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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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<strong>Bericht</strong><br />

<strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />

Reihe KÄRNTEN 2009/9<br />

Kärnten<br />

Jahrestätigkeitsbericht 2009<br />

Nachfrageverfahren 2008<br />

Wasserversorgung Stadt<br />

Villach, Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

Klagenfurt am Wörthersee,<br />

Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck<br />

<strong>Rechnungshof</strong><br />

GZ 001.502/120-S3-1/09


Auskünfte<br />

<strong>Rechnungshof</strong><br />

1031 Wien, Dampfschiffstraße 2<br />

Telefon (00 43 1) 711 71 - 8450<br />

Fax (00 43 1) 712 49 17<br />

E-Mail presse@rechnungshof.gv.at<br />

Impressum<br />

Herausgeber: <strong>Rechnungshof</strong><br />

1031 Wien, Dampfschiffstraße 2<br />

http://www.rechnungshof.gv.at<br />

Redaktion und Grafi k: <strong>Rechnungshof</strong><br />

Druck: druck aktiv OG<br />

Herausgegeben: Wien, im Dezember 2009


<strong>Bericht</strong><br />

<strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />

Land Kärnten<br />

Jahrestätigkeitsbericht 2009<br />

Nachfrageverfahren 2008<br />

Wasserversorgung Stadt Villach, Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck


Vorbemerkungen<br />

ALLGEMEINER TEIL<br />

Inhalt<br />

Tabellenverzeichnis 3<br />

Abkürzungsverzeichnis 5<br />

Vorlage an den Landtag 7<br />

<strong>Bericht</strong>saufbau 7<br />

Die Tätigkeit <strong>des</strong> RH<br />

Gebarungsüberprüfungen 9<br />

Länder 9<br />

Bund 9<br />

Gesetzliche berufl iche Vertretungen 9<br />

EU 10<br />

Finanzielle Auswirkungen rechtsetzender Maßnahmen 10<br />

Allgemeines 10<br />

Befassung durch den RH 10<br />

Unvereinbarkeitsgesetz 12<br />

Bezügebegrenzungsgesetz 12<br />

Kundmachung <strong>des</strong> Anpassungsfaktors der Bezüge öffentlicher<br />

Funktionäre 12<br />

Einkommensbericht über die durchschnittlichen Einkommen<br />

der gesamten Bevölkerung 13<br />

Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />

Mehr Kompetenzen für den <strong>Rechnungshof</strong> 15<br />

Tatsächliche Beherrschung 15<br />

Gemeindeprüfungen 17<br />

Gebietskörperschaften regeln ihr Finanzmanagement neu 20<br />

Ziel, Umfang und Nutzen der Querschnittsprüfung 20<br />

Wesentliche Aussagen <strong>des</strong> <strong>Bericht</strong>s 20<br />

Wirkungen und Nutzen der RH–<strong>Bericht</strong>e 24<br />

Schlussfolgerungen 27<br />

Verwaltungsreform 28<br />

Verwaltung vor gewaltigen Herausforderungen 28<br />

Expertenwissen nutzen 28<br />

Arbeitsgruppe „Verwaltung neu“ 29<br />

Vorgelegte Problemanalysen 31<br />

Lösungsvorschläge der Vorbereitungsgremien 32<br />

Erste Umsetzungserfolge und weitere Vorgangsweise 33<br />

Einbindung aller politischen Kräfte 34<br />

Kärnten 2009/9 1


BESONDERER TEIL<br />

ANHANG<br />

Wirkungsorientierung in der öffentlichen Verwaltung 35<br />

Grundsätze 35<br />

Ziele 36<br />

Indikatoren 38<br />

Wirkungscontrolling 38<br />

Neue Schwerpunkte für den RH 39<br />

Haushaltsrechtsreform 39<br />

Prüfungsschwerpunkt 40<br />

Korruptionsbekämpfung 41<br />

Prüfungsschwerpunkt Korruptionsbekämpfung 41<br />

Kernaussagen zur Korruptionsbekämpfung 42<br />

Gesetzesbegutachtungen 42<br />

Mitwirkung am Anti–Korruptions–Tag 42<br />

Mitwirkung an der Erarbeitung <strong>des</strong> Verhaltenskodex 42<br />

Informationsaustausch <strong>des</strong> RH mit Lan<strong>des</strong>rechnungshöfen 43<br />

Korruptionsbekämpfung im Rahmen von INTOSAI 43<br />

Nachgefragt<br />

Nachfrageverfahren 2008 45<br />

Wirkungsbereich <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Kärnten<br />

Altenbetreuung im Bereich der Sozialhilfe 46<br />

Schutz vor Naturgefahren; Verwendung der Mittel aus<br />

dem Katastrophenfonds 48<br />

Umsetzung <strong>des</strong> Natura 2000–Netzwerks in Österreich 50<br />

Reform der Beamtenpensionssysteme der Länder Kärnten,<br />

Oberösterreich und Steiermark 52<br />

Wirkungsbereich der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt am Wörthersee<br />

Sanierung <strong>des</strong> Neuen Platzes 54<br />

Wirkungsbereich der Stadt Villach<br />

Wirkungsbereich der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt am Wörthersee<br />

Wasserversorgung Stadt Villach, Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt<br />

am Wörthersee, Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck 57<br />

Entscheidungsträger der überprüften Unternehmungen 125<br />

2 Kärnten 2009/9


Tabellen<br />

Tabellenverzeichnis zum <strong>Bericht</strong>sbeitrag Wasserversorgung Stadt Villach,<br />

Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck<br />

Tabelle 1: Daten zur Wasserversorgung 2006 70<br />

Tabelle 2: Bilanzdaten Villach 80<br />

Tabelle 3: Bilanzdaten Klagenfurt 81<br />

Tabelle 4: Bilanzdaten Innsbruck 82<br />

Tabelle 5: Bilanzkennzahlen 83<br />

Tabelle 6: Ertragslage 85<br />

Tabelle 7: Betriebsleistung 86<br />

Tabelle 8: Aufwand für Personal, Material und<br />

bezogene Leistungen; Villach 88<br />

Tabelle 9: Aufwand für Personal, Material und<br />

bezogene Leistungen; Klagenfurt 89<br />

Tabelle 10: Aufwand für Personal, Material und<br />

bezogene Leistungen; Innsbruck 90<br />

Tabelle 11: Sonstige betriebliche Aufwendungen 93<br />

Tabelle 12: Durchschnittlicher Anteil <strong>des</strong> Verwaltungsaufwands an<br />

der Betriebsleistung 95<br />

Tabelle 13: Rentabilitätsanalyse 97<br />

Tabelle 14: Kostenaufgliederung 100<br />

Tabelle 15: Kostendeckungsgrade inkl. kalkulatorischer Kosten 101<br />

Tabelle 16: Kostendeckungsgrade ohne kalkulatorische Kosten 102<br />

Tabelle 17: Tarifentwicklung 105<br />

Tabelle 18: Wasserverluste und Kontrollmaßnahmen 112<br />

Tabelle 19: Erneuerung oder Sanierung der<br />

Haupt– und Versorgungsleitungen 114<br />

Kärnten 2009/9 3


4 Kärnten 2009/9


Abs. Absatz<br />

AG Aktiengesellschaft<br />

APG Allgemeines Pensionsgesetz <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

AR Aufsichtsrat<br />

Art. Artikel<br />

BHG Bun<strong>des</strong>haushaltsgesetz<br />

BIP Bruttoinlandsprodukt<br />

bspw. beispielsweise<br />

B–VG Bun<strong>des</strong>–Verfassungsgesetz<br />

bzw. beziehungsweise<br />

d.h. das heißt<br />

etc. et cetera<br />

EU Europäische Union<br />

EUR Euro<br />

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

ha Hektar<br />

i.d.F. in der Fassung<br />

inkl. inklusive<br />

IT Informationstechnologie<br />

k.A. keine Angabe(n)<br />

K–MSG Kärntner Min<strong>des</strong>tsicherungsgesetz – K–MSG<br />

km Kilometer<br />

kWh Kilowattstunde<br />

lfm Laufmeter<br />

LGBl. Lan<strong>des</strong>gesetzblatt<br />

lt. laut<br />

m Meter<br />

m 3 Kubikmeter<br />

Mill. Million(en)<br />

Mrd. Milliarde(n)<br />

Abkürzungen<br />

NÖ Niederösterreichisch(–e, –en, –er, –es)<br />

Nr. Nummer<br />

OGH Oberster Gerichtshof<br />

Oö. Oberösterreichisch(–e, –en, –er, –es)<br />

Kärnten 2009/9 5


d. rund<br />

RH <strong>Rechnungshof</strong><br />

TZ Textzahl(en)<br />

u.a. unter anderem<br />

USt Umsatzsteuer<br />

usw. und so weiter<br />

VfGH Verfassungsgerichtshof<br />

VfSLg. Erkenntnisse und Beschlüsse <strong>des</strong> Verfassungsgerichtshofes<br />

z.B. zum Beispiel<br />

Weitere Abkürzungen sind bei der erstmaligen Erwähnung im Text angeführt.<br />

6 Kärnten 2009/9


Vorbemerkungen<br />

Vorbemerkungen<br />

Vorlage an den Landtag<br />

<strong>Der</strong> RH legt dem Kärntner Landtag gemäß Art. 127 Abs. 6 B–VG seinen<br />

Jahrestätigkeitsbericht 2009 vor.<br />

<strong>Bericht</strong>saufbau<br />

<strong>Der</strong> <strong>Bericht</strong> skizziert zunächst die Tätigkeit <strong>des</strong> RH auf Länderebene<br />

und erörtert ausgewählte Themen der öffentlichen Finanzkontrolle, wie<br />

die Ausweitung der Prüfungskompetenzen <strong>des</strong> RH, die Neuordnung <strong>des</strong><br />

Finanzmanagements der Gebietskörperschaften, den Stand der Verwaltungsreform<br />

sowie die Jahresschwerpunktthemen Wirkungsorientierung<br />

und Korruptionsbekämpfung.<br />

Das Nachfrageverfahren informiert über den Stand der Umsetzungen der<br />

Empfehlungen, die der RH im Jahr 2008 auf Lan<strong>des</strong>– und Gemeindeebene<br />

in Kärnten ausgesprochen hatte.<br />

Im vorliegenden <strong>Bericht</strong> werden punkteweise zusammenfassend die<br />

Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle<br />

der Textzahl), deren Beurteilung durch den RH (Kennzeichnung mit 2),<br />

die Stellungnahme der überprüften Stelle (Kennzeichnung mit 3 und im<br />

Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung <strong>des</strong> RH (Kennzeichnung<br />

mit 4) aneinander gereiht. Das in diesem <strong>Bericht</strong> enthaltene Zahlenwerk<br />

beinhaltet allenfalls kaufmännische Auf– und Abrundungen.<br />

Alle personenbezogenen Bezeichnungen werden aus Gründen der<br />

Übersichtlichkeit und einfachen Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform<br />

gewählt und gelten gleichermaßen für Frauen und Männer.<br />

<strong>Der</strong> vorliegende <strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> RH ist nach der Vorlage über die Website<br />

<strong>des</strong> RH „http://www.rechnungshof.gv.at“ verfügbar.<br />

Kärnten 2009/9 7


8 Kärnten 2009/9


Länder<br />

Bund<br />

Gesetzliche berufliche<br />

Vertretungen<br />

ALLGEMEINER TEIL<br />

Die Tätigkeit <strong>des</strong> RH<br />

Gebarungsüberprüfungen<br />

Kärnten<br />

<strong>Der</strong> RH überprüft entsprechend seinem verfassungsrechtlichen Auftrag<br />

als unabhängige gemeinsame oberste Finanzkontrolle für Bund, Länder<br />

und Gemeinden, die Gebarung der Länder sowie der Gemeinden mit<br />

mehr als 20.000 Einwohnern und deren Unternehmen. Im Jahr 2009<br />

übermittelte der RH den Landtagen 54 <strong>Bericht</strong>e mit 90 Beiträgen, den<br />

EU–Finanzbericht 2008 und das Nachfrageverfahren 2006/2007. Den<br />

Gemeinden und Verbandsversammlungen legte er insgesamt 17 <strong>Bericht</strong>e<br />

mit 18 Beiträgen vor.<br />

Aufgrund seiner umfassenden Kompetenzen als föderatives Bund–Länder–Organ<br />

konzentriert sich der RH im Länder– und Gemeindebereich<br />

auf Querschnittsprüfungen und stellt Vergleiche über alle Gebietskörperschaften<br />

hinweg an. Sind bei diesen Prüfungen Bund, Länder<br />

und Gemeinden beteiligt (so genannte „Gemengelagen“), so berichtet<br />

der RH dem Nationalrat, den Landtagen und den Gemeinderäten. Im<br />

Jahr 2009 legte er fünf solcher Gemengelagen den zuständigen Vertretungskörpern<br />

vor.<br />

Im Jahr 2009 legte der RH dem Nationalrat insgesamt 13 <strong>Bericht</strong>e<br />

mit 106 Beiträgen vor. <strong>Der</strong> erste <strong>Bericht</strong> enthielt 52 Wiedervorlagen.<br />

Zusätzlich veröffentlichte er den EU–Finanzbericht 2008.<br />

<strong>Der</strong> RH ist seit 1997 berechtigt, die Gebarung der gesetzlichen beruflichen<br />

Vertretungen (Kammern) hinsichtlich der ziffernmäßigen Richtigkeit,<br />

der Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften sowie<br />

der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ihrer Gebarung zu überprüfen.<br />

Die Kammern (derzeit etwa 80) übermitteln dem RH alljährlich ihre<br />

Voranschläge und Rechnungsabschlüsse.<br />

Im Jahr 2009 überprüfte der RH die Wirtschaftskammer Tirol und die<br />

Arbeiterkammer Salzburg.<br />

Kärnten 2009/9 9


EU<br />

Allgemeines<br />

Befassung durch<br />

den RH<br />

<strong>Der</strong> RH ist das österreichische Gegenüber <strong>des</strong> Europäischen <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />

(ERH) und nimmt unter Wahrung seiner Unabhängigkeit an den<br />

Prüfungen teil, die der ERH in Österreich durchführt. Dabei begleitet<br />

der RH die Prüfungen <strong>des</strong> ERH, die dieser selbständig plant, in der<br />

Regel mit eigenständigen Gebarungsüberprüfungen. Zudem unterstützt<br />

er den ERH im Geiste partnerschaftlicher Zusammenarbeit, indem er<br />

ihm hilft, Unterlagen und Informationen zu beschaffen sowie technisch–organisatorische<br />

Probleme zu lösen.<br />

Im Jahr 2009 begleitete der RH den ERH bei vier Prüfungen.<br />

Finanzielle Auswirkungen rechtsetzender<br />

Maßnahmen<br />

Um einen Überblick über die aktuelle Gesetzgebung in den Bun<strong>des</strong>ländern<br />

zu erhalten, begutachtete der RH im Jahr 2009 die Entwürfe der<br />

Länder Vorarlberg, Oberösterreich, Kärnten und Niederösterreich 1) .<br />

1) eingeschränkt auf den Bereich der Krankenanstalten<br />

Die Länder schließen den Gesetzes– und Verordnungsentwürfen regelmäßig<br />

Darstellungen darüber an, ob und inwiefern die Durchführung<br />

der vorgesehenen Vorschriften voraussichtlich fi nanzielle Auswirkungen<br />

für die Gebietskörperschaften verursachen wird. Eine Verpfl<br />

ichtung zur Kostenkalkulation — vergleichbar § 14 BHG — besteht<br />

im Länderbereich allerdings nicht, lediglich die Oberösterreichische<br />

und die Burgenländische Lan<strong>des</strong>verfassung sehen die Ermittlung der<br />

fi nanziellen Auswirkungen rechtsetzender Maßnahmen vor.<br />

Im Jahr 2009 2) wurden dem RH insgesamt 61 Gesetzes– und Verordnungsentwürfe<br />

der o.g. Länder zur Stellungnahme zugeleitet.<br />

2) bis zum Stichtag 30. November 2009<br />

<strong>Der</strong> RH beurteilte die ihm vorgelegten Gesetzes– und Verordnungsentwürfe<br />

aus der Sicht der Rechnungs– und Gebarungskontrolle insbesondere<br />

hinsichtlich<br />

— der Darstellung und Beurteilung der fi nanziellen Auswirkungen<br />

der neuen rechtsetzenden Maßnahmen sowie<br />

10 Kärnten 2009/9


Finanzielle Auswirkungen<br />

rechtsetzender Maßnahmen<br />

Kärnten<br />

— der Umsetzung von Empfehlungen <strong>des</strong> RH, die auf den Ergebnissen<br />

seiner Prüfungstätigkeit beruhen.<br />

<strong>Der</strong> Entwurf einer Novelle zum Vorarlberger Pfl ichtschulorganisationsgesetz<br />

sah neue Organisationsformen der Volks– und Hauptschule<br />

sowie der Polytechnischen Schule vor. <strong>Der</strong> RH begrüßte diese Maßnahme<br />

als Umsetzung seiner Empfehlung (Reihe Vorarlberg 2005/2).<br />

Die Oö. KAG–Novelle 2009 enthielt u.a. Regelungen über die interdisziplinäre<br />

Belegung von Abteilungen. Auch damit wurde einer Empfehlung<br />

<strong>des</strong> RH (Reihe Steiermark 2008/5) entsprochen.<br />

Die dem RH im Jahr 2009 aus dem Länderbereich zugegangenen (und<br />

bis 6. November 2009 begutachteten) Entwürfe neuer rechtsetzender<br />

Maßnahmen lassen nachstehende Beurteilung zu:<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Kalkulation der Folgekosten<br />

Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Vorarlberg<br />

ausreichend plausible Angaben<br />

unzureichende Angaben<br />

Die Tätigkeit <strong>des</strong> RH<br />

Kärnten 2009/9 11


Kundmachung <strong>des</strong><br />

Anpassungsfaktors<br />

der Bezüge öffentlicher<br />

Funktionäre<br />

Unvereinbarkeitsgesetz<br />

Das Unvereinbarkeitsgesetz legt fest, dass seit dem Jahr 1983 alle<br />

Mitglieder der Bun<strong>des</strong>– und Lan<strong>des</strong>regierungen sowie die Staatssekretäre<br />

dem RH–Präsidenten ihre Vermögensverhältnisse anlässlich<br />

ihres Amtsantritts sowie ihres Ausscheidens aus dem Amt offen legen<br />

müssen. Im Fall außergewöhnlicher Vermögenszuwächse hat dieser<br />

dem Präsidenten <strong>des</strong> Nationalrates bzw. <strong>des</strong> jeweiligen Landtages zu<br />

berichten.<br />

Bezügebegrenzungsgesetz<br />

<strong>Der</strong> Nationalrat beschloss im Jahr 1997 das Bezügebegrenzungsgesetz,<br />

das auf einer Gehaltspyramide basiert und — vom Bun<strong>des</strong>präsidenten<br />

zum Bun<strong>des</strong>ratsabgeordneten und vom Lan<strong>des</strong>hauptmann zum Landtagsabgeordneten<br />

— nach der jeweiligen Funktion abgestufte Beträge<br />

vorsieht. Es normiert auch Einkommensobergrenzen für Funktionen<br />

in der Nationalbank, den gesetzlichen Interessenvertretungen und der<br />

Sozialversicherung. Pensionen und Abfertigungen für Politiker wurden<br />

mit diesem Gesetz abgeschafft.<br />

Das Bezügebegrenzungsgesetz sieht für den RH und <strong>des</strong>sen Präsidenten<br />

drei Aufgaben vor:<br />

— Kundmachung <strong>des</strong> Anpassungsfaktors der Bezüge öffentlicher Funktionäre,<br />

— <strong>Bericht</strong>erstattung über die durchschnittlichen Einkommen der<br />

Gesamtbevölkerung (Einkommensbericht),<br />

— Erstellung eines <strong>Bericht</strong>s über die Bezüge bei Rechtsträgern, die der<br />

Kontrolle durch den RH unterliegen.<br />

Auf Basis der Mitteilungen der Bun<strong>des</strong>anstalt „Statistik Austria“ und<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz<br />

hat der RH jährlich bis 31. Mai den Faktor zu ermitteln und kundzumachen,<br />

mit dem die Bezüge öffentlicher Funktionäre jeweils per 1. Juli<br />

anzupassen sind. Dieser Faktor entspricht entweder der Infl ationsrate<br />

<strong>des</strong> Vorjahres oder der ASVG–Pensionserhöhung <strong>des</strong> laufenden Jahres<br />

— je nachdem, welcher Wert niedriger ist.<br />

12 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Bezügebegrenzungsgesetz Die Tätigkeit <strong>des</strong> RH<br />

Einkommensbericht<br />

über die<br />

durchschnittlichen<br />

Einkommen der<br />

gesamten<br />

Bevölkerung<br />

Datum<br />

(Wirksamkeit)<br />

Anpassungsfaktor Gehalt eines Abgeordneten<br />

zum Nationalrat<br />

Ausgangsbetrag 1998<br />

7.267,28 EUR<br />

in EUR<br />

1. Jänner 1999 1,00668308 7.315,85<br />

1. Juli 2000 1,006 7.359,75<br />

1. Juli 2001 1,008 7.418,62<br />

1. Juli 2002 1,011 7.500,22<br />

1. Juli 2003 1,005 7.537,72<br />

1. Juli 2004 1,01 7.613,10<br />

1. Juli 2005 1,015 7.727,29<br />

1. Juli 2006 1,023 7.905,02<br />

1. Juli 2007 1,015 8.023,60<br />

1. Juli 2008 1,017 8.160,00<br />

1. Juli 2009 1,032 8.421,12<br />

Laut Kundmachung vom 29. Mai 2009 im Amtsblatt der Wiener Zeitung<br />

wurde der „Anpassungsfaktor, mit dem der zuletzt geltende Ausgangsbetrag<br />

in Höhe von 8.160,00 EUR mit Wirksamkeit zum 1. Juli<br />

2009 anzupassen ist, mit 1,032 ermittelt“ und ergab für ein Gehalt eines<br />

Abgeordneten den Betrag von 8.421,12 EUR. Laut Gesetzesänderung<br />

wird ab dem Jahr 2010 der Anpassungsfaktor bis 5. Dezember je<strong>des</strong><br />

Jahres veröffentlicht und tritt mit 1. Jänner <strong>des</strong> Folgejahres in Kraft.<br />

Bezogen auf den Ausgangsbetrag <strong>des</strong> Abgeordnetengehalts sind in<br />

dem Bezügebegrenzungsgesetz Obergrenzen für die Funktionen in den<br />

Ländern und Gemeinden vorgesehen. Die tatsächlichen Bezüge werden<br />

von der Lan<strong>des</strong>gesetzgebung festgelegt.<br />

<strong>Der</strong> allgemeine Einkommensbericht stellt die durchschnittlichen Einkommen<br />

der österreichischen Bevölkerung nach Männern und Frauen<br />

sowie nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen dar. Zusätzlich<br />

enthält er die Einkommen der unselbständig und selbständig Erwerbstätigen,<br />

Daten aus der Land– und Forstwirtschaft sowie die Einkommen<br />

der Pensionistinnen und Pensionisten. Er präsentiert infl ationsbereinigt<br />

die Entwicklung <strong>des</strong> mittleren Bruttojahreseinkommens von<br />

Erwerbstätigen im Vergleich zum Verbraucherpreisindex (VPI) sowie<br />

von Pensionistinnen und Pensionisten im Vergleich zum Preisindex<br />

für Pensionistenhaushalte (PIPH) und vergleicht die Einkommen in<br />

Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst.<br />

Kärnten 2009/9 13


Bezügebegrenzungsgesetz<br />

<strong>Der</strong> RH legt den Einkommensbericht entsprechend seinem gesetzlichen<br />

Auftrag alle zwei Jahre dem Nationalrat vor. Zuletzt legte er im Dezember<br />

2008 den <strong>Bericht</strong> über die Jahre 2006 und 2007 vor. In diesem<br />

<strong>Bericht</strong> sind auch die Einkommensunterschiede von selbständig und<br />

unselbständig Erwerbstätigen sowie von Pensionistinnen und Pensionisten<br />

nach Bun<strong>des</strong>ländern gegliedert dargestellt.<br />

Daraus geht hervor, dass die unselbständig Beschäftigten im Jahr<br />

2007 in Niederösterreich ein mittleres Bruttojahreseinkommen von<br />

25.278 EUR hatten, in Tirol dagegen von 21.913 EUR. <strong>Der</strong> Einkommensunterschied<br />

zwischen Männern und Frauen war in Wien am geringsten,<br />

in Vorarlberg am höchsten. Auch das Fraueneinkommen war in<br />

Wien mit 85 % <strong>des</strong> Männereinkommens am höchsten, in Vorarlberg<br />

mit 70 % <strong>des</strong> Männereinkommens am niedrigsten. Absolut betrachtet<br />

verdienten dagegen Männer in Kärnten am meisten, Frauen in Oberösterreich<br />

am wenigsten.<br />

Die selbständig Erwerbstätigen erzielten in Vorarlberg mit 15.675 EUR<br />

Bruttojahresgehalt das höchste Einkommen, im Burgenland mit<br />

9.787 EUR das niedrigste. Die Pensionist/innen hatten dagegen in Wien<br />

mit 18.627 EUR das höchste mittlere Bruttojahreseinkommen, in Vorarlberg<br />

mit 13.716 EUR das niedrigste.<br />

Dieser <strong>Bericht</strong> wurde in den meisten Bun<strong>des</strong>ländern bereits im ersten<br />

Halbjahr 2009 im zuständigen Ausschuss und im Landtag behandelt.<br />

14 Kärnten 2009/9


Tatsächliche<br />

Beherrschung<br />

Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />

Mehr Kompetenzen für den <strong>Rechnungshof</strong><br />

Kärnten<br />

<strong>Der</strong> Gesetzgeber hat im September 2009 die Kompetenz <strong>des</strong> RH im<br />

Unternehmensbereich gestärkt. Dies <strong>des</strong>halb, weil mit einer Verfassungsnovelle<br />

klargestellt wurde, dass der RH Unternehmen bereits<br />

dann prüfen kann, wenn diese von der öffentlichen Hand „tatsächlich<br />

beherrscht“ werden. Diese gesetzliche Klarstellung ist ein wichtiger<br />

Schritt zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle und verschafft<br />

dem Nationalrat und den Landtagen die Möglichkeit, ihre parlamentarische<br />

Kontrolle auch im Bereich öffentlicher Unternehmen auszuüben.<br />

Weiters hat sich der Nationalrat in einer Entschließung für die Ausweitung<br />

der Prüfkompetenz <strong>des</strong> RH bei den Gemeinden ausgesprochen.<br />

<strong>Der</strong> RH war bis 1977 für sämtliche Unternehmen mit direkter oder indirekter<br />

Beteiligung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> unabhängig von deren Höhe, bei Unternehmen<br />

im Lan<strong>des</strong>– und Gemeindebereich allerdings erst ab 100 %iger<br />

Beteiligung der öffentlichen Hand prüfungszuständig.<br />

Im Zuge der Vereinheitlichung der Unternehmensprüfung 1977 wurde<br />

einheitlich für Unternehmen von Bund, Ländern und Gemeinden eine<br />

Prüfungszuständigkeit <strong>des</strong> RH ab 50 %iger Beteiligung der öffentlichen<br />

Hand oder bei einer Beherrschung von Unternehmungen durch<br />

andere fi nanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische<br />

Maßnahmen, die einer solchen Beteiligung gleichzuhalten sind, verfassungsgesetzlich<br />

vorgesehen (Art. 126b Abs. 2 B–VG). Nach der<br />

Judikatur <strong>des</strong> VfGH war dieser „Beherrschungstatbestand“ bei Vorliegen<br />

einer rechtlichen Möglichkeit der Einfl ussnahme auf ein Unternehmen<br />

erfüllt.<br />

Diese Gesetzeslage führte wiederholt zu Meinungsverschiedenheiten,<br />

etwa bei den Austrian Airlines und beim Bauprojekt „Skylink“ der<br />

Flughafen Wien AG. An der Flughafen Wien AG sind das Land Niederösterreich<br />

und die Gemeinde Wien zusammen mit 40 % beteiligt,<br />

ein Syndikatsvertrag sicherte den öffentlichen Eigentümern allerdings<br />

nach Beurteilung <strong>des</strong> RH einen beherrschenden Einfl uss.<br />

Kärnten 2009/9 15


Mehr Kompetenzen für den <strong>Rechnungshof</strong><br />

<strong>Der</strong> RH stützte seine Rechtsmeinung auf die im Syndikatsvertrag festgeschriebene<br />

Stellung der Flughafen Wien AG als „ein Unternehmen<br />

mit einem besonderen öffentlichen Auftrag“ und auf die darin festgeschriebene<br />

Verpfl ichtung der Stadt Wien und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> Niederösterreich<br />

zur Sicherung der tatsächlichen österreichischen Verfügungsgewalt<br />

zu einer einheitlichen Ausübung der Verwaltungs– und<br />

Herrschaftsrechte, zu gemeinsamem Vorgehen in den Hauptversammlungen<br />

und abgestimmtem Stimmverhalten sowie schließlich auf die<br />

verbindlich festgelegte Vorgangsweise bei der Besetzung der gesellschaftsrechtlichen<br />

Organe (Vorstand und Aufsichtsrats–Funktionen).<br />

Dessen ungeachtet musste der RH zur Klärung der Meinungsverschiedenheiten<br />

mit der Flughafen Wien AG nach zwei vergeblichen Einschauversuchen<br />

den VfGH anrufen.<br />

Mit einer am 1. September beschlossenen Änderung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>–Verfassungsgesetzes<br />

ist nun sichergestellt, „dass trotz einer Beteiligung der<br />

Gebietskörperschaften von unter 50 % jedenfalls dann eine Prüfungszuständigkeit<br />

<strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong> besteht, wenn im Hinblick auf die<br />

wirtschaftlichen Gegebenheiten bei der betreffenden Unternehmung<br />

ein tatsächlicher Einfl uss dieser Gebietskörperschaften möglich ist und<br />

auch ausgeübt werden kann (wie z.B. bei der Flughafen Wien AG)“,<br />

heißt es wörtlich in der Begründung <strong>des</strong> Vier–Parteien–Antrags.<br />

Die Gesetzesänderung wurde am 19. Oktober 2009 kundgemacht. Drei<br />

Tage später konnte die Prüfung der Flughafen Wien AG durch den RH<br />

aufgenommen werden. <strong>Der</strong> RH wurde durch diese Kompetenzklarstellung<br />

in die Lage versetzt, die Überprüfung <strong>des</strong> gesamten Projekts Skylink<br />

durchzuführen und den Bedarf, die Planung, die Bauabwicklung<br />

und die Verantwortlichkeiten zu prüfen.<br />

<strong>Der</strong> geänderte Art. 126b Abs. 2 <strong>des</strong> B–VG, auf die sich die Flughafenüberprüfung<br />

stützt, lautet: „<strong>Der</strong> <strong>Rechnungshof</strong> überprüft weiters<br />

die Gebarung von Unternehmungen, an denen der Bund allein oder<br />

gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong> unterliegenden<br />

Rechtsträgern jedenfalls mit min<strong>des</strong>tens 50 vH <strong>des</strong> Stamm–,<br />

Grund– oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die der Bund alleine oder<br />

gemeinsam mit anderen solchen Rechtsträgern betreibt. <strong>Der</strong> <strong>Rechnungshof</strong><br />

überprüft weiters jene Unternehmungen, die der Bund alleine<br />

oder gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />

unterliegenden Rechtsträgern durch fi nanzielle oder sonstige wirtschaftliche<br />

oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht.<br />

Die Zuständigkeit <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong> erstreckt sich auch auf Unternehmungen<br />

jeder weiteren Stufe, bei denen die Voraussetzungen gemäß<br />

diesem Absatz vorliegen.“<br />

16 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Mehr Kompetenzen für den <strong>Rechnungshof</strong> Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />

Gemeindeprüfungen<br />

Für eine Ausweitung der Prüfungskompetenz bei den Gemeinden ist<br />

eine Gesetzesänderung noch ausständig. Ebenfalls am 23. September<br />

2009 nahm der Nationalrat einen Entschließungsantrag an. Damit<br />

wurde die Bun<strong>des</strong>regierung aufgefordert, „unter Einbeziehung <strong>des</strong><br />

<strong>Rechnungshof</strong>präsidenten eine Neuordnung der Kompetenzen für die<br />

Gebarungsprüfung von Gemeinden mit folgenden Zielsetzungen zu<br />

erarbeiten:<br />

– Erarbeitung eines Gesamtprüfungskonzepts, um die Gebarungsprüfungskompetenz<br />

der jeweiligen Prüfeinrichtungen aufeinander<br />

abzustimmen;<br />

– Ausweitung der Prüfungskompetenzen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes;<br />

Staffelung nach Einwohnerzahlen der Gemeinden oder ökonomischen<br />

Kennzahlen;<br />

– Sicherstellung erhöhter Transparenz hinsichtlich der Prüfergebnisse<br />

und Prüfberichte.<br />

Diese Neuordnung der Prüfungskompetenz soll dem Nationalrat binnen<br />

sechs Monaten zur Beschlussfassung vorgelegt werden“, heißt es<br />

wörtlich im Entschließungsantrag.<br />

Kärnten 2009/9 17


Mehr Kompetenzen für den <strong>Rechnungshof</strong><br />

Bregenz<br />

Lustenau Dornbirn<br />

Feldkirch<br />

Quelle: APA<br />

Innsbruck<br />

<strong>Der</strong>zeit darf der RH nur in Gemeinden mit min<strong>des</strong>tens 20.000 Einwohnern<br />

tätig werden. Das trifft nur auf 24 der insgesamt 2.356 Gemeinden<br />

zu:<br />

Salzburg<br />

Gemeinden sind wesentliche Partner zur Erfüllung staatlicher Aufgaben,<br />

insbesondere in den dynamischen Ausgabenbereichen Pfl ege,<br />

Soziales, Bildung, Kinderbetreuung und sie sind der größte öffentliche<br />

Investor (2007: 1,959 Mrd. EUR oder 0,72 % <strong>des</strong> BIP).<br />

Die Gemeinden sind Teil der verfassungsgesetzlich vorgegebenen<br />

gesamtstaatlichen Budgetverantwortung (Art. 13 Abs. 2 B–VG) und<br />

ein wichtiger Partner bei Stabilitätspakt und Erfüllung der Maastricht–<br />

Kriterien.<br />

Beim Finanzausgleich 2008–2013 wurden die Gemeinden verstärkt<br />

berücksichtigt und erhielten zusätzliche Nettoeinnahmen.<br />

Gemeinden haben seit 1929 maßgeblich an Bedeutung gewonnen,<br />

die Kontrolle konnte mit den zunehmenden Aufgaben und der steigenden<br />

Gebarungsverantwortung der Gemeinden nicht Schritt halten.<br />

<strong>Der</strong> Steuerverbund zwischen den Gebietskörperschaften nimmt laufend<br />

zu; die Finanzausgleichsmasse ist von 1995 bis 2004 um 60 %<br />

ausgeweitet worden und allein auf Gemeindeebene fi nden 210.000<br />

Transferströme statt.<br />

18 Kärnten 2009/9<br />

Leonding<br />

Wels<br />

Villach<br />

Steyr<br />

Linz<br />

Traun<br />

Klagenfurt<br />

Amstetten<br />

Leoben<br />

Wolfsberg<br />

Krems a.d.Donau<br />

Klosterneuburg<br />

St. Pölten<br />

Kapfenberg<br />

Graz<br />

Mödling<br />

Baden<br />

Wr. Neustadt


Kärnten<br />

Mehr Kompetenzen für den <strong>Rechnungshof</strong> Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />

Aufgrund der Datenlage ist derzeit keine verlässliche Aussage über<br />

die fi nanzielle Lage der Gemeinden möglich. Die Angemessenheit<br />

der Transferströme ist nicht sichtbar, Lenkungs–, Sickerungs– und<br />

Wohlfahrtseffekte sind nicht ausreichend bekannt und eine vernetzte<br />

Betrachtungsweise fehlt.<br />

Hintergrund der Initiative <strong>des</strong> Gesetzgebers, die Prüfkompetenzen im<br />

kommunalen Bereich neu zu ordnen, ist die fi nanzielle Situation von<br />

Gemeinden. Die Finanzschulden lagen Ende 2007 bei 11,6 Mrd. EUR,<br />

bei der Hälfte aller Gemeinden überstieg der Schuldenstand die laufenden<br />

Einnahmen (Verschuldungsquote), mehr als 70 % (7,8 Mrd.<br />

EUR) der Finanzschulden der Gemeinden ergaben sich aus Betrieben<br />

mit marktbestimmter Tätigkeit.<br />

Die erforderliche unabhängige, externe ex–post–Kontrollkompetenz<br />

und damit die Aufgabe der Gebarungsüberprüfung würden nach<br />

dem Konzept <strong>des</strong> RH der RH und die Lan<strong>des</strong>rechnungshöfe in enger<br />

Abstimmung gemäß den internationalen Richtlinien wahrnehmen.<br />

Eine Einbeziehung aller Gemeinden in die Kompetenz der externen<br />

Finanzkontrolle brächte Vorteile für die Gemeinde selbst zur objektiven<br />

Darstellung, ob sich Transferausgaben und Transfereinnahmen<br />

decken, für den Gemeinderat als Grundlage für die Ausübung seiner<br />

Kontrollrechte oder zum Lernen aus Bechmark–Vergleichen, sowie für<br />

die Gemeindebürger, weil dadurch mehr Transparenz bei Gebühren<br />

geschaffen wird.<br />

Das würde garantieren, dass auch die Gemeinden unter Nutzung der<br />

jeweiligen Stärken <strong>des</strong> RH bzw. der Lan<strong>des</strong>rechnungshöfe geprüft bzw.<br />

beraten werden können.<br />

Dabei ist es — nicht nur aus der Sicht <strong>des</strong> Effi zienzgebotes — für den<br />

RH eine Selbstverständlichkeit, dass die zwischen dem RH und den<br />

Lan<strong>des</strong>rechnungshöfen vereinbarte Abstimmungspfl icht eingehalten<br />

und so Doppelprüfungen ausgeschlossen werden.<br />

Die letzte gesetzliche Ausweitung der Prüfungskompetenz <strong>des</strong> RH<br />

erfolgte übrigens 1994. Damals beschloss der Nationalrat, dass der<br />

RH auch die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Gebarung der<br />

gesetzlichen berufl ichen Vertretungen überprüfen kann. Seit 1997 —<br />

nach einer dreijährigen Übergangsfrist — überprüft der RH die Kammern.<br />

Im heurigen Jahr waren es die Arbeiterkammer Salzburg und<br />

die Wirtschaftskammer Tirol.<br />

Kärnten 2009/9 19


Ziel, Umfang und<br />

Nutzen der Querschnittsprüfung<br />

Wesentliche Aussagen<br />

<strong>des</strong> <strong>Bericht</strong>s<br />

Schuldenmanagement<br />

Gebietskörperschaften regeln ihr<br />

Finanzmanagement neu<br />

Mit seinen Prüfungsergebnissen zu den Finanzierungsinstrumenten<br />

von Bund, Ländern und Gemeinden löste der RH im Sommer 2009 ein<br />

großes mediales Echo und breite politische Diskussionen aus. Die Kritik<br />

<strong>des</strong> RH zeigt bereits Wirkung. Bund, Länder und Gemeinden regeln<br />

und ordnen ihr Finanzmanagement neu. Und auch auf internationaler<br />

Ebene sorgen diese RH–Prüfungen für Aufsehen.<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte Ende 2007 bzw. Anfang 2008 das Finanzierungs–<br />

und Veranlagungsmanagement von acht ausgewählten Gebietskörperschaften.<br />

Ziel der Überprüfung war es, die Finanzierungs– und Veranlagungsinstrumente<br />

sowie die Finanzierungsstrategien und –risiken<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, der Länder Burgenland, Kärnten, Salzburg und Tirol sowie<br />

der Städte Dornbirn, Villach und Wels zu beurteilen und zu vergleichen.<br />

Die <strong>Bericht</strong>e <strong>des</strong> RH wurden im Juli 2009 dem Nationalrat bzw.<br />

den jeweiligen Landtagen und Gemeinderäten zugeleitet und gleichzeitig<br />

veröffentlicht.<br />

In der zweiten Phase der Querschnittsprüfung wurden im Jahr 2009<br />

auch die übrigen Länder sowie die Städte Wien und Graz in die Überprüfung<br />

einbezogen. Die betreffenden Prüfungsergebnisse werden den<br />

überprüften Stellen im Dezember 2009 zur Stellungnahme übermittelt<br />

werden bzw. sind in zwei Fällen knapp vor der Fertigstellung.<br />

Die Prüfungsergebnisse enthielten jeweils einen allgemeinen Teil, der<br />

grundlegende, aus dem Vergleich zwischen den Gebietskörperschaften<br />

resultierende Feststellungen und Empfehlungen insbesondere zum<br />

Schuldenmanagement, zu <strong>Der</strong>ivativgeschäften und Veranlagungen<br />

sowie zum Risikomanagement trifft. Die wesentlichen Aussagen <strong>des</strong><br />

RH lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

(1) Vor Einstieg in die risikoreichen Finanzierungsgeschäfte sollten<br />

ausreichend qualitativ personelle und auch geeignete organisatorische<br />

Voraussetzungen geschaffen werden (fachliche Eignung und ausreichende<br />

Fachkenntnisse der Entscheidungsträger).<br />

20 Kärnten 2009/9


Gebietskörperschaften regeln ihr<br />

Finanzmanagement neu<br />

<strong>Der</strong>ivativgeschäfte<br />

Veranlagungen<br />

Kärnten<br />

Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />

(2) Im Zusammenhang mit dem Schuldenmanagement sollte die Entwicklung<br />

auf dem Kapitalmarkt laufend beobachtet werden und durch<br />

adäquate Finanzierungsmaßnahmen eine Optimierung von Risiko sowie<br />

Zins– und Tilgungszahlungen erreicht werden.<br />

(3) Eine dem Marktumfeld und dem jeweiligen Schuldenportfolio angepasste<br />

und risikotechnisch vertretbare Zusammensetzung <strong>des</strong> Portfolios<br />

mit fi xen und variabel verzinsten Finanzierungen wäre anzustreben,<br />

um eine Balance zwischen möglichst geringen mittel– bis langfristigen<br />

Finanzierungskosten und dem Ziel der Budgetkonsolidierung durch<br />

geringe Zinsänderungsrisiken zu erreichen.<br />

(4) Fremdwährungsfi nanzierungen sollten nur dann vorgenommen<br />

werden, wenn Zins– und Wechselkursvorteile in günstiger Relation<br />

(z.B. hinsichtlich Zinsniveau und Zinsdifferential zwischen den Währungen)<br />

zu den zusätzlichen Risiken stehen. Diese Risiken wären laufend<br />

zu messen, streng zu limitieren und gezielt zu überwachen.<br />

(5) <strong>Der</strong>ivativgeschäfte wären hinsichtlich Nominalbetrag, Währung und<br />

Laufzeit an bestehende Grundgeschäfte zu binden und unter Beachtung<br />

der vorgegebenen Risikolimits nur zu Absicherungszwecken abzuschließen.<br />

Die Durchführung von <strong>Der</strong>ivativgeschäften zu reinen Spekulationszwecken<br />

kann nicht gerechtfertigt werden.<br />

(6) Bei Absicherungsgeschäften, die nicht unmittelbar mit dem Grundgeschäft,<br />

sondern zeitversetzt abgeschlossen werden, sollten zur Beurteilung<br />

der zwischenzeitlichen Änderungen <strong>des</strong> Marktumfelds vor dem<br />

Abschluss grundsätzlich aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

durchgeführt werden.<br />

(7) Um das bei <strong>Der</strong>ivativgeschäften vorhandene zusätzliche Ausfallsrisiko<br />

der Vertragspartner gebührend zu beachten, sollten die Swappartner<br />

in Bezug auf die Bonität nach strengen Kriterien ausgewählt und<br />

Swaptransaktionen mit Besicherungsinstrumenten unterlegt werden.<br />

(8) Für die Veranlagungen wären Veranlagungsrichtlinien zu beschließen,<br />

die sowohl die Ertragsmöglichkeit als auch den Risikogehalt einzelner<br />

Veranlagungsprodukte berücksichtigen. Diese hätten zur Optimierung<br />

<strong>des</strong> Risiko–Ertragsverhältnisses festzuschreiben, welche<br />

Anlageklassen bis zu welchem Prozentsatz und mit welchem Risiko<br />

erlaubt sind.<br />

Kärnten 2009/9 21


Gebietskörperschaften regeln ihr<br />

Finanzmanagement neu<br />

Risikomanagement<br />

(9) Die Anteile einzelner Kategorien von Wertpapieren und die Veranlagungsgrenzen<br />

für einzelne Wertpapierarten sowie die Höhe der insgesamt<br />

zu haltenden Kassamittel wären im Sinne einer ausreichenden<br />

Diversifi kation in einer Veranlagungsrichtlinie festzusetzen.<br />

(10) Die Aktualität und die Zuverlässigkeit der operativen Liquiditätsplanung<br />

sollten verbessert werden, um potenzielle Zinsverluste aufgrund<br />

der Haltung von nicht benötigter Liquidität zu vermeiden.<br />

(11) Veranlagungen in komplexe Finanzprodukte, die hoch spezialisierte<br />

Risikoanalysen voraussetzen, sollten vermieden werden.<br />

(12) Die erzielte Gesamtperformance der Veranlagungen sollte zumin<strong>des</strong>t<br />

einmal jährlich ermittelt und einer Benchmark gegenübergestellt<br />

werden.<br />

(13) Im Sinne eines effi zienten Schuldenmanagements sollten geeignete<br />

Maßnahmen und Instrumente zur Bewertung, Begrenzung und Steuerung<br />

von Finanzierungsrisiken ergriffen bzw. installiert werden. Dementsprechend<br />

sollte das Risikomanagement auf Methoden aufbauen,<br />

die im Bankensektor Anwendung fi nden („Value at Risk“–Modelle zur<br />

Abschätzung <strong>des</strong> Zinsänderungsrisikos auf den Barwert/Marktwert der<br />

Verschuldung sowie „Modifi ed Duration“– und „Cashfl ow at Risk“–<br />

Modelle als Indikatoren für die Zinskostensensitivität in Bezug auf<br />

Marktzinsveränderungen).<br />

(14) Zur Dokumentation und Risikobegrenzung der Tätigkeit der<br />

Gebietskörperschaften im Bereich <strong>des</strong> Schuldenmanagements wären<br />

ein <strong>Bericht</strong>swesen und ein Limitsystem (z.B. für die Aufnahme von<br />

Darlehen und die Begebung von Anleihen im Einzelfall, die prozentuelle<br />

Gesamtbelastung <strong>des</strong> Portfolios, den Abschluss von Swaps, das<br />

Barwert– und Währungsrisiko in Relation zu den Gesamteinnahmen<br />

<strong>des</strong> Jahresbudgets, diverse Verlustlimits usw.) über sämtliche Finanzgeschäfte<br />

einzuführen. Das zur Risikobegrenzung eingesetzte Limitwesen<br />

wäre laufend zu aktualisieren.<br />

(15) Bei Finanzgeschäften mit speziellen, schwer bewertbaren Strukturen<br />

sollte aufgrund der Probleme mit der Bewertung <strong>des</strong> Risikos mit<br />

besonderer Vorsicht und verringertem Volumen vorgegangen werden<br />

bzw. sollte der Abschluss generell untersagt werden.<br />

22 Kärnten 2009/9


Gebietskörperschaften regeln ihr<br />

Finanzmanagement neu<br />

Bund<br />

Länder Burgenland,<br />

Kärnten, Salzburg<br />

und Tirol<br />

Kärnten<br />

Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />

(16) Für den Fall starker Zins– und Währungstrends sollte auf Basis<br />

von Stop–Loss– bzw. Limit–Vorgaben bei Überschreiten der dadurch<br />

defi nierten Grenzen sofort reagiert werden, um bei möglichst geringem<br />

Gesamtrisiko eine Optimierung von Zins– und Tilgungszahlungen<br />

zu erreichen.<br />

Aus den besonderen Teilen der Prüfungsergebnisse mit spezifi schen<br />

Feststellungen zur jeweiligen Gebietskörperschaft werden folgende<br />

Schwerpunkte dargestellt:<br />

<strong>Der</strong> Bund musste Forderungen von 691,2 Mill. EUR als notleidend einstufen.<br />

Grund dafür waren Veranlagungen sehr hoher Beträge von bis<br />

zu 10,784 Mrd. EUR in von der US–Subprime–Krise besonders gefährdete<br />

Wertpapiere. <strong>Der</strong> daraus drohende fi nanzielle Nachteil für den<br />

Bund betrug mit Stand Dezember 2008 rd. 380 Mill. EUR. Die im Einklang<br />

mit der Kreditrisikorichtlinie durchgeführten Veranlagungen wiesen<br />

auf Mängel im Risikomanagement der Österreichischen Bun<strong>des</strong>fi -<br />

nanzierungsagentur (ÖBFA) hin. Die Höhe der Kassamittel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

mit dem Höchststand von 26,839 Mrd. EUR im Oktober 2007 war nicht<br />

nur durch wirtschaftliche Notwendigkeiten bestimmt, sondern diente<br />

auch der Erzielung zusätzlicher Einnahmen.<br />

Die Länder Burgenland, Kärnten und Salzburg führten <strong>Der</strong>ivativgeschäfte<br />

durch, ohne über das bestehende Gesamtrisiko ihrer Finanzierungen<br />

im gesamten Zeitraum ausreichend informiert gewesen zu<br />

sein. Die zum Teil ohne Grundgeschäfte und nicht zu Absicherungszwecken<br />

durchgeführten <strong>Der</strong>ivativgeschäfte waren als risikoreich einzustufen.<br />

Laufende Risikoanalysen und umfassende Bewertungen <strong>des</strong><br />

gesamten Portfolios auf der Grundlage aussagekräftiger Risikokennzahlen<br />

wurden erst verspätet eingeführt.<br />

Das Land Tirol nahm durch die ausschließlich variable Finanzierung<br />

ein hohes Zinsänderungsrisiko in Kauf, ohne eine Risikobewertung <strong>des</strong><br />

Portfolios durchzuführen.<br />

Kärnten 2009/9 23


Gebietskörperschaften regeln ihr<br />

Finanzmanagement neu<br />

Städte Dornbirn,<br />

Villach und Wels<br />

Wirkungen und<br />

Nutzen der<br />

RH–<strong>Bericht</strong>e<br />

Bun<strong>des</strong>ebene<br />

Die Stadt Dornbirn führte hinsichtlich <strong>des</strong> durch Fremdwährungsdarlehen<br />

und Swapgeschäfte bestehenden höheren Fremdwährungs– und<br />

Zinsänderungsrisikos keine Risikobewertung durch.<br />

In der Stadt Villach erschwerten fi x verzinste, in den ersten Jahren<br />

unkündbare Darlehen mit relativ langer Laufzeit im Umfeld sinkender<br />

Zinsen die optimale Anpassung der Verzinsung an das aktuelle Zinsumfeld.<br />

Auch fehlte eine Risikobewertung <strong>des</strong> Schuldenportfolios.<br />

Die Stadt Wels verfügte im Bereich der Veranlagungen zum Teil über<br />

keine geeigneten Benchmarks zur Beurteilung der erzielten Performance,<br />

um die im Veranlagungsportfolio vorhandenen Produkte vollständig<br />

abzubilden.<br />

<strong>Der</strong> RH konnte mit seinen <strong>Bericht</strong>en folgende Wirkungen auf Bun<strong>des</strong>–,<br />

Lan<strong>des</strong>– und Gemeindeebene sowie im internationalen Bereich erzielen:<br />

– Bei dem vom Bun<strong>des</strong>kanzler einberufenen Gipfel im Bun<strong>des</strong>kanzleramt<br />

am 31. Juli 2009 legte der RH auf der Grundlage der RH–<br />

<strong>Bericht</strong>e ein Grundsatzpapier „Grundsätze für Finanzierung und<br />

Veranlagung der Gebietskörperschaften“ vor, das den Rahmen und<br />

die Basis für die vom Bun<strong>des</strong>minister für Finanzen mit der Erarbeitung<br />

von Empfehlungen für eine Optimierung <strong>des</strong> Finanzmanagements<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> beauftragte Arbeitsgruppe bilden sollte.<br />

– Die erwähnte Expertengruppe, bestehend aus sechs Fachleuten aus<br />

den Bereichen Wissenschaft und Finanzwirtschaft, legte dem Bun<strong>des</strong>minister<br />

für Finanzen am 3. November 2009 den Abschlussbericht<br />

vor. Dieser wurde am 24. November 2009 dem Ministerrat zur<br />

Kenntnis gebracht. <strong>Der</strong> <strong>Bericht</strong> enthielt neben Empfehlungen für<br />

die Umsetzung eines effi zienten und risikoadäquaten staatlichen<br />

Finanzmanagements auch Leitlinien insbesondere für die Veranlagung<br />

von Finanzmitteln unter Beachtung von adäquaten Risikorichtlinien.<br />

24 Kärnten 2009/9


Gebietskörperschaften regeln ihr<br />

Finanzmanagement neu<br />

Lan<strong>des</strong>– und<br />

Gemeindeebene<br />

Kärnten<br />

Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />

– Im Zuge der Begutachtung <strong>des</strong> Entwurfs <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushaltsgesetzes<br />

2013 brachte der RH Vorschläge zur Gesetzesänderung ein.<br />

Diese betrafen insbesondere die Aufhebung der Bestimmung betreffend<br />

den Einsatz der Kassenstärker für Zwecke der Veranlagung<br />

und eine gesetzliche Neudefi nition <strong>des</strong> Begriffs der Kassenstärker.<br />

Die in der Stellungnahme <strong>des</strong> RH angesprochenen Änderungsvorschläge<br />

wurden bei der Neufassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushaltsgesetzes<br />

2013 berücksichtigt, das am 17. November 2009 im Ministerrat<br />

beschlossen wurde.<br />

Weiters sagte der Bun<strong>des</strong>minister für Finanzen in der Beantwortung<br />

einer parlamentarischen Anfrage (Nr. 2931/J) vom 30. Oktober 2009<br />

zu, das vom RH geforderte Vier–Augen–Prinzip in der Geschäftsführung<br />

der ÖBFA durch eine Änderung <strong>des</strong> § 4 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>fi nanzierungsgesetzes<br />

umzusetzen und noch im Jahr 2009 dem Nationalrat<br />

zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />

– Die ÖBFA nahm die Umsetzung der Empfehlungen <strong>des</strong> RH umgehend<br />

nach der Überprüfung in Angriff. Wesentliche, sofort wirksame Verbesserungen<br />

betrafen die deutliche Reduzierung <strong>des</strong> Kassastan<strong>des</strong>,<br />

die Festlegung einer betraglichen Liquiditätsreserve, die Einstellung<br />

der Aufnahme von Kassenstärkern nur zu Veranlagungszwecken, die<br />

Überarbeitung der Kreditrisikorichtlinie und eine Einschränkung der<br />

Veranlagungen. Darüber hinaus verstärkte die ÖBFA ihre Initiativen<br />

zur Nutzung von Synergien mit den Ländern durch Bereitstellung<br />

technischer Infrastruktur im Bereich <strong>des</strong> Risikomanagements. Weiters<br />

konnte die Zusammenarbeit der ÖBFA mit vier Bun<strong>des</strong>ländern<br />

im Bereich <strong>des</strong> Liquiditätsmanagements optimiert werden.<br />

– Im Zuge der Behandlung der <strong>Bericht</strong>e <strong>des</strong> RH in den Landtagen in<br />

Tirol, Burgenland und Salzburg konnte der RH seine Empfehlungen<br />

den Abgeordneten der Landtage zielgerichtet für das jeweilige Bun<strong>des</strong>land<br />

präsentieren. Dabei gelang es, insbesondere das Bewusstsein<br />

für ein effi zientes Risikomanagement im Bereich <strong>des</strong> Finanzierungs–<br />

und Veranlagungsmanagements zu wecken und die Bedeutung risikoreduzierender<br />

Maßnahmen zu vermitteln.<br />

Kärnten 2009/9 25


Gebietskörperschaften regeln ihr<br />

Finanzmanagement neu<br />

Internationale Ebene<br />

– <strong>Der</strong> RH arbeitete in der vom Österreichischen Gemeindebund eingerichteten<br />

Arbeitsgruppe mit weiteren Experten aus dem Staatsschuldenausschuss,<br />

der Finanzmarktaufsicht, der Oesterreichischen<br />

Nationalbank und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder an der<br />

Erstellung einer neuen Richtlinie für Finanzgeschäfte der Gemeinden<br />

mit. Dabei brachte der RH seine Sachkompetenz und seine<br />

Erfahrungen aus der Prüfungstätigkeit beratend ein. Diese Richtlinie<br />

wurde im August 2009 der Öffentlichkeit präsentiert.<br />

– Weiters leistete der RH einen wesentlichen Beratungsbeitrag bei der<br />

Erstellung eines Verordnungsentwurfs der Niederösterreichischen<br />

Lan<strong>des</strong>regierung über Richtlinien betreffend das Finanzierungs–<br />

und Veranlagungsmanagement durch Gemeinden.<br />

Die erwähnte Richtlinie <strong>des</strong> Österreichischen Gemeindebun<strong>des</strong> und<br />

die geplante Verordnung der Niederösterreichischen Lan<strong>des</strong>regierung<br />

sollen zu einem verantwortungsvollen Einsatz öffentlicher<br />

Mittel beitragen und sicherstellen, dass das Veranlagungsrisiko für<br />

die Gemeinden möglichst gering gehalten wird.<br />

– <strong>Der</strong> RH wirkte in der von der INTOSAI, <strong>des</strong> internationalen Dachverbands<br />

der Obersten Rechnungskontrollbehörden, errichteten<br />

Working Group on Public Debt mit. Dabei brachte der RH seine<br />

Erfahrungen und Erkenntnisse aus der vorliegenden Gebarungsüberprüfung<br />

insbesondere in Bezug auf das Risikomanagement im<br />

Bereich der Veranlagungen ein. Die wesentlichen Feststellungen und<br />

Empfehlungen aus dem gegenständlichen <strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> RH werden<br />

in die zu erstellenden INTOSAI–Normen betreffend die Überprüfung<br />

<strong>des</strong> Schulden– und Veranlagungsmanagements im öffentlichen<br />

Bereich einfl ießen und damit als Grundlage für die Prüfungstätigkeit<br />

von über 180 Obersten Rechnungskontrollbehörden weltweit<br />

dienen.<br />

26 Kärnten 2009/9


Gebietskörperschaften regeln ihr<br />

Finanzmanagement neu<br />

Schlussfolgerungen<br />

Kärnten<br />

Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />

<strong>Der</strong> RH verfolgte mit der Überprüfung gleichartiger Sachgebiete und<br />

Themen in verschiedenen Gebietskörperschaften mit anschließend vergleichender<br />

Darstellung das Ziel, durch Vergleiche umfassende Erkenntnisse<br />

über das Verwaltungshandeln im Finanzierungs– und Veranlagungsmanagement<br />

zu gewinnen und den präventiven Charakter der<br />

Kontrolle zu erhöhen. Darauf aufbauend sollte für die überprüften<br />

Stellen und die politischen Entscheidungsträger durch zielgerichtete<br />

Beratungen ein spezifi scher Mehrwert insbesondere durch die Gesamtsicht<br />

<strong>des</strong> RH als Bund–Länder–Organ bereitgestellt werden. Dieser<br />

Mehrwert konkretisierte sich im vorliegenden Fall in Leistungs– und<br />

Kennzahlenvergleichen, in Benchmarks und in der Transparenz von<br />

Entscheidungsprozessen. Die Prüfungsergebnisse leisteten durch Aussagen<br />

zur Beurteilung der Effi zienz und Effektivität sowie zu Risiko–<br />

Ertrags–Relationen einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung von<br />

Good Governance und damit zur verbesserten Steuerung der öffentlichen<br />

Aufgabenerfüllung.<br />

Kärnten 2009/9 27


Verwaltung vor<br />

gewaltigen Herausforderungen<br />

Expertenwissen<br />

nutzen<br />

Verwaltungsreform<br />

Gesellschaftlicher Wandel, geöffnete Märkte und neue Technologien<br />

verändern die Rahmenbedingungen, Aufgaben und Schwerpunkte für<br />

Politik und Verwaltung permanent.<br />

<strong>Der</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungsabschluss 2008 weist ein öffentliches Defi zit <strong>des</strong><br />

Staates laut ESVG 95 von 1,098 Mrd. EUR aus. Die tatsächlichen Ausgaben<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> lagen mit 80,298 Mrd. EUR um 10,429 Mrd. EUR<br />

und die tatsächlichen Einnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> mit 70,734 Mrd. EUR<br />

um 3,825 Mrd. EUR höher, woraus sich ein endgültiger Abgang <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> von 9,564 Mrd. EUR ergab. Er lag somit um 6,604 Mrd. EUR<br />

über dem veranschlagten Betrag.<br />

Die Schere zwischen Einnahmenquote und Ausgabenquote (3,4 %–<br />

Punkte), die Verschuldung <strong>des</strong> Staates (176,420 Mrd. EUR), die Verpfl<br />

ichtungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (103,043 Mrd. EUR) sowie der Stand der Haftungen<br />

(112,595 Mrd. EUR) belegen den Bedarf an Maßnahmen zur<br />

Haushaltskonsolidierung.<br />

Überdies führen die weltweite Finanzkrise und die wirtschaftlichen Auswirkungen<br />

auf Österreich sowohl ausgaben– als auch einnahmenseitig<br />

zu einer wesentlichen Belastung der öffentlichen Haushalte mit einem<br />

deutlichen Anstieg der Haushaltsdefi zite und der Verschuldung.<br />

<strong>Der</strong> RH hält daher strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen für unbedingt<br />

erforderlich, um eine nachhaltige Budgetsicherung zu erreichen.<br />

<strong>Der</strong> RH bekennt sich in seiner Strategie dazu, sein Wissen und seine<br />

Erfahrungen aktiv in den laufenden Verfassungs– und Verwaltungsreformprozess<br />

einzubringen. Im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen<br />

Aufgaben liefert der RH Fakten und Zahlen für einen effektiven und<br />

effi zienten Mitteleinsatz und bietet so einen Sockel für Reformmaßnahmen.<br />

Er defi niert keine politischen Vorgaben, sondern zeigt Probleme<br />

und Folgewirkungen auf und bietet Lösungsvorschläge an. So<br />

hat er erstmals 2007 ein Positionspapier mit 206 aus seiner Prüfungstätigkeit<br />

abgeleiteten Vorschlägen (152 für den Bund, 54 für die Länder)<br />

zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau veröffentlicht.<br />

Dieses Positionspapier wurde im Jahr 2009 aktualisiert, um umgesetzte<br />

Maßnahmen bereinigt und durch Prüfungsergebnisse aus den<br />

28 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Verwaltungsreform Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />

Arbeitsgruppe<br />

„Verwaltung neu“<br />

letzten beiden Jahren ergänzt. Es umfasst nunmehr insgesamt 315<br />

Vorschläge.<br />

Die Regierung hat das Potenzial der Vorschläge <strong>des</strong> RH und anderer<br />

Expertenorganisationen in ihre Reformüberlegungen miteinbezogen.<br />

Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode sieht<br />

die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen<br />

vor, um die vereinbarten budgetären Rahmenbedingungen<br />

einhalten zu können. Es verweist dabei auf die Vorschläge<br />

<strong>des</strong> RH aus dem Positionspapier sowie auf ein zwischen dem RH und<br />

dem Präsidenten <strong>des</strong> Staatsschuldenausschusses abgestimmtes Grundlagenpapier<br />

über „Vorschläge zur Verwaltungsreform“.<br />

<strong>Der</strong> RH sieht sich gemeinsam mit dem IHS, dem WIFO und dem KDZ<br />

Zentrum für Verwaltungsforschung als Impulsgeber für einen neuen<br />

Anlauf zu den seit geraumer Zeit ausständigen Verwaltungsreformmaßnahmen.<br />

Die Expertenorganisationen bringen daher ihre Vorschläge<br />

für eine qualitativ hochwertige, effi ziente, bürgernahe und kostengünstige<br />

Verwaltung in die am 17. Februar 2009 erstmals zusammengetretene<br />

Arbeitsgruppe ein.<br />

Die Vorgangsweise in der Arbeitsgruppe „Verwaltung neu“ folgte der<br />

nachfolgend dargestellten Struktur:<br />

Kärnten 2009/9 29


Verwaltungsreform<br />

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Die Arbeitsgruppe setzt sich aus politischen Entscheidungsträgern<br />

(Bun<strong>des</strong>kanzler, Bun<strong>des</strong>minister für Finanzen, zwei Lan<strong>des</strong>hauptleute 1) )<br />

und aus Experten (Präsident <strong>des</strong> RH, Leiter von IHS und WIFO) zusammen.<br />

Sie wird insgesamt elf Arbeitspakete in den unterschiedlichsten<br />

Handlungsfeldern (z.B. Bildung, Gesundheit und Pfl ege, Effi zienz<br />

der Verwaltung, effi zientes Förderungswesen, Bürgerorientierung und<br />

<strong>Der</strong>egulierung, Aufgabenreform und Strukturbereinigung, Beamtenpensionen)<br />

bearbeiten.<br />

1) <strong>Der</strong> Bun<strong>des</strong>kanzler und der Vizekanzler werden durch die beiden Staatssekretäre im<br />

BMF, die Lan<strong>des</strong>hauptleute von Wien und Niederösterreich jeweils durch die Landtagspräsidenten<br />

vertreten.<br />

Die Experten arbeiten in einem ersten Schritt die Problemanalyse zu<br />

den von der Arbeitsgruppe vorgegebenen Arbeitspaketen aus und zeigen<br />

Folgewirkungen auf. Als Kontrollorgan <strong>des</strong> Nationalrats und der<br />

30 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Verwaltungsreform Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />

Vorgelegte<br />

Problemanalysen<br />

Landtage sieht sich der RH dabei den Prinzipien der Objektivität und<br />

Unabhängigkeit und seiner besonderen Stellung als föderatives Bund–<br />

Länder–Organ verpfl ichtet. Er sieht seine Verantwortung darin, gemeinsam<br />

mit den anderen Expertenorganisationen das für die Reformen<br />

erforderliche Problembewusstsein zu schaffen.<br />

In einem zweiten Schritt erfolgt in Vorbereitungsgremien aus Vertretern<br />

der Verwaltung und aus Experten die Erarbeitung von Lösungsansätzen<br />

zu den aufgezeigten und von der Arbeitsgruppe anerkannten<br />

Problemen sowie deren Bewertung. <strong>Der</strong> RH wirkt in den Vorbereitungsgremien<br />

durch das Aufzeigen von Sachlösungen mit, ohne dabei Interessenshaltungen<br />

zu berücksichtigen. Seine Vorschläge zielen auf eine<br />

bedarfsgerechte und effi ziente Erbringung der Leistung im Sinne der<br />

Bürgerinnen und Bürger ab.<br />

In fünf Arbeitsgruppensitzungen legte die vom RH koordinierte Expertengruppe<br />

die Problemanalysen zu insgesamt vier Arbeitspaketen<br />

vor.<br />

In der Arbeitsgruppensitzung vom 24. März 2009 wurden die Expertenpapiere<br />

zu „Schulverwaltung“ und zur „Effi zienz der Verwaltung“<br />

(mit den fünf Teilpaketen Verwaltungskooperation, Verwaltungssteuerung,<br />

E–Government, Optimierung der Supportprozesse und Vergabe)<br />

von der Arbeitsgruppe zustimmend zur Kenntnis genommen und damit<br />

anerkannt.<br />

Die Problemanalysen zu den Arbeitspaketen „Harmonisierung der Pensionssysteme“<br />

sowie „Effi zientes Förderungswesen“ wurden in der für<br />

9. Dezember 2009 anberaumten Sitzung behandelt. Bei den Beamtenpensionssystemen<br />

zeigten die Experten auf, dass einige Länder noch<br />

nicht die im Paktum zum Finanzausgleich vereinbarte fi nanziell gleichwertige<br />

Umsetzung der Pensionsreform <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> durchgeführt haben,<br />

so dass die Beamtenpensionen dieser Länder teilweise noch deutlich<br />

über den vergleichbaren Bun<strong>des</strong>beamten liegen. Weiters wurden die für<br />

die Bediensteten im Vergleich zu den Pensionsregelungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

zumeist günstigeren Pensionsregelungen der Städte und Gemeinden<br />

sowie die Sonderpensionsrechte von ÖBB, OeNB, ORF und den Sozialversicherungen<br />

dargestellt. Beim Förderungswesen wurde insbesondere<br />

auf die Vielzahl von Förderstellen mit teilweise überschneidenden<br />

Förderungsbereichen, auf die Intransparenz <strong>des</strong> Förderungssystems<br />

sowie die fehlenden Zielvorgaben und die fehlende Wirkungsorientierung<br />

hingewiesen.<br />

Kärnten 2009/9 31


Verwaltungsreform<br />

Lösungsvorschläge<br />

der Vorbereitungsgremien<br />

Die Arbeitsgruppe beauftragte zwei nach fachlichen Gesichtspunkten<br />

besetzte Vorbereitungsgremien mit der Erarbeitung der Lösungsvorschläge,<br />

zu denen der RH wesentliche Inhalte beitrug.<br />

Im Vorbereitungsgremium „Schulverwaltung“ konnte keine Einigung<br />

auf einen gemeinsamen Lösungsvorschlag erzielt werden, so dass drei<br />

Endpapiere der Arbeitsgruppe vorgelegt wurden. Das Expertenpapier<br />

enthält sehr konkrete Lösungsvorschläge zu den aufgezeigten Hauptproblemen<br />

— z.B. nicht mehr zeitgemäße Schulverwaltung, hohe Ausgaben<br />

(Input) und durchschnittliche Erfolge (Output), Klassengrößen im<br />

OECD–Durchschnitt trotz überdurchschnittlichem Lehrer–Schüler–Verhältnis,<br />

nicht ausreichende Vorgaben für bildungspolitische Ziele.<br />

Das Lösungsmodell beruht auf vier Grundsätzen:<br />

– Ausgaben–, Aufgaben– und Finanzierungsverantwortung sowie<br />

interne Kontrolle der Schulgebarung in einer Hand;<br />

– einheitliche Steuerung auf Basis strategischer Bildungsziele (Output–<br />

und Outcomeorientierung);<br />

– weitgehende Autonomie der Schulen in Bezug auf Unterrichtsgestaltung<br />

und Personalauswahl unter einheitlichen Vorgaben, Zielen<br />

und rechtlichen Rahmenbedingungen;<br />

– Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Leistungserbringung<br />

der Schulen durch ein permanentes übergeordnetes Monitoring.<br />

Es sieht neben einer Reform der Aus– und Fortbildung drei Organisationsebenen<br />

und Zuständigkeiten vor:<br />

– Eine letztverantwortliche Ebene für die Schulgesetzgebung, das<br />

Schulbudget und die Qualitätssicherung;<br />

– eine einheitliche regionale Ebene zur Steuerung, Kontrolle und Aufsicht;<br />

– die Schulen zur weitgehend autonomen Organisation und Durchführung<br />

<strong>des</strong> Unterrichts.<br />

Das Vorbereitungsgremium „Effi zienz der Verwaltung“ bearbeitete die<br />

Teilpakete „E–Government“ und „Optimierung der Supportprozesse“<br />

und schlug aus einer Vielzahl von Projektvorschlägen jeweils zehn<br />

konkrete Projekte vor, die prioritär behandelt werden sollen.<br />

32 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Verwaltungsreform Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />

Erste Umsetzungserfolge<br />

und weitere<br />

Vorgangsweise<br />

Beim E–Government wurden beispielsweise die Projekte Schaffung und<br />

Stärkung von Entscheidungsmechanismen (z.B. paritätische Entscheidungs–<br />

und Steuerungsgremien) zur gebietskörperschaftenübergreifenden<br />

Steuerung, Konsolidierung und Harmonisierung von E–Government–Anwendungen,<br />

die Einrichtung von One–Stop–Shop–Verfahren<br />

für die Lebenssituationen Geburt, Tod, Eheschließung, Gewerbeanmeldung<br />

und 24–Stunden–Betreuung sowie die Konsolidierung der Registeranwendungen<br />

ausgewählt.<br />

Die zehn prioritären Reformthemen zu den Supportprozessen umfassten<br />

beispielsweise die stärkere Vernetzung der Aus– und Weiterbildungsangebote<br />

im öffentlichen Sektor, die Ausdehnung von Shared Service–Projekten<br />

(Bibliothek, Druck etc.) auf nachgeordnete Dienststellen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in den Lan<strong>des</strong>hauptstädten und auf andere Gebietskörperschaften<br />

sowie die Neuregelung der verfassungsrechtlichen Grundlage<br />

für Gemeindeverbände (keine Beschränkung auf „die Besorgung einzelner<br />

Aufgaben“ und keine Begrenzung durch Lan<strong>des</strong>grenzen).<br />

Zur Teilpaket Verwaltungssteuerung haben die Expertinnen und<br />

Experten umfassende Lösungsvorschläge mit neun konkreten Projekten<br />

vorgelegt, die insbesondere auf eine bessere Koordinierung der<br />

Schnittstellen zwischen den Gebietskörperschaften abzielten. Im Vorbereitungsgremium<br />

erfolgte dazu eine sehr intensive und kontroversielle<br />

Diskussion zu den notwendigen Grundlagen für eine zielgerichtete<br />

Verwaltungssteuerung im Rahmen der bun<strong>des</strong>staatlichen Aufgabenverteilung.<br />

Über aus Sicht der Expertinnen und Experten unbedingt<br />

notwendige Maßnahmen (z.B. neue Instrumente zur Verwaltungssteuerung,<br />

Weiterentwicklung und Harmonisierung <strong>des</strong> Rechnungswesens)<br />

konnte im Vorbereitungsgremium mit den Vertretern der Gebietskörperschaften<br />

kein ausreichender Konsens erzielt werden. Über die Realisierung<br />

der Lösungsvorschläge wird in der Arbeitsgruppe zu entscheiden<br />

sein.<br />

Durch einen Ministerratsbeschluss vom 15. September 2009 wurden<br />

insgesamt 32 Projekte zum E–Government, den Supportprozessen<br />

und Verwaltungsreformmaßnahmen in einzelnen Ressorts beauftragt.<br />

Mit den bereits beschlossenen Projekten wurden wichtige Anliegen in<br />

Angriff genommen. Bei der vorgenommenen Priorisierung der Projekte<br />

in den Bereichen E–Government und Supportprozesse zeigt sich aber<br />

auch, dass bisher nur eine geringe Reformbereitschaft bei jenen Empfehlungen<br />

besteht, bei denen das Zusammenwirken mehrerer Stellen<br />

oder Gebietskörperschaften erforderlich wäre (Gemengelagen) oder die<br />

auf Systemumstellungen oder Kompetenzänderungen abzielen.<br />

Kärnten 2009/9 33


Verwaltungsreform<br />

Einbindung aller<br />

politischen Kräfte<br />

Zur Harmonisierung der Pensionssysteme haben mehrere Länder — insbesondere<br />

seit Durchführung der diesbezüglichen RH–Querschnittsüberprüfungen<br />

— bereits Pensionsreformen zur Umsetzung <strong>des</strong> daraus<br />

realisierbaren Einsparungspotenzials von insgesamt 714 Mill. EUR für<br />

den Zeitraum von 2010 bis 2049 beschlossen oder die feste Absicht<br />

dazu bekundet.<br />

Bei der Schulverwaltung bestehen auf politischer Ebene noch divergierende<br />

Vorstellungen, so dass bisher keine greifbaren Ergebnisse<br />

erzielt werden konnten. Das Expertenpapier wurde jedoch von allen<br />

Beteiligten als hervorragende Grundlage für intensive weiterführende<br />

Gespräche und Verhandlungen anerkannt.<br />

Aus Sicht <strong>des</strong> RH war im bisherigen Reformprozess zwar die grundsätzliche<br />

Bereitschaft zu Reformmaßnahmen erkennbar, noch fehlen<br />

jedoch entschlossene Schritte auf politischer Ebene, auch solche Vorschläge<br />

der Expertengruppe aufzugreifen, die tiefgreifendere Veränderungen<br />

von bisherigen Strukturen und Vorgangsweisen bedeuten.<br />

Bereits frühzeitig drängte der RH auf eine Einbindung aller parlamentarischen<br />

Kräfte in den Verwaltungsreformprozess, weil die Entscheidungsfi<br />

ndung nur auf breiter Basis nach einem eingehenden Diskussionsprozess<br />

mit den betroffenen Stakeholdern erfolgen kann. Als<br />

Organ <strong>des</strong> Nationalrates hat er die Expertenpapiere jeweils auch den<br />

Klubs der fünf Parlamentsparteien übermittelt und im Rahmen der so<br />

genannten Österreich–Gespräche seine Vorschläge näher erläutert. Als<br />

konkretes Ergebnis erfolgte am 9. Juli 2009 im Nationalrat im Rahmen<br />

eines Österreich–Gesprächs die Einsetzung eines Unterausschusses<br />

zum Verfassungsausschuss, um die erforderlichen verfassungsrechtlichen<br />

Grundlagen rasch schaffen zu können.<br />

34 Kärnten 2009/9


Grundsätze<br />

Wirkungsorientierung in der öffentlichen<br />

Verwaltung<br />

Kärnten<br />

(1) Die wirkungsorientierte Verwaltungsführung verfolgt das Ziel, das<br />

staatliche Handeln verstärkt an messbaren Leistungen und Wirkungen<br />

auszurichten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten an dezentrale Verwaltungseinheiten<br />

zu delegieren, die Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsführung<br />

zu verbessern und bewährte Führungsinstrumente aus<br />

der Privatwirtschaft zu übernehmen.<br />

(2) Bereits Anfang der 90er–Jahre entwickelte sich eine Managementphilosophie<br />

für die öffentliche Verwaltung, die unter der Bezeichnung<br />

New Public Management 1) Verbreitung fand. Sie beruht auf folgenden<br />

Grundlagen:<br />

1) Die Bezeichnungen „Wirkungsorientierte Verwaltungsführung“ und „Neue Steuerungsmodelle“<br />

werden bedeutungsgleich mit „New Public Management“ verwendet.<br />

Die erstangeführte Bezeichnung ist vor allem in der Schweiz, die folgende in<br />

Deutschland gebräuchlich.<br />

– Alle Tätigkeiten der Verwaltung können als Produkte oder Leistungen<br />

defi niert werden.<br />

– Klare Zuordnung der Kompetenzen zwischen Politik und Verwaltung:<br />

Die Politik ist für die Vorgabe der Zielsetzungen und der Ressourcen<br />

verantwortlich, die Verwaltung setzt die Ziele um.<br />

– Dezentrale Ressourcenverantwortung<br />

Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />

– Kostenermittlung, Benchmarking und Preisvergleiche: Dadurch sollen<br />

die Effektivität und die Effi zienz der öffentlichen Aufgabenerfüllung<br />

verbessert werden.<br />

– Einsatz von in der Privatwirtschaft bewährten Managementmethoden.<br />

– Output– bzw. Outcome–orientierte Steuerung: Dies bedeutet, dass<br />

nicht die eingesetzten Ressourcen, sondern die erbrachten Leistungen<br />

bzw. die mit diesen Leistungen erzielten Wirkungen Maßstab<br />

für das Verwaltungshandeln sind. Dieses Steuerungsmodell setzt<br />

weiters die Verknüpfung der eingesetzten Ressourcen mit den Leistungen<br />

und Wirkungen voraus.<br />

Kärnten 2009/9 35


Wirkungsorientierung in der<br />

öffentlichen Verwaltung<br />

Ziele<br />

(1) Grundsätzlich ist zwischen strategischen Zielen (Wirkungszielen)<br />

und operativen Zielen (Sach– oder Leistungszielen) zu unterscheiden.<br />

Die Umsetzung der Wirkungsorientierung in der öffentlichen Verwaltung<br />

erfordert strategische Zielvorgaben für das Verwaltungshandeln.<br />

Aus diesen übergeordneten strategischen Zielen sind Teilziele für die<br />

einzelnen Verwaltungseinheiten abzuleiten, die sich auf Mitarbeiterebene<br />

als Leistungsziele im Rahmen personenbezogener (Ziel–)Vereinbarungen<br />

konkretisieren.<br />

<strong>Der</strong> RH beurteilt im Rahmen seiner Gebarungsüberprüfungen Ziele<br />

unter folgenden Gesichtspunkten:<br />

– Ziele müssen quantifi zierbar und im Hinblick auf die Zielerreichung<br />

messbar sein. Weiters ist die Darstellung der Zielhierarchie („Staatsziele“,<br />

strategische und zugeordnete operative Ziele) erforderlich.<br />

– Die Einordnung eines Ziels im Rahmen der Zielhierarchie muss<br />

nachvollziehbar sein.<br />

– Sachziele sollten klar formuliert und mit effektivitätsorientierten<br />

Indikatoren verknüpft sein.<br />

– Für Ziele, die in einem mittel– bzw. längerfristigen Zeitrahmen<br />

umgesetzt werden sollen, ist die Festlegung von (quantifi zierbaren)<br />

Teil–/Jahreszielen erforderlich; dies gilt auch für Wirkungen.<br />

– <strong>Der</strong> Zusammenhang zwischen dem Input (Mitteleinsatz lt. Bun<strong>des</strong>voranschlag<br />

und Bun<strong>des</strong>rechnungsabschluss), dem Output sowie<br />

den angestrebten Zielen und Wirkungen muss nachvollziehbar sein.<br />

Dabei legt der RH auf die Darstellung folgender Zusammenhänge<br />

Wert:<br />

– Welche Organisationseinheit trägt in welchem Umfang und mit welchen<br />

Ressourcen zu einem konkreten Ziel bei?<br />

– Welche Leistungen tragen in welchem Umfang zur Erreichung<br />

bestimmter Ziele bei?<br />

36 Kärnten 2009/9


Wirkungsorientierung in der<br />

öffentlichen Verwaltung<br />

Kärnten<br />

(2) Gesamtstaatliche Zielsetzungen werden in Art. 13 Abs. 2 B–VG<br />

festgelegt. Demnach haben Bund, Länder und Gemeinden bei ihrer<br />

Haushaltsführung<br />

– die Sicherstellung <strong>des</strong> gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts,<br />

– nachhaltig geordnete Haushalte und<br />

Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />

– die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen<br />

anzustreben. Sie haben ihre „Haushaltsführung im Hinblick auf diese<br />

Ziele zu koordinieren“.<br />

(3) Nach Ansicht <strong>des</strong> RH führt die Einführung der Wirkungsorientierung<br />

in der öffentlichen Verwaltung im Hinblick auf die gesamtstaatlichen<br />

Zielsetzungen <strong>des</strong> Art. 13 Abs. 2 B–VG zu einem Regelungsbedarf,<br />

unter anderem bestehend aus:<br />

– Defi nition einheitlicher methodischer Vorgaben für die Festlegung<br />

und Quantifi zierung von Zielvorgaben (etwa analog zu den Anforderungen<br />

an die fi nanziellen Erläuterungen für Gesetzesentwürfe),<br />

– Verpfl ichtung zur Formulierung konkreter operationalisierbarer Zielvorgaben<br />

bei der Schaffung von neuen Verwaltungsaufgaben durch<br />

neue Gesetze (Grundsatz der Wirkungsorientierung) sowie Verpfl ichtung<br />

der Ressorts, Zielvorgaben nach einheitlichen Grundsätzen<br />

festzulegen,<br />

– Verpfl ichtung zur ressort– und gebietskörperschaftenübergreifenden<br />

Abstimmung und Steuerung sowie Festlegung eines institutionellen<br />

Rahmens dafür (z.B. Nutzung der bestehenden Koordinierungsgremien<br />

<strong>des</strong> Österreichischen Stabilitätspakts wie Länderkomitees, Bun<strong>des</strong>koordinationsgremium)<br />

und<br />

– Verpfl ichtung zur regelmäßigen Überprüfung und Evaluierung der<br />

Zielerreichung (Evaluierungsverpfl ichtung).<br />

Kärnten 2009/9 37


Wirkungsorientierung in der<br />

öffentlichen Verwaltung<br />

Indikatoren<br />

Wirkungscontrolling<br />

(1) Die Steuerung über Wirkungen und Leistungen ist jedoch erst möglich,<br />

wenn diese durch möglichst aussagekräftige Indikatoren (Kennzahlen)<br />

messbar gemacht werden und ein zeitlicher Rahmen für die<br />

Zielerreichung vorgegeben ist. Dafür ist die Unterstützung durch eine<br />

Kosten– und Leistungsrechnung, ein Controlling bzw. durch andere<br />

Mess– oder Analysemethoden erforderlich. Kennzahlen informieren<br />

in konzentrierter Form über quantitativ erfassbare Tatbestände. Sie<br />

sind unter Berücksichtigung ihrer Einfl ussgrößen zu betrachten und<br />

zu bewerten.<br />

(2) Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sind Indikatoren so zu wählen, dass sie messbar<br />

sind, ohne allerdings weitreichenden Interpretationsspielraum zu<br />

bieten. Verbal beschreibende Indikatoren müssen jedenfalls überprüfbar<br />

sein. Indikatoren sollten die objektive Nachprüfung der Zielerreichung<br />

sicherstellen.<br />

Mit den öffentlichen Geldern soll eine möglichst hohe Wirksamkeit<br />

erreicht werden. Vom Standpunkt <strong>des</strong> RH kommt daher dem Wirkungscontrolling<br />

besondere Bedeutung zu. Die bestehenden Mechanismen<br />

in der öffentlichen Verwaltung sind vorwiegend auf die Beurteilung<br />

fi nanzieller und personeller Mittel ausgerichtet, die Wirkungsorientierung<br />

stellt jedoch geänderte Anforderungen.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sind von den Ressorts jährliche Leistungs– bzw.<br />

Umsetzungsberichte mit grundlegenden Informationen über die Zielerreichung<br />

zu erstellen. Diese sollen — soweit möglich — für je<strong>des</strong> Ziel<br />

enthalten:<br />

– die genaue Beschreibung <strong>des</strong> jeweiligen Ziels und der Kennzahl(en),<br />

mit der (denen) die Zielerreichung gemessen wird,<br />

– den Ausgangswert (base line), an der die Entwicklung der folgenden<br />

Jahre und die Zielerreichung gemessen wird,<br />

– den angestrebten Zielwert sowie<br />

– den tatsächlich erreichten Wert,<br />

– Informationen über die Messung der Kennzahl (z.B. durch ein externes<br />

Institut oder durch das Controlling im Ressort) und die Darstellung<br />

der zur Datenerhebung eingesetzten Methode(n),<br />

38 Kärnten 2009/9


Wirkungsorientierung in der<br />

öffentlichen Verwaltung<br />

Neue Schwerpunkte<br />

für den RH<br />

Haushaltsrechtsreform<br />

Kärnten<br />

– eine Beschreibung der Maßnahmen sowie interner und externer<br />

Effekte, die für die Erreichung bzw. Nichterreichung <strong>des</strong> Ziels maßgebend<br />

sind, sowie<br />

– die Darstellung der Zielerreichung.<br />

Bei durchgeführten Evaluierungen sollten die Erhebungsmethode(n)<br />

und erforderlichenfalls auch die Fragestellungen angeführt werden.<br />

Die Prüfungstätigkeit <strong>des</strong> RH erhält durch die Wirkungsorientierung<br />

der öffentlichen Verwaltung neue Schwerpunkte. Zu den Themen und<br />

Fragestellungen, mit denen sich der RH bei seinen Prüfungen in Hinkunft<br />

vermehrt beschäftigen wird, zählen vor allem:<br />

– die Eignung der Indikatoren für die Messung der Zielerreichung,<br />

– der Zusammenhang zwischen den eingesetzten Ressourcen, den<br />

getroffenen Maßnahmen und den erzielten Wirkungen,<br />

– die Validität der Datengrundlagen für die Indikatoren,<br />

– der Grad der Zielereichung und<br />

– die Ursachen von Zielabweichungen.<br />

Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />

Die für 2013 geplante 2. Etappe der Haushaltsrechtsreform <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

integriert die Wirkungsorientierung als wesentlichen neuen Aspekt in<br />

die Haushaltsführung. Als notwendige Ergänzung dazu sind konkrete<br />

Schritte für die Steuerung und Erbringung der Leistungen bzw. Wirkungen<br />

nach New Public Management und Public Governance Methoden<br />

erforderlich.<br />

Kärnten 2009/9 39


Wirkungsorientierung in der<br />

öffentlichen Verwaltung<br />

Prüfungsschwerpunkt<br />

<strong>Der</strong> RH bringt seine Erfahrungen und sein Expertenwissen im Rahmen<br />

der Haushaltsrechtsreform ein:<br />

– Bereits im Jahr 2008 wurde im RH ein Projekt in Angriff genommen,<br />

das einerseits zu einer umfassenden Positionierung <strong>des</strong> RH in Bezug<br />

auf das neue Haushaltsrecht führte und andererseits eine geänderte<br />

Strategie für die jährliche Prüfung der Gebarung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> durch<br />

den RH (§ 9 <strong>Rechnungshof</strong>gesetz) zur Folge hatte. Ab 2010 wird<br />

der RH einen „zweigeteilten“ Bun<strong>des</strong>rechnungsabschluss vorlegen.<br />

Rechtzeitig zur Diskussion <strong>des</strong> Finanzrahmengesetzes wird er bis<br />

Ende März bereits geprüfte Daten <strong>des</strong> Gebarungserfolgs <strong>des</strong> abgelaufenen<br />

Finanzjahres vorlegen.<br />

– Gemeinsam mit dem Bun<strong>des</strong>ministerium für Finanzen wirkte der<br />

RH an der Erstellung <strong>des</strong> Entwurfs zum neuen Bun<strong>des</strong>haushaltsgesetz<br />

mit.<br />

– <strong>Der</strong> RH ist weiters im parlamentarischen Beirat zur Haushaltsrechtsreform<br />

vertreten und bringt dabei Expertenwissen ein.<br />

Im Rahmen der Prüfungsplanung wählt der RH Jahresschwerpunkte.<br />

Einer der Schwerpunkte für 2009 ist die Wirkungsorientierung. Dieser<br />

Jahresschwerpunkt steht im Zusammenhang mit der Haushaltsrechtsreform<br />

und der Neugestaltung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungsabschlusses.<br />

<strong>Der</strong> RH wird sich daher als unabhängiges Organ <strong>des</strong> Nationalrates verstärkt<br />

in die Wirkungs– und Leistungsevaluierung einbringen. Im Hinblick<br />

auf den Jahresschwerpunkt Wirkungsorientierung wurden im Jahr<br />

2009 Gebarungsüberprüfungen zu folgenden Themen durchgeführt:<br />

– die Querschnittsprüfung „Umsetzung <strong>des</strong> nationalen Forschungs–<br />

und Innovationsprogramms“ sowie<br />

– die Schwerpunktprüfungen „Organisation und Finanzierung <strong>des</strong><br />

Gesundheitswesens“, „Klima– und Energiefonds“, „Verwendung der<br />

Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuer“ und „IT–Projekt Planung,<br />

Budgetierung und Controlling“.<br />

40 Kärnten 2009/9


PrüfungsschwerpunktKorruptionsbekämpfung<br />

Korruptionsbekämpfung<br />

Kärnten<br />

Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />

Die Bekämpfung von Verschwendung und Misswirtschaft — insbesondere<br />

die Bekämpfung der Korruption — ist eine zentrale Aufgabe der<br />

öffentlichen Finanzkontrolle. Im Jahr 2009 war daher die Korruptionsbekämpfung<br />

ein Prüfungsschwerpunkt <strong>des</strong> RH.<br />

<strong>Der</strong> RH tritt durch Prüfung und Beratung national wie international<br />

aktiv der Korruption entgegen. Mit jeder Prüfung leistet der RH einen<br />

Beitrag zur Korruptionsbekämpfung, indem er auf Unzulänglichkeiten<br />

hinweist, Missstände aufzeigt, Fehlentwicklungen vorbeugt und die<br />

Transparenz der Vorgänge erhöht. Gerade die Transparenz ist einer der<br />

Eckpfeiler zur Bekämpfung der Korruption, da diese einen maßgeblichen<br />

Beitrag zur Prävention leistet. Durch die Veröffentlichung der<br />

Prüfberichte, die parlamentarische Diskussion und die mediale <strong>Bericht</strong>erstattung<br />

wird die vorbeugende Wirkung noch verstärkt.<br />

In seiner aktuellen Prüfungsstrategie trägt der RH der Korruptionsbekämpfung<br />

dadurch Rechnung, dass er bei der risikoorientierten Planung<br />

der Gebarungsüberprüfungen und der Auswahl der Prüfungsthemen<br />

den korruptionsanfälligen Bereichen besonderes Augenmerk<br />

zuwendet.<br />

Speziell im Prüfungsprogramm 2009 bildete die Korruptionsbekämpfung<br />

einen zentralen Schwerpunkt. <strong>Der</strong> Bogen spannt sich dabei vom<br />

Umgang mit Claimingstrategien und Korruptionsbekämpfung im Straßen–<br />

und Bahnbau bis hin zur Reform der Betrugsbekämpfung.<br />

Vielfach sind bei den Gebarungsüberprüfungen <strong>des</strong> RH die internen<br />

Kontrolleinrichtungen der überprüften Stellen erste Ansprechpartner.<br />

Zahlreiche Kooperationen sowie ein reger Erfahrungsaustausch zwischen<br />

den Mitarbeitern <strong>des</strong> RH und der internen Kontrolleinrichtungen<br />

unterstreichen die positive Zusammenarbeit der öffentlichen Finanzkontrolle,<br />

insbesondere auch im Kampf gegen die Korruption.<br />

Kärnten 2009/9 41


Korruptionsbekämpfung<br />

Kernaussagen zur<br />

Korruptionsbekämpfung <br />

Gesetzesbegutachtungen<br />

Mitwirkung am<br />

Anti–Korruptions–Tag<br />

Mitwirkung an der<br />

Erarbeitung <strong>des</strong><br />

Verhaltenskodex<br />

Im Rahmen einer internetbasierten Datenbanklösung stellt der RH nicht<br />

nur allen Mitarbeitern, sondern auch der breiten Öffentlichkeit seine<br />

Kernaussagen zur Korruptions– und Betrugsbekämpfung zur Verfügung<br />

(www.rechnungshof.gv.at). Dabei werden — abgeleitet aus konkreten<br />

Gebarungsüberprüfungen und so gewonnenen Erkenntnissen<br />

— Leitsätze und Empfehlungen für sensible Bereiche der öffentlichen<br />

Verwaltung oder öffentlicher Unternehmen gewonnen.<br />

Über die Gebarungskontrolle hinausgehend gibt der RH im Rahmen<br />

von Gesetzesbegutachtungen Stellungnahmen ab. Dabei kann er auf die<br />

Wahrnehmungen seiner Gebarungsüberprüfungen und die Erfahrungen<br />

aus der nationalen und internationalen Zusammenarbeit zurückgreifen.<br />

In diesem Zusammenhang sei insbesondere die Stellungnahme vom<br />

23. Juni 2009 zur Reform <strong>des</strong> Korruptionsstrafrechts erwähnt.<br />

<strong>Der</strong> RH ist der Ansicht, dass wirksame strafrechtliche Instrumente ein<br />

notwendiges Element zur Vermeidung und Bekämpfung von Korruption<br />

darstellen, um das Vertrauen der Bevölkerung in den rechtmäßigen<br />

Umgang mit öffentlichen Mitteln in der gesamten öffentlichen<br />

Verwaltung sicherzustellen.<br />

Hauptkritikpunkte <strong>des</strong> RH im Zusammenhang mit der Änderung korruptionsrelevanter<br />

Bestimmungen <strong>des</strong> Strafrechts waren u.a. die ausdrückliche<br />

Ausnahme <strong>des</strong> Bereichs der öffentlichen Unternehmen sowie<br />

die Einschränkung der Anwendbarkeit <strong>des</strong> Tatbestands <strong>des</strong> Anfütterns.<br />

Wie bereits am 1. Anti–Korruptions–Tag 2007 beteiligte sich der RH<br />

auch wieder am 3. Österreichischen Anti–Korruptions–Tag vom 19. bis<br />

20. Mai 2009 an der Paneldiskussion über aktuelle Chancen und Herausforderungen<br />

für Österreich in der Korruptionsbekämpfung. Bereits<br />

beim ersten Anti–Korruptions–Tag hat der RH die Bedeutung einer vernetzten<br />

Betrachtungsweise und somit auch die gegenseitige Unterstützung<br />

im Kampf gegen Korruption unterstrichen.<br />

Aufgrund seiner Erfahrungen war der RH ein aktiver Partner bei der<br />

Erarbeitung eines ressort– und gebietskörperschaftsübergreifenden Verhaltenskodex<br />

für öffentlich Bedienstete. Die Arbeitsgruppe konstituierte<br />

sich im September 2007 und erarbeitete in vier Plenarsitzungen<br />

und über 20 weiteren Sitzungen verschiedener Unterarbeitsgruppen<br />

einen Verhaltenskodex für die gesamte öffentliche Verwaltung. Darüber<br />

42 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Korruptionsbekämpfung Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />

Informationsaustausch<br />

<strong>des</strong> RH mit<br />

Lan<strong>des</strong>rechnungshöfen <br />

Korruptionsbekämpfung<br />

im Rahmen<br />

von INTOSAI<br />

hinaus fordert der RH bei staatsnahen Unternehmungen eine Umsetzung<br />

<strong>des</strong> Good Governance Codex der OECD ein.<br />

<strong>Der</strong> RH ist als föderatives Bund–Länder–Organ für die Finanzkontrolle<br />

<strong>des</strong> gesamten öffentlichen Sektors auf allen Gebietskörperschaftsebenen<br />

zuständig, wobei er funktionell sowohl als Organ <strong>des</strong> Nationalrates<br />

als auch als Organ der Landtage (bzw. <strong>des</strong> Wiener Gemeinderates)<br />

tätig wird.<br />

Er sieht seine Rolle als Partner im Netzwerk der Finanzkontrolle und<br />

stimmt sich mit den Lan<strong>des</strong>rechnungshöfen in seinem Prüfungsprogramm<br />

ab.<br />

Darüber hinaus besteht im Sinne <strong>des</strong> gegenseitigen Informationsaustauschs<br />

auch ein Austausch der <strong>Bericht</strong>e mit den Lan<strong>des</strong>rechnungshöfen.<br />

<strong>Der</strong> österreichische RH nimmt bei der internationalen Zusammenarbeit<br />

eine besondere Stellung ein, weil er Sitz der Internationalen Organisation<br />

der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) ist. Dieser<br />

internationalen Organisation gehören derzeit die Rechnungshöfe<br />

von 189 Staaten an. Bereits beim INTOSAI–Kongress 1998 in Montevideo<br />

wurden das Thema Korruption behandelt und diesbezügliche<br />

Richt– und Leitlinien der Rechnungshöfe zur Korruptionsbekämpfung<br />

beschlossen. <strong>Der</strong> Großteil dieser geht auf Initiativen <strong>des</strong> österreichischen<br />

RH zurück.<br />

<strong>Der</strong> österreichische RH fungiert als Generalsekretariat der INTOSAI und<br />

arbeitet dabei insbesondere mit den Vereinten Nationen, der Weltbank,<br />

der OECD sowie anderen internationalen Institutionen zusammen. Wie<br />

wichtig Fragen der Korruptionsbekämpfung sind, zeigt, dass im Rahmen<br />

<strong>des</strong> INTOSAI–Kongresses im November 2007 in Mexiko City eine<br />

internationale Arbeitsgruppe auch zum Thema Geldwäsche und Korruption<br />

eingerichtet wurde.<br />

Im Februar 2009 hat der RH als Generalsekretariat der INTOSAI gemeinsam<br />

mit den Vereinten Nationen ein internationales Symposium zum<br />

Thema „INTOSAI – Aktiver Partner im internationalen Netzwerk zur<br />

Korruptionsbekämpfung: Herstellung von Transparenz zur Förderung<br />

der sozialen Sicherheit und zur Beseitigung von Armut“ in Wien organisiert<br />

und durchgeführt.<br />

Kärnten 2009/9 43


Korruptionsbekämpfung<br />

Im Rahmen dieses Symposiums wurden von einzelnen Rechnungshöfen<br />

nationale Beispiele präsentiert, die als Benchmarks dienen könnten,<br />

wie die Entwicklung einer Methodik zur Abbildung von Korruptionsrisiken<br />

im staatlichen Sektor (Korruptionsmatrix) und die Entwicklung<br />

einer entsprechenden Prüfungsmethodik im Rahmen der Korruptionsbekämpfung<br />

(Fragenkatalog). Als wesentliche Botschaft hat dieses<br />

Symposium unter anderem die essentielle Bedeutung der internationalen<br />

Zusammenarbeit für die Korruptionsbekämpfung aufgezeigt.<br />

Die Grundlagenpapiere sowie die Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

dieses Symposiums sind in den Positionen Reihe 2009/2 veröffentlicht.<br />

In den Empfehlungen heißt es u.a. „dass es notwendig<br />

ist, integere Verhaltensweisen zu fördern, indem eine Kultur geschaffen<br />

wird, in der Korruption geächtet, Kontrolllücken geschlossen und<br />

eine verantwortungsvolle Staats– und Regierungsführung sichergestellt<br />

wird, so dass Rechenschaftspfl icht und Transparenz erhalten und verstärkt,<br />

sowie Betrug und Korruption verhindert werden“.<br />

44 Kärnten 2009/9


BESONDERER TEIL<br />

Nachgefragt<br />

Nachfrageverfahren 2008<br />

Kärnten<br />

Mit einem Großteil der 41 Empfehlungen, die der RH im Jahr 2008 in<br />

seinen <strong>Bericht</strong>en an den Kärntner Landtag ausgesprochen hatte, konnte<br />

eine Wirkung erzielt werden, d.h. es erfolgte eine Umsetzung bzw. eine<br />

Umsetzungs–Zusage durch die überprüfte Stelle.<br />

<strong>Der</strong> RH hat 2009 in Kärnten bei allen überprüften Stellen den Umsetzungsstand<br />

der Empfehlungen aus dem Jahr 2008 nachgefragt. Dieses<br />

Nachfrageverfahren ist ein Instrument der Wirkungskontrolle. Die<br />

Ergebnisse <strong>des</strong> Nachfrageverfahrens nimmt der RH als Grundlage für<br />

die Planung seiner Follow–up–Überprüfungen, die das wichtigste Instrument<br />

der Wirkungskontrolle darstellen.<br />

Das Ergebnis <strong>des</strong> Nachfrageverfahrens 2008 im Detail: Von den insgesamt<br />

41 Empfehlungen wurden zwölf (29,3 %) umgesetzt, bei 19<br />

(46,3 %) Umsetzungen zugesagt. Bei zehn Empfehlungen (24,4 %)<br />

waren die Umsetzungen noch offen.<br />

Auf kommunaler Ebene wurden in Kärnten acht Empfehlungen ausgesprochen.<br />

Fünf wurden umgesetzt, eine blieb offen und zu zwei Empfehlungen<br />

gab es keine Angaben der Stadtverwaltung.<br />

Nachfolgend werden die Ergebnisse <strong>des</strong> Nachfrageverfahrens im Detail<br />

dargestellt:<br />

Kärnten 2009/9 45


Wirkungsbereich <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Kärnten<br />

Altenbetreuung im Bereich der Sozialhilfe<br />

Reihe Kärnten 2008/1<br />

Verbesserungspotenzial bestand bei der Planung und Steuerung der<br />

Altenbetreuung, bei der Abgrenzung zwischen stationärer und mobiler<br />

Betreuung sowie bei der Ausgewogenheit der Tarife. Die Auswahl<br />

von Dienstleistern, die Betreuungsvereinbarungen sowie die Bemessung<br />

von Kostenbeiträgen waren unzureichend geregelt.<br />

46 Kärnten 2009/9


Empfehlung umgesetzt<br />

(1) Verstärkte Ausrichtung der Datenerfassung auf<br />

Kontroll– bzw. Steuerungsmöglichkeiten X<br />

(2) Durchführung eines Vergabeverfahrens bei den mobilen<br />

Diensten entsprechend den Vergabevorschriften<br />

(3) Anpassung der vertraglich verpfl ichtenden Leistungsangebote<br />

an die Nachfrage bei den mobilen Diensten<br />

(4) Aufnahme von Verhandlungen mit den Dienstleistern<br />

zur Realisierung von Einsparungen beim neuen<br />

Abrechnungssystem<br />

Kärnten<br />

Nachgefragt<br />

Umsetzung<br />

zugesagt offen<br />

(5) Überarbeitung <strong>des</strong> Tarifsystems für mobile Betreuung X<br />

(6) Vorgabe von Richtlinien für die Betreuungsvereinbarungen<br />

an die Dienstleister unter Einhaltung <strong>des</strong><br />

Konsumentenschutzes<br />

(7) Erhöhung der Bettenobergrenze bei begründetem<br />

Bedarf und gesicherter Betreuungsqualität<br />

(8) Verstärkte Prüfung der Erforderlichkeit einer Heimunterbringung<br />

vor der Kostenübernahme durch das Land<br />

(9) Entscheidung zwischen mobiler und stationärer<br />

Altenbetreuung aufgrund objektiv nachvollziehbarer<br />

Kriterien<br />

(10) Festsetzung eines einheitlichen Heimtarifs für alle<br />

Bezirke<br />

(11) Klarere Regelung der Kostenersatzpfl icht bei sozialer<br />

Härte durch Aufnahme einer Verordnungsermächtigung<br />

im Kärntner Min<strong>des</strong>tsicherungsgesetz<br />

(12) Regelung offener Fragen im Verfahren bis zur<br />

Kostenbeitragsvorschreibung nach rechtsstaatlichen<br />

Grundsätzen<br />

(13) Sicherstellung einer lan<strong>des</strong>weit einheitlichen Vorgangsweise<br />

bei der Festsetzung der Kostenbeiträge<br />

von Betreuten und Angehörigen<br />

(14) Schaffung von Auswertungsmöglichkeiten über die<br />

Kostentragung auch für Sozialhilfeverbände und<br />

Nutzung daraus resultierender Kostentransparenz<br />

(15) Grundbücherliche Sicherstellung von zu vereinbarender<br />

Forderungswertsicherung<br />

(16) Nettoeinkommensbezogene Festsetzung der Kostenbeiträge<br />

unterhaltspfl ichtiger Angehöriger<br />

(17) Evaluierung <strong>des</strong> Rückverrechnungssystems unter<br />

Berücksichtigung aufgetretener Probleme<br />

(18) Verstärkung der Zusammenarbeit mit anderen Bun<strong>des</strong>ländern<br />

zwecks Vereinheitlichung von Verfügbarkeit,<br />

Qualität und Preis der Leistungen<br />

1) Gemäß § 6 Abs. 8 K–MSG i.d.F. LGBl. 52/2008 sind die unterhaltspfl ichtigen Angehörigen nicht (mehr)<br />

zum Kostenersatz verpfl ichtet.<br />

Kärnten 2009/9 47<br />

X<br />

X<br />

X 1)<br />

X<br />

X 1)<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X


Fazit<br />

Die Kärntner Lan<strong>des</strong>regierung bekundete ihre Bereitschaft zur Umsetzung<br />

der meisten Empfehlungen <strong>des</strong> RH. Für alle Bezirke wurden bereits<br />

einheitliche Heimtarife festgesetzt und zahlreiche Verwaltungsabläufe<br />

verbessert; die Obergrenze für Pfl egeheime wurde auf 75 Betten angehoben.<br />

Unterhaltspfl ichtige Angehörige sind nicht mehr zum Kostenersatz<br />

verpfl ichtet.<br />

Schutz vor Naturgefahren; Verwendung der Mittel<br />

aus dem Katastrophenfonds<br />

Reihe Kärnten 2008/2<br />

Kompetenzzersplitterungen erschweren die einheitliche Abwicklung<br />

von Katastrophenschutzmaßnahmen. Gegen den Willen von Gemeinden<br />

bzw. Gemeindeverbänden und ohne deren Zustimmung zu einer<br />

fi nanziellen Beteiligung können keine Schutzmaßnahmen gesetzt werden.<br />

Wegen der hohen Lasten wurden daher notwendige Maßnahmen<br />

teilweise nicht im erforderlichen Umfang ausgeführt.<br />

48 Kärnten 2009/9


Empfehlung umgesetzt<br />

(1) Prüfung, inwieweit durch die Zusammenführung der<br />

personellen Ressourcen von Bund und Ländern Synergieeffekte<br />

für den strategischen Schutz vor Naturgefahren<br />

ermöglicht werden<br />

(2) Verdeutlichung im öffentlichen Bewusstsein, dass<br />

auch bei vorhandenen Schutzbauten ein Restrisiko<br />

besteht bzw. Analyse und Bewusstmachung dahingehend,<br />

welche Zonen nur geringes Gefährdungspotenzial<br />

und welche größere zusätzliche Gefährdungsgebiete<br />

oder wesentlich höhere Gefährdungsintensität<br />

erwarten lassen<br />

(6) Evaluierung <strong>des</strong> Raumordnungs– und Baurechts;<br />

Verordnung überregionaler Raumordnungspläne für<br />

Hochwasserabfl ussgebiete; Erstellung von überregionalen<br />

schutzwasserwirtschaftlichen Konzepten<br />

und entsprechende Finanzierung; Intensivierung der<br />

Moderations– und Koordinationsfunktion <strong>des</strong> Schutzwasserbaus<br />

in Bezug auf Gemeinden durch Schulung<br />

der Mitarbeiter<br />

(15) Anpassung der unterschiedlichen Informationspolitik<br />

der Länder gegenüber der Öffentlichkeit betreffend<br />

den Schutz vor Naturgefahren an die Informationserfordernisse<br />

der EU–Hochwasserrichtlinie<br />

(16) Erstellung und Veröffentlichung von Richtlinien<br />

bezüglich der Gewährung von Beihilfen zur Behebung<br />

von Katastrophenschäden im Vermögen physischer<br />

und juristischer Personen<br />

(17) Gesamtheitliche Erhebung der vorhandenen Retentionsfl<br />

ächen und Aufnahme in die Raumordnungsprogramme<br />

sowie Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen<br />

mit bindender Wirkung für die örtliche<br />

Raumplanung<br />

(18) Vornahme von Analysen <strong>des</strong> Personaleinsatzes beim<br />

Schutzwasserbau<br />

Kärnten<br />

Umsetzung<br />

zugesagt offen<br />

Kärnten 2009/9 49<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

Nachgefragt<br />

X<br />

X


Fazit<br />

Das verstärkte Bewusstseinmachen <strong>des</strong> bestehenden Restrisikos und<br />

das Ausweisen der zuständlichen Gefährdungspotenziale wird zu einer<br />

höheren Bewusstseinsbildung führen und kann dadurch zu einer Verringerung<br />

von Schäden beitragen. Die Veröffentlichung der Gefahrenzonen<br />

tragen einerseits zu einer bürgerorientierten Verwaltung bei,<br />

andererseits zu einer Gefahrenbewusstseinsbildung. Dadurch können<br />

Folgekosten vermieden werden.<br />

Es wurden aber keine ausreichenden Maßnahmen gesetzt, um die bestehenden<br />

unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen bei Anerkennung,<br />

Bewertung und Vergütung von Katastrophenschäden sowie den zwischen<br />

den Bun<strong>des</strong>ministerien, den Ländern und den Gemeinden gegebenen<br />

Kompetenzverfl echtungen zu beseitigen. Insbesondere wurden<br />

auch keine Modelle für einen Lastenausgleich zwischen den Gemeinden<br />

erarbeitet, um den hemmenden Einfl uss der unterschiedlichen<br />

Interessenslagen zu verhindern.<br />

Umsetzung <strong>des</strong> Natura 2000–Netzwerks in<br />

Österreich<br />

Reihe Kärnten 2008/2<br />

Die Errichtung <strong>des</strong> Natura 2000–Netzwerks in Österreich war noch nicht<br />

abgeschlossen. Wesentliche Mängel betrafen die rechtliche Umsetzung<br />

sowie die Bereiche Gebietsmanagement und Monitoring.<br />

Durch die Ausdehnung <strong>des</strong> Schutzes von Lebensräumen auch auf Flächen,<br />

die keine Schutzgebiete im klassischen Sinne waren, stellt das<br />

EU–weit einzurichtende Natura 2000–Netzwerk eine neue Dimension<br />

<strong>des</strong> Naturschutzes dar.<br />

50 Kärnten 2009/9


Empfehlung umgesetzt<br />

(1) Zügige Erlassung noch ausstehender Schutzgebietsverordnungen<br />

(2) Konkretisierung <strong>des</strong> Schutzzwecks in den Schutzgebietsverordnungen<br />

sowie Festlegung eines entsprechenden<br />

Handlungsrahmens<br />

(3) Klare Prioritätenreihung bei der Erstellung der<br />

Managementpläne; Vorlage der Managementpläne<br />

zur Beschlussfassung an die Lan<strong>des</strong>regierung<br />

(4) Sicherstellung einer fl ächendeckenden Gebietsbetreuung<br />

in den Natura 2000–Gebieten<br />

(5) Konzipierung der Systematik und Regelungstiefe <strong>des</strong><br />

Monitoring unter dem Gesichtspunkt der langfristigen<br />

Finanzierbarkeit und der zur Verfügung stehenden<br />

Ressourcen<br />

(6) Vermehrter Einsatz von EU–kofi nanzierten Projekten<br />

zur Finanzierung der Natura 2000–Ausgaben<br />

(7) Verstärkung der bun<strong>des</strong>länderübergreifenden Zusammenarbeit<br />

hinsichtlich <strong>des</strong> Natura 2000-Netzwerks<br />

Fazit<br />

Kärnten<br />

Umsetzung<br />

zugesagt offen<br />

Mit den bisher gesetzten Maßnahmen wurden schon wesentliche<br />

Schritte gesetzt. Die Verstärkung der bun<strong>des</strong>länderübergreifenden<br />

Zusammenarbeit im Natura 2000–Netzwerk ist eine Forcierung von<br />

Kooperationen. Die Gestaltung der Monitoringmaßnahmen besonders<br />

unter dem Gesichtspunkt der langfristigen Finanzierbarkeit wird von<br />

den Ländern noch diskutiert.<br />

Kärnten 2009/9 51<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

Nachgefragt<br />

X


Reform der Beamtenpensionssysteme der Länder<br />

Kärnten, Oberösterreich und Steiermark<br />

Reihe Kärnten 2008/4<br />

Die Kärntner Pensionsreform wird gegenüber den Ergebnissen <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> und der anderen Länder insgesamt nur äußerst geringe Einsparungen<br />

mit sich bringen. Weiters wird sie zu keiner Harmonisierung<br />

der Pensionsberechnung der Lan<strong>des</strong>beamten mit den übrigen<br />

Lan<strong>des</strong>bediensteten (Vertragsbedienstete, Lan<strong>des</strong>lehrerbeamte, Lan<strong>des</strong>vertragslehrer)<br />

führen.<br />

Empfehlung umgesetzt<br />

(2) Entscheidung über die Übernahme in ein öffentlich–rechtliches<br />

Dienstverhältnis bis zum Ablauf einer<br />

tatsächlichen Lan<strong>des</strong>dienstzeit von fünf Jahren<br />

(3) Vorsehen einer Altersbeschränkung von 40 Jahren in<br />

den Pragmatisierungsrichtlinien wegen <strong>des</strong> Verhältnisses<br />

von Überweisungsbeiträgen zu geleisteten<br />

Pensionsbeiträgen<br />

(4) Festlegung eines einheitlichen jährlichen Abschlags<br />

von 3,36 Prozentpunkten für Dienstunfähigkeit<br />

(5) Reform der maßgeblichen Kriterien für die Ruhegenussberechnung<br />

(65 Jahre, 15–jährige Durchrechnung)<br />

(6) Übernahme eines Pensionskontos für Lan<strong>des</strong>(verwaltungs)beamte<br />

ähnlich dem APG <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

(7)<br />

Übergangsregelung für das Inkrafttreten der Pensionskontoregelung<br />

nach Art <strong>des</strong> APG:<br />

1. Ruhegenuss nach dem „Kärntner Pensionsrecht gemäß<br />

RH–Empfehlung“ für Geburtsjahrgänge vor 1959;<br />

2. Parallelrechnung dieses Ruhegenusses mit dem<br />

Pensionskonto nach APG für Geburtsjahrgänge ab<br />

1959;<br />

3. Ausschließliche Pensionsberechnung nach APG für<br />

Pragmatisierungen ab 1. Jänner 2009<br />

(8) Einrichtung einer Pensionskasse für Beamte, die<br />

mittels Pensionskonto berechnete Pension erhalten<br />

Umsetzung<br />

zugesagt offen<br />

52 Kärnten 2009/9<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X


Fazit<br />

Kärnten<br />

Nachgefragt<br />

Die tatsächliche Umsetzung der zugesagten Empfehlungen würde Einsparungen<br />

durch die Einführung eines Pensionskontos (APG) sowie<br />

durch die Anhebung <strong>des</strong> Pensionsantrittsalters auf 65 Jahre und eine<br />

15–jährige Durchrechnung mit sich bringen. Das vom RH für den Zeitraum<br />

2010 bis 2014 insgesamt berechnete Einsparungspotenzial von<br />

199 Mill. EUR wird dadurch allerdings nicht erreicht.<br />

Im Endausbau der umgesetzten Maßnahmen (Pensionskonto) wäre eine<br />

Harmonisierung der Berechnungsmethode der Pensionen der Kärntner<br />

Lan<strong>des</strong>beamten mit jener der Bun<strong>des</strong>beamten, der Vertragsbediensteten,<br />

Lan<strong>des</strong>lehrerbeamten und Lan<strong>des</strong>vertragslehrer erreicht.<br />

Kärnten 2009/9 53


Wirkungsbereich der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt<br />

am Wörthersee<br />

Sanierung <strong>des</strong> Neuen Platzes<br />

Reihe Kärnten 2008/3<br />

Die Bestimmungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>vergabegesetzes wurden teilweise nicht<br />

eingehalten. Entscheidungen über Ausführungsvarianten beruhten auf<br />

ungenauen Leistungsbeschreibungen. Abweichungen vom konsensmäßigen<br />

Bauzustand der zu überbauenden Garage und deren Belastbarkeit<br />

waren bei der Planung unzureichend berücksichtigt worden. Die<br />

Sanierungskosten der Garagendachisolierung wurden ohne Beteiligung<br />

der Konsensinhaberin zur Gänze getragen. Die Vorgaben für die<br />

Erstellung von Ausschreibungsunterlagen wurden den Empfehlungen<br />

<strong>des</strong> RH entsprechend adaptiert.<br />

54 Kärnten 2009/9


Empfehlung umgesetzt<br />

(1) Dokumentation von Bauvorhaben durch der Ausführung<br />

entsprechende Bestandspläne und Berechnungen<br />

zwecks Überprüfung der bescheidgemäßen Ausführung<br />

und wirtschaftlicher Vornahme allfälliger Erweiterungen<br />

oder Änderungen<br />

(2) Feststellung der maximal möglichen Belastung der<br />

Platzfl äche durch eine statische Kontrollrechnung im<br />

Zuge der aktuellen Sanierung, Bekanntgabe derselben<br />

an die Veranstalter sowie Überwachung der Einhaltung<br />

(3) Aufnahme kompletter Varianten mit jeweils gesondert<br />

zu ermittelnden Angebotssummen in die Ausschreibung<br />

für den Fall, dass Systemfragen hinsichtlich der<br />

Ausführung zum Ausschreibungszeitpunkt nicht entschieden<br />

sind; Beachtung exakt defi nierter Varianten<br />

in der Leistungsbeschreibung von Ausschreibungen<br />

(4) Beteiligung <strong>des</strong> Baurechtsinhabers an den Kosten der<br />

Garagendeckenneuisolierung und allfälligen durch die<br />

Ausführung der Tiefgarage bewirkten Mehrkosten<br />

(5) Min<strong>des</strong>tens 3 %ige Gewichtung von Zuschlagskriterien,<br />

die der Ausschreibung zu Grunde liegen<br />

(6) Formulierung von Ausscheidungskriterien im Vergabeverfahren<br />

gemäß Bun<strong>des</strong>vergabegesetz sowie<br />

besondere Hervorhebung von „Muss–Kriterien“ zwecks<br />

Beachtung durch die Bieter<br />

(7) Beachtung einer vertragskonformen Anwendung und<br />

Abrechnung der Leistungsverzeichnis–Positionen bei<br />

der Bauabwicklung und –abrechnung aufgrund <strong>des</strong><br />

Preisgefüges <strong>des</strong> Auftragnehmer–Angebots<br />

(8) Beachtung zeitnaher Abrechnung sowie leistungs–<br />

und vertragskonformer Vergütung zwecks Vermeidung<br />

von Überzahlungen<br />

Fazit<br />

Kärnten<br />

Umsetzung<br />

zugesagt offen<br />

Kärnten 2009/9 55<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

Nachgefragt<br />

Die bereits umgesetzten Maßnahmen der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt<br />

am Wörthersee bedeuten eine nachhaltige Verbesserung der Organisation<br />

der Vergabeverfahren und Bauabwicklung.<br />

Die Empfehlungen, die auch die Rechtssphäre Dritter berühren, konnten<br />

noch nicht umgesetzt werden.<br />

k.A.<br />

k.A.<br />

X


56 Kärnten 2009/9


Kurzfassung<br />

Wirkungsbereich der Stadt Villach<br />

Wirkungsbereich der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

Klagenfurt am Wörthersee<br />

Kärnten<br />

Wasserversorgung Stadt Villach, Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck<br />

In Villach war der Wassertarif im Jahr 2006 mit 0,97 EUR pro m 3<br />

am niedrigsten, in Innsbruck mit 1,29 EUR pro m 3 am höchsten,<br />

obwohl aufgrund der Höhenlage der Quellen auch 5 % der in der<br />

Lan<strong>des</strong>hauptstadt benötigten elektrischen Energie erzeugt werden<br />

konnte. In Klagenfurt mussten demgegenüber 95 % <strong>des</strong> benötigten<br />

Wassers aus dem Grundwasser gepumpt werden. <strong>Der</strong> Wassertarif<br />

lag bei 1,16 EUR pro m 3 . Eine rund vier Millionen österreichische<br />

Verbraucher repräsentierende Erhebung ermittelte für das Jahr 2004<br />

einen durchschnittlich gewichteten Wassertarif von 1,08 EUR je m 3 .<br />

<strong>Der</strong> Villacher Wassertarif lag um 25 % unter jenem von Innsbruck<br />

und war um 16 % niedriger als in Klagenfurt.<br />

Ziel der Überprüfung; Rechtsstellung der Wasserversorger<br />

Das Ziel der Überprüfung war der Vergleich der unterschiedlich<br />

gestalteten und organisierten Wasserversorgung in der Stadt Villach<br />

und in den Lan<strong>des</strong>hauptstädten Klagenfurt am Wörthersee<br />

sowie Innsbruck. Dafür wurden ausgewählte Kennwerte herangezogen.<br />

(TZ 1)<br />

In Villach versorgte die Stadt die Bevölkerung mit Wasser mit einem<br />

Eigenbetrieb (Wasserwerk). In Klagenfurt und Innsbruck nahmen<br />

diese Aufgabe Aktiengesellschaften wahr. Diese befanden sich in<br />

Klagenfurt zur Gänze und in Innsbruck zur Hälfte plus einer Aktie<br />

im Eigentum der jeweiligen Lan<strong>des</strong>hauptstadt. (TZ 1)<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

In Villach regelte eine Verordnung den Versorgungsbereich, den<br />

Anschlusszwang und die Versorgungspfl icht. In Klagenfurt fehlte<br />

eine Verordnung über das zu versorgende Gebiet; es bestand jedoch<br />

eine vertragliche Verpfl ichtung <strong>des</strong> Wasserversorgers gegenüber der<br />

Lan<strong>des</strong>hauptstadt zur Wasserversorgung. In Innsbruck fehlte eine<br />

Kärnten 2009/9 57


Kurzfassung<br />

solche vertragliche Verpfl ichtung <strong>des</strong> Wasserversorgers gegenüber<br />

der Lan<strong>des</strong>hauptstadt, auch war kein diesbezügliches Lan<strong>des</strong>gesetz<br />

vorhanden. (TZ 3)<br />

Verfügbarkeit von Wasser<br />

Alle drei Wasserversorger konnten auf reiche Trinkwasserressourcen<br />

zurück greifen. Die Versorgungsqualität war in allen drei Städten<br />

gegeben. (TZ 4, 22)<br />

Die Trinkwasserversorgung in Villach erfolgte im Regelfall zu mehr<br />

als 80 % aus Quellwasser. (TZ 4)<br />

In Klagenfurt mussten rd. 95 % <strong>des</strong> benötigten Wassers aus drei<br />

Grundwasservorkommen gepumpt werden, was mit hohen Energiekosten<br />

verbunden war. Diese lagen bezogen auf den m 3 Wasser<br />

in Klagenfurt in zehnfacher Höhe von Innsbruck und in fünffacher<br />

Höhe von Villach. (TZ 4, 15)<br />

Innsbruck wurde im Regelfall zu 90 % aus einer in 1.140 m Seehöhe<br />

gelegenen Quelle mit Wasser versorgt. Zusätzlich wurde damit 5 %<br />

der in Innsbruck benötigten elektrischen Energie erzeugt. (TZ 4)<br />

Versorgungsstruktur<br />

Die dichteste Versorgungsstruktur wies Innsbruck mit 3,27 km Leitungsnetz<br />

je 1.000 versorgte Bewohner auf. Hingegen lag dieser<br />

Kennwert in Villach bei 7,64 km und in Klagenfurt bei 8,21 km.<br />

(TZ 4)<br />

Sicherung der Wasserversorgung<br />

Alle drei Städte investierten in ihre Wasserschongebiete, wobei die<br />

Abtragung von Liftanlagen, Entschädigungszahlungen für die eingeschränkte<br />

Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen und Ankäufe<br />

von Liegenschaften Ausgaben verursachten. (TZ 5)<br />

Alle drei Wasserversorger hatten Fernwirkanlagen zur Steuerung<br />

und Überwachung der Betriebsanlagen installiert und Anweisungen<br />

für Störungsbehebungen und die Trinkwassernotversorgung aufgelegt.<br />

(TZ 5)<br />

58 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Kurzfassung Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

Zielvorgaben<br />

Für das Wasserwerk Villach bestanden Zielvorgaben <strong>des</strong> Gemeinderats,<br />

wie z.B. betreffend die Qualität der Wasserlieferungen. Diese<br />

wurden jedoch nicht evaluiert. In Klagenfurt und Innsbruck fand<br />

der RH keine verbindlichen längerfristigen Zielvorgaben der Eigentümer<br />

für den Wasserversorgungsbetrieb der Stadtwerke Klagenfurt<br />

Aktiengesellschaft (STW AG) und Innsbrucker Kommunalbetriebe<br />

Aktiengesellschaft (IKB) vor. (TZ 6)<br />

Kundenbeziehungen<br />

Die beiden Wasserversorger in Klagenfurt und Innsbruck behielten<br />

sich jeweils die Einstellung der Wasserversorgung (z.B. bei Zahlungsverzug<br />

oder Pfl ichtverletzungen von Kunden) vor. (TZ 3)<br />

Die Stadt Villach machte von der Möglichkeit, Vorauszahlungen<br />

sowie Sicherstellungen im Zusammenhang mit der Einhebung von<br />

Wasseranschlussbeiträgen einzufordern, keinen Gebrauch. (TZ 8)<br />

Im Gegensatz zu den beiden Lan<strong>des</strong>hauptstädten dauerten einzelne<br />

Mahnverfahren in Villach mehrere Jahre. (TZ 9)<br />

Die höchsten Zahlungsrückstände waren in Villach festzustellen.<br />

(TZ 10)<br />

Finanzgebarung<br />

<strong>Der</strong> Verschuldungsgrad (Verhältnis <strong>des</strong> Fremdkapitals zum Eigenkapital)<br />

der STW AG im Bereich Wasser war mit 1.151,9 % (2006)<br />

hoch. (TZ 11)<br />

Das im Wasserwerk der Stadt Villach eingesetzte Sachanlagevermögen<br />

lag im überprüften Zeitraum bei über 90 % der Bilanzsumme.<br />

Die dazu korrespondierenden Werte betrugen bei der STW AG rd.<br />

78 % und bei der IKB rd. 60 %. Im Wasserwerk der Stadt Villach lag<br />

eine überwiegende Finanzierung durch Eigenkapital vor. Sowohl das<br />

Wasserwerk der Stadt Villach als auch die IKB konnten ihre Eigenkapitalquoten<br />

in annähernd gleichem Ausmaß steigern. Die geringe<br />

Eigenkapitalquote im Bereich Wasser der STW AG verringerte sich<br />

2006 weiter. Dies stand in engem Zusammenhang sowohl mit der<br />

negativen Ertragslage als auch mit der 2006 erfolgten Aktivierung<br />

<strong>des</strong> Wasserverbands Klagenfurt – St. Veit an der Glan. (TZ 11)<br />

Kärnten 2009/9 59


Kurzfassung<br />

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit war in Villach<br />

nahezu ausgeglichen. <strong>Der</strong> Innsbrucker Wasserversorger erzielte<br />

jeweils positive Ergebnisse. Hingegen entwickelten sich in Klagenfurt<br />

die Verluste <strong>des</strong> Wasserversorgers von – 0,32 Mill. EUR (2004)<br />

auf – 3,30 Mill. EUR (2006). (TZ 12)<br />

Im Vergleich der drei Wasserversorger stellte der RH fest, dass sich<br />

von 2004 bis 2006 die Absatzmenge in Villach um 2,3 % und in<br />

Innsbruck um 2,8 % verringerte. In Klagenfurt hingegen war ein<br />

Anstieg um 6,2 % zu verzeichnen. Die Stadt Villach steigerte durch<br />

Gebührenerhöhungen ihre Erlöse aus Wasserlieferungen um 8,4 %.<br />

Bei der STW AG erhöhten sich die Erlöse aus Wasserlieferungen<br />

durch Erhöhung der Tarife und Steigerung der Absatzmengen um<br />

7,0 %. Die IKB musste einen Rückgang der Erlöse aus Wasserlieferungen<br />

um 3,4 % hinnehmen. (TZ 13)<br />

Beim Kennwert Mitarbeiter je 100 km Leitungsnetz lag Klagenfurt<br />

um ein bis zwei Mitarbeiter über den Werten von Innsbruck und<br />

Villach. Bezogen auf den m 3 Wasser lagen in Klagenfurt die Energieaufwendungen<br />

in fünffacher Höhe von Villach und in zehnfacher<br />

Höhe von Innsbruck. (TZ 15)<br />

<strong>Der</strong> durchschnittliche Anteil <strong>des</strong> Verwaltungsaufwands an der<br />

Betriebsleistung war in der Stadt Villach am niedrigsten (2006:<br />

2,4 %). Bei der IKB lag dieser Wert deutlich höher (2006: 12,9 %).<br />

Bei der STW AG stieg der Anteil der Verwaltungsaufwendungen<br />

kontinuierlich an und lag 2006 mit 25,3 % weit über dem Wert der<br />

IKB. Die höheren Werte in den beiden Aktiengesellschaften resultierten<br />

vor allem aus der über Umlagen erfolgten innerbetrieblichen<br />

Leistungsverrechnung einer Vielzahl von Organisationseinheiten.<br />

(TZ 16)<br />

Aufgrund der günstigen Kostenstruktur und der hohen Wassertarife<br />

wies der Innsbrucker Wasserversorger die höchsten Rentabilitätskennzahlen<br />

aus. In Villach verbesserten sich die Rentabilitätskennzahlen;<br />

in Klagenfurt spiegelte sich auch in diesen Kennwerten<br />

die angespannte Finanzsituation wider. (TZ 17)<br />

Kalkulation der Tarife bzw. Entgelte<br />

<strong>Der</strong> Wasserversorger in Villach führte sowohl eine kostenrechnerische<br />

Überleitung der Aufwendungen als auch eine Istkostenkalkulation<br />

durch. Die beiden anderen Wasserversorger erstellten Plankostenrechnungen.<br />

(TZ 19)<br />

60 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Kurzfassung Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

Die in unterschiedlicher Höhe angesetzten kalkulatorischen Kosten<br />

(Villach 0,09 Mill. EUR, Klagenfurt 0,64 Mill. EUR, Innsbruck<br />

2,59 Mill. EUR) beeinfl ussten die jeweiligen Gesamtkosten wesentlich.<br />

(TZ 20)<br />

Eine rund vier Millionen österreichische Verbraucher repräsentierende<br />

Erhebung ermittelte für das Jahr 2004 einen durchschnittlich<br />

gewichteten Wassertarif von 1,08 EUR je m 3 . Demgegenüber<br />

lag der Tarif in Villach im Jahr 2006 mit 0,97 EUR je m 3 darunter;<br />

der Tarif lag in Klagenfurt mit 1,16 EUR je m 3 sowie in Innsbruck<br />

mit 1,29 EUR je m 3 darüber. (TZ 21)<br />

Von den drei überprüften Städten bestimmte nur der Villacher<br />

Gemeinderat die Wassertarife; in Klagenfurt und in Innsbruck wurden<br />

die Wassertarife nicht mehr vom Gemeinderat beschlossen, sondern<br />

von den Organen der Aktiengesellschaften festgelegt. Dementsprechend<br />

war die Rechtsstellung der Wasserbezieher bezüglich der<br />

Tarife (z.B. Auskunftsrechte, Rechtsschutz) unterschiedlich ausgeprägt.<br />

Die Verantwortung der Gemeinde für die Gewährleistung der<br />

Wasserversorgung als Dienstleistung der kommunalen Daseinsvorsorge<br />

kann jedoch nicht ausgelagert werden. (TZ 7, 21)<br />

Überschüsse aus den Einnahmen aus Wassertarifen verwendeten die<br />

IKB zur Abdeckung von Abgängen aus dem Bereich Bäder. <strong>Der</strong> RH<br />

hielt die Quersubventionierung in Form der Verwendung der hohen<br />

Überschüsse aus der Wasserversorgung für die Abgänge im Bäderbereich<br />

der IKB für problematisch. (TZ 21)<br />

Versorgungssicherheit und Betriebsführung<br />

Die ab 1990 alle fünf Jahre durchzuführende Fremdüberwachung<br />

führte die Stadt Villach zeitgerecht durch. Die beiden Wasserversorger<br />

in Klagenfurt und in Innsbruck setzten den gesetzlichen Auftrag<br />

hingegen nicht termingerecht um. (TZ 23)<br />

Die Richtlinien <strong>des</strong> ÖVGW sahen einen Richtwert für den prozentuellen<br />

Wasserverlust von 12 % vor. Nach Handbüchern der Wasserversorgungstechnik<br />

waren Wasserverluste von 1 % bis 5 % bei<br />

Neuanlagen und von 5 % bis 10 % bei Altanlagen tolerierbar. <strong>Der</strong><br />

Referenzwert für Wasserverluste in Deutschland betrug 7,3 % und<br />

galt als niedrigster in Europa. Die drei Wasserversorger führten<br />

jährlich Maßnahmen zur Überwachung ihres Wasserleitungsnetzes<br />

durch. (TZ 24)<br />

Kärnten 2009/9 61


Kurzfassung<br />

Die Wasserverluste im Villacher Wasserleitungsnetz lagen 2004 und<br />

2005 über 12 %, 2006 unter 10 %. Die Wasserverluste in Klagenfurt<br />

lagen 2004 bis 2006 über 11 % bzw. 13 %. Die Wasserverluste<br />

in Innsbruck lagen 2006 mit 4,6 % weit unter dem Referenzwert<br />

von Deutschland. (TZ 24)<br />

Die durchschnittlichen Erneuerungsraten der Haupt– und Versorgungsleitungen<br />

lagen in Villach (2006: 0,70 %) und Klagenfurt<br />

(2006: 0,64 %) weit unter dem internationalen Vergleichswert von<br />

1,5 % bis 2 %. In Innsbruck betrugen sie 2006 0,96 %. (TZ 25)<br />

An Kosten für Straßeninstandsetzungen nach Leitungsverlegungen<br />

verrechnete die Stadt Villach ihrem Wasserwerk pauschal<br />

rd. 200.000 EUR jährlich. In Klagenfurt hatte der Wasserversorger<br />

383.000 EUR (2006) zu bezahlen. Innsbruck verrechnete hiefür<br />

die auch beim Magistrat anfallenden Kosten an den Wasserversorger.<br />

(TZ 26)<br />

Wasserschutzrücklage<br />

In Klagenfurt wurde die Wasserschutzrücklage auch für Investitionen<br />

verwendet, die in keinem Zusammenhang mit dem Schutz <strong>des</strong><br />

Grundwassers standen. (TZ 27)<br />

62 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

Kenndaten zur Wasserversorgung in Villach, Klagenfurt und Innsbruck<br />

Rechtsträger Stadt Villach<br />

Stadtwerke Klagenfurt Aktiengesellschaft<br />

Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft<br />

Rechtsgrundlagen Wasserrechtsgesetz 1959, BGBl. Nr. 215/1959 i.d.g.F.<br />

Trinkwasserverordnung, ÖNORM B 2539<br />

Finanzverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 45/1948 i.d.g.F.<br />

Finanzausgleichsgesetz, BGBl. I Nr. 3/2001 i.d.F. I Nr. 73/2003 und<br />

I Nr. 156/2004 i.d.F. I Nr. 2/2007<br />

Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetz 1997 – K–GWVG,<br />

LGBl. Nr. 107/1997<br />

Villacher Stadtrecht 1998, LGBl. Nr. 69/1998 i.d.F. Nr. 12/2004<br />

2004 2005 2006 2007 2) 2008 2)<br />

Wassertarif in EUR pro m 3<br />

Villach 0,88 0,92 0,97 1,02 1,02<br />

Klagenfurt 1,13 1,16 1,16 1,16 1,16<br />

Innsbruck 1,29 1,29 1,29 1,29 1,32<br />

Betriebsleistung in Mill. EUR<br />

Villach 4,61 4,70 5,04 5,18 5,13<br />

Klagenfurt 10,94 11,22 12,28 12,87 10,63<br />

Innsbruck 13,93 14,27 13,50 13,15 13,60<br />

EGT 1)<br />

Villach 0,14 – 0,06 0,44 0,47 0,45<br />

Klagenfurt – 0,32 – 2,81 – 3,30 – 1,22 – 1,76<br />

Innsbruck 3,63 4,39 3,96 3,81 3,36<br />

Personalstand Anzahl<br />

Villach 41 36 33 31 30<br />

Klagenfurt 69 77 76 57 50<br />

Innsbruck 32 31 32 32 32<br />

1) Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

2) Daten laut Angaben der überprüften Stellen<br />

Kärnten 2009/9 63


Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1 <strong>Der</strong> RH überprüfte von September 2007 bis Jänner 2008 die Wasserversorgung<br />

in der Stadt Villach sowie in den Lan<strong>des</strong>hauptstädten Klagenfurt<br />

am Wörthersee und Innsbruck. Überprüfter Zeitraum waren<br />

die Jahre 2004 bis 2006. Die Schlussbesprechungen fanden im Jänner<br />

und Februar 2008 statt.<br />

Das Ziel der Überprüfung war der Vergleich der unterschiedlich gestalteten<br />

und organisierten Wasserversorgung in den drei Städten.<br />

Prüfungsinhalte waren die Organisation der Wasserversorgung, die<br />

fi nanzielle Lage der Wasserversorger, die Versorgungssicherheit und<br />

die Angemessenheit der Gebühren (Entgelte).<br />

In Villach erfolgte die Wasserversorgung der Bevölkerung durch die<br />

Stadt selbst in Form eines Eigenbetriebs (Wasserwerk).<br />

Im Jahr 2000 wurde das bis dahin als Eigenbetrieb der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

geführte Klagenfurter Wasserwerk in die neu gegründete Stadtwerke<br />

Klagenfurt Aktiengesellschaft (STW AG) eingebracht, die sich<br />

zur Gänze im Eigentum der Stadt befand. Im Jahr 2006 verkaufte die<br />

STW AG die bis dahin in ihrem Alleineigentum stehende AQUAssist<br />

Wasser Service GmbH im Rahmen einer strategischen Kooperation<br />

mehrheitlich an den Veolia Konzern, der Dienstleistungen für Wasserversorger<br />

anbietet.<br />

Die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck hatte ihr Wasserwerk im Jahr 1994 an<br />

die neu gegründete, zur Gänze in ihrem Eigentum befi ndliche Innsbrucker<br />

Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft (IKB) verkauft. Die TIWAG–<br />

Tiroler Wasserkraft AG erwarb 2002 ein Viertel und 2006 ein weiteres<br />

Viertel der Aktien der IKB, so dass der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck<br />

letztendlich ein Anteil von 50 Prozent plus einer Aktie an der IKB verblieb.<br />

Die beiden Eigentümer der IKB betrieben gemeinsam die Wasser<br />

Tirol – Wasserdienstleistungs–GmbH.<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte demgemäß die Gebarung der Stadt Villach, der<br />

STW AG und der IKB hinsichtlich der Wasserversorgung.<br />

Die strategischen Kooperationen der STW AG und der IKB waren nicht<br />

Gegenstand der Gebarungsüberprüfung <strong>des</strong> RH.<br />

Zu dem im Februar 2009 übermittelten Prüfungsergebnis nahmen die<br />

STW AG, die IKB und die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck im März 2009<br />

und die Stadt Villach im Mai 2009 Stellung. <strong>Der</strong> RH erstattete gegenüber<br />

der IKB im Juli 2009 seine Gegenäußerung.<br />

64 Kärnten 2009/9


Benchmarking<br />

(Studie zur Kennwertermittlung)<br />

Kärnten<br />

2.1 (1) Seit 2003 bestand — aufbauend auf früheren Studien — das mehrstufi<br />

ge Projekt Benchmarking und Best Practices in der österreichischen<br />

Wasserversorgung.<br />

Im Jahr 2005 hatten unter 69 Wasserversorgern auch jene in Villach,<br />

Klagenfurt und Innsbruck an diesem Projekt teilgenommen. Die Projektteilnehmer<br />

versorgten etwa 50 % der Einwohner in Österreich. <strong>Der</strong><br />

Vergleich umfasste mehr als 75 Kennwerte, wobei nicht nur ökonomische<br />

Werte, sondern auch die Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit<br />

sowie der Grad der Aufgabenerfüllung untersucht wurden.<br />

Ziel der nunmehrigen Studie war es, den Wasserversorgern eine Standortbestimmung<br />

zu ermöglichen.<br />

Es war vorgesehen, die Vergleichsstudie im Jahr 2008 und in der Folge<br />

in dreijährigen Abständen zu wiederholen.<br />

(2) <strong>Der</strong> RH erhob bei den drei von ihm überprüften Wasserversorgern<br />

auch für die Jahre 2005 und 2006 einzelne gebarungsrelevante Kennwerte,<br />

um vergleichende Aussagen treffen zu können.<br />

Die STW AG konnte diese betriebswirtschaftlichen Daten für 2005 und<br />

2006 erst nach der Überprüfung durch den RH an Ort und Stelle vorlegen.<br />

Dabei übermittelte sie auch Kennwerte für das Jahr 2004, die<br />

von den in der Studie für das selbe Jahr ausgewiesenen Werten teilweise<br />

stark abwichen. Dies wurde mit der nachträglichen Berücksichtigung<br />

von Sondereffekten in den Rechenwerken begründet.<br />

2.2 <strong>Der</strong> RH beurteilte die Teilnahme der drei von ihm überprüften Wasserversorger<br />

an der Studie für zweckmäßig, weil diese aus der Standortbestimmung<br />

und dem Betriebsvergleich Hinweise zur Verbesserung<br />

ihrer Leistungserbringung gewinnen konnten.<br />

Den Vorteilen eines derartigen Betriebsvergleichs, nämlich<br />

— der Analyse von festgestellten Schwachstellen und Stärkefeldern,<br />

— verbesserter Entscheidungsgrundlagen,<br />

— dem interkommunalen bzw. überbetrieblichen Informations– und<br />

Wissensaustausch,<br />

— einem erhöhten Kostenbewusstsein sowie<br />

— der Möglichkeit, vom Besten zu lernen,<br />

Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

Kärnten 2009/9 65


Benchmarking<br />

(Studie zur Kennwertermittlung)<br />

Grundlagen der Wasserversorgung<br />

Rechtliche<br />

Grundlagen<br />

standen auch mögliche Nachteile gegenüber. Diese lagen etwa in einer<br />

unzureichenden Berücksichtigung von gemeinde– bzw. betriebsspezifi<br />

schen Gegebenheiten oder einer mangelnden Vergleichbarkeit der<br />

reinen Zahlen.<br />

<strong>Der</strong> RH wies daher darauf hin, dass für die Aussagekraft solcher Vergleiche<br />

gesicherte Kennwerte und Berechnungen erforderlich sind, die<br />

auch einer nachträglichen Überprüfung standhalten. Er empfahl daher<br />

den drei Wasserversorgern, weiterhin am Projekt Benchmarking für<br />

das Jahr 2008 teilzunehmen, um weitere Erkenntnisse über die Entwicklung<br />

ihrer Betriebe seit 2004 nutzen zu können.<br />

2.3 Die STW AG erläuterte in ihrer Stellungnahme, dass die wesentliche<br />

Veränderung der Bewertungsannahmen im Bereich Sozialkapital ab<br />

dem Geschäftsjahr 2005 auch wesentlichen Einfl uss auf die betriebswirtschaftlichen<br />

Zahlen im Benchmark der Österreichischen Vereinigung<br />

für das Gas– und Wasserfach (ÖVGW) gehabt habe. Weiters seien<br />

die betriebswirtschaftlichen Zahlen mit jenen betreffend den „Wasserverband<br />

Klagenfurt – St. Veit“ sowie mit jenen betreffend die Wasserschutzrücklage<br />

in eine für die Vergleiche mit den beiden anderen Städten<br />

geeignete Form zu bringen gewesen.<br />

<strong>Der</strong> Empfehlung <strong>des</strong> RH, sich bei zukünftigen Benchmarking–Projekten<br />

<strong>des</strong> ÖVGW weiter zu beteiligen, wolle die STW AG nachkommen.<br />

Laut Stellungnahme der IKB sei diese der Empfehlung <strong>des</strong> RH bereits<br />

nachgekommen und habe im Geschäftsjahr 2008 am Benchmarking<br />

der ÖVGW teilgenommen.<br />

3.1 (1) Das Wasserrechtsgesetz 1959 stellt die wesentliche rechtliche Grundlage<br />

für eine nachhaltige und hygienisch einwandfreie Wasserversorgung<br />

auf Bun<strong>des</strong>ebene dar. Im Jahr 2003 wurde es zur Umsetzung der<br />

Wasserrahmenrichtlinie <strong>des</strong> Europäischen Parlaments und <strong>des</strong> Rats der<br />

EU novelliert.<br />

Das Wasserrechtsgesetz ermächtigte die Länder mit Lan<strong>des</strong>gesetz<br />

— zur Wahrung der Interessen von gemeinnützigen öffentlichen Wasserversorgern<br />

—, einen Anschlusszwang vorzusehen. Dieser verpfl ichtete<br />

den einzelnen Bürger, sich an eine öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage<br />

anzuschließen.<br />

66 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Grundlagen der Wasserversorgung Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

(2) In Kärnten besteht mit dem Gemeindewasserversorgungsgesetz 1997 –<br />

K–GWVG auch ein Lan<strong>des</strong>gesetz, das die kommunale Wasserversorgung<br />

regelt, soweit sie von Gemeinden oder von gemeinnützigen<br />

öffentlichen Unternehmen unter Gemeindebeteiligung betrieben wird.<br />

Dabei sieht es hoheitliche Handlungsformen der Gemeinde vor und<br />

enthält Ermächtigungen zur Einhebung von Gebühren. Im K–GWVG<br />

sind ein Anschlusszwang und eine grundlegende Versorgungspfl icht<br />

verankert. <strong>Der</strong> Gemeinderat hat durch Verordnung den Versorgungsbereich<br />

zu bestimmen.<br />

(3) In Villach legte der Gemeinderat entsprechend dem K–GWVG durch<br />

Verordnung vom 1. Juni 2004 den Versorgungsbereich fest. Die Wasserversorgung<br />

der Bevölkerung war damit im Wesentlichen öffentlich–rechtlich<br />

organisiert.<br />

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bestand die Verpfl ichtung,<br />

aber auch das Recht, die Grundstücke und baulichen Anlagen an<br />

die Gemeindeversorgungsanlage anzuschließen und daraus den Bedarf<br />

an Trink– und Nutzwasser zu decken. Eine Einstellung der Wasserversorgung<br />

wurde grundsätzlich nicht vorgenommen.<br />

(4) In Klagenfurt erließ der Gemeinderat keine Verordnung, die den<br />

Versorgungsbereich gemäß K–GWVG festlegte. Die Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

hatte bereits vor der Ausgliederung ihrer Stadtwerke die Bevölkerung<br />

auf privatrechtlicher Grundlage mit Wasser versorgt. Diese Vorgangsweise<br />

war vom RH anlässlich einer Gebarungsüberprüfung im<br />

Jahr 1989 nach der damaligen Rechtslage als nicht gesetzeskonform<br />

angesehen worden.<br />

Durch die Einbringung <strong>des</strong> Wasserwerks in die STW AG änderte sich<br />

die privatrechtliche Abwicklung der städtischen Wasserversorgung<br />

nicht.<br />

Die STW AG wurde mit ihrer Gründung im Jahr 2000 im Rahmen der<br />

Satzung verpfl ichtet, insbesondere die Aufgaben der Allgemeinversorgung<br />

im Versorgungsgebiet der Lan<strong>des</strong>hauptstadt unter Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> Äquivalenzprinzips 1) fortzuführen. Auch durch ihre Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen verpfl ichtete sich die STW AG, jedermann<br />

mit Wasser zu versorgen, wobei ihrer Ansicht nach kein Anschlusszwang<br />

bestand, weil „die öffentliche Wasserversorgung nicht in Form<br />

eines Gebietsmonopols erfolgte, sondern rechtlich nur auf dem Wasserlieferungsvertrag<br />

beruht“.<br />

1) Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zufolge, hat die Höhe einer Gebühr zur<br />

Leistung einer Gemeindeeinrichtung äquivalent zu sein.<br />

Kärnten 2009/9 67


Grundlagen der Wasserversorgung<br />

Sie behielt sich die Einstellung der Wasserversorgung in ihren Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen vor, wenn der Abnehmer gegen diese<br />

Bedingungen oder gegen sonstige vertragliche Verpfl ichtungen zuwiderhandelt.<br />

(5) In Tirol bestand keine entsprechende lan<strong>des</strong>gesetzliche Regelung. In<br />

Innsbruck waren der Anschlusszwang und das Anschlussrecht bis zum<br />

1. Jänner 2008 durch eine ortspolizeiliche Verordnung <strong>des</strong> Gemeinderats<br />

geregelt. Weiters hatte diese Verordnung die rechtlichen und<br />

technischen Rahmenbedingungen für den Abschluss von Kundenverträgen<br />

geregelt.<br />

Da die IKB diese Regelungen in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

selbst erlassen wollte, hob der Gemeinderat die Wasserleitungssatzung<br />

ersatzlos auf. Damit entfi elen auch Anschlusszwang<br />

und Anschlussrecht. Allerdings anerkannte die IKB in Bezug auf ihre<br />

Trinkwasserversorgungsanlage ihre natürliche Monopolstellung und<br />

damit ein allgemeines Anschlussrecht.<br />

Sie behielt sich die Einstellung der Wasserversorgung ab 1. Jänner 2008<br />

ausdrücklich vor, so z.B. bei Zahlungsverzug bereits ab zwei Monatsrechnungen.<br />

In diesem Fall deckte sie den Trinkwasserbedarf durch<br />

abgepacktes Trinkwasser, wobei sie argumentierte, „dass jeder Kunde<br />

seinen Trinkwasserbedarf auch durch Kauf von Mineralwässern und<br />

anderen Getränken unschwer decken könne, ohne auf Trinkwasser<br />

aus der Wasserleitung angewiesen zu sein. Eine allgemeine Versorgungsverpfl<br />

ichtung zur Aufrechterhaltung der Körperhygiene etc. ist<br />

der IKB nicht bekannt.“<br />

3.2 Nach Ansicht <strong>des</strong> RH war das K–GWVG weiterhin auf die Klagenfurter<br />

Wasserversorgung anzuwenden, weil in der Satzung und im Einbringungsvertrag<br />

die allgemeine Wasserversorgung nach dem Äquivalenzprinzip<br />

verankert war. <strong>Der</strong> RH wies auf das Fehlen einer Verordnung<br />

<strong>des</strong> Gemeinderats hinsichtlich <strong>des</strong> Versorgungsbereichs hin.<br />

In diesem Zusammenhang hielt der RH fest, dass einzelne Selbstversorger<br />

und kleine Wassergenossenschaften die natürliche Monopolstellung<br />

der Trinkwasserversorgungsanlage der STW AG nicht beeinfl ussten.<br />

Er empfahl der STW AG daher, ein Anschluss– und ein Versorgungsrecht<br />

der Klagenfurter Bevölkerung anzuerkennen.<br />

<strong>Der</strong> Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt empfahl der RH, dem K–GWVG entsprechend<br />

den Versorgungsbereich durch eine Verordnung <strong>des</strong> Gemeinderats<br />

festzulegen.<br />

68 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Grundlagen der Wasserversorgung Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

Daten zur Wasserversorgung;Verfügbarkeit<br />

von Wasser<br />

Da in Villach eine Verordnung zum K–GWVG bestand, sah der RH<br />

die öffentliche Wasserversorgung als rechtlich am stärksten abgesichert<br />

an.<br />

In Innsbruck war die öffentliche Wasserversorgung nicht in einem<br />

Lan<strong>des</strong>gesetz und seit 1. Jänner 2008 nicht mehr in einer Verordnung<br />

<strong>des</strong> Gemeinderats verankert und auch nicht vertraglich mit der<br />

IKB vereinbart.<br />

Wegen der elementaren Bedeutung von Wasser beanstandete der RH<br />

die Begründung für den Fall einer Einstellung der Wasserversorgung<br />

in Innsbruck. Er wies darauf hin, dass aus gesundheitlichen Gründen<br />

eine Min<strong>des</strong>tversorgung der Haushalte mit Trink– und Nutzwasser<br />

notwendig ist.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl den Städten Klagenfurt und Innsbruck, ihre beiden<br />

Wasserversorger auf die im Rahmen der Daseinsvorsorge gegebene Versorgungspfl<br />

icht hinzuweisen, um weiterhin eine entsprechende Versorgung<br />

sicherzustellen.<br />

3.3 Laut Stellungnahme der STW AG wäre ihr Eigentümer gefordert, eine<br />

Verordnung zum Versorgungsgebiet zu erlassen.<br />

Die IKB führte in ihrer Stellungnahme aus, dass sie die Trinkwasserversorgung<br />

als elementares Bedürfnis der Bevölkerung mit abgepacktem<br />

Trinkwasser auch im Falle einer Einstellung der Wasserversorgung<br />

sicherstelle. Die Versorgung mit Nutzwasser für Körperhygiene<br />

etc. werde ebenso wenig als lebenswichtig angesehen, wie die Versorgung<br />

mit Strom, Erdgas, Fernwärme etc.<br />

3.4 <strong>Der</strong> RH hielt eine Min<strong>des</strong>tvorsorge mit Trink– und Nutzwasser weiterhin<br />

für geboten.<br />

4.1 In nachfolgender Aufstellung werden wesentliche Daten <strong>des</strong> Jahres<br />

2006 zur Wasserversorgung der drei überprüften Städte dargestellt.<br />

Kärnten 2009/9 69


Grundlagen der Wasserversorgung<br />

Tabelle 1: Daten zur Wasserversorgung 2006<br />

Villach Klagenfurt Innsbruck<br />

Anzahl<br />

versorgte Bewohner 55.120 92.628 137.897<br />

Hausanschlüsse 8.860 17.336 11.923<br />

Hydranten 696 1.397 2.410<br />

in Mill. m 3<br />

Jahresbedarf an Trinkwasser 6,12 9,54 11,76<br />

in km<br />

Länge <strong>des</strong><br />

Trinkwasserleitungsnetzes 1) 421,5 760,5 451,1<br />

Länge <strong>des</strong> Leitungsnetzes<br />

je 1.000 Einwohner 7,64 8,21 3,27<br />

(1) In Villach betrug die Länge <strong>des</strong> Leitungsnetzes 7,64 km je 1.000<br />

versorgte Bewohner und in Klagenfurt 8,21 km. In Innsbruck bestand<br />

mit 3,27 km Leitungsnetz je 1.000 versorgte Bewohner die dichteste<br />

Versorgungsstruktur.<br />

(2) Das Wasserwerk der Stadt Villach versorgte im Jahr 2006 mehr als<br />

94 % der Stadtbewohner mit Trinkwasser; es speiste überdies Wasser<br />

in das Leitungsnetz anderer Wasserversorger ein.<br />

<strong>Der</strong> Jahresbedarf an Trinkwasser betrug 2006 in Villach 6,12 Mill. m 3 .<br />

Das Wasserdargebot aus dem Quellgebiet Obere Fellach am Fuße <strong>des</strong><br />

Karststockes Dobratsch machte 58 % <strong>des</strong> gesamten zur Verfügung stehenden<br />

Trinkwassers aus und deckte die laufende Trinkwasserversorgung<br />

in der Regel zu über 80 %. Diese Quellwässer verweilten lediglich<br />

einige Tage im Gebirge, womit eine erhöhte Gefahr zum raschen<br />

Eintrag von gefährlichen Stoffen in das Quellwasser verbunden war.<br />

Zudem hatte sich die Stadt Villach im Jahr 1991 das Nutzungsrecht der<br />

beim Tunnelausbau für die Karawankenautobahn angefahrenen Tunnelwässer<br />

gesichert und hielt 28,3 % der Anteile am Wasserverband<br />

70 Kärnten 2009/9<br />

in %<br />

Versorgungsgrad 94 98 100<br />

1) inkl. Zuleitungen zu den Hausanschlüssen


Kärnten<br />

Grundlagen der Wasserversorgung Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

Ossiacher See. Damit stand ihr die anteilige Nutzung der verbandseigenen<br />

Tiebelquelle zu. Zur Zeit der Überprüfung durch den RH bestand<br />

kein Bedarf an den beiden Wasserreserven, weshalb für deren Nutzung<br />

auch keine wasserrechtlichen Bewilligungen bestanden.<br />

Die Stadt Villach war Eigentümerin der drei für die öffentliche Wasserversorgung<br />

wichtigsten Quellen und Brunnen; sie hatte auch die<br />

diesbezüglichen Wasserrechte inne.<br />

(3) <strong>Der</strong> für die Trinkwasserversorgung von Klagenfurt zuständige<br />

Geschäftsbereich Wasser der STW AG bezog im Jahr 2006 etwa 95 %<br />

<strong>des</strong> benötigten Trinkwassers aus drei Grundwasservorkommen im<br />

Süden (Straschitz I+II), Norden (Zwirnawald) und Osten (Rain) der<br />

Lan<strong>des</strong>hauptstadt. Den Rest trugen eine Quelle und der Fremdwasserbezug<br />

aus einer Nachbargemeinde bei. Damit wurden 98 % der Einwohner<br />

Klagenfurts versorgt.<br />

<strong>Der</strong> Jahresbedarf an Trinkwasser betrug 2006 in Klagenfurt 9,54 Mill. m 3 .<br />

Zur Bedarfsdeckung wurden die vorhandenen Grundwasserressourcen<br />

zu knapp 60 % ausgeschöpft. Die engeren Brunnenschutzgebiete waren<br />

vom hochrangigen Straßennetz und der Bahn durchzogen. <strong>Der</strong> südlich<br />

gelegene Grundwasserkörper wies zudem eine geringe Überdeckung<br />

auf.<br />

Die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt und die STW AG verfügten weiters<br />

über Liegenschaften in den Karawanken an der Grenze zu Slowenien,<br />

aus denen Trinkwasser gewonnen werden konnte. Eine wasserrechtliche<br />

Bewilligung lag dazu nicht vor, jedoch erfolgten Untersuchungen<br />

über die Grundwasserströme und das Wasserdargebot.<br />

Ferner hielt die STW AG 16 von 22 Anteilen an dem 1978 gegründeten<br />

Wasserverband Klagenfurt – St. Veit an der Glan. Die Wassereinspeisung<br />

<strong>des</strong> aus den verbandseigenen Anlagen gewonnenen Trinkwassers<br />

in das Klagenfurter Trinkwassernetz erfolgte ab 2008.<br />

Die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt war Eigentümerin der Grundstücke<br />

bzw. Inhaberin der entsprechenden Wasserrechte geblieben. Sie hatte<br />

allerdings der STW AG ein unbefristetes, nicht übertragbares Fruchtgenussrecht<br />

bezüglich dieser Grundstücke eingeräumt.<br />

(4) In Innsbruck versorgte die IKB die Stadtbewohner zu 100 % mit<br />

Trinkwasser aus zwölf Quellvorkommen in den Bergen rund um die<br />

Lan<strong>des</strong>hauptstadt sowie aus dem Grundwasserfeld Höttinger Au, das<br />

zusammen mit weiteren Quellen als Ausfallsreserve und zur Abdeckung<br />

von Bedarfsspitzen diente.<br />

Kärnten 2009/9 71


Grundlagen der Wasserversorgung<br />

<strong>Der</strong> Jahresbedarf an Trinkwasser betrug 2006 in Innsbruck 11,76 Mill. m 3 ;<br />

die Tendenz war rückläufi g. Das gesamte zur Verfügung stehende Wasserdargebot<br />

belief sich in diesem Jahr auf 34,30 Mill. m 3 ; auch das<br />

Wasserdargebot war geringer als in den Vorjahren.<br />

Die in 1.140 m Seehöhe gelegene Quelle Mühlau mit einem Dargebot<br />

von 31,80 Mill. m 3 stellte das zentrale Standbein der Innsbrucker<br />

Wasserversorgung dar, weil sie im Regelfall über 90 % <strong>des</strong> benötigten<br />

Trinkwassers lieferte. Zusätzlich wurde es zur Erzeugung von<br />

5 % der in Innsbruck benötigten elektrischen Energie genutzt. Untersuchungen<br />

ergaben, dass ihre Wässer zwischen sieben und dreizehn<br />

Jahren im Berg verweilten, weswegen der Schutz <strong>des</strong> Wassers als sehr<br />

günstig eingestuft wurde.<br />

Die IKB hatte mit dem städtischen Wasserwerk auch die Grundstücke<br />

mit den Quellen und Brunnen mitgekauft. Soweit die Wasserrechte der<br />

Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck nicht ohnehin am Eigentum der entsprechenden<br />

Grundstücke hafteten, hatte sich die Lan<strong>des</strong>hauptstadt verpfl<br />

ichtet, diese Rechte treuhändisch für die IKB auszuüben.<br />

4.2 Im Zusammenhang mit der Dienstleistungsrichtlinie der EU wurde<br />

immer wieder eine Liberalisierung im Bereich der Wasserversorgung<br />

diskutiert. Daher wies der RH auf die wirtschaftliche Bedeutung hin,<br />

die mit dem Verfügungsrecht über Wasserreserven verbunden ist.<br />

Alle drei Wasserversorger verfügten über reichhaltige Trinkwasserressourcen.<br />

Die natürlichen Gegebenheiten waren jedoch unterschiedlich<br />

und wirkten sich auf die Gebarung der drei Wasserversorger aus.<br />

Während die Versorgung aus dem Grundwasser in Klagenfurt mit<br />

hohen Energiekosten verbunden war, konnte in Villach und in Innsbruck<br />

vorwiegend das Gefälle zur Verteilung <strong>des</strong> Trinkwassers genutzt<br />

werden. Zusätzlich wurde in Innsbruck die Höhenlage <strong>des</strong> größten<br />

Wasserdargebots zur Energiegewinnung genutzt.<br />

4.3 (1) Laut Stellungnahme der Stadt Villach habe sie aufgrund der<br />

bekannten Sensibilität <strong>des</strong> Einzugsgebiets verschiedenste Untersuchungsprojekte<br />

zum Karststock initiiert. <strong>Der</strong> geologisch bedingten<br />

Gegebenheit der geringen Durchgangszeit vom Infi ltrationsgebiet bis<br />

zum Quellaustritt sei mit entsprechenden Maßnahmen — wie z.B. dem<br />

Rückbau von Liftanlagen am Dobratsch, der Vorsorge–Desinfektion <strong>des</strong><br />

Quellwassers mittels UV–Bestrahlung, der Onlinemessung wesentlicher<br />

Qualitätsparameter — begegnet worden.<br />

72 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Grundlagen der Wasserversorgung Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

Sicherung der<br />

Wasserversorgung<br />

(2) Die STW AG betonte in ihrer Stellungnahme, dass — im Gegensatz<br />

zu den verglichenen Betrieben in Villach und Innsbruck — in Klagenfurt<br />

das gesamte Wasserdargebot gepumpt werden muss, was entsprechende<br />

Energiekosten verursache. Die nunmehrige Einspeisung aus dem<br />

Wasserverband Klagenfurt – St. Veit an der Glan bringe Stromkosteneinsparungen<br />

in Höhe von rd. 100.000 EUR, weil im Versorgungsgebiet<br />

Wölfnitz die Druckverstärkung wegfalle und sich die Pumpkosten<br />

bei den Gewinnungsanlagen in Klagenfurt verringert hätten.<br />

(3) Laut Stellungnahme der IKB bringe die Wasserkraftnutzung der<br />

Mühlauer Quelle für die Trinkwasserversorgung keine zusätzlichen<br />

Erlöse, weil die Bereiche Strom und Wasser innerhalb der IKB getrennte<br />

Geschäftsfelder darstellen würden und dem seinerzeitigen „Elektrizitätswerk<br />

Innsbruck“ ein selbstständiges Wasserbenutzungsrecht für<br />

die Wasserkraftnutzung aus den Mühlauer Quellen eingeräumt worden<br />

sei.<br />

5.1 (1) Die Stadt Villach trug 2002 zur Abtragung der am Dobratsch befi ndlichen<br />

Liftanlagen 1,13 Mill. EUR bei, um das Gebiet zugunsten qualitativ<br />

hochwertigen Trinkwassers aus den dort gelegenen, sensiblen<br />

Karstquellen zu schonen. Dies entsprach einer Empfehlung <strong>des</strong> RH aus<br />

dem Jahr 1997 (Reihe Kärnten 1997/1).<br />

Die Fassung der Karawankenquelle kostete die Stadt Villach 1992<br />

abzüglich eines nicht rückzahlbaren Zuschusses <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Kärnten<br />

29.500 EUR; für die verbandseigene Tiebelquelle übernahm sie anteilige<br />

Kosten von insgesamt 39.200 EUR.<br />

(2) Zum Schutz <strong>des</strong> für die Versorgung Klagenfurts wichtigen Grundwassers<br />

hatte der Gemeinderat von Klagenfurt 1984 einen Zuschlag<br />

zum Wassertarif beschlossen, der sich anfangs auf 0,036 EUR und<br />

zuletzt auf 0,240 EUR pro m 3 Trinkwasser belief.<br />

Mit den Einnahmen aus diesem Zuschlag erwarb die STW AG insbesondere<br />

im Zuge der Grundablösen für den Autobahnbau weitere<br />

Grundstücke in den Wasserschongebieten. Insgesamt fi elen für diese<br />

Liegenschaftsankäufe 5,51 Mill. EUR an. Zudem zahlte die STW AG<br />

an die in den Wasserschongebieten gelegenen landwirtschaftlichen<br />

Betriebe Entschädigungen für die eingeschränkte Nutzung ihrer Liegenschaften.<br />

Die auf privatwirtschaftlicher Basis vereinbarten Abgeltungen<br />

beliefen sich von 2004 bis 2006 auf 624.000 EUR.<br />

Insgesamt lagen sämtliche Werte für die Nitratbelastung weit unter<br />

dem Grenzwert. Die Nitratbelastung in den Wasserschongebieten Süd<br />

Kärnten 2009/9 73


Grundlagen der Wasserversorgung<br />

und Nord war gleich bleibend bis leicht sinkend. Im östlich von Klagenfurt<br />

gelegenen Grundwasservorkommen verdoppelte sich jedoch<br />

die Nitratbelastung seit dem Jahr 2000 nahezu, obwohl an die landwirtschaftlichen<br />

Betriebe dieses Schongebiets 59 % der gesamten Entschädigungsleistungen<br />

fl ossen.<br />

Die über die Jahre in den Karawanken angekauften, für eine Trinkwassergewinnung<br />

vorgesehenen Liegenschaften hatten ein Gesamtausmaß<br />

von 644 ha; sie wurden forstwirtschaftlich genutzt. Die Kosten<br />

für den Ankauf beliefen sich auf insgesamt 5,68 Mill. EUR. <strong>Der</strong><br />

Aufwand für geologische Untersuchungen dieses Gebiets betrug von<br />

2004 bis 2006 knapp 400.000 EUR.<br />

(3) In Innsbruck fi elen erwähnenswerte Entschädigungsansprüche beim<br />

Grundwasserfeld Höttinger Au an, für das ab dem Jahr 1980 wasserrechtliche<br />

Bewilligungen erwirkt wurden. Bisher fi elen dafür sowohl<br />

einmalige als auch jährlich laufende Ausgaben von rd. 620.000 EUR<br />

an.<br />

Ende 2004 erarbeitete die IKB ein Trinkwasservorsorgekonzept. Sie<br />

sorgte dabei für einen — als eher unwahrscheinlich angenommenen<br />

— Ausfall <strong>des</strong> zentralen Wasserdargebots der Quelle Mühlau durch<br />

technische Maßnahmen im Leitungsnetz vor. Aus dem verbleibenden<br />

Wasserdargebot würden dadurch etwa 85 % <strong>des</strong> im Regelfall benötigten<br />

Trinkwassers verfügbar sein. <strong>Der</strong> restliche Bedarf könnte aus<br />

dem Netz der Stadtgemeinde Hall über bestehende Leitungen eingespeist<br />

werden.<br />

(4) Alle drei Wasserversorger verfügten über Fernwirkanlagen zur Steuerung<br />

und Überwachung der Wasserversorgung. Diese Anlagen führten<br />

den Betrieb weitgehend automatisch.<br />

Bei allen drei Wasserversorgern waren Anweisungen und Maßnahmen<br />

für Störungsbehebungen und für die Trinkwassernotversorgung festgelegt.<br />

Ebenso bestanden Überlegungen und Konzepte für die Bewältigung<br />

von Notfällen. Dabei stellten die dazu entwickelten Maßnahmenpläne<br />

auf die bei einzelnen Wasserversorgern bestehenden, realistischen<br />

Bedrohungsszenarien ab (z.B. den Ausfall wichtiger Quell– und Grundwassergebiete<br />

infolge Verschmutzung).<br />

5.2 (1) In Bezug auf die Versorgungssicherheit der Stadt Villach wies der<br />

RH darauf hin, dass die laufende Trinkwasserversorgung der Stadt<br />

zu mehr als 80 % aus sensiblen Karstquellen (Obere Fellach) erfolgte,<br />

deren eventueller längerfristiger Ausfall zu berücksichtigen war.<br />

74 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Grundlagen der Wasserversorgung Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

(2) Die Wasserversorgung in Klagenfurt war in hohem Maße von<br />

Grundwasser abhängig. Insbesondere durch das die Wasserschongebiete<br />

durchziehende hochrangige Straßen– und Bahnnetz und durch<br />

die teilweise geringe Überdeckung <strong>des</strong> Grundwasserkörpers musste<br />

auch ein längerfristiger Ausfall durch Kontamination als realistisches<br />

Szenario angenommen werden. Mit dem ab 2008 zusätzlich verfügbaren<br />

Trinkwasser aus dem Wasserverband Klagenfurt – St. Veit an<br />

der Glan stand aber ein reiches Angebot zur Verfügung.<br />

In Bezug auf die Höhe der an die Landwirtschaft geleisteten Entschädigungen<br />

in den östlich von Klagenfurt gelegenen Wasserschongebieten,<br />

wofür die Bezieher einen Zuschlag zum Wassertarif leisteten, verwies<br />

der RH auf die seit 2000 angestiegenen Nitratwerte. Er empfahl<br />

der Lan<strong>des</strong>hauptstadt bzw. der STW AG, auf die konsequente Durchsetzung<br />

und Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschreibungen in den<br />

Schutz– bzw. Schongebieten hinzuwirken.<br />

(3) In Innsbruck müsste bei Ausfall <strong>des</strong> zentralen Dargebots Trinkwasser<br />

zugekauft werden. Die Wahrscheinlichkeit eines gänzlichen Ausfalls<br />

war jedoch infolge der geologischen Gegebenheiten gering. Auch<br />

böte die lange Verweildauer <strong>des</strong> Wassers im Untergrund ausreichend<br />

Zeit, entsprechend zu reagieren.<br />

(4) Die zur Steuerung und Überwachung der Betriebsanlagen installierten<br />

Systeme waren zweckmäßig und boten einen geeigneten Schutz<br />

der Anlagen.<br />

5.3 Laut Stellungnahme der Stadt Villach sei mit der vorhandenen „Ausfallsbedarfsdeckung“<br />

von weit über 100 % sichergestellt, dass auch<br />

bei Ausfall der größten Ressource der Spitzenbedarf im Versorgungsgebiet<br />

abgedeckt werden könne. Außerdem bestehe mit der vorgehaltenen<br />

Trinkwasser–Paketiermaschine eine zusätzliche Sicherheit im<br />

Krisenfall. Die Ressourcensicherheit für die Villacher Wasserversorgung<br />

sei gewährleistet.<br />

Die STW AG teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass rd. 59 % der Entschädigungszahlungen<br />

für den Grundwasserschutz im Bereich Klagenfurt–Ost<br />

anfallen würden. Weiters habe sich die Nitratsituation laut<br />

den Kontrollberichten <strong>des</strong> Umweltbüros Klagenfurt stabilisiert. Außerdem<br />

sei durch das neue Nutzungskonzept unter Einbindung <strong>des</strong> vom<br />

Wasserverband Klagenfurt – St. Veit an der Glan bezogenen Wassers<br />

die Grundwasserentnahme im Bereich Klagenfurt–Ost zurückgenommen<br />

worden.<br />

Kärnten 2009/9 75


Grundlagen der Wasserversorgung<br />

Zielvorgaben<br />

6.1 (1) In Villach beschloss der Gemeinderat für 2001 bis 2006 sowie für<br />

2005 bis 2010 mittelfristige Maßnahmenpläne für das Wasserwerk.<br />

Diese Maßnahmenpläne defi nierten auch Ziele betreffend die Qualität<br />

der Wasserlieferungen, die Sicherheit und Effi zienz der Versorgung<br />

sowie die Substanzerhaltung der Anlagen. Evaluierungen dieser Zielvorgaben<br />

nahm der Gemeinderat nicht vor.<br />

(2) Für die STW AG fand der RH keine verbindlichen längerfristigen<br />

Zielvorgaben der Lan<strong>des</strong>hauptstadt oder <strong>des</strong> Aufsichtsrats für den Wasserversorgungsbetrieb<br />

vor.<br />

Nach der Geschäftsordnung <strong>des</strong> Aufsichtsrats war für die Festlegung<br />

allgemeiner Grundsätze der Geschäftspolitik <strong>des</strong>sen Zustimmung vorgesehen.<br />

(3) Auch in Innsbruck fand der RH keine verbindlichen längerfristigen<br />

Zielvorgaben der Eigentümers oder <strong>des</strong> Aufsichtsrats der IKB für den<br />

Wasserversorgungsbetrieb vor. In der Satzung war eine Zweckbestimmung<br />

enthalten, wonach die Unternehmenstätigkeit der Gewinnerzielung,<br />

den Bedürfnissen der Bewohner und dem Umweltschutz Rechnung<br />

zu tragen hat.<br />

6.2 (1) <strong>Der</strong> RH wertete die in den Maßnahmenplänen enthaltenen Zielvorgaben<br />

für die Villacher Wasserversorgung positiv. Er empfahl jedoch<br />

der Stadt Villach, die Zielerreichung auch zu evaluieren und hiefür<br />

verstärkt Kennwerte bzw. Vergleiche mit anderen Wasserversorgern<br />

heranzuziehen.<br />

(2), (3) In Bezug auf die STW AG und die IKB wies der RH auf die fehlenden<br />

verbindlichen längerfristigen Zielvorgaben der Lan<strong>des</strong>hauptstädte<br />

Klagenfurt und Innsbruck hin. Diese wären vom jeweiligen<br />

Aufsichtsrat als Interessenvertreter <strong>des</strong> Eigentümers festzulegen und<br />

regelmäßig zu evaluieren.<br />

6.3 (1) Laut Stellungnahme der Stadt Villach erfolge die Evaluierung der<br />

Zielerreichung der beschlossenen Maßnahmen mit dem jährlichen<br />

Betriebsbericht. Zukünftig werde sie vor einer Neuformulierung <strong>des</strong> mittelfristigen<br />

Ziel– und Maßnahmenplans die Zielerreichung <strong>des</strong> jeweils<br />

bislang gültigen mittelfristigen Plans in einem <strong>Bericht</strong> an den Gemeinderat<br />

vorlegen. Über den Umsetzungsgrad von Teilmaßnahmen werde<br />

der zuständige Fachausschuss ab 2009 im jährlichen Betriebsbericht<br />

informiert werden.<br />

(2) Die STW AG wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass grundsätzliche<br />

Zielvorgaben <strong>des</strong> Eigentümers — wie z.B. die Allgemeinver-<br />

76 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Grundlagen der Wasserversorgung Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

Organisation, Kundenbeziehungen<br />

Organe<br />

sorgung mit Wasser im Versorgungsgebiet der Lan<strong>des</strong>hauptstadt unter<br />

Berücksichtigung <strong>des</strong> Äquivalenzprinzips — in der Präambel zur Satzung<br />

festgeschrieben seien. Darüber hinausgehende Zielvorgaben habe<br />

der Eigentümer nicht erlassen.<br />

(3) Laut Stellungnahme der IKB beinhalte die Satzung neben der vom<br />

RH angeführten Zweckbestimmung auch Bestimmungen über den sparsamen<br />

Einsatz von Ressourcen, eine nachhaltige Entwicklung sowie<br />

die Wahrnehmung der Versorgungssicherheit für die Gesamtheit der<br />

Betriebszweige. Da die Aufgabe von Geschäftszweigen nur nach Genehmigung<br />

durch den Aufsichtsrat vorgenommen werden dürfe, sei der<br />

Unternehmensgegenstand der Gewinnung, Verteilung und Verwertung<br />

von Wasser im Rahmen <strong>des</strong> Aktienrechts hinreichend determiniert.<br />

Auch erscheine im Hinblick auf die satzungsgemäße Verpfl ichtung <strong>des</strong><br />

Unternehmens, den Bedürfnissen und Interessen der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

Innsbruck und ihrer Bewohner zu dienen, eine weitergehende Determinierung<br />

von operativen Zielen durch den Eigentümer weder erforderlich<br />

noch aktienrechtlich ohne weiteres möglich.<br />

6.4 <strong>Der</strong> RH blieb bei seiner Ansicht, dass die Satzung für sich genommen<br />

nicht als Handlungsrichtschnur ausreicht. Dafür sind konkrete, messbare<br />

Zielvorgaben und Prioritätensetzungen erforderlich.<br />

7.1 (1) In Villach waren der Gemeinderat, der Ausschuss <strong>des</strong> Gemeinderats<br />

für die städtischen Betriebe und Unternehmen, der Stadtsenat, der<br />

Bürgermeister und das zuständige Mitglied <strong>des</strong> Stadtsenats mit Angelegenheiten<br />

der Wasserversorgung befasst. Neben dem Wasserwerk<br />

besorgten auch Bedienstete <strong>des</strong> Magistrats Aufgaben der Wasserversorgung.<br />

Einzelne Aufgaben waren auch ausgelagert.<br />

(2) In Klagenfurt oblagen die Aufgaben der Wasserversorgung dem<br />

Vorstand und dem Aufsichtsrat der STW AG, die — soweit einzelne<br />

Aufgaben nicht ausgelagert waren — dafür das Personal der STW AG<br />

einsetzten.<br />

(3) In Innsbruck oblagen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der IKB<br />

die Aufgaben der Wasserversorgung. Soweit diese Aufgaben nicht ausgelagert<br />

waren, wurden dafür sowohl Bedienstete der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

Innsbruck als auch der IKB eingesetzt. Eine systematische Auslagerung<br />

größerer Teile <strong>des</strong> Versorgungsbetriebs war nicht geplant.<br />

Kärnten 2009/9 77


Organisation, Kundenbeziehungen<br />

Vorschreibungsbedingungen<br />

Mahnwesen;<br />

Zahlungsrückstände<br />

7.2 <strong>Der</strong> RH hielt fest, dass in Villach auch die Organe der Stadt mit Aufgaben<br />

der Wasserversorgung befasst und z.B. für die Tarifgestaltung<br />

verantwortlich waren, während es in Klagenfurt und Innsbruck die<br />

Organe der Aktiengesellschaften waren. Er wies darauf hin, dass die<br />

Verantwortung der Gemeinde für die Gewährleistung von Dienstleistungen<br />

der Daseinsvorsorge, wie der Wasserversorgung, letztlich nicht<br />

ausgelagert werden kann (siehe dazu TZ 21).<br />

8.1 Die Vorschreibung der Gebühren bzw. Entgelte erfolgte in allen drei<br />

Städten getrennt nach Wasseranschluss– und Wasserbezugsbeiträgen.<br />

Die Stadt Villach nutzte weder die Möglichkeit von Vorauszahlungen<br />

noch von Sicherstellungen.<br />

8.2 <strong>Der</strong> RH empfahl der Stadt Villach, die Möglichkeit von Vorauszahlungen<br />

und Sicherstellungen zu nutzen, um allfällige hohe Außenstände<br />

und Zinsen sowie das Risiko von langwierigen Eintreibungsverfahren<br />

zu vermeiden.<br />

8.3 Laut Stellungnahme der Stadt Villach werde sie die Anregung <strong>des</strong> RH,<br />

Sicherstellungen für die Entrichtung der Wasseranschlussbeiträge zu<br />

verlangen, insbesondere für Bauträger prüfen.<br />

9.1 Die STW AG und die IKB verfügten über ein gut organisiertes und gut<br />

funktionieren<strong>des</strong> Mahnwesen.<br />

Das Mahnsystem der Stadt Villach wies drei Mahnstufen auf. Je Mahnstufe<br />

wurden Mahnungen mehrmals verschickt. So war festzustellen,<br />

dass etwa die erste Mahnung zweimal, die zweite viermal und die<br />

dritte viermal verschickt wurden. Exekutionen waren jährlich viermal<br />

durchzuführen. Bis zur Einleitung der Exekution vergingen in einigen<br />

Fällen mehrere Jahre.<br />

9.2 <strong>Der</strong> RH empfahl, das Mahnwesen der Stadt Villach neu zu organisieren,<br />

um auftretende Außenstände rascher einzubringen.<br />

9.3 Laut Stellungnahme der Stadt Villach habe es sich bei den vom RH<br />

anführten Fällen um begründbare Einzelfälle gehandelt. Mehrmalige<br />

Mahnungen seien wegen einer unrichtigen Softwareeinstellung erfolgt,<br />

die mittlerweile vom Lieferanten behoben worden sei.<br />

78 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Organisation, Kundenbeziehungen Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

Finanzgebarung<br />

Vermögenslage,<br />

Bilanzkennzahlen<br />

10.1 (1) Zur Zeit der Überprüfung an Ort und Stelle betrugen die Zahlungsrückstände<br />

bei den von der Stadt Villach eingehobenen Anschlussbeiträgen<br />

594.000 EUR. <strong>Der</strong> gesamte Außenstand der STW AG (Anschlusskostenbeitrag,<br />

Herstellungskosten und Wasserbezugsbeiträge) machte<br />

212.000 EUR aus. Hinsichtlich der Anschlusskostenbeiträge und der<br />

Herstellungskosten lagen die Außenstände der IKB bei 182.000 EUR.<br />

(2) Die Außenstände an Wasserbezugsgebühren der Stadt Villach gegenüber<br />

ihrem Wasserwerk waren rund dreimal so hoch wie jene aller restlichen<br />

Kunden zusammen. Demgegenüber rechnete die STW AG mit<br />

dem Magistrat Klagenfurt durch Gegenrechnung zum Fälligkeitstermin<br />

ab. Somit konnte es zu keinen Zahlungsrückständen kommen.<br />

Die Zahlungsrückstände der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck bei der IKB<br />

waren geringfügig.<br />

10.2 <strong>Der</strong> RH wies auf die im Vergleich mit den Wasserversorgern der beiden<br />

Lan<strong>des</strong>hauptstädte hohen Außenstände beim Wasserwerk der Stadt<br />

Villach hin.<br />

10.3 Laut Stellungnahme der Stadt Villach seien die Zahlungsrückstände<br />

bei den Wasseranschlussbeiträgen per 31. Dezember 2008 auf<br />

157.000 EUR zurückgegangen. <strong>Der</strong> Rückstand <strong>des</strong> „Kunden“ Stadt Villach<br />

sei unmittelbar nach Feststellung durch den RH beglichen sowie<br />

der dafür zuständigen Abteilung die Vorgabe einer zeitgerechten Anweisung<br />

der Beträge erteilt worden.<br />

11.1 In den nachfolgenden Tabellen wird die Entwicklung von Bilanzpositionen<br />

sowie ausgewählter Bilanzkennzahlen dargestellt.<br />

Kärnten 2009/9 79


Finanzgebarung<br />

Tabelle 2: Bilanzdaten Villach<br />

Aktiva<br />

2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />

in Mill. EUR<br />

Immaterielles Anlagevermögen 0,13 0,12 0,12 0,12 0,11<br />

Sachanlagevermögen 29,95 30,15 30,34 30,68 31,69<br />

Summe Anlagevermögen 30,08 30,27 30,46 30,80 31,80<br />

Umlaufvermögen 1,20 1,30 0,78 1,35 1,37<br />

Aktive Rechnungsabgrenzung 0,89 0,74 0,57 0,39 0,37<br />

Summa Aktiva 32,17 32,31 31,81 32,54 33,54<br />

Passiva<br />

in Mill. EUR<br />

Eigenkapital 17,56 17,41 18,50 18,94 19,41<br />

Investitionszuschüsse — — — — —<br />

Baukostenzuschüsse/–beiträge — — — — —<br />

Rückstellungen 2,08 2,21 1,43 1,56 1,62<br />

Verbindlichkeiten 9,10 9,05 7,86 7,68 7,91<br />

Passive Rechnungsabgrenzung 3,43 3,64 4,02 4,36 4,60<br />

Summe Passiva 32,17 32,31 31,81 32,54 33,54<br />

1) Daten lt. Angaben der Stadt Villach<br />

80 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Finanzgebarung Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

Tabelle 3: Bilanzdaten Klagenfurt<br />

Aktiva<br />

2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />

in Mill. EUR<br />

Immaterielles Anlagevermögen 6,95 6,95 6,95 7,51 5,20<br />

Sachanlagevermögen 30,54 31,14 42,32 43,07 39,82<br />

Summe Anlagevermögen 37,49 38,09 49,27 50,58 45,02<br />

Umlaufvermögen 1,82 2,34 2,95 5,09 1,90<br />

Aktive Rechnungsabgrenzung 1,44 0,55 0,08 0,10 0,07<br />

Summa Aktiva 40,75 40,98 52,30 55,77 46,99<br />

Passiva<br />

in Mill. EUR<br />

Eigenkapital 8,16 5,28 1,93 8,64 2,65<br />

Investitionszuschüsse — — — — —<br />

Baukostenzuschüsse/–beiträge 1,11 1,80 2,25 2,65 3,97<br />

Rückstellungen 4,95 5,80 8,02 7,90 7,60<br />

Verbindlichkeiten 26,52 28,09 40,09 36,58 32,77<br />

Passive Rechnungsabgrenzung 0,01 0,01 0,01 — —<br />

Summe Passiva 40,75 40,98 52,30 55,77 46,99<br />

1) Daten lt. Angaben der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt<br />

Kärnten 2009/9 81


Finanzgebarung<br />

Tabelle 4: Bilanzdaten Innsbruck<br />

Aktiva<br />

2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />

in Mill. EUR<br />

Immaterielles Anlagevermögen 0,30 0,29 0,42 0,32 0,38<br />

Sachanlagevermögen 31,96 31,96 33,26 35,30 34,86<br />

Summe Anlagevermögen 32,26 32,25 33,68 35,61 35,24<br />

Umlaufvermögen 21,72 23,64 23,93 23,70 25,46<br />

Aktive Rechnungsabgrenzung — 0,01 0,01 0,01 0,01<br />

Summa Aktiva 53,98 55,90 57,62 59,32 60,71<br />

Passiva<br />

in Mill. EUR<br />

Eigenkapital 42,35 47,11 49,69 51,18 52,12<br />

Investitionszuschüsse 0,50 0,48 0,45 0,43 0,41<br />

Baukostenzuschüsse/–beiträge 3,58 3,66 3,63 3,93 4,11<br />

Rückstellungen 2,68 1,57 1,06 1,26 1,56<br />

Verbindlichkeiten 4,87 3,08 2,79 2,52 2,50<br />

Passive Rechnungsabgrenzung — — — — –<br />

Summe Passiva 53,98 55,90 57,62 59,32 60,71<br />

1) Daten lt. Angaben der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck<br />

82 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Finanzgebarung Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

Tabelle 5: Bilanzkennzahlen<br />

Eigenkapitalquote<br />

2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />

Das im Wasserwerk der Stadt Villach eingesetzte Sachanlagevermögen<br />

lag im überprüften Zeitraum bei über 90 % der Bilanzsumme. Die<br />

dazu korrespondierenden Werte betrugen bei der STW AG rd. 78 %<br />

und bei der IKB rd. 60 %.<br />

Die im Umlaufvermögen enthaltenen Werte, wie Handelswaren, Forderungen<br />

aus Lieferungen und Leistungen sowie der Bestand an liquiden<br />

Mitteln, waren von untergeordneter Bedeutung.<br />

11.2 (1) Anhand der Eigenkapitalquote 2) stellte der RH fest, dass bei der IKB<br />

der Bereich Wasser nahezu vollständig eigenfi nanziert war. Im Wasserwerk<br />

der Stadt Villach lag eine überwiegende Finanzierung durch<br />

Eigenkapital vor. Sowohl das Wasserwerk der Stadt Villach als auch<br />

die IKB konnten ihre Eigenkapitalquoten in annähernd gleichem Ausmaß<br />

steigern.<br />

2) Die Eigenkapitalquote zeigt den Anteil <strong>des</strong> wirtschaftlichen Eigenkapitals am<br />

Gesamtkapital. Sie gibt somit Aufschluss über die Kapitalkraft und Risikotragfähigkeit<br />

eines Unternehmens.<br />

Kärnten 2009/9 83<br />

in %<br />

Villach 65,2 65,1 70,8 71,1 71,0<br />

Klagenfurt 22,8 17,3 8,0 20,2 14,2<br />

Innsbruck 86,0 91,7 93,3 93,6 93,3<br />

Verschuldungsgrad<br />

Villach 53,3 53,3 41,3 39,6 39,7<br />

Klagenfurt 339,6 478,6 1.151,9 79,8 85,8<br />

Innsbruck 16,3 9,1 7,2 6,8 7,0<br />

Anlagendeckungsgrad I<br />

Villach 73,9 69,5 73,9 75,6 75,5<br />

Klagenfurt 24,7 18,6 8,5 22,3 14,7<br />

Innsbruck 143,9 158,9 159,6 156,0 160,7<br />

1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen


Finanzgebarung<br />

Ertragslage<br />

Die geringe Eigenkapitalquote im Bereich Wasser der STW AG verringerte<br />

sich 2006 weiter. Dies stand in engem Zusammenhang sowohl<br />

mit der negativen Ertragslage als auch mit der 2006 erfolgten Aktivierung<br />

<strong>des</strong> Wasserverbands Klagenfurt – St. Veit an der Glan. <strong>Der</strong> RH<br />

empfahl daher der STW AG, einem weiteren Absinken der Eigenkapitalquote<br />

entgegenzuwirken.<br />

(2) <strong>Der</strong> Bereich Wasser wies bei der STW AG einen hohen Verschuldungsgrad<br />

1) auf; im Jahr 2006 betrug dieser 1.151,9 %.<br />

1) <strong>Der</strong> Verschuldungsgrad gibt das Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital an.<br />

Diese Kennzahl gibt somit Auskunft über die Anteile der bisher genutzten Kapitalquellen<br />

der Unternehmensfi nanzierung.<br />

(3) Beim Wasserwerk Villach und bei der IKB war das langfristig gebundene<br />

Anlagevermögen durch langfristig zur Verfügung stehen<strong>des</strong> Eigenkapital<br />

überwiegend bzw. mehr als gedeckt (Anlagendeckungsgrad I). In<br />

Villach und in Innsbruck konnten diese Werte annähernd gleich gehalten<br />

werden. Hingegen sank bei der STW AG der Anlagendeckungsgrad I<br />

im Jahr 2006 auf ein Drittel <strong>des</strong> Ausgangswerts von 2004.<br />

12.1 Die Ertragslage der drei Wasserversorger stellte sich wie folgt dar:<br />

84 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Finanzgebarung Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

Tabelle 6: Ertragslage<br />

Villach<br />

2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />

in Mill. EUR<br />

Betriebsergebnis 0,17 – 0,03 0,50 0,54 0,47<br />

Finanzergebnis – 0,03 – 0,03 – 0,06 – 0,07 – 0,02<br />

EGT 2) 0,14 – 0,06 0,44 0,47 0,45<br />

Klagenfurt<br />

Betriebsergebnis – 0,31 – 2,81 – 3,29 – 1,22 – 1,76<br />

Finanzergebnis – 0,01 — – 0,01 — —<br />

EGT 2) – 0,32 – 2,81 – 3,30 – 1,22 – 1,76<br />

Innsbruck<br />

Betriebsergebnis 3,98 4,46 3,99 3,82 3,37<br />

Finanzergebnis – 0,35 – 0,07 – 0,03 – 0,01 – 0,01<br />

EGT 2) 3,63 4,39 3,96 3,81 3,36<br />

1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen<br />

2) Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

Das geringe negative Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

(EGT) beim Wasserversorger der Stadt Villach im Jahr 2005 konnte<br />

durch die Gebührenerhöhung im Jahr 2006 kompensiert werden. In der<br />

STW AG mussten zur Bedeckung der negativen EGT Rücklagen aufgelöst<br />

werden; dies führte zu einem Rückgang <strong>des</strong> Eigenkapitals. Die<br />

IKB verwendete die Überschüsse <strong>des</strong> Bereichs Wasser zur Verlustabdeckung<br />

ihrer Bäderbetriebe (siehe dazu TZ 21).<br />

12.2 Die drei Wasserversorger wiesen somit deutlich unterschiedliche<br />

Ertragslagen auf. Das Wasserwerk Villach erreichte 2004 und 2006<br />

nahezu ausgeglichene EGT. Die von der STW AG im Bereich Wasser<br />

ständig erwirtschafteten Verluste entwickelten sich von – 0,32 Mill.<br />

EUR (2004) auf – 3,30 Mill. EUR (2006). Die IKB erzielte in allen Jahren<br />

positive EGT.<br />

12.3 Die STW AG wies in ihrer Stellungnahme auf die Darstellung <strong>des</strong> Sozialkapitals<br />

und die ab dem Geschäftsjahr 2005 gegenüber den Vorjahren<br />

wesentliche Veränderung der Bewertungsannahmen hinsichtlich<br />

Kärnten 2009/9 85


Finanzgebarung<br />

Betriebsleistung<br />

<strong>des</strong> Wahlrechts zwischen einmaliger Abfertigung und Betriebspension<br />

im Pensionsantrittszeitpunkt hin.<br />

13.1 Die Betriebsleistung der drei Wasserversorger entwickelte sich wie<br />

folgt:<br />

Tabelle 7: Betriebsleistung<br />

2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />

Villach in Mill. EUR<br />

Summe Betriebsleistung 4,61 4,70 5,04 5,18 5,13<br />

– davon aktivierte Eigenleistungen 0,34 0,28 0,23 0,18 0,31<br />

Summe Umsatzerlöse 4,25 4,40 4,79 4,98 4,78<br />

– davon Erlöse aus Wasserlieferungen 3,70 3,80 4,01 4,31 4,25<br />

in Mill. m 3<br />

Absatzmenge 4,31 4,26 4,21 4,22 4,05<br />

Klagenfurt in Mill. EUR<br />

Summe Betriebsleistung 10,94 11,22 12,28 12,87 10,63<br />

– davon aktivierte Eigenleistungen 1,54 1,65 1,38 2,37 1,45<br />

Summe Umsatzerlöse 9,17 9,03 10,47 9,90 8,95<br />

– davon Erlöse aus Wasserlieferungen 7,83 7,97 8,38 8,24 8,22<br />

in Mill. m 3<br />

Absatzmenge 7,14 7,22 7,58 6,85 7,08<br />

Innsbruck in Mill. EUR<br />

Summe Betriebsleistung 13,93 14,27 13,50 13,15 13,60<br />

– davon aktivierte Eigenleistungen 0,43 0,43 0,41 0,42 0,59<br />

Summe Umsatzerlöse 13,11 13,08 12,67 12,56 12,73<br />

– davon Erlöse aus Wasserlieferungen 12,21 12,10 11,80 11,91 12,01<br />

in Mill. m 3<br />

Absatzmenge 9,74 9,69 9,47 9,46 9,28<br />

1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen<br />

86 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Finanzgebarung Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

Aktivierte Eigenleistungen<br />

Personalaufwand,<br />

Materialaufwand und<br />

bezogene Leistungen<br />

Die Stadt Villach erhöhte 2005 sowie 2006 ihre Tarife, die STW AG<br />

im Jahr 2005. Die Tarife der IKB blieben im überprüften Zeitraum<br />

gleich.<br />

In den Umsatzerlösen waren neben den Erlösen aus Wasserlieferungen<br />

auch Wasseranschlussbeiträge und Kundenaufträge, wie bspw. Installationsleistungen,<br />

enthalten.<br />

13.2 Im Vergleich der drei Wasserversorger stellte der RH fest, dass sich von<br />

2004 bis 2006 die Absatzmenge in Villach um 2,3 % und in Innsbruck<br />

um 2,8 % verringerte. In Klagenfurt hingegen war ein Anstieg um<br />

6,2 % zu verzeichnen. Die Stadt Villach konnte durch Gebührenerhöhungen<br />

ihre Erlöse aus Wasserlieferungen um 8,4 % steigern. Bei der<br />

STW AG erhöhten sich die Erlöse aus Wasserlieferungen durch Erhöhung<br />

der Tarife und Steigerung der Absatzmengen um 7,0 %. Die IKB<br />

musste einen Rückgang der Erlöse aus Wasserlieferungen um 3,4 %<br />

hinnehmen.<br />

14.1 Die von den Wasserwerken selbst erbrachten Leistungen (z.B. Verlegung<br />

von Rohrleitungen) wurden bei allen drei Wasserversorgern als<br />

Eigenleistungen im Anlagevermögen aktiviert und nach der Inbetriebnahme<br />

<strong>des</strong> Anlageguts über die Laufzeit abgeschrieben. Die Höhe der<br />

so vorgenommenen Aktivierungen lag in den Jahren 2004 bis 2006<br />

beim Wasserwerk in Villach zwischen 6 % und 9 %, bei der STW AG<br />

zwischen 16 % und 21 % und bei der IKB bei rd. 3,5 % der Erlöse aus<br />

Wasserlieferungen.<br />

14.2 Im Zusammenhang mit der Aktivierung von Eigenleistungen sah der<br />

RH die Möglichkeit, verstärkt solche Aufwendungen zu aktivieren und<br />

somit bis auf die anfallende Abschreibung erfolgsneutral darzustellen.<br />

Im Vergleich der drei Wasserversorger aktivierte die STW AG die mit<br />

Abstand höchsten Eigenleistungen. Für den RH war dies ein weiterer<br />

Hinweis für die angespannte Ertragslage der STW AG.<br />

15.1 Die diesbezüglichen Positionen bzw. Kennzahlen entwickelten sich wie<br />

folgt:<br />

Kärnten 2009/9 87


Finanzgebarung<br />

Tabelle 8: Aufwand für Personal, Material und bezogene Leistungen;<br />

Villach<br />

2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />

Anzahl<br />

Personalstand 41 36 33 31 30<br />

in Mill. EUR<br />

Personalaufwand 1,93 1,91 1,74 1,89 1,92<br />

in 1.000 EUR<br />

Personalaufwand<br />

je Mitarbeiter 47 53 52 60 63<br />

88 Kärnten 2009/9<br />

in %<br />

Personalintensität 41,9 40,6 34,5 36,5 37,4<br />

in Mill. EUR<br />

Materialaufwand und<br />

bezogene Leistungen 0,41 0,41 0,36 0,36 0,38<br />

in EUR<br />

Energieaufwendungen<br />

je m 3 Wasser 0,014 0,020 0,010 0,020 0,025<br />

1) Daten lt. Angaben der Stadt Villach


Kärnten<br />

Finanzgebarung Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

Tabelle 9: Aufwand für Personal, Material und bezogene Leistungen;<br />

Klagenfurt<br />

2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />

Anzahl<br />

Personalstand 69 77 76 57 50<br />

in Mill. EUR<br />

Personalaufwand 3,75 5,26 4,04 3,27 3,07<br />

in 1.000 EUR<br />

Personalaufwand<br />

je Mitarbeiter 54 68 53 57 61<br />

Kärnten 2009/9 89<br />

in %<br />

Personalintensität 34,3 46,9 32,9 25,4 28,9<br />

in Mill. EUR<br />

Materialaufwand und<br />

bezogene Leistungen 2,56 2,86 2,45 3,54 2,45<br />

in EUR<br />

Energieaufwendungen<br />

je m 3 Wasser 0,037 0,040 0,050 0,050 0,040<br />

1) Daten lt. Angaben der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt<br />

2) zuzüglich ein Leasingarbeiter


Finanzgebarung<br />

Tabelle 10: Aufwand für Personal, Material und bezogene Leistungen;<br />

Innsbruck<br />

2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />

Anzahl<br />

Personalstand 32 31 32 32 32<br />

in Mill. EUR<br />

Personalaufwand 2,63 2,27 1,91 1,94 2,01<br />

in 1.000 EUR<br />

Personalaufwand<br />

je Mitarbeiter 82 73 60 61 63<br />

(1) <strong>Der</strong> Personalaufwand lag im überprüften Zeitraum beim Wasserwerk<br />

in Villach am niedrigsten und beim Bereich Wasser der STW AG<br />

am höchsten. Sowohl in Villach als auch in Innsbruck sank er.<br />

Bei der STW AG erhöhte sich der Personalaufwand durch die Verpfl ichtung,<br />

die laufenden, jährlichen Pensionen für die ehemaligen Mitarbeiter<br />

zu bezahlen. <strong>Der</strong>en Kosten waren ursprünglich von der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

Klagenfurt übernommen worden. Diese Verpfl ichtung<br />

ergab sich aus der Forderung der Energie–Control GmbH 1) als Regulator<br />

nach direkter Darstellung der Pensionszahlungen im Kostenerhebungsverfahren<br />

für das Stromnetz im Wirtschaftsjahr 2003. Anderenfalls<br />

hätte die Gefahr der Aberkennung dieser Personalkosten im<br />

Tarifermittlungsverfahren bestanden.<br />

1) Energie–Control Österreichische Gesellschaft für die Regulierung in der Elektrizitäts–<br />

und Erdgaswirtschaft mit beschränkter Haftung<br />

90 Kärnten 2009/9<br />

in %<br />

Personalintensität 18,9 15,9 14,1 14,7 14,8<br />

in Mill. EUR<br />

Materialaufwand und<br />

bezogene Leistungen 1,71 2,09 1,88 1,91 2,05<br />

in EUR<br />

Energieaufwendungen<br />

je m 3 Wasser 0,005 0,004 0,005 0,005 0,009<br />

1) Daten lt. Angaben der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck


Kärnten<br />

Finanzgebarung Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

Die Personalintensität — das ist das Verhältnis <strong>des</strong> Personalaufwands<br />

zur Betriebsleistung — lag in Villach am höchsten und in Innsbruck am<br />

niedrigsten. <strong>Der</strong> hohe Wert <strong>des</strong> Jahres 2005 in der STW AG begründete<br />

sich durch eine Nachdotierung für Sozialkapital durch die Übernahme<br />

der Pensionszahlungen von der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt.<br />

Die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck wies der IKB Bedienstete zur Dienstleistung<br />

zu und verrechnete sie im Rahmen der Personalgestellung an<br />

die IKB weiter. Zur Abgeltung der bei der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck<br />

verbliebenen Pensions– und Abfertigungslasten wurde dem Gestellungsentgelt<br />

pauschal 45 % der Aktivbezüge der pensionsberechtigten<br />

Dienstnehmer zugeschlagen. Darüber hinaus verrechnete die Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

Innsbruck einen Zuschlag von 25 % der Aktivbezüge für<br />

die Abgeltung der Verwaltungskosten und der Unternehmerrisiken für<br />

die Personalgestellung.<br />

(2) Weiters verglich der RH zur Beurteilung <strong>des</strong> Personaleinsatzes die<br />

Anzahl der Mitarbeiter je 100 km Leitungsnetz. Bei der IKB betrug der<br />

Personalstand <strong>des</strong> Wasserwerks 2004 bis 2006 elf bis zwölf Mitarbeiter<br />

je 100 km Leitungsnetz, wobei eine fallende Tendenz zu erkennen<br />

war. Vergleichbar war die Situation beim Wasserwerk Villach. Hingegen<br />

lag bei der STW AG der Personalstand um ein bis zwei Mitarbeiter<br />

je 100 km Leitungsnetz höher. Zusätzlich nahm die STW AG<br />

Leiharbeiter im Ausmaß von etwa einem Mitarbeiter je 100 km Leitungsnetz<br />

in Anspruch.<br />

(3) Neben dem Personalaufwand stellten der Materialaufwand und<br />

der Aufwand für bezogene Leistungen weitere bedeutende betriebliche<br />

Aufwendungen dar. Die Summe aus Materialaufwand und Aufwendungen<br />

für (von Dritten) bezogene Leistungen gibt Aufschluss<br />

darüber, inwieweit die Wasserversorger noch zusätzliche Fremdleistungen<br />

in Anspruch nehmen mussten, um die betriebliche Leistungserstellung<br />

zu sichern.<br />

Bei der IKB waren in dieser Position auch die innerbetrieblichen Leistungsverrechnungen<br />

mit anderen Geschäftsbereichen erfasst.<br />

(4) Das Wasserwerk Villach wurde von einem Kärntner Stromanbieter<br />

zu den günstigen Bedingungen der Stadt mit elektrischer Energie versorgt.<br />

Die Wasserversorger in Klagenfurt und Innsbruck wurden jeweils<br />

aus dem eigenen Konzern versorgt, wobei die Preisunterschiede gering<br />

waren. In Innsbruck trat ab 1. Jänner 2007 eine 20 %ige Anhebung<br />

<strong>des</strong> Stromtarifs in Kraft.<br />

Kärnten 2009/9 91


Finanzgebarung<br />

Bezogen auf den m 3 Wasser lagen in Klagenfurt die Energieaufwendungen<br />

in fünffacher Höhe von Villach und in zehnfacher Höhe von<br />

Innsbruck. Im Jahr 2006 betrugen die Kosten der elektrischen Energie<br />

für den Geschäftsbereich Wasser der STW AG mehrere 100.000 EUR;<br />

bei steigendem Stromverbrauch von über drei Millionen kWh.<br />

15.2 <strong>Der</strong> RH hielt fest, dass es beim Wasserwerk Villach gelang, die Personalintensität<br />

von 2005 auf 2006 deutlich zu senken. Die IKB wies<br />

zwar die geringste Personalintensität aus, kaufte allerdings den höchsten<br />

Wert an internen Leistungen zu und erbrachte — aufgrund der in<br />

Innsbruck vergleichsweise höchsten Wassertarife — auch die größte<br />

Betriebsleistung.<br />

Die STW AG wies den höchsten Personalstand aus. Allerdings war in<br />

Klagenfurt gegenüber den beiden anderen Städten das Trinkwassernetz<br />

1,7– bzw. 1,8–mal so lang.<br />

<strong>Der</strong> Personalaufwand je Mitarbeiter war bei der IKB am höchsten.<br />

<strong>Der</strong> RH sah dies durch die hohen Zuschläge im Rahmen der Personalgestellung<br />

durch die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck begründet. Dieser<br />

Wert verringerte sich jedoch im Zeitablauf, weil der Anteil der Mitarbeiter<br />

aus der Personalgestellung rückläufi g war.<br />

Im Hinblick auf die im Bereich der STW AG — verglichen mit den<br />

beiden anderen Wasserversorgern — höhere Anzahl der Mitarbeiter<br />

je 100 km Leitungsnetz empfahl der RH, vom Einsatz zusätzlicher<br />

Leiharbeiter möglichst abzusehen. Nach der Anzahl der Mitarbeiter<br />

je 100 km Leitungsnetz war das Wasserwerk Villach im Vergleich mit<br />

der STW AG und der IKB nicht weniger effi zient als die beiden Aktiengesellschaften.<br />

Auch wies der RH darauf hin, dass der Aufwand für Material und<br />

bezogene Leistungen beim Wasserwerk der Stadt Villach am niedrigsten<br />

und bei der STW AG am höchsten war.<br />

15.3 Hinsichtlich <strong>des</strong> erhöhten Aufwands für Material und bezogene Leistungen<br />

wies die STW AG in ihrer Stellungnahme auf den Kontext zu<br />

den ebenfalls höheren Erlösen aus selbst erstellten Anlagen hin. Zum<br />

Personalstand teilte sie mit, dass im Rahmen <strong>des</strong> Rationalisierungsprogramms<br />

dieser im Rahmen von sozialverträglichen Altersteilzeit–<br />

Regelungen auf 44 Mitarbeiter (2009) reduziert worden sei.<br />

Weiters habe der Kennwert „Anzahl der Mitarbeiter je 100 km Leitungsnetz“<br />

2008 in vergleichbarer Höhe mit Villach und Innsbruck gelegen.<br />

Außerdem seien bis Mitte 2008 alle Leiharbeiter abgegeben worden.<br />

92 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Finanzgebarung Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

Sonstige betriebliche<br />

Aufwendungen<br />

Auch hätten durch die nunmehrige Einspeisung aus dem Wasserverband<br />

Klagenfurt – St. Veit an der Glan Stromkosten von 100.000 EUR<br />

jährlich (infolge geringerer Pumpkosten, Entfall von Druckverstärkung)<br />

eingespart werden können.<br />

Aus Sicht der IKB wäre es zweckmäßig, für den Vergleich <strong>des</strong> Personalbedarfs<br />

zusätzlich die Kennzahl „Anzahl der Mitarbeiter pro<br />

1000 Hausanschlüsse“ heranzuziehen, so wie dies auch beim österreichischen<br />

Benchmarkingprojekt gemacht worden sei. Auch sei der<br />

Personalbedarf ihrer Einschätzung nach weiters von der Erneuerungsrate<br />

im Netz abhängig, wobei die IKB keine Leiharbeiter im Wasserbereich<br />

einsetze, sondern Fremdleistungen beziehe.<br />

16.1 (1) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrafen die Instandhaltungen<br />

durch Dritte, den Verwaltungsaufwand sowie den übrigen<br />

sonstigen betrieblichen Aufwand. Sie entwickelten sich wie folgt:<br />

Tabelle 11: Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />

Villach in Mill. EUR<br />

Instandhaltungen durch Dritte 0,38 0,57 0,59 0,52 0,54<br />

Verwaltungsaufwand 0,15 0,12 0,12 0,19 0,20<br />

übriger sonstiger betrieblicher<br />

Aufwand 0,55 0,68 0,65 0,59 0,49<br />

Summe 1,08 1,37 1,36 1,30 1,23<br />

Klagenfurt<br />

Instandhaltungen durch Dritte 1,10 1,22 2,67 1,86 1,62<br />

Verwaltungsaufwand 1,29 2,08 3,11 2,62 2,03<br />

übriger sonstiger betrieblicher<br />

Aufwand 0,83 0,88 1,55 1,02 1,01<br />

Summe 3,22 4,18 7,33 5,50 4,66<br />

Innsbruck<br />

Instandhaltungen durch Dritte 1,28 1,17 1,49 1,42 1,81<br />

Verwaltungsaufwand 1,69 1,81 1,74 1,67 1,85<br />

übriger sonstiger betrieblicher<br />

Aufwand 1,39 1,20 1,23 1,11 1,25<br />

Summe 4,36 4,18 4,46 4,20 4,91<br />

1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen<br />

Kärnten 2009/9 93


Finanzgebarung<br />

(2) Bei den Instandhaltungen durch Dritte handelte es sich um zugekaufte<br />

Leistungen, die von den Wasserversorgern zur Wiederherstellung<br />

von Vermögensgegenständen (z.B. Rohrbruchbehebungen) in Anspruch<br />

genommen wurden. Gemessen an der Betriebsleistung der Wasserversorger<br />

lagen die Werte für die Instandhaltungen durch Dritte — mit<br />

Ausnahme <strong>des</strong> Werts für 2006 bei der STW AG — in ähnlicher Höhe.<br />

Dem Wasserwerk der Stadt Villach wurden mit dem Verwaltungsaufwand<br />

anteilig Kosten der Magistratsdirektion, <strong>des</strong> Personalwesens, der<br />

Pressestelle, der IT–Abteilung, der Buchhaltung und Einhebung, der<br />

Rechtsberatung sowie der Geschäftsgruppenleitung verrechnet.<br />

Bei der STW AG enthielt der Verwaltungsaufwand <strong>des</strong> Geschäftsbereichs<br />

Wasser Kosten <strong>des</strong> Vorstands, <strong>des</strong> Rechnungswesens, <strong>des</strong> Controllerservice,<br />

der Unternehmenskommunikation, <strong>des</strong> Personalmanagements,<br />

<strong>des</strong> Bau– und Immobilienmanagements, <strong>des</strong> Kundenservice und<br />

Verrechnung sowie der zentralen Dienste.<br />

Im Verwaltungsaufwand <strong>des</strong> Bereichs Wasser der IKB waren Kosten<br />

für Finanzbuchhaltung und Controlling, Kundenservice, Informationssysteme,<br />

Personal, Marketing, Einkauf, Unternehmensentwicklung,<br />

Recht, Liegenschaftsverwaltung und Bautenplanung enthalten. Darüber<br />

hinaus kamen noch die dem Vorstand direkt unterstellten Stabsstellen<br />

Interne Revision, Sicherheit und Vorstandsassistenz sowie der<br />

Betriebsrat hinzu.<br />

16.2 <strong>Der</strong> durchschnittliche Anteil <strong>des</strong> Verwaltungsaufwands an der Betriebsleistung<br />

entwickelte sich wie folgt:<br />

94 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Finanzgebarung Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

Tabelle 12: Durchschnittlicher Anteil <strong>des</strong> Verwaltungsaufwands an der<br />

Betriebsleistung<br />

2004 2005 2006 2007 2008<br />

Villach in Mill. EUR<br />

Betriebsleistung 4,61 4,70 5,04 5,18 1) 5,13 1)<br />

Verwaltungsaufwand 0,15 0,12 0,12 0,19 1) 0,20 1)<br />

<strong>Der</strong> durchschnittliche Anteil <strong>des</strong> Verwaltungsaufwands an der<br />

Betriebsleistung war beim Wasserwerk Villach am niedrigsten. Bei<br />

der IKB lag dieser Wert deutlich höher. Von 2004 bis 2006 unterlagen<br />

bei diesen beiden Wasserversorgern die Werte keinen gravierenden<br />

Schwankungen. Hingegen stieg bei der STW AG der Anteil<br />

der Verwaltungsaufwendungen kontinuierlich an und lag 2006 weit<br />

über dem Wert der IKB. Die höheren Werte in den beiden Aktiengesellschaften<br />

resultierten vor allem aus der über Umlagen erfolgten<br />

innerbetrieblichen Leistungsverrechnung einer Vielzahl von Organisationseinheiten.<br />

Kärnten 2009/9 95<br />

in %<br />

Anteil <strong>des</strong> Verwaltungsaufwands<br />

an der Betriebsleistung 2) 3,3 2,6 2,4 3,7 3,9<br />

Klagenfurt in Mill. EUR<br />

Betriebsleistung 10,94 11,22 12,28 12,87 1) 10,63 1)<br />

Verwaltungsaufwand 1,29 2,08 3,11 2,62 1) 2,03 1)<br />

in %<br />

Anteil <strong>des</strong> Verwaltungsaufwands<br />

an der Betriebsleistung 2) 11,8 18,5 25,3 20,4 19,1<br />

Innsbruck in Mill. EUR<br />

Betriebsleistung 13,93 14,27 13,50 13,15 1) 13,60 1)<br />

Verwaltungsaufwand 1,69 1,81 1,74 1,67 1) 1,85 1)<br />

in %<br />

Anteil <strong>des</strong> Verwaltungsaufwands<br />

an der Betriebsleistung 2) 12,1 12,7 12,9 12,7 13,6<br />

1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen<br />

2) Berechnungen durch den RH


Finanzgebarung<br />

Rentabilitätsanalyse<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl allen drei Städten, die Ursachen für den Verwaltungsaufwand<br />

ihrer Wasserversorger zu evaluieren.<br />

16.3 Laut Stellungnahme der STW AG enthalte der Verwaltungsaufwand<br />

auch die Umlagen der zentralen Managementservices. Weiters sei auch<br />

hier auf die wesentliche Bewertungsänderung im Bereich <strong>des</strong> Sozialkapitals<br />

hinsichtlich <strong>des</strong> Wahlrechts zwischen einmaliger Abfertigung<br />

und Betriebspension hinzuweisen. Darüber hinaus sei — basierend<br />

auf einem Benchmark–Vergleich 2007 — ein Restrukturierungsprojekt<br />

„Wasser“ mit der Vorgabe einer Senkung der Verwaltungskosten<br />

in Höhe von 30 % defi niert worden.<br />

Laut Stellungnahme der IKB werde in ihrem Bereich der gesamte Verwaltungsaufwand<br />

den operativen Sparten über direkte Leistungsverrechnungen<br />

bzw. sachgerechte Schlüsselungen zugeordnet. Ob bzw.<br />

nach welcher Methodik auch bei den verglichenen Städten eine vollständige<br />

Zuordnung von allgemeinen Verwaltungskosten auf die Wassersparten<br />

erfolge, entziehe sich ihrer Kenntnis.<br />

Für die Stadt Villach liege die Vermutung nahe, dass der zuordenbare<br />

Aufwand aus den Querschnittsämtern der Wassersparte nicht angelastet<br />

worden sei.<br />

16.4 <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass in der Stadt Villach dem Bereich Wasser<br />

die anteiligen Verwaltungsaufwendungen und Overheadkosten nicht<br />

nur der Geschäftsgruppe 6 Betriebe und Unternehmungen, sondern<br />

auch <strong>des</strong> Magistrats angelastet wurden.<br />

17.1 Zur Analyse der Ertragslage wurden vom RH die Rentabilität <strong>des</strong><br />

Eigenkapitals, die Rentabilität <strong>des</strong> Gesamtkapitals und die Umsatzrentabilität<br />

herangezogen.<br />

Die Eigenkapitalrentabilität ist das Verhältnis <strong>des</strong> Ergebnisses der<br />

gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zum Eigenkapital und gibt Auskunft<br />

darüber, inwieweit sich das vom Kapitalgeber investierte Kapital verzinst<br />

hat. Die Gesamtkapitalrentabilität als Verhältnis <strong>des</strong> Ergebnisses<br />

der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zum Gesamtkapital zeigt die Verzinsung<br />

<strong>des</strong> gesamten Vermögens eines Unternehmens an. Die Umsatzrentabilität<br />

stellt das Verhältnis zwischen Betriebserfolg und Umsatz<br />

dar und gibt an, wie viel Prozent <strong>des</strong> Umsatzes als Gewinn verbleibt.<br />

17.2 Die Rentabilitätskennzahlen entwickelten sich wie folgt:<br />

96 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Finanzgebarung Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

Gestaltung der<br />

Wassertarife<br />

Villach<br />

2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />

Im Vergleich der drei Wasserversorger wies die IKB die höchsten Rentabilitätskennzahlen<br />

aus. Dies war einerseits durch eine günstige Kostenstruktur<br />

und andererseits durch den hohen Wassertarif begründet.<br />

Das Wasserwerk Villach verbesserte seine Rentabilitätskennzahlen 2006<br />

gegenüber 2004 durch Tariferhöhungen und Kosteneinsparungen. Bei<br />

der STW AG spiegelte sich die angespannte Finanzsituation auch in<br />

den Rentabilitätskennzahlen wider.<br />

18.1 Die Stadt Villach und die STW AG unterschieden einen allgemeinen<br />

Tarif, einen Tarif für Großabnehmer und einen Tarif für Wasserbezug<br />

aus Hydranten bzw. für die provisorische Wasserversorgung.<br />

Die IKB verrechnete neben dem allgemeinen Wassertarif und einem<br />

Tarif für Großvieheinheiten keinen begünstigten Wassertarif für Großabnehmer.<br />

Auch eine vorübergehende Versorgung verrechnete die IKB<br />

nach dem allgemeinen Tarif. Zudem ermöglichten die seit 1. Jän-<br />

Kärnten 2009/9 97<br />

in %<br />

Eigenkapitalrentabilität 0,7 – 0,3 2,0 2,0 1,9<br />

Gesamtkapitalrentabilität 0,4 – 0,2 1,4 1,4 1,3<br />

Umsatzrentabilität 4,0 – 0,8 10,6 10,8 9,8<br />

Klagenfurt<br />

Eigenkapitalrentabilität – 3,5 – 39,7 – 78,9 – 10,8 – 26,6<br />

Gesamtkapitalrentabilität – 0,8 – 6,9 – 6,3 – 2,2 – 3,2<br />

Umsatzrentabilität – 3,4 – 31,1 – 31,4 – 12,3 – 19,7<br />

Innsbruck<br />

Kalkulation der Tarife und Entgelte<br />

Tabelle 13: Rentabilitätsanalyse<br />

Eigenkapitalrentabilität 7,8 8,6 7,4 6,9 5,9<br />

Gesamtkapitalrentabilität 6,7 7,9 6,9 6,4 5,5<br />

Umsatzrentabilität 30,4 34,1 31,5 30,5 26,5<br />

1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen


Kalkulation der Tarife und Entgelte<br />

Kostenrechnungssysteme<br />

ner 2008 geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Einhebung<br />

eines vom Wasserbezug unabhängigen Grundentgelts.<br />

18.2 <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass die Einführung eines zusätzlichen Grundentgelts<br />

in Innsbruck einer weiteren Erhöhung <strong>des</strong> Wassertarifs entspräche.<br />

19.1 Die Ermittlung der Kosten erfolgte bei den Wasserversorgern in Villach<br />

und Klagenfurt durch die Überleitung der Aufwendungen aus<br />

der Gewinn– und Verlustrechnung. Dabei wurden neutrale Kosten eliminiert<br />

und Zusatzkosten angesetzt. Dies sollte eine möglichst periodenreine<br />

Kostendarstellung gewährleisten. Die IKB setzte die Aufwendungen<br />

der Gewinn– und Verlustrechnung unverändert in ihrer<br />

Kostenrechnung an.<br />

Nur das Wasserwerk Villach erstellte jährliche Istkostenrechnungen.<br />

Die STW AG erstellten anlässlich der Gebührenerhöhung im Jahr 2001<br />

die letzte Kostenkalkulation für die Jahre 1998 bis 2000 auf Istkostenbasis.<br />

In dieser Berechnung war auch das Jahr 2001 mit Planwerten<br />

enthalten. Bei der IKB lagen jährliche Plankostenrechnungen vor. Die<br />

Kostenkalkulationen auf Istkostenbasis für die Jahre 2004 bis 2006<br />

erstellten die STW AG und die IKB auf Anforderung <strong>des</strong> RH hin.<br />

19.2 <strong>Der</strong> RH anerkannte, dass das Wasserwerk Villach bei der Ermittlung<br />

seiner Kosten sowohl eine kostenrechnerische Überleitung der Aufwendungen<br />

als auch eine Istkostenkalkulation durchführte.<br />

Die Plankostenrechnungen der IKB erachtete der RH als zweckmäßig.<br />

Diese konnten jedoch keinesfalls Istkostenrechnungen ersetzen, weil<br />

zur strategischen Führung eines Unternehmens eine Abweichungsanalyse<br />

von Plan– und Istwerten erforderlich ist.<br />

<strong>Der</strong> RH erachtete eine Kalkulation der Tarife auf Basis der Istkosten als<br />

unumgänglich für eine ordnungsmäßige, wirtschaftliche und zweckmäßige<br />

Führung eines Wasserversorgers. Er empfahl, auch in den beiden<br />

Aktiengesellschaften einmal jährlich Istkostenrechnungen anzustellen<br />

und deren Ergebnisse zu analysieren.<br />

19.3 Die STW AG teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass sie der Empfehlung<br />

<strong>des</strong> RH, jährlich eine Nachkalkulation auf Istkostenbasis zu erstellen,<br />

zukünftig nachkommen werde.<br />

98 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Kalkulation der Tarife und Entgelte Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

Gesamtkosten<br />

Laut Stellungnahme der IKB werde sie der Empfehlung <strong>des</strong> RH, einmal<br />

jährlich eine (Nach–)Kalkulation der Tarife auf Basis der Istkosten<br />

zu erstellen, folgen.<br />

20.1 Die Kosten bzw. Kostendeckungsgrade der drei überprüften Wasserversorger<br />

entwickelten sich wie folgt:<br />

Kärnten 2009/9 99


Kalkulation der Tarife und Entgelte<br />

Tabelle 14: Kostenaufgliederung<br />

2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />

Villach in Mill. EUR<br />

Einzelkosten 0,07 0,10 0,07 0,09 0,09<br />

Gemeinkosten 3,76 4,11 4,10 4,00 4,03<br />

kalkulatorische Kosten 0,08 0,08 0,09 0,09 0,10<br />

Gesamtkosten 3,91 4,29 4,26 4,18 4,22<br />

in Mill. m 3<br />

Absatzmenge 4,31 4,26 4,21 4,22 4,05<br />

in EUR/m 3<br />

Kosten 0,91 1,01 1,01 0,99 1,04<br />

Klagenfurt in Mill. EUR<br />

Einzelkosten 0,88 1,58 1,03 1,06 1,05<br />

Gemeinkosten 8,24 8,38 8,91 8,42 8,40<br />

kalkulatorische Kosten 0,54 0,55 0,64 0,63 0,60<br />

Gesamtkosten 9,66 10,51 10,58 10,11 10,05<br />

in Mill. m 3<br />

Absatzmenge 7,14 7,22 7,58 6,85 7,08<br />

in EUR/m 3<br />

Kosten 1,35 1,46 1,40 1,48 1,42<br />

Innsbruck in Mill. EUR<br />

Einzelkosten 1,63 1,92 1,64 1,59 1,71<br />

Gemeinkosten 8,15 7,28 7,37 7,41 8,18<br />

kalkulatorische Kosten 2,52 2,58 2,59 2,62 2,65<br />

Gesamtkosten 12,30 11,78 11,60 11,63 12,54<br />

in Mill. m 3<br />

Absatzmenge 9,74 9,69 9,47 9,46 9,28<br />

in EUR/m 3<br />

Kosten 1,26 1,22 1,22 1,23 1,35<br />

1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen<br />

100 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Kalkulation der Tarife und Entgelte Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

Tabelle 15: Kostendeckungsgrade inkl. kalkulatorischer Kosten<br />

2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />

Villach in EUR/m 3<br />

Gebühr bzw. Tarif ohne<br />

Umsatzsteuer 0,88 0,92 0,97 1,02 1,02<br />

Kosten 0,91 1,01 1,01 0,99 1,04<br />

Kärnten 2009/9 101<br />

in %<br />

Kostendeckungsgrad 96,4 91,4 95,7 103,0 98,1<br />

Klagenfurt in EUR/m 3<br />

Gebühr bzw. Tarif ohne<br />

Umsatzsteuer 1,13 1,16 1,16 1,16 1,16<br />

Kosten 1,35 1,46 1,40 1,48 1,42<br />

in %<br />

Kostendeckungsgrad 83,7 80,0 83,4 78,6 81,8<br />

Innsbruck in EUR/m 3<br />

Gebühr bzw. Tarif ohne<br />

Umsatzsteuer 1,29 1,29 1,29 1,29 1,32<br />

Kosten 1,26 1,22 1,22 1,23 1,35<br />

in %<br />

Kostendeckungsgrad 102,1 106,1 105,4 105,0 97,4<br />

1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen


Kalkulation der Tarife und Entgelte<br />

Tabelle 16: Kostendeckungsgrade ohne kalkulatorische Kosten<br />

2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />

Villach in EUR/m 3<br />

Gebühr bzw. Tarif ohne<br />

Umsatzsteuer 0,88 0,92 0,97 1,02 1,02<br />

Kosten 0,89 0,99 0,99 0,97 1,02<br />

(1) Die Gesamtkosten setzten sich aus den Einzelkosten, den Gemeinkosten<br />

und den kalkulatorischen Kosten zusammen.<br />

Die Einzelkosten konnten im Gegensatz zu den Gemeinkosten direkt<br />

(ohne Umlagen) dem Kostenträger Wasser zugeordnet werden. Grundsätzlich<br />

betrafen die Einzelkosten der drei Wasserversorger Material<br />

und Kosten für bezogene Leistungen.<br />

Gemessen an den Gesamtkosten wies das Wasserwerk der Stadt Villach<br />

den niedrigsten und die IKB den höchsten Anteil an Einzelkosten<br />

aus.<br />

102 Kärnten 2009/9<br />

in %<br />

Kostendeckungsgrad 98,4 93,1 97,8 105,0 100,0<br />

Klagenfurt in EUR/m 3<br />

Gebühr bzw. Tarif ohne<br />

Umsatzsteuer 1,13 1,16 1,16 1,16 1,16<br />

Kosten 1,28 1,38 1,31 1,41 1,49<br />

in %<br />

Kostendeckungsgrad 88,7 84,4 88,7 82,3 77,9<br />

Innsbruck in EUR/m 3<br />

Gebühr bzw. Tarif ohne<br />

Umsatzsteuer 1,29 1,29 1,29 1,29 1,32<br />

Kosten 1,00 0,95 0,95 0,95 1,06<br />

in %<br />

Kostendeckungsgrad 128,5 135,8 135,6 135,5 123,6<br />

1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen


Kärnten<br />

Kalkulation der Tarife und Entgelte Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

Die Gemeinkosten beinhalteten die Personalkosten, die Abschreibungen<br />

und sonstige Betriebskosten.<br />

(2) Alle drei Wasserversorger setzten kalkulatorische Kosten in unterschiedlicher<br />

Art und Höhe an. Die STW AG und die IKB setzten für<br />

die Bereitstellung <strong>des</strong> betriebsnotwendigen Kapitals in der Kostenkalkulation<br />

kalkulatorische Zinsen an. Die Stadt Villach verzichtete darauf.<br />

Für die im Unterschied zur Finanzbuchhaltung zusätzlich zu den<br />

Fremdkapitalzinsen verrechneten Zinsen auf das Eigenkapital wird<br />

üblicherweise die durchschnittliche Sekundärmarktrendite inländischer,<br />

festverzinslicher Wertpapiere angesetzt. Die durchschnittlichen Sekundärmarktrenditen<br />

lagen zwischen 4,1 % (2006) und 4,6 % (2004).<br />

Die STW AG setzte bei der Kalkulation als kalkulatorischen Ansatz<br />

die durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten an. Sie errechneten<br />

sich als gewichtetes Mittel der Eigen– und Fremdkapitalkosten, wobei<br />

eine Zielkapitalstruktur von 30 % Eigenkapital und 70 % Fremdkapital<br />

angewandt wurde. Das verzinsliche Gesamtkapital wurde daher mit<br />

kalkulatorischen Zinssätzen verzinst, welche unter den durchschnittlichen<br />

Sekundärmarktrenditen lagen.<br />

Die IKB verrechnete kalkulatorische Zinsen für das Eigenkapital auf<br />

Basis der durchschnittlichen Sekundärmarktrenditen und eines Risikozuschlags.<br />

Die verrechneten Zinssätze lagen damit über den durchschnittlichen<br />

Sekundärmarktrenditen.<br />

Im Jahr 2006 lag der Anteil der kalkulatorischen Kosten an den Gesamtkosten<br />

in Innsbruck bis zum Zehnfachen über den in Klagenfurt und<br />

in Villach erreichten Anteilen.<br />

20.2 Die in unterschiedlicher Höhe angesetzten kalkulatorischen Kosten<br />

beeinfl ussten die Gesamtkosten und die Ergebnisse wesentlich. So stellten<br />

sie bei der IKB einen wesentlichen Kostentreiber dar. Die STW AG<br />

wies die höchsten Kosten je m 3 Wasser aus, wobei die kalkulatorischen<br />

Kosten weit unter den in Innsbruck feststellbaren kalkulatorischen Kosten<br />

lagen. <strong>Der</strong> Stadt Villach stellte in den Jahren 2004 bis 2006 die<br />

Wasserversorgung zu den niedrigsten Kosten sicher.<br />

20.3 Laut Stellungnahme der IKB sei eine angemessene kalkulatorische Verzinsung<br />

<strong>des</strong> eingesetzten Eigenkapitals zur Kapitalerhaltung jedenfalls<br />

geboten. Dies sei ein Grundsatz, der sich auch mit der Satzung der IKB<br />

decke, wonach es u.a. Zweck der Gesellschaft sei, ihre Unternehmenstätigkeit<br />

im Interesse der Versorgungssicherheit nach dem Prinzip der<br />

Eigenwirtschaftlichkeit auszuüben. Dabei sei neben einer angemessenen<br />

Kärnten 2009/9 103


Kalkulation der Tarife und Entgelte<br />

Tariffestlegung,<br />

Äquivalenzprinzip<br />

Verzinsung <strong>des</strong> Eigenkapitals auch für die Abdeckung der langfristigen<br />

Folgekosten für die Gesamtheit der Betriebszweige zu sorgen.<br />

20.4 <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass die Zinssätze der kalkulatorischen Zinsen<br />

für das Eigenkapital <strong>des</strong> Geschäftsbereichs Wasser der IKB über den<br />

durchschnittlichen Sekundärmarktrenditen lagen. Vom Verfassungsgerichtshof<br />

wird als Zinssatz für die kalkulatorischen Zinsen ein „der<br />

Situation auf dem Anleihesektor angepasster“ Zinssatz für angemessen<br />

gehalten. Dabei wären die von der Österreichischen Nationalbank<br />

verlautbarten Jahreswerte der Sekundärmarktrendite bzw. ein Mehrjahresdurchschnitt<br />

dieser Rendite in Ansatz zu bringen. Die IKB sollte<br />

daher die kalkulatorische Verzinsung <strong>des</strong> Eigenkapitals nach der Sekundärmarktrendite<br />

vornehmen.<br />

21.1 (1) Das Beschlussrecht der Gemeinden zur Festlegung von Gebühren<br />

bzw. Tarifen ist im Finanzverfassungsgesetz verankert und im jeweils<br />

geltenden Finanzausgleichsgesetz näher geregelt.<br />

Gemäß dem Finanzausgleichsgesetz sind Gemeinden ermächtigt, durch<br />

Beschluss der Gemeindevertretung für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen<br />

und –anlagen, die für Zwecke der öffentlichen Verwaltung<br />

betrieben werden, Gebühren einzuheben. <strong>Der</strong> mutmaßliche<br />

Jahresertrag der Gebühren darf das doppelte Jahreserfordernis für<br />

die Erhaltung und den Betrieb der Einrichtung oder Anlage sowie<br />

für die Verzinsung und Tilgung der Errichtungskosten unter Berücksichtigung<br />

einer der Art der Einrichtung oder Anlage entsprechenden<br />

Lebensdauer nicht übersteigen. Die Höhe der Gebühr muss zur Leistung<br />

der Gemeinde äquivalent sein (so genanntes Äquivalenzprinzip<br />

bzw. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).<br />

Die Ermächtigung schränkte der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2001<br />

insofern ein, als für die Verwendung der Mittel, die das einfache Jahreserfordernis<br />

übersteigen, ein innerer Zusammenhang mit der Gemeindeeinrichtung<br />

bestehen muss (Erkenntnis <strong>des</strong> VfGH GZ B 260/01 vom<br />

10. Oktober 2001).<br />

(2) In Villach legte der Gemeinderat die Wasserbezugsgebühren per<br />

Verordnung fest.<br />

(3) In Klagenfurt war nach der Satzung der Vorstand zusammen mit<br />

dem Aufsichtsrat der STW AG für die Tariffestlegung zuständig. Die<br />

STW AG hatte sich gegenüber der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt vertraglich<br />

verpfl ichtet, bei den Wassertarifen das Äquivalenzprinzip zu<br />

beachten.<br />

104 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Kalkulation der Tarife und Entgelte Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

(4) In Innsbruck hatte nach der Satzung der IKB der Vorstand mit<br />

Genehmigung <strong>des</strong> Aufsichtsrats die Wassertarife festzulegen. <strong>Der</strong> Kaufvertrag<br />

zwischen der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck und der IKB über das<br />

Wasserwerk beinhaltete diesbezüglich keine näheren Bestimmungen.<br />

Überschüsse aus den Einnahmen aus Wassertarifen verwendeten die<br />

IKB zur Abdeckung von Abgängen aus dem Bereich Bäder. Bereits in<br />

den ersten drei Jahren nach der Gründung der IKB wurde der Wassertarif<br />

in Innsbruck verstärkt mit dem Ziel angehoben, eine Verlustabdeckung<br />

für den strukturdefi zitären Bäderbereich zu erwirtschaften.<br />

Die Rechenwerke bzw. Teilbilanzen für die Geschäftsbereiche Wasser<br />

der beiden Aktiengesellschaften lagen nicht öffentlich auf.<br />

(5) Die Gebühren bzw. die Tarife zeigten folgende Entwicklung (ohne<br />

USt):<br />

Tabelle 17: Tarifentwicklung<br />

2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />

in EUR/m 3<br />

Villach 0,88 0,92 0,97 1,02 1,02<br />

Klagenfurt 1,13 1,16 1,16 1,16 1,16<br />

Innsbruck 1,29 1,29 1,29 1,29 1,32<br />

1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen<br />

In einer Erhebung, die rund vier Mill. österreichische Verbraucher<br />

repräsentierte, wurde für 2004 ein durchschnittlicher gewichteter Wassertarif<br />

von 1,08 EUR je m 3 (netto) ermittelt.<br />

21.2 <strong>Der</strong> RH hielt fest, dass in der Stadt Villach der Gemeinderat die Wassertarife<br />

öffentlich–rechtlich festlegte. Auch lagen die Rechenwerke<br />

der Stadt öffentlich auf.<br />

Demgegenüber beschloss nicht der Gemeinderat der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

Klagenfurt die Wassertarife, sondern die STW AG. Diese war nur aufgrund<br />

ihrer Satzung zur Einhaltung <strong>des</strong> Äquivalenzprinzips verpfl ichtet.<br />

Auch der Gemeinderat von Innsbruck übte sein Recht zur Gestaltung<br />

der Wassertarife nicht aus. Er verpfl ichtete die IKB auch nicht<br />

vertraglich zur Einhaltung <strong>des</strong> Äquivalenzprinzips. Da der Vorstand<br />

einer Aktiengesellschaft keinen Weisungen unterliegt, hatte die Lan-<br />

Kärnten 2009/9 105


Kalkulation der Tarife und Entgelte<br />

<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck damit keinen unmittelbaren Einfl uss auf die<br />

Festlegung der Wassertarife durch die IKB.<br />

Die von der IKB geübte Praxis, Überschüsse aus dem Bereich Wasser<br />

zur Abdeckung von Abgängen aus dem Bereich Bäder zu verwenden,<br />

stand weiters nicht im Einklang mit der Rechtsprechung zum Finanzausgleichsgesetz,<br />

weil zwischen den beiden Betriebszweigen kein innerer<br />

Zusammenhang bestand. <strong>Der</strong> RH hielt daher die Quersubventionierung<br />

in Form der Verwendung der hohen Überschüsse aus der<br />

Wasserversorgung für die Abgänge im Bäderbereich der IKB im Hinblick<br />

auf das Äquivalenzprinzip für problematisch. Er empfahl allen<br />

überprüften Wasserversorgern, bei den Tarifen auf eine Kostendeckung<br />

nach dem Äquivalenzprinzip zu achten.<br />

Hinsichtlich der Versorgungsverpfl ichtung empfahl der RH der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

Innsbruck, darauf hinzuwirken, dass bei der Tarifgestaltung<br />

der IKB das Äquivalenzprinzip eingehalten wird.<br />

Weiters stellte der RH fest, dass der Wassertarif in der Stadt Villach im<br />

Jahr 2006 um 25 % niedriger war als jener in Innsbruck. Gemessen am<br />

durchschnittlichen österreichischen Wasserpreis von 1,08 EUR je m 3<br />

war der Tarif der IKB um 19 % und jener der STW AG um 7 % höher.<br />

In der Stadt Villach hingegen war der Tarif um 10 % niedriger.<br />

Darüber hinaus empfahl der RH allen drei Wasserversorgern, aus einem<br />

Vergleich der Kostenstrukturen Einsparungsmöglichkeiten zu analysieren<br />

und zu nutzen; dies war insbesondere bei der STW AG angezeigt.<br />

21.3 Laut Stellungnahme der IKB dürfe die Festsetzung der Tarife für Leistungen<br />

nur nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat vorgenommen<br />

werden. Da die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck im Aufsichtsrat über die<br />

Stimmenmehrheit verfüge, erfolge der Einfl uss der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

auf die Tarifgestaltung, so wie es das Aktienrecht den Aktionären einräumt.<br />

Weiters bestehe keine unmittelbare Anwendbarkeit <strong>des</strong> § 15 Finanzausgleichsgesetz<br />

und der dazu ergangenen Rechtsprechung auf Tarife<br />

der IKB. Daher sei auch das Äquivalenzprinzip für Gebühren für die<br />

Benützung von Gemeindeeinrichtungen und –anlagen nicht unmittelbar<br />

auf die Tarife der IKB anwendbar.<br />

Die IKB gehe davon aus, dass ein Rechtsgutachten, welches unter Berufung<br />

auf die Judikatur <strong>des</strong> Verfassungsgerichtshofes (VfSlg. 3550/1959,<br />

4174/1962) für die Umstellung der ehemaligen Kanalgebühren in ein<br />

106 Kärnten 2009/9


Kärnten<br />

Kalkulation der Tarife und Entgelte Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

System privatrechtlicher Entgelte eingeholt wurde, im Wesentlichen<br />

auch auf ihre Wassertarife zutreffe.<br />

Laut Stellungnahme der IKB habe das Äquivalenzprinzip für sie auch<br />

<strong>des</strong>halb keine unmittelbare Geltung, weil seit dem Verkauf der Wasserversorgung<br />

der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck diese keine Gemeindeeinrichtung<br />

bzw. –anlage darstelle. Auch werde das Entgelt für die Benützung<br />

nicht von der Gemeindevertretung und nicht in Form öffentlicher<br />

Gebühren festgesetzt, sondern privatrechtlich vereinbart und vom Aufsichtsrat<br />

genehmigt.<br />

Weiters sei die Judikatur <strong>des</strong> Verfassungsgerichtshofes, wonach die<br />

Verwendung der Mittel aus Gebühreneinnahmen nur bei Vorliegen<br />

eines inneren Zusammenhangs mit der Gemeindeeinrichtung zulässig<br />

ist, nicht auf die privatrechtlichen Entgelte <strong>des</strong> geprüften Unternehmens<br />

anzuwenden.<br />

Damit stehe auch die Verwendung eines Teils der Erlöse aus der Wasserversorgung<br />

zur Abdeckung <strong>des</strong> Bäderdefi zits nicht in Widerspruch<br />

zur zitierten Rechtsprechung <strong>des</strong> Verfassungsgerichtshofes. Darüber<br />

hinaus sei die Schaffung eines Querverbunds zwischen gewinnbringenden<br />

und strukturdefi zitären Geschäftsfeldern der IKB ein maßgeblicher<br />

Grund für die Einbringung verschiedener Gemeindebetriebe in<br />

die IKB gewesen. Dieser Querverbund sei auch in einem Rechtsgutachten<br />

geprüft, für zulässig und als das gebotene Mittel zur Realisierung<br />

der Forderung nach kommunaler Eigenwirtschaftlichkeit und<br />

Gemeinwirtschaftlichkeit der kommunalen Leistungserbringung angesehen<br />

worden.<br />

Auch wies die IKB darauf hin, dass der RH im Zusammenhang mit<br />

der Verwendung von Erträgen aus Elektrizitätsversorgungsunternehmen<br />

den Querverbund nicht in Frage gestellt hätte. In Analogie zur<br />

seinerzeitigen Frage der Strompreisbestimmung müsse dies aus Sicht<br />

der IKB ebenso für den Wasserpreis gelten.<br />

Weiters führte die IKB in ihrer Stellungnahme folgende Argumente<br />

ins Treffen:<br />

— <strong>Der</strong> durchschnittliche österreichische Wassertarif in Höhe von<br />

1,08 EUR je m 3 berücksichtige Wasserversorger unterschiedlicher<br />

Größe, wobei der Wassertarif in den größeren Städten durchwegs<br />

deutlich höher liege als in kleinen Gemeinden. Die Benchmarking–<br />

Studie zeige auch kritisch auf, dass viele kleine Gemeinden nicht<br />

in der Lage seien, mit den vereinnahmten Wassergebühren/–entgelten<br />

die Wasserversorgung nachhaltig zu betreiben.<br />

Kärnten 2009/9 107


Kalkulation der Tarife und Entgelte<br />

— Ein reiner Vergleich der Mengenentgelte stelle nicht auf die tatsächlichen<br />

Jahreswasserkosten ab, z.B. hinsichtlich <strong>des</strong> Umstands, ob<br />

in diesen auch Nebenentgelte, wie Zählermiete, Grund– und Bereitstellungsentgelte<br />

enthalten seien. Eine aktuelle Untersuchung zeige<br />

auch, dass die Gesamtkosten für einen Singlehaushalt (60 m 3 Wasserverbrauch)<br />

in Klagenfurt um 14,4 % höher als in Innsbruck seien<br />

und jene für einen 4–Personenhaushalt (150 m 3 Wasserverbrauch)<br />

gleichauf wie in Innsbruck lägen, während die Mengentarife in Innsbruck<br />

um rd. 13 % über jenen von Klagenfurt gelegen seien.<br />

21.4 <strong>Der</strong> RH entgegnete, öffentliche Einrichtungen und Anlagen zur Wasserversorgung<br />

verlieren auch dadurch nicht ihre Qualität, Teil der kommunalen<br />

Leistungsverwaltung zu sein, dass sie von einem ausgegliederten<br />

Rechtsträger der Gemeinde betrieben werden. Für die Gestaltung<br />

der Benützungsentgelte durch eine selbstständige Unternehmung der<br />

Gemeinde sind daher jene Grundsätze anzuwenden, nach denen die<br />

Gemeinde selbst Benützungsgebühren gestalten muss. Diesen Grundsätzen<br />

hat die Gemeinde durch entsprechende Vorkehrungen im Gesellschaftsvertrag<br />

bzw. in der Satzung, aber auch mittels ihrer organisationsrechtlichen<br />

Einfl ussmöglichkeiten Rechnung zu tragen. Auch verfügt<br />

die Stadt Innsbruck im Aufsichtsrat über die Stimmenmehrheit.<br />

Zu der von der IKB angesprochenen seinerzeitigen Frage der Strompreisbestimmung<br />

verwies der RH auf die zwischenzeitlich — seit 1986<br />

— erfolgte Rechtsentwicklung und die aktuellen höchstgerichtlichen<br />

Erkenntnisse.<br />

<strong>Der</strong> RH vertrat daher weiterhin die Ansicht, dass das Äquivalenzprinzip<br />

bei der Festlegung der Wassertarife zu beachten ist und eine Subventionierung<br />

<strong>des</strong> defi zitären Bäderbereichs aus Überschüssen <strong>des</strong> Bereichs<br />

Wasser problematisch ist.<br />

Nach dem Äquivalenzprinzip könnten dabei durchaus Tarife festgelegt<br />

werden, die über die bloße Kostendeckung — bis zum Doppelten <strong>des</strong><br />

mutmaßlichen Jahreserfordernisses — hinausgehen, sofern ein „innerer<br />

Zusammenhang“ mit der Wasserversorgung besteht.<br />

Für den RH war jedoch kein sachlicher Grund ersichtlich, gerade den<br />

Innsbrucker Wasserbeziehern die Kosten für den defi zitären Bäderbetrieb<br />

aufzubürden.<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> RH darf nicht übersehen werden, dass die Höhe<br />

privatrechtlicher Entgelte in jenen Bereichen, in welchen dem Versorger<br />

— wie bei der Wasserversorgung — gleichsam eine Monopolstellung<br />

zukommt, die zulässige Grenze, Überschüsse zu erwirtschaften, um<br />

108 Kärnten 2009/9


Kalkulation der Tarife und Entgelte<br />

Versorgungssicherheit und Betriebsführung<br />

Wasserqualität<br />

Kärnten<br />

Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

damit Defi zite in anderen Bereichen abzudecken, durch diese marktbeherrschende<br />

Stellung beschränkt wird. Ein Ausnützen einer derartigen<br />

Monopolstellung ist jedenfalls nicht zulässig (OGH 10. September<br />

1991, 40b 538/91).<br />

<strong>Der</strong> RH ergänzte den von der IKB angestellten Vergleich und wies darauf<br />

hin, dass die Gesamtkosten für einen Singlehaushalt in Villach um<br />

19,1 % und jene für einen 4–Personenhaushalt um 21,1 % unter den<br />

entsprechenden Werten von Innsbruck lagen.<br />

Er wies auch darauf hin, dass die Stadt Villach trotz einer Wasserbezugsgebühr,<br />

die unter dem Durchschnittswert der Benchmarking–Studie<br />

lag, in der Lage war, ihre Wasserversorgung nachhaltig zu betreiben.<br />

Die Wasserentgelte in Innsbruck waren daher als vergleichsweise<br />

hoch anzusehen.<br />

22.1 (1) Gemäß Trinkwasserverordnung muss Trinkwasser geeignet sein,<br />

ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet<br />

zu werden.<br />

(2) In Villach wurde die Wasserqualität aus den Karstquellen rund um<br />

die Uhr erfasst. Zudem wurde das Quellwasser vorsorglich durch Ultraviolettstrahlung<br />

laufend entkeimt. Das andere zur laufenden Versorgung<br />

benötigte Grundwasser untersuchte das Wasserwerk wöchentlich<br />

im werkseigenen Labor.<br />

(3) In Klagenfurt kontrollierte der Magistrat die Wasserqualität. Dies<br />

betraf die gemäß Trinkwasserverordnung durchzuführenden Proben<br />

ebenso, wie die auf Veranlassung <strong>des</strong> Geschäftsbereichs Wasser darüber<br />

hinaus vorgesehenen Untersuchungen. Die Kosten für die Kontrollen<br />

waren infolge der Absenkung der Anzahl der Probenentnahmen stark<br />

rückläufi g. Im Bedarfsfall konnte das Grundwasser entkeimt werden.<br />

(4) In Innsbruck zog die IKB die zur Prüfung der Wasserqualität erforderlichen<br />

Proben; die Untersuchungen führte ein beauftragtes Institut<br />

durch. Die Kosten für die Untersuchungen lagen etwas unter jenen in<br />

Klagenfurt. Um die Wasserqualität der ausgeleiteten Quellen genauer<br />

zu beobachten, wurden oftmals in kurzen Abständen Untersuchungen<br />

durchgeführt.<br />

(5) Die nach der Trinkwasserverordnung vorgesehene Information über<br />

die Wasserqualität erfolgte in<br />

Kärnten 2009/9 109


Versorgungssicherheit und Betriebsführung<br />

Fremdüberwachung<br />

— Villach durch Anschlag der Messergebnisse auf der Amtstafel, über<br />

den Gebührbescheid und im Internet,<br />

— Klagenfurt anlässlich der Vorschreibung der Entgelte,<br />

— Innsbruck in einer periodischen Gemeindezeitschrift.<br />

22.2 <strong>Der</strong> RH stellte fest, dass alle drei Wasserversorger die Zielvorgaben bei<br />

den Wasseranalysen erreichten.<br />

Die in der Trinkwasserverordnung vorgesehene Information über die<br />

Wassergüte erfolgte durch die drei Wasserversorger unterschiedlich.<br />

22.3 Laut Stellungnahme der Stadt Villach betreibe ihr Wasserwerk eine<br />

begleitende Trinkwasserkontrolle, die weit über den gesetzlichen Erfordernissen<br />

liege.<br />

23.1 (1) Das Wasserrechtsgesetz sah ab der Novelle 1990 die Überprüfung<br />

der Wasserversorgungsanlage einschließlich der Schutzgebiete in hygienischer<br />

und technischer Hinsicht in Zeitabständen von höchstens fünf<br />

Jahren durch Sachverständige oder geeignete Anstalten und Unternehmen<br />

auf Kosten <strong>des</strong> Wasserberechtigten vor.<br />

Je nach der innerbetrieblichen Organisation und der Ausbildung der<br />

Bediensteten konnte die Fremdüberwachung im Einklang mit der<br />

ÖNORM durch eigenes Personal vorgenommen werden.<br />

(2) Seit Einführung der Fremdüberwachung führte das Wasserwerk Villach<br />

drei Überprüfungen, davon die letzte im Dezember 2005, durch.<br />

<strong>Der</strong> 58–seitige Prüfbericht enthielt Empfehlungen für erforderliche Verbesserungen<br />

unter Festlegung eines Umsetzungszeitraums.<br />

(3) Die STW AG legte erstmals im März 2006 einen <strong>Bericht</strong> über<br />

die Fremdüberwachung vor. Die Überprüfung führte der Leiter <strong>des</strong><br />

Geschäftsbereichs Wasser der STW AG in seiner Funktion als einer<br />

der beiden Geschäftsführer in einer Beteiligungsunternehmung der<br />

STW AG durch. Er hatte die Unternehmung mit der Fremdüberwachung<br />

beauftragt.<br />

<strong>Der</strong> dreiseitige Prüfbericht verwies im Wesentlichen auf vorhandene<br />

Konzepte und <strong>Bericht</strong>e sowie aufl iegende Pläne. Für die Überwachungstätigkeit<br />

zahlte die STW AG einen Betrag von 9.600 EUR.<br />

110 Kärnten 2009/9


Versorgungssicherheit und Betriebsführung<br />

Überwachung <strong>des</strong><br />

Wasserleitungsnetzes<br />

Kärnten<br />

Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

(4) Die IKB hatte erstmals eine Fremdüberwachung im Jahr 2004 durchgeführt.<br />

Zuletzt beauftragte sie im Februar 2007 eine Unternehmung,<br />

an der sie zu 40 % beteiligt war, mit der Fremdüberwachung. Die Auftragssumme<br />

lag etwas über dem in Klagenfurt bezahlten Betrag.<br />

<strong>Der</strong> 70 Seiten umfassende Prüfbericht vom Dezember 2007 enthielt eine<br />

ausführliche Bestandsaufnahme und Dokumentation, eine zusammenfassende<br />

Beurteilung sowie Verbesserungsmaßnahmen.<br />

23.2 <strong>Der</strong> RH stellte fest, dass die Fremdüberwachung in Villach durch den<br />

Einsatz der Mitarbeiter <strong>des</strong> Wasserwerks termingerecht, kostengünstig<br />

und zweckmäßig durchgeführt wurde. Die beiden Wasserversorger in<br />

Klagenfurt und Innsbruck setzten den gesetzlichen Auftrag hingegen<br />

nicht termingerecht um. Zuletzt beauftragten sie eine dem jeweiligen<br />

Konzern angehörende Unternehmung mit der Fremdüberwachung; dies<br />

verursachte zusätzliche Kosten.<br />

Die Fremdüberwachung bei der STW AG erachtete der RH wegen der<br />

Personenidentität von Auftraggeber und Auftragnehmer jedenfalls als<br />

unzureichend.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl der STW AG daher, umgehend eine ordnungsgemäße<br />

und zweckmäßige Fremdüberwachung der Klagenfurter Wasserversorgung<br />

zu veranlassen.<br />

23.3 Laut Stellungnahme der STW AG seien die Betriebsdaten im Zuge der<br />

EMAS– und ISO 14001–Zertifi zierung vom TÜV überprüft worden.<br />

Die nächste Fremdüberprüfung werde vergaberechtskonform beauftragt<br />

werden.<br />

24.1 Das prozentuelle Ausmaß der realen Wasserverluste sowie der Kontrollmaßnahmen<br />

stellte sich wie folgt dar:<br />

Kärnten 2009/9 111


Versorgungssicherheit und Betriebsführung<br />

Tabelle 18: Wasserverluste und Kontrollmaßnahmen<br />

Villach<br />

2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />

reale Wasserverluste bezogen auf die Jahreseinspeisung in<br />

das Verteilungssystem („Effi zienz <strong>des</strong> Leitungsnetzes“) 12,2 12,4 9,5 9,7 11,5<br />

Anteil <strong>des</strong> Verteilungssystems, der jährlich einer „aktiven<br />

Leckkontrolle“ unterzogen wurde 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0<br />

Klagenfurt<br />

reale Wasserverluste bezogen auf die Jahreseinspeisung in<br />

das Verteilungssystem („Effi zienz <strong>des</strong> Leitungsnetzes“) 11,7 11,9 13,4 17,3 10,0<br />

Anteil <strong>des</strong> Verteilungssystems, der jährlich einer „aktiven<br />

Leckkontrolle“ unterzogen wurde 14,1 41,0 47,6 50,0 57,0<br />

Innsbruck<br />

reale Wasserverluste bezogen auf die Jahreseinspeisung in<br />

das Verteilungssystem („Effi zienz <strong>des</strong> Leitungsnetzes“) 3,6 5,2 4,6 5,5 5,3<br />

Anteil <strong>des</strong> Verteilungssystems, der jährlich einer „aktiven<br />

Leckkontrolle“ unterzogen wurde 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0<br />

1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen<br />

(1) Als „aktive Leckkontrolle“ waren alle regelmäßigen, periodischen<br />

oder kontinuierlichen Maßnahmen zur Überwachung von Leitungen<br />

und deren Komponenten zu verstehen. Diese schlossen alle Methoden<br />

der Lecksuche, wie optische, akustische und elektronische Verfahren<br />

und/oder Überwachungen unter anderem durch Kontrolle von Zu– und<br />

Abfl ussmengen und <strong>des</strong> Wasserverbrauchs während der Nachtstunden<br />

ein.<br />

Alle drei Wasserversorger führten mit unterschiedlichen Methoden<br />

solche Kontrollen in ihren Wasserleitungssystemen durch, wobei sie<br />

die Durchfl ussmengen über ihre Fernwirkanlagen mit Vorgabewerten<br />

kontrollierten. Die STW AG führte zusätzlich abschnittsweise Kontrollen<br />

mit einem Messwagen durch.<br />

(2) Die Richtlinien <strong>des</strong> ÖVGW sahen einen Richtwert für den prozentuellen<br />

Wasserverlust von 12 % vor; er war jedoch nur für überschlägige<br />

Berechnungen anzuwenden. Nach Handbüchern der Wasserversorgungstechnik<br />

waren Wasserverluste von 1 % bis 5 % bei Neuanlagen<br />

und von 5 % bis 10 % bei Altanlagen tolerierbar. <strong>Der</strong> Referenzwert<br />

112 Kärnten 2009/9<br />

in %


Versorgungssicherheit und Betriebsführung<br />

Erneuerung <strong>des</strong> Wasserleitungsnetzes<br />

Kärnten<br />

Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

für Wasserverluste in Deutschland betrug 7,3 % und galt als niedrigster<br />

in Europa.<br />

Die Wasserverluste im Villacher Wasserleitungsnetz lagen 2004 und<br />

2005 über 12 %, 2006 bei 9,5 %.<br />

Die Wasserverluste in Klagenfurt lagen 2004 bis 2006 über 11 % bzw.<br />

13 %. Dies bedeutete 2006 einen Verlust von mehr als einer Million m 3<br />

Trinkwasser. Da der Strombedarf für die Förderung eines m 3 Wassers<br />

schätzungsweise 0,35 kWh betrug, fi elen zur Förderung <strong>des</strong> Wasserverlusts<br />

2006 somit Energiekosten von mehreren 10.000 EUR an.<br />

Die Wasserverluste in Innsbruck lagen 2006 mit 4,6 % weit unter dem<br />

Referenzwert von Deutschland. Dies führte die IKB auf die Wartungen<br />

und jährlichen „Schieberkontrollen“ zurück, die von einer privaten<br />

Unternehmung im gesamten Leitungsnetz durchgeführt wurden. Im<br />

Jahr 2006 waren die Kosten dafür etwa so hoch wie die Energiekosten<br />

für die Gewinnung verlorener Wassermengen in Klagenfurt.<br />

24.2 <strong>Der</strong> RH wies auf die unterschiedlichen Wasserverluste bei den drei Wasserversorgern<br />

hin, wobei die um bis zu zwei Drittel niedrigeren Werte<br />

in Innsbruck hervorzuheben waren.<br />

Im Hinblick auf die mit den Wasserverlusten verbundenen Kosten empfahl<br />

der RH den Wasserversorgern in Klagenfurt und Villach, die Leitungsnetze<br />

entsprechend zu warten und zu erneuern.<br />

24.3 Laut Stellungnahme der STW AG werde eine Analyse <strong>des</strong> gesamten<br />

Verrechnungsprozesses durchgeführt und sei die Einrichtung von Messzonen<br />

für die permanente, automatische Netzüberwachung eingeleitet<br />

worden.<br />

25.1 Internationale Vergleiche für die Wasserversorgung gingen von Erneuerungsraten<br />

von 1,5 % bis 2 % pro Jahr aus. Die Lebensdauer von<br />

Trinkwassernetzen wurde mit 100 Jahren angenommen, war jedoch<br />

von vielen Faktoren, wie dem Rohrmaterial, dem Leitungsdruck, der<br />

Einbettung in den Untergrund und der Belastung, abhängig.<br />

Die Erneuerung bzw. Sanierung der Haupt– und Versorgungsleitungen<br />

stellte sich wie folgt dar:<br />

Kärnten 2009/9 113


Versorgungssicherheit und Betriebsführung<br />

Tabelle 19: Erneuerung oder Sanierung der Haupt– und Versorgungsleitungen<br />

2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />

Beim Wasserwerk Villach lag die durchschnittliche Erneuerungsrate<br />

(Rehabilitationsrate) für 2004 bis 2006 weit unter dem internationalen<br />

Vergleichswert von 1,5 % bis 2 %. Im Vergleich der drei Städte wies<br />

Villach das älteste Leitungsnetz auf; auch bestand etwa ein Viertel <strong>des</strong><br />

Trinkwassernetzes aus schadensanfälligeren Kunststoffl eitungen.<br />

<strong>Der</strong> für den Zeitraum 2006 bis 2010 entwickelte mittelfristige Maßnahmenplan<br />

der Stadt Villach sah eine jährliche Erneuerungsrate von<br />

bis zu 2 % der Leitungsnetzlänge vor. Dies bedeutete ein Investitionserfordernis<br />

von weit mehr als einer Million EUR.<br />

(3) Die durchschnittliche Erneuerungsrate in Klagenfurt lag für 2004<br />

bis 2006 noch unter dem Wert von Villach. Allerdings wies Klagenfurt<br />

im Vergleich der drei Städte das jüngste Netz auf, wobei jedoch<br />

ein Viertel <strong>des</strong> Netzes aus schadensanfälligem Material bestand. Diese<br />

geringe Erneuerungsrate war vor allem durch die hohen Kosten für die<br />

Wiederinstandsetzung der Gemein<strong>des</strong>traßen beeinfl usst.<br />

(4) Das durchschnittliche Alter <strong>des</strong> Leitungsnetzes lag in Innsbruck<br />

mit 40 Jahren etwas über jenem in Klagenfurt. Die durchschnittliche<br />

Erneuerungsrate lag unter 1,5 %.<br />

25.2 <strong>Der</strong> RH empfahl der Stadt Villach, die Investitionen in die Erneuerung<br />

<strong>des</strong> Leitungsnetzes in den nächsten Jahren zu forcieren und diese nach<br />

dem mittelfristigen Maßnahmenplan auszurichten, wofür ein jährlicher<br />

Investitionsaufwand von etwas mehr als einer Million EUR erforderlich<br />

wäre.<br />

Die derzeit niedrige Erneuerungsrate in Klagenfurt bedeutete, dass<br />

die Trinkwasserleitungen über ihre technische Nutzungsdauer hinaus<br />

verwendet werden müssten. Daher empfahl der RH, im Bereich<br />

114 Kärnten 2009/9<br />

in %<br />

Villach 0,94 0,61 0,70 0,77 0,86<br />

Klagenfurt 0,57 0,55 0,64 0,67 0,50<br />

Innsbruck 1,08 0,86 0,96 1,10 1,21<br />

1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen


Versorgungssicherheit und Betriebsführung<br />

Straßeninstandsetzungen<br />

Kärnten<br />

Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

der STW AG die Maßnahmen zur Erneuerung <strong>des</strong> Leitungsnetzes zu<br />

verstärken.<br />

25.3 Laut Stellungnahme der Stadt Villach werde die Anregung <strong>des</strong> RH, den<br />

Rehabilitationsbedarf im Bereich ihres Wasserwerks auf den empfohlenen<br />

Wert von 1,5 % zu steigern, bereits im aktuellen Bauprogramm<br />

2009 budgetär berücksichtigt. Für eine zustandsorientierte Erneuerungsplanung<br />

werde das „Pipe Rehabilitations Managementprogramm“<br />

eingesetzt.<br />

Laut Stellungnahme der STW AG sei eine Erhöhung der Rehabilitationsrate<br />

auf das vom RH empfohlene Ausmaß trotz eingeleitetem Rationalisierungsprogramm<br />

ohne vom Eigentümer mitgetragene zusätzliche<br />

Preisanpassungen bzw. Strukturkosten–Entlastungen nicht erreichbar<br />

(Pensionsverpfl ichtungen). Investitionen ohne derartige Entlastungen<br />

würden die Werthaltigkeit <strong>des</strong> Vermögens gefährden.<br />

26.1 (1) In den drei überprüften Städten bestanden hinsichtlich der Kostenverrechnung<br />

für die von den städtischen Dienststellen durchgeführten<br />

Straßeninstandsetzungen nach Aufgrabungen unterschiedliche Vorgangsweisen.<br />

(2) Im Straßennetz von Villach wurden 2004 für Wasserleitungen Aufgrabungen<br />

von 9,4 km Länge vorgenommen, davon mehr als 6,5 km<br />

gemeinsam mit der Straßenerrichtung; im Jahr 2005 wurden 4,2 km<br />

Leitungsrohre verlegt.<br />

Die Kosten für die Instandsetzung der Straßenoberfl äche nach solchen<br />

Aufgrabungen verrechnete die Stadt Villach ihrem Wasserwerk in<br />

Anlehnung an die lan<strong>des</strong>gesetzlichen Bestimmungen über die Benützungsabgabe<br />

von Gemeindegrund.<br />

Mit der Begründung, dass die Generalsanierung der Gemein<strong>des</strong>traßen<br />

durch die Verlegungen von Wasserleitungen um zumin<strong>des</strong>t fünf Jahre<br />

früher, nämlich alle 15 statt alle 20 Jahre, heransteht, verrechnete die<br />

Stadt Villach ihrem Wasserwerk beginnend mit dem Jahr 2005 zusätzlich<br />

auch die damit verbundenen Kosten.<br />

<strong>Der</strong> dem Wasserwerk für die früher fällige Generalsanierung der<br />

Gemein<strong>des</strong>traßen vorgeschriebene Beitrag wurde aus Vereinfachungsgründen<br />

mit 5 % von <strong>des</strong>sen Umsatz bemessen und belief sich auf<br />

knapp 200.000 EUR jährlich.<br />

Kärnten 2009/9 115


Versorgungssicherheit und Betriebsführung<br />

(3) In Klagenfurt wurden die Gemein<strong>des</strong>traßen aufgrund der Grabungs–<br />

und Instandsetzungsrichtlinien nach Aufgrabungen vorerst<br />

provisorisch und später endgültig instandgesetzt. Die Instandsetzungen<br />

erfolgten auf Kosten <strong>des</strong> Bauwerbers. In den Jahren 2005 und 2006<br />

wandte der Geschäftsbereich Wasser der STW AG 306.000 EUR bzw.<br />

383.000 EUR für solche Straßeninstandsetzungen auf.<br />

Bei der endgültigen Instandsetzung von Lan<strong>des</strong>straßen konnten, anders<br />

als bei Gemein<strong>des</strong>traßen, errichtete Provisorien teilweise bestehen bleiben,<br />

weil für Lan<strong>des</strong>straßen andere Richtlinien, nämlich die Richtlinien<br />

für Straßen– und Verkehrswegebau, galten. Bei Anwendung dieser<br />

Richtlinien auf die Instandsetzung von Gemein<strong>des</strong>traßen wäre bei<br />

der STW AG 2005 und 2006 nur rund der halbe Aufwand für Instandsetzungen<br />

angefallen.<br />

Da die Gemein<strong>des</strong>traßen erst bis zu elf Jahre nach der provisorischen<br />

Instandsetzung wieder endgültig saniert wurden, hatte die STW AG<br />

überdies die Baupreissteigerungen zu tragen.<br />

(4) Die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck verrechnete der IKB für die Straßeninstandsetzungen<br />

nach Aufgrabungen für Leitungsverlegungen nur<br />

jene Kosten, die auch dem Magistrat bei Tiefbauarbeiten entstanden.<br />

26.2 <strong>Der</strong> RH wies die Stadt Villach darauf hin, dass der Kostenbeitrag für<br />

die früher fällige Generalsanierung der Gemein<strong>des</strong>traßen nicht vom<br />

Ausmaß der durch Leitungslegungen <strong>des</strong> Wasserwerks verursachten<br />

Aufwendungen angesehen werden konnte. Da der Kostenbeitrag pauschal<br />

vom Umsatz <strong>des</strong> Wasserwerks berechnet wurde, war er nicht als<br />

Kostenbeitrag für die Straßensanierung, sondern als Steuer zu betrachten.<br />

Auf Basis der in den Vorjahren jeweils vorgenommenen Aufgrabungen<br />

und unter Berücksichtigung der gemeinsam mit der Straßenerrichtung<br />

durchgeführten Verrohrungen wäre für 2005 lediglich ein Sanierungsbeitrag<br />

von 10.500 EUR und für 2006 von knapp 15.000 EUR angefallen.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem Wasserwerk Villach, die Aufgrabungen für<br />

Instandsetzungen bzw. Verlegungen der Wasserleitungen möglichst<br />

parallel zu Straßeninstandsetzungen vorzunehmen, um den zusätzlichen<br />

Sanierungsbeitrag gering zu halten.<br />

<strong>Der</strong> Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt empfahl der RH, die Grabungs– und<br />

Instandsetzungsrichtlinien zu überarbeiten, um doppelten Aufwand<br />

für provisorische und endgültige Straßeninstandsetzungen nach Auf-<br />

116 Kärnten 2009/9


Versorgungssicherheit und Betriebsführung<br />

Sonstige Feststellungen(Karawankenquellen;Wasserverband<br />

Klagenfurt<br />

– St. Veit an der<br />

Glan)<br />

Kärnten<br />

Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

grabungen für Wasserleitungen zu vermeiden, bzw. die Richtlinie für<br />

Straßen– und Verkehrswegebau inhaltlich zu übernehmen.<br />

<strong>Der</strong> STW AG empfahl der RH, mit dem Magistrat der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

Klagenfurt über eine Reduzierung der Ausgaben für Straßeninstandsetzungen<br />

nach dem Leitungsbau zu verhandeln.<br />

26.3 Laut Stellungnahme der Stadt Villach käme es neben den jährlichen<br />

Leitungserneuerungen und –erweiterungen in der Größenordnung von<br />

rd. 3.500 lfm auch zu zahlreichen „punktuellen“ Aufgrabungen bei<br />

erforderlichen Reparaturen und Rohrgebrechen (rd. 60 pro Jahr) sowie<br />

bei Neuerrichtung oder Auswechslung von Hausanschlüssen (im Mittel<br />

rd. 270 pro Jahr). Diese hätten ebenso zu einer „Qualitätsminderung“<br />

im betroffenen Straßenkörper geführt. Die Berechnung sei lediglich<br />

aus Vereinfachungsgründen an den Umsatz gekoppelt.<br />

Laut Stellungnahme der STW AG seien zur erforderlichen Anpassung<br />

der Klagenfurter Grabungsrichtlinie an die österreichweit im Einsatz<br />

befi ndliche Richtlinie für Verkehr und Straße bereits Gespräche mit<br />

dem Magistrat Klagenfurt geführt worden. Auch sei bereits eine Stellungnahme<br />

an den Magistratsdirektor abgegeben worden. Gleichzeitig<br />

bestehe eine Zielvorgabe im Restrukturierungsprojekt, den Instandhaltungsaufwand<br />

schlanker zu gestalten.<br />

27.1 (1) Das immaterielle Anlagevermögen der STW AG betraf auch Investitionen<br />

in die Karawankenquellen, die im Jahr 2000 in die STW AG<br />

eingebracht wurden. Die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt blieb im Besitz<br />

der Quellen und übertrug ein unbefristetes Fruchtgenussrecht an die<br />

STW AG. Im Zuge der Prüfung <strong>des</strong> Jahresabschlusses 2006 stellten die<br />

Wirtschaftsprüfer fest, dass die Werthaltigkeit der nicht genutzten Quellen<br />

abhängig von der Entwicklung eines konzeptionellen Ansatzes für<br />

eine zukünftige Nutzung war. Anderenfalls bestand der Bedarf einer<br />

außerplanmäßigen Abschreibung dieses Bilanzansatzes in Höhe von<br />

rd. 2 Mill. EUR.<br />

Das von der STW AG im Dezember 2007 erstellte Nutzungskonzept<br />

für die Karawankenquellen sah ein notwendiges Investitionsvolumen<br />

von 23,3 Mill. EUR vor. Als Wasserbezieher sollten Gemeinden im südlichen<br />

Kärnten akquiriert werden.<br />

Um die Wertdeckung der notwendigen Investitionen sowie <strong>des</strong> Fruchtgenussrechts<br />

sicherzustellen, bestand die Überlegung, den Preis je m 3<br />

Wasser mit 2,50 EUR anzusetzen. Im Jahr 2006 betrug der Wassertarif<br />

der STW AG 1,16 EUR je m 3 . <strong>Der</strong> in Aussicht genommene Preisan-<br />

Kärnten 2009/9 117


Sonstige Feststellungen<br />

stieg von mehr als 100 % wurde mit der ständigen Verknappung <strong>des</strong><br />

Guts Wasser und der damit steigenden Nachfrage begründet.<br />

(2) Die STW AG und die Stadtgemeinde St. Veit an der Glan waren Mitglieder<br />

<strong>des</strong> Wasserverbands Klagenfurt – St. Veit an der Glan. Zweck<br />

<strong>des</strong> Verbands war unter anderem die Versorgung der Mitglieder oder<br />

Dritter mit Trink–, Nutz– und Löschwasser. Im Rahmen der Prüfung<br />

<strong>des</strong> Jahresabschlusses 2006 wiesen die Wirtschaftsprüfer auch darauf<br />

hin, dass ein konzeptioneller Ansatz für eine wirtschaftlich sinnvolle<br />

Nutzung darin bestand, diese „Wasserschiene Nord“ für die Versorgung<br />

von Umlandgemeinden einzusetzen. Sollte die Nachfrage durch<br />

die Umlandgemeinden nach Fertigstellung dieser Wasserschiene im<br />

Jahr 2007 nicht gegeben sein, wäre bei Fehlen alternativer Nutzungsmöglichkeiten<br />

ein erheblicher außerordentlicher Abschreibungsbedarf<br />

gegeben.<br />

(3) Die STW AG hob einen Teil <strong>des</strong> Wassertarifs (19 %) für den Grundwasserschutz<br />

ein und führte ihn einer Rücklage zu, um damit auch<br />

Grundstücke in Wasserschutzgebieten zu erwerben. <strong>Der</strong> Aufsichtsrat<br />

erklärte in seiner Sitzung im Dezember 2006, zukünftig eher Nutzungsvereinbarungen<br />

mit den Eigentümern der in Schutzgebieten gelegenen<br />

Grundstücke abschließen zu wollen, weil die Rücklage (3,70 Mill. EUR)<br />

zur Abdeckung der Abgänge beim Wasserverband Klagenfurt – St. Veit<br />

an der Glan benötigt werden würde.<br />

In seinem <strong>Bericht</strong> über die Wasserversorgung der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

Klagenfurt über die Jahre 1984 bis 1987 hatte der RH festgestellt, dass<br />

die Rücklage auch für Investitionen verwendet worden war, die in keinem<br />

Zusammenhang mit dem Schutz <strong>des</strong> Grundwassers standen. Sie<br />

wurde vielmehr für die Erweiterung der Wasserversorgung durch die<br />

Erschließung von neuen Quellen — und damit der Eröffnung zusätzlicher<br />

Wasserförderungsmöglichkeiten — als für den Schutz der bestehenden<br />

Grundwasserreserven verwendet.<br />

27.2 <strong>Der</strong> RH sah in dem vom Wirtschaftsprüfer aufgezeigten drohenden<br />

Abwertungsbedarf betreffend die Karawankenquellen und den Wasserverband<br />

Klagenfurt – St. Veit an der Glan eine weitere massive Gefährdung<br />

der Vermögens– und Ertragslage. Aus diesem Grund empfahl er,<br />

die bereits konzeptionell aufgezeigten alternativen Verwertungsmöglichkeiten<br />

rasch umzusetzen.<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> RH darf die STW AG Kosten für den Wasserverband<br />

und die Karawankenquellen, deren Nutzung für Umlandgemeinden<br />

bzw. Gemeinden im südlichen Kärnten anfallen, keinesfalls den<br />

derzeitigen Wasserbeziehern anlasten. <strong>Der</strong> RH konnte daher die Inten-<br />

118 Kärnten 2009/9


Sonstige Feststellungen<br />

Sonstige Feststellungen<br />

zu<br />

den überprüften<br />

Wasserversorgern<br />

Kärnten<br />

Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

tion, den Wassertarif im Falle der Nutzung der Karawankenquellen zu<br />

verdoppeln, nicht nachvollziehen.<br />

Weiters wies der RH auf seine die Jahre 1984 bis 1987 betreffenden<br />

Feststellungen hin und empfahl, die Wasserschutzrücklage ausschließlich<br />

für den ursprünglich beantragten Zweck <strong>des</strong> Wasserschutzes zu<br />

verwenden.<br />

27.3 Laut Stellungnahme der STW AG sei aufgrund fehlender Vermarktungspotenziale<br />

das Wasserbezugsrecht an den Karawankenquellen und<br />

der damit verbundene Prospektionsaufwand anlässlich <strong>des</strong> Jahresabschlusses<br />

2008 wertberichtigt worden.<br />

Zum Wasserverband Klagenfurt – St. Veit an der Glan teilte die STW AG<br />

mit, dass das angestrebte zusätzliche Verkaufspotenzial — bedingt durch<br />

die von den Klagenfurter Umlandgemeinden bislang getätigten Investitionen<br />

in kommunale Wassergewinnungsanlagen — trotz verstärkter<br />

Vertriebsaktivitäten nicht hätte gehoben werden können. Daher sei im<br />

Rahmen der Werthaltigkeitsüberprüfung ihres Anlagevermögens zum<br />

Jahresabschluss 2008 das Wasserbezugsrecht aus dem Wasserverband<br />

Klagenfurt – St. Veit an der Glan entsprechend wertberichtigt worden.<br />

Grundsätzlich werde jedoch der Wasserbezug aus dem Wasserverband<br />

als Risikoabdeckung für den Ausfall auch nur einer Gewinnungsanlage<br />

in Klagenfurt benötigt.<br />

Zur Verwendung der Wasserschutzrücklage wies die STW AG in ihrer<br />

Stellungnahme darauf hin, dass diese einerseits für laufende Maßnahmen<br />

und andererseits für den Ankauf von in den Schutzgebieten liegenden<br />

Grundstücken verwendet worden sei. Auch stelle die Verpfl ichtung<br />

der STW AG, dem Wasserverband die Betriebs– und Strukturkosten<br />

zu ersetzen — diese betraf die Errichtung der zusätzlichen Wasserversorgungsanlage<br />

im Krappfeld und der Transportleitung nach Klagenfurt<br />

—, eine widmungsgemäße Verwendung der Wasserschutzrücklage<br />

dar. Nur dadurch sei eine Redundanz (N–1–Ausfall) bei einem Totalausfall<br />

auch nur einer der drei großen Wassergewinnungsanlagen in<br />

Klagenfurt möglich.<br />

28 (1) Zur Zeit der Überprüfung an Ort und Stelle war die Auslagerung<br />

<strong>des</strong> gesamten Betriebs <strong>des</strong> Klagenfurter Wasserversorgungsnetzes an<br />

einen externen Dienstleister ausgeschrieben.<br />

Ziel dieser Ausschreibung war der Abschluss einer zehnjährigen Rahmenvereinbarung<br />

zum effi zienteren und kostengünstigeren Betrieb <strong>des</strong><br />

Kärnten 2009/9 119


Sonstige Feststellungen<br />

Klagenfurter Wasserversorgungsnetzes, wobei der Auftragnehmer das<br />

Personal und die Materialwirtschaft der STW AG heranziehen sollte.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl der STW AG, bei einer Ausgliederung mit größtmöglicher<br />

Sorgfalt vorzugehen, um einer möglichen Qualitätsverschlechterung<br />

sowohl der Netzsubstanz als auch der Wasserversorgung sowie<br />

einem eventuellen Know–how–Verlust bei der STW AG entgegenzuwirken.<br />

Laut Stellungnahme der STW AG sei die Ausschreibung betreffend die<br />

Betriebsführung <strong>des</strong> Klagenfurter Wassernetzes nach Rücksprache mit<br />

dem Eigentümer sistiert worden.<br />

(2) Hinsichtlich <strong>des</strong> Anteils der Abnehmer mit Einzugsermächtigung<br />

bei Bezahlung der Wassergebühren sah der RH bei allen drei Wasserversorgern<br />

noch ungenutztes Potenzial.<br />

(3) Die Stadt Villach besorgte das Klagswesen selbst. Demgegenüber<br />

war die Eintreibung von Forderungen nach der letzten Zahlungsaufforderung<br />

bei der STW AG und der IKB ausgelagert. Dabei übernahm<br />

ein Verein bzw. eine Kanzlei unentgeltlich die Eintreibung. <strong>Der</strong> RH<br />

erachtete die unentgeltliche Eintreibung durch einen Verein bzw. eine<br />

Kanzlei als effektiv und kostengünstig.<br />

Die Stadt Villach teilte mit, dass die Exekutionen für das Wasserwerk<br />

nunmehr laufend eingebracht würden, wobei nicht — wie in Klagenfurt<br />

und Innsbruck — die Rechtskraft einer Mahnklage abgewartet<br />

werden müsse.<br />

Weiters ergäbe sich jedoch für die Bürger der Städte Klagenfurt und<br />

Innsbruck, denen die Anwaltskosten im Einbringungswege selbstverständlich<br />

überwälzt werden, eine weit höhere fi nanzielle Belastung im<br />

Vergleich zu Villach.<br />

Laut Mitteilung der STW AG sei die mit der Eintreibung offener Forderungen<br />

befasste Rechtsanwaltskanzlei auf erfolgsabhängiger Basis<br />

beauftragt worden.<br />

(4) Weitere Feststellungen betrafen<br />

— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>des</strong> Wasserwerks der Stadt<br />

Villach sowie der STW AG sowie<br />

— die in Form von Stundungen und Ratenzahlungen gewährten Zahlungserleichterungen<br />

bei der STW AG.<br />

120 Kärnten 2009/9


Getroffene<br />

Maßnahme<br />

Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen<br />

Alle drei überprüften<br />

Wasserversorger<br />

Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

Klagenfurt/Stadtwerke<br />

Klagenfurt Aktiengesellschaft<br />

sowie<br />

Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

Innsbruck/InnsbruckerKommunalbetriebeAktiengesellschaft<br />

Stadt Villach sowie<br />

Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

Klagenfurt/Stadtwerke<br />

Klagenfurt Aktiengesellschaft<br />

Kärnten<br />

Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

29 In der Stadt Villach konnte eine seit 29 Jahren bestehende offene Forderung<br />

über rd. 55.000 EUR geklärt werden; die Restforderung von rd.<br />

11.000 EUR wurde noch im Rahmen der Gebarungsüberprüfung beglichen.<br />

30 Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen hervor:<br />

(1) Die drei Wasserversorger sollten weiterhin am Projekt Benchmarking<br />

teilnehmen, um daraus weitere Erkenntnisse über die Entwicklung<br />

ihrer Betriebe seit 2004 nutzen zu können. (TZ 2)<br />

(2) Die Ursachen für den Verwaltungsaufwand der Wasserversorger<br />

wären zu evaluieren. (TZ 16)<br />

(3) Auf eine Kostendeckung nach dem Äquivalenzprinzip wäre zu<br />

achten. Aus einem Vergleich der Kostenstrukturen wären Einsparungsmöglichkeiten<br />

zu analysieren und zu nutzen. (TZ 21)<br />

(4) Es wären verbindliche längerfristige Zielvorgaben vom jeweiligen<br />

Aufsichtsrat als Interessenvertreter <strong>des</strong> Eigentümers festzulegen<br />

und regelmäßig zu evaluieren. (TZ 6)<br />

(5) Die Versorgung mit Wasser wäre entsprechend der im Rahmen<br />

der Daseinsvorsorge gegebenen Verpfl ichtung sicherzustellen.<br />

(TZ 3)<br />

(6) In beiden Aktiengesellschaften wären einmal jährlich Istkostenrechnungen<br />

anzustellen und deren Ergebnisse zu analysieren.<br />

(TZ 19)<br />

(7) Im Hinblick auf die mit den Wasserverlusten verbundenen Kosten<br />

wären die Leitungsnetze entsprechend zu warten und zu erneuern.<br />

(TZ 24)<br />

Kärnten 2009/9 121


Schlussbemerkungen/<br />

Schlussempfehlungen<br />

Stadt Villach<br />

Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

Klagenfurt/Stadtwerke<br />

Klagenfurt Aktiengesellschaft<br />

(8) Zielvorgaben wären nicht nur festzulegen, sondern auch zu evaluieren<br />

und hierfür verstärkt Kennwerte bzw. Vergleiche heranzuziehen.<br />

(TZ 6)<br />

(9) Die Stadt sollte die Möglichkeit von Vorauszahlungen und Sicherstellungen<br />

nutzen, um hohe Außenstände und Zinsen sowie das Risiko<br />

von langwierigen Eintreibungsverfahren zu vermeiden. (TZ 8)<br />

(10) Das Mahnwesen wäre neu zu organisieren, um auftretende<br />

Außenstände rascher einzubringen. (TZ 9)<br />

(11) Die Investitionen in die Erneuerung <strong>des</strong> Leitungsnetzes wären<br />

zu forcieren und nach dem mittelfristigen Maßnahmenplan auszurichten.<br />

(TZ 25)<br />

(12) Um den zusätzlichen Sanierungsbeitrag gering zu halten, sollten<br />

Wasserleitungen im Straßennetz parallel zu Straßeninstandsetzungen<br />

verlegt werden. (TZ 26)<br />

(13) Es wäre auf die Durchsetzung und Einhaltung der wasserrechtlichen<br />

Vorschreibungen in den Grundwasserschutz– bzw. –schongebieten<br />

hinzuwirken. (TZ 5)<br />

(14) Die Stadtwerke Klagenfurt Aktiengesellschaft sollte das<br />

Anschlussrecht bzw. die Versorgungspfl icht grundsätzlich anerkennen.<br />

(TZ 3)<br />

(15) <strong>Der</strong> Versorgungsbereich wäre entsprechend dem Gemeindewasserversorgungsgesetz<br />

1997 – K–GWVG durch Verordnung <strong>des</strong><br />

Gemeinderats festzulegen. (TZ 3)<br />

(16) Einem weiteren Absinken der Eigenkapitalquote wäre entgegenzuwirken.<br />

(TZ 11)<br />

(17) Im Hinblick auf die — verglichen mit den beiden anderen Wasserversorgern<br />

— im Bereich der Stadtwerke Klagenfurt Aktiengesellschaft<br />

deutlich höhere Anzahl der Mitarbeiter je 100 km Leitungsnetz<br />

wäre vom Einsatz zusätzlicher Leiharbeiter möglichst abzusehen.<br />

(TZ 15)<br />

(18) Eine ordnungsgemäße und zweckmäßige Fremdüberwachung<br />

der Klagenfurter Wasserversorgung wäre umgehend zu veranlassen.<br />

(TZ 23)<br />

122 Kärnten 2009/9


Schlussbemerkungen/<br />

Schlussempfehlungen<br />

Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

Innsbruck/InnsbruckerKommunalbetriebeAktiengesellschaft<br />

Kärnten<br />

Wasserversorgung Villach,<br />

Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />

(19) Die Maßnahmen der Stadtwerke Klagenfurt Aktiengesellschaft<br />

zur Erneuerung <strong>des</strong> Leitungsnetzes wären zu verstärken. (TZ 25)<br />

(20) Die Stadtwerke Klagenfurt Aktiengesellschaft sollte mit dem<br />

Magistrat Klagenfurt über eine Reduzierung der Ausgaben für Straßeninstandsetzungen<br />

nach dem Leitungsbau verhandeln. (TZ 26)<br />

(21) Die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt sollte ihre Grabungs– und<br />

Instandsetzungsrichtlinien überarbeiten bzw. diesbezüglich die<br />

Richtlinie für Straßen– und Verkehrswegebau inhaltlich übernehmen.<br />

(TZ 26)<br />

(22) Die bereits konzeptionell aufgezeigten alternativen Verwertungsmöglichkeiten<br />

betreffend die Karawankenquellen sowie den<br />

Wasserverband Klagenfurt – St. Veit an der Glan (z.B. Versorgung<br />

von weiteren Gemeinden) wären rasch umzusetzen. (TZ 27)<br />

(23) Die Wasserschutzrücklage sollte ausschließlich für den ursprünglich<br />

beantragten Zweck <strong>des</strong> Wasserschutzes verwendet werden.<br />

(TZ 27)<br />

(24) Die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck sollte darauf hinwirken, dass<br />

bei der Tarifgestaltung der Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft<br />

das Äquivalenzprinzip eingehalten wird. (TZ 21)<br />

Kärnten 2009/9 123


124 Kärnten 2009/9


ANHANG<br />

Entscheidungsträger<br />

(Aufsichtsratsvorsitzende und<br />

deren Stellvertreter<br />

sowie Vorstandsmitglieder)<br />

der überprüften Unternehmungen<br />

Anmerkung:<br />

im Amt befi ndliche Entscheidungsträger in Gründruck<br />

Kärnten<br />

ANHANG<br />

Entscheidungsträger<br />

Kärnten 2009/9 125


126<br />

Kärnten 2009/9


Aufsichtsrat<br />

Vorsitzender<br />

Stellvertreter <strong>des</strong><br />

Vorsitzenden<br />

Vorstand<br />

Stadtwerke Klagenfurt Aktiengesellschaft<br />

Karl NEDWED<br />

(24. August 2000 bis 5. Juli 2007)<br />

Dr. Josef TAUS<br />

(5. Juli 2007 bis 28. April 2009)<br />

Mag. Dietmar THULLER<br />

(seit 28. April 2009)<br />

Dr. Anton MIKOSCH<br />

(24. August bis 5. Juli 2007)<br />

Dr. Kurt COWLING<br />

(seit 5. Juli 2007)<br />

Dkfm. Rudolf PECK<br />

(14. September 2000 bis 1. Juli 2005)<br />

Ing. Mag. Wilhelm J. LAUER<br />

(13. September 2003 bis 1. Juli 2005)<br />

MMag. Dr. Michael JUNGHANS<br />

(1. Juli 2005 bis 30. September 2009)<br />

Dipl.–Ing. Romed KARRE<br />

(seit 1. Juli 2005)<br />

Kärnten<br />

ANHANG<br />

Entscheidungsträger<br />

Kärnten 2009/9 127


128<br />

Kärnten 2009/9


Aufsichtsrat<br />

Vorsitzender<br />

Stellvertreter <strong>des</strong><br />

Vorsitzenden<br />

Vorstand<br />

Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft<br />

Univ.–Prof. Dr. Manfried GANTNER<br />

(seit 16. Oktober 2003)<br />

Dipl.–Ing. Dr. Herbert HÖNLINGER<br />

(6. Dezember 2002 bis 30. September 2004)<br />

Dr. Bruno WALLNÖFER<br />

(seit 1. Oktober 2004)<br />

Dipl.–Ing. Alfred FRAIDL<br />

(1. Jänner 2003 bis 31. Jänner 2006)<br />

Dipl.–Ing. Harald SCHNEIDER<br />

(seit 1. Jänner 1996)<br />

Dr. Elmar SCHMID<br />

(seit 1. Oktober 2003)<br />

Dipl.–Ing. Franz HAIRER<br />

(seit 1. Februar 2006)<br />

Kärnten<br />

ANHANG<br />

Entscheidungsträger<br />

Kärnten 2009/9 129


130 Kärnten 2009/9


Wien, im Dezember 2009<br />

<strong>Der</strong> Präsident:<br />

Dr. Josef Moser<br />

Kärnten<br />

Kärnten 2009/9 131


132 Kärnten 2009/9


Bisher erschienen:<br />

Reihe Kärnten 2009/1<br />

Reihe Kärnten 2009/2<br />

Reihe Kärnten 2009/3<br />

Reihe Kärnten 2009/4<br />

Reihe Kärnten 2009/5<br />

Reihe Kärnten 2009/6<br />

Reihe Kärnten 2009/7<br />

Reihe Kärnten 2009/8<br />

<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />

– Nachfrageverfahren 2006/2007<br />

– EU–Finanzbericht 2008<br />

– Aufgabenerfüllung und Organisation der Forstdienste<br />

in den Ländern<br />

<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />

– Effi zienz und Qualität <strong>des</strong> Berufsschulwesens<br />

– build! Gründerzentrum Kärnten GmbH<br />

<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />

– Klimarelevante Maßnahmen bei der Wohnbausanierung<br />

auf Ebene der Länder<br />

– Klagenfurt: Maßnahmen der Verwaltungsreform;<br />

Follow–up–Überprüfung<br />

<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />

– Klagenfurt: Maßnahmen der Verwaltungsreform;<br />

Follow–up–Überprüfung<br />

<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />

– Haushaltsstruktur der Länder (ohne Wien)<br />

– Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften<br />

mit Schwerpunkt Land Kärnten<br />

– Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften<br />

mit Schwerpunkt Stadt Villach<br />

<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />

– Villach: Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften mit<br />

Schwerpunkt Stadt Villach<br />

<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />

– Reformen der Beamtenpensionssysteme <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der<br />

Länder<br />

<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />

– Klimarelevante Maßnahmen der Länder im Bereich Energie

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