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Arbeitsmappe für Initiativgruppen - Allbau

Arbeitsmappe für Initiativgruppen - Allbau

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<strong>Arbeitsmappe</strong><br />

<strong>für</strong><br />

<strong>Initiativgruppen</strong><br />

Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V.<br />

Bundesvereinigung<br />

Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover<br />

Tel. 0511-4753 253; Fax 4753 530<br />

e-mail: info@fgw-ev.de<br />

www.fgw-ev.de


FORUM GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN e.V.<br />

Bundesvereinigung<br />

ARBEITSMAPPE<br />

Materialien <strong>für</strong> alle, die an der Entwicklung<br />

neuer gemeinschaftlicher Wohnformen interessiert sind<br />

Inhalt<br />

M1 Das Forum Gemeinschaftliches Wohnen<br />

M2 Wie möchte ich im Alter wohnen? – Fragen zur Entscheidungsfindung<br />

M3 Fragebogen <strong>für</strong> Gruppenarbeit<br />

M4 Typische Merkmale gemeinschaftlicher Wohnprojekte<br />

M5 Drei Schritte zur Entwicklung von Gruppenarbeit<br />

1. Soziale Interaktions- und Kommunikationsprozesse<br />

2. Auswahl der Rechts- und Trägerformen<br />

3. Finanzierung und Förderung von Gruppenbauvorhaben<br />

M6 Modellsatzung <strong>für</strong> Wohnprojekte<br />

M7 Regeln <strong>für</strong> Selbsthilfegruppen<br />

M8 Für die Presse schreiben<br />

M9 Literaturliste<br />

M10 Fahrplan zur Gründung eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins mit<br />

Mustersammlung


Das „Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V.“ (FGW) ist<br />

ein Zusammenschluss von Vereinen und Einzelpersonen,<br />

die gemeinschaftliche, generationsübergreifende Wohnformen<br />

bekannt machen, initiieren und verwirklichen.<br />

Der Verein hat Mitglieder in allen Bundesländern und<br />

unterhält neben der Geschäftsstelle in Hannover ein Netz<br />

von Regionalen Kontaktstellen. Der Verein besteht seit<br />

1989, zunächst als Arbeitsgemeinschaft und seit 1992 als<br />

eingetragener gemeinnütziger Verein. Die Arbeit der<br />

Geschäftsstelle und der Kontaktstellen wird weitgehend<br />

von ehrenamtlichen Mitarbeitern geleistet.<br />

Organisation<br />

Im Vorstand sind Mitglieder aus verschiedenen Bundesländern<br />

vertreten, die den Verein auf Bundes- und Landesebene<br />

vertreten und die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern<br />

pflegen.<br />

Die Geschäftsstelle koordiniert die bundesweite Vereinsarbeit.<br />

Sie ist Ansprechpartner <strong>für</strong> die Öffentlichkeit,<br />

Medien, Politik, Kommunen, Wissenschaft und Forschung<br />

und Veranstalter von Fachtagungen. Interessenten<br />

bekommen hier Auskunft und Beratung über Aktivitäten<br />

aus dem gesamten Bundesgebiet. Der Schwerpunkt der<br />

Tätigkeit liegt in der Vernetzung unterschiedlicher Akteure,<br />

die selbstbestimmte gemeinschaftliche Wohnprojekte<br />

mit Beteiligung der Bewohner realisieren wollen.<br />

Das Forum unterhält Regionale Kontaktstellen in verschiedenen<br />

Bundesländern. Sie leisten die wichtige Arbeit<br />

vor Ort und halten Kontakt mit den Projektgruppen und<br />

Mitgliedsvereinen in ihrem Umkreis.<br />

Ziele<br />

1. Der Verein initiiert, berät und vernetzt alternative<br />

Wohnprojekte sowie Wohninitiativen älterer und jüngerer<br />

Menschen. Diese Gruppen wollen den Rahmen<br />

<strong>für</strong> ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben in<br />

Gemeinschaft schaffen.<br />

2. Der Verein will Menschen anregen, <strong>für</strong> sich neue<br />

Wohn- und Lebensformen zu finden und in der sich<br />

verändernden Gesellschaft neue tragfähige soziale<br />

Strukturen zu schaffen.<br />

3. Der Verein unterstützt die Realisierung von Wohnprojekten,<br />

die durch eigene Initiative entstehen und<br />

FORUM GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN e.V.<br />

Bundesvereinigung<br />

deren Struktur und Bestimmung die Bewohner selbst<br />

planen.<br />

4. Der Verein unterstützt besonders die Entstehung von<br />

Gruppen, in denen ältere und jüngere Menschen zusammenwohnen<br />

wollen und so das Verständnis zwischen<br />

den Generationen verbessern.<br />

Zur Erreichung dieser Ziele dienen:<br />

– öffentliche Veranstaltungen auf Bundesebene<br />

– diverse Veranstaltungen auf regionaler und örtlicher<br />

Ebene<br />

– Seminare mit verschiedenen Kooperationspartnern<br />

– Workshops zur Erarbeitung von Sachthemen<br />

– Erstellung von Kurseinheiten zur Begleitung bestehender<br />

Projekte (z.B. Konfliktbewältigung, Organisation<br />

von Hilfe und Pflege)<br />

– Erstellung von Bausteinen <strong>für</strong> Bildungsangebote<br />

– Ausstellungen mit eigenen Projektdarstellungen<br />

– Eingaben bei Bund, Ländern und Kommunen<br />

– Vermittlung von Fachreferenten<br />

– Vermittlung von Moderatoren zur Begleitung des<br />

Gruppenprozesses<br />

– Herausgabe von Arbeitsmaterialien <strong>für</strong> <strong>Initiativgruppen</strong><br />

– Herausgabe von Tagungsdokumentationen und Themen<br />

bezogenen Publikationen<br />

– Herausgabe eines e-mail Newsletters<br />

– Exkursionen zu bestehenden Projekten<br />

– Beratung von Menschen, die sich <strong>für</strong> alternative<br />

Wohnformen interessieren<br />

– Beratung von Investoren, Kommunen und Bauträgern<br />

– Erstellung einer Datenbank mit Themen bezogenen<br />

Informationen<br />

– Erstellung und Verleih der Wanderausstellung<br />

„Gemeinsam planen – zusammen wohnen. Wohnprojekte<br />

von Alt und Jung


FORUM GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN e.V.<br />

Bundesvereinigung<br />

Wie möchte ich im Alter wohnen?<br />

Fragen zur Entscheidungsfindung<br />

von Erika Christopei–Bentfeldt<br />

M2


Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung<br />

Wie möchte ich im Alter wohnen? Fragen zur Entscheidungsfindung<br />

von Erika Christopei-Bentfeldt<br />

Forum <strong>für</strong> gemeinschaftliches Wohnen<br />

(in BAGSO –Nachrichten 1/95)<br />

Einige Schlagzeilen der letzten Zeit in den<br />

Medien oder als Thema von Fachkongressen<br />

lauten:<br />

Älter werden – wohnen bleiben;<br />

Selbstbestimmtes wohnen im Alter; Gemeinsames<br />

wohnen von Jung und Alt;<br />

Mehr-Generationen-Wohnen; Integriertes<br />

Wohnen; Altersgerechtes und Betreutes<br />

Wohnen; Barrierefreies Wohnen; Alternatives<br />

Wohnen...<br />

Jede Frau/jeder Mann, die/der im Alter<br />

ihre Wohnform selbstbestimmt wählen<br />

Fragen <strong>für</strong> das „Wohnen bleiben wie bisher“<br />

Möchte ich meinen letzten Lebensabschnitt möglichst frei<br />

gestalten und unabhängig von anderen sein?<br />

Kann ich meinen Tagesablauf selbständig und zielorientiert<br />

allein planen und zufrieden stellend gestalten?<br />

Kann ich Alleinsein und Einsamkeit ohne Gefahr von Realitätsverlust<br />

und Depression gut ertragen?<br />

Gehen Impulse und Aktivitäten eher von mir aus als von<br />

anderen?<br />

Entspricht meine Wohnung meinen jetzigen und absehbaren zukünftigen<br />

Bedürfnissen und Möglichkeiten in Bezug auf Lage, Größe,<br />

Ausstattung und Finanzierbarkeit?<br />

Ist meine Wohnung altersgerecht ausgestattet oder kann sie im Bedarfsfall<br />

problemlos umgestaltet werden?<br />

Liegt meine Wohnung ebenerdig, ist sie über Rampen oder mit<br />

Aufzug in Obergeschossen zu erreichen?<br />

Kann ich mich mit Gütern des täglichen Bedarfs möglichst<br />

fußläufig versorgen?<br />

Liegt eine Haltestelle des öffentlichen Verkehrs in der Nähe meiner<br />

Wohnung?<br />

Fühle ich mich bei Spaziergängen im Nahbereich auf Straßen, Wegen<br />

und Plätzen sicher?<br />

Besteht bei Krankheit oder im Notfall die Möglichkeit der Hilfe<br />

durch Verwandte, Freunde, Nachbarn oder soziale ambulante<br />

Dienste?<br />

Habe ich entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen und meinen<br />

zweiten Wohnungsschlüssel hinterlegt?<br />

kann, hat im wesentlichen drei Wahlmöglichkeiten:<br />

� Wohnen bleiben wie bisher<br />

� Wohnen in selbstbestimmten<br />

Gemeinschaften<br />

� Wohnen in sozialen Institutionen<br />

Die folgenden Fragen können auf der Suche<br />

nach der geeigneten Lebens- und<br />

Wohnform im Alter bei der individuellen<br />

Entscheidungsfindung hilfreich sein.<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

M02 Fragen Bagso rtf 1 M2


Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung<br />

Bin ich an ein Notrufsystem, eine Telefonkette o.ä.<br />

angeschlossen?<br />

Ja � Nein �<br />

Habe ich einen Vorvertrag mit einem Pflegeheim abgeschlossen? Ja � Nein �<br />

Habe ich die erforderlichen notariellen Verfügungen getroffen und<br />

ein Testament geschrieben<br />

Habe ich mich von einem Bestattungsunternehmen beraten<br />

lassen um die erforderlichen Entscheidungen zu treffen<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Fragen <strong>für</strong> das „Wohnen in selbst bestimmten Gemeinschaften“<br />

Möchte ich in meiner letzen Lebensphase mit anderen, auch nicht<br />

verwandten Menschen in einer Haus- oder<br />

Wohngemeinschaft zusammenleben?<br />

Möchte ich meine täglichen Lebensfunktionen – Kochen, Essen, Bügeln,<br />

Putzen, Fernsehen usw. in Gemeinschaft verbringen?<br />

Wie viel Zeit benötige ich <strong>für</strong> mich persönlich und wie viel Zeit des<br />

Tages möchte ich mit anderen Menschen verbringen?<br />

Welche Eigenschaften bringe ich mit – z.B. Kontaktbereitschaft, Offenheit,<br />

Freundlichkeit, Verantwortungsbewusstsein,<br />

Hilfsbereitschaft – die ich in eine Haus- oder Wohngemeinschaft<br />

zum Nutzen aller einbringen kann?<br />

Kenne ich bereits Menschen, außerhalb verwandtschaftlicher<br />

Beziehungen, mit denen ich mir ein Leben in Gemeinschaft im Sinne<br />

einer Wahlfamilie vorstellen kann?<br />

Welche tragende Idee steht hinter meinem Wunsch, ein Leben in<br />

Gemeinschaft zu verbringen?<br />

Z.B. gemeinsames Gestalten der Freizeit in Gesprächen, Besuch<br />

von kulturellen Veranstaltungen, Wandern und Sport...?<br />

Z.B. gemeinsames Ausprobieren kreativer Fähigkeiten und<br />

aktive Begegnung mit der Kunst...?<br />

Z.B. gemeinsames Erleben der Natur mit Kindern, Tieren und<br />

Pflanzen, mit Gesundheitsbewusster Ernährung, auf der Grundlage<br />

einer ökologisch bewussten Haltung...?<br />

Z.B. gemeinsame weltanschauliche Überzeugung in Bezug auf<br />

Nächstenliebe, Nachbarschaftshilfe, Verantwortungsbewusstsein<br />

<strong>für</strong> mich und andere...?<br />

Wie viel individuellen Raum, einschließlich Sanitärbereich,<br />

benötige ich <strong>für</strong> mich allein oder mit Partner, um mich wohl zu fühlen<br />

und in welcher Größe?<br />

Welche Gemeinschaftsräume sind erforderlich, mit welchen Funktionen<br />

und in welcher Größe um die Ziele meiner Wunschgemeinschaft<br />

erfüllen zu können?<br />

In welcher Lage – in der Innenstadt, am Stadtrand, in einer Kleinstadt<br />

oder auf dem Lande – sollte sich meine Hausgemeinschaft befinden?<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

M02 Fragen Bagso rtf 2 M2


Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung<br />

Sehe ich in meinem Wohnort die Möglichkeit im vorhandenen Gebäudebestand<br />

zusammen mit anderen meine Gemeinschaftswohnvorstellungen<br />

zu realisieren?<br />

Habe ich zusammen mit meinen Wahlverwandten finanzielle Möglichkeiten,<br />

um ein Neubauvorhaben anzustreben?<br />

Welche organisatorischen Schritte muss ich zusammen mit Gleichgesinnten<br />

unternehmen, um ein Gemeinschaftswohn-projekt zu realisieren?<br />

Z.B. Erarbeitung von Zielvorstellungen und Grundsätzen, um ein<br />

zukünftiges Zusammenleben in einer Wohngruppe vorzubereiten?<br />

Z.B. Erarbeitung von Zielvorstellungen und Grundsätzen, um ein<br />

zukünftiges Zusammenleben in einer Wohngruppe vorzubereiten?<br />

Z.B. Suche nach wohngruppenerfahrenen Beratern, die den<br />

Gruppenbildungsprozess begleiten können?<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Z.B. Gründung eines Vereins, einer Baugenossenschaft? Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Z.B. Suche nach einem Architekten, der die Wunschvorstellungen<br />

der Einzelnen in ein realisierbares Gemeinschaftswohnprojekt<br />

umwandelt und die erforderlichen Pläne und Bauvorlagen erstellt?<br />

Z.B. Suche nach einem Wohlfahrtsverband oder einem entsprechenden<br />

sozialen ambulanten Dienst, der die Möglichkeit des betreuten<br />

Wohnens im Notfall gewährleisten kann?<br />

Z.B. Suche nach einer Kommune, die die baulich-rechtlichen Voraussetzungen<br />

schafft und die zur projektbezogenen<br />

Förderung und Finanzierung beiträgt?<br />

Fragen <strong>für</strong> das „Wohnen in sozialen Institutionen“<br />

Möchte ich mich im Alter auf die schönen Seiten des Lebens konzentrieren,<br />

ohne mich mit den Alltagsproblemen zu sehr<br />

belasten zu müssen?<br />

Möchte ich meinen letzten Lebensabschnitt in der Geborgenheit einer<br />

sozialen Institution, möglichst in einer Seniorenresidenz oder in<br />

einem Wohnstift verbringen, sorgenfrei und ohne einen Haushalt<br />

selbständig zu führen?<br />

Möchte ich mich in meine eigenen Räume zurückziehen und jederzeit<br />

die Gemeinschaft von Menschen haben können, ohne <strong>für</strong> sie<br />

persönliche Verantwortung übernehmen zu müssen?<br />

Möchte ich ein vielfältiges Angebot kultureller, geselliger, informativer<br />

und gesundheitserhaltender Art im Hause haben?<br />

Suche ich die Vollversorgung bei notwendiger Pflege und bis zum<br />

Tode in der gleichen sozialen Institution?<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

M02 Fragen Bagso rtf 3 M2


Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung<br />

Kann ich mir ein solches Leben in Vollversorgung und Geborgenheit<br />

finanziell leisten und wird es auch im Pflegefall finanzierbar<br />

sein, ohne dass ich zum Sozialfall werde?<br />

Liegt eine Haltestelle des öffentlichen Verkehrs in der Nähe meiner<br />

Wohnung?<br />

Fühle ich mich bei Spaziergängen im Nahbereich auf Straßen, Wegen<br />

und Plätzen sicher?<br />

Besteht bei Krankheit oder im Notfall die Möglichkeit der Hilfe<br />

durch Verwandte, Freunde, Nachbarn oder soziale ambulante<br />

Dienste?<br />

Habe ich entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen und meinen<br />

zweiten Wohnungsschlüssel hinterlegt?<br />

Bin ich an ein Notrufsystem, eine Telefonkette o.ä.<br />

angeschlossen?<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Ja o Nein o<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

Habe ich einen Vorvertrag mit einem Pflegeheim abgeschlossen? Ja � Nein �<br />

Habe ich die erforderlichen notariellen Verfügungen getroffen und<br />

ein Testament geschrieben?<br />

Habe ich mich von einem Bestattungsunternehmen beraten<br />

lassen um die erforderlichen Entscheidungen zu treffen?<br />

Weitere Überlegungen<br />

Generell gilt es, im letzten Lebensabschnitt<br />

die eigenen Bedürfnisse, Wünsche und<br />

Zielvorstellungen bewusst zu erkennen<br />

und in einer Art Lebensbilanz zu prüfen,<br />

welche Schritte erforderlich und möglich<br />

sind, um ein erfülltes Leben bei zunehmendem<br />

Alter – mit wachsenden Einschränkungen<br />

– bis zum Tode führen zu<br />

können.<br />

Es gilt aber auch die eigene Kräfte und Fähigkeiten<br />

– vielleicht sogar die verborgenen<br />

Talente – zu entdecken und zu entwickeln,<br />

um auch im Älterwerden neue<br />

Chancen der Entfaltung wahrzunehmen<br />

Ja � Nein �<br />

Ja � Nein �<br />

und das Zusammenleben mit anderen<br />

Menschen zu ermöglichen.<br />

Abhängigkeiten müssen erkannt und angenommen<br />

werden: von der gesundheitlichen<br />

Verfassung, der finanziellen Versorgung<br />

und nicht zuletzt von den gesellschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen, mit<br />

dem Ziel, Altern, Sterben und Tod in Würde<br />

zu vollenden.<br />

(Erika Christopei-Bentfeldt, FGWA e.V.,<br />

in BAGSO –Nachrichten 1/95)<br />

M02 Fragen Bagso rtf 4 M2


FORUM GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN e.V.<br />

Bundesvereinigung<br />

Fragebogen <strong>für</strong> Interessenten an gemeinschaftlichen Wohnprojekten<br />

Name: ................................................................... Straße: ...................................................................<br />

PLZ/Ort: ................................................................... Tel.: ...................................................................<br />

1. Warum beschäftigen Sie sich mit dem Thema “Gemeinschaftliches Wohnen”?<br />

❐ Ich suche eine Wohnung <strong>für</strong> mich selbst ❐ Ich suche eine Wohnung <strong>für</strong> einen Angehörigen<br />

❐ Ich interessiere mich <strong>für</strong> die Planung ❐ .andere Gründe<br />

❐ Ich möchte eine Wohnung <strong>für</strong> später erwerben ❐ ............................................................................................<br />

❐ .................................................................................... ❐ ............................................................................................<br />

2. Welches sind Ihre wichtigsten Gründe <strong>für</strong> gemeinschaftliches Wohnen?<br />

❐ Preiswerter Wohnraum ❐ Vermeidung von Einsamkeit<br />

❐ Selbstbestimmtes Wohnen im Alter ❐ Ich will Nachbarn helfen<br />

❐ Gemeinsame Aktivitäten / neue Anregungen ❐ Ich erwarte Hilfe von Nachbarn<br />

❐ .................................................................................... ❐ ............................................................................................<br />

❐ .................................................................................... ❐ ............................................................................................<br />

3. Wie stellen Sie sich die Vorbereitung <strong>für</strong> die Gründung einer Hausgemeinschaft vor?<br />

❐ Information über das Thema ❐ Aktive Mitarbeit in der Planungsgruppe Lister Plantage<br />

❐ Mitgliedschaft in einem Gründungsverein ❐ ............................................................................................<br />

❐ Gemeinsame Wochenendseminare ❐ ............................................................................................<br />

❐ .................................................................................... ❐ ............................................................................................<br />

❐ Vereinsbeitrag monatlich € 5.- ❐ € 10.- ❐ Anderer Betrag ....................................................................<br />

€ .............................................................<br />

4. Wann wollen Sie Mitglied einer Hausgemeinschaft in der Lister Plantage werden?<br />

❐ So bald wie möglich ❐ In einem Jahr<br />

❐ In fünf Jahren ❐ ............................................................................................<br />

............................................................................................ ............................................................................................<br />

1<br />

M3


5. Wie stellen Sie sich das “Gemeinschaftliche Wohnen” vor?<br />

❐ als Einzelappartements mit Gemeinschaftsbereich ❐ als Einzelzimmer mit Gemeinschaftsbereich<br />

❐ als Hausgemeinschaft mit mehreren Wohnungen ❐<br />

und Gemeinschaftsbereich ❐ ............................................................................................<br />

❐ .................................................................................... ❐ ............................................................................................<br />

❐ Mitbestimmung der Bewohner ❐ Gemeinschaftliches Essen<br />

❐ Gemeinschaftliches Kochen ❐ Regelmäßige Versammlungen<br />

❐ andere ❐ Geminschaftliche Unternehmungen<br />

❐ .................................................................................... ............................................................................................<br />

6. Wer sollte in der Gemeinschaft mit Ihnen gemeinsam wohnen?<br />

❐ Frauen und Männer ❐ Auswahl erfolgt durch Beschluss der Bewohner<br />

❐ Nur Frauen ❐<br />

❐ Nur Männer ❐ ............................................................................................<br />

❐ Nur Ältere ❐ ............................................................................................<br />

❐ Jung und Alt ❐ ............................................................................................<br />

❐ .................................................................................... ❐ ............................................................................................<br />

7. Wieviele Personen sollten in der Gemeinschaft wohnen?<br />

❐ 3 Personen (etwa) ❐ 5 Personen (etwa)<br />

❐ 10 Personen (etwa) ❐ 20 Personen (etwa)<br />

❐ Mehr als 20 Personen ❐ ............................................................................................<br />

8. Wollen Sie eine Wohnung kaufen oder mieten?<br />

❐ Ich möchte eine Wohnung mieten ❐ Ich möchte mich am gemeinsamen Erwerb<br />

Ich möchte eine Wohnung kaufen mehrerer Wohnungen beteiligen<br />

❐ a) um sofort dort zu wohnen ❐ b) um später dort zu wohnen<br />

❐ .............................................................................................................................................................................................<br />

............................................................................................<br />

9. Gewünschte Wohnungsgröße<br />

❐ unter 50 qm ❐ über 70 qm<br />

❐ 50–70 qm ❐ andere: ...................................................................................<br />

10 Wie sollte das gemeinschaftliche Wohnen vertraglich/juristisch geregelt werden?<br />

❐ Durch Einzelmietverträge jeder Person mit dem Vermieter<br />

❐ Durch Untermietverhältnis bei einem Verein/einer Organisation<br />

❐ .............................................................................................................................................................................................<br />

11 Wie sollte das das Zusammenleben der Bewohner geregelt werden?<br />

❐ Durch Hausordnung <strong>für</strong> die Gemeinschaft<br />

❐ Durch notariell abgesicherte Verträge<br />

❐ .............................................................................................................................................................................................<br />

2


12 Wie sollte, falls erforderlich, Hilfe und Betreuung geregelt werden?<br />

❐ Mit Hilfe von ambulanten Diensten ❐ Pflege außerhalb der Gemeinschaft ( z.B. Tagespflege)<br />

❐ Mit Hilfe der Angehörigen, soweit möglich ❐ ................................................................................................<br />

❐ Durch gegenseitige Hilfe ❐ ................................................................................................<br />

❐ Durch gegenseitige Hilfe und Pflege ❐ ................................................................................................<br />

❐ Durch Pflegepersonal, das in der Gemeinschaft wohnt ❐ ................................................................................................<br />

❐ .................................................................................. ❐ ................................................................................................<br />

13 Was sollte zur Mindestausstattung eines Einzelappartements gehören?<br />

❐ Kombinierter Wohn/Schlafraum ❐ Wohn- und Schlafraum getrennt<br />

❐ Abgeschlossene eigene Küche ❐ Kochnische<br />

❐ Eigenes WC ❐ Eigene Dusche<br />

❐ Eigenes Wannenbad ❐ Abstellraum (Keller)<br />

❐ Garage oder KFZ Einstellplatz ❐ ................................................................................................<br />

❐ .................................................................................. ❐ ................................................................................................<br />

❐ .................................................................................. ❐ ................................................................................................<br />

14 Welche Gemeinschaftsräume halten Sie <strong>für</strong> wünschenswert?<br />

❐ Gästezimmer ❐ Gästeappartement<br />

❐ Wasch- und Trockenraum ❐ Bügel- und Nähraum<br />

❐ Werkraum/Werkstatt ❐ Bibliothek/Musikraum<br />

❐ Größerer Raum <strong>für</strong> gemeinsame Mahlzeiten und festliche Veranstaltungen<br />

❐ .............................................................................................................................................................................................<br />

15 Sollte die Wohnung barrierefrei gebaut und eingerichtet sein?<br />

❐ Nur Bad und WC ❐ Die eigenen Wohnräume<br />

❐ Die Gemeinschaftsräume ❐ Das ganze Haus<br />

❐ .................................................................................. ❐ ................................................................................................<br />

16a Wünschen Sie sich einen Garten?<br />

❐ Um dort selbst Gemüse/Blumen anzupflanzen ❐ Um sich dort mit anderen zu treffen, Gäste zu haben usw.<br />

❐ Als Ruhe- und Erholungsplatz ❐ ............................................................................................<br />

❐ .................................................................................. ❐ ............................................................................................<br />

❐ .................................................................................. ❐ ............................................................................................<br />

16b ❐ Würden Sie dort selbst arbeiten wollen/können? ❐ Mit Unterstützung von anderen, ggf. auch mit fremder Hilfe<br />

❐ Soweit möglich: regelmäßig, d.h. verantwortlich ❐ ............................................................................................<br />

❐ .................................................................................. ❐ ............................................................................................<br />

3


FORUM GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN e.V.<br />

Bundesvereinigung<br />

Typische Merkmale gemeinschaftlicher Wohnprojekte<br />

� Die Gemeinschaft beginnt bereits vor dem Einzug.<br />

� Die Bewohner sind an der Projektentwicklung entweder als Initiatoren oder als<br />

Mitwirkende beteiligt.<br />

� Zum Selbstverständnis aller Wohnprojekte gehört die gegenseitige Hilfe<br />

� Die Bewohner organisieren die Art und Weise ihres Zusammenlebens selbst.<br />

Die Bewohner sollen und wollen ihre Projekte mit gestalten, mit verwalten und mit<br />

verantworten. Sie übernehmen die Verantwortung <strong>für</strong> ihr eigenes Leben auch im<br />

Alter, so lange sie dazu in der Lage sind. Sie übernehmen auch die Verantwortung<br />

<strong>für</strong> andere Bewohner ihrer Hausgemeinschaft in einer verlässlichen Nachbarschaft .<br />

Gemeinschaftliche Wohnprojekte werden nicht <strong>für</strong> sondern von und mit den Bewohnern<br />

geplant und gebaut.<br />

Gründe in einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt zu leben<br />

� Gemeinsame, selbst bestimmte Gestaltung der Wohn- und Lebensräumen<br />

� In guter Nachbarschaft zusammen wohnen und dabei die Eigenständigkeit erhalten<br />

� Vermeidung von Einsamkeit und Isolation und damit Verbesserung der<br />

Lebensqualität<br />

� Entwicklung von Selbsthilfesystemen in verschiedenen Lebensabschnitten<br />

� Kostenersparnis sowohl bei der Realisierung von Projekten als auch im<br />

täglichen Zusammenleben<br />

� Auch in Alter so lange wie möglich die Kontrolle über das eigene Leben<br />

erhalten<br />

M04 Merkmale - 1 - M4<br />

M4


FORUM GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN e.V.<br />

Bundesvereinigung<br />

Drei Schritte zur Entwicklung von Gruppenbauvorhaben<br />

1. Soziale Interaktions- und Kommunikationsprozesse<br />

2. Auswahl der Rechts- und Trägerformen<br />

3. Finanzierung und Förderung von Gruppenbauvorhaben<br />

M5


Drei Schritte zur Entwicklung von Gruppenbauvorhaben<br />

Bei der Realisierung eines Gruppenbauvorhabens werden von den meisten Projekten ähnliche Entwicklungsphasen durchlaufen,<br />

in denen jeweils spezifische Fragestellungen zu klaren sind. Dieser Prozess soll exemplarisch dargestellt werden,<br />

um Wohngruppen, die am Anfang des Weges stehen, einen Überblick über das zu geben, was sie erwartet und gleichzeitig<br />

auf Ansätze zur Losung möglicher Probleme hinzuweisen.<br />

1. Soziale Interaktion und Kommunikationsprozesse<br />

Bestandteil der Entwicklung einer neuen Wohnkultur in<br />

Gemeinschaftsbauvorhaben sind Klärungsprozesse.<br />

Wohnprojekte brauchen "lebbare Grundlagen", die in<br />

einem offenen Prozess von der Gruppe gemeinsam definiert<br />

werden müssen. Es sind Leitziele zu entwickeln<br />

und die Bereitschaft zur Annäherung muss vorhanden<br />

sein.<br />

Es ist also vieles gemeinsam zu besprechen. Für<br />

das einzelne Gruppenmitglied mag dies vorher nicht<br />

selbstverständlich gewesen sein. Die Mitglieder von<br />

Gruppenbauvorhaben müssen sich auf gemeinschaftliche<br />

Kommunikationsprozesse einlassen. Es ist notwendig,<br />

sich mit seinen eigenen Fähigkeiten einzubringen<br />

und mit Starken und Schwachen anderer umzugehen.<br />

Oftmals sind schnelle Entscheidungsvorgänge<br />

erforderlich, aber Klärungsprozesse in einer Gruppe<br />

brauchen Zeit.<br />

Bei der Entwicklung von Gruppenbauvorhaben<br />

müssen allerdings nicht nur Gespräche innerhalb der<br />

Gruppe, sondern auch Verhandlungen mit außen stehenden<br />

Akteuren geführt werden.<br />

Häufig benötigen Gruppenbauvorhaben die Unterstützung<br />

öffentlicher Stellen zur Realisierung ihres<br />

Projektes – sei es bei der Bewerbung um gemeindliche<br />

Grundstücke, sei es bei der Inanspruchnahme von<br />

Wohnungsbauförderungsmitteln etc. Die Fragestellungen<br />

und Ansprüche von Gruppenprojekten unterscheiden<br />

sich dabei oftmals von denen konventioneller Bauvorhaben.<br />

In ihrer Mischung aus Alt und Jung, höheren<br />

Einkommensgruppen und sozial schwachen Haushalten<br />

usw. erweitern sie zum Beispiel den Rahmen traditioneller<br />

Wohnungsbauförderung mit einer in der Regel<br />

auf jede soziale Gruppe einzeln ausgerichteten Subvention<br />

(Förderung von Altenwohnungen, Sozialer Wohnungsbau,<br />

Eigenheimzulage usw.). Um in Kooperation<br />

adäquate Lösungen zu finden, ist ein enger Kontakt zu<br />

den entsprechenden Entscheidungsträgern wahrend der<br />

Projektentwicklung hilfreich und sinnvoll.<br />

Die Hilfe von Rechtsberatern und -beraterinnen<br />

kann erforderlich sein, um die Ziele des Wohnprojektes<br />

rechtswirksam abzusichern. Standardverträge, die in der<br />

Regel auf individuelles Recht ausgerichtet sind, werden<br />

den Ansprüchen von gemeinschaftlich orientierten<br />

Wohnprojekten meist nicht gerecht. Es sollte nach<br />

Beratern und Beraterinnen gesucht werden, die die Ziel-<br />

vorstellungen des Projektes verstehen und Bereitschaft<br />

zur kommunikativen Auseinandersetzung mitbringen.<br />

Ein weiterer wichtiger Verhandlungspartner bei der<br />

Entwicklung von Gruppenbauvorhaben sind die Kreditinstitute.<br />

Diese sind auf Konzepte, die sozial verantwortliches<br />

Gemeinschaftseigentum vorsehen, in der<br />

Regel nicht vorbereitet. Ihre Praxis ist es, sich über das<br />

Vermögen einzelner abzusichern. Wohngruppen, die<br />

gemeinschaftliche Verfügungsrechte über das Wohneigentum<br />

anstreben, haben <strong>für</strong> diese Zielvorstellungen<br />

aufgeschlossene Kreditinstitute zu suchen.<br />

"Soziale Gruppenbauvorhaben" wollen das Wohnen<br />

<strong>für</strong> sich und ihre Gemeinschaft gemeinsam definieren.<br />

Architekten und Architektinnen sollen die Zielvorstellungen<br />

in einen baulich–räumlichen Entwurf umsetzen.<br />

Dies sollte in einem kontinuierlichen Kommunikationsprozess<br />

mit Bewohnern und Bewohnerinnen geschehen,<br />

der zum einen besondere fachliche und soziale<br />

Kompetenzen und zum anderen einen besonderen zeitlichen<br />

Einsatz erfordert. Bei der Auswahl eines Architekturbüros<br />

sollte darauf geachtet werden, dass Erfahrungen<br />

mit Gruppenprojekten und mit der Beteiligung von<br />

Bewohnerinnen und Bewohnern an der Planung vorhanden<br />

sind.<br />

Auch bei der Entscheidung <strong>für</strong> die ausführenden<br />

Baufirmen sind einige spezielle Aspekte zu berücksichtigen.<br />

Es sollte beispielsweise damit gerechnet werden,<br />

dass sich einzelne Planungsentscheidungen wahrend des<br />

Bauprozesses verändern. Dies kann zum einen daraus<br />

resultieren, dass Veränderungen innerhalb der Gruppenzusammensetzung<br />

stattfinden, zum anderen wird die<br />

Konsequenz bestimmter Entwurfsideen <strong>für</strong> das zukünftige<br />

Wohnen oftmals erst im Maßstab 1:1 erkennbar.<br />

Gruppenbauvorhaben sollten deshalb bei den Baufirmen<br />

ein flexibles Angebot einfordern, das Änderungswünsche<br />

in einem angemessenen Kostenrahmen ermöglicht.<br />

Bei vielen Gruppenbauvorhaben wird Selbsthilfe<br />

am Bau angestrebt, um die Identifikation mit dem Projekt<br />

zu erhöhen aber auch um Kosten zu sparen. Die<br />

Selbsthilfeleistungen müssen mit den Arbeitsabläufen<br />

der Baufirmen koordiniert werden. Diese sollten deshalb<br />

zur Kooperation bereit sein und sich auf einen flexiblen<br />

Bauprozess einlassen können.<br />

M05 Drei Schritte.doc – 1 – M5


Gruppenbildung – Gruppengründung<br />

In der Gründungsphase ist aus dem Kreis der Interessierten<br />

eine Wohngruppe herauszubilden, deren Mitglieder<br />

entschlossen sind, ein den gemeinsamen Vorstellungen<br />

entsprechendes Wohnprojekt zu realisieren.<br />

Die grundsätzlichen Aspekte des gemeinschaftlichen<br />

Wohnprojektes sind zu klaren und eine gemeinsame<br />

soziale Basis ist zu entwickeln. Zielvorstellungen, die<br />

mit der Projektidee verbunden werden, sind auszutauschen<br />

und ein gemeinsames Verständnis vom Wohnen<br />

und vom Maß der Gemeinschaft ist zu vereinbaren.<br />

Dies kann z.B. auch Aspekte des Umgangs zwischen<br />

den Generationen und der kulturellen Integration umfassen.<br />

Die Vereinbarkeit der unterschiedlichen individuellen<br />

Wohnvorstellungen in einem Gemeinschaftsprojekt<br />

ist sicherzustellen. Es sollten unterschiedliche soziale<br />

Fähigkeiten thematisiert und in die Gruppe eingebracht<br />

werden (handwerklich begabte Selbsthelfer allein sind<br />

nicht die tragende Säule eines Wohnprojektes).<br />

Die persönlichen, organisatorischen und finanziellen<br />

Rahmenbedingungen der Projektgestaltung sind<br />

frühzeitig abzustimmen. Hierzu gehören die finanziellen<br />

Möglichkeiten der einzelnen Gruppenmitglieder, die<br />

sich aus Einkommen und Vermögensbeständen unter<br />

Einbeziehung der Möglichkeiten öffentlicher Förderung<br />

ergeben, ebenso wie zum Beispiel Kriterien <strong>für</strong> die<br />

Rechtsform des Gruppenzusammenschlusses und das<br />

Verfügungsrecht über den Wohnraum.<br />

Die notwendigen Selbstfindungsprozesse sind zeitaufwendig<br />

und werden bei wachsender Gruppengroße<br />

nicht selten schwerfällig. Grundsätzliche Aspekte des<br />

Zusammenwohnens sollten in kleineren Arbeitsgruppen<br />

mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen vorge-<br />

Bücher zur Gruppenarbeit<br />

klärt und vorabgestimmt in die Gruppe eingebracht<br />

werden.<br />

Es ist zu empfehlen, dass sich die Interessenten in<br />

der noch unverbindlichen Phase der Vorbereitung möglichst<br />

genau kennen lernen. Gemeinsam verbrachte<br />

Wochenenden oder Urlaube, die gemeinsame Besichtigung<br />

von realisierten Projekten haben sich als förderlich<br />

erwiesen.<br />

Frühzeitig sind auch entstehende Konflikte anzusprechen.<br />

Durch offene Gespräche über Probleme untereinander<br />

sind persönliche Verletzungen zu vermeiden,<br />

die sonst im Zusammenleben lange Heilungsprozesse<br />

erfordern.<br />

In der Phase der grundsätzlichen Klärungen sollte<br />

die bestehende Gruppe bereits damit beginnen, sich<br />

nach geeigneten Architekturbüros sowie Beratern und<br />

Beraterinnen in Rechts- und Finanzierungsfragen umzusehen.<br />

Zur Verbesserung und Erleichterung des Kommunikationsprozesses<br />

ist es zu empfehlen, ab und zu<br />

eine außen stehende Person hinzuzuholen, die den<br />

Gruppenprozess begleitet.<br />

Um im Gruppenbildungsprozess eine höhere Verbindlichkeit<br />

zu erlangen, kann es sinnvoll sein durch<br />

eine Vereinsgründung oder die Vereinbarung einer einmaligen<br />

Zahlung in einen Planungsfonds der Gruppe<br />

eine erste verbindende Form zu geben.<br />

Der Zeitaufwand <strong>für</strong> die Entwicklung eines Sozialen<br />

Gruppenbauvorhabens ist nicht gering. Der Realisierungsprozess<br />

dauert bis zum Bezug der Wohnung erfahrungsgemäß<br />

mindestens zwei Jahre. Ein Gruppenbauvorhaben<br />

ist keine schnelle Lösung bei akuter Wohnungsnot<br />

oder dringender Wohnungssuche.<br />

Bach, R./Wyden, P.:<br />

Streiten verbindet,1987, Fischer TB 3321, ISBN 3596233216, DM 16.90<br />

Koch, Gerd:<br />

Die erfolgreiche Moderation von Lern- und Arbeitsgruppen, Verlag Moderne Industrie, Landsberg 1988, 203 S.,<br />

ISBN 3478119634, DM 59.–<br />

Langmaack, B. / Braune–Krickau, M.:<br />

Wie die Gruppe laufen lernt, Anregungen zum Planen und Leiten von Gruppen, Psychologie Verlags Union 1985.<br />

190 S., ISBN 3621271724, DM 38.–<br />

M05 Drei Schritte.doc – 2 – M5


2. Auswahl der Rechts- und Trägerform<br />

Spätestens mit dem Grundstückskauf wird innerhalb der Wohngruppe ein verbindliches Rechtsverhältnis zu schaffen<br />

sein. Zu diesem Zeitpunkt sind die Kriterien <strong>für</strong> die angestrebte Rechtsform von entscheidender Bedeutung und bei<br />

Grundstückskauf oder Erbpachtbestellung zu beachten. Es ist allerdings nicht in jedem Fall erforderlich, dass die vorgesehene<br />

Rechtskonstruktion bereits rechtskräftig gegründet ist.<br />

In jedem Fall ist es sinnvoll, klare Regelungen darüber zu treffen, was die Gruppe in der Planungs-, der Bau- und der<br />

Nutzungsphase gemeinsam entscheidet, in welcher Form Entscheidungen getroffen werden (z. B. Konsensprinzip oder<br />

Mehrheit der Anwesenden) und welche Rechte und Pflichten (z. B. bezüglich der Haftung) das einzelne Mitglied haben<br />

soll. Die Bedingungen <strong>für</strong> den Ein- und Ausstieg sind zu formulieren.<br />

Es ist dringend geraten, diese Regelungen schriftlich festzuhalten, wenn sie nicht ohnehin zu diesem Zeitpunkt bereits<br />

Bestandteil der Rechtskonstruktion werden.<br />

Die Organisationsform zur dauerhaften rechtlichen Absicherung der Gruppenbindung sollte sich z. B. an folgenden<br />

Kriterien orientieren:<br />

• Sicherstellen gemeinsamer Entscheidungsstrukturen;<br />

• Herstellen einer gemeinsamen Handlungsfähigkeit nach außen, insbesondere bei wirtschaftlichem Handeln;<br />

• Erhalten der Möglichkeiten zu sozial gemischter Gruppenbildung, so dass nicht bestimmte Einkommensgruppen<br />

durch Finanzierungsnachteile ausgegrenzt werden;<br />

• Neutralisieren des Kapitals in Bezug auf die Entscheidungsprozesse und die Verwertung der Wohnung, d. h. Ausschluss<br />

individueller spekulativer oder den Gruppeninteressen widersprechender Verwertung der Kapitaleinlagen;<br />

• Zulassen und Ermöglichen flexibler Formen der Realwertsicherung/ Durchschnittsverzinsung der eingebrachten Anteile;<br />

• Einfacher Nutzer- und Nutzerinnenwechsel mit verbindlichen Regelungen, die eine Mitbestimmung der Gemeinschaft<br />

ermöglichen;<br />

• Haftungsbeschränkung <strong>für</strong> das einzelne Mitglied und Schutz der Gruppe bei einer möglichen Auflösung der Gemeinschaft<br />

(Zwangsversteigerung).<br />

Es gibt keine allgemeingültige Rechtsform <strong>für</strong> Gruppenbauvorhaben. Die Rechtsform soll die Ansprüche und Erwartungen<br />

in einem rechtsförmlichen Verhältnis regeln. Die soziale Qualität gemeinschaftlichen Wohnens ist nicht durch<br />

Rechtsformen sicherzustellen. Jede Gruppe hat sich ihre Rechtsform nach ihren gemeinschaftlich zu erarbeitenden und zu<br />

vereinbarenden Zielvorstellungen zu suchen. <strong>für</strong> den Einzelfall sind nicht selten kombinierte Formen die beste Losung.<br />

Damit eine erste Einschätzung der Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen möglich ist, sollen hier kurz die wesentlichen<br />

Eigenschaften dargestellt werden.<br />

Der eingetragene Verein – e V.<br />

Ein rechtsfähiger Verein ist eine im Vereinsregister<br />

eingetragene, zu einem ideellen Zweck und auf Dauer<br />

angelegte Vereinigung von Personen, deren Bestand<br />

vom Wechsel der Mitglieder unabhängig und bei der die<br />

Haftung auf das Vereinsvermögen beschränkt ist. Die<br />

rechtlichen Grundlagen liefert das Bürgerliche Gesetzbuch<br />

(BGB) in den §§ 21 und 22.<br />

• Zu einer Vereinsgründung bedarf es einer Gründungsversammlung<br />

mit mindestens 7 Personen,<br />

dem Protokoll der Gründungsversammlung und einer<br />

Satzung, die über einen Notar beim Amtsgericht<br />

einzureichen sind.<br />

• In der Vereinssatzung ist die freie Gestaltung der<br />

internen Entscheidungsstrukturen möglich, dazu<br />

gehört die Vereinbarung von Mehrheitsquoten bis<br />

zum Konsens; wie z.B., dass alle Bewohner und<br />

Bewohnerinnen bei Hausinvestitionen zustimmen<br />

müssen.<br />

• Die Integration des im Grundsatz selbständigen<br />

Vorstandes in die gemeinschaftliche Vereinsarbeit<br />

ist in der Satzung möglich, wie z.B. der Zustimmungsvorbehalt<br />

bezüglich der Wohnungsbelegung<br />

oder eines Kontrollgremiums zu Investitionsmaßnahmen.<br />

• Die in der Satzung festgelegten Ziele können ohne<br />

rechtsförmliche Verfahren weiterentwickelt werden.<br />

• Bei gemeinnützigen Vereinen ist eine Rücklagenbildung<br />

(Unterstützungsfonds <strong>für</strong> andere neue Projekte<br />

etc.) ohne Steuerzahlungsverpflichtung möglich.<br />

• Für Schulden haftet der Verein nur mit seinem<br />

Vermögen. Vereine mit geringem Vermögen besitzen<br />

einer geringe Kreditwürdigkeit.<br />

• Zur Erlangung der Kreditwürdigkeit wird oftmals<br />

eine persönliche Bürgschaft von Vorstandsmitgliedern<br />

verlangt.<br />

M05 Drei Schritte.doc – 3 – M5


• Vereinsmitglieder können nicht am Vermögenszuwachs<br />

teilhaben, d. h. dass z. B. bauliche Selbsthilfe<br />

nur zum Nominalwert abgegolten werden<br />

kann.<br />

• Bei Vereinen ergibt sich eine unterschiedliche Bindung<br />

an das Objekt, wenn viele externe ,,Förderer"<br />

Mitglied werden. Dadurch können Auseinandersetzungen<br />

zwischen Wohngruppe und Vereinsmitgliedern<br />

entstehen.<br />

• Ein eingetragener Verein kann seine rechtliche<br />

Verpflichtung zur Einhaltung der ideellen Zielsetzung<br />

nicht allein durch die Bewirtschaftung einer<br />

Wohnanlage erfüllen.<br />

Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR<br />

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-<br />

Gesellschaft) ist eine Personengesellschaft, bei der alle<br />

Beteiligten einen gemeinsamen Zweck wie z. B. den<br />

Erwerb oder das Bewohnen eines Wohngebäudes verfolgen.<br />

Die Grundsätze dieser Gesellschaftsform sind im<br />

Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 705–750<br />

dargelegt.<br />

Zum Einrichten einer GbR bedarf es keiner formeller<br />

Vereinbarungen. Die Grundsätze einer GbR sind im<br />

BGB formuliert. Darüber hinaus aber ist es möglich,<br />

im Gesellschaftsvertrag weitergehende Grundsätze gemeinsamen<br />

Handelns nach den Vorstellungen der Gesellschafter<br />

auszurichten – wie z.B. Unabhängigkeit der<br />

Mitgliedsrechte von der Höhe des eingelegten Kapitalanteils,<br />

Konsensprinzip etc.<br />

Die Kreditwürdigkeit ergibt sich aus der Bonität der<br />

Gesellschafter. Jedes Mitglied der Gesellschaft hat die<br />

persönlichen Vermögensverhältnisse bei dem <strong>für</strong> die<br />

Bereitstellung von Hypothekendarlehen angesprochenen<br />

Kreditinstitut offenzulegen.<br />

Im Falle der überwiegenden Vermietung sind in der<br />

Steuererklärung jedes einzelnen GbR Mitgliedes Einnahmen<br />

und Ausgaben aus Vermietung und Verpachtung<br />

gegenüberzustellen. Gebäudeabschreibung und<br />

Werbungskostenabzüge gehen in die Gewinn und Verlustrechnung<br />

ein.<br />

Durch Änderung des Gesellschaftervertrages (Vereinbarung<br />

einer "Fortführungs-GbR") ist unter Änderung<br />

der Grundbucheintragung ein relativ leichtes Ausscheiden<br />

möglich.<br />

Grundlage der finanziellen Abwicklung eines Gesellschafterwechsels<br />

ist der Wert des Wohnprojektes<br />

Resümee:<br />

Kernpunkt des Vereinsrechts ist die ideelle Zielsetzung.<br />

Wirtschaftliche Tätigkeit und Vermögensverwaltung<br />

(wie das Vermieten von Wohnungen) darf der Verein<br />

nur als untergeordnete Tätigkeit (Zweckbetrieb) entfalten.<br />

Die Entscheidung, ob ideelle Tätigkeit oder eine<br />

unzulässige wirtschaftliche Aktivität vorliegen, ist ins<br />

Ermessen der zuständigen Behörden gestellt.<br />

Es ist also gründlich zu prüfen und durch entsprechende<br />

Beratung sicherzustellen, ob ein eingetragener<br />

Verein genügend Rechtssicherheit <strong>für</strong> den angestrebten<br />

Zweck des Projektes bietet.<br />

Dem eingetragenen Verein kommt vor allem dort<br />

eine besondere Bedeutung zu, wo es gilt, gemeinschaftsorientierte<br />

Dienstleistungen und Verwaltungseinrichtungen<br />

(Betreuungsträger o. a.), als ideelle Träger neben<br />

rechtsförmlich anderweitig abgesicherten Wohnprojekten<br />

einzurichten.<br />

bzw. seines Anteils zum Zeitpunkt des Ausscheidens<br />

(Zeitwert).<br />

Wertbegrenzende Abfindungsklauseln beim Ausscheiden<br />

sind im Gesellschaftsvertrag möglich, haben<br />

aber geringe Rechtswirksamkeit im Streitfalle. Damit<br />

kann sich aufgrund der höheren Wiedereinstiegspreise in<br />

die GbR eine soziale Hürde <strong>für</strong> nachrückende Gesellschafter<br />

ergeben.<br />

Eine Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz<br />

ist im Rahmen einer allgemeinen, auf Vermietung orientierten<br />

GbR nicht möglich, da keine Identität zwischen<br />

GbR und zu fördernder Person besteht.<br />

Bei Selbstnutzern und Selbstnutzerinnen innerhalb<br />

einer GbR ist die Möglichkeit der Förderung nach Eigenheimzulagengesetz<br />

(als selbst genutztes Eigentum !)<br />

auf den jeweiligen Anteil an der GbR bezogen auf die<br />

selbst genutzte Wohnung reduziert.<br />

Es besteht gesamtschuldnerische Haftung <strong>für</strong> alle<br />

Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Eine Haftungsbeschränkung<br />

<strong>für</strong> den Einzelnen ist schwer zu realisieren.<br />

Ein Kreditinstitut akzeptiert in der Regel keine GbR<br />

mit beschrankter Haftung (GbRmbH). Grundlage der<br />

Kreditbewilligung ist die Einzelfallentscheidung. So<br />

verbleibt das Risiko bei den vermögenden Gesellschaftern.<br />

Resümee:<br />

Die GbR ist eine Rechtsform mit geringem Gründungs-<br />

und Organisationsaufwand, in der sich durch<br />

entsprechende Gesellschaftsverträge auch demokratische<br />

Strukturen realisieren lassen. Probleme sind bezüglich<br />

der gesamtschuldnerischen Haftung der Gesellschafter<br />

und beim Ausstieg aus dem Projekt zu erkennen. Auf-<br />

M05 Drei Schritte.doc – 4 – M5


grund der Unsicherheiten bezüglich der Förderung nach<br />

Eigenheimzulagengesetz oder öffentlicher Wohnungsbauförderung<br />

ist die Rechtsform bei gemischten Nutzungsverhältnissen<br />

nicht gerade vorteilhaft. Angesichts<br />

des erforderlichen formalen Regelungsbedarfes – notarielle<br />

Veränderung von Grundbucheintragungen bei<br />

Genossenschaft – e. G.<br />

Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen<br />

und juristischen Personen zum Zweck der<br />

wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder. Ihr Ziel ist<br />

nicht die optimale Kapitalverwertung, sondern die vorrangige<br />

Orientierung auf die Mitglieder. Die eingetragene<br />

Genossenschaft e. G. ist ein durch ein eigenständiges<br />

Gesetz, das Genossenschaftsgesetz (GenG), geregelter<br />

wirtschaftlicher Verein. Es gibt in der Wohnungswirtschaft<br />

mittlerweile drei Genossenschaftsformen.<br />

Die erste Form der traditionellen Wohnungsgenossenschaften<br />

wird mittlerweile wie ein freies Wohnungsunternehmen<br />

angesehen und hat die volle Steuerpflicht.<br />

Mit der Auflösung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes<br />

wurde als zweite Variante<br />

die Bildung einer so genannten "Vermietungsgenossenschaft"<br />

mit einer Beschränkung des "Nichtmitgliedergeschäftes"<br />

einschließlich gewerblicher Vermietungen<br />

auf unter 10% der gesamten Einnahmen<br />

möglich. Diese Vermietungsgenossenschaft kann steuerfreie<br />

Rücklagen bilden.<br />

Die so genannte "Eigentümergenossenschaft" wurde<br />

im Zusammenhang mit der Privatisierungsverpflichtung<br />

aus dem Altschuldenhilfegesetz <strong>für</strong> die neuen Bundesländer<br />

als dritte Variante entwickelt und bekommt<br />

mit dem Eigenheimzulagengesetz ab dem 1.1. 1996<br />

eine bundesweite Bedeutung.<br />

• Auf der Grundlage des Genossenschaftsgesetzes ist<br />

die Genossenschaft eine Rechtsform mit demokratischer<br />

Struktur (eine Person/eine Stimme, unabhängig<br />

der von ihr erworbenen Genossenschaftsanteile)<br />

und sozialem Gemeinschaftsauftrag.<br />

• Die Gründung einer Genossenschaft erfolgt aufgrund<br />

der gemeinsamen Errichtung eines Statuts<br />

durch mindestens 7 Mitglieder und die Eintragung<br />

der Genossenschaft in das Genossenschaftsregister.<br />

• Die Grundlage der Anerkennung ist eine Gründungsprüfung<br />

des jeweiligen Prüfungsverbandes<br />

auf der Basis eines konkreten Projektes, das sich<br />

im Sinne der wohnungswirtschaftlichen Grundsätze<br />

des Prüfungsverbandes als finanzierbar darstellen<br />

muss. Es können zur Absicherung des ersten Projektes<br />

persönliche Bürgschaften der Gründungsmitglieder<br />

erforderlich werden.<br />

Gesellschafterwechsel, Abfindungsklauseln und deren<br />

Wertermittlung etc. wird diese Rechtsform bei zunehmender<br />

Gruppengröße aufwendig, teuer und umständlich<br />

im Geschäftsverkehr.<br />

• Bei den Kreditinstituten wird auf der Grundlage<br />

einer anerkannten Gründungsprüfung eine hohe<br />

Akzeptanz als Kreditnehmer erreicht.<br />

• Die Haftung ist <strong>für</strong> die Genossen beschrankt. Eine<br />

in der Satzung einzuführende aber auch auszuschließende<br />

Nachschussverpflichtung beschreibt die<br />

Höhe der möglichen Haftung.<br />

• Der Genossenschaftsanteil ist auf die gezeichneten<br />

Anteile beschrankt (Nominalprinzip). Der Vermögenszuwachs<br />

bleibt mit Ausnahme der besonderen<br />

Regelungen einer " Eigentümergenossenschaft" bei<br />

der Genossenschaft und ist im Sinne der Satzung<br />

zu verwenden.<br />

• Regelmäßige Prüfungsberichte durch den jeweiligen<br />

Verband der Wohnungswirtschaft sichern die<br />

handelsrechtliche Kontinuität im Sinne des Genossenschaftsgesetzes.<br />

• Durch die Prüfungsverpflichtung (ab einer gewissen<br />

Bilanzsumme jährlich) entstehen zusätzliche<br />

laufende Kosten (mind. 5.000 DM jährlich).<br />

• Zum Schutz des Genossenschaftsvermögens ist bei<br />

Ausstieg die Rückgabe der Gesellschaftsanteile erschwert.<br />

• Genossenschaftsanteile sind mit Ausnahme der<br />

besonderen Regelungen einer Genossenschaft nach<br />

dem Eigenheimzulagengesetz nicht vererbbar. Erben<br />

müssen als Mitglied wieder aufgenommen<br />

werden, um Wohnrechte zu bekommen.<br />

• Nach dem Eigenheimzulagengesetz vom 1.1.1996<br />

ist auch eine Förderung von Objektkosten im<br />

Rahmen der nach dem 1.1.1995 neu gegründeten<br />

Genossenschaft möglich.<br />

Resümee<br />

Die Genossenschaft bietet optimale Möglichkeiten der<br />

Bindung der Mitglieder untereinander, sowie ihrer demokratischen<br />

Beteiligung an allen Vorgängen, die gemeinsame<br />

Belange betreffen. Die Grundlage <strong>für</strong> diese<br />

Beteiligungsmöglichkeiten liefert das Genossenschaftsgesetz.<br />

Einer der Grundsätze der Genossenschaft ist, dass<br />

beim Ausscheiden eines Mitgliedes sein Geschäftsanteil<br />

streng nach dem Nominalprinzip (= eingezahlter Anteil)<br />

ausgezahlt wird. Damit ist jede Möglichkeit der indivi-<br />

M05 Drei Schritte.doc – 5 – M5


duellen Realisierung von Wertsteigerungen an den<br />

Wohnimmobilien ausgeschlossen.<br />

Genossenschaften müssen grundsätzlich Mitglied<br />

im Verband werden (Pflichtmitgliedschaft). Eine Genossenschaft<br />

bedarf der Anerkennung als neue Genossenschaft<br />

durch die Prüfungsverbande, die über die Aufnahme<br />

in den jeweiligen Verband (in Niedersachsen der<br />

Verband niedersächsisch–bremischer Wohnungsunternehmen<br />

e.V.) entscheiden.<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH<br />

Die GmbH ist eine juristische Person, die ihre Rechtsfähigkeit<br />

mit der Eintragung in das Handelsregister<br />

erreicht. Das Rechtsverhältnis der GmbH ist in einem<br />

GmbH-Gesetz als Sondergesetz geregelt. Eine GmbH<br />

kann zu jedem gesetzlich zulässigen, also auch einem<br />

nicht-gewerblichen Zweck gegründet werden. Die Gesellschafter<br />

sind mit Einlagen auf das Stammkapital<br />

beteiligt, ohne persönlich <strong>für</strong> die Gesellschaftsschulden<br />

zu haften.<br />

• Bei der Eintragung ins Handelsregister werden nur<br />

die formalen Voraussetzungen überprüft, nicht aber<br />

die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Eine Gründung<br />

ist leicht möglich, und es besteht bis zu einer<br />

gewissen Bilanzsumme keine Prüfungsverpflichtung.<br />

• Innerhalb einer GmbH ist mittels des Gesellschaftervertrages,<br />

der stets notarieller Beurkundung bedarf,<br />

eine klare Aufgabenstellung <strong>für</strong> die Geschäftsführung<br />

bezogen auf die gemeinschaftlichen Zielvorstellungen<br />

und die Einbindung in die Gesellschafterversammlung<br />

möglich ( z. B. Zustimmungsvorbehalt<br />

der Gesellschafterversammlung<br />

etc.).<br />

• Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens<br />

50.000 DM betragen.<br />

• Über die Einzahlung des Stammkapitals hinaus<br />

gehen die Gründer grundsätzlich keine Haftungsverpflichtung<br />

ein. Die GmbH haftet gegenüber ihren<br />

Gläubigern nur beschränkt auf ihr eigenes<br />

Vermögen.<br />

• Nach dem Gesetz sind die Geschäftsanteile an einer<br />

GmbH frei veräußerlich. Der Gesellschaftervertrag<br />

Buchtipps<br />

Eine Genossenschaft kann sich also erst als e.G.<br />

konstituieren, wenn sie in der Lage ist, den Prüfern des<br />

Verbandes eine Eröffnungsbilanz und eine betriebswirtschaftliche<br />

Kalkulation vorzulegen.<br />

Aufgrund der hohen kontinuierlichen Kosten, die<br />

sich aus den regelmäßigen Prüfungen durch den Genossenschaftsverband<br />

ergeben, ist das Betreiben einer Genossenschaft<br />

<strong>für</strong> kleinere Gruppenprojekte erschwert.<br />

kann aber die Übertragbarkeit von GmbH-Anteilen<br />

an die Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

binden.<br />

• Der Abfindungsanspruch eines ausscheidenden Gesellschafters<br />

kann über den Gesellschaftsvertrag auf<br />

den Anteil des Gesellschafters am nominellen Eigenkapital<br />

der Gesellschaft (Stammkapital, offene<br />

Rücklagen, Bilanzgewinn) beschrankt werden.<br />

• Gesellschafterwechsel bedürfen der Änderung des<br />

Gesellschaftervertrages, die jeweils notariell zu<br />

bestätigen ist.<br />

• Für eine GmbH besteht die volle Steuerverpflichtung<br />

als juristische Person des Handelsrechtes.<br />

• Eine Förderung von Gesellschafteranteilen nach<br />

dem Eigenheimzulagengesetz ist nicht möglich.<br />

Resümee<br />

Die bei Gruppenwohnprojekten im allgemeinen erwünschte<br />

demokratische Willensbildung und Absicherung<br />

von Mitwirkungsrechten der Beteiligten sowie<br />

Beschränkungen in der Verfügung über die Geschäftsanteile<br />

bedürfen in einer GmbH einer differenzierten Regelung<br />

im Gesellschaftsvertrag. Durch die freien Gestaltungsmöglichkeiten<br />

bei Gesellschaftsverträgen können<br />

entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Durch<br />

den hohen formalen Aufwand bei Abtretung von Geschäftsanteilen<br />

an andere Personen ist allerdings bei<br />

Vertragsgestaltung eine entsprechend qualifizierte Beratung<br />

sinnvoll. In diesem Sinne ist auch eine GmbH<br />

eine mögliche, jedoch mit besonderem formalen Aufwand<br />

verbundene Rechtsform <strong>für</strong> Gruppenbauvorhaben.<br />

Ott<br />

Vereine gründen und erfolgreich führen, dtv Rechtsberater Nr. 5231, ISBN 3423052317, DM 9.90<br />

Werner, Olaf<br />

Verein, Das Buch zur Fernsehserie ARD Ratgeber Recht 1996, 216 S., Suhrkamp Taschenbuch nomos 107, ISBN<br />

3518196078, DM 16.80<br />

M05 Drei Schritte.doc – 6 – M5


Finanzierung und Förderung von Gruppenbauvorhaben<br />

Finanzierung<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Entwicklung eines Finanzierungskonzeptes<br />

<strong>für</strong> ein Gruppenbauvorhaben ist die<br />

Transparenz der finanziellen Möglichkeiten der einzelnen<br />

Gruppenmitglieder. Die beteiligten Personen sollten<br />

<strong>für</strong> sich klaren, was das Wohnen kosten darf oder<br />

soll. Daraus ergibt sich die Hohe der Kapitaleinlagen<br />

in das Projekt oder die Hohe der Darlehen, die bedient<br />

werden können.<br />

Die frühzeitige Abstimmung der Finanzierungsmodalitäten<br />

mit potentiellen Kreditgebern ermöglicht eine<br />

Abschätzung des Finanzrahmens <strong>für</strong> das Projekt. Da<br />

<strong>für</strong> Wohnungsbauvorhaben Kreditverträge mit erheblichen<br />

Kapitalbetragen abgeschlossen werden müssen,<br />

ist es zu empfehlen, die Angebote von unterschiedlichen<br />

Kreditinstituten zu vergleichen. Die Spielraume<br />

Wohnungsbauförderung<br />

Die staatliche Unterstützung des Wohnungsbaus basiert<br />

auf der direkten öffentlichen und der indirekten<br />

steuerlichen Förderung. Die direkte Förderung umfasst:<br />

• die Objektförderung, in deren Rahmen der Soziale<br />

Wohnungsbau sowie der Bau von Mietwohnungen<br />

und Eigenheimen gefördert werden, und<br />

bei den Prozentsätzen sind bei Hypothekendarlehen<br />

nicht unerheblich.<br />

Darüber hinaus sind Kosteneinsparungen über die<br />

Konditionen des Vertrages möglich. Zu beachtende<br />

Punkte sind: Tilgungsverrechnung, Nebenkosten des<br />

Vertragsabschlusses, Kosten <strong>für</strong> die Bereitstellung des<br />

Kredites, kostenfreie Bereitstellungszeiträume, Auszahlungsmodalitäten<br />

etc. Der angegebene effektive<br />

Jahreszins wird sich durch die Gestaltung dieser Rahmenbedingungen<br />

wieder verändern. Um günstige Konditionen<br />

aushandeln zu können, kann es deshalb durchaus<br />

sinnvoll sein, den gesamten Kreditbedarf des<br />

Gruppenbauvorhabens bei einem gemeinsamen Kreditinstitut<br />

zu decken.<br />

• die Subjektförderung, mit der einkommensschwachere<br />

Haushalte durch Wohngeld und Lastenzuschüsse<br />

finanziell unterstützt werden.<br />

• Die indirekte steuerliche Förderung wird gewährt<br />

in Form von erhöhter Abschreibung bei Mietwohnungen<br />

Informationen zur direkten Förderung geben die Kommunen<br />

Wegen der derzeit unklaren Gesetzeslage können bis auf weiteres keine zuverlässigen Angaben gemacht werden.<br />

(Anmerkung der Redaktion)<br />

Aktuelle Informationen zu Rechts- und Finanzierungsfragen stehen im<br />

Internet unter<br />

www.fgw-ev.de >Fachberatung<br />

M05 Drei Schritte.doc – 7 – M5


FORUM GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN e.V.<br />

Bundesvereinigung<br />

Mustersatzung<br />

eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins<br />

Satzungsentwürfe sollten vor der Verabschiedung mit dem Sachbearbeiter /<br />

der Sachbearbeiterin des zuständigen Finanzamts besprochen werden!<br />

M6


Die Vereinssatzung<br />

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr<br />

1. Der Verein führt den Namen XXXX<br />

2. Der Verein hat seinen Sitz in YYYY<br />

3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 2 Vereinszweck<br />

Zweck des Vereins ist<br />

1. die Förderung einer zeitgemäßen Altershilfe,<br />

2. die Verhinderung von Alterseinsamkeit, um so Lebenskraft und Gesundheit zu stärken,<br />

3. die Information der Öffentlichkeit und privater Interessenten über selbstbestimmte, gemeinschaftliche<br />

Wohnprojekte als Alternative zu Alten- und Pflegeheimen,<br />

4. die Zusammenführung gleichgesinnter älterer und hilfsbedürftiger Menschen, die sich gegenseitig Hilfe<br />

leisten und eine nachbarschaftsorientierte Wohnform realisieren wollen,<br />

5. die Planung und Umsetzung eines Wohnprojektes <strong>für</strong> diese Personengruppe, in dem ein stabiles soziales<br />

Umfeld den Bewohnern die Eigenständigkeit und den Verbleib in der eigenen Wohnung bis zum<br />

Lebensende ermöglicht,<br />

6. die Schonung der Umwelt durch verantwortungsbewussten Umgang mit Rohstoffen und Energien<br />

beim Bau des Hauses sowie auch später in der Wohnphase.<br />

§ 3 Gemeinnützigkeit<br />

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts<br />

"Steuerbegünstigte Zwecke" des § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er<br />

verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />

2. Mittel des Vereins dürfen nur <strong>für</strong> satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Funktionen werden<br />

ehrenamtlich ohne Vergütung erfüllt, lediglich effektiv anfallende Aufwendungen werden erstattet. Es<br />

darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig<br />

hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />

3. Zuwendungen von Todes wegen können dem Vereinsvermögen zugeführt werden, wenn die zuwendende<br />

Person dies ausdrücklich bestimmt hat bzw. wenn eine zeitnahe Verwendung <strong>für</strong> steuerbegünstigte<br />

Zwecke ausdrücklich vorgeschrieben wurde.<br />

4. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins<br />

an eine steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich <strong>für</strong> gemeinnützige<br />

Zwecke zu verwenden hat.<br />

§ 4 Mitgliedschaft<br />

1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die an den Zielen und Aufgaben des Vereins<br />

"XXXX" mitwirken möchte.<br />

2. Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahmeantrag entscheidet der<br />

Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand entscheidet die Mitgliederversammlung.<br />

3. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von<br />

6 Wochen zum Jahresende oder durch Tod.<br />

4. Ein Vereinsausschluss kann nur aus schwerwiegenden Gründen erfolgen. Der Antrag auf Ausschluss<br />

muss als Tagesordnungspunkt im Rahmen einer Mitgliederversammlung angekündigt sein. Die Betroffenen<br />

haben das Recht auf Anhörung.<br />

§ 5 Beitrag<br />

Die Höhe des Vereinsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.<br />

M06 Mustersatzung. 1


§ 6 Organe des Vereins<br />

Organe des Vereins sind:<br />

1. die Mitgliederversammlung,<br />

2. der Vorstand.<br />

§ 7 Mitgliederversammlung<br />

1. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich und nach Bedarf einzuberufen.<br />

2. Die Einberufung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich unter Wahrung einer Einladungsfrist<br />

von mindestens 14 Tagen. Die Tagesordnungspunkte sind anzugeben.<br />

3. Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.<br />

4. Beschlüsse werden mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.<br />

5. Die Übertragung der Ausübung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist zulässig.<br />

6. Die Mitgliederversammlung entscheidet über folgende Aufgaben des Vereins:<br />

• Höhe der Mitgliedsbeiträge,<br />

• Wahl und Entlastung des Vorstandes,<br />

• Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes,<br />

• Bestellung von zwei rechnungsprüfenden Mitgliedern, die dem Vorstand nicht angehören dürfen,<br />

zwecks Prüfung der Jahresabrechnung und Bericht über deren Ergebnis vor der Mitgliederversammlung,<br />

• Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins.<br />

7. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorstand zu unterschreiben ist.<br />

§ 8 Vorstand<br />

1. Der Vorstand ist gesetzlicher Vertreter des Vereins, er besteht aus mindestens drei Mitgliedern des<br />

Vereins, davon führt eines die Kasse. Zur Vertretung des Vereins nach außen ist jedes Vorstandsmitglied<br />

allein befugt.<br />

2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung <strong>für</strong> die Dauer von zwei Jahren gewählt, eine Wiederwahl<br />

ist möglich. Die alten Vorstandsmitglieder bleiben solange im Amt, bis Nachfolger gewählt<br />

sind.<br />

3. Die Abwahl von Vorstandsmitgliedern durch die Mitgliederversammlung ist vor Ablauf ihrer Amtszeit<br />

möglich, wenn gleichzeitig neue Vorstandsmitglieder gewählt werden.<br />

4. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Über die Beschlüsse ist eine Niederschrift<br />

anzufertigen, die von allen Anwesenden zu unterschreiben ist.<br />

5. Zur Unterstützung der Arbeit des Vorstandes kann ein Beirat gebildet werden, der auch aus Nichtmitgliedern<br />

bestehen kann, die durch ihre Fachkompetenz die Ziele des Vereins fördern. Der Beirat hat<br />

ein Anhörungsrecht bei Vorstands- und Mitgliederversammlungen.<br />

6. Satzungsänderungen, die vom Gericht oder Finanzamt aus formalen Gründen verlangt werden, kann<br />

der Vorstand ohne Beschluss der Mitgliederversammlung vornehmen.<br />

§ 9 Auflösung des Vereins<br />

1. Die Auflösung des Vereins erfolgt durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung mit dreiviertel<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Über die Auflösung kann nur abgestimmt werden, wenn hierauf<br />

in der Tagesordnung mit hinreichender Deutlichkeit hingewiesen worden ist.<br />

2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks ist das Vermögen<br />

zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des<br />

Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.<br />

Ort und Datum<br />

M06 Mustersatzung. 2


FORUM GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN e.V.<br />

Bundesvereinigung<br />

Regeln <strong>für</strong> Selbsthilfegruppen<br />

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen <strong>für</strong> Gruppentreffen<br />

M7


SELBSTHILFEGRUPPENREGELN<br />

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen <strong>für</strong> Gruppentreffen<br />

1. Vertraulichkeit<br />

Jede/r TeilnehmerIn muß die Gewißheit haben und den anderen zusichern, daß alles, was in der<br />

Gruppe besprochen wird, nicht nach außen weitergetragen wird.<br />

2. Pünktlichkeit<br />

Pünktlichkeit sollte selbstverständlich sein! Wie gehen wir mit der Zeit der anderen TeilnehmerInnen<br />

um, wenn wir zu spät kommen?<br />

3. Verbindlichkeit<br />

Wenn ein/e TeilnehmerIn zum Gruppentreffen nicht kommen kann, ist es <strong>für</strong> die Gruppe wichtig<br />

zu erfahren, warum. Es ist sinnvoll, die Möglichkeit zu nutzen, in der Kontaktstelle oder bei<br />

anderen TeilnehmerInnen eine Nachricht zu hinterlassen.<br />

4. Anonymität<br />

Anonymität in der Selbsthilfegruppe bietet den Mitgliedern Schutz nach außen, aber auch nach<br />

innen. Die TeilnehmerInnen sollten sich darüber im Klaren sein, daß durch den Austausch persönlicher<br />

Daten (Familienname, Telefonnummer, Adresse, Arbeitsplatz, persönliches Umfeld)<br />

das Abgrenzen gegenüber persönlichen Schwierigkeiten der anderen Gruppenmitglieder erschwert<br />

werden kann. Streng anonyme Gruppen, die sich außerhalb des Gruppentreffens nicht<br />

kontaktieren (weder telefonisch, noch persönlich), bieten den größten Schutz.<br />

5. Trinken, Essen, Rauchen<br />

Trinken, Essen, Rauchen während der Gruppensitzung können sich störend auswirken, da alle<br />

drei Handlungen die Konzentration, Sensibilität und auch die Er1ebnisfähigkeit verringern. Besser<br />

ist es, ein gezieltes Kaffeetrinken, Essen o.ä. zu veranstalten oder eine kleine Pause zu machen.<br />

6. Verlassen der Gruppe<br />

Wenn ein/e TeilnehmerIn aus der Gruppe aussteigen will, ist es wichtig, daß er/sie sich verabschiedet.<br />

Ansonsten fühlt sich die Gruppe verlassen und der/die TeilnehmerIn hat die Beziehung<br />

zur Gruppe nicht richtig abgeschlossen. Der Abschied kann eine einfache Nachricht sein, die in<br />

der Kontaktstelle hinterlassen wird, es kann aber auch ein Brief geschrieben werden oder ein<br />

letztes Gruppentreffen mit Feedback und persönlichem Abschied stattfinden.<br />

M07 Selbsthilfe.rtf – 1 – M7


Gestaltung der Gruppentreffen<br />

1 . Blitzlichtrunde<br />

Am Anfang der Sitzung kommt jede/r TeilnehmerIn kurz zu Wort: Wie geht es mir, wie fühle<br />

ich mich selbst und im Verhältnis zur Gruppe und was erwarte ich vom heutigen Treffen? Auch<br />

am Ende jeder Sitzung erweist sich eine Blitzlichtrunde als sehr nützlich:<br />

Wie ist es mir ergangen und wie fühle ich mich jetzt, was steht bis zum nächsten Mal <strong>für</strong> mich<br />

noch an zu klären?<br />

Es ist auch möglich eine Blitzlichtrunde einzulegen, wenn sich Störungen in der Gruppe zeigen.<br />

2. Wechselnde Gruppenleitung<br />

Ein/e oder zwei TeilnehmerInnen übernehmen jeweils <strong>für</strong> ein Treffen die Leitung. Alle sollen<br />

nacheinander drankommen, damit die gemeinsame Verantwortung <strong>für</strong> die Gruppe wächst. Leitung<br />

heißt, darauf achten, daß<br />

− pünktlich begonnen und beendet wird,<br />

− Vereinbarungen eingehalten werden,<br />

− jede/r ausreden kann,<br />

− niemand an den Rand gedrängt oder bedrängt wird,<br />

− sich niemand den Raum alleine nimmt,<br />

− nicht gegenseitig interpretiert, analysiert oder wegdiskutiert wird, sondern jeder seine konkreten<br />

Erfahrungen einbringen kann<br />

Leitung kann auch heißen, der Gruppe ein Thema oder eine Übung vorzuschlagen.<br />

3. Selbstverantwortung<br />

Jede/r TeilnehmerIn ist selbst da<strong>für</strong> verantwortlich, was er/sie in der Gruppe tut oder sagt. Das<br />

bedeutet auch, daß er/sie das einbringt und dann einbringt, wie und wann er/sie es will und<br />

braucht. Jede/r TeilnehmerIn geht nur soweit, wie es ihm/ihr gut tut, auch dann, wenn alle anderen<br />

meinen, er/sie würde sich drücken oder ablenken.<br />

4. Störungen haben Vorrang<br />

Wenn jemand nicht mehr zuhören kann, beunruhigt ist, traurig oder wütend, dann wird dieses<br />

zuerst besprochen, bis alle wieder einverstanden mit dem Fortfahren sind. Jede/r TeilnehmerIn<br />

hat die Verantwortung, Unstimmigkeiten zwischen den Gruppenteilnehmerinnen (Mißtrauen,<br />

Konkurrenz, Dominanz) möglichst bald auszusprechen.<br />

5. Eingrenzen auf ein Thema<br />

Um zu vermeiden, daß manche mit frustriert Gefühl wieder gehen, kann es sinnvoll sein, sich <strong>für</strong><br />

jedes Treffen ein Thema zu suchen. War ein Thema ausgemacht, sorgt die Gruppenleitung da<strong>für</strong>,<br />

daß dieses Thema auch angegangen wird. Allerdings haben auch hier Störungen Vorrang.<br />

6. Sicherheit und Vertrauen<br />

Der Aufbau von Vertrauen und Sicherheit ist ein Prozeß, der sich erst nach und nach entwickeln<br />

kann. Neue Mitglieder, gegenseitige Verletzungen, mangelnde Bereitschaft sich einzubringen<br />

usw. können das Vertrauensverhältnis in der Gruppe stören. Es erfordert immer wieder Geduld,<br />

M07 Selbsthilfe.rtf – 2 – M7


Zeit, gegenseitige Akzeptanz und Verständnis, um das Vertrauen in der Gruppe erneut herzustellen.<br />

7. Übungen<br />

Übungen zu zweit, zu dritt oder in der Runde bieten Struktur und damit auch Hilfe, sich selbst<br />

und dem Thema näherzukommen. Ein Austausch darüber ist wichtig. Hinweise zum Umgang<br />

mit Interaktionsübungen und Entspannungsverfahren können in der Selbsthilfekontaktstellen<br />

erfragt werden.<br />

8. Anleitung<br />

Falls Sie noch mehr „Handwerkszeug” <strong>für</strong> den Umgang miteinander benötigen oder die Gruppe<br />

in einer Krise ist und nicht mehr alleine damit zurechtkommt ( Anzeichen sind z.B. allgemeine<br />

Unzufriedenheit, zu viele „Laberstunden”, zu häufiges Aussteigen einzelner, fruchtlose<br />

Streitereien usw.), dann melden Sie sich bitte bei einer Selbsthilfekontaktstelle. Die können<br />

i.d.R. eine vorübergehende Anleitung oder Konfliktberatung anbieten.<br />

M07 Selbsthilfe.rtf – 3 – M7


FORUM GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN e.V.<br />

Bundesvereinigung<br />

Für die Presse schreiben<br />

Die Pressemeldung<br />

M8


Für die Presse schreiben<br />

Gleichermaßen unterschiedlich wie die Ressorts einer Zeitung sind die Arten der Berichterstattung.<br />

Da gibt es die Meldung, den Artikel, die Reportage, die Glosse, das Feature...<br />

Häufigste Formen der Berichterstattung<br />

Für den Verein sind sicherlich Meldung und Artikel die häufigsten Formen der Berichterstattung<br />

in den Printmedien.<br />

‘Meldung’ ist ein anderer Name <strong>für</strong> ‘Nachricht’; sie berichtet über einen Vorfall, ein Geschehen,<br />

das <strong>für</strong> die Öffentlichkeit interessant ist, oder weist auf ein bevorstehendes Ereignis hin.<br />

Das Wichtigste steht im ersten Satz, der Kern der Meldung folgt im ersten Absatz. Die Meldung<br />

selbst soll kurz und ohne Umschweife die Nachricht vermitteln.<br />

Der Artikel bietet mehr Raum, Geschehnisse, Zusammenhänge und Hintergrunde darzustellen.<br />

Der Artikel wird nach den Kerninformationen und den weitergehenden Informationen gegliedert.<br />

Die Meldung<br />

Die Meldung ist die journalistische Mitteilungsform, die in Mitteilungen an die Presse am häufigsten<br />

zum Zuge kommt.<br />

Da will der Verein “XY im Paritätischen Wohlfahrtsverband” auf eine Veranstaltung, ein Jubiläum,<br />

eine wichtige Begebenheit hinweisen. Das geschieht ohne lange Vorreden; natürlich wird<br />

der Pressebogen benutzt, der die Vereinsadresse, Telefonnummer und den Namen des Ansprechperson<br />

enthalten muß (Muster auf S. 4).<br />

Grundregel ist der Aufbau der Meldung nach den sechs großen “W”:<br />

Die sechs “W” Wer hat (wird) Was Wann Wo Wie und Warum gemacht (machen)?<br />

Die Fragen nach dem “Täter” (Wer?) und nach dem Ort des Geschehens<br />

(Wo?) usw. haben meist Vorrang vor den Fragen nach der Art und Weise<br />

(Wie geht etwas vor sich?) und nach dem Grund der “Tat” (Warum?).<br />

Das Wichtigste Die Gewichtung der “W” hängt stets vom Inhalt ab. Als Faustregel gilt:<br />

kommt zuerst “Das Wichtigste kommt zuerst!”<br />

..und morgen steht's in der Zeitung<br />

Das kann sein: Wer hat es gemacht? (“Der Oberbürgermeister übergab gestern...”). Im Grunde<br />

sind alle anderen Einstiege möglich; da jedoch passivische Satzkonstruktionen nicht nur<br />

schlecht zu handhaben sind, sondern auch sprachlich als unschön empfunden werden, wird<br />

sich der Einstieg auf die Frage “Wer hat es gemacht?” beschränken.<br />

Beispiel<br />

Hundsdorf – Der Verein “Sozialarbeit Hundsdorf” veranstaltet einen Flohmarkt. Am<br />

Samstag, 30 Februar, wird der Rathausvorplatz von 15 bis 19 Uhr zu einem riesigen<br />

Basar. Der Erlös des Flohmarktes wird <strong>für</strong> die Einrichtung des neuen Kinderschutzzentrums<br />

des Vereins an der Mühlenstraße 33 verwendet.<br />

M08b Pressemeldung.doc – 1 – M8


Die Überschrift der Meldung formuliert die Redakteurin meist selbst. Es reicht, einen kurzen<br />

Hinweis zu geben: “Flohmarkt <strong>für</strong> den Kinderschutz”. Dann folgt das Wichtigste in Kürze,<br />

dann die Erläuterungen.<br />

Überschrift<br />

Höhepunkt<br />

nähere Umstände<br />

Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelh<br />

Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheit<br />

Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten<br />

Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einz<br />

Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten<br />

Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelh<br />

Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheit<br />

Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten<br />

Der Aufbau der Meldung<br />

10 bis 20 Zeilen mit je 30 bis 40 Anschlägen müßten ausreichen. Damit die<br />

Meldung gelesen wird, reichen guter Aufbau und Informationsgehalt nicht<br />

unbedingt aus. Meldungen sollen Neuigkeitswert (Aktualität) haben, ungewöhnlich<br />

sein und möglicherweise Emotionen hervorrufen.<br />

So nicht! Das liest niemand:<br />

“Das Problem der Altersversorgung unter besonderer Berücksichtigung der<br />

Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahre 2000 – zu diesem Thema spricht<br />

Dr. Alfred Schmitt vom PARITÄTISCHEN heute, Mittwoch, den l8.04.1990, im<br />

Vortragssaal der Volkshochschule. “<br />

So geht's! Darüber wird niemand hinweglesen:<br />

“Sind die Renten noch sicher?” Zu Fragen der Rentenfinanzierung spricht der<br />

sozialpolitische Experte des PARITÄTISCHEN, Dr. Alfred Schmitt. Der Vortrag<br />

beginnt heute um 19.00 Uhr im Vortragssaal der Volkshochschule, Rathausplatz<br />

2–4. "<br />

M08b Pressemeldung.doc – 2 – M8


Richtige Wichtig: Die sechs “W” (wann und wo genau findet etwas statt), aber:<br />

Namen an den Anfang gehört das Thema, die Veranstaltung, und dies möglichst einfach<br />

und klar. Jahreszahlen sind bei aktuellen Ankündigungen überflüssig.<br />

Personen sollten ausführlich genannt werden; achten Sie unbedingt auf die<br />

richtige Schreibweise der Namen. Verpönt sind dabei “Herr Fischer” oder<br />

“Frau Schneider”; statt dessen schreibt man “Emil Fischer” oder “Monika<br />

Schneider”; mit anderen Worten: Zum Namen gehört auch der Vorname; Titel<br />

und akademische Grade sollten durchaus erwähnt werden.<br />

Zeitadverbien wie “gestern”, “heute”, “morgen” gehören nicht in die Pressemitteilung;<br />

vielmehr ist das genaue Datum anzugeben: Donnerstag, 28. Juni.<br />

“Gestern” bedeutet, die Wichtigkeit einer Veranstaltung überschätzt zu haben,<br />

“heute” und “morgen”, daß der Öffentlichkeitsarbeiter/die Öffentlichkeitsarbeiterin<br />

zu spät an die Pressearbeit gedacht hat.<br />

Das Begleitschreiben<br />

Meldung oder Bericht/Artikel sind zur Veröffentlichung fertiggestellt und auf<br />

dem Pressebogen des Vereins ausgedruckt worden. Nun fehlt nur noch das<br />

Begleitschreiben. Sieht man einmal davon ab, daß es eine Geste der Höflichkeit<br />

ist, seinen Wunsch nach Veröffentlichung des Pressetextes in einem Begleitschreiben<br />

schriftlich zu formulieren, so braucht es die Redaktion darüber<br />

hinaus zur Terminplanung, während der eigentliche Pressetext in die Bearbeitung<br />

geht.<br />

Der Inhalt Zur Meldung über den Flohmarkt käme dann ins Begleitschreiben:<br />

Adresse der Zeitung, Datum, Betreff<br />

Darüber hinaus noch die Vereins-Kontaktadresse mit Telefon (erreichbar<br />

von...bis...). Das Schreiben selbst könnte so aussehen:<br />

Adorfer Generalanzeiger Lokalredaktion<br />

z. Hd. Herrn/Frau Xxx Yyy<br />

9999 Adorf 1<br />

Sehr geehrte Frau Yyy (oder: Sehr geehrter Herr Xxx),<br />

In der Anlage finden Sie eine Meldung über unseren Flohmarkt am Samstag,<br />

1. Januar 19xx auf dem Rathausvorplatz. Ich bitte um Veröffentlichung in einer<br />

der nächsten Ausgaben Ihrer Zeitung.<br />

Der Flohmarkt beginnt um 15.00 Uhr und dauert bis 19.00 Uhr. Ein günstiger<br />

Zeitpunkt <strong>für</strong> ein Foto wäre nach unserer Ansicht um 17 Uhr. Während<br />

des Flohmarktes steht Ihnen unsere Vorsitzende Petra Müller an Stand 3<br />

M08b Pressemeldung.doc – 3 – M8


(Puppenverkauf) neben dem Rathausaufgang <strong>für</strong> ein Gespräch gern zur Verfügung.<br />

Sie finden mich von 15.00 bis 17.00 Uhr auch an diesem Stand. Ich<br />

halte eine Kurzinformation <strong>für</strong> Ihren Berichterstatter bereit.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

.........................<br />

(Ulrich Winckler, Pressereferent)<br />

Muster eines Pressebogens<br />

Zentrum <strong>für</strong> Gehörlosenkultur Dortmund e.V.<br />

Lindemannstr. 66–68, 4600 Dortmund<br />

Tel. 0231/104047; Fax 104365<br />

Pressemitteilung<br />

(Sperrfrist 27 Juni)<br />

Rückfragen bitte an :<br />

Walter Wehner, Geschäftsführer, Tel. 104081<br />

Heim <strong>für</strong> Gehörlose wird heute eröffnet<br />

Ein Heim mit 14 betreuten Plätzen eröffnet das Zentrum<br />

<strong>für</strong> Gehörlosenkultur Dortmund e.V. mit einer<br />

Feierstunde heute in Kley. Bürgermeister Hans Meyer<br />

hält die Eröffnungsansprache.<br />

Mit einem Kostenaufwand von rund 75000 DM wurde<br />

das Haus <strong>für</strong> die Bedürfnisse von Gehörlosen<br />

umgebaut. Das Heim, das in landschaftlich schöner<br />

Umgebung gelegen ist, hat einen Einzugsbereich, der<br />

von Ostwestfalen bis ins Rheinland und vom Sauerland<br />

bis ins Münsterland reicht.<br />

Alle verfügbaren Plätze sind bereits belegt.<br />

M08b Pressemeldung.doc – 4 – M8


FORUM GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN e.V.<br />

Bundesvereinigung<br />

Literatur zum Thema<br />

„Gemeinschaftliches Wohnen“<br />

M9


Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V.,<br />

Bundesvereinigung<br />

Kommentierte Literaturliste<br />

Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V. (FGW): <strong>Arbeitsmappe</strong> <strong>für</strong> <strong>Initiativgruppen</strong>. Die <strong>Arbeitsmappe</strong> ist <strong>für</strong> 10,-€<br />

(incl. Versand) gegen Vorausbezahlung auf Konto Nr. 8446100 BLZ 251 205 10 bei der Bank <strong>für</strong> Sozialwirtschaft<br />

Hannover bei der Geschäftsstelle zu beziehen: Hildesheimer Str. 20, 30167 Hannover, Tel. 0511/4753253, Fax<br />

4753530, e-mail: gs@fgw-ev.de.<br />

Die <strong>Arbeitsmappe</strong> setzt sich aus „Bausteinen“ zu unterschiedlichen Themen zusammen und leistet Hilfestellung bei der<br />

Entwicklung eines Wohnprojektes. Sie enthält u.a. Fragebögen zur Klärung von Wohnvorstellungen, eine Beschreibung<br />

des Gruppenprozesses, Informationen über die üblichen Rechtsformen, über Finanzierung und Förderung von<br />

Gruppenbauvorhaben, Tipps <strong>für</strong> die Pressearbeit, eine Mustersatzung, einen „Fahrplan“ zur Vereinsgründung sowie<br />

Adressen von Beratungsstellen und ihren Schwerpunkten.<br />

Freie Altenarbeit Göttingen e.V. und Eva-Meurer-Stiftung (Hrsg.): Osterland, A : Nicht allein und nicht ins Heim.<br />

Alternative: Alten-WG. Paderborn 2000, Junfermann, ISBN 3-87387-449-0, 126 Seiten<br />

Astrid Osterland beschreibt die Entstehungsgeschichte und den Alltag der Göttinger WG Am Goldgraben, in der elf<br />

Frauen im Alter von 70 bis 87 Jahre zusammen leben. Der Schwerpunkt der Beschreibung liegt auf dem durchaus typischen<br />

gruppendynamischen Prozess der Gruppe. Die LeserInnen erfahren u.a., was das Zusammenleben und die gegenseitige<br />

Unterstützung den BewohnerInnen gibt, welche Konflikte im Vorfeld und während des Zusammenlebens entstanden,<br />

wie sie bewältigt wurden und welche Bedingungen förderlich <strong>für</strong> das Gelingen eines Projektes sind.<br />

Fuchs, Dörte und Orth, Jutta: Umzug in ein neues Leben, Wohnalternativen <strong>für</strong> die zweite Lebenshälfte; Kösel<br />

2003: ISBN 3-466-30625-6; 272 Seiten, kartoniert, 15,95 €.<br />

Das Thema Wohnen spielt auch in der zweiten Lebenshälfte eine immer wichtigere Rolle. Gefragt sind dabei Alternativen<br />

zum Altenheim: Gemeinschaftliche Wohnformen – zum Beispiele Haus- und Wohngemeinschaften, Frauen- und<br />

Mehrgenerationenprojekte – liegen ebenso im Trend wie der Lebensabend unter südlicher Sonne.<br />

Die Autorinnen stellen in ihrem kompetenten Ratgeber alternative Wohnmodelle von der Planung bis zur Umsetzung<br />

vor und beantworten dabei alle relevanten Fragen: von der Wahl der individuell richtigen Wohnform über das Finden<br />

passender Mitbewohner und die Berücksichtigung möglicher Unwägbarkeiten wie Krankheit und Pflegebedürftigkeit<br />

bis hin zu juristischen Aspekten und Versicherungsfragen – auch beim Kauf einer Auslandsimmobilie.<br />

Gerngroß-Haas, Gabriele: Anders leben als gewohnt. Wenn verschiedene Frauen unter ein Dach ziehen.<br />

Ulrike Helmer Verlag (Königstein) 2005. 160 Seiten. ISBN 3-89741-169-5. 14,95 EUR,.<br />

Die Autorin gibt allen an neuen Wohn- und Lebensformen interessierten Frauen einen Überblick über die bestehenden<br />

Projekte. Sie beschreibt Gemeinsamkeiten und Unterschiede, die persönlichen Erfahrungen der Bewohnerinnen sowie<br />

Vor- und Nachteile von Wohn-Gemeinschaften. Das vorliegende Buch basiert auf ausführlichen Gesprächen mit Bewohnerinnen<br />

ausgewählter Wohnprojekte. Authentische Einblicke in das Zusammenleben machen den Band zu einem<br />

persönlichen und kurzweiligen Handbuch.<br />

Hieber, Annette; Mollenkopf, Heidrun; Wahl, Hans-Werner; Oswald, Frank: Gemeinschaftliches Wohnen im Alter:<br />

Von der Idee bis zum Einzug, Deutsches Zentrum <strong>für</strong> Alternsforschungan der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg,<br />

Abteilung <strong>für</strong> Soziale und Ökologische Gerontologie (Hsg), 2005:<br />

Die Expertise beschreibt Motive und Entstehungsprozesse so wie Rechts- und Finanzierungsformen Gemeinschaftlicher<br />

Wohnprojekte und belegt ihre Untersuchungen mit Beispielen.<br />

Aus dem Internet als pdf-File (996 KB) herunterzuladen unter www.fgw-ev.de > Aktuell > Informationsblätter und<br />

Broschüren.<br />

Narten, Dr. , Renate: Wohnen im Alter – Bausteine <strong>für</strong> die Wohnungswirtschaft<br />

Das vierfarbig bebilderte und 136 Seiten starke Buch kostet 24,80 Euro, zu beziehen beim Verband der<br />

Wohnungswirtschaft Niedersachsen und Bremen (vdw) e-mail info@vdw-online.de. Tel. 0511/1265-01,<br />

Fax: 1265-111. Zahlungsweise per Rechnung<br />

Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland ist <strong>für</strong> viele Jahrzehnte vorgezeichnet: Wir werden weniger,<br />

und wir werden älter. Die Wohnungswirtschaft ist gut beraten, ihren Bestand und ihre Dienstleistungen an<br />

diesen demografischen Vorgaben zu orientieren. Eine der wichtigsten Aufgaben, die daraus resultieren, ist<br />

die Gewährleistung altengerechten Wohnens. Die Mitgliedsunternehmen im Verband der Wohnungswirtschaft<br />

Niedersachsen und Bremen und viele Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften im ganzen<br />

Bundesgebiet haben bereits Erfahrungen gesammelt und bieten eine breite Palette verschiedener, auf die<br />

Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren zugeschnittener Wohnangebote an.


Ein Arbeitskreis des vdw Niedersachsen und Bremen hat sich eingehend mit dem Thema beschäftigt. Auf<br />

seine Initiative ist dieses Buch entstanden, das eine interessante Lektüre mit vielen Anregungen <strong>für</strong> die<br />

wohnungswirtschaftliche und sozialbetreuerische Alltagsarbeit darstellt.<br />

Inhalt: Demografischer Wandel und Wohnungswirtschaft, Wohnbedürfnisse älterer Menschen, Anpassung<br />

des Wohnungsbestandes an die Bedürfnisse älterer Menschen, Soziale Dienste <strong>für</strong> ältere Menschen, Betreutes<br />

Wohnen. Gemeinschaftliches Wohnen – eine Alternative <strong>für</strong> ältere Menschen, Pflegewohngruppen im<br />

Quartier, Ältere Menschen mit Demenz – eine wachsende Mietergruppe, Freiraumgestaltung <strong>für</strong> ältere Menschen,<br />

Integrierte Konzepte<br />

Stiftung Warentest in Kooperation mit Bertelsmann Stiftung und Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.):<br />

Leben und Wohnen im Alter – Neue Wohnformen <strong>für</strong> das Leben im Alter, 2006, 215 S. kart., ISBN 3-<br />

937880-26-7, Preis 19,90 €. Info: www.stiftung-warentest.de<br />

Im Alter gut zu leben und zu wohnen, und dabei möglichst lange selbststständig zu bleiben, ist der Wunsch<br />

der meisten Menschen. Was man selbst dazu beitragen kann, zeigt der neue Ratgeber der Stiftung Warentest,<br />

der in Zusammenarbeit mit der Bertelsmann Stiftung und dem Kuratorium Deutsche Altershilfe erstellt<br />

wurde. Das Buch „Leben und Wohnen im Alter“ gibt einen Überblick über die Vielfalt an Wohnmodellen,<br />

die sich in den letzten Jahren entwickelt haben.<br />

Angesprochen sind Menschen, die <strong>für</strong> sich selbst oder <strong>für</strong> ihre Eltern nach passenden Lösungen suchen, um<br />

ihre Wohnsituation zu verbessern und „alterstauglich“ zu machen. Der Ratgeber hilft, persönliche Antworten<br />

auf drei grundlegende Fragen zu finden: Was kann ich tun, wenn ich so lange wie möglich in meinem<br />

vertrauten Zuhause wohnen bleiben möchte?<br />

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich noch einmal umziehen und mich neu orientieren möchte? Welche<br />

Alternativen gibt es, falls einmal Hilfe und Pflege nötig werden? Es informiert über die Möglichkeiten der<br />

Wohnungsanpassung und der Hilfen im Alltag, über Wohn- und Hausgemeinschaften, Mehrgenerationenwohnen<br />

und betreute Wohngruppen, außerdem über herkömmliche Wohnformen wie das Betreute Wohnen<br />

oder das Pflegeheim.<br />

Wohnbund-Informationen Heft II/04<br />

Schwerpunktthema: Selbstbestimmt wohnen im Alter<br />

Das Heft will zur Weiterentwicklung von Handlungsansätzen mit besonderen Qualitäten <strong>für</strong> ein selbstbestimmtes Wohnen<br />

im Alter animieren vor dem Hintergrund einer kritischen Reflexion bisheriger Ansätze.<br />

Inhalt<br />

Teil 1: Reflexionen und Forschungsergebnisse<br />

Teil 2: Bewegungen / Projekte<br />

Teil 3: Netzwerke und Unterstützungsstrukturen<br />

Zu beziehen bei<br />

wohnbund ev. Aberlestraße 16/Rgb 81371 München<br />

Telefon 089-7468 9611. Fax 089-7255074. E-Mail: info@wohnbund.de<br />

Abonnement: € 2,60 pro Ausgabe zzgl. Versand<br />

Sammelbestellung (ab 10 Exemplare): € 1.50 pro Exemplar zzgl. Versandkosten<br />

Abo-Bestellung: per E-Mail, Telefon oder Fax an die Redaktionsadresse


FORUM GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN e.V.<br />

Bundesvereinigung<br />

Fahrplan<br />

zur Gründung eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins<br />

mit Mustersammlung<br />

M10

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