Arbeitsmappe für Initiativgruppen - Allbau
Arbeitsmappe für Initiativgruppen - Allbau
Arbeitsmappe für Initiativgruppen - Allbau
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<strong>Arbeitsmappe</strong><br />
<strong>für</strong><br />
<strong>Initiativgruppen</strong><br />
Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V.<br />
Bundesvereinigung<br />
Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover<br />
Tel. 0511-4753 253; Fax 4753 530<br />
e-mail: info@fgw-ev.de<br />
www.fgw-ev.de
FORUM GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN e.V.<br />
Bundesvereinigung<br />
ARBEITSMAPPE<br />
Materialien <strong>für</strong> alle, die an der Entwicklung<br />
neuer gemeinschaftlicher Wohnformen interessiert sind<br />
Inhalt<br />
M1 Das Forum Gemeinschaftliches Wohnen<br />
M2 Wie möchte ich im Alter wohnen? – Fragen zur Entscheidungsfindung<br />
M3 Fragebogen <strong>für</strong> Gruppenarbeit<br />
M4 Typische Merkmale gemeinschaftlicher Wohnprojekte<br />
M5 Drei Schritte zur Entwicklung von Gruppenarbeit<br />
1. Soziale Interaktions- und Kommunikationsprozesse<br />
2. Auswahl der Rechts- und Trägerformen<br />
3. Finanzierung und Förderung von Gruppenbauvorhaben<br />
M6 Modellsatzung <strong>für</strong> Wohnprojekte<br />
M7 Regeln <strong>für</strong> Selbsthilfegruppen<br />
M8 Für die Presse schreiben<br />
M9 Literaturliste<br />
M10 Fahrplan zur Gründung eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins mit<br />
Mustersammlung
Das „Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V.“ (FGW) ist<br />
ein Zusammenschluss von Vereinen und Einzelpersonen,<br />
die gemeinschaftliche, generationsübergreifende Wohnformen<br />
bekannt machen, initiieren und verwirklichen.<br />
Der Verein hat Mitglieder in allen Bundesländern und<br />
unterhält neben der Geschäftsstelle in Hannover ein Netz<br />
von Regionalen Kontaktstellen. Der Verein besteht seit<br />
1989, zunächst als Arbeitsgemeinschaft und seit 1992 als<br />
eingetragener gemeinnütziger Verein. Die Arbeit der<br />
Geschäftsstelle und der Kontaktstellen wird weitgehend<br />
von ehrenamtlichen Mitarbeitern geleistet.<br />
Organisation<br />
Im Vorstand sind Mitglieder aus verschiedenen Bundesländern<br />
vertreten, die den Verein auf Bundes- und Landesebene<br />
vertreten und die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern<br />
pflegen.<br />
Die Geschäftsstelle koordiniert die bundesweite Vereinsarbeit.<br />
Sie ist Ansprechpartner <strong>für</strong> die Öffentlichkeit,<br />
Medien, Politik, Kommunen, Wissenschaft und Forschung<br />
und Veranstalter von Fachtagungen. Interessenten<br />
bekommen hier Auskunft und Beratung über Aktivitäten<br />
aus dem gesamten Bundesgebiet. Der Schwerpunkt der<br />
Tätigkeit liegt in der Vernetzung unterschiedlicher Akteure,<br />
die selbstbestimmte gemeinschaftliche Wohnprojekte<br />
mit Beteiligung der Bewohner realisieren wollen.<br />
Das Forum unterhält Regionale Kontaktstellen in verschiedenen<br />
Bundesländern. Sie leisten die wichtige Arbeit<br />
vor Ort und halten Kontakt mit den Projektgruppen und<br />
Mitgliedsvereinen in ihrem Umkreis.<br />
Ziele<br />
1. Der Verein initiiert, berät und vernetzt alternative<br />
Wohnprojekte sowie Wohninitiativen älterer und jüngerer<br />
Menschen. Diese Gruppen wollen den Rahmen<br />
<strong>für</strong> ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben in<br />
Gemeinschaft schaffen.<br />
2. Der Verein will Menschen anregen, <strong>für</strong> sich neue<br />
Wohn- und Lebensformen zu finden und in der sich<br />
verändernden Gesellschaft neue tragfähige soziale<br />
Strukturen zu schaffen.<br />
3. Der Verein unterstützt die Realisierung von Wohnprojekten,<br />
die durch eigene Initiative entstehen und<br />
FORUM GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN e.V.<br />
Bundesvereinigung<br />
deren Struktur und Bestimmung die Bewohner selbst<br />
planen.<br />
4. Der Verein unterstützt besonders die Entstehung von<br />
Gruppen, in denen ältere und jüngere Menschen zusammenwohnen<br />
wollen und so das Verständnis zwischen<br />
den Generationen verbessern.<br />
Zur Erreichung dieser Ziele dienen:<br />
– öffentliche Veranstaltungen auf Bundesebene<br />
– diverse Veranstaltungen auf regionaler und örtlicher<br />
Ebene<br />
– Seminare mit verschiedenen Kooperationspartnern<br />
– Workshops zur Erarbeitung von Sachthemen<br />
– Erstellung von Kurseinheiten zur Begleitung bestehender<br />
Projekte (z.B. Konfliktbewältigung, Organisation<br />
von Hilfe und Pflege)<br />
– Erstellung von Bausteinen <strong>für</strong> Bildungsangebote<br />
– Ausstellungen mit eigenen Projektdarstellungen<br />
– Eingaben bei Bund, Ländern und Kommunen<br />
– Vermittlung von Fachreferenten<br />
– Vermittlung von Moderatoren zur Begleitung des<br />
Gruppenprozesses<br />
– Herausgabe von Arbeitsmaterialien <strong>für</strong> <strong>Initiativgruppen</strong><br />
– Herausgabe von Tagungsdokumentationen und Themen<br />
bezogenen Publikationen<br />
– Herausgabe eines e-mail Newsletters<br />
– Exkursionen zu bestehenden Projekten<br />
– Beratung von Menschen, die sich <strong>für</strong> alternative<br />
Wohnformen interessieren<br />
– Beratung von Investoren, Kommunen und Bauträgern<br />
– Erstellung einer Datenbank mit Themen bezogenen<br />
Informationen<br />
– Erstellung und Verleih der Wanderausstellung<br />
„Gemeinsam planen – zusammen wohnen. Wohnprojekte<br />
von Alt und Jung
FORUM GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN e.V.<br />
Bundesvereinigung<br />
Wie möchte ich im Alter wohnen?<br />
Fragen zur Entscheidungsfindung<br />
von Erika Christopei–Bentfeldt<br />
M2
Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung<br />
Wie möchte ich im Alter wohnen? Fragen zur Entscheidungsfindung<br />
von Erika Christopei-Bentfeldt<br />
Forum <strong>für</strong> gemeinschaftliches Wohnen<br />
(in BAGSO –Nachrichten 1/95)<br />
Einige Schlagzeilen der letzten Zeit in den<br />
Medien oder als Thema von Fachkongressen<br />
lauten:<br />
Älter werden – wohnen bleiben;<br />
Selbstbestimmtes wohnen im Alter; Gemeinsames<br />
wohnen von Jung und Alt;<br />
Mehr-Generationen-Wohnen; Integriertes<br />
Wohnen; Altersgerechtes und Betreutes<br />
Wohnen; Barrierefreies Wohnen; Alternatives<br />
Wohnen...<br />
Jede Frau/jeder Mann, die/der im Alter<br />
ihre Wohnform selbstbestimmt wählen<br />
Fragen <strong>für</strong> das „Wohnen bleiben wie bisher“<br />
Möchte ich meinen letzten Lebensabschnitt möglichst frei<br />
gestalten und unabhängig von anderen sein?<br />
Kann ich meinen Tagesablauf selbständig und zielorientiert<br />
allein planen und zufrieden stellend gestalten?<br />
Kann ich Alleinsein und Einsamkeit ohne Gefahr von Realitätsverlust<br />
und Depression gut ertragen?<br />
Gehen Impulse und Aktivitäten eher von mir aus als von<br />
anderen?<br />
Entspricht meine Wohnung meinen jetzigen und absehbaren zukünftigen<br />
Bedürfnissen und Möglichkeiten in Bezug auf Lage, Größe,<br />
Ausstattung und Finanzierbarkeit?<br />
Ist meine Wohnung altersgerecht ausgestattet oder kann sie im Bedarfsfall<br />
problemlos umgestaltet werden?<br />
Liegt meine Wohnung ebenerdig, ist sie über Rampen oder mit<br />
Aufzug in Obergeschossen zu erreichen?<br />
Kann ich mich mit Gütern des täglichen Bedarfs möglichst<br />
fußläufig versorgen?<br />
Liegt eine Haltestelle des öffentlichen Verkehrs in der Nähe meiner<br />
Wohnung?<br />
Fühle ich mich bei Spaziergängen im Nahbereich auf Straßen, Wegen<br />
und Plätzen sicher?<br />
Besteht bei Krankheit oder im Notfall die Möglichkeit der Hilfe<br />
durch Verwandte, Freunde, Nachbarn oder soziale ambulante<br />
Dienste?<br />
Habe ich entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen und meinen<br />
zweiten Wohnungsschlüssel hinterlegt?<br />
kann, hat im wesentlichen drei Wahlmöglichkeiten:<br />
� Wohnen bleiben wie bisher<br />
� Wohnen in selbstbestimmten<br />
Gemeinschaften<br />
� Wohnen in sozialen Institutionen<br />
Die folgenden Fragen können auf der Suche<br />
nach der geeigneten Lebens- und<br />
Wohnform im Alter bei der individuellen<br />
Entscheidungsfindung hilfreich sein.<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
M02 Fragen Bagso rtf 1 M2
Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung<br />
Bin ich an ein Notrufsystem, eine Telefonkette o.ä.<br />
angeschlossen?<br />
Ja � Nein �<br />
Habe ich einen Vorvertrag mit einem Pflegeheim abgeschlossen? Ja � Nein �<br />
Habe ich die erforderlichen notariellen Verfügungen getroffen und<br />
ein Testament geschrieben<br />
Habe ich mich von einem Bestattungsunternehmen beraten<br />
lassen um die erforderlichen Entscheidungen zu treffen<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Fragen <strong>für</strong> das „Wohnen in selbst bestimmten Gemeinschaften“<br />
Möchte ich in meiner letzen Lebensphase mit anderen, auch nicht<br />
verwandten Menschen in einer Haus- oder<br />
Wohngemeinschaft zusammenleben?<br />
Möchte ich meine täglichen Lebensfunktionen – Kochen, Essen, Bügeln,<br />
Putzen, Fernsehen usw. in Gemeinschaft verbringen?<br />
Wie viel Zeit benötige ich <strong>für</strong> mich persönlich und wie viel Zeit des<br />
Tages möchte ich mit anderen Menschen verbringen?<br />
Welche Eigenschaften bringe ich mit – z.B. Kontaktbereitschaft, Offenheit,<br />
Freundlichkeit, Verantwortungsbewusstsein,<br />
Hilfsbereitschaft – die ich in eine Haus- oder Wohngemeinschaft<br />
zum Nutzen aller einbringen kann?<br />
Kenne ich bereits Menschen, außerhalb verwandtschaftlicher<br />
Beziehungen, mit denen ich mir ein Leben in Gemeinschaft im Sinne<br />
einer Wahlfamilie vorstellen kann?<br />
Welche tragende Idee steht hinter meinem Wunsch, ein Leben in<br />
Gemeinschaft zu verbringen?<br />
Z.B. gemeinsames Gestalten der Freizeit in Gesprächen, Besuch<br />
von kulturellen Veranstaltungen, Wandern und Sport...?<br />
Z.B. gemeinsames Ausprobieren kreativer Fähigkeiten und<br />
aktive Begegnung mit der Kunst...?<br />
Z.B. gemeinsames Erleben der Natur mit Kindern, Tieren und<br />
Pflanzen, mit Gesundheitsbewusster Ernährung, auf der Grundlage<br />
einer ökologisch bewussten Haltung...?<br />
Z.B. gemeinsame weltanschauliche Überzeugung in Bezug auf<br />
Nächstenliebe, Nachbarschaftshilfe, Verantwortungsbewusstsein<br />
<strong>für</strong> mich und andere...?<br />
Wie viel individuellen Raum, einschließlich Sanitärbereich,<br />
benötige ich <strong>für</strong> mich allein oder mit Partner, um mich wohl zu fühlen<br />
und in welcher Größe?<br />
Welche Gemeinschaftsräume sind erforderlich, mit welchen Funktionen<br />
und in welcher Größe um die Ziele meiner Wunschgemeinschaft<br />
erfüllen zu können?<br />
In welcher Lage – in der Innenstadt, am Stadtrand, in einer Kleinstadt<br />
oder auf dem Lande – sollte sich meine Hausgemeinschaft befinden?<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
M02 Fragen Bagso rtf 2 M2
Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung<br />
Sehe ich in meinem Wohnort die Möglichkeit im vorhandenen Gebäudebestand<br />
zusammen mit anderen meine Gemeinschaftswohnvorstellungen<br />
zu realisieren?<br />
Habe ich zusammen mit meinen Wahlverwandten finanzielle Möglichkeiten,<br />
um ein Neubauvorhaben anzustreben?<br />
Welche organisatorischen Schritte muss ich zusammen mit Gleichgesinnten<br />
unternehmen, um ein Gemeinschaftswohn-projekt zu realisieren?<br />
Z.B. Erarbeitung von Zielvorstellungen und Grundsätzen, um ein<br />
zukünftiges Zusammenleben in einer Wohngruppe vorzubereiten?<br />
Z.B. Erarbeitung von Zielvorstellungen und Grundsätzen, um ein<br />
zukünftiges Zusammenleben in einer Wohngruppe vorzubereiten?<br />
Z.B. Suche nach wohngruppenerfahrenen Beratern, die den<br />
Gruppenbildungsprozess begleiten können?<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Z.B. Gründung eines Vereins, einer Baugenossenschaft? Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Z.B. Suche nach einem Architekten, der die Wunschvorstellungen<br />
der Einzelnen in ein realisierbares Gemeinschaftswohnprojekt<br />
umwandelt und die erforderlichen Pläne und Bauvorlagen erstellt?<br />
Z.B. Suche nach einem Wohlfahrtsverband oder einem entsprechenden<br />
sozialen ambulanten Dienst, der die Möglichkeit des betreuten<br />
Wohnens im Notfall gewährleisten kann?<br />
Z.B. Suche nach einer Kommune, die die baulich-rechtlichen Voraussetzungen<br />
schafft und die zur projektbezogenen<br />
Förderung und Finanzierung beiträgt?<br />
Fragen <strong>für</strong> das „Wohnen in sozialen Institutionen“<br />
Möchte ich mich im Alter auf die schönen Seiten des Lebens konzentrieren,<br />
ohne mich mit den Alltagsproblemen zu sehr<br />
belasten zu müssen?<br />
Möchte ich meinen letzten Lebensabschnitt in der Geborgenheit einer<br />
sozialen Institution, möglichst in einer Seniorenresidenz oder in<br />
einem Wohnstift verbringen, sorgenfrei und ohne einen Haushalt<br />
selbständig zu führen?<br />
Möchte ich mich in meine eigenen Räume zurückziehen und jederzeit<br />
die Gemeinschaft von Menschen haben können, ohne <strong>für</strong> sie<br />
persönliche Verantwortung übernehmen zu müssen?<br />
Möchte ich ein vielfältiges Angebot kultureller, geselliger, informativer<br />
und gesundheitserhaltender Art im Hause haben?<br />
Suche ich die Vollversorgung bei notwendiger Pflege und bis zum<br />
Tode in der gleichen sozialen Institution?<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
M02 Fragen Bagso rtf 3 M2
Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung<br />
Kann ich mir ein solches Leben in Vollversorgung und Geborgenheit<br />
finanziell leisten und wird es auch im Pflegefall finanzierbar<br />
sein, ohne dass ich zum Sozialfall werde?<br />
Liegt eine Haltestelle des öffentlichen Verkehrs in der Nähe meiner<br />
Wohnung?<br />
Fühle ich mich bei Spaziergängen im Nahbereich auf Straßen, Wegen<br />
und Plätzen sicher?<br />
Besteht bei Krankheit oder im Notfall die Möglichkeit der Hilfe<br />
durch Verwandte, Freunde, Nachbarn oder soziale ambulante<br />
Dienste?<br />
Habe ich entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen und meinen<br />
zweiten Wohnungsschlüssel hinterlegt?<br />
Bin ich an ein Notrufsystem, eine Telefonkette o.ä.<br />
angeschlossen?<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Ja o Nein o<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
Habe ich einen Vorvertrag mit einem Pflegeheim abgeschlossen? Ja � Nein �<br />
Habe ich die erforderlichen notariellen Verfügungen getroffen und<br />
ein Testament geschrieben?<br />
Habe ich mich von einem Bestattungsunternehmen beraten<br />
lassen um die erforderlichen Entscheidungen zu treffen?<br />
Weitere Überlegungen<br />
Generell gilt es, im letzten Lebensabschnitt<br />
die eigenen Bedürfnisse, Wünsche und<br />
Zielvorstellungen bewusst zu erkennen<br />
und in einer Art Lebensbilanz zu prüfen,<br />
welche Schritte erforderlich und möglich<br />
sind, um ein erfülltes Leben bei zunehmendem<br />
Alter – mit wachsenden Einschränkungen<br />
– bis zum Tode führen zu<br />
können.<br />
Es gilt aber auch die eigene Kräfte und Fähigkeiten<br />
– vielleicht sogar die verborgenen<br />
Talente – zu entdecken und zu entwickeln,<br />
um auch im Älterwerden neue<br />
Chancen der Entfaltung wahrzunehmen<br />
Ja � Nein �<br />
Ja � Nein �<br />
und das Zusammenleben mit anderen<br />
Menschen zu ermöglichen.<br />
Abhängigkeiten müssen erkannt und angenommen<br />
werden: von der gesundheitlichen<br />
Verfassung, der finanziellen Versorgung<br />
und nicht zuletzt von den gesellschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen, mit<br />
dem Ziel, Altern, Sterben und Tod in Würde<br />
zu vollenden.<br />
(Erika Christopei-Bentfeldt, FGWA e.V.,<br />
in BAGSO –Nachrichten 1/95)<br />
M02 Fragen Bagso rtf 4 M2
FORUM GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN e.V.<br />
Bundesvereinigung<br />
Fragebogen <strong>für</strong> Interessenten an gemeinschaftlichen Wohnprojekten<br />
Name: ................................................................... Straße: ...................................................................<br />
PLZ/Ort: ................................................................... Tel.: ...................................................................<br />
1. Warum beschäftigen Sie sich mit dem Thema “Gemeinschaftliches Wohnen”?<br />
❐ Ich suche eine Wohnung <strong>für</strong> mich selbst ❐ Ich suche eine Wohnung <strong>für</strong> einen Angehörigen<br />
❐ Ich interessiere mich <strong>für</strong> die Planung ❐ .andere Gründe<br />
❐ Ich möchte eine Wohnung <strong>für</strong> später erwerben ❐ ............................................................................................<br />
❐ .................................................................................... ❐ ............................................................................................<br />
2. Welches sind Ihre wichtigsten Gründe <strong>für</strong> gemeinschaftliches Wohnen?<br />
❐ Preiswerter Wohnraum ❐ Vermeidung von Einsamkeit<br />
❐ Selbstbestimmtes Wohnen im Alter ❐ Ich will Nachbarn helfen<br />
❐ Gemeinsame Aktivitäten / neue Anregungen ❐ Ich erwarte Hilfe von Nachbarn<br />
❐ .................................................................................... ❐ ............................................................................................<br />
❐ .................................................................................... ❐ ............................................................................................<br />
3. Wie stellen Sie sich die Vorbereitung <strong>für</strong> die Gründung einer Hausgemeinschaft vor?<br />
❐ Information über das Thema ❐ Aktive Mitarbeit in der Planungsgruppe Lister Plantage<br />
❐ Mitgliedschaft in einem Gründungsverein ❐ ............................................................................................<br />
❐ Gemeinsame Wochenendseminare ❐ ............................................................................................<br />
❐ .................................................................................... ❐ ............................................................................................<br />
❐ Vereinsbeitrag monatlich € 5.- ❐ € 10.- ❐ Anderer Betrag ....................................................................<br />
€ .............................................................<br />
4. Wann wollen Sie Mitglied einer Hausgemeinschaft in der Lister Plantage werden?<br />
❐ So bald wie möglich ❐ In einem Jahr<br />
❐ In fünf Jahren ❐ ............................................................................................<br />
............................................................................................ ............................................................................................<br />
1<br />
M3
5. Wie stellen Sie sich das “Gemeinschaftliche Wohnen” vor?<br />
❐ als Einzelappartements mit Gemeinschaftsbereich ❐ als Einzelzimmer mit Gemeinschaftsbereich<br />
❐ als Hausgemeinschaft mit mehreren Wohnungen ❐<br />
und Gemeinschaftsbereich ❐ ............................................................................................<br />
❐ .................................................................................... ❐ ............................................................................................<br />
❐ Mitbestimmung der Bewohner ❐ Gemeinschaftliches Essen<br />
❐ Gemeinschaftliches Kochen ❐ Regelmäßige Versammlungen<br />
❐ andere ❐ Geminschaftliche Unternehmungen<br />
❐ .................................................................................... ............................................................................................<br />
6. Wer sollte in der Gemeinschaft mit Ihnen gemeinsam wohnen?<br />
❐ Frauen und Männer ❐ Auswahl erfolgt durch Beschluss der Bewohner<br />
❐ Nur Frauen ❐<br />
❐ Nur Männer ❐ ............................................................................................<br />
❐ Nur Ältere ❐ ............................................................................................<br />
❐ Jung und Alt ❐ ............................................................................................<br />
❐ .................................................................................... ❐ ............................................................................................<br />
7. Wieviele Personen sollten in der Gemeinschaft wohnen?<br />
❐ 3 Personen (etwa) ❐ 5 Personen (etwa)<br />
❐ 10 Personen (etwa) ❐ 20 Personen (etwa)<br />
❐ Mehr als 20 Personen ❐ ............................................................................................<br />
8. Wollen Sie eine Wohnung kaufen oder mieten?<br />
❐ Ich möchte eine Wohnung mieten ❐ Ich möchte mich am gemeinsamen Erwerb<br />
Ich möchte eine Wohnung kaufen mehrerer Wohnungen beteiligen<br />
❐ a) um sofort dort zu wohnen ❐ b) um später dort zu wohnen<br />
❐ .............................................................................................................................................................................................<br />
............................................................................................<br />
9. Gewünschte Wohnungsgröße<br />
❐ unter 50 qm ❐ über 70 qm<br />
❐ 50–70 qm ❐ andere: ...................................................................................<br />
10 Wie sollte das gemeinschaftliche Wohnen vertraglich/juristisch geregelt werden?<br />
❐ Durch Einzelmietverträge jeder Person mit dem Vermieter<br />
❐ Durch Untermietverhältnis bei einem Verein/einer Organisation<br />
❐ .............................................................................................................................................................................................<br />
11 Wie sollte das das Zusammenleben der Bewohner geregelt werden?<br />
❐ Durch Hausordnung <strong>für</strong> die Gemeinschaft<br />
❐ Durch notariell abgesicherte Verträge<br />
❐ .............................................................................................................................................................................................<br />
2
12 Wie sollte, falls erforderlich, Hilfe und Betreuung geregelt werden?<br />
❐ Mit Hilfe von ambulanten Diensten ❐ Pflege außerhalb der Gemeinschaft ( z.B. Tagespflege)<br />
❐ Mit Hilfe der Angehörigen, soweit möglich ❐ ................................................................................................<br />
❐ Durch gegenseitige Hilfe ❐ ................................................................................................<br />
❐ Durch gegenseitige Hilfe und Pflege ❐ ................................................................................................<br />
❐ Durch Pflegepersonal, das in der Gemeinschaft wohnt ❐ ................................................................................................<br />
❐ .................................................................................. ❐ ................................................................................................<br />
13 Was sollte zur Mindestausstattung eines Einzelappartements gehören?<br />
❐ Kombinierter Wohn/Schlafraum ❐ Wohn- und Schlafraum getrennt<br />
❐ Abgeschlossene eigene Küche ❐ Kochnische<br />
❐ Eigenes WC ❐ Eigene Dusche<br />
❐ Eigenes Wannenbad ❐ Abstellraum (Keller)<br />
❐ Garage oder KFZ Einstellplatz ❐ ................................................................................................<br />
❐ .................................................................................. ❐ ................................................................................................<br />
❐ .................................................................................. ❐ ................................................................................................<br />
14 Welche Gemeinschaftsräume halten Sie <strong>für</strong> wünschenswert?<br />
❐ Gästezimmer ❐ Gästeappartement<br />
❐ Wasch- und Trockenraum ❐ Bügel- und Nähraum<br />
❐ Werkraum/Werkstatt ❐ Bibliothek/Musikraum<br />
❐ Größerer Raum <strong>für</strong> gemeinsame Mahlzeiten und festliche Veranstaltungen<br />
❐ .............................................................................................................................................................................................<br />
15 Sollte die Wohnung barrierefrei gebaut und eingerichtet sein?<br />
❐ Nur Bad und WC ❐ Die eigenen Wohnräume<br />
❐ Die Gemeinschaftsräume ❐ Das ganze Haus<br />
❐ .................................................................................. ❐ ................................................................................................<br />
16a Wünschen Sie sich einen Garten?<br />
❐ Um dort selbst Gemüse/Blumen anzupflanzen ❐ Um sich dort mit anderen zu treffen, Gäste zu haben usw.<br />
❐ Als Ruhe- und Erholungsplatz ❐ ............................................................................................<br />
❐ .................................................................................. ❐ ............................................................................................<br />
❐ .................................................................................. ❐ ............................................................................................<br />
16b ❐ Würden Sie dort selbst arbeiten wollen/können? ❐ Mit Unterstützung von anderen, ggf. auch mit fremder Hilfe<br />
❐ Soweit möglich: regelmäßig, d.h. verantwortlich ❐ ............................................................................................<br />
❐ .................................................................................. ❐ ............................................................................................<br />
3
FORUM GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN e.V.<br />
Bundesvereinigung<br />
Typische Merkmale gemeinschaftlicher Wohnprojekte<br />
� Die Gemeinschaft beginnt bereits vor dem Einzug.<br />
� Die Bewohner sind an der Projektentwicklung entweder als Initiatoren oder als<br />
Mitwirkende beteiligt.<br />
� Zum Selbstverständnis aller Wohnprojekte gehört die gegenseitige Hilfe<br />
� Die Bewohner organisieren die Art und Weise ihres Zusammenlebens selbst.<br />
Die Bewohner sollen und wollen ihre Projekte mit gestalten, mit verwalten und mit<br />
verantworten. Sie übernehmen die Verantwortung <strong>für</strong> ihr eigenes Leben auch im<br />
Alter, so lange sie dazu in der Lage sind. Sie übernehmen auch die Verantwortung<br />
<strong>für</strong> andere Bewohner ihrer Hausgemeinschaft in einer verlässlichen Nachbarschaft .<br />
Gemeinschaftliche Wohnprojekte werden nicht <strong>für</strong> sondern von und mit den Bewohnern<br />
geplant und gebaut.<br />
Gründe in einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt zu leben<br />
� Gemeinsame, selbst bestimmte Gestaltung der Wohn- und Lebensräumen<br />
� In guter Nachbarschaft zusammen wohnen und dabei die Eigenständigkeit erhalten<br />
� Vermeidung von Einsamkeit und Isolation und damit Verbesserung der<br />
Lebensqualität<br />
� Entwicklung von Selbsthilfesystemen in verschiedenen Lebensabschnitten<br />
� Kostenersparnis sowohl bei der Realisierung von Projekten als auch im<br />
täglichen Zusammenleben<br />
� Auch in Alter so lange wie möglich die Kontrolle über das eigene Leben<br />
erhalten<br />
M04 Merkmale - 1 - M4<br />
M4
FORUM GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN e.V.<br />
Bundesvereinigung<br />
Drei Schritte zur Entwicklung von Gruppenbauvorhaben<br />
1. Soziale Interaktions- und Kommunikationsprozesse<br />
2. Auswahl der Rechts- und Trägerformen<br />
3. Finanzierung und Förderung von Gruppenbauvorhaben<br />
M5
Drei Schritte zur Entwicklung von Gruppenbauvorhaben<br />
Bei der Realisierung eines Gruppenbauvorhabens werden von den meisten Projekten ähnliche Entwicklungsphasen durchlaufen,<br />
in denen jeweils spezifische Fragestellungen zu klaren sind. Dieser Prozess soll exemplarisch dargestellt werden,<br />
um Wohngruppen, die am Anfang des Weges stehen, einen Überblick über das zu geben, was sie erwartet und gleichzeitig<br />
auf Ansätze zur Losung möglicher Probleme hinzuweisen.<br />
1. Soziale Interaktion und Kommunikationsprozesse<br />
Bestandteil der Entwicklung einer neuen Wohnkultur in<br />
Gemeinschaftsbauvorhaben sind Klärungsprozesse.<br />
Wohnprojekte brauchen "lebbare Grundlagen", die in<br />
einem offenen Prozess von der Gruppe gemeinsam definiert<br />
werden müssen. Es sind Leitziele zu entwickeln<br />
und die Bereitschaft zur Annäherung muss vorhanden<br />
sein.<br />
Es ist also vieles gemeinsam zu besprechen. Für<br />
das einzelne Gruppenmitglied mag dies vorher nicht<br />
selbstverständlich gewesen sein. Die Mitglieder von<br />
Gruppenbauvorhaben müssen sich auf gemeinschaftliche<br />
Kommunikationsprozesse einlassen. Es ist notwendig,<br />
sich mit seinen eigenen Fähigkeiten einzubringen<br />
und mit Starken und Schwachen anderer umzugehen.<br />
Oftmals sind schnelle Entscheidungsvorgänge<br />
erforderlich, aber Klärungsprozesse in einer Gruppe<br />
brauchen Zeit.<br />
Bei der Entwicklung von Gruppenbauvorhaben<br />
müssen allerdings nicht nur Gespräche innerhalb der<br />
Gruppe, sondern auch Verhandlungen mit außen stehenden<br />
Akteuren geführt werden.<br />
Häufig benötigen Gruppenbauvorhaben die Unterstützung<br />
öffentlicher Stellen zur Realisierung ihres<br />
Projektes – sei es bei der Bewerbung um gemeindliche<br />
Grundstücke, sei es bei der Inanspruchnahme von<br />
Wohnungsbauförderungsmitteln etc. Die Fragestellungen<br />
und Ansprüche von Gruppenprojekten unterscheiden<br />
sich dabei oftmals von denen konventioneller Bauvorhaben.<br />
In ihrer Mischung aus Alt und Jung, höheren<br />
Einkommensgruppen und sozial schwachen Haushalten<br />
usw. erweitern sie zum Beispiel den Rahmen traditioneller<br />
Wohnungsbauförderung mit einer in der Regel<br />
auf jede soziale Gruppe einzeln ausgerichteten Subvention<br />
(Förderung von Altenwohnungen, Sozialer Wohnungsbau,<br />
Eigenheimzulage usw.). Um in Kooperation<br />
adäquate Lösungen zu finden, ist ein enger Kontakt zu<br />
den entsprechenden Entscheidungsträgern wahrend der<br />
Projektentwicklung hilfreich und sinnvoll.<br />
Die Hilfe von Rechtsberatern und -beraterinnen<br />
kann erforderlich sein, um die Ziele des Wohnprojektes<br />
rechtswirksam abzusichern. Standardverträge, die in der<br />
Regel auf individuelles Recht ausgerichtet sind, werden<br />
den Ansprüchen von gemeinschaftlich orientierten<br />
Wohnprojekten meist nicht gerecht. Es sollte nach<br />
Beratern und Beraterinnen gesucht werden, die die Ziel-<br />
vorstellungen des Projektes verstehen und Bereitschaft<br />
zur kommunikativen Auseinandersetzung mitbringen.<br />
Ein weiterer wichtiger Verhandlungspartner bei der<br />
Entwicklung von Gruppenbauvorhaben sind die Kreditinstitute.<br />
Diese sind auf Konzepte, die sozial verantwortliches<br />
Gemeinschaftseigentum vorsehen, in der<br />
Regel nicht vorbereitet. Ihre Praxis ist es, sich über das<br />
Vermögen einzelner abzusichern. Wohngruppen, die<br />
gemeinschaftliche Verfügungsrechte über das Wohneigentum<br />
anstreben, haben <strong>für</strong> diese Zielvorstellungen<br />
aufgeschlossene Kreditinstitute zu suchen.<br />
"Soziale Gruppenbauvorhaben" wollen das Wohnen<br />
<strong>für</strong> sich und ihre Gemeinschaft gemeinsam definieren.<br />
Architekten und Architektinnen sollen die Zielvorstellungen<br />
in einen baulich–räumlichen Entwurf umsetzen.<br />
Dies sollte in einem kontinuierlichen Kommunikationsprozess<br />
mit Bewohnern und Bewohnerinnen geschehen,<br />
der zum einen besondere fachliche und soziale<br />
Kompetenzen und zum anderen einen besonderen zeitlichen<br />
Einsatz erfordert. Bei der Auswahl eines Architekturbüros<br />
sollte darauf geachtet werden, dass Erfahrungen<br />
mit Gruppenprojekten und mit der Beteiligung von<br />
Bewohnerinnen und Bewohnern an der Planung vorhanden<br />
sind.<br />
Auch bei der Entscheidung <strong>für</strong> die ausführenden<br />
Baufirmen sind einige spezielle Aspekte zu berücksichtigen.<br />
Es sollte beispielsweise damit gerechnet werden,<br />
dass sich einzelne Planungsentscheidungen wahrend des<br />
Bauprozesses verändern. Dies kann zum einen daraus<br />
resultieren, dass Veränderungen innerhalb der Gruppenzusammensetzung<br />
stattfinden, zum anderen wird die<br />
Konsequenz bestimmter Entwurfsideen <strong>für</strong> das zukünftige<br />
Wohnen oftmals erst im Maßstab 1:1 erkennbar.<br />
Gruppenbauvorhaben sollten deshalb bei den Baufirmen<br />
ein flexibles Angebot einfordern, das Änderungswünsche<br />
in einem angemessenen Kostenrahmen ermöglicht.<br />
Bei vielen Gruppenbauvorhaben wird Selbsthilfe<br />
am Bau angestrebt, um die Identifikation mit dem Projekt<br />
zu erhöhen aber auch um Kosten zu sparen. Die<br />
Selbsthilfeleistungen müssen mit den Arbeitsabläufen<br />
der Baufirmen koordiniert werden. Diese sollten deshalb<br />
zur Kooperation bereit sein und sich auf einen flexiblen<br />
Bauprozess einlassen können.<br />
M05 Drei Schritte.doc – 1 – M5
Gruppenbildung – Gruppengründung<br />
In der Gründungsphase ist aus dem Kreis der Interessierten<br />
eine Wohngruppe herauszubilden, deren Mitglieder<br />
entschlossen sind, ein den gemeinsamen Vorstellungen<br />
entsprechendes Wohnprojekt zu realisieren.<br />
Die grundsätzlichen Aspekte des gemeinschaftlichen<br />
Wohnprojektes sind zu klaren und eine gemeinsame<br />
soziale Basis ist zu entwickeln. Zielvorstellungen, die<br />
mit der Projektidee verbunden werden, sind auszutauschen<br />
und ein gemeinsames Verständnis vom Wohnen<br />
und vom Maß der Gemeinschaft ist zu vereinbaren.<br />
Dies kann z.B. auch Aspekte des Umgangs zwischen<br />
den Generationen und der kulturellen Integration umfassen.<br />
Die Vereinbarkeit der unterschiedlichen individuellen<br />
Wohnvorstellungen in einem Gemeinschaftsprojekt<br />
ist sicherzustellen. Es sollten unterschiedliche soziale<br />
Fähigkeiten thematisiert und in die Gruppe eingebracht<br />
werden (handwerklich begabte Selbsthelfer allein sind<br />
nicht die tragende Säule eines Wohnprojektes).<br />
Die persönlichen, organisatorischen und finanziellen<br />
Rahmenbedingungen der Projektgestaltung sind<br />
frühzeitig abzustimmen. Hierzu gehören die finanziellen<br />
Möglichkeiten der einzelnen Gruppenmitglieder, die<br />
sich aus Einkommen und Vermögensbeständen unter<br />
Einbeziehung der Möglichkeiten öffentlicher Förderung<br />
ergeben, ebenso wie zum Beispiel Kriterien <strong>für</strong> die<br />
Rechtsform des Gruppenzusammenschlusses und das<br />
Verfügungsrecht über den Wohnraum.<br />
Die notwendigen Selbstfindungsprozesse sind zeitaufwendig<br />
und werden bei wachsender Gruppengroße<br />
nicht selten schwerfällig. Grundsätzliche Aspekte des<br />
Zusammenwohnens sollten in kleineren Arbeitsgruppen<br />
mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen vorge-<br />
Bücher zur Gruppenarbeit<br />
klärt und vorabgestimmt in die Gruppe eingebracht<br />
werden.<br />
Es ist zu empfehlen, dass sich die Interessenten in<br />
der noch unverbindlichen Phase der Vorbereitung möglichst<br />
genau kennen lernen. Gemeinsam verbrachte<br />
Wochenenden oder Urlaube, die gemeinsame Besichtigung<br />
von realisierten Projekten haben sich als förderlich<br />
erwiesen.<br />
Frühzeitig sind auch entstehende Konflikte anzusprechen.<br />
Durch offene Gespräche über Probleme untereinander<br />
sind persönliche Verletzungen zu vermeiden,<br />
die sonst im Zusammenleben lange Heilungsprozesse<br />
erfordern.<br />
In der Phase der grundsätzlichen Klärungen sollte<br />
die bestehende Gruppe bereits damit beginnen, sich<br />
nach geeigneten Architekturbüros sowie Beratern und<br />
Beraterinnen in Rechts- und Finanzierungsfragen umzusehen.<br />
Zur Verbesserung und Erleichterung des Kommunikationsprozesses<br />
ist es zu empfehlen, ab und zu<br />
eine außen stehende Person hinzuzuholen, die den<br />
Gruppenprozess begleitet.<br />
Um im Gruppenbildungsprozess eine höhere Verbindlichkeit<br />
zu erlangen, kann es sinnvoll sein durch<br />
eine Vereinsgründung oder die Vereinbarung einer einmaligen<br />
Zahlung in einen Planungsfonds der Gruppe<br />
eine erste verbindende Form zu geben.<br />
Der Zeitaufwand <strong>für</strong> die Entwicklung eines Sozialen<br />
Gruppenbauvorhabens ist nicht gering. Der Realisierungsprozess<br />
dauert bis zum Bezug der Wohnung erfahrungsgemäß<br />
mindestens zwei Jahre. Ein Gruppenbauvorhaben<br />
ist keine schnelle Lösung bei akuter Wohnungsnot<br />
oder dringender Wohnungssuche.<br />
Bach, R./Wyden, P.:<br />
Streiten verbindet,1987, Fischer TB 3321, ISBN 3596233216, DM 16.90<br />
Koch, Gerd:<br />
Die erfolgreiche Moderation von Lern- und Arbeitsgruppen, Verlag Moderne Industrie, Landsberg 1988, 203 S.,<br />
ISBN 3478119634, DM 59.–<br />
Langmaack, B. / Braune–Krickau, M.:<br />
Wie die Gruppe laufen lernt, Anregungen zum Planen und Leiten von Gruppen, Psychologie Verlags Union 1985.<br />
190 S., ISBN 3621271724, DM 38.–<br />
M05 Drei Schritte.doc – 2 – M5
2. Auswahl der Rechts- und Trägerform<br />
Spätestens mit dem Grundstückskauf wird innerhalb der Wohngruppe ein verbindliches Rechtsverhältnis zu schaffen<br />
sein. Zu diesem Zeitpunkt sind die Kriterien <strong>für</strong> die angestrebte Rechtsform von entscheidender Bedeutung und bei<br />
Grundstückskauf oder Erbpachtbestellung zu beachten. Es ist allerdings nicht in jedem Fall erforderlich, dass die vorgesehene<br />
Rechtskonstruktion bereits rechtskräftig gegründet ist.<br />
In jedem Fall ist es sinnvoll, klare Regelungen darüber zu treffen, was die Gruppe in der Planungs-, der Bau- und der<br />
Nutzungsphase gemeinsam entscheidet, in welcher Form Entscheidungen getroffen werden (z. B. Konsensprinzip oder<br />
Mehrheit der Anwesenden) und welche Rechte und Pflichten (z. B. bezüglich der Haftung) das einzelne Mitglied haben<br />
soll. Die Bedingungen <strong>für</strong> den Ein- und Ausstieg sind zu formulieren.<br />
Es ist dringend geraten, diese Regelungen schriftlich festzuhalten, wenn sie nicht ohnehin zu diesem Zeitpunkt bereits<br />
Bestandteil der Rechtskonstruktion werden.<br />
Die Organisationsform zur dauerhaften rechtlichen Absicherung der Gruppenbindung sollte sich z. B. an folgenden<br />
Kriterien orientieren:<br />
• Sicherstellen gemeinsamer Entscheidungsstrukturen;<br />
• Herstellen einer gemeinsamen Handlungsfähigkeit nach außen, insbesondere bei wirtschaftlichem Handeln;<br />
• Erhalten der Möglichkeiten zu sozial gemischter Gruppenbildung, so dass nicht bestimmte Einkommensgruppen<br />
durch Finanzierungsnachteile ausgegrenzt werden;<br />
• Neutralisieren des Kapitals in Bezug auf die Entscheidungsprozesse und die Verwertung der Wohnung, d. h. Ausschluss<br />
individueller spekulativer oder den Gruppeninteressen widersprechender Verwertung der Kapitaleinlagen;<br />
• Zulassen und Ermöglichen flexibler Formen der Realwertsicherung/ Durchschnittsverzinsung der eingebrachten Anteile;<br />
• Einfacher Nutzer- und Nutzerinnenwechsel mit verbindlichen Regelungen, die eine Mitbestimmung der Gemeinschaft<br />
ermöglichen;<br />
• Haftungsbeschränkung <strong>für</strong> das einzelne Mitglied und Schutz der Gruppe bei einer möglichen Auflösung der Gemeinschaft<br />
(Zwangsversteigerung).<br />
Es gibt keine allgemeingültige Rechtsform <strong>für</strong> Gruppenbauvorhaben. Die Rechtsform soll die Ansprüche und Erwartungen<br />
in einem rechtsförmlichen Verhältnis regeln. Die soziale Qualität gemeinschaftlichen Wohnens ist nicht durch<br />
Rechtsformen sicherzustellen. Jede Gruppe hat sich ihre Rechtsform nach ihren gemeinschaftlich zu erarbeitenden und zu<br />
vereinbarenden Zielvorstellungen zu suchen. <strong>für</strong> den Einzelfall sind nicht selten kombinierte Formen die beste Losung.<br />
Damit eine erste Einschätzung der Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen möglich ist, sollen hier kurz die wesentlichen<br />
Eigenschaften dargestellt werden.<br />
Der eingetragene Verein – e V.<br />
Ein rechtsfähiger Verein ist eine im Vereinsregister<br />
eingetragene, zu einem ideellen Zweck und auf Dauer<br />
angelegte Vereinigung von Personen, deren Bestand<br />
vom Wechsel der Mitglieder unabhängig und bei der die<br />
Haftung auf das Vereinsvermögen beschränkt ist. Die<br />
rechtlichen Grundlagen liefert das Bürgerliche Gesetzbuch<br />
(BGB) in den §§ 21 und 22.<br />
• Zu einer Vereinsgründung bedarf es einer Gründungsversammlung<br />
mit mindestens 7 Personen,<br />
dem Protokoll der Gründungsversammlung und einer<br />
Satzung, die über einen Notar beim Amtsgericht<br />
einzureichen sind.<br />
• In der Vereinssatzung ist die freie Gestaltung der<br />
internen Entscheidungsstrukturen möglich, dazu<br />
gehört die Vereinbarung von Mehrheitsquoten bis<br />
zum Konsens; wie z.B., dass alle Bewohner und<br />
Bewohnerinnen bei Hausinvestitionen zustimmen<br />
müssen.<br />
• Die Integration des im Grundsatz selbständigen<br />
Vorstandes in die gemeinschaftliche Vereinsarbeit<br />
ist in der Satzung möglich, wie z.B. der Zustimmungsvorbehalt<br />
bezüglich der Wohnungsbelegung<br />
oder eines Kontrollgremiums zu Investitionsmaßnahmen.<br />
• Die in der Satzung festgelegten Ziele können ohne<br />
rechtsförmliche Verfahren weiterentwickelt werden.<br />
• Bei gemeinnützigen Vereinen ist eine Rücklagenbildung<br />
(Unterstützungsfonds <strong>für</strong> andere neue Projekte<br />
etc.) ohne Steuerzahlungsverpflichtung möglich.<br />
• Für Schulden haftet der Verein nur mit seinem<br />
Vermögen. Vereine mit geringem Vermögen besitzen<br />
einer geringe Kreditwürdigkeit.<br />
• Zur Erlangung der Kreditwürdigkeit wird oftmals<br />
eine persönliche Bürgschaft von Vorstandsmitgliedern<br />
verlangt.<br />
M05 Drei Schritte.doc – 3 – M5
• Vereinsmitglieder können nicht am Vermögenszuwachs<br />
teilhaben, d. h. dass z. B. bauliche Selbsthilfe<br />
nur zum Nominalwert abgegolten werden<br />
kann.<br />
• Bei Vereinen ergibt sich eine unterschiedliche Bindung<br />
an das Objekt, wenn viele externe ,,Förderer"<br />
Mitglied werden. Dadurch können Auseinandersetzungen<br />
zwischen Wohngruppe und Vereinsmitgliedern<br />
entstehen.<br />
• Ein eingetragener Verein kann seine rechtliche<br />
Verpflichtung zur Einhaltung der ideellen Zielsetzung<br />
nicht allein durch die Bewirtschaftung einer<br />
Wohnanlage erfüllen.<br />
Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR<br />
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-<br />
Gesellschaft) ist eine Personengesellschaft, bei der alle<br />
Beteiligten einen gemeinsamen Zweck wie z. B. den<br />
Erwerb oder das Bewohnen eines Wohngebäudes verfolgen.<br />
Die Grundsätze dieser Gesellschaftsform sind im<br />
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 705–750<br />
dargelegt.<br />
Zum Einrichten einer GbR bedarf es keiner formeller<br />
Vereinbarungen. Die Grundsätze einer GbR sind im<br />
BGB formuliert. Darüber hinaus aber ist es möglich,<br />
im Gesellschaftsvertrag weitergehende Grundsätze gemeinsamen<br />
Handelns nach den Vorstellungen der Gesellschafter<br />
auszurichten – wie z.B. Unabhängigkeit der<br />
Mitgliedsrechte von der Höhe des eingelegten Kapitalanteils,<br />
Konsensprinzip etc.<br />
Die Kreditwürdigkeit ergibt sich aus der Bonität der<br />
Gesellschafter. Jedes Mitglied der Gesellschaft hat die<br />
persönlichen Vermögensverhältnisse bei dem <strong>für</strong> die<br />
Bereitstellung von Hypothekendarlehen angesprochenen<br />
Kreditinstitut offenzulegen.<br />
Im Falle der überwiegenden Vermietung sind in der<br />
Steuererklärung jedes einzelnen GbR Mitgliedes Einnahmen<br />
und Ausgaben aus Vermietung und Verpachtung<br />
gegenüberzustellen. Gebäudeabschreibung und<br />
Werbungskostenabzüge gehen in die Gewinn und Verlustrechnung<br />
ein.<br />
Durch Änderung des Gesellschaftervertrages (Vereinbarung<br />
einer "Fortführungs-GbR") ist unter Änderung<br />
der Grundbucheintragung ein relativ leichtes Ausscheiden<br />
möglich.<br />
Grundlage der finanziellen Abwicklung eines Gesellschafterwechsels<br />
ist der Wert des Wohnprojektes<br />
Resümee:<br />
Kernpunkt des Vereinsrechts ist die ideelle Zielsetzung.<br />
Wirtschaftliche Tätigkeit und Vermögensverwaltung<br />
(wie das Vermieten von Wohnungen) darf der Verein<br />
nur als untergeordnete Tätigkeit (Zweckbetrieb) entfalten.<br />
Die Entscheidung, ob ideelle Tätigkeit oder eine<br />
unzulässige wirtschaftliche Aktivität vorliegen, ist ins<br />
Ermessen der zuständigen Behörden gestellt.<br />
Es ist also gründlich zu prüfen und durch entsprechende<br />
Beratung sicherzustellen, ob ein eingetragener<br />
Verein genügend Rechtssicherheit <strong>für</strong> den angestrebten<br />
Zweck des Projektes bietet.<br />
Dem eingetragenen Verein kommt vor allem dort<br />
eine besondere Bedeutung zu, wo es gilt, gemeinschaftsorientierte<br />
Dienstleistungen und Verwaltungseinrichtungen<br />
(Betreuungsträger o. a.), als ideelle Träger neben<br />
rechtsförmlich anderweitig abgesicherten Wohnprojekten<br />
einzurichten.<br />
bzw. seines Anteils zum Zeitpunkt des Ausscheidens<br />
(Zeitwert).<br />
Wertbegrenzende Abfindungsklauseln beim Ausscheiden<br />
sind im Gesellschaftsvertrag möglich, haben<br />
aber geringe Rechtswirksamkeit im Streitfalle. Damit<br />
kann sich aufgrund der höheren Wiedereinstiegspreise in<br />
die GbR eine soziale Hürde <strong>für</strong> nachrückende Gesellschafter<br />
ergeben.<br />
Eine Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz<br />
ist im Rahmen einer allgemeinen, auf Vermietung orientierten<br />
GbR nicht möglich, da keine Identität zwischen<br />
GbR und zu fördernder Person besteht.<br />
Bei Selbstnutzern und Selbstnutzerinnen innerhalb<br />
einer GbR ist die Möglichkeit der Förderung nach Eigenheimzulagengesetz<br />
(als selbst genutztes Eigentum !)<br />
auf den jeweiligen Anteil an der GbR bezogen auf die<br />
selbst genutzte Wohnung reduziert.<br />
Es besteht gesamtschuldnerische Haftung <strong>für</strong> alle<br />
Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Eine Haftungsbeschränkung<br />
<strong>für</strong> den Einzelnen ist schwer zu realisieren.<br />
Ein Kreditinstitut akzeptiert in der Regel keine GbR<br />
mit beschrankter Haftung (GbRmbH). Grundlage der<br />
Kreditbewilligung ist die Einzelfallentscheidung. So<br />
verbleibt das Risiko bei den vermögenden Gesellschaftern.<br />
Resümee:<br />
Die GbR ist eine Rechtsform mit geringem Gründungs-<br />
und Organisationsaufwand, in der sich durch<br />
entsprechende Gesellschaftsverträge auch demokratische<br />
Strukturen realisieren lassen. Probleme sind bezüglich<br />
der gesamtschuldnerischen Haftung der Gesellschafter<br />
und beim Ausstieg aus dem Projekt zu erkennen. Auf-<br />
M05 Drei Schritte.doc – 4 – M5
grund der Unsicherheiten bezüglich der Förderung nach<br />
Eigenheimzulagengesetz oder öffentlicher Wohnungsbauförderung<br />
ist die Rechtsform bei gemischten Nutzungsverhältnissen<br />
nicht gerade vorteilhaft. Angesichts<br />
des erforderlichen formalen Regelungsbedarfes – notarielle<br />
Veränderung von Grundbucheintragungen bei<br />
Genossenschaft – e. G.<br />
Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen<br />
und juristischen Personen zum Zweck der<br />
wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder. Ihr Ziel ist<br />
nicht die optimale Kapitalverwertung, sondern die vorrangige<br />
Orientierung auf die Mitglieder. Die eingetragene<br />
Genossenschaft e. G. ist ein durch ein eigenständiges<br />
Gesetz, das Genossenschaftsgesetz (GenG), geregelter<br />
wirtschaftlicher Verein. Es gibt in der Wohnungswirtschaft<br />
mittlerweile drei Genossenschaftsformen.<br />
Die erste Form der traditionellen Wohnungsgenossenschaften<br />
wird mittlerweile wie ein freies Wohnungsunternehmen<br />
angesehen und hat die volle Steuerpflicht.<br />
Mit der Auflösung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes<br />
wurde als zweite Variante<br />
die Bildung einer so genannten "Vermietungsgenossenschaft"<br />
mit einer Beschränkung des "Nichtmitgliedergeschäftes"<br />
einschließlich gewerblicher Vermietungen<br />
auf unter 10% der gesamten Einnahmen<br />
möglich. Diese Vermietungsgenossenschaft kann steuerfreie<br />
Rücklagen bilden.<br />
Die so genannte "Eigentümergenossenschaft" wurde<br />
im Zusammenhang mit der Privatisierungsverpflichtung<br />
aus dem Altschuldenhilfegesetz <strong>für</strong> die neuen Bundesländer<br />
als dritte Variante entwickelt und bekommt<br />
mit dem Eigenheimzulagengesetz ab dem 1.1. 1996<br />
eine bundesweite Bedeutung.<br />
• Auf der Grundlage des Genossenschaftsgesetzes ist<br />
die Genossenschaft eine Rechtsform mit demokratischer<br />
Struktur (eine Person/eine Stimme, unabhängig<br />
der von ihr erworbenen Genossenschaftsanteile)<br />
und sozialem Gemeinschaftsauftrag.<br />
• Die Gründung einer Genossenschaft erfolgt aufgrund<br />
der gemeinsamen Errichtung eines Statuts<br />
durch mindestens 7 Mitglieder und die Eintragung<br />
der Genossenschaft in das Genossenschaftsregister.<br />
• Die Grundlage der Anerkennung ist eine Gründungsprüfung<br />
des jeweiligen Prüfungsverbandes<br />
auf der Basis eines konkreten Projektes, das sich<br />
im Sinne der wohnungswirtschaftlichen Grundsätze<br />
des Prüfungsverbandes als finanzierbar darstellen<br />
muss. Es können zur Absicherung des ersten Projektes<br />
persönliche Bürgschaften der Gründungsmitglieder<br />
erforderlich werden.<br />
Gesellschafterwechsel, Abfindungsklauseln und deren<br />
Wertermittlung etc. wird diese Rechtsform bei zunehmender<br />
Gruppengröße aufwendig, teuer und umständlich<br />
im Geschäftsverkehr.<br />
• Bei den Kreditinstituten wird auf der Grundlage<br />
einer anerkannten Gründungsprüfung eine hohe<br />
Akzeptanz als Kreditnehmer erreicht.<br />
• Die Haftung ist <strong>für</strong> die Genossen beschrankt. Eine<br />
in der Satzung einzuführende aber auch auszuschließende<br />
Nachschussverpflichtung beschreibt die<br />
Höhe der möglichen Haftung.<br />
• Der Genossenschaftsanteil ist auf die gezeichneten<br />
Anteile beschrankt (Nominalprinzip). Der Vermögenszuwachs<br />
bleibt mit Ausnahme der besonderen<br />
Regelungen einer " Eigentümergenossenschaft" bei<br />
der Genossenschaft und ist im Sinne der Satzung<br />
zu verwenden.<br />
• Regelmäßige Prüfungsberichte durch den jeweiligen<br />
Verband der Wohnungswirtschaft sichern die<br />
handelsrechtliche Kontinuität im Sinne des Genossenschaftsgesetzes.<br />
• Durch die Prüfungsverpflichtung (ab einer gewissen<br />
Bilanzsumme jährlich) entstehen zusätzliche<br />
laufende Kosten (mind. 5.000 DM jährlich).<br />
• Zum Schutz des Genossenschaftsvermögens ist bei<br />
Ausstieg die Rückgabe der Gesellschaftsanteile erschwert.<br />
• Genossenschaftsanteile sind mit Ausnahme der<br />
besonderen Regelungen einer Genossenschaft nach<br />
dem Eigenheimzulagengesetz nicht vererbbar. Erben<br />
müssen als Mitglied wieder aufgenommen<br />
werden, um Wohnrechte zu bekommen.<br />
• Nach dem Eigenheimzulagengesetz vom 1.1.1996<br />
ist auch eine Förderung von Objektkosten im<br />
Rahmen der nach dem 1.1.1995 neu gegründeten<br />
Genossenschaft möglich.<br />
Resümee<br />
Die Genossenschaft bietet optimale Möglichkeiten der<br />
Bindung der Mitglieder untereinander, sowie ihrer demokratischen<br />
Beteiligung an allen Vorgängen, die gemeinsame<br />
Belange betreffen. Die Grundlage <strong>für</strong> diese<br />
Beteiligungsmöglichkeiten liefert das Genossenschaftsgesetz.<br />
Einer der Grundsätze der Genossenschaft ist, dass<br />
beim Ausscheiden eines Mitgliedes sein Geschäftsanteil<br />
streng nach dem Nominalprinzip (= eingezahlter Anteil)<br />
ausgezahlt wird. Damit ist jede Möglichkeit der indivi-<br />
M05 Drei Schritte.doc – 5 – M5
duellen Realisierung von Wertsteigerungen an den<br />
Wohnimmobilien ausgeschlossen.<br />
Genossenschaften müssen grundsätzlich Mitglied<br />
im Verband werden (Pflichtmitgliedschaft). Eine Genossenschaft<br />
bedarf der Anerkennung als neue Genossenschaft<br />
durch die Prüfungsverbande, die über die Aufnahme<br />
in den jeweiligen Verband (in Niedersachsen der<br />
Verband niedersächsisch–bremischer Wohnungsunternehmen<br />
e.V.) entscheiden.<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH<br />
Die GmbH ist eine juristische Person, die ihre Rechtsfähigkeit<br />
mit der Eintragung in das Handelsregister<br />
erreicht. Das Rechtsverhältnis der GmbH ist in einem<br />
GmbH-Gesetz als Sondergesetz geregelt. Eine GmbH<br />
kann zu jedem gesetzlich zulässigen, also auch einem<br />
nicht-gewerblichen Zweck gegründet werden. Die Gesellschafter<br />
sind mit Einlagen auf das Stammkapital<br />
beteiligt, ohne persönlich <strong>für</strong> die Gesellschaftsschulden<br />
zu haften.<br />
• Bei der Eintragung ins Handelsregister werden nur<br />
die formalen Voraussetzungen überprüft, nicht aber<br />
die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Eine Gründung<br />
ist leicht möglich, und es besteht bis zu einer<br />
gewissen Bilanzsumme keine Prüfungsverpflichtung.<br />
• Innerhalb einer GmbH ist mittels des Gesellschaftervertrages,<br />
der stets notarieller Beurkundung bedarf,<br />
eine klare Aufgabenstellung <strong>für</strong> die Geschäftsführung<br />
bezogen auf die gemeinschaftlichen Zielvorstellungen<br />
und die Einbindung in die Gesellschafterversammlung<br />
möglich ( z. B. Zustimmungsvorbehalt<br />
der Gesellschafterversammlung<br />
etc.).<br />
• Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens<br />
50.000 DM betragen.<br />
• Über die Einzahlung des Stammkapitals hinaus<br />
gehen die Gründer grundsätzlich keine Haftungsverpflichtung<br />
ein. Die GmbH haftet gegenüber ihren<br />
Gläubigern nur beschränkt auf ihr eigenes<br />
Vermögen.<br />
• Nach dem Gesetz sind die Geschäftsanteile an einer<br />
GmbH frei veräußerlich. Der Gesellschaftervertrag<br />
Buchtipps<br />
Eine Genossenschaft kann sich also erst als e.G.<br />
konstituieren, wenn sie in der Lage ist, den Prüfern des<br />
Verbandes eine Eröffnungsbilanz und eine betriebswirtschaftliche<br />
Kalkulation vorzulegen.<br />
Aufgrund der hohen kontinuierlichen Kosten, die<br />
sich aus den regelmäßigen Prüfungen durch den Genossenschaftsverband<br />
ergeben, ist das Betreiben einer Genossenschaft<br />
<strong>für</strong> kleinere Gruppenprojekte erschwert.<br />
kann aber die Übertragbarkeit von GmbH-Anteilen<br />
an die Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
binden.<br />
• Der Abfindungsanspruch eines ausscheidenden Gesellschafters<br />
kann über den Gesellschaftsvertrag auf<br />
den Anteil des Gesellschafters am nominellen Eigenkapital<br />
der Gesellschaft (Stammkapital, offene<br />
Rücklagen, Bilanzgewinn) beschrankt werden.<br />
• Gesellschafterwechsel bedürfen der Änderung des<br />
Gesellschaftervertrages, die jeweils notariell zu<br />
bestätigen ist.<br />
• Für eine GmbH besteht die volle Steuerverpflichtung<br />
als juristische Person des Handelsrechtes.<br />
• Eine Förderung von Gesellschafteranteilen nach<br />
dem Eigenheimzulagengesetz ist nicht möglich.<br />
Resümee<br />
Die bei Gruppenwohnprojekten im allgemeinen erwünschte<br />
demokratische Willensbildung und Absicherung<br />
von Mitwirkungsrechten der Beteiligten sowie<br />
Beschränkungen in der Verfügung über die Geschäftsanteile<br />
bedürfen in einer GmbH einer differenzierten Regelung<br />
im Gesellschaftsvertrag. Durch die freien Gestaltungsmöglichkeiten<br />
bei Gesellschaftsverträgen können<br />
entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Durch<br />
den hohen formalen Aufwand bei Abtretung von Geschäftsanteilen<br />
an andere Personen ist allerdings bei<br />
Vertragsgestaltung eine entsprechend qualifizierte Beratung<br />
sinnvoll. In diesem Sinne ist auch eine GmbH<br />
eine mögliche, jedoch mit besonderem formalen Aufwand<br />
verbundene Rechtsform <strong>für</strong> Gruppenbauvorhaben.<br />
Ott<br />
Vereine gründen und erfolgreich führen, dtv Rechtsberater Nr. 5231, ISBN 3423052317, DM 9.90<br />
Werner, Olaf<br />
Verein, Das Buch zur Fernsehserie ARD Ratgeber Recht 1996, 216 S., Suhrkamp Taschenbuch nomos 107, ISBN<br />
3518196078, DM 16.80<br />
M05 Drei Schritte.doc – 6 – M5
Finanzierung und Förderung von Gruppenbauvorhaben<br />
Finanzierung<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> die Entwicklung eines Finanzierungskonzeptes<br />
<strong>für</strong> ein Gruppenbauvorhaben ist die<br />
Transparenz der finanziellen Möglichkeiten der einzelnen<br />
Gruppenmitglieder. Die beteiligten Personen sollten<br />
<strong>für</strong> sich klaren, was das Wohnen kosten darf oder<br />
soll. Daraus ergibt sich die Hohe der Kapitaleinlagen<br />
in das Projekt oder die Hohe der Darlehen, die bedient<br />
werden können.<br />
Die frühzeitige Abstimmung der Finanzierungsmodalitäten<br />
mit potentiellen Kreditgebern ermöglicht eine<br />
Abschätzung des Finanzrahmens <strong>für</strong> das Projekt. Da<br />
<strong>für</strong> Wohnungsbauvorhaben Kreditverträge mit erheblichen<br />
Kapitalbetragen abgeschlossen werden müssen,<br />
ist es zu empfehlen, die Angebote von unterschiedlichen<br />
Kreditinstituten zu vergleichen. Die Spielraume<br />
Wohnungsbauförderung<br />
Die staatliche Unterstützung des Wohnungsbaus basiert<br />
auf der direkten öffentlichen und der indirekten<br />
steuerlichen Förderung. Die direkte Förderung umfasst:<br />
• die Objektförderung, in deren Rahmen der Soziale<br />
Wohnungsbau sowie der Bau von Mietwohnungen<br />
und Eigenheimen gefördert werden, und<br />
bei den Prozentsätzen sind bei Hypothekendarlehen<br />
nicht unerheblich.<br />
Darüber hinaus sind Kosteneinsparungen über die<br />
Konditionen des Vertrages möglich. Zu beachtende<br />
Punkte sind: Tilgungsverrechnung, Nebenkosten des<br />
Vertragsabschlusses, Kosten <strong>für</strong> die Bereitstellung des<br />
Kredites, kostenfreie Bereitstellungszeiträume, Auszahlungsmodalitäten<br />
etc. Der angegebene effektive<br />
Jahreszins wird sich durch die Gestaltung dieser Rahmenbedingungen<br />
wieder verändern. Um günstige Konditionen<br />
aushandeln zu können, kann es deshalb durchaus<br />
sinnvoll sein, den gesamten Kreditbedarf des<br />
Gruppenbauvorhabens bei einem gemeinsamen Kreditinstitut<br />
zu decken.<br />
• die Subjektförderung, mit der einkommensschwachere<br />
Haushalte durch Wohngeld und Lastenzuschüsse<br />
finanziell unterstützt werden.<br />
• Die indirekte steuerliche Förderung wird gewährt<br />
in Form von erhöhter Abschreibung bei Mietwohnungen<br />
Informationen zur direkten Förderung geben die Kommunen<br />
Wegen der derzeit unklaren Gesetzeslage können bis auf weiteres keine zuverlässigen Angaben gemacht werden.<br />
(Anmerkung der Redaktion)<br />
Aktuelle Informationen zu Rechts- und Finanzierungsfragen stehen im<br />
Internet unter<br />
www.fgw-ev.de >Fachberatung<br />
M05 Drei Schritte.doc – 7 – M5
FORUM GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN e.V.<br />
Bundesvereinigung<br />
Mustersatzung<br />
eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins<br />
Satzungsentwürfe sollten vor der Verabschiedung mit dem Sachbearbeiter /<br />
der Sachbearbeiterin des zuständigen Finanzamts besprochen werden!<br />
M6
Die Vereinssatzung<br />
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr<br />
1. Der Verein führt den Namen XXXX<br />
2. Der Verein hat seinen Sitz in YYYY<br />
3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
§ 2 Vereinszweck<br />
Zweck des Vereins ist<br />
1. die Förderung einer zeitgemäßen Altershilfe,<br />
2. die Verhinderung von Alterseinsamkeit, um so Lebenskraft und Gesundheit zu stärken,<br />
3. die Information der Öffentlichkeit und privater Interessenten über selbstbestimmte, gemeinschaftliche<br />
Wohnprojekte als Alternative zu Alten- und Pflegeheimen,<br />
4. die Zusammenführung gleichgesinnter älterer und hilfsbedürftiger Menschen, die sich gegenseitig Hilfe<br />
leisten und eine nachbarschaftsorientierte Wohnform realisieren wollen,<br />
5. die Planung und Umsetzung eines Wohnprojektes <strong>für</strong> diese Personengruppe, in dem ein stabiles soziales<br />
Umfeld den Bewohnern die Eigenständigkeit und den Verbleib in der eigenen Wohnung bis zum<br />
Lebensende ermöglicht,<br />
6. die Schonung der Umwelt durch verantwortungsbewussten Umgang mit Rohstoffen und Energien<br />
beim Bau des Hauses sowie auch später in der Wohnphase.<br />
§ 3 Gemeinnützigkeit<br />
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts<br />
"Steuerbegünstigte Zwecke" des § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er<br />
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />
2. Mittel des Vereins dürfen nur <strong>für</strong> satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Funktionen werden<br />
ehrenamtlich ohne Vergütung erfüllt, lediglich effektiv anfallende Aufwendungen werden erstattet. Es<br />
darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig<br />
hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />
3. Zuwendungen von Todes wegen können dem Vereinsvermögen zugeführt werden, wenn die zuwendende<br />
Person dies ausdrücklich bestimmt hat bzw. wenn eine zeitnahe Verwendung <strong>für</strong> steuerbegünstigte<br />
Zwecke ausdrücklich vorgeschrieben wurde.<br />
4. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins<br />
an eine steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich <strong>für</strong> gemeinnützige<br />
Zwecke zu verwenden hat.<br />
§ 4 Mitgliedschaft<br />
1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die an den Zielen und Aufgaben des Vereins<br />
"XXXX" mitwirken möchte.<br />
2. Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahmeantrag entscheidet der<br />
Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand entscheidet die Mitgliederversammlung.<br />
3. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von<br />
6 Wochen zum Jahresende oder durch Tod.<br />
4. Ein Vereinsausschluss kann nur aus schwerwiegenden Gründen erfolgen. Der Antrag auf Ausschluss<br />
muss als Tagesordnungspunkt im Rahmen einer Mitgliederversammlung angekündigt sein. Die Betroffenen<br />
haben das Recht auf Anhörung.<br />
§ 5 Beitrag<br />
Die Höhe des Vereinsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.<br />
M06 Mustersatzung. 1
§ 6 Organe des Vereins<br />
Organe des Vereins sind:<br />
1. die Mitgliederversammlung,<br />
2. der Vorstand.<br />
§ 7 Mitgliederversammlung<br />
1. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich und nach Bedarf einzuberufen.<br />
2. Die Einberufung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich unter Wahrung einer Einladungsfrist<br />
von mindestens 14 Tagen. Die Tagesordnungspunkte sind anzugeben.<br />
3. Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.<br />
4. Beschlüsse werden mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.<br />
5. Die Übertragung der Ausübung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist zulässig.<br />
6. Die Mitgliederversammlung entscheidet über folgende Aufgaben des Vereins:<br />
• Höhe der Mitgliedsbeiträge,<br />
• Wahl und Entlastung des Vorstandes,<br />
• Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes,<br />
• Bestellung von zwei rechnungsprüfenden Mitgliedern, die dem Vorstand nicht angehören dürfen,<br />
zwecks Prüfung der Jahresabrechnung und Bericht über deren Ergebnis vor der Mitgliederversammlung,<br />
• Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins.<br />
7. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorstand zu unterschreiben ist.<br />
§ 8 Vorstand<br />
1. Der Vorstand ist gesetzlicher Vertreter des Vereins, er besteht aus mindestens drei Mitgliedern des<br />
Vereins, davon führt eines die Kasse. Zur Vertretung des Vereins nach außen ist jedes Vorstandsmitglied<br />
allein befugt.<br />
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung <strong>für</strong> die Dauer von zwei Jahren gewählt, eine Wiederwahl<br />
ist möglich. Die alten Vorstandsmitglieder bleiben solange im Amt, bis Nachfolger gewählt<br />
sind.<br />
3. Die Abwahl von Vorstandsmitgliedern durch die Mitgliederversammlung ist vor Ablauf ihrer Amtszeit<br />
möglich, wenn gleichzeitig neue Vorstandsmitglieder gewählt werden.<br />
4. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Über die Beschlüsse ist eine Niederschrift<br />
anzufertigen, die von allen Anwesenden zu unterschreiben ist.<br />
5. Zur Unterstützung der Arbeit des Vorstandes kann ein Beirat gebildet werden, der auch aus Nichtmitgliedern<br />
bestehen kann, die durch ihre Fachkompetenz die Ziele des Vereins fördern. Der Beirat hat<br />
ein Anhörungsrecht bei Vorstands- und Mitgliederversammlungen.<br />
6. Satzungsänderungen, die vom Gericht oder Finanzamt aus formalen Gründen verlangt werden, kann<br />
der Vorstand ohne Beschluss der Mitgliederversammlung vornehmen.<br />
§ 9 Auflösung des Vereins<br />
1. Die Auflösung des Vereins erfolgt durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung mit dreiviertel<br />
Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Über die Auflösung kann nur abgestimmt werden, wenn hierauf<br />
in der Tagesordnung mit hinreichender Deutlichkeit hingewiesen worden ist.<br />
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks ist das Vermögen<br />
zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des<br />
Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.<br />
Ort und Datum<br />
M06 Mustersatzung. 2
FORUM GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN e.V.<br />
Bundesvereinigung<br />
Regeln <strong>für</strong> Selbsthilfegruppen<br />
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen <strong>für</strong> Gruppentreffen<br />
M7
SELBSTHILFEGRUPPENREGELN<br />
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen <strong>für</strong> Gruppentreffen<br />
1. Vertraulichkeit<br />
Jede/r TeilnehmerIn muß die Gewißheit haben und den anderen zusichern, daß alles, was in der<br />
Gruppe besprochen wird, nicht nach außen weitergetragen wird.<br />
2. Pünktlichkeit<br />
Pünktlichkeit sollte selbstverständlich sein! Wie gehen wir mit der Zeit der anderen TeilnehmerInnen<br />
um, wenn wir zu spät kommen?<br />
3. Verbindlichkeit<br />
Wenn ein/e TeilnehmerIn zum Gruppentreffen nicht kommen kann, ist es <strong>für</strong> die Gruppe wichtig<br />
zu erfahren, warum. Es ist sinnvoll, die Möglichkeit zu nutzen, in der Kontaktstelle oder bei<br />
anderen TeilnehmerInnen eine Nachricht zu hinterlassen.<br />
4. Anonymität<br />
Anonymität in der Selbsthilfegruppe bietet den Mitgliedern Schutz nach außen, aber auch nach<br />
innen. Die TeilnehmerInnen sollten sich darüber im Klaren sein, daß durch den Austausch persönlicher<br />
Daten (Familienname, Telefonnummer, Adresse, Arbeitsplatz, persönliches Umfeld)<br />
das Abgrenzen gegenüber persönlichen Schwierigkeiten der anderen Gruppenmitglieder erschwert<br />
werden kann. Streng anonyme Gruppen, die sich außerhalb des Gruppentreffens nicht<br />
kontaktieren (weder telefonisch, noch persönlich), bieten den größten Schutz.<br />
5. Trinken, Essen, Rauchen<br />
Trinken, Essen, Rauchen während der Gruppensitzung können sich störend auswirken, da alle<br />
drei Handlungen die Konzentration, Sensibilität und auch die Er1ebnisfähigkeit verringern. Besser<br />
ist es, ein gezieltes Kaffeetrinken, Essen o.ä. zu veranstalten oder eine kleine Pause zu machen.<br />
6. Verlassen der Gruppe<br />
Wenn ein/e TeilnehmerIn aus der Gruppe aussteigen will, ist es wichtig, daß er/sie sich verabschiedet.<br />
Ansonsten fühlt sich die Gruppe verlassen und der/die TeilnehmerIn hat die Beziehung<br />
zur Gruppe nicht richtig abgeschlossen. Der Abschied kann eine einfache Nachricht sein, die in<br />
der Kontaktstelle hinterlassen wird, es kann aber auch ein Brief geschrieben werden oder ein<br />
letztes Gruppentreffen mit Feedback und persönlichem Abschied stattfinden.<br />
M07 Selbsthilfe.rtf – 1 – M7
Gestaltung der Gruppentreffen<br />
1 . Blitzlichtrunde<br />
Am Anfang der Sitzung kommt jede/r TeilnehmerIn kurz zu Wort: Wie geht es mir, wie fühle<br />
ich mich selbst und im Verhältnis zur Gruppe und was erwarte ich vom heutigen Treffen? Auch<br />
am Ende jeder Sitzung erweist sich eine Blitzlichtrunde als sehr nützlich:<br />
Wie ist es mir ergangen und wie fühle ich mich jetzt, was steht bis zum nächsten Mal <strong>für</strong> mich<br />
noch an zu klären?<br />
Es ist auch möglich eine Blitzlichtrunde einzulegen, wenn sich Störungen in der Gruppe zeigen.<br />
2. Wechselnde Gruppenleitung<br />
Ein/e oder zwei TeilnehmerInnen übernehmen jeweils <strong>für</strong> ein Treffen die Leitung. Alle sollen<br />
nacheinander drankommen, damit die gemeinsame Verantwortung <strong>für</strong> die Gruppe wächst. Leitung<br />
heißt, darauf achten, daß<br />
− pünktlich begonnen und beendet wird,<br />
− Vereinbarungen eingehalten werden,<br />
− jede/r ausreden kann,<br />
− niemand an den Rand gedrängt oder bedrängt wird,<br />
− sich niemand den Raum alleine nimmt,<br />
− nicht gegenseitig interpretiert, analysiert oder wegdiskutiert wird, sondern jeder seine konkreten<br />
Erfahrungen einbringen kann<br />
Leitung kann auch heißen, der Gruppe ein Thema oder eine Übung vorzuschlagen.<br />
3. Selbstverantwortung<br />
Jede/r TeilnehmerIn ist selbst da<strong>für</strong> verantwortlich, was er/sie in der Gruppe tut oder sagt. Das<br />
bedeutet auch, daß er/sie das einbringt und dann einbringt, wie und wann er/sie es will und<br />
braucht. Jede/r TeilnehmerIn geht nur soweit, wie es ihm/ihr gut tut, auch dann, wenn alle anderen<br />
meinen, er/sie würde sich drücken oder ablenken.<br />
4. Störungen haben Vorrang<br />
Wenn jemand nicht mehr zuhören kann, beunruhigt ist, traurig oder wütend, dann wird dieses<br />
zuerst besprochen, bis alle wieder einverstanden mit dem Fortfahren sind. Jede/r TeilnehmerIn<br />
hat die Verantwortung, Unstimmigkeiten zwischen den Gruppenteilnehmerinnen (Mißtrauen,<br />
Konkurrenz, Dominanz) möglichst bald auszusprechen.<br />
5. Eingrenzen auf ein Thema<br />
Um zu vermeiden, daß manche mit frustriert Gefühl wieder gehen, kann es sinnvoll sein, sich <strong>für</strong><br />
jedes Treffen ein Thema zu suchen. War ein Thema ausgemacht, sorgt die Gruppenleitung da<strong>für</strong>,<br />
daß dieses Thema auch angegangen wird. Allerdings haben auch hier Störungen Vorrang.<br />
6. Sicherheit und Vertrauen<br />
Der Aufbau von Vertrauen und Sicherheit ist ein Prozeß, der sich erst nach und nach entwickeln<br />
kann. Neue Mitglieder, gegenseitige Verletzungen, mangelnde Bereitschaft sich einzubringen<br />
usw. können das Vertrauensverhältnis in der Gruppe stören. Es erfordert immer wieder Geduld,<br />
M07 Selbsthilfe.rtf – 2 – M7
Zeit, gegenseitige Akzeptanz und Verständnis, um das Vertrauen in der Gruppe erneut herzustellen.<br />
7. Übungen<br />
Übungen zu zweit, zu dritt oder in der Runde bieten Struktur und damit auch Hilfe, sich selbst<br />
und dem Thema näherzukommen. Ein Austausch darüber ist wichtig. Hinweise zum Umgang<br />
mit Interaktionsübungen und Entspannungsverfahren können in der Selbsthilfekontaktstellen<br />
erfragt werden.<br />
8. Anleitung<br />
Falls Sie noch mehr „Handwerkszeug” <strong>für</strong> den Umgang miteinander benötigen oder die Gruppe<br />
in einer Krise ist und nicht mehr alleine damit zurechtkommt ( Anzeichen sind z.B. allgemeine<br />
Unzufriedenheit, zu viele „Laberstunden”, zu häufiges Aussteigen einzelner, fruchtlose<br />
Streitereien usw.), dann melden Sie sich bitte bei einer Selbsthilfekontaktstelle. Die können<br />
i.d.R. eine vorübergehende Anleitung oder Konfliktberatung anbieten.<br />
M07 Selbsthilfe.rtf – 3 – M7
FORUM GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN e.V.<br />
Bundesvereinigung<br />
Für die Presse schreiben<br />
Die Pressemeldung<br />
M8
Für die Presse schreiben<br />
Gleichermaßen unterschiedlich wie die Ressorts einer Zeitung sind die Arten der Berichterstattung.<br />
Da gibt es die Meldung, den Artikel, die Reportage, die Glosse, das Feature...<br />
Häufigste Formen der Berichterstattung<br />
Für den Verein sind sicherlich Meldung und Artikel die häufigsten Formen der Berichterstattung<br />
in den Printmedien.<br />
‘Meldung’ ist ein anderer Name <strong>für</strong> ‘Nachricht’; sie berichtet über einen Vorfall, ein Geschehen,<br />
das <strong>für</strong> die Öffentlichkeit interessant ist, oder weist auf ein bevorstehendes Ereignis hin.<br />
Das Wichtigste steht im ersten Satz, der Kern der Meldung folgt im ersten Absatz. Die Meldung<br />
selbst soll kurz und ohne Umschweife die Nachricht vermitteln.<br />
Der Artikel bietet mehr Raum, Geschehnisse, Zusammenhänge und Hintergrunde darzustellen.<br />
Der Artikel wird nach den Kerninformationen und den weitergehenden Informationen gegliedert.<br />
Die Meldung<br />
Die Meldung ist die journalistische Mitteilungsform, die in Mitteilungen an die Presse am häufigsten<br />
zum Zuge kommt.<br />
Da will der Verein “XY im Paritätischen Wohlfahrtsverband” auf eine Veranstaltung, ein Jubiläum,<br />
eine wichtige Begebenheit hinweisen. Das geschieht ohne lange Vorreden; natürlich wird<br />
der Pressebogen benutzt, der die Vereinsadresse, Telefonnummer und den Namen des Ansprechperson<br />
enthalten muß (Muster auf S. 4).<br />
Grundregel ist der Aufbau der Meldung nach den sechs großen “W”:<br />
Die sechs “W” Wer hat (wird) Was Wann Wo Wie und Warum gemacht (machen)?<br />
Die Fragen nach dem “Täter” (Wer?) und nach dem Ort des Geschehens<br />
(Wo?) usw. haben meist Vorrang vor den Fragen nach der Art und Weise<br />
(Wie geht etwas vor sich?) und nach dem Grund der “Tat” (Warum?).<br />
Das Wichtigste Die Gewichtung der “W” hängt stets vom Inhalt ab. Als Faustregel gilt:<br />
kommt zuerst “Das Wichtigste kommt zuerst!”<br />
..und morgen steht's in der Zeitung<br />
Das kann sein: Wer hat es gemacht? (“Der Oberbürgermeister übergab gestern...”). Im Grunde<br />
sind alle anderen Einstiege möglich; da jedoch passivische Satzkonstruktionen nicht nur<br />
schlecht zu handhaben sind, sondern auch sprachlich als unschön empfunden werden, wird<br />
sich der Einstieg auf die Frage “Wer hat es gemacht?” beschränken.<br />
Beispiel<br />
Hundsdorf – Der Verein “Sozialarbeit Hundsdorf” veranstaltet einen Flohmarkt. Am<br />
Samstag, 30 Februar, wird der Rathausvorplatz von 15 bis 19 Uhr zu einem riesigen<br />
Basar. Der Erlös des Flohmarktes wird <strong>für</strong> die Einrichtung des neuen Kinderschutzzentrums<br />
des Vereins an der Mühlenstraße 33 verwendet.<br />
M08b Pressemeldung.doc – 1 – M8
Die Überschrift der Meldung formuliert die Redakteurin meist selbst. Es reicht, einen kurzen<br />
Hinweis zu geben: “Flohmarkt <strong>für</strong> den Kinderschutz”. Dann folgt das Wichtigste in Kürze,<br />
dann die Erläuterungen.<br />
Überschrift<br />
Höhepunkt<br />
nähere Umstände<br />
Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelh<br />
Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheit<br />
Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten<br />
Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einz<br />
Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten<br />
Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelh<br />
Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheit<br />
Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten Einzelheiten<br />
Der Aufbau der Meldung<br />
10 bis 20 Zeilen mit je 30 bis 40 Anschlägen müßten ausreichen. Damit die<br />
Meldung gelesen wird, reichen guter Aufbau und Informationsgehalt nicht<br />
unbedingt aus. Meldungen sollen Neuigkeitswert (Aktualität) haben, ungewöhnlich<br />
sein und möglicherweise Emotionen hervorrufen.<br />
So nicht! Das liest niemand:<br />
“Das Problem der Altersversorgung unter besonderer Berücksichtigung der<br />
Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahre 2000 – zu diesem Thema spricht<br />
Dr. Alfred Schmitt vom PARITÄTISCHEN heute, Mittwoch, den l8.04.1990, im<br />
Vortragssaal der Volkshochschule. “<br />
So geht's! Darüber wird niemand hinweglesen:<br />
“Sind die Renten noch sicher?” Zu Fragen der Rentenfinanzierung spricht der<br />
sozialpolitische Experte des PARITÄTISCHEN, Dr. Alfred Schmitt. Der Vortrag<br />
beginnt heute um 19.00 Uhr im Vortragssaal der Volkshochschule, Rathausplatz<br />
2–4. "<br />
M08b Pressemeldung.doc – 2 – M8
Richtige Wichtig: Die sechs “W” (wann und wo genau findet etwas statt), aber:<br />
Namen an den Anfang gehört das Thema, die Veranstaltung, und dies möglichst einfach<br />
und klar. Jahreszahlen sind bei aktuellen Ankündigungen überflüssig.<br />
Personen sollten ausführlich genannt werden; achten Sie unbedingt auf die<br />
richtige Schreibweise der Namen. Verpönt sind dabei “Herr Fischer” oder<br />
“Frau Schneider”; statt dessen schreibt man “Emil Fischer” oder “Monika<br />
Schneider”; mit anderen Worten: Zum Namen gehört auch der Vorname; Titel<br />
und akademische Grade sollten durchaus erwähnt werden.<br />
Zeitadverbien wie “gestern”, “heute”, “morgen” gehören nicht in die Pressemitteilung;<br />
vielmehr ist das genaue Datum anzugeben: Donnerstag, 28. Juni.<br />
“Gestern” bedeutet, die Wichtigkeit einer Veranstaltung überschätzt zu haben,<br />
“heute” und “morgen”, daß der Öffentlichkeitsarbeiter/die Öffentlichkeitsarbeiterin<br />
zu spät an die Pressearbeit gedacht hat.<br />
Das Begleitschreiben<br />
Meldung oder Bericht/Artikel sind zur Veröffentlichung fertiggestellt und auf<br />
dem Pressebogen des Vereins ausgedruckt worden. Nun fehlt nur noch das<br />
Begleitschreiben. Sieht man einmal davon ab, daß es eine Geste der Höflichkeit<br />
ist, seinen Wunsch nach Veröffentlichung des Pressetextes in einem Begleitschreiben<br />
schriftlich zu formulieren, so braucht es die Redaktion darüber<br />
hinaus zur Terminplanung, während der eigentliche Pressetext in die Bearbeitung<br />
geht.<br />
Der Inhalt Zur Meldung über den Flohmarkt käme dann ins Begleitschreiben:<br />
Adresse der Zeitung, Datum, Betreff<br />
Darüber hinaus noch die Vereins-Kontaktadresse mit Telefon (erreichbar<br />
von...bis...). Das Schreiben selbst könnte so aussehen:<br />
Adorfer Generalanzeiger Lokalredaktion<br />
z. Hd. Herrn/Frau Xxx Yyy<br />
9999 Adorf 1<br />
Sehr geehrte Frau Yyy (oder: Sehr geehrter Herr Xxx),<br />
In der Anlage finden Sie eine Meldung über unseren Flohmarkt am Samstag,<br />
1. Januar 19xx auf dem Rathausvorplatz. Ich bitte um Veröffentlichung in einer<br />
der nächsten Ausgaben Ihrer Zeitung.<br />
Der Flohmarkt beginnt um 15.00 Uhr und dauert bis 19.00 Uhr. Ein günstiger<br />
Zeitpunkt <strong>für</strong> ein Foto wäre nach unserer Ansicht um 17 Uhr. Während<br />
des Flohmarktes steht Ihnen unsere Vorsitzende Petra Müller an Stand 3<br />
M08b Pressemeldung.doc – 3 – M8
(Puppenverkauf) neben dem Rathausaufgang <strong>für</strong> ein Gespräch gern zur Verfügung.<br />
Sie finden mich von 15.00 bis 17.00 Uhr auch an diesem Stand. Ich<br />
halte eine Kurzinformation <strong>für</strong> Ihren Berichterstatter bereit.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
.........................<br />
(Ulrich Winckler, Pressereferent)<br />
Muster eines Pressebogens<br />
Zentrum <strong>für</strong> Gehörlosenkultur Dortmund e.V.<br />
Lindemannstr. 66–68, 4600 Dortmund<br />
Tel. 0231/104047; Fax 104365<br />
Pressemitteilung<br />
(Sperrfrist 27 Juni)<br />
Rückfragen bitte an :<br />
Walter Wehner, Geschäftsführer, Tel. 104081<br />
Heim <strong>für</strong> Gehörlose wird heute eröffnet<br />
Ein Heim mit 14 betreuten Plätzen eröffnet das Zentrum<br />
<strong>für</strong> Gehörlosenkultur Dortmund e.V. mit einer<br />
Feierstunde heute in Kley. Bürgermeister Hans Meyer<br />
hält die Eröffnungsansprache.<br />
Mit einem Kostenaufwand von rund 75000 DM wurde<br />
das Haus <strong>für</strong> die Bedürfnisse von Gehörlosen<br />
umgebaut. Das Heim, das in landschaftlich schöner<br />
Umgebung gelegen ist, hat einen Einzugsbereich, der<br />
von Ostwestfalen bis ins Rheinland und vom Sauerland<br />
bis ins Münsterland reicht.<br />
Alle verfügbaren Plätze sind bereits belegt.<br />
M08b Pressemeldung.doc – 4 – M8
FORUM GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN e.V.<br />
Bundesvereinigung<br />
Literatur zum Thema<br />
„Gemeinschaftliches Wohnen“<br />
M9
Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V.,<br />
Bundesvereinigung<br />
Kommentierte Literaturliste<br />
Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V. (FGW): <strong>Arbeitsmappe</strong> <strong>für</strong> <strong>Initiativgruppen</strong>. Die <strong>Arbeitsmappe</strong> ist <strong>für</strong> 10,-€<br />
(incl. Versand) gegen Vorausbezahlung auf Konto Nr. 8446100 BLZ 251 205 10 bei der Bank <strong>für</strong> Sozialwirtschaft<br />
Hannover bei der Geschäftsstelle zu beziehen: Hildesheimer Str. 20, 30167 Hannover, Tel. 0511/4753253, Fax<br />
4753530, e-mail: gs@fgw-ev.de.<br />
Die <strong>Arbeitsmappe</strong> setzt sich aus „Bausteinen“ zu unterschiedlichen Themen zusammen und leistet Hilfestellung bei der<br />
Entwicklung eines Wohnprojektes. Sie enthält u.a. Fragebögen zur Klärung von Wohnvorstellungen, eine Beschreibung<br />
des Gruppenprozesses, Informationen über die üblichen Rechtsformen, über Finanzierung und Förderung von<br />
Gruppenbauvorhaben, Tipps <strong>für</strong> die Pressearbeit, eine Mustersatzung, einen „Fahrplan“ zur Vereinsgründung sowie<br />
Adressen von Beratungsstellen und ihren Schwerpunkten.<br />
Freie Altenarbeit Göttingen e.V. und Eva-Meurer-Stiftung (Hrsg.): Osterland, A : Nicht allein und nicht ins Heim.<br />
Alternative: Alten-WG. Paderborn 2000, Junfermann, ISBN 3-87387-449-0, 126 Seiten<br />
Astrid Osterland beschreibt die Entstehungsgeschichte und den Alltag der Göttinger WG Am Goldgraben, in der elf<br />
Frauen im Alter von 70 bis 87 Jahre zusammen leben. Der Schwerpunkt der Beschreibung liegt auf dem durchaus typischen<br />
gruppendynamischen Prozess der Gruppe. Die LeserInnen erfahren u.a., was das Zusammenleben und die gegenseitige<br />
Unterstützung den BewohnerInnen gibt, welche Konflikte im Vorfeld und während des Zusammenlebens entstanden,<br />
wie sie bewältigt wurden und welche Bedingungen förderlich <strong>für</strong> das Gelingen eines Projektes sind.<br />
Fuchs, Dörte und Orth, Jutta: Umzug in ein neues Leben, Wohnalternativen <strong>für</strong> die zweite Lebenshälfte; Kösel<br />
2003: ISBN 3-466-30625-6; 272 Seiten, kartoniert, 15,95 €.<br />
Das Thema Wohnen spielt auch in der zweiten Lebenshälfte eine immer wichtigere Rolle. Gefragt sind dabei Alternativen<br />
zum Altenheim: Gemeinschaftliche Wohnformen – zum Beispiele Haus- und Wohngemeinschaften, Frauen- und<br />
Mehrgenerationenprojekte – liegen ebenso im Trend wie der Lebensabend unter südlicher Sonne.<br />
Die Autorinnen stellen in ihrem kompetenten Ratgeber alternative Wohnmodelle von der Planung bis zur Umsetzung<br />
vor und beantworten dabei alle relevanten Fragen: von der Wahl der individuell richtigen Wohnform über das Finden<br />
passender Mitbewohner und die Berücksichtigung möglicher Unwägbarkeiten wie Krankheit und Pflegebedürftigkeit<br />
bis hin zu juristischen Aspekten und Versicherungsfragen – auch beim Kauf einer Auslandsimmobilie.<br />
Gerngroß-Haas, Gabriele: Anders leben als gewohnt. Wenn verschiedene Frauen unter ein Dach ziehen.<br />
Ulrike Helmer Verlag (Königstein) 2005. 160 Seiten. ISBN 3-89741-169-5. 14,95 EUR,.<br />
Die Autorin gibt allen an neuen Wohn- und Lebensformen interessierten Frauen einen Überblick über die bestehenden<br />
Projekte. Sie beschreibt Gemeinsamkeiten und Unterschiede, die persönlichen Erfahrungen der Bewohnerinnen sowie<br />
Vor- und Nachteile von Wohn-Gemeinschaften. Das vorliegende Buch basiert auf ausführlichen Gesprächen mit Bewohnerinnen<br />
ausgewählter Wohnprojekte. Authentische Einblicke in das Zusammenleben machen den Band zu einem<br />
persönlichen und kurzweiligen Handbuch.<br />
Hieber, Annette; Mollenkopf, Heidrun; Wahl, Hans-Werner; Oswald, Frank: Gemeinschaftliches Wohnen im Alter:<br />
Von der Idee bis zum Einzug, Deutsches Zentrum <strong>für</strong> Alternsforschungan der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg,<br />
Abteilung <strong>für</strong> Soziale und Ökologische Gerontologie (Hsg), 2005:<br />
Die Expertise beschreibt Motive und Entstehungsprozesse so wie Rechts- und Finanzierungsformen Gemeinschaftlicher<br />
Wohnprojekte und belegt ihre Untersuchungen mit Beispielen.<br />
Aus dem Internet als pdf-File (996 KB) herunterzuladen unter www.fgw-ev.de > Aktuell > Informationsblätter und<br />
Broschüren.<br />
Narten, Dr. , Renate: Wohnen im Alter – Bausteine <strong>für</strong> die Wohnungswirtschaft<br />
Das vierfarbig bebilderte und 136 Seiten starke Buch kostet 24,80 Euro, zu beziehen beim Verband der<br />
Wohnungswirtschaft Niedersachsen und Bremen (vdw) e-mail info@vdw-online.de. Tel. 0511/1265-01,<br />
Fax: 1265-111. Zahlungsweise per Rechnung<br />
Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland ist <strong>für</strong> viele Jahrzehnte vorgezeichnet: Wir werden weniger,<br />
und wir werden älter. Die Wohnungswirtschaft ist gut beraten, ihren Bestand und ihre Dienstleistungen an<br />
diesen demografischen Vorgaben zu orientieren. Eine der wichtigsten Aufgaben, die daraus resultieren, ist<br />
die Gewährleistung altengerechten Wohnens. Die Mitgliedsunternehmen im Verband der Wohnungswirtschaft<br />
Niedersachsen und Bremen und viele Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften im ganzen<br />
Bundesgebiet haben bereits Erfahrungen gesammelt und bieten eine breite Palette verschiedener, auf die<br />
Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren zugeschnittener Wohnangebote an.
Ein Arbeitskreis des vdw Niedersachsen und Bremen hat sich eingehend mit dem Thema beschäftigt. Auf<br />
seine Initiative ist dieses Buch entstanden, das eine interessante Lektüre mit vielen Anregungen <strong>für</strong> die<br />
wohnungswirtschaftliche und sozialbetreuerische Alltagsarbeit darstellt.<br />
Inhalt: Demografischer Wandel und Wohnungswirtschaft, Wohnbedürfnisse älterer Menschen, Anpassung<br />
des Wohnungsbestandes an die Bedürfnisse älterer Menschen, Soziale Dienste <strong>für</strong> ältere Menschen, Betreutes<br />
Wohnen. Gemeinschaftliches Wohnen – eine Alternative <strong>für</strong> ältere Menschen, Pflegewohngruppen im<br />
Quartier, Ältere Menschen mit Demenz – eine wachsende Mietergruppe, Freiraumgestaltung <strong>für</strong> ältere Menschen,<br />
Integrierte Konzepte<br />
Stiftung Warentest in Kooperation mit Bertelsmann Stiftung und Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.):<br />
Leben und Wohnen im Alter – Neue Wohnformen <strong>für</strong> das Leben im Alter, 2006, 215 S. kart., ISBN 3-<br />
937880-26-7, Preis 19,90 €. Info: www.stiftung-warentest.de<br />
Im Alter gut zu leben und zu wohnen, und dabei möglichst lange selbststständig zu bleiben, ist der Wunsch<br />
der meisten Menschen. Was man selbst dazu beitragen kann, zeigt der neue Ratgeber der Stiftung Warentest,<br />
der in Zusammenarbeit mit der Bertelsmann Stiftung und dem Kuratorium Deutsche Altershilfe erstellt<br />
wurde. Das Buch „Leben und Wohnen im Alter“ gibt einen Überblick über die Vielfalt an Wohnmodellen,<br />
die sich in den letzten Jahren entwickelt haben.<br />
Angesprochen sind Menschen, die <strong>für</strong> sich selbst oder <strong>für</strong> ihre Eltern nach passenden Lösungen suchen, um<br />
ihre Wohnsituation zu verbessern und „alterstauglich“ zu machen. Der Ratgeber hilft, persönliche Antworten<br />
auf drei grundlegende Fragen zu finden: Was kann ich tun, wenn ich so lange wie möglich in meinem<br />
vertrauten Zuhause wohnen bleiben möchte?<br />
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich noch einmal umziehen und mich neu orientieren möchte? Welche<br />
Alternativen gibt es, falls einmal Hilfe und Pflege nötig werden? Es informiert über die Möglichkeiten der<br />
Wohnungsanpassung und der Hilfen im Alltag, über Wohn- und Hausgemeinschaften, Mehrgenerationenwohnen<br />
und betreute Wohngruppen, außerdem über herkömmliche Wohnformen wie das Betreute Wohnen<br />
oder das Pflegeheim.<br />
Wohnbund-Informationen Heft II/04<br />
Schwerpunktthema: Selbstbestimmt wohnen im Alter<br />
Das Heft will zur Weiterentwicklung von Handlungsansätzen mit besonderen Qualitäten <strong>für</strong> ein selbstbestimmtes Wohnen<br />
im Alter animieren vor dem Hintergrund einer kritischen Reflexion bisheriger Ansätze.<br />
Inhalt<br />
Teil 1: Reflexionen und Forschungsergebnisse<br />
Teil 2: Bewegungen / Projekte<br />
Teil 3: Netzwerke und Unterstützungsstrukturen<br />
Zu beziehen bei<br />
wohnbund ev. Aberlestraße 16/Rgb 81371 München<br />
Telefon 089-7468 9611. Fax 089-7255074. E-Mail: info@wohnbund.de<br />
Abonnement: € 2,60 pro Ausgabe zzgl. Versand<br />
Sammelbestellung (ab 10 Exemplare): € 1.50 pro Exemplar zzgl. Versandkosten<br />
Abo-Bestellung: per E-Mail, Telefon oder Fax an die Redaktionsadresse
FORUM GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN e.V.<br />
Bundesvereinigung<br />
Fahrplan<br />
zur Gründung eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins<br />
mit Mustersammlung<br />
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