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Original-Dokument (PDF) - BAK eV

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Rechtsanwalt<br />

INGO SCHLOSKE<br />

Rechtsanwalt SCHLOSKE, Röderbergweg 17, 60314 Frankfurt am Main RÖDERBERGWEG 17<br />

60314 FRANKFURT AM MAIN<br />

Bildungswerk alkoholfrei lebender Kraftfahrer e.V.<br />

zu Händen: Christian Faure<br />

Eheleute Sunke<br />

Per E-Mail an Christian.Faure@bak-mpu.de<br />

TELEFON 069 / 90 43 14 98<br />

FAX 069 / 90 43 14 99<br />

MOBIL 0163 / 8 67 95 51<br />

E-MAIL ISchloske@aol.com<br />

29. September 2005<br />

Wer sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zur Wieder- oder Neuerteilung<br />

einer Fahrerlaubnis unterziehen muss, hat vor allem Angst vor dem Gespräch mit dem<br />

Psychologen.<br />

Die Angst kommt einerseits daher, dass der Betroffene oftmals nicht weiß, was ihn dort<br />

erwartet; andererseits ahnt der oder die Betroffene bereits, dass die Prüfung nicht bestanden<br />

wird.<br />

Die meisten Prüfungen gehen meines Erachtens fehl, weil sich die Betroffenen im Vorfeld<br />

nicht richtig verhalten und informiert haben. Wer bis zum Termin zur medizinisch-<br />

psychologischen Untersuchung abwartet, um erste Schritte zu unternehmen, vergeudet<br />

erheblich Zeit und damit meist eine Menge Geld. Im besten Fall startet der unter Alkohol oder<br />

anderen Rauschsubstanzen Angetroffene direkt während der polizeilichen Aufnahme des<br />

Geschehens die ersten Schritte.<br />

Fragt man allerdings die Prüflinge, warum die Prüfung nicht bestanden wurde, liegt dies<br />

angeblich an vielen Gründen, die sich zusammenfassen lassen mit: „Der Prüfer wollte mir<br />

Böses!“<br />

Diese Aussage kann ich nicht teilen. Einerseits ist ein positives Gutachten für den Prüfer<br />

einfacher zu erstellen. Der Begründungsaufwand ist geringer und es fällt dem Prüfer viel<br />

leichter, ein solch rechtlich unangreifbares Testat abzugeben. Anderseits sind die Prüfer<br />

fachlich hervorragend ausgebildete Psychologen mit Zusatzausbildung. Sie verfügen oftmals<br />

über jahrelange praktische Erfahrung. Sie kennen die Situation in der sich die Prüflinge


Schriftsatz vom 29.09.2005 Seite 2 von 3<br />

befinden und treffen eine Entscheidung nur dann, wenn sie das Ergebnis sicher fällen und klar<br />

darstellen können.<br />

Zu einem negativen Ergebnis werden sie nur kommen, wenn unter objektiv Gesichtspunkten -<br />

und nicht nach Sympathie gemessen - anhand gesicherter wissenschaftlicher Ergebnisse die<br />

Prognose feststeht, dass die untersuchte Person im Straßenverkehr erneut unter Alkoholeinfluss<br />

ein Kraftfahrzeug führen wird.<br />

Die den Prüfern unterstellte Absicht, dem Untersuchten etwas Böses zufügen zu wollen, kann<br />

ich insoweit nicht erkennen und ist mir in der Praxis auch bislang nicht untergekommen.<br />

Bei der Untersuchung legen die Prüfer wissenschaftlich gesicherte Tatsachen und<br />

Erfahrungssätze zu Grunde. Besondere Aufmerksamkeit verdienen dabei folgende Punkte:<br />

- Auf jede entdeckte Alkoholfahrt kommen etwa 600 unentdeckte Alkoholfahrten.<br />

- Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 ‰ ist man aufgrund der alkoholbedingten<br />

Ausfallerscheinungen nicht mehr in der Lage, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr<br />

sicher zu führen.<br />

- Eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ <strong>BAK</strong> oder mehr kann nur erreicht werden,<br />

wenn häufig, viel und schnell getrunken wird.<br />

Diese Erfahrungssätze sind anhand von zahlreichen Studien gesichertes Wissen.<br />

Wer glaubt, diese gesicherten Kenntnisse vor dem Psychologen leugnen zu können, wird die<br />

medizinisch-psychologische Untersuchung nicht bestehen.<br />

Versucht man nun dem Prüfer zu erzählen, dass man trotz 1,6 ‰ <strong>BAK</strong> oder mehr ein<br />

Kraftfahrzeug sicher führen könne, so leugnet man den Erfahrungssatz. Niemand kann ein<br />

Kraftfahrzeug im Straßenverkehr ab 1,1 ‰ <strong>BAK</strong> sicher führen.<br />

Auch die Annahme stimmt nicht, dass der bei der Blutabnahme absolvierte Test (der keine<br />

oder nur geringe Ausfallerscheinungen zum Vorschein brachte) doch zeige, dass man noch<br />

fahren konnte. Dieser Test dient lediglich zur Überprüfung, ob Ausfallsymptome bestanden,<br />

nicht jedoch zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit bei über 1,1 ‰ <strong>BAK</strong>. Bestanden keine<br />

Ausfallerscheinungen, so zeigt dies ab einem Wert von 1,1 ‰ <strong>BAK</strong> nur, dass man im<br />

besonderen Maße alkoholgewöhnt ist. Insofern kann nicht glaubhaft behauptet werden,<br />

man trinke eigentlich keinen oder nur wenig Alkohol. Auch die Behauptung, gleich bei der<br />

ersten Fahrt unter Alkohol von der Polizei entdeckt worden zu sein, drängt sich anlässlich der<br />

Wahrscheinlichkeit von unter 0,16 % nicht gerade auf.<br />

Wer also mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ <strong>BAK</strong> oder mehr im Straßenverkehr<br />

auffällig wurde, muss seinen Umgang mit Alkohol hinterfragen und grundlegend ändern, um


Schriftsatz vom 29.09.2005 Seite 3 von 3<br />

die medizinisch-psychologische Untersuchung anlässlich der Wieder- oder Neuerteilung der<br />

Fahrerlaubnis bestehen zu können.<br />

Bislang habe ich noch niemanden kennen gelernt, dem die kritische Überprüfung und<br />

dauerhafte Änderung seines Verhaltens allein gelungen ist.<br />

Das Bildungswerk alkoholfrei lebender Kraftfahrer e.V. ist eine seriöse Adresse, an die sich<br />

Betroffene wenden können. Er vermittelt die grundlegenden Kenntnisse über die<br />

Wirkungsweise des Alkohols und den Ablauf der medizinisch-psychologische Untersuchung.<br />

In einer Kleingruppe an acht wöchentlich stattfindenden Sitzungen werden zuerst die<br />

Kenntnisse hinsichtlich der Wirkungsweise des Alkohols vermittelt. In einem anschließenden<br />

Gesprächskreis, dessen Besuch zeitlich nicht reglementiert ist, stellen sich wöchentlich ein bis<br />

zwei Seminarteilnehmer einem simulierten Psychologengespräch. Anhand dieser simulierten<br />

Untersuchungen wird aufgedeckt, wie viele Betroffene versuchen, eine Alkoholauffälligkeit<br />

herunterzuspielen. Gerade diese Erkenntnis ist für die weitere Überprüfung und Änderung des<br />

Verhaltens äußerst wertvoll.<br />

Ingo Schloske<br />

Rechtsanwalt

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