Schlussbericht über das Projekt: "Wettbewerbsrechtliche ... - vzbv
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Wettberbsrechtliche Kontrolle von grenz<strong>über</strong>schreitenden 12 Marketingmaßnahmen <strong>vzbv</strong> 2001<br />
V. Ergebnisse aus der Abmahn- und Klagetätigkeit im Zusammenhang mit dem<br />
<strong>Projekt</strong><br />
Die Bilanz des <strong>Projekt</strong>es zeigt die immensen Schwierigkeiten, die mit der<br />
systematischen Verfolgung von grenz<strong>über</strong>schreitenden Wettbewerbsverstößen<br />
verbunden sind.<br />
Die Probleme erstrecken sich im Wesentlichen auf zwei Bereiche:<br />
- Ermittlungsprobleme<br />
- Durchsetzungsprobleme von Unterlassungsansprüchen<br />
1. Ermittlungsprobleme:<br />
In zunehmendem Maße wählen Firmen folgende Konstruktion:<br />
• Im Land A ist die Firma gewerberechtlich gemeldet.<br />
• Im Land B befindet sich ein Postfach, <strong>das</strong> in der Werbung zwecks<br />
Bestellung angegeben wird.<br />
• Im Land C werden die Verbraucher beworben und befindet sich <strong>das</strong><br />
Warenauslieferungslager und die wirtschaftlichen Profiteure.<br />
Hierdurch entstehen erhebliche Ermittlungsprobleme, da in mehreren<br />
Staaten nach den Verantwortlichen ermittelt werden muss, was Zeit und<br />
Ressourcen kostet. Oft ist die Firma dann schon bei Klageerhebung<br />
erloschen, die Auskünfte der Handelsregister entsprechen nicht immer der<br />
Realität.<br />
2. Durchsetzungsprobleme<br />
Nach neuester höchstrichterlicher Rechtsprechung in Deutschland ist es<br />
nicht möglich, gegen eine deutsche Firma juristisch vorzugehen, die<br />
Bestellungen aufgrund der unzulässigen Werbung einer ausländische<br />
Firma ausführt. So hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom<br />
26.04.2001 (I ZR 314/98) festgestellt, <strong>das</strong>s die Abwicklung von<br />
Bestellungen durch eine deutsche Firma aufgrund unlauterer<br />
Gewinnspielwerbung eines ausländischen Veranstalters grundsätzlich<br />
nicht wettbewerbswidrig ist. Diese Entscheidung stellt einen erheblichen<br />
Rückschlag für den wettbewerbsrechtlichen Verbraucherschutz dar. Mit<br />
diesem Urteil sind Umgehungsversuche vorprogrammiert i.S. einer<br />
zunehmenden „Arbeitsteilung“ in Bezug auf Gewinnspielwerbung und<br />
Vertragsabwicklung als effektives Geschäftskonzept: Deutscher Firmen<br />
entziehen sich der wettbewerbsrechtlichen Verantwortung, indem sie<br />
ausländische „Strohfirmen“ mit der Gewinnspielwerbung beauftragen und<br />
selbst „nur“ die Warenbestellungen abwickeln. Es muss daher direkt<br />
gegen die ausländische Firma vorgegangen werden. Diese wird aber<br />
oftmals nur gegründet, um eine künstliche juristische Aufspaltung<br />
zwischen dem rechtswidrigen Vertrieb und dem Verkauf der Ware zu