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CC-249 Unternehmensführung in China - Herfurth & Partner

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SINCE 1988 . INTERNATIONAL LAW & BUSINESS INFORMATION . WWW.CASTON.INFO<br />

<strong>Unternehmensführung</strong> <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a<br />

Peh-Wen L<strong>in</strong>, Rechtsanwält<strong>in</strong> <strong>in</strong> Hannover<br />

Durch die schrittweise Öffnung ihrer Märkte ist die<br />

Volksrepublik Ch<strong>in</strong>a zu e<strong>in</strong>em der <strong>in</strong>teressantesten<br />

Wirtschaftsumfelder für ausländische Investoren aus<br />

aller Welt geworden. Ausländische Investoren können<br />

direkt oder auf anderem Wege <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a <strong>in</strong>vestieren.<br />

Zu den direkten Investitionen gehört <strong>in</strong>sbesondere<br />

die Gründung e<strong>in</strong>er eigenen Tochtergesellschaft.<br />

Bislang konnten <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a ausländische Investoren<br />

grundsätzlich nur Unternehmen <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Kapitalgesellschaft,<br />

also Gesellschaften mit beschränkter<br />

Haftung oder Aktiengesellschaften, gründen.<br />

In Zukunft wird die Gründung e<strong>in</strong>er Personengesellschaft<br />

nicht nur den Ch<strong>in</strong>esen, sondern auch den<br />

ausländischen Investoren gestattet. Das sieht das<br />

neue Personengesellschaftsgesetz vor, das am 01.<br />

Juni 2007 <strong>in</strong> Kraft getreten ist. Die Darstellung im<br />

Folgenden konzentriert sich allerd<strong>in</strong>gs auf die herkömmlichen<br />

Kapitalgesellschaften.<br />

Rechtsformen<br />

Folgende Rechtsformen kommen für ausländische<br />

Investoren <strong>in</strong> Betracht: Equity Jo<strong>in</strong>t Ventures,<br />

Contractual Jo<strong>in</strong>t Ventures, Wholly foreign-owned<br />

Enterprises, Foreign-funded share-Hold<strong>in</strong>g Companies<br />

und <strong>Partner</strong>ship Enterprises.<br />

Equity Jo<strong>in</strong>t Ventures (EJV)<br />

COMPACT<br />

No <strong>249</strong> – 08/2007<br />

E<strong>in</strong> Jo<strong>in</strong>t Venture ist e<strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsunternehmen<br />

und besteht aus zwei oder mehrere Unternehmen,<br />

deren Ziel es ist, das mit dem E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> neue Märkte<br />

verbundene Risiko und Kapital zu teilen. E<strong>in</strong> EJV ist<br />

also e<strong>in</strong> auf Kapitalbeteiligung basierendes Geme<strong>in</strong>schaftsunternehmen.<br />

Nach dem ch<strong>in</strong>esischen Recht<br />

muss der ausländische Kapitalanteil m<strong>in</strong>destens 25<br />

Prozent betragen. E<strong>in</strong> EJV muss <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er<br />

GmbH gegründet werden, wobei der ch<strong>in</strong>esische<br />

<strong>Partner</strong> e<strong>in</strong>e juristische Person se<strong>in</strong> muss. Noch besteht<br />

für die ch<strong>in</strong>esischen natürlichen Personen nicht<br />

die Möglichkeit, mit ausländischen Investoren e<strong>in</strong><br />

solches Unternehmen zu gründen.<br />

In vielen Wirtschaftsbranchen, wie etwa der Telekommunikations-<br />

oder der Automobilebranche ist die<br />

Bildung e<strong>in</strong>es Geme<strong>in</strong>schaftsunternehmens zw<strong>in</strong>gend<br />

vorgeschrieben. Vielfach ist auch die Mehrheitsbeteiligung<br />

des ch<strong>in</strong>esischen <strong>Partner</strong>s erforderlich.<br />

Contractual Jo<strong>in</strong>t Ventures (CJV)<br />

E<strong>in</strong> CJV ist e<strong>in</strong> re<strong>in</strong> vertragliches Geme<strong>in</strong>schaftsunternehmen<br />

und wird auch als Cooperative Jo<strong>in</strong>t Venture<br />

bezeichnet. Der ch<strong>in</strong>esische <strong>Partner</strong> muss ebenfalls<br />

e<strong>in</strong>e juristische Person se<strong>in</strong>. Im Gegensatz zum<br />

EJV muss e<strong>in</strong> CJV jedoch ke<strong>in</strong>e Rechtspersönlichkeit<br />

besitzen. Die Bildung e<strong>in</strong>es CJV bietet daher e<strong>in</strong><br />

flexibleres Maß an Zusammenarbeit zwischen dem<br />

ch<strong>in</strong>esischen und ausländischen <strong>Partner</strong>.<br />

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CASTON COMPACT 08-2007 No. <strong>249</strong><br />

In technologie- und kapital<strong>in</strong>tensiven Branchen sowie<br />

im Bau- und Infrastrukturbereich werden CJV von<br />

den ch<strong>in</strong>esischen Behörden bevorzugt behandelt<br />

und grundsätzlich genehmigt.<br />

Wholly Foreign-owned Enterprises (WFOE)<br />

WFOE ist e<strong>in</strong>e Gesellschaft mit ausschließlich ausländischer<br />

Beteiligung, also e<strong>in</strong>e 100%-ige Tochter<br />

des ausländischen Unternehmens. In Ch<strong>in</strong>a wird e<strong>in</strong>e<br />

solche Gesellschaft regelmäßig <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er GmbH<br />

gegründet. Mit Zustimmung der zuständigen Behörde<br />

kann aber auch e<strong>in</strong>e AG gegründet werden.<br />

Foreign-funded share-Hold<strong>in</strong>g Companies<br />

Nunmehr können ausländische Investoren auch mit<br />

e<strong>in</strong>er ch<strong>in</strong>esischen juristischen Person e<strong>in</strong>e AG<br />

gründen. Der ausländische Anteil muss wiederum<br />

mehr als 25 Prozent betragen. Die bereits gegründeten<br />

GmbHs mit ausländischer Beteiligung können auf<br />

e<strong>in</strong>en entsprechenden Antrag h<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Aktiengesellschaft<br />

umgewandelt werden. Wegen der strengen<br />

Gründungsvoraussetzungen hat diese Rechtsform <strong>in</strong><br />

der Praxis allerd<strong>in</strong>gs nur e<strong>in</strong>e untergeordnete Bedeutung.<br />

<strong>Partner</strong>ship Enterprises<br />

Durch das neu <strong>in</strong> Kraft getretene Personengesellschaftsgesetz<br />

haben sich grundlegende Änderungen<br />

ergeben. Im Gegensatz zu dem früheren Personengesellschaftsgesetz<br />

wird <strong>in</strong> Zukunft auch die Gründung<br />

e<strong>in</strong>er Personengesellschaft durch ausländische<br />

Investoren ausdrücklich zugelassen. Nach dem neuen<br />

Gesetz dürfen nicht nur natürliche Personen, sondern<br />

auch juristische Personen e<strong>in</strong>e Personengesellschaft<br />

gründen.<br />

Gründungsverfahren<br />

Ausländisch <strong>in</strong>vestierte Unternehmen müssen von<br />

den zuständigen Behörden genehmigt und registriert<br />

werden. Erst nach der Genehmigung und Registrierung<br />

erlangen sie den Status e<strong>in</strong>er juristischen Per-<br />

son. Das Genehmigungsverfahren ist vierstufig gegliedert:<br />

In der ersten Stufe muss e<strong>in</strong> ausländischer Investor,<br />

der e<strong>in</strong> Jo<strong>in</strong>t Venture gründen will, zunächst mit se<strong>in</strong>em<br />

ch<strong>in</strong>esischen <strong>Partner</strong> e<strong>in</strong>en sog. Letter of Intent<br />

abschließen. Das allerd<strong>in</strong>gs gilt nicht für die Gründung<br />

e<strong>in</strong>er Gesellschaft mit ausschließlich ausländischer<br />

Beteiligung.<br />

E<strong>in</strong> Letter of Intent ist rechtlich nicht b<strong>in</strong>dend. Danach<br />

muss e<strong>in</strong> Projektvorschlag (project proposal) erstellt<br />

und zur vorläufigen Genehmigung bei der zuständigen<br />

Behörde e<strong>in</strong>gereicht werden.<br />

In zweiter Stufe muss der Name der zu gründenden<br />

Gesellschaft von der Behörde genehmigt und registriert<br />

werden. Der Firmenname darf im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong><br />

nicht ohne Genehmigung der Behörde geändert werden.<br />

In der dritten Stufe muss e<strong>in</strong>e Machbarkeitsstudie<br />

(Feasibility study) erstellt und der Behörde zur Genehmigung<br />

vorgelegt werden. Im eigenen Interesse<br />

sollten die Investoren alle erforderlichen Daten zusammentragen<br />

und e<strong>in</strong>e realistische und ausreichend<br />

detaillierte Planungsgrundlage schaffen.<br />

In der vierten Stufe müssen schließlich sämtliche<br />

Vertragsdokumente e<strong>in</strong>ereicht und genehmigt werden.<br />

Die Genehmigungskompetenz bei e<strong>in</strong>er Investitionssumme<br />

von mehr als 100 Millionen US-Dollar obliegt<br />

dem Staatsrat. Für die Genehmigung von Investitionsvorhaben<br />

zwischen 30 und 100 Millionen US-<br />

Dollar ist das Wirtschaftsm<strong>in</strong>isterium (M<strong>in</strong>istry of<br />

Commerce) zuständig. Für Projekte unterhalb von 30<br />

Millionen US-Dollar s<strong>in</strong>d dann die Prov<strong>in</strong>z- und<br />

Stadtbehörden zuständig, die Commission of Foreign<br />

Trade and Economic Cooperation (COFTEC) oder -<br />

<strong>in</strong> größeren Städten - die Foreign Investment Commission<br />

(FIC). Das Verfahren wird abgeschlossen mit<br />

der Ausstellung e<strong>in</strong>es Genehmigungsdokuments und<br />

der Registrierung bei der State Adm<strong>in</strong>istration of<br />

Industry and Commerce, die auch die Bus<strong>in</strong>ess License<br />

ausstellt.<br />

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CASTON COMPACT 08-2007 No. <strong>249</strong><br />

Kapitalanforderungen<br />

Nach dem neuen Gesellschaftsgesetz der VR Ch<strong>in</strong>a<br />

beträgt das M<strong>in</strong>destkapital e<strong>in</strong>er GmbH 30.000 RMB<br />

(was nach derzeitigem Stand <strong>in</strong> etwa 2.860 EUR<br />

entspricht). Das M<strong>in</strong>destkapital e<strong>in</strong>er AG beträgt 5<br />

Millionen RMB (ca. 475.000 EUR). Die örtlichen Genehmigungsbehörden<br />

verlangen jedoch von den<br />

Produktionsunternehmen mit ausländischer Beteiligung<br />

e<strong>in</strong> registriertes Kapital von m<strong>in</strong>destens<br />

200.000 US-Dollar. Die Höhe des M<strong>in</strong>deststammkapitals<br />

variiert dann noch mal je nach Standort.<br />

Die Kapitale<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung kann <strong>in</strong> Bar- oder Sachmitteln<br />

erfolgen, wie z. B. Anlagevermögen (Grundstücksrechte,<br />

Gebäude, Anlagen, Masch<strong>in</strong>en) oder Immaterialgüterrechten<br />

(wie Patente, Marken, Urheberrechte,<br />

Technologien und Know-how). Allerd<strong>in</strong>gs muss<br />

die Bare<strong>in</strong>lage mehr als 30 Prozent des registrierten<br />

Kapitals betragen. Im Verhältnis zum registrierten<br />

Gesamtkapital darf der Anteil Immateriellen Vermögens<br />

die Obergrenze von 20 Prozent nicht überschreiten.<br />

Die Kapitale<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung muss <strong>in</strong>nerhalb der<br />

gesetzlich bestimmten Frist erfolgen und durch e<strong>in</strong>en<br />

Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.<br />

Soft Skills- der kulturelle H<strong>in</strong>tergrund<br />

Für Europäer stellt sich Ch<strong>in</strong>a trotz des immensem<br />

wirtschaftlichen Aufschwungs und e<strong>in</strong>er fortschreitenden<br />

Öffnung h<strong>in</strong> zu westlichen Wirtschaftsstandards<br />

nach wie vor als sehr fremd dar. Neben den<br />

ohneh<strong>in</strong> bestehenden bürokratischen Hürden erschweren<br />

daher auch die kulturellen Unterschiede<br />

das Gründungsvorhaben ausländischer Investoren.<br />

Im Folgenden werden deshalb mögliche Schwierigkeiten,<br />

die e<strong>in</strong> ausländischer Investor bei der Gründung<br />

e<strong>in</strong>er Tochtergesellschaft <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a erleben<br />

kann, aufgezeigt. Auch werden Lösungswege geschildert,<br />

die sich <strong>in</strong> der Praxis bereits bewährt haben.<br />

<strong>Partner</strong>suche<br />

E<strong>in</strong> für den weiteren Geschäftsverlauf ganz entscheidender<br />

Faktor ist die Wahl des geeigneten <strong>Partner</strong>s,<br />

<strong>in</strong>sbesondere bei der Gründung e<strong>in</strong>es Jo<strong>in</strong>t Ventures.<br />

Bei ihrer Suche wenden sich ausländische Investoren<br />

häufig an die entsprechenden Auslandshandelskammern<br />

<strong>in</strong> Beij<strong>in</strong>g, Shanghai und Guangzhou oder<br />

an die Auslandsrepräsentanzen der Bundesländer.<br />

So hat das niedersächsische M<strong>in</strong>isterium nach den<br />

Repräsentanzen <strong>in</strong> Warschau, Moskau und dem<br />

Bus<strong>in</strong>ess Center <strong>in</strong> Atlanta auch <strong>in</strong> Shanghai zum 1.<br />

November 2006 e<strong>in</strong>e Repräsentanz errichtet.<br />

Bei der <strong>Partner</strong>suche behilflich s<strong>in</strong>d auch e<strong>in</strong>e Reihe<br />

von privaten Vermittlungsfirmen. Diese unterhalten<br />

Datenbanken, <strong>in</strong> denen die ch<strong>in</strong>esischen Unternehmen,<br />

die mit e<strong>in</strong>em ausländischen Investor zusammen<br />

e<strong>in</strong> Jo<strong>in</strong>t Venture gründen wollen, gespeichert<br />

s<strong>in</strong>d. Die Herkunft der Daten ist jedoch nicht immer<br />

gesichert, da diese oftmals ohne vorherige Prüfung<br />

weitergegeben werden. Die für den ausländischen<br />

Investor so maßgeblichen Informationen wie etwa<br />

e<strong>in</strong>e möglicherweise bereits bestehende Kooperation<br />

mit e<strong>in</strong>em Wettbewerber können den Daten nicht<br />

entnommen werden. Viele ausländische Investoren<br />

beklagten sich zudem häufig über die Neigung der<br />

ch<strong>in</strong>esischen Geschäftspartner, bei Fragen der Behördenkontakte<br />

und anderen Beziehungs- bzw. Vertriebsnetzwerke<br />

zu übertreiben.<br />

Es ist daher <strong>in</strong> jedem Fall nicht ratsam, den bei den<br />

Vermittlungsstellen gespeicherten Daten ohne Überprüfung<br />

zu vertrauen.<br />

Immer noch gibt es ausländische Investoren, die<br />

bereits e<strong>in</strong>en der ersten ch<strong>in</strong>esischen Unternehmer,<br />

den sie auf e<strong>in</strong>er Fachmesse kennenlernen, als ihren<br />

Jo<strong>in</strong>t-Venture-<strong>Partner</strong> auswählen, aus der Befürchtung<br />

heraus, ke<strong>in</strong>en weiteren f<strong>in</strong>den zu können. Solche<br />

voreilige Entscheidungen s<strong>in</strong>d ebenfalls nicht<br />

ratsam. Denn viele wichtige Informationen, wie z. B.<br />

die Gestaltung des Unternehmens vom ch<strong>in</strong>esischen<br />

<strong>Partner</strong>, <strong>in</strong>sbesondere die Firmenregistrierung, die<br />

Höhe des Stammkapitals, das Anteilsverhältnis, sowie<br />

die Gew<strong>in</strong>ne und Verluste des Unternehmens,<br />

s<strong>in</strong>d noch unbekannt. Es sollte daher erst nach der<br />

genauen Überprüfung die Entscheidung getroffen<br />

werden.<br />

Auch mit dem früheren (ch<strong>in</strong>esischen) Geschäftspartner,<br />

also mit dem die ausländischen Investoren<br />

bereits erfolgreich Import- oder Exportgeschäfte gemacht<br />

haben, e<strong>in</strong> Jo<strong>in</strong>t Venture zu gründen, ist nicht<br />

unbed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong>e gute Idee. Denn e<strong>in</strong> früher sehr zuverlässiger<br />

Lieferant kann durch die Expansion des<br />

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CASTON COMPACT 08-2007 No. <strong>249</strong><br />

Geschäfts, etwa durch die geme<strong>in</strong>same Produktion<br />

und Vertriebe schnell überfordert se<strong>in</strong>.<br />

Die ausländischen Investoren sollten vor der Suche<br />

nach e<strong>in</strong>em geeigneten <strong>Partner</strong> die Merkmale bzw.<br />

die Eigenschaften des zukünftigen <strong>Partner</strong>s festlegen<br />

und dann gezielt danach suchen. Die <strong>Partner</strong>kandidaten<br />

sollten sich die ausländischen Investoren nur<br />

von unabhängigen Anbietern empfehlen lassen, um<br />

nicht an e<strong>in</strong>en falschen <strong>Partner</strong> zu landen. Wichtig ist<br />

auch, die bezogenen Daten genau zu überprüfen.<br />

Die Registrierung der ch<strong>in</strong>esischen Unternehmen<br />

und deren Jahresabschlüsse s<strong>in</strong>d bei der zuständigen<br />

Verwaltungsbehörde zu f<strong>in</strong>den. Allerd<strong>in</strong>gs hat<br />

nicht jeder Zugang zu diesen Unterlagen. Das Aktene<strong>in</strong>sichtsrecht<br />

wird nur bestimmten Personengruppen<br />

gewährt. Die ausländischen Investoren können<br />

aber e<strong>in</strong>en am Geschäftssitz zugelassenen Anwalt<br />

beauftragen, <strong>in</strong> die wichtige Dokumente e<strong>in</strong>zusehen<br />

und Kopie zu machen.<br />

Kommunikationsprobleme<br />

Nachdem e<strong>in</strong> geeigneter <strong>Partner</strong> gefunden wurde,<br />

geht der ausländische Investor <strong>in</strong> den nächsten<br />

Schritt, nämlich mit dem potenziellen <strong>Partner</strong> zu verhandeln.<br />

Als Kommunikationsprobleme könnte man an Sprachen<br />

denken. Mittlerweile ist dies jedoch ke<strong>in</strong> Problem<br />

mehr. Zwar nur wenige ausländische bzw. deutsche<br />

Investoren können ch<strong>in</strong>esisch sprechen. Und<br />

die deutsche Sprache ist auch nicht geläufig <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a.<br />

Aber immer mehr ch<strong>in</strong>esische Hochschulabsolventen<br />

beherrschen die englische Sprache. Die<br />

Fremdsprachkenntnisse s<strong>in</strong>d deutlich verbessert<br />

worden. Daher werden bei der Verhandlung meistens<br />

Dolmetscher und Übersetzer e<strong>in</strong>geschaltet. E<strong>in</strong> guter<br />

Dolmetscher und Übersetzer ist aber mehr als nur<br />

Kommunikationsmittel, sondern dient auch als Verhandlungsschachtzug.<br />

Er kann Reaktion und Probleme<br />

der anderen Verhandlungspartei eher entdecken.<br />

Daher sollte e<strong>in</strong> guter Dolmetscher und Übersetzer<br />

nicht nur die Fremdsprache beherrschen, sondern<br />

auch Fachkenntnisse, <strong>in</strong>sbesondere kaufmännische<br />

und Branchenkenntnisse besitzen.<br />

Die Kommunikationsprobleme liegen mehr an den<br />

Kulturunterschieden. Viele ausländische Investoren<br />

merken z. B., dass Ch<strong>in</strong>esen e<strong>in</strong>e Sachkritik für personenbezogen<br />

halten. E<strong>in</strong>e sachliche Ablehnung<br />

betrachten Ch<strong>in</strong>esen meistens als Ablehnung eigener<br />

Person. Ch<strong>in</strong>esen haben auch Angst vor Gesichtsverlust<br />

und zwar nicht nur vor eigenem Gesichtsverlust,<br />

sondern auch dem des Gesprächspartners.<br />

Um e<strong>in</strong>e pe<strong>in</strong>liche Situation zu vermeiden, sagen<br />

Ch<strong>in</strong>esen selten direkt „ne<strong>in</strong>“ und weichen häufig<br />

dem Konfliktpunkt aus. Aus der Sicht der Europäer<br />

sieht es so aus, als spielten Ch<strong>in</strong>esen gerne Verdecktenspiele.<br />

Die Kulturunterschiede kann man am<br />

besten durch Rücksichtnahme überw<strong>in</strong>den. Bei der<br />

Verhandlung mit den ch<strong>in</strong>esischen <strong>Partner</strong>n sollte<br />

man e<strong>in</strong>e große Position „F<strong>in</strong>gerspitzengefühl“ dabei<br />

haben. E<strong>in</strong>ige ch<strong>in</strong>esische Besonderheiten sollten<br />

beachtet werden:<br />

Hierarchiesystem<br />

Zunächst sollte die Hierarchie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ch<strong>in</strong>esischen<br />

Personenkreis nicht außer Acht gelassen werden.<br />

Vor dem Verhandlungsterm<strong>in</strong> sollte man versuchen,<br />

herauszuf<strong>in</strong>den, welche Personen im ch<strong>in</strong>esischen<br />

Verhandlungsteam welche Positionen haben. Bei der<br />

Begrüßung sollte man demjenigen, der die höchste<br />

Stelle <strong>in</strong> ganzem Team hat, zuerst die Hand reichen.<br />

Es wäre unhöflich, die Person mit niedrigerer Position<br />

als erste zu begrüßen.<br />

Small Talk<br />

Ch<strong>in</strong>esen fangen gerne mit e<strong>in</strong>em Small Talk an. Sie<br />

fragen häufig: „Haben Sie schon zum Mittag gegessen?“<br />

Das ist ke<strong>in</strong>eswegs e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>ladung zum Essen.<br />

Aus Höflichkeit erkündigen sich Ch<strong>in</strong>esen bei<br />

den anderen nach deren Wohlergehen. Man sollte<br />

solchem Small Talk etwas Zeit widmen.<br />

Politische Themen<br />

Politische Themen sollte man bei dem ersten Kennenlernen<br />

nicht anschneiden. Die sog. Me<strong>in</strong>ungsfreiheit<br />

ist heutzutage <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a zwar nicht mehr so befremdlich.<br />

Ch<strong>in</strong>esen s<strong>in</strong>d dennoch mit eigner Kritik<br />

vorsichtig. Daher sollte von Ch<strong>in</strong>esen nicht erwartet<br />

werden, dass sie Fremden gegenüber Kritik an Politik<br />

machen.<br />

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CASTON COMPACT 08-2007 No. <strong>249</strong><br />

Überreichen von Unterlagen<br />

Ch<strong>in</strong>esen überreichen e<strong>in</strong>em anderen ihre Visitenkarten,<br />

Unterlagen oder sonstige Sachen mit beiden<br />

Händen. Überreichen e<strong>in</strong>er Sache mit nur e<strong>in</strong>er Hand<br />

könnte als unhöflich angesehen werden.<br />

Körpersprachen<br />

Kopfnicken oder e<strong>in</strong> „Ja“ stellt bei Ch<strong>in</strong>esen nicht<br />

unbed<strong>in</strong>gt Zustimmung dar. Manchmal bedeutet das<br />

nur, dass sie die Worte des Gesprächspartners verstanden<br />

haben. Ch<strong>in</strong>esen lehnen e<strong>in</strong>en Vorschlag<br />

auch selten direkt ab, weil sie befürchten, dass ihr<br />

Gesprächspartner dies als Ablehnung se<strong>in</strong>er eigenen<br />

Person betrachtet. Wenn (aber) Ch<strong>in</strong>esen plötzlich<br />

das Thema wechselt, e<strong>in</strong>en anderen Vorschlag machen<br />

oder e<strong>in</strong>e unmögliche Forderung stellen, br<strong>in</strong>gen<br />

sie damit <strong>in</strong>direkt zum Ausdruck, dass sie mit<br />

dem Vorschlag ihres Gesprächspartners nicht e<strong>in</strong>verstanden<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

„Weise Menschen reden nur wenig“<br />

Ch<strong>in</strong>esen s<strong>in</strong>d der Auffassung, dass weise Menschen<br />

ihrem Gegenüber ausführlich zuhören und<br />

lediglich zurückhaltend selbst reden. Diejenigen, die<br />

viel reden, wecken bei Ch<strong>in</strong>esen den Verdacht, dass<br />

sie versuchen, ihre Unkenntnisse zu verbergen.<br />

Behörden<br />

Viele ausländische Unternehmen befürchten Probleme<br />

mit den ch<strong>in</strong>esischen Behörden. Glücklicherweise<br />

handeln die ch<strong>in</strong>esischen Behörden, jedenfalls <strong>in</strong> den<br />

hoch <strong>in</strong>vestierten Gebieten an der Ostküste, <strong>in</strong>zwischen<br />

durchaus gesetzeskonform. In Bereichen allerd<strong>in</strong>gs,<br />

<strong>in</strong> denen Behörden der Umgang mit ausländischen<br />

Investoren wenig vertraut ist, können immer<br />

noch Korruptionsprobleme oder Verfahrensverschleppungen<br />

entstehen. Somit ist auch diese Überlegung<br />

bei der Standortsuche für den ausländischen<br />

Investoren äußerst wichtig.<br />

Mitarbeitersuche<br />

E<strong>in</strong>e weitere Schwierigkeit, die e<strong>in</strong> ausländischer<br />

Investor bei der Gründung se<strong>in</strong>er Tochtergesellschaft<br />

<strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a haben könnte, ist das Auff<strong>in</strong>den geeigneter<br />

Mitarbeiter. In Ch<strong>in</strong>a s<strong>in</strong>d nur niedrig qualifizierte<br />

Mitarbeiter verhältnismäßig e<strong>in</strong>fach zu f<strong>in</strong>den.<br />

Höher qualifizierte Fachkräfte s<strong>in</strong>d h<strong>in</strong>gegen nicht nur<br />

für ausländische Investoren schwer zu f<strong>in</strong>den.<br />

Zwar gibt es <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a mittlerweile immer mehr Hochschulabsolventen,<br />

die gut Englisch sprechen können.<br />

Hochqualifizierte Mitarbeiter, die jedoch zusätzlich<br />

mehrere Jahre Berufserfahrung vorweisen können,<br />

s<strong>in</strong>d selten und daher sehr begehrt.<br />

Vor der Suche nach geeigneten Mitarbeitern sollten<br />

sich die ausländischen Unternehmen, wie vor der<br />

Suche nach Geschäftspartnern auch, genau überlegen,<br />

welche Qualifikationen die zukünftigen Mitarbeiter<br />

haben müssen. Bei der Suche können die ausländischen<br />

Investoren dann an die Personalvermittlungsbüros<br />

wenden. Es können auch Stellenanzeige<br />

<strong>in</strong> den Medien aufgegeben werden. Allerd<strong>in</strong>gs ist die<br />

Genehmigung der zuständigen Behörden zur Veröffentlichung<br />

der Anzeigen erforderlich. In der Praxis<br />

werden solche Anzeigen manchmal auch veröffentlicht,<br />

ohne e<strong>in</strong>e behördliche Genehmigung vorzulegen.<br />

E<strong>in</strong>ige ausländische Unternehmen suchen ihre zukünftigen<br />

Mitarbeiter <strong>in</strong> den (ch<strong>in</strong>esischen) Universitäten.<br />

Nachteil dafür ist aber, dass diese Studenten<br />

ke<strong>in</strong>e Berufserfahrungen haben und möglicherweise<br />

der Herausforderung der Arbeit nicht gewachsen<br />

s<strong>in</strong>d. Teilweise akquirieren deutsche Unternehmen<br />

ihre Mitarbeiter bereits <strong>in</strong> Deutschland. Ideale Kandidaten<br />

s<strong>in</strong>d ihrer Me<strong>in</strong>ung nach die ch<strong>in</strong>esischen Studenten,<br />

die <strong>in</strong> Deutschland studieren oder studiert<br />

haben. Aber auch diese Kandidaten haben ke<strong>in</strong>erlei<br />

Berufserfahrung vor Ort. Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen<br />

s<strong>in</strong>d daher unerlässlich.<br />

Viele ausländische Unternehmen beklagen sich,<br />

dass die ch<strong>in</strong>esischen Mitarbeiter nach der Beendigung<br />

der vom Unternehmen bezahlten Weiterbildung<br />

schnell zu unmittelbaren Konkurrenten wechseln. Um<br />

dies zu vermeiden sollten die ausländischen Unternehmen<br />

bereits bei Abschluss des Anstellungsvertrags<br />

e<strong>in</strong>e vorbeugende Klausel <strong>in</strong> den Vertrag aufnehmen,<br />

nach der die Arbeitnehmer die Kosten der<br />

Weiterbildung zurückzahlen müssen, wenn sie gewisse<br />

Zeit nach der Weiterbildung kündigen. Im Gegensatz<br />

zu hiesigen Gepflogenheiten ist e<strong>in</strong> regelmäßiger<br />

Wechsel des Arbeitgebers <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a üblich.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs wird die Wechselfreudigkeit der ch<strong>in</strong>esi-<br />

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CASTON COMPACT 08-2007 No. <strong>249</strong><br />

schen Fachkräfte immer mehr zu e<strong>in</strong>em Problem für<br />

Investoren. Den ausländischen Unternehmen bleibt<br />

nur die Möglichkeit, durch e<strong>in</strong>e bereits zu Vertragsschluss<br />

vere<strong>in</strong>barte regelmäßige Anhebung der Vergütung<br />

oder <strong>in</strong> Aussicht gestellte Zusatzleistungen<br />

ihre Mitarbeiter zum langfristigen Verbleib im Unternehmen<br />

zu veranlassen.<br />

Führung der Tochtergesellschaft <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a<br />

Nach der Gründung der Tochtergesellschaft s<strong>in</strong>d<br />

Probleme mit den ch<strong>in</strong>esischen <strong>Partner</strong>n - <strong>in</strong>sbesondere<br />

im Rahmen von Jo<strong>in</strong>t Ventures - durchaus<br />

denkbar und ke<strong>in</strong>e Seltenheit. E<strong>in</strong>ige ausländische<br />

Unternehmer haben die Erfahrung gemacht, dass der<br />

Jo<strong>in</strong>t Venture <strong>Partner</strong> ohne ihr Wissen und E<strong>in</strong>verständnis<br />

e<strong>in</strong>e andere Firma gegründet hat, die e<strong>in</strong>en<br />

dem Namen des Jo<strong>in</strong>t Venture stark ähnelnden Firmennamen<br />

trägt. Auch gibt es Fälle, <strong>in</strong> denen der<br />

ch<strong>in</strong>esische <strong>Partner</strong> nebenbei e<strong>in</strong> Produkt des Jo<strong>in</strong>t-<br />

Venture-Unternehmens auch <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er eigenen Fabrik<br />

produziert und dann zu e<strong>in</strong>em günstigeren Preis<br />

verkauft und/ oder entsprechend geschützte Marken<br />

unbefugt nutzt.<br />

Durch die entsprechende Gestaltung des Jo<strong>in</strong>t Venture<br />

Vertrags und der Satzung können die Risiken<br />

verm<strong>in</strong>dert werden. Im Rahmen der ausgehandelten<br />

Fassung des Jo<strong>in</strong>t-Venture-Vertrags muss <strong>in</strong> jedem<br />

Fall kontrolliert werden, ob diese mit der ch<strong>in</strong>esischen<br />

Fassung, die zur Genehmigung bei den Behörden<br />

vorgelegt wird, übere<strong>in</strong>stimmt. H<strong>in</strong>sichtlich<br />

der Markennutzung sollten dann entsprechende Vere<strong>in</strong>barungen,<br />

<strong>in</strong>sbesondere bezüglich der Dauer und<br />

der Nutzungsbed<strong>in</strong>gungen sowie der Kündigungsrechte<br />

mit den ch<strong>in</strong>esischen <strong>Partner</strong>n getroffen werden.<br />

Schwierigkeiten für die ausländischen Unternehmer<br />

können sich auch <strong>in</strong> der Zusammenarbeit mit den<br />

e<strong>in</strong>heimischen Mitarbeitern vor Ort ergeben. Oftmals<br />

liegt das jedoch lediglich an der Kommunikationsbarriere.<br />

Es empfiehlt sich daher, Manager mit ch<strong>in</strong>esischen<br />

Sprachkenntnissen e<strong>in</strong>zustellen. Anderen<br />

Asiaten, die nicht ch<strong>in</strong>esisch sprechen können, mit<br />

e<strong>in</strong>er leitenden Stelle zu betrauen, ist dagegen nicht<br />

sehr empfehlenswert. Diese werden von den ch<strong>in</strong>esischen<br />

Mitarbeitern oftmals als ebenso fremd wie<br />

etwa europäische Manager empfunden werden.<br />

E<strong>in</strong>s sollten die ausländischen Arbeitgeber noch beachten:<br />

Ch<strong>in</strong>esischen Mitarbeiter empf<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>en„Gesichtverlust“<br />

genau so unangenehm wie ch<strong>in</strong>esische<br />

Verhandlungspartner. Daher sollte man<br />

e<strong>in</strong>en ch<strong>in</strong>esischen Mitarbeiter nicht vor se<strong>in</strong>en Kollegen<br />

härter kritisieren oder gar bloß stellen. Aus<br />

Sicht der Ch<strong>in</strong>esen ist das unverzeihlich.<br />

Unerlaubte Handlungen von Mitarbeitern gegen das<br />

eigene Unternehmen stellen für ausländische Unternehmen<br />

e<strong>in</strong> weiters Problem dar. Unbefugter Zugriff<br />

auf Firmenstempel, Veruntreuung von Firmengeldern<br />

oder Beiseiteschaffen von Firmenprodukten s<strong>in</strong>d<br />

ke<strong>in</strong>e Seltenheit. E<strong>in</strong>e Strafanzeige zu erstatten oder<br />

e<strong>in</strong> polizeiliches Ermittlungsverfahren gegen den<br />

untreuen Mitarbeiter e<strong>in</strong>leiten zu lassen, könnte aber<br />

dem Ruf des Unternehmens schaden. Es empfiehlt<br />

sich daher, die untreuen Mitarbeiter unter Androhung<br />

möglicher Strafverfolgungsmaßnahmen dazu zu bewegen,<br />

den begangenen Schaden zu ersetzen. Auch<br />

sollte bereits im Vorfeld im Anstellungsvertrag e<strong>in</strong>e<br />

weitgehende Haftung des Arbeitnehmers für vorsätzliche<br />

Schädigungen festgelegt werden.<br />

SINCE 1988 BY . HERFURTH & PARTNER . RECHTSANWÄLTE . HANNOVER . BRUSSELS . GÖTTINGEN . MUNICH<br />

Fazit<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass ausländische<br />

Investoren nur Erfolg mit der Gründung bzw.<br />

Führung ihres Tochterunternehmens <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a haben<br />

können, wenn sie sowohl die rechtlichen als auch die<br />

kulturellen Gesichtpunkte berücksichtigen. Die Beratung<br />

durch Experten mit Erfahrung vor Ort und Bezug<br />

zum Land ist daher unabd<strong>in</strong>gbar.<br />

***


CASTON COMPACT 08-2007 No. <strong>249</strong><br />

HERFURTH & PARTNER<br />

RECHT INTERNATIONAL<br />

Mittelständische und größere Unternehmen stehen<br />

im Zentrum der Arbeit von <strong>Herfurth</strong> & <strong>Partner</strong>.<br />

Die Kanzlei sieht es als ihre Aufgabe, Unternehmen<br />

im Inland und im Ausland zu unterstützen: <strong>in</strong> der<br />

Unternehmensstruktur, bei der F<strong>in</strong>anzierung, <strong>in</strong> Fragen<br />

von Betrieb und Haftung, Market<strong>in</strong>g und Werbung,<br />

Personal, Steuern und Vermögen.<br />

Dabei bildet das <strong>in</strong>ternationale Geschäft e<strong>in</strong>en besonderen<br />

Schwerpunkt.<br />

Das Büro <strong>in</strong> Hannover umfaßt deutsche und ausländische<br />

Juristen; sie verfügen über Erfahrungen aus<br />

Unternehmen und wirtschaftsrechtlichen Kanzleien <strong>in</strong><br />

Europa, den USA und Asien. Internationale Vorhaben<br />

können daher schnell und effizient betrieben<br />

werden. Darüber h<strong>in</strong>aus stehen mit der ALLIURIS<br />

GROUP europaweit knapp 250 Wirtschaftsanwälte<br />

<strong>in</strong> 15 Ländern zur Verfügung (www.alliuris.org)<br />

In den wichtigen Märkten der Welt arbeitet <strong>Herfurth</strong> &<br />

<strong>Partner</strong> - häufig bereits seit vielen Jahren - mit bewährten<br />

<strong>Partner</strong>n zusammen, vor allem <strong>in</strong> Nordamerika<br />

und Südamerika, <strong>in</strong> Nahost, <strong>in</strong> Asien und im<br />

Pazifik-Raum.<br />

Die Kanzlei ist seit 1988/ 1990 Herausgeber der<br />

CASTON Informationsdienste zu Recht & Wirtschaft<br />

International; sie dienen der rechtzeitigen Orientierung<br />

der Unternehmen über aktuelle Entwicklungen.<br />

CASTON gibt die die Dienste im Internet heraus,<br />

aber auch <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit Banken, Kammern,<br />

Verbänden und staatlichen E<strong>in</strong>richtungen<br />

(www.caston.<strong>in</strong>fo).<br />

Mit dem EuroCash System zum <strong>in</strong>ternationalen Forderungsmanagement,<br />

<strong>in</strong>sbesondere Clear<strong>in</strong>g und<br />

Inkasso, unterstützt <strong>Herfurth</strong> & <strong>Partner</strong> die Aktivitäten<br />

der Unternehmen <strong>in</strong> Europa und weltweit<br />

(www.eurocash.de).<br />

<strong>Herfurth</strong> & <strong>Partner</strong> wurde 1990 gegründet und ist als<br />

Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisiert.<br />

Weitere Informationen über die Kanzlei und ihre Arbeit<br />

s<strong>in</strong>d im Internet bereitgestellt<br />

(www.herfurth.de).<br />

***<br />

SINCE 1988 BY . HERFURTH & PARTNER . RECHTSANWÄLTE . HANNOVER . BRUSSELS . GÖTTINGEN . MUNICH


CASTON COMPACT 08-2007 No. <strong>249</strong><br />

CASTON.INFO<br />

LAW AND BUSINESS INFORMATION<br />

Tägliche Informationen zu Recht und Wirtschaft <strong>in</strong>ternational<br />

liefert caston.<strong>in</strong>fo, der Newsdienst von<br />

Caston im Internet.<br />

Die Bandbreite der Informationen reicht vom Arbeitsrecht<br />

und Steuerrecht <strong>in</strong> Deutschland bis zu den<br />

Investitionsbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a.<br />

Täglich wertet e<strong>in</strong> erfahrenes <strong>in</strong>ternationales Team<br />

von Juristen aktuelle Themen aus zahlreichen Quellen<br />

aus und publiziert diese im Internet.<br />

Die Redaktion veröffentlicht aber auch eigene Beiträge<br />

aus der <strong>in</strong>ternationalen Beratungspraxis der Autoren<br />

oder von weltweiten Korrespondenten.<br />

Die Caston Redaktion arbeitet aber mit anderen<br />

Fachdiensten zusammen, etwa den volkswirtschaftlichen<br />

Abteilungen von Banken, der BfAI, den Industrie-<br />

und Handelskammern und anderen Fach<strong>in</strong>stitutionen.<br />

Herausgeber des Dienstes ist HERFURTH & PART-<br />

NER, Rechtsanwaltsozietät <strong>in</strong> Hannover und <strong>Partner</strong><br />

der ALLIURIS GROUP.<br />

Der Bestand der Publikationen wächst ständig an.<br />

Inzwischen stehen über 6.500 eigene Beiträge für die<br />

Leser zur Verfügung. Diese veröffentlichten Informationen<br />

s<strong>in</strong>d kostenfreie Kurzmeldungen. Kompakte<br />

Fachaufsätze s<strong>in</strong>d kostenpflichtig.<br />

Unter DailyNews f<strong>in</strong>det der Leser die Beiträge der<br />

letzten zehn Tage zu allen Themenbereichen <strong>in</strong> historischer<br />

Reihenfolge. Er erhält damit e<strong>in</strong>e schnelle<br />

Übersicht über die aktuelle Entwicklung.<br />

***<br />

caston.<strong>in</strong>fo<br />

Mehrere tausend Beiträge zu Recht & Wirtschaft International<br />

f<strong>in</strong>den Sie kostenfrei im Internet bei caston.<strong>in</strong>fo. Dort<br />

können Sie nach Schlagwort und Sachgebieten recherchieren.<br />

Unsere Titelliste erhalten Sie auch per Fax.<br />

HERAUSGEBER<br />

HERFURTH & PARTNER,<br />

Rechtsanwälte GBR - German & International Lawyers<br />

Luisenstr. 5, D-30159 Hannover<br />

Fon 0511-30756-O Fax 0511-30756-10<br />

Mail <strong>in</strong>fo@herfurth.de, Web www.herfurth.de<br />

Hannover . Gött<strong>in</strong>gen . Brüssel . München<br />

Member of the ALLIURIS GROUP, Brussels<br />

REDAKTION / HANNOVER<br />

Redaktion: Ulrich <strong>Herfurth</strong>, Rechtsanwalt, zugelassen <strong>in</strong> Hannover<br />

und Brüssel (verantw.), Sibyll Hollunder-Reese, M.B.L., Rechtsanwält<strong>in</strong><br />

(D); Philipp Neddermeyer, Rechtsanwalt (D),<br />

unter Mitarbeit von Kenneth S. Kilimnik, LL.M., M.IUR., Attorney at<br />

Law (USA); Angelika <strong>Herfurth</strong>, Rechtsanwält<strong>in</strong> (D); Jens-Uwe<br />

Heuer, Rechtsanwalt (D); Dr. jur. Konstad<strong>in</strong>os Massuras, Rechtsanwalt<br />

(D) und Dikigoros (GR); Thomas Gabriel, Rechtsanwalt (D);<br />

Carlota Simó del Cerro, LL.M., Abogada (ES); JUDr. Yvona Rampáková,<br />

Jurist<strong>in</strong> (CR); Egbert Dittmar, Rechtsanwalt (D); Met<strong>in</strong><br />

Demirkaya, Rechtsanwalt (D); Dr. Jona Arav<strong>in</strong>d Dohrmann, Rechtsanwalt<br />

(D); Marc-André Delp, M.L.E., Rechtsanwalt (D); Anja<br />

Nickel, Rechtsanwält<strong>in</strong> (D); Tatiana Getman, Rechtsanwält<strong>in</strong> (D);<br />

Re<strong>in</strong>ald Koch, Rechtsanwalt (D); Monika Sekara, Rechtsanwält<strong>in</strong><br />

(D); Kornelia W<strong>in</strong>nicka, Rechtsanwält<strong>in</strong> (D); Dr. jur. Wolf Christian<br />

Böttcher, Rechtsanwalt (D); Rosa Velarde, Abogada (PER); Adel<strong>in</strong>e<br />

Maler Berger, Advocate and Solicitor(GB/ SG), Peh-Wen L<strong>in</strong>,<br />

Rechtsanwält<strong>in</strong> (D).<br />

KORRESPONDENTEN / AUSLAND<br />

u.a. Amsterdam, Athen, Barcelona, Brüssel, Budapest, Bukarest,<br />

Hels<strong>in</strong>ki, Kiew, Kopenhagen, Lissabon, London, Luxemburg,<br />

Mailand, Madrid, Oslo, Paris, Prag, Stockholm, Warschau, Wien,<br />

Zürich, New York, Moskau, Pek<strong>in</strong>g, Tokio, Bombay, Bangkok,<br />

S<strong>in</strong>gapur, Sydney.<br />

VERLAG<br />

CASTON GmbH, Law & Bus<strong>in</strong>ess Information<br />

Luisenstr. 5, D-30159 Hannover,<br />

Fon 0511 - 30756-50, Fax 0511 - 30756-60<br />

Mail <strong>in</strong>fo@caston.<strong>in</strong>fo; Web www.caston.<strong>in</strong>fo<br />

Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen; die Haftung ist auf<br />

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Wiedergabe, auch<br />

auszugsweise, nur mit Genehmigung der Herausgeber.<br />

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