Extra-Konto Geschenksparen Vertrag - ING-DiBa
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<strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong> <strong>Geschenksparen</strong> <strong>Vertrag</strong><br />
zwischen der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> AG1, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main, im Folgenden „<strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong>“ genannt,<br />
und dem nachfolgend genannten <strong>Konto</strong>inhaber (nachfolgend <strong>Konto</strong>inhaber) für ein kostenloses Tagesgeldkonto<br />
zugunsten Dritter bei der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong>.<br />
1. Persönliche Angaben Bitte korrigieren, falls erforderlich<br />
� Alleiniger <strong>Konto</strong>inhaber<br />
Anrede n Frau n Herr n Prof. n Dr.<br />
Name<br />
Vorname<br />
Straße/Nr.<br />
PLZ<br />
Ort<br />
Staatsangehörigkeit n deutsch n andere<br />
Familienstand n ledig n verheiratet n getrennt lebend n geschieden n verwitwet<br />
Kontaktdaten für unseren Kundenservice Der Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse können Sie jederzeit unter info@ing-diba.de widersprechen.<br />
Telefon privat<br />
mobil<br />
E-Mail<br />
� Begünstigter (z. B. Enkel- oder Patenkind, Nichte, Neffe, Kind von Freunden oder Kind des Lebenspartners)<br />
Anrede n Frau n Herr<br />
Geburtsdatum<br />
Name<br />
Vorname<br />
Straße/Nr.<br />
PLZ Ort<br />
Staatsangehörigkeit n deutsch n andere<br />
� Schenkung am TT/MM/JJJJ<br />
Ist der Begünstigte zum Zeitpunkt der Schenkung noch nicht volljährig,<br />
n sind die gesetzlichen Vertreter (Erziehungsberechtigten) zur Verfügung berufen<br />
n soll das Guthaben bis zum Eintritt der Volljährigkeit des Begünstigten gesperrt bleiben<br />
2. Angaben zur Geldanlage<br />
� Referenzkonto Bitte folgendes inländisches Girokonto für Auszahlungen vom <strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong> und Lastschriften zugunsten des <strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong>s verwenden:<br />
<strong>Konto</strong>nummer<br />
Bankleitzahl<br />
Name der Bank<br />
tagsüber<br />
Geburtsdatum<br />
� Starteinlage Nur ausfüllen, falls wir die erste Einzahlung bis max. 100.000 Euro per Lastschrift von Ihrem Referenzkonto abbuchen sollen.<br />
Wunschtermin TT/MM/JJJJ, falls das Geld noch nicht auf dem Girokonto bereitsteht.<br />
� Sparplan Nur ausfüllen, falls wir die gewünschte Rate monatlich per Lastschrift von Ihrem Referenzkonto abbuchen sollen.<br />
�<br />
3. Angaben zur <strong>Konto</strong>führung<br />
<strong>Konto</strong>führung per Telebanking/Internetbanking<br />
Ihr <strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong> können Sie per Telebanking und Internetbanking führen. Die <strong>Vertrag</strong>sunterlagen und Zugangsdaten erhalten Sie mit separater Post. Ihre<br />
<strong>Konto</strong>auszüge und Mitteilungen werden automatisch in Ihre Internetbanking Post-Box eingestellt. Der <strong>Vertrag</strong> zum Telebanking und Internetbanking<br />
inklusive Post-Box kommt jeweils durch die erstmalige Nutzung dieses Service zustande. Falls Sie schon ein internetbankingfähiges <strong>Konto</strong> oder Depot bei<br />
der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> unterhalten, stellen wir Ihnen auch dafür die <strong>Konto</strong>auszüge und Mitteilungen in Ihre Post-Box.<br />
4. Datum/Unterschrift<br />
Der Termin muss mindestens 4 Wochen nach <strong>Konto</strong>eröffnung liegen und ist jederzeit<br />
telefonisch oder per Brief änderbar.2<br />
Anlagebetrag n 500 € n 1.000 € n 2.500 € oder anderer Betrag ,0 0 €<br />
Sparrate n 50 € n 75 € n 100 € oder anderer Betrag ,0 0 €<br />
Erste Abbuchung am TT/MM/JJJJ<br />
Der <strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong> <strong>Vertrag</strong> und der <strong>Vertrag</strong> zugunsten Dritter kommen zustande, sobald der alle Pflichtangaben enthaltende <strong>Vertrag</strong> der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> zugeht<br />
und von ihr angenommen wird. Hierüber werden Sie jeweils schriftlich benachrichtigt. Sofern Sie noch nicht Kunde der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> sind, hängen die <strong>Vertrag</strong>sabschlüsse<br />
von der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung ab. Die dafür erforderlichen Unterlagen erhalten Sie zusammen<br />
mit dem Bestätigungsschreiben. Der <strong>Vertrag</strong>sabschluss zugunsten Dritter ist von dem wirksamen Abschluss des <strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong> <strong>Vertrag</strong>s abhängig. Es gelten<br />
die umseitig abgedruckten Vereinbarungen zum <strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong> sowie zum <strong>Vertrag</strong> zugunsten Dritter. Sie erkennen diese mit Ihrer Unterschrift an.<br />
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie des Weiteren, dass Sie im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere<br />
nicht als Treuhänder) handeln.<br />
7<br />
Datum Unterschrift <strong>Konto</strong>inhaber<br />
� Bitte Folgeseite beachten!<br />
64.320/7.12/1912/09
Vereinbarungen zum <strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong> Stand: 15.06.2012<br />
1. <strong>Konto</strong>inhaber<br />
Konten werden nur für natürliche Personen und auch nur für eigene Rechnung<br />
geführt. (Hinweis: Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> eröffnet nur Konten für Personen, die im<br />
eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung [insbesondere<br />
nicht als Treuhänder] handeln). Bei mehr als einem <strong>Konto</strong>inhaber<br />
zeichnet jeder einzeln und das <strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong> wird als Oder-<strong>Konto</strong> geführt.<br />
2. <strong>Konto</strong>führung/Rechnungsabschlüsse<br />
Das <strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong> dient der Geldanlage. Das Guthaben auf dem <strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong> ist<br />
täglich ohne Kündigungsfrist fällig. Der <strong>Konto</strong>vertrag umfasst die <strong>Konto</strong>führung,<br />
Einzahlungen, Überweisungen auf das Referenzkonto, Lastschrifteinzug<br />
vom Referenzkonto. Von der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> erhält der <strong>Konto</strong>inhaber jeweils am<br />
Ende eines Kalenderjahres einen Rechnungsabschluss. Einwendungen wegen<br />
Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der<br />
<strong>Konto</strong>inhaber spätestens vor Ablauf von 6 Wochen nach dessen Zugang zu er-<br />
heben; macht er seine Einwendungen schrift lich geltend, genügt die Absendung<br />
innerhalb der 6-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendun-<br />
gen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> bei Erteilung des<br />
Rechnungsabschlusses besonders hinweisen. Der <strong>Konto</strong>inhaber kann auch nach<br />
Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss<br />
dann aber beweisen, dass das <strong>Konto</strong> zu Unrecht belastet oder eine Gutschrift<br />
nicht erteilt wurde. Das <strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong> dient nicht der Abwicklung von Zahlungs-<br />
verkehrsvorgängen und nimmt nicht am Auslandszahlungsverkehr teil. Die<br />
<strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> wird auf das <strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong> gezogene Lastschriften nicht einlösen. Es<br />
gibt keinen Leistungsvorbehalt, außer dieser ist ausdrücklich vereinbart.<br />
3. Gebühren<br />
Das <strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong> wird kontoführungsgebührenfrei geführt. Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> ist<br />
berechtigt, Gebühren für Zusatzleistungen zu erheben. Diese ergeben sich<br />
aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis, welches unter www.ing-diba.de<br />
eingesehen werden kann.<br />
4. Guthabenzins, Steuern<br />
Die Zinsen werden jährlich zum 31.12. berechnet und dem <strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong> gutgeschrieben.<br />
Hierüber erhält der <strong>Konto</strong>inhaber von der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> einen <strong>Konto</strong>aus-<br />
zug. Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> ist berechtigt, den Zinssatz nach billigem Ermessen (§ 315<br />
BGB) zu ändern. Der <strong>Konto</strong>inhaber kann den aktuellen Zinssatz jederzeit telefonisch<br />
bei den Kundenbetreuern der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> abfragen. Die jeweils aktuelle<br />
Guthabenverzinsung wird auch unter www.ing-diba.de/konditionen bekannt<br />
gegeben. Einkünfte sind steuerpflichtig. Sofern der <strong>Konto</strong>inhaber keinen Freistellungsauftrag<br />
erteilt hat oder der Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft ist, führt<br />
die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> die Kapitalertragsteuer für ihn ab. Bei Fragen sollte sich der <strong>Konto</strong>-<br />
inhaber an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen<br />
Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist.<br />
5. Einzahlungen, Verfügungen<br />
Einzahlungen sind in jeder Höhe, Verfügungen nur bis zur Höhe des Guthabens<br />
möglich. Bei Verfügungen über das Gesamtguthaben bleibt das <strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong><br />
weiterhin bestehen, es sei denn, der <strong>Konto</strong>inhaber wünscht ausdrücklich eine<br />
<strong>Konto</strong>auflösung. Einzahlungen auf <strong>Extra</strong>-Konten sind durch Überweisung, durch<br />
einmaligen oder regelmäßigen Lastschrifteinzug vom Referenzkonto und durch<br />
Bareinzahlungen bei fremden Kreditinstituten möglich. Prämienbegünstigte<br />
vermögenswirksame Leis tungen im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes<br />
können nicht auf das <strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong> eingezahlt werden. Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> behält<br />
sich vor, als vermögenswirksame Leistung gekennzeichnete Zahlungseingänge<br />
zurückzuweisen. Der Lastschrifteinzug vom Referenzkonto kann vom <strong>Konto</strong>inhaber<br />
per Internetbanking, telefonisch oder schriftlich veranlasst werden.<br />
Lastschrifteinzüge vom Referenzkonto sind in einem Abstand von 30 Kalender-<br />
tagen möglich. Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> kann die Höhe des maximalen Lastschriftbetrags<br />
festlegen. Sie wird die aktuelle Betragsgröße dem Kunden auf telefo nische An-<br />
frage mitteilen. Aufträge zum Lastschrifteinzug von anderen Konten sind nicht<br />
möglich. Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> ist berechtigt, die Ausführung von Aufträgen außerhalb<br />
des Telebanking und des Internetbanking mit Gebühren zu belegen.<br />
6. Referenzkonto<br />
Als Referenzkonto für Auszahlungen und Lastschrifteinzug ist nur ein Girokonto<br />
zugelassen, welches auf den Namen des <strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong> Inhabers/der <strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong><br />
Inhaber lautet und bei einem inländischen Kreditinstitut geführt wird. Der<br />
<strong>Konto</strong>inhaber kann das Referenzkonto durch Mitteilung an die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> einmal<br />
innerhalb von 30 Kalendertagen ändern. Änderungsaufträge per Telefax<br />
sind nicht möglich. Verfügungen wird die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> dann nur noch zugunsten<br />
des neuen Referenzkontos vornehmen. Bei einem Gemeinschaftskonto (Oder-<br />
<strong>Konto</strong>) ist jeder <strong>Konto</strong>inhaber allein berechtigt, der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> ein neues Referenzkonto<br />
mitzuteilen. Änderungen des Referenzkontos (über Internetbanking)<br />
durch den <strong>Konto</strong>inhaber können von der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> gestattet werden.<br />
7. Abtretung/Verpfändung<br />
Guthaben auf <strong>Extra</strong>-Konten können nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet<br />
werden.<br />
8. Postanschrift<br />
Als Postanschrift gilt die Anschrift des ersten <strong>Konto</strong>inhabers (gemäß <strong>Konto</strong>-<br />
eröffnungsvertrag). Alle <strong>Konto</strong>mitteilungen werden an diese Postanschrift<br />
versandt. Der <strong>Konto</strong>inhaber ist verpflichtet, jede Änderung der Postanschrift<br />
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />
9. Kündigung<br />
Der <strong>Konto</strong>inhaber kann die <strong>Konto</strong>verbindung – die keiner Mindestlaufzeit<br />
unterliegt – jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong><br />
kann den <strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong> <strong>Vertrag</strong> jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen<br />
Frist kündigen. Die Kündigung ist schriftlich an den jeweils anderen<br />
<strong>Vertrag</strong>spartner zu richten. Bei der Bemes sung der Kündigungsfrist wird<br />
die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> auf die be rech tig ten Belange des <strong>Konto</strong> inha bers Rücksicht<br />
nehmen. Die Kündigungs frist beträgt mindestens 2 Monate. Das Recht<br />
zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Mit der<br />
Kündigung des <strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong> <strong>Vertrag</strong>s wird der <strong>Vertrag</strong> zugunsten Dritter<br />
gegenstandslos.<br />
10. Einlagensicherung<br />
Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes<br />
deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert<br />
alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Kunden“ auszuweisen sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen<br />
einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungs-<br />
grenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2014 30 %, bis zum<br />
31. Dezember 2019 20 %, bis zum 31. Dezember 2024 15 % und ab dem<br />
1. Januar 2025 8,75 % des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden<br />
Eigenkapitals der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong>. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011<br />
begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der<br />
Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den<br />
vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011<br />
begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der<br />
Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Diese Sicherungsgrenze<br />
wird dem Kunden von der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> auf Verlangen bekannt gegeben.<br />
Sie kann auch im Internet unter www.bankenverband.de abgefragt werden.<br />
Nicht geschützt sind Forderungen, über die die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> Inhaberpapiere<br />
ausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate,<br />
sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Wegen<br />
weiterer Einzelheiten des Sicherungsumfangs wird auf § 6 des Statuts des<br />
Einlagensicherungsfonds verwiesen, das auf Verlangen zur Verfügung gestellt<br />
wird. Soweit der Einlagensicherungsfonds oder ein von ihm Beauftragter<br />
Zahlungen an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen die<br />
<strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> in entsprechender Höhe mit allen Nebenrechten Zug um Zug auf<br />
den Einlagensicherungsfonds über. Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> ist befugt, dem Einlagen-<br />
sicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang<br />
erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung<br />
zu stellen.<br />
11. Pfandrecht<br />
Der <strong>Konto</strong>inhaber und die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> sind sich darüber einig, dass der<br />
<strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> ein Pfandrecht an dem Guthaben einschließlich aller Zinsen auf<br />
dem <strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong> zusteht. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden,<br />
künftigen und bedingten Ansprüche, die der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> mit sämt-<br />
lichen ihrer in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen<br />
Geschäftsbeziehung gegen den <strong>Konto</strong>inhaber zustehen.<br />
12. Außergerichtliche Streitbeilegung<br />
In Streitfällen kann sich der <strong>Konto</strong>inhaber zur außergerichtlichen Streitbeilegung<br />
schriftlich an den Ombudsmann der privaten Banken, Bundesverband<br />
deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, wenden. Weitere<br />
Informationen sind erhältlich unter: www.bankenverband.de/ombudsmann<br />
13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand<br />
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem <strong>Konto</strong>inhaber und der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong><br />
gilt deut sches Recht. Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> legt das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland auch der vor vertraglichen Beziehung zugrunde. Es gibt keine<br />
vertragliche Gerichtsstandsklausel.<br />
14. Informations- und <strong>Vertrag</strong>ssprache<br />
Maßgebliche Sprache für dieses <strong>Vertrag</strong>sverhältnis und die Kommunikation<br />
zwischen dem <strong>Konto</strong>inhaber und der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> während der Laufzeit des<br />
<strong>Vertrag</strong>s ist Deutsch. Die Geschäftsbedingungen stehen ausschließlich in<br />
deutscher Sprache zur Verfügung.<br />
15. Einwilligung in die Aufzeichnung von Telefongesprächen<br />
Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> ist berechtigt, alle mit dem <strong>Konto</strong>inhaber geführten Telefon-<br />
gespräche zum Nachweis der Gesprächsinhalte in Beschwerdefällen so-<br />
wie zur internen Qualitätssicherung automatisiert aufzuzeichnen und zu<br />
speichern.
<strong>Vertrag</strong> zugunsten Dritter<br />
1. Rechtserwerb des Begünstigten am Guthaben<br />
Der Rechtserwerb durch den Begünstigten am Guthaben tritt zu dem vom<br />
<strong>Konto</strong>inhaber festgelegten Schenkungstermin ein. Bis zu diesem Zeitpunkt<br />
kann der <strong>Konto</strong>inhaber unbeschränkt über das Guthaben verfügen.<br />
2. Schenkung an den Begünstigten im Falle des Ablebens<br />
des <strong>Konto</strong>inhabers<br />
Sollte der <strong>Konto</strong>inhaber vor dem angegebenen Schenkungstermin sterben,<br />
so gilt als Schenkungstermin der Zeitpunkt der Kenntnis der Bank vom<br />
Ableben des <strong>Konto</strong>inhabers. Der Nachweis des Rechtserwerbs gegenüber der<br />
Bank kann durch Vorlage der Sterbeurkunde erbracht werden.<br />
3. Schenkungsofferte und Wirksamwerden der<br />
Schenkung<br />
Der Erwerb der Ansprüche aus dem Guthaben stellt eine unentgeltliche<br />
Zuwendung des <strong>Konto</strong>inhabers an den Begünstigten dar. Der <strong>Konto</strong>inhaber<br />
bietet dem Begünstigten mit Unterzeichnung des <strong>Vertrag</strong>s an, die zum<br />
Schenkungstermin bestehenden Ansprüche am <strong>Konto</strong>guthaben unentgeltlich<br />
Wichtiger Hinweis<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Rechtsprechung zur Wirksamkeit<br />
des Verzichts auf das Recht zum Widerruf des Schenkungsangebots bislang<br />
nicht vorliegt. Sollte der formularmäßig erklärte Verzicht nicht wirk-<br />
Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre <strong>Vertrag</strong>serklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von<br />
Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt<br />
nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor <strong>Vertrag</strong>sschluss<br />
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel<br />
246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB.<br />
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des<br />
Widerrufs.<br />
Der Widerruf ist zu richten an:<br />
<strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> AG, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main,<br />
Telefax: 069 / 27 222 27, E-Mail: info@ing-diba.de<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)<br />
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen<br />
(z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem<br />
Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen<br />
Per Post senden an<br />
<strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> AG, 60628 Frankfurt am Main<br />
Fragen?<br />
Unsere Kundenbetreuer helfen Ihnen gerne weiter unter Telefon 069 / 50 50 20 10.<br />
Datenschutzrechtlicher Hinweis:<br />
Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> verarbeitet und nutzt die von Ihnen erhobenen personenbezogenen<br />
Daten zur Prüfung und Abwicklung des <strong>Vertrag</strong>s sowie für Zwecke der Werbung oder<br />
der Markt- und Meinungsforschung. Sie können jederzeit der Verarbeitung und Nutzung<br />
Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung sowie der Markt- und<br />
Meinungsforschung widersprechen. Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihre<br />
Einwilligung, außer an Dienstleister der <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen.<br />
zu erwerben. Der <strong>Konto</strong>inhaber verzichtet auf sein Recht zum Widerruf dieses<br />
Schenkungsangebots (§ 130 BGB). An den Widerrufsverzicht sind die<br />
Rechtsnachfolger des <strong>Konto</strong>inhabers und dessen Bevollmächtigte gebunden.<br />
Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> wird zum Schenkungstermin das Schenkungsangebot an den<br />
Begünstigten übermitteln. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Schenkung<br />
ist die Annahme durch den Begünstigten.<br />
4. Tod des Begünstigten<br />
Sollte der Begünstigte vor dem <strong>Konto</strong>inhaber sterben, wird dieser <strong>Vertrag</strong><br />
gegenstandslos.<br />
5. Haftung der Bank<br />
Die Haftung der Bank für alle Maßnahmen und Unterlassungen bei Ausführung<br />
dieses <strong>Vertrag</strong>s beschränkt sich gegenüber dem <strong>Konto</strong>inhaber und dem<br />
Begünstigten auf grobes Verschulden.<br />
6. Pfandrecht der Bank<br />
Das Pfandrecht der Bank gemäß Nr. 11 der Vereinbarungen zum <strong>Extra</strong>-<strong>Konto</strong><br />
bleibt von diesen Vereinbarungen unberührt.<br />
sam sein, so können die Erben das Schenkungsangebot widerrufen, solange<br />
es dem Begünstigten noch nicht zugegangen ist. In diesem Fall stünden<br />
die von diesem <strong>Vertrag</strong> erfassten Werte den Erben zu.<br />
Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die<br />
vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf<br />
gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen<br />
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit<br />
der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />
Besonderer Hinweis<br />
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der <strong>Vertrag</strong> von beiden Seiten auf<br />
Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht<br />
ausgeübt haben.<br />
Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrags über eine Finanzdienstleistung sind<br />
Sie auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag nicht mehr gebunden,<br />
wenn dieser <strong>Vertrag</strong> eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten<br />
auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum<br />
Gegenstand hat.<br />
Ende der Widerrufsbelehrung.<br />
1 Die <strong>ING</strong>-<strong>DiBa</strong> AG, vertreten durch die Mitglieder des Vorstands Roland Boekhout,<br />
Bas Brouwers, Bernd Geilen, Katharina Herrmann, Martin Krebs, Herbert Willius,<br />
Theodor-Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main, eingetragen unter HRB 7727 im<br />
Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />
DE114103475, ist ein deutsches Kredit institut mit Vollban ken lizenz, beaufsichtigt<br />
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer<br />
Straße 108, 53117 Bonn, dessen Hauptgeschäftstätigkeit der Betrieb aller Bankgeschäfte<br />
– mit Ausnahme von Investmentgeschäften – sowie der damit zusammenhängenden<br />
Handelsgeschäfte aller Art ist.<br />
2 Geben Sie bitte Tag, Monat und Jahr für die Schenkung an. Zu dem eingetragenen<br />
Termin gehen die Rechte an dem Guthaben auf den Begünstigten über, wenn das<br />
Schenkungsangebot vom Begünstigten angenommen wird. Die hier erfolgte Terminangabe<br />
kann von Ihnen per Telefon oder Brief geändert werden. Sollten Sie vor dem<br />
angegebenen Zeitpunkt sterben, so tritt der Rechtserwerb mit der Kenntnis der<br />
Bank vom Ableben ein.