13.12.2012 Aufrufe

Schlussbericht über das Projekt: "Wettbewerbsrechtliche ... - vzbv

Schlussbericht über das Projekt: "Wettbewerbsrechtliche ... - vzbv

Schlussbericht über das Projekt: "Wettbewerbsrechtliche ... - vzbv

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wettberbsrechtliche Kontrolle von grenz<strong>über</strong>schreitenden 8<br />

Marketingmaßnahmen <strong>vzbv</strong> 2001<br />

III. Telefaxwerbung<br />

• 9 Klagen wurden mangels Deckungszusage der<br />

Rechtsschutzversicherungen nicht bei Gericht eingereicht.<br />

Als ablehnende Versicherungen wurden jeweils zweimal<br />

D. A. S. und Advocard genannt.<br />

• Bei 8 Klagen steht eine Entscheidung noch aus, wobei in<br />

einem Fall auf Zustellungsschwierigkeiten in Belgien<br />

hingewiesen wurde und in einem anderen die<br />

Grundsatzentscheidung vor dem EuGH abgewartet wird s.<br />

Bemerkung unten.<br />

• 8 Klagen wurden aus anderen Gründen nicht eingereicht,<br />

wobei in zwei Fällen <strong>das</strong> Kostenrisiko als zu hoch<br />

bewertet wurde.<br />

• 2 Klagen gegen Firmen mit Sitz in Deutschland waren<br />

erfolgreich.<br />

• 1 Vergleich wurde geschlossen.<br />

• 1 Klage war nicht zustellbar.<br />

• 1 Klage wird noch eingereicht werden.<br />

• 2 Klagen wurde mangels Kenntnis der Adresse bzw. der<br />

deutschen Adresse der Firma nicht eingereicht.<br />

• Zwei Kanzleien wiesen auf eine nach dem <strong>Projekt</strong>zeitraum<br />

zu erwartende Grundsatzentscheidung des EuGH in der<br />

Sache C-96/00 hin. Dabei geht es um die Klärung der<br />

internationalen Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz<br />

des Empfängers von Gewinnspielwerbung. Im einzelnen,<br />

ob § 5 j des österreichischen Konsumentenschutz-<br />

gesetzes (vergleichbar mit § 661 a BGB), dem<br />

Verbraucher einen vertraglichen Anspruch nach Art. 13<br />

Nr. 3 oder Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ oder einen Anspruch aus<br />

unerlaubter Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ gibt.<br />

Im <strong>Projekt</strong>zeitraum haben die Verbraucherbeschwerden <strong>über</strong> unerwünschte<br />

Telefaxwerbung erheblich zugenommen. Unerwünschte Telefaxwerbung ist nach<br />

ständiger Rechtsprechung gegen<strong>über</strong> Privatpersonen ohne deren Einverständnis<br />

grundsätzlich wettbewerbswidrig.<br />

Die Verfolgung derartiger Wettbewerbsverstöße stellt sich in der Praxis als schwierig<br />

dar, da auf den Telefaxen grundsätzlich keine Absender-Faxkennung angegeben ist

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!