Ein Leitfaden für die Möbelindustrie - DPMA
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Frankreich<br />
Weitere Informationen hierzu fi nden Sie unter folgender Adresse:<br />
http://www.legifrance.gouv.fr (auf Französisch)<br />
Was kann geschützt werden, was nicht?<br />
Durch das Gesetzbuch über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte<br />
können geistige Schöpfungen in den Bereichen Literatur,<br />
Wissenschaft und Kunst geschützt werden.<br />
Ideen, Verfahren, Systeme, betriebliche Methoden, Algorithmen,<br />
Konzepte, Prinzipien oder Entdeckungen können laut <strong>die</strong>sem Gesetzbuch<br />
nicht geschützt werden.<br />
Der Schutz <strong>die</strong>ser Werke ist von der Offenlegung, Veröffentlichung,<br />
Verwendung oder Verwertung unabhängig.<br />
Weitere Informationen sind erhältlich unter:<br />
• http://www.industrie.gouv.fr/guidepropintel/fi ches_pratiques/<br />
le_droit_d_auteur.htm (auf Französisch)<br />
• http://www.culture.gouv.fr/culture/infos-pratiques/droits/index.htm<br />
(auf Französisch)<br />
Anmerkung: Die französische Rechtsprechung hat ein sehr weit<br />
gefasstes Konzept davon, was unter der Urheberrechtsprechung<br />
geschützt werden kann. Daher ist es ratsam, in Frankreich im Falle<br />
von Rechtsverletzungen zum Schutz der Urheberrechte immer einen<br />
Anwalt zu beauftragen. Dies kann auch zusammen mit dem<br />
Schutz von Geschmacksmustern/Marken, etc. erfolgen. Artikel L.<br />
112-2 legt fest, dass architektonische Werke und <strong>die</strong> Schöpfungen<br />
der saisonal bedingten Kleidungs- oder Dekorationsbranche durch<br />
das Urheberrecht geschützt werden können.<br />
Formalitäten<br />
Das Urheberrecht ist ein automatisches Recht, das keine <strong>Ein</strong>tragungsformalitäten<br />
erfordert.<br />
Jedoch kann es sein, dass der Schöpfer sein Eigentumsrecht nachweisen<br />
muss, unter anderem durch: einen versiegelten Umschlag,<br />
einen an sich selbst adressierten Brief mit Empfangsbestätigung,<br />
eine Veröffentlichung in einer Zeitschrift, <strong>die</strong> Hinterlegung eines<br />
“Envelope Soleau“ beim INPI (versiegelter Briefumschlag, der an<br />
das INPI gerichtet und dort hinterlegt ist; der “Envelope Soleau“<br />
enthält den Nachweis <strong>für</strong> das Urheberrecht und wird nur im Falle<br />
von Streitigkeiten, das Urheberrecht betreffend, geöffnet. Die<br />
Kosten da<strong>für</strong> betragen 15,- EUR).<br />
Die Schöpfung kann auch bei einem darauf spezialisierten Unternehmen<br />
hinterlegt werden, das folgende drei Dienste anbietet:<br />
• <strong>Ein</strong>ziehung und Verteilung von Tantiemen <strong>für</strong> das Urheberrecht,<br />
<strong>die</strong> den Mitgliedern <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nutzung ihrer Werke zustehen;<br />
• Verteidigung der Rechte der Mitglieder gegen Dritte, einschließlich<br />
vor Gericht;<br />
• Verteidigung und Verbesserung der Rechte der Urheber.<br />
Auch, wenn architektonische Werke und <strong>die</strong> Schöpfungen der saisonbedingten<br />
Industrien <strong>für</strong> Kleidung und Dekoration durch das<br />
Urheberrecht geschützt werden können, so sind <strong>die</strong>se spezialisierten<br />
Unternehmen eher mit der <strong>Ein</strong>tragung und Verteidigung von<br />
Urheberrechten beschäftigt, <strong>die</strong> geistige Werke der Bereiche Literatur,<br />
Kunst und Multimedia betreffen.<br />
Kosten<br />
Der Schutz von Urheberrechten erfordert keine offi ziellen Kosten.<br />
Ausgenommen sind hier Fälle, in denen durch spezialisierte Unternehmen<br />
Dienste in Anspruch genommen wurden.<br />
Prüfung<br />
Nicht zutreffend.<br />
Schutzdauer<br />
Im Allgemeinen endet der Urheberrechtsschutz 70 Jahre nach dem<br />
Tod des Urhebers.<br />
Inhaberschaft an dem Recht<br />
Der Urheber:<br />
Das Eigentum an dem Recht gehört dem Urheber des Werkes,<br />
d. h. der <strong>Ein</strong>zelperson, <strong>die</strong> einen großen persönlichen Beitrag zur<br />
Schöpfung des Werkes geleistet hat.<br />
Dies gilt unabhängig von den Bedingungen, unter denen das Werk<br />
geschaffen wurde. Betroffen sind auch Werke, <strong>die</strong> im Rahmen von<br />
Angestelltenverträgen oder Schulungen oder gemäß einem Auftrag<br />
geschaffen wurden.<br />
Das Gesetz räumt Ausnahmen ein:<br />
– wenn das durch einen Angestellten geschaffene Werk eine<br />
Software-Anwendung ist;<br />
– wenn das Werk durch einen öffentlichen Angestellten oder Beamten<br />
in Ausübung seiner Aufgaben erstellt wurde.<br />
Der Ersteller:<br />
Das Recht sui generis oder das Recht des Erstellers, der <strong>die</strong> Inhalte<br />
einer Datenbank schützt, gehört dem Ersteller der Datenbank, der<br />
<strong>die</strong> Initiative übernimmt und das Risiko der zugehörigen Investitionen<br />
trägt.<br />
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