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Luftreinhaltung auf Baustellen – Baustellenpraxis - Kanton Bern

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Umsetzung<br />

der Baurichtlinie Luft<br />

des Bundes<br />

Gute <strong>Baustellen</strong>praxis<br />

Basismassnahmen<br />

für das Baugewerbe<br />

beco<br />

<strong>Bern</strong>er Wirtschaft<br />

Economie bernoise<br />

Immissionsschutz<br />

<strong>Luftreinhaltung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Baustellen</strong>


Bessere Luft <strong>auf</strong> den <strong>Baustellen</strong> im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong><br />

<strong>Baustellen</strong> sind wesentliche Quellen von<br />

Luftschadstoffen<br />

Ein bedeutender Anteil des lungengängigen Feinstaubs<br />

(PM10), dessen Grenzwert im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong><br />

vielerorts überschritten wird, stammt aus Abbruchund<br />

Erdarbeiten. Besonders problematisch sind dabei<br />

die Russpartikel aus den Dieselmotoren der<br />

Baumaschinen. Diese gefährden die Gesundheit der<br />

Bauarbeiter und der Bevölkerung in der <strong>Baustellen</strong>umgebung.<br />

Neben Feinstaub gelangen auch gasförmige Schadstoffe<br />

aus Belags-, Abdichtungs- und Malerarbeiten<br />

in die Luft.<br />

Die Baurichtlinie Luft des Bundes<br />

Die Richtlinie «<strong>Luftreinhaltung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Baustellen</strong>» des<br />

BUWAL (Baurichtlinie Luft; BauRLL) ist seit dem<br />

1. September 2002 in Kraft. Sie dient der vorsorglichen<br />

Reduktion der Luftschadstoffbelastung und<br />

soll die Anwohner, die Bauarbeiter und die Umwelt<br />

vor baustellenbedingten Emissionen schützen. Die<br />

BauRLL enthält verschiedene Massnahmen, welche<br />

zur Verminderung oder Vermeidung dieser Emissionen<br />

festgelegt wurden. Aufgrund der Lage, Grösse,<br />

Dauer und Kubatur eines Bauvorhabens wird die<br />

Baustelle von der Baubewilligungsbehörde einer<br />

von zwei Massnahmenstufen zugeordnet:<br />

Zur Massnahmenstufe A gehören kleine <strong>Baustellen</strong><br />

(A-<strong>Baustellen</strong>). Diese haben so genannte Basismassnahmen<br />

zu erfüllen, welche der guten <strong>Baustellen</strong>praxis<br />

entsprechen.<br />

Die Massnahmenstufe B betrifft grosse <strong>Baustellen</strong><br />

(B-<strong>Baustellen</strong>), die eine bedeutende Luftbelastung<br />

verursachen. Zusätzlich zu den Basismassnahmen<br />

sind weitere, baustellenspezifische Massnahmen<br />

(z.B. Partikelfilterpflicht) zu berücksichtigen. Diese<br />

werden von der zuständigen Fachstelle festgelegt<br />

und sind Bestandteil der Baubewilligung.<br />

Eigenverantwortung des Baugewerbes<br />

Die Basismassnahmen gelten <strong>auf</strong> allen <strong>Baustellen</strong>.<br />

Sie gehören zur guten <strong>Baustellen</strong>praxis und sind<br />

vom Bauunternehmer in Eigenverantwortung umzusetzen.<br />

Das vorliegende Faltblatt richtet sich an das<br />

Baugewerbe und umschreibt die wichtigsten Basismassnahmen.<br />

17,3%<br />

15,4%<br />

4,7%<br />

24,9%<br />

Verkehr (37,2%)<br />

Land- und Forstwirtschaft (24,9%)<br />

Baugewerbe inkl. Baumaschinen (17,3%)<br />

restliches Gewerbe und Industrie (15,4%)<br />

Haushalte (4,7%)<br />

0,4%<br />

Energieversorgung (0,4%)<br />

37,2%<br />

Gesamtemissionsbilanz von Schwebestaub (PM10)<br />

in der Schweiz<br />

Quelle: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landwirtschaft<br />

(BUWAL)


Wichtige Basismassnahmen<br />

Vorbereitung und Organisation<br />

Feststellen der Art, Anzahl und Dauer von Bauarbeiten mit Emissionen<br />

• Berücksichtigung bei der Preiseingabe<br />

• Instruktion des Personals<br />

• Abl<strong>auf</strong>planung<br />

• Zuständigkeiten (Wartung, Materialbestellung etc.)<br />

Staubbindung<br />

Staub ist immer wieder ein Grund für Beschwerden.<br />

Mit Einsatz von Wasser können die Emissionen deutlich reduziert<br />

werden.<br />

• Feuchthalten des Materials beim Bearbeiten (zerkleinern, abbrechen,<br />

rückbauen, transportieren).<br />

• Befeuchten von unbefestigten Fahrwegen<br />

Bitumenarbeiten<br />

Das Arbeiten mit Bitumen erfordert hohe Temperaturen und verursacht<br />

Dämpfe, welche die Gesundheit der Arbeiter beeinträchtigen.<br />

Die Rauchentwicklung kann verringert werden mittels:<br />

• Reduktion der Verarbeitungstemperaturen durch Zusatzmittel<br />

(mit Lieferanten absprechen)<br />

• Maschinelle Verarbeitung vorziehen (Temperaturschwankungen)<br />

In den meisten Fällen ist das Arbeiten mit Bitumenemulsionen<br />

möglich!<br />

Anstriche, Verputze, Klebstoffe<br />

Grundierungen, Voranstriche, Isolieranstriche, Ausgleichsspachtel,<br />

Farbanstriche, Verputze etc. nach Möglichkeit mit lösemittelfreien<br />

oder lösemittelarmen Produkten ausführen.<br />

Als Kleb- und Fugendichtstoffe sind lösemittelfreie oder mindestens<br />

lösemittelarme Produkte zu verwenden (nach KEL-CH, d.h.<br />

VOC-Anteil 2 bis 15%).<br />

Wartung der Maschinen<br />

Eine regelmässige Wartung der Verbrennungsmotoren führt zu<br />

besserer Verbrennung und dadurch zu weniger Abgasen.<br />

Motoren unter 18 kW: Wartungsintervalle beachten und mit Wartungsklebern<br />

an jeder Maschine dokumentieren.<br />

Motoren über 18 kW: Grosse Motoren sind zu kennzeichnen sowie<br />

periodisch zu prüfen <strong>–</strong> Abgasmarke anbringen und Abgaswartungsdokument<br />

nachführen.<br />

Maschinen mit Partikelfilter: Alle Maschinen sind mit Vert-Filterlabel<br />

mit Produktmarke zu kennzeichnen.


Gerätebenzin für 2- und 4-Takt-Motoren<br />

Benzinmotoren ohne Katalysatoren sind die schmutzigsten Motoren.<br />

Unverbrannte Benzinbestandteile sind krebserregend und<br />

gefährden die Arbeiter.<br />

Auf <strong>Baustellen</strong> darf für Zweitakt- und Viertaktmotoren ohne<br />

Dreiwegkatalysator nur noch Gerätebenzin nach SN 181 163 verwendet<br />

werden.<br />

Staubreduktion bei Bearbeitung von Baustoffen<br />

Mechanisches Bearbeiten von Baumaterialien erzeugt unangenehme<br />

Dämpfe und Stäube. Zum Schutz der Arbeiter sind<br />

Massnahmen zu treffen:<br />

• Benetzen, erfassen, absaugen, abscheiden.<br />

• Dem Arbeiter muss bei Bedarf eine persönliche Schutzausrüstung<br />

(PSA) zur Verfügung stehen.<br />

Eigenkontrolle<br />

Regelmässige Überprüfung der Arbeitsabläufe bezüglich einer<br />

Optimierung bei der Verminderung und Vermeidung von baustellenbedingten<br />

Emissionen durch die Bauunternehmung, auch zum<br />

Schutz der Gesundheit des Bauarbeiters sowie der Umwelt.<br />

Literatur, Kontaktadressen<br />

Baurichtlinie Luft (BauRRL)<br />

«<strong>Luftreinhaltung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Baustellen</strong>», Baurichtlinie Luft (BauRLL), Bundesamt<br />

für Umwelt- Wald und Landschaft (BUWAL) Sept. 2002, Homepage:<br />

www.buwal.ch, Tel 031 322 93 11<br />

Abgaswartung von Maschinen<br />

«Abgaswartung und Kontrolle von Maschinen und Geräten <strong>auf</strong><br />

<strong>Baustellen</strong>», Verband der Schweizerischen Baumaschinenwirtschaft<br />

(VSBM), Sekretariat, Postfach 656, CH-4010 Basel,<br />

Homepage: www.vsbm.ch, Tel 061 228 90 30<br />

Partikelfilter-Systeme<br />

«Vert-Filterliste», geprüfte und erprobte Partikelfilter-Systeme für die<br />

Nachrüstung von Dieselmotoren, Bundesamt für Umwelt- Wald und<br />

Landschaft (BUWAL), Homepage: www.buwal.ch, Tel 031 322 93 11<br />

Falls Sie mehr über die <strong>Luftreinhaltung</strong> <strong>auf</strong> Baustellung und den Abl<strong>auf</strong><br />

im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> wissen möchten:<br />

Vollzug im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong><br />

beco <strong>Bern</strong>er Wirtschaft, Immissionsschutz, Laupenstrasse 22, 3011 <strong>Bern</strong>,<br />

Homepage: www.be.ch/luft, Tel 031 633 57 89<br />

<strong>Baustellen</strong>praxis<br />

<strong>Kanton</strong>al-<strong>Bern</strong>ischer Baumeisterverband, Florastrasse 13, 3000 <strong>Bern</strong> 6,<br />

Homepage: www.kbb-bern.ch, Tel. 031 351 80 81<br />

Impressum:<br />

Herausgeber, Bezugsquelle<br />

beco<br />

<strong>Bern</strong>er Wirtschaft<br />

Immissionsschutz<br />

Laupenstrasse 22<br />

3011 <strong>Bern</strong><br />

In Zusammenarbeit mit:<br />

<strong>Kanton</strong>al-<strong>Bern</strong>ischer Baumeisterverband,<br />

Florastrasse 13, 3000 <strong>Bern</strong> 6

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