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Jubiläum Naturpark Hochtaunus feiert 50-jähriges Zu diesem

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von Hans-Walter Herpel<br />

Die Gründungsgeschichte des <strong>Naturpark</strong> <strong>Hochtaunus</strong><br />

Auf der Grundlage des Gutachtens für Raumforschung Bonn –<br />

Bad Godesberg fanden 1960 und 1961 Sondierungsgespräche<br />

zwischen dem Regierungspräsidenten in Wiesbaden und den<br />

Landkreisen Usingen und Obertaunus über die Gründung<br />

eines Zweckverbandes statt. Der positiven Einstellung des<br />

Landrates des Obertaunuskreises, Werner Herr, standen<br />

Bedenken aus dem Landkreis Usingen gegenüber.<br />

Am 5. September 1961 fand unter dem Vorsitz des Regierungspräsidenten<br />

aus Wiesbaden im Hessischen Innenministerium<br />

eine Besprechung aller Beteiligten statt. Neben den Landräten<br />

Müller und Herr waren verschiedene Bürgermeister, Vertreter<br />

der Forstverwaltung und andere Interessierte anwesend.<br />

Der Regierungspräsident Dr. Schubert entwickelte erste Vorschläge<br />

für die Satzung eines Zweckverbandes und eine<br />

mögliche Abgrenzung des zu gründenden <strong>Naturpark</strong>es. Dabei<br />

konnten die bestehenden Bedenken der Vertreter des Landkreises<br />

Usingen ausgeräumt werden.<br />

Es wurde in der Besprechung festgelegt, dass die zu erarbeitende<br />

Satzung ein Stimmrecht festschreibt, an dem der Landkreis<br />

Usingen mit mehr als 52 Prozent beteiligt ist. Die grundsätzlichen<br />

Bedenken von Vertretern des Landkreises Usingen –<br />

der <strong>Naturpark</strong> könnte die Entwicklung der Stadt Usingen und<br />

der Gemeinden einschränken – wurden bei dieser Besprechung<br />

ausgeräumt. Es wurde zugesagt, dass der Zweckverband<br />

<strong>Naturpark</strong> keine Einschränkungen für die Entwicklung der<br />

Kommunen mit sich bringen sollte, die über die bestehenden<br />

Landschaftsschutzverordnungen hinausgingen und die seinerzeit<br />

schon für die Fläche galten.<br />

Die Bildung eines Arbeitskreises zur Erarbeitung der Satzung<br />

wurde beschlossen. Am 30. Oktober 1961 hat der Kreistag des<br />

Landkreises Usingen die Satzung beraten und beschlossen,<br />

<strong>50</strong> Jahre <strong>Naturpark</strong> <strong>Hochtaunus</strong><br />

1962 – 2012<br />

am 18. November 1961 war dies im Kreistag des Obertaunuskreises<br />

der Fall. Mit den Nachbarkreisen Friedberg, Wetzlar,<br />

Weilburg und Main-Taunus kam es am 5. Dezember 1961 zu<br />

ersten Besprechungen wegen eines möglichen Beitrittes.<br />

Am 15. Januar 1962 wurde zu einer großen Besprechung aller<br />

möglichen Interessierten in das Restaurant „Eisvogel“ in<br />

Anspach/Taunus eingeladen. Am 15. Mai 1962 erfolgt die<br />

Genehmigung der Satzung durch den Regierungspräsidenten<br />

Dr. Schubert in Wiesbaden. So konnte schließlich am<br />

30. Mai 1962 die Gründungsfeier des Zweckverbandes <strong>Naturpark</strong><br />

<strong>Hochtaunus</strong> in der Gaststätte „<strong>Zu</strong>r Linde“ in Gemünden<br />

im damaligen Landkreis Usingen begangen werden.<br />

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