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Ein Leitfaden für die Möbelindustrie - DPMA

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Frankreich<br />

Die Anmeldegebühr deckt das Prüfungsverfahren des Musters<br />

oder Modells und eine fünfjährige Schutzdauer <strong>für</strong> das Muster<br />

oder Modell ab.<br />

Der Geschmacksmusterschutz kann alle fünf Jahre <strong>für</strong> weitere<br />

fünf Jahre verlängert werden. Die maximale Gesamtschutzdauer<br />

beträgt 25 Jahre. Die Verlängerungsgebühr pro Verlängerung beträgt<br />

50,- Euro und muss beim Amt entrichtet werden.<br />

Aktuelle und ausführlichere Angaben fi nden Sie unter www.inpi.<br />

fr/fr/dessins-et-modeles.html (auf Französisch).<br />

Prüfung<br />

Nach der <strong>Ein</strong>reichung führen <strong>die</strong> zuständigen Dienste des INPI eine<br />

verwaltungstechnische Prüfung der Anmeldung durch.<br />

Auf <strong>die</strong>se Prüfung folgt <strong>die</strong> Veröffentlichung im “Bulletin Offi ciel<br />

de la Propriété Industrielle“ (BOPI - Amtsblatt). Die Öffentlichkeit<br />

kann eine Kopie der Abbildungen Ihres Musters oder Modells im<br />

Pariser INPI-Büro einsehen.<br />

Diese Veröffentlichung kann sofort erfolgen oder aufgeschoben<br />

werden. Das hängt von Ihnen und Ihren strategischen bzw. kommerziellen<br />

Überlegungen ab. Wenn der Anmelder seine Schöpfung<br />

nicht sofort verwerten möchte, kann er <strong>die</strong> Veröffentlichung<br />

<strong>für</strong> maximal drei Jahre aufschieben.<br />

Die Anmelder sollten beachten, dass bei vereinfachten Anmeldungen<br />

<strong>die</strong> Veröffentlichung automatisch aufgeschoben wird. Wenn<br />

der Anmelder wünscht, dass seine Schöpfung veröffentlicht wird,<br />

muss er eine schriftliche Mitteilung einreichen und Gebühren <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Darstellungen entrichten.<br />

Dann ist <strong>die</strong> Zeichnung oder das Modell geschützt und Fälschern<br />

drohen Strafen.<br />

Schutzdauer<br />

Die Schutzdauer eines Musters oder Modells beträgt fünf Jahre.<br />

Wenn ein Anmelder <strong>die</strong> Schutzdauer verlängern möchte, kann<br />

er alle fünf Jahre eine fünfjährige Verlängerung beantragen. Die<br />

Schutzdauer <strong>für</strong> ein Muster oder Modell ist jedoch auf insgesamt<br />

höchstens 25 Jahre beschränkt.<br />

Inhaberschaft an dem Recht<br />

Das Geschmacksmusterrecht, das sich aus der <strong>Ein</strong>tragung ergibt,<br />

verleiht dem Inhaber das Recht, das Geschmacksmuster zu nutzen<br />

und Anderen <strong>die</strong> Genehmigung zur Nutzung zu erteilen. Es umfasst<br />

außerdem das Recht, ein Erzeugnis, in dem das Geschmacksmuster<br />

enthalten ist oder <strong>für</strong> das es angewandt wurde, herzustel-<br />

len, anzubieten, auf den Markt zu bringen, zu importieren, zu<br />

exportieren oder zu nutzen. Dies betrifft auch <strong>die</strong> Lagerung der<br />

Erzeugnisse <strong>für</strong> solche Zwecke.<br />

Markenrechte<br />

Geltende Gesetze:<br />

Gesetzbuch zu gewerblichem Eigentum – Livre VII Artikel L. 711-1<br />

bis L. 722-7 und R. 712-1 bis R.722-5.<br />

(http://www.legifrance.gouv.fr/ (auf Französisch))<br />

Was kann geschützt werden, was nicht?<br />

Es ist möglich, jedes grafi sch darstellbare Zeichen eintragen zu lassen.<br />

Marken können ein Wort oder eine Kombination aus Wörtern<br />

(einschließlich Slogans), Buchstaben und Zahlen sein. Sie können<br />

aus Zeichnungen, Symbolen, dreidimensionalen Zeichen wie Formen<br />

und den Verpackungen vonWaren, hörbaren Zeichen wie<br />

Musik oder Stimmen, Düften oder Farben bestehen.<br />

In Frankreich können Zeichen nicht als Marken eingetragen werden,<br />

wenn sie:<br />

• keine Unterscheidungskraft besitzen;<br />

• <strong>die</strong> Verbraucher möglicherweise täuschen können;<br />

• nicht der öffentlichen Ordnung oder Moral entsprechen;<br />

• unter anderem Symbole eines Staates, Sinnbilder von Regierungen<br />

oder ausländischen Organisationen, Wappen, Orden,<br />

Namen oder Portraits von Personen oder auch Zeichen beinhalten,<br />

<strong>die</strong> einen hohen symbolischen Wert besitzen (wie z. B.<br />

religiöse Symbole), ausgenommen es liegt <strong>die</strong> Erlaubnis durch<br />

<strong>die</strong> betroffene Partei vor;<br />

• Herkunftsbezeichnungen sind.<br />

Weitere Informationen zu <strong>die</strong>sem Thema erhalten Sie unter folgender<br />

Adresse:<br />

http://www.inpi.fr/fr/marques.html (auf Französisch)<br />

Formalitäten<br />

Um beim INPI eine Anmeldung <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Ein</strong>tragung einer Marke<br />

einzureichen, ist es notwendig:<br />

– sicherzustellen, dass <strong>die</strong> Marke ein unterscheidungskräftiges<br />

Wort, Logo, Bild oder Zeichen ist, das <strong>die</strong> spezifi schen Waren<br />

und Dienstleistungen von denen der Mitbewerber klar unterscheidet;<br />

– zu überprüfen, ob schon jemand Anderes eine ähnliche Marke<br />

<strong>für</strong> ähnliche Güter oder Dienstleistungen hat eintragen lassen<br />

oder <strong>die</strong> <strong>Ein</strong>tragung beantragt hat;<br />

– zu entscheiden, <strong>für</strong> welche Klassen von Waren oder Dienstleistungen<br />

gemäß der Nizza-Klassifi kation Sie <strong>die</strong> <strong>Ein</strong>tragung<br />

beantragen möchten;<br />

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