Jubiläum Naturpark Hochtaunus feiert 50-jähriges Zu diesem

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12.12.2012 Aufrufe

50 Jahre Naturpark Hochtaunus 1962 – 2012 Wie war die Zusammenarbeit mit den Kommunen, den Forstämtern und dem Taunusklub? Die Zusammenarbeit war mit den Forstämtern am intensivsten, die Förster und Waldarbeiter haben unsere Arbeit durch ihre Ortskenntnis unterstützt. Die Kommunen haben uns über die Bauhöfe geholfen. Gleich nach der Naturparkgründung hatte der Taunusklub für den Naturpark die Wanderwege markiert. Eine Besonderheit war die intensive Zusammenarbeit mit den damals noch aktiven Heimat- und Verkehrsvereinen, die sich besonders für ihre Dörfer und die Förderung des Tourismus einsetzten. Wie verlief der Arbeitseinsatz, wer hat die Aufträge erteilt? Es gab festgelegte Reinigungstouren, die in bestimmten Zeitabständen absolviert wurden und bei denen die Parkplätze, Liegewiesen und Schutzhütten gereinigt wurden. Die Saisonarbeiten wie Schneeräumen, Bepflanzungen, Liegewiesen mähen oder Wanderwege markieren, Schutzhütten streichen und anderes mehr bekamen wir von der Geschäftsstelle nach Rücksprache angegeben. Die ersten vier Mitarbeiter im Außendienst des Naturparks. Von links nach rechts: Walter Henrici, Friedhelm Schmidt, Ernst Wick und Theo Schmidt zeigen ihre Fahrzeuge und Arbeitsgeräte an den Eschbacher Klippen. 16 Welche Fahrzeuge hattest Du damals und welche Werkzeuge? Ich bekam sofort bei der Einstellung einen VW Pritschenwagen. An Werkzeugen hatte ich viele Holzbearbeitungswerkzeuge und Werkzeuge für die Erdarbeiten. Wurde der Pflegetrupp als Erfolgsmodell auch anderen Naturparken vorgestellt? Ja sofort, schon 1966 wurde ich in den Naturpark Habichtswald geschickt, um dort den Mitarbeitern das System der Wegemarkierung zu erläutern. Auch im Naturpark Spessart habe ich an der Wegscheide die Markierungen durchgeführt. In dieser Zeit kamen auch andere deutsche Naturparke, die sich das Modell des hauptamtlichen Naturparkpflegetrupps angesehen haben und dann auch übernommen haben.

von Jürgen Horbach Die Zusammenarbeit zwischen Zweckverband Naturpark Hochtaunus und dem Kreisausschuss des Hochtaunuskreises – Untere Naturschutzbehörde Ab 1970 kam es zur Kontaktaufnahme zwischen dem Zweckverband Naturpark und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB), des Landkreises Usingens. Die Geschäftsführung des Naturparkes bestand aus: Herrn Adolf Günther, Herrn Dr. Stahl-Streit und Herrn Hans-Walter Herpel. Zum damaligen Zeitpunkt bestand noch der Landkreis Usingen. Die Dienststelle der Unteren Naturschutzbehörde sowie die Geschäftsstelle des Zweckverbandes Naturpark (NP) befanden sich im gleichen Dienstgebäude des Landratsamtes Usingen, in der Stadt Usingen. In dieser Zeit tagte einmal jährlich die Naturschutzstelle unter Vorsitz des Landrates. In der Naturschutzstelle war der NP ebenfalls Mitglied. Hier wurden die anstehenden Belange beider Dienststellen mit einigen Naturschutzverbänden diskutiert und abgewogen. Im August 1972 fusionierten der Landkreis Usingen und der Obertaunuskreis zum Hochtaunuskreis. Durch die Fusionierung wurde der räumliche Zusammenhang der beiden Dienststellen unterbrochen. Der inzwischen entstandene Kontakt war aber weiterhin gegeben. In der Zeit von 1970 bis 1980 wurden insbesondere die Standorte der Grillhüten – sowohl der geplanten als auch der realisierten – unter Berücksichtigung der landschaftsschutzrechtlichen Belange festgelegt. Dies erfolgte durch gemeinsame Ortsbesichtigungen und Erörterungen. Die Festlegungen der Maßnahmen geschahen unter Berücksichtigung von Eingriffsminimierungen in Natur und Landschaft. Nach erteilter Baugenehmigung, sowie landschaftsschutzrechtlicher Genehmigung wurden z. B. die Grillhütten im stillgelegten Steinbruch Weilrod Ortsteil Cratzenbach, in Usingen 50 Jahre Naturpark Hochtaunus 1962 – 2012 Stadtteil Michelbach, sowie in Usingen Stadtteil Wernborn errichtet. Die zwei letztgenannten Grillhütten wurden direkt am vorhandenen Parkplatz des NP errichtet. Vor der Neuausweisung der Mülldeponie „Brandholz“ wurden alle vorhandenen Müllplätze rekultiviert. Die Müllplätze befanden sich damals noch unter der Verwaltung der Gemeinden. Der aufzustellende Bepflanzungsplan wurde unter der Mitwirkung der Forstämter, NP und UNB erstellt. Nach dem Hessischen Naturschutzgesetz im Jahr 1980 und der daraus erfolgten Durchführungsverordnung von 1981 zur „Bildung eines Naturschutzbeirates“ hat der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises im Februar 1982 die Berufung der Mitglieder des Naturschutzbeirates beschlossen. Hierbei sind Vertreter und Stellvertreter der anerkannten Naturschutzverbände, unabhängige Bürger, die an Naturschutz interessiert sind sowie der NP für jeweils 4 Jahre berufen. Die UNB ist Schriftführer des Naturschutzbeirates. Im Beirat wurden alle Planungen und Eingriffe in Natur und Landschaft erörtert. Entsprechende Empfehlungen wurden beschlossen und an die UNB weitergeleitet. Ab den 80er Jahren wurde die Zusammenarbeit zwischen UNB und NP erheblich intensiviert. Grund der vermehrten Zusammenarbeit war u. a. die Aufstellung des Flächennutzungsplanes. Für die Erstellung war der damalige Umlandverband Frankfurt zuständig. Im Flächennutzungsplan wurden u. a. neue Baugebiete und Straßenprojekte sowie vorhandene und neue land- und forstwirtschaftliche Flächen dargestellt. Dieser Plan wurde als Grundlagenentwicklung für künftige Eingriffe in Natur und Landschaft herangezogen. 17

von Jürgen Horbach<br />

Die <strong>Zu</strong>sammenarbeit zwischen Zweckverband <strong>Naturpark</strong> <strong>Hochtaunus</strong><br />

und dem Kreisausschuss des <strong>Hochtaunus</strong>kreises – Untere Naturschutzbehörde<br />

Ab 1970 kam es zur Kontaktaufnahme zwischen dem Zweckverband<br />

<strong>Naturpark</strong> und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB),<br />

des Landkreises Usingens. Die Geschäftsführung des <strong>Naturpark</strong>es<br />

bestand aus: Herrn Adolf Günther, Herrn Dr. Stahl-Streit<br />

und Herrn Hans-Walter Herpel. <strong>Zu</strong>m damaligen Zeitpunkt bestand<br />

noch der Landkreis Usingen. Die Dienststelle der Unteren<br />

Naturschutzbehörde sowie die Geschäftsstelle des Zweckverbandes<br />

<strong>Naturpark</strong> (NP) befanden sich im gleichen Dienstgebäude<br />

des Landratsamtes Usingen, in der Stadt Usingen.<br />

In dieser Zeit tagte einmal jährlich die Naturschutzstelle unter<br />

Vorsitz des Landrates. In der Naturschutzstelle war der NP<br />

ebenfalls Mitglied. Hier wurden die anstehenden Belange<br />

beider Dienststellen mit einigen Naturschutzverbänden diskutiert<br />

und abgewogen.<br />

Im August 1972 fusionierten der Landkreis Usingen und der<br />

Obertaunuskreis zum <strong>Hochtaunus</strong>kreis. Durch die Fusionierung<br />

wurde der räumliche <strong>Zu</strong>sammenhang der beiden Dienststellen<br />

unterbrochen. Der inzwischen entstandene Kontakt<br />

war aber weiterhin gegeben.<br />

In der Zeit von 1970 bis 1980 wurden insbesondere die Standorte<br />

der Grillhüten – sowohl der geplanten als auch der realisierten<br />

– unter Berücksichtigung der landschaftsschutzrechtlichen<br />

Belange festgelegt. Dies erfolgte durch gemeinsame<br />

Ortsbesichtigungen und Erörterungen. Die Festlegungen der<br />

Maßnahmen geschahen unter Berücksichtigung von Eingriffsminimierungen<br />

in Natur und Landschaft.<br />

Nach erteilter Baugenehmigung, sowie landschaftsschutzrechtlicher<br />

Genehmigung wurden z. B. die Grillhütten im stillgelegten<br />

Steinbruch Weilrod Ortsteil Cratzenbach, in Usingen<br />

<strong>50</strong> Jahre <strong>Naturpark</strong> <strong>Hochtaunus</strong><br />

1962 – 2012<br />

Stadtteil Michelbach, sowie in Usingen Stadtteil Wernborn<br />

errichtet. Die zwei letztgenannten Grillhütten wurden direkt<br />

am vorhandenen Parkplatz des NP errichtet.<br />

Vor der Neuausweisung der Mülldeponie „Brandholz“ wurden<br />

alle vorhandenen Müllplätze rekultiviert. Die Müllplätze befanden<br />

sich damals noch unter der Verwaltung der Gemeinden.<br />

Der aufzustellende Bepflanzungsplan wurde unter der Mitwirkung<br />

der Forstämter, NP und UNB erstellt.<br />

Nach dem Hessischen Naturschutzgesetz im Jahr 1980 und<br />

der daraus erfolgten Durchführungsverordnung von 1981 zur<br />

„Bildung eines Naturschutzbeirates“ hat der Kreisausschuss<br />

des <strong>Hochtaunus</strong>kreises im Februar 1982 die Berufung der<br />

Mitglieder des Naturschutzbeirates beschlossen. Hierbei sind<br />

Vertreter und Stellvertreter der anerkannten Naturschutzverbände,<br />

unabhängige Bürger, die an Naturschutz interessiert<br />

sind sowie der NP für jeweils 4 Jahre berufen.<br />

Die UNB ist Schriftführer des Naturschutzbeirates. Im Beirat<br />

wurden alle Planungen und Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

erörtert. Entsprechende Empfehlungen wurden beschlossen<br />

und an die UNB weitergeleitet.<br />

Ab den 80er Jahren wurde die <strong>Zu</strong>sammenarbeit zwischen UNB<br />

und NP erheblich intensiviert. Grund der vermehrten <strong>Zu</strong>sammenarbeit<br />

war u. a. die Aufstellung des Flächennutzungsplanes.<br />

Für die Erstellung war der damalige Umlandverband<br />

Frankfurt zuständig. Im Flächennutzungsplan wurden u. a.<br />

neue Baugebiete und Straßenprojekte sowie vorhandene<br />

und neue land- und forstwirtschaftliche Flächen dargestellt.<br />

Dieser Plan wurde als Grundlagenentwicklung für künftige<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft herangezogen.<br />

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