Schlussbericht über das Projekt: "Wettbewerbsrechtliche ... - vzbv
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Wettberbsrechtliche Kontrolle von grenz<strong>über</strong>schreitenden 13 Marketingmaßnahmen <strong>vzbv</strong> 2001<br />
schaffen. Die ausländische Firma, welche die beanstandungswürdige<br />
Werbung verschickt, wird bei nächster Gelegenheit wieder abgemeldet<br />
oder im Falle einer Zwangsvollstreckung Konkurs gemeldet. Auch die<br />
Geschäftsführer sind meist mittellos: Im Fall von der im Rahmen des<br />
<strong>Projekt</strong>s verklagten Gewinnspiel-Firma „Eurox“ wohnt der Geschäftsführer<br />
in einer Sozialbauwohnung in den Niederlanden.<br />
Eine Klage gegen die ausländische Firma oder ihre Geschäftsführer ist<br />
daher wenig erfolgversprechend. Eine Klage gegen die deutsche Firma,<br />
die von der unlauteren Werbung profitiert und die Bestellungen abwickelt<br />
ist nach der BGH-Rechtsprechung nunmehr unmöglich geworden.<br />
3. Lösungsansatz:<br />
a) Wesentliches Element bei der Abwicklung der Geschäfte<br />
sind die Postfächer und bei der Telefaxwerbung die<br />
Bestellfaxnummern. Es müsste daher international die<br />
Möglichkeit geschaffen werden, die Postfächer bei Missbrauch<br />
kurzfristig zu schließen.<br />
b) Die Netzbetreiber müssten international verpflichtet<br />
werden können, Telefon- oder Faxnummern, von denen aus<br />
wettbewerbswidrige Werbung verschickt wird, zu sperren. Das<br />
gleiche gilt für Nummern, die im Zusammenhang mit<br />
wettbewerbswidriger Werbung (z.B. für Bestellungen)<br />
angegeben werden.<br />
c) Die Gewerbe- oder Handelsregister müssten strengere<br />
Aufsicht ausüben und Untersagungsverfügungen aussprechen,<br />
wenn wiederholt gegen Wettbewerbsrecht verstoßen wird. Des<br />
weiteren müssten sie Firmen, die ohne registriert zu sein, im<br />
Geschäftsverkehr auftreten, zur Eintragung durch<br />
Ordnungsmaßnahmen zwingen.<br />
d) Es müssten international einheitliche Regelungen<br />
geschaffen werden, wonach eine künstliche Aufspaltung der<br />
Arbeitsabläufe nicht mehr dazu führt, <strong>das</strong>s die Firmen sich aus<br />
ihrer wettbewerbsrechtlichen Verantwortung ziehen können.<br />
Daher müssten auch diejenigen Firmen, die wirtschaftlich von<br />
unlauterer Werbung profitieren, im Wege der Durchgriffshaftung<br />
voll in Anspruch genommen werden können.