NBV-Berichtsheft 2017
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Antrag 7:<br />
Antragsteller: Bezirk Weser-Ems Unterbezirk Osnabrück<br />
Der Verbandstag möge folgende Änderung in § 7 Abs. 4 der Geschäftsordnung beschließen:<br />
Neue Fassung:<br />
Alle zum ordentlichen Verbandstag form- und fristgerecht eingereichten Anträge sind den Mitgliedern mind. drei Wochen<br />
vor dem Verbandstag zur Kenntnis zu geben.<br />
Alte Fassung:<br />
Alle zum ordentlichen Verbandstag form- und fristgerecht eingereichten Anträge sind den Mitgliedern zur Kenntnis zu<br />
geben.<br />
Begründung:<br />
Die bisherige Regelung hatte zur Folge, dass die Anträge erst ca. eine Woche vor dem Verbandstag den Mitgliedern<br />
zur Verfügung gestellt wurden. Eine Beratung war dann kaum noch möglich.<br />
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