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Ein Leitfaden für die Möbelindustrie - DPMA

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Tschechische Republik<br />

• das Recht, Dritte davon abzuhalten, ein Zeichen, das gleich<br />

oder ähnlich ist, auf Waren oder <strong>für</strong> Dienstleistungen, <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>die</strong> Marke geschützt wurde, ohne <strong>die</strong> Zustimmung des Inhabers<br />

zu nutzen;<br />

• das Recht, auf seinen Waren <strong>die</strong> Marke zusammen mit dem<br />

®-Zeichen zu verwenden, um möglichen Rechtsverletzungen<br />

vorzubeugen;<br />

• das Recht, <strong>die</strong> <strong>Ein</strong>tragung zu übertragen oder Dritten Lizenzen<br />

zur Verwertung der Marke zu erteilen, entweder kostenlos<br />

oder gegen ein Entgelt;<br />

• <strong>die</strong> durch eine Marke verliehenen Rechte sind ab dem Tag gültig,<br />

an dem sie in das Markenregister eingetragen wird.<br />

Patentrechte einschließlich Gebrauchsmuster<br />

Geltende Gesetze<br />

In der Tschechischen Republik gibt es zwei Möglichkeiten zum<br />

rechtlichen Schutz von technischen Lösungen: ein Patent und ein<br />

Gebrauchsmuster. Die zwei unterscheiden sich hauptsächlich in ihrer<br />

Schutzdauer und den erforderlichen Kosten. Der Schutzgegenstand<br />

ist hierbei derselbe.<br />

Der Schutz durch ein Patent bzw. Gebrauchsmuster wird vorrangig<br />

durch das Gesetz Nr. 527/2002 Sml. über Erfi ndungen und Innovationen<br />

und das Gesetz Nr. 478/1992 Sml. über Gebrauchsmuster<br />

geregelt. Alle wichtigen Rechtsvorschriften sowie weitere nützliche<br />

Informationen sind auf der Website des tschechischen Amtes<br />

<strong>für</strong> gewerbliches Eigentum (www.upv.cz) sowohl auf Tschechisch<br />

als auch auf Englisch verfügbar.<br />

Was kann geschützt werden, was nicht?<br />

In beiden Fällen sind <strong>die</strong> Grundvoraussetzungen Neuheit, Erfi ndungshöhe<br />

und gewerbliche Anwendbarkeit.<br />

Formalitäten<br />

Um ein Patent bzw. ein Gebrauchsmuster zu erhalten, muss ein<br />

Anmelder bzw. sein Anwalt eine Anmeldung beim IPO CZ einreichen.<br />

Durch <strong>die</strong> <strong>Ein</strong>reichung der Anmeldung erlangt der Anmelder<br />

Priorität. Anmeldeformulare in Papierform sind in den Geschäftsräumen<br />

des IPO CZ und das elektronische Formular auf der IPO CZ<br />

Website erhältlich. Registrierte Nutzer können ein Online-Anmeldeformular<br />

verwenden.<br />

Das Verfahren beim IPO CZ und daher auch das <strong>Ein</strong>reichen der<br />

Anmeldung müssen auf Tschechisch erfolgen. Hat der Anmelder<br />

seinen Wohnsitz außerhalb der EU, so muss er durch einen Anwalt<br />

vertreten werden, der Mitglied der Patenanwaltskammer - http://<br />

www.patzastupci.cz (auf Tschechisch und Englisch) oder der tsche-<br />

chischen Rechtsanwaltskammer - www.cak.cz (auf Tschechisch,<br />

Englisch, Französisch und Deutsch) ist.<br />

Kosten (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung)<br />

Folgende Verwaltungsgrundgebühren gelten seit Januar 2005:<br />

Patente Kosten (in CZK)<br />

Anmeldung 1.200,- *<br />

vollständige Prüfung 3.000,-<br />

Gebühr zur Aufrechterhaltung<br />

1.bis 4. Jahr, jährlich<br />

1.000,-<br />

Gebrauchsmuster Kosten (in CZK)<br />

Anmeldung 1.000,- *<br />

Verlängerung der Gültigkeit <strong>für</strong> 3 Jahre 6.000,-<br />

* (Ist der Anmelder gleichzeitig auch der Erfi nder, so betragen <strong>die</strong><br />

Anmeldegebühren nur <strong>die</strong> Hälfte des oben genannten Betrages.)<br />

<strong>Ein</strong>e vollständige Gebührenliste befi ndet sich in der Anlage zu Gesetz<br />

Nr. 634/2004 Sml. über Verwaltungsgebühren.<br />

Prüfung<br />

Die <strong>Ein</strong>tragung von Gebrauchsmustern basiert rein auf einer formellen<br />

Prüfung. Es wird keine inhaltliche Prüfung durchgeführt.<br />

Das Patentverfahren umfasst sowohl eine formelle als auch eine<br />

inhaltliche Prüfung. In der Tschechischen Republik wird eine sogenannte<br />

verzögerte Prüfung durchgeführt. <strong>Ein</strong> Antrag auf eine<br />

vollständige Prüfung muss innerhalb von 36 Monaten, gerechnet<br />

ab dem Anmeldetag, gestellt werden. Die Anmeldung wird 18<br />

Monate nach dem Prioritätstag (das Datum, an dem <strong>die</strong> Anmeldung<br />

eingereicht wurde) veröffentlicht.<br />

<strong>Ein</strong> durchschnittliches Patentverfahren dauert etwa vier Jahre, gerechnet<br />

ab dem Anmeldetag. <strong>Ein</strong> Gebrauchsmusterverfahren dauert<br />

dagegen zwei bis drei Monate.<br />

Schutzdauer<br />

Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt je nach Wunsch des Inhabers<br />

bis zu 20 Jahre, gerechnet ab dem Anmeldetag. Das Patent<br />

ist ab dem Tag wirksam, an dem seine Erteilung im Amtsblatt des<br />

IPO CZ öffentlich verkündet wurde. <strong>Ein</strong> eingetragenes Gebrauchsmuster<br />

ist ab dem Anmeldetag vier Jahre lang gültig. Der Schutz<br />

kann zweimal verlängert werden (<strong>für</strong> je drei Jahre) auf bis zu insgesamt<br />

zehn Jahre.<br />

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