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Ein Leitfaden für die Möbelindustrie - DPMA

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Schutzdauer<br />

Tschechische Republik<br />

Die wirtschaftlichen Rechte gelten bis 70 Jahre über den Tod des<br />

Urhebers hinaus und können vererbt werden.<br />

Inhaberschaft an den Rechten<br />

Der Urheber hat Urheberpersönlichkeitsrechte (wie zum Beispiel<br />

das Recht über <strong>die</strong> Veröffentlichung des Werkes zu entscheiden,<br />

das Recht, als Urheber des Werkes genannt zu werden, das Recht<br />

auf Integrität des Werkes, etc.) und wirtschaftliche Rechte (wie<br />

z. B. das Recht, das Werk zu verteilen oder zu verbreiten, das<br />

Recht, das Werk auszuleihen, zu vermieten, anzubieten oder auszustellen,<br />

etc.).<br />

Sämtliche Rechte des Autors sind nicht verhandelbar und auf sie<br />

kann nicht verzichtet werden.<br />

In bestimmten Fällen kann <strong>die</strong> Nutzung des Werkes auch nicht als<br />

Verletzung gegen das Urheberrecht angesehen werden (z. B. Nutzung<br />

<strong>für</strong> den persönlichen Bedarf).<br />

Urheberrechte und verwandte Schutzrechte können Gegenstand<br />

von Lizenzvereinbarungen sein. Diese müssen nicht unbedingt<br />

schriftlich gemacht werden.<br />

Was kann ich tun, wenn meine Schöpfung<br />

nachgeahmt wird (Urheberrechte und<br />

verwandte Schutzrechte)<br />

Wenn Ihr Urheberrecht verletzt wird, können Sie gerichtliche und<br />

außergerichtliche Maßnahmen ergreifen, um Ihre Rechte geltend<br />

zu machen. In öffentlichen Fällen können Sie sich direkt an <strong>die</strong><br />

Gerichte wenden (www.justice.cz (auf Tschechisch)). Bei Zivilangelegenheiten<br />

sollten Sie folgende Stellen kontaktieren:<br />

• Kollektivverwalter http://www.mkcr.cz/scripts/detail.<br />

php?id=360 (auf Tschechisch und Englisch).<br />

• Zollbehörden (www.cs.mfcr.cz (auf Tschechisch und Englisch)),<br />

• Tschechische Handelsinspektion (www.coi.cz (auf Tschechisch,<br />

Englisch oder Deutsch)) oder<br />

• Polizei der Tschechischen Republik (www.pcr.cz (auf Tschechisch)).<br />

Viele Forderungen können jedoch durch direkte Verhandlungen<br />

mit dem Rechtsverletzer oder durch Schlichtungsverfahren mithilfe<br />

der Vereinigung <strong>für</strong> Schlichtung und Mediation bei Angelegenheiten<br />

des geistigen Eigentums (www.csvts.cz/aprvdv (auf Tschechisch))<br />

gelöst werden.<br />

Maßnahmen durch Zollbehörden<br />

Geltende Gesetze<br />

Die tschechische Zollverwaltung handelt meist auf der Grundlage<br />

der EG-Verordnung Nr. 1383/2003, EU-Verordnungen<br />

Nr. 1891/2004, 191/1999 und Gesetz Nr. 13/1993. Alle rechtlichen<br />

Bestimmungen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://<br />

www.cs.mfcr.cz/CmsGrc/Obchod-se-zbozim/ochrana-duse/Legislativa.htm<br />

(auf Englisch)<br />

Im Falle einer Rechtsverletzung können <strong>die</strong> Inhaber der Rechte bei<br />

der Zollbehörde folgende Anträge stellen:<br />

• Antrag auf Tätigwerden zum Verbot von Verletzungen geistiger<br />

Eigentumsrechte. Dieser Antrag wird bei der Zollabteilung<br />

in Hradec Králové unter Verwendung des folgenden Formulars<br />

gestellt: http://www.celnisprava.cz/CmsGrc/Obchod-se-zbozim/<br />

ochrana-duse/formulare.htm (auf Englisch).<br />

• Antrag auf Durchführung von Marktbeaufsichtigungen, basierend<br />

auf Gesetz Nr. 634/1992 über den Verbraucherschutz.<br />

Dieser Antrag kann bei der zuständigen lokalen Zollbehörde<br />

eingereicht werden. Die Veranlassung zur Durchführung von<br />

Beaufsichtigungen erfordert kein bestimmtes Formular. Zur<br />

Kontrolle innerhalb der Beaufsichtigung muss der Rechtsinhaber<br />

entsprechende Dokumente vorlegen. Die Behörden<br />

überprüfen, ob <strong>die</strong> Rechte verletzt wurden, und führen gegebenenfalls<br />

ein Verletzungsverfahren gemäß den rechtlichen<br />

Verordnungen durch. Dann setzten sie eine Strafe fest und<br />

entscheiden, ob <strong>die</strong> Güter ausgeschlossen, beschlagnahmt oder<br />

zurückgegeben werden.<br />

Alternative Wege zum Umgang mit<br />

Rechtsverletzungen<br />

Streitigkeiten um gewerbliche Eigentumsrechte zwischen zwei<br />

Parteien können auch durch eine gegenseitige Übereinkunft (zum<br />

Beispiel mithilfe einer Lizenzvereinbarung) beigelegt werden.<br />

Hat <strong>die</strong>s keinen Erfolg, kann man auch das Schiedsgericht der<br />

Tschechischen Republik (http://www.rozhodcisoud.net/index.php<br />

(in mehreren Sprachen, u. a. auf Deutsch) anrufen.<br />

Kontakt zum tschechischen Patentamt:<br />

Industrial Property Offi ce of the Czech Republic (UPV)<br />

Antonina Cermaka 2a<br />

160 68 Prague 6; Czech Republic<br />

posta@upv.cz<br />

www.upv.cz<br />

Tel.: +420 220 383 111<br />

Fax: +420 224 324 718<br />

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