Jubiläum Naturpark Hochtaunus feiert 50-jähriges Zu diesem
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<strong>50</strong> Jahre <strong>Naturpark</strong> <strong>Hochtaunus</strong><br />
1962 – 2012<br />
Auch bei einzelnen geplanten Eingriffen in Natur und Landschaft<br />
(außerhalb der bebauten Ortslagen war Landschaftsschutzgebiet)<br />
ist u. a. auch der NP der Ansprechpartner der<br />
UNB als Genehmigungsbehörde – z. B. bei Errichtung von<br />
landwirtschaftlichen Gebäuden, Wochenendhütten und Einfriedigungen<br />
(Zäune ect.), bei Straßenprojekten, z. B. Verbreiterung<br />
von Kreisstraßen, hierbei sollten Bäume, Feldhecken<br />
u. a. beseitigt werden. Hier wurde gemeinsam versucht, die<br />
Eingriffsminimierung zu erzielen und gegebenenfalls naturschutzrechtliche<br />
Ausgleichsmaßnahmen wie z. B. Neuanpflanzungen<br />
von Bäumen und Sträuchern, Erhaltungsmaßnahmen<br />
von Biotopflächen oder Neuanlegungen von Feuchtbiotopen<br />
festgelegt.<br />
Nach dem Hessischen Naturschutzgesetz sind bei jedem Eingriff<br />
in Natur und Landschaft entsprechende Ausgleichsmaßnahmen<br />
nachzuweisen. Die vorgelegten Planungen von Ausgleichsmaßnahmen<br />
wurden vor der Beschlussfassung durch<br />
den Naturschutzbeirat mit dem NP erörtert und gegebenenfalls<br />
vor Ort ausgearbeitet.<br />
Bei der Vielzahl von Ortsbesichtigungen mit dem NP mussten<br />
immer wieder illegale Eingriffe im Landschaftsschutzgebiet<br />
„Taunus“ festgestellt werden. Hierbei handelte es sich überwiegend<br />
um Bauwerke, wie Wochenendhütten und Zäune,<br />
wilde Plakatierungen und Erdaufschüttungen, die das vorhandene<br />
Gelände wesentlich veränderten. Durch die UNB wurde<br />
ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren oder<br />
Beseitigungsverfahren dieser Illegalitäten eingeleitet. Auch<br />
durch den NP war eine Mitbetreuung der ausgewiesenen<br />
Naturdenkmale im Kreisgebiet gegeben, z. B. bei morschen<br />
Ästen am geschützten Baum war Unfallgefahr gegeben. Um<br />
schnellstmögliche Abhilfe zu schaffen, wurden von der UNB<br />
Fachfirmen beauftragt.<br />
18<br />
Beim Naturdenkmal „Eschbacher Klippen“ in der Gemarkung<br />
Eschbach wurde das Umfeld der Felsformation durch das federführende<br />
Betreiben des NP wieder hergestellt, indem die<br />
Heidefläche geplackt und die Wegeführungen durch niedrige<br />
Rundholzzäune markiert bzw. eingefasst wurden. Die in gleicher<br />
Geländehöhe befindliche Felsformation der „Saienstein“,<br />
der kaum sichtbar war, wurde vom wild gewachsenen Gehölz<br />
befreit.<br />
Diese Maßnahmen wurden gemeinsam mit einer zuvor vorgenommenen<br />
Ortsbesichtigung mit den Mitgliedern des Naturschutzbeirates<br />
im Jahr 2000 beschlossen. Auch wurde eine<br />
Kletterkonzeption (erarbeitet durch UNB, NP, Alpenverein)<br />
beider Felsformationen im August 2000 durch den Naturschutzbeirat<br />
beschlossen.<br />
Durch die oben genannten angerissenen umfangreichen<br />
Tätigkeitsbereiche entstand nicht nur dienstlicher Kontakt,<br />
sondern auch persönliche Beziehungen zwischen der Geschäftsführung<br />
des NP und den Bediensteten der UNB.<br />
Wiederansiedlung<br />
des Schwarzstorches<br />
in <strong>Zu</strong>sammenarbeit<br />
mit UNB und Forstverwaltung.<br />
Dieses<br />
Exemplar wurde leider<br />
Opfer einer Hochspannungsleitung.