Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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<strong>Bericht</strong><br />
<strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />
Reihe KÄRNTEN 2009/9<br />
Kärnten<br />
Jahrestätigkeitsbericht 2009<br />
Nachfrageverfahren 2008<br />
Wasserversorgung Stadt<br />
Villach, Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />
Klagenfurt am Wörthersee,<br />
Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck<br />
<strong>Rechnungshof</strong><br />
GZ 001.502/120-S3-1/09
Auskünfte<br />
<strong>Rechnungshof</strong><br />
1031 Wien, Dampfschiffstraße 2<br />
Telefon (00 43 1) 711 71 - 8450<br />
Fax (00 43 1) 712 49 17<br />
E-Mail presse@rechnungshof.gv.at<br />
Impressum<br />
Herausgeber: <strong>Rechnungshof</strong><br />
1031 Wien, Dampfschiffstraße 2<br />
http://www.rechnungshof.gv.at<br />
Redaktion und Grafi k: <strong>Rechnungshof</strong><br />
Druck: druck aktiv OG<br />
Herausgegeben: Wien, im Dezember 2009
<strong>Bericht</strong><br />
<strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />
Land Kärnten<br />
Jahrestätigkeitsbericht 2009<br />
Nachfrageverfahren 2008<br />
Wasserversorgung Stadt Villach, Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck
Vorbemerkungen<br />
ALLGEMEINER TEIL<br />
Inhalt<br />
Tabellenverzeichnis 3<br />
Abkürzungsverzeichnis 5<br />
Vorlage an den Landtag 7<br />
<strong>Bericht</strong>saufbau 7<br />
Die Tätigkeit <strong>des</strong> RH<br />
Gebarungsüberprüfungen 9<br />
Länder 9<br />
Bund 9<br />
Gesetzliche berufl iche Vertretungen 9<br />
EU 10<br />
Finanzielle Auswirkungen rechtsetzender Maßnahmen 10<br />
Allgemeines 10<br />
Befassung durch den RH 10<br />
Unvereinbarkeitsgesetz 12<br />
Bezügebegrenzungsgesetz 12<br />
Kundmachung <strong>des</strong> Anpassungsfaktors der Bezüge öffentlicher<br />
Funktionäre 12<br />
Einkommensbericht über die durchschnittlichen Einkommen<br />
der gesamten Bevölkerung 13<br />
Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />
Mehr Kompetenzen für den <strong>Rechnungshof</strong> 15<br />
Tatsächliche Beherrschung 15<br />
Gemeindeprüfungen 17<br />
Gebietskörperschaften regeln ihr Finanzmanagement neu 20<br />
Ziel, Umfang und Nutzen der Querschnittsprüfung 20<br />
Wesentliche Aussagen <strong>des</strong> <strong>Bericht</strong>s 20<br />
Wirkungen und Nutzen der RH–<strong>Bericht</strong>e 24<br />
Schlussfolgerungen 27<br />
Verwaltungsreform 28<br />
Verwaltung vor gewaltigen Herausforderungen 28<br />
Expertenwissen nutzen 28<br />
Arbeitsgruppe „Verwaltung neu“ 29<br />
Vorgelegte Problemanalysen 31<br />
Lösungsvorschläge der Vorbereitungsgremien 32<br />
Erste Umsetzungserfolge und weitere Vorgangsweise 33<br />
Einbindung aller politischen Kräfte 34<br />
Kärnten 2009/9 1
BESONDERER TEIL<br />
ANHANG<br />
Wirkungsorientierung in der öffentlichen Verwaltung 35<br />
Grundsätze 35<br />
Ziele 36<br />
Indikatoren 38<br />
Wirkungscontrolling 38<br />
Neue Schwerpunkte für den RH 39<br />
Haushaltsrechtsreform 39<br />
Prüfungsschwerpunkt 40<br />
Korruptionsbekämpfung 41<br />
Prüfungsschwerpunkt Korruptionsbekämpfung 41<br />
Kernaussagen zur Korruptionsbekämpfung 42<br />
Gesetzesbegutachtungen 42<br />
Mitwirkung am Anti–Korruptions–Tag 42<br />
Mitwirkung an der Erarbeitung <strong>des</strong> Verhaltenskodex 42<br />
Informationsaustausch <strong>des</strong> RH mit Lan<strong>des</strong>rechnungshöfen 43<br />
Korruptionsbekämpfung im Rahmen von INTOSAI 43<br />
Nachgefragt<br />
Nachfrageverfahren 2008 45<br />
Wirkungsbereich <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Kärnten<br />
Altenbetreuung im Bereich der Sozialhilfe 46<br />
Schutz vor Naturgefahren; Verwendung der Mittel aus<br />
dem Katastrophenfonds 48<br />
Umsetzung <strong>des</strong> Natura 2000–Netzwerks in Österreich 50<br />
Reform der Beamtenpensionssysteme der Länder Kärnten,<br />
Oberösterreich und Steiermark 52<br />
Wirkungsbereich der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt am Wörthersee<br />
Sanierung <strong>des</strong> Neuen Platzes 54<br />
Wirkungsbereich der Stadt Villach<br />
Wirkungsbereich der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt am Wörthersee<br />
Wasserversorgung Stadt Villach, Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt<br />
am Wörthersee, Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck 57<br />
Entscheidungsträger der überprüften Unternehmungen 125<br />
2 Kärnten 2009/9
Tabellen<br />
Tabellenverzeichnis zum <strong>Bericht</strong>sbeitrag Wasserversorgung Stadt Villach,<br />
Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck<br />
Tabelle 1: Daten zur Wasserversorgung 2006 70<br />
Tabelle 2: Bilanzdaten Villach 80<br />
Tabelle 3: Bilanzdaten Klagenfurt 81<br />
Tabelle 4: Bilanzdaten Innsbruck 82<br />
Tabelle 5: Bilanzkennzahlen 83<br />
Tabelle 6: Ertragslage 85<br />
Tabelle 7: Betriebsleistung 86<br />
Tabelle 8: Aufwand für Personal, Material und<br />
bezogene Leistungen; Villach 88<br />
Tabelle 9: Aufwand für Personal, Material und<br />
bezogene Leistungen; Klagenfurt 89<br />
Tabelle 10: Aufwand für Personal, Material und<br />
bezogene Leistungen; Innsbruck 90<br />
Tabelle 11: Sonstige betriebliche Aufwendungen 93<br />
Tabelle 12: Durchschnittlicher Anteil <strong>des</strong> Verwaltungsaufwands an<br />
der Betriebsleistung 95<br />
Tabelle 13: Rentabilitätsanalyse 97<br />
Tabelle 14: Kostenaufgliederung 100<br />
Tabelle 15: Kostendeckungsgrade inkl. kalkulatorischer Kosten 101<br />
Tabelle 16: Kostendeckungsgrade ohne kalkulatorische Kosten 102<br />
Tabelle 17: Tarifentwicklung 105<br />
Tabelle 18: Wasserverluste und Kontrollmaßnahmen 112<br />
Tabelle 19: Erneuerung oder Sanierung der<br />
Haupt– und Versorgungsleitungen 114<br />
Kärnten 2009/9 3
4 Kärnten 2009/9
Abs. Absatz<br />
AG Aktiengesellschaft<br />
APG Allgemeines Pensionsgesetz <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
AR Aufsichtsrat<br />
Art. Artikel<br />
BHG Bun<strong>des</strong>haushaltsgesetz<br />
BIP Bruttoinlandsprodukt<br />
bspw. beispielsweise<br />
B–VG Bun<strong>des</strong>–Verfassungsgesetz<br />
bzw. beziehungsweise<br />
d.h. das heißt<br />
etc. et cetera<br />
EU Europäische Union<br />
EUR Euro<br />
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
ha Hektar<br />
i.d.F. in der Fassung<br />
inkl. inklusive<br />
IT Informationstechnologie<br />
k.A. keine Angabe(n)<br />
K–MSG Kärntner Min<strong>des</strong>tsicherungsgesetz – K–MSG<br />
km Kilometer<br />
kWh Kilowattstunde<br />
lfm Laufmeter<br />
LGBl. Lan<strong>des</strong>gesetzblatt<br />
lt. laut<br />
m Meter<br />
m 3 Kubikmeter<br />
Mill. Million(en)<br />
Mrd. Milliarde(n)<br />
Abkürzungen<br />
NÖ Niederösterreichisch(–e, –en, –er, –es)<br />
Nr. Nummer<br />
OGH Oberster Gerichtshof<br />
Oö. Oberösterreichisch(–e, –en, –er, –es)<br />
Kärnten 2009/9 5
d. rund<br />
RH <strong>Rechnungshof</strong><br />
TZ Textzahl(en)<br />
u.a. unter anderem<br />
USt Umsatzsteuer<br />
usw. und so weiter<br />
VfGH Verfassungsgerichtshof<br />
VfSLg. Erkenntnisse und Beschlüsse <strong>des</strong> Verfassungsgerichtshofes<br />
z.B. zum Beispiel<br />
Weitere Abkürzungen sind bei der erstmaligen Erwähnung im Text angeführt.<br />
6 Kärnten 2009/9
Vorbemerkungen<br />
Vorbemerkungen<br />
Vorlage an den Landtag<br />
<strong>Der</strong> RH legt dem Kärntner Landtag gemäß Art. 127 Abs. 6 B–VG seinen<br />
Jahrestätigkeitsbericht 2009 vor.<br />
<strong>Bericht</strong>saufbau<br />
<strong>Der</strong> <strong>Bericht</strong> skizziert zunächst die Tätigkeit <strong>des</strong> RH auf Länderebene<br />
und erörtert ausgewählte Themen der öffentlichen Finanzkontrolle, wie<br />
die Ausweitung der Prüfungskompetenzen <strong>des</strong> RH, die Neuordnung <strong>des</strong><br />
Finanzmanagements der Gebietskörperschaften, den Stand der Verwaltungsreform<br />
sowie die Jahresschwerpunktthemen Wirkungsorientierung<br />
und Korruptionsbekämpfung.<br />
Das Nachfrageverfahren informiert über den Stand der Umsetzungen der<br />
Empfehlungen, die der RH im Jahr 2008 auf Lan<strong>des</strong>– und Gemeindeebene<br />
in Kärnten ausgesprochen hatte.<br />
Im vorliegenden <strong>Bericht</strong> werden punkteweise zusammenfassend die<br />
Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle<br />
der Textzahl), deren Beurteilung durch den RH (Kennzeichnung mit 2),<br />
die Stellungnahme der überprüften Stelle (Kennzeichnung mit 3 und im<br />
Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung <strong>des</strong> RH (Kennzeichnung<br />
mit 4) aneinander gereiht. Das in diesem <strong>Bericht</strong> enthaltene Zahlenwerk<br />
beinhaltet allenfalls kaufmännische Auf– und Abrundungen.<br />
Alle personenbezogenen Bezeichnungen werden aus Gründen der<br />
Übersichtlichkeit und einfachen Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform<br />
gewählt und gelten gleichermaßen für Frauen und Männer.<br />
<strong>Der</strong> vorliegende <strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> RH ist nach der Vorlage über die Website<br />
<strong>des</strong> RH „http://www.rechnungshof.gv.at“ verfügbar.<br />
Kärnten 2009/9 7
8 Kärnten 2009/9
Länder<br />
Bund<br />
Gesetzliche berufliche<br />
Vertretungen<br />
ALLGEMEINER TEIL<br />
Die Tätigkeit <strong>des</strong> RH<br />
Gebarungsüberprüfungen<br />
Kärnten<br />
<strong>Der</strong> RH überprüft entsprechend seinem verfassungsrechtlichen Auftrag<br />
als unabhängige gemeinsame oberste Finanzkontrolle für Bund, Länder<br />
und Gemeinden, die Gebarung der Länder sowie der Gemeinden mit<br />
mehr als 20.000 Einwohnern und deren Unternehmen. Im Jahr 2009<br />
übermittelte der RH den Landtagen 54 <strong>Bericht</strong>e mit 90 Beiträgen, den<br />
EU–Finanzbericht 2008 und das Nachfrageverfahren 2006/2007. Den<br />
Gemeinden und Verbandsversammlungen legte er insgesamt 17 <strong>Bericht</strong>e<br />
mit 18 Beiträgen vor.<br />
Aufgrund seiner umfassenden Kompetenzen als föderatives Bund–Länder–Organ<br />
konzentriert sich der RH im Länder– und Gemeindebereich<br />
auf Querschnittsprüfungen und stellt Vergleiche über alle Gebietskörperschaften<br />
hinweg an. Sind bei diesen Prüfungen Bund, Länder<br />
und Gemeinden beteiligt (so genannte „Gemengelagen“), so berichtet<br />
der RH dem Nationalrat, den Landtagen und den Gemeinderäten. Im<br />
Jahr 2009 legte er fünf solcher Gemengelagen den zuständigen Vertretungskörpern<br />
vor.<br />
Im Jahr 2009 legte der RH dem Nationalrat insgesamt 13 <strong>Bericht</strong>e<br />
mit 106 Beiträgen vor. <strong>Der</strong> erste <strong>Bericht</strong> enthielt 52 Wiedervorlagen.<br />
Zusätzlich veröffentlichte er den EU–Finanzbericht 2008.<br />
<strong>Der</strong> RH ist seit 1997 berechtigt, die Gebarung der gesetzlichen beruflichen<br />
Vertretungen (Kammern) hinsichtlich der ziffernmäßigen Richtigkeit,<br />
der Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften sowie<br />
der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ihrer Gebarung zu überprüfen.<br />
Die Kammern (derzeit etwa 80) übermitteln dem RH alljährlich ihre<br />
Voranschläge und Rechnungsabschlüsse.<br />
Im Jahr 2009 überprüfte der RH die Wirtschaftskammer Tirol und die<br />
Arbeiterkammer Salzburg.<br />
Kärnten 2009/9 9
EU<br />
Allgemeines<br />
Befassung durch<br />
den RH<br />
<strong>Der</strong> RH ist das österreichische Gegenüber <strong>des</strong> Europäischen <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />
(ERH) und nimmt unter Wahrung seiner Unabhängigkeit an den<br />
Prüfungen teil, die der ERH in Österreich durchführt. Dabei begleitet<br />
der RH die Prüfungen <strong>des</strong> ERH, die dieser selbständig plant, in der<br />
Regel mit eigenständigen Gebarungsüberprüfungen. Zudem unterstützt<br />
er den ERH im Geiste partnerschaftlicher Zusammenarbeit, indem er<br />
ihm hilft, Unterlagen und Informationen zu beschaffen sowie technisch–organisatorische<br />
Probleme zu lösen.<br />
Im Jahr 2009 begleitete der RH den ERH bei vier Prüfungen.<br />
Finanzielle Auswirkungen rechtsetzender<br />
Maßnahmen<br />
Um einen Überblick über die aktuelle Gesetzgebung in den Bun<strong>des</strong>ländern<br />
zu erhalten, begutachtete der RH im Jahr 2009 die Entwürfe der<br />
Länder Vorarlberg, Oberösterreich, Kärnten und Niederösterreich 1) .<br />
1) eingeschränkt auf den Bereich der Krankenanstalten<br />
Die Länder schließen den Gesetzes– und Verordnungsentwürfen regelmäßig<br />
Darstellungen darüber an, ob und inwiefern die Durchführung<br />
der vorgesehenen Vorschriften voraussichtlich fi nanzielle Auswirkungen<br />
für die Gebietskörperschaften verursachen wird. Eine Verpfl<br />
ichtung zur Kostenkalkulation — vergleichbar § 14 BHG — besteht<br />
im Länderbereich allerdings nicht, lediglich die Oberösterreichische<br />
und die Burgenländische Lan<strong>des</strong>verfassung sehen die Ermittlung der<br />
fi nanziellen Auswirkungen rechtsetzender Maßnahmen vor.<br />
Im Jahr 2009 2) wurden dem RH insgesamt 61 Gesetzes– und Verordnungsentwürfe<br />
der o.g. Länder zur Stellungnahme zugeleitet.<br />
2) bis zum Stichtag 30. November 2009<br />
<strong>Der</strong> RH beurteilte die ihm vorgelegten Gesetzes– und Verordnungsentwürfe<br />
aus der Sicht der Rechnungs– und Gebarungskontrolle insbesondere<br />
hinsichtlich<br />
— der Darstellung und Beurteilung der fi nanziellen Auswirkungen<br />
der neuen rechtsetzenden Maßnahmen sowie<br />
10 Kärnten 2009/9
Finanzielle Auswirkungen<br />
rechtsetzender Maßnahmen<br />
Kärnten<br />
— der Umsetzung von Empfehlungen <strong>des</strong> RH, die auf den Ergebnissen<br />
seiner Prüfungstätigkeit beruhen.<br />
<strong>Der</strong> Entwurf einer Novelle zum Vorarlberger Pfl ichtschulorganisationsgesetz<br />
sah neue Organisationsformen der Volks– und Hauptschule<br />
sowie der Polytechnischen Schule vor. <strong>Der</strong> RH begrüßte diese Maßnahme<br />
als Umsetzung seiner Empfehlung (Reihe Vorarlberg 2005/2).<br />
Die Oö. KAG–Novelle 2009 enthielt u.a. Regelungen über die interdisziplinäre<br />
Belegung von Abteilungen. Auch damit wurde einer Empfehlung<br />
<strong>des</strong> RH (Reihe Steiermark 2008/5) entsprochen.<br />
Die dem RH im Jahr 2009 aus dem Länderbereich zugegangenen (und<br />
bis 6. November 2009 begutachteten) Entwürfe neuer rechtsetzender<br />
Maßnahmen lassen nachstehende Beurteilung zu:<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
Kalkulation der Folgekosten<br />
Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Vorarlberg<br />
ausreichend plausible Angaben<br />
unzureichende Angaben<br />
Die Tätigkeit <strong>des</strong> RH<br />
Kärnten 2009/9 11
Kundmachung <strong>des</strong><br />
Anpassungsfaktors<br />
der Bezüge öffentlicher<br />
Funktionäre<br />
Unvereinbarkeitsgesetz<br />
Das Unvereinbarkeitsgesetz legt fest, dass seit dem Jahr 1983 alle<br />
Mitglieder der Bun<strong>des</strong>– und Lan<strong>des</strong>regierungen sowie die Staatssekretäre<br />
dem RH–Präsidenten ihre Vermögensverhältnisse anlässlich<br />
ihres Amtsantritts sowie ihres Ausscheidens aus dem Amt offen legen<br />
müssen. Im Fall außergewöhnlicher Vermögenszuwächse hat dieser<br />
dem Präsidenten <strong>des</strong> Nationalrates bzw. <strong>des</strong> jeweiligen Landtages zu<br />
berichten.<br />
Bezügebegrenzungsgesetz<br />
<strong>Der</strong> Nationalrat beschloss im Jahr 1997 das Bezügebegrenzungsgesetz,<br />
das auf einer Gehaltspyramide basiert und — vom Bun<strong>des</strong>präsidenten<br />
zum Bun<strong>des</strong>ratsabgeordneten und vom Lan<strong>des</strong>hauptmann zum Landtagsabgeordneten<br />
— nach der jeweiligen Funktion abgestufte Beträge<br />
vorsieht. Es normiert auch Einkommensobergrenzen für Funktionen<br />
in der Nationalbank, den gesetzlichen Interessenvertretungen und der<br />
Sozialversicherung. Pensionen und Abfertigungen für Politiker wurden<br />
mit diesem Gesetz abgeschafft.<br />
Das Bezügebegrenzungsgesetz sieht für den RH und <strong>des</strong>sen Präsidenten<br />
drei Aufgaben vor:<br />
— Kundmachung <strong>des</strong> Anpassungsfaktors der Bezüge öffentlicher Funktionäre,<br />
— <strong>Bericht</strong>erstattung über die durchschnittlichen Einkommen der<br />
Gesamtbevölkerung (Einkommensbericht),<br />
— Erstellung eines <strong>Bericht</strong>s über die Bezüge bei Rechtsträgern, die der<br />
Kontrolle durch den RH unterliegen.<br />
Auf Basis der Mitteilungen der Bun<strong>des</strong>anstalt „Statistik Austria“ und<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz<br />
hat der RH jährlich bis 31. Mai den Faktor zu ermitteln und kundzumachen,<br />
mit dem die Bezüge öffentlicher Funktionäre jeweils per 1. Juli<br />
anzupassen sind. Dieser Faktor entspricht entweder der Infl ationsrate<br />
<strong>des</strong> Vorjahres oder der ASVG–Pensionserhöhung <strong>des</strong> laufenden Jahres<br />
— je nachdem, welcher Wert niedriger ist.<br />
12 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Bezügebegrenzungsgesetz Die Tätigkeit <strong>des</strong> RH<br />
Einkommensbericht<br />
über die<br />
durchschnittlichen<br />
Einkommen der<br />
gesamten<br />
Bevölkerung<br />
Datum<br />
(Wirksamkeit)<br />
Anpassungsfaktor Gehalt eines Abgeordneten<br />
zum Nationalrat<br />
Ausgangsbetrag 1998<br />
7.267,28 EUR<br />
in EUR<br />
1. Jänner 1999 1,00668308 7.315,85<br />
1. Juli 2000 1,006 7.359,75<br />
1. Juli 2001 1,008 7.418,62<br />
1. Juli 2002 1,011 7.500,22<br />
1. Juli 2003 1,005 7.537,72<br />
1. Juli 2004 1,01 7.613,10<br />
1. Juli 2005 1,015 7.727,29<br />
1. Juli 2006 1,023 7.905,02<br />
1. Juli 2007 1,015 8.023,60<br />
1. Juli 2008 1,017 8.160,00<br />
1. Juli 2009 1,032 8.421,12<br />
Laut Kundmachung vom 29. Mai 2009 im Amtsblatt der Wiener Zeitung<br />
wurde der „Anpassungsfaktor, mit dem der zuletzt geltende Ausgangsbetrag<br />
in Höhe von 8.160,00 EUR mit Wirksamkeit zum 1. Juli<br />
2009 anzupassen ist, mit 1,032 ermittelt“ und ergab für ein Gehalt eines<br />
Abgeordneten den Betrag von 8.421,12 EUR. Laut Gesetzesänderung<br />
wird ab dem Jahr 2010 der Anpassungsfaktor bis 5. Dezember je<strong>des</strong><br />
Jahres veröffentlicht und tritt mit 1. Jänner <strong>des</strong> Folgejahres in Kraft.<br />
Bezogen auf den Ausgangsbetrag <strong>des</strong> Abgeordnetengehalts sind in<br />
dem Bezügebegrenzungsgesetz Obergrenzen für die Funktionen in den<br />
Ländern und Gemeinden vorgesehen. Die tatsächlichen Bezüge werden<br />
von der Lan<strong>des</strong>gesetzgebung festgelegt.<br />
<strong>Der</strong> allgemeine Einkommensbericht stellt die durchschnittlichen Einkommen<br />
der österreichischen Bevölkerung nach Männern und Frauen<br />
sowie nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen dar. Zusätzlich<br />
enthält er die Einkommen der unselbständig und selbständig Erwerbstätigen,<br />
Daten aus der Land– und Forstwirtschaft sowie die Einkommen<br />
der Pensionistinnen und Pensionisten. Er präsentiert infl ationsbereinigt<br />
die Entwicklung <strong>des</strong> mittleren Bruttojahreseinkommens von<br />
Erwerbstätigen im Vergleich zum Verbraucherpreisindex (VPI) sowie<br />
von Pensionistinnen und Pensionisten im Vergleich zum Preisindex<br />
für Pensionistenhaushalte (PIPH) und vergleicht die Einkommen in<br />
Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst.<br />
Kärnten 2009/9 13
Bezügebegrenzungsgesetz<br />
<strong>Der</strong> RH legt den Einkommensbericht entsprechend seinem gesetzlichen<br />
Auftrag alle zwei Jahre dem Nationalrat vor. Zuletzt legte er im Dezember<br />
2008 den <strong>Bericht</strong> über die Jahre 2006 und 2007 vor. In diesem<br />
<strong>Bericht</strong> sind auch die Einkommensunterschiede von selbständig und<br />
unselbständig Erwerbstätigen sowie von Pensionistinnen und Pensionisten<br />
nach Bun<strong>des</strong>ländern gegliedert dargestellt.<br />
Daraus geht hervor, dass die unselbständig Beschäftigten im Jahr<br />
2007 in Niederösterreich ein mittleres Bruttojahreseinkommen von<br />
25.278 EUR hatten, in Tirol dagegen von 21.913 EUR. <strong>Der</strong> Einkommensunterschied<br />
zwischen Männern und Frauen war in Wien am geringsten,<br />
in Vorarlberg am höchsten. Auch das Fraueneinkommen war in<br />
Wien mit 85 % <strong>des</strong> Männereinkommens am höchsten, in Vorarlberg<br />
mit 70 % <strong>des</strong> Männereinkommens am niedrigsten. Absolut betrachtet<br />
verdienten dagegen Männer in Kärnten am meisten, Frauen in Oberösterreich<br />
am wenigsten.<br />
Die selbständig Erwerbstätigen erzielten in Vorarlberg mit 15.675 EUR<br />
Bruttojahresgehalt das höchste Einkommen, im Burgenland mit<br />
9.787 EUR das niedrigste. Die Pensionist/innen hatten dagegen in Wien<br />
mit 18.627 EUR das höchste mittlere Bruttojahreseinkommen, in Vorarlberg<br />
mit 13.716 EUR das niedrigste.<br />
Dieser <strong>Bericht</strong> wurde in den meisten Bun<strong>des</strong>ländern bereits im ersten<br />
Halbjahr 2009 im zuständigen Ausschuss und im Landtag behandelt.<br />
14 Kärnten 2009/9
Tatsächliche<br />
Beherrschung<br />
Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />
Mehr Kompetenzen für den <strong>Rechnungshof</strong><br />
Kärnten<br />
<strong>Der</strong> Gesetzgeber hat im September 2009 die Kompetenz <strong>des</strong> RH im<br />
Unternehmensbereich gestärkt. Dies <strong>des</strong>halb, weil mit einer Verfassungsnovelle<br />
klargestellt wurde, dass der RH Unternehmen bereits<br />
dann prüfen kann, wenn diese von der öffentlichen Hand „tatsächlich<br />
beherrscht“ werden. Diese gesetzliche Klarstellung ist ein wichtiger<br />
Schritt zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle und verschafft<br />
dem Nationalrat und den Landtagen die Möglichkeit, ihre parlamentarische<br />
Kontrolle auch im Bereich öffentlicher Unternehmen auszuüben.<br />
Weiters hat sich der Nationalrat in einer Entschließung für die Ausweitung<br />
der Prüfkompetenz <strong>des</strong> RH bei den Gemeinden ausgesprochen.<br />
<strong>Der</strong> RH war bis 1977 für sämtliche Unternehmen mit direkter oder indirekter<br />
Beteiligung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> unabhängig von deren Höhe, bei Unternehmen<br />
im Lan<strong>des</strong>– und Gemeindebereich allerdings erst ab 100 %iger<br />
Beteiligung der öffentlichen Hand prüfungszuständig.<br />
Im Zuge der Vereinheitlichung der Unternehmensprüfung 1977 wurde<br />
einheitlich für Unternehmen von Bund, Ländern und Gemeinden eine<br />
Prüfungszuständigkeit <strong>des</strong> RH ab 50 %iger Beteiligung der öffentlichen<br />
Hand oder bei einer Beherrschung von Unternehmungen durch<br />
andere fi nanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische<br />
Maßnahmen, die einer solchen Beteiligung gleichzuhalten sind, verfassungsgesetzlich<br />
vorgesehen (Art. 126b Abs. 2 B–VG). Nach der<br />
Judikatur <strong>des</strong> VfGH war dieser „Beherrschungstatbestand“ bei Vorliegen<br />
einer rechtlichen Möglichkeit der Einfl ussnahme auf ein Unternehmen<br />
erfüllt.<br />
Diese Gesetzeslage führte wiederholt zu Meinungsverschiedenheiten,<br />
etwa bei den Austrian Airlines und beim Bauprojekt „Skylink“ der<br />
Flughafen Wien AG. An der Flughafen Wien AG sind das Land Niederösterreich<br />
und die Gemeinde Wien zusammen mit 40 % beteiligt,<br />
ein Syndikatsvertrag sicherte den öffentlichen Eigentümern allerdings<br />
nach Beurteilung <strong>des</strong> RH einen beherrschenden Einfl uss.<br />
Kärnten 2009/9 15
Mehr Kompetenzen für den <strong>Rechnungshof</strong><br />
<strong>Der</strong> RH stützte seine Rechtsmeinung auf die im Syndikatsvertrag festgeschriebene<br />
Stellung der Flughafen Wien AG als „ein Unternehmen<br />
mit einem besonderen öffentlichen Auftrag“ und auf die darin festgeschriebene<br />
Verpfl ichtung der Stadt Wien und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> Niederösterreich<br />
zur Sicherung der tatsächlichen österreichischen Verfügungsgewalt<br />
zu einer einheitlichen Ausübung der Verwaltungs– und<br />
Herrschaftsrechte, zu gemeinsamem Vorgehen in den Hauptversammlungen<br />
und abgestimmtem Stimmverhalten sowie schließlich auf die<br />
verbindlich festgelegte Vorgangsweise bei der Besetzung der gesellschaftsrechtlichen<br />
Organe (Vorstand und Aufsichtsrats–Funktionen).<br />
Dessen ungeachtet musste der RH zur Klärung der Meinungsverschiedenheiten<br />
mit der Flughafen Wien AG nach zwei vergeblichen Einschauversuchen<br />
den VfGH anrufen.<br />
Mit einer am 1. September beschlossenen Änderung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>–Verfassungsgesetzes<br />
ist nun sichergestellt, „dass trotz einer Beteiligung der<br />
Gebietskörperschaften von unter 50 % jedenfalls dann eine Prüfungszuständigkeit<br />
<strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong> besteht, wenn im Hinblick auf die<br />
wirtschaftlichen Gegebenheiten bei der betreffenden Unternehmung<br />
ein tatsächlicher Einfl uss dieser Gebietskörperschaften möglich ist und<br />
auch ausgeübt werden kann (wie z.B. bei der Flughafen Wien AG)“,<br />
heißt es wörtlich in der Begründung <strong>des</strong> Vier–Parteien–Antrags.<br />
Die Gesetzesänderung wurde am 19. Oktober 2009 kundgemacht. Drei<br />
Tage später konnte die Prüfung der Flughafen Wien AG durch den RH<br />
aufgenommen werden. <strong>Der</strong> RH wurde durch diese Kompetenzklarstellung<br />
in die Lage versetzt, die Überprüfung <strong>des</strong> gesamten Projekts Skylink<br />
durchzuführen und den Bedarf, die Planung, die Bauabwicklung<br />
und die Verantwortlichkeiten zu prüfen.<br />
<strong>Der</strong> geänderte Art. 126b Abs. 2 <strong>des</strong> B–VG, auf die sich die Flughafenüberprüfung<br />
stützt, lautet: „<strong>Der</strong> <strong>Rechnungshof</strong> überprüft weiters<br />
die Gebarung von Unternehmungen, an denen der Bund allein oder<br />
gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong> unterliegenden<br />
Rechtsträgern jedenfalls mit min<strong>des</strong>tens 50 vH <strong>des</strong> Stamm–,<br />
Grund– oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die der Bund alleine oder<br />
gemeinsam mit anderen solchen Rechtsträgern betreibt. <strong>Der</strong> <strong>Rechnungshof</strong><br />
überprüft weiters jene Unternehmungen, die der Bund alleine<br />
oder gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />
unterliegenden Rechtsträgern durch fi nanzielle oder sonstige wirtschaftliche<br />
oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht.<br />
Die Zuständigkeit <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong> erstreckt sich auch auf Unternehmungen<br />
jeder weiteren Stufe, bei denen die Voraussetzungen gemäß<br />
diesem Absatz vorliegen.“<br />
16 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Mehr Kompetenzen für den <strong>Rechnungshof</strong> Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />
Gemeindeprüfungen<br />
Für eine Ausweitung der Prüfungskompetenz bei den Gemeinden ist<br />
eine Gesetzesänderung noch ausständig. Ebenfalls am 23. September<br />
2009 nahm der Nationalrat einen Entschließungsantrag an. Damit<br />
wurde die Bun<strong>des</strong>regierung aufgefordert, „unter Einbeziehung <strong>des</strong><br />
<strong>Rechnungshof</strong>präsidenten eine Neuordnung der Kompetenzen für die<br />
Gebarungsprüfung von Gemeinden mit folgenden Zielsetzungen zu<br />
erarbeiten:<br />
– Erarbeitung eines Gesamtprüfungskonzepts, um die Gebarungsprüfungskompetenz<br />
der jeweiligen Prüfeinrichtungen aufeinander<br />
abzustimmen;<br />
– Ausweitung der Prüfungskompetenzen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofes;<br />
Staffelung nach Einwohnerzahlen der Gemeinden oder ökonomischen<br />
Kennzahlen;<br />
– Sicherstellung erhöhter Transparenz hinsichtlich der Prüfergebnisse<br />
und Prüfberichte.<br />
Diese Neuordnung der Prüfungskompetenz soll dem Nationalrat binnen<br />
sechs Monaten zur Beschlussfassung vorgelegt werden“, heißt es<br />
wörtlich im Entschließungsantrag.<br />
Kärnten 2009/9 17
Mehr Kompetenzen für den <strong>Rechnungshof</strong><br />
Bregenz<br />
Lustenau Dornbirn<br />
Feldkirch<br />
Quelle: APA<br />
Innsbruck<br />
<strong>Der</strong>zeit darf der RH nur in Gemeinden mit min<strong>des</strong>tens 20.000 Einwohnern<br />
tätig werden. Das trifft nur auf 24 der insgesamt 2.356 Gemeinden<br />
zu:<br />
Salzburg<br />
Gemeinden sind wesentliche Partner zur Erfüllung staatlicher Aufgaben,<br />
insbesondere in den dynamischen Ausgabenbereichen Pfl ege,<br />
Soziales, Bildung, Kinderbetreuung und sie sind der größte öffentliche<br />
Investor (2007: 1,959 Mrd. EUR oder 0,72 % <strong>des</strong> BIP).<br />
Die Gemeinden sind Teil der verfassungsgesetzlich vorgegebenen<br />
gesamtstaatlichen Budgetverantwortung (Art. 13 Abs. 2 B–VG) und<br />
ein wichtiger Partner bei Stabilitätspakt und Erfüllung der Maastricht–<br />
Kriterien.<br />
Beim Finanzausgleich 2008–2013 wurden die Gemeinden verstärkt<br />
berücksichtigt und erhielten zusätzliche Nettoeinnahmen.<br />
Gemeinden haben seit 1929 maßgeblich an Bedeutung gewonnen,<br />
die Kontrolle konnte mit den zunehmenden Aufgaben und der steigenden<br />
Gebarungsverantwortung der Gemeinden nicht Schritt halten.<br />
<strong>Der</strong> Steuerverbund zwischen den Gebietskörperschaften nimmt laufend<br />
zu; die Finanzausgleichsmasse ist von 1995 bis 2004 um 60 %<br />
ausgeweitet worden und allein auf Gemeindeebene fi nden 210.000<br />
Transferströme statt.<br />
18 Kärnten 2009/9<br />
Leonding<br />
Wels<br />
Villach<br />
Steyr<br />
Linz<br />
Traun<br />
Klagenfurt<br />
Amstetten<br />
Leoben<br />
Wolfsberg<br />
Krems a.d.Donau<br />
Klosterneuburg<br />
St. Pölten<br />
Kapfenberg<br />
Graz<br />
Mödling<br />
Baden<br />
Wr. Neustadt
Kärnten<br />
Mehr Kompetenzen für den <strong>Rechnungshof</strong> Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />
Aufgrund der Datenlage ist derzeit keine verlässliche Aussage über<br />
die fi nanzielle Lage der Gemeinden möglich. Die Angemessenheit<br />
der Transferströme ist nicht sichtbar, Lenkungs–, Sickerungs– und<br />
Wohlfahrtseffekte sind nicht ausreichend bekannt und eine vernetzte<br />
Betrachtungsweise fehlt.<br />
Hintergrund der Initiative <strong>des</strong> Gesetzgebers, die Prüfkompetenzen im<br />
kommunalen Bereich neu zu ordnen, ist die fi nanzielle Situation von<br />
Gemeinden. Die Finanzschulden lagen Ende 2007 bei 11,6 Mrd. EUR,<br />
bei der Hälfte aller Gemeinden überstieg der Schuldenstand die laufenden<br />
Einnahmen (Verschuldungsquote), mehr als 70 % (7,8 Mrd.<br />
EUR) der Finanzschulden der Gemeinden ergaben sich aus Betrieben<br />
mit marktbestimmter Tätigkeit.<br />
Die erforderliche unabhängige, externe ex–post–Kontrollkompetenz<br />
und damit die Aufgabe der Gebarungsüberprüfung würden nach<br />
dem Konzept <strong>des</strong> RH der RH und die Lan<strong>des</strong>rechnungshöfe in enger<br />
Abstimmung gemäß den internationalen Richtlinien wahrnehmen.<br />
Eine Einbeziehung aller Gemeinden in die Kompetenz der externen<br />
Finanzkontrolle brächte Vorteile für die Gemeinde selbst zur objektiven<br />
Darstellung, ob sich Transferausgaben und Transfereinnahmen<br />
decken, für den Gemeinderat als Grundlage für die Ausübung seiner<br />
Kontrollrechte oder zum Lernen aus Bechmark–Vergleichen, sowie für<br />
die Gemeindebürger, weil dadurch mehr Transparenz bei Gebühren<br />
geschaffen wird.<br />
Das würde garantieren, dass auch die Gemeinden unter Nutzung der<br />
jeweiligen Stärken <strong>des</strong> RH bzw. der Lan<strong>des</strong>rechnungshöfe geprüft bzw.<br />
beraten werden können.<br />
Dabei ist es — nicht nur aus der Sicht <strong>des</strong> Effi zienzgebotes — für den<br />
RH eine Selbstverständlichkeit, dass die zwischen dem RH und den<br />
Lan<strong>des</strong>rechnungshöfen vereinbarte Abstimmungspfl icht eingehalten<br />
und so Doppelprüfungen ausgeschlossen werden.<br />
Die letzte gesetzliche Ausweitung der Prüfungskompetenz <strong>des</strong> RH<br />
erfolgte übrigens 1994. Damals beschloss der Nationalrat, dass der<br />
RH auch die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Gebarung der<br />
gesetzlichen berufl ichen Vertretungen überprüfen kann. Seit 1997 —<br />
nach einer dreijährigen Übergangsfrist — überprüft der RH die Kammern.<br />
Im heurigen Jahr waren es die Arbeiterkammer Salzburg und<br />
die Wirtschaftskammer Tirol.<br />
Kärnten 2009/9 19
Ziel, Umfang und<br />
Nutzen der Querschnittsprüfung<br />
Wesentliche Aussagen<br />
<strong>des</strong> <strong>Bericht</strong>s<br />
Schuldenmanagement<br />
Gebietskörperschaften regeln ihr<br />
Finanzmanagement neu<br />
Mit seinen Prüfungsergebnissen zu den Finanzierungsinstrumenten<br />
von Bund, Ländern und Gemeinden löste der RH im Sommer 2009 ein<br />
großes mediales Echo und breite politische Diskussionen aus. Die Kritik<br />
<strong>des</strong> RH zeigt bereits Wirkung. Bund, Länder und Gemeinden regeln<br />
und ordnen ihr Finanzmanagement neu. Und auch auf internationaler<br />
Ebene sorgen diese RH–Prüfungen für Aufsehen.<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte Ende 2007 bzw. Anfang 2008 das Finanzierungs–<br />
und Veranlagungsmanagement von acht ausgewählten Gebietskörperschaften.<br />
Ziel der Überprüfung war es, die Finanzierungs– und Veranlagungsinstrumente<br />
sowie die Finanzierungsstrategien und –risiken<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, der Länder Burgenland, Kärnten, Salzburg und Tirol sowie<br />
der Städte Dornbirn, Villach und Wels zu beurteilen und zu vergleichen.<br />
Die <strong>Bericht</strong>e <strong>des</strong> RH wurden im Juli 2009 dem Nationalrat bzw.<br />
den jeweiligen Landtagen und Gemeinderäten zugeleitet und gleichzeitig<br />
veröffentlicht.<br />
In der zweiten Phase der Querschnittsprüfung wurden im Jahr 2009<br />
auch die übrigen Länder sowie die Städte Wien und Graz in die Überprüfung<br />
einbezogen. Die betreffenden Prüfungsergebnisse werden den<br />
überprüften Stellen im Dezember 2009 zur Stellungnahme übermittelt<br />
werden bzw. sind in zwei Fällen knapp vor der Fertigstellung.<br />
Die Prüfungsergebnisse enthielten jeweils einen allgemeinen Teil, der<br />
grundlegende, aus dem Vergleich zwischen den Gebietskörperschaften<br />
resultierende Feststellungen und Empfehlungen insbesondere zum<br />
Schuldenmanagement, zu <strong>Der</strong>ivativgeschäften und Veranlagungen<br />
sowie zum Risikomanagement trifft. Die wesentlichen Aussagen <strong>des</strong><br />
RH lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
(1) Vor Einstieg in die risikoreichen Finanzierungsgeschäfte sollten<br />
ausreichend qualitativ personelle und auch geeignete organisatorische<br />
Voraussetzungen geschaffen werden (fachliche Eignung und ausreichende<br />
Fachkenntnisse der Entscheidungsträger).<br />
20 Kärnten 2009/9
Gebietskörperschaften regeln ihr<br />
Finanzmanagement neu<br />
<strong>Der</strong>ivativgeschäfte<br />
Veranlagungen<br />
Kärnten<br />
Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />
(2) Im Zusammenhang mit dem Schuldenmanagement sollte die Entwicklung<br />
auf dem Kapitalmarkt laufend beobachtet werden und durch<br />
adäquate Finanzierungsmaßnahmen eine Optimierung von Risiko sowie<br />
Zins– und Tilgungszahlungen erreicht werden.<br />
(3) Eine dem Marktumfeld und dem jeweiligen Schuldenportfolio angepasste<br />
und risikotechnisch vertretbare Zusammensetzung <strong>des</strong> Portfolios<br />
mit fi xen und variabel verzinsten Finanzierungen wäre anzustreben,<br />
um eine Balance zwischen möglichst geringen mittel– bis langfristigen<br />
Finanzierungskosten und dem Ziel der Budgetkonsolidierung durch<br />
geringe Zinsänderungsrisiken zu erreichen.<br />
(4) Fremdwährungsfi nanzierungen sollten nur dann vorgenommen<br />
werden, wenn Zins– und Wechselkursvorteile in günstiger Relation<br />
(z.B. hinsichtlich Zinsniveau und Zinsdifferential zwischen den Währungen)<br />
zu den zusätzlichen Risiken stehen. Diese Risiken wären laufend<br />
zu messen, streng zu limitieren und gezielt zu überwachen.<br />
(5) <strong>Der</strong>ivativgeschäfte wären hinsichtlich Nominalbetrag, Währung und<br />
Laufzeit an bestehende Grundgeschäfte zu binden und unter Beachtung<br />
der vorgegebenen Risikolimits nur zu Absicherungszwecken abzuschließen.<br />
Die Durchführung von <strong>Der</strong>ivativgeschäften zu reinen Spekulationszwecken<br />
kann nicht gerechtfertigt werden.<br />
(6) Bei Absicherungsgeschäften, die nicht unmittelbar mit dem Grundgeschäft,<br />
sondern zeitversetzt abgeschlossen werden, sollten zur Beurteilung<br />
der zwischenzeitlichen Änderungen <strong>des</strong> Marktumfelds vor dem<br />
Abschluss grundsätzlich aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
durchgeführt werden.<br />
(7) Um das bei <strong>Der</strong>ivativgeschäften vorhandene zusätzliche Ausfallsrisiko<br />
der Vertragspartner gebührend zu beachten, sollten die Swappartner<br />
in Bezug auf die Bonität nach strengen Kriterien ausgewählt und<br />
Swaptransaktionen mit Besicherungsinstrumenten unterlegt werden.<br />
(8) Für die Veranlagungen wären Veranlagungsrichtlinien zu beschließen,<br />
die sowohl die Ertragsmöglichkeit als auch den Risikogehalt einzelner<br />
Veranlagungsprodukte berücksichtigen. Diese hätten zur Optimierung<br />
<strong>des</strong> Risiko–Ertragsverhältnisses festzuschreiben, welche<br />
Anlageklassen bis zu welchem Prozentsatz und mit welchem Risiko<br />
erlaubt sind.<br />
Kärnten 2009/9 21
Gebietskörperschaften regeln ihr<br />
Finanzmanagement neu<br />
Risikomanagement<br />
(9) Die Anteile einzelner Kategorien von Wertpapieren und die Veranlagungsgrenzen<br />
für einzelne Wertpapierarten sowie die Höhe der insgesamt<br />
zu haltenden Kassamittel wären im Sinne einer ausreichenden<br />
Diversifi kation in einer Veranlagungsrichtlinie festzusetzen.<br />
(10) Die Aktualität und die Zuverlässigkeit der operativen Liquiditätsplanung<br />
sollten verbessert werden, um potenzielle Zinsverluste aufgrund<br />
der Haltung von nicht benötigter Liquidität zu vermeiden.<br />
(11) Veranlagungen in komplexe Finanzprodukte, die hoch spezialisierte<br />
Risikoanalysen voraussetzen, sollten vermieden werden.<br />
(12) Die erzielte Gesamtperformance der Veranlagungen sollte zumin<strong>des</strong>t<br />
einmal jährlich ermittelt und einer Benchmark gegenübergestellt<br />
werden.<br />
(13) Im Sinne eines effi zienten Schuldenmanagements sollten geeignete<br />
Maßnahmen und Instrumente zur Bewertung, Begrenzung und Steuerung<br />
von Finanzierungsrisiken ergriffen bzw. installiert werden. Dementsprechend<br />
sollte das Risikomanagement auf Methoden aufbauen,<br />
die im Bankensektor Anwendung fi nden („Value at Risk“–Modelle zur<br />
Abschätzung <strong>des</strong> Zinsänderungsrisikos auf den Barwert/Marktwert der<br />
Verschuldung sowie „Modifi ed Duration“– und „Cashfl ow at Risk“–<br />
Modelle als Indikatoren für die Zinskostensensitivität in Bezug auf<br />
Marktzinsveränderungen).<br />
(14) Zur Dokumentation und Risikobegrenzung der Tätigkeit der<br />
Gebietskörperschaften im Bereich <strong>des</strong> Schuldenmanagements wären<br />
ein <strong>Bericht</strong>swesen und ein Limitsystem (z.B. für die Aufnahme von<br />
Darlehen und die Begebung von Anleihen im Einzelfall, die prozentuelle<br />
Gesamtbelastung <strong>des</strong> Portfolios, den Abschluss von Swaps, das<br />
Barwert– und Währungsrisiko in Relation zu den Gesamteinnahmen<br />
<strong>des</strong> Jahresbudgets, diverse Verlustlimits usw.) über sämtliche Finanzgeschäfte<br />
einzuführen. Das zur Risikobegrenzung eingesetzte Limitwesen<br />
wäre laufend zu aktualisieren.<br />
(15) Bei Finanzgeschäften mit speziellen, schwer bewertbaren Strukturen<br />
sollte aufgrund der Probleme mit der Bewertung <strong>des</strong> Risikos mit<br />
besonderer Vorsicht und verringertem Volumen vorgegangen werden<br />
bzw. sollte der Abschluss generell untersagt werden.<br />
22 Kärnten 2009/9
Gebietskörperschaften regeln ihr<br />
Finanzmanagement neu<br />
Bund<br />
Länder Burgenland,<br />
Kärnten, Salzburg<br />
und Tirol<br />
Kärnten<br />
Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />
(16) Für den Fall starker Zins– und Währungstrends sollte auf Basis<br />
von Stop–Loss– bzw. Limit–Vorgaben bei Überschreiten der dadurch<br />
defi nierten Grenzen sofort reagiert werden, um bei möglichst geringem<br />
Gesamtrisiko eine Optimierung von Zins– und Tilgungszahlungen<br />
zu erreichen.<br />
Aus den besonderen Teilen der Prüfungsergebnisse mit spezifi schen<br />
Feststellungen zur jeweiligen Gebietskörperschaft werden folgende<br />
Schwerpunkte dargestellt:<br />
<strong>Der</strong> Bund musste Forderungen von 691,2 Mill. EUR als notleidend einstufen.<br />
Grund dafür waren Veranlagungen sehr hoher Beträge von bis<br />
zu 10,784 Mrd. EUR in von der US–Subprime–Krise besonders gefährdete<br />
Wertpapiere. <strong>Der</strong> daraus drohende fi nanzielle Nachteil für den<br />
Bund betrug mit Stand Dezember 2008 rd. 380 Mill. EUR. Die im Einklang<br />
mit der Kreditrisikorichtlinie durchgeführten Veranlagungen wiesen<br />
auf Mängel im Risikomanagement der Österreichischen Bun<strong>des</strong>fi -<br />
nanzierungsagentur (ÖBFA) hin. Die Höhe der Kassamittel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
mit dem Höchststand von 26,839 Mrd. EUR im Oktober 2007 war nicht<br />
nur durch wirtschaftliche Notwendigkeiten bestimmt, sondern diente<br />
auch der Erzielung zusätzlicher Einnahmen.<br />
Die Länder Burgenland, Kärnten und Salzburg führten <strong>Der</strong>ivativgeschäfte<br />
durch, ohne über das bestehende Gesamtrisiko ihrer Finanzierungen<br />
im gesamten Zeitraum ausreichend informiert gewesen zu<br />
sein. Die zum Teil ohne Grundgeschäfte und nicht zu Absicherungszwecken<br />
durchgeführten <strong>Der</strong>ivativgeschäfte waren als risikoreich einzustufen.<br />
Laufende Risikoanalysen und umfassende Bewertungen <strong>des</strong><br />
gesamten Portfolios auf der Grundlage aussagekräftiger Risikokennzahlen<br />
wurden erst verspätet eingeführt.<br />
Das Land Tirol nahm durch die ausschließlich variable Finanzierung<br />
ein hohes Zinsänderungsrisiko in Kauf, ohne eine Risikobewertung <strong>des</strong><br />
Portfolios durchzuführen.<br />
Kärnten 2009/9 23
Gebietskörperschaften regeln ihr<br />
Finanzmanagement neu<br />
Städte Dornbirn,<br />
Villach und Wels<br />
Wirkungen und<br />
Nutzen der<br />
RH–<strong>Bericht</strong>e<br />
Bun<strong>des</strong>ebene<br />
Die Stadt Dornbirn führte hinsichtlich <strong>des</strong> durch Fremdwährungsdarlehen<br />
und Swapgeschäfte bestehenden höheren Fremdwährungs– und<br />
Zinsänderungsrisikos keine Risikobewertung durch.<br />
In der Stadt Villach erschwerten fi x verzinste, in den ersten Jahren<br />
unkündbare Darlehen mit relativ langer Laufzeit im Umfeld sinkender<br />
Zinsen die optimale Anpassung der Verzinsung an das aktuelle Zinsumfeld.<br />
Auch fehlte eine Risikobewertung <strong>des</strong> Schuldenportfolios.<br />
Die Stadt Wels verfügte im Bereich der Veranlagungen zum Teil über<br />
keine geeigneten Benchmarks zur Beurteilung der erzielten Performance,<br />
um die im Veranlagungsportfolio vorhandenen Produkte vollständig<br />
abzubilden.<br />
<strong>Der</strong> RH konnte mit seinen <strong>Bericht</strong>en folgende Wirkungen auf Bun<strong>des</strong>–,<br />
Lan<strong>des</strong>– und Gemeindeebene sowie im internationalen Bereich erzielen:<br />
– Bei dem vom Bun<strong>des</strong>kanzler einberufenen Gipfel im Bun<strong>des</strong>kanzleramt<br />
am 31. Juli 2009 legte der RH auf der Grundlage der RH–<br />
<strong>Bericht</strong>e ein Grundsatzpapier „Grundsätze für Finanzierung und<br />
Veranlagung der Gebietskörperschaften“ vor, das den Rahmen und<br />
die Basis für die vom Bun<strong>des</strong>minister für Finanzen mit der Erarbeitung<br />
von Empfehlungen für eine Optimierung <strong>des</strong> Finanzmanagements<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> beauftragte Arbeitsgruppe bilden sollte.<br />
– Die erwähnte Expertengruppe, bestehend aus sechs Fachleuten aus<br />
den Bereichen Wissenschaft und Finanzwirtschaft, legte dem Bun<strong>des</strong>minister<br />
für Finanzen am 3. November 2009 den Abschlussbericht<br />
vor. Dieser wurde am 24. November 2009 dem Ministerrat zur<br />
Kenntnis gebracht. <strong>Der</strong> <strong>Bericht</strong> enthielt neben Empfehlungen für<br />
die Umsetzung eines effi zienten und risikoadäquaten staatlichen<br />
Finanzmanagements auch Leitlinien insbesondere für die Veranlagung<br />
von Finanzmitteln unter Beachtung von adäquaten Risikorichtlinien.<br />
24 Kärnten 2009/9
Gebietskörperschaften regeln ihr<br />
Finanzmanagement neu<br />
Lan<strong>des</strong>– und<br />
Gemeindeebene<br />
Kärnten<br />
Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />
– Im Zuge der Begutachtung <strong>des</strong> Entwurfs <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushaltsgesetzes<br />
2013 brachte der RH Vorschläge zur Gesetzesänderung ein.<br />
Diese betrafen insbesondere die Aufhebung der Bestimmung betreffend<br />
den Einsatz der Kassenstärker für Zwecke der Veranlagung<br />
und eine gesetzliche Neudefi nition <strong>des</strong> Begriffs der Kassenstärker.<br />
Die in der Stellungnahme <strong>des</strong> RH angesprochenen Änderungsvorschläge<br />
wurden bei der Neufassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushaltsgesetzes<br />
2013 berücksichtigt, das am 17. November 2009 im Ministerrat<br />
beschlossen wurde.<br />
Weiters sagte der Bun<strong>des</strong>minister für Finanzen in der Beantwortung<br />
einer parlamentarischen Anfrage (Nr. 2931/J) vom 30. Oktober 2009<br />
zu, das vom RH geforderte Vier–Augen–Prinzip in der Geschäftsführung<br />
der ÖBFA durch eine Änderung <strong>des</strong> § 4 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>fi nanzierungsgesetzes<br />
umzusetzen und noch im Jahr 2009 dem Nationalrat<br />
zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />
– Die ÖBFA nahm die Umsetzung der Empfehlungen <strong>des</strong> RH umgehend<br />
nach der Überprüfung in Angriff. Wesentliche, sofort wirksame Verbesserungen<br />
betrafen die deutliche Reduzierung <strong>des</strong> Kassastan<strong>des</strong>,<br />
die Festlegung einer betraglichen Liquiditätsreserve, die Einstellung<br />
der Aufnahme von Kassenstärkern nur zu Veranlagungszwecken, die<br />
Überarbeitung der Kreditrisikorichtlinie und eine Einschränkung der<br />
Veranlagungen. Darüber hinaus verstärkte die ÖBFA ihre Initiativen<br />
zur Nutzung von Synergien mit den Ländern durch Bereitstellung<br />
technischer Infrastruktur im Bereich <strong>des</strong> Risikomanagements. Weiters<br />
konnte die Zusammenarbeit der ÖBFA mit vier Bun<strong>des</strong>ländern<br />
im Bereich <strong>des</strong> Liquiditätsmanagements optimiert werden.<br />
– Im Zuge der Behandlung der <strong>Bericht</strong>e <strong>des</strong> RH in den Landtagen in<br />
Tirol, Burgenland und Salzburg konnte der RH seine Empfehlungen<br />
den Abgeordneten der Landtage zielgerichtet für das jeweilige Bun<strong>des</strong>land<br />
präsentieren. Dabei gelang es, insbesondere das Bewusstsein<br />
für ein effi zientes Risikomanagement im Bereich <strong>des</strong> Finanzierungs–<br />
und Veranlagungsmanagements zu wecken und die Bedeutung risikoreduzierender<br />
Maßnahmen zu vermitteln.<br />
Kärnten 2009/9 25
Gebietskörperschaften regeln ihr<br />
Finanzmanagement neu<br />
Internationale Ebene<br />
– <strong>Der</strong> RH arbeitete in der vom Österreichischen Gemeindebund eingerichteten<br />
Arbeitsgruppe mit weiteren Experten aus dem Staatsschuldenausschuss,<br />
der Finanzmarktaufsicht, der Oesterreichischen<br />
Nationalbank und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder an der<br />
Erstellung einer neuen Richtlinie für Finanzgeschäfte der Gemeinden<br />
mit. Dabei brachte der RH seine Sachkompetenz und seine<br />
Erfahrungen aus der Prüfungstätigkeit beratend ein. Diese Richtlinie<br />
wurde im August 2009 der Öffentlichkeit präsentiert.<br />
– Weiters leistete der RH einen wesentlichen Beratungsbeitrag bei der<br />
Erstellung eines Verordnungsentwurfs der Niederösterreichischen<br />
Lan<strong>des</strong>regierung über Richtlinien betreffend das Finanzierungs–<br />
und Veranlagungsmanagement durch Gemeinden.<br />
Die erwähnte Richtlinie <strong>des</strong> Österreichischen Gemeindebun<strong>des</strong> und<br />
die geplante Verordnung der Niederösterreichischen Lan<strong>des</strong>regierung<br />
sollen zu einem verantwortungsvollen Einsatz öffentlicher<br />
Mittel beitragen und sicherstellen, dass das Veranlagungsrisiko für<br />
die Gemeinden möglichst gering gehalten wird.<br />
– <strong>Der</strong> RH wirkte in der von der INTOSAI, <strong>des</strong> internationalen Dachverbands<br />
der Obersten Rechnungskontrollbehörden, errichteten<br />
Working Group on Public Debt mit. Dabei brachte der RH seine<br />
Erfahrungen und Erkenntnisse aus der vorliegenden Gebarungsüberprüfung<br />
insbesondere in Bezug auf das Risikomanagement im<br />
Bereich der Veranlagungen ein. Die wesentlichen Feststellungen und<br />
Empfehlungen aus dem gegenständlichen <strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> RH werden<br />
in die zu erstellenden INTOSAI–Normen betreffend die Überprüfung<br />
<strong>des</strong> Schulden– und Veranlagungsmanagements im öffentlichen<br />
Bereich einfl ießen und damit als Grundlage für die Prüfungstätigkeit<br />
von über 180 Obersten Rechnungskontrollbehörden weltweit<br />
dienen.<br />
26 Kärnten 2009/9
Gebietskörperschaften regeln ihr<br />
Finanzmanagement neu<br />
Schlussfolgerungen<br />
Kärnten<br />
Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />
<strong>Der</strong> RH verfolgte mit der Überprüfung gleichartiger Sachgebiete und<br />
Themen in verschiedenen Gebietskörperschaften mit anschließend vergleichender<br />
Darstellung das Ziel, durch Vergleiche umfassende Erkenntnisse<br />
über das Verwaltungshandeln im Finanzierungs– und Veranlagungsmanagement<br />
zu gewinnen und den präventiven Charakter der<br />
Kontrolle zu erhöhen. Darauf aufbauend sollte für die überprüften<br />
Stellen und die politischen Entscheidungsträger durch zielgerichtete<br />
Beratungen ein spezifi scher Mehrwert insbesondere durch die Gesamtsicht<br />
<strong>des</strong> RH als Bund–Länder–Organ bereitgestellt werden. Dieser<br />
Mehrwert konkretisierte sich im vorliegenden Fall in Leistungs– und<br />
Kennzahlenvergleichen, in Benchmarks und in der Transparenz von<br />
Entscheidungsprozessen. Die Prüfungsergebnisse leisteten durch Aussagen<br />
zur Beurteilung der Effi zienz und Effektivität sowie zu Risiko–<br />
Ertrags–Relationen einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung von<br />
Good Governance und damit zur verbesserten Steuerung der öffentlichen<br />
Aufgabenerfüllung.<br />
Kärnten 2009/9 27
Verwaltung vor<br />
gewaltigen Herausforderungen<br />
Expertenwissen<br />
nutzen<br />
Verwaltungsreform<br />
Gesellschaftlicher Wandel, geöffnete Märkte und neue Technologien<br />
verändern die Rahmenbedingungen, Aufgaben und Schwerpunkte für<br />
Politik und Verwaltung permanent.<br />
<strong>Der</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungsabschluss 2008 weist ein öffentliches Defi zit <strong>des</strong><br />
Staates laut ESVG 95 von 1,098 Mrd. EUR aus. Die tatsächlichen Ausgaben<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> lagen mit 80,298 Mrd. EUR um 10,429 Mrd. EUR<br />
und die tatsächlichen Einnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> mit 70,734 Mrd. EUR<br />
um 3,825 Mrd. EUR höher, woraus sich ein endgültiger Abgang <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong> von 9,564 Mrd. EUR ergab. Er lag somit um 6,604 Mrd. EUR<br />
über dem veranschlagten Betrag.<br />
Die Schere zwischen Einnahmenquote und Ausgabenquote (3,4 %–<br />
Punkte), die Verschuldung <strong>des</strong> Staates (176,420 Mrd. EUR), die Verpfl<br />
ichtungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (103,043 Mrd. EUR) sowie der Stand der Haftungen<br />
(112,595 Mrd. EUR) belegen den Bedarf an Maßnahmen zur<br />
Haushaltskonsolidierung.<br />
Überdies führen die weltweite Finanzkrise und die wirtschaftlichen Auswirkungen<br />
auf Österreich sowohl ausgaben– als auch einnahmenseitig<br />
zu einer wesentlichen Belastung der öffentlichen Haushalte mit einem<br />
deutlichen Anstieg der Haushaltsdefi zite und der Verschuldung.<br />
<strong>Der</strong> RH hält daher strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen für unbedingt<br />
erforderlich, um eine nachhaltige Budgetsicherung zu erreichen.<br />
<strong>Der</strong> RH bekennt sich in seiner Strategie dazu, sein Wissen und seine<br />
Erfahrungen aktiv in den laufenden Verfassungs– und Verwaltungsreformprozess<br />
einzubringen. Im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen<br />
Aufgaben liefert der RH Fakten und Zahlen für einen effektiven und<br />
effi zienten Mitteleinsatz und bietet so einen Sockel für Reformmaßnahmen.<br />
Er defi niert keine politischen Vorgaben, sondern zeigt Probleme<br />
und Folgewirkungen auf und bietet Lösungsvorschläge an. So<br />
hat er erstmals 2007 ein Positionspapier mit 206 aus seiner Prüfungstätigkeit<br />
abgeleiteten Vorschlägen (152 für den Bund, 54 für die Länder)<br />
zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau veröffentlicht.<br />
Dieses Positionspapier wurde im Jahr 2009 aktualisiert, um umgesetzte<br />
Maßnahmen bereinigt und durch Prüfungsergebnisse aus den<br />
28 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Verwaltungsreform Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />
Arbeitsgruppe<br />
„Verwaltung neu“<br />
letzten beiden Jahren ergänzt. Es umfasst nunmehr insgesamt 315<br />
Vorschläge.<br />
Die Regierung hat das Potenzial der Vorschläge <strong>des</strong> RH und anderer<br />
Expertenorganisationen in ihre Reformüberlegungen miteinbezogen.<br />
Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode sieht<br />
die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen<br />
vor, um die vereinbarten budgetären Rahmenbedingungen<br />
einhalten zu können. Es verweist dabei auf die Vorschläge<br />
<strong>des</strong> RH aus dem Positionspapier sowie auf ein zwischen dem RH und<br />
dem Präsidenten <strong>des</strong> Staatsschuldenausschusses abgestimmtes Grundlagenpapier<br />
über „Vorschläge zur Verwaltungsreform“.<br />
<strong>Der</strong> RH sieht sich gemeinsam mit dem IHS, dem WIFO und dem KDZ<br />
Zentrum für Verwaltungsforschung als Impulsgeber für einen neuen<br />
Anlauf zu den seit geraumer Zeit ausständigen Verwaltungsreformmaßnahmen.<br />
Die Expertenorganisationen bringen daher ihre Vorschläge<br />
für eine qualitativ hochwertige, effi ziente, bürgernahe und kostengünstige<br />
Verwaltung in die am 17. Februar 2009 erstmals zusammengetretene<br />
Arbeitsgruppe ein.<br />
Die Vorgangsweise in der Arbeitsgruppe „Verwaltung neu“ folgte der<br />
nachfolgend dargestellten Struktur:<br />
Kärnten 2009/9 29
Verwaltungsreform<br />
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Die Arbeitsgruppe setzt sich aus politischen Entscheidungsträgern<br />
(Bun<strong>des</strong>kanzler, Bun<strong>des</strong>minister für Finanzen, zwei Lan<strong>des</strong>hauptleute 1) )<br />
und aus Experten (Präsident <strong>des</strong> RH, Leiter von IHS und WIFO) zusammen.<br />
Sie wird insgesamt elf Arbeitspakete in den unterschiedlichsten<br />
Handlungsfeldern (z.B. Bildung, Gesundheit und Pfl ege, Effi zienz<br />
der Verwaltung, effi zientes Förderungswesen, Bürgerorientierung und<br />
<strong>Der</strong>egulierung, Aufgabenreform und Strukturbereinigung, Beamtenpensionen)<br />
bearbeiten.<br />
1) <strong>Der</strong> Bun<strong>des</strong>kanzler und der Vizekanzler werden durch die beiden Staatssekretäre im<br />
BMF, die Lan<strong>des</strong>hauptleute von Wien und Niederösterreich jeweils durch die Landtagspräsidenten<br />
vertreten.<br />
Die Experten arbeiten in einem ersten Schritt die Problemanalyse zu<br />
den von der Arbeitsgruppe vorgegebenen Arbeitspaketen aus und zeigen<br />
Folgewirkungen auf. Als Kontrollorgan <strong>des</strong> Nationalrats und der<br />
30 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Verwaltungsreform Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />
Vorgelegte<br />
Problemanalysen<br />
Landtage sieht sich der RH dabei den Prinzipien der Objektivität und<br />
Unabhängigkeit und seiner besonderen Stellung als föderatives Bund–<br />
Länder–Organ verpfl ichtet. Er sieht seine Verantwortung darin, gemeinsam<br />
mit den anderen Expertenorganisationen das für die Reformen<br />
erforderliche Problembewusstsein zu schaffen.<br />
In einem zweiten Schritt erfolgt in Vorbereitungsgremien aus Vertretern<br />
der Verwaltung und aus Experten die Erarbeitung von Lösungsansätzen<br />
zu den aufgezeigten und von der Arbeitsgruppe anerkannten<br />
Problemen sowie deren Bewertung. <strong>Der</strong> RH wirkt in den Vorbereitungsgremien<br />
durch das Aufzeigen von Sachlösungen mit, ohne dabei Interessenshaltungen<br />
zu berücksichtigen. Seine Vorschläge zielen auf eine<br />
bedarfsgerechte und effi ziente Erbringung der Leistung im Sinne der<br />
Bürgerinnen und Bürger ab.<br />
In fünf Arbeitsgruppensitzungen legte die vom RH koordinierte Expertengruppe<br />
die Problemanalysen zu insgesamt vier Arbeitspaketen<br />
vor.<br />
In der Arbeitsgruppensitzung vom 24. März 2009 wurden die Expertenpapiere<br />
zu „Schulverwaltung“ und zur „Effi zienz der Verwaltung“<br />
(mit den fünf Teilpaketen Verwaltungskooperation, Verwaltungssteuerung,<br />
E–Government, Optimierung der Supportprozesse und Vergabe)<br />
von der Arbeitsgruppe zustimmend zur Kenntnis genommen und damit<br />
anerkannt.<br />
Die Problemanalysen zu den Arbeitspaketen „Harmonisierung der Pensionssysteme“<br />
sowie „Effi zientes Förderungswesen“ wurden in der für<br />
9. Dezember 2009 anberaumten Sitzung behandelt. Bei den Beamtenpensionssystemen<br />
zeigten die Experten auf, dass einige Länder noch<br />
nicht die im Paktum zum Finanzausgleich vereinbarte fi nanziell gleichwertige<br />
Umsetzung der Pensionsreform <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> durchgeführt haben,<br />
so dass die Beamtenpensionen dieser Länder teilweise noch deutlich<br />
über den vergleichbaren Bun<strong>des</strong>beamten liegen. Weiters wurden die für<br />
die Bediensteten im Vergleich zu den Pensionsregelungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
zumeist günstigeren Pensionsregelungen der Städte und Gemeinden<br />
sowie die Sonderpensionsrechte von ÖBB, OeNB, ORF und den Sozialversicherungen<br />
dargestellt. Beim Förderungswesen wurde insbesondere<br />
auf die Vielzahl von Förderstellen mit teilweise überschneidenden<br />
Förderungsbereichen, auf die Intransparenz <strong>des</strong> Förderungssystems<br />
sowie die fehlenden Zielvorgaben und die fehlende Wirkungsorientierung<br />
hingewiesen.<br />
Kärnten 2009/9 31
Verwaltungsreform<br />
Lösungsvorschläge<br />
der Vorbereitungsgremien<br />
Die Arbeitsgruppe beauftragte zwei nach fachlichen Gesichtspunkten<br />
besetzte Vorbereitungsgremien mit der Erarbeitung der Lösungsvorschläge,<br />
zu denen der RH wesentliche Inhalte beitrug.<br />
Im Vorbereitungsgremium „Schulverwaltung“ konnte keine Einigung<br />
auf einen gemeinsamen Lösungsvorschlag erzielt werden, so dass drei<br />
Endpapiere der Arbeitsgruppe vorgelegt wurden. Das Expertenpapier<br />
enthält sehr konkrete Lösungsvorschläge zu den aufgezeigten Hauptproblemen<br />
— z.B. nicht mehr zeitgemäße Schulverwaltung, hohe Ausgaben<br />
(Input) und durchschnittliche Erfolge (Output), Klassengrößen im<br />
OECD–Durchschnitt trotz überdurchschnittlichem Lehrer–Schüler–Verhältnis,<br />
nicht ausreichende Vorgaben für bildungspolitische Ziele.<br />
Das Lösungsmodell beruht auf vier Grundsätzen:<br />
– Ausgaben–, Aufgaben– und Finanzierungsverantwortung sowie<br />
interne Kontrolle der Schulgebarung in einer Hand;<br />
– einheitliche Steuerung auf Basis strategischer Bildungsziele (Output–<br />
und Outcomeorientierung);<br />
– weitgehende Autonomie der Schulen in Bezug auf Unterrichtsgestaltung<br />
und Personalauswahl unter einheitlichen Vorgaben, Zielen<br />
und rechtlichen Rahmenbedingungen;<br />
– Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Leistungserbringung<br />
der Schulen durch ein permanentes übergeordnetes Monitoring.<br />
Es sieht neben einer Reform der Aus– und Fortbildung drei Organisationsebenen<br />
und Zuständigkeiten vor:<br />
– Eine letztverantwortliche Ebene für die Schulgesetzgebung, das<br />
Schulbudget und die Qualitätssicherung;<br />
– eine einheitliche regionale Ebene zur Steuerung, Kontrolle und Aufsicht;<br />
– die Schulen zur weitgehend autonomen Organisation und Durchführung<br />
<strong>des</strong> Unterrichts.<br />
Das Vorbereitungsgremium „Effi zienz der Verwaltung“ bearbeitete die<br />
Teilpakete „E–Government“ und „Optimierung der Supportprozesse“<br />
und schlug aus einer Vielzahl von Projektvorschlägen jeweils zehn<br />
konkrete Projekte vor, die prioritär behandelt werden sollen.<br />
32 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Verwaltungsreform Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />
Erste Umsetzungserfolge<br />
und weitere<br />
Vorgangsweise<br />
Beim E–Government wurden beispielsweise die Projekte Schaffung und<br />
Stärkung von Entscheidungsmechanismen (z.B. paritätische Entscheidungs–<br />
und Steuerungsgremien) zur gebietskörperschaftenübergreifenden<br />
Steuerung, Konsolidierung und Harmonisierung von E–Government–Anwendungen,<br />
die Einrichtung von One–Stop–Shop–Verfahren<br />
für die Lebenssituationen Geburt, Tod, Eheschließung, Gewerbeanmeldung<br />
und 24–Stunden–Betreuung sowie die Konsolidierung der Registeranwendungen<br />
ausgewählt.<br />
Die zehn prioritären Reformthemen zu den Supportprozessen umfassten<br />
beispielsweise die stärkere Vernetzung der Aus– und Weiterbildungsangebote<br />
im öffentlichen Sektor, die Ausdehnung von Shared Service–Projekten<br />
(Bibliothek, Druck etc.) auf nachgeordnete Dienststellen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in den Lan<strong>des</strong>hauptstädten und auf andere Gebietskörperschaften<br />
sowie die Neuregelung der verfassungsrechtlichen Grundlage<br />
für Gemeindeverbände (keine Beschränkung auf „die Besorgung einzelner<br />
Aufgaben“ und keine Begrenzung durch Lan<strong>des</strong>grenzen).<br />
Zur Teilpaket Verwaltungssteuerung haben die Expertinnen und<br />
Experten umfassende Lösungsvorschläge mit neun konkreten Projekten<br />
vorgelegt, die insbesondere auf eine bessere Koordinierung der<br />
Schnittstellen zwischen den Gebietskörperschaften abzielten. Im Vorbereitungsgremium<br />
erfolgte dazu eine sehr intensive und kontroversielle<br />
Diskussion zu den notwendigen Grundlagen für eine zielgerichtete<br />
Verwaltungssteuerung im Rahmen der bun<strong>des</strong>staatlichen Aufgabenverteilung.<br />
Über aus Sicht der Expertinnen und Experten unbedingt<br />
notwendige Maßnahmen (z.B. neue Instrumente zur Verwaltungssteuerung,<br />
Weiterentwicklung und Harmonisierung <strong>des</strong> Rechnungswesens)<br />
konnte im Vorbereitungsgremium mit den Vertretern der Gebietskörperschaften<br />
kein ausreichender Konsens erzielt werden. Über die Realisierung<br />
der Lösungsvorschläge wird in der Arbeitsgruppe zu entscheiden<br />
sein.<br />
Durch einen Ministerratsbeschluss vom 15. September 2009 wurden<br />
insgesamt 32 Projekte zum E–Government, den Supportprozessen<br />
und Verwaltungsreformmaßnahmen in einzelnen Ressorts beauftragt.<br />
Mit den bereits beschlossenen Projekten wurden wichtige Anliegen in<br />
Angriff genommen. Bei der vorgenommenen Priorisierung der Projekte<br />
in den Bereichen E–Government und Supportprozesse zeigt sich aber<br />
auch, dass bisher nur eine geringe Reformbereitschaft bei jenen Empfehlungen<br />
besteht, bei denen das Zusammenwirken mehrerer Stellen<br />
oder Gebietskörperschaften erforderlich wäre (Gemengelagen) oder die<br />
auf Systemumstellungen oder Kompetenzänderungen abzielen.<br />
Kärnten 2009/9 33
Verwaltungsreform<br />
Einbindung aller<br />
politischen Kräfte<br />
Zur Harmonisierung der Pensionssysteme haben mehrere Länder — insbesondere<br />
seit Durchführung der diesbezüglichen RH–Querschnittsüberprüfungen<br />
— bereits Pensionsreformen zur Umsetzung <strong>des</strong> daraus<br />
realisierbaren Einsparungspotenzials von insgesamt 714 Mill. EUR für<br />
den Zeitraum von 2010 bis 2049 beschlossen oder die feste Absicht<br />
dazu bekundet.<br />
Bei der Schulverwaltung bestehen auf politischer Ebene noch divergierende<br />
Vorstellungen, so dass bisher keine greifbaren Ergebnisse<br />
erzielt werden konnten. Das Expertenpapier wurde jedoch von allen<br />
Beteiligten als hervorragende Grundlage für intensive weiterführende<br />
Gespräche und Verhandlungen anerkannt.<br />
Aus Sicht <strong>des</strong> RH war im bisherigen Reformprozess zwar die grundsätzliche<br />
Bereitschaft zu Reformmaßnahmen erkennbar, noch fehlen<br />
jedoch entschlossene Schritte auf politischer Ebene, auch solche Vorschläge<br />
der Expertengruppe aufzugreifen, die tiefgreifendere Veränderungen<br />
von bisherigen Strukturen und Vorgangsweisen bedeuten.<br />
Bereits frühzeitig drängte der RH auf eine Einbindung aller parlamentarischen<br />
Kräfte in den Verwaltungsreformprozess, weil die Entscheidungsfi<br />
ndung nur auf breiter Basis nach einem eingehenden Diskussionsprozess<br />
mit den betroffenen Stakeholdern erfolgen kann. Als<br />
Organ <strong>des</strong> Nationalrates hat er die Expertenpapiere jeweils auch den<br />
Klubs der fünf Parlamentsparteien übermittelt und im Rahmen der so<br />
genannten Österreich–Gespräche seine Vorschläge näher erläutert. Als<br />
konkretes Ergebnis erfolgte am 9. Juli 2009 im Nationalrat im Rahmen<br />
eines Österreich–Gesprächs die Einsetzung eines Unterausschusses<br />
zum Verfassungsausschuss, um die erforderlichen verfassungsrechtlichen<br />
Grundlagen rasch schaffen zu können.<br />
34 Kärnten 2009/9
Grundsätze<br />
Wirkungsorientierung in der öffentlichen<br />
Verwaltung<br />
Kärnten<br />
(1) Die wirkungsorientierte Verwaltungsführung verfolgt das Ziel, das<br />
staatliche Handeln verstärkt an messbaren Leistungen und Wirkungen<br />
auszurichten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten an dezentrale Verwaltungseinheiten<br />
zu delegieren, die Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsführung<br />
zu verbessern und bewährte Führungsinstrumente aus<br />
der Privatwirtschaft zu übernehmen.<br />
(2) Bereits Anfang der 90er–Jahre entwickelte sich eine Managementphilosophie<br />
für die öffentliche Verwaltung, die unter der Bezeichnung<br />
New Public Management 1) Verbreitung fand. Sie beruht auf folgenden<br />
Grundlagen:<br />
1) Die Bezeichnungen „Wirkungsorientierte Verwaltungsführung“ und „Neue Steuerungsmodelle“<br />
werden bedeutungsgleich mit „New Public Management“ verwendet.<br />
Die erstangeführte Bezeichnung ist vor allem in der Schweiz, die folgende in<br />
Deutschland gebräuchlich.<br />
– Alle Tätigkeiten der Verwaltung können als Produkte oder Leistungen<br />
defi niert werden.<br />
– Klare Zuordnung der Kompetenzen zwischen Politik und Verwaltung:<br />
Die Politik ist für die Vorgabe der Zielsetzungen und der Ressourcen<br />
verantwortlich, die Verwaltung setzt die Ziele um.<br />
– Dezentrale Ressourcenverantwortung<br />
Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />
– Kostenermittlung, Benchmarking und Preisvergleiche: Dadurch sollen<br />
die Effektivität und die Effi zienz der öffentlichen Aufgabenerfüllung<br />
verbessert werden.<br />
– Einsatz von in der Privatwirtschaft bewährten Managementmethoden.<br />
– Output– bzw. Outcome–orientierte Steuerung: Dies bedeutet, dass<br />
nicht die eingesetzten Ressourcen, sondern die erbrachten Leistungen<br />
bzw. die mit diesen Leistungen erzielten Wirkungen Maßstab<br />
für das Verwaltungshandeln sind. Dieses Steuerungsmodell setzt<br />
weiters die Verknüpfung der eingesetzten Ressourcen mit den Leistungen<br />
und Wirkungen voraus.<br />
Kärnten 2009/9 35
Wirkungsorientierung in der<br />
öffentlichen Verwaltung<br />
Ziele<br />
(1) Grundsätzlich ist zwischen strategischen Zielen (Wirkungszielen)<br />
und operativen Zielen (Sach– oder Leistungszielen) zu unterscheiden.<br />
Die Umsetzung der Wirkungsorientierung in der öffentlichen Verwaltung<br />
erfordert strategische Zielvorgaben für das Verwaltungshandeln.<br />
Aus diesen übergeordneten strategischen Zielen sind Teilziele für die<br />
einzelnen Verwaltungseinheiten abzuleiten, die sich auf Mitarbeiterebene<br />
als Leistungsziele im Rahmen personenbezogener (Ziel–)Vereinbarungen<br />
konkretisieren.<br />
<strong>Der</strong> RH beurteilt im Rahmen seiner Gebarungsüberprüfungen Ziele<br />
unter folgenden Gesichtspunkten:<br />
– Ziele müssen quantifi zierbar und im Hinblick auf die Zielerreichung<br />
messbar sein. Weiters ist die Darstellung der Zielhierarchie („Staatsziele“,<br />
strategische und zugeordnete operative Ziele) erforderlich.<br />
– Die Einordnung eines Ziels im Rahmen der Zielhierarchie muss<br />
nachvollziehbar sein.<br />
– Sachziele sollten klar formuliert und mit effektivitätsorientierten<br />
Indikatoren verknüpft sein.<br />
– Für Ziele, die in einem mittel– bzw. längerfristigen Zeitrahmen<br />
umgesetzt werden sollen, ist die Festlegung von (quantifi zierbaren)<br />
Teil–/Jahreszielen erforderlich; dies gilt auch für Wirkungen.<br />
– <strong>Der</strong> Zusammenhang zwischen dem Input (Mitteleinsatz lt. Bun<strong>des</strong>voranschlag<br />
und Bun<strong>des</strong>rechnungsabschluss), dem Output sowie<br />
den angestrebten Zielen und Wirkungen muss nachvollziehbar sein.<br />
Dabei legt der RH auf die Darstellung folgender Zusammenhänge<br />
Wert:<br />
– Welche Organisationseinheit trägt in welchem Umfang und mit welchen<br />
Ressourcen zu einem konkreten Ziel bei?<br />
– Welche Leistungen tragen in welchem Umfang zur Erreichung<br />
bestimmter Ziele bei?<br />
36 Kärnten 2009/9
Wirkungsorientierung in der<br />
öffentlichen Verwaltung<br />
Kärnten<br />
(2) Gesamtstaatliche Zielsetzungen werden in Art. 13 Abs. 2 B–VG<br />
festgelegt. Demnach haben Bund, Länder und Gemeinden bei ihrer<br />
Haushaltsführung<br />
– die Sicherstellung <strong>des</strong> gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts,<br />
– nachhaltig geordnete Haushalte und<br />
Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />
– die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen<br />
anzustreben. Sie haben ihre „Haushaltsführung im Hinblick auf diese<br />
Ziele zu koordinieren“.<br />
(3) Nach Ansicht <strong>des</strong> RH führt die Einführung der Wirkungsorientierung<br />
in der öffentlichen Verwaltung im Hinblick auf die gesamtstaatlichen<br />
Zielsetzungen <strong>des</strong> Art. 13 Abs. 2 B–VG zu einem Regelungsbedarf,<br />
unter anderem bestehend aus:<br />
– Defi nition einheitlicher methodischer Vorgaben für die Festlegung<br />
und Quantifi zierung von Zielvorgaben (etwa analog zu den Anforderungen<br />
an die fi nanziellen Erläuterungen für Gesetzesentwürfe),<br />
– Verpfl ichtung zur Formulierung konkreter operationalisierbarer Zielvorgaben<br />
bei der Schaffung von neuen Verwaltungsaufgaben durch<br />
neue Gesetze (Grundsatz der Wirkungsorientierung) sowie Verpfl ichtung<br />
der Ressorts, Zielvorgaben nach einheitlichen Grundsätzen<br />
festzulegen,<br />
– Verpfl ichtung zur ressort– und gebietskörperschaftenübergreifenden<br />
Abstimmung und Steuerung sowie Festlegung eines institutionellen<br />
Rahmens dafür (z.B. Nutzung der bestehenden Koordinierungsgremien<br />
<strong>des</strong> Österreichischen Stabilitätspakts wie Länderkomitees, Bun<strong>des</strong>koordinationsgremium)<br />
und<br />
– Verpfl ichtung zur regelmäßigen Überprüfung und Evaluierung der<br />
Zielerreichung (Evaluierungsverpfl ichtung).<br />
Kärnten 2009/9 37
Wirkungsorientierung in der<br />
öffentlichen Verwaltung<br />
Indikatoren<br />
Wirkungscontrolling<br />
(1) Die Steuerung über Wirkungen und Leistungen ist jedoch erst möglich,<br />
wenn diese durch möglichst aussagekräftige Indikatoren (Kennzahlen)<br />
messbar gemacht werden und ein zeitlicher Rahmen für die<br />
Zielerreichung vorgegeben ist. Dafür ist die Unterstützung durch eine<br />
Kosten– und Leistungsrechnung, ein Controlling bzw. durch andere<br />
Mess– oder Analysemethoden erforderlich. Kennzahlen informieren<br />
in konzentrierter Form über quantitativ erfassbare Tatbestände. Sie<br />
sind unter Berücksichtigung ihrer Einfl ussgrößen zu betrachten und<br />
zu bewerten.<br />
(2) Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sind Indikatoren so zu wählen, dass sie messbar<br />
sind, ohne allerdings weitreichenden Interpretationsspielraum zu<br />
bieten. Verbal beschreibende Indikatoren müssen jedenfalls überprüfbar<br />
sein. Indikatoren sollten die objektive Nachprüfung der Zielerreichung<br />
sicherstellen.<br />
Mit den öffentlichen Geldern soll eine möglichst hohe Wirksamkeit<br />
erreicht werden. Vom Standpunkt <strong>des</strong> RH kommt daher dem Wirkungscontrolling<br />
besondere Bedeutung zu. Die bestehenden Mechanismen<br />
in der öffentlichen Verwaltung sind vorwiegend auf die Beurteilung<br />
fi nanzieller und personeller Mittel ausgerichtet, die Wirkungsorientierung<br />
stellt jedoch geänderte Anforderungen.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sind von den Ressorts jährliche Leistungs– bzw.<br />
Umsetzungsberichte mit grundlegenden Informationen über die Zielerreichung<br />
zu erstellen. Diese sollen — soweit möglich — für je<strong>des</strong> Ziel<br />
enthalten:<br />
– die genaue Beschreibung <strong>des</strong> jeweiligen Ziels und der Kennzahl(en),<br />
mit der (denen) die Zielerreichung gemessen wird,<br />
– den Ausgangswert (base line), an der die Entwicklung der folgenden<br />
Jahre und die Zielerreichung gemessen wird,<br />
– den angestrebten Zielwert sowie<br />
– den tatsächlich erreichten Wert,<br />
– Informationen über die Messung der Kennzahl (z.B. durch ein externes<br />
Institut oder durch das Controlling im Ressort) und die Darstellung<br />
der zur Datenerhebung eingesetzten Methode(n),<br />
38 Kärnten 2009/9
Wirkungsorientierung in der<br />
öffentlichen Verwaltung<br />
Neue Schwerpunkte<br />
für den RH<br />
Haushaltsrechtsreform<br />
Kärnten<br />
– eine Beschreibung der Maßnahmen sowie interner und externer<br />
Effekte, die für die Erreichung bzw. Nichterreichung <strong>des</strong> Ziels maßgebend<br />
sind, sowie<br />
– die Darstellung der Zielerreichung.<br />
Bei durchgeführten Evaluierungen sollten die Erhebungsmethode(n)<br />
und erforderlichenfalls auch die Fragestellungen angeführt werden.<br />
Die Prüfungstätigkeit <strong>des</strong> RH erhält durch die Wirkungsorientierung<br />
der öffentlichen Verwaltung neue Schwerpunkte. Zu den Themen und<br />
Fragestellungen, mit denen sich der RH bei seinen Prüfungen in Hinkunft<br />
vermehrt beschäftigen wird, zählen vor allem:<br />
– die Eignung der Indikatoren für die Messung der Zielerreichung,<br />
– der Zusammenhang zwischen den eingesetzten Ressourcen, den<br />
getroffenen Maßnahmen und den erzielten Wirkungen,<br />
– die Validität der Datengrundlagen für die Indikatoren,<br />
– der Grad der Zielereichung und<br />
– die Ursachen von Zielabweichungen.<br />
Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />
Die für 2013 geplante 2. Etappe der Haushaltsrechtsreform <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
integriert die Wirkungsorientierung als wesentlichen neuen Aspekt in<br />
die Haushaltsführung. Als notwendige Ergänzung dazu sind konkrete<br />
Schritte für die Steuerung und Erbringung der Leistungen bzw. Wirkungen<br />
nach New Public Management und Public Governance Methoden<br />
erforderlich.<br />
Kärnten 2009/9 39
Wirkungsorientierung in der<br />
öffentlichen Verwaltung<br />
Prüfungsschwerpunkt<br />
<strong>Der</strong> RH bringt seine Erfahrungen und sein Expertenwissen im Rahmen<br />
der Haushaltsrechtsreform ein:<br />
– Bereits im Jahr 2008 wurde im RH ein Projekt in Angriff genommen,<br />
das einerseits zu einer umfassenden Positionierung <strong>des</strong> RH in Bezug<br />
auf das neue Haushaltsrecht führte und andererseits eine geänderte<br />
Strategie für die jährliche Prüfung der Gebarung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> durch<br />
den RH (§ 9 <strong>Rechnungshof</strong>gesetz) zur Folge hatte. Ab 2010 wird<br />
der RH einen „zweigeteilten“ Bun<strong>des</strong>rechnungsabschluss vorlegen.<br />
Rechtzeitig zur Diskussion <strong>des</strong> Finanzrahmengesetzes wird er bis<br />
Ende März bereits geprüfte Daten <strong>des</strong> Gebarungserfolgs <strong>des</strong> abgelaufenen<br />
Finanzjahres vorlegen.<br />
– Gemeinsam mit dem Bun<strong>des</strong>ministerium für Finanzen wirkte der<br />
RH an der Erstellung <strong>des</strong> Entwurfs zum neuen Bun<strong>des</strong>haushaltsgesetz<br />
mit.<br />
– <strong>Der</strong> RH ist weiters im parlamentarischen Beirat zur Haushaltsrechtsreform<br />
vertreten und bringt dabei Expertenwissen ein.<br />
Im Rahmen der Prüfungsplanung wählt der RH Jahresschwerpunkte.<br />
Einer der Schwerpunkte für 2009 ist die Wirkungsorientierung. Dieser<br />
Jahresschwerpunkt steht im Zusammenhang mit der Haushaltsrechtsreform<br />
und der Neugestaltung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungsabschlusses.<br />
<strong>Der</strong> RH wird sich daher als unabhängiges Organ <strong>des</strong> Nationalrates verstärkt<br />
in die Wirkungs– und Leistungsevaluierung einbringen. Im Hinblick<br />
auf den Jahresschwerpunkt Wirkungsorientierung wurden im Jahr<br />
2009 Gebarungsüberprüfungen zu folgenden Themen durchgeführt:<br />
– die Querschnittsprüfung „Umsetzung <strong>des</strong> nationalen Forschungs–<br />
und Innovationsprogramms“ sowie<br />
– die Schwerpunktprüfungen „Organisation und Finanzierung <strong>des</strong><br />
Gesundheitswesens“, „Klima– und Energiefonds“, „Verwendung der<br />
Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuer“ und „IT–Projekt Planung,<br />
Budgetierung und Controlling“.<br />
40 Kärnten 2009/9
PrüfungsschwerpunktKorruptionsbekämpfung<br />
Korruptionsbekämpfung<br />
Kärnten<br />
Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />
Die Bekämpfung von Verschwendung und Misswirtschaft — insbesondere<br />
die Bekämpfung der Korruption — ist eine zentrale Aufgabe der<br />
öffentlichen Finanzkontrolle. Im Jahr 2009 war daher die Korruptionsbekämpfung<br />
ein Prüfungsschwerpunkt <strong>des</strong> RH.<br />
<strong>Der</strong> RH tritt durch Prüfung und Beratung national wie international<br />
aktiv der Korruption entgegen. Mit jeder Prüfung leistet der RH einen<br />
Beitrag zur Korruptionsbekämpfung, indem er auf Unzulänglichkeiten<br />
hinweist, Missstände aufzeigt, Fehlentwicklungen vorbeugt und die<br />
Transparenz der Vorgänge erhöht. Gerade die Transparenz ist einer der<br />
Eckpfeiler zur Bekämpfung der Korruption, da diese einen maßgeblichen<br />
Beitrag zur Prävention leistet. Durch die Veröffentlichung der<br />
Prüfberichte, die parlamentarische Diskussion und die mediale <strong>Bericht</strong>erstattung<br />
wird die vorbeugende Wirkung noch verstärkt.<br />
In seiner aktuellen Prüfungsstrategie trägt der RH der Korruptionsbekämpfung<br />
dadurch Rechnung, dass er bei der risikoorientierten Planung<br />
der Gebarungsüberprüfungen und der Auswahl der Prüfungsthemen<br />
den korruptionsanfälligen Bereichen besonderes Augenmerk<br />
zuwendet.<br />
Speziell im Prüfungsprogramm 2009 bildete die Korruptionsbekämpfung<br />
einen zentralen Schwerpunkt. <strong>Der</strong> Bogen spannt sich dabei vom<br />
Umgang mit Claimingstrategien und Korruptionsbekämpfung im Straßen–<br />
und Bahnbau bis hin zur Reform der Betrugsbekämpfung.<br />
Vielfach sind bei den Gebarungsüberprüfungen <strong>des</strong> RH die internen<br />
Kontrolleinrichtungen der überprüften Stellen erste Ansprechpartner.<br />
Zahlreiche Kooperationen sowie ein reger Erfahrungsaustausch zwischen<br />
den Mitarbeitern <strong>des</strong> RH und der internen Kontrolleinrichtungen<br />
unterstreichen die positive Zusammenarbeit der öffentlichen Finanzkontrolle,<br />
insbesondere auch im Kampf gegen die Korruption.<br />
Kärnten 2009/9 41
Korruptionsbekämpfung<br />
Kernaussagen zur<br />
Korruptionsbekämpfung <br />
Gesetzesbegutachtungen<br />
Mitwirkung am<br />
Anti–Korruptions–Tag<br />
Mitwirkung an der<br />
Erarbeitung <strong>des</strong><br />
Verhaltenskodex<br />
Im Rahmen einer internetbasierten Datenbanklösung stellt der RH nicht<br />
nur allen Mitarbeitern, sondern auch der breiten Öffentlichkeit seine<br />
Kernaussagen zur Korruptions– und Betrugsbekämpfung zur Verfügung<br />
(www.rechnungshof.gv.at). Dabei werden — abgeleitet aus konkreten<br />
Gebarungsüberprüfungen und so gewonnenen Erkenntnissen<br />
— Leitsätze und Empfehlungen für sensible Bereiche der öffentlichen<br />
Verwaltung oder öffentlicher Unternehmen gewonnen.<br />
Über die Gebarungskontrolle hinausgehend gibt der RH im Rahmen<br />
von Gesetzesbegutachtungen Stellungnahmen ab. Dabei kann er auf die<br />
Wahrnehmungen seiner Gebarungsüberprüfungen und die Erfahrungen<br />
aus der nationalen und internationalen Zusammenarbeit zurückgreifen.<br />
In diesem Zusammenhang sei insbesondere die Stellungnahme vom<br />
23. Juni 2009 zur Reform <strong>des</strong> Korruptionsstrafrechts erwähnt.<br />
<strong>Der</strong> RH ist der Ansicht, dass wirksame strafrechtliche Instrumente ein<br />
notwendiges Element zur Vermeidung und Bekämpfung von Korruption<br />
darstellen, um das Vertrauen der Bevölkerung in den rechtmäßigen<br />
Umgang mit öffentlichen Mitteln in der gesamten öffentlichen<br />
Verwaltung sicherzustellen.<br />
Hauptkritikpunkte <strong>des</strong> RH im Zusammenhang mit der Änderung korruptionsrelevanter<br />
Bestimmungen <strong>des</strong> Strafrechts waren u.a. die ausdrückliche<br />
Ausnahme <strong>des</strong> Bereichs der öffentlichen Unternehmen sowie<br />
die Einschränkung der Anwendbarkeit <strong>des</strong> Tatbestands <strong>des</strong> Anfütterns.<br />
Wie bereits am 1. Anti–Korruptions–Tag 2007 beteiligte sich der RH<br />
auch wieder am 3. Österreichischen Anti–Korruptions–Tag vom 19. bis<br />
20. Mai 2009 an der Paneldiskussion über aktuelle Chancen und Herausforderungen<br />
für Österreich in der Korruptionsbekämpfung. Bereits<br />
beim ersten Anti–Korruptions–Tag hat der RH die Bedeutung einer vernetzten<br />
Betrachtungsweise und somit auch die gegenseitige Unterstützung<br />
im Kampf gegen Korruption unterstrichen.<br />
Aufgrund seiner Erfahrungen war der RH ein aktiver Partner bei der<br />
Erarbeitung eines ressort– und gebietskörperschaftsübergreifenden Verhaltenskodex<br />
für öffentlich Bedienstete. Die Arbeitsgruppe konstituierte<br />
sich im September 2007 und erarbeitete in vier Plenarsitzungen<br />
und über 20 weiteren Sitzungen verschiedener Unterarbeitsgruppen<br />
einen Verhaltenskodex für die gesamte öffentliche Verwaltung. Darüber<br />
42 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Korruptionsbekämpfung Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />
Informationsaustausch<br />
<strong>des</strong> RH mit<br />
Lan<strong>des</strong>rechnungshöfen <br />
Korruptionsbekämpfung<br />
im Rahmen<br />
von INTOSAI<br />
hinaus fordert der RH bei staatsnahen Unternehmungen eine Umsetzung<br />
<strong>des</strong> Good Governance Codex der OECD ein.<br />
<strong>Der</strong> RH ist als föderatives Bund–Länder–Organ für die Finanzkontrolle<br />
<strong>des</strong> gesamten öffentlichen Sektors auf allen Gebietskörperschaftsebenen<br />
zuständig, wobei er funktionell sowohl als Organ <strong>des</strong> Nationalrates<br />
als auch als Organ der Landtage (bzw. <strong>des</strong> Wiener Gemeinderates)<br />
tätig wird.<br />
Er sieht seine Rolle als Partner im Netzwerk der Finanzkontrolle und<br />
stimmt sich mit den Lan<strong>des</strong>rechnungshöfen in seinem Prüfungsprogramm<br />
ab.<br />
Darüber hinaus besteht im Sinne <strong>des</strong> gegenseitigen Informationsaustauschs<br />
auch ein Austausch der <strong>Bericht</strong>e mit den Lan<strong>des</strong>rechnungshöfen.<br />
<strong>Der</strong> österreichische RH nimmt bei der internationalen Zusammenarbeit<br />
eine besondere Stellung ein, weil er Sitz der Internationalen Organisation<br />
der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) ist. Dieser<br />
internationalen Organisation gehören derzeit die Rechnungshöfe<br />
von 189 Staaten an. Bereits beim INTOSAI–Kongress 1998 in Montevideo<br />
wurden das Thema Korruption behandelt und diesbezügliche<br />
Richt– und Leitlinien der Rechnungshöfe zur Korruptionsbekämpfung<br />
beschlossen. <strong>Der</strong> Großteil dieser geht auf Initiativen <strong>des</strong> österreichischen<br />
RH zurück.<br />
<strong>Der</strong> österreichische RH fungiert als Generalsekretariat der INTOSAI und<br />
arbeitet dabei insbesondere mit den Vereinten Nationen, der Weltbank,<br />
der OECD sowie anderen internationalen Institutionen zusammen. Wie<br />
wichtig Fragen der Korruptionsbekämpfung sind, zeigt, dass im Rahmen<br />
<strong>des</strong> INTOSAI–Kongresses im November 2007 in Mexiko City eine<br />
internationale Arbeitsgruppe auch zum Thema Geldwäsche und Korruption<br />
eingerichtet wurde.<br />
Im Februar 2009 hat der RH als Generalsekretariat der INTOSAI gemeinsam<br />
mit den Vereinten Nationen ein internationales Symposium zum<br />
Thema „INTOSAI – Aktiver Partner im internationalen Netzwerk zur<br />
Korruptionsbekämpfung: Herstellung von Transparenz zur Förderung<br />
der sozialen Sicherheit und zur Beseitigung von Armut“ in Wien organisiert<br />
und durchgeführt.<br />
Kärnten 2009/9 43
Korruptionsbekämpfung<br />
Im Rahmen dieses Symposiums wurden von einzelnen Rechnungshöfen<br />
nationale Beispiele präsentiert, die als Benchmarks dienen könnten,<br />
wie die Entwicklung einer Methodik zur Abbildung von Korruptionsrisiken<br />
im staatlichen Sektor (Korruptionsmatrix) und die Entwicklung<br />
einer entsprechenden Prüfungsmethodik im Rahmen der Korruptionsbekämpfung<br />
(Fragenkatalog). Als wesentliche Botschaft hat dieses<br />
Symposium unter anderem die essentielle Bedeutung der internationalen<br />
Zusammenarbeit für die Korruptionsbekämpfung aufgezeigt.<br />
Die Grundlagenpapiere sowie die Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />
dieses Symposiums sind in den Positionen Reihe 2009/2 veröffentlicht.<br />
In den Empfehlungen heißt es u.a. „dass es notwendig<br />
ist, integere Verhaltensweisen zu fördern, indem eine Kultur geschaffen<br />
wird, in der Korruption geächtet, Kontrolllücken geschlossen und<br />
eine verantwortungsvolle Staats– und Regierungsführung sichergestellt<br />
wird, so dass Rechenschaftspfl icht und Transparenz erhalten und verstärkt,<br />
sowie Betrug und Korruption verhindert werden“.<br />
44 Kärnten 2009/9
BESONDERER TEIL<br />
Nachgefragt<br />
Nachfrageverfahren 2008<br />
Kärnten<br />
Mit einem Großteil der 41 Empfehlungen, die der RH im Jahr 2008 in<br />
seinen <strong>Bericht</strong>en an den Kärntner Landtag ausgesprochen hatte, konnte<br />
eine Wirkung erzielt werden, d.h. es erfolgte eine Umsetzung bzw. eine<br />
Umsetzungs–Zusage durch die überprüfte Stelle.<br />
<strong>Der</strong> RH hat 2009 in Kärnten bei allen überprüften Stellen den Umsetzungsstand<br />
der Empfehlungen aus dem Jahr 2008 nachgefragt. Dieses<br />
Nachfrageverfahren ist ein Instrument der Wirkungskontrolle. Die<br />
Ergebnisse <strong>des</strong> Nachfrageverfahrens nimmt der RH als Grundlage für<br />
die Planung seiner Follow–up–Überprüfungen, die das wichtigste Instrument<br />
der Wirkungskontrolle darstellen.<br />
Das Ergebnis <strong>des</strong> Nachfrageverfahrens 2008 im Detail: Von den insgesamt<br />
41 Empfehlungen wurden zwölf (29,3 %) umgesetzt, bei 19<br />
(46,3 %) Umsetzungen zugesagt. Bei zehn Empfehlungen (24,4 %)<br />
waren die Umsetzungen noch offen.<br />
Auf kommunaler Ebene wurden in Kärnten acht Empfehlungen ausgesprochen.<br />
Fünf wurden umgesetzt, eine blieb offen und zu zwei Empfehlungen<br />
gab es keine Angaben der Stadtverwaltung.<br />
Nachfolgend werden die Ergebnisse <strong>des</strong> Nachfrageverfahrens im Detail<br />
dargestellt:<br />
Kärnten 2009/9 45
Wirkungsbereich <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Kärnten<br />
Altenbetreuung im Bereich der Sozialhilfe<br />
Reihe Kärnten 2008/1<br />
Verbesserungspotenzial bestand bei der Planung und Steuerung der<br />
Altenbetreuung, bei der Abgrenzung zwischen stationärer und mobiler<br />
Betreuung sowie bei der Ausgewogenheit der Tarife. Die Auswahl<br />
von Dienstleistern, die Betreuungsvereinbarungen sowie die Bemessung<br />
von Kostenbeiträgen waren unzureichend geregelt.<br />
46 Kärnten 2009/9
Empfehlung umgesetzt<br />
(1) Verstärkte Ausrichtung der Datenerfassung auf<br />
Kontroll– bzw. Steuerungsmöglichkeiten X<br />
(2) Durchführung eines Vergabeverfahrens bei den mobilen<br />
Diensten entsprechend den Vergabevorschriften<br />
(3) Anpassung der vertraglich verpfl ichtenden Leistungsangebote<br />
an die Nachfrage bei den mobilen Diensten<br />
(4) Aufnahme von Verhandlungen mit den Dienstleistern<br />
zur Realisierung von Einsparungen beim neuen<br />
Abrechnungssystem<br />
Kärnten<br />
Nachgefragt<br />
Umsetzung<br />
zugesagt offen<br />
(5) Überarbeitung <strong>des</strong> Tarifsystems für mobile Betreuung X<br />
(6) Vorgabe von Richtlinien für die Betreuungsvereinbarungen<br />
an die Dienstleister unter Einhaltung <strong>des</strong><br />
Konsumentenschutzes<br />
(7) Erhöhung der Bettenobergrenze bei begründetem<br />
Bedarf und gesicherter Betreuungsqualität<br />
(8) Verstärkte Prüfung der Erforderlichkeit einer Heimunterbringung<br />
vor der Kostenübernahme durch das Land<br />
(9) Entscheidung zwischen mobiler und stationärer<br />
Altenbetreuung aufgrund objektiv nachvollziehbarer<br />
Kriterien<br />
(10) Festsetzung eines einheitlichen Heimtarifs für alle<br />
Bezirke<br />
(11) Klarere Regelung der Kostenersatzpfl icht bei sozialer<br />
Härte durch Aufnahme einer Verordnungsermächtigung<br />
im Kärntner Min<strong>des</strong>tsicherungsgesetz<br />
(12) Regelung offener Fragen im Verfahren bis zur<br />
Kostenbeitragsvorschreibung nach rechtsstaatlichen<br />
Grundsätzen<br />
(13) Sicherstellung einer lan<strong>des</strong>weit einheitlichen Vorgangsweise<br />
bei der Festsetzung der Kostenbeiträge<br />
von Betreuten und Angehörigen<br />
(14) Schaffung von Auswertungsmöglichkeiten über die<br />
Kostentragung auch für Sozialhilfeverbände und<br />
Nutzung daraus resultierender Kostentransparenz<br />
(15) Grundbücherliche Sicherstellung von zu vereinbarender<br />
Forderungswertsicherung<br />
(16) Nettoeinkommensbezogene Festsetzung der Kostenbeiträge<br />
unterhaltspfl ichtiger Angehöriger<br />
(17) Evaluierung <strong>des</strong> Rückverrechnungssystems unter<br />
Berücksichtigung aufgetretener Probleme<br />
(18) Verstärkung der Zusammenarbeit mit anderen Bun<strong>des</strong>ländern<br />
zwecks Vereinheitlichung von Verfügbarkeit,<br />
Qualität und Preis der Leistungen<br />
1) Gemäß § 6 Abs. 8 K–MSG i.d.F. LGBl. 52/2008 sind die unterhaltspfl ichtigen Angehörigen nicht (mehr)<br />
zum Kostenersatz verpfl ichtet.<br />
Kärnten 2009/9 47<br />
X<br />
X<br />
X 1)<br />
X<br />
X 1)<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X
Fazit<br />
Die Kärntner Lan<strong>des</strong>regierung bekundete ihre Bereitschaft zur Umsetzung<br />
der meisten Empfehlungen <strong>des</strong> RH. Für alle Bezirke wurden bereits<br />
einheitliche Heimtarife festgesetzt und zahlreiche Verwaltungsabläufe<br />
verbessert; die Obergrenze für Pfl egeheime wurde auf 75 Betten angehoben.<br />
Unterhaltspfl ichtige Angehörige sind nicht mehr zum Kostenersatz<br />
verpfl ichtet.<br />
Schutz vor Naturgefahren; Verwendung der Mittel<br />
aus dem Katastrophenfonds<br />
Reihe Kärnten 2008/2<br />
Kompetenzzersplitterungen erschweren die einheitliche Abwicklung<br />
von Katastrophenschutzmaßnahmen. Gegen den Willen von Gemeinden<br />
bzw. Gemeindeverbänden und ohne deren Zustimmung zu einer<br />
fi nanziellen Beteiligung können keine Schutzmaßnahmen gesetzt werden.<br />
Wegen der hohen Lasten wurden daher notwendige Maßnahmen<br />
teilweise nicht im erforderlichen Umfang ausgeführt.<br />
48 Kärnten 2009/9
Empfehlung umgesetzt<br />
(1) Prüfung, inwieweit durch die Zusammenführung der<br />
personellen Ressourcen von Bund und Ländern Synergieeffekte<br />
für den strategischen Schutz vor Naturgefahren<br />
ermöglicht werden<br />
(2) Verdeutlichung im öffentlichen Bewusstsein, dass<br />
auch bei vorhandenen Schutzbauten ein Restrisiko<br />
besteht bzw. Analyse und Bewusstmachung dahingehend,<br />
welche Zonen nur geringes Gefährdungspotenzial<br />
und welche größere zusätzliche Gefährdungsgebiete<br />
oder wesentlich höhere Gefährdungsintensität<br />
erwarten lassen<br />
(6) Evaluierung <strong>des</strong> Raumordnungs– und Baurechts;<br />
Verordnung überregionaler Raumordnungspläne für<br />
Hochwasserabfl ussgebiete; Erstellung von überregionalen<br />
schutzwasserwirtschaftlichen Konzepten<br />
und entsprechende Finanzierung; Intensivierung der<br />
Moderations– und Koordinationsfunktion <strong>des</strong> Schutzwasserbaus<br />
in Bezug auf Gemeinden durch Schulung<br />
der Mitarbeiter<br />
(15) Anpassung der unterschiedlichen Informationspolitik<br />
der Länder gegenüber der Öffentlichkeit betreffend<br />
den Schutz vor Naturgefahren an die Informationserfordernisse<br />
der EU–Hochwasserrichtlinie<br />
(16) Erstellung und Veröffentlichung von Richtlinien<br />
bezüglich der Gewährung von Beihilfen zur Behebung<br />
von Katastrophenschäden im Vermögen physischer<br />
und juristischer Personen<br />
(17) Gesamtheitliche Erhebung der vorhandenen Retentionsfl<br />
ächen und Aufnahme in die Raumordnungsprogramme<br />
sowie Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen<br />
mit bindender Wirkung für die örtliche<br />
Raumplanung<br />
(18) Vornahme von Analysen <strong>des</strong> Personaleinsatzes beim<br />
Schutzwasserbau<br />
Kärnten<br />
Umsetzung<br />
zugesagt offen<br />
Kärnten 2009/9 49<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
Nachgefragt<br />
X<br />
X
Fazit<br />
Das verstärkte Bewusstseinmachen <strong>des</strong> bestehenden Restrisikos und<br />
das Ausweisen der zuständlichen Gefährdungspotenziale wird zu einer<br />
höheren Bewusstseinsbildung führen und kann dadurch zu einer Verringerung<br />
von Schäden beitragen. Die Veröffentlichung der Gefahrenzonen<br />
tragen einerseits zu einer bürgerorientierten Verwaltung bei,<br />
andererseits zu einer Gefahrenbewusstseinsbildung. Dadurch können<br />
Folgekosten vermieden werden.<br />
Es wurden aber keine ausreichenden Maßnahmen gesetzt, um die bestehenden<br />
unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen bei Anerkennung,<br />
Bewertung und Vergütung von Katastrophenschäden sowie den zwischen<br />
den Bun<strong>des</strong>ministerien, den Ländern und den Gemeinden gegebenen<br />
Kompetenzverfl echtungen zu beseitigen. Insbesondere wurden<br />
auch keine Modelle für einen Lastenausgleich zwischen den Gemeinden<br />
erarbeitet, um den hemmenden Einfl uss der unterschiedlichen<br />
Interessenslagen zu verhindern.<br />
Umsetzung <strong>des</strong> Natura 2000–Netzwerks in<br />
Österreich<br />
Reihe Kärnten 2008/2<br />
Die Errichtung <strong>des</strong> Natura 2000–Netzwerks in Österreich war noch nicht<br />
abgeschlossen. Wesentliche Mängel betrafen die rechtliche Umsetzung<br />
sowie die Bereiche Gebietsmanagement und Monitoring.<br />
Durch die Ausdehnung <strong>des</strong> Schutzes von Lebensräumen auch auf Flächen,<br />
die keine Schutzgebiete im klassischen Sinne waren, stellt das<br />
EU–weit einzurichtende Natura 2000–Netzwerk eine neue Dimension<br />
<strong>des</strong> Naturschutzes dar.<br />
50 Kärnten 2009/9
Empfehlung umgesetzt<br />
(1) Zügige Erlassung noch ausstehender Schutzgebietsverordnungen<br />
(2) Konkretisierung <strong>des</strong> Schutzzwecks in den Schutzgebietsverordnungen<br />
sowie Festlegung eines entsprechenden<br />
Handlungsrahmens<br />
(3) Klare Prioritätenreihung bei der Erstellung der<br />
Managementpläne; Vorlage der Managementpläne<br />
zur Beschlussfassung an die Lan<strong>des</strong>regierung<br />
(4) Sicherstellung einer fl ächendeckenden Gebietsbetreuung<br />
in den Natura 2000–Gebieten<br />
(5) Konzipierung der Systematik und Regelungstiefe <strong>des</strong><br />
Monitoring unter dem Gesichtspunkt der langfristigen<br />
Finanzierbarkeit und der zur Verfügung stehenden<br />
Ressourcen<br />
(6) Vermehrter Einsatz von EU–kofi nanzierten Projekten<br />
zur Finanzierung der Natura 2000–Ausgaben<br />
(7) Verstärkung der bun<strong>des</strong>länderübergreifenden Zusammenarbeit<br />
hinsichtlich <strong>des</strong> Natura 2000-Netzwerks<br />
Fazit<br />
Kärnten<br />
Umsetzung<br />
zugesagt offen<br />
Mit den bisher gesetzten Maßnahmen wurden schon wesentliche<br />
Schritte gesetzt. Die Verstärkung der bun<strong>des</strong>länderübergreifenden<br />
Zusammenarbeit im Natura 2000–Netzwerk ist eine Forcierung von<br />
Kooperationen. Die Gestaltung der Monitoringmaßnahmen besonders<br />
unter dem Gesichtspunkt der langfristigen Finanzierbarkeit wird von<br />
den Ländern noch diskutiert.<br />
Kärnten 2009/9 51<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
Nachgefragt<br />
X
Reform der Beamtenpensionssysteme der Länder<br />
Kärnten, Oberösterreich und Steiermark<br />
Reihe Kärnten 2008/4<br />
Die Kärntner Pensionsreform wird gegenüber den Ergebnissen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong> und der anderen Länder insgesamt nur äußerst geringe Einsparungen<br />
mit sich bringen. Weiters wird sie zu keiner Harmonisierung<br />
der Pensionsberechnung der Lan<strong>des</strong>beamten mit den übrigen<br />
Lan<strong>des</strong>bediensteten (Vertragsbedienstete, Lan<strong>des</strong>lehrerbeamte, Lan<strong>des</strong>vertragslehrer)<br />
führen.<br />
Empfehlung umgesetzt<br />
(2) Entscheidung über die Übernahme in ein öffentlich–rechtliches<br />
Dienstverhältnis bis zum Ablauf einer<br />
tatsächlichen Lan<strong>des</strong>dienstzeit von fünf Jahren<br />
(3) Vorsehen einer Altersbeschränkung von 40 Jahren in<br />
den Pragmatisierungsrichtlinien wegen <strong>des</strong> Verhältnisses<br />
von Überweisungsbeiträgen zu geleisteten<br />
Pensionsbeiträgen<br />
(4) Festlegung eines einheitlichen jährlichen Abschlags<br />
von 3,36 Prozentpunkten für Dienstunfähigkeit<br />
(5) Reform der maßgeblichen Kriterien für die Ruhegenussberechnung<br />
(65 Jahre, 15–jährige Durchrechnung)<br />
(6) Übernahme eines Pensionskontos für Lan<strong>des</strong>(verwaltungs)beamte<br />
ähnlich dem APG <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
(7)<br />
Übergangsregelung für das Inkrafttreten der Pensionskontoregelung<br />
nach Art <strong>des</strong> APG:<br />
1. Ruhegenuss nach dem „Kärntner Pensionsrecht gemäß<br />
RH–Empfehlung“ für Geburtsjahrgänge vor 1959;<br />
2. Parallelrechnung dieses Ruhegenusses mit dem<br />
Pensionskonto nach APG für Geburtsjahrgänge ab<br />
1959;<br />
3. Ausschließliche Pensionsberechnung nach APG für<br />
Pragmatisierungen ab 1. Jänner 2009<br />
(8) Einrichtung einer Pensionskasse für Beamte, die<br />
mittels Pensionskonto berechnete Pension erhalten<br />
Umsetzung<br />
zugesagt offen<br />
52 Kärnten 2009/9<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X
Fazit<br />
Kärnten<br />
Nachgefragt<br />
Die tatsächliche Umsetzung der zugesagten Empfehlungen würde Einsparungen<br />
durch die Einführung eines Pensionskontos (APG) sowie<br />
durch die Anhebung <strong>des</strong> Pensionsantrittsalters auf 65 Jahre und eine<br />
15–jährige Durchrechnung mit sich bringen. Das vom RH für den Zeitraum<br />
2010 bis 2014 insgesamt berechnete Einsparungspotenzial von<br />
199 Mill. EUR wird dadurch allerdings nicht erreicht.<br />
Im Endausbau der umgesetzten Maßnahmen (Pensionskonto) wäre eine<br />
Harmonisierung der Berechnungsmethode der Pensionen der Kärntner<br />
Lan<strong>des</strong>beamten mit jener der Bun<strong>des</strong>beamten, der Vertragsbediensteten,<br />
Lan<strong>des</strong>lehrerbeamten und Lan<strong>des</strong>vertragslehrer erreicht.<br />
Kärnten 2009/9 53
Wirkungsbereich der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt<br />
am Wörthersee<br />
Sanierung <strong>des</strong> Neuen Platzes<br />
Reihe Kärnten 2008/3<br />
Die Bestimmungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>vergabegesetzes wurden teilweise nicht<br />
eingehalten. Entscheidungen über Ausführungsvarianten beruhten auf<br />
ungenauen Leistungsbeschreibungen. Abweichungen vom konsensmäßigen<br />
Bauzustand der zu überbauenden Garage und deren Belastbarkeit<br />
waren bei der Planung unzureichend berücksichtigt worden. Die<br />
Sanierungskosten der Garagendachisolierung wurden ohne Beteiligung<br />
der Konsensinhaberin zur Gänze getragen. Die Vorgaben für die<br />
Erstellung von Ausschreibungsunterlagen wurden den Empfehlungen<br />
<strong>des</strong> RH entsprechend adaptiert.<br />
54 Kärnten 2009/9
Empfehlung umgesetzt<br />
(1) Dokumentation von Bauvorhaben durch der Ausführung<br />
entsprechende Bestandspläne und Berechnungen<br />
zwecks Überprüfung der bescheidgemäßen Ausführung<br />
und wirtschaftlicher Vornahme allfälliger Erweiterungen<br />
oder Änderungen<br />
(2) Feststellung der maximal möglichen Belastung der<br />
Platzfl äche durch eine statische Kontrollrechnung im<br />
Zuge der aktuellen Sanierung, Bekanntgabe derselben<br />
an die Veranstalter sowie Überwachung der Einhaltung<br />
(3) Aufnahme kompletter Varianten mit jeweils gesondert<br />
zu ermittelnden Angebotssummen in die Ausschreibung<br />
für den Fall, dass Systemfragen hinsichtlich der<br />
Ausführung zum Ausschreibungszeitpunkt nicht entschieden<br />
sind; Beachtung exakt defi nierter Varianten<br />
in der Leistungsbeschreibung von Ausschreibungen<br />
(4) Beteiligung <strong>des</strong> Baurechtsinhabers an den Kosten der<br />
Garagendeckenneuisolierung und allfälligen durch die<br />
Ausführung der Tiefgarage bewirkten Mehrkosten<br />
(5) Min<strong>des</strong>tens 3 %ige Gewichtung von Zuschlagskriterien,<br />
die der Ausschreibung zu Grunde liegen<br />
(6) Formulierung von Ausscheidungskriterien im Vergabeverfahren<br />
gemäß Bun<strong>des</strong>vergabegesetz sowie<br />
besondere Hervorhebung von „Muss–Kriterien“ zwecks<br />
Beachtung durch die Bieter<br />
(7) Beachtung einer vertragskonformen Anwendung und<br />
Abrechnung der Leistungsverzeichnis–Positionen bei<br />
der Bauabwicklung und –abrechnung aufgrund <strong>des</strong><br />
Preisgefüges <strong>des</strong> Auftragnehmer–Angebots<br />
(8) Beachtung zeitnaher Abrechnung sowie leistungs–<br />
und vertragskonformer Vergütung zwecks Vermeidung<br />
von Überzahlungen<br />
Fazit<br />
Kärnten<br />
Umsetzung<br />
zugesagt offen<br />
Kärnten 2009/9 55<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
Nachgefragt<br />
Die bereits umgesetzten Maßnahmen der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt<br />
am Wörthersee bedeuten eine nachhaltige Verbesserung der Organisation<br />
der Vergabeverfahren und Bauabwicklung.<br />
Die Empfehlungen, die auch die Rechtssphäre Dritter berühren, konnten<br />
noch nicht umgesetzt werden.<br />
k.A.<br />
k.A.<br />
X
56 Kärnten 2009/9
Kurzfassung<br />
Wirkungsbereich der Stadt Villach<br />
Wirkungsbereich der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />
Klagenfurt am Wörthersee<br />
Kärnten<br />
Wasserversorgung Stadt Villach, Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck<br />
In Villach war der Wassertarif im Jahr 2006 mit 0,97 EUR pro m 3<br />
am niedrigsten, in Innsbruck mit 1,29 EUR pro m 3 am höchsten,<br />
obwohl aufgrund der Höhenlage der Quellen auch 5 % der in der<br />
Lan<strong>des</strong>hauptstadt benötigten elektrischen Energie erzeugt werden<br />
konnte. In Klagenfurt mussten demgegenüber 95 % <strong>des</strong> benötigten<br />
Wassers aus dem Grundwasser gepumpt werden. <strong>Der</strong> Wassertarif<br />
lag bei 1,16 EUR pro m 3 . Eine rund vier Millionen österreichische<br />
Verbraucher repräsentierende Erhebung ermittelte für das Jahr 2004<br />
einen durchschnittlich gewichteten Wassertarif von 1,08 EUR je m 3 .<br />
<strong>Der</strong> Villacher Wassertarif lag um 25 % unter jenem von Innsbruck<br />
und war um 16 % niedriger als in Klagenfurt.<br />
Ziel der Überprüfung; Rechtsstellung der Wasserversorger<br />
Das Ziel der Überprüfung war der Vergleich der unterschiedlich<br />
gestalteten und organisierten Wasserversorgung in der Stadt Villach<br />
und in den Lan<strong>des</strong>hauptstädten Klagenfurt am Wörthersee<br />
sowie Innsbruck. Dafür wurden ausgewählte Kennwerte herangezogen.<br />
(TZ 1)<br />
In Villach versorgte die Stadt die Bevölkerung mit Wasser mit einem<br />
Eigenbetrieb (Wasserwerk). In Klagenfurt und Innsbruck nahmen<br />
diese Aufgabe Aktiengesellschaften wahr. Diese befanden sich in<br />
Klagenfurt zur Gänze und in Innsbruck zur Hälfte plus einer Aktie<br />
im Eigentum der jeweiligen Lan<strong>des</strong>hauptstadt. (TZ 1)<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
In Villach regelte eine Verordnung den Versorgungsbereich, den<br />
Anschlusszwang und die Versorgungspfl icht. In Klagenfurt fehlte<br />
eine Verordnung über das zu versorgende Gebiet; es bestand jedoch<br />
eine vertragliche Verpfl ichtung <strong>des</strong> Wasserversorgers gegenüber der<br />
Lan<strong>des</strong>hauptstadt zur Wasserversorgung. In Innsbruck fehlte eine<br />
Kärnten 2009/9 57
Kurzfassung<br />
solche vertragliche Verpfl ichtung <strong>des</strong> Wasserversorgers gegenüber<br />
der Lan<strong>des</strong>hauptstadt, auch war kein diesbezügliches Lan<strong>des</strong>gesetz<br />
vorhanden. (TZ 3)<br />
Verfügbarkeit von Wasser<br />
Alle drei Wasserversorger konnten auf reiche Trinkwasserressourcen<br />
zurück greifen. Die Versorgungsqualität war in allen drei Städten<br />
gegeben. (TZ 4, 22)<br />
Die Trinkwasserversorgung in Villach erfolgte im Regelfall zu mehr<br />
als 80 % aus Quellwasser. (TZ 4)<br />
In Klagenfurt mussten rd. 95 % <strong>des</strong> benötigten Wassers aus drei<br />
Grundwasservorkommen gepumpt werden, was mit hohen Energiekosten<br />
verbunden war. Diese lagen bezogen auf den m 3 Wasser<br />
in Klagenfurt in zehnfacher Höhe von Innsbruck und in fünffacher<br />
Höhe von Villach. (TZ 4, 15)<br />
Innsbruck wurde im Regelfall zu 90 % aus einer in 1.140 m Seehöhe<br />
gelegenen Quelle mit Wasser versorgt. Zusätzlich wurde damit 5 %<br />
der in Innsbruck benötigten elektrischen Energie erzeugt. (TZ 4)<br />
Versorgungsstruktur<br />
Die dichteste Versorgungsstruktur wies Innsbruck mit 3,27 km Leitungsnetz<br />
je 1.000 versorgte Bewohner auf. Hingegen lag dieser<br />
Kennwert in Villach bei 7,64 km und in Klagenfurt bei 8,21 km.<br />
(TZ 4)<br />
Sicherung der Wasserversorgung<br />
Alle drei Städte investierten in ihre Wasserschongebiete, wobei die<br />
Abtragung von Liftanlagen, Entschädigungszahlungen für die eingeschränkte<br />
Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen und Ankäufe<br />
von Liegenschaften Ausgaben verursachten. (TZ 5)<br />
Alle drei Wasserversorger hatten Fernwirkanlagen zur Steuerung<br />
und Überwachung der Betriebsanlagen installiert und Anweisungen<br />
für Störungsbehebungen und die Trinkwassernotversorgung aufgelegt.<br />
(TZ 5)<br />
58 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Kurzfassung Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
Zielvorgaben<br />
Für das Wasserwerk Villach bestanden Zielvorgaben <strong>des</strong> Gemeinderats,<br />
wie z.B. betreffend die Qualität der Wasserlieferungen. Diese<br />
wurden jedoch nicht evaluiert. In Klagenfurt und Innsbruck fand<br />
der RH keine verbindlichen längerfristigen Zielvorgaben der Eigentümer<br />
für den Wasserversorgungsbetrieb der Stadtwerke Klagenfurt<br />
Aktiengesellschaft (STW AG) und Innsbrucker Kommunalbetriebe<br />
Aktiengesellschaft (IKB) vor. (TZ 6)<br />
Kundenbeziehungen<br />
Die beiden Wasserversorger in Klagenfurt und Innsbruck behielten<br />
sich jeweils die Einstellung der Wasserversorgung (z.B. bei Zahlungsverzug<br />
oder Pfl ichtverletzungen von Kunden) vor. (TZ 3)<br />
Die Stadt Villach machte von der Möglichkeit, Vorauszahlungen<br />
sowie Sicherstellungen im Zusammenhang mit der Einhebung von<br />
Wasseranschlussbeiträgen einzufordern, keinen Gebrauch. (TZ 8)<br />
Im Gegensatz zu den beiden Lan<strong>des</strong>hauptstädten dauerten einzelne<br />
Mahnverfahren in Villach mehrere Jahre. (TZ 9)<br />
Die höchsten Zahlungsrückstände waren in Villach festzustellen.<br />
(TZ 10)<br />
Finanzgebarung<br />
<strong>Der</strong> Verschuldungsgrad (Verhältnis <strong>des</strong> Fremdkapitals zum Eigenkapital)<br />
der STW AG im Bereich Wasser war mit 1.151,9 % (2006)<br />
hoch. (TZ 11)<br />
Das im Wasserwerk der Stadt Villach eingesetzte Sachanlagevermögen<br />
lag im überprüften Zeitraum bei über 90 % der Bilanzsumme.<br />
Die dazu korrespondierenden Werte betrugen bei der STW AG rd.<br />
78 % und bei der IKB rd. 60 %. Im Wasserwerk der Stadt Villach lag<br />
eine überwiegende Finanzierung durch Eigenkapital vor. Sowohl das<br />
Wasserwerk der Stadt Villach als auch die IKB konnten ihre Eigenkapitalquoten<br />
in annähernd gleichem Ausmaß steigern. Die geringe<br />
Eigenkapitalquote im Bereich Wasser der STW AG verringerte sich<br />
2006 weiter. Dies stand in engem Zusammenhang sowohl mit der<br />
negativen Ertragslage als auch mit der 2006 erfolgten Aktivierung<br />
<strong>des</strong> Wasserverbands Klagenfurt – St. Veit an der Glan. (TZ 11)<br />
Kärnten 2009/9 59
Kurzfassung<br />
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit war in Villach<br />
nahezu ausgeglichen. <strong>Der</strong> Innsbrucker Wasserversorger erzielte<br />
jeweils positive Ergebnisse. Hingegen entwickelten sich in Klagenfurt<br />
die Verluste <strong>des</strong> Wasserversorgers von – 0,32 Mill. EUR (2004)<br />
auf – 3,30 Mill. EUR (2006). (TZ 12)<br />
Im Vergleich der drei Wasserversorger stellte der RH fest, dass sich<br />
von 2004 bis 2006 die Absatzmenge in Villach um 2,3 % und in<br />
Innsbruck um 2,8 % verringerte. In Klagenfurt hingegen war ein<br />
Anstieg um 6,2 % zu verzeichnen. Die Stadt Villach steigerte durch<br />
Gebührenerhöhungen ihre Erlöse aus Wasserlieferungen um 8,4 %.<br />
Bei der STW AG erhöhten sich die Erlöse aus Wasserlieferungen<br />
durch Erhöhung der Tarife und Steigerung der Absatzmengen um<br />
7,0 %. Die IKB musste einen Rückgang der Erlöse aus Wasserlieferungen<br />
um 3,4 % hinnehmen. (TZ 13)<br />
Beim Kennwert Mitarbeiter je 100 km Leitungsnetz lag Klagenfurt<br />
um ein bis zwei Mitarbeiter über den Werten von Innsbruck und<br />
Villach. Bezogen auf den m 3 Wasser lagen in Klagenfurt die Energieaufwendungen<br />
in fünffacher Höhe von Villach und in zehnfacher<br />
Höhe von Innsbruck. (TZ 15)<br />
<strong>Der</strong> durchschnittliche Anteil <strong>des</strong> Verwaltungsaufwands an der<br />
Betriebsleistung war in der Stadt Villach am niedrigsten (2006:<br />
2,4 %). Bei der IKB lag dieser Wert deutlich höher (2006: 12,9 %).<br />
Bei der STW AG stieg der Anteil der Verwaltungsaufwendungen<br />
kontinuierlich an und lag 2006 mit 25,3 % weit über dem Wert der<br />
IKB. Die höheren Werte in den beiden Aktiengesellschaften resultierten<br />
vor allem aus der über Umlagen erfolgten innerbetrieblichen<br />
Leistungsverrechnung einer Vielzahl von Organisationseinheiten.<br />
(TZ 16)<br />
Aufgrund der günstigen Kostenstruktur und der hohen Wassertarife<br />
wies der Innsbrucker Wasserversorger die höchsten Rentabilitätskennzahlen<br />
aus. In Villach verbesserten sich die Rentabilitätskennzahlen;<br />
in Klagenfurt spiegelte sich auch in diesen Kennwerten<br />
die angespannte Finanzsituation wider. (TZ 17)<br />
Kalkulation der Tarife bzw. Entgelte<br />
<strong>Der</strong> Wasserversorger in Villach führte sowohl eine kostenrechnerische<br />
Überleitung der Aufwendungen als auch eine Istkostenkalkulation<br />
durch. Die beiden anderen Wasserversorger erstellten Plankostenrechnungen.<br />
(TZ 19)<br />
60 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Kurzfassung Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
Die in unterschiedlicher Höhe angesetzten kalkulatorischen Kosten<br />
(Villach 0,09 Mill. EUR, Klagenfurt 0,64 Mill. EUR, Innsbruck<br />
2,59 Mill. EUR) beeinfl ussten die jeweiligen Gesamtkosten wesentlich.<br />
(TZ 20)<br />
Eine rund vier Millionen österreichische Verbraucher repräsentierende<br />
Erhebung ermittelte für das Jahr 2004 einen durchschnittlich<br />
gewichteten Wassertarif von 1,08 EUR je m 3 . Demgegenüber<br />
lag der Tarif in Villach im Jahr 2006 mit 0,97 EUR je m 3 darunter;<br />
der Tarif lag in Klagenfurt mit 1,16 EUR je m 3 sowie in Innsbruck<br />
mit 1,29 EUR je m 3 darüber. (TZ 21)<br />
Von den drei überprüften Städten bestimmte nur der Villacher<br />
Gemeinderat die Wassertarife; in Klagenfurt und in Innsbruck wurden<br />
die Wassertarife nicht mehr vom Gemeinderat beschlossen, sondern<br />
von den Organen der Aktiengesellschaften festgelegt. Dementsprechend<br />
war die Rechtsstellung der Wasserbezieher bezüglich der<br />
Tarife (z.B. Auskunftsrechte, Rechtsschutz) unterschiedlich ausgeprägt.<br />
Die Verantwortung der Gemeinde für die Gewährleistung der<br />
Wasserversorgung als Dienstleistung der kommunalen Daseinsvorsorge<br />
kann jedoch nicht ausgelagert werden. (TZ 7, 21)<br />
Überschüsse aus den Einnahmen aus Wassertarifen verwendeten die<br />
IKB zur Abdeckung von Abgängen aus dem Bereich Bäder. <strong>Der</strong> RH<br />
hielt die Quersubventionierung in Form der Verwendung der hohen<br />
Überschüsse aus der Wasserversorgung für die Abgänge im Bäderbereich<br />
der IKB für problematisch. (TZ 21)<br />
Versorgungssicherheit und Betriebsführung<br />
Die ab 1990 alle fünf Jahre durchzuführende Fremdüberwachung<br />
führte die Stadt Villach zeitgerecht durch. Die beiden Wasserversorger<br />
in Klagenfurt und in Innsbruck setzten den gesetzlichen Auftrag<br />
hingegen nicht termingerecht um. (TZ 23)<br />
Die Richtlinien <strong>des</strong> ÖVGW sahen einen Richtwert für den prozentuellen<br />
Wasserverlust von 12 % vor. Nach Handbüchern der Wasserversorgungstechnik<br />
waren Wasserverluste von 1 % bis 5 % bei<br />
Neuanlagen und von 5 % bis 10 % bei Altanlagen tolerierbar. <strong>Der</strong><br />
Referenzwert für Wasserverluste in Deutschland betrug 7,3 % und<br />
galt als niedrigster in Europa. Die drei Wasserversorger führten<br />
jährlich Maßnahmen zur Überwachung ihres Wasserleitungsnetzes<br />
durch. (TZ 24)<br />
Kärnten 2009/9 61
Kurzfassung<br />
Die Wasserverluste im Villacher Wasserleitungsnetz lagen 2004 und<br />
2005 über 12 %, 2006 unter 10 %. Die Wasserverluste in Klagenfurt<br />
lagen 2004 bis 2006 über 11 % bzw. 13 %. Die Wasserverluste<br />
in Innsbruck lagen 2006 mit 4,6 % weit unter dem Referenzwert<br />
von Deutschland. (TZ 24)<br />
Die durchschnittlichen Erneuerungsraten der Haupt– und Versorgungsleitungen<br />
lagen in Villach (2006: 0,70 %) und Klagenfurt<br />
(2006: 0,64 %) weit unter dem internationalen Vergleichswert von<br />
1,5 % bis 2 %. In Innsbruck betrugen sie 2006 0,96 %. (TZ 25)<br />
An Kosten für Straßeninstandsetzungen nach Leitungsverlegungen<br />
verrechnete die Stadt Villach ihrem Wasserwerk pauschal<br />
rd. 200.000 EUR jährlich. In Klagenfurt hatte der Wasserversorger<br />
383.000 EUR (2006) zu bezahlen. Innsbruck verrechnete hiefür<br />
die auch beim Magistrat anfallenden Kosten an den Wasserversorger.<br />
(TZ 26)<br />
Wasserschutzrücklage<br />
In Klagenfurt wurde die Wasserschutzrücklage auch für Investitionen<br />
verwendet, die in keinem Zusammenhang mit dem Schutz <strong>des</strong><br />
Grundwassers standen. (TZ 27)<br />
62 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
Kenndaten zur Wasserversorgung in Villach, Klagenfurt und Innsbruck<br />
Rechtsträger Stadt Villach<br />
Stadtwerke Klagenfurt Aktiengesellschaft<br />
Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft<br />
Rechtsgrundlagen Wasserrechtsgesetz 1959, BGBl. Nr. 215/1959 i.d.g.F.<br />
Trinkwasserverordnung, ÖNORM B 2539<br />
Finanzverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 45/1948 i.d.g.F.<br />
Finanzausgleichsgesetz, BGBl. I Nr. 3/2001 i.d.F. I Nr. 73/2003 und<br />
I Nr. 156/2004 i.d.F. I Nr. 2/2007<br />
Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetz 1997 – K–GWVG,<br />
LGBl. Nr. 107/1997<br />
Villacher Stadtrecht 1998, LGBl. Nr. 69/1998 i.d.F. Nr. 12/2004<br />
2004 2005 2006 2007 2) 2008 2)<br />
Wassertarif in EUR pro m 3<br />
Villach 0,88 0,92 0,97 1,02 1,02<br />
Klagenfurt 1,13 1,16 1,16 1,16 1,16<br />
Innsbruck 1,29 1,29 1,29 1,29 1,32<br />
Betriebsleistung in Mill. EUR<br />
Villach 4,61 4,70 5,04 5,18 5,13<br />
Klagenfurt 10,94 11,22 12,28 12,87 10,63<br />
Innsbruck 13,93 14,27 13,50 13,15 13,60<br />
EGT 1)<br />
Villach 0,14 – 0,06 0,44 0,47 0,45<br />
Klagenfurt – 0,32 – 2,81 – 3,30 – 1,22 – 1,76<br />
Innsbruck 3,63 4,39 3,96 3,81 3,36<br />
Personalstand Anzahl<br />
Villach 41 36 33 31 30<br />
Klagenfurt 69 77 76 57 50<br />
Innsbruck 32 31 32 32 32<br />
1) Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
2) Daten laut Angaben der überprüften Stellen<br />
Kärnten 2009/9 63
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1 <strong>Der</strong> RH überprüfte von September 2007 bis Jänner 2008 die Wasserversorgung<br />
in der Stadt Villach sowie in den Lan<strong>des</strong>hauptstädten Klagenfurt<br />
am Wörthersee und Innsbruck. Überprüfter Zeitraum waren<br />
die Jahre 2004 bis 2006. Die Schlussbesprechungen fanden im Jänner<br />
und Februar 2008 statt.<br />
Das Ziel der Überprüfung war der Vergleich der unterschiedlich gestalteten<br />
und organisierten Wasserversorgung in den drei Städten.<br />
Prüfungsinhalte waren die Organisation der Wasserversorgung, die<br />
fi nanzielle Lage der Wasserversorger, die Versorgungssicherheit und<br />
die Angemessenheit der Gebühren (Entgelte).<br />
In Villach erfolgte die Wasserversorgung der Bevölkerung durch die<br />
Stadt selbst in Form eines Eigenbetriebs (Wasserwerk).<br />
Im Jahr 2000 wurde das bis dahin als Eigenbetrieb der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />
geführte Klagenfurter Wasserwerk in die neu gegründete Stadtwerke<br />
Klagenfurt Aktiengesellschaft (STW AG) eingebracht, die sich<br />
zur Gänze im Eigentum der Stadt befand. Im Jahr 2006 verkaufte die<br />
STW AG die bis dahin in ihrem Alleineigentum stehende AQUAssist<br />
Wasser Service GmbH im Rahmen einer strategischen Kooperation<br />
mehrheitlich an den Veolia Konzern, der Dienstleistungen für Wasserversorger<br />
anbietet.<br />
Die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck hatte ihr Wasserwerk im Jahr 1994 an<br />
die neu gegründete, zur Gänze in ihrem Eigentum befi ndliche Innsbrucker<br />
Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft (IKB) verkauft. Die TIWAG–<br />
Tiroler Wasserkraft AG erwarb 2002 ein Viertel und 2006 ein weiteres<br />
Viertel der Aktien der IKB, so dass der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck<br />
letztendlich ein Anteil von 50 Prozent plus einer Aktie an der IKB verblieb.<br />
Die beiden Eigentümer der IKB betrieben gemeinsam die Wasser<br />
Tirol – Wasserdienstleistungs–GmbH.<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte demgemäß die Gebarung der Stadt Villach, der<br />
STW AG und der IKB hinsichtlich der Wasserversorgung.<br />
Die strategischen Kooperationen der STW AG und der IKB waren nicht<br />
Gegenstand der Gebarungsüberprüfung <strong>des</strong> RH.<br />
Zu dem im Februar 2009 übermittelten Prüfungsergebnis nahmen die<br />
STW AG, die IKB und die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck im März 2009<br />
und die Stadt Villach im Mai 2009 Stellung. <strong>Der</strong> RH erstattete gegenüber<br />
der IKB im Juli 2009 seine Gegenäußerung.<br />
64 Kärnten 2009/9
Benchmarking<br />
(Studie zur Kennwertermittlung)<br />
Kärnten<br />
2.1 (1) Seit 2003 bestand — aufbauend auf früheren Studien — das mehrstufi<br />
ge Projekt Benchmarking und Best Practices in der österreichischen<br />
Wasserversorgung.<br />
Im Jahr 2005 hatten unter 69 Wasserversorgern auch jene in Villach,<br />
Klagenfurt und Innsbruck an diesem Projekt teilgenommen. Die Projektteilnehmer<br />
versorgten etwa 50 % der Einwohner in Österreich. <strong>Der</strong><br />
Vergleich umfasste mehr als 75 Kennwerte, wobei nicht nur ökonomische<br />
Werte, sondern auch die Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit<br />
sowie der Grad der Aufgabenerfüllung untersucht wurden.<br />
Ziel der nunmehrigen Studie war es, den Wasserversorgern eine Standortbestimmung<br />
zu ermöglichen.<br />
Es war vorgesehen, die Vergleichsstudie im Jahr 2008 und in der Folge<br />
in dreijährigen Abständen zu wiederholen.<br />
(2) <strong>Der</strong> RH erhob bei den drei von ihm überprüften Wasserversorgern<br />
auch für die Jahre 2005 und 2006 einzelne gebarungsrelevante Kennwerte,<br />
um vergleichende Aussagen treffen zu können.<br />
Die STW AG konnte diese betriebswirtschaftlichen Daten für 2005 und<br />
2006 erst nach der Überprüfung durch den RH an Ort und Stelle vorlegen.<br />
Dabei übermittelte sie auch Kennwerte für das Jahr 2004, die<br />
von den in der Studie für das selbe Jahr ausgewiesenen Werten teilweise<br />
stark abwichen. Dies wurde mit der nachträglichen Berücksichtigung<br />
von Sondereffekten in den Rechenwerken begründet.<br />
2.2 <strong>Der</strong> RH beurteilte die Teilnahme der drei von ihm überprüften Wasserversorger<br />
an der Studie für zweckmäßig, weil diese aus der Standortbestimmung<br />
und dem Betriebsvergleich Hinweise zur Verbesserung<br />
ihrer Leistungserbringung gewinnen konnten.<br />
Den Vorteilen eines derartigen Betriebsvergleichs, nämlich<br />
— der Analyse von festgestellten Schwachstellen und Stärkefeldern,<br />
— verbesserter Entscheidungsgrundlagen,<br />
— dem interkommunalen bzw. überbetrieblichen Informations– und<br />
Wissensaustausch,<br />
— einem erhöhten Kostenbewusstsein sowie<br />
— der Möglichkeit, vom Besten zu lernen,<br />
Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
Kärnten 2009/9 65
Benchmarking<br />
(Studie zur Kennwertermittlung)<br />
Grundlagen der Wasserversorgung<br />
Rechtliche<br />
Grundlagen<br />
standen auch mögliche Nachteile gegenüber. Diese lagen etwa in einer<br />
unzureichenden Berücksichtigung von gemeinde– bzw. betriebsspezifi<br />
schen Gegebenheiten oder einer mangelnden Vergleichbarkeit der<br />
reinen Zahlen.<br />
<strong>Der</strong> RH wies daher darauf hin, dass für die Aussagekraft solcher Vergleiche<br />
gesicherte Kennwerte und Berechnungen erforderlich sind, die<br />
auch einer nachträglichen Überprüfung standhalten. Er empfahl daher<br />
den drei Wasserversorgern, weiterhin am Projekt Benchmarking für<br />
das Jahr 2008 teilzunehmen, um weitere Erkenntnisse über die Entwicklung<br />
ihrer Betriebe seit 2004 nutzen zu können.<br />
2.3 Die STW AG erläuterte in ihrer Stellungnahme, dass die wesentliche<br />
Veränderung der Bewertungsannahmen im Bereich Sozialkapital ab<br />
dem Geschäftsjahr 2005 auch wesentlichen Einfl uss auf die betriebswirtschaftlichen<br />
Zahlen im Benchmark der Österreichischen Vereinigung<br />
für das Gas– und Wasserfach (ÖVGW) gehabt habe. Weiters seien<br />
die betriebswirtschaftlichen Zahlen mit jenen betreffend den „Wasserverband<br />
Klagenfurt – St. Veit“ sowie mit jenen betreffend die Wasserschutzrücklage<br />
in eine für die Vergleiche mit den beiden anderen Städten<br />
geeignete Form zu bringen gewesen.<br />
<strong>Der</strong> Empfehlung <strong>des</strong> RH, sich bei zukünftigen Benchmarking–Projekten<br />
<strong>des</strong> ÖVGW weiter zu beteiligen, wolle die STW AG nachkommen.<br />
Laut Stellungnahme der IKB sei diese der Empfehlung <strong>des</strong> RH bereits<br />
nachgekommen und habe im Geschäftsjahr 2008 am Benchmarking<br />
der ÖVGW teilgenommen.<br />
3.1 (1) Das Wasserrechtsgesetz 1959 stellt die wesentliche rechtliche Grundlage<br />
für eine nachhaltige und hygienisch einwandfreie Wasserversorgung<br />
auf Bun<strong>des</strong>ebene dar. Im Jahr 2003 wurde es zur Umsetzung der<br />
Wasserrahmenrichtlinie <strong>des</strong> Europäischen Parlaments und <strong>des</strong> Rats der<br />
EU novelliert.<br />
Das Wasserrechtsgesetz ermächtigte die Länder mit Lan<strong>des</strong>gesetz<br />
— zur Wahrung der Interessen von gemeinnützigen öffentlichen Wasserversorgern<br />
—, einen Anschlusszwang vorzusehen. Dieser verpfl ichtete<br />
den einzelnen Bürger, sich an eine öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage<br />
anzuschließen.<br />
66 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Grundlagen der Wasserversorgung Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
(2) In Kärnten besteht mit dem Gemeindewasserversorgungsgesetz 1997 –<br />
K–GWVG auch ein Lan<strong>des</strong>gesetz, das die kommunale Wasserversorgung<br />
regelt, soweit sie von Gemeinden oder von gemeinnützigen<br />
öffentlichen Unternehmen unter Gemeindebeteiligung betrieben wird.<br />
Dabei sieht es hoheitliche Handlungsformen der Gemeinde vor und<br />
enthält Ermächtigungen zur Einhebung von Gebühren. Im K–GWVG<br />
sind ein Anschlusszwang und eine grundlegende Versorgungspfl icht<br />
verankert. <strong>Der</strong> Gemeinderat hat durch Verordnung den Versorgungsbereich<br />
zu bestimmen.<br />
(3) In Villach legte der Gemeinderat entsprechend dem K–GWVG durch<br />
Verordnung vom 1. Juni 2004 den Versorgungsbereich fest. Die Wasserversorgung<br />
der Bevölkerung war damit im Wesentlichen öffentlich–rechtlich<br />
organisiert.<br />
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bestand die Verpfl ichtung,<br />
aber auch das Recht, die Grundstücke und baulichen Anlagen an<br />
die Gemeindeversorgungsanlage anzuschließen und daraus den Bedarf<br />
an Trink– und Nutzwasser zu decken. Eine Einstellung der Wasserversorgung<br />
wurde grundsätzlich nicht vorgenommen.<br />
(4) In Klagenfurt erließ der Gemeinderat keine Verordnung, die den<br />
Versorgungsbereich gemäß K–GWVG festlegte. Die Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />
hatte bereits vor der Ausgliederung ihrer Stadtwerke die Bevölkerung<br />
auf privatrechtlicher Grundlage mit Wasser versorgt. Diese Vorgangsweise<br />
war vom RH anlässlich einer Gebarungsüberprüfung im<br />
Jahr 1989 nach der damaligen Rechtslage als nicht gesetzeskonform<br />
angesehen worden.<br />
Durch die Einbringung <strong>des</strong> Wasserwerks in die STW AG änderte sich<br />
die privatrechtliche Abwicklung der städtischen Wasserversorgung<br />
nicht.<br />
Die STW AG wurde mit ihrer Gründung im Jahr 2000 im Rahmen der<br />
Satzung verpfl ichtet, insbesondere die Aufgaben der Allgemeinversorgung<br />
im Versorgungsgebiet der Lan<strong>des</strong>hauptstadt unter Berücksichtigung<br />
<strong>des</strong> Äquivalenzprinzips 1) fortzuführen. Auch durch ihre Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen verpfl ichtete sich die STW AG, jedermann<br />
mit Wasser zu versorgen, wobei ihrer Ansicht nach kein Anschlusszwang<br />
bestand, weil „die öffentliche Wasserversorgung nicht in Form<br />
eines Gebietsmonopols erfolgte, sondern rechtlich nur auf dem Wasserlieferungsvertrag<br />
beruht“.<br />
1) Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zufolge, hat die Höhe einer Gebühr zur<br />
Leistung einer Gemeindeeinrichtung äquivalent zu sein.<br />
Kärnten 2009/9 67
Grundlagen der Wasserversorgung<br />
Sie behielt sich die Einstellung der Wasserversorgung in ihren Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen vor, wenn der Abnehmer gegen diese<br />
Bedingungen oder gegen sonstige vertragliche Verpfl ichtungen zuwiderhandelt.<br />
(5) In Tirol bestand keine entsprechende lan<strong>des</strong>gesetzliche Regelung. In<br />
Innsbruck waren der Anschlusszwang und das Anschlussrecht bis zum<br />
1. Jänner 2008 durch eine ortspolizeiliche Verordnung <strong>des</strong> Gemeinderats<br />
geregelt. Weiters hatte diese Verordnung die rechtlichen und<br />
technischen Rahmenbedingungen für den Abschluss von Kundenverträgen<br />
geregelt.<br />
Da die IKB diese Regelungen in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
selbst erlassen wollte, hob der Gemeinderat die Wasserleitungssatzung<br />
ersatzlos auf. Damit entfi elen auch Anschlusszwang<br />
und Anschlussrecht. Allerdings anerkannte die IKB in Bezug auf ihre<br />
Trinkwasserversorgungsanlage ihre natürliche Monopolstellung und<br />
damit ein allgemeines Anschlussrecht.<br />
Sie behielt sich die Einstellung der Wasserversorgung ab 1. Jänner 2008<br />
ausdrücklich vor, so z.B. bei Zahlungsverzug bereits ab zwei Monatsrechnungen.<br />
In diesem Fall deckte sie den Trinkwasserbedarf durch<br />
abgepacktes Trinkwasser, wobei sie argumentierte, „dass jeder Kunde<br />
seinen Trinkwasserbedarf auch durch Kauf von Mineralwässern und<br />
anderen Getränken unschwer decken könne, ohne auf Trinkwasser<br />
aus der Wasserleitung angewiesen zu sein. Eine allgemeine Versorgungsverpfl<br />
ichtung zur Aufrechterhaltung der Körperhygiene etc. ist<br />
der IKB nicht bekannt.“<br />
3.2 Nach Ansicht <strong>des</strong> RH war das K–GWVG weiterhin auf die Klagenfurter<br />
Wasserversorgung anzuwenden, weil in der Satzung und im Einbringungsvertrag<br />
die allgemeine Wasserversorgung nach dem Äquivalenzprinzip<br />
verankert war. <strong>Der</strong> RH wies auf das Fehlen einer Verordnung<br />
<strong>des</strong> Gemeinderats hinsichtlich <strong>des</strong> Versorgungsbereichs hin.<br />
In diesem Zusammenhang hielt der RH fest, dass einzelne Selbstversorger<br />
und kleine Wassergenossenschaften die natürliche Monopolstellung<br />
der Trinkwasserversorgungsanlage der STW AG nicht beeinfl ussten.<br />
Er empfahl der STW AG daher, ein Anschluss– und ein Versorgungsrecht<br />
der Klagenfurter Bevölkerung anzuerkennen.<br />
<strong>Der</strong> Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt empfahl der RH, dem K–GWVG entsprechend<br />
den Versorgungsbereich durch eine Verordnung <strong>des</strong> Gemeinderats<br />
festzulegen.<br />
68 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Grundlagen der Wasserversorgung Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
Daten zur Wasserversorgung;Verfügbarkeit<br />
von Wasser<br />
Da in Villach eine Verordnung zum K–GWVG bestand, sah der RH<br />
die öffentliche Wasserversorgung als rechtlich am stärksten abgesichert<br />
an.<br />
In Innsbruck war die öffentliche Wasserversorgung nicht in einem<br />
Lan<strong>des</strong>gesetz und seit 1. Jänner 2008 nicht mehr in einer Verordnung<br />
<strong>des</strong> Gemeinderats verankert und auch nicht vertraglich mit der<br />
IKB vereinbart.<br />
Wegen der elementaren Bedeutung von Wasser beanstandete der RH<br />
die Begründung für den Fall einer Einstellung der Wasserversorgung<br />
in Innsbruck. Er wies darauf hin, dass aus gesundheitlichen Gründen<br />
eine Min<strong>des</strong>tversorgung der Haushalte mit Trink– und Nutzwasser<br />
notwendig ist.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl den Städten Klagenfurt und Innsbruck, ihre beiden<br />
Wasserversorger auf die im Rahmen der Daseinsvorsorge gegebene Versorgungspfl<br />
icht hinzuweisen, um weiterhin eine entsprechende Versorgung<br />
sicherzustellen.<br />
3.3 Laut Stellungnahme der STW AG wäre ihr Eigentümer gefordert, eine<br />
Verordnung zum Versorgungsgebiet zu erlassen.<br />
Die IKB führte in ihrer Stellungnahme aus, dass sie die Trinkwasserversorgung<br />
als elementares Bedürfnis der Bevölkerung mit abgepacktem<br />
Trinkwasser auch im Falle einer Einstellung der Wasserversorgung<br />
sicherstelle. Die Versorgung mit Nutzwasser für Körperhygiene<br />
etc. werde ebenso wenig als lebenswichtig angesehen, wie die Versorgung<br />
mit Strom, Erdgas, Fernwärme etc.<br />
3.4 <strong>Der</strong> RH hielt eine Min<strong>des</strong>tvorsorge mit Trink– und Nutzwasser weiterhin<br />
für geboten.<br />
4.1 In nachfolgender Aufstellung werden wesentliche Daten <strong>des</strong> Jahres<br />
2006 zur Wasserversorgung der drei überprüften Städte dargestellt.<br />
Kärnten 2009/9 69
Grundlagen der Wasserversorgung<br />
Tabelle 1: Daten zur Wasserversorgung 2006<br />
Villach Klagenfurt Innsbruck<br />
Anzahl<br />
versorgte Bewohner 55.120 92.628 137.897<br />
Hausanschlüsse 8.860 17.336 11.923<br />
Hydranten 696 1.397 2.410<br />
in Mill. m 3<br />
Jahresbedarf an Trinkwasser 6,12 9,54 11,76<br />
in km<br />
Länge <strong>des</strong><br />
Trinkwasserleitungsnetzes 1) 421,5 760,5 451,1<br />
Länge <strong>des</strong> Leitungsnetzes<br />
je 1.000 Einwohner 7,64 8,21 3,27<br />
(1) In Villach betrug die Länge <strong>des</strong> Leitungsnetzes 7,64 km je 1.000<br />
versorgte Bewohner und in Klagenfurt 8,21 km. In Innsbruck bestand<br />
mit 3,27 km Leitungsnetz je 1.000 versorgte Bewohner die dichteste<br />
Versorgungsstruktur.<br />
(2) Das Wasserwerk der Stadt Villach versorgte im Jahr 2006 mehr als<br />
94 % der Stadtbewohner mit Trinkwasser; es speiste überdies Wasser<br />
in das Leitungsnetz anderer Wasserversorger ein.<br />
<strong>Der</strong> Jahresbedarf an Trinkwasser betrug 2006 in Villach 6,12 Mill. m 3 .<br />
Das Wasserdargebot aus dem Quellgebiet Obere Fellach am Fuße <strong>des</strong><br />
Karststockes Dobratsch machte 58 % <strong>des</strong> gesamten zur Verfügung stehenden<br />
Trinkwassers aus und deckte die laufende Trinkwasserversorgung<br />
in der Regel zu über 80 %. Diese Quellwässer verweilten lediglich<br />
einige Tage im Gebirge, womit eine erhöhte Gefahr zum raschen<br />
Eintrag von gefährlichen Stoffen in das Quellwasser verbunden war.<br />
Zudem hatte sich die Stadt Villach im Jahr 1991 das Nutzungsrecht der<br />
beim Tunnelausbau für die Karawankenautobahn angefahrenen Tunnelwässer<br />
gesichert und hielt 28,3 % der Anteile am Wasserverband<br />
70 Kärnten 2009/9<br />
in %<br />
Versorgungsgrad 94 98 100<br />
1) inkl. Zuleitungen zu den Hausanschlüssen
Kärnten<br />
Grundlagen der Wasserversorgung Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
Ossiacher See. Damit stand ihr die anteilige Nutzung der verbandseigenen<br />
Tiebelquelle zu. Zur Zeit der Überprüfung durch den RH bestand<br />
kein Bedarf an den beiden Wasserreserven, weshalb für deren Nutzung<br />
auch keine wasserrechtlichen Bewilligungen bestanden.<br />
Die Stadt Villach war Eigentümerin der drei für die öffentliche Wasserversorgung<br />
wichtigsten Quellen und Brunnen; sie hatte auch die<br />
diesbezüglichen Wasserrechte inne.<br />
(3) <strong>Der</strong> für die Trinkwasserversorgung von Klagenfurt zuständige<br />
Geschäftsbereich Wasser der STW AG bezog im Jahr 2006 etwa 95 %<br />
<strong>des</strong> benötigten Trinkwassers aus drei Grundwasservorkommen im<br />
Süden (Straschitz I+II), Norden (Zwirnawald) und Osten (Rain) der<br />
Lan<strong>des</strong>hauptstadt. Den Rest trugen eine Quelle und der Fremdwasserbezug<br />
aus einer Nachbargemeinde bei. Damit wurden 98 % der Einwohner<br />
Klagenfurts versorgt.<br />
<strong>Der</strong> Jahresbedarf an Trinkwasser betrug 2006 in Klagenfurt 9,54 Mill. m 3 .<br />
Zur Bedarfsdeckung wurden die vorhandenen Grundwasserressourcen<br />
zu knapp 60 % ausgeschöpft. Die engeren Brunnenschutzgebiete waren<br />
vom hochrangigen Straßennetz und der Bahn durchzogen. <strong>Der</strong> südlich<br />
gelegene Grundwasserkörper wies zudem eine geringe Überdeckung<br />
auf.<br />
Die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt und die STW AG verfügten weiters<br />
über Liegenschaften in den Karawanken an der Grenze zu Slowenien,<br />
aus denen Trinkwasser gewonnen werden konnte. Eine wasserrechtliche<br />
Bewilligung lag dazu nicht vor, jedoch erfolgten Untersuchungen<br />
über die Grundwasserströme und das Wasserdargebot.<br />
Ferner hielt die STW AG 16 von 22 Anteilen an dem 1978 gegründeten<br />
Wasserverband Klagenfurt – St. Veit an der Glan. Die Wassereinspeisung<br />
<strong>des</strong> aus den verbandseigenen Anlagen gewonnenen Trinkwassers<br />
in das Klagenfurter Trinkwassernetz erfolgte ab 2008.<br />
Die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt war Eigentümerin der Grundstücke<br />
bzw. Inhaberin der entsprechenden Wasserrechte geblieben. Sie hatte<br />
allerdings der STW AG ein unbefristetes, nicht übertragbares Fruchtgenussrecht<br />
bezüglich dieser Grundstücke eingeräumt.<br />
(4) In Innsbruck versorgte die IKB die Stadtbewohner zu 100 % mit<br />
Trinkwasser aus zwölf Quellvorkommen in den Bergen rund um die<br />
Lan<strong>des</strong>hauptstadt sowie aus dem Grundwasserfeld Höttinger Au, das<br />
zusammen mit weiteren Quellen als Ausfallsreserve und zur Abdeckung<br />
von Bedarfsspitzen diente.<br />
Kärnten 2009/9 71
Grundlagen der Wasserversorgung<br />
<strong>Der</strong> Jahresbedarf an Trinkwasser betrug 2006 in Innsbruck 11,76 Mill. m 3 ;<br />
die Tendenz war rückläufi g. Das gesamte zur Verfügung stehende Wasserdargebot<br />
belief sich in diesem Jahr auf 34,30 Mill. m 3 ; auch das<br />
Wasserdargebot war geringer als in den Vorjahren.<br />
Die in 1.140 m Seehöhe gelegene Quelle Mühlau mit einem Dargebot<br />
von 31,80 Mill. m 3 stellte das zentrale Standbein der Innsbrucker<br />
Wasserversorgung dar, weil sie im Regelfall über 90 % <strong>des</strong> benötigten<br />
Trinkwassers lieferte. Zusätzlich wurde es zur Erzeugung von<br />
5 % der in Innsbruck benötigten elektrischen Energie genutzt. Untersuchungen<br />
ergaben, dass ihre Wässer zwischen sieben und dreizehn<br />
Jahren im Berg verweilten, weswegen der Schutz <strong>des</strong> Wassers als sehr<br />
günstig eingestuft wurde.<br />
Die IKB hatte mit dem städtischen Wasserwerk auch die Grundstücke<br />
mit den Quellen und Brunnen mitgekauft. Soweit die Wasserrechte der<br />
Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck nicht ohnehin am Eigentum der entsprechenden<br />
Grundstücke hafteten, hatte sich die Lan<strong>des</strong>hauptstadt verpfl<br />
ichtet, diese Rechte treuhändisch für die IKB auszuüben.<br />
4.2 Im Zusammenhang mit der Dienstleistungsrichtlinie der EU wurde<br />
immer wieder eine Liberalisierung im Bereich der Wasserversorgung<br />
diskutiert. Daher wies der RH auf die wirtschaftliche Bedeutung hin,<br />
die mit dem Verfügungsrecht über Wasserreserven verbunden ist.<br />
Alle drei Wasserversorger verfügten über reichhaltige Trinkwasserressourcen.<br />
Die natürlichen Gegebenheiten waren jedoch unterschiedlich<br />
und wirkten sich auf die Gebarung der drei Wasserversorger aus.<br />
Während die Versorgung aus dem Grundwasser in Klagenfurt mit<br />
hohen Energiekosten verbunden war, konnte in Villach und in Innsbruck<br />
vorwiegend das Gefälle zur Verteilung <strong>des</strong> Trinkwassers genutzt<br />
werden. Zusätzlich wurde in Innsbruck die Höhenlage <strong>des</strong> größten<br />
Wasserdargebots zur Energiegewinnung genutzt.<br />
4.3 (1) Laut Stellungnahme der Stadt Villach habe sie aufgrund der<br />
bekannten Sensibilität <strong>des</strong> Einzugsgebiets verschiedenste Untersuchungsprojekte<br />
zum Karststock initiiert. <strong>Der</strong> geologisch bedingten<br />
Gegebenheit der geringen Durchgangszeit vom Infi ltrationsgebiet bis<br />
zum Quellaustritt sei mit entsprechenden Maßnahmen — wie z.B. dem<br />
Rückbau von Liftanlagen am Dobratsch, der Vorsorge–Desinfektion <strong>des</strong><br />
Quellwassers mittels UV–Bestrahlung, der Onlinemessung wesentlicher<br />
Qualitätsparameter — begegnet worden.<br />
72 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Grundlagen der Wasserversorgung Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
Sicherung der<br />
Wasserversorgung<br />
(2) Die STW AG betonte in ihrer Stellungnahme, dass — im Gegensatz<br />
zu den verglichenen Betrieben in Villach und Innsbruck — in Klagenfurt<br />
das gesamte Wasserdargebot gepumpt werden muss, was entsprechende<br />
Energiekosten verursache. Die nunmehrige Einspeisung aus dem<br />
Wasserverband Klagenfurt – St. Veit an der Glan bringe Stromkosteneinsparungen<br />
in Höhe von rd. 100.000 EUR, weil im Versorgungsgebiet<br />
Wölfnitz die Druckverstärkung wegfalle und sich die Pumpkosten<br />
bei den Gewinnungsanlagen in Klagenfurt verringert hätten.<br />
(3) Laut Stellungnahme der IKB bringe die Wasserkraftnutzung der<br />
Mühlauer Quelle für die Trinkwasserversorgung keine zusätzlichen<br />
Erlöse, weil die Bereiche Strom und Wasser innerhalb der IKB getrennte<br />
Geschäftsfelder darstellen würden und dem seinerzeitigen „Elektrizitätswerk<br />
Innsbruck“ ein selbstständiges Wasserbenutzungsrecht für<br />
die Wasserkraftnutzung aus den Mühlauer Quellen eingeräumt worden<br />
sei.<br />
5.1 (1) Die Stadt Villach trug 2002 zur Abtragung der am Dobratsch befi ndlichen<br />
Liftanlagen 1,13 Mill. EUR bei, um das Gebiet zugunsten qualitativ<br />
hochwertigen Trinkwassers aus den dort gelegenen, sensiblen<br />
Karstquellen zu schonen. Dies entsprach einer Empfehlung <strong>des</strong> RH aus<br />
dem Jahr 1997 (Reihe Kärnten 1997/1).<br />
Die Fassung der Karawankenquelle kostete die Stadt Villach 1992<br />
abzüglich eines nicht rückzahlbaren Zuschusses <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Kärnten<br />
29.500 EUR; für die verbandseigene Tiebelquelle übernahm sie anteilige<br />
Kosten von insgesamt 39.200 EUR.<br />
(2) Zum Schutz <strong>des</strong> für die Versorgung Klagenfurts wichtigen Grundwassers<br />
hatte der Gemeinderat von Klagenfurt 1984 einen Zuschlag<br />
zum Wassertarif beschlossen, der sich anfangs auf 0,036 EUR und<br />
zuletzt auf 0,240 EUR pro m 3 Trinkwasser belief.<br />
Mit den Einnahmen aus diesem Zuschlag erwarb die STW AG insbesondere<br />
im Zuge der Grundablösen für den Autobahnbau weitere<br />
Grundstücke in den Wasserschongebieten. Insgesamt fi elen für diese<br />
Liegenschaftsankäufe 5,51 Mill. EUR an. Zudem zahlte die STW AG<br />
an die in den Wasserschongebieten gelegenen landwirtschaftlichen<br />
Betriebe Entschädigungen für die eingeschränkte Nutzung ihrer Liegenschaften.<br />
Die auf privatwirtschaftlicher Basis vereinbarten Abgeltungen<br />
beliefen sich von 2004 bis 2006 auf 624.000 EUR.<br />
Insgesamt lagen sämtliche Werte für die Nitratbelastung weit unter<br />
dem Grenzwert. Die Nitratbelastung in den Wasserschongebieten Süd<br />
Kärnten 2009/9 73
Grundlagen der Wasserversorgung<br />
und Nord war gleich bleibend bis leicht sinkend. Im östlich von Klagenfurt<br />
gelegenen Grundwasservorkommen verdoppelte sich jedoch<br />
die Nitratbelastung seit dem Jahr 2000 nahezu, obwohl an die landwirtschaftlichen<br />
Betriebe dieses Schongebiets 59 % der gesamten Entschädigungsleistungen<br />
fl ossen.<br />
Die über die Jahre in den Karawanken angekauften, für eine Trinkwassergewinnung<br />
vorgesehenen Liegenschaften hatten ein Gesamtausmaß<br />
von 644 ha; sie wurden forstwirtschaftlich genutzt. Die Kosten<br />
für den Ankauf beliefen sich auf insgesamt 5,68 Mill. EUR. <strong>Der</strong><br />
Aufwand für geologische Untersuchungen dieses Gebiets betrug von<br />
2004 bis 2006 knapp 400.000 EUR.<br />
(3) In Innsbruck fi elen erwähnenswerte Entschädigungsansprüche beim<br />
Grundwasserfeld Höttinger Au an, für das ab dem Jahr 1980 wasserrechtliche<br />
Bewilligungen erwirkt wurden. Bisher fi elen dafür sowohl<br />
einmalige als auch jährlich laufende Ausgaben von rd. 620.000 EUR<br />
an.<br />
Ende 2004 erarbeitete die IKB ein Trinkwasservorsorgekonzept. Sie<br />
sorgte dabei für einen — als eher unwahrscheinlich angenommenen<br />
— Ausfall <strong>des</strong> zentralen Wasserdargebots der Quelle Mühlau durch<br />
technische Maßnahmen im Leitungsnetz vor. Aus dem verbleibenden<br />
Wasserdargebot würden dadurch etwa 85 % <strong>des</strong> im Regelfall benötigten<br />
Trinkwassers verfügbar sein. <strong>Der</strong> restliche Bedarf könnte aus<br />
dem Netz der Stadtgemeinde Hall über bestehende Leitungen eingespeist<br />
werden.<br />
(4) Alle drei Wasserversorger verfügten über Fernwirkanlagen zur Steuerung<br />
und Überwachung der Wasserversorgung. Diese Anlagen führten<br />
den Betrieb weitgehend automatisch.<br />
Bei allen drei Wasserversorgern waren Anweisungen und Maßnahmen<br />
für Störungsbehebungen und für die Trinkwassernotversorgung festgelegt.<br />
Ebenso bestanden Überlegungen und Konzepte für die Bewältigung<br />
von Notfällen. Dabei stellten die dazu entwickelten Maßnahmenpläne<br />
auf die bei einzelnen Wasserversorgern bestehenden, realistischen<br />
Bedrohungsszenarien ab (z.B. den Ausfall wichtiger Quell– und Grundwassergebiete<br />
infolge Verschmutzung).<br />
5.2 (1) In Bezug auf die Versorgungssicherheit der Stadt Villach wies der<br />
RH darauf hin, dass die laufende Trinkwasserversorgung der Stadt<br />
zu mehr als 80 % aus sensiblen Karstquellen (Obere Fellach) erfolgte,<br />
deren eventueller längerfristiger Ausfall zu berücksichtigen war.<br />
74 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Grundlagen der Wasserversorgung Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
(2) Die Wasserversorgung in Klagenfurt war in hohem Maße von<br />
Grundwasser abhängig. Insbesondere durch das die Wasserschongebiete<br />
durchziehende hochrangige Straßen– und Bahnnetz und durch<br />
die teilweise geringe Überdeckung <strong>des</strong> Grundwasserkörpers musste<br />
auch ein längerfristiger Ausfall durch Kontamination als realistisches<br />
Szenario angenommen werden. Mit dem ab 2008 zusätzlich verfügbaren<br />
Trinkwasser aus dem Wasserverband Klagenfurt – St. Veit an<br />
der Glan stand aber ein reiches Angebot zur Verfügung.<br />
In Bezug auf die Höhe der an die Landwirtschaft geleisteten Entschädigungen<br />
in den östlich von Klagenfurt gelegenen Wasserschongebieten,<br />
wofür die Bezieher einen Zuschlag zum Wassertarif leisteten, verwies<br />
der RH auf die seit 2000 angestiegenen Nitratwerte. Er empfahl<br />
der Lan<strong>des</strong>hauptstadt bzw. der STW AG, auf die konsequente Durchsetzung<br />
und Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschreibungen in den<br />
Schutz– bzw. Schongebieten hinzuwirken.<br />
(3) In Innsbruck müsste bei Ausfall <strong>des</strong> zentralen Dargebots Trinkwasser<br />
zugekauft werden. Die Wahrscheinlichkeit eines gänzlichen Ausfalls<br />
war jedoch infolge der geologischen Gegebenheiten gering. Auch<br />
böte die lange Verweildauer <strong>des</strong> Wassers im Untergrund ausreichend<br />
Zeit, entsprechend zu reagieren.<br />
(4) Die zur Steuerung und Überwachung der Betriebsanlagen installierten<br />
Systeme waren zweckmäßig und boten einen geeigneten Schutz<br />
der Anlagen.<br />
5.3 Laut Stellungnahme der Stadt Villach sei mit der vorhandenen „Ausfallsbedarfsdeckung“<br />
von weit über 100 % sichergestellt, dass auch<br />
bei Ausfall der größten Ressource der Spitzenbedarf im Versorgungsgebiet<br />
abgedeckt werden könne. Außerdem bestehe mit der vorgehaltenen<br />
Trinkwasser–Paketiermaschine eine zusätzliche Sicherheit im<br />
Krisenfall. Die Ressourcensicherheit für die Villacher Wasserversorgung<br />
sei gewährleistet.<br />
Die STW AG teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass rd. 59 % der Entschädigungszahlungen<br />
für den Grundwasserschutz im Bereich Klagenfurt–Ost<br />
anfallen würden. Weiters habe sich die Nitratsituation laut<br />
den Kontrollberichten <strong>des</strong> Umweltbüros Klagenfurt stabilisiert. Außerdem<br />
sei durch das neue Nutzungskonzept unter Einbindung <strong>des</strong> vom<br />
Wasserverband Klagenfurt – St. Veit an der Glan bezogenen Wassers<br />
die Grundwasserentnahme im Bereich Klagenfurt–Ost zurückgenommen<br />
worden.<br />
Kärnten 2009/9 75
Grundlagen der Wasserversorgung<br />
Zielvorgaben<br />
6.1 (1) In Villach beschloss der Gemeinderat für 2001 bis 2006 sowie für<br />
2005 bis 2010 mittelfristige Maßnahmenpläne für das Wasserwerk.<br />
Diese Maßnahmenpläne defi nierten auch Ziele betreffend die Qualität<br />
der Wasserlieferungen, die Sicherheit und Effi zienz der Versorgung<br />
sowie die Substanzerhaltung der Anlagen. Evaluierungen dieser Zielvorgaben<br />
nahm der Gemeinderat nicht vor.<br />
(2) Für die STW AG fand der RH keine verbindlichen längerfristigen<br />
Zielvorgaben der Lan<strong>des</strong>hauptstadt oder <strong>des</strong> Aufsichtsrats für den Wasserversorgungsbetrieb<br />
vor.<br />
Nach der Geschäftsordnung <strong>des</strong> Aufsichtsrats war für die Festlegung<br />
allgemeiner Grundsätze der Geschäftspolitik <strong>des</strong>sen Zustimmung vorgesehen.<br />
(3) Auch in Innsbruck fand der RH keine verbindlichen längerfristigen<br />
Zielvorgaben der Eigentümers oder <strong>des</strong> Aufsichtsrats der IKB für den<br />
Wasserversorgungsbetrieb vor. In der Satzung war eine Zweckbestimmung<br />
enthalten, wonach die Unternehmenstätigkeit der Gewinnerzielung,<br />
den Bedürfnissen der Bewohner und dem Umweltschutz Rechnung<br />
zu tragen hat.<br />
6.2 (1) <strong>Der</strong> RH wertete die in den Maßnahmenplänen enthaltenen Zielvorgaben<br />
für die Villacher Wasserversorgung positiv. Er empfahl jedoch<br />
der Stadt Villach, die Zielerreichung auch zu evaluieren und hiefür<br />
verstärkt Kennwerte bzw. Vergleiche mit anderen Wasserversorgern<br />
heranzuziehen.<br />
(2), (3) In Bezug auf die STW AG und die IKB wies der RH auf die fehlenden<br />
verbindlichen längerfristigen Zielvorgaben der Lan<strong>des</strong>hauptstädte<br />
Klagenfurt und Innsbruck hin. Diese wären vom jeweiligen<br />
Aufsichtsrat als Interessenvertreter <strong>des</strong> Eigentümers festzulegen und<br />
regelmäßig zu evaluieren.<br />
6.3 (1) Laut Stellungnahme der Stadt Villach erfolge die Evaluierung der<br />
Zielerreichung der beschlossenen Maßnahmen mit dem jährlichen<br />
Betriebsbericht. Zukünftig werde sie vor einer Neuformulierung <strong>des</strong> mittelfristigen<br />
Ziel– und Maßnahmenplans die Zielerreichung <strong>des</strong> jeweils<br />
bislang gültigen mittelfristigen Plans in einem <strong>Bericht</strong> an den Gemeinderat<br />
vorlegen. Über den Umsetzungsgrad von Teilmaßnahmen werde<br />
der zuständige Fachausschuss ab 2009 im jährlichen Betriebsbericht<br />
informiert werden.<br />
(2) Die STW AG wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass grundsätzliche<br />
Zielvorgaben <strong>des</strong> Eigentümers — wie z.B. die Allgemeinver-<br />
76 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Grundlagen der Wasserversorgung Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
Organisation, Kundenbeziehungen<br />
Organe<br />
sorgung mit Wasser im Versorgungsgebiet der Lan<strong>des</strong>hauptstadt unter<br />
Berücksichtigung <strong>des</strong> Äquivalenzprinzips — in der Präambel zur Satzung<br />
festgeschrieben seien. Darüber hinausgehende Zielvorgaben habe<br />
der Eigentümer nicht erlassen.<br />
(3) Laut Stellungnahme der IKB beinhalte die Satzung neben der vom<br />
RH angeführten Zweckbestimmung auch Bestimmungen über den sparsamen<br />
Einsatz von Ressourcen, eine nachhaltige Entwicklung sowie<br />
die Wahrnehmung der Versorgungssicherheit für die Gesamtheit der<br />
Betriebszweige. Da die Aufgabe von Geschäftszweigen nur nach Genehmigung<br />
durch den Aufsichtsrat vorgenommen werden dürfe, sei der<br />
Unternehmensgegenstand der Gewinnung, Verteilung und Verwertung<br />
von Wasser im Rahmen <strong>des</strong> Aktienrechts hinreichend determiniert.<br />
Auch erscheine im Hinblick auf die satzungsgemäße Verpfl ichtung <strong>des</strong><br />
Unternehmens, den Bedürfnissen und Interessen der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />
Innsbruck und ihrer Bewohner zu dienen, eine weitergehende Determinierung<br />
von operativen Zielen durch den Eigentümer weder erforderlich<br />
noch aktienrechtlich ohne weiteres möglich.<br />
6.4 <strong>Der</strong> RH blieb bei seiner Ansicht, dass die Satzung für sich genommen<br />
nicht als Handlungsrichtschnur ausreicht. Dafür sind konkrete, messbare<br />
Zielvorgaben und Prioritätensetzungen erforderlich.<br />
7.1 (1) In Villach waren der Gemeinderat, der Ausschuss <strong>des</strong> Gemeinderats<br />
für die städtischen Betriebe und Unternehmen, der Stadtsenat, der<br />
Bürgermeister und das zuständige Mitglied <strong>des</strong> Stadtsenats mit Angelegenheiten<br />
der Wasserversorgung befasst. Neben dem Wasserwerk<br />
besorgten auch Bedienstete <strong>des</strong> Magistrats Aufgaben der Wasserversorgung.<br />
Einzelne Aufgaben waren auch ausgelagert.<br />
(2) In Klagenfurt oblagen die Aufgaben der Wasserversorgung dem<br />
Vorstand und dem Aufsichtsrat der STW AG, die — soweit einzelne<br />
Aufgaben nicht ausgelagert waren — dafür das Personal der STW AG<br />
einsetzten.<br />
(3) In Innsbruck oblagen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der IKB<br />
die Aufgaben der Wasserversorgung. Soweit diese Aufgaben nicht ausgelagert<br />
waren, wurden dafür sowohl Bedienstete der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />
Innsbruck als auch der IKB eingesetzt. Eine systematische Auslagerung<br />
größerer Teile <strong>des</strong> Versorgungsbetriebs war nicht geplant.<br />
Kärnten 2009/9 77
Organisation, Kundenbeziehungen<br />
Vorschreibungsbedingungen<br />
Mahnwesen;<br />
Zahlungsrückstände<br />
7.2 <strong>Der</strong> RH hielt fest, dass in Villach auch die Organe der Stadt mit Aufgaben<br />
der Wasserversorgung befasst und z.B. für die Tarifgestaltung<br />
verantwortlich waren, während es in Klagenfurt und Innsbruck die<br />
Organe der Aktiengesellschaften waren. Er wies darauf hin, dass die<br />
Verantwortung der Gemeinde für die Gewährleistung von Dienstleistungen<br />
der Daseinsvorsorge, wie der Wasserversorgung, letztlich nicht<br />
ausgelagert werden kann (siehe dazu TZ 21).<br />
8.1 Die Vorschreibung der Gebühren bzw. Entgelte erfolgte in allen drei<br />
Städten getrennt nach Wasseranschluss– und Wasserbezugsbeiträgen.<br />
Die Stadt Villach nutzte weder die Möglichkeit von Vorauszahlungen<br />
noch von Sicherstellungen.<br />
8.2 <strong>Der</strong> RH empfahl der Stadt Villach, die Möglichkeit von Vorauszahlungen<br />
und Sicherstellungen zu nutzen, um allfällige hohe Außenstände<br />
und Zinsen sowie das Risiko von langwierigen Eintreibungsverfahren<br />
zu vermeiden.<br />
8.3 Laut Stellungnahme der Stadt Villach werde sie die Anregung <strong>des</strong> RH,<br />
Sicherstellungen für die Entrichtung der Wasseranschlussbeiträge zu<br />
verlangen, insbesondere für Bauträger prüfen.<br />
9.1 Die STW AG und die IKB verfügten über ein gut organisiertes und gut<br />
funktionieren<strong>des</strong> Mahnwesen.<br />
Das Mahnsystem der Stadt Villach wies drei Mahnstufen auf. Je Mahnstufe<br />
wurden Mahnungen mehrmals verschickt. So war festzustellen,<br />
dass etwa die erste Mahnung zweimal, die zweite viermal und die<br />
dritte viermal verschickt wurden. Exekutionen waren jährlich viermal<br />
durchzuführen. Bis zur Einleitung der Exekution vergingen in einigen<br />
Fällen mehrere Jahre.<br />
9.2 <strong>Der</strong> RH empfahl, das Mahnwesen der Stadt Villach neu zu organisieren,<br />
um auftretende Außenstände rascher einzubringen.<br />
9.3 Laut Stellungnahme der Stadt Villach habe es sich bei den vom RH<br />
anführten Fällen um begründbare Einzelfälle gehandelt. Mehrmalige<br />
Mahnungen seien wegen einer unrichtigen Softwareeinstellung erfolgt,<br />
die mittlerweile vom Lieferanten behoben worden sei.<br />
78 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Organisation, Kundenbeziehungen Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
Finanzgebarung<br />
Vermögenslage,<br />
Bilanzkennzahlen<br />
10.1 (1) Zur Zeit der Überprüfung an Ort und Stelle betrugen die Zahlungsrückstände<br />
bei den von der Stadt Villach eingehobenen Anschlussbeiträgen<br />
594.000 EUR. <strong>Der</strong> gesamte Außenstand der STW AG (Anschlusskostenbeitrag,<br />
Herstellungskosten und Wasserbezugsbeiträge) machte<br />
212.000 EUR aus. Hinsichtlich der Anschlusskostenbeiträge und der<br />
Herstellungskosten lagen die Außenstände der IKB bei 182.000 EUR.<br />
(2) Die Außenstände an Wasserbezugsgebühren der Stadt Villach gegenüber<br />
ihrem Wasserwerk waren rund dreimal so hoch wie jene aller restlichen<br />
Kunden zusammen. Demgegenüber rechnete die STW AG mit<br />
dem Magistrat Klagenfurt durch Gegenrechnung zum Fälligkeitstermin<br />
ab. Somit konnte es zu keinen Zahlungsrückständen kommen.<br />
Die Zahlungsrückstände der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck bei der IKB<br />
waren geringfügig.<br />
10.2 <strong>Der</strong> RH wies auf die im Vergleich mit den Wasserversorgern der beiden<br />
Lan<strong>des</strong>hauptstädte hohen Außenstände beim Wasserwerk der Stadt<br />
Villach hin.<br />
10.3 Laut Stellungnahme der Stadt Villach seien die Zahlungsrückstände<br />
bei den Wasseranschlussbeiträgen per 31. Dezember 2008 auf<br />
157.000 EUR zurückgegangen. <strong>Der</strong> Rückstand <strong>des</strong> „Kunden“ Stadt Villach<br />
sei unmittelbar nach Feststellung durch den RH beglichen sowie<br />
der dafür zuständigen Abteilung die Vorgabe einer zeitgerechten Anweisung<br />
der Beträge erteilt worden.<br />
11.1 In den nachfolgenden Tabellen wird die Entwicklung von Bilanzpositionen<br />
sowie ausgewählter Bilanzkennzahlen dargestellt.<br />
Kärnten 2009/9 79
Finanzgebarung<br />
Tabelle 2: Bilanzdaten Villach<br />
Aktiva<br />
2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />
in Mill. EUR<br />
Immaterielles Anlagevermögen 0,13 0,12 0,12 0,12 0,11<br />
Sachanlagevermögen 29,95 30,15 30,34 30,68 31,69<br />
Summe Anlagevermögen 30,08 30,27 30,46 30,80 31,80<br />
Umlaufvermögen 1,20 1,30 0,78 1,35 1,37<br />
Aktive Rechnungsabgrenzung 0,89 0,74 0,57 0,39 0,37<br />
Summa Aktiva 32,17 32,31 31,81 32,54 33,54<br />
Passiva<br />
in Mill. EUR<br />
Eigenkapital 17,56 17,41 18,50 18,94 19,41<br />
Investitionszuschüsse — — — — —<br />
Baukostenzuschüsse/–beiträge — — — — —<br />
Rückstellungen 2,08 2,21 1,43 1,56 1,62<br />
Verbindlichkeiten 9,10 9,05 7,86 7,68 7,91<br />
Passive Rechnungsabgrenzung 3,43 3,64 4,02 4,36 4,60<br />
Summe Passiva 32,17 32,31 31,81 32,54 33,54<br />
1) Daten lt. Angaben der Stadt Villach<br />
80 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Finanzgebarung Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
Tabelle 3: Bilanzdaten Klagenfurt<br />
Aktiva<br />
2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />
in Mill. EUR<br />
Immaterielles Anlagevermögen 6,95 6,95 6,95 7,51 5,20<br />
Sachanlagevermögen 30,54 31,14 42,32 43,07 39,82<br />
Summe Anlagevermögen 37,49 38,09 49,27 50,58 45,02<br />
Umlaufvermögen 1,82 2,34 2,95 5,09 1,90<br />
Aktive Rechnungsabgrenzung 1,44 0,55 0,08 0,10 0,07<br />
Summa Aktiva 40,75 40,98 52,30 55,77 46,99<br />
Passiva<br />
in Mill. EUR<br />
Eigenkapital 8,16 5,28 1,93 8,64 2,65<br />
Investitionszuschüsse — — — — —<br />
Baukostenzuschüsse/–beiträge 1,11 1,80 2,25 2,65 3,97<br />
Rückstellungen 4,95 5,80 8,02 7,90 7,60<br />
Verbindlichkeiten 26,52 28,09 40,09 36,58 32,77<br />
Passive Rechnungsabgrenzung 0,01 0,01 0,01 — —<br />
Summe Passiva 40,75 40,98 52,30 55,77 46,99<br />
1) Daten lt. Angaben der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt<br />
Kärnten 2009/9 81
Finanzgebarung<br />
Tabelle 4: Bilanzdaten Innsbruck<br />
Aktiva<br />
2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />
in Mill. EUR<br />
Immaterielles Anlagevermögen 0,30 0,29 0,42 0,32 0,38<br />
Sachanlagevermögen 31,96 31,96 33,26 35,30 34,86<br />
Summe Anlagevermögen 32,26 32,25 33,68 35,61 35,24<br />
Umlaufvermögen 21,72 23,64 23,93 23,70 25,46<br />
Aktive Rechnungsabgrenzung — 0,01 0,01 0,01 0,01<br />
Summa Aktiva 53,98 55,90 57,62 59,32 60,71<br />
Passiva<br />
in Mill. EUR<br />
Eigenkapital 42,35 47,11 49,69 51,18 52,12<br />
Investitionszuschüsse 0,50 0,48 0,45 0,43 0,41<br />
Baukostenzuschüsse/–beiträge 3,58 3,66 3,63 3,93 4,11<br />
Rückstellungen 2,68 1,57 1,06 1,26 1,56<br />
Verbindlichkeiten 4,87 3,08 2,79 2,52 2,50<br />
Passive Rechnungsabgrenzung — — — — –<br />
Summe Passiva 53,98 55,90 57,62 59,32 60,71<br />
1) Daten lt. Angaben der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck<br />
82 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Finanzgebarung Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
Tabelle 5: Bilanzkennzahlen<br />
Eigenkapitalquote<br />
2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />
Das im Wasserwerk der Stadt Villach eingesetzte Sachanlagevermögen<br />
lag im überprüften Zeitraum bei über 90 % der Bilanzsumme. Die<br />
dazu korrespondierenden Werte betrugen bei der STW AG rd. 78 %<br />
und bei der IKB rd. 60 %.<br />
Die im Umlaufvermögen enthaltenen Werte, wie Handelswaren, Forderungen<br />
aus Lieferungen und Leistungen sowie der Bestand an liquiden<br />
Mitteln, waren von untergeordneter Bedeutung.<br />
11.2 (1) Anhand der Eigenkapitalquote 2) stellte der RH fest, dass bei der IKB<br />
der Bereich Wasser nahezu vollständig eigenfi nanziert war. Im Wasserwerk<br />
der Stadt Villach lag eine überwiegende Finanzierung durch<br />
Eigenkapital vor. Sowohl das Wasserwerk der Stadt Villach als auch<br />
die IKB konnten ihre Eigenkapitalquoten in annähernd gleichem Ausmaß<br />
steigern.<br />
2) Die Eigenkapitalquote zeigt den Anteil <strong>des</strong> wirtschaftlichen Eigenkapitals am<br />
Gesamtkapital. Sie gibt somit Aufschluss über die Kapitalkraft und Risikotragfähigkeit<br />
eines Unternehmens.<br />
Kärnten 2009/9 83<br />
in %<br />
Villach 65,2 65,1 70,8 71,1 71,0<br />
Klagenfurt 22,8 17,3 8,0 20,2 14,2<br />
Innsbruck 86,0 91,7 93,3 93,6 93,3<br />
Verschuldungsgrad<br />
Villach 53,3 53,3 41,3 39,6 39,7<br />
Klagenfurt 339,6 478,6 1.151,9 79,8 85,8<br />
Innsbruck 16,3 9,1 7,2 6,8 7,0<br />
Anlagendeckungsgrad I<br />
Villach 73,9 69,5 73,9 75,6 75,5<br />
Klagenfurt 24,7 18,6 8,5 22,3 14,7<br />
Innsbruck 143,9 158,9 159,6 156,0 160,7<br />
1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen
Finanzgebarung<br />
Ertragslage<br />
Die geringe Eigenkapitalquote im Bereich Wasser der STW AG verringerte<br />
sich 2006 weiter. Dies stand in engem Zusammenhang sowohl<br />
mit der negativen Ertragslage als auch mit der 2006 erfolgten Aktivierung<br />
<strong>des</strong> Wasserverbands Klagenfurt – St. Veit an der Glan. <strong>Der</strong> RH<br />
empfahl daher der STW AG, einem weiteren Absinken der Eigenkapitalquote<br />
entgegenzuwirken.<br />
(2) <strong>Der</strong> Bereich Wasser wies bei der STW AG einen hohen Verschuldungsgrad<br />
1) auf; im Jahr 2006 betrug dieser 1.151,9 %.<br />
1) <strong>Der</strong> Verschuldungsgrad gibt das Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital an.<br />
Diese Kennzahl gibt somit Auskunft über die Anteile der bisher genutzten Kapitalquellen<br />
der Unternehmensfi nanzierung.<br />
(3) Beim Wasserwerk Villach und bei der IKB war das langfristig gebundene<br />
Anlagevermögen durch langfristig zur Verfügung stehen<strong>des</strong> Eigenkapital<br />
überwiegend bzw. mehr als gedeckt (Anlagendeckungsgrad I). In<br />
Villach und in Innsbruck konnten diese Werte annähernd gleich gehalten<br />
werden. Hingegen sank bei der STW AG der Anlagendeckungsgrad I<br />
im Jahr 2006 auf ein Drittel <strong>des</strong> Ausgangswerts von 2004.<br />
12.1 Die Ertragslage der drei Wasserversorger stellte sich wie folgt dar:<br />
84 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Finanzgebarung Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
Tabelle 6: Ertragslage<br />
Villach<br />
2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />
in Mill. EUR<br />
Betriebsergebnis 0,17 – 0,03 0,50 0,54 0,47<br />
Finanzergebnis – 0,03 – 0,03 – 0,06 – 0,07 – 0,02<br />
EGT 2) 0,14 – 0,06 0,44 0,47 0,45<br />
Klagenfurt<br />
Betriebsergebnis – 0,31 – 2,81 – 3,29 – 1,22 – 1,76<br />
Finanzergebnis – 0,01 — – 0,01 — —<br />
EGT 2) – 0,32 – 2,81 – 3,30 – 1,22 – 1,76<br />
Innsbruck<br />
Betriebsergebnis 3,98 4,46 3,99 3,82 3,37<br />
Finanzergebnis – 0,35 – 0,07 – 0,03 – 0,01 – 0,01<br />
EGT 2) 3,63 4,39 3,96 3,81 3,36<br />
1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen<br />
2) Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
Das geringe negative Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
(EGT) beim Wasserversorger der Stadt Villach im Jahr 2005 konnte<br />
durch die Gebührenerhöhung im Jahr 2006 kompensiert werden. In der<br />
STW AG mussten zur Bedeckung der negativen EGT Rücklagen aufgelöst<br />
werden; dies führte zu einem Rückgang <strong>des</strong> Eigenkapitals. Die<br />
IKB verwendete die Überschüsse <strong>des</strong> Bereichs Wasser zur Verlustabdeckung<br />
ihrer Bäderbetriebe (siehe dazu TZ 21).<br />
12.2 Die drei Wasserversorger wiesen somit deutlich unterschiedliche<br />
Ertragslagen auf. Das Wasserwerk Villach erreichte 2004 und 2006<br />
nahezu ausgeglichene EGT. Die von der STW AG im Bereich Wasser<br />
ständig erwirtschafteten Verluste entwickelten sich von – 0,32 Mill.<br />
EUR (2004) auf – 3,30 Mill. EUR (2006). Die IKB erzielte in allen Jahren<br />
positive EGT.<br />
12.3 Die STW AG wies in ihrer Stellungnahme auf die Darstellung <strong>des</strong> Sozialkapitals<br />
und die ab dem Geschäftsjahr 2005 gegenüber den Vorjahren<br />
wesentliche Veränderung der Bewertungsannahmen hinsichtlich<br />
Kärnten 2009/9 85
Finanzgebarung<br />
Betriebsleistung<br />
<strong>des</strong> Wahlrechts zwischen einmaliger Abfertigung und Betriebspension<br />
im Pensionsantrittszeitpunkt hin.<br />
13.1 Die Betriebsleistung der drei Wasserversorger entwickelte sich wie<br />
folgt:<br />
Tabelle 7: Betriebsleistung<br />
2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />
Villach in Mill. EUR<br />
Summe Betriebsleistung 4,61 4,70 5,04 5,18 5,13<br />
– davon aktivierte Eigenleistungen 0,34 0,28 0,23 0,18 0,31<br />
Summe Umsatzerlöse 4,25 4,40 4,79 4,98 4,78<br />
– davon Erlöse aus Wasserlieferungen 3,70 3,80 4,01 4,31 4,25<br />
in Mill. m 3<br />
Absatzmenge 4,31 4,26 4,21 4,22 4,05<br />
Klagenfurt in Mill. EUR<br />
Summe Betriebsleistung 10,94 11,22 12,28 12,87 10,63<br />
– davon aktivierte Eigenleistungen 1,54 1,65 1,38 2,37 1,45<br />
Summe Umsatzerlöse 9,17 9,03 10,47 9,90 8,95<br />
– davon Erlöse aus Wasserlieferungen 7,83 7,97 8,38 8,24 8,22<br />
in Mill. m 3<br />
Absatzmenge 7,14 7,22 7,58 6,85 7,08<br />
Innsbruck in Mill. EUR<br />
Summe Betriebsleistung 13,93 14,27 13,50 13,15 13,60<br />
– davon aktivierte Eigenleistungen 0,43 0,43 0,41 0,42 0,59<br />
Summe Umsatzerlöse 13,11 13,08 12,67 12,56 12,73<br />
– davon Erlöse aus Wasserlieferungen 12,21 12,10 11,80 11,91 12,01<br />
in Mill. m 3<br />
Absatzmenge 9,74 9,69 9,47 9,46 9,28<br />
1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen<br />
86 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Finanzgebarung Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
Aktivierte Eigenleistungen<br />
Personalaufwand,<br />
Materialaufwand und<br />
bezogene Leistungen<br />
Die Stadt Villach erhöhte 2005 sowie 2006 ihre Tarife, die STW AG<br />
im Jahr 2005. Die Tarife der IKB blieben im überprüften Zeitraum<br />
gleich.<br />
In den Umsatzerlösen waren neben den Erlösen aus Wasserlieferungen<br />
auch Wasseranschlussbeiträge und Kundenaufträge, wie bspw. Installationsleistungen,<br />
enthalten.<br />
13.2 Im Vergleich der drei Wasserversorger stellte der RH fest, dass sich von<br />
2004 bis 2006 die Absatzmenge in Villach um 2,3 % und in Innsbruck<br />
um 2,8 % verringerte. In Klagenfurt hingegen war ein Anstieg um<br />
6,2 % zu verzeichnen. Die Stadt Villach konnte durch Gebührenerhöhungen<br />
ihre Erlöse aus Wasserlieferungen um 8,4 % steigern. Bei der<br />
STW AG erhöhten sich die Erlöse aus Wasserlieferungen durch Erhöhung<br />
der Tarife und Steigerung der Absatzmengen um 7,0 %. Die IKB<br />
musste einen Rückgang der Erlöse aus Wasserlieferungen um 3,4 %<br />
hinnehmen.<br />
14.1 Die von den Wasserwerken selbst erbrachten Leistungen (z.B. Verlegung<br />
von Rohrleitungen) wurden bei allen drei Wasserversorgern als<br />
Eigenleistungen im Anlagevermögen aktiviert und nach der Inbetriebnahme<br />
<strong>des</strong> Anlageguts über die Laufzeit abgeschrieben. Die Höhe der<br />
so vorgenommenen Aktivierungen lag in den Jahren 2004 bis 2006<br />
beim Wasserwerk in Villach zwischen 6 % und 9 %, bei der STW AG<br />
zwischen 16 % und 21 % und bei der IKB bei rd. 3,5 % der Erlöse aus<br />
Wasserlieferungen.<br />
14.2 Im Zusammenhang mit der Aktivierung von Eigenleistungen sah der<br />
RH die Möglichkeit, verstärkt solche Aufwendungen zu aktivieren und<br />
somit bis auf die anfallende Abschreibung erfolgsneutral darzustellen.<br />
Im Vergleich der drei Wasserversorger aktivierte die STW AG die mit<br />
Abstand höchsten Eigenleistungen. Für den RH war dies ein weiterer<br />
Hinweis für die angespannte Ertragslage der STW AG.<br />
15.1 Die diesbezüglichen Positionen bzw. Kennzahlen entwickelten sich wie<br />
folgt:<br />
Kärnten 2009/9 87
Finanzgebarung<br />
Tabelle 8: Aufwand für Personal, Material und bezogene Leistungen;<br />
Villach<br />
2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />
Anzahl<br />
Personalstand 41 36 33 31 30<br />
in Mill. EUR<br />
Personalaufwand 1,93 1,91 1,74 1,89 1,92<br />
in 1.000 EUR<br />
Personalaufwand<br />
je Mitarbeiter 47 53 52 60 63<br />
88 Kärnten 2009/9<br />
in %<br />
Personalintensität 41,9 40,6 34,5 36,5 37,4<br />
in Mill. EUR<br />
Materialaufwand und<br />
bezogene Leistungen 0,41 0,41 0,36 0,36 0,38<br />
in EUR<br />
Energieaufwendungen<br />
je m 3 Wasser 0,014 0,020 0,010 0,020 0,025<br />
1) Daten lt. Angaben der Stadt Villach
Kärnten<br />
Finanzgebarung Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
Tabelle 9: Aufwand für Personal, Material und bezogene Leistungen;<br />
Klagenfurt<br />
2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />
Anzahl<br />
Personalstand 69 77 76 57 50<br />
in Mill. EUR<br />
Personalaufwand 3,75 5,26 4,04 3,27 3,07<br />
in 1.000 EUR<br />
Personalaufwand<br />
je Mitarbeiter 54 68 53 57 61<br />
Kärnten 2009/9 89<br />
in %<br />
Personalintensität 34,3 46,9 32,9 25,4 28,9<br />
in Mill. EUR<br />
Materialaufwand und<br />
bezogene Leistungen 2,56 2,86 2,45 3,54 2,45<br />
in EUR<br />
Energieaufwendungen<br />
je m 3 Wasser 0,037 0,040 0,050 0,050 0,040<br />
1) Daten lt. Angaben der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt<br />
2) zuzüglich ein Leasingarbeiter
Finanzgebarung<br />
Tabelle 10: Aufwand für Personal, Material und bezogene Leistungen;<br />
Innsbruck<br />
2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />
Anzahl<br />
Personalstand 32 31 32 32 32<br />
in Mill. EUR<br />
Personalaufwand 2,63 2,27 1,91 1,94 2,01<br />
in 1.000 EUR<br />
Personalaufwand<br />
je Mitarbeiter 82 73 60 61 63<br />
(1) <strong>Der</strong> Personalaufwand lag im überprüften Zeitraum beim Wasserwerk<br />
in Villach am niedrigsten und beim Bereich Wasser der STW AG<br />
am höchsten. Sowohl in Villach als auch in Innsbruck sank er.<br />
Bei der STW AG erhöhte sich der Personalaufwand durch die Verpfl ichtung,<br />
die laufenden, jährlichen Pensionen für die ehemaligen Mitarbeiter<br />
zu bezahlen. <strong>Der</strong>en Kosten waren ursprünglich von der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />
Klagenfurt übernommen worden. Diese Verpfl ichtung<br />
ergab sich aus der Forderung der Energie–Control GmbH 1) als Regulator<br />
nach direkter Darstellung der Pensionszahlungen im Kostenerhebungsverfahren<br />
für das Stromnetz im Wirtschaftsjahr 2003. Anderenfalls<br />
hätte die Gefahr der Aberkennung dieser Personalkosten im<br />
Tarifermittlungsverfahren bestanden.<br />
1) Energie–Control Österreichische Gesellschaft für die Regulierung in der Elektrizitäts–<br />
und Erdgaswirtschaft mit beschränkter Haftung<br />
90 Kärnten 2009/9<br />
in %<br />
Personalintensität 18,9 15,9 14,1 14,7 14,8<br />
in Mill. EUR<br />
Materialaufwand und<br />
bezogene Leistungen 1,71 2,09 1,88 1,91 2,05<br />
in EUR<br />
Energieaufwendungen<br />
je m 3 Wasser 0,005 0,004 0,005 0,005 0,009<br />
1) Daten lt. Angaben der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck
Kärnten<br />
Finanzgebarung Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
Die Personalintensität — das ist das Verhältnis <strong>des</strong> Personalaufwands<br />
zur Betriebsleistung — lag in Villach am höchsten und in Innsbruck am<br />
niedrigsten. <strong>Der</strong> hohe Wert <strong>des</strong> Jahres 2005 in der STW AG begründete<br />
sich durch eine Nachdotierung für Sozialkapital durch die Übernahme<br />
der Pensionszahlungen von der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt.<br />
Die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck wies der IKB Bedienstete zur Dienstleistung<br />
zu und verrechnete sie im Rahmen der Personalgestellung an<br />
die IKB weiter. Zur Abgeltung der bei der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck<br />
verbliebenen Pensions– und Abfertigungslasten wurde dem Gestellungsentgelt<br />
pauschal 45 % der Aktivbezüge der pensionsberechtigten<br />
Dienstnehmer zugeschlagen. Darüber hinaus verrechnete die Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />
Innsbruck einen Zuschlag von 25 % der Aktivbezüge für<br />
die Abgeltung der Verwaltungskosten und der Unternehmerrisiken für<br />
die Personalgestellung.<br />
(2) Weiters verglich der RH zur Beurteilung <strong>des</strong> Personaleinsatzes die<br />
Anzahl der Mitarbeiter je 100 km Leitungsnetz. Bei der IKB betrug der<br />
Personalstand <strong>des</strong> Wasserwerks 2004 bis 2006 elf bis zwölf Mitarbeiter<br />
je 100 km Leitungsnetz, wobei eine fallende Tendenz zu erkennen<br />
war. Vergleichbar war die Situation beim Wasserwerk Villach. Hingegen<br />
lag bei der STW AG der Personalstand um ein bis zwei Mitarbeiter<br />
je 100 km Leitungsnetz höher. Zusätzlich nahm die STW AG<br />
Leiharbeiter im Ausmaß von etwa einem Mitarbeiter je 100 km Leitungsnetz<br />
in Anspruch.<br />
(3) Neben dem Personalaufwand stellten der Materialaufwand und<br />
der Aufwand für bezogene Leistungen weitere bedeutende betriebliche<br />
Aufwendungen dar. Die Summe aus Materialaufwand und Aufwendungen<br />
für (von Dritten) bezogene Leistungen gibt Aufschluss<br />
darüber, inwieweit die Wasserversorger noch zusätzliche Fremdleistungen<br />
in Anspruch nehmen mussten, um die betriebliche Leistungserstellung<br />
zu sichern.<br />
Bei der IKB waren in dieser Position auch die innerbetrieblichen Leistungsverrechnungen<br />
mit anderen Geschäftsbereichen erfasst.<br />
(4) Das Wasserwerk Villach wurde von einem Kärntner Stromanbieter<br />
zu den günstigen Bedingungen der Stadt mit elektrischer Energie versorgt.<br />
Die Wasserversorger in Klagenfurt und Innsbruck wurden jeweils<br />
aus dem eigenen Konzern versorgt, wobei die Preisunterschiede gering<br />
waren. In Innsbruck trat ab 1. Jänner 2007 eine 20 %ige Anhebung<br />
<strong>des</strong> Stromtarifs in Kraft.<br />
Kärnten 2009/9 91
Finanzgebarung<br />
Bezogen auf den m 3 Wasser lagen in Klagenfurt die Energieaufwendungen<br />
in fünffacher Höhe von Villach und in zehnfacher Höhe von<br />
Innsbruck. Im Jahr 2006 betrugen die Kosten der elektrischen Energie<br />
für den Geschäftsbereich Wasser der STW AG mehrere 100.000 EUR;<br />
bei steigendem Stromverbrauch von über drei Millionen kWh.<br />
15.2 <strong>Der</strong> RH hielt fest, dass es beim Wasserwerk Villach gelang, die Personalintensität<br />
von 2005 auf 2006 deutlich zu senken. Die IKB wies<br />
zwar die geringste Personalintensität aus, kaufte allerdings den höchsten<br />
Wert an internen Leistungen zu und erbrachte — aufgrund der in<br />
Innsbruck vergleichsweise höchsten Wassertarife — auch die größte<br />
Betriebsleistung.<br />
Die STW AG wies den höchsten Personalstand aus. Allerdings war in<br />
Klagenfurt gegenüber den beiden anderen Städten das Trinkwassernetz<br />
1,7– bzw. 1,8–mal so lang.<br />
<strong>Der</strong> Personalaufwand je Mitarbeiter war bei der IKB am höchsten.<br />
<strong>Der</strong> RH sah dies durch die hohen Zuschläge im Rahmen der Personalgestellung<br />
durch die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck begründet. Dieser<br />
Wert verringerte sich jedoch im Zeitablauf, weil der Anteil der Mitarbeiter<br />
aus der Personalgestellung rückläufi g war.<br />
Im Hinblick auf die im Bereich der STW AG — verglichen mit den<br />
beiden anderen Wasserversorgern — höhere Anzahl der Mitarbeiter<br />
je 100 km Leitungsnetz empfahl der RH, vom Einsatz zusätzlicher<br />
Leiharbeiter möglichst abzusehen. Nach der Anzahl der Mitarbeiter<br />
je 100 km Leitungsnetz war das Wasserwerk Villach im Vergleich mit<br />
der STW AG und der IKB nicht weniger effi zient als die beiden Aktiengesellschaften.<br />
Auch wies der RH darauf hin, dass der Aufwand für Material und<br />
bezogene Leistungen beim Wasserwerk der Stadt Villach am niedrigsten<br />
und bei der STW AG am höchsten war.<br />
15.3 Hinsichtlich <strong>des</strong> erhöhten Aufwands für Material und bezogene Leistungen<br />
wies die STW AG in ihrer Stellungnahme auf den Kontext zu<br />
den ebenfalls höheren Erlösen aus selbst erstellten Anlagen hin. Zum<br />
Personalstand teilte sie mit, dass im Rahmen <strong>des</strong> Rationalisierungsprogramms<br />
dieser im Rahmen von sozialverträglichen Altersteilzeit–<br />
Regelungen auf 44 Mitarbeiter (2009) reduziert worden sei.<br />
Weiters habe der Kennwert „Anzahl der Mitarbeiter je 100 km Leitungsnetz“<br />
2008 in vergleichbarer Höhe mit Villach und Innsbruck gelegen.<br />
Außerdem seien bis Mitte 2008 alle Leiharbeiter abgegeben worden.<br />
92 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Finanzgebarung Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
Sonstige betriebliche<br />
Aufwendungen<br />
Auch hätten durch die nunmehrige Einspeisung aus dem Wasserverband<br />
Klagenfurt – St. Veit an der Glan Stromkosten von 100.000 EUR<br />
jährlich (infolge geringerer Pumpkosten, Entfall von Druckverstärkung)<br />
eingespart werden können.<br />
Aus Sicht der IKB wäre es zweckmäßig, für den Vergleich <strong>des</strong> Personalbedarfs<br />
zusätzlich die Kennzahl „Anzahl der Mitarbeiter pro<br />
1000 Hausanschlüsse“ heranzuziehen, so wie dies auch beim österreichischen<br />
Benchmarkingprojekt gemacht worden sei. Auch sei der<br />
Personalbedarf ihrer Einschätzung nach weiters von der Erneuerungsrate<br />
im Netz abhängig, wobei die IKB keine Leiharbeiter im Wasserbereich<br />
einsetze, sondern Fremdleistungen beziehe.<br />
16.1 (1) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrafen die Instandhaltungen<br />
durch Dritte, den Verwaltungsaufwand sowie den übrigen<br />
sonstigen betrieblichen Aufwand. Sie entwickelten sich wie folgt:<br />
Tabelle 11: Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />
Villach in Mill. EUR<br />
Instandhaltungen durch Dritte 0,38 0,57 0,59 0,52 0,54<br />
Verwaltungsaufwand 0,15 0,12 0,12 0,19 0,20<br />
übriger sonstiger betrieblicher<br />
Aufwand 0,55 0,68 0,65 0,59 0,49<br />
Summe 1,08 1,37 1,36 1,30 1,23<br />
Klagenfurt<br />
Instandhaltungen durch Dritte 1,10 1,22 2,67 1,86 1,62<br />
Verwaltungsaufwand 1,29 2,08 3,11 2,62 2,03<br />
übriger sonstiger betrieblicher<br />
Aufwand 0,83 0,88 1,55 1,02 1,01<br />
Summe 3,22 4,18 7,33 5,50 4,66<br />
Innsbruck<br />
Instandhaltungen durch Dritte 1,28 1,17 1,49 1,42 1,81<br />
Verwaltungsaufwand 1,69 1,81 1,74 1,67 1,85<br />
übriger sonstiger betrieblicher<br />
Aufwand 1,39 1,20 1,23 1,11 1,25<br />
Summe 4,36 4,18 4,46 4,20 4,91<br />
1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen<br />
Kärnten 2009/9 93
Finanzgebarung<br />
(2) Bei den Instandhaltungen durch Dritte handelte es sich um zugekaufte<br />
Leistungen, die von den Wasserversorgern zur Wiederherstellung<br />
von Vermögensgegenständen (z.B. Rohrbruchbehebungen) in Anspruch<br />
genommen wurden. Gemessen an der Betriebsleistung der Wasserversorger<br />
lagen die Werte für die Instandhaltungen durch Dritte — mit<br />
Ausnahme <strong>des</strong> Werts für 2006 bei der STW AG — in ähnlicher Höhe.<br />
Dem Wasserwerk der Stadt Villach wurden mit dem Verwaltungsaufwand<br />
anteilig Kosten der Magistratsdirektion, <strong>des</strong> Personalwesens, der<br />
Pressestelle, der IT–Abteilung, der Buchhaltung und Einhebung, der<br />
Rechtsberatung sowie der Geschäftsgruppenleitung verrechnet.<br />
Bei der STW AG enthielt der Verwaltungsaufwand <strong>des</strong> Geschäftsbereichs<br />
Wasser Kosten <strong>des</strong> Vorstands, <strong>des</strong> Rechnungswesens, <strong>des</strong> Controllerservice,<br />
der Unternehmenskommunikation, <strong>des</strong> Personalmanagements,<br />
<strong>des</strong> Bau– und Immobilienmanagements, <strong>des</strong> Kundenservice und<br />
Verrechnung sowie der zentralen Dienste.<br />
Im Verwaltungsaufwand <strong>des</strong> Bereichs Wasser der IKB waren Kosten<br />
für Finanzbuchhaltung und Controlling, Kundenservice, Informationssysteme,<br />
Personal, Marketing, Einkauf, Unternehmensentwicklung,<br />
Recht, Liegenschaftsverwaltung und Bautenplanung enthalten. Darüber<br />
hinaus kamen noch die dem Vorstand direkt unterstellten Stabsstellen<br />
Interne Revision, Sicherheit und Vorstandsassistenz sowie der<br />
Betriebsrat hinzu.<br />
16.2 <strong>Der</strong> durchschnittliche Anteil <strong>des</strong> Verwaltungsaufwands an der Betriebsleistung<br />
entwickelte sich wie folgt:<br />
94 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Finanzgebarung Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
Tabelle 12: Durchschnittlicher Anteil <strong>des</strong> Verwaltungsaufwands an der<br />
Betriebsleistung<br />
2004 2005 2006 2007 2008<br />
Villach in Mill. EUR<br />
Betriebsleistung 4,61 4,70 5,04 5,18 1) 5,13 1)<br />
Verwaltungsaufwand 0,15 0,12 0,12 0,19 1) 0,20 1)<br />
<strong>Der</strong> durchschnittliche Anteil <strong>des</strong> Verwaltungsaufwands an der<br />
Betriebsleistung war beim Wasserwerk Villach am niedrigsten. Bei<br />
der IKB lag dieser Wert deutlich höher. Von 2004 bis 2006 unterlagen<br />
bei diesen beiden Wasserversorgern die Werte keinen gravierenden<br />
Schwankungen. Hingegen stieg bei der STW AG der Anteil<br />
der Verwaltungsaufwendungen kontinuierlich an und lag 2006 weit<br />
über dem Wert der IKB. Die höheren Werte in den beiden Aktiengesellschaften<br />
resultierten vor allem aus der über Umlagen erfolgten<br />
innerbetrieblichen Leistungsverrechnung einer Vielzahl von Organisationseinheiten.<br />
Kärnten 2009/9 95<br />
in %<br />
Anteil <strong>des</strong> Verwaltungsaufwands<br />
an der Betriebsleistung 2) 3,3 2,6 2,4 3,7 3,9<br />
Klagenfurt in Mill. EUR<br />
Betriebsleistung 10,94 11,22 12,28 12,87 1) 10,63 1)<br />
Verwaltungsaufwand 1,29 2,08 3,11 2,62 1) 2,03 1)<br />
in %<br />
Anteil <strong>des</strong> Verwaltungsaufwands<br />
an der Betriebsleistung 2) 11,8 18,5 25,3 20,4 19,1<br />
Innsbruck in Mill. EUR<br />
Betriebsleistung 13,93 14,27 13,50 13,15 1) 13,60 1)<br />
Verwaltungsaufwand 1,69 1,81 1,74 1,67 1) 1,85 1)<br />
in %<br />
Anteil <strong>des</strong> Verwaltungsaufwands<br />
an der Betriebsleistung 2) 12,1 12,7 12,9 12,7 13,6<br />
1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen<br />
2) Berechnungen durch den RH
Finanzgebarung<br />
Rentabilitätsanalyse<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl allen drei Städten, die Ursachen für den Verwaltungsaufwand<br />
ihrer Wasserversorger zu evaluieren.<br />
16.3 Laut Stellungnahme der STW AG enthalte der Verwaltungsaufwand<br />
auch die Umlagen der zentralen Managementservices. Weiters sei auch<br />
hier auf die wesentliche Bewertungsänderung im Bereich <strong>des</strong> Sozialkapitals<br />
hinsichtlich <strong>des</strong> Wahlrechts zwischen einmaliger Abfertigung<br />
und Betriebspension hinzuweisen. Darüber hinaus sei — basierend<br />
auf einem Benchmark–Vergleich 2007 — ein Restrukturierungsprojekt<br />
„Wasser“ mit der Vorgabe einer Senkung der Verwaltungskosten<br />
in Höhe von 30 % defi niert worden.<br />
Laut Stellungnahme der IKB werde in ihrem Bereich der gesamte Verwaltungsaufwand<br />
den operativen Sparten über direkte Leistungsverrechnungen<br />
bzw. sachgerechte Schlüsselungen zugeordnet. Ob bzw.<br />
nach welcher Methodik auch bei den verglichenen Städten eine vollständige<br />
Zuordnung von allgemeinen Verwaltungskosten auf die Wassersparten<br />
erfolge, entziehe sich ihrer Kenntnis.<br />
Für die Stadt Villach liege die Vermutung nahe, dass der zuordenbare<br />
Aufwand aus den Querschnittsämtern der Wassersparte nicht angelastet<br />
worden sei.<br />
16.4 <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass in der Stadt Villach dem Bereich Wasser<br />
die anteiligen Verwaltungsaufwendungen und Overheadkosten nicht<br />
nur der Geschäftsgruppe 6 Betriebe und Unternehmungen, sondern<br />
auch <strong>des</strong> Magistrats angelastet wurden.<br />
17.1 Zur Analyse der Ertragslage wurden vom RH die Rentabilität <strong>des</strong><br />
Eigenkapitals, die Rentabilität <strong>des</strong> Gesamtkapitals und die Umsatzrentabilität<br />
herangezogen.<br />
Die Eigenkapitalrentabilität ist das Verhältnis <strong>des</strong> Ergebnisses der<br />
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zum Eigenkapital und gibt Auskunft<br />
darüber, inwieweit sich das vom Kapitalgeber investierte Kapital verzinst<br />
hat. Die Gesamtkapitalrentabilität als Verhältnis <strong>des</strong> Ergebnisses<br />
der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zum Gesamtkapital zeigt die Verzinsung<br />
<strong>des</strong> gesamten Vermögens eines Unternehmens an. Die Umsatzrentabilität<br />
stellt das Verhältnis zwischen Betriebserfolg und Umsatz<br />
dar und gibt an, wie viel Prozent <strong>des</strong> Umsatzes als Gewinn verbleibt.<br />
17.2 Die Rentabilitätskennzahlen entwickelten sich wie folgt:<br />
96 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Finanzgebarung Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
Gestaltung der<br />
Wassertarife<br />
Villach<br />
2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />
Im Vergleich der drei Wasserversorger wies die IKB die höchsten Rentabilitätskennzahlen<br />
aus. Dies war einerseits durch eine günstige Kostenstruktur<br />
und andererseits durch den hohen Wassertarif begründet.<br />
Das Wasserwerk Villach verbesserte seine Rentabilitätskennzahlen 2006<br />
gegenüber 2004 durch Tariferhöhungen und Kosteneinsparungen. Bei<br />
der STW AG spiegelte sich die angespannte Finanzsituation auch in<br />
den Rentabilitätskennzahlen wider.<br />
18.1 Die Stadt Villach und die STW AG unterschieden einen allgemeinen<br />
Tarif, einen Tarif für Großabnehmer und einen Tarif für Wasserbezug<br />
aus Hydranten bzw. für die provisorische Wasserversorgung.<br />
Die IKB verrechnete neben dem allgemeinen Wassertarif und einem<br />
Tarif für Großvieheinheiten keinen begünstigten Wassertarif für Großabnehmer.<br />
Auch eine vorübergehende Versorgung verrechnete die IKB<br />
nach dem allgemeinen Tarif. Zudem ermöglichten die seit 1. Jän-<br />
Kärnten 2009/9 97<br />
in %<br />
Eigenkapitalrentabilität 0,7 – 0,3 2,0 2,0 1,9<br />
Gesamtkapitalrentabilität 0,4 – 0,2 1,4 1,4 1,3<br />
Umsatzrentabilität 4,0 – 0,8 10,6 10,8 9,8<br />
Klagenfurt<br />
Eigenkapitalrentabilität – 3,5 – 39,7 – 78,9 – 10,8 – 26,6<br />
Gesamtkapitalrentabilität – 0,8 – 6,9 – 6,3 – 2,2 – 3,2<br />
Umsatzrentabilität – 3,4 – 31,1 – 31,4 – 12,3 – 19,7<br />
Innsbruck<br />
Kalkulation der Tarife und Entgelte<br />
Tabelle 13: Rentabilitätsanalyse<br />
Eigenkapitalrentabilität 7,8 8,6 7,4 6,9 5,9<br />
Gesamtkapitalrentabilität 6,7 7,9 6,9 6,4 5,5<br />
Umsatzrentabilität 30,4 34,1 31,5 30,5 26,5<br />
1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen
Kalkulation der Tarife und Entgelte<br />
Kostenrechnungssysteme<br />
ner 2008 geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Einhebung<br />
eines vom Wasserbezug unabhängigen Grundentgelts.<br />
18.2 <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass die Einführung eines zusätzlichen Grundentgelts<br />
in Innsbruck einer weiteren Erhöhung <strong>des</strong> Wassertarifs entspräche.<br />
19.1 Die Ermittlung der Kosten erfolgte bei den Wasserversorgern in Villach<br />
und Klagenfurt durch die Überleitung der Aufwendungen aus<br />
der Gewinn– und Verlustrechnung. Dabei wurden neutrale Kosten eliminiert<br />
und Zusatzkosten angesetzt. Dies sollte eine möglichst periodenreine<br />
Kostendarstellung gewährleisten. Die IKB setzte die Aufwendungen<br />
der Gewinn– und Verlustrechnung unverändert in ihrer<br />
Kostenrechnung an.<br />
Nur das Wasserwerk Villach erstellte jährliche Istkostenrechnungen.<br />
Die STW AG erstellten anlässlich der Gebührenerhöhung im Jahr 2001<br />
die letzte Kostenkalkulation für die Jahre 1998 bis 2000 auf Istkostenbasis.<br />
In dieser Berechnung war auch das Jahr 2001 mit Planwerten<br />
enthalten. Bei der IKB lagen jährliche Plankostenrechnungen vor. Die<br />
Kostenkalkulationen auf Istkostenbasis für die Jahre 2004 bis 2006<br />
erstellten die STW AG und die IKB auf Anforderung <strong>des</strong> RH hin.<br />
19.2 <strong>Der</strong> RH anerkannte, dass das Wasserwerk Villach bei der Ermittlung<br />
seiner Kosten sowohl eine kostenrechnerische Überleitung der Aufwendungen<br />
als auch eine Istkostenkalkulation durchführte.<br />
Die Plankostenrechnungen der IKB erachtete der RH als zweckmäßig.<br />
Diese konnten jedoch keinesfalls Istkostenrechnungen ersetzen, weil<br />
zur strategischen Führung eines Unternehmens eine Abweichungsanalyse<br />
von Plan– und Istwerten erforderlich ist.<br />
<strong>Der</strong> RH erachtete eine Kalkulation der Tarife auf Basis der Istkosten als<br />
unumgänglich für eine ordnungsmäßige, wirtschaftliche und zweckmäßige<br />
Führung eines Wasserversorgers. Er empfahl, auch in den beiden<br />
Aktiengesellschaften einmal jährlich Istkostenrechnungen anzustellen<br />
und deren Ergebnisse zu analysieren.<br />
19.3 Die STW AG teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass sie der Empfehlung<br />
<strong>des</strong> RH, jährlich eine Nachkalkulation auf Istkostenbasis zu erstellen,<br />
zukünftig nachkommen werde.<br />
98 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Kalkulation der Tarife und Entgelte Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
Gesamtkosten<br />
Laut Stellungnahme der IKB werde sie der Empfehlung <strong>des</strong> RH, einmal<br />
jährlich eine (Nach–)Kalkulation der Tarife auf Basis der Istkosten<br />
zu erstellen, folgen.<br />
20.1 Die Kosten bzw. Kostendeckungsgrade der drei überprüften Wasserversorger<br />
entwickelten sich wie folgt:<br />
Kärnten 2009/9 99
Kalkulation der Tarife und Entgelte<br />
Tabelle 14: Kostenaufgliederung<br />
2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />
Villach in Mill. EUR<br />
Einzelkosten 0,07 0,10 0,07 0,09 0,09<br />
Gemeinkosten 3,76 4,11 4,10 4,00 4,03<br />
kalkulatorische Kosten 0,08 0,08 0,09 0,09 0,10<br />
Gesamtkosten 3,91 4,29 4,26 4,18 4,22<br />
in Mill. m 3<br />
Absatzmenge 4,31 4,26 4,21 4,22 4,05<br />
in EUR/m 3<br />
Kosten 0,91 1,01 1,01 0,99 1,04<br />
Klagenfurt in Mill. EUR<br />
Einzelkosten 0,88 1,58 1,03 1,06 1,05<br />
Gemeinkosten 8,24 8,38 8,91 8,42 8,40<br />
kalkulatorische Kosten 0,54 0,55 0,64 0,63 0,60<br />
Gesamtkosten 9,66 10,51 10,58 10,11 10,05<br />
in Mill. m 3<br />
Absatzmenge 7,14 7,22 7,58 6,85 7,08<br />
in EUR/m 3<br />
Kosten 1,35 1,46 1,40 1,48 1,42<br />
Innsbruck in Mill. EUR<br />
Einzelkosten 1,63 1,92 1,64 1,59 1,71<br />
Gemeinkosten 8,15 7,28 7,37 7,41 8,18<br />
kalkulatorische Kosten 2,52 2,58 2,59 2,62 2,65<br />
Gesamtkosten 12,30 11,78 11,60 11,63 12,54<br />
in Mill. m 3<br />
Absatzmenge 9,74 9,69 9,47 9,46 9,28<br />
in EUR/m 3<br />
Kosten 1,26 1,22 1,22 1,23 1,35<br />
1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen<br />
100 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Kalkulation der Tarife und Entgelte Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
Tabelle 15: Kostendeckungsgrade inkl. kalkulatorischer Kosten<br />
2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />
Villach in EUR/m 3<br />
Gebühr bzw. Tarif ohne<br />
Umsatzsteuer 0,88 0,92 0,97 1,02 1,02<br />
Kosten 0,91 1,01 1,01 0,99 1,04<br />
Kärnten 2009/9 101<br />
in %<br />
Kostendeckungsgrad 96,4 91,4 95,7 103,0 98,1<br />
Klagenfurt in EUR/m 3<br />
Gebühr bzw. Tarif ohne<br />
Umsatzsteuer 1,13 1,16 1,16 1,16 1,16<br />
Kosten 1,35 1,46 1,40 1,48 1,42<br />
in %<br />
Kostendeckungsgrad 83,7 80,0 83,4 78,6 81,8<br />
Innsbruck in EUR/m 3<br />
Gebühr bzw. Tarif ohne<br />
Umsatzsteuer 1,29 1,29 1,29 1,29 1,32<br />
Kosten 1,26 1,22 1,22 1,23 1,35<br />
in %<br />
Kostendeckungsgrad 102,1 106,1 105,4 105,0 97,4<br />
1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen
Kalkulation der Tarife und Entgelte<br />
Tabelle 16: Kostendeckungsgrade ohne kalkulatorische Kosten<br />
2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />
Villach in EUR/m 3<br />
Gebühr bzw. Tarif ohne<br />
Umsatzsteuer 0,88 0,92 0,97 1,02 1,02<br />
Kosten 0,89 0,99 0,99 0,97 1,02<br />
(1) Die Gesamtkosten setzten sich aus den Einzelkosten, den Gemeinkosten<br />
und den kalkulatorischen Kosten zusammen.<br />
Die Einzelkosten konnten im Gegensatz zu den Gemeinkosten direkt<br />
(ohne Umlagen) dem Kostenträger Wasser zugeordnet werden. Grundsätzlich<br />
betrafen die Einzelkosten der drei Wasserversorger Material<br />
und Kosten für bezogene Leistungen.<br />
Gemessen an den Gesamtkosten wies das Wasserwerk der Stadt Villach<br />
den niedrigsten und die IKB den höchsten Anteil an Einzelkosten<br />
aus.<br />
102 Kärnten 2009/9<br />
in %<br />
Kostendeckungsgrad 98,4 93,1 97,8 105,0 100,0<br />
Klagenfurt in EUR/m 3<br />
Gebühr bzw. Tarif ohne<br />
Umsatzsteuer 1,13 1,16 1,16 1,16 1,16<br />
Kosten 1,28 1,38 1,31 1,41 1,49<br />
in %<br />
Kostendeckungsgrad 88,7 84,4 88,7 82,3 77,9<br />
Innsbruck in EUR/m 3<br />
Gebühr bzw. Tarif ohne<br />
Umsatzsteuer 1,29 1,29 1,29 1,29 1,32<br />
Kosten 1,00 0,95 0,95 0,95 1,06<br />
in %<br />
Kostendeckungsgrad 128,5 135,8 135,6 135,5 123,6<br />
1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen
Kärnten<br />
Kalkulation der Tarife und Entgelte Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
Die Gemeinkosten beinhalteten die Personalkosten, die Abschreibungen<br />
und sonstige Betriebskosten.<br />
(2) Alle drei Wasserversorger setzten kalkulatorische Kosten in unterschiedlicher<br />
Art und Höhe an. Die STW AG und die IKB setzten für<br />
die Bereitstellung <strong>des</strong> betriebsnotwendigen Kapitals in der Kostenkalkulation<br />
kalkulatorische Zinsen an. Die Stadt Villach verzichtete darauf.<br />
Für die im Unterschied zur Finanzbuchhaltung zusätzlich zu den<br />
Fremdkapitalzinsen verrechneten Zinsen auf das Eigenkapital wird<br />
üblicherweise die durchschnittliche Sekundärmarktrendite inländischer,<br />
festverzinslicher Wertpapiere angesetzt. Die durchschnittlichen Sekundärmarktrenditen<br />
lagen zwischen 4,1 % (2006) und 4,6 % (2004).<br />
Die STW AG setzte bei der Kalkulation als kalkulatorischen Ansatz<br />
die durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten an. Sie errechneten<br />
sich als gewichtetes Mittel der Eigen– und Fremdkapitalkosten, wobei<br />
eine Zielkapitalstruktur von 30 % Eigenkapital und 70 % Fremdkapital<br />
angewandt wurde. Das verzinsliche Gesamtkapital wurde daher mit<br />
kalkulatorischen Zinssätzen verzinst, welche unter den durchschnittlichen<br />
Sekundärmarktrenditen lagen.<br />
Die IKB verrechnete kalkulatorische Zinsen für das Eigenkapital auf<br />
Basis der durchschnittlichen Sekundärmarktrenditen und eines Risikozuschlags.<br />
Die verrechneten Zinssätze lagen damit über den durchschnittlichen<br />
Sekundärmarktrenditen.<br />
Im Jahr 2006 lag der Anteil der kalkulatorischen Kosten an den Gesamtkosten<br />
in Innsbruck bis zum Zehnfachen über den in Klagenfurt und<br />
in Villach erreichten Anteilen.<br />
20.2 Die in unterschiedlicher Höhe angesetzten kalkulatorischen Kosten<br />
beeinfl ussten die Gesamtkosten und die Ergebnisse wesentlich. So stellten<br />
sie bei der IKB einen wesentlichen Kostentreiber dar. Die STW AG<br />
wies die höchsten Kosten je m 3 Wasser aus, wobei die kalkulatorischen<br />
Kosten weit unter den in Innsbruck feststellbaren kalkulatorischen Kosten<br />
lagen. <strong>Der</strong> Stadt Villach stellte in den Jahren 2004 bis 2006 die<br />
Wasserversorgung zu den niedrigsten Kosten sicher.<br />
20.3 Laut Stellungnahme der IKB sei eine angemessene kalkulatorische Verzinsung<br />
<strong>des</strong> eingesetzten Eigenkapitals zur Kapitalerhaltung jedenfalls<br />
geboten. Dies sei ein Grundsatz, der sich auch mit der Satzung der IKB<br />
decke, wonach es u.a. Zweck der Gesellschaft sei, ihre Unternehmenstätigkeit<br />
im Interesse der Versorgungssicherheit nach dem Prinzip der<br />
Eigenwirtschaftlichkeit auszuüben. Dabei sei neben einer angemessenen<br />
Kärnten 2009/9 103
Kalkulation der Tarife und Entgelte<br />
Tariffestlegung,<br />
Äquivalenzprinzip<br />
Verzinsung <strong>des</strong> Eigenkapitals auch für die Abdeckung der langfristigen<br />
Folgekosten für die Gesamtheit der Betriebszweige zu sorgen.<br />
20.4 <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass die Zinssätze der kalkulatorischen Zinsen<br />
für das Eigenkapital <strong>des</strong> Geschäftsbereichs Wasser der IKB über den<br />
durchschnittlichen Sekundärmarktrenditen lagen. Vom Verfassungsgerichtshof<br />
wird als Zinssatz für die kalkulatorischen Zinsen ein „der<br />
Situation auf dem Anleihesektor angepasster“ Zinssatz für angemessen<br />
gehalten. Dabei wären die von der Österreichischen Nationalbank<br />
verlautbarten Jahreswerte der Sekundärmarktrendite bzw. ein Mehrjahresdurchschnitt<br />
dieser Rendite in Ansatz zu bringen. Die IKB sollte<br />
daher die kalkulatorische Verzinsung <strong>des</strong> Eigenkapitals nach der Sekundärmarktrendite<br />
vornehmen.<br />
21.1 (1) Das Beschlussrecht der Gemeinden zur Festlegung von Gebühren<br />
bzw. Tarifen ist im Finanzverfassungsgesetz verankert und im jeweils<br />
geltenden Finanzausgleichsgesetz näher geregelt.<br />
Gemäß dem Finanzausgleichsgesetz sind Gemeinden ermächtigt, durch<br />
Beschluss der Gemeindevertretung für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen<br />
und –anlagen, die für Zwecke der öffentlichen Verwaltung<br />
betrieben werden, Gebühren einzuheben. <strong>Der</strong> mutmaßliche<br />
Jahresertrag der Gebühren darf das doppelte Jahreserfordernis für<br />
die Erhaltung und den Betrieb der Einrichtung oder Anlage sowie<br />
für die Verzinsung und Tilgung der Errichtungskosten unter Berücksichtigung<br />
einer der Art der Einrichtung oder Anlage entsprechenden<br />
Lebensdauer nicht übersteigen. Die Höhe der Gebühr muss zur Leistung<br />
der Gemeinde äquivalent sein (so genanntes Äquivalenzprinzip<br />
bzw. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).<br />
Die Ermächtigung schränkte der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2001<br />
insofern ein, als für die Verwendung der Mittel, die das einfache Jahreserfordernis<br />
übersteigen, ein innerer Zusammenhang mit der Gemeindeeinrichtung<br />
bestehen muss (Erkenntnis <strong>des</strong> VfGH GZ B 260/01 vom<br />
10. Oktober 2001).<br />
(2) In Villach legte der Gemeinderat die Wasserbezugsgebühren per<br />
Verordnung fest.<br />
(3) In Klagenfurt war nach der Satzung der Vorstand zusammen mit<br />
dem Aufsichtsrat der STW AG für die Tariffestlegung zuständig. Die<br />
STW AG hatte sich gegenüber der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt vertraglich<br />
verpfl ichtet, bei den Wassertarifen das Äquivalenzprinzip zu<br />
beachten.<br />
104 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Kalkulation der Tarife und Entgelte Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
(4) In Innsbruck hatte nach der Satzung der IKB der Vorstand mit<br />
Genehmigung <strong>des</strong> Aufsichtsrats die Wassertarife festzulegen. <strong>Der</strong> Kaufvertrag<br />
zwischen der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck und der IKB über das<br />
Wasserwerk beinhaltete diesbezüglich keine näheren Bestimmungen.<br />
Überschüsse aus den Einnahmen aus Wassertarifen verwendeten die<br />
IKB zur Abdeckung von Abgängen aus dem Bereich Bäder. Bereits in<br />
den ersten drei Jahren nach der Gründung der IKB wurde der Wassertarif<br />
in Innsbruck verstärkt mit dem Ziel angehoben, eine Verlustabdeckung<br />
für den strukturdefi zitären Bäderbereich zu erwirtschaften.<br />
Die Rechenwerke bzw. Teilbilanzen für die Geschäftsbereiche Wasser<br />
der beiden Aktiengesellschaften lagen nicht öffentlich auf.<br />
(5) Die Gebühren bzw. die Tarife zeigten folgende Entwicklung (ohne<br />
USt):<br />
Tabelle 17: Tarifentwicklung<br />
2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />
in EUR/m 3<br />
Villach 0,88 0,92 0,97 1,02 1,02<br />
Klagenfurt 1,13 1,16 1,16 1,16 1,16<br />
Innsbruck 1,29 1,29 1,29 1,29 1,32<br />
1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen<br />
In einer Erhebung, die rund vier Mill. österreichische Verbraucher<br />
repräsentierte, wurde für 2004 ein durchschnittlicher gewichteter Wassertarif<br />
von 1,08 EUR je m 3 (netto) ermittelt.<br />
21.2 <strong>Der</strong> RH hielt fest, dass in der Stadt Villach der Gemeinderat die Wassertarife<br />
öffentlich–rechtlich festlegte. Auch lagen die Rechenwerke<br />
der Stadt öffentlich auf.<br />
Demgegenüber beschloss nicht der Gemeinderat der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />
Klagenfurt die Wassertarife, sondern die STW AG. Diese war nur aufgrund<br />
ihrer Satzung zur Einhaltung <strong>des</strong> Äquivalenzprinzips verpfl ichtet.<br />
Auch der Gemeinderat von Innsbruck übte sein Recht zur Gestaltung<br />
der Wassertarife nicht aus. Er verpfl ichtete die IKB auch nicht<br />
vertraglich zur Einhaltung <strong>des</strong> Äquivalenzprinzips. Da der Vorstand<br />
einer Aktiengesellschaft keinen Weisungen unterliegt, hatte die Lan-<br />
Kärnten 2009/9 105
Kalkulation der Tarife und Entgelte<br />
<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck damit keinen unmittelbaren Einfl uss auf die<br />
Festlegung der Wassertarife durch die IKB.<br />
Die von der IKB geübte Praxis, Überschüsse aus dem Bereich Wasser<br />
zur Abdeckung von Abgängen aus dem Bereich Bäder zu verwenden,<br />
stand weiters nicht im Einklang mit der Rechtsprechung zum Finanzausgleichsgesetz,<br />
weil zwischen den beiden Betriebszweigen kein innerer<br />
Zusammenhang bestand. <strong>Der</strong> RH hielt daher die Quersubventionierung<br />
in Form der Verwendung der hohen Überschüsse aus der<br />
Wasserversorgung für die Abgänge im Bäderbereich der IKB im Hinblick<br />
auf das Äquivalenzprinzip für problematisch. Er empfahl allen<br />
überprüften Wasserversorgern, bei den Tarifen auf eine Kostendeckung<br />
nach dem Äquivalenzprinzip zu achten.<br />
Hinsichtlich der Versorgungsverpfl ichtung empfahl der RH der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />
Innsbruck, darauf hinzuwirken, dass bei der Tarifgestaltung<br />
der IKB das Äquivalenzprinzip eingehalten wird.<br />
Weiters stellte der RH fest, dass der Wassertarif in der Stadt Villach im<br />
Jahr 2006 um 25 % niedriger war als jener in Innsbruck. Gemessen am<br />
durchschnittlichen österreichischen Wasserpreis von 1,08 EUR je m 3<br />
war der Tarif der IKB um 19 % und jener der STW AG um 7 % höher.<br />
In der Stadt Villach hingegen war der Tarif um 10 % niedriger.<br />
Darüber hinaus empfahl der RH allen drei Wasserversorgern, aus einem<br />
Vergleich der Kostenstrukturen Einsparungsmöglichkeiten zu analysieren<br />
und zu nutzen; dies war insbesondere bei der STW AG angezeigt.<br />
21.3 Laut Stellungnahme der IKB dürfe die Festsetzung der Tarife für Leistungen<br />
nur nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat vorgenommen<br />
werden. Da die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck im Aufsichtsrat über die<br />
Stimmenmehrheit verfüge, erfolge der Einfl uss der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />
auf die Tarifgestaltung, so wie es das Aktienrecht den Aktionären einräumt.<br />
Weiters bestehe keine unmittelbare Anwendbarkeit <strong>des</strong> § 15 Finanzausgleichsgesetz<br />
und der dazu ergangenen Rechtsprechung auf Tarife<br />
der IKB. Daher sei auch das Äquivalenzprinzip für Gebühren für die<br />
Benützung von Gemeindeeinrichtungen und –anlagen nicht unmittelbar<br />
auf die Tarife der IKB anwendbar.<br />
Die IKB gehe davon aus, dass ein Rechtsgutachten, welches unter Berufung<br />
auf die Judikatur <strong>des</strong> Verfassungsgerichtshofes (VfSlg. 3550/1959,<br />
4174/1962) für die Umstellung der ehemaligen Kanalgebühren in ein<br />
106 Kärnten 2009/9
Kärnten<br />
Kalkulation der Tarife und Entgelte Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
System privatrechtlicher Entgelte eingeholt wurde, im Wesentlichen<br />
auch auf ihre Wassertarife zutreffe.<br />
Laut Stellungnahme der IKB habe das Äquivalenzprinzip für sie auch<br />
<strong>des</strong>halb keine unmittelbare Geltung, weil seit dem Verkauf der Wasserversorgung<br />
der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck diese keine Gemeindeeinrichtung<br />
bzw. –anlage darstelle. Auch werde das Entgelt für die Benützung<br />
nicht von der Gemeindevertretung und nicht in Form öffentlicher<br />
Gebühren festgesetzt, sondern privatrechtlich vereinbart und vom Aufsichtsrat<br />
genehmigt.<br />
Weiters sei die Judikatur <strong>des</strong> Verfassungsgerichtshofes, wonach die<br />
Verwendung der Mittel aus Gebühreneinnahmen nur bei Vorliegen<br />
eines inneren Zusammenhangs mit der Gemeindeeinrichtung zulässig<br />
ist, nicht auf die privatrechtlichen Entgelte <strong>des</strong> geprüften Unternehmens<br />
anzuwenden.<br />
Damit stehe auch die Verwendung eines Teils der Erlöse aus der Wasserversorgung<br />
zur Abdeckung <strong>des</strong> Bäderdefi zits nicht in Widerspruch<br />
zur zitierten Rechtsprechung <strong>des</strong> Verfassungsgerichtshofes. Darüber<br />
hinaus sei die Schaffung eines Querverbunds zwischen gewinnbringenden<br />
und strukturdefi zitären Geschäftsfeldern der IKB ein maßgeblicher<br />
Grund für die Einbringung verschiedener Gemeindebetriebe in<br />
die IKB gewesen. Dieser Querverbund sei auch in einem Rechtsgutachten<br />
geprüft, für zulässig und als das gebotene Mittel zur Realisierung<br />
der Forderung nach kommunaler Eigenwirtschaftlichkeit und<br />
Gemeinwirtschaftlichkeit der kommunalen Leistungserbringung angesehen<br />
worden.<br />
Auch wies die IKB darauf hin, dass der RH im Zusammenhang mit<br />
der Verwendung von Erträgen aus Elektrizitätsversorgungsunternehmen<br />
den Querverbund nicht in Frage gestellt hätte. In Analogie zur<br />
seinerzeitigen Frage der Strompreisbestimmung müsse dies aus Sicht<br />
der IKB ebenso für den Wasserpreis gelten.<br />
Weiters führte die IKB in ihrer Stellungnahme folgende Argumente<br />
ins Treffen:<br />
— <strong>Der</strong> durchschnittliche österreichische Wassertarif in Höhe von<br />
1,08 EUR je m 3 berücksichtige Wasserversorger unterschiedlicher<br />
Größe, wobei der Wassertarif in den größeren Städten durchwegs<br />
deutlich höher liege als in kleinen Gemeinden. Die Benchmarking–<br />
Studie zeige auch kritisch auf, dass viele kleine Gemeinden nicht<br />
in der Lage seien, mit den vereinnahmten Wassergebühren/–entgelten<br />
die Wasserversorgung nachhaltig zu betreiben.<br />
Kärnten 2009/9 107
Kalkulation der Tarife und Entgelte<br />
— Ein reiner Vergleich der Mengenentgelte stelle nicht auf die tatsächlichen<br />
Jahreswasserkosten ab, z.B. hinsichtlich <strong>des</strong> Umstands, ob<br />
in diesen auch Nebenentgelte, wie Zählermiete, Grund– und Bereitstellungsentgelte<br />
enthalten seien. Eine aktuelle Untersuchung zeige<br />
auch, dass die Gesamtkosten für einen Singlehaushalt (60 m 3 Wasserverbrauch)<br />
in Klagenfurt um 14,4 % höher als in Innsbruck seien<br />
und jene für einen 4–Personenhaushalt (150 m 3 Wasserverbrauch)<br />
gleichauf wie in Innsbruck lägen, während die Mengentarife in Innsbruck<br />
um rd. 13 % über jenen von Klagenfurt gelegen seien.<br />
21.4 <strong>Der</strong> RH entgegnete, öffentliche Einrichtungen und Anlagen zur Wasserversorgung<br />
verlieren auch dadurch nicht ihre Qualität, Teil der kommunalen<br />
Leistungsverwaltung zu sein, dass sie von einem ausgegliederten<br />
Rechtsträger der Gemeinde betrieben werden. Für die Gestaltung<br />
der Benützungsentgelte durch eine selbstständige Unternehmung der<br />
Gemeinde sind daher jene Grundsätze anzuwenden, nach denen die<br />
Gemeinde selbst Benützungsgebühren gestalten muss. Diesen Grundsätzen<br />
hat die Gemeinde durch entsprechende Vorkehrungen im Gesellschaftsvertrag<br />
bzw. in der Satzung, aber auch mittels ihrer organisationsrechtlichen<br />
Einfl ussmöglichkeiten Rechnung zu tragen. Auch verfügt<br />
die Stadt Innsbruck im Aufsichtsrat über die Stimmenmehrheit.<br />
Zu der von der IKB angesprochenen seinerzeitigen Frage der Strompreisbestimmung<br />
verwies der RH auf die zwischenzeitlich — seit 1986<br />
— erfolgte Rechtsentwicklung und die aktuellen höchstgerichtlichen<br />
Erkenntnisse.<br />
<strong>Der</strong> RH vertrat daher weiterhin die Ansicht, dass das Äquivalenzprinzip<br />
bei der Festlegung der Wassertarife zu beachten ist und eine Subventionierung<br />
<strong>des</strong> defi zitären Bäderbereichs aus Überschüssen <strong>des</strong> Bereichs<br />
Wasser problematisch ist.<br />
Nach dem Äquivalenzprinzip könnten dabei durchaus Tarife festgelegt<br />
werden, die über die bloße Kostendeckung — bis zum Doppelten <strong>des</strong><br />
mutmaßlichen Jahreserfordernisses — hinausgehen, sofern ein „innerer<br />
Zusammenhang“ mit der Wasserversorgung besteht.<br />
Für den RH war jedoch kein sachlicher Grund ersichtlich, gerade den<br />
Innsbrucker Wasserbeziehern die Kosten für den defi zitären Bäderbetrieb<br />
aufzubürden.<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> RH darf nicht übersehen werden, dass die Höhe<br />
privatrechtlicher Entgelte in jenen Bereichen, in welchen dem Versorger<br />
— wie bei der Wasserversorgung — gleichsam eine Monopolstellung<br />
zukommt, die zulässige Grenze, Überschüsse zu erwirtschaften, um<br />
108 Kärnten 2009/9
Kalkulation der Tarife und Entgelte<br />
Versorgungssicherheit und Betriebsführung<br />
Wasserqualität<br />
Kärnten<br />
Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
damit Defi zite in anderen Bereichen abzudecken, durch diese marktbeherrschende<br />
Stellung beschränkt wird. Ein Ausnützen einer derartigen<br />
Monopolstellung ist jedenfalls nicht zulässig (OGH 10. September<br />
1991, 40b 538/91).<br />
<strong>Der</strong> RH ergänzte den von der IKB angestellten Vergleich und wies darauf<br />
hin, dass die Gesamtkosten für einen Singlehaushalt in Villach um<br />
19,1 % und jene für einen 4–Personenhaushalt um 21,1 % unter den<br />
entsprechenden Werten von Innsbruck lagen.<br />
Er wies auch darauf hin, dass die Stadt Villach trotz einer Wasserbezugsgebühr,<br />
die unter dem Durchschnittswert der Benchmarking–Studie<br />
lag, in der Lage war, ihre Wasserversorgung nachhaltig zu betreiben.<br />
Die Wasserentgelte in Innsbruck waren daher als vergleichsweise<br />
hoch anzusehen.<br />
22.1 (1) Gemäß Trinkwasserverordnung muss Trinkwasser geeignet sein,<br />
ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet<br />
zu werden.<br />
(2) In Villach wurde die Wasserqualität aus den Karstquellen rund um<br />
die Uhr erfasst. Zudem wurde das Quellwasser vorsorglich durch Ultraviolettstrahlung<br />
laufend entkeimt. Das andere zur laufenden Versorgung<br />
benötigte Grundwasser untersuchte das Wasserwerk wöchentlich<br />
im werkseigenen Labor.<br />
(3) In Klagenfurt kontrollierte der Magistrat die Wasserqualität. Dies<br />
betraf die gemäß Trinkwasserverordnung durchzuführenden Proben<br />
ebenso, wie die auf Veranlassung <strong>des</strong> Geschäftsbereichs Wasser darüber<br />
hinaus vorgesehenen Untersuchungen. Die Kosten für die Kontrollen<br />
waren infolge der Absenkung der Anzahl der Probenentnahmen stark<br />
rückläufi g. Im Bedarfsfall konnte das Grundwasser entkeimt werden.<br />
(4) In Innsbruck zog die IKB die zur Prüfung der Wasserqualität erforderlichen<br />
Proben; die Untersuchungen führte ein beauftragtes Institut<br />
durch. Die Kosten für die Untersuchungen lagen etwas unter jenen in<br />
Klagenfurt. Um die Wasserqualität der ausgeleiteten Quellen genauer<br />
zu beobachten, wurden oftmals in kurzen Abständen Untersuchungen<br />
durchgeführt.<br />
(5) Die nach der Trinkwasserverordnung vorgesehene Information über<br />
die Wasserqualität erfolgte in<br />
Kärnten 2009/9 109
Versorgungssicherheit und Betriebsführung<br />
Fremdüberwachung<br />
— Villach durch Anschlag der Messergebnisse auf der Amtstafel, über<br />
den Gebührbescheid und im Internet,<br />
— Klagenfurt anlässlich der Vorschreibung der Entgelte,<br />
— Innsbruck in einer periodischen Gemeindezeitschrift.<br />
22.2 <strong>Der</strong> RH stellte fest, dass alle drei Wasserversorger die Zielvorgaben bei<br />
den Wasseranalysen erreichten.<br />
Die in der Trinkwasserverordnung vorgesehene Information über die<br />
Wassergüte erfolgte durch die drei Wasserversorger unterschiedlich.<br />
22.3 Laut Stellungnahme der Stadt Villach betreibe ihr Wasserwerk eine<br />
begleitende Trinkwasserkontrolle, die weit über den gesetzlichen Erfordernissen<br />
liege.<br />
23.1 (1) Das Wasserrechtsgesetz sah ab der Novelle 1990 die Überprüfung<br />
der Wasserversorgungsanlage einschließlich der Schutzgebiete in hygienischer<br />
und technischer Hinsicht in Zeitabständen von höchstens fünf<br />
Jahren durch Sachverständige oder geeignete Anstalten und Unternehmen<br />
auf Kosten <strong>des</strong> Wasserberechtigten vor.<br />
Je nach der innerbetrieblichen Organisation und der Ausbildung der<br />
Bediensteten konnte die Fremdüberwachung im Einklang mit der<br />
ÖNORM durch eigenes Personal vorgenommen werden.<br />
(2) Seit Einführung der Fremdüberwachung führte das Wasserwerk Villach<br />
drei Überprüfungen, davon die letzte im Dezember 2005, durch.<br />
<strong>Der</strong> 58–seitige Prüfbericht enthielt Empfehlungen für erforderliche Verbesserungen<br />
unter Festlegung eines Umsetzungszeitraums.<br />
(3) Die STW AG legte erstmals im März 2006 einen <strong>Bericht</strong> über<br />
die Fremdüberwachung vor. Die Überprüfung führte der Leiter <strong>des</strong><br />
Geschäftsbereichs Wasser der STW AG in seiner Funktion als einer<br />
der beiden Geschäftsführer in einer Beteiligungsunternehmung der<br />
STW AG durch. Er hatte die Unternehmung mit der Fremdüberwachung<br />
beauftragt.<br />
<strong>Der</strong> dreiseitige Prüfbericht verwies im Wesentlichen auf vorhandene<br />
Konzepte und <strong>Bericht</strong>e sowie aufl iegende Pläne. Für die Überwachungstätigkeit<br />
zahlte die STW AG einen Betrag von 9.600 EUR.<br />
110 Kärnten 2009/9
Versorgungssicherheit und Betriebsführung<br />
Überwachung <strong>des</strong><br />
Wasserleitungsnetzes<br />
Kärnten<br />
Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
(4) Die IKB hatte erstmals eine Fremdüberwachung im Jahr 2004 durchgeführt.<br />
Zuletzt beauftragte sie im Februar 2007 eine Unternehmung,<br />
an der sie zu 40 % beteiligt war, mit der Fremdüberwachung. Die Auftragssumme<br />
lag etwas über dem in Klagenfurt bezahlten Betrag.<br />
<strong>Der</strong> 70 Seiten umfassende Prüfbericht vom Dezember 2007 enthielt eine<br />
ausführliche Bestandsaufnahme und Dokumentation, eine zusammenfassende<br />
Beurteilung sowie Verbesserungsmaßnahmen.<br />
23.2 <strong>Der</strong> RH stellte fest, dass die Fremdüberwachung in Villach durch den<br />
Einsatz der Mitarbeiter <strong>des</strong> Wasserwerks termingerecht, kostengünstig<br />
und zweckmäßig durchgeführt wurde. Die beiden Wasserversorger in<br />
Klagenfurt und Innsbruck setzten den gesetzlichen Auftrag hingegen<br />
nicht termingerecht um. Zuletzt beauftragten sie eine dem jeweiligen<br />
Konzern angehörende Unternehmung mit der Fremdüberwachung; dies<br />
verursachte zusätzliche Kosten.<br />
Die Fremdüberwachung bei der STW AG erachtete der RH wegen der<br />
Personenidentität von Auftraggeber und Auftragnehmer jedenfalls als<br />
unzureichend.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl der STW AG daher, umgehend eine ordnungsgemäße<br />
und zweckmäßige Fremdüberwachung der Klagenfurter Wasserversorgung<br />
zu veranlassen.<br />
23.3 Laut Stellungnahme der STW AG seien die Betriebsdaten im Zuge der<br />
EMAS– und ISO 14001–Zertifi zierung vom TÜV überprüft worden.<br />
Die nächste Fremdüberprüfung werde vergaberechtskonform beauftragt<br />
werden.<br />
24.1 Das prozentuelle Ausmaß der realen Wasserverluste sowie der Kontrollmaßnahmen<br />
stellte sich wie folgt dar:<br />
Kärnten 2009/9 111
Versorgungssicherheit und Betriebsführung<br />
Tabelle 18: Wasserverluste und Kontrollmaßnahmen<br />
Villach<br />
2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />
reale Wasserverluste bezogen auf die Jahreseinspeisung in<br />
das Verteilungssystem („Effi zienz <strong>des</strong> Leitungsnetzes“) 12,2 12,4 9,5 9,7 11,5<br />
Anteil <strong>des</strong> Verteilungssystems, der jährlich einer „aktiven<br />
Leckkontrolle“ unterzogen wurde 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0<br />
Klagenfurt<br />
reale Wasserverluste bezogen auf die Jahreseinspeisung in<br />
das Verteilungssystem („Effi zienz <strong>des</strong> Leitungsnetzes“) 11,7 11,9 13,4 17,3 10,0<br />
Anteil <strong>des</strong> Verteilungssystems, der jährlich einer „aktiven<br />
Leckkontrolle“ unterzogen wurde 14,1 41,0 47,6 50,0 57,0<br />
Innsbruck<br />
reale Wasserverluste bezogen auf die Jahreseinspeisung in<br />
das Verteilungssystem („Effi zienz <strong>des</strong> Leitungsnetzes“) 3,6 5,2 4,6 5,5 5,3<br />
Anteil <strong>des</strong> Verteilungssystems, der jährlich einer „aktiven<br />
Leckkontrolle“ unterzogen wurde 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0<br />
1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen<br />
(1) Als „aktive Leckkontrolle“ waren alle regelmäßigen, periodischen<br />
oder kontinuierlichen Maßnahmen zur Überwachung von Leitungen<br />
und deren Komponenten zu verstehen. Diese schlossen alle Methoden<br />
der Lecksuche, wie optische, akustische und elektronische Verfahren<br />
und/oder Überwachungen unter anderem durch Kontrolle von Zu– und<br />
Abfl ussmengen und <strong>des</strong> Wasserverbrauchs während der Nachtstunden<br />
ein.<br />
Alle drei Wasserversorger führten mit unterschiedlichen Methoden<br />
solche Kontrollen in ihren Wasserleitungssystemen durch, wobei sie<br />
die Durchfl ussmengen über ihre Fernwirkanlagen mit Vorgabewerten<br />
kontrollierten. Die STW AG führte zusätzlich abschnittsweise Kontrollen<br />
mit einem Messwagen durch.<br />
(2) Die Richtlinien <strong>des</strong> ÖVGW sahen einen Richtwert für den prozentuellen<br />
Wasserverlust von 12 % vor; er war jedoch nur für überschlägige<br />
Berechnungen anzuwenden. Nach Handbüchern der Wasserversorgungstechnik<br />
waren Wasserverluste von 1 % bis 5 % bei Neuanlagen<br />
und von 5 % bis 10 % bei Altanlagen tolerierbar. <strong>Der</strong> Referenzwert<br />
112 Kärnten 2009/9<br />
in %
Versorgungssicherheit und Betriebsführung<br />
Erneuerung <strong>des</strong> Wasserleitungsnetzes<br />
Kärnten<br />
Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
für Wasserverluste in Deutschland betrug 7,3 % und galt als niedrigster<br />
in Europa.<br />
Die Wasserverluste im Villacher Wasserleitungsnetz lagen 2004 und<br />
2005 über 12 %, 2006 bei 9,5 %.<br />
Die Wasserverluste in Klagenfurt lagen 2004 bis 2006 über 11 % bzw.<br />
13 %. Dies bedeutete 2006 einen Verlust von mehr als einer Million m 3<br />
Trinkwasser. Da der Strombedarf für die Förderung eines m 3 Wassers<br />
schätzungsweise 0,35 kWh betrug, fi elen zur Förderung <strong>des</strong> Wasserverlusts<br />
2006 somit Energiekosten von mehreren 10.000 EUR an.<br />
Die Wasserverluste in Innsbruck lagen 2006 mit 4,6 % weit unter dem<br />
Referenzwert von Deutschland. Dies führte die IKB auf die Wartungen<br />
und jährlichen „Schieberkontrollen“ zurück, die von einer privaten<br />
Unternehmung im gesamten Leitungsnetz durchgeführt wurden. Im<br />
Jahr 2006 waren die Kosten dafür etwa so hoch wie die Energiekosten<br />
für die Gewinnung verlorener Wassermengen in Klagenfurt.<br />
24.2 <strong>Der</strong> RH wies auf die unterschiedlichen Wasserverluste bei den drei Wasserversorgern<br />
hin, wobei die um bis zu zwei Drittel niedrigeren Werte<br />
in Innsbruck hervorzuheben waren.<br />
Im Hinblick auf die mit den Wasserverlusten verbundenen Kosten empfahl<br />
der RH den Wasserversorgern in Klagenfurt und Villach, die Leitungsnetze<br />
entsprechend zu warten und zu erneuern.<br />
24.3 Laut Stellungnahme der STW AG werde eine Analyse <strong>des</strong> gesamten<br />
Verrechnungsprozesses durchgeführt und sei die Einrichtung von Messzonen<br />
für die permanente, automatische Netzüberwachung eingeleitet<br />
worden.<br />
25.1 Internationale Vergleiche für die Wasserversorgung gingen von Erneuerungsraten<br />
von 1,5 % bis 2 % pro Jahr aus. Die Lebensdauer von<br />
Trinkwassernetzen wurde mit 100 Jahren angenommen, war jedoch<br />
von vielen Faktoren, wie dem Rohrmaterial, dem Leitungsdruck, der<br />
Einbettung in den Untergrund und der Belastung, abhängig.<br />
Die Erneuerung bzw. Sanierung der Haupt– und Versorgungsleitungen<br />
stellte sich wie folgt dar:<br />
Kärnten 2009/9 113
Versorgungssicherheit und Betriebsführung<br />
Tabelle 19: Erneuerung oder Sanierung der Haupt– und Versorgungsleitungen<br />
2004 2005 2006 2007 1) 2008 1)<br />
Beim Wasserwerk Villach lag die durchschnittliche Erneuerungsrate<br />
(Rehabilitationsrate) für 2004 bis 2006 weit unter dem internationalen<br />
Vergleichswert von 1,5 % bis 2 %. Im Vergleich der drei Städte wies<br />
Villach das älteste Leitungsnetz auf; auch bestand etwa ein Viertel <strong>des</strong><br />
Trinkwassernetzes aus schadensanfälligeren Kunststoffl eitungen.<br />
<strong>Der</strong> für den Zeitraum 2006 bis 2010 entwickelte mittelfristige Maßnahmenplan<br />
der Stadt Villach sah eine jährliche Erneuerungsrate von<br />
bis zu 2 % der Leitungsnetzlänge vor. Dies bedeutete ein Investitionserfordernis<br />
von weit mehr als einer Million EUR.<br />
(3) Die durchschnittliche Erneuerungsrate in Klagenfurt lag für 2004<br />
bis 2006 noch unter dem Wert von Villach. Allerdings wies Klagenfurt<br />
im Vergleich der drei Städte das jüngste Netz auf, wobei jedoch<br />
ein Viertel <strong>des</strong> Netzes aus schadensanfälligem Material bestand. Diese<br />
geringe Erneuerungsrate war vor allem durch die hohen Kosten für die<br />
Wiederinstandsetzung der Gemein<strong>des</strong>traßen beeinfl usst.<br />
(4) Das durchschnittliche Alter <strong>des</strong> Leitungsnetzes lag in Innsbruck<br />
mit 40 Jahren etwas über jenem in Klagenfurt. Die durchschnittliche<br />
Erneuerungsrate lag unter 1,5 %.<br />
25.2 <strong>Der</strong> RH empfahl der Stadt Villach, die Investitionen in die Erneuerung<br />
<strong>des</strong> Leitungsnetzes in den nächsten Jahren zu forcieren und diese nach<br />
dem mittelfristigen Maßnahmenplan auszurichten, wofür ein jährlicher<br />
Investitionsaufwand von etwas mehr als einer Million EUR erforderlich<br />
wäre.<br />
Die derzeit niedrige Erneuerungsrate in Klagenfurt bedeutete, dass<br />
die Trinkwasserleitungen über ihre technische Nutzungsdauer hinaus<br />
verwendet werden müssten. Daher empfahl der RH, im Bereich<br />
114 Kärnten 2009/9<br />
in %<br />
Villach 0,94 0,61 0,70 0,77 0,86<br />
Klagenfurt 0,57 0,55 0,64 0,67 0,50<br />
Innsbruck 1,08 0,86 0,96 1,10 1,21<br />
1) Daten lt. Angaben der überprüften Stellen
Versorgungssicherheit und Betriebsführung<br />
Straßeninstandsetzungen<br />
Kärnten<br />
Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
der STW AG die Maßnahmen zur Erneuerung <strong>des</strong> Leitungsnetzes zu<br />
verstärken.<br />
25.3 Laut Stellungnahme der Stadt Villach werde die Anregung <strong>des</strong> RH, den<br />
Rehabilitationsbedarf im Bereich ihres Wasserwerks auf den empfohlenen<br />
Wert von 1,5 % zu steigern, bereits im aktuellen Bauprogramm<br />
2009 budgetär berücksichtigt. Für eine zustandsorientierte Erneuerungsplanung<br />
werde das „Pipe Rehabilitations Managementprogramm“<br />
eingesetzt.<br />
Laut Stellungnahme der STW AG sei eine Erhöhung der Rehabilitationsrate<br />
auf das vom RH empfohlene Ausmaß trotz eingeleitetem Rationalisierungsprogramm<br />
ohne vom Eigentümer mitgetragene zusätzliche<br />
Preisanpassungen bzw. Strukturkosten–Entlastungen nicht erreichbar<br />
(Pensionsverpfl ichtungen). Investitionen ohne derartige Entlastungen<br />
würden die Werthaltigkeit <strong>des</strong> Vermögens gefährden.<br />
26.1 (1) In den drei überprüften Städten bestanden hinsichtlich der Kostenverrechnung<br />
für die von den städtischen Dienststellen durchgeführten<br />
Straßeninstandsetzungen nach Aufgrabungen unterschiedliche Vorgangsweisen.<br />
(2) Im Straßennetz von Villach wurden 2004 für Wasserleitungen Aufgrabungen<br />
von 9,4 km Länge vorgenommen, davon mehr als 6,5 km<br />
gemeinsam mit der Straßenerrichtung; im Jahr 2005 wurden 4,2 km<br />
Leitungsrohre verlegt.<br />
Die Kosten für die Instandsetzung der Straßenoberfl äche nach solchen<br />
Aufgrabungen verrechnete die Stadt Villach ihrem Wasserwerk in<br />
Anlehnung an die lan<strong>des</strong>gesetzlichen Bestimmungen über die Benützungsabgabe<br />
von Gemeindegrund.<br />
Mit der Begründung, dass die Generalsanierung der Gemein<strong>des</strong>traßen<br />
durch die Verlegungen von Wasserleitungen um zumin<strong>des</strong>t fünf Jahre<br />
früher, nämlich alle 15 statt alle 20 Jahre, heransteht, verrechnete die<br />
Stadt Villach ihrem Wasserwerk beginnend mit dem Jahr 2005 zusätzlich<br />
auch die damit verbundenen Kosten.<br />
<strong>Der</strong> dem Wasserwerk für die früher fällige Generalsanierung der<br />
Gemein<strong>des</strong>traßen vorgeschriebene Beitrag wurde aus Vereinfachungsgründen<br />
mit 5 % von <strong>des</strong>sen Umsatz bemessen und belief sich auf<br />
knapp 200.000 EUR jährlich.<br />
Kärnten 2009/9 115
Versorgungssicherheit und Betriebsführung<br />
(3) In Klagenfurt wurden die Gemein<strong>des</strong>traßen aufgrund der Grabungs–<br />
und Instandsetzungsrichtlinien nach Aufgrabungen vorerst<br />
provisorisch und später endgültig instandgesetzt. Die Instandsetzungen<br />
erfolgten auf Kosten <strong>des</strong> Bauwerbers. In den Jahren 2005 und 2006<br />
wandte der Geschäftsbereich Wasser der STW AG 306.000 EUR bzw.<br />
383.000 EUR für solche Straßeninstandsetzungen auf.<br />
Bei der endgültigen Instandsetzung von Lan<strong>des</strong>straßen konnten, anders<br />
als bei Gemein<strong>des</strong>traßen, errichtete Provisorien teilweise bestehen bleiben,<br />
weil für Lan<strong>des</strong>straßen andere Richtlinien, nämlich die Richtlinien<br />
für Straßen– und Verkehrswegebau, galten. Bei Anwendung dieser<br />
Richtlinien auf die Instandsetzung von Gemein<strong>des</strong>traßen wäre bei<br />
der STW AG 2005 und 2006 nur rund der halbe Aufwand für Instandsetzungen<br />
angefallen.<br />
Da die Gemein<strong>des</strong>traßen erst bis zu elf Jahre nach der provisorischen<br />
Instandsetzung wieder endgültig saniert wurden, hatte die STW AG<br />
überdies die Baupreissteigerungen zu tragen.<br />
(4) Die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck verrechnete der IKB für die Straßeninstandsetzungen<br />
nach Aufgrabungen für Leitungsverlegungen nur<br />
jene Kosten, die auch dem Magistrat bei Tiefbauarbeiten entstanden.<br />
26.2 <strong>Der</strong> RH wies die Stadt Villach darauf hin, dass der Kostenbeitrag für<br />
die früher fällige Generalsanierung der Gemein<strong>des</strong>traßen nicht vom<br />
Ausmaß der durch Leitungslegungen <strong>des</strong> Wasserwerks verursachten<br />
Aufwendungen angesehen werden konnte. Da der Kostenbeitrag pauschal<br />
vom Umsatz <strong>des</strong> Wasserwerks berechnet wurde, war er nicht als<br />
Kostenbeitrag für die Straßensanierung, sondern als Steuer zu betrachten.<br />
Auf Basis der in den Vorjahren jeweils vorgenommenen Aufgrabungen<br />
und unter Berücksichtigung der gemeinsam mit der Straßenerrichtung<br />
durchgeführten Verrohrungen wäre für 2005 lediglich ein Sanierungsbeitrag<br />
von 10.500 EUR und für 2006 von knapp 15.000 EUR angefallen.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl dem Wasserwerk Villach, die Aufgrabungen für<br />
Instandsetzungen bzw. Verlegungen der Wasserleitungen möglichst<br />
parallel zu Straßeninstandsetzungen vorzunehmen, um den zusätzlichen<br />
Sanierungsbeitrag gering zu halten.<br />
<strong>Der</strong> Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt empfahl der RH, die Grabungs– und<br />
Instandsetzungsrichtlinien zu überarbeiten, um doppelten Aufwand<br />
für provisorische und endgültige Straßeninstandsetzungen nach Auf-<br />
116 Kärnten 2009/9
Versorgungssicherheit und Betriebsführung<br />
Sonstige Feststellungen(Karawankenquellen;Wasserverband<br />
Klagenfurt<br />
– St. Veit an der<br />
Glan)<br />
Kärnten<br />
Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
grabungen für Wasserleitungen zu vermeiden, bzw. die Richtlinie für<br />
Straßen– und Verkehrswegebau inhaltlich zu übernehmen.<br />
<strong>Der</strong> STW AG empfahl der RH, mit dem Magistrat der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />
Klagenfurt über eine Reduzierung der Ausgaben für Straßeninstandsetzungen<br />
nach dem Leitungsbau zu verhandeln.<br />
26.3 Laut Stellungnahme der Stadt Villach käme es neben den jährlichen<br />
Leitungserneuerungen und –erweiterungen in der Größenordnung von<br />
rd. 3.500 lfm auch zu zahlreichen „punktuellen“ Aufgrabungen bei<br />
erforderlichen Reparaturen und Rohrgebrechen (rd. 60 pro Jahr) sowie<br />
bei Neuerrichtung oder Auswechslung von Hausanschlüssen (im Mittel<br />
rd. 270 pro Jahr). Diese hätten ebenso zu einer „Qualitätsminderung“<br />
im betroffenen Straßenkörper geführt. Die Berechnung sei lediglich<br />
aus Vereinfachungsgründen an den Umsatz gekoppelt.<br />
Laut Stellungnahme der STW AG seien zur erforderlichen Anpassung<br />
der Klagenfurter Grabungsrichtlinie an die österreichweit im Einsatz<br />
befi ndliche Richtlinie für Verkehr und Straße bereits Gespräche mit<br />
dem Magistrat Klagenfurt geführt worden. Auch sei bereits eine Stellungnahme<br />
an den Magistratsdirektor abgegeben worden. Gleichzeitig<br />
bestehe eine Zielvorgabe im Restrukturierungsprojekt, den Instandhaltungsaufwand<br />
schlanker zu gestalten.<br />
27.1 (1) Das immaterielle Anlagevermögen der STW AG betraf auch Investitionen<br />
in die Karawankenquellen, die im Jahr 2000 in die STW AG<br />
eingebracht wurden. Die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt blieb im Besitz<br />
der Quellen und übertrug ein unbefristetes Fruchtgenussrecht an die<br />
STW AG. Im Zuge der Prüfung <strong>des</strong> Jahresabschlusses 2006 stellten die<br />
Wirtschaftsprüfer fest, dass die Werthaltigkeit der nicht genutzten Quellen<br />
abhängig von der Entwicklung eines konzeptionellen Ansatzes für<br />
eine zukünftige Nutzung war. Anderenfalls bestand der Bedarf einer<br />
außerplanmäßigen Abschreibung dieses Bilanzansatzes in Höhe von<br />
rd. 2 Mill. EUR.<br />
Das von der STW AG im Dezember 2007 erstellte Nutzungskonzept<br />
für die Karawankenquellen sah ein notwendiges Investitionsvolumen<br />
von 23,3 Mill. EUR vor. Als Wasserbezieher sollten Gemeinden im südlichen<br />
Kärnten akquiriert werden.<br />
Um die Wertdeckung der notwendigen Investitionen sowie <strong>des</strong> Fruchtgenussrechts<br />
sicherzustellen, bestand die Überlegung, den Preis je m 3<br />
Wasser mit 2,50 EUR anzusetzen. Im Jahr 2006 betrug der Wassertarif<br />
der STW AG 1,16 EUR je m 3 . <strong>Der</strong> in Aussicht genommene Preisan-<br />
Kärnten 2009/9 117
Sonstige Feststellungen<br />
stieg von mehr als 100 % wurde mit der ständigen Verknappung <strong>des</strong><br />
Guts Wasser und der damit steigenden Nachfrage begründet.<br />
(2) Die STW AG und die Stadtgemeinde St. Veit an der Glan waren Mitglieder<br />
<strong>des</strong> Wasserverbands Klagenfurt – St. Veit an der Glan. Zweck<br />
<strong>des</strong> Verbands war unter anderem die Versorgung der Mitglieder oder<br />
Dritter mit Trink–, Nutz– und Löschwasser. Im Rahmen der Prüfung<br />
<strong>des</strong> Jahresabschlusses 2006 wiesen die Wirtschaftsprüfer auch darauf<br />
hin, dass ein konzeptioneller Ansatz für eine wirtschaftlich sinnvolle<br />
Nutzung darin bestand, diese „Wasserschiene Nord“ für die Versorgung<br />
von Umlandgemeinden einzusetzen. Sollte die Nachfrage durch<br />
die Umlandgemeinden nach Fertigstellung dieser Wasserschiene im<br />
Jahr 2007 nicht gegeben sein, wäre bei Fehlen alternativer Nutzungsmöglichkeiten<br />
ein erheblicher außerordentlicher Abschreibungsbedarf<br />
gegeben.<br />
(3) Die STW AG hob einen Teil <strong>des</strong> Wassertarifs (19 %) für den Grundwasserschutz<br />
ein und führte ihn einer Rücklage zu, um damit auch<br />
Grundstücke in Wasserschutzgebieten zu erwerben. <strong>Der</strong> Aufsichtsrat<br />
erklärte in seiner Sitzung im Dezember 2006, zukünftig eher Nutzungsvereinbarungen<br />
mit den Eigentümern der in Schutzgebieten gelegenen<br />
Grundstücke abschließen zu wollen, weil die Rücklage (3,70 Mill. EUR)<br />
zur Abdeckung der Abgänge beim Wasserverband Klagenfurt – St. Veit<br />
an der Glan benötigt werden würde.<br />
In seinem <strong>Bericht</strong> über die Wasserversorgung der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />
Klagenfurt über die Jahre 1984 bis 1987 hatte der RH festgestellt, dass<br />
die Rücklage auch für Investitionen verwendet worden war, die in keinem<br />
Zusammenhang mit dem Schutz <strong>des</strong> Grundwassers standen. Sie<br />
wurde vielmehr für die Erweiterung der Wasserversorgung durch die<br />
Erschließung von neuen Quellen — und damit der Eröffnung zusätzlicher<br />
Wasserförderungsmöglichkeiten — als für den Schutz der bestehenden<br />
Grundwasserreserven verwendet.<br />
27.2 <strong>Der</strong> RH sah in dem vom Wirtschaftsprüfer aufgezeigten drohenden<br />
Abwertungsbedarf betreffend die Karawankenquellen und den Wasserverband<br />
Klagenfurt – St. Veit an der Glan eine weitere massive Gefährdung<br />
der Vermögens– und Ertragslage. Aus diesem Grund empfahl er,<br />
die bereits konzeptionell aufgezeigten alternativen Verwertungsmöglichkeiten<br />
rasch umzusetzen.<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> RH darf die STW AG Kosten für den Wasserverband<br />
und die Karawankenquellen, deren Nutzung für Umlandgemeinden<br />
bzw. Gemeinden im südlichen Kärnten anfallen, keinesfalls den<br />
derzeitigen Wasserbeziehern anlasten. <strong>Der</strong> RH konnte daher die Inten-<br />
118 Kärnten 2009/9
Sonstige Feststellungen<br />
Sonstige Feststellungen<br />
zu<br />
den überprüften<br />
Wasserversorgern<br />
Kärnten<br />
Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
tion, den Wassertarif im Falle der Nutzung der Karawankenquellen zu<br />
verdoppeln, nicht nachvollziehen.<br />
Weiters wies der RH auf seine die Jahre 1984 bis 1987 betreffenden<br />
Feststellungen hin und empfahl, die Wasserschutzrücklage ausschließlich<br />
für den ursprünglich beantragten Zweck <strong>des</strong> Wasserschutzes zu<br />
verwenden.<br />
27.3 Laut Stellungnahme der STW AG sei aufgrund fehlender Vermarktungspotenziale<br />
das Wasserbezugsrecht an den Karawankenquellen und<br />
der damit verbundene Prospektionsaufwand anlässlich <strong>des</strong> Jahresabschlusses<br />
2008 wertberichtigt worden.<br />
Zum Wasserverband Klagenfurt – St. Veit an der Glan teilte die STW AG<br />
mit, dass das angestrebte zusätzliche Verkaufspotenzial — bedingt durch<br />
die von den Klagenfurter Umlandgemeinden bislang getätigten Investitionen<br />
in kommunale Wassergewinnungsanlagen — trotz verstärkter<br />
Vertriebsaktivitäten nicht hätte gehoben werden können. Daher sei im<br />
Rahmen der Werthaltigkeitsüberprüfung ihres Anlagevermögens zum<br />
Jahresabschluss 2008 das Wasserbezugsrecht aus dem Wasserverband<br />
Klagenfurt – St. Veit an der Glan entsprechend wertberichtigt worden.<br />
Grundsätzlich werde jedoch der Wasserbezug aus dem Wasserverband<br />
als Risikoabdeckung für den Ausfall auch nur einer Gewinnungsanlage<br />
in Klagenfurt benötigt.<br />
Zur Verwendung der Wasserschutzrücklage wies die STW AG in ihrer<br />
Stellungnahme darauf hin, dass diese einerseits für laufende Maßnahmen<br />
und andererseits für den Ankauf von in den Schutzgebieten liegenden<br />
Grundstücken verwendet worden sei. Auch stelle die Verpfl ichtung<br />
der STW AG, dem Wasserverband die Betriebs– und Strukturkosten<br />
zu ersetzen — diese betraf die Errichtung der zusätzlichen Wasserversorgungsanlage<br />
im Krappfeld und der Transportleitung nach Klagenfurt<br />
—, eine widmungsgemäße Verwendung der Wasserschutzrücklage<br />
dar. Nur dadurch sei eine Redundanz (N–1–Ausfall) bei einem Totalausfall<br />
auch nur einer der drei großen Wassergewinnungsanlagen in<br />
Klagenfurt möglich.<br />
28 (1) Zur Zeit der Überprüfung an Ort und Stelle war die Auslagerung<br />
<strong>des</strong> gesamten Betriebs <strong>des</strong> Klagenfurter Wasserversorgungsnetzes an<br />
einen externen Dienstleister ausgeschrieben.<br />
Ziel dieser Ausschreibung war der Abschluss einer zehnjährigen Rahmenvereinbarung<br />
zum effi zienteren und kostengünstigeren Betrieb <strong>des</strong><br />
Kärnten 2009/9 119
Sonstige Feststellungen<br />
Klagenfurter Wasserversorgungsnetzes, wobei der Auftragnehmer das<br />
Personal und die Materialwirtschaft der STW AG heranziehen sollte.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl der STW AG, bei einer Ausgliederung mit größtmöglicher<br />
Sorgfalt vorzugehen, um einer möglichen Qualitätsverschlechterung<br />
sowohl der Netzsubstanz als auch der Wasserversorgung sowie<br />
einem eventuellen Know–how–Verlust bei der STW AG entgegenzuwirken.<br />
Laut Stellungnahme der STW AG sei die Ausschreibung betreffend die<br />
Betriebsführung <strong>des</strong> Klagenfurter Wassernetzes nach Rücksprache mit<br />
dem Eigentümer sistiert worden.<br />
(2) Hinsichtlich <strong>des</strong> Anteils der Abnehmer mit Einzugsermächtigung<br />
bei Bezahlung der Wassergebühren sah der RH bei allen drei Wasserversorgern<br />
noch ungenutztes Potenzial.<br />
(3) Die Stadt Villach besorgte das Klagswesen selbst. Demgegenüber<br />
war die Eintreibung von Forderungen nach der letzten Zahlungsaufforderung<br />
bei der STW AG und der IKB ausgelagert. Dabei übernahm<br />
ein Verein bzw. eine Kanzlei unentgeltlich die Eintreibung. <strong>Der</strong> RH<br />
erachtete die unentgeltliche Eintreibung durch einen Verein bzw. eine<br />
Kanzlei als effektiv und kostengünstig.<br />
Die Stadt Villach teilte mit, dass die Exekutionen für das Wasserwerk<br />
nunmehr laufend eingebracht würden, wobei nicht — wie in Klagenfurt<br />
und Innsbruck — die Rechtskraft einer Mahnklage abgewartet<br />
werden müsse.<br />
Weiters ergäbe sich jedoch für die Bürger der Städte Klagenfurt und<br />
Innsbruck, denen die Anwaltskosten im Einbringungswege selbstverständlich<br />
überwälzt werden, eine weit höhere fi nanzielle Belastung im<br />
Vergleich zu Villach.<br />
Laut Mitteilung der STW AG sei die mit der Eintreibung offener Forderungen<br />
befasste Rechtsanwaltskanzlei auf erfolgsabhängiger Basis<br />
beauftragt worden.<br />
(4) Weitere Feststellungen betrafen<br />
— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>des</strong> Wasserwerks der Stadt<br />
Villach sowie der STW AG sowie<br />
— die in Form von Stundungen und Ratenzahlungen gewährten Zahlungserleichterungen<br />
bei der STW AG.<br />
120 Kärnten 2009/9
Getroffene<br />
Maßnahme<br />
Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen<br />
Alle drei überprüften<br />
Wasserversorger<br />
Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />
Klagenfurt/Stadtwerke<br />
Klagenfurt Aktiengesellschaft<br />
sowie<br />
Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />
Innsbruck/InnsbruckerKommunalbetriebeAktiengesellschaft<br />
Stadt Villach sowie<br />
Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />
Klagenfurt/Stadtwerke<br />
Klagenfurt Aktiengesellschaft<br />
Kärnten<br />
Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
29 In der Stadt Villach konnte eine seit 29 Jahren bestehende offene Forderung<br />
über rd. 55.000 EUR geklärt werden; die Restforderung von rd.<br />
11.000 EUR wurde noch im Rahmen der Gebarungsüberprüfung beglichen.<br />
30 Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen hervor:<br />
(1) Die drei Wasserversorger sollten weiterhin am Projekt Benchmarking<br />
teilnehmen, um daraus weitere Erkenntnisse über die Entwicklung<br />
ihrer Betriebe seit 2004 nutzen zu können. (TZ 2)<br />
(2) Die Ursachen für den Verwaltungsaufwand der Wasserversorger<br />
wären zu evaluieren. (TZ 16)<br />
(3) Auf eine Kostendeckung nach dem Äquivalenzprinzip wäre zu<br />
achten. Aus einem Vergleich der Kostenstrukturen wären Einsparungsmöglichkeiten<br />
zu analysieren und zu nutzen. (TZ 21)<br />
(4) Es wären verbindliche längerfristige Zielvorgaben vom jeweiligen<br />
Aufsichtsrat als Interessenvertreter <strong>des</strong> Eigentümers festzulegen<br />
und regelmäßig zu evaluieren. (TZ 6)<br />
(5) Die Versorgung mit Wasser wäre entsprechend der im Rahmen<br />
der Daseinsvorsorge gegebenen Verpfl ichtung sicherzustellen.<br />
(TZ 3)<br />
(6) In beiden Aktiengesellschaften wären einmal jährlich Istkostenrechnungen<br />
anzustellen und deren Ergebnisse zu analysieren.<br />
(TZ 19)<br />
(7) Im Hinblick auf die mit den Wasserverlusten verbundenen Kosten<br />
wären die Leitungsnetze entsprechend zu warten und zu erneuern.<br />
(TZ 24)<br />
Kärnten 2009/9 121
Schlussbemerkungen/<br />
Schlussempfehlungen<br />
Stadt Villach<br />
Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />
Klagenfurt/Stadtwerke<br />
Klagenfurt Aktiengesellschaft<br />
(8) Zielvorgaben wären nicht nur festzulegen, sondern auch zu evaluieren<br />
und hierfür verstärkt Kennwerte bzw. Vergleiche heranzuziehen.<br />
(TZ 6)<br />
(9) Die Stadt sollte die Möglichkeit von Vorauszahlungen und Sicherstellungen<br />
nutzen, um hohe Außenstände und Zinsen sowie das Risiko<br />
von langwierigen Eintreibungsverfahren zu vermeiden. (TZ 8)<br />
(10) Das Mahnwesen wäre neu zu organisieren, um auftretende<br />
Außenstände rascher einzubringen. (TZ 9)<br />
(11) Die Investitionen in die Erneuerung <strong>des</strong> Leitungsnetzes wären<br />
zu forcieren und nach dem mittelfristigen Maßnahmenplan auszurichten.<br />
(TZ 25)<br />
(12) Um den zusätzlichen Sanierungsbeitrag gering zu halten, sollten<br />
Wasserleitungen im Straßennetz parallel zu Straßeninstandsetzungen<br />
verlegt werden. (TZ 26)<br />
(13) Es wäre auf die Durchsetzung und Einhaltung der wasserrechtlichen<br />
Vorschreibungen in den Grundwasserschutz– bzw. –schongebieten<br />
hinzuwirken. (TZ 5)<br />
(14) Die Stadtwerke Klagenfurt Aktiengesellschaft sollte das<br />
Anschlussrecht bzw. die Versorgungspfl icht grundsätzlich anerkennen.<br />
(TZ 3)<br />
(15) <strong>Der</strong> Versorgungsbereich wäre entsprechend dem Gemeindewasserversorgungsgesetz<br />
1997 – K–GWVG durch Verordnung <strong>des</strong><br />
Gemeinderats festzulegen. (TZ 3)<br />
(16) Einem weiteren Absinken der Eigenkapitalquote wäre entgegenzuwirken.<br />
(TZ 11)<br />
(17) Im Hinblick auf die — verglichen mit den beiden anderen Wasserversorgern<br />
— im Bereich der Stadtwerke Klagenfurt Aktiengesellschaft<br />
deutlich höhere Anzahl der Mitarbeiter je 100 km Leitungsnetz<br />
wäre vom Einsatz zusätzlicher Leiharbeiter möglichst abzusehen.<br />
(TZ 15)<br />
(18) Eine ordnungsgemäße und zweckmäßige Fremdüberwachung<br />
der Klagenfurter Wasserversorgung wäre umgehend zu veranlassen.<br />
(TZ 23)<br />
122 Kärnten 2009/9
Schlussbemerkungen/<br />
Schlussempfehlungen<br />
Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />
Innsbruck/InnsbruckerKommunalbetriebeAktiengesellschaft<br />
Kärnten<br />
Wasserversorgung Villach,<br />
Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck<br />
(19) Die Maßnahmen der Stadtwerke Klagenfurt Aktiengesellschaft<br />
zur Erneuerung <strong>des</strong> Leitungsnetzes wären zu verstärken. (TZ 25)<br />
(20) Die Stadtwerke Klagenfurt Aktiengesellschaft sollte mit dem<br />
Magistrat Klagenfurt über eine Reduzierung der Ausgaben für Straßeninstandsetzungen<br />
nach dem Leitungsbau verhandeln. (TZ 26)<br />
(21) Die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Klagenfurt sollte ihre Grabungs– und<br />
Instandsetzungsrichtlinien überarbeiten bzw. diesbezüglich die<br />
Richtlinie für Straßen– und Verkehrswegebau inhaltlich übernehmen.<br />
(TZ 26)<br />
(22) Die bereits konzeptionell aufgezeigten alternativen Verwertungsmöglichkeiten<br />
betreffend die Karawankenquellen sowie den<br />
Wasserverband Klagenfurt – St. Veit an der Glan (z.B. Versorgung<br />
von weiteren Gemeinden) wären rasch umzusetzen. (TZ 27)<br />
(23) Die Wasserschutzrücklage sollte ausschließlich für den ursprünglich<br />
beantragten Zweck <strong>des</strong> Wasserschutzes verwendet werden.<br />
(TZ 27)<br />
(24) Die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Innsbruck sollte darauf hinwirken, dass<br />
bei der Tarifgestaltung der Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft<br />
das Äquivalenzprinzip eingehalten wird. (TZ 21)<br />
Kärnten 2009/9 123
124 Kärnten 2009/9
ANHANG<br />
Entscheidungsträger<br />
(Aufsichtsratsvorsitzende und<br />
deren Stellvertreter<br />
sowie Vorstandsmitglieder)<br />
der überprüften Unternehmungen<br />
Anmerkung:<br />
im Amt befi ndliche Entscheidungsträger in Gründruck<br />
Kärnten<br />
ANHANG<br />
Entscheidungsträger<br />
Kärnten 2009/9 125
126<br />
Kärnten 2009/9
Aufsichtsrat<br />
Vorsitzender<br />
Stellvertreter <strong>des</strong><br />
Vorsitzenden<br />
Vorstand<br />
Stadtwerke Klagenfurt Aktiengesellschaft<br />
Karl NEDWED<br />
(24. August 2000 bis 5. Juli 2007)<br />
Dr. Josef TAUS<br />
(5. Juli 2007 bis 28. April 2009)<br />
Mag. Dietmar THULLER<br />
(seit 28. April 2009)<br />
Dr. Anton MIKOSCH<br />
(24. August bis 5. Juli 2007)<br />
Dr. Kurt COWLING<br />
(seit 5. Juli 2007)<br />
Dkfm. Rudolf PECK<br />
(14. September 2000 bis 1. Juli 2005)<br />
Ing. Mag. Wilhelm J. LAUER<br />
(13. September 2003 bis 1. Juli 2005)<br />
MMag. Dr. Michael JUNGHANS<br />
(1. Juli 2005 bis 30. September 2009)<br />
Dipl.–Ing. Romed KARRE<br />
(seit 1. Juli 2005)<br />
Kärnten<br />
ANHANG<br />
Entscheidungsträger<br />
Kärnten 2009/9 127
128<br />
Kärnten 2009/9
Aufsichtsrat<br />
Vorsitzender<br />
Stellvertreter <strong>des</strong><br />
Vorsitzenden<br />
Vorstand<br />
Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft<br />
Univ.–Prof. Dr. Manfried GANTNER<br />
(seit 16. Oktober 2003)<br />
Dipl.–Ing. Dr. Herbert HÖNLINGER<br />
(6. Dezember 2002 bis 30. September 2004)<br />
Dr. Bruno WALLNÖFER<br />
(seit 1. Oktober 2004)<br />
Dipl.–Ing. Alfred FRAIDL<br />
(1. Jänner 2003 bis 31. Jänner 2006)<br />
Dipl.–Ing. Harald SCHNEIDER<br />
(seit 1. Jänner 1996)<br />
Dr. Elmar SCHMID<br />
(seit 1. Oktober 2003)<br />
Dipl.–Ing. Franz HAIRER<br />
(seit 1. Februar 2006)<br />
Kärnten<br />
ANHANG<br />
Entscheidungsträger<br />
Kärnten 2009/9 129
130 Kärnten 2009/9
Wien, im Dezember 2009<br />
<strong>Der</strong> Präsident:<br />
Dr. Josef Moser<br />
Kärnten<br />
Kärnten 2009/9 131
132 Kärnten 2009/9
Bisher erschienen:<br />
Reihe Kärnten 2009/1<br />
Reihe Kärnten 2009/2<br />
Reihe Kärnten 2009/3<br />
Reihe Kärnten 2009/4<br />
Reihe Kärnten 2009/5<br />
Reihe Kärnten 2009/6<br />
Reihe Kärnten 2009/7<br />
Reihe Kärnten 2009/8<br />
<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />
– Nachfrageverfahren 2006/2007<br />
– EU–Finanzbericht 2008<br />
– Aufgabenerfüllung und Organisation der Forstdienste<br />
in den Ländern<br />
<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />
– Effi zienz und Qualität <strong>des</strong> Berufsschulwesens<br />
– build! Gründerzentrum Kärnten GmbH<br />
<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />
– Klimarelevante Maßnahmen bei der Wohnbausanierung<br />
auf Ebene der Länder<br />
– Klagenfurt: Maßnahmen der Verwaltungsreform;<br />
Follow–up–Überprüfung<br />
<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />
– Klagenfurt: Maßnahmen der Verwaltungsreform;<br />
Follow–up–Überprüfung<br />
<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />
– Haushaltsstruktur der Länder (ohne Wien)<br />
– Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften<br />
mit Schwerpunkt Land Kärnten<br />
– Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften<br />
mit Schwerpunkt Stadt Villach<br />
<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />
– Villach: Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften mit<br />
Schwerpunkt Stadt Villach<br />
<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />
– Reformen der Beamtenpensionssysteme <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der<br />
Länder<br />
<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />
– Klimarelevante Maßnahmen der Länder im Bereich Energie