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Ämter und Finanzen<br />

Der Staat fördert Familien<br />

mit vielfältigen<br />

Leistungen. Schon vor<br />

der Geburt hat die<br />

Mutter Anspruch auf<br />

Mutterschutz. Das<br />

Mutterschutzgesetz<br />

bestimmt zum einen,<br />

dass werdenden Müttern<br />

nicht gekündigt<br />

werden darf. Zum anderen<br />

verhindert es,<br />

dass schwangere Frauen<br />

zum Beispiel schwe-<br />

Der Staat fördert Familien<br />

re körperliche Arbeiten<br />

ausführen. Während der letzten sechs Wochen vor dem<br />

errechneten Entbindungstermin müssen und während der<br />

ersten acht Wochen nach der Geburt dürfen Frauen zum<br />

Schutz ihres Kindes nicht arbeiten. Wenn es hierbei Probleme<br />

gibt, ist das �Gewerbeaufsichtsamt zuständig.<br />

Während der 14 Wochen Mutterschutz erhalten Sie Mutterschaftsgeld,<br />

wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse<br />

sind und Anspruch auf Zahlung von Krankengeld haben.<br />

Das Mutterschaftsgeld entspricht dem durchschnittlichen<br />

Nettolohn der letzten drei Arbeitsmonate. Liegt dieser höher<br />

als 13 € täglich, so zahlt der Arbeitgeber den Rest dazu.<br />

Erhalten Sie Arbeitslosen- oder Unterhaltsgeld, so ist das<br />

Mutterschaftsgeld genau so hoch. Das Mutterschaftsgeld<br />

beantragen Sie bei Ihrer �Krankenkasse.<br />

Ist das Kind auf der Welt, müssen Sie die Geburt beim<br />

�Standesamt (Adresse für Landsberg ist angegeben, ansonsten<br />

bei der Gemeindeverwaltung) anzeigen. Außerdem<br />

sollten Sie das neue Familienmitglied bei der �Krankenkasse<br />

anmelden und eine Versichertenkarte beantragen – die<br />

brauchen Sie für die wichtigen U-Vorsorgeuntersuchungen.<br />

Sieben Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist müssen<br />

Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, ob und wie lange Sie Elternzeit<br />

zur Betreuung und Erziehung Ihres Kindes nehmen<br />

möchten. Die Elternzeit beträgt drei Jahre, in dieser Zeit<br />

genießen Sie Kündigungsschutz. Neuerdings können Väter<br />

und Mütter gleichzeitig Elternzeit nehmen und ihre Arbeitszeit<br />

auf 15 bis 30 Wochenstunden verringern.<br />

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Ämter und Finanzen

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