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Schlussbericht über das Projekt: "Wettbewerbsrechtliche ... - vzbv

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Wettberbsrechtliche Kontrolle von grenz<strong>über</strong>schreitenden 12 Marketingmaßnahmen <strong>vzbv</strong> 2001<br />

V. Ergebnisse aus der Abmahn- und Klagetätigkeit im Zusammenhang mit dem<br />

<strong>Projekt</strong><br />

Die Bilanz des <strong>Projekt</strong>es zeigt die immensen Schwierigkeiten, die mit der<br />

systematischen Verfolgung von grenz<strong>über</strong>schreitenden Wettbewerbsverstößen<br />

verbunden sind.<br />

Die Probleme erstrecken sich im Wesentlichen auf zwei Bereiche:<br />

- Ermittlungsprobleme<br />

- Durchsetzungsprobleme von Unterlassungsansprüchen<br />

1. Ermittlungsprobleme:<br />

In zunehmendem Maße wählen Firmen folgende Konstruktion:<br />

• Im Land A ist die Firma gewerberechtlich gemeldet.<br />

• Im Land B befindet sich ein Postfach, <strong>das</strong> in der Werbung zwecks<br />

Bestellung angegeben wird.<br />

• Im Land C werden die Verbraucher beworben und befindet sich <strong>das</strong><br />

Warenauslieferungslager und die wirtschaftlichen Profiteure.<br />

Hierdurch entstehen erhebliche Ermittlungsprobleme, da in mehreren<br />

Staaten nach den Verantwortlichen ermittelt werden muss, was Zeit und<br />

Ressourcen kostet. Oft ist die Firma dann schon bei Klageerhebung<br />

erloschen, die Auskünfte der Handelsregister entsprechen nicht immer der<br />

Realität.<br />

2. Durchsetzungsprobleme<br />

Nach neuester höchstrichterlicher Rechtsprechung in Deutschland ist es<br />

nicht möglich, gegen eine deutsche Firma juristisch vorzugehen, die<br />

Bestellungen aufgrund der unzulässigen Werbung einer ausländische<br />

Firma ausführt. So hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom<br />

26.04.2001 (I ZR 314/98) festgestellt, <strong>das</strong>s die Abwicklung von<br />

Bestellungen durch eine deutsche Firma aufgrund unlauterer<br />

Gewinnspielwerbung eines ausländischen Veranstalters grundsätzlich<br />

nicht wettbewerbswidrig ist. Diese Entscheidung stellt einen erheblichen<br />

Rückschlag für den wettbewerbsrechtlichen Verbraucherschutz dar. Mit<br />

diesem Urteil sind Umgehungsversuche vorprogrammiert i.S. einer<br />

zunehmenden „Arbeitsteilung“ in Bezug auf Gewinnspielwerbung und<br />

Vertragsabwicklung als effektives Geschäftskonzept: Deutscher Firmen<br />

entziehen sich der wettbewerbsrechtlichen Verantwortung, indem sie<br />

ausländische „Strohfirmen“ mit der Gewinnspielwerbung beauftragen und<br />

selbst „nur“ die Warenbestellungen abwickeln. Es muss daher direkt<br />

gegen die ausländische Firma vorgegangen werden. Diese wird aber<br />

oftmals nur gegründet, um eine künstliche juristische Aufspaltung<br />

zwischen dem rechtswidrigen Vertrieb und dem Verkauf der Ware zu

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