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Schlussbericht über das Projekt: "Wettbewerbsrechtliche ... - vzbv

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Wettberbsrechtliche Kontrolle von grenz<strong>über</strong>schreitenden 2<br />

Marketingmaßnahmen <strong>vzbv</strong> 2001<br />

• Bearbeitung von Anfragen des IMSN und Vorbereitung, Durchführung und<br />

Nachbereitung von Teilnahmen des VSV bzw. des <strong>vzbv</strong> an IMSN-Tagungen<br />

• Vorbereitung einer eventuellen Präsidentschaft im IMSN durch Deutschland<br />

im Jahr 2001<br />

Nachfolgend erfolgt der <strong>Schlussbericht</strong> <strong>über</strong> <strong>das</strong> <strong>Projekt</strong> für den Zeitraum 1.1.2000<br />

bis 31.12.2001.<br />

Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 153 Abmahnungen versendet. Hiervon waren<br />

121 Abmahnungen gegen Firmen mit Sitz im Ausland, 15 Abmahnungen im<br />

Zusammenhang mit der Einführung des Euro und 17 wegen fehlerhafter<br />

Anbieterkennzeichnung im Internet.<br />

Die beanstandete Werbung kam maßgeblich aus folgenden Bereichen :<br />

Gewinnspielwerbung, Werbung für Schlankheitsmittel und Telefaxwerbung.<br />

B) Abmahnungs- und Gerichtsverfahren gegen Firmen mit Sitz im Ausland<br />

I. Gewinnspielwerbung<br />

1. Unterlassungsverfahren<br />

Im <strong>Projekt</strong>zeitraum war ein quantitativer Anstieg der<br />

Verbraucherbeschwerden <strong>über</strong> Gewinnspielwerbung von<br />

Versandhandelsfirmen mit Sitz im Ausland zu verzeichnen. Auffallend war<br />

neben der hohen Auflage der Aufwand, mit dem die Mailings gestaltet<br />

waren (Muster-Sparbücher oder –Schecks, die auf den Namen des<br />

Gewinners ausgestellt waren, „amtliche Gewinnerzertifikate“ auf<br />

Hochglanzpapier). Wettbewerbsrechtlich war zumeist eine Irreführung<br />

<strong>über</strong> die Gewinnchancen sowie eine Koppelung der Gewinnspiele mit dem<br />

Warenabsatz zu beanstanden. Viele der Firmennamen waren dem<br />

Verbraucherschutzverein bzw. dem <strong>vzbv</strong> seit langem bekannt, sie<br />

tauchten nun plötzlich unter einer anderen juristischen Firmierung nach<br />

ausländischem Recht auf (z.B.: „b.v.“ nach niederländischem Recht oder<br />

„S.A.R.L.“ nach französischem Recht), die ehemalige deutsche Firma war<br />

erloschen.<br />

Die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen diese Firmen<br />

erwies sich als schwierig, da als Absender- oder Bestelladresse zumeist<br />

ein Postfach im In- oder Ausland angegeben wurde, die Firma aber in dem<br />

Land, in dem <strong>das</strong> Postfach unterhalten wurde, gar nicht ansässig war.<br />

In sämtlichen Fällen konnten die Verantwortlichen nur durch die<br />

Zusammenarbeit mit ausländischen Verbraucherschutzorganisationen<br />

ermittelt werden. Angesichts der durch die Globalisierung und<br />

Liberalisierung der Märkte entstandenen Probleme mit der<br />

Rechtsverfolgung von Verbraucherrechtsverstößen haben sich

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