Collectie Pohlsander - ArcH
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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />
Da der Colonus Johann Gerd Albers zu Stockum darum angesuchet hat, dass ihm zur Tilgung<br />
der wegen einer für zwo Parteyen Nebenwohner neu erbauten Leibzucht, und sonst zur<br />
Abfindung seiner einzigen Schwester contrahirten Schulden die Aufleihung eines Kapitals<br />
von vierhundert Thaler bewilliget werden möchte, und dann die Umstände der Stätte und<br />
die vorgebrachten Ursachen und deren Bestand von Uns genau untersuchet und richtig<br />
befunden worden, so gestatten wir, dass der Colonus Albers ein Kapital von vierhundert<br />
Thaler auf fünfzehn Jahre auf sein Colonat anleihen möge, doch dergestalt, dass nach Ablauf<br />
dieser 15 Jahre der Consens erloschen sein und alles als null und ungültig angesehen<br />
werden sollte, es wäre dann, dass solcher vor Ablauf dieser Zeit aus triftigen, und uns<br />
bewegenden Ursachen verlängert würde.<br />
Urkundlich dessen haben wir diesen Consens mit dem Vicariats-Insiegel beglaubigen, und<br />
von dem Secretario Commisionis unterschreiben lassen, so geschehen Osnabrück den 4.<br />
Dezember 1788.<br />
Auf Befehl der Erzbischöflichen und Landesherrlichen Commissarien und<br />
Domkapitularischen Deputierten.<br />
J.F. Vocke, Secretarius Commissionis.<br />
Ich Endes eigenhändig Unterschriebener, bekenne und bescheinige hierdurch, dass der Herr<br />
Vogt Conrad Hoya zu Ankum auf vorstehende Gutsherrliche Bewilligung die Vierhundert<br />
Reichsthaler in Holländischen Florinen, der Florin zu zehn einen halben Pencey gerechnet,<br />
leihbar vorgestrecket hat. Ich quittiere daher ab den richtigen Empfang dieses Darlehns,<br />
gelobe und verspreche solches jährich und unverjährt mit 4 per cent zwey Monat nach der<br />
Verfallzeit aber mit 5 per cent zu Händen meines Creditors nicht nur zu verzinsen, sondern<br />
auch das Capital nach beiden Theilen vorbehalten ½ jährige Lösung in unzerteilter Summe<br />
und nehmlicher Münze samt Zinsen und Kosten bz. Verband meiner Haab und Güter<br />
hinwiderum zu bezahlen.<br />
Dass der Colonus Johann Gerd Albers vorstehende Handschrift eigenhändig unterschrieben,<br />
auch die Gelder in Zeugen Gegenwart, nemlich Ignatz Cordes aus Fürstenau und Hermann<br />
Lehnrer aus dem Priggenhagen in Empfang genommen hat, attestire hierdurch.<br />
Ankum, dato ut supra. J.H. Brickwedde, Doctor.<br />
1803 war das 1788 angeliehene Kapital noch nicht zurückgezahlt. Der Consens wird daher<br />
auf respective acht bis zwanzig Jahre dergestalt wieder hergestellt und erneuert, dass davon<br />
Einhundert auf acht, Einhundert auf zwölf, Einhundert auf sechzehn und Einhundert auf<br />
zwanzig Jahre als Gutsherrlich bewilligt angesehen und das Albers Colonat jedoch dem<br />
Landes- und Gutsherrlichen Rechte unbeschadet, dafür haften nach den beregten Terminen<br />
aber dieser Consens ohne weiteres als erloschen angenommen werden soll. Urkund<br />
gewöhnlicher Unterschrift und beigedruckten Siegels. Osnabrück, den 7. Juni 1823.<br />
Königlich Grossbritanische Provinzialverwaltung der geistlichen Güter.<br />
Struckmann, Meyer.<br />
1. 0 ARCH 21-9-2011 74 / 140