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Gesetzessammlung - komplett

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§ 21 Fahren ohne Beleuchtungseinrichtungen (3)<br />

Strafbar handelt, wer Front- und Heckscheinwerfer bei Anbruch der Dunkelheit oder gegebenen<br />

Witterungsverhältnissen nicht in Betrieb nimmt.<br />

§ 22 Fahren trotz Fahruntüchtigkeit (5)<br />

Strafbar handelt, wer unter Alkoholeinfluss oder Einfluss von anderen berauschenden Mitteln ein<br />

Fahrzeug führt.<br />

§ 23 Allgemeine Gefährdung (15)<br />

1) Strafbar handelt, wer durch mehrere, jedoch mindestens zwei, Verstöße des ersten Abschnitts<br />

den Verkehr übermäßig gefährdet.<br />

2) Ein Beschuldigter, welcher gegen § 25 und lediglich einem weiteren Straftatbestand des ersten<br />

Abschnittes verstößt und flüchtet kann nicht für eine allgemeine Gefährdung belangt werden.<br />

3) Allgemeine Gefährdungen sind subsidiär zu anderen Straftatbeständen der folgenden Abschnitte.<br />

§ 24 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (9)<br />

1) Strafbar handelt, wer sich nach einem Unfall ohne Klärung des Sachverhaltes oder der<br />

Erlaubnis eines Beamten vom Unfallort entfernt.<br />

2) Der Versuch ist strafbar.<br />

§ 25 Missachtung von Sonderrechten/Zeichen oder Weisungen eines Polizeibeamten (6)<br />

Strafbar handelt, wer Sondersignale oder Warnsignale im Verkehr nach §9 StVO missachtet oder<br />

Anweisungen von Beamten nicht Folge leistet.<br />

§ 26 Gefährdung des Flugverkehrs (9)<br />

Strafbar handelt, wer:<br />

1. Ohne Erlaubnis eine Flughöhe von 100m über bewohnten Gebieten unterschreitet.<br />

2. Ohne aktive Kollisionsbeleuchtung ein Fluggerät betreibt.<br />

3. Innerhalb eines Stadtgebietes oder einer Sperrzone ohne behördliche Erlaubnis landet.<br />

4. Die vorgegebenen Runways/Taxiways missachtet.<br />

5. Mit einem Starrflügler ohne triftigen Grund abseits von Runways landet.<br />

§ 27 Fahren ohne Fahrerlaubnis (5)<br />

Strafbar handelt, wer ohne eine anerkannte Fahrerlaubnis oder Lizenz ein Fahrzeug führt.<br />

§ 28 Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit- bis zu 50 km/h (3)- von mehr als 50 km/h (9)<br />

1) Strafbar handelt, wer die in der StVO angegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen<br />

überschreitet.<br />

2) Differenziert wird das Strafmaß anhand der überschrittenen Geschwindigkeit von 50 km/h abzüglich<br />

eines Toleranzwertes von 5 km/h.

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