Literaturreview und Empfehlung zum Sturzpräventions- konzept der ...
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Seite 14 von 44 / Bericht - Prüfen des Absetzens von Herzmedikamenten in den Fällen, in denen ein Absetzen der Medikamente in Erwägung gezogen werden kann, zeigen sich in van der Velde et al. (2007) und Walker et al. (2005) als erfolgreiche Sturzverhinderung. - Die Anzahl der verabreichten Medikamente ist nach Walker et al. (2005) bei Patienten, welche gestürzt sind, in den letzten 24 h vor dem Sturz höher als bei Patienten ohne Stürze und sollte darum nach erfolgtem Sturz geprüft werden. - Da Medikamente mit einem hohen anticholinergenen Effekt und insbesondere die gleichzeitige Einnahme von mehreren anticholinergen wirkenden Substanzen das Sturzrisiko steigern, sollten die Medikamente möglichst nicht bzw. nur in begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden (Aizenberg et al. 2002). - Herzmedikamente und psychoaktive Substanzen farblich in der elektronischen Patientendokumentation darzustellen, empfehlen van der Velde et al. (2007) und Cooper (2001). 4.3.2 Ergebnisse im Bereich Freiheitsbeschränkende Massnahmen und Zwangsmassnahmen - Freiheitsbeschränkende Massnahmen zu reduzieren, empfehlen Minde et al. (1990) und Dubner & Creech (1988) zugunsten von mehr Bewegungsfreiheit, die mit verschiedenen Alarmsystemen wie Alarmmatten, Bett- und Stuhlalarme, Schienen oder Infrarotsystem, Bodenbett, Bodenmatten ermöglicht wird. Die Sturzrate bleibt jedoch gemäss Capezuti et al. (2007) und Weintraub & Spurlock (2002) gleich hoch. - Betreuung 1:1 kann als freiheitsbeschränkende Massnahme gesehen werden und wird kontrovers bewertet. Weintraub & Spurlock (2002) empfehlen, Patienten 1:1 zu beobachten, und bei Giles et al. (2006) gab es keine Stürze in der 1:1 Betreuung durch Freiwillige. Dagegen zeigen Rask et al. (2007) auf, dass der Abbau von freiheitsbeschränkenden Massnahmen keine steigende Anzahl Stürze nach sich zieht und die Verletzungsrate stabil bleibt. Minde et al. (1990) zeigen, dass es bei einer Reduktion von freiheitsbeschränkenden Massnahmen kurzfristig mehr Stürze gibt, die Sturzrate sich aber nach der Benutzung von Hilfsmitteln wie z.B. Alarmmatten, wieder stabilisiert. Zusätzlich zeigen Bredthauer et al. (2005) auf, dass keine Daten evidenzbasiert beweisen, dass Stürze mit Zwangsmassnahmen verhindert werden können. Nach Savage & Matheis (2001) sollen Patienten in Räume umplatziert werden, wo sich mehr Pflegende aufhalten, was eventuell weniger als Zwangsmassnahme angesehen wird, vielleicht aber als Autonomieverlust, weil die Patienten den Aufenthaltsort nicht selbst wählen können. - Die Überprüfung eines vorhandenen Standards für Zwangsmassnahmen empfehlen Weintraub & Spurlock (2002) und Savage & Matheis (2001), weil die Pflegenden Zwangsmassnahmen sehr unterschiedlich routiniert einsetzten und dies nicht zur Sturzprävention beiträgt. Die Prüfung der Standards bezieht sich auf die Entscheidungsfindung zum Einsatz von Zwangsmassnahmen bei hohem Sturzrisiko. Ein Entscheidungsfindungspfad sollte
Seite 15 von 44 / Bericht in einem Sturzpräventionsprogramm enthalten sein, obwohl bei abnehmender Menge der Zwangsmassnahmen die Sturzrate konstant blieb (Weintraub & Spurlock 2002; Savage & Matheis 2001). 4.3.3 Körpertraining - Weitere Interventionen betreffen Geh-, Kraft-, Mobilitäts-, Balance- und Gehtraining wie auch Spaziergang und Tai Chi (Frank et al. 2008; Grob et al. 2007; Huang 2004; Savage & Matheis 2001). Nötigenfalls Gehen-Unter- Beobachtung schlagen Savage & Matheis (2001) vor. - Einsatz von Aktivierungstherapie und Material für Aktivitäten empfehlen Minde et al. (1990). Weintraub & Spurlock (2002) befürworten Physiotherapie. 4.3.4 Interventionen wie Alarmsysteme, Hüftprotektoren, Inkontinenz, Fussbekleidung und Schmerzen - Alarmsysteme einzusetzen und Patienten mit Armband oder einem Label als Hochrisikopatient erkennbar zu machen, so dass ihnen bei Unsicherheiten rasch geholfen werden kann, empfehlen Oliver et al. (2000). - Grob et al. (2007) schlagen Hüftprotektoren als Frakturprävention vor. Aus praktischen Erfahrungen zeigt sich, dass Patienten mit Hüftprotektoren oftmals bei der Toilettenbenützung eingeschränkt werden, weshalb diese Massnahme tendenziell eher abgelehnt und zugunsten der Autonomie der Patienten weggelassen wird. - Inkontinenzprodukte mit Pants schlagen Savage & Matheis (2001) vor. - Rutschsichere Socken und Schuhe schlagen Savage & Matheis (2001) vor. - Schmerzmanagement zur Reduktion von Stürzen empfiehlt Chaabane (2007). 4.3.5 Wenig effektive Interventionen - Die Behandlung der Patienten in 3 Kategorien mit Kombinationen aus 1. halbstündlichem Überwachen; 2. halbstündlichem Überwachen und Bettsensoren und 3. halbstündlichem Überwachen, Bettsensoren, Gehtraining sowie Abklärung physiotherapeutisches Assessment und Empfehlungen senkt Sturzereignisse nicht (Irvin 1999). - Patienten mit höherem Sturzrisiko in einer Gruppe zusammenzubringen und diese während der Tages- und Spätschicht zu überwachen, ist nicht produktiv (Detweiler et al. 2005). 4.4 Ergebnisse im Bereich Mitarbeitende - Sensibilisierung und Steigerung des Fachwissens der Fachpersonen (Chaabane 2007; Chang et al. 2004; Savage & Matheis 2001; Swift 2001) mittels Schulung und Beratung (Coussement et al. 2008; Frank et al. 2008; Capezuti et al. 2007; Chabane 2007; Oliver et al. 2000; Schwendimann 2000) und auch von Patienten und Bezugspersonen können Stürze reduzieren (Chaabane 2007; van der Velde 2006; Oliver et al. 2000; Schwendimann 2000).
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- Die Anzahl <strong>der</strong> verabreichten Medikamente ist nach Walker et al. (2005) bei<br />
Patienten, welche gestürzt sind, in den letzten 24 h vor dem Sturz höher als<br />
bei Patienten ohne Stürze <strong>und</strong> sollte darum nach erfolgtem Sturz geprüft<br />
werden.<br />
- Da Medikamente mit einem hohen anticholinergenen Effekt <strong>und</strong> insbeson<strong>der</strong>e<br />
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4.3.2 Ergebnisse im Bereich Freiheitsbeschränkende Massnahmen <strong>und</strong> Zwangsmassnahmen<br />
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(1990) <strong>und</strong> Dubner & Creech (1988) zugunsten von mehr Bewegungsfreiheit,<br />
die mit verschiedenen Alarmsystemen wie Alarmmatten, Bett- <strong>und</strong><br />
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wird. Die Sturzrate bleibt jedoch gemäss Capezuti et al. (2007) <strong>und</strong><br />
Weintraub & Spurlock (2002) gleich hoch.<br />
- Betreuung 1:1 kann als freiheitsbeschränkende Massnahme gesehen werden<br />
<strong>und</strong> wird kontrovers bewertet. Weintraub & Spurlock (2002) empfehlen, Patienten<br />
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<strong>der</strong> 1:1 Betreuung durch Freiwillige. Dagegen zeigen Rask et al. (2007) auf,<br />
dass <strong>der</strong> Abbau von freiheitsbeschränkenden Massnahmen keine steigende<br />
Anzahl Stürze nach sich zieht <strong>und</strong> die Verletzungsrate stabil bleibt. Minde et<br />
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Massnahmen kurzfristig mehr Stürze gibt, die Sturzrate sich aber nach <strong>der</strong><br />
Benutzung von Hilfsmitteln wie z.B. Alarmmatten, wie<strong>der</strong> stabilisiert. Zusätzlich<br />
zeigen Bredthauer et al. (2005) auf, dass keine Daten evidenzbasiert<br />
beweisen, dass Stürze mit Zwangsmassnahmen verhin<strong>der</strong>t werden können.<br />
Nach Savage & Matheis (2001) sollen Patienten in Räume umplatziert werden,<br />
wo sich mehr Pflegende aufhalten, was eventuell weniger als Zwangsmassnahme<br />
angesehen wird, vielleicht aber als Autonomieverlust, weil die<br />
Patienten den Aufenthaltsort nicht selbst wählen können.<br />
- Die Überprüfung eines vorhandenen Standards für Zwangsmassnahmen<br />
empfehlen Weintraub & Spurlock (2002) <strong>und</strong> Savage & Matheis (2001),<br />
weil die Pflegenden Zwangsmassnahmen sehr unterschiedlich routiniert einsetzten<br />
<strong>und</strong> dies nicht zur Sturzprävention beiträgt. Die Prüfung <strong>der</strong> Standards<br />
bezieht sich auf die Entscheidungsfindung <strong>zum</strong> Einsatz von Zwangsmassnahmen<br />
bei hohem Sturzrisiko. Ein Entscheidungsfindungspfad sollte