INSIDER Osnabrück // Juni 2017 // No. 407
Rolling Stones: Freikarten zu gewinnen! // Im Test: Freibäder in OS Stadt & Land // Osnabrücker Flirtcoach gibt Tipps // Summertime: Die schönsten Ausflugsziele der Region // Kraftklub im Promi-Talk // Club.Kultur: Trinkgeld-Knigge // Regionalsport-News SPORTS // Außerdem: Event-Tipps, Verlosungen, Szene-News ... // Viel Spaß!
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Gastronomie!<br />
„Sorry, wir kommen doch nicht“, „Wir sind nun<br />
doch nur vier statt fünfzehn Leute“ oder gar das<br />
berühmte Schweigen im Walde – diesen Umgang<br />
mit Tischreservierungen sind viele <strong>Osnabrück</strong>er<br />
Wirte leid. Nachdem das Thema in der hiesigen<br />
Gastronomie bereits seit einigen Jahren unterm<br />
Tresen brodelt, scheint sich die Lage nun zuzuspitzen.<br />
Nicht wenige Betreiber und Inhaber von<br />
Restaurants, Kneipen und Bars haben die Nase<br />
voll von unzuverlässigen Gästen. „Leider haben<br />
viele nicht das Feingefühl, sich in die Lage des<br />
Gastgebers hineinzuversetzen“, erklärt Dieter<br />
Westerkamp vom Niedersächsischen Hotel- und<br />
Gaststättenverband DEHOGA.<br />
<strong>Osnabrück</strong>er Wirte<br />
setzen auf Kulanz. <strong>No</strong>ch?<br />
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<strong>Osnabrück</strong><br />
Sedat Müstak vom türkischen Restaurant <strong>No</strong>kta<br />
an der Hamburger Straße kennt diese Problematik<br />
nur zu gut. Er hat sein Servicepersonal<br />
dazu angehalten, bei größeren Gruppen ab<br />
vier Personen telefonisch hinterherzugehen,<br />
sollten diese nicht zur angegebenen Uhrzeit ankommen.<br />
Dennoch sei die Ausfallquote erschreckend<br />
hoch. Spätestens 30 Minuten nach der angewiesenen<br />
Zeit werde der Tisch dann auch für<br />
neue Gäste freigegeben. Müstak stünde der Einführung<br />
einer Storno-/Ausfallgebühr durchaus<br />
aufgeschlossen gegenüber: „Wenn man sich mit<br />
den anderen Kollegen mal zusammen an einen<br />
Tisch setzen würde – warum nicht?!“ Auch Hendrik<br />
Vogelsang, seines Zeichens Inhaber der Café-Bar<br />
„Polly Esther’s“ am Domhof, ärgert sich<br />
regelmäßig über das Nicht-Erscheinen angemeldeter<br />
Gäste. Er schätzt die Ausfallquote in seinem<br />
Fall gar auf „bis zu 40 Prozent.“ Zum Glück<br />
werden die meisten dieser Plätze durch spontane<br />
Besucher neu besetzt. Doch wenn von 15<br />
vorbestellten Frühstücksmenüs plötzlich nur<br />
noch sechs abgenommen werden, reißt bei dem<br />
Gastronom auch schon mal der Geduldsfaden.<br />
„Dann stellen wir in Extremfällen auch alle vorbereiteten<br />
Speisen in Rechnung“, so Vogelsang,<br />
der sonst eher auf Kulanz setzt. Einer Reservierungsgebühr<br />
eher abgeneigt gegenüber steht Niko<br />
Tuchen vom Gasthaus Rampendahl in der<br />
Hasestraße. Er hält den damit verbundenen Verwaltungsaufwand<br />
für zu groß. Bei größeren Gesellschaften<br />
mit Essensvorbestellungen jedoch<br />
stelle auch das Rampendahl eine Rechnung für<br />
den Umsatzausfall.<br />
Rechtlich ist<br />
die Sache klar<br />
Dabei wäre er durchaus im Recht, denn: Juristisch<br />
betrachtet dient die Reservierung der Anbahnung<br />
eines Bewirtungsvertrags. Daher können<br />
Gastronomen theoretisch bereits bei kleineren<br />
Reservierungen – wie bei einem Abendessen<br />
für zwei Personen um 18.00 Uhr – Schadensersatz<br />
in Höhe des Vertrauensschadens<br />
verlangen, wie z.B. für entgangene Gewinne,<br />
abgewiesene Gäste, zusätzliches Personal, gewisse<br />
Vorbereitungen wie ein vereinbartes Menü<br />
oder Dekoration, usw. In der Praxis machen<br />
allerdings die wenigsten Gastronomen Ansprüche<br />
geltend, wenn es sich nicht um eine größere<br />
Gesellschaft handelt. Bei einer Hochzeitsfeier<br />
oder Kommunion sieht das etwas anders<br />
aus. Ist das Essen für 80 Personen bestellt, sitzen<br />
letztlich aber nur 75 Gäste am Tisch, wird<br />
der Auftraggeber für die bestellten 80 Essen<br />
aufkommen müssen. Es sei denn, er hatte die<br />
Personenzahl rechtzeitig vorher nach unten<br />
korrigiert. Rechtzeitig heißt in der Regel, mindestens<br />
48 Stunden vorher. Dann kann der Wirt<br />
anders einkaufen.<br />
Auch der Gast hat<br />
einen Anspruch<br />
Andersherum hat aber natürlich auch der Gast<br />
gewisse Rechte: Wer reserviert hat, zum vereinbarten<br />
Termin auch erscheint, aber in absehbarer<br />
Zeit, also in den folgenden zehn bis 15 Minuten,<br />
keinen freien Tisch bekommt, hat ebenfalls<br />
Anspruch auf Schadenersatz. Da der Wirt die<br />
Reservierung nicht einhält, kann sich der Gast<br />
auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Paragraf<br />
611, berufen und sich etwa die Fahrtkosten erstatten<br />
lassen. Entschließt er sich, in ein anderes<br />
Lokal zu gehen, kann er Mehrkosten geltend<br />
machen, wenn das Essen dort teurer ist. In <strong>Osnabrück</strong><br />
sind allerdings keine geltend gemachten<br />
Ansprüche dieser Art bekannt.<br />
Altstadt immer häufiger<br />
Ziel von Vandalismus<br />
Ein weiteres Problem, das speziell die Gastwirte<br />
in der historischen <strong>Osnabrück</strong>er Altstadt in den<br />
vergangenen Wochen immer wieder beschäftigt,<br />
sind zunehmende Vandalismus-Vorfälle. Speziell<br />
am Wochenende und in der Nacht wurden<br />
gleich mehrere Einbrüche verübt oder Equipment<br />
beschädigt. Darunter hatte zuletzt u.a. die<br />
Joe Enochs Sportsbar zu leiden und stellte Fotos<br />
sowie ein Statement dazu online: „Was stimmt<br />
nicht mit den Leuten? In den letzten Wochen<br />
häufen sich leider die Sachbeschädigungen in<br />
der Altstadt! Was soll das?“, prangern die Betreiber<br />
an. „Die Geschäftsleute und Gastronomen<br />
geben sich viel Mühe und investieren viel Geld,<br />
damit es ein gemütliches Viertel ist und ein paar<br />
Idioten finden es witzig, immer wieder Blumen<br />
aus den Kästen zu reißen, Möbel kaputt zu machen<br />
oder Fahrräder zu demolieren! Was ist mit<br />
dem Respekt vor dem Eigentum anderer? Muss<br />
das sein? Bitte lasst das!“ Ob bei derartigen Subjekten<br />
allerdings eine freundliche Ansprache<br />
Früchte tragen wird, bleibt abzuwarten.<br />
04<br />
Lokal | Regional Anzeigensonderteil <strong>INSIDER</strong> 06-<strong>2017</strong>