Gesetzessammlung - komplett
- Keine Tags gefunden...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
§8 Beleuchtung<br />
(1) Die Beleuchtung der Fahrzeuge muss bei Dämmerung oder Nacht eingeschaltet werden.<br />
(2) Bei schlechten Sichtverhältnissen ist das Licht ebenfalls einzuschalten.<br />
§9 Sonderrechte<br />
(1) Fahrzeuge, welche Sonderrechte in Anspruch nehmen (Blaulicht, Sondersignal, Megaphone-<br />
Durchsagen) haben stets Vorrang.<br />
§10 Fahrgäste<br />
(1) Alle Verkehrsteilnehmer und deren Fahrgäste müssen sich in ihren Fahrzeugen aufhalten. Die<br />
maximal zulässige Personenzahl<br />
darf nicht überschritten werden.<br />
(2) Das Mitnehmen von Personen auf dem Dach, im Kofferraum o.Ä. ist nicht zulässig.