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Ein Leitfaden für die Möbelindustrie - DPMA

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Tschechische Republik<br />

Geschmacksmusterrechte<br />

Geltende Gesetze<br />

Der Schutz von Geschmacksmustern wird in der Tschechischen<br />

Republik vorrangig durch das Gesetz Nr. 207/2000 Sml. über den<br />

Schutz von Geschmacksmustern geregelt. Alle wichtigen Rechtsvorschriften<br />

sowie weitere nützliche Informationen sind auf der<br />

Website des tschechischen Amtes <strong>für</strong> gewerbliches Eigentum<br />

(www.upv.cz ) sowohl auf Tschechisch als auch auf Englisch verfügbar.<br />

Was kann geschützt werden, was nicht?<br />

Durch <strong>die</strong> <strong>Ein</strong>tragung in das Register <strong>für</strong> gewerbliche Muster und<br />

Modelle, das durch das IPO CZ - Amt <strong>für</strong> gewerbliches Eigentum<br />

der Tschechischen Republik geführt wird, können <strong>die</strong> kreativen<br />

Werke eines Gestalters geschützt werden. Die grundlegenden Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Ein</strong>tragung sind Neuheit und Eigenart des<br />

Musters oder Modells.<br />

Formalitäten<br />

Um ein Werk im Register eintragen zu lassen, muss ein Anmelder<br />

oder sein Anwalt eine Anmeldung beim IPO CZ einreichen. Anmeldeformulare<br />

sind in Papierform in den Räumen des IPO CZ und<br />

in elektronischer Form auf der IPO CZ Website (www.upv.cz (auf<br />

Tschechisch, Englisch, Französisch und Deutsch)) erhältlich. Registrierte<br />

Nutzer können ein Online-Anmeldeformular verwenden.<br />

Es ist erforderlich, der Anmeldung ein Bild des gewerblichen Musters<br />

oder Modells (5 Ausfertigungen), Angaben zum Anmelder<br />

und <strong>die</strong> Unterschrift des Anmelders oder seines Anwaltes beizufügen.<br />

Das <strong>Ein</strong>tragungsverfahren beim IPO CZ und daher auch das <strong>Ein</strong>reichen<br />

der Anmeldung müssen auf Tschechisch erfolgen. Hat der<br />

Anmelder seinen Wohnsitz außerhalb der EU, muss er sich durch<br />

einen Anwalt vertreten lassen, der Mitglied der Patentanwaltskammer<br />

- http://www.patzastupci.cz (auf Tschechisch und Englisch)<br />

oder der tschechischen Rechtsanwaltskammer - www.cak.cz (auf<br />

Tschechisch, Englisch, Französisch und Deutsch) ist.<br />

Kosten (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung)<br />

Die wesentlichen Verwaltungsgebühren in Verbindung mit dem<br />

Schutz von gewerblichen Mustern und Modellen in der Tschechischen<br />

Republik (Stand Januar 2005) sind <strong>die</strong> folgenden:<br />

<strong>Ein</strong>reichung einer einzelnen Anmeldung: CZK 1.000,-<br />

<strong>Ein</strong>reichung mehrere Anmeldungen: CZK 1.000,-<br />

<strong>für</strong> das erste Muster oder Modell und CZK 600,- <strong>für</strong> jedes weitere<br />

Muster oder Modell (wenn der Anmelder gleichzeitig der Gestalter<br />

ist, betragen <strong>die</strong> Anmeldegebühren nur <strong>die</strong> Hälfte des oben<br />

aufgeführten Betrages).<br />

Verlängerungen Kosten (in CZK)<br />

1. Verlängerung 3.000,-<br />

2. Verlängerung 6.000,-<br />

3. Verlängerung 9.000,-<br />

4. Verlängerung 12.000,-<br />

<strong>Ein</strong>e vollständige Gebührenliste befi ndet sich in der Anlage zu Gesetz<br />

Nr. 634/2004 Sml. über Verwaltungsgebühren.<br />

Prüfung<br />

Das Anmeldeverfahren <strong>für</strong> gewerbliche Muster oder Modelle dauert<br />

im Schnitt sieben Monate. Während <strong>die</strong>ses Zeitraumes führen<br />

<strong>die</strong> Prüfer eine formelle und eine inhaltliche Prüfung durch.<br />

Schutzdauer<br />

Werden alle Anforderungen erfüllt und führt das Verfahren zu<br />

einer <strong>Ein</strong>tragung, berechtigt <strong>die</strong>se den Anmelder zu fünf Jahren<br />

Schutz, gerechnet ab dem Datum, an dem <strong>die</strong> Anmeldung eingereicht<br />

wurde. Der Rechtsinhaber kann den Schutz mehrmals <strong>für</strong><br />

jeweils weitere fünf Jahre bis auf insgesamt höchstens 25 Jahre<br />

verlängern.<br />

Inhaberschaft an dem Recht<br />

Die <strong>Ein</strong>tragung eines gewerblichen Musters oder Modells verleiht<br />

seinem Inhaber <strong>die</strong> folgenden ausschließlichen Rechte:<br />

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