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Jubiläumsbroschüre_BTZ_22-06-17-WEB-4

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CHRONIK<br />

Dass den Württembergern<br />

und ihren<br />

Erben Zavelstein ein<br />

„offen Huß sin“ soll,<br />

garantiert in dieser im<br />

Hauptstaatsarchiv in<br />

Stuttgart erhaltenen<br />

Urkunde Graf Götz<br />

von Tübingen am<br />

3. Januar 1360.<br />

„OFFENES HAUS“ KONNTE 1367<br />

FLUCHTORT FÜR EBERHARD II.<br />

WERDEN<br />

Verwicklungen durch Käufe, Verkäufe und Verpfändungen<br />

hin oder her, garantierte Graf Wilhelm<br />

von Tübingen den Württembergern die Feste Zavelstein<br />

als „offenes Haus“; sie durften die Burg bei<br />

Bedarf nutzen. Dies war 1367 für den Grafen<br />

Eberhard II. von Württemberg wichtig, als er beim<br />

„Überfall im Wildbad“ durch Teile der Martinsvögel<br />

– eines Schutzbündnisses Adeliger des 14. Jahrhunderts<br />

zur gegenseitigen militärischen Unterstützung<br />

– einen rettenden Zufluchtsort suchte.<br />

Er fand diesen sicheren Unterschlupf nach dem<br />

geplanten Attentat im – nach Expertenmeinung<br />

damals unbefestigten – Wildbad auf sich und seine<br />

Familie nämlich auf der Burg Zavelstein. Dass er<br />

dadurch dem Ort wohlgesonnen gewesen sein<br />

mag, liegt auf der Hand. Dass damit aber die<br />

8 Festschrift zum Jubiläumsjahr 20<strong>17</strong> in Bad Teinach-Zavelstein

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