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Collectie Pohlsander - ArcH

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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />

Beckermann.<br />

Der Bauernhof Beckermann, ein Vollerbe, ist in der Bauerschaft Grönloh des Kirchspiels<br />

Badbergen, belegen. Der Bauerschaft Grönloh wird urkundlich zuerst im Bischöflichen<br />

Tafelregister von 1240, welches auch einige Jahrzehnte älter sein mag, erwähnt. Um 1250<br />

begann der Bischof von Osnabrück mit der planmässigen Besiedlung seines Sundern, des<br />

Bischöflichen Jagdgebietes. In diese Zeit fällt auch die Ansetzung des Erbes Beckermann,<br />

denn schon am 30.10.1296 vepfändete der Bischof Conrad zu Osnabrück dem Edelherrn<br />

Rudolf von Diepholz, dessen Frau und dessen Bruder 1 Hof und 7 Kotten, welche offenbar<br />

die noch heute vorhandenen 6 Ganzerben und 2 Halberben sind. Diese Höfe sind durch ihre<br />

Einzellage erkennbar. Erbkotten finden sich in der Bauerschaft Grönloh nicht. Die vielen<br />

Markkotten sind weit später entstanden. Gegen Abgabe eines Zinses, des sogenannten<br />

Freirindes, wurden die Ländereien den Siedlern zugewiesen. Ursprünglich waren die ersten<br />

Siedler im Sundern Herrschaftlich frei, aber anscheinend haben sie nicht lange der Freiheit<br />

erfreuen können und sind im Verlauf des Spätmittelalters zu einer Klasse von<br />

Eigenbehörigen, deren Hals nicht frei war, eben zu der Bischöflichen Hausgenossen<br />

herabgesunken. Als solche waren sie dem Meyer zu Wehdel unterstellt. Schon im<br />

Bederegister von 1441 werden die Grönloher Bauern nicht unter den Vrigen tho Badbergen<br />

aufgezählt, sondern getrennt unter die stichtes lude to Batbergen. Als landesherrlicher<br />

Eigenbehöriger war Beckermann verpflichtet, so auch die Colonen Bracke, Greve, Goesmann<br />

und Grönloh, zur Aufnahme des Landesherrlichen Jägers. Bei den Bischöflichen Jagden hatte<br />

Beckermann zweimal je einen Jäger mit Pferd und Hunden aufzunehmen, den Jägern<br />

Frühstück und den Tieren Futter zu reichen. An diese Verpflichtung erinnert noch heute das<br />

Beckermannsche Heuerhaus "Jaogernao". Das war eine Verpflichtung, der die Bauern nur<br />

ungern nachkamen. Die Folge war, dass die Hunde schlecht gepflegt und gefüttert wurden,<br />

die ihnen zur Aufzucht übergeben wurden, sodass viele Hunde verwilderten oder eingingen.<br />

Aus diesen Gründen setzten sich die Landstände, Domkapitel, Ritterschaft und Stände, für<br />

die Abschaffung dieser Verpflichtung ein. Demzufolge erliess der Bischof Erich von<br />

Braunschweig im Jahre 1509 eine dies bezügliche Verordnung, in welcher es hiess; Unsere<br />

Undersaten, geistliche und weltliche, sollen mit unseren Hunden und ihren Knechten nicht<br />

beschwert werden, sondern unsere Amtleute sollen unsere Hunde auf unsere Schlösser<br />

verteilen, und die Untertanen sollen uns für diese Erleichterung jährlich etwas Hafer oder<br />

Roggen liefern, ein jeder nach seinem Vermögen und der Festsetzung durch unsere Räte<br />

und Domdechanten. Daher musste Beckermann, wie im Prästationsregister von 1722<br />

berichtet wird, 1 Fass Hundehafer liefern. Im Jahre 1700 führen alle 8 Eigenbehörige des<br />

Bischofs über das Freirindgeld, das an die Stelle des Freirindes getreten war, Klage, dass sie<br />

solches seit undenklichen Jahren zu entrichten haben, obwohl sie nicht wissen, warum<br />

solches bezahlt wird, oder was sie dafür geniessen. Der Hof begegnet uns in alten Registern<br />

und Urkunden als tor Beke, tho Bekermanninck, Beekman, Beckermann u.s.w. Die<br />

Bedeutung des Namens ist; Hof an der Beke (Bach) oder der Mann, der an der Beke wohnt.<br />

Der noch heute vorhandene Bach war früher viel wasserreicher. Der amtliche Hofname ist;<br />

Bekermann. In der Umgangssprache des Artländers heisst es das Erbe Baekering.<br />

1. 0 ARCH 21-9-2011 119 / 140

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