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Ein Leitfaden für die Möbelindustrie - DPMA

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Bulgarien 35<br />

Weitere Informationen zur <strong>Ein</strong>reichung der Anmeldung fi nden Sie<br />

unter folgenden Adresse:<br />

http://www1.bpo.bg/index.php?option=com_content&task=view<br />

&id=115&Itemid=356 (auf Bulgarisch)<br />

Kosten (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung)<br />

Die jeweils anfallenden Gebühren fi nden Sie auf der Website des<br />

bulgarischen Patentamtes unter: http://www1.bpo.bg/images/stories/tariff/tariff_07_new_bg.pdf<br />

(auf Bulgarisch). Wenn es sich bei<br />

dem Anmelder um den Erfi nder, ein Mikro- oder ein kleines Unternehmen,<br />

eine staatliche oder öffentliche Schule, eine staatliche<br />

höhere Bildungseinrichtung oder eine akademische Forschungsorganisation<br />

handelt, <strong>die</strong> durch den Staat fi nanziert wird, werden<br />

<strong>die</strong> Gebühren <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Ein</strong>reichung, Prüfung, etc. um 50% ermäßigt.<br />

Gebühren <strong>für</strong> Erfi ndungen BGN (Leva)<br />

<strong>Ein</strong>reichung von Anmeldungen 50,-<br />

Patentansprüche – <strong>für</strong> jeden Anspruch nach dem 10. 20,-<br />

Formelle Prüfung 50,-<br />

Vorläufi ge Prüfung und Verifi zierung der Zulässigkeit<br />

– <strong>für</strong> eine Erfi ndung<br />

160,-<br />

Vorläufi ge Prüfung und Verifi zierung der Zulässigkeit<br />

<strong>für</strong> eine Gruppe von Erfi ndungen:<br />

- eine Gruppe bestehend aus zwei Erfi ndungen<br />

- jede weitere Erfi ndung<br />

Recherche und Prüfung der Anmeldung <strong>für</strong> eine<br />

Erfi ndung<br />

Recherche und Prüfung der Anmeldung <strong>für</strong> eine<br />

Gruppe von Erfi ndungen:<br />

- eine Gruppe bestehend aus zwei Erfi ndungen<br />

- jede weitere Erfi ndung<br />

200,-<br />

80,-<br />

200,-<br />

300,-<br />

80,-<br />

Veröffentlichung einer Anmeldung 80,-<br />

Erteilung eines Patentes 80,-<br />

Veröffentlichung der Patentbeschreibung, -<br />

Ansprüche und Zeichnungen:<br />

- bis zu 10 Seiten<br />

- jede weitere Seite nach der 10. Seite<br />

100,-<br />

12,-<br />

Gebühren <strong>für</strong> Gebrauchsmuster BGN (Leva)<br />

<strong>Ein</strong>reichung einer Anmeldung 50,-<br />

Formelle Prüfung 200,-<br />

Prioritätsanspruch – <strong>für</strong> jede Priorität 20,-<br />

Recherche auf Antrag des Anmelders oder einer<br />

anderen Person<br />

Prüfung eines Gebrauchsmusters auf Antrag des<br />

Anmelders oder einer anderen Person<br />

200,-<br />

200,-<br />

<strong>Ein</strong>tragung eines Gebrauchsmusters 100,-<br />

Erteilung einer <strong>Ein</strong>tragungsbescheinigung 50,-<br />

Veröffentlichung der Patentbeschreibung,<br />

Zeichnungen, Ansprüche und Zusammenfassung:<br />

- bis zu 10 Seiten<br />

- jede weitere Seite nach der 10. Seite<br />

100,-<br />

12,-<br />

Prüfung<br />

Binnen drei Monaten wird <strong>für</strong> jede Patentanmeldung, <strong>die</strong> <strong>die</strong> formellen<br />

Anforderungen erfüllt, eine vorläufi ge Prüfung durchgeführt.<br />

Ab dem Anmeldetag oder dem Prioritätstag kann der Anmelder<br />

gegen Zahlung einer Gebühr 13 Monate lang <strong>die</strong> Recherche<br />

und Prüfung des Gegenstandes der Anmeldung beantragen.<br />

Die Anmeldung wird nach Ablauf von 18 Monaten veröffentlicht.<br />

Dann erfolgen eine Recherche und eine Prüfung hinsichtlich ihrer<br />

Erfüllung der Anforderungen Neuheit, erfi nderische Tätigkeit und<br />

gewerbliche Anwendbarkeit.<br />

Für jede Gebrauchsmusteranmeldung, <strong>die</strong> <strong>die</strong> formellen Anforderungen<br />

erfüllt, wird ein <strong>Ein</strong>tragungsverfahren durchgeführt.<br />

Dieses Verfahren umfasst nicht <strong>die</strong> Verifi zierung der Neuheit oder<br />

erfi nderischen Tätigkeit, sondern stellt nur sicher, dass es keinen<br />

offensichtlichen Widerspruch zu Artikel 10 des Gesetzes gibt.<br />

<strong>Ein</strong>getragene Gebrauchsmuster werden veröffentlicht. Solange<br />

eine Gebrauchsmustereintragung gültig ist, kann der Anmelder/<br />

Inhaber oder ein Dritter einen Antrag auf Recherche und Prüfung<br />

stellen.<br />

Anmerkung: Vor Ablauf des Zeitraumes <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entrichtung der<br />

Gebühren <strong>für</strong> <strong>die</strong> Patenterteilung und Veröffentlichung kann der<br />

Anmelder beantragen, <strong>die</strong> Patentanmeldung in eine Anmeldung<br />

zur <strong>Ein</strong>tragung eines Gebrauchsmusters abzuändern. Die geänderte<br />

Anmeldung behält den Anmeldetag und den Prioritätstag der<br />

anfänglich eingereichten Patentanmeldung bei. Diese wird als zurückgezogen<br />

erachtet.<br />

Schutzdauer<br />

Die Gültigkeitsdauer eines Patents beträgt 20 Jahre. Sie beginnt<br />

mit dem Anmeldetag.<br />

Die Gültigkeitsdauer einer Gebrauchsmustereintragung beträgt<br />

vier Jahre. Sie beginnt ebenfalls mit dem Anmeldetag. Sie kann<br />

zweimal hintereinander <strong>für</strong> jeweils drei Jahre verlängert werden.<br />

Sie können <strong>die</strong> Gebühren <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufrechterhaltung des Schutzes<br />

unter folgender Adresse nachsehen: http://www1.bpo.bg/images/<br />

stories/tariff/tariff_of_fees_may_07.pdf (auf Englisch)<br />

Inhaberschaft an dem Recht<br />

Der rechtliche Schutz <strong>für</strong> eine patentierbare Erfi ndung wird durch<br />

ein Patent, das durch das bulgarische Patentamt ausgestellt wird,<br />

erteilt. Dieses bescheinigt dem Inhaber <strong>die</strong> ausschließlichen Rechte<br />

an der Erfi ndung. Die Reichweite des rechtlichen Schutzes wird<br />

durch <strong>die</strong> Ansprüche bestimmt. Das ausschließliche Recht an der<br />

Erfi ndung ermächtigt ihren Inhaber, <strong>die</strong>se zu nutzen, sie zu veräußern<br />

und anderen Parteien eine Nutzung ohne seine vorherige<br />

Genehmigung zu verbieten.

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