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Ein Leitfaden für die Möbelindustrie - DPMA

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Bulgarien 33<br />

http://www1.bpo.bg/images/stories/laws/law__marks_july2007.pdf<br />

(auf Englisch)<br />

Regulation on the Drafting, Filing and Examination of Applications<br />

for registration of marks and geographical indications (Verordnung<br />

über das Aufsetzen, <strong>Ein</strong>reichen und <strong>die</strong> Prüfung von<br />

Anmeldungen zur <strong>Ein</strong>tragung von Marken und geografi schen Angaben),<br />

in Kraft seit dem 01.02.2000, letzte Änderung 25.03.2008.<br />

http://www1.bpo.bg/images/stories/laws/tm_regrul_07__en.pdf<br />

(auf Englisch)<br />

Was kann geschützt werden, was nicht?<br />

Marken sind Zeichen, <strong>die</strong> grafi sch darstellbar sind und dazu verwendet<br />

werden, <strong>die</strong> Waren oder Dienstleistungen einer natürlichen<br />

bzw. einer juristischen Person von denen eines anderen Anbieters<br />

auf dem Markt zu unterscheiden. Solche Zeichen können<br />

aus Wörtern, einschließlich Personennamen oder Buchstaben,<br />

Zahlen, Zeichnungen, Darstellungen, der Form von Waren oder<br />

ihren Verpackungen, aus einer Farbzusammenstellung, Klängen<br />

oder aus einer Kombination <strong>die</strong>ser Elemente bestehen. Marken<br />

können Handelsmarken, Dienstleistungsmarken, Kollektivmarken<br />

oder Gewährleistungsmarken sein.<br />

Formalitäten<br />

Jede bulgarische oder ausländische natürliche bzw. juristische Person<br />

kann eine Anmeldung einreichen. Nach bulgarischem Recht<br />

muss der Anmelder nicht notwendigerweise eine gewerbliche<br />

oder kommerzielle <strong>Ein</strong>richtung sein, welche <strong>die</strong> Waren herstellt<br />

oder mit ihnen handelt bzw. <strong>die</strong> Dienstleistungen anbieten, <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> er <strong>die</strong> Marke eintragen möchte.<br />

Jede Person mit einem ständigen Wohnsitz oder einem Hauptsitz<br />

in der Republik Bulgarien kann beim bulgarischen Patentamt<br />

(BPO) entweder persönlich oder durch einen örtlichen Vertreter<br />

<strong>für</strong> geistiges Eigentum eine Anmeldung einreichen. Personen<br />

ohne ständigen Wohnsitz oder Hauptsitz in der Republik Bulgarien<br />

können eine Anmeldung nur über einen örtlichen Vertreter <strong>für</strong><br />

geistiges Eigentum einreichen.<br />

Die Anmeldung zur <strong>Ein</strong>tragung kann persönlich, per Post oder per<br />

Fax (+359 2 873 52 58) an das bulgarische Patentamt übermittelt<br />

werden. Sie sollte Folgendes enthalten:<br />

• das Anmeldeformular, erhältlich unter http://www1.bpo.bg/<br />

images/stories/blanki/tm_form02tm.doc (auf Bulgarisch), mit<br />

der Originalunterschrift;<br />

• Namen und Adresse des Anmelders;<br />

• eine Darstellung der Marke;<br />

• eine Liste der Waren und/oder Dienstleistungen, so wie sie in<br />

der internationalen Klassifi kation <strong>für</strong> Waren und Dienstleistungen<br />

festgelegt sind und <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>die</strong> <strong>Ein</strong>tragung beantragt wird.<br />

Enthält <strong>die</strong> Anmeldung alle erforderlichen Daten, teilt ihr das Patentamt<br />

einen Anmeldetag zu.<br />

Weitere Informationen zur <strong>Ein</strong>reichung von Anmeldungen erhalten<br />

Sie unter:<br />

http://www1.bpo.bg/index.php?option=com_content&task=view<br />

&id=116&Itemid=369 (auf Bulgarisch)<br />

Kosten (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung)<br />

Die jeweils anfallenden Gebühren fi nden Sie auf der Website des<br />

bulgarischen Patentamtes unter: http://www1.bpo.bg/images/stories/tariff/tariff_07_new_bg.pdf<br />

(auf Bulgarisch).<br />

<strong>Ein</strong>reichen der Anmeldung und Prüfung:<br />

- bis zu drei Klassen<br />

- jede weitere Klasse<br />

BGN (Leva)<br />

200,-<br />

60,-<br />

Veröffentlichung der Anmeldung 40,-<br />

<strong>Ein</strong>tragung 300,-<br />

Ausstellung der <strong>Ein</strong>tragungsbescheinigung 60,-<br />

Veröffentlichung 40,-<br />

Prüfung<br />

Jede Anmeldung, <strong>die</strong> <strong>die</strong> formell vorgeschriebenen Anforderungen<br />

erfüllt, wird im Amtsblatt des bulgarischen Patentamtes<br />

veröffentlicht. Innerhalb von zwei Monaten, gerechnet ab dem<br />

Veröffentlichungsdatum, kann jeder Dritte Widerspruch dagegen<br />

erheben. Innerhalb eines Jahres nach Ablauf <strong>die</strong>ses Zeitraums wird<br />

eine inhaltliche Prüfung der Anmeldung durchgeführt. Diese erfolgt<br />

unabhängig von einem Widerspruch.<br />

Das Prüfungsverfahren umfasst eine Analyse der absoluten Gründe,<br />

eine Recherche in den Archiven der auf nationalem oder internationalem<br />

Wege angemeldeten bzw. eingetragenen Marken und<br />

eine Prüfung der relativen <strong>Ein</strong>tragungsgründe. Wenn <strong>die</strong> Marke<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Ein</strong>tragung einiger oder auch aller Waren bzw. Dienstleistungen<br />

ungeeignet ist, wird der Anmelder darüber informiert.<br />

Ihm werden <strong>die</strong> Gründe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ablehnung bekannt gegeben und<br />

er kann binnen drei Monaten darauf antworten. Falls der Anmelder<br />

keinen begründeten Widerspruch einreicht und/oder <strong>die</strong> Liste<br />

der Waren bzw. Dienstleistungen einschränkt, wird <strong>die</strong> <strong>Ein</strong>tragung<br />

abgelehnt.<br />

Die Analyse der absoluten Gründe umfasst eine Analyse dahin<br />

gehend, ob <strong>die</strong> beantragte Marke über Unterscheidungskraft<br />

verfügt, ob sie ausschließlich aus Zeichen oder Angaben besteht,<br />

<strong>die</strong> branchenüblich sind, ob sie nur aus Zeichen besteht, welche<br />

<strong>die</strong> Art, Qualität, Quantität, den beabsichtigten Zweck, Wert, <strong>die</strong><br />

geografi sche Herkunft, Produktionszeit oder -verfahren der Waren,<br />

etc. bezeichnen. Bei der Analyse der relativen Gründe wird<br />

überprüft, ob <strong>die</strong> angemeldete Marke einer älteren Marke gleicht

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