Luftreinhaltung auf Baustellen – Baustellenpraxis - Kanton Bern
Luftreinhaltung auf Baustellen – Baustellenpraxis - Kanton Bern
Luftreinhaltung auf Baustellen – Baustellenpraxis - Kanton Bern
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Umsetzung<br />
der Baurichtlinie Luft<br />
des Bundes<br />
Gute <strong>Baustellen</strong>praxis<br />
Basismassnahmen<br />
für das Baugewerbe<br />
beco<br />
<strong>Bern</strong>er Wirtschaft<br />
Economie bernoise<br />
Immissionsschutz<br />
<strong>Luftreinhaltung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Baustellen</strong>
Bessere Luft <strong>auf</strong> den <strong>Baustellen</strong> im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong><br />
<strong>Baustellen</strong> sind wesentliche Quellen von<br />
Luftschadstoffen<br />
Ein bedeutender Anteil des lungengängigen Feinstaubs<br />
(PM10), dessen Grenzwert im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong><br />
vielerorts überschritten wird, stammt aus Abbruchund<br />
Erdarbeiten. Besonders problematisch sind dabei<br />
die Russpartikel aus den Dieselmotoren der<br />
Baumaschinen. Diese gefährden die Gesundheit der<br />
Bauarbeiter und der Bevölkerung in der <strong>Baustellen</strong>umgebung.<br />
Neben Feinstaub gelangen auch gasförmige Schadstoffe<br />
aus Belags-, Abdichtungs- und Malerarbeiten<br />
in die Luft.<br />
Die Baurichtlinie Luft des Bundes<br />
Die Richtlinie «<strong>Luftreinhaltung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Baustellen</strong>» des<br />
BUWAL (Baurichtlinie Luft; BauRLL) ist seit dem<br />
1. September 2002 in Kraft. Sie dient der vorsorglichen<br />
Reduktion der Luftschadstoffbelastung und<br />
soll die Anwohner, die Bauarbeiter und die Umwelt<br />
vor baustellenbedingten Emissionen schützen. Die<br />
BauRLL enthält verschiedene Massnahmen, welche<br />
zur Verminderung oder Vermeidung dieser Emissionen<br />
festgelegt wurden. Aufgrund der Lage, Grösse,<br />
Dauer und Kubatur eines Bauvorhabens wird die<br />
Baustelle von der Baubewilligungsbehörde einer<br />
von zwei Massnahmenstufen zugeordnet:<br />
Zur Massnahmenstufe A gehören kleine <strong>Baustellen</strong><br />
(A-<strong>Baustellen</strong>). Diese haben so genannte Basismassnahmen<br />
zu erfüllen, welche der guten <strong>Baustellen</strong>praxis<br />
entsprechen.<br />
Die Massnahmenstufe B betrifft grosse <strong>Baustellen</strong><br />
(B-<strong>Baustellen</strong>), die eine bedeutende Luftbelastung<br />
verursachen. Zusätzlich zu den Basismassnahmen<br />
sind weitere, baustellenspezifische Massnahmen<br />
(z.B. Partikelfilterpflicht) zu berücksichtigen. Diese<br />
werden von der zuständigen Fachstelle festgelegt<br />
und sind Bestandteil der Baubewilligung.<br />
Eigenverantwortung des Baugewerbes<br />
Die Basismassnahmen gelten <strong>auf</strong> allen <strong>Baustellen</strong>.<br />
Sie gehören zur guten <strong>Baustellen</strong>praxis und sind<br />
vom Bauunternehmer in Eigenverantwortung umzusetzen.<br />
Das vorliegende Faltblatt richtet sich an das<br />
Baugewerbe und umschreibt die wichtigsten Basismassnahmen.<br />
17,3%<br />
15,4%<br />
4,7%<br />
24,9%<br />
Verkehr (37,2%)<br />
Land- und Forstwirtschaft (24,9%)<br />
Baugewerbe inkl. Baumaschinen (17,3%)<br />
restliches Gewerbe und Industrie (15,4%)<br />
Haushalte (4,7%)<br />
0,4%<br />
Energieversorgung (0,4%)<br />
37,2%<br />
Gesamtemissionsbilanz von Schwebestaub (PM10)<br />
in der Schweiz<br />
Quelle: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landwirtschaft<br />
(BUWAL)
Wichtige Basismassnahmen<br />
Vorbereitung und Organisation<br />
Feststellen der Art, Anzahl und Dauer von Bauarbeiten mit Emissionen<br />
• Berücksichtigung bei der Preiseingabe<br />
• Instruktion des Personals<br />
• Abl<strong>auf</strong>planung<br />
• Zuständigkeiten (Wartung, Materialbestellung etc.)<br />
Staubbindung<br />
Staub ist immer wieder ein Grund für Beschwerden.<br />
Mit Einsatz von Wasser können die Emissionen deutlich reduziert<br />
werden.<br />
• Feuchthalten des Materials beim Bearbeiten (zerkleinern, abbrechen,<br />
rückbauen, transportieren).<br />
• Befeuchten von unbefestigten Fahrwegen<br />
Bitumenarbeiten<br />
Das Arbeiten mit Bitumen erfordert hohe Temperaturen und verursacht<br />
Dämpfe, welche die Gesundheit der Arbeiter beeinträchtigen.<br />
Die Rauchentwicklung kann verringert werden mittels:<br />
• Reduktion der Verarbeitungstemperaturen durch Zusatzmittel<br />
(mit Lieferanten absprechen)<br />
• Maschinelle Verarbeitung vorziehen (Temperaturschwankungen)<br />
In den meisten Fällen ist das Arbeiten mit Bitumenemulsionen<br />
möglich!<br />
Anstriche, Verputze, Klebstoffe<br />
Grundierungen, Voranstriche, Isolieranstriche, Ausgleichsspachtel,<br />
Farbanstriche, Verputze etc. nach Möglichkeit mit lösemittelfreien<br />
oder lösemittelarmen Produkten ausführen.<br />
Als Kleb- und Fugendichtstoffe sind lösemittelfreie oder mindestens<br />
lösemittelarme Produkte zu verwenden (nach KEL-CH, d.h.<br />
VOC-Anteil 2 bis 15%).<br />
Wartung der Maschinen<br />
Eine regelmässige Wartung der Verbrennungsmotoren führt zu<br />
besserer Verbrennung und dadurch zu weniger Abgasen.<br />
Motoren unter 18 kW: Wartungsintervalle beachten und mit Wartungsklebern<br />
an jeder Maschine dokumentieren.<br />
Motoren über 18 kW: Grosse Motoren sind zu kennzeichnen sowie<br />
periodisch zu prüfen <strong>–</strong> Abgasmarke anbringen und Abgaswartungsdokument<br />
nachführen.<br />
Maschinen mit Partikelfilter: Alle Maschinen sind mit Vert-Filterlabel<br />
mit Produktmarke zu kennzeichnen.
Gerätebenzin für 2- und 4-Takt-Motoren<br />
Benzinmotoren ohne Katalysatoren sind die schmutzigsten Motoren.<br />
Unverbrannte Benzinbestandteile sind krebserregend und<br />
gefährden die Arbeiter.<br />
Auf <strong>Baustellen</strong> darf für Zweitakt- und Viertaktmotoren ohne<br />
Dreiwegkatalysator nur noch Gerätebenzin nach SN 181 163 verwendet<br />
werden.<br />
Staubreduktion bei Bearbeitung von Baustoffen<br />
Mechanisches Bearbeiten von Baumaterialien erzeugt unangenehme<br />
Dämpfe und Stäube. Zum Schutz der Arbeiter sind<br />
Massnahmen zu treffen:<br />
• Benetzen, erfassen, absaugen, abscheiden.<br />
• Dem Arbeiter muss bei Bedarf eine persönliche Schutzausrüstung<br />
(PSA) zur Verfügung stehen.<br />
Eigenkontrolle<br />
Regelmässige Überprüfung der Arbeitsabläufe bezüglich einer<br />
Optimierung bei der Verminderung und Vermeidung von baustellenbedingten<br />
Emissionen durch die Bauunternehmung, auch zum<br />
Schutz der Gesundheit des Bauarbeiters sowie der Umwelt.<br />
Literatur, Kontaktadressen<br />
Baurichtlinie Luft (BauRRL)<br />
«<strong>Luftreinhaltung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Baustellen</strong>», Baurichtlinie Luft (BauRLL), Bundesamt<br />
für Umwelt- Wald und Landschaft (BUWAL) Sept. 2002, Homepage:<br />
www.buwal.ch, Tel 031 322 93 11<br />
Abgaswartung von Maschinen<br />
«Abgaswartung und Kontrolle von Maschinen und Geräten <strong>auf</strong><br />
<strong>Baustellen</strong>», Verband der Schweizerischen Baumaschinenwirtschaft<br />
(VSBM), Sekretariat, Postfach 656, CH-4010 Basel,<br />
Homepage: www.vsbm.ch, Tel 061 228 90 30<br />
Partikelfilter-Systeme<br />
«Vert-Filterliste», geprüfte und erprobte Partikelfilter-Systeme für die<br />
Nachrüstung von Dieselmotoren, Bundesamt für Umwelt- Wald und<br />
Landschaft (BUWAL), Homepage: www.buwal.ch, Tel 031 322 93 11<br />
Falls Sie mehr über die <strong>Luftreinhaltung</strong> <strong>auf</strong> Baustellung und den Abl<strong>auf</strong><br />
im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> wissen möchten:<br />
Vollzug im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong><br />
beco <strong>Bern</strong>er Wirtschaft, Immissionsschutz, Laupenstrasse 22, 3011 <strong>Bern</strong>,<br />
Homepage: www.be.ch/luft, Tel 031 633 57 89<br />
<strong>Baustellen</strong>praxis<br />
<strong>Kanton</strong>al-<strong>Bern</strong>ischer Baumeisterverband, Florastrasse 13, 3000 <strong>Bern</strong> 6,<br />
Homepage: www.kbb-bern.ch, Tel. 031 351 80 81<br />
Impressum:<br />
Herausgeber, Bezugsquelle<br />
beco<br />
<strong>Bern</strong>er Wirtschaft<br />
Immissionsschutz<br />
Laupenstrasse 22<br />
3011 <strong>Bern</strong><br />
In Zusammenarbeit mit:<br />
<strong>Kanton</strong>al-<strong>Bern</strong>ischer Baumeisterverband,<br />
Florastrasse 13, 3000 <strong>Bern</strong> 6