Gesetzessammlung - komplett
- Keine Tags gefunden...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bundespolizeigesetz des Staates San Andreas<br />
auf GVMP<br />
§1 Allgemeine Vorschriften<br />
FIB im Sinn dieses Gesetzes sind die im Vollzugsdienst tätigen Dienstkräfte des Federal Investigation<br />
Bureau (FIB) Vollstreckungsbeamte des Staats San Andreas.<br />
Das FIB hat die Aufgabe, die allgemein oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche<br />
Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.<br />
§2 Verhältnismäßigkeit<br />
Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen haben die Dienstkräfte diejenige zu treffen, die<br />
den einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt.<br />
Eine Maßnahme ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht<br />
erreicht werden kann.<br />
§3 Ermessen<br />
Das FIB trifft ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen.<br />
§4 Legitimationspflicht<br />
FIB Dienstkräfte sind durch ihre Ausrüstung und Dienstmarke als solche kenntlich und legitimiert.<br />
§5 Allgemeine Befugnisse<br />
(1) Das FIB kann die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr<br />
für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren.<br />
(2) Eine Maßnahme im Sinn des Absatzes 1 kann das FIB insbesondere dann treffen, wenn sie<br />
notwendig ist, um<br />
•Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder verfassungsfeindliche Handlungen zu verhüten oder zu<br />
unterbinden,<br />
•durch solche Handlungen verursachte Zustände zu beseitigen oder<br />
Straftaten im Sinn dieses Gesetzes sind rechtswidrige Taten, die den Tatbestand eines Strafgesetzes<br />
verwirklichen. Ordnungswidrigkeiten im Sinn dieses Gesetzes sind rechtswidrige Taten, die den<br />
Tatbestandeiner Ordnungswidrigkeit verwirklichen. Verfassungsfeindlich im Sinne des Satzes 2 Nr. 1 ist<br />
eine Handlung, die darauf gerichtet ist, die verfassungsmäßige Ordnung des Staates San Andreas auf<br />
verfassungswidrige Weise zu stören oder zu ändern, ohne eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu<br />
verwirklichen.<br />
§6 Auskunftspflicht<br />
Auf Befragen durch das FIB ist eine Person verpflichtet, Name, Vorname und Wohnanschrift<br />
anzugeben, wenn anzunehmen ist, dass sie sachdienliche Angaben machen kann, die zur Erfüllung<br />
einer bestimmten polizeilichen Aufgabe erforderlich sind. Zu weiteren Auskünften gegenüber<br />
dem FIB ist die Person nur verpflichtet, soweit für sie gesetzliche Handlungspflichten bestehen. Für die<br />
Dauer der Befragung kann die Person angehalten werden.