu entscheiden<br />

sich stellt einen schlüssigen Weg für eine Neuordnung dar. Die<br />

hat.<br />

wh<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> / Axel Rühle<br />

zu den Stärken der <strong>Taxi</strong>branche, ihr Erhalt und ihre vorsichtige<br />

Modernisierung. Hier, intern vor der versammelten Berliner <strong>Taxi</strong>branche,<br />

nennt er die Bedingungen, die das <strong>Taxi</strong>gewerbe für den<br />

Erfolg der Kampagne erfüllen muss. Das Gewerbe muss mit einer<br />

Stimme sprechen. Wenn zig „Repräsentanten“ verschiedene<br />

Ansichten vortragen, kommt nichts dabei heraus. Die Fahrer in<br />

den <strong>Taxi</strong>s müssen ein positives Bild von unserem Gewerbe transportieren.<br />

Lamentieren und Stänkern ist nicht hilfreich. Allein<br />

durch den Einsatz der Fahrer kann viel gute Stimmung verbreitet<br />

werden, ohne dass das zusätzlich Geld kostet.<br />

Seinen Teil dazu hat Kajo Wasserhövel mit seiner Agentur<br />

geleistet. Es gibt Flyer, Außenflächenfolien, Kopfstützenbezüge<br />

und einen kurzen Zeichentrickfilm („Simple Show“), die alle die<br />

Vorzüge des <strong>Taxi</strong>s und ein paar der komplizierten Hintergründe<br />

mit einfachen Mitteln erklären. Die <strong>Taxi</strong>unternehmer und ihre<br />

Fahrer müssen nur noch mitmachen.<br />

Die Flyer liegen zur Verteilung bereit. Folien und Kopfstützenbezüge<br />

sind noch in der Produktion. Die „Simple Show“ kann man<br />

sich unter www.verlaesslich-ist-modern.taxi ansehen. Zu gegebener<br />

Zeit werden sogenannte „Promo-Packs“ mit dem Werbematerial<br />

an alle Mitgliedsverbände des BZP verschickt.<br />

Zwischen der öffentlichen Präsentation der „Zuverlässig ist<br />

modern“-Kampagne mit Pressekonferenz, Parlamentarier-Abend<br />

und Europäischer <strong>Taxi</strong>messe und ihrer Ankunft bei den <strong>Taxi</strong>-<br />

Leuten, die sie tragen sollen, ist eine Menge Zeit vergangen. Wenn<br />

„Zuverlässig ist modern“ nicht bald auf die Straße kommt, könnte<br />

es knapp werden bis zum Wahltermin. Berlin legte einen vielversprechenden<br />

Startschuss hin, Niedersachsen folgte Ende<br />

Februar. Bis Ende <strong>März</strong> sollen Regionalkonferenzen in allen Bundesländern<br />

stattgefunden haben. Weitere Termine standen bis<br />

Redaktionsschluss noch nicht fest. <br />

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TAXI MÄRZ / <strong>2017</strong><br />

11


ETHIK<br />

WENN EINER<br />

DAS VERTRAUEN<br />

IN ALLE<br />

ERSCHÜTTERT<br />

Was tun, wenn der <strong>Taxi</strong>fahrer auf Fahrgäste losgeht oder<br />

beschuldigt wird, sie sexuell belästigt zu haben? Eine schwierige<br />

Abwägung zwischen Unschuldsvermutung und Imagewahrung.<br />

Leider gibt es auch unter <strong>Taxi</strong>fahrern schwarze Schafe, die<br />

dem Fahrgast gegenüber handgreiflich werden. Übel, nicht<br />

nur für die Opfer, sondern auch für das gesamte <strong>Taxi</strong>gewerbe.<br />

Wenn sich ein Fahrer ethisch tatsächlich so fehlerhaft verhält,<br />

sollte er auf gar keinen Fall mehr Fahrgäste befördern dürfen. Die<br />

Frage ist allerdings der Zeitpunkt der Sanktion. Soll man sofort die<br />

Erlaubnis entziehen, auch dann, wenn das Fehlverhalten noch gar<br />

nicht erwiesen ist? Ein Dilemma, erst recht, wenn der öffentliche<br />

mediale Druck hoch ist.<br />

Seit Anfang Dezember beschäftigt zum Beispiel ein handgreiflicher<br />

Streit während einer <strong>Taxi</strong>fahrt die Bozener Medien und die<br />

Politik. Ein Taxler soll ausgerastet und einer 33-jährigen Biologin<br />

aus Kenia gegenüber gewalttätig geworden sein. Der Fahrer<br />

beschimpfte seinen Fahrgast und verlangte, dass sie aussteige.<br />

ARGUMENTE FÜR EINE<br />

ÜBERFALLSCHUTZKAMERA<br />

Die aufgeführten Beispiele zeigen: Es ist ein schmaler Grat<br />

zwischen Vorverurteilung und schnellem Handeln in Form<br />

einer Sperrung oder Lizenzentzug. Sowohl Letzteres als<br />

auch die Erlaubnis, bis zur tatsächlichen rechtlichen Klärung<br />

des Falles weiterzufahren, führt zu Debatten und hat<br />

weitreichende Konsequenzen. Eine Überfallschutzkamera<br />

könnte zur allgemeinen Sicherheit beitragen und sämtliche<br />

Fälle von <strong>Taxi</strong>gewalt, ob gegen den Fahrer gerichtet<br />

oder vom Fahrer ausgehend, schnell aufklären.<br />

Nachdem die Kenianerin der Forderung nicht sofort nachkam,<br />

zerrte der Beschuldigte die 33-Jährige aus dem Auto und schlug<br />

auf sie ein. Als sie mit ihrem Handy die Polizei alarmieren wollte,<br />

riss er es ihr aus der Hand und warf es weg. Zudem soll er sich<br />

noch 50 Euro als Fahrt-Entgelt genommen haben. Der <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

fuhr einfach davon und ließ die verletzte Frau zurück. Diese kam<br />

nach dem Angriff in die Notaufnahme. Dort wurden mehrere Prellungen<br />

und ein leichter Nasenbruch festgestellt. Als das Smartphone<br />

der Frau wenige Tage aufgespürt wurde, konnte man das<br />

Streitgespräch abrufen. Die Kenianerin hatte es aufgezeichnet.<br />

Der <strong>Taxi</strong>fahrer muss sich nicht nur wegen Raubüberfall, sondern<br />

auch wegen erschwerter Bedrohung und Körperverletzung<br />

verantworten. Kollegen gegenüber soll er sich verteidigt haben.<br />

Die Kenianerin zeigte er seinerseits wegen Körperverletzung an.<br />

Er behauptet, dass die Frau ihn zuerst angegriffen und an den<br />

Haaren gezogen habe. Aus der Handy-Aufnahme geht dies nicht<br />

hervor.<br />

Wie nun verfahren mit dem Kollegen? Gleich aus dem Verkehr<br />

ziehen? Die eingesetzte <strong>Taxi</strong>-Kommission verhängte, parallel zu<br />

der zivil- und strafrechtlichen Verfolgung, 1 000 Euro Geldstrafe<br />

für den <strong>Taxi</strong>fahrer, sprach sich aber gegen einen Lizenzentzug<br />

aus, solange der Fall strafrechtlich nicht geklärt ist. Dies sorgte<br />

für Proteste und politischen Aktionismus. „Die Kommission muss<br />

sich keinesfalls mit den strafrechtlichen Aspekten der Angelegenheit<br />

befassen, sondern hat die Pflicht, sowohl die <strong>Taxi</strong>fahrer als<br />

auch die Benutzer zu schützen“, sagte beispielsweise der Verbraucher-Vertreter<br />

von Bozen, Agostino Accarrino.<br />

Auch der Stadtrat sah sich zum Handeln gezwungen und änderte<br />

die <strong>Taxi</strong>-Ordnung: Die <strong>Taxi</strong>kommission tritt seit diesem Vorfall<br />

lediglich als Berater auf, die vollstreckende Gewalt liegt nun aus-<br />

FOTO: Fotolia/Andrey Popov FOTOMONTAGE: Raufeld Medien<br />

12 MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI


ETHIK<br />

Peter Tutschku, Geschäftsführer der<br />

Funktaxi-Vereinigung 81-11: „Solche<br />

Vorfälle schaden dem <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

derart, dass die Verursacher meiner<br />

Meinung nach nie mehr ein <strong>Taxi</strong><br />

lenken dürfen!“<br />

schließlich beim Bürgermeister oder stellvertretend bei einem<br />

Stadtrat. Der Bürgermeister verhängte denn auch tatsächlich eine<br />

vorübergehende Lizenzniederlegung für einen Monat.<br />

Vorverurteilung oder Verbraucherschutz? Recherchen der <strong>Taxi</strong><br />

<strong>Times</strong> haben ergeben, dass der Bozener <strong>Taxi</strong>fahrer kein unbeschriebenes<br />

Blatt ist. Vor fünf Jahren soll er einen Anwalt beleidigt<br />

und einfach aus dem <strong>Taxi</strong> geworfen haben. Der geschädigte Anwalt<br />

soll seine Anzeige zwar zurückgezogen haben, jedoch erst, nachdem<br />

der Taxler ihm einen Schadenersatz gezahlt hatte. Auch in<br />

den Jahren 2002 und 2007 ist der scheinbar<br />

aufbrausende Fahrer wegen Beleidigung<br />

und Körperverletzung angezeigt und<br />

zu Geldstrafen verdonnert worden.<br />

Im österreichischen Wels mussten sich<br />

die Ermittlungsbehörden mit einem noch<br />

schlimmeren Vorwurf beschäftigen. Ein<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer soll einen weiblichen Fahrgast<br />

vergewaltigt haben. Die Medien hatten die<br />

Nationalität des Beschuldigten in einer<br />

reißerischen Headline kundgetan („Es war ein Türke“). Der Fahrer<br />

dementierte und die Polizei hat die Ermittlungen mittlerweile<br />

eingestellt. Was bleibt, ist ein immenser Imageschaden.<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmen und die Wirtschaftskammer kündigten als<br />

Konsequenz zahlreiche Maßnahmen an, mit denen das Vertrauen<br />

in das Produkt <strong>Taxi</strong> wieder hergestellt werden soll. Beschwerden<br />

werden künftig im Bürgercenter der Stadt gesammelt. Außerdem<br />

soll es verstärkt Polizeikontrollen geben, bei denen zum Beispiel<br />

Konzessionen gecheckt werden. Vizebürgermeister Gerhard Kroiß<br />

(FPÖ) und Wirtschaftsstadtrat Peter Lehner (ÖVP) wollen zudem<br />

Testfahrer einsetzen, um schwarze Schafe der Branche schnell<br />

ausfindig machen zu können.<br />

»Die Kommission hat<br />

die Pflicht, sowohl die<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer als auch die<br />

Benutzer zu schützen.«<br />

Verbraucherschützer Agostino Accarrino<br />

war offenbar bereits in den vergangenen<br />

Jahren in ähnliche Vorfälle verwickelt.<br />

Falls es zu einer gerichtlichen Verurteilung<br />

kommt, verliert der Beschuldigte<br />

seinen <strong>Taxi</strong>schein dauerhaft. Wer in<br />

Österreich einen <strong>Taxi</strong>schein bekommen<br />

will, darf sich fünf Jahre lang strafrechtlich<br />

nichts zuschulden kommen lassen.<br />

Tutschku will das nicht abwarten. Er erklärt seine sofortige<br />

Aktion: „Was sagt man denn zu seinen<br />

flügge gewordenen Kindern? Steig nicht<br />

zu irgendwem ins Auto, fahr mit dem <strong>Taxi</strong>!<br />

Wenn dann das Vertrauen in das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

derart erschüttert wird, da fehlen<br />

mir die Worte!“ Der Geschäftsführer von<br />

81-11 wird auch bei jeder künftigen<br />

Anschuldigung, die auch nur ansatzweise<br />

im Raum steht, sofort sanktionieren:<br />

„Solange die Unschuld nicht gerichtlich<br />

erwiesen ist, gehört derjenige nicht hinters <strong>Taxi</strong>steuer. Der Fahrgast<br />

muss sich auf einen guten Leumund, korrektes Benehmen<br />

und ein dementsprechendes Verhalten zu 100 Prozent verlassen<br />

können.“ nu<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong>zentrale 8111<br />

VORWURF DER VERGEWALTIGUNG<br />

Schwarze Schafe gibt es innerhalb der <strong>Taxi</strong>branche leider immer<br />

wieder. Vorwürfe und Gerichtsverfahren wegen des Vorwurfs der<br />

sexuellen Belästigung sind für die Boulevard-Medien immer ein<br />

Thema. Einzeltäter bringen so eine ganze Branche in Misskredit.<br />

Um den Kollateralschaden zu verhindern, greifen vor allem <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

hart durch.<br />

Sehr schnell sanktionierte beispielsweise die Funk-<strong>Taxi</strong>vereinigung<br />

81-11 in Salzburg. Obwohl die polizeilichen Ermittlungen<br />

noch immer laufen, hat die Funkzentrale bereits einen 37-jährigen<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer gesperrt, der in der Silvesternacht eine Jugendliche<br />

mehrmals sexuell bedrängt und unsittlich berührt haben soll. Die<br />

junge Frau bat per Handy ihren Freund um Hilfe. Der passte das<br />

<strong>Taxi</strong> schließlich ab. Der Taxler fuhr daraufhin mit seinem Wagen<br />

weg. Die Polizei konnte den <strong>Taxi</strong>fahrer schnell ausfindig machen.<br />

Der 37-Jährige bestreitet sämtliche Anschuldigungen. Es habe<br />

lediglich einen Streit um die Bezahlung gegeben.<br />

Damit steht Aussage gegen Aussage. „Für den Mann gilt zwar<br />

rein juristisch gesehen die Unschuldsvermutung. Wir können<br />

solche Zwischenfälle aber nicht dulden und wollen nichts schönreden“,<br />

sagt Peter Tutschku, Geschäftsführer der Funktaxi-Vereinigung<br />

81-11. Solche Vorfälle schaden dem <strong>Taxi</strong>-Image derart,<br />

dass sie gar keinen anderen Handlungsspielraum zulassen, als<br />

diese Fahrer sofort aus dem Verkehr zu ziehen. Zu Recht? Im Fall<br />

Salzburg gibt es eine Parallele zu Bozen: Auch dieser <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

TAXI MÄRZ / <strong>2017</strong><br />

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RECHT<br />

NEWSTICKER<br />

KEINE TAXI-<br />

GENEHMIGUNG<br />

BEI STROHMANN-<br />

GESCHÄFT<br />

URTEIL FÜR MÜNCHNER<br />

TAXISCHLÄGER<br />

Die Mischung aus Alkohol und Koks<br />

war hochexplosiv und führte zu<br />

einem <strong>Taxi</strong> mit Erbrochenem im<br />

Innenraum. Die Forderung nach der<br />

Reinigungspauschale brachte Ikbal<br />

Ö. so aus der Fassung, dass er den<br />

Fahrer zusammenschlug und hilflos<br />

liegen ließ. Schwerste Kopfverletzungen<br />

und zwei Wochen Koma waren<br />

die Folge. Der Täter stellte sich durch<br />

den zunehmenden medialen Druck<br />

der Polizei. Ein Jahr nach der brutalen<br />

Auseinandersetzung wurde der<br />

<strong>Taxi</strong>schläger nun zu sechs Jahren<br />

Haft und einer Unterbringung in<br />

einer geschlossenen Entziehungsanstalt<br />

verurteilt. <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> war bei<br />

der Gerichtsverhandlung dabei und<br />

berichtet ausführlich in der aktuellen<br />

Regionalausgabe München über<br />

das Urteil, die Ursachen und die<br />

Folgen.<br />

nu<br />

FAHRPREIS VON 5,40 EURO<br />

ENDET MIT VERSUCHTEM<br />

TOTSCHLAG<br />

Der Streit ging um eine läppische<br />

<strong>Taxi</strong>-Rechnung über 5,40 Euro. Und<br />

wiederum war Alkohol wohl der Auslöser<br />

für die brutale Tat. Bereits im<br />

Sommer letzten Jahres wurde ein<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer in Villmar niedergeschlagen<br />

und schwer verletzt. Jetzt wurde<br />

das Urteil gegen den zahlungsunwilligen<br />

22-jährigen Fahrgast verhängt.<br />

Das Landgericht Limburg verurteilte<br />

den jungen Mann zu vier Jahren und<br />

drei Monaten Haft.<br />

Der ursprünglich erhobene Vorwurf<br />

des versuchten Mordes ist laut<br />

Staatsanwältin in versuchten Totschlag<br />

geändert worden, da die Tat<br />

nicht geplant gewesen sei. Natürlich<br />

ist nur die Schwere der Tat ausschlaggebend.<br />

Dennoch ist das hohe<br />

Strafmaß in Relation zum geschuldeten<br />

Betrag bemerkenswert. nu<br />

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines <strong>Taxi</strong>unternehmers abgewiesen.<br />

Er wollte seine <strong>Taxi</strong>genehmigung auf die Ehefrau übertragen und selbst als<br />

Geschäftsführer agieren. Das habe für den Kläger den Vorteil, dass er künftig<br />

weniger Krankenkassenbeiträge zahlen müsse und eine<br />

höhere Erwerbsunfähigkeitsrente erhalte. Die Stadt lehnte<br />

den Antrag mit Verdacht auf Scheinübertragung<br />

ab. Nach erfolglosem Widerspruch hat der <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

Klage erhoben. Die hatte<br />

jedoch auch keinen Erfolg. Die Übertragung<br />

würde auf die Schädigung<br />

der Allgemeinheit abzielen.<br />

Es würden die öffentlichen Kassen<br />

geschädigt. Für das Vorliegen<br />

eines Strohmanngeschäfts<br />

spreche, dass die Ehefrau des<br />

Klägers ihren bisherigen Beruf<br />

uneingeschränkt ausüben wolle.<br />

An den Betriebsabläufen werde sich<br />

hingegen nichts ändern (Urteil vom<br />

20. Januar <strong>2017</strong>, AZ: 5 K 618/16.KO). nu<br />

ZULÄSSIGE ODER<br />

UNZULÄSSIGE<br />

RABATTAKTIONEN<br />

VON MYTAXI?<br />

Die Freude währte nur kurz: Wenige Wochen, nachdem mytaxi vor einem Hamburger<br />

Gericht noch Recht bekam, gab es in derselben Angelegenheit vor dem<br />

Frankfurter OLG eine Niederlage. In beiden Fällen ging es um die 50-Prozent-<br />

Rabatt-Aktionen von mytaxi. Das Landgericht Hamburg hat Intelligent Apps das<br />

Recht zugesprochen, für die Bezahlfunktion der App mit halbem Fahrpreis über<br />

mehrere Wochen zu werben. Eine Beeinträchtigung der Interessen der Fahrgäste<br />

und des Verbraucherschutzes durch die streitgegenständliche Rabattaktion ist<br />

nicht ersichtlich. Die Wettbewerber seien nicht von Dauer betroffen, da die Maßnahmen<br />

nur gelegentlich und vorübergehend gewesen seien. Die Schwächung<br />

von Mitbewerbern sei lediglich die bloße Folge des Wettbewerbs. Vor dem OLG<br />

Frankfurt hingegen erwirkte <strong>Taxi</strong> Deutschland gegen diese Aktionen ein bundesweit<br />

geltendes Verbot. Nach Auffassung des Gerichts sollen die staatlich festgesetzten<br />

<strong>Taxi</strong>fahrpreise einen Preiswettbewerb innerhalb der <strong>Taxi</strong>branche<br />

verhindern, der die Existenz von vielen kleinen <strong>Taxi</strong>betrieben durch Dumpingpreise<br />

gefährden würde. Die Revision gegen das Urteil hat das OLG Frankfurt<br />

zugelassen. Vermutlich wird der Streit um die Zulässigkeit der Rabattaktionen<br />

letztlich vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden werden. nu<br />

FOTOS: Fotolia / arahan, Fotolia / psdesign1<br />

14<br />

MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI


ADVERTORIAL<br />

TEURE FOTOS –<br />

UND WIE MAN<br />

SIE VERMEIDET<br />

Manchmal haben Blitzer messtechnische Ungenauigkeiten.<br />

Dann kommt der Fahrer um eine Strafe herum.<br />

Rechtsanwälte der Kanzlei Voigt stehen<br />

im Bußgeldverfahren zur Seite.<br />

FOTO: Vitronic<br />

Erst quälen Sie sich durch den Stop-and-go-Feierabendverkehr<br />

der Innenstadt, warten am Hotel auf<br />

den Fahrgast, der „nur noch kurz etwas erledigen“<br />

muss, und dann drängt dieser, dass er ganz dringend und<br />

schnell zum Flughafen oder Bahnhof muss. Pflichtbewusst<br />

eilen Sie dem Ziel entgegen und … schon hat es geblitzt. In<br />

Zeiten knapper Kassen haben immer mehr Kommunen<br />

Radarfallen als lukratives Geschäft entdeckt, um den städtischen<br />

Haushalt zu sanieren. Doch nicht immer geht es<br />

dabei mit rechten Dingen zu.<br />

MESSTECHNIK MIT FALSCHEN DATEN<br />

Aktuell bietet das von vielen Seiten als besonders zuverlässig<br />

gelobte Messgerät PoliScan Speed Anlass zu Streit und<br />

berechtigten Zweifeln an den Messergebnissen. Die futuristisch<br />

anmutende graue Säule mit den schwarzen Ringen ist<br />

aufgrund eines Sachverständigengutachtens und der<br />

Beschlüsse des Amtsgerichts Mannheim (Beschluss vom<br />

29.11.2016 – 21 OWi 509 Js 35740/15) und des Amtsgerichts<br />

Hoyerswerda (Beschluss vom 15.10.2016 – 8 OWi 630 Js<br />

5977/16) in den Fokus gerückt.<br />

Das AG Mannheim ließ die Messwertbildung des PoliScan<br />

Speed durch einen Sachverständigen überprüfen. Dieser<br />

kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass durch das<br />

Gerät auch Objektpunkte außerhalb des Messbereichs<br />

berücksichtigt werden – genau das aber sieht die Bauartzulassung<br />

des Gerätes nicht vor. Auch das AG Hoyerswerda<br />

bediente sich eines Sachverständigen und stellte nach dessen<br />

Ausführungen fest, dass für das Gericht nicht nachvollziehbar<br />

war, wie das Gerät überhaupt zu dem Messergebnis<br />

kommt. Beide Gerichte kamen letztlich zu dem Schluss, dass<br />

das Gerät anders misst als in der Bauartzulassung beschrieben<br />

– mit der Folge, dass in beiden Fällen die Bußgeldverfahren<br />

gegen die jeweiligen Fahrer eingestellt wurden.<br />

Beide Beispiele zeigen, dass sich ein blindes Vertrauen<br />

auf die technischen Messanlagen verbietet und dass ein<br />

rechtliches Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll<br />

und erfolgreich sein kann, wenn die rechtliche Beratung<br />

stimmt. Jedes Gerät zur Geschwindigkeitsüberwachung hat<br />

seine Schwachstellen. Mal ist es der Mensch, der das Gerät<br />

falsch in Betrieb nimmt, manchmal aber ist es auch die Technik,<br />

die nicht so funktioniert, wie sie es soll. Wichtig für eine<br />

effektive Verteidigung gegen den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung<br />

ist, die Einzelheiten eines jeden Messverfahrens<br />

zu kennen – und genau dafür gibt es Profis.<br />

GUTER RAT MUSS NICHT TEUER SEIN<br />

Wenn der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ins Haus<br />

flattert, kann sich ein genauer fachmännischer Blick lohnen –<br />

vor allem, wenn der Führerschein in Gefahr ist. Ein längerfristiger<br />

Ausfall kann die berufliche Existenz bedrohen. Viele<br />

scheuen den Gang zum Rechtsanwalt aus Angst vor den möglichen<br />

Kosten – vor allem wenn keine Rechtsschutzversicherung<br />

die Kostenübernahme sichert.<br />

Eine sehr kostengünstige Erstberatung wird unter der Internet-Adresse<br />

www.bussgeldprofi.de ins Leben gerufen. Hier<br />

wird der Fall innerhalb von 24 Stunden geprüft – kompetent,<br />

zuverlässig, schnell. Und: Die Erstberatung erfolgt kostenlos.<br />

Möchten Sie gegen den Bescheid vorgehen, erfolgt die Verteidigung<br />

dabei in drei Schritten:<br />

Schritt 1<br />

Sie schicken Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen<br />

an die Bußgeldprofis.<br />

Schritt 2<br />

Die Rechtsanwälte nehmen Akteneinsicht und prüfen Ihren<br />

Fall. Danach klären sie mit Ihnen die Verteidigungsstrategie.<br />

Schritt 3<br />

Die Bußgeldprofis leiten in Abstimmung mit Ihnen konkrete<br />

Verteidigungsmaßnahmen ein. Sollte als Ergebnis feststehen,<br />

dass eine weitere Verfolgung der Bußgeldsache keine Aussicht<br />

auf Erfolg hat, wird Ihnen lediglich für die Akteneinsicht<br />

ein Betrag in Höhe von 14,28 EUR inklusive Mehrwertsteuer<br />

berechnet. Es fallen keine weiteren oder versteckten Kosten<br />

an. Damit haben Sie völlige Kostentransparenz und Kostenkontrolle.<br />

Rechtsanwältin Anita Ciszewski, Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, Dortmund,<br />

www.kanzlei-voigt.de<br />

KANZLEI VOIGT PRAXISTIPP<br />

Wenn Sie Zweifel daran haben, dass das gegen Sie gerichtete<br />

Bußgeldverfahren zu Recht geführt wird, oder falls Ihr Führerschein<br />

in Gefahr ist, holen Sie sich am besten Rat bei einem<br />

fachlich kompetenten Rechtsanwalt. Die rechtliche Bewertung von<br />

Ordnungswidrigkeiten und den verhängten Maßnahmen hat zahlreiche<br />

Tücken und Fallstricke, die fachliche Kenntnisse voraussetzen.<br />

Gerne stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Voigt zur Seite.<br />

TAXI MÄRZ / <strong>2017</strong><br />

15


FISKALTAXAMETER<br />

DAS BMF-<br />

SCHREIBEN<br />

IST GESCHICHTE<br />

Die Unsicherheit beim Thema Fiskaltaxameter bleibt auch im<br />

Jahr <strong>2017</strong> bestehen. Das Last-minute-Manipulationsgesetz kurz<br />

vor Jahreswechsel konnte daran nichts ändern.<br />

DIE WICHTIGSTEN<br />

TAXITHEMEN<br />

Damit Sie nichts verpassen, schicken wir Ihnen<br />

jede Woche die aktuellen Neuigkeiten aus der<br />

<strong>Taxi</strong>branche als Newsletter.<br />

Jetzt anmelden!<br />

www.taxi-times.taxi/newsletter<br />

Kurz vor Weihnachten herrschte komplette Verwirrung. Der<br />

Bundestag hatte in einer seiner letzten Sitzungen noch<br />

schnell das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an<br />

digitalen Grundaufzeichnungen“ (Kassengesetz) verabschiedet.<br />

Plötzlich geisterten die Jahreszahlen 2020 und 2022 als verlängerte<br />

Fristen für die Einführung des Fiskaltaxameters durch die<br />

Branche. Mit Kopfschütteln von denjenigen <strong>Taxi</strong>unternehmern<br />

kommentiert, die längst auf ein transparentes Abrechnungssystem<br />

umgestellt haben, und mit Erleichterung von denen aufgenommen,<br />

die bisher noch keine Fiskallösung nutzen.<br />

Das Gesetz sieht vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme<br />

ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung<br />

verfügen müssen, die aus einem Sicherheitsmodul,<br />

einem Speichermedium und einer einheitlichen Schnittstelle<br />

besteht. Also keine Fiskaltaxameter vor 2020, mit einer nochmaligen<br />

Übergangsfrist sogar erst ab 2022?<br />

Edo Diekmann von der Finanzverwaltung Niedersachsen warnt<br />

vor dieser Interpretation: Aus seiner Sicht kann die im Gesetz<br />

genannte Frist bis 2020 nicht mit Taxametern in Verbindung<br />

gebracht werden – schlicht und einfach deswegen, weil das neue<br />

Manipulationsgesetz nur die Regelungen für Registrierkassen<br />

definiert, unter die Taxameter und Wegstreckenzähler nicht fallen.<br />

Diekmann verweist in diesem Zusammenhang auf die „Technische<br />

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz<br />

vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. In einem<br />

Vorab-Entwurf aus dem Jahr 2016 wird bereits im ersten Paragrafen<br />

genau definiert: „Elektronische Aufzeichnungssysteme […]<br />

sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder<br />

Registrierkassen.“ Taxameter oder Wegstreckenzähler gehören<br />

nicht dazu. Die Technische Verordnung wird zwar noch überarbeitet,<br />

an eine Erweiterung auf Taxameter und Wegstreckenzähler<br />

glaubt Diekmann aber nicht: „Persönlich hätte ich mir eine Regelung<br />

gewünscht, in der Taxameter und auch Wegstreckenzähler<br />

enthalten wären. Nach den Mühen, mit denen das jetzige Kassengesetz<br />

gerade noch auf den Weg gebracht wurde, wäre eine solche<br />

Ergänzung schwierig.“<br />

Auch das Bundesfinanzministerium mag keine konkrete Aussage<br />

machen: „Ob auch Taxameter und Wegstreckenzähler in den<br />

Anwendungsbereich fallen, ist noch nicht entschieden. Das Verordnungsverfahren<br />

bleibt abzuwarten.“<br />

Somit ist derzeit nur eines wirklich sicher: Die Pflicht zur<br />

Einzelaufzeichnung aller Umsätze ist durch das Kassengesetz<br />

nun endgültig manifestiert. Damit ist nach Ansicht von Dirk Ritter,<br />

Sachgebietsleiter Aufsicht und Genehmigungen Verkehrs-<br />

FOTO: Fotolia/agent00klein<br />

16 MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI


FISKALTAXAMETER<br />

gewerbeaufsicht der Hamburger Behörde<br />

BWVI, die Möglichkeit zum Verdichten der<br />

Einzelumsatzdaten zu einem Schichtzettel<br />

ausgelaufen. Auch sogenannte Key-Systeme,<br />

bei denen die Umsätze aus den Taxametern<br />

elektronisch ausgelesen und dann<br />

auf einen externen Datenträger überspielt<br />

werden, seien bedenklich, da bei ihnen die<br />

in § 146,4 steuerrechtlich geforderte Unveränderbarkeit<br />

nicht gewährleistet sei.<br />

Zu den Kernpunkten einer Bewertung<br />

der steuerlichen Zuverlässigkeit zählt laut<br />

Björn Rottpeter, Referatsleiter Steuerverwaltung<br />

der Finanzbehörde Hamburg, der<br />

Paragraf 146 der Abgabenordnung (AO). Es<br />

gelten die Pflichten zur Einzelaufzeichnung<br />

aller Umsätze (146 Abs. 1) und es muss<br />

sichergestellt sein, dass die aufgezeichneten<br />

Daten unveränderbar aufgezeichnet werden<br />

(146 Abs. 4). Zusätzlich bestätigt würden Pflichten von <strong>Taxi</strong>unternehmen<br />

in den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung<br />

und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen<br />

»Die<br />

müssen<br />

unveränderbar<br />

aufgezeichnet<br />

werden.«<br />

Daten<br />

Björn Rottpeter,<br />

Finanzbehörde Hamburg<br />

in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff<br />

(GoBD)“, wie sie zuletzt in einem<br />

Schreiben des Bundesfinanzministeriums<br />

(BMF) vom 14. November 2014 festgelegt<br />

wurden. Dort sind Taxameter als elektronische<br />

Vorsysteme der Buchführung<br />

explizit benannt.<br />

Das viel zitierte BMF-Schreiben vom<br />

26. November 2010 habe all diese Vorgaben<br />

bereits definiert. Es habe allerdings<br />

noch eine Übergangsfrist für Taxameter<br />

gewährt, die eine Einzelaufzeichnung<br />

technisch noch nicht darstellen konnten<br />

bzw. noch über keine digitale Schnittstelle<br />

verfügten. „Diese Übergangsfrist wurde<br />

vom Bundesfinanzministerium bis zum<br />

31. Dezember 2016 gewährt“, erinnert Rottpeter.<br />

„Insofern ist das BMF-Schreiben von<br />

2010 eigentlich schon Geschichte“, ergänzt<br />

Ritter, weil die dortige Übergangsregelung mit dem 31. Dezember<br />

2016 ausgelaufen ist. „Jetzt gilt nur noch das, was steuerrechtlich<br />

sowieso schon lange festgelegt ist“. <br />

jh<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

LESERBRIEF AN<br />

TAXI TIMES<br />

Hamburg vertraut bei der Bewertung<br />

der Manipulierbarkeit erfolgreich<br />

auf das INSIKA-Verfahren. Trotzdem<br />

kritisiert das <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Leser<br />

Sven Althorn in scharfer Form.<br />

„Seit Anfang <strong>2017</strong> gibt es eine Einzelaufzeichnungspflicht<br />

für Barumsätze auch in <strong>Taxi</strong>s. Die Hamburger<br />

Genehmigungsbehörde hat diesen Umstand jetzt zum<br />

Anlass genommen – mit der wüsten Androhung von<br />

Konzessions entzug und Steuerschätzung –, von den<br />

Unternehmen die Nutzung eines sogenannten INSI-<br />

KA-,Fiskaltaxameters‘ zu fordern. Natürlich ist es zu<br />

begrüßen, dass unlauterer Wettbewerb durch Steuer- und<br />

Sozialbetrug zukünftig verhindert werden soll. Aber es ist<br />

fraglich, ob das aktuelle Vorgehen der Behörden diesem<br />

Ziel dienen kann: Anstatt für klare rechtliche Rahmenbedingungen<br />

– auch für Systemhersteller – zu sorgen, wird<br />

versucht, mit der Brechstange eine zusammengebastelte<br />

Lösung zur Messwertaufzeichnung mit spartanischem Funktionsumfang<br />

durchzudrücken, die vermutlich den aktuellen<br />

gesetzlichen Erfordernissen überhaupt nicht gerecht wird.<br />

Als der Hamburger Senat diese Systeme noch finanziert<br />

hat, oblag es natürlich den Geldgebern, die Bedingungen zu<br />

bestimmen. Jetzt gibt es weder rechtliche noch technische<br />

Gründe für die seltsame Fixierung der Hamburger Taxenbehörde<br />

auf die INSIKA-Lösungen. Im Gegenteil wird dadurch<br />

das eigene Ziel, eine hohe Integrität der steuerlich relevanten<br />

Daten zu gewährleisten, konterkariert, indem andere<br />

Anbieter von möglicherweise günstigeren, rechtssichereren<br />

oder komfortableren Systemen diskriminiert und somit Innovationen<br />

verhindert werden.“<br />

Sven Althorn, <strong>Taxi</strong>unternehmer Hamburg<br />

IHRE WAHL<br />

ZUR DIGITALEN<br />

AUFZEICHNUNG<br />

Taxameter TM3 fiskal, GoBD<br />

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FISKALTAXAMETER<br />

Die Datenleser<br />

Die Einzelaufzeichnung ist seit diesem Jahr Pflicht.<br />

Bei neueren Taxametern erfolgt sie digital. Um sie vor dem Finanzamt<br />

sicher zu machen, müssen die Daten korrekt ausgelesen werden.<br />

Hier helfen Software-Anbieter.<br />

Von Jürgen Hartmann<br />

HALE – DIE KONSEQUENTEN<br />

Der österreichische Taxameterhersteller bietet schon seit Jahren<br />

die Verarbeitung der Taxameter-Umsätze im eigenen Datencenter<br />

an. Was mit der Auslese über das Hale Cey-System begann,<br />

läuft mittlerweile über eine im Fahrzeug befindliche Datensignier-<br />

und Übertragungsbox (SEI-Box). Von dort werden die Fahrtenspeicherdaten<br />

sämtlicher Hale-MID-Taxameter sowie<br />

PTB-zugelassener Wegstreckenzähler online ins firmeneigene<br />

Datencenter übertragen und gesichert und sind wiederum für<br />

den <strong>Taxi</strong>unternehmer im Unternehmerportal abrufbar. Er erhält<br />

so sämtliche Betriebsdaten wie Schicht- und Fahrtinformationen<br />

sowie Arbeitszeitnachweise mit Aufzeichnungen von aktiven<br />

und passiven Pausen. Da in die SEI-Box auch eine TIM-Card<br />

eingesetzt werden kann, ist eine Aufrüstung auf das INSIKA-<br />

Verfahren jederzeit möglich. Die Signierung der Daten<br />

erfolgt im <strong>Taxi</strong>, idealerweise bereits im Taxameter<br />

(ab neuer Taxametergeneration SPT-03).<br />

HALE bietet zur Weiterleitung der Daten<br />

an Drittanbieter eine WebAPI-Schnittstelle<br />

an, optional ist dies auch via<br />

csv-Export möglich.<br />

Kienzle T 2<br />

TESYMEX –<br />

DIE INSIKA-URVÄTER<br />

Hale SPT-03<br />

Ende der 2000er-Jahre entwickelte die Physikalisch Technische<br />

Bundesanstalt PTB das sogenannte INSIKA-Verfahren.<br />

Mit im Boot war damals schon die frisch gegründete Tesy mex<br />

GmbH aus Hamburg. Sie verarbeitet die in der TIM-Card signierten<br />

Daten und kann sie in ein für die Steuerbehörden lesbares<br />

Format umwandeln. <strong>Taxi</strong>unternehmer können so ihre<br />

revisionssicheren Daten auf Aufforderung der Behörden (in<br />

Berlin und Hamburg beispielsweise bei Konzessionsverlängerung)<br />

schnell vorlegen. Je nach Servicepaket stehen den<br />

Unternehmern umfangreiche Bearbeitungsmöglichkeiten und<br />

Tools für die digitale Betriebsführung zur Verfügung. Dazu<br />

gehört zum Beispiel die Ergänzung von Fahrten ohne Taxameter,<br />

die Ausbuchung von<br />

Fehltouren, die Pauseneingaben<br />

über das Smart<br />

bzw. iPhone oder die<br />

Erstellung von Arbeitszeitnachweisen,<br />

Fahrerab- und<br />

Bruttolohnberechnungen. In<br />

Planung sind unter anderem<br />

ein elektronisches Kassenbuch<br />

und die Anbindung an Lohn- und<br />

Buchhaltungsprogramme.<br />

Hale Microtax-06<br />

Digitax ForceOne<br />

STARKSOFT – DAS INSIKA-CENTER<br />

Die jahrelange und immer noch andauernde Unsicherheit,<br />

ob das INSIKA-Verfahren gesetzlich anerkannt wird, spiegelt<br />

sich auch in der Firmenhistorie der heutigen Starksoft GmbH<br />

aus Berlin wider. Geschäftsführer Özgür Mergün hatte sein<br />

Software-Unternehmen ursprünglich „Insikacenter“ genannt,<br />

dann aber in „starkcenter“ umbenannt. Die Botschaft: Mergün<br />

und sein Team können seit 2012 sowohl INSIKA- als auch<br />

andere Verschlüsselungsdaten lesen und den <strong>Taxi</strong>unternehmern<br />

zur Verfügung stellen. Je nach Datenpaket sind dann<br />

umfangreiche Features abrufbar: Nachbearbeitung nicht<br />

erfasster Touren, Management der Pausenzeiten, Lohnabrechnung,<br />

Kassenbücher und vieles mehr.<br />

Die zahlreichen Statistiken ermöglichen detaillierte Einzelauswertungen,<br />

beispielsweise den Leistungsvergleich der<br />

einzelnen Fahrer oder Hinweise auf Schwachlastzeiten.<br />

FOTOS: Digitax, Frogne, Hale<br />

18<br />

MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI


FISKALTAXAMETER<br />

TAXIWIN – DIE ERFAHRENEN<br />

Der in Berlin ansässige Softwarespezialist ist seit 30 Jahren im<br />

Geschäft – personifiziert durch den Firmen- und <strong>Taxi</strong>win-Softwaregründer<br />

Rüdiger Kosch. Der Mann mit den langen grauen<br />

Haaren, die immer zu einem Pferdeschwanz zusammengebunden<br />

sind, und sein junges Team haben ihre Software INSIKAtauglich<br />

gemacht. Die Daten werden direkt vom Taxameter an<br />

einen ISO-zertifizierten Server gesendet, verarbeitet und revisionssicher<br />

gespeichert. Der Zugriff auf die Daten ist jederzeit<br />

und von überallher möglich. Über ein Onlineportal können<br />

zum Beispiel Fehlfahrten gebucht und Fahrten ohne Taxameter<br />

erfasst werden. Über eine Fahrer-App kann ein Teil dieser Nacherfassungen<br />

auch bereits mobil vorgenommen werden.<br />

Auf Basis der seit 1995 existierenden Desktop-Software ist<br />

eine komplette Verwaltung des <strong>Taxi</strong>betriebs möglich. Dazu<br />

zählen unter anderem die Lohnabrechnung inklusive elektronischer<br />

Datenübermittlung an das Finanzamt, die Geschäftsbuchhaltung<br />

im Rahmen einer Einnahme-Überschuss-Rechnung<br />

oder als Kassenbuch und die Rechnungsstellung an Kunden,<br />

importierbar über ein Key-System.<br />

FMS – DIE ONLINE-SIGNIERER<br />

1<br />

Eine digitale Signatur ohne INSIKA bietet<br />

der österreichische Auftragsvermittler<br />

FMS/Austrosoft. Dabei werden die<br />

Taxameterdaten über die Fiskal-<br />

Schnittstelle in ein im Fahrzeug<br />

verbautes Gerät (smartHUBX)<br />

übertragen und dort mit<br />

256 Bit verschlüsselt. Nach<br />

der Übertragung auf einen<br />

gesicherten FMS-Fiskal-Server werden die Daten nach der Entschlüsselung<br />

digital signiert. Anders als bei INSIKA wird die<br />

Signatur also erst nach der Übertragung vorgenommen. Der<br />

Vorteil bei dieser Lösung für Nutzer des FMS-Systems: Es werden<br />

keine zusätzlichen Geräte benötigt, da sowohl der smart-<br />

HUBX als auch die nötige SIM-Card bereits für die<br />

Auftragsvermittlung verwendet werden. Die Lösung funktioniert<br />

derzeit mit HALE-Taxametern, Modelle anderer Hersteller<br />

folgen.<br />

Frogne TM 3 Fiskal<br />

Semitron P6L<br />

Semitron P6S<br />

MPC-SOFTWARE –<br />

INSIKA ALS OPTION<br />

Bei der MPC Software<br />

GmbH aus Neubeckum ist<br />

eine Nutzung mit TIM-Box<br />

(INSIKA) bei Digitax, Kienzle,<br />

Semitron und Hale-Taxmetern<br />

möglich. Die Daten<br />

werden entweder über die APP<br />

TARIS-Driver oder direkt über ein im Taxameter integriertes<br />

Modem nach TARIS-Tourenzettel übermittelt. Je nach Bedarf<br />

können so unter anderem Kranken- und Rechnungsfahrten<br />

verwaltet, Tourenzettel erstellt und Fahrerauswertungen vorgenommen<br />

werden. In Kombination mit der Fahrtenvermittlung<br />

TARIS-Dispatch wird der Disponent über den aktuellen Status<br />

des Taxameters wie z.B.“besetzt“, „Kasse“ und „frei„ informiert.<br />

PAYCO – DER BEHÖRDENKÄMPFER<br />

FOTOS: Kienzle, Semitron<br />

Es dürfte in Deutschland derzeit wohl niemanden geben, der<br />

öfter mit den Genehmigungsbehörden kommuniziert, als Manfred<br />

Schröder von PayCo. Der Hamburger kämpft seit 2007<br />

darum, dass seine als Android-App angebotene e-POS Fiskalund<br />

Arbeitszeitlösung als in seinen Augen „besseres Verfahren<br />

gegenüber INSIKA“ anerkannt wird. Bei e-POS werden Taxameter-<br />

und GPS-Daten archiviert und dem Kassenvorgang zugeordnet.<br />

Dadurch wird die „lückenlose Einzelaufzeichnung aller<br />

Fahrten gemäß BMF-Schreiben vom 26. November 2010<br />

erfüllt“, verspricht Schröder. „Die Aufbewahrung der unveränderbaren<br />

Kassendaten sowie die Bereitstellung in digitaler<br />

Form sichern wir durch unsere Konformitätserklärung zu.“ Die<br />

Kassenumsätze stehen den <strong>Taxi</strong>unternehmern in einem eP-<br />

Fleet Account pro Fahrzeug für die Bearbeitung von Fehlbuchungen<br />

sowie Nachbuchungen zur Verfügung (Cloud). Über<br />

eine CryptoSafe-Box werden Smartphone und Taxameter verbunden.<br />

Damit können die Taxameterdaten unveränderbar mit<br />

dem Kassenvorgang archiviert werden.<br />

TAXI MÄRZ / <strong>2017</strong><br />

19


ANTRIEB<br />

DIE HEIMATVERTRIEBENE<br />

E-KLASSE<br />

Ausgerechnet am Hauptsitz des Daimler-Konzerns sollen<br />

ab 2018 Dieselfahrzeuge mit älteren Motoren nicht mehr fahren<br />

dürfen. Das Stuttgarter Signal betrifft auch die <strong>Taxi</strong>branche –<br />

in ganz Deutschland.<br />

Baden-Württembergs grün-schwarze Landesregierung<br />

bekämpft das Feinstaubproblem. Ausschlaggebend ist<br />

ein Gutachten, welches im Auftrag des Regierungspräsidiums<br />

Stuttgart zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung<br />

der Luftqualität untersucht hat. Nun sollen ab<br />

2018 alle Dieselautos, die nicht die Abgasnorm<br />

Euro 6 erfüllen, an Tagen mit Feinstaubalarm<br />

aus der Landeshauptstadt ausgesperrt<br />

werden. Laut Angaben der Stadt<br />

sind 107 000 Dieselfahrzeuge zugelassen,<br />

73 000 davon erfüllen nicht die<br />

Abgasnorm Euro 6.<br />

Die Mehrzahl hat also noch Euro<br />

5, Euro 4 oder noch ältere Motoren.<br />

Das betrifft beispielsweise E-Klasse-Modelle,<br />

die vor dem 1. September<br />

2014 zugelassen wurden. Somit<br />

haben geplante Dieselverbote auch<br />

weitreichende Konsequenzen für das<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe. Doch was sind die Alternativen?<br />

<strong>Taxi</strong>modelle mit Euro-6-Motoren stehen derzeit noch<br />

nicht auf dem Index. Allerdings warnt die Deutsche Umwelthilfe<br />

(DUH) bereits davor, dass selbst die Diesel mit Euro 6 noch zu<br />

schädlich sind, und stuft nur drei der getesteten Modelle als tauglich<br />

ein – darunter immerhin die aktuellen Modellreihen der im<br />

<strong>Taxi</strong>betrieb sehr beliebten VW T6 und Mercedes E-Klasse 220.<br />

Wer sich nicht auf politische Diesel-Schlupflöcher verlassen<br />

will, der könnte auch auf Benzinmotoren umsteigen. Dazu müssten<br />

aber auch die Vertriebsabteilungen der Konzerne schnell und<br />

flexibel reagieren. Das bisherige Standard-Paket „Das <strong>Taxi</strong>“ mit<br />

Nachlässen bis zu 25 Prozent gibt es beispielsweise aktuell bei<br />

Mercedes nur für Dieselmodelle.<br />

Geht es nach der DUH, sollten alle <strong>Taxi</strong>unternehmer sowieso<br />

auf Hybrid-Varianten umsteigen. Das sei besser für die Umwelt.<br />

Auch die Weiterentwicklung des Kraftstoffs CNG (Erdgas) bietet<br />

eine Alternative. Fahrzeuge mit CNG-Antrieb können 100 Prozent<br />

regenerativ erzeugten Kraftstoff tanken und damit klimaneutral<br />

fahren. Mitte Februar hat die Bundesregierung beschlossen, die<br />

staatliche Förderung für CNG noch einmal bis zum Jahr 2026 (ab<br />

2024 abschmelzend) zu verlängern. Die Subventionierung von<br />

LPG (Flüssiggas bzw. Autogas) wird dagegen schon ab Anfang<br />

2019 zurückgefahren.<br />

Last but not least bleibt die Elektrotaxi- bzw. Wasserstoff-Alternative.<br />

Letztere leidet unter der mangelhaften Verfügbarkeit von<br />

Wasserstoff-Tankstellen. Mit dem Toyota Mirai gäbe es sogar schon<br />

ein Modell mit <strong>Taxi</strong>paket. Bei Elektrotaxis beschränkt das<br />

Dilemma mit der durch das neue Eichrecht erforderlichen<br />

Komformitätsbescheinigung die Auswahl auf die Modelle, für die<br />

ein werkseitiges <strong>Taxi</strong>paket angeboten wird (siehe nebenstehender<br />

Beitrag). Das sind im Moment die B-Klasse Electric Drive und die<br />

beiden Nissan-Modelle Leaf und e-NV200. Doch Nissan<br />

scheint diese Exklusivität nicht erkennen zu wollen.<br />

Erst allmählich beginnt man damit, spezielle Vertriebskonzepte<br />

für die <strong>Taxi</strong>branche zu entwickeln<br />

– als hätte man noch ewig Zeit.<br />

Hat man aber nicht. Noch ist Stuttgart<br />

die erste Stadt in Deutschland, in der<br />

Fahrverbote für ältere Dieselautos verhängt<br />

werden. Die Stickoxid-Belastung<br />

liegt aber in rund 90 weiteren Städten<br />

und Kommunen Deutschlands über den<br />

Grenzwerten. Besonders diesel-verschmutzt<br />

sind Berlin, München, Hamburg<br />

und Köln. Berlins Umwelt- und Verkehrssenatorin<br />

Regine Günther ist der Auffassung,<br />

dass längerfristig kein Weg daran vorbei führt,<br />

besonders dreckige Dieselfahrzeuge aus den Innenstädten<br />

herauszuhalten. Für die Hauptstadt würde darüber<br />

die aktuelle Landesregierung entscheiden, die aus SPD,<br />

Grünen und Linke besteht. Eine politische Konstellation, die auch<br />

nach der Bundestagswahl im Herbst realistisch ist. jh, nu<br />

DIESE TAXIS HABEN EURO-6-NORM<br />

- Ford Mondeo 2.0 Duratorq-TDCi<br />

- Hyundai i30 1.6 CRDi<br />

- Mercedes B 180 d, C 250 d T-Modell, E 220 d Limousine,<br />

E 220 BlueTec T-Modell<br />

- Nissan Qashqai 1.6 dCi<br />

- Opel Zafira 1.6 CDTi (neue Motorsteuerung)<br />

- Renault Scenic 1.6 dCi<br />

- Skoda Octavia 2.0 TDI<br />

- Toyota Auris 1.4 D<br />

- VW Golf VII 1.6 TDI Variant, Passat 2.0 TDI Variant,<br />

Touran 1.6 TDI, T6 2.0 TDI<br />

Quelle:<br />

Deutsche Umwelthilfe e. V.; Stand: Februar <strong>2017</strong><br />

Aufgeführt sind Modelle, die über ein werkseitiges<br />

<strong>Taxi</strong>paket verfügen. Kein Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

GRAFIK: Fotolia/alona_s<br />

20<br />

MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI


Die „Zweite Verordnung zur<br />

Änderung der Mess- und Eichverordnung“<br />

wirkt wie ein Schildbürgerstreich.<br />

Als würde man<br />

Säcke voller Licht ins fensterlose<br />

Rathaus tragen.<br />

ES DROHT<br />

KEINE<br />

VERBESSERUNG<br />

Der Gesetzgeber plant, durch eine Änderung des Eichrechts<br />

bisherige Hemmnisse bei der Zulassung von <strong>Taxi</strong>s zu beseitigen.<br />

Ob dieses Ziel mit dem nun vorgelegten Entwurf<br />

allerdings tatsächlich erreicht wird, muss bezweifelt werden.<br />

FOTO: picture-alliance / ZB-Fotoreport<br />

Mitte Februar sickerten erste Details einer „Zweiten Verordnung<br />

zur Änderung der Mess- und Eichverordnung“<br />

durch die Presse. Mit den Änderungen dieser Rechtsverordnung<br />

sollen unter anderem Hemmnisse bei der Zulassung<br />

neuer Elektro-<strong>Taxi</strong>s beseitigt werden. „Die überarbeitete Version<br />

der Eichverordnung dürfte den Weg für mehr elektrisch angetriebene<br />

<strong>Taxi</strong>s wieder frei machen“, war dem Berliner „Tagespiegel“<br />

zu entnehmen.<br />

Im Entwurf selber, der sich laut Bundeswirtschaftsministerium<br />

„in der finalen Phase befindet“, wird gleich zu Beginn die<br />

Absicht formuliert: „Zum 1.1.2015 wurde das Mess- und Eichrecht<br />

in Deutschland grundlegend novelliert. Im Rahmen des Vollzugs<br />

der Mess- und Eichverordnung sind einige redaktionelle<br />

Fehler aufgefallen. Darüber hinaus haben sich kleinere Probleme<br />

für Wirtschaft und Vollzugsbehörden gezeigt. Diese sollen<br />

nun behoben werden.“ Wer sich in den letzten Monaten aus <strong>Taxi</strong>sicht<br />

mit den Folgen des neues Eichgesetzes beschäftigen musste,<br />

weiß, dass es beileibe keine „kleinen Probleme“ sind, mit denen<br />

die <strong>Taxi</strong>unternehmer, die Einbauwerkstätten und die Eichämter<br />

(„Vollzugsbehörden“) konfrontiert werden. Die Anpassung des<br />

deutschen Eichrechts an EU-Vorschriften vom 1. Januar 2015 hat<br />

dazu geführt, dass ein Auto durch den Einbau eines Taxameters<br />

eichrechtlich zu einem Messgerät wird, für das der Hersteller eine<br />

Konformitätserklärung beibringen muss. Hersteller ist im Falle des<br />

nachträglichen Einbaus nicht der Auto-Hersteller, sondern der<br />

Taxameter-Einbauer. Und der kann die Konformität seines durch<br />

Reinstecken eines Taxameters von ihm „hergestellten Messgeräts“<br />

nur erklären lassen, wenn ihm vorher der Autohersteller viele<br />

technische Details über Entstehung und Weg der zum Betrieb des<br />

Taxameters notwendigen Fahrzeugdaten offenlegt.<br />

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ANTRIEB<br />

Auszug aus der<br />

„Dokumentation<br />

der Bauteile und<br />

Steckverbinder im<br />

Signalweg“.<br />

Eine solche Offenlegung erfolgt bei Autos der großen deutschen<br />

Hersteller, die schon ab Werk mit einem <strong>Taxi</strong>paket ausgestattet<br />

sind, oder bei Autos von Importeuren, die eine Umrüster-Firma<br />

wie Intax damit beauftragt haben, ihre Fahrzeuge mit einem <strong>Taxi</strong>paket<br />

auszustatten.<br />

Die Intax-Mitarbeiter haben wochenlang viel Zeit und Geduld<br />

investiert, bis sie die notwendigen Auskünfte ihrer Auftraggeber<br />

in der Autoindustrie zusammenhatten. Autobauer<br />

verraten nicht gerne, was in der Hardund<br />

Software ihrer Erzeugnisse im Einzelnen<br />

passiert (siehe nebenstehenden Kasten).<br />

Was aber passiert bei all den Modellen ohne<br />

<strong>Taxi</strong>paket? Bei Exoten, Gebrauchten oder Elektrofahrzeugen?<br />

Sie alle können nicht mehr<br />

als <strong>Taxi</strong> zugelassen werden. Die Ausbreitung<br />

von Elektrofahrzeugen im <strong>Taxi</strong>gewerbe wird<br />

dadurch enorm gehemmt. Ausgerechnet das technisch am ehesten<br />

als <strong>Taxi</strong> geeignete Elektro-Auto, der Tesla, lässt sich nicht eichfähig<br />

als <strong>Taxi</strong> ausrüsten, von anderen semigeeigneten Produkten ganz<br />

zu schweigen. Für eine Politik, die große Anstrengungen unternimmt,<br />

um die Elektromobilität zu fördern und zu verbreiten, ist<br />

das ausgesprochen blöd. Interessierte Kreise, wie der Bundesverband<br />

Elektromobilität, <strong>Taxi</strong>unternehmer, die gerne Tesla fahren<br />

»Für<br />

Autos muss<br />

man weiter<br />

schwarzsehen.«<br />

würden, und nicht zuletzt der <strong>Taxi</strong>bundesverband BZP haben<br />

darauf hingewiesen.<br />

Als Presse und Medien das Thema aufgegriffen haben, sah sich<br />

die Politik veranlasst, den Missstand zu beheben, ohne ihr Ansinnen,<br />

die wasserdichte Eichbarkeit von Messgeräten, aufzugeben.<br />

Das Ganze erinnert an die Geschichte der Schildbürger, die einst<br />

ein neues Rathaus gebaut und vergessen hatten, es mit Fenstern zu<br />

versehen. Der Legende nach trugen sie dann<br />

das Licht in Säcken hinein.<br />

gebrauchte<br />

Der nun verfasste Referentenentwurf einer<br />

Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung<br />

umfasst 15 Seiten und besteht aus<br />

Textbruchstücken, die in die eigentliche Verordnung<br />

eingefügt werden sollen, im Stile von:<br />

„In Absatz 1 Nummer 9 Buchstabe a werden<br />

nach dem Wort ,Ölfrüchten‘ die Wörter ,sowie<br />

von Holz‘ eingefügt.“ Somit versteht man ihn nur, wenn man die<br />

„Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und<br />

zur Anpassung an europäische Rechtsprechung“ danebenlegt, auf<br />

der die unsägliche Deklaration des <strong>Taxi</strong>s als ein Mess gerät beruht.<br />

Die wiederum ist knapp 200 Seiten lang und besteht ihrerseits<br />

aus endlosen Verweisen auf Gesetze und Verordnungen aus mehreren<br />

Jahrzehnten.<br />

WIE IST ES DAZU GEKOMMEN, TAXIS PER EICH-<br />

RECHT ZUM MESSGERÄT ZU ERKLÄREN?<br />

Vermutlich aus Versehen. In der Mess- und Eichverordnung<br />

geht es vornehmlich um Waagen und Zähler für Gas, Wasser,<br />

Strom usw. – und gar nicht um Taxameter. In den vorgenannten<br />

Zählern ist es durchaus sinnvoll, die Nachvollziehbarkeit<br />

der Daten von ihrer Entstehung bis zur Ablesung zu verlangen.<br />

Die Eichbehörden kennen ihre Pappenheimer und wollen<br />

Manipulationen auf alle Fälle ausschließen. Welche Probleme<br />

das bei Taxametern aufwirft, die ja ihre Eingangsdaten nicht<br />

selbst erzeugen, wurde schlicht übersehen.<br />

DAS GROSSE MISSVERSTÄNDNIS<br />

Taxameter kommen darin nur ganz am Rande vor. Seitenlang wird<br />

aufgelistet, wie Messgeräte für alles Mögliche beschaffen sein<br />

müssen und was passieren muss, bis sie „in Verkehr gebracht“<br />

werden dürfen. Irgendwo, versteckt in langen Listen, wird dann<br />

erwähnt, dass dies auch für Taxameter gelten soll. Über die negativen<br />

Konsequenzen für die <strong>Taxi</strong>branche hat keiner nachgedacht.<br />

Die dürften auch durch die nun angedachte zweite Verordnung<br />

nicht ausgeräumt sein, darüber sind sich Experten einig, die alltäglich<br />

mit der Materie befasst sind.<br />

Presseberichte, die den Eindruck erwecken, der Referentenentwurf<br />

würde die Zulassung gewisser Autos als <strong>Taxi</strong> wieder ermöglichen<br />

oder nur erleichtern, sind nicht richtig. Sie beruhen auf<br />

einem Missverständnis:<br />

Selbst nach dem derzeit gültigen Eichrecht kann prinzipiell<br />

jedes Auto als <strong>Taxi</strong> zugelassen werden, egal, ob es elektrisch, mit<br />

FOTOS: www.cem.es<br />

22<br />

MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI


ANTRIEB<br />

FOTO: Fotolia / d1sk<br />

Diesel oder Chanel No5 betrieben wird – wenn eine Konformitätserklärung<br />

vorgelegt wird. Das scheitert für viele Fahrzeuge<br />

deshalb, weil die Hersteller sich aus vielerlei Gründen weigern,<br />

das Wegstreckensignal offenzulegen. Am Eichrecht liegt das nur<br />

bedingt.<br />

Das Wegstreckensignal steuert unter anderem das Beschleunigungs-<br />

und Bremsverhalten. Beeinflussungen durch den Anschluss<br />

eines Adapters, der ein Steuersignal für das Taxameter abgreift,<br />

könnten fatale Folgen haben. Wer Daten aus dem Fahrzeugsystem<br />

entnimmt, kann dadurch die Daten im System verändern. Wenn<br />

dabei etwas schiefgeht, bremst die Bremse nicht mehr oder ein<br />

Fahrstabilitätsprogramm spinnt – fürchten die Hersteller.<br />

Über ältere Fahrzeuge liegen den Herstellern mitunter aktuell<br />

gar keine Informationen mehr vor, weil viele Komponenten von<br />

Zulieferern stammen. Oder der Hersteller existiert gar nicht mehr.<br />

Für gebrauchte Autos müsste man wohl weiter schwarzsehen.<br />

Der Referentenentwurf erklärt das Taxameter nur noch zum<br />

„Teilmessgerät“ im „Gesamtkunstwerk“ <strong>Taxi</strong>. Das könnte den Einrichter<br />

davon entlasten, die Konformität des „Gesamtkunstwerks“<br />

bescheinigen zu lassen. Er brauchte nur noch den Kopf für seinen<br />

korrekten Einbau hinzuhalten. Für das Taxameter selbst läge schon<br />

eine Bauartzulassung des Taxameter-Herstellers vor. Allerdings<br />

müsste immer noch der Autohersteller, als Hersteller des restlichen<br />

„Messgeräts“, die Konformität seines Teils, also des Wegstreckensignals,<br />

bestätigen lassen.<br />

Gewonnen wäre gar nichts. <strong>Taxi</strong>unternehmer wären weiter vom<br />

guten Willen der Autohersteller abhängig. Wie das alles technisch<br />

umgesetzt werden soll? Man weiß es nicht. Im Referentenentwurf<br />

steht nichts darüber.<br />

Im Ländle Baden-Württemberg fahren übrigens ein paar Dutzend<br />

Mercedes-B-Klasse-<strong>Taxi</strong>s mit Elektroantrieb. Daimler hat<br />

sich also die Mühe gemacht, ihre Konformität erklären zu lassen.<br />

Warum Tesla in seine teuren Autos nicht selbst einen Taxameter-<br />

Adapter, vermutlich ein Pfennigteil, einbaut, bleibt sein Geheimnis.<br />

Eine saubere Lösung für das <strong>Taxi</strong>gewerbe wäre, wenn das Eichrecht<br />

das <strong>Taxi</strong> wieder <strong>Taxi</strong> sein ließe und den Messgeräte-Status<br />

auf das Taxameter beschränken würde. Den gesamten Datenweg<br />

nachvollziehen zu wollen, mag für ein Messgerät, das nur zum<br />

Messen da ist und in einem eigenen Gehäuse steckt, durchaus sinnvoll<br />

sein. Autos sind mitsamt ihren Datenwegen für andere Zwecke<br />

gebaut. Ein Auto zum (Teil-)Messgerät zu erklären, weil man ein<br />

paar Daten daraus für Messzwecke verwenden will, ist einfach<br />

nicht praktikabel und eigentlich auch Unfug. Der <strong>Taxi</strong>bundesverband<br />

BZP argumentiert in diese Richtung schon seit Monaten auf<br />

allerlei politischen Ebenen. Noch ist der Referentenentwurf kein<br />

Gesetz. Er löst so, wie er vorliegt, keine Probleme, keine kleineren<br />

und große schon gar nicht. Wie es aussieht, macht er nur den<br />

Schildbürgerstreich „<strong>Taxi</strong> als Messgerät“ komplett. wh<br />

DAS TACHOSIGNAL IST HEIKEL<br />

Autobauer verraten nicht gerne, was in der Hard- und<br />

Software ihrer Erzeugnisse im Einzelnen passiert. Seit<br />

dem Diesel-Skandal darf man vermuten, warum das<br />

so ist. In den Fahrzeugcomputern stecken nicht immer<br />

nur Betriebsgeheimnisse, die die Konkurrenz abkupfern<br />

könnte, sondern auch Tatbestände, die bei Bekanntwerden<br />

strafrechtlicher Verfolgung unterliegen.<br />

Gerade das für Taxameter maßgebliche Tachosignal ist<br />

heikel. Die Tachos von Serienfahrzeugen gehen gemeinhin<br />

vor. Das bedeutet, sie zeigen eine höhere Geschwindigkeit,<br />

als wirklich gefahren wird. Daraus resultiert eine höhere<br />

Kilometerleistung als die wirklich gefahrene, und – nach<br />

Adam Riese – ein geringerer Spritverbrauch pro Kilometer,<br />

folglich ein geringerer Schadstoffausstoß. Wer hört die<br />

Nachtigall trapsen?


ÖSTERREICH & SCHWEIZ<br />

NEWSTICKER<br />

LIZENZLOSE TAXIS<br />

BEFÖRDERN<br />

ARABISCHE GÄSTE<br />

UBER WIRD DURCH SUVA ALS<br />

ARBEITGEBER EINGESTUFT<br />

Uber ist ein Arbeitgeber, der Sozialabgaben<br />

leisten muss. In Zürich kam<br />

die Suva in 60 Fällen zum Schluss,<br />

die Fahrer seien in einem Abhängigkeitsverhältnis<br />

angestellt. Die Suva<br />

weist in ihrem Bescheid auf die Weisungen<br />

und Vorgaben durch den<br />

Fahrdienstvermittler hin. Den <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

dürfte die Lesart der Unia<br />

aber trotzdem nicht gefallen, denn<br />

auch alle <strong>Taxi</strong>fahrer könnten somit<br />

als selbstständig gelten. „Uns ist<br />

keine <strong>Taxi</strong>zentrale bekannt, die<br />

Angestellte hat“, erklärt Thomas<br />

Leuzinger von der Unia. Ob der US-<br />

Konzern von seinem Recht, den<br />

Bescheid vor dem Sozialversicherungsgericht<br />

anzufechten, Gebrauch<br />

macht, bleibt abzuwarten. Zu einer<br />

Stellungnahme gegenüber <strong>Taxi</strong><br />

<strong>Times</strong> war Uber Schweiz nicht bereit.<br />

<br />

nu<br />

WILDWEST IN BASEL:<br />

TAXELER JAGEN<br />

UBER-FAHRER<br />

In Basel brodelt es in der <strong>Taxi</strong>szene.<br />

Seit geraumer Zeit sind dort die illegalen<br />

Uber-Fahrer den ansässigen<br />

<strong>Taxi</strong>lenkern ein Dorn im Auge. Im<br />

Februar eskalierte dann die Situation:<br />

Rund 20 <strong>Taxi</strong>fahrer machten Jagd<br />

auf ihre Uber-Konkurrenten. <strong>Taxi</strong>fahrerin<br />

Cindy Schütz bestätigt in einem<br />

Bericht der „Blick“: „Wir haben uns<br />

vor die Uber-Fahrer gestellt, sie eingekreist<br />

und zur Rede gestellt. Sie<br />

wurden zum Teil aggressiv.“<br />

Die alarmierte Polizei nahm Anzeigen<br />

gegen illegale Uber-Fahrer auf<br />

und notierte rund 25 notierte Nummernschilder.<br />

Davon, den wütenden<br />

<strong>Taxi</strong>fahrern „geholfen zu haben“<br />

distanzierte sich die Polizei. Die<br />

Polizisten hätten die <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

sogar aufgefordert, die Aktion sofort<br />

zu beenden und alle Beteiligten<br />

kontrolliert. <br />

nu<br />

Im schweizerischen Interlaken wollen die Behörden gegen illegale <strong>Taxi</strong>s vorgehen,<br />

die sich auf arabische Gäste spezialisiert haben. Diese Schwarzfahrten haben<br />

nicht nur finanzielle Einbußen der <strong>Taxi</strong>fahrer zur Folge, es gehen auch einige<br />

Steuergelder verloren. Das Problem der Polizei: Der Fahrer muss auf frischer Tat<br />

beim Abkassieren ertappt werden, um einen gewerbsmäßigen Betrieb nachweisen<br />

zu können. Ein schwieriges Unterfangen und trotzdem konnten einige<br />

Schwarzfahrer durch die Kantonspolizei angezeigt werden. Deren Fahrgäste<br />

waren darüber meist sehr verwundert, dachten Sie doch, in einem echten <strong>Taxi</strong><br />

zu sitzen.<br />

Um dem entgegenzuwirken, soll es prophylaktisch einen kultur- und sprachverständigen<br />

Mediator für die arabischen Gäste geben, der gegen die illegalen<br />

<strong>Taxi</strong>dienste wirken soll. Diverse Einträge bei Facebook im Anschluss an diese<br />

Meldung zeigten, dass diese Problematik auch in Österreich und Deutschland<br />

beobachtet wird.<br />

nu<br />

KONTAKTLOSE<br />

BEZAHLTERMINALS<br />

IN MEHR ALS 700<br />

WIENER TAXIS<br />

Mastercard, Card Complete und der <strong>Taxi</strong>ruf 31300 haben seit Beginn des Jahres<br />

700 Fahrzeuge der Wiener <strong>Taxi</strong>flotte mit Bezahlterminals ausgestattet. Fahrten<br />

bis 25 Euro können künftig per NFC (Near Field Communication) nur durch Hinhalten<br />

der Master- oder Maestrocard beglichen werden, eine PIN-Eingabe ist nicht<br />

mehr nötig. Gerald Gruber, General Manager Austria von Mastercard, wirbt für<br />

die neue Zahlungsmethode: „Das kontaktlose Bezahlen kennen viele schon länger<br />

aus dem Supermarkt. Im <strong>Taxi</strong> mitzufahren und sicher nach Hause zu kommen,<br />

ist auf diese bargeldlose Art unkompliziert wie noch nie.“ Damit die<br />

Fahrgäste auf den neu eingerichteten Service aufmerksam werden, wurden<br />

200 <strong>Taxi</strong>s mit Infos und Logo beklebt. nu<br />

FOTO: Fotolia / Davizro Photography<br />

24 MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI


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Das Personenbeförderungsgesetz<br />

erläutert für <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer<br />

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) – extra für<br />

<strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer!<br />

Für alle, die mit dem PBefG im Berufsalltag zu tun haben,<br />

gibt dieser Kommentar einen praxisnahen Gesamteinblick<br />

in dieses wichtige Gesetz. Neben dem PBefG und<br />

den Erläuterungen dazu beinhaltet das Werk die Texte<br />

der Freistellungsverordnung, Berufszugangs-Verordnung,<br />

BOKraft, Krankentransport-Richtlinie, zudem Antragsund<br />

Genehmigungsmuster und eine Muster-<strong>Taxi</strong>ordnung.<br />

Die Relevanz der jeweiligen Paragrafen für den <strong>Taxi</strong>und<br />

Mietwagenunternehmer wird mit <strong>Taxi</strong>symbolen<br />

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ÖSTERREICH & SCHWEIZ<br />

<strong>Taxi</strong> vs. Uber: Theodor Thanner (rechts) von der Bundeswettbewerbsbehörde hatte Christian Holzhauser (links, <strong>Taxi</strong> 40100) und<br />

Andreas Weinberger (Mitte, Uber) zum Austausch der Argumente geladen.<br />

RÜCKKEHR<br />

NACH UNGARN<br />

Wie kann sich die <strong>Taxi</strong>branche gegen Wettbewerbsverzerrung<br />

schützen? Die verschiedenen Strömungen des Wiener Gewerbes<br />

machen sich darüber ihre Gedanken.<br />

So hatte beispielsweise der <strong>Taxi</strong>club-<br />

Wien Ende Februar zum Fachgespräch<br />

über Uber geladen. Das<br />

Interesse der <strong>Taxi</strong>kollegen war überschaubar.<br />

Umso hochkarätiger war die kleine<br />

Gruppe besetzt – mit Folgen für das Mietwagen-Unwesen.<br />

„Letztes Jahr, am 1. April<br />

2016, hat man mich kritisiert, eine Demo<br />

sei das falsche Mittel, um auf die Not im<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe aufmerksam zu machen. Jetzt<br />

ist ein Jahr lang nichts passiert. Da frage<br />

Wolfgang Eberling,<br />

Obmann des <strong>Taxi</strong>club Wien.<br />

ich mich doch: Was wäre denn das richtige<br />

Mittel?“, eröffnet Wolfgang Eberling,<br />

Obmann des <strong>Taxi</strong>club-Wien, die Sitzung.<br />

Er wirft Behörden und Politik, allen voran<br />

der Wirtschaftskammer und dem Bürgermeister<br />

der Stadt Wien, Untätigkeit vor.<br />

Diese ließen das <strong>Taxi</strong>gewerbe im Stich und<br />

würden auch nichts gegen den US-Anbieter<br />

Uber unternehmen. „Man bekommt den<br />

Eindruck“, sagt Eberling, „als sei das <strong>Taxi</strong><br />

unerwünscht!“<br />

In der Tat gerät das Wiener <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

gleich mehrfach unter Druck. Zum einen<br />

ist da Uber. Mit Dumpingpreisen werden<br />

Kunden angelockt und so dem <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

entzogen. Darüber hinaus ignoriert der US-<br />

Fahrdienst sämtliche Regeln von der<br />

Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen<br />

Personenverkehr, die österreichweit<br />

gilt, bis hin zur Wiener Landesbetriebsordnung.<br />

Insbesondere dort sind <strong>Taxi</strong>- und<br />

Mietwagenverkehre deutlich voneinander<br />

abgegrenzt.<br />

Auch die Wiener <strong>Taxi</strong>unternehmen und<br />

<strong>Taxi</strong>-Funkzentralen sehen den Fahrdienstvermittler<br />

Uber weiterhin als unfaire Konkurrenz.<br />

Branchenvertreter werfen dem<br />

US-Konzern vor, sich nicht an die Wiener<br />

<strong>Taxi</strong>- und Mietwagen-Verordnung und die<br />

darin enthaltene Rückkehrpflicht für Mietwagenbetreiber<br />

zu halten.<br />

Teilweise kommen die Fahrzeuge aus<br />

anderen Bundesländern und sind nicht einmal<br />

als Mietwagen gekennzeichnet und<br />

daher für die Exekutive nicht als Uber-<br />

Autos erkennbar. Es wurden sogar schon<br />

Kennzeichen aus dem Ausland beobachtet.<br />

Uber argumentiert, dass man wegen der<br />

großen Nachfrage nicht dazu käme, zum<br />

Betriebssitz zurückzukehren – kaum glaubhaft,<br />

wenn der angeblich in Graz oder<br />

Ungarn sein soll.<br />

„Wir <strong>Taxi</strong>s sind Teil des öffentlichen<br />

Verkehrs und halten uns an die Gesetze“,<br />

sagte <strong>Taxi</strong>-40100-Geschäftsführer und<br />

Wirtschaftskammer-Funktionär Christian<br />

Holzhauser bei einer Veranstaltung der<br />

»Politik, Exekutive<br />

und Verwaltung<br />

lassen uns im Stich.«<br />

Wolfgang Eberling<br />

Bundeswettbewerbsbehörde im Februar<br />

in Wien, bei der es zum Schlagabtausch<br />

zwischen Holzhauser und dem Uber-Austria-Chef<br />

Andreas Weinberger gekommen<br />

war. „Politik, Exekutive und Verwaltung<br />

lassen uns im Stich“, beschwert sich Eberling<br />

wenige Tage später bei seiner Veranstaltung.<br />

FOTOS: BWB, Tom Buntrock<br />

26<br />

MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI


ÖSTERREICH & SCHWEIZ<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Gökhan Keskin, Obmann der Fachgruppe<br />

Wien, kann mit solchen Pauschalanschuldigungen<br />

wenig anfangen. „Es ist Aufgabe<br />

der Fachgruppen, ungleichen Wettbewerb<br />

zu verhindern“, sagt er im Gespräch mit<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. „Verstöße bringen wir zur<br />

Anzeige.“ Christian Holzhauser verweist<br />

auf die mühsamen und zeitraubenden<br />

Rechtswege. „Die Anzeigen werden aktuell<br />

in der zweiten Instanz verhandelt.“<br />

Braucht es eine Reform des Gelegenheitsverkehrsgesetzes?<br />

Keskin sagt, dass<br />

man die Macken kenne, und verweist auf<br />

die intensiven Beratungen, die aktuell<br />

innerhalb der Fachgruppen aller österreichischen<br />

Bundesländer laufen. „Unterm<br />

Strich wird es ein Ergebnis geben, noch in<br />

diesem Jahr“, ist sich Keskin sicher.<br />

Holzhauser sieht die Aufgabe des<br />

Gewerbes darin, die geltenden Vorschriften<br />

noch klarer zu formulieren. Eigentlich ist<br />

die Gesetzgebung eindeutig. Die Bestellung<br />

von Mietwagen muss in der Betriebsstätte<br />

eingehen. Dem Mietwagenunternehmer<br />

stehen somit nur zwei Möglichkeiten zur<br />

Fahrgastaufnahme offen. Indem er entweder<br />

von der Betriebsstätte zu dem vorher<br />

vereinbarten Ort fährt und den Fahrgast<br />

dort aufnimmt oder indem der Mietwagenunternehmer<br />

bzw. -lenker auf der Rückfahrt<br />

von seiner letzten Bestelltfahrt einen<br />

weiteren Auftrag annimmt. Das ziellose<br />

Umherfahren ist untersagt.<br />

Im Zusammenhang mit dieser Regelung<br />

und weiteren Definitionen (Start UND Ziel<br />

müssen bei der Fahrtbestellung eines Mietwagens<br />

bekannt sein, es darf kein Messgerät<br />

zur Berechnung des Fahrpreises<br />

verwendet werden) ist das Uber-Geschäftsmodell<br />

rechtswidrig.<br />

DIE POLIZEI KANN NICHTS MACHEN<br />

Ein Gesetz zu haben, bedeutet aber nicht,<br />

es auch jederzeit umsetzen zu können. Der<br />

Polizei seien mehr oder weniger die Hände<br />

gebunden, sagt Eberling. Sie könne erst<br />

dann von sich aus aktiv werden, wenn Verstöße<br />

offensichtlich sind. Und die Finanzbehörde<br />

sieht keinen Handlungsbedarf:<br />

„Wenn Uber billiger ist, fahren die Leute<br />

halt Uber, wenn Uber teurer ist, fahren sie<br />

halt wieder <strong>Taxi</strong>“, heißt es von dort lapidar.<br />

Aus den Folgen der Untätigkeit der politisch<br />

Verantwortlichen macht Eberling keinen<br />

Hehl. Seine Aussage, er könne sich<br />

kein neues Paar Unterhosen mehr leisten,<br />

ging durch alle Medien. „Ich habe da nicht<br />

übertrieben! Für viele <strong>Taxi</strong>lenker reicht der<br />

Verdienst nicht mehr zum Leben, sondern<br />

nur mehr zum Überleben.“<br />

Keskin versucht, diese Aussagen zu relativieren.<br />

„Herr Eberling ist kein Unternehmer,<br />

sondern ein <strong>Taxi</strong>lenker. Somit stehen<br />

ihm aus dem Kollektivvertrag monatlich<br />

1 200 Euro zzgl. 200 Euro Tagesdiäten zu.“<br />

Die Mietwagenunternehmer, die für Uber<br />

fahren, warnt er: „Die Kostenstruktur von<br />

Uber hat fürchterliche Folgen für die Unternehmer.“<br />

AN DIE EIGENE NASE FASSEN<br />

Bei aller Kritik an der Wettbewerbsverzerrung<br />

durch Uber sieht Eberling auch das<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe in der Pflicht: „Ich habe als<br />

<strong>Taxi</strong>lenker den <strong>Taxi</strong>club-Wien ins Leben<br />

gerufen, weil wir selbst etwas unternehmen<br />

müssen – Lenker und Unternehmer.“ Das<br />

beginnt mit einer serviceorientierten Einstellung<br />

und endet bei vernünftig gewarteten<br />

Fahrzeugen. „Bei manchen <strong>Taxi</strong>s<br />

kommt einem einfach das Grausen, damit<br />

können wir Uber nicht wirklich Konkurrenz<br />

machen“, weiß Eberling.<br />

Leopold Müllner,<br />

Geschäftsführer <strong>Taxi</strong> 40100 Wien.<br />

Diesen Ansatz verfolgt auch die Wiener <strong>Taxi</strong>zentrale<br />

40100. „Was hilft es, wenn in einem<br />

Rolls-Royce ein schlecht angezogener,<br />

unfreundlicher und ungepflegter Fahrer vorfährt?<br />

Wenn der Lenker höflich und vertrauenserweckend<br />

ist, ist die Automarke egal“,<br />

sagte Leopold Müllner, Geschäftsführer<br />

»Ein höflicher Lenker<br />

ist wichtiger als ein<br />

Rolls-Royce.«<br />

Leopold Müllner<br />

der <strong>Taxi</strong> 40100, anlässlich der Eröffnung<br />

der neuen Räumlichkeiten der <strong>Taxi</strong>schule.<br />

Aus dem bisher 10. Bezirk ist man zum Jahreswechsel<br />

in die Pfarrgasse des 23. Bezirks<br />

gezogen. Dort sitzen auch die Verwaltung<br />

und die Funkvermittlung der <strong>Taxi</strong>zentrale.<br />

Im Nebengebäude stehen der Schule zwei<br />

Räume mit jeweils 24 Plätzen zur Verfügung,<br />

in denen umfangreiche Schulungsmaßnahmen<br />

durchgeführt werden.<br />

Dabei setzen Schulungsleiter Leopold<br />

Kautzner und sein Team auf moderne und<br />

visuelle Lehrmethoden. Die Ortskunde<br />

wird beispielsweise am Monitor in Form<br />

von Echtbildern gelehrt. Animierte Wegweiser<br />

und Verkehrszeichen veranschaulichen<br />

die Fahrtbeschreibungen wichtiger<br />

und praxisnaher Fahrtrouten. Neben der<br />

reinen Ortskunde werden unter anderem<br />

auch rechtliche Inhalte vermittelt sowie<br />

Maßnahmen zur Unfallverhütung bzw. –<br />

falls es doch passiert ist – zum richtigen<br />

Verhalten danach. „Zum Schulen gibt es<br />

genug“, sagte Müllner, der zusammen mit<br />

Gökhan Keskin, Obmann der Wiener <strong>Taxi</strong>fachgruppe,<br />

das Band zerschnitt und damit<br />

die neuen Räume auch mit dem gewerbepolitischen<br />

Segen der Fachgruppe offiziell<br />

eröffnete.<br />

Eberling plant derweil umfangreiche<br />

Maßnahmen in der Causa Uber. Der u<br />

Der neue EKO-Umbau zum<br />

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Obmann des <strong>Taxi</strong>club-Wien hat bei dem<br />

oben erwähnten Treffen wichtige Leute<br />

zusammengebracht: Amtsdirektor Franz<br />

Kurz, Leiter der Finanzpolizei Region Wien,<br />

Gerhard Haslinger, FPÖ-Landtagsabgeordneter<br />

und Bezirksobmann des 20. Bezirks,<br />

Camilla Bacicca, <strong>Taxi</strong>unternehmerin, Thomas<br />

Kreutzinger, <strong>Taxi</strong>sprecher der FPÖ pro<br />

Mittelstand, sowie Dusan Roggisch,<br />

Obmannstellvertreter in der Fachgruppe<br />

und ebenfalls <strong>Taxi</strong>unternehmer. Unterstützung<br />

kam außerdem von der FPÖ Wien, die<br />

An dreas Hufnagl und Franz Haas von ihrer<br />

Pressestelle entsandte.<br />

So hochkarätig die Gruppe besetzt<br />

war, so schnell wurde man sich einig:<br />

Die Fachgruppe wird mit ihrem Problem<br />

an die Finanzpolizei herantreten und wird<br />

gemeinsame Kontrollaktionen anregen,<br />

um das Mietwagenunwesen in Wien einzudämmen.<br />

Medial unterstützt werden<br />

sie dabei von der FPÖ-Pressestelle, die<br />

die Medienarbeit übernimmt. „Ein Lichtblick“,<br />

zieht Eberling sein Resümee. Denn<br />

kampflos will er das Feld nicht räumen.<br />

Der <strong>Taxi</strong>club Wien plant<br />

auch dieses Jahr wieder<br />

öffentliche Aktionen –<br />

mit noch drastischeren<br />

Auswirkungen auf den<br />

Straßenverkehr als bei<br />

der Demo letztes Jahr.<br />

„Der <strong>Taxi</strong>club-Wien plant schon die<br />

nächsten Aktionen, mit denen wir die<br />

Öffentlichkeit auf unsere Not aufmerksam<br />

machen wollen.“ Details verrät er<br />

noch nicht. Nur so viel: „Die Auswirkungen<br />

auf den Wiener Straßenverkehr werden<br />

weit drastischer sein als am 1. April<br />

2016.“ tb, jh<br />

LESERBRIEF AN<br />

TAXI TIMES<br />

MIETWAGEN OHNE KALKULATION<br />

Liebe <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>,<br />

ich selbst habe in Wien eine Kombi-<strong>Taxi</strong> und<br />

Mietwagen auf einem Wagen, das heißt aber<br />

nicht, dass ich gehirnamputiert bin und mich deswegen<br />

Uber anschließe. Selbst wenn, müsste Uber so hohe<br />

Preise verrechnen, dass ich, obwohl sie 25 Prozent Provision<br />

verrechnen, noch mein Auslangen habe. Da sie das nicht<br />

machen, sehe ich auch keinen Grund, mich diesem Dienst<br />

anzuschließen. Uber hat sich nie mit der Kalkulation eines Kfz<br />

auseinandergesetzt. Man nimmt dort einfach einen Preis, den<br />

ein <strong>Taxi</strong> von A nach B macht, kürzt den Preis um 25 Prozent<br />

und behauptet, man fährt um ein Viertel billiger als <strong>Taxi</strong>s.<br />

Bezüglich der Rückkehrpflicht, die ja bereits in die Jahre<br />

gekommen ist und von niemandem sanktioniert wird, wäre es<br />

ein einfaches Mittel, den Umsatzkilometer an dem des <strong>Taxi</strong>s<br />

anzupassen. Die heutigen Mietwagenunternehmer wurden von<br />

anderen angelockt, haben sich selbstständig gemacht, sind<br />

spätestens bei der ersten Kreditrate draufgekommen, dass sie<br />

ja gar keine Stammkunden und Einkünfte haben. Nun müssen<br />

sie sich solchen Billigdiensten anschließen, weil ja sonst keine<br />

Kohle kommt.<br />

Ich fahre jetzt 24 Jahre ohne Funkvermittlung – beim<br />

Nachdenken, wie man zu Fahrgästen kommt, erfüllt sich auch<br />

der Begriff UNTERNEHMER wieder.<br />

Thomas Schwarz,<br />

<strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer, Wien<br />

FOTO: Tom Buntrock<br />

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Welch unterschiedliche Herangehensweisen: Der Geschäftsführer<br />

des größten Amsterdamer <strong>Taxi</strong>unternehmens TCA<br />

(1 400 <strong>Taxi</strong>s) wurde kürzlich gefeuert, weil er nach Angaben<br />

der Gesellschafter zu vertraulich mit Uber geworden war. Bei<br />

der Jahreshauptversammlung des Transportation Research<br />

Board (TRB) in Washington Anfang Januar mit 14 000 Teilnehmern<br />

aus 70 Nationen und 7 000 Präsentationen berichtete<br />

Bill George, der CEO von Transdev USA, wie<br />

er die Firmen von 31 US-amerikanischen<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmen unter der App von Transdev<br />

(zTrip) zusammengefasst, die Farbe seiner<br />

Fahrzeuge von Gelb in Silbergrau<br />

geändert und in Spitzenzeiten Fahrer von<br />

Uber und Lyft in zTrip eingesetzt hat, um die<br />

erhöhte Nachfrage zu erfüllen. Die <strong>Taxi</strong>branche<br />

bekämpft zwar Uber und Co., bringt selbst jedoch kaum<br />

neue Geschäftsmodelle auf den Markt.<br />

Die Idee der dortigen Microtransit-Betreiber beispielsweise<br />

hätten auch die <strong>Taxi</strong>betreiber ganz leicht umsetzen können:<br />

einen Vertrag mit dem lokalen Anbieter des öffentlichen Nahverkehrs<br />

abschließen, einen Kleinbus auf einer (neuen) festgelegten<br />

Strecke einsetzen und die Kunden per App bestellen<br />

lassen. Lass sie dann zu einem nahe gelegenen Sammelpunkt<br />

gehen und sorge dafür, dass unabhängige Vermittler einen<br />

schnellen Service zu akzeptablen Preisen anbieten. Die Anbieter<br />

Bridj und Chariot waren so in Boston und San Francisco<br />

sehr erfolgreich. Letzterer wurde bereits von Ford aufgekauft.<br />

<strong>Taxi</strong>s und Behindertentransporte waren beim TRB-Kongress<br />

jahrelang nur Randthemen. Ubers Tätigkeiten haben das Interesse<br />

nun neu entfacht. Die wichtigsten Trends: selbstfahrende<br />

Fahrzeuge (und die damit verbundenen rechtlichen und<br />

technischen Herausforderungen), neue Marktteilnehmer im<br />

öffentlichen Nahverkehr und Mobility as a Service (MaaS).<br />

Zeit- und trendlos geht der Kampf gegen Uber & Co. weiter:<br />

Die <strong>Taxi</strong>branche im US-Bundesstaat New York bekämpft die<br />

Apps der TNCs (Überbegriff für Uber & Co) und hofft auf eine<br />

Regulierung auf Bundesebene. Die nächste Schlacht findet in<br />

Washington statt.<br />

Uber und Lyft scheinen sich derweil – nach erfolgreicher<br />

Eroberung des <strong>Taxi</strong>marktes – den Bereichen unqualifizierte<br />

Krankentransporte und öffentlicher Nahverkehr zuzuwenden.<br />

Beide behaupten, sie können mit ihren Fahrgemeinschaftssystemen<br />

(UberPool und Lyft Line) einen nützlichen und günstigen<br />

Beitrag zum öffentlichen Nahverkehr leisten. Im Bezirk Pinellas<br />

haben Uber, Lyft und <strong>Taxi</strong>unternehmen bereits Verträge<br />

für bezuschusste Touren abgeschlossen.<br />

Vor einigen Jahren äußerte Uber übrigens<br />

Pläne, dieses System auch<br />

in den ländlichen Gebieten<br />

der Niederlande anbieten<br />

zu wollen. Dies<br />

kam nicht zustande.<br />

Vielleicht<br />

auch deshalb,<br />

weil in Europa<br />

keinerlei<br />

Bereitschaft<br />

zur<br />

Zusammenarbeit<br />

mit Uber<br />

vorhanden<br />

ist. Nicht<br />

nur in Amsterdam.<br />

<br />

Ein Blick in<br />

die <strong>Taxi</strong>welt<br />

Deregulierung,<br />

Kundenrückgewinnung, neue<br />

Geschäftsfelder und eine klare<br />

Flughafenregelung. In Dänemark,<br />

Frankreich, USA und Niederlande<br />

gibt es spannende <strong>Taxi</strong>-<br />

Entwicklungen.<br />

Von Wim Faber<br />

GERICHT VERBANNT »TOURENKLAUER«<br />

VOM AMSTERDAMER FLUGHAFEN<br />

Ein niederländisches Gericht hat<br />

die Rechtmäßigkeit des Verbots<br />

von „Tourenklauern“ am Amsterdamer<br />

Flughafen Schiphol<br />

bestätigt. Künftig sind nur noch<br />

<strong>Taxi</strong>s vom offiziellen <strong>Taxi</strong>stand<br />

Schiphol und zugelassene Schiphol-<strong>Taxi</strong>s<br />

erlaubt. Durch das Verbot<br />

wird den „Tourenklauern“,<br />

die dagegen angekämpft haben,<br />

der Zugang zu angrenzenden<br />

Straßen und einem angrenzenden Platz verwehrt. Die Geldstrafe<br />

für einen Verstoß kann pro Vorfall bis zu 1 500 Euro<br />

betragen.<br />

Die „Tourenklauer“, gemäß niederländischem<br />

Recht reguläre <strong>Taxi</strong>fahrer, die im<br />

ganzen Land überall Fahrgäste aufnehmen<br />

dürfen, haben sich in der Ankunftshalle als<br />

„offizielle Schiphol-<strong>Taxi</strong>fahrer“ ausgegeben<br />

und versucht, ankommende Passagiere dazu<br />

zu bewegen, ihnen in den Bereich zu folgen, in dem ihre <strong>Taxi</strong>s<br />

geparkt waren. Dies war häufig mit Schubsen und Schieben<br />

verbunden.<br />

Bei der Ankunft in Amsterdam erwies sich der Fahrpreis<br />

dann als sehr viel höher als normal. Viele Passagiere beschwerten<br />

sich über den Betrug und verglichen den sonst so geordneten<br />

niederländischen Flughafen mit einem „Flughafen in der<br />

Dritten Welt“. <br />

FOTOS: Wim Faber, Taxa GRAFIKEN: Raufeld Medien<br />

30 MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI


TAXI INTERNATIONAL<br />

DÄNEMARKS KLEINE SCHRITTE<br />

IN RICHTUNG DEREGULIERUNG<br />

Die dänische Regierung hat mit der Unterstützung<br />

zweier weiterer Nicht-Regierungsparteien<br />

ein neues <strong>Taxi</strong>-Gesetz auf den Tisch gebracht,<br />

mit dem die Obergrenze für die Anzahl der <strong>Taxi</strong>lizenzen<br />

fällt und den <strong>Taxi</strong>s ermöglicht wird, bei<br />

freier Preisgestaltung ihre Dienste im gesamten<br />

Land anzubieten. Darüber hinaus ist eine optionale Bezuschussung<br />

in ländlichen Gebieten vorgesehen. Die polizeilichen Prüfungen<br />

der <strong>Taxi</strong>fahrer sollen abgeschafft werden, sodass nur<br />

eine behördliche Prüfung nötig ist.<br />

Seltsamerweise bleiben mit dem neuen Gesetz, über das<br />

noch abgestimmt werden muss, Sitzsensoren, Videoüberwachung<br />

im <strong>Taxi</strong> und Taxameter weiterhin Pflicht. Auch wird die<br />

steuerliche Überwachung der Branche verschärft. „Mit dieser<br />

neuen Vereinbarung schaffen wir eine neue und bessere Grundlage<br />

für die Überwachung der Steuererlöse aus dem <strong>Taxi</strong>geschäft“,<br />

so der Transportminister, Ole Birk Olesen, in den „CPH<br />

News“. „Dies bedeutet auch, dass wir fortlaufend neue und<br />

alternative Technologien bewerten, die die Entwicklung der<br />

Branche in Zukunft sogar noch weiter vorantreiben könnten.“<br />

Die Änderungen der Gesetzgeber – sehr ähnlich zu den<br />

niederländischen <strong>Taxi</strong>-Gesetzen (wenn auch ohne Fahrpreisobergrenze)<br />

– werden<br />

schrittweise umgesetzt.<br />

Das neue Gesetz wird nach<br />

einem und dann nach drei<br />

und nach sechs Jahren<br />

geprüft, um zu sehen, wie<br />

sich der Markt und die<br />

neuen Technologien entwickelt<br />

haben.<br />

Etliche Punkte des<br />

neuen Gesetzes (vor allem<br />

die steuerliche Überwachung)<br />

könnten Uber das<br />

Ein Anflug von Deregulierung in<br />

neuen dänischen <strong>Taxi</strong>gesetzen.<br />

Leben erschweren. Das US-Unternehmen mit europäischem<br />

Hauptsitz in den Niederlanden behauptet, nicht an dieselben<br />

Regeln gebunden zu sein, wie sie für <strong>Taxi</strong>s gelten, da es sich um<br />

einen „Fahrgemeinschaftsdienst mit Privatfahrzeugen“ handelt.<br />

Man kündigte an, weiterhin gegen kürzlich getroffene Urteile<br />

gegen Fahrer vorzugehen. Urteilt der Europäische Gerichtshof<br />

im Laufe dieses Jahres zugunsten von Uber als eine Plattform<br />

und nicht als ein <strong>Taxi</strong>unternehmen, wird dieser Dienst in Dänemark<br />

wohl grünes Licht bekommen müssen. <br />

DIE KONKURRENZ DURCH UBER<br />

HAT DEM TAXIGEWERBE GENUTZT<br />

„Warum gibt es keine weltweite oder europäische<br />

Organisation, die die <strong>Taxi</strong>branche<br />

gegen die Ubers dieser Welt verteidigt?“,<br />

rief eine <strong>Taxi</strong>betreiberin<br />

während einer<br />

hitzigen internationalen<br />

Diskussionsrunde bei der französischen Fachmesse<br />

Salon des <strong>Taxi</strong>s in Paris vom 28. vom 29. Januar aus. Ja,<br />

warum eigentlich nicht? Merkwürdigerweise exportieren viele<br />

neue Betreiber ihre Appdienste in andere Länder. Ein typisches<br />

Beispiel dafür ist Elite <strong>Taxi</strong>. Die französische App Yusofleet<br />

verstärkt ihre Flotte in Luxemburg.<br />

Die 28 Messestände wurden vom Pariser <strong>Taxi</strong>giganten<br />

G7 dominiert (bei dem es nach internen Änderungen in der<br />

Geschäftsleitung ein wenig drunter und drüber geht). Automarken<br />

wie VW, Fiat, Renault, Hyundai (Wasserstoff) und Kia<br />

bildeten einen weiteren Schwerpunkt.<br />

Die größte Kategorie – wenn wir die fünf (!) französischen<br />

<strong>Taxi</strong>verbände nicht mitzählen – gleich nach den Apps waren<br />

die Taxameter mit den lokalen Unternehmen A.T.A., Kienzle<br />

und Hale. Frogne aus Dänemark und Cabonline aus Schweden<br />

haben sich zusammengetan, um gemeinsam im Markt<br />

Fuß zu fassen.<br />

Die Atmosphäre war geringfügig optimistischer als im Jahr<br />

2015, bestätigt Hélène Manceron, Inhaberin und Herausgeberin<br />

von „100 % News <strong>Taxi</strong>s“: „Die <strong>Taxi</strong>branche in Frankreich<br />

hat sich entwickelt. Die starke Konkurrenz von Uber & Co.<br />

scheint ihr seltsamerweise sogar genutzt zu haben. Der Wind<br />

in Frankreich hat sich gedreht, teilweise durch eine Änderung<br />

der öffentlichen Meinung.“<br />

Die Messe begrüßte 6 133 Besucher an zwei Tagen und die<br />

Atmosphäre war definitiv nicht die einer <strong>Taxi</strong>branche in Nöten.<br />

„Die Auswirkungen der bisher ergriffenen Maßnahmen haben<br />

ihre vollständige Wirkung noch nicht entfaltet“, so Manceron.<br />

„Aber Frankreich hat die Branche in zwei Schritten wirklich<br />

modernisiert, durch<br />

den Verbot des Verkaufs<br />

von <strong>Taxi</strong>lizenzen und die<br />

erneute Regulierung der<br />

Branche. Heute kann man<br />

beobachten, wie die Branche,<br />

hauptsächlich selbstständige<br />

Fahrer, wieder<br />

investiert und ihre Kunden<br />

zurückgewinnt.“<br />

TAXI MÄRZ / <strong>2017</strong><br />

31


GASTKOMMENTAR<br />

SCHLUSS MIT DEM<br />

TAXITARIFCHAOS!<br />

In globalen Zeiten sind regionale unterschiedliche<br />

<strong>Taxi</strong>tarife eigentlich »von gestern«.<br />

Ein bundesweiter <strong>Taxi</strong>tarif hätte einige Vorteile.<br />

Der Oldenburger <strong>Taxi</strong>kollege Jürgen<br />

Rückin, bekannt als Betreiber der<br />

Internet-Palttform www.taxiforum.de,<br />

hat seit Jahren eine bizarre Leidenschaft:<br />

Er sammelt <strong>Taxi</strong>tarife. Auf seiner<br />

Webseite „www.derinnenspiegel.de“ werden<br />

aktuell die <strong>Taxi</strong>tarife von „126 Städten<br />

(darunter allen kreisfreien Städte) und 274<br />

Landkreisen sowie zwei Insel-<br />

Tarife“ aufgelistet - „dazu<br />

kommen weitere 191 <strong>Taxi</strong>tarife<br />

für das Land<br />

Hessen“.<br />

Einheitlich an all diesen<br />

Tarifen ist die große<br />

Uneinheitlichkeit. So gibt<br />

es beispielsweise vielerorts<br />

Zuschläge für Gepäck, in Berlin<br />

aber nur, wenn es sperrig ist und<br />

in Bad Kreuznach lediglich dann, wenn das<br />

Gepäck auch vom <strong>Taxi</strong>fahrer getragen wird.<br />

Mancherorts gibt es Zuschläge für Tiermitnahme,<br />

in Bielefeld aber nur für Hunde. In<br />

manchen Städten und Landkreisen „kann“<br />

für eine unbare Tour eine Gebühr erhoben<br />

werden, in anderen (Berlin) ist das Pflicht,<br />

wieder anderswo ist ein Aufpreis für Kartenzahlung<br />

illegal (Hamburg). Karlsruhe<br />

hat einen speziellen „Messetarif“, andernorts<br />

ist für eine Fahrradmitnahme gesondert<br />

zu zahlen, im Landkreis Bamberg auch<br />

für Rollstühle (10 Euro).<br />

Ein Wahnsinn, dieses Tarif-Chaos. Eine<br />

unzeitgemäße und kundenunfreundliche<br />

Kleinstaaterei, welche dringend beendet<br />

gehört. Die Gewerbevertretung GVN hat für<br />

Niedersachsen den vernünftigen Vorschlag<br />

gemacht, statt dutzender differierender<br />

Städte- und Landkreis-Tarife einen einheitlichen<br />

Landestarif einzuführen. Das ist ein<br />

richtiger Ansatz, aber nicht konsequent zu<br />

Ende gedacht. Gebraucht wird ein einheitlicher<br />

<strong>Taxi</strong>tarif für ganz Deutschland mit<br />

Bielefeld<br />

der Möglichkeit von lokalen Anpassungen.<br />

Dort, wo die Lebenshaltungskosten höher<br />

sind als im Durchschnitt (zum Beispiel in<br />

wirtschaftsstarken Städten wie München,<br />

Stuttgart oder Hamburg), könnte mit lokalen<br />

Hebesätzen von plus 10 oder 20 Prozent<br />

gearbeitet werden, klar ersichtlich<br />

durch auffällige Aufkleber in jedem <strong>Taxi</strong>.<br />

Die Struktur aber, bestehend aus Grundpreis,<br />

Kilometerpreis und -staffelung, Zeitfaktor<br />

sowie Zuschläge, wäre überall<br />

gleich, negative Preis-Überraschungen in<br />

fremden Städten blieben für die <strong>Taxi</strong>kunden<br />

aus.<br />

Dieser bundesweite <strong>Taxi</strong>tarif sollte von<br />

einem Expertengremium, welches beim<br />

Bundesverkehrsministerium<br />

anzusiedeln wäre,<br />

ein- oder zweijährlich<br />

erarbeitet<br />

werden. In der zu<br />

bildenden <strong>Taxi</strong>tarif-Kommission<br />

müsste Statistik-<br />

Expertise vorhanden<br />

sein (Stichwort Kraftfahrer-Preisindex)<br />

wie auch fundierte<br />

Kenntnisse der Betriebswirtschaft - etwas,<br />

was nicht jeder Staatsdiener in ausreichendem<br />

Maße mitbringt. In einem solchen Gremium<br />

sollten mit dem Bundesverband BZP<br />

sowohl Vertreter des <strong>Taxi</strong>gewerbes wie<br />

auch der <strong>Taxi</strong>kunden (eventuell durch den<br />

Bundesverband der Verbraucherzentralen)<br />

vertreten sein. Gemeinsam hätten die<br />

Damen und Herren sowohl eine Tarifstruktur<br />

und -höhe zu entwerfen wie auch die<br />

turnusmäßigen Tarifanpassungen zu erarbeiten.<br />

Ein einheitlicher Standardtarif dient<br />

auch weiterhin der Unterbindung von Dumping-Wettbewerb<br />

und sichert die Daseinsvorsorge<br />

im Bereich der individuellen<br />

Berlin<br />

Bamberg<br />

Mobilitäts-Angebote.<br />

Gegen mehr Wettbewerb<br />

durch eine Möglichkeit<br />

zur Preisdifferenzierung<br />

oberhalb<br />

des Standardpreises,<br />

zum Beispiel<br />

für zusätzliche Services<br />

bei Bestelltouren, wäre dagegen<br />

nichts einzuwenden.<br />

Gedient wäre mit einem bundeseinheitlichen<br />

<strong>Taxi</strong>tarif allen <strong>Taxi</strong>unternehmen. Sie<br />

erhielten eine Verlässlichkeit durch regelmäßige<br />

Tarifanpassungen an die laufenden<br />

Kostenerhöhungen und wären damit in der<br />

Lage, zeitnah unter anderem Spritpreisschwankungen<br />

und die zweijährlichen<br />

Erhöhungen des Mindestlohnes kompensieren.<br />

Nur der Oldenburger <strong>Taxi</strong>kollegen<br />

Jürgen Rückin könnte seiner Sammel-<br />

Leidenschaft nicht mehr fröhnen. Es wird<br />

sich sicherlich ein anderes Betätigungsfeld<br />

für den fleißigen Sammler finden. cg<br />

Clemens Grün ist Vorsitzender des<br />

„HTV - Hamburger Taxenverband e.V.“ und<br />

betreibt den Blog „<strong>Taxi</strong>-Magazin.de“.<br />

ILLUSTRATION: Noun Project / Candice Gras, Noun Project / NOPIXEL, FOTO: Clemens Grün<br />

32<br />

MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI


GASTKOMMENTAR<br />

DER SCHATZ<br />

DER<br />

NIBELUNGEN<br />

In Worms sorgt ein<br />

<strong>Taxi</strong>gutachten für<br />

sagenhafte Zahlen.<br />

FOTO: Fotolia / fergregory<br />

Die Stadt Worms, kreisfreie Stadt in<br />

Rheinland-Pfalz, inmitten der<br />

Me tropolen Rhein-Neckar und<br />

Rhein-Main und idyllisch am Rhein gelegen,<br />

sagenumwobene Hauptstadt und Festspielstadt<br />

der Nibelungen. Der Sage<br />

zufolge liegt dort irgendwo der Schatz der<br />

Nibelungen, der einst im Rhein versenkt<br />

wurde. Das historische Bild hat durchaus<br />

Bezug zur Gegenwart; hüten doch die Stadtoberen<br />

heute die <strong>Taxi</strong>genehmigungen wie<br />

einst ihre historischen Vorbilder den Nibelungenschatz,<br />

und ein Gutachter bewacht<br />

wie dereinst die Zwergengestalt „Alberich“,<br />

die Vergabe der Konzessionen.<br />

Getreu dem historischen Vorbild erweist<br />

sich das gefertigte Gutachten als Höhlenreich,<br />

dunkel im Ganzen, aber nicht<br />

unüberwindbar.<br />

DAS WORMSER TAXI-GUTACHTEN<br />

Um die Funktionsfähigkeit des Wormser <strong>Taxi</strong>gewerbes nach § 13,4 PBefG<br />

zu bewerten, hat das Unternehmen TOKOM aus Rostock am 18. Dezember<br />

2015 der Stadt Worms ein Gutachten vorgelegt. Darin werden beispielsweise<br />

Nettoumsätze pro Genehmigung zwischen 101 000 Euro und<br />

145 900 Euro ermittelt und Einnahmen von bis zu 1,50 Euro pro Kilometer<br />

errechnet. Trotz dieser Werte kommt das Gutachten zu dem Schluss,<br />

dass die Funktionsfähigkeit des <strong>Taxi</strong>gewerbes nicht gewährleistet sei,<br />

und empfiehlt neben einer Reduzierung der Anzahl der <strong>Taxi</strong>konzessionen<br />

auch eine sehr hoch angesetzte Tariferhöhung.<br />

Der Tarifvorschlag des Gutachters wurde zunächst umgesetzt, nach<br />

Protesten des Gewerbes nochmals geändert. Derzeit befindet sich das<br />

gesamte Gutachten in Überarbeitung, wozu nun wiederholt Unternehmenskenndaten<br />

nachgefragt werden, während bei der Ausgangsbegutachtung,<br />

trotz eines umfassenden Auskunftsverlangens über die<br />

Geschäftsjahre 2008 bis 2014, offensichtlich nur unvollständige Angaben<br />

vorlagen. <br />

jh<br />

SIEGFRIED<br />

UND DER ZWERG<br />

Wie damals Siegfried den Zwergen<br />

besiegte, war im heutigen Vorbild ein<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmen erfolgreich und hat sich<br />

sechs <strong>Taxi</strong>konzessionen erstritten, trotz<br />

eines Gutachtens, welches die Funktionsfähigkeit<br />

des örtlichen Taxengewerbes nach<br />

§ 13 Abs. 4 PBefG als in seiner Funktion<br />

bedroht sieht. Dabei hat der „Alberich“<br />

unter den Gutachtern doch alles so schön<br />

berechnet, wenn auch auf einer schmalen<br />

Datengrundlage:<br />

Zwischen 120 000 Euro und 140 000<br />

Euro je Fahrzeug und Genehmigung Nettoumsatz,<br />

bei durchschnittlich 70 000 bis<br />

90 000 km jährlicher Fahrzeuglaufleistung,<br />

daraus folgend Kilometer-Erlöse zwischen<br />

1,41 und 1,55 Euro, alles in allem Traumwerte,<br />

die<br />

darauf hinweisen,<br />

dass der Besitz einer <strong>Taxi</strong>genehmigung<br />

in Worms dem Nibelungenschatz<br />

quasi gleichkommt. Schlimm nur,<br />

dass alleine diese Zahlen im nationalen<br />

Vergleich deutlich von allen sonst seriös<br />

ermittelten Werten erheblich abweichen<br />

und daher bei Kennern der Materie nur für<br />

Kopfschütteln sorgen.<br />

In der Folge daraus finden die Vorschläge<br />

des Schatzhüters zu neuen <strong>Taxi</strong>-Tarifen<br />

keine Zustimmung. Zwei beschlossene<br />

und verkündete Tarifänderungen innerhalb<br />

kurzer Frist sorgen dafür, dass die<br />

zuständigen Eichbehörden auch einen Teil<br />

des Schatzes abbekommen.<br />

Derweil sammelt der Gralshüter fleißig<br />

weiter Unternehmensdaten, um seine Einschätzungen<br />

und Prognosen weiter zu<br />

untermauern. Alles in allem ist es offensichtlich<br />

in der Realität wie in der Sage:<br />

Alle mühen sich, teilweise vergebens und<br />

teilweise umsonst, den Nibelungenschatz<br />

endlich zu finden.<br />

Dabei ist es bei Gutachten zur Funktionsfähigkeit<br />

des <strong>Taxi</strong>marktes eigentlich<br />

ganz einfach: Erstens findet man keine<br />

Schätze und zweitens muss eine Behörde<br />

auf die Wahl des Gutachters gut achten, da<br />

sie ansonsten wegen einer falschen Prognose<br />

ins Schwert der Justitia läuft! au<br />

Axel Ulmer ist ausgebildeter<br />

Volljurist mit Schwerpunkt<br />

Verwaltungsrecht/PBefG und fungiert<br />

als Unternehmensberater für die Ulmer<br />

Consulting UG in Kaiserslautern.<br />

TAXI MÄRZ / <strong>2017</strong><br />

33


TAXI TIMES APP<br />

»MERHABA<br />

LEHRER«<br />

Seit Sommer letzten Jahres werden<br />

zahlreiche <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Meldungen<br />

auch ins Türkische übersetzt.<br />

Ein Berliner Kollege nutzt diesen<br />

Service auf besondere Art und Weise.<br />

Merhaba Lehrer: Hayrettin „Simi“ Şimşek<br />

übersetzt für <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> ins Türkische.<br />

Es gibt keine genauen Statistiken,<br />

aber vor allem in den Ballungsgebieten<br />

sind viele unserer <strong>Taxi</strong>kollegen<br />

türkischer Abstammung. Damit<br />

auch sie über die aktuellen Nachrichten<br />

aus der Branche informiert sind sowie<br />

alles Wichtige über gewerbepolitische<br />

Aktivitäten, neue Gesetze und technische<br />

Entwicklungen erfahren, übersetzt <strong>Taxi</strong><br />

<strong>Times</strong> seine Meldungen ins Türkische.<br />

Nachgelesen werden<br />

können sie in der <strong>Taxi</strong><br />

<strong>Times</strong> App, die sowohl<br />

für Apple als auch für<br />

Android in den jeweiligen<br />

Stores kostenlos<br />

heruntergeladen werden<br />

kann.<br />

Verantwortlich für<br />

die Übersetzungen ist<br />

der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Redakteur<br />

und Berliner <strong>Taxi</strong>unternehmer Hayrettin<br />

Simsek. „Ich kann beide Tätigkeiten<br />

wunderbar miteinander verknüpfen“,<br />

erzählt er. „Während ich am Halteplatz<br />

warte, übersetze ich die Meldungen, die<br />

aktuell über die deutsche Seite der <strong>Taxi</strong><br />

<strong>Times</strong>-Homepage bzw. -App eingegangen<br />

sind.“ Manchmal benötige ich dafür bis zu<br />

sechs Stunden, weil der nächste Funk-Auftrag<br />

oder Einsteiger schon kommt, bevor<br />

ich mit der Übersetzung fertig bin.“ Bei<br />

besonders wichtigen Meldungen opfert<br />

TÜRKISCH AUCH<br />

AUF FACEBOOK<br />

Ganz neu gibt es im <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Verlag<br />

jetzt auch die Facebookseite „<strong>Taxi</strong><br />

<strong>Times</strong> Türkçe“, der sich in wenigen<br />

Wochen bereits knapp 400 Follower<br />

angeschlossen haben.<br />

»Endlich<br />

ich alles und<br />

brauche es<br />

nicht mehr zu<br />

googeln.«<br />

„Simi“, wie er von all seinen türkischen<br />

Freunden nur genannt wird, auch mal<br />

seine Pause oder gar die nächste Tour, um<br />

schnell übersetzen zu können.<br />

In Berlin hat es sich längst rumgesprochen,<br />

dass Simi in Doppelfunktion tätig<br />

ist. Er bekommt dadurch sehr oft ein direktes<br />

Feedback von der Straße. So wie vor<br />

einiger Zeit vom Kollegen Mehmet Demir.<br />

„Ich wollte mir am Imbiss gerade einen<br />

Cappuccino holen, als<br />

ich von Mehmet mit<br />

den Worten „Merhaba<br />

verstehe<br />

Lehrer“ angesprochen<br />

wurde. Er zeigte dabei<br />

auf die <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

App, ganz speziell auf<br />

die Meldung über den<br />

neuen Kleinbus von<br />

Toyota. Erst auf<br />

Deutsch, dann auf Türkisch.<br />

„Endlich verstehe ich alles und<br />

brauche es nicht mehr zu googeln“, sagte<br />

Mehmet und klopfte Simi dabei auf die<br />

Schulter: „Dank dir!“<br />

Simi hat sich über dieses Lob sehr<br />

gefreut und sieht sich in seiner Aufgabe<br />

bestätigt. „Einige Fachbegriffe oder<br />

Beschreibungen kann man nicht wortwörtlich<br />

ins Türkische übersetzen. Ein<br />

,harmonisches Fahrwerk‘ muss man<br />

beispielsweise umschreiben, Synonyme<br />

verwenden oder in Zusammenhängen<br />

erläutern. Mehmet erzählte mir, dass<br />

er auf diese Art auch jeden Tag besser<br />

Deutsch lernt“, freut sich Simi. „Vor allen<br />

Dingen das, was für seine Arbeit als <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

wichtig ist.“<br />

Bleibt nur noch, für alle nicht türkischen<br />

Leser der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> zu klären, dass<br />

„merhaba“ ein türkisches Grußwort ist,<br />

vergleichbar mit „Guten Tag“, dem norddeutschen<br />

„Moin“ oder dem bayerischen<br />

„Grüß Gott“. <br />

jh<br />

IMPRESSUM<br />

Verlag<br />

taxi-times Verlags GmbH<br />

Frankfurter Ring 193 a<br />

80807 München, Deutschland<br />

Telefon: +49 (0)89/14838791,<br />

Fax: +49 (0)89/14838789<br />

E-Mail: info@taxi-times.taxi,<br />

Internet: www.taxi-times.taxi<br />

Geschäftsführung: Jürgen Hartmann<br />

Bankverbindung<br />

Stadtsparkasse München<br />

BLZ 70150000, Kontonummer 1003173828<br />

IBAN: DE89701500001003173828<br />

BIC: SSKMDEMM<br />

UST-ID: DE293535109<br />

Handelsregister: Amtsgericht München<br />

HRB 209524<br />

Redaktion (redaktion@taxi-times.taxi)<br />

Tom Buntrock (tb), Wim Faber (wf), Jürgen<br />

Hartmann (jh, V.i.S.d.P.), Wilfried Hochfeld (wf),<br />

Hayrettin Şimşek (hs), Nicola Urban (nu)<br />

Mitarbeiter dieser Ausgabe<br />

Clemens Grün, Axel Ulmer<br />

Grafik & Produktion<br />

Katja Stellert (Artdirektion),<br />

Martina Jacob, Bettina Knoop<br />

Raufeld Medien GmbH<br />

Paul-Lincke-Ufer 42/43, 10999 Berlin<br />

Telefon: +49 (0)30/ 69566589<br />

Anzeigenleitung, Online-Verkauf, Vertrieb<br />

Elke Gersdorf, e.gersdorf@taxi-times.taxi<br />

Telefon: +49 (0)89/14838792,<br />

Fax: +49 (0)89/14838789<br />

Druck<br />

Chroma Druckerei<br />

Przemysłowa 5, 68-200 Żary, Polen<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>DACH</strong> erscheint<br />

seit 2016 in Kooperation mit<br />

Erscheinungsweise 6 x pro Jahr<br />

Heftpreis: 4,80 €, Jahres-Abo: 35.- €<br />

ISSN-Nr.: 2367-3834<br />

Weitere <strong>Taxi</strong>-Magazine aus dem <strong>Taxi</strong>-<strong>Times</strong> Verlag:<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> München<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

34<br />

MÄRZ / <strong>2017</strong> TAXI


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„Noch ist der Anteil an Online-Bestellungen ja überschaubar,<br />

aber diese Plattform wird immer wichtiger. Auch mit der Adresse<br />

81111.taxi sind wir darauf vorbereitet.“<br />

Remmer Witte, Prokurist der Oldenburger Acht-Elf-Elf das <strong>Taxi</strong> GmbH mit 18 Fahrzeugen<br />

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