(Microsoft PowerPoint - Ppt0000001.ppt [Schreibgesch\374tzt]) - AABK
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Warum ambulant?<br />
Wie in der ambulanten Versorgung üblich, bleibt die Verantwortung für Pflege und<br />
Begleitung in der Hand der Erkrankten bzw. ihrer Angehörigen oder gesetzlichen<br />
Betreuer. In Wohngemeinschaften dieser Art gibt es keinen Einrichtungsträger.<br />
Die Umsetzung ist hier an eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen<br />
Vermieter, Angehörigen und Pflegedienst gebunden. Der Vermieter schließt mit<br />
allen Mietern bzw. stellvertretend ihren Angehörigen Einzelmietverträge ab. Der<br />
Pflegedienst ist „Gast“ im Haus. Er darf ohne die Zustimmung der Angehörigen<br />
fremden Menschen keinen Zugang zur Wohngemeinschaft gewähren. Das bedeutet,<br />
dass alle Menschen, die die Wohngemeinschaft besichtigen oder aus anderen<br />
Gründen besuchen wollen, dazu immer die Erlaubnis der Angehörigen brauchen. Der<br />
Vermieter darf nicht gleichzeitig den Pflegedienst stellen. Ist dies doch der Fall, muss<br />
der Vermieter sicherstellen, dass die Wahlfreiheit der Angehörigen gesichert ist.<br />
Dazu hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Gruppe der Angehörigen so organisiert<br />
wird, dass sie als Gruppe zusammenarbeiten kann, über ihre Rechte Bescheid weiß<br />
und sich grundsätzlich auch für einen anderen Pflegedienst entscheiden kann.<br />
Wohngemeinschaften, die diese Kriterien nicht erfüllen, fallen unter das Heimgesetz,<br />
wodurch sie anderen rechtlichen Bestimmungen unterliegen. Ob die Anforderungen<br />
an eine ambulante Wohngemeinschaft erfüllt sind, prüft die Heimaufsicht. Die<br />
Heimaufsicht schaut sich in der Regel die Miet- und Dienstleistungsverträge an und<br />
achtet darauf, dass diese im Sinne der Wahlfreiheit unabhängig voneinander<br />
geschlossen werden können. Ferner klärt sie mit der Angehörigengruppe, ob sie<br />
Unterstützung beim Aufbau benötigt und steht der Angehörigengruppe beratend zur<br />
Seite.<br />
Unabhängig von den rechtlichen Gegebenheiten strebt die <strong>AABK</strong> Düsseldorf GmbH<br />
den Abschluss eines öffentlich rechtlichen Vertrages mit der Düsseldorfer<br />
Heimaufsicht an, wodurch Qualitätssicherung und Transparenz gewährleistet<br />
werden.
Für wen ist eine Wohngemeinschaft geeignet?<br />
Mieter<br />
Eine Wohngemeinschaft eignet sich vor allem für pflegebedürftige und<br />
demenzkranke Menschen, die gerne in Gemeinschaft leben. Die Demenz sollte<br />
vom Facharzt diagnostiziert sein. Darüber hinaus ist es von Vorteil, wenn die<br />
Erkrankten beim Einzug noch so mobil sind, dass sie am Leben in der Gruppe<br />
teilnehmen können. Wenn möglich, sollten die Mieter aus der näheren Umgebung<br />
kommen, um weiterhin in ihrem vertrauten Umfeld wohnen zu können. Die<br />
Aufnahme von Menschen mit einem ausgeprägten Bewegungsdrang und schweren<br />
Verhaltensstörungen ist nicht problemlos und hängt von den individuellen<br />
Bedingungen der Wohngemeinschaft ab.<br />
Angehörige bzw. persönliche Interessenvertreter<br />
Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine sinnvolle Alternative für<br />
Angehörige, die Entlastung suchen, aber weiterhin Einfluss nehmen wollen. Sie<br />
sollten in räumlicher Nähe zur Wohngemeinschaft wohnen und gerne mit anderen<br />
Menschen zusammenarbeiten. Angehörige sollten bedenken, dass sie eine<br />
Bevollmächtigung benötigen oder vom Amtsgericht zum Betreuer bestellt sein<br />
müssen, um den Erkrankten wirkungsvoll vertreten zu können.<br />
Es gibt viele Gründe, warum Angehörige das Engagement für eine<br />
Wohngemeinschaft nicht selbst übernehmen können. In so einem Fall können aber<br />
auch andere Personen, als Stellvertreter bestimmt werden.
KOSTEN UND FINANZIERUNG I<br />
Die Frage, ob diese Wohnform das Richtige für Sie und den Erkrankten ist,<br />
hängt nicht zuletzt auch von den Kosten und den Finanzierungsmöglichkeiten<br />
ab. Anders als für Alten- und Pflegeheime gibt es für Wohngemeinschaften<br />
keine festen Preise für die Pflege und Betreuung. Die Kosten, die für den<br />
einzelnen Mieter entstehen, hängen in erster Linie von seinem persönlichen<br />
Pflegebedarf und der Höhe der Miete ab und können dadurch für den<br />
Einzelnen sehr unterschiedlich ausfallen. Für Menschen, die sich das erste Mal<br />
mit den Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten in ambulant betreuten<br />
Wohngemeinschaften befassen, ist es mitunter nicht ganz einfach<br />
nachzuvollziehen, wie sich die Kosten im Einzelnen zusammensetzen und<br />
welche Möglichkeiten der Finanzierung bestehen. Ich habe versucht, die<br />
einzelnen Kostenpunkte und ihr Zustandekommen möglichst verständlich zu<br />
erläutern und die Möglichkeiten der Finanzierung anschaulich an einem<br />
Fallbeispiel darzustellen.<br />
Frau Meier ist 88 Jahre alt und verwitwet. Seit fünf Jahren leidet sie an einer<br />
Demenz vom Alzheimer-Typ. Bis vor einem Jahr lebte sie in ihrer eigenen<br />
Wohnung und wurde von ihrer Tochter versorgt, die in der Nachbarschaft lebt.<br />
In den letzten Monaten vor dem Umzug kam morgens und abends eine<br />
Mitarbeiterin der <strong>AABK</strong> ambulante Pflege. Als es für Frau Meier nicht mehr<br />
möglich war, allein in ihrer Wohnung zu leben, entschied sich die Tochter für<br />
eine von uns ambulant betreute Wohngemeinschaft. Frau Meier teilt sich nun<br />
mit sieben anderen Mietern eine große Wohnung. Die Tochter ist mittlerweile<br />
Sprecherin der Angehörigengruppe.<br />
In den Wohngemeinschaften setzen sich die Kosten in der Regel aus folgenden<br />
Einzelposten zusammen:<br />
· Miete und Nebenkosten;<br />
· Ausstattung des Zimmers, der Wohnung;<br />
· Lebensmittel, Hauswirtschaft und persönliche Bedürfnisse;<br />
· Pflege und Betreuung.
KOSTEN UND FINANZIERUNG II<br />
Miete und Nebenkosten<br />
Jeder Mieter zahlt an den Vermieter die Miet- und Nebenkosten für sein<br />
Zimmer sowie anteilig die Kosten für die Gemeinschaftsfläche. Miet- und<br />
Nebenkosten zahlen die Mieter grundsätzlich aus eigenem Einkommen oder<br />
Vermögen. Wenn das Einkommen oder Vermögen der Mieter nicht ausreicht,<br />
können diese Kosten von der Sozialhilfe (Grundsicherung nach dem SGB XII)<br />
übernommen werden.<br />
Das Zimmer, das Frau Meier in der WG bewohnt, hat 12 m 2 .<br />
Die Gemeinschaftsfläche beträgt 215 m 2 . Ihr Zimmer und die anteilige<br />
Gemeinschaftsfläche kosten 300,00 Euro. Die Nebenkosten belaufen sich auf<br />
100,00 Euro pro Monat.<br />
Lebensmittel, Hauswirtschaft und persönliche Bedürfnisse<br />
Wie zu Hause entsteht für jeden Mieter ein Bedarf an Lebensmitteln und<br />
Hauswirtschaftsartikeln. Es ist zu empfehlen, dass die Angehörigen<br />
gemeinsam eine feste Summe veranschlagen, die pro Monat für jeden Mieter<br />
in die Haushaltskasse eingezahlt wird. Daraus können dann alle Einkäufe für<br />
Tagesmahlzeiten und Getränke sowie allgemeine Hygiene- und<br />
Haushaltsartikel für die ganze Gruppe bezahlt werden. Erfahrungsgemäß<br />
entstehen hier Kosten in Höhe von ca. 6 bis 7 Euro je Mieter und Tag, pro<br />
Person im Monat also in etwa zwischen 180 und 210 Euro. Hinzu kommen die<br />
Ausgaben für persönliche Bedürfnisse der Mieter, wie Hygieneartikel oder<br />
Friseurbesuche, deren Höhe in Abhängigkeit von den Bedürfnissen der<br />
Einzelnen sehr unterschiedlich ausfallen wird.<br />
In die Gemeinschaftskasse zahlt Frau Meier gemäß der Absprache der<br />
Angehörigen pro Monat 200,00 Euro. Frau Meier benötigt für ihre<br />
persönlichen Bedürfnisse im Monat ungefähr 50,00 Euro. Davon werden der<br />
regelmäßige Friseurbesuch, die Fußpflege und das Gläschen Rotwein am<br />
Abend bezahlt.
Kosten und Finanzierung III<br />
Pflege und Betreuung<br />
Der finanzielle Löwenanteil entsteht in einer Wohngemeinschaft im Bereich der Pflege und<br />
Betreuung der Mieter. Für jeden Mieter wird, wie in der ambulanten Versorgung üblich, sein<br />
individueller Pflege- und Betreuungsbedarf von der <strong>AABK</strong> erhoben. Daraufhin schließt der<br />
<strong>AABK</strong> ambulanter Dienst mit jedem einzelnen Mieter einen Pflegevertrag ab, in dem genau<br />
festgelegt wird, welche Pflegeleistungen der Pflegebedürftige vom Pflegedienst erhält und<br />
welche Kosten dafür entstehen. Aus der Summe der Leistungen aller Mieter bildet die <strong>AABK</strong><br />
das Budget, aus dem sie das Pflegeteam bezahlen kann, das in der Wohngemeinschaft<br />
eingesetzt wird. Damit sie mit der vorhandenen Summe auskommt und gleichzeitig die<br />
Qualität der Versorgung gewährleistet, stellt die <strong>AABK</strong> ein Team aus Mitarbeitern<br />
zusammen, die unterschiedliche Qualifikationen mitbringen (und dadurch auch<br />
unterschiedlich teuer sind) und deren Wochenarbeitszeiten variieren.<br />
Eine Rund-um-die-Uhr Pflege und Betreuung durch die <strong>AABK</strong> wird in einer<br />
Wohngemeinschaft deshalb möglich, weil alle Mieter gemeinsam die <strong>AABK</strong> Düsseldorf GmbH<br />
engagieren. Durch die Versorgung von mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen<br />
Wohnung entstehen sogenannte Synergieeffekte. Ursache dafür sind z.B. die gemeinsame<br />
Zubereitung der Mahlzeiten für alle Mieter oder die Minimierung von Wegezeiten.<br />
Pflegebedürftige Menschen müssen die Kosten für Pflege und Betreuung durch einen<br />
ambulanten Pflegedienst nicht komplett aus eigener Tasche bezahlen. Die Finanzierung setzt<br />
sich in der Regel folgendermaßen zusammen:<br />
· Ansprüche aus der Pflegeversicherung (Häusliche Pflege nach SGB XI);<br />
· Ansprüche aus der Krankenversicherung (Häusliche Krankenpflege nach SGB<br />
V);<br />
· eigenes Einkommen oder Vermögen:<br />
· ergänzende Ansprüche aus der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) bei<br />
Bedürftigkeit<br />
Die Pflegeversicherung<br />
Jeder Versicherte, der vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen als pflegebedürftig<br />
eingestuft wurde, erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung, und zwar unabhängig von<br />
seinem Einkommen. Wird die Wohngemeinschaft ambulant betreut, können aus der<br />
Pflegeversicherung allerdings nur Leistungen der häuslichen Pflege eingesetzt werden. Diese<br />
Leistungen der häuslichen Pflege werden entweder in Form von Geldleistungen, dem<br />
sogenannten Pflegegeld (§37 SGB XI) ausgezahlt oder als sogenannte Sachleistungen (§36<br />
SGB XI) gewährt. Die Vergabe von Pflegegeld setzt voraus, dass ein Angehöriger die Pflege<br />
übernimmt, während die Gewährung von Sachleistungen daran gebunden ist, dass ein<br />
professioneller Dienst die Pflege leistet.
Kosten und Finanzierung IV<br />
Angehörige von Wohngemeinschaften können demnach je nach Pflegestufe<br />
des Erkrankten Sachleistungen in unterschiedlicher Höhe zur Finanzierung<br />
der Pflege einsetzen. Allerdings können hier nur Leistungen abgerechnet<br />
werden, die im Leistungskatalog der Pflegekassen enthalten sind.<br />
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat Frau Meier<br />
nach der Begutachtung in die Pflegestufe II eingestuft. Die <strong>AABK</strong> hat bei<br />
seiner Bedarfsanalyse festgestellt, dass Frau Meier Hilfe benötigt bei der<br />
Körperpflege, beim Aufstehen und Zubettgehen, bei der Zubereitung von<br />
Mahlzeiten, dem Treppensteigen und der Reinigung der Wohnung.<br />
Für alle diese Leistungen berechnet die <strong>AABK</strong> im Monat 2.800,00 Euro. Für<br />
Pflegestufe II erhält Frau Meier 980,00 Euro aus der Pflegeversicherung. Ihr<br />
Eigenanteil an der Pflege beträgt nach Abzug der Pflegeversicherungsleistung<br />
also noch 1.820,00 Euro pro Monat.<br />
Um die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Demenz in der Pflegeversicherung<br />
wenigstens ansatzweise zu berücksichtigen, hat der Gesetzgeber<br />
im Jahr 2008 das sogenannte Pflegeleistungsergänzungsgesetz (PflEG § 45 b<br />
SGB XI) erweitert, das Leistungen für Personen mit erheblichem allgemeinen<br />
Betreuungsbedarf in Höhe von 100 bis 200,00 Euro pro Monat und Person<br />
bereit hält. Nach diesem Gesetz können vor allem Leistungen der<br />
allgemeinen Anleitung und Betreuung von Menschen mit Demenz<br />
abgerechnet werden, die nicht zur Grundpflege gehören. Ob ein Anspruch<br />
auf diese Leistungen besteht, wird bei der Begutachtung der<br />
Pflegebedürftigkeit durch den MDK geprüft.<br />
Frau Meier erhält pro Monat 200 Euro über das Pflegeleistungsergänzungsgesetz.<br />
Dadurch verringert sich ihr monatlicher Eigenanteil an<br />
den Kosten für Pflege und Betreuung noch einmal um diesen Betrag. Also<br />
hier 1.620,00 Euro
Kosten und Finanzierung V<br />
Die Krankenversicherung<br />
In ambulant betreuten Wohngemeinschaften können pflegebedürftige<br />
Personen auch Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen,<br />
wenn dieser Bedarf besteht. Zur so genannten Behandlungspflege (§37 SGB<br />
V) gehören Verrichtungen wie Medikamentengabe und -kontrolle,<br />
Blutzuckerkontrolle und Insulingabe. Die <strong>AABK</strong> darf diese Leistungen nur<br />
nach ärztlicher Verordnung durchführen. Wie viel sie für die einzelnen<br />
Verrichtungen abrechnen kann, hängt von den Vereinbarungen mit den<br />
Krankenkassen ab.<br />
Als Diabetikerin braucht Frau Meier vor jeder Mahlzeit eine Insulinspritze,<br />
sie bekommt Medikamente gegen Bluthochdruck und braucht eine Wundbehandlung<br />
für ihr offenes Bein. Diese Maßnahmen hat ihr Hausarzt<br />
verordnet, die <strong>AABK</strong> führt sie aus. Die <strong>AABK</strong> bekommt von der Krankenkasse<br />
400,00 Euro für diese Pflegeleistungen. Dadurch reduziert sich der<br />
Eigenanteil von Frau Meier für die Pflege und Betreuung auf 1.220,00 Euro<br />
pro Monat.<br />
Eigenes Einkommen und Vermögen<br />
Nachdem die Leistungen aus Pflege- und Krankenversicherung von den<br />
Pflege- und Betreuungskosten abgezogen sind, lässt sich der verbleibende<br />
Eigenanteil der pflegebedürftigen Person berechnen. Dieser verbleibende<br />
Anteil muss aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlt werden.<br />
Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) bei Bedürftigkeit<br />
Niemand muss aus der Wohngemeinschaft ausziehen, weil sein Einkommen<br />
zu gering und das eigene Vermögen aufgebraucht ist. Reicht das eigene<br />
Einkommen und/oder Vermögen nicht aus, um die verbleibenden Kosten für<br />
die Pflege zu bezahlen, kann beim Grundsicherungs- und Sozialamt ein<br />
Antrag auf Übernahme dieser Kosten gestellt werden.<br />
Zuständig ist immer das Grundsicherungs- und Sozialamt des Bezirks, in dem<br />
der Pflegebedürftige vor dem Umzug in die Wohngemeinschaft gewohnt hat.<br />
Bei der Prüfung des Anspruchs auf eine Übernahme der Pflege- und<br />
Betreuungskosten durch das Grundsicherungs- und Sozialamt wird ermittelt,<br />
ob und in welcher Höhe sich die pflegebedürftige Person an den Kosten<br />
beteiligen muss.
Leistungen und Preise für die ambulante Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XI.<br />
Nr. Leistungsart Leistungsmerkmale Preis<br />
LK 1 Ganzwaschung Umfasst z.B. Ganzkörperwäsche im Bett, Duschen, Baden. 14,67 €<br />
LK 2 Teilwaschung Umfasst z.B. Waschen des Oberkörpers, Unterkörpers, Teilregionen. 7,87 €<br />
LK 3 Ausscheidung Umfasst z.B. zur Toilette bringen, auf Toilette setzen, Windelhose<br />
anlegen, Urinbeutel leeren<br />
3,58 €<br />
LK 4 Selbständige<br />
Umfasst z.B. Anrichten der Nahrung, mundgerechte Zubereitung, 3,58 €<br />
Nahrungsaufnahme Reichen der Nahrung<br />
LK 5 Hilfe bei der<br />
Umfasst z.B. Leistungen wie LK 4, zusätzlich Hilfe und Unterstützung 8,95 €<br />
Nahrungsaufnahme beim Essen und Trinken.<br />
LK 6 Sonderkost (PEG) Umfasst z.B. Sonderkost bei implantierter Sonde,<br />
Sonderkostaufbereitung, Verabreichung<br />
3,58 €<br />
LK 7 Lagern / Betten Umfasst z.B. bettlägerige Patienten umlagern, Seitenlagerung, zu Bett<br />
bringen, Bett beziehen.<br />
3,58 €<br />
LK 8 Mobilisation Umfasst z.B. Gehübungen, aktivierendes Anleiten, Unterstützung in der 6,44 €<br />
Rekonvaleszenz.<br />
LK 9 Hilfe beim Verlassen der Umfasst z.B. Begleitung bei Arztbesuchen, Aktivitäten und<br />
12,88 €<br />
Wohnung<br />
Behördengängen.<br />
LK 10 Beheizen des Wohnbereichs 2,15 €<br />
LK 11 Einkaufen Umfasst z.B. Erstellen der Einkaufsliste, Einkaufen, Einräumen des<br />
Einkaufs, Beachten der Verfalldaten.<br />
5,37 €<br />
LK 12 Zubereitung warmer<br />
Speisen<br />
Umfasst z.B. Zubereitung warmer Mahlzeiten, Kochen, Spülen 5,37 €<br />
LK 13 Reinigen der Wohnung Umfasst z.B. Reinigen des Wohnbereichs, Trennung und Entsorgung<br />
des Abfalls<br />
19,33 €<br />
LK 14 Wechsel / Waschen der Umfasst z.B. Wechsel / Waschen der Wäsche / Kleidung, Pflege der 12,88 €<br />
Kleidung<br />
Wäsche, Einräumen.<br />
LK 15 Hausbesuch Umfasst z.B. Hausbesuchspauschale, nur 2x abrechenbar 1,79 €<br />
LK 15A Hausbesuchspauschale erhöht bei den Positionen<br />
3, 4, 6, 7, 8, 10, 12<br />
5,62 €<br />
LK 16 Erstbesuch Umfasst z.B. Erhebung der persönlichen Daten, Pflegeanamnese,<br />
Erstellung der Pflegeplanung.<br />
17,90 €<br />
LK 17 Beratungsbesuch nach a: Pflegestufen I + II alle 6 Monate 16,00 €<br />
§ 37, Abs. 3, SGB XI b: Pflegestufe III alle 3 Monate 26,00 €<br />
LK 18 Große Grundpflege Umfasst z.B. Ganzwaschung, Lagern, Betten, selbständige<br />
Nahrungsaufnahme.<br />
21,83 €<br />
LK 19 Große Grundpflege Umfasst z.B. Ganzwaschung und Ausscheidung 16,11 €<br />
LK 20 Kleine Grundpflege Umfasst z.B. Teilwaschung, Lagern / Betten, selbständige<br />
Nahrungsaufnahme.<br />
16,11 €<br />
LK 21 Kleine Grundpflege Umfasst z.B. Teilwaschung und Ausscheidung 10,38 €<br />
LK 22 Große hauswirtschaft- Umfasst z.B. Reinigung des Wohnbereichs, Waschen / Wechseln der 27,21 €<br />
lliche Versorgung Bekleidung<br />
LK 23 Große Grundpflege Umfasst z.B. Ganzwaschung, Ausscheidung sowie Lagern / Betten 18,61 €<br />
LK 24 Große Grundpflege Umfasst z.B. Ganzwaschung, Lagern / Betten, Hilfe bei der<br />
Nahrungsaufnahme<br />
26,48 €<br />
LK 25 Kleine Grundpflege Umfasst z.B. Teilwaschung, Lagern / Betten, Ausscheidung. 12,53 €<br />
LK 26 Kleine Grundpflege Umfasst z.B. Teilwaschung, Lagern / Betten, Hilfe bei der<br />
Nahrungsaufnahme<br />
20,76 €<br />
LK 27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1 3,58 €<br />
LK 28 Kleine pflegerische Hilfestellung 2 3,58 €<br />
LK 29 Kleine pflegerische Hilfestellung 3 6,09 €<br />
LK 30 Kleine pflegerische Hilfestellung 4 2,86 €
Mietvertrag<br />
zwischen<br />
Sonnenbau Immobilien GmbH, Burgmüllerstraße 8, 40235 Düsseldorf<br />
- Vermieter -<br />
und<br />
........................................................., geb. am ......................,<br />
vertreten durch...............................................................................................................<br />
- Mieter -<br />
§ 1 Mieträume<br />
1) Der Vermieter vermietet dem Mieter das Zimmer Nr. ............ mit Duschbad und WC im<br />
Hause Rather Kreuzweg 76, 40472 Düsseldorf zur Benutzung als Wohnung.<br />
2) Der Mieter ist berechtigt, die Gemeinschaftsräume, zum Beispiel Bäder, Küche,<br />
Wohnzimmer, Waschküche, Garten usw., soweit vorhanden, mitzubenutzen.<br />
§ 2 Mietzeit<br />
Das Mietverhältnis beginnt am ................................... und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
Die Parteien können das Mietverhältnis jederzeit innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen. Es wird<br />
ausdrücklich vereinbart, dass das Mietverhältnis nicht mit dem Tod des Bewohners erlischt, sondern von<br />
dessen Erben innerhalb der gesetzlichen Frist zu kündigen ist. Die Kündigung muss in schriftlicher Form bis<br />
zum 03. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erfolgen.<br />
Nach Beendigung der Mietzeit sind die Räume vollständig geräumt, renoviert und besenrein mit sämtlichen<br />
Schlüsseln, auch den vom Mieter selbst beschafften, zurückzugeben.<br />
§ 3 Miete und Nebenkosten<br />
Die Nettomiete beträgt monatlich ....................... € (in Worten: ......................... EURO) zuzüglich<br />
Vorauszahlungen auf die nachfolgend aufgeführten Betriebskosten in Höhe von 100,00 €. Der monatliche<br />
Überweisungsbetrag beträgt somit ..................... €.<br />
Muster<br />
Neben der Nettomiete sind anteilig folgende Betriebskosten bzw. Nebenkosten zu zahlen:<br />
laufende öffentliche Lasten des Grundstücks, insbesondere Grundsteuer<br />
Müllabfuhrgebühren, Abwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren, Wasserversorgung, Entwässerung,<br />
Kanalgebühren einschließlich Regenentwässerung, Wartung und Betrieb des Personenaufzugs<br />
Gebäudereinigung einschließlich Fensterreinigung und Nebenanlagen, Ungezieferbekämpfung<br />
Gartenpflege einschließlich Nebenanlagen, Beleuchtungskosten, Allgemeinstrom, Versicherungsbeiträge<br />
Hauswart, Heizungs- und Warmwasserversorgung, Schornsteinfegergebühren und Immissionsmessung<br />
Wartung und Reinigung von Heiz- und Warmwassergeräten, Bürgersteig- bzw. Straßenreinigung und<br />
Schnee- und Eisbeseitigung, Kosten des Betriebs der Einrichtung für die Wäschepflege, Wartung<br />
Feuerlöscher und Rauchmelder.<br />
Über die monatlichen Vorauszahlungen wird jährlich abgerechnet. Ergibt sich aufgrund einer<br />
Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung, so kann der Vermieter die Vorauszahlung angemessen<br />
erhöhen. Die vorgenannten Betriebskosten werden anteilig nach der Anzahl der zur Verfügung stehenden<br />
Zimmer verteilt auch wenn diese nicht bewohnt sind; insoweit trägt der Vermieter die Kosten für Leerstände.<br />
§ 4 Wertsicherungsklausel<br />
Für die gesamte Nettomiete wird nachstehende Indexklausel vereinbart: Sollte sich der vom Statistischen<br />
Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland, Basisjahr 2005 = 100 Punkte, ab dem Tage<br />
der Vertragsunterzeichnung um mehr als 10% nach oben oder unten verändern, so verändert sich jeweils<br />
auch die Miete in dem gleichen prozentualen Verhältnis,
allerdings frühestens nach Ablauf eines Jahres seit Vertragsbeginn oder Anpassung aufgrund dieser Klausel.<br />
Die geänderte Miete ist von Beginn des auf die Erklärung (schriftlich oder in Textform) folgenden<br />
übernächsten Monats an zu zahlen. Die Miete verändert sich in der gleichen Weise erneut, wenn seit der<br />
letzten Anpassung die vorgenannten festgelegten Voraussetzungen erneut gegeben sind.<br />
§ 5 Zahlung der Miete<br />
Die Miete einschließlich der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten sind monatlich im voraus bis spätestens<br />
zum 03. eines jeden Monats auf das Konto des Vermieters<br />
Sonnenbau Immobilien GmbH<br />
Volksbank Düsseldorf Neuss eG<br />
Bankleitzahl 301 602 13<br />
Kontonummer ………….<br />
zu zahlen.<br />
§ 6 Zustand der Mieträume<br />
Mieter und Vermieter haben die Mieträume vor Vertragsschluss gemeinsam besichtigt. Die Räume befinden<br />
sich in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten und renovierten Zustand. Sie sind ebenso<br />
zurückzugeben. Dem Mieter ist bekannt, dass eine Barrierefreiheit im Gebäude und insbesondere im<br />
vermieteten Wohnraum nicht oder nur teilweise besteht, er stimmt einer Abweichung vom Grundsatz der<br />
Barrierefreiheit im Sinne des Wohn- und Teilhabegesetztes NRW zu.<br />
§ 7 Bauliche Veränderungen<br />
Einbauten und bauliche Veränderungen durch den Mieter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des<br />
Vermieters vorgenommen werden. Der Vermieter darf Reparaturen, bauliche Veränderungen und Einbau<br />
von Vorrichtungen, die zur Erhaltung des Gebäudes oder einzelner Räume oder zur Abwendung drohender<br />
Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden geeignet sind, auch ohne Zustimmung des Mieters nach<br />
Ankündigung vornehmen.<br />
§ 8 Betreten der Mieträume<br />
Der Vermieter oder seine Beauftragten können die Mieträume zu angemessener Tageszeit nach<br />
Ankündigung besichtigen oder besichtigen lassen. Bei drohender Gefahr ist das Betreten der Mieträume<br />
jederzeit gestattet. Ist das Mietverhältnis gekündigt, dürfen der Vermieter oder seine Beauftragten mit<br />
Mietinteressenten die Mieträume nach vorheriger Absprache zu angemessener Tageszeit besichtigen.<br />
§ 9 Rundfunk- und Fernsehantennen<br />
Empfangseinrichtungen sind im Gebäude nicht vorhanden. Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass er keinen<br />
Anspruch auf Installation eines Kabelanschlusses oder einer Antennenanlage erhebt. Das Gebäude liegt in<br />
einem Bereich, der geeignet ist zum Empfang von digitalem Radio und Fernsehen, sodass ein DVBT-<br />
Empfänger für ausreichenden Empfang sorgt. Dieser DVBT-Empfänger ist vom Mieter selbst zu beschaffen.<br />
§ 10 Änderungen, Nebenabreden, salvatorische Klausel<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses Mietvertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.<br />
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages ungültig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit<br />
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle, eine Vereinbarung<br />
zu treffen, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem ursprünglich Gewollten entspricht.<br />
Düsseldorf, den …………………………..<br />
Muster<br />
………………………………… …………………………<br />
Vermieter Mieter