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Jubiläum Naturpark Hochtaunus feiert 50-jähriges Zu diesem

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<strong>50</strong> Jahre <strong>Naturpark</strong> <strong>Hochtaunus</strong><br />

1962 – 2012<br />

Auch bei einzelnen geplanten Eingriffen in Natur und Landschaft<br />

(außerhalb der bebauten Ortslagen war Landschaftsschutzgebiet)<br />

ist u. a. auch der NP der Ansprechpartner der<br />

UNB als Genehmigungsbehörde – z. B. bei Errichtung von<br />

landwirtschaftlichen Gebäuden, Wochenendhütten und Einfriedigungen<br />

(Zäune ect.), bei Straßenprojekten, z. B. Verbreiterung<br />

von Kreisstraßen, hierbei sollten Bäume, Feldhecken<br />

u. a. beseitigt werden. Hier wurde gemeinsam versucht, die<br />

Eingriffsminimierung zu erzielen und gegebenenfalls naturschutzrechtliche<br />

Ausgleichsmaßnahmen wie z. B. Neuanpflanzungen<br />

von Bäumen und Sträuchern, Erhaltungsmaßnahmen<br />

von Biotopflächen oder Neuanlegungen von Feuchtbiotopen<br />

festgelegt.<br />

Nach dem Hessischen Naturschutzgesetz sind bei jedem Eingriff<br />

in Natur und Landschaft entsprechende Ausgleichsmaßnahmen<br />

nachzuweisen. Die vorgelegten Planungen von Ausgleichsmaßnahmen<br />

wurden vor der Beschlussfassung durch<br />

den Naturschutzbeirat mit dem NP erörtert und gegebenenfalls<br />

vor Ort ausgearbeitet.<br />

Bei der Vielzahl von Ortsbesichtigungen mit dem NP mussten<br />

immer wieder illegale Eingriffe im Landschaftsschutzgebiet<br />

„Taunus“ festgestellt werden. Hierbei handelte es sich überwiegend<br />

um Bauwerke, wie Wochenendhütten und Zäune,<br />

wilde Plakatierungen und Erdaufschüttungen, die das vorhandene<br />

Gelände wesentlich veränderten. Durch die UNB wurde<br />

ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren oder<br />

Beseitigungsverfahren dieser Illegalitäten eingeleitet. Auch<br />

durch den NP war eine Mitbetreuung der ausgewiesenen<br />

Naturdenkmale im Kreisgebiet gegeben, z. B. bei morschen<br />

Ästen am geschützten Baum war Unfallgefahr gegeben. Um<br />

schnellstmögliche Abhilfe zu schaffen, wurden von der UNB<br />

Fachfirmen beauftragt.<br />

18<br />

Beim Naturdenkmal „Eschbacher Klippen“ in der Gemarkung<br />

Eschbach wurde das Umfeld der Felsformation durch das federführende<br />

Betreiben des NP wieder hergestellt, indem die<br />

Heidefläche geplackt und die Wegeführungen durch niedrige<br />

Rundholzzäune markiert bzw. eingefasst wurden. Die in gleicher<br />

Geländehöhe befindliche Felsformation der „Saienstein“,<br />

der kaum sichtbar war, wurde vom wild gewachsenen Gehölz<br />

befreit.<br />

Diese Maßnahmen wurden gemeinsam mit einer zuvor vorgenommenen<br />

Ortsbesichtigung mit den Mitgliedern des Naturschutzbeirates<br />

im Jahr 2000 beschlossen. Auch wurde eine<br />

Kletterkonzeption (erarbeitet durch UNB, NP, Alpenverein)<br />

beider Felsformationen im August 2000 durch den Naturschutzbeirat<br />

beschlossen.<br />

Durch die oben genannten angerissenen umfangreichen<br />

Tätigkeitsbereiche entstand nicht nur dienstlicher Kontakt,<br />

sondern auch persönliche Beziehungen zwischen der Geschäftsführung<br />

des NP und den Bediensteten der UNB.<br />

Wiederansiedlung<br />

des Schwarzstorches<br />

in <strong>Zu</strong>sammenarbeit<br />

mit UNB und Forstverwaltung.<br />

Dieses<br />

Exemplar wurde leider<br />

Opfer einer Hochspannungsleitung.

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