9.0 Verankerungen
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1.0 Produktmerkmale<br />
Auf einen Nachweis kann<br />
verzichtet werden, wenn das<br />
Gerüst nach einer in dieser<br />
Aufbau- und Verwendungsanleitung<br />
dargestellten<br />
Regelausführung errichtet<br />
wird. Die Standsicherheit<br />
des Gerüstes muß in jedem<br />
Fall sichergestellt sein.<br />
Das Bosta 100 Gerüst darf nur<br />
wie in dieser Aufbau- und<br />
Verwendungsanleitung<br />
beschrieben und mit dem in<br />
Abschnitt 3 aufgelisteten<br />
Bauteilen auf-, um- und<br />
abgebaut sowie verwendet<br />
werden.<br />
Andere Aufbauvarianten sind<br />
möglich; sie bedürfen aber<br />
eines gesonderten Nachweises,<br />
der beim Hersteller<br />
angefordert werden kann.<br />
Aufbauvorbereitung<br />
Das Gerüst muss vor Inbetriebnahme,<br />
nach längeren<br />
Arbeitspausen, nach konstruktiven<br />
Änderungen und<br />
nach außergewöhnlichen Einwirkungen<br />
durch den verantwortlichen<br />
Unternehmer auf<br />
Vollständigkeit überprüft werden<br />
(siehe auch Materialermittlung<br />
Seite125–127).<br />
Zu überprüfen sind die Beschaffenheit<br />
der Gerüstbauteile,<br />
die Standsicherheit sowie<br />
die Arbeits- und Betriebssicherheit<br />
des Gerüstes.<br />
Es darf kein beschädigtes<br />
Gerüstmaterial verwendet<br />
werden. Reparaturen von<br />
Bauteilen dürfen nur vom Hersteller<br />
ausgeführt werden.<br />
Der Gerüstaufbau ist auf ebenem<br />
und tragfähigem Boden<br />
vorzunehmen.<br />
4<br />
Die Aufstellebene ist gegebenenfalls<br />
entsprechend herzurichten.<br />
Die Fußspindeln sind grundsätzlich<br />
auf einer lastverteilenden<br />
Bohle aufzustellen. Die sichere<br />
Ableitung der Ankerlasten in das<br />
einzurüstende Gebäude ist zu<br />
überprüfen. Ferner ist auf die<br />
Anordnung und Anzahl der<br />
Vertikaldiagonalen zu achten. Ist<br />
der Gerüstabstand vom Gebäude<br />
größer als 30 cm, sind zusätzlich<br />
Rückenschutz, Knieleiste<br />
und ggf. Bordbrett in der<br />
dem Gebäude zugewandten<br />
Gerüstseite einzubauen.<br />
Gerüstaufstiege müssen sicher<br />
ausgebildet werden.<br />
Bei Einrüstung einer Gebäudeecke<br />
muss der Belag in voller<br />
Breite um die Ecke geführt werden.<br />
Grundsätzlich sind die geltenden<br />
Vorschriften für die Arbeitssicherheit<br />
zu beachten. Ferner müssen<br />
die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung<br />
beachtet<br />
werden.<br />
27.01.2005