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06-07/2017

Fritz + Fränzi

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Erziehung & Schule<br />

Frühfranzösisch – mais oui!<br />

Sollen Frühenglisch und Frühfranzösisch auf der Primarstufe unterrichtet werden? Und falls ja, in<br />

welcher Reihenfolge, ab welchem Schuljahr und mit wie vielen Wochenlektionen? Sollen die Leistungen<br />

in den Fremdsprachen beim Übertrittsentscheid für die Sekundarstufe I eine wichtige Rolle spielen?<br />

Und wie sind eigentlich die Eltern von diesem nationalen Sprachenstreit betroffen? Ein Plädoyer gegen<br />

den Kantönligeist und für die Willensnation Schweiz. Text: Beat Zemp<br />

«Es ist gescheiter,<br />

die Koordination im<br />

Fremdsprachenbereich<br />

zu Ende zu führen.»<br />

Beat W. Zemp ist Zentralpräsident<br />

des Dachverbands Lehrerinnen<br />

und Lehrer Schweiz (LCH).<br />

Für das schulische<br />

Fremdsprachenlernen gilt<br />

nicht «weniger ist mehr»,<br />

sondern «mehr ist mehr».<br />

Es kommt selten vor, dass<br />

am gleichen Tag zum<br />

gleichen Thema gleich<br />

zwei gewichtige Vorentscheide<br />

fallen: Mit 68 zu<br />

53 Stimmen hat der Thurgauer<br />

Gros se Rat am 3. Mai <strong>2017</strong> beschlossen,<br />

auf eine Gesetzesänderung einzutreten,<br />

welche die Abschaffung<br />

des Frühfranzösisch-Unterrichts an<br />

den Primarschulen verlangt. Damit<br />

würde nur noch Frühenglisch unterrichtet,<br />

die zweite Landessprache<br />

Französisch müsste sich ihren Platz<br />

im bereits stark belasteten Stundenplan<br />

der Sekundarstufe I erkämpfen.<br />

Sehr zum Ärger der Sekundarlehrpersonen<br />

im Kanton Thurgau, die<br />

eine solche Lösung des Sprachenstreits<br />

mehrheitlich ablehnen.<br />

Eine kantonale Volksinitiative im<br />

Kanton Graubünden will ebenfalls<br />

nur noch eine Fremdsprache auf der<br />

Primarstufe, und zwar Englisch für<br />

den deutschsprachigen Kantonsteil<br />

und Deutsch für den rätoromanischen<br />

und italienischen Teil. Diese<br />

Forderung sei diskriminierend für<br />

die Sprachminderheiten und damit<br />

rechtsungültig, entschied der Grosse<br />

Rat. Doch das Bundesgericht korrigierte<br />

diesen Entscheid am 3. Mai<br />

<strong>2017</strong>. Die Fremdspracheninitiative<br />

sei rechtsgültig, weil die Bündner<br />

Primarschulen zusätzliche Fremdsprachen<br />

fakultativ anbieten könnten<br />

und daher keine Diskriminierung<br />

vorliege. Deshalb soll das Volk<br />

darüber abstimmen können. Weitere<br />

ähnliche Abstimmungen sind<br />

auch in den Kantonen Zürich,<br />

Luzern und Baselland vorgesehen.<br />

Rote Linie überschritten!<br />

Sollten die Thurgauer, Zürcher und<br />

Bündner und weitere Kantone tatsächlich<br />

den Unterricht in der zweiten<br />

Landessprache aus der Primarschule<br />

kippen, wäre die rote Linie<br />

überschritten, die Bundesrat Alain<br />

Berset im Namen der Landesregierung<br />

definiert hat – der Sprachenstreit<br />

wäre definitiv auf der nationalen<br />

Ebene angekommen. Der Bund<br />

wäre dann gemäss unserer Verfassung<br />

befugt, verbindliche Regelungen<br />

für alle Kantone zu erlassen, weil<br />

sich diese nicht auf ein einheitliches<br />

Modell einigen konnten.<br />

Das vom Bundesrat favorisierte<br />

Modell sieht vor, dass der Unterricht<br />

in der zweiten Landessprache auf<br />

der Primarstufe einsetzt und durch-<br />

48 Juni/Juli <strong>2017</strong> Das Schweizer ElternMagazin Fritz+Fränzi

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