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Merkblatt Promotionen Architektur.pdf

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Promotionsverfahren im Bereich <strong>Architektur</strong><br />

Hinweise zum organisatorischen Ablauf<br />

Ansprechpartnerinnen für <strong>Promotionen</strong>:<br />

Frau Susann Pößel und Frau Petra Wenzel<br />

Geschäftsstelle der Fakultät <strong>Architektur</strong>, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften<br />

Kontakt:<br />

Susann Pößel, Tel.: 391-2311, Petra Wenzel, Tel.: 391-2313<br />

E-Mail: promotionen-fk3@tu-bs.de<br />

Anschrift: Pockelsstr. 4, 38106 Braunschweig<br />

Raum 027, Altgebäude Erdgeschoss<br />

Fakultät (3)<br />

<strong>Architektur</strong>,<br />

Bauingenieurwesen und<br />

Umweltwissenschaften<br />

a) Eröffnung des Promotionsverfahrens<br />

Die Eröffnung eines Promotionsverfahrens ist in zwei Schritte gegliedert. Es erfolgt zunächst der<br />

Antrag auf Zulassung zur Promotion und anschließend das Promotionsgesuch mit der<br />

Einreichung der Dissertation. Beide Schritte können auch gleichzeitig beantragt werden. Für die<br />

Kandidatin oder den Kandidaten finden sich die Unterlagen in einem Merkzettel (siehe Anlage,<br />

auch zum Download unter http://www.tu-braunschweig.de/Medien-<br />

DB/abu/merkzetteleinleitungpromotionsverfahren.<strong>pdf</strong>)<br />

1. Schritt: Zulassung zur Promotion<br />

Die Zulassung zur Promotion dient vor allem dazu, sicherzustellen, dass die Kandidatin oder der<br />

Kandidat die Voraussetzungen für eine Promotion erfüllt. Die Zulassung wird durch die<br />

Professoren der <strong>Architektur</strong> im Rahmen des Professorentreffens ausgesprochen. Durch die<br />

Zulassung erwirbt die Doktorandin oder der Doktorand den Anspruch auf Beurteilung der<br />

Dissertation.<br />

Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen:<br />

• Der Antrag auf Zulassung zur Promotion (formlos) an den Dekan der Fakultät (3)<br />

<strong>Architektur</strong>, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften richten (mit der Privatadresse<br />

des Kandidaten)<br />

• der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (im Allgemeinen das Zeugnis der<br />

Hochschulreife)<br />

• Diplomprüfungszeugnis und Diplomurkunde bzw. Masterzeugnis und Masterurkunde<br />

einer deutschen Hochschule oder gleichwertiger Nachweis nach § 3<br />

Zulassungsvoraussetzungen der Promotionsordnung. Alle Zeugnisse sind im Original und<br />

in Kopie vorzulegen. Die Originale werden sofort zurückgegeben


• Bereitschaftserklärung der Betreuerin oder des Betreuers zur Übernahme der<br />

wissenschaftlichen Betreuung<br />

• Nachweis der Einschreibung 1 an der Technischen Universität Braunschweig<br />

Die Unterlagen sind zwei Wochen vor dem Professorentreffen in der Geschäftsstelle der<br />

Fakultät abzugeben.<br />

2. Schritt: Promotionsgesuch<br />

Das Promotionsgesuch wird gestellt, wenn die Dissertation bereits fertig ist oder kurz vor dem<br />

Abschluss steht. Das Promotionsgesuch kann auch gleichzeitig mit dem Antrag auf Zulassung<br />

gestellt werden.<br />

Dem Promotionsgesuch sind beizufügen:<br />

• Das Gesuch (formlos) an den Dekan der Fakultät (3) <strong>Architektur</strong>, Bauingenieurwesen und<br />

Umweltwissenschaften richten (mit der Privatadresse des Kandidaten)<br />

• Lebenslauf und Bildungsgang der Bewerberin oder des Bewerbers sowie eine Liste der<br />

wissenschaftlichen Veröffentlichungen.<br />

• Kurzfassung der Dissertation im Umfang von etwa einem DIN A4-Blatt (mit Namen des<br />

Kandidaten)<br />

• Erklärung darüber, dass der Bewerber die Dissertation selbstständig verfasst, nicht schon<br />

als Diplom- oder Prüfungsarbeit verwendet hat und dass die benutzten Hilfsmittel<br />

vollständig angegeben sind sowie eine Erklärung über etwaige frühere Promotionsgesuche<br />

• Nachweis der Einschreibung 2 an der Technischen Universität Braunschweig<br />

• Amtliches Führungszeugnis mit Belegart 0 zur Vorlage bei einer Behörde mit dem<br />

Verwendungszweck Promotion, nicht älter als 6 Monate. Das Führungszeugnis soll sofort<br />

an die Geschäftsstelle geschickt werden.<br />

• Dissertation in fünf- oder sechsfacher Ausfertigung (die Anzahl richtet sich nach der<br />

Zusammensetzung der Prüfungskommission). Für das Titelblatt der eingereichten<br />

Dissertation ist das Titelblatt nach Anlage 1 der Promotionsordnung zu verwenden.<br />

• Vorschlag für die Prüfungskommission in Abstimmung mit der Betreuerin/dem Betreuer<br />

des Verfahrens<br />

Die Unterlagen sind zwei Wochen vor dem Professorentreffen in der Geschäftsstelle der<br />

Fakultät abzugeben. Die Abgabe der Exemplare der Dissertation muss bis spätestens 1 Tag vor<br />

dem Professorentreffen erfolgen.<br />

Nach dem Professorentreffen werden die Unterlagen von der Geschäftsstelle an die<br />

Promotionskommission mit der Bitte um Erstellung der Gutachten versandt. Die Gutachten<br />

werden vom allen Berichtern an die Geschäftsstelle geschickt und werden von dort aus an die<br />

Beteiligten verschickt.<br />

b) Disputation<br />

Die oder der Vorsitzende der Promotionskommission teilt der Geschäftsstelle nach Eingang der<br />

Gutachten Termin, Uhrzeit und Ort der Disputation mit. Aufgrund dieser Angaben wird die<br />

Auslage und hochschulöffentliche Bekanntgabe veranlasst. Zu beachten ist hier, dass die<br />

Auslagefrist während der Vorlesungszeit 14 Tage und in der vorlesungsfreien Zeit 28 Tage<br />

beträgt.<br />

1<br />

Doktoranden haben sich gemäß § 9 in Absatz 2 Satz 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes<br />

einzuschreiben.<br />

2<br />

Der Nachweis der Einschreibung ist nur einmal pro Semester zu erbringen.


Die Professoren des Bereichs <strong>Architektur</strong> erhalten das Auslageschreiben per E-Mail mit der<br />

Nachfrage nach der Notwendigkeit einer erneuten Beratung beim Professorentreffen und mit<br />

der Möglichkeit, bei Interesse ein Exemplar der endgültigen Arbeit anzufordern.<br />

Nach Beendigung der Auslagefrist müssen die Unterlagen in der Geschäftsstelle persönlich von<br />

der oder dem Vorsitzenden oder einer von ihm beauftragten Person abgeholt werden. Eine<br />

Versendung per Hauspost wird nicht vorgenommen, da alle Unterlagen nur einmal im Original<br />

existieren.<br />

Nach der Disputation wird nach dem Eingang der Prüfungsunterlagen von der Geschäftsstelle<br />

die Erstellung der Urkunde veranlasst, welche nach der Veröffentlichung durch die Doktorandin<br />

oder den Doktoranden in der Geschäftsstelle <strong>Architektur</strong> ausgehändigt wird.<br />

Braunschweig, 24.06.2009<br />

Geschäftsstelle der Fakultät <strong>Architektur</strong>, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften

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