magazin für intermodalen transport und logistik - Schiffahrt und ...
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SUT_07/06 Layout_aktuell 26.10.2006 12:32 Uhr Seite 20<br />
SCHIFFFAHRT & PRAXIS<br />
Neue Regeln <strong>für</strong> die Begleitpapiere in Deutschland <strong>und</strong> Europa<br />
Änderungen bei Abfall<strong>transport</strong>en<br />
ab 1. Februar 2007<br />
Was lange währt... tritt endlich in<br />
Kraft. Nach einem langwierigen<br />
Gesetzgebungsverfahren, verzögert<br />
durch die Neuwahlen zum B<strong>und</strong>estag<br />
im September 2005, tritt am<br />
1. Februar 2007 die neue Nachweisverordnung<br />
bei Abfall<strong>transport</strong>en in<br />
Kraft. Im November <strong>und</strong> Dezember<br />
informieren Fachseminare über die<br />
Neuregelungen.<br />
Das bedeutet Änderungen bei den<br />
Nachweispapieren ab diesem Tag, es<br />
bedeutet aber auch, dass die Frist<br />
zur Einführung der elektronischen<br />
Nachweisführung endgültig läuft. Was ändert<br />
sich konkret <strong>für</strong> Transporteure?<br />
Nur noch „gefährliche“ <strong>und</strong> „nicht<br />
gefährliche“ Abfälle<br />
Es ändern sich die Begriffe. Aus den jetzt<br />
„besonders überwachungsbedürftigen“ Abfällen<br />
werden „gefährliche“ Abfälle, die<br />
„überwachungsbedürftigen“ <strong>und</strong> „nicht<br />
überwachungsbedürftigen“ Abfälle heißen<br />
dann “nicht gefährliche“ Abfälle. Diese<br />
Änderung wird eingeführt, um die deutschen<br />
Begriffe an das EU-Recht anzupassen.<br />
Die Nachweispflichten bei den gefährlichen<br />
Abfällen ändern sich nicht, d.h. beim Transport<br />
ist weiterhin ein Entsorgungsnachweis<br />
mitzuführen <strong>und</strong> der Begleitschein auszufüllen.<br />
Bei den nicht gefährlichen Abfällen<br />
müssen die entsprechenden Papiere nicht<br />
mehr an Bord sein, denn die Pflicht, einen<br />
vereinfachten Entsorgungsnachweis <strong>und</strong><br />
Übernahmescheine zu führen, entfällt.<br />
Bisher waren Nachweisbücher zu führen.<br />
20 MAGAZIN FÜR INTERMODALEN TRANSPORT UND LOGISTIK<br />
7/2006<br />
Diese werden an das europäische<br />
Recht angepasst <strong>und</strong><br />
heißen ab dem 1. Februar<br />
Register. Wie bisher sind hier<br />
die Entsorgungsnachweise <strong>und</strong><br />
die dazugehörigen Begleit<strong>und</strong><br />
Übernahmescheine abzulegen.<br />
Ab dem Stichtag<br />
müssen Transporteure jedoch<br />
nur noch <strong>für</strong> gefährliche Abfälle<br />
Register führen, <strong>für</strong> die<br />
nicht gefährlichen Abfälle<br />
besteht diese Pflicht nicht<br />
mehr.<br />
Die Transportgenehmigung<br />
bleibt unverändert<br />
Die Regeln <strong>für</strong> die Transportgenehmigung<br />
bleiben unberührt,<br />
d.h. <strong>für</strong> Abfälle zur<br />
Beseitigung <strong>und</strong> gefährliche<br />
Abfälle zur Verwertung benötigt der<br />
Beförderer eine Genehmigung. Dies sind die<br />
wichtigsten Änderungen, die Beförderer ab<br />
dem 1. Februar 2007 beachten müssen. Ab<br />
diesem Tag rückt jedoch langsam aber<br />
unaufhaltsam der Tag näher, ab dem alle<br />
Nachweise in elektronischer Form geführt<br />
werden müssen. Die Übergangsfrist läuft bis<br />
zum Frühjahr 2010. Bis dahin werden mehr<br />
<strong>und</strong> mehr Abfallerzeuger <strong>und</strong> -entsorger<br />
diesen Weg beschreiten, <strong>und</strong> damit werden<br />
auch die Transporteure mit dem<br />
elektronischen Begleitschein konfrontiert. Bis<br />
der Beförderer den Begleitschein qualifiziert<br />
elektronisch signieren muss, wird es noch<br />
länger dauern, diese Frist läuft bis zum<br />
31.01.2011. Niemand sollte die Zeit jedoch<br />
ungenutzt verstreichen lassen, sondern sich<br />
mit der kommenden Technik rechtzeitig<br />
auseinandersetzen.<br />
Auch grenzüberschreitend Änderungen<br />
Nicht nur bei den innerdeutschen Verkehren<br />
sind ab dem nächsten Jahr neue Regeln zu<br />
beachten. Auch bei grenzüberschreitenden<br />
Abfall<strong>transport</strong>en wird sich einiges ändern.<br />
Was von ferne wie harmloses Massengut<br />
aussieht…<br />
… entpuppt sich bei näherem Hinsehen als<br />
genehmigungspflichtiges Transportgut<br />
Bilder: Goetze-Rohen<br />
Dr. Anja Rohen ist Fachberaterin<br />
<strong>für</strong> Abfallwirtschaft <strong>und</strong><br />
berät interessierte Unternehmen<br />
zu Fragen des Abfall<strong>transport</strong>rechts.<br />
Regelmäßig<br />
werden auch Seminare <strong>und</strong><br />
Schulungen zur Erlangung der<br />
notwendigen Fachk<strong>und</strong>e <strong>für</strong><br />
Teilnehmer aus dem Hafen- <strong>und</strong><br />
Binnenschifffahrtsgewerbe<br />
durchgeführt<br />
Die neue EG-Verordnung über<br />
die Verbringung von Abfällen<br />
ist ab dem 12. Juli 2007<br />
anzuwenden. Sie ersetzt die<br />
Abfallverbringungsverordnung<br />
aus dem Jahr 1993. Wie im<br />
deutschen Recht gibt es auch<br />
hier eine Anpassung von<br />
Abfalllisten. Die bei der Einstufung<br />
von Abfällen zur<br />
Verwertung noch geltenden<br />
„grüne“, „gelbe“ <strong>und</strong> „rote“<br />
Liste werden zu einer<br />
„grünen“ <strong>und</strong> „gelben“ Liste<br />
zusammengefasst. Im Unterschied<br />
zur deutschen<br />
Änderung kann es hier nötig<br />
sein, Abfälle neu einzustufen.<br />
Neues Formular <strong>für</strong><br />
„grüne“ Abfälle<br />
Wichtig <strong>für</strong> Transporteure sind die neuen<br />
Pflichten bei Abfällen der „grünen“ Liste. Es<br />
reicht nicht mehr aus, wie bisher nach Artikel<br />
11 formlos Angaben zu machen, ab Juli 2007<br />
ist ein Formular vorgeschrieben. Zusätzlich<br />
muss ein Vertrag mitgeführt werden, in dem<br />
die eventuelle Rücknahme der Abfälle geregelt<br />
ist. Die Änderungen <strong>und</strong> die bestehenden<br />
Vorschriften r<strong>und</strong> um Abfall<strong>transport</strong>e<br />
werden im Fachk<strong>und</strong>e- <strong>und</strong> im Fortbildungsseminar<br />
gemäß Transportgenehmigungsverordnung<br />
bei Abfall-inForm<br />
ausführlich erläutert. Die Kurse finden vom<br />
23. – 25.11.2006 bzw. am 8./9.12.2006 in<br />
Xanten statt. Nähere Informationen bei<br />
Abfall-inForm Dr. Anja Rohen, Tel.: 02801 –<br />
70 65 30, eMail: anja.rohen@abfallinform.de<br />
oder unter www.abfall-inform.de.<br />
AR ❑