Collectie Pohlsander - ArcH
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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />
Westrup ist ein wenig jünger als die Siedlungen Brickwedde und Stockum. Die<br />
Gesamtgemeinde ist rund 618 Hektar gross. Das Gelände derselben ist hügelig. Eine Anhöhe<br />
in Stockum ist 83 Meter, eine andere bei Klostermeyer 119 Meter über dem Meeresspiegel<br />
hoch. Die 3 Bauernhöfe sind;<br />
1) Stockum jetzt Albers.<br />
2) Stockum jetzt Rolfs.<br />
3) Stockum jetzt Geers.<br />
Diese Höfe sind Vollerben und hiessen bis um die Wende des 18. Jahrhunderts alle Stockum.<br />
Erst langsam setzten sich der besseren Unterscheidung wegen die neuen Namen Albers,<br />
Rolfs und Geers, die nach früheren Besitzern beigelegt wurden, durch. Ursprünglich war<br />
Stockum wohl ein Einzelhof, der später in 3 Höfe geteilt wurde. Nachrichten über die Höfe<br />
sind nur spärlich, und es ist schwer mit Sicherheit zu entscheiden auf welchen Hof sich die<br />
Nachrichten beziehen. Feststeht, dass der Hof Albers schon bald nach der Gründung des<br />
Klosters der Zisterzienserinnen zu Bersenbrück zu der Grundherrschaft des Klosters zählte.<br />
Die Gründung des Klosters erfolgte im Jahre 1231 unserer Zeitrechnung. 1238 schenkt<br />
Bischof Konrad zu Osnabrück dem Cistercienser-Nonnenkloster in Bersenbrück den Zehnten<br />
und den Neubruchzehnten aus des Klosters Walde Brickwedde. Der Hof Rolfs kam erst 1298<br />
an das Kloster. Albers und Rolfs waren hörig an das Kloster in Bersenbrück. Der Aufsitzende<br />
Bauer war also leibeigen und sein Hals nicht frei. Er hatte folglich Auffahrt und Sterbefall zu<br />
dingen und Freibriefe zu lösen. Geers dagegen war dem Landesherrn eigen. In dieser<br />
Hörigkeit sind die Höfe bis zu ihrer Ablösung im 19. Jahrhundert verblieben.<br />
ca 1180 nach dem Missaticum oder Messkornregister aus dem Ende des 12. Jahrhunderts<br />
bezog die Kirche in Ankum von den 3 Höfen je 1 Scheffel Roggen. Die Nachricht darüber<br />
lautet;<br />
In Stochem III mod. siliginis.<br />
Zu derselben Zeit heisst es im Einkunftsregister des Ankumer Pafrrers;<br />
Hii sunt redditus plebai in Anchem.<br />
Item domus in Stochem pertinens episcopo VI modios avenae.<br />
Sudendorfs Nachlass S.6. Nr.34. St.A.O.<br />
26.9.1243 gewährt Papst Innocens IV. in einer Bulle dem Kloster Bersenbrück grosse<br />
Privilegien. Er gewährt die Berechtigung zur Aufnahme von Novizinnen, die Befreiung von<br />
der geistlichen und weltlichen Gerichtsbarkeit nach Massnahme der Privilegiens des<br />
Zisterzienser-Ordens und das Recht selbst während eines Interdikts Gottesdienst zu halten,<br />
und bestätigt gleichzeitig den Besitz des Klosters. Als zu diesem Eigentum gehörend führen<br />
wir namentlich auf;<br />
Den Ort selbst, an dem das vorgenannte Kloster gelegen ist (Bersenbrück), mit all seinem<br />
Zubehör aus der Schenkung des erlauchten Grafen Otto von Ravensberg und Sophia, seiner<br />
Gemahlin, der Gründer Eures Klosters. Die Besitzungen und Einkünfte, die Ihr habt in den<br />
Städten und Dioezesen von Osnabrück, Bremen und Münster und Minden, die Besitzungen<br />
mit ihrem Zubehör in Bokel,,Hausen, Westrup, Ankum, Bokern und Kettenkamp, Grovern,<br />
1. 0 ARCH 21-9-2011 70 / 140