Collectie Pohlsander - ArcH
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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />
Streit um die Immenfreiheit.<br />
Aus dem Nachlass des Celler Chronisten Clemens Cassel;<br />
Ach mit der Bienzucht beschäftigten sich gern die Bürger unserer Stadt. Immenzäune, den<br />
Bürgern zuständig, finden sich in solch grosser Zahl vor, dass wir darüber erstaunen. Von<br />
diesen Immen Zahlten die Bürger nun keinerlei Abgaben an die Landesregierung, weder den<br />
Dingschatz, den Zehnten noch das sogenannte Fluchtgeld. Diese Freiheit beanspruchten sie<br />
auch dann, wenn, wie es häufig geschah, die Bienen nicht in eigenen Zäunen innerhalb des<br />
Stadtgebietes gehalten, sondern bei den Bauern der benachbarten Dörfer ausgetan waren.<br />
Es scheint, dass die Dorfbewohner diese Gewohnheit zu ihrem Vorteil in der Weise<br />
ausgebeutet haben, dass sie ihre eigenen, abgabepflichtigen Bienen, wenn nicht ganz, so<br />
doch zum Teil als frei dabei durchschmuggelten. Der Burgvogt wenigstens vermutet es,<br />
wenn er die Zahl der Schatz- und Zehntpflichtigen Stoecke aufnahm. In dem am 21.3.1610<br />
zu Gross-Hehlen abgehaltenen Landgerichte, das sich mit der Angelegenheit befasste,<br />
wurde erkannt, dass wer nicht eigene Immen hat, soll nicht Macht haben, fremde Bienen<br />
aufzunehmen, noch bei den Buchweizen zu setzen. Um aber dem Schmuggel vollends zu<br />
beseitigen, wurde am 21.3.1644 von der Kanzel in Gross-Hehlen folgende obrigkeitliche<br />
Verfügung bekannt gemacht, dass die Bauern in ihre Höfe, die Eingesessenen auch nicht,<br />
keine fremden oder Bürgerimmen bei 10 Taler Strafe oder Gefängnis in ihre Höfe oder<br />
Zäune einnehmen sollen, sollten aber wider Verhoffen solche Immen bei jemanden<br />
angetroffen werden, der keine Erb-Immenzäune habe, dem sollten die fremden Immen<br />
weggenommen werden.<br />
Wenige Tage später, am 25.3.1644, wiederholte der Burgvogt Bartold Meier den<br />
Geschworenen des gedachten Kirchspiels das Verbot, das sich in ertser Linie auf die Bürger<br />
von Celle bezog, und am 21.6.1644 wurde denn auch Hans Brawel, Henrichs Sohn ufn Ende<br />
in Strafe genommen, weil er zwei Fuder Immen, welche einem Bürger von Celle gehörten,<br />
eingenommen hatte.<br />
Im weiteren Verlauf der Sache erschien unter dem 23.12.1644 eine Verfügung des Herzogs<br />
Friedrich des Inhalts, dass die Bürgerschafft alhier von ihren draussen ufn Lande und<br />
Dörffern habenden Viehe undt Immen den Viehschatz Zehnten undt Fluchtgeld gleich den<br />
Hausleuthen entrichten und abstatten sollen. Bürgermeister und Rat nahmen sich nun der<br />
Sache an, erreichten aber nichts, denn Herzog Christian Ludwig erneuerte unter dem<br />
29.8.1649 diese Verfügung. In der Folge zeigten sich die Herzoglichen Räte nicht abgeneigt,<br />
den alten Immenstätten, dass heisst solchen, so von anfang hero alte Bürgerliche<br />
Immenstätte und niemahlen den Baweren oder sonst Jemanden auff dem Lande zuständig<br />
gewesen (Verf.v. 21.1.1650), die beanspruchte Abgabenfreiheit zu lassen. Aber nur 13<br />
hiesigen Bürgern gelang es, den geforderten Nachweis zu erbringen. Unter dem 17.7.1650<br />
ordnete Herzog Christian Ludwig an, dass sie die Schatz- und Zehntfreiheit haben sollen,<br />
auch die in ihren Immenstätten gegroetteten und erzogenen Immen, so ihr eigen, und<br />
weder einem Bürger noch Bauermann, von denen sie bei Verlust ihres Rechtes keine Immen<br />
in ihre auf- und annehmen oder mit ihren darein setzen sollen, zugehören, in die Heide und<br />
an den Buchweizen ohne Entrichtung Schatzes, Zehnten aussetzen und bringen mögen.<br />
1. 0 ARCH 21-9-2011 107 / 140