Heft Nr. 16 Juli 2007 - Deutscher Alpenverein Sektion Dresden
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Mitgliederverwaltung<br />
Mitgliedsbeitrag und Versicherungsschutz:<br />
Nur wer den Mitgliedsbeitrag bezahlt hat und im Besitz eines gültigen<br />
Ausweises ist, genießt den im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Versicherungsschutz<br />
des Alpinen-Sicherheits-Service und der Haftpflichtversicherung<br />
des Deutschen <strong>Alpenverein</strong>s.<br />
Wir bitten die Barzahler um Einzahlung der Beiträge bis Ende Januar<br />
des Beitragszahlungsjahres. Das erspart uns allen Arbeit und<br />
Kosten und dient letztlich auch Ihrer Sicherheit (s.o.).<br />
In einem Versicherungsfall wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle<br />
der <strong>Sektion</strong>.<br />
Anträge auf Familienbeitrag:<br />
Der Familienbegriff im Sinne dieser Kategorie liegt vor, wenn beide Elternteile<br />
Mitglied in einer <strong>Sektion</strong> sind und mindestens ein Kind im Alter bis 18<br />
Jahre haben. Als Mindestbeitrag wurde die Summe der A- und B- Beiträge<br />
festgelegt, in unserer <strong>Sektion</strong> also aktuell 78.- Euro. Anträge auf Familienbeitrag<br />
sind bis spätestens 30.09.200 7 für 200 8<br />
bei der Geschäftsstelle<br />
schriftlich zu stellen.<br />
Eintritt in den DAV / Änderungen:<br />
Formulare für den Eintritt in den DAV sind in der Geschäftsstelle<br />
erhältlich. Ebenso betrifft das die Satzung der <strong>Sektion</strong>.<br />
Es gibt Ausweise in Form von Scheckkarten, die nur in Verbindung<br />
mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild gültig sind. Lichtbilder<br />
sind somit zur DAV-Ausweisbeantragung/-änderung nicht erforderlich.<br />
Änderungen von Anschriften/Bankverbindungen bitten wir rechtzeitig<br />
zu melden. Wird das versäumt, können z.B. die DAV - Mitteilungen und<br />
<strong>Sektion</strong>smitteilungen nicht ordnungsgemäß zugestellt werden oder es entstehen<br />
bei Bankabbuchung Rückläufe, für die die Banken Gebühren berechnen.<br />
Diese Kosten belasten das <strong>Sektion</strong>skonto. Bitte haben Sie dafür<br />
Verständnis, dass wir den Verursacher mit den anfallenden Kosten belasten.<br />
Deshalb unsere Bitte: Melden Sie Änderungen rechtzeitig (ggf. mit<br />
dem Vordruck in diesem <strong>Heft</strong>) an die Geschäftsstelle der <strong>Sektion</strong>.<br />
Austritt aus dem DAV oder <strong>Sektion</strong>swechsel :<br />
Austritt und <strong>Sektion</strong>swechsel sind nur zum Jahresende möglich. Dies muss<br />
an die Geschäftsstelle der <strong>Sektion</strong> schriftlich bis zum 30.09. des Jahres<br />
mitgeteilt werden.<br />
Mitgliederbeiträge<br />
Am 01.01.2008 tritt die von der Hauptversammlung des DAV 2005<br />
beschlossene neue Beitragsstruktur in Kraft. Dem hat unsere Mitgliederversammlung<br />
Rechnung getragen und unsere <strong>Sektion</strong>sstruktur<br />
den Vorgaben des DAV angepasst. Da sich die Abführungsbeiträge<br />
an den Hauptverein leicht erhöht haben, wurde auf<br />
unserer Mitgliederversammlung auch eine Anpassung der Beiträge<br />
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