Ein Leitfaden für die Möbelindustrie - DPMA
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einen Teil von ihnen von der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen.<br />
Steuervorteile durch geistiges Eigentum können in manchen<br />
Ländern auch durch Steuervergünstigungen von Erträgen,<br />
<strong>die</strong> durch Patente, Geschmacksmuster, Geschäftsgeheimnisse<br />
oder Layouts entstehen. Versäumen Sie es daher nicht, sich über<br />
<strong>die</strong> entsprechenden Vergünstigungen bei Ihren einzelstaatlichen<br />
Steuerbehörden zu informieren.<br />
Schadensersatz im Falle von Nachahmungen<br />
Wenn Ihr Produkt nachgeahmt oder gefälscht wird, können Sie<br />
den Nachahmenden / Fälscher gerichtlich zur Zahlung einer Strafe<br />
verklagen. Voraussetzung da<strong>für</strong> ist, dass eine Rechtsverletzung<br />
vorliegt, Sie <strong>die</strong>se erkannt haben und je nach Hintergrund eine<br />
zivilrechtliche oder eine strafrechtliche Anklage erheben. Häufi g<br />
führen gerichtliche Klagen zur Zahlung von Entschädigungen<br />
(Schadensersatz) an den Inhaber der geistigen Eigentumsrechte.<br />
Dies kann sogar bei nicht eingetragenen Rechten, wie dem nicht<br />
eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster, zutreffen.<br />
Die EU-Durchsetzungsrichtlinie behandelt <strong>die</strong>ses Problem (Artikel<br />
13) und schlägt <strong>die</strong> Leistung eines ausgleichenden Schadensersatzes<br />
in Höhe des dem Rechtsinhaber durch <strong>die</strong> Rechtsverletzung<br />
tatsächlich entstandenen Schadens (einschließlich erlittener Ertragsverluste)<br />
vor. Der Schadensersatz soll nicht nur <strong>die</strong> Verluste<br />
ausgleichen, <strong>die</strong> der Rechtsinhaber erlitten hat, sondern auch<br />
mögliche Gewinneinbußen, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Rechtsverletzung entstanden<br />
sind, in Betracht ziehen5. Aber auch ohne eine Gerichtsverhandlung kann man <strong>für</strong> den<br />
Schaden, der durch den Nachahmer/Fälscher entstanden ist, einen<br />
geldwerten Ausgleich erhalten. So z.B. indem man mit dem<br />
Rechtsverletzer verhandelt oder auf alternative Methoden zur Beilegung<br />
eines Streits, wie zum Beispiel <strong>die</strong> Mediation, zurückgreift.<br />
Sie könnten sich sogar mit dem Rechtsverletzer darauf einigen,<br />
ihm im Gegenzug <strong>für</strong> eine Gebühr, eine Lizenz zur Nutzung Ihres<br />
Geschmacksmusters, Ihrer Marke oder Ihres Patents zu erteilen.<br />
Daher kann es sinnvoll sein, zunächst eine vorsichtig formulierte<br />
Abmahnung an <strong>die</strong> Person oder das Unternehmen zu richten, <strong>die</strong>/<br />
das Sie der Nachahmung Ihrer geistigen Eigentumsrechte verdächtigen.<br />
Darin können Sie <strong>die</strong>se/s auffordern, <strong>die</strong> Rechtsverletzung<br />
zu unterlassen und Schadensersatz fordern. Wenn der Rechtsverletzer<br />
nun in gutem Glauben gehandelt haben sollte und beispielsweise<br />
<strong>die</strong>se Rechte von einem anderen (unfairen/rechtsverletzenden)<br />
Unternehmen erworben hat, könnten Sie ihm anbieten, sich<br />
außergerichtlich mit Ihnen zu einigen und in Lizenzverhandlungen<br />
mit Ihnen zu treten oder Schadensersatz in unbestimmter Höhe<br />
zu leisten. Möglicherweise sind <strong>die</strong> drohenden Kosten durch <strong>die</strong><br />
gerichtliche Auseinandersetzung <strong>für</strong> den Nachahmer dann größer<br />
als <strong>die</strong> zu entrichtenden Lizenzgebühren und Sie können auf <strong>die</strong>se<br />
Weise einen neuen Lizenzpartner erschließen..<br />
5. Richtlinie 2004/48/EG vom 29.04.2004 zur Durchsetzung der Rechte<br />
des geistigen Eigentums<br />
Geistiges Eigentum - ein Unternehmerleitfaden <strong>für</strong> KMUs<br />
Funktioniert <strong>die</strong>s nicht, so können Sie immer noch gerichtliche<br />
Schritte einleiten.<br />
Kosten und wie sie sich senken lassen<br />
An <strong>die</strong>ser Stelle sollte erwähnt werden, dass manche Länder auf<br />
einzelstaatlicher Ebene Maßnahmen ergriffen haben, um KMU bei<br />
der Reduzierung ihrer Kost en im Zusammenhang mit dem Schutz<br />
geistigen Eigentums zu unterstützen.<br />
In Deutschland besagt das Gesetz ausdrücklich, dass Anmelder,<br />
<strong>die</strong> nachweisen können, dass sie nur über bescheidene fi nanzielle<br />
Möglichkeiten verfügen, Anspruch auf eine nennenswerte Kostensenkung<br />
bei den Anmeldegebühren <strong>für</strong> technische Schutzrechte<br />
erhalten. Es ist daher lohnenswert, <strong>die</strong> jeweiligen Gesetze der<br />
Länder genauer zu betrachten.<br />
Ihnen sollte außerdem bewusst sein, dass viele Länder <strong>für</strong> Erfi nder<br />
und den Schutz ihrer Rechte am geistigen Eigentum häufi g direkte<br />
Finanzhilfen und Unterstützung anbieten.<br />
Als Faustregel gilt, dass Sie bei Ihren örtlichen Behörden immer<br />
nachprüfen sollten, ob es Finanzhilfen oder Zuschussregelungen<br />
gibt, <strong>die</strong> auf Ihre Situation zutreffen.<br />
Die folgenden Informationen stellen keinen Anspruch auf Vollständigkeit,<br />
könnten Ihnen jedoch von Nutzen sein:<br />
• http://www.scottishbusinessgrants.gov.uk/rsa/999.html<br />
(auf Englisch)<br />
Smart Scotland stellt eine Reihe von Zuschussprogrammen <strong>für</strong> innovative<br />
KMU und <strong>für</strong> Kosten in Verbindung mit dem Schutz von<br />
geistigem Eigentum zur Verfügung.<br />
In Spanien gibt es <strong>für</strong> KMU mehrere verschiedene Zuschüsse und<br />
Fördermittel, um sie beim Schutz ihres geistigen Eigentums zu unterstützen.<br />
Diese werden auf nationaler (Ministerium <strong>für</strong> Industrie,<br />
Tourismus und Handel) und auch auf regionaler Ebene (siehe<br />
Beispiele <strong>für</strong> spezifi sche Zuschüsse im Zusammenhang mit geistigem<br />
Eigentum: Katalonien, Extremadura, Aragón, Baskenland,<br />
etc.) angeboten.<br />
Weitere Informationen zu Zuschüssen und Fördermitteln erhalten<br />
Sie auf der Seite des OEPM (Spanisches Patent- und Markenamt):<br />
www.oepm.es (auf Spanisch und Englisch), Abschnitt: "subsi<strong>die</strong>s<br />
and grants” oder kontaktieren Sie das Amt direkt unter: subvenciones@oepm.es<br />
In Bezug auf <strong>die</strong> SIGNO Initiative des deutschen Bundesministeriums<br />
<strong>für</strong> Bildung und Forschung gibt es mehrere Zuschussprogramme<br />
<strong>für</strong> KMU zur Co-Finanzierung bestimmter Maßnahmen im Zusammenhang<br />
mit geistigem Eigentum in Deutschland.