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Ein Leitfaden für die Möbelindustrie - DPMA

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Frankreich<br />

Was kann geschützt werden, was nicht?<br />

Schutz wird erteilt, wenn ein Erzeugnis neu ist, auf einer erfi nderischen<br />

Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist.<br />

Es gibt eine Reihe von Dingen, <strong>die</strong> nicht durch ein Patent geschützt<br />

werden können. Weitere Informationen hierzu fi nden Sie<br />

unter folgender Adresse:<br />

http://www.inpi.fr/fr/brevets/qu-est-ce-qu-un-brevet/ce-qui-nepeut-pas-etre-brevete.html<br />

(auf Französisch)<br />

Formalitäten<br />

Die Anmeldung <strong>für</strong> ein Patent oder ein Gebrauchszertifi kat kann<br />

online durchgeführt werden. Es können nur solche Nutzer ihre Anmeldungen<br />

elektronisch einreichen, <strong>die</strong> beim INPI überprüft und<br />

registriert wurden.<br />

Für eine Patentanmeldung muss ein Formular ausgefüllt werden,<br />

dass Sie unter folgender Adresse herunterladen können:<br />

http://www.inpi.fr/fi leadmin/mediatheque/pdf/formulaire_brevet.<br />

pdf (auf Französisch)<br />

<strong>Ein</strong> Anmelder kann <strong>die</strong> Anmeldung persönlich abgeben, mit der<br />

Post mit Empfangsbestätigung oder per Fax (+331 53 04 52 65)<br />

an das INPI Büro übermitteln. Zur Anmeldung eines Patents bzw.<br />

eines Gebrauchszertifi kats müssen dem INPI folgende Dokumente<br />

vorgelegt werden:<br />

• eine Beschreibung der Erfi ndung;<br />

• jede Zeichnung, <strong>die</strong> notwendig sein kann, um <strong>die</strong> Beschreibung<br />

voll und ganz zu verstehen;<br />

• eine Zusammenfassung der Erfi ndung;<br />

• ein Bild <strong>für</strong> <strong>die</strong> Veröffentlichung (wenn Zeichnungen erforderlich<br />

sind, um <strong>die</strong> Zusammenfassung zu verstehen);<br />

• Zahlung der Anmeldegebühren.<br />

Kosten (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung)<br />

Anmeldegebühr 36,- EUR<br />

Recherchegebühr <strong>für</strong><br />

Patente<br />

nicht erforderlich <strong>für</strong><br />

Gebrauchszertifi kate<br />

500,- EUR<br />

Zustellgebühr 86,- EUR<br />

zusätzlicher Anspruch 40,- EUR<br />

muss im Monat nach der<br />

Anmeldung entrichtet<br />

werden.<br />

Wenn eine<br />

zurückgestellte<br />

Recherche beantragt<br />

wurde, muss nicht sofort<br />

gezahlt werden.<br />

pro Anspruch, ab dem<br />

11. Anspruch<br />

Es gibt einen Nachlass von 50 % auf <strong>die</strong> Hauptgebühren (bis zur<br />

7. Jahreszahlung) <strong>für</strong>:<br />

• <strong>Ein</strong>zelpersonen;<br />

• KMU mit weniger als 1.000 Angestellten, deren Umsatz geringer<br />

als 50 Millionen ist und sofern nicht mehr als 25 % ihres<br />

Kapitals in Besitz einer juristischen Person ist, <strong>die</strong> <strong>die</strong>se vorangehenden<br />

Bedingungen nicht erfüllt;<br />

• gemeinnützige <strong>Ein</strong>richtungen aus dem Lehr- oder Forschungsbereich.<br />

Diese <strong>Ein</strong>richtungen sind KMU und müssen innerhalb der Zahlperiode<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Anmeldegebühr (höchstens ein Monat) einen Antrag<br />

stellen und eine Bescheinigung vorlegen.<br />

Die Verlängerungsgebühren sind bis zum siebten Jahr ebenso ermäßigt.<br />

Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufrechterhaltung des Schutzes<br />

2009:<br />

1. Jahresgebühr <strong>Ein</strong>schließlich der Anmeldegebühr<br />

von der zweiten 2. bis<br />

zur 5. Jahresgebühr<br />

36,- EUR, mit Ermäßigung: 18,- EUR<br />

7. Jahresgebühr 92,- EUR, mit Ermäßigung: 69,- EUR<br />

8. Jahresgebühr 130,- EUR 15. Jahresgebühr 430,- EUR<br />

9. Jahresgebühr 170,- EUR 16. Jahresgebühr 490,- EUR<br />

10. Jahresgebühr 210,- EUR 17. Jahresgebühr 550,- EUR<br />

11. Jahresgebühr 250,- EUR 18. Jahresgebühr 620,- EUR<br />

12. Jahresgebühr 290,- EUR 19. Jahresgebühr 690,- EUR<br />

13. Jahresgebühr 330,- EUR 20. Jahresgebühr 760,- EUR<br />

14. Jahresgebühr 380,- EUR<br />

Aktuelle und ausführlichere Angaben fi nden Sie unter www.inpi.<br />

fr/fr/brevets.html (auf Französisch).<br />

Prüfung<br />

<strong>Ein</strong> Patent bzw. Gebrauchszertifi kat wird nicht automatisch erteilt.<br />

Das Verfahren beginnt mit der <strong>Ein</strong>reichung der Anmeldung und<br />

umfasst eine Prüfung gemäß den Gesetzen über den Schutz von<br />

Erfi ndungen (außer, es handelt sich um eine Anmeldung <strong>für</strong> ein<br />

Gebrauchszertifi kat ohne Prüfung).<br />

Nachdem eine Patentanmeldung eingereicht wurde:<br />

• stellt das INPI eine Empfangsbestätigung aus (Anmeldenummer<br />

und Anmeldetag);<br />

• gibt es eine Verwaltungsprüfung sowie eine vorläufi ge technische<br />

Prüfung, <strong>die</strong> sechs bis zehn Monate dauern können. (Die<br />

Prüfungen umfassen unter anderem <strong>die</strong> Überwachung durch<br />

das französische Verteidigungsministerium und <strong>die</strong> Erstellung<br />

eines Rechercheberichts durch das Europäische Patentamt);<br />

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