Ein Leitfaden für die Möbelindustrie - DPMA
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Tschechische Republik<br />
• das Recht, Dritte davon abzuhalten, ein Zeichen, das gleich<br />
oder ähnlich ist, auf Waren oder <strong>für</strong> Dienstleistungen, <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
<strong>die</strong> Marke geschützt wurde, ohne <strong>die</strong> Zustimmung des Inhabers<br />
zu nutzen;<br />
• das Recht, auf seinen Waren <strong>die</strong> Marke zusammen mit dem<br />
®-Zeichen zu verwenden, um möglichen Rechtsverletzungen<br />
vorzubeugen;<br />
• das Recht, <strong>die</strong> <strong>Ein</strong>tragung zu übertragen oder Dritten Lizenzen<br />
zur Verwertung der Marke zu erteilen, entweder kostenlos<br />
oder gegen ein Entgelt;<br />
• <strong>die</strong> durch eine Marke verliehenen Rechte sind ab dem Tag gültig,<br />
an dem sie in das Markenregister eingetragen wird.<br />
Patentrechte einschließlich Gebrauchsmuster<br />
Geltende Gesetze<br />
In der Tschechischen Republik gibt es zwei Möglichkeiten zum<br />
rechtlichen Schutz von technischen Lösungen: ein Patent und ein<br />
Gebrauchsmuster. Die zwei unterscheiden sich hauptsächlich in ihrer<br />
Schutzdauer und den erforderlichen Kosten. Der Schutzgegenstand<br />
ist hierbei derselbe.<br />
Der Schutz durch ein Patent bzw. Gebrauchsmuster wird vorrangig<br />
durch das Gesetz Nr. 527/2002 Sml. über Erfi ndungen und Innovationen<br />
und das Gesetz Nr. 478/1992 Sml. über Gebrauchsmuster<br />
geregelt. Alle wichtigen Rechtsvorschriften sowie weitere nützliche<br />
Informationen sind auf der Website des tschechischen Amtes<br />
<strong>für</strong> gewerbliches Eigentum (www.upv.cz) sowohl auf Tschechisch<br />
als auch auf Englisch verfügbar.<br />
Was kann geschützt werden, was nicht?<br />
In beiden Fällen sind <strong>die</strong> Grundvoraussetzungen Neuheit, Erfi ndungshöhe<br />
und gewerbliche Anwendbarkeit.<br />
Formalitäten<br />
Um ein Patent bzw. ein Gebrauchsmuster zu erhalten, muss ein<br />
Anmelder bzw. sein Anwalt eine Anmeldung beim IPO CZ einreichen.<br />
Durch <strong>die</strong> <strong>Ein</strong>reichung der Anmeldung erlangt der Anmelder<br />
Priorität. Anmeldeformulare in Papierform sind in den Geschäftsräumen<br />
des IPO CZ und das elektronische Formular auf der IPO CZ<br />
Website erhältlich. Registrierte Nutzer können ein Online-Anmeldeformular<br />
verwenden.<br />
Das Verfahren beim IPO CZ und daher auch das <strong>Ein</strong>reichen der<br />
Anmeldung müssen auf Tschechisch erfolgen. Hat der Anmelder<br />
seinen Wohnsitz außerhalb der EU, so muss er durch einen Anwalt<br />
vertreten werden, der Mitglied der Patenanwaltskammer - http://<br />
www.patzastupci.cz (auf Tschechisch und Englisch) oder der tsche-<br />
chischen Rechtsanwaltskammer - www.cak.cz (auf Tschechisch,<br />
Englisch, Französisch und Deutsch) ist.<br />
Kosten (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung)<br />
Folgende Verwaltungsgrundgebühren gelten seit Januar 2005:<br />
Patente Kosten (in CZK)<br />
Anmeldung 1.200,- *<br />
vollständige Prüfung 3.000,-<br />
Gebühr zur Aufrechterhaltung<br />
1.bis 4. Jahr, jährlich<br />
1.000,-<br />
Gebrauchsmuster Kosten (in CZK)<br />
Anmeldung 1.000,- *<br />
Verlängerung der Gültigkeit <strong>für</strong> 3 Jahre 6.000,-<br />
* (Ist der Anmelder gleichzeitig auch der Erfi nder, so betragen <strong>die</strong><br />
Anmeldegebühren nur <strong>die</strong> Hälfte des oben genannten Betrages.)<br />
<strong>Ein</strong>e vollständige Gebührenliste befi ndet sich in der Anlage zu Gesetz<br />
Nr. 634/2004 Sml. über Verwaltungsgebühren.<br />
Prüfung<br />
Die <strong>Ein</strong>tragung von Gebrauchsmustern basiert rein auf einer formellen<br />
Prüfung. Es wird keine inhaltliche Prüfung durchgeführt.<br />
Das Patentverfahren umfasst sowohl eine formelle als auch eine<br />
inhaltliche Prüfung. In der Tschechischen Republik wird eine sogenannte<br />
verzögerte Prüfung durchgeführt. <strong>Ein</strong> Antrag auf eine<br />
vollständige Prüfung muss innerhalb von 36 Monaten, gerechnet<br />
ab dem Anmeldetag, gestellt werden. Die Anmeldung wird 18<br />
Monate nach dem Prioritätstag (das Datum, an dem <strong>die</strong> Anmeldung<br />
eingereicht wurde) veröffentlicht.<br />
<strong>Ein</strong> durchschnittliches Patentverfahren dauert etwa vier Jahre, gerechnet<br />
ab dem Anmeldetag. <strong>Ein</strong> Gebrauchsmusterverfahren dauert<br />
dagegen zwei bis drei Monate.<br />
Schutzdauer<br />
Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt je nach Wunsch des Inhabers<br />
bis zu 20 Jahre, gerechnet ab dem Anmeldetag. Das Patent<br />
ist ab dem Tag wirksam, an dem seine Erteilung im Amtsblatt des<br />
IPO CZ öffentlich verkündet wurde. <strong>Ein</strong> eingetragenes Gebrauchsmuster<br />
ist ab dem Anmeldetag vier Jahre lang gültig. Der Schutz<br />
kann zweimal verlängert werden (<strong>für</strong> je drei Jahre) auf bis zu insgesamt<br />
zehn Jahre.<br />
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