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Collectie Pohlsander - ArcH

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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />

13.2.1844 Colon Johann Gerd Bernd Albers ist Vorsteher.<br />

Amt Bersenbrück 20. November 1843. Ablösungs - Recess zwischen Königlicher<br />

Klosterkammer zu Hannover und dem Colonen Albers zu Stockum, Kirchspiels Ankum, Amts<br />

Bersenbrück, ist mit Genehmigung des Königliche Ministerii der geistlichen und Unterrichts-<br />

Angelegenheiten wegen Ablösung des von dem Albers praedii an die Kloster-Receptur in<br />

Bersenbrück termino 11. August, Martini und resp. Lichtmess jeden Jahres zu entrichtenden<br />

Gefälle, bestehend in 3 Thl. 16 Ggr. Rente für die ungewissen Eigentums-Gefälle, 2 Hühner,<br />

2 Malter 4 Himten 4/8 Metzen Roggen und 2 Malter 5 Himten 4/8 Metzen Bunthafer der<br />

nachstehende Ablösungsvertrag im Wege gütlicher Übereinkunft verabredet und auf Kosten<br />

des Ablösenden ausgefertigt.<br />

# 1.<br />

Der Gegenstand des Ablösungsvertrages erhellet aus dem Vorstehenden.<br />

# 2.<br />

Der Colon Albers verpflichtet sich, das auf 551 Thl. 9 Ggr. 4 Pf., Buchstäblich Fünfhundert<br />

und Fünfzig Thaler neun Ggr. vier Pf. Courant festgesetzte Ablösungs-Capital in<br />

ungetrennter Summe und in wirlichem Kassenmässigen Courant nach sechs Monaten a dato<br />

der Contraktsbestätigung bei der Kloster-Receptur zu Bersenbrück kostenfrei einzuzahlen,<br />

ausserdem die bis dahin fällig werdenden Abgaben letzmalig zu voll, wie auch die Stückrente<br />

zu entrichten.<br />

# 3.<br />

Sobald die vollständige Entrichtung des Ablösungs-Capitals und der Zinsen, wie auch der<br />

etwaigen Rückstände stattgefunden haben wird, entsagt Königliche Klosterkammer, für<br />

immer den im Vorstehenden als abgelöst bezeichneten Gerechtsamen und gestattet<br />

ihrerseits, jedoch unbeschadet aller in den Gesetzen noch ferner begründeten<br />

Beschränkungen, die freie Verfügung über die bisher belasteten Grundstücke. Zur<br />

ordnungsmässigen Vollziehung ist dem Herrn Amtmann Kramer zu Bersenbrück von<br />

Königlichen Kloster-Cammer besonders Vollmacht ertheilt, und sodann der Recess in<br />

vierfacher Ausfertigung von beiden Theilen am heutigen Tage durch eigenhändige<br />

Unterschrift gehörig vollzogen. So geschehen Bersenbrück den 20. November 1843. gez.<br />

Kramer, gez. Col. Albers.<br />

Der vorstehende von dem Amtmann Kramer hierselbst und dem Colon Albers zu Stockum<br />

heute eigenhändig vollzogenen Ablösungs-Vertrag wird commissionseitig hierdurch<br />

bestätigt.<br />

Königliche Ablösungs Kommiss des Distrikts, Laufende Nr.1., Brandkassen Nr.2.<br />

Namen der Anleiher aus der Bauerschaft Brickwedde und Bezeichnung der Berechtigten, an<br />

welche die Ablösungskapitalien zu zahlen sind; Vollerbe Anna zu Stockum sive Albers;<br />

a) an Königliche Klosterkammer zu Hannover.<br />

b) an Königliche Domänenkammer daselbst.<br />

Fälligkeitstermin des Ablösungskapitals; 1844 c) 20. May, b) 1. August.<br />

1. 0 ARCH 21-9-2011 77 / 140

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