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Schlussbericht über das Projekt: "Wettbewerbsrechtliche ... - vzbv

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Wettberbsrechtliche Kontrolle von grenz<strong>über</strong>schreitenden 14 Marketingmaßnahmen <strong>vzbv</strong> 2001<br />

C. Werbung im Zusammenhang mit dem Euro<br />

Insgesamt erfolgten bei Werbung im Zusammenhang mit der Währungsumstellung<br />

auf den Euro 15 Abmahnungen.<br />

Die Beschwerden beim damaligen VSV <strong>über</strong> die irreführende Webung waren<br />

zunächst wider Erwarten gering. Es wurden Anfragen bei allen Verbraucherzentralen,<br />

der damaligen AgV, dem Europäischen Verbraucherzentrum Kiel und dem Euro-Info<br />

Verbraucher e. V. durchgeführt. Von Mai bis Oktober 2000 wurden mangels weniger<br />

für eine Abmahnung geeigneter Fälle 5 Abmahnungen versendet. In diesen Fällen<br />

ging es um Preisauszeichnung lediglich in €. Drei Verfahren endeten mit einer<br />

Unterlassungserklärung.<br />

Im Herbst 2001 wurde der <strong>vzbv</strong> durch <strong>Projekt</strong>e im Bereich Euroeinführung auf Fälle<br />

aufmerksam, die z. T. einen besonders großen Wirkungskreis hatten.<br />

In diesem Zeitraum erfolgten 10 Abmahnungen.<br />

In drei Fällen wurde eine Unterlassungserklärung abgegeben. In einem Fall, bei dem<br />

die Preisangabe im Internet lediglich in € erfolgte, wurde eine doppelte<br />

Preisauszeichnung ohne Abgabe einer Unterlassungserklärung vorgenommen.<br />

In vier Fällen ging es um die Abmahnung von Reiseveranstaltern, die die Preise in<br />

ihren Winterkatalogen 2001/02 ausschließlich in € angaben, ohne im Sinne des § 11<br />

der Preisangabenverordnung geeignete Umrechnungshilfen zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

Eine große Breiten- und Öffentlichkeitswirkung hatten die Abmahnungen gegen ein<br />

Telekommunikationsunternehmen (VIAG Interkom) und eine Bank<br />

(Deutsche Bank Bauspar AG). Hier mussten viele Journalisten- und<br />

Verbraucheranfragen beantwortet werden. Das Telekommunikationsunternehmen<br />

hatte mit Preisstabilität geworben, obwohl sich durch die Umstellung der Preise eines<br />

bestimmten Tarifs auf Euro die Preise faktisch um 17 % erhöhten. Dies stellte einen<br />

Verstoß gegen § 3 UWG dar. Die Deutsche Bank Bauspar AG teilte ihren Kunden<br />

die umgerechnete, "krumme" Bausparsumme in € mit und kündigte an, diese auf den<br />

nächsten vollen Tausender aufzurunden, falls keine ausdrückliche Ablehnung<br />

mitgeteilt werde. Die Zustimmungsfiktion verletzte § 1 UWG. In beiden Fällen wurde<br />

eine Unterlassungserklärung abgegeben.<br />

5 Verfahren wurden wegen der langen Terminsstände der Gerichte und der daraus<br />

resultierenden Erwartung, kein rechtskräftiges Urteil vor der am 1. Januar 2002<br />

erfolgenden Währungsumstellung erstreiten zu können, eingestellt.<br />

Eine Abmahnung erfolgte wegen Werbung für Geldanlagen im außereuropäischen<br />

Ausland, wobei die Angst der Verbraucher vor der Euro Einführung genutzt wurde.<br />

Der ehemalige VSV hatte in einem Fall bereits 1999 eine solche Werbung<br />

abgemahnt. Dabei ging es um die Aussage, <strong>das</strong>s der Euro an Wert verliere und man<br />

daher in Aktien investieren solle. Dieser Fall (Effecten-Spiegel AG) wurde<br />

letztendlich vom OLG Düsseldorf mit Urteil vom 8. Februar 2001 (2 U 32/00) negativ<br />

entschieden u.a. mit der Begründung, die Kursentwicklung des Euro gehöre zum<br />

allgemeinen Kenntnisstand der Verbraucher.

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