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NBV-Berichtsheft 2017

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Antrag 7:<br />

Antragsteller: Bezirk Weser-Ems Unterbezirk Osnabrück<br />

Der Verbandstag möge folgende Änderung in § 7 Abs. 4 der Geschäftsordnung beschließen:<br />

Neue Fassung:<br />

Alle zum ordentlichen Verbandstag form- und fristgerecht eingereichten Anträge sind den Mitgliedern mind. drei Wochen<br />

vor dem Verbandstag zur Kenntnis zu geben.<br />

Alte Fassung:<br />

Alle zum ordentlichen Verbandstag form- und fristgerecht eingereichten Anträge sind den Mitgliedern zur Kenntnis zu<br />

geben.<br />

Begründung:<br />

Die bisherige Regelung hatte zur Folge, dass die Anträge erst ca. eine Woche vor dem Verbandstag den Mitgliedern<br />

zur Verfügung gestellt wurden. Eine Beratung war dann kaum noch möglich.<br />

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