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Ein Leitfaden für die Möbelindustrie - DPMA

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24<br />

einen Teil von ihnen von der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen.<br />

Steuervorteile durch geistiges Eigentum können in manchen<br />

Ländern auch durch Steuervergünstigungen von Erträgen,<br />

<strong>die</strong> durch Patente, Geschmacksmuster, Geschäftsgeheimnisse<br />

oder Layouts entstehen. Versäumen Sie es daher nicht, sich über<br />

<strong>die</strong> entsprechenden Vergünstigungen bei Ihren einzelstaatlichen<br />

Steuerbehörden zu informieren.<br />

Schadensersatz im Falle von Nachahmungen<br />

Wenn Ihr Produkt nachgeahmt oder gefälscht wird, können Sie<br />

den Nachahmenden / Fälscher gerichtlich zur Zahlung einer Strafe<br />

verklagen. Voraussetzung da<strong>für</strong> ist, dass eine Rechtsverletzung<br />

vorliegt, Sie <strong>die</strong>se erkannt haben und je nach Hintergrund eine<br />

zivilrechtliche oder eine strafrechtliche Anklage erheben. Häufi g<br />

führen gerichtliche Klagen zur Zahlung von Entschädigungen<br />

(Schadensersatz) an den Inhaber der geistigen Eigentumsrechte.<br />

Dies kann sogar bei nicht eingetragenen Rechten, wie dem nicht<br />

eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster, zutreffen.<br />

Die EU-Durchsetzungsrichtlinie behandelt <strong>die</strong>ses Problem (Artikel<br />

13) und schlägt <strong>die</strong> Leistung eines ausgleichenden Schadensersatzes<br />

in Höhe des dem Rechtsinhaber durch <strong>die</strong> Rechtsverletzung<br />

tatsächlich entstandenen Schadens (einschließlich erlittener Ertragsverluste)<br />

vor. Der Schadensersatz soll nicht nur <strong>die</strong> Verluste<br />

ausgleichen, <strong>die</strong> der Rechtsinhaber erlitten hat, sondern auch<br />

mögliche Gewinneinbußen, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Rechtsverletzung entstanden<br />

sind, in Betracht ziehen5. Aber auch ohne eine Gerichtsverhandlung kann man <strong>für</strong> den<br />

Schaden, der durch den Nachahmer/Fälscher entstanden ist, einen<br />

geldwerten Ausgleich erhalten. So z.B. indem man mit dem<br />

Rechtsverletzer verhandelt oder auf alternative Methoden zur Beilegung<br />

eines Streits, wie zum Beispiel <strong>die</strong> Mediation, zurückgreift.<br />

Sie könnten sich sogar mit dem Rechtsverletzer darauf einigen,<br />

ihm im Gegenzug <strong>für</strong> eine Gebühr, eine Lizenz zur Nutzung Ihres<br />

Geschmacksmusters, Ihrer Marke oder Ihres Patents zu erteilen.<br />

Daher kann es sinnvoll sein, zunächst eine vorsichtig formulierte<br />

Abmahnung an <strong>die</strong> Person oder das Unternehmen zu richten, <strong>die</strong>/<br />

das Sie der Nachahmung Ihrer geistigen Eigentumsrechte verdächtigen.<br />

Darin können Sie <strong>die</strong>se/s auffordern, <strong>die</strong> Rechtsverletzung<br />

zu unterlassen und Schadensersatz fordern. Wenn der Rechtsverletzer<br />

nun in gutem Glauben gehandelt haben sollte und beispielsweise<br />

<strong>die</strong>se Rechte von einem anderen (unfairen/rechtsverletzenden)<br />

Unternehmen erworben hat, könnten Sie ihm anbieten, sich<br />

außergerichtlich mit Ihnen zu einigen und in Lizenzverhandlungen<br />

mit Ihnen zu treten oder Schadensersatz in unbestimmter Höhe<br />

zu leisten. Möglicherweise sind <strong>die</strong> drohenden Kosten durch <strong>die</strong><br />

gerichtliche Auseinandersetzung <strong>für</strong> den Nachahmer dann größer<br />

als <strong>die</strong> zu entrichtenden Lizenzgebühren und Sie können auf <strong>die</strong>se<br />

Weise einen neuen Lizenzpartner erschließen..<br />

5. Richtlinie 2004/48/EG vom 29.04.2004 zur Durchsetzung der Rechte<br />

des geistigen Eigentums<br />

Geistiges Eigentum - ein Unternehmerleitfaden <strong>für</strong> KMUs<br />

Funktioniert <strong>die</strong>s nicht, so können Sie immer noch gerichtliche<br />

Schritte einleiten.<br />

Kosten und wie sie sich senken lassen<br />

An <strong>die</strong>ser Stelle sollte erwähnt werden, dass manche Länder auf<br />

einzelstaatlicher Ebene Maßnahmen ergriffen haben, um KMU bei<br />

der Reduzierung ihrer Kost en im Zusammenhang mit dem Schutz<br />

geistigen Eigentums zu unterstützen.<br />

In Deutschland besagt das Gesetz ausdrücklich, dass Anmelder,<br />

<strong>die</strong> nachweisen können, dass sie nur über bescheidene fi nanzielle<br />

Möglichkeiten verfügen, Anspruch auf eine nennenswerte Kostensenkung<br />

bei den Anmeldegebühren <strong>für</strong> technische Schutzrechte<br />

erhalten. Es ist daher lohnenswert, <strong>die</strong> jeweiligen Gesetze der<br />

Länder genauer zu betrachten.<br />

Ihnen sollte außerdem bewusst sein, dass viele Länder <strong>für</strong> Erfi nder<br />

und den Schutz ihrer Rechte am geistigen Eigentum häufi g direkte<br />

Finanzhilfen und Unterstützung anbieten.<br />

Als Faustregel gilt, dass Sie bei Ihren örtlichen Behörden immer<br />

nachprüfen sollten, ob es Finanzhilfen oder Zuschussregelungen<br />

gibt, <strong>die</strong> auf Ihre Situation zutreffen.<br />

Die folgenden Informationen stellen keinen Anspruch auf Vollständigkeit,<br />

könnten Ihnen jedoch von Nutzen sein:<br />

• http://www.scottishbusinessgrants.gov.uk/rsa/999.html<br />

(auf Englisch)<br />

Smart Scotland stellt eine Reihe von Zuschussprogrammen <strong>für</strong> innovative<br />

KMU und <strong>für</strong> Kosten in Verbindung mit dem Schutz von<br />

geistigem Eigentum zur Verfügung.<br />

In Spanien gibt es <strong>für</strong> KMU mehrere verschiedene Zuschüsse und<br />

Fördermittel, um sie beim Schutz ihres geistigen Eigentums zu unterstützen.<br />

Diese werden auf nationaler (Ministerium <strong>für</strong> Industrie,<br />

Tourismus und Handel) und auch auf regionaler Ebene (siehe<br />

Beispiele <strong>für</strong> spezifi sche Zuschüsse im Zusammenhang mit geistigem<br />

Eigentum: Katalonien, Extremadura, Aragón, Baskenland,<br />

etc.) angeboten.<br />

Weitere Informationen zu Zuschüssen und Fördermitteln erhalten<br />

Sie auf der Seite des OEPM (Spanisches Patent- und Markenamt):<br />

www.oepm.es (auf Spanisch und Englisch), Abschnitt: "subsi<strong>die</strong>s<br />

and grants” oder kontaktieren Sie das Amt direkt unter: subvenciones@oepm.es<br />

In Bezug auf <strong>die</strong> SIGNO Initiative des deutschen Bundesministeriums<br />

<strong>für</strong> Bildung und Forschung gibt es mehrere Zuschussprogramme<br />

<strong>für</strong> KMU zur Co-Finanzierung bestimmter Maßnahmen im Zusammenhang<br />

mit geistigem Eigentum in Deutschland.

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