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Jubiläum Naturpark Hochtaunus feiert 50-jähriges Zu diesem

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<strong>50</strong> Jahre <strong>Naturpark</strong> <strong>Hochtaunus</strong><br />

1962 – 2012<br />

Leitgedanken bei der Gründung der ersten Neuparke<br />

Der <strong>Naturpark</strong>gedanke muss heute verwirklicht werden.<br />

Er duldet keinen Aufschub. Was heute und durch uns nicht<br />

getan wird, kann die folgende Generation nicht nachholen.<br />

Die umfassende, großzügige und schnelle Verwirklichung<br />

der <strong>Naturpark</strong>idee ist zugleich höchst bedeutsamer Dienst<br />

am Menschen und an der Landschaft. Sie ist das notwendige<br />

und würdige Gegenstück zur heutigen Technik, Zivilisation<br />

und Arbeitsrationalisierung mit all ihren Werten und all<br />

ihren weitreichenden Schäden und eine nicht aufschiebbare<br />

Verpflichtung gegenüber den kommenden Generationen.<br />

Alles, was getan werden kann, um die Menschen wieder mit<br />

der Natur zu verbinden, muss geschehen. Der <strong>Naturpark</strong>gedanke<br />

bildet einen integrierenden Bestandteil des gedanklichen<br />

Systems der Raumordnung. <strong>Naturpark</strong>e werden Ausdruck<br />

des Industriezeitalters sein müssen und stellen eine<br />

polare Erscheinung zum Auftreten von Bevölkerungsballungen<br />

dar. Ihre oberste Aufgabe muss demnach sein, dem Menschen<br />

der Ballungsräume eine sinnvolle Erholung in der Natur<br />

zu gewähren. Daher sind die <strong>Naturpark</strong>e in ihrer Lage und<br />

ihrer Ausstattung auf die großen Bevölkerungsballungen auszurichten.<br />

<strong>Naturpark</strong>e sind Landschaftsparke, die Wald und offene Landschaft<br />

einschließen. Der Anklang bei der Großstadtbevölkerung<br />

unterliegt kaum einem Zweifel. Weniger zustimmend sind<br />

vielfach die Grundeigentümer, -bewirtschafter, -verwalter und<br />

-pächter. Sie alle leiden unter dem Unvermögen der vielen,<br />

sich in der Natur natürlich zu benehmen. Dadurch werden sie<br />

Gegenstand einer indirekten Enteignung. Lenken und Ordnen<br />

ist zunächst nötig. Es darf damit nicht ein Bewenden haben.<br />

Mit den <strong>Naturpark</strong>en ist eine große Möglichkeit gegeben, die<br />

positiven Kräfte im Menschen zu wecken und zu stärken. Die<br />

neuen Natur- und Landschaftsparke könnten zu lebendigen<br />

Vorbildlandschaften werden.<br />

8<br />

Es wäre daher nichts gefährlicher, als die Auswahl der Landschaften<br />

und ihre Einrichtung einer Improvisation zu überlassen.<br />

Wenn es auch in Deutschland nicht undenkbar wäre, dass<br />

Erholung in oberster Instanz von der Bundesregierung betreut<br />

würde, dürfte es doch gegenwärtig näher liegen, diese Aufgabe<br />

vorwiegend im Rahmen der Selbstverwaltung zu lösen,<br />

durch freiwillige <strong>Zu</strong>sammenschlüsse der Beteiligten – das<br />

wären Kommunen wie Verbände und Beteiligte – zu Vereinen,<br />

Zweckverbänden oder Körperschaften öffentlichen Rechts.<br />

Die erste Aufgabe der Geschäftsstelle würde die Ausarbeitung<br />

eines Landschafts- und Gestaltungsplanes sein.<br />

Wir müssen gemeinsam dafür eintreten, dass möglichst viele<br />

Erholungslandschaften erhalten und vor dem großen Verkehr<br />

bewahrt bleiben. Das kann dadurch geschehen, dass sie zu<br />

geschützten Landschaftsteilen, zu <strong>Naturpark</strong>en oder zu „Oasen<br />

der Ruhe“ erklärt werden. Der Schutz der Natur vor dem zerstörenden<br />

Menschen ist eine Staatsnotwendigkeit, die nicht<br />

länger als sentimentales Problem behandelt werden darf<br />

(Eugen Gerstenmaier).<br />

Bei der Tagung der Träger von 21 deutschen <strong>Naturpark</strong>en 1962<br />

wurde die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft beschlossen,<br />

aus der dann der Verband der <strong>Naturpark</strong>e hervorging. Die Grundsätze<br />

der <strong>Naturpark</strong>e sind seit 1957 die gleichen geblieben:<br />

1. Keine Beschränkung der ordnungsgemäßen Land- und<br />

Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei.<br />

2. Planung im Rahmen einer übergeordneten Raumordnung<br />

und Abstimmung mit allen Interessenten am Boden und<br />

an der Zweckbestimmung.<br />

3. Zielstrebiges, maßhaltendes Vorgehen unter Einhaltung<br />

einer ausgewogenen Rangfolge.<br />

4. Keine Zersplitterung der vorhandenen Geldmittel, sondern<br />

Konzentration auf bestimmte Objekte, um diese zweckentsprechend<br />

in angemessener Zeit zu gestalten. Das hindert<br />

nicht, bedrohte Landschaften vorläufig sicherzustellen.

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