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magazin für intermodalen transport und logistik - Schiffahrt und ...

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SUT_07/06 Layout_aktuell 26.10.2006 12:32 Uhr Seite 20<br />

SCHIFFFAHRT & PRAXIS<br />

Neue Regeln <strong>für</strong> die Begleitpapiere in Deutschland <strong>und</strong> Europa<br />

Änderungen bei Abfall<strong>transport</strong>en<br />

ab 1. Februar 2007<br />

Was lange währt... tritt endlich in<br />

Kraft. Nach einem langwierigen<br />

Gesetzgebungsverfahren, verzögert<br />

durch die Neuwahlen zum B<strong>und</strong>estag<br />

im September 2005, tritt am<br />

1. Februar 2007 die neue Nachweisverordnung<br />

bei Abfall<strong>transport</strong>en in<br />

Kraft. Im November <strong>und</strong> Dezember<br />

informieren Fachseminare über die<br />

Neuregelungen.<br />

Das bedeutet Änderungen bei den<br />

Nachweispapieren ab diesem Tag, es<br />

bedeutet aber auch, dass die Frist<br />

zur Einführung der elektronischen<br />

Nachweisführung endgültig läuft. Was ändert<br />

sich konkret <strong>für</strong> Transporteure?<br />

Nur noch „gefährliche“ <strong>und</strong> „nicht<br />

gefährliche“ Abfälle<br />

Es ändern sich die Begriffe. Aus den jetzt<br />

„besonders überwachungsbedürftigen“ Abfällen<br />

werden „gefährliche“ Abfälle, die<br />

„überwachungsbedürftigen“ <strong>und</strong> „nicht<br />

überwachungsbedürftigen“ Abfälle heißen<br />

dann “nicht gefährliche“ Abfälle. Diese<br />

Änderung wird eingeführt, um die deutschen<br />

Begriffe an das EU-Recht anzupassen.<br />

Die Nachweispflichten bei den gefährlichen<br />

Abfällen ändern sich nicht, d.h. beim Transport<br />

ist weiterhin ein Entsorgungsnachweis<br />

mitzuführen <strong>und</strong> der Begleitschein auszufüllen.<br />

Bei den nicht gefährlichen Abfällen<br />

müssen die entsprechenden Papiere nicht<br />

mehr an Bord sein, denn die Pflicht, einen<br />

vereinfachten Entsorgungsnachweis <strong>und</strong><br />

Übernahmescheine zu führen, entfällt.<br />

Bisher waren Nachweisbücher zu führen.<br />

20 MAGAZIN FÜR INTERMODALEN TRANSPORT UND LOGISTIK<br />

7/2006<br />

Diese werden an das europäische<br />

Recht angepasst <strong>und</strong><br />

heißen ab dem 1. Februar<br />

Register. Wie bisher sind hier<br />

die Entsorgungsnachweise <strong>und</strong><br />

die dazugehörigen Begleit<strong>und</strong><br />

Übernahmescheine abzulegen.<br />

Ab dem Stichtag<br />

müssen Transporteure jedoch<br />

nur noch <strong>für</strong> gefährliche Abfälle<br />

Register führen, <strong>für</strong> die<br />

nicht gefährlichen Abfälle<br />

besteht diese Pflicht nicht<br />

mehr.<br />

Die Transportgenehmigung<br />

bleibt unverändert<br />

Die Regeln <strong>für</strong> die Transportgenehmigung<br />

bleiben unberührt,<br />

d.h. <strong>für</strong> Abfälle zur<br />

Beseitigung <strong>und</strong> gefährliche<br />

Abfälle zur Verwertung benötigt der<br />

Beförderer eine Genehmigung. Dies sind die<br />

wichtigsten Änderungen, die Beförderer ab<br />

dem 1. Februar 2007 beachten müssen. Ab<br />

diesem Tag rückt jedoch langsam aber<br />

unaufhaltsam der Tag näher, ab dem alle<br />

Nachweise in elektronischer Form geführt<br />

werden müssen. Die Übergangsfrist läuft bis<br />

zum Frühjahr 2010. Bis dahin werden mehr<br />

<strong>und</strong> mehr Abfallerzeuger <strong>und</strong> -entsorger<br />

diesen Weg beschreiten, <strong>und</strong> damit werden<br />

auch die Transporteure mit dem<br />

elektronischen Begleitschein konfrontiert. Bis<br />

der Beförderer den Begleitschein qualifiziert<br />

elektronisch signieren muss, wird es noch<br />

länger dauern, diese Frist läuft bis zum<br />

31.01.2011. Niemand sollte die Zeit jedoch<br />

ungenutzt verstreichen lassen, sondern sich<br />

mit der kommenden Technik rechtzeitig<br />

auseinandersetzen.<br />

Auch grenzüberschreitend Änderungen<br />

Nicht nur bei den innerdeutschen Verkehren<br />

sind ab dem nächsten Jahr neue Regeln zu<br />

beachten. Auch bei grenzüberschreitenden<br />

Abfall<strong>transport</strong>en wird sich einiges ändern.<br />

Was von ferne wie harmloses Massengut<br />

aussieht…<br />

… entpuppt sich bei näherem Hinsehen als<br />

genehmigungspflichtiges Transportgut<br />

Bilder: Goetze-Rohen<br />

Dr. Anja Rohen ist Fachberaterin<br />

<strong>für</strong> Abfallwirtschaft <strong>und</strong><br />

berät interessierte Unternehmen<br />

zu Fragen des Abfall<strong>transport</strong>rechts.<br />

Regelmäßig<br />

werden auch Seminare <strong>und</strong><br />

Schulungen zur Erlangung der<br />

notwendigen Fachk<strong>und</strong>e <strong>für</strong><br />

Teilnehmer aus dem Hafen- <strong>und</strong><br />

Binnenschifffahrtsgewerbe<br />

durchgeführt<br />

Die neue EG-Verordnung über<br />

die Verbringung von Abfällen<br />

ist ab dem 12. Juli 2007<br />

anzuwenden. Sie ersetzt die<br />

Abfallverbringungsverordnung<br />

aus dem Jahr 1993. Wie im<br />

deutschen Recht gibt es auch<br />

hier eine Anpassung von<br />

Abfalllisten. Die bei der Einstufung<br />

von Abfällen zur<br />

Verwertung noch geltenden<br />

„grüne“, „gelbe“ <strong>und</strong> „rote“<br />

Liste werden zu einer<br />

„grünen“ <strong>und</strong> „gelben“ Liste<br />

zusammengefasst. Im Unterschied<br />

zur deutschen<br />

Änderung kann es hier nötig<br />

sein, Abfälle neu einzustufen.<br />

Neues Formular <strong>für</strong><br />

„grüne“ Abfälle<br />

Wichtig <strong>für</strong> Transporteure sind die neuen<br />

Pflichten bei Abfällen der „grünen“ Liste. Es<br />

reicht nicht mehr aus, wie bisher nach Artikel<br />

11 formlos Angaben zu machen, ab Juli 2007<br />

ist ein Formular vorgeschrieben. Zusätzlich<br />

muss ein Vertrag mitgeführt werden, in dem<br />

die eventuelle Rücknahme der Abfälle geregelt<br />

ist. Die Änderungen <strong>und</strong> die bestehenden<br />

Vorschriften r<strong>und</strong> um Abfall<strong>transport</strong>e<br />

werden im Fachk<strong>und</strong>e- <strong>und</strong> im Fortbildungsseminar<br />

gemäß Transportgenehmigungsverordnung<br />

bei Abfall-inForm<br />

ausführlich erläutert. Die Kurse finden vom<br />

23. – 25.11.2006 bzw. am 8./9.12.2006 in<br />

Xanten statt. Nähere Informationen bei<br />

Abfall-inForm Dr. Anja Rohen, Tel.: 02801 –<br />

70 65 30, eMail: anja.rohen@abfallinform.de<br />

oder unter www.abfall-inform.de.<br />

AR ❑

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