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Schlussbericht über das Projekt: "Wettbewerbsrechtliche ... - vzbv

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Wettberbsrechtliche Kontrolle von grenz<strong>über</strong>schreitenden 6<br />

Marketingmaßnahmen <strong>vzbv</strong> 2001<br />

So entsteht die juristisch paradoxe Situation, <strong>das</strong>s nach dem EuGVÜ<br />

deutsche Gericht zwar international zuständig sind, die örtliche<br />

Zuständigkeit nach der ZPO aber im Ausland liegt.<br />

Nach einer älteren Entscheidung des LG Konstanz (Urteil vom<br />

24.08.1992, NJW RR 1993, S. 638) soll in solchen Fällen die örtliche<br />

Zuständigkeit des Gerichtes am Wohnort des Klägers liegen.<br />

Des Weiteren wurden in der <strong>Projekt</strong>gruppe die konkreten<br />

Vollstreckungsmöglichkeiten in den beiden Ländern, in denen die meisten<br />

ausländischen Firmen ihren Sitz haben, den Niederlanden und Österreich,<br />

analysiert. Weiterhin wurde die Verpflichtung zur Kosten<strong>über</strong>nahme durch<br />

Rechtsschutzversicherer nach alten und neuen ARB (Allgemeine<br />

Rechtsschutzbedingungen) geprüft und die vorliegenden Stellungnahmen<br />

der Rechtsschutzversicherer zu ihrer Eintrittspflicht bei Ansprüchen aus<br />

§ 661a BGB tabellarisch dargestellt.<br />

Im Anschluss hieran hat die <strong>Projekt</strong>gruppe einen gemeinsamen<br />

Beratungsstandpunkt zur Frage der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus<br />

§ 661a BGB gegen<strong>über</strong> Firmen mit Sitz im In- und Ausland erarbeitet und<br />

diese allen Verbraucherzentralen <strong>über</strong>mittelt.<br />

Schließlich hat die <strong>Projekt</strong>gruppe Strategien für die Unterstützung von<br />

Individualverfahren entwickelt. In diesem Zusammenhang wurde unter<br />

anderem die Notwendigkeit der Bündelung von Erfahrungen der<br />

Verbraucher bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche<br />

formuliert, um mittelfristig eine Aussage dar<strong>über</strong> treffen zu können, ob mit<br />

der Vorschrift <strong>das</strong> gesetzgeberische Ziel - nämlich die Praxis der<br />

Gewinnspielwerbung zu unterbinden - <strong>über</strong>haupt erreicht werden kann. Es<br />

wurde daher beim VSV bzw. <strong>vzbv</strong> eine Liste <strong>über</strong> geplante Verfahren im<br />

Zusammenhang mit der neuen Vorschrift geführt, deren Ergebnisse unter<br />

Punkt 3 dargestellt sind. In der Liste sind auch die<br />

prozessbevollmächtigten Kanzleien aufgeführt. Sie diente insofern als<br />

Netzwerk bei der Verfolgung von Ansprüchen aus § 661 a BGB, als <strong>das</strong>s<br />

sie an Anwälte, die sich an den <strong>vzbv</strong> wegen Gewinnspielwerbung<br />

wandten, zur Kontaktaufnahme weitergegeben wurde.<br />

Beim Verbraucherschutzverein bzw. beim <strong>vzbv</strong> wurden sämtliche<br />

bekannte Handelsregisterauszüge von ausländischen Gewinnspielfirmen<br />

gesammelt und Rechtsanwälten oder Verbrauchern auf Wunsch<br />

zugesandt. Über die Möglichkeiten der Verbraucher im Zusammenhang<br />

der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen<strong>über</strong> Firmen mit Sitz im Ausland<br />

wurde in zahlreichen Interviews berichtet (vgl. z.B. den umfassenden<br />

Artikel in der Zeitschrift FINANZtest 4/01). Aufgrund dieser Pressearbeit<br />

waren ca. 500 Verbraucheranfragen oder Anfragen oder Anfragen von<br />

Anwaltskanzleien im Zusammenhang mit der Durchsetzung von<br />

Ansprüchen aus § 661a BGB gegen<strong>über</strong> ausländischen Firmen zu<br />

beantworten.

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