Jubiläum Naturpark Hochtaunus feiert 50-jähriges Zu diesem
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<strong>50</strong> Jahre <strong>Naturpark</strong> <strong>Hochtaunus</strong><br />
1962 – 2012<br />
Leitgedanken bei der Gründung der ersten Neuparke<br />
Der <strong>Naturpark</strong>gedanke muss heute verwirklicht werden.<br />
Er duldet keinen Aufschub. Was heute und durch uns nicht<br />
getan wird, kann die folgende Generation nicht nachholen.<br />
Die umfassende, großzügige und schnelle Verwirklichung<br />
der <strong>Naturpark</strong>idee ist zugleich höchst bedeutsamer Dienst<br />
am Menschen und an der Landschaft. Sie ist das notwendige<br />
und würdige Gegenstück zur heutigen Technik, Zivilisation<br />
und Arbeitsrationalisierung mit all ihren Werten und all<br />
ihren weitreichenden Schäden und eine nicht aufschiebbare<br />
Verpflichtung gegenüber den kommenden Generationen.<br />
Alles, was getan werden kann, um die Menschen wieder mit<br />
der Natur zu verbinden, muss geschehen. Der <strong>Naturpark</strong>gedanke<br />
bildet einen integrierenden Bestandteil des gedanklichen<br />
Systems der Raumordnung. <strong>Naturpark</strong>e werden Ausdruck<br />
des Industriezeitalters sein müssen und stellen eine<br />
polare Erscheinung zum Auftreten von Bevölkerungsballungen<br />
dar. Ihre oberste Aufgabe muss demnach sein, dem Menschen<br />
der Ballungsräume eine sinnvolle Erholung in der Natur<br />
zu gewähren. Daher sind die <strong>Naturpark</strong>e in ihrer Lage und<br />
ihrer Ausstattung auf die großen Bevölkerungsballungen auszurichten.<br />
<strong>Naturpark</strong>e sind Landschaftsparke, die Wald und offene Landschaft<br />
einschließen. Der Anklang bei der Großstadtbevölkerung<br />
unterliegt kaum einem Zweifel. Weniger zustimmend sind<br />
vielfach die Grundeigentümer, -bewirtschafter, -verwalter und<br />
-pächter. Sie alle leiden unter dem Unvermögen der vielen,<br />
sich in der Natur natürlich zu benehmen. Dadurch werden sie<br />
Gegenstand einer indirekten Enteignung. Lenken und Ordnen<br />
ist zunächst nötig. Es darf damit nicht ein Bewenden haben.<br />
Mit den <strong>Naturpark</strong>en ist eine große Möglichkeit gegeben, die<br />
positiven Kräfte im Menschen zu wecken und zu stärken. Die<br />
neuen Natur- und Landschaftsparke könnten zu lebendigen<br />
Vorbildlandschaften werden.<br />
8<br />
Es wäre daher nichts gefährlicher, als die Auswahl der Landschaften<br />
und ihre Einrichtung einer Improvisation zu überlassen.<br />
Wenn es auch in Deutschland nicht undenkbar wäre, dass<br />
Erholung in oberster Instanz von der Bundesregierung betreut<br />
würde, dürfte es doch gegenwärtig näher liegen, diese Aufgabe<br />
vorwiegend im Rahmen der Selbstverwaltung zu lösen,<br />
durch freiwillige <strong>Zu</strong>sammenschlüsse der Beteiligten – das<br />
wären Kommunen wie Verbände und Beteiligte – zu Vereinen,<br />
Zweckverbänden oder Körperschaften öffentlichen Rechts.<br />
Die erste Aufgabe der Geschäftsstelle würde die Ausarbeitung<br />
eines Landschafts- und Gestaltungsplanes sein.<br />
Wir müssen gemeinsam dafür eintreten, dass möglichst viele<br />
Erholungslandschaften erhalten und vor dem großen Verkehr<br />
bewahrt bleiben. Das kann dadurch geschehen, dass sie zu<br />
geschützten Landschaftsteilen, zu <strong>Naturpark</strong>en oder zu „Oasen<br />
der Ruhe“ erklärt werden. Der Schutz der Natur vor dem zerstörenden<br />
Menschen ist eine Staatsnotwendigkeit, die nicht<br />
länger als sentimentales Problem behandelt werden darf<br />
(Eugen Gerstenmaier).<br />
Bei der Tagung der Träger von 21 deutschen <strong>Naturpark</strong>en 1962<br />
wurde die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft beschlossen,<br />
aus der dann der Verband der <strong>Naturpark</strong>e hervorging. Die Grundsätze<br />
der <strong>Naturpark</strong>e sind seit 1957 die gleichen geblieben:<br />
1. Keine Beschränkung der ordnungsgemäßen Land- und<br />
Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei.<br />
2. Planung im Rahmen einer übergeordneten Raumordnung<br />
und Abstimmung mit allen Interessenten am Boden und<br />
an der Zweckbestimmung.<br />
3. Zielstrebiges, maßhaltendes Vorgehen unter Einhaltung<br />
einer ausgewogenen Rangfolge.<br />
4. Keine Zersplitterung der vorhandenen Geldmittel, sondern<br />
Konzentration auf bestimmte Objekte, um diese zweckentsprechend<br />
in angemessener Zeit zu gestalten. Das hindert<br />
nicht, bedrohte Landschaften vorläufig sicherzustellen.