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Ein Leitfaden für die Möbelindustrie - DPMA

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Frankreich<br />

Weitere Informationen hierzu fi nden Sie unter folgender Adresse:<br />

http://www.legifrance.gouv.fr (auf Französisch)<br />

Was kann geschützt werden, was nicht?<br />

Durch das Gesetzbuch über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte<br />

können geistige Schöpfungen in den Bereichen Literatur,<br />

Wissenschaft und Kunst geschützt werden.<br />

Ideen, Verfahren, Systeme, betriebliche Methoden, Algorithmen,<br />

Konzepte, Prinzipien oder Entdeckungen können laut <strong>die</strong>sem Gesetzbuch<br />

nicht geschützt werden.<br />

Der Schutz <strong>die</strong>ser Werke ist von der Offenlegung, Veröffentlichung,<br />

Verwendung oder Verwertung unabhängig.<br />

Weitere Informationen sind erhältlich unter:<br />

• http://www.industrie.gouv.fr/guidepropintel/fi ches_pratiques/<br />

le_droit_d_auteur.htm (auf Französisch)<br />

• http://www.culture.gouv.fr/culture/infos-pratiques/droits/index.htm<br />

(auf Französisch)<br />

Anmerkung: Die französische Rechtsprechung hat ein sehr weit<br />

gefasstes Konzept davon, was unter der Urheberrechtsprechung<br />

geschützt werden kann. Daher ist es ratsam, in Frankreich im Falle<br />

von Rechtsverletzungen zum Schutz der Urheberrechte immer einen<br />

Anwalt zu beauftragen. Dies kann auch zusammen mit dem<br />

Schutz von Geschmacksmustern/Marken, etc. erfolgen. Artikel L.<br />

112-2 legt fest, dass architektonische Werke und <strong>die</strong> Schöpfungen<br />

der saisonal bedingten Kleidungs- oder Dekorationsbranche durch<br />

das Urheberrecht geschützt werden können.<br />

Formalitäten<br />

Das Urheberrecht ist ein automatisches Recht, das keine <strong>Ein</strong>tragungsformalitäten<br />

erfordert.<br />

Jedoch kann es sein, dass der Schöpfer sein Eigentumsrecht nachweisen<br />

muss, unter anderem durch: einen versiegelten Umschlag,<br />

einen an sich selbst adressierten Brief mit Empfangsbestätigung,<br />

eine Veröffentlichung in einer Zeitschrift, <strong>die</strong> Hinterlegung eines<br />

“Envelope Soleau“ beim INPI (versiegelter Briefumschlag, der an<br />

das INPI gerichtet und dort hinterlegt ist; der “Envelope Soleau“<br />

enthält den Nachweis <strong>für</strong> das Urheberrecht und wird nur im Falle<br />

von Streitigkeiten, das Urheberrecht betreffend, geöffnet. Die<br />

Kosten da<strong>für</strong> betragen 15,- EUR).<br />

Die Schöpfung kann auch bei einem darauf spezialisierten Unternehmen<br />

hinterlegt werden, das folgende drei Dienste anbietet:<br />

• <strong>Ein</strong>ziehung und Verteilung von Tantiemen <strong>für</strong> das Urheberrecht,<br />

<strong>die</strong> den Mitgliedern <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nutzung ihrer Werke zustehen;<br />

• Verteidigung der Rechte der Mitglieder gegen Dritte, einschließlich<br />

vor Gericht;<br />

• Verteidigung und Verbesserung der Rechte der Urheber.<br />

Auch, wenn architektonische Werke und <strong>die</strong> Schöpfungen der saisonbedingten<br />

Industrien <strong>für</strong> Kleidung und Dekoration durch das<br />

Urheberrecht geschützt werden können, so sind <strong>die</strong>se spezialisierten<br />

Unternehmen eher mit der <strong>Ein</strong>tragung und Verteidigung von<br />

Urheberrechten beschäftigt, <strong>die</strong> geistige Werke der Bereiche Literatur,<br />

Kunst und Multimedia betreffen.<br />

Kosten<br />

Der Schutz von Urheberrechten erfordert keine offi ziellen Kosten.<br />

Ausgenommen sind hier Fälle, in denen durch spezialisierte Unternehmen<br />

Dienste in Anspruch genommen wurden.<br />

Prüfung<br />

Nicht zutreffend.<br />

Schutzdauer<br />

Im Allgemeinen endet der Urheberrechtsschutz 70 Jahre nach dem<br />

Tod des Urhebers.<br />

Inhaberschaft an dem Recht<br />

Der Urheber:<br />

Das Eigentum an dem Recht gehört dem Urheber des Werkes,<br />

d. h. der <strong>Ein</strong>zelperson, <strong>die</strong> einen großen persönlichen Beitrag zur<br />

Schöpfung des Werkes geleistet hat.<br />

Dies gilt unabhängig von den Bedingungen, unter denen das Werk<br />

geschaffen wurde. Betroffen sind auch Werke, <strong>die</strong> im Rahmen von<br />

Angestelltenverträgen oder Schulungen oder gemäß einem Auftrag<br />

geschaffen wurden.<br />

Das Gesetz räumt Ausnahmen ein:<br />

– wenn das durch einen Angestellten geschaffene Werk eine<br />

Software-Anwendung ist;<br />

– wenn das Werk durch einen öffentlichen Angestellten oder Beamten<br />

in Ausübung seiner Aufgaben erstellt wurde.<br />

Der Ersteller:<br />

Das Recht sui generis oder das Recht des Erstellers, der <strong>die</strong> Inhalte<br />

einer Datenbank schützt, gehört dem Ersteller der Datenbank, der<br />

<strong>die</strong> Initiative übernimmt und das Risiko der zugehörigen Investitionen<br />

trägt.<br />

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