Schlussbericht über das Projekt: "Wettbewerbsrechtliche ... - vzbv
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Wettberbsrechtliche Kontrolle von grenz<strong>über</strong>schreitenden 16 Marketingmaßnahmen <strong>vzbv</strong> 2001<br />
Verdienstmöglichkeiten... Aufbau eines passiven Einkommens (quasi wie eine Rente)<br />
möglich!“, „Verdienst bei entsprechender Leistung DM 500.000 pro Jahr!“.<br />
Die festgestellten Anbieter wurden in einer von den international beteiligten<br />
Organisationen unterzeichneten „warning e-mail“ darauf hingewiesen, <strong>das</strong>s<br />
Verdienstversprechen der Wahrheit entsprechen müssen und nicht irreführend sein<br />
dürfen. Der VSV hat dar<strong>über</strong> hinaus in diesem Zusammenhang sieben Firmen mit<br />
deutschsprachigen Webseiten wegen fehlender oder fehlerhafter<br />
Anbieterkennzeichnung nach dem Teledienstegesetz wettbewerbsrechtlich<br />
abgemahnt (siehe im einzelnen die Aufstellung im Anhang). In der Folgezeit wurde<br />
<strong>über</strong>prüft, ob sich die Firmen an die abgegebenen Unterlassungserklärungen<br />
gehalten haben. In diesem Zusammenhang konnte in einem Fall eine Vertragsstrafe<br />
erfolgreich geltend gemacht werden.<br />
In der zweiten Jahreshälfte von 2000 hat der VSV im Rahmen dieses <strong>Projekt</strong>s an<br />
einer weiteren internationalen Aktion des IMSN zum Thema Webseiten<br />
teilgenommen. Dieses mal ging es darum, die den beteiligten<br />
Verbraucherorganisationen zustehenden juristischen Mittel auszunutzen, um<br />
gesetzeswidrige Praktiken im Internet zu unterbinden. Es sollte also nicht nur eine<br />
formlose „warning e-mail“ versendet werden, sondern Gesetzesverstöße auch<br />
tatsächlich geahndet werden. An dieser Aktion haben sich außer Deutschland acht<br />
weitere Staaten beteiligt. 251 mal haben die beteiligten Verbraucherorganisationen<br />
die in ihren Ländern bestehenden Gesetze im Rahmen dieser Aktion gegen<br />
Internetfirmen vollzogen. Der VSV hat in diesem Zusammenhang zehn Firmen<br />
wegen fehlerhafter bzw. ungenügender Anbieterkennzeichnung abgemahnt (vgl.<br />
Aufstellung im Anhang). In einem Fall wurde Klage erhoben.<br />
Die beiden Aktionen des IMSN wurden in den USA anlässlich von zwei durch die<br />
FTC organisierten Pressekonferenzen, an denen auch der VSV teilgenommen hat,<br />
publik gemacht. Insbesondere die US-amerikanische Presse hat diese gemeinsamen<br />
weltweiten Aktivitäten der Verbraucherschutzorganisationen des IMSN mit großem<br />
Interesse aufgenommen. So berichtete die Financial Times am 24. März 2000 auf<br />
ihrer ersten Seite <strong>über</strong> den „worldwide sweep for internet fraudsters“<br />
III. Betreuung von bilateralen Fällen, Beantwortung von IMSN-Anfragen<br />
Im Berichtszeitraum wurden 18 individualrechtliche Streitigkeiten von ausländischen<br />
Verbrauchern mit deutschen Firmen bearbeitet. Sämtliche Beschwerden wurden dem<br />
VSV bzw. dem <strong>vzbv</strong> durch Mitgliedsorganisationen des IMSN zugeleitet.<br />
Es wurden 75 IMSN-Anfragen beantwortet. Diese reichten von einfachen Anfragen<br />
zu Gewerbeauskünften <strong>über</strong> komplexe Fragenkataloge zur deutschen Rechtslage,<br />
z.B. Regelungsinhalte der Gewerbeordnung oder zum BDSG. Des weiteren wurden<br />
im Rahmen der Netzwerkarbeit mehrere Erhebungsbögen zu Auskunftsansprüchen<br />
ausländischer Verbraucherschutzorganisationen hinsichtlich Postfächern,<br />
Domainnames und Handelsregisterauszügen beantwortet sowie die juristischen<br />
Möglichkeiten des <strong>vzbv</strong> im Zusammenhang mit der Durchsetzung von<br />
Verbraucherrecht im In- und Ausland erarbeitet.