12.12.2012 Aufrufe

Collectie Pohlsander - ArcH

Collectie Pohlsander - ArcH

Collectie Pohlsander - ArcH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />

deren alingen zubehoerung erblich, ewig und unwiderrufflich zu haben, zu besitzen und zu<br />

geprauchen mit aller und jeder desselben Leipzuchtshausses gardten, hoeffes,<br />

eichenbaeumen und landerey alten und newer Zubehoer, pertinentien und gerechtigkeiten<br />

nichts davon ausbeschieden allermassen gedachter Verkaeuffer Johan zu Alberdingk sein<br />

Hausfrauwen und voreltern besitzern des Alberdinges Erbes oben spezifizierte stuecke und<br />

gueter samt deren zubehoerung biss dahero untergehappt ruhig besessen und geprauchet.<br />

Alles vuer dorchschlachtig, allodial, drey und kein lehen oder zehentguet, franck, rein, ledig<br />

und loss von allen Zinsen, renten, Diensten, Pflichten, Zehenden, Zusagen und ansprachen,<br />

gantz nichts beschwert unverzetzet und unverpfaendet von jemanden und der vorgedachte<br />

Verkaeuffer Johan zu Alberdingk fuer sich und seine mitbeschriebenen hatt darauf sofort<br />

erblich rescurciert vertzigen, verlassen und aller dinges abgestanden auch einen ewigen und<br />

unwiderrufflichen aussgange und abtritt gethan. Alles und jedes sienes und seiner<br />

mitbeschriebenen besitzes, eigenthumbs, rechten und gerechtigkeiten, welche er, seine<br />

mitbeschriebenen und Voreltern biess dahero zu obspecificierten Leibzuchtshause, gardten,<br />

hoeffe, Eichbaeumen und saedigen Laenderey und deren pertinentien, zu behoer und<br />

gerechtigkeiten einigermassen gehappt oder haben muegten, und hatt mehrgemeldeter<br />

Kaeuffer Luebberten Alberdingk und Elschen eheleute und deren mitbestimpten damit<br />

beerbet uns zu eigenthumblichen besitzern, Erben, Inhabern und eigenen gemacht und<br />

thuet dasselbe hiemit und krafft dieses brieffes gegenwaertiglichen dergestalt und also dass<br />

sie die Kaeufferen Luebbert Alberdingk und Elsche Eheleute ihre Kinder und erben und<br />

mitbeschriebene solch Leibzuchthaus, Gardten, Hoeff, Eichbaeumen und die laenderey samt<br />

aller zubehoer und leibzuchtsgerechtigkeiten in der Nortruper Marke an plaggenmatt,<br />

Heyde, weyde, Wasser, abnutzung und sonsten aller alten und newen zubehoer, gantz<br />

nichts ausbeschieden Erb und unwiderrufflich unterhaben, geniessen und geprauchen sollen<br />

und seiner mitbenennten eine und widerrecht und solches alles vuer eine genugsame<br />

Vereinigte summen bestaendigen und unabloeslichen Erbkauffgelts, welche er der<br />

Verkaeuffer Johan zu Alberdingk von ihnen den Kaeuffern Luebberten Alberdingk und<br />

Elschen Eheleuten dafuer zu rechter und genuegsamer recompens und wiedererstattung<br />

reith baar und zur voller Genuege empfangen und zur Abfindung seiner elterlichen schulden<br />

und beschwerden erweisslich verwendet zu haben und damit befriedigt zu sein bekannte,<br />

und die Kaeuffern ihre erben und mittbenannten, deswegen und krafft dieses genuegsam,<br />

und besser gestalt recchten loss und ledig sprach und quittierte, gelobte und verpflichtete<br />

sich demnach auch mehrgedachter Verkaeuffer Johan zu Alberdingk vuer sich und seine<br />

mitbeschriebenen vorbenannten Kaeufferen Luebberten zu Alberdingk und Elschen<br />

Eheleuten und deren mitbeschriebenen oben specificierten Leibzuchtshauss, gardten, hoeff,<br />

Eichbaeumen, die zwei Stuecke landes und die kleinen Anewenden samt aller dazu<br />

gehörogen Marcken und andere alten und newen zubehoer und gerechtigkeiten, dergestalt<br />

wie oblautet zu lieffern, zu halten, harren und wahrendt zu sein, wesen und pleiben. Auch<br />

rechte wahre und vollkommen eviction und schadelose wahrschafft jederzeit zu thuen und<br />

zu leisten vuer allermenniglichen bei verpfaendung und wahrer Untersetzung seines freyen<br />

Alberdinges Erbes und semptlicher Haab und gueter beweglicher und unbeweglicher,<br />

habender und zu kriegender, keine ausbescheiden, daraus und von im Nothfall alees<br />

1. 0 ARCH 21-9-2011 46 / 140

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!