aktuelle verfahrensinformationen - Sozialkassen des Maler
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PE III 020 Aktuelle Info 2006 Vers.1.0 01012006<br />
AKTUELLE VERFAHRENSINFORMATIONEN<br />
für Betriebe <strong>des</strong><br />
<strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks<br />
Januar 2006<br />
Neue Beitragsmeldung ab Meldemonat Januar 2006<br />
Die Tarifvereinbarungen vom 23.11.2005 führen zu folgenden Änderungen <strong>des</strong> Kassenverfahrens:<br />
FE III 005 Meldung 2006 Vers. 4.0 01012006<br />
• Einführung individueller Vorsorgekonten für Arbeitnehmer,<br />
• arbeitnehmerbezogene monatliche Bruttolohn- und Beitragsmeldung ab Meldemonat Januar 2006,<br />
• ab dem Meldemonat Januar 2006 entfällt die Angabe zur <strong>Maler</strong>-Lackierer-Rente auf dem Beitragsmeldeformular.<br />
Die Beiträge zur <strong>Maler</strong>-Lackierer-Rente werden zukünftig nach der vertraglich vereinbarten<br />
Zahlungsweise per Lastschrift eingezogen bzw. überwiesen.<br />
Gemeinnützige Urlaubskasse für das <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk uk<br />
Zusatzversorgungskasse <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks zvk<br />
John-F.-Kennedy-Straße 6 · 65189 Wiesbaden<br />
Meldung für Monat: Januar 2006 Abgabe und Einzahlung<br />
bis zum: 15.02. 2006<br />
Mustermaler GmbH<br />
Musterstr. 4<br />
56666 Musterstadt<br />
Dieses Formular bitte ausschließlich für Bruttolohn-/Bruttogehaltund<br />
Beitragsmeldungen ab Meldemonat Januar 2006 verwenden<br />
Nr. Sozialversicherungsnummer Name, Vorname<br />
001 9 9 2 5 1 0 5 9 G 0 0 0 G-Geis, Musterwilli<br />
002 9 9 1 0 1 0 6 0 H 0 0 0 G-Hiller, Musterhorst<br />
003 9 9 1 2 1 1 6 2 I 0 0 0 G-Isidor, Mustermanfred<br />
004 9 9 1 3 0 9 6 5 J 0 0 0 G-Joost, Musteralfred<br />
005 9 9 1 0 0 3 7 7 K 0 0 0 A-Klein, Musteringe<br />
006 9 9 1 6 0 4 5 0 L 0 0 0 A-Lang, Mustererik<br />
230<br />
Datum:<br />
13. 02.2006<br />
Mustermaler GmbH<br />
Mustermaler<br />
Musterstraße 4<br />
56666 Musterstadt<br />
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift<br />
Bei verspätetem Eingang der Beiträge werden Verzugszinsen berechnet.<br />
Im Beitragssatz von 14,1% sind 2% für die Zusatzversorgungskasse enthalten.<br />
BITTE HINWEISE AUF DER RÜCKSEITE BEACHTEN.<br />
Kennzeichen<br />
07<br />
Summe<br />
Bruttolöhne/Bruttogehälter<br />
gesamter Beitrag<br />
gew. Arbeitnehmer<br />
gesamter Beitrag<br />
techn./kfm. Angestellte<br />
Gesamtbeitrag<br />
Betriebskonto-Nr.: 123456/7 UEB<br />
Beleg Nr.: 4000001801<br />
Blatt Nr.:<br />
Bruttolohn<br />
gew. Arbeitnehmer<br />
14,1%<br />
1/1<br />
2.2 2 8 2 9<br />
1.9 1 966<br />
3.05333<br />
2.2 9 7 2 0<br />
9.49848<br />
Bruttogehalt<br />
techn./kfm. Angestellte<br />
, ,<br />
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82289<br />
2.1 2 7 7 5<br />
, ,<br />
1.33 9, 2 9<br />
5901 ,<br />
2.9 5 0 6 4<br />
Werden keine gewerbl. Arbeitnehmer oder<br />
techn./kaufm. Angestellte beschäftigt, ist im<br />
Feld Gesamtbeitrag 0,00 einzutragen.<br />
,<br />
1.3 9830<br />
2%<br />
Kennzeichen<br />
06 = Wechsel ins techn./kfm.<br />
Angestelltenverhältnis<br />
07 = ausgeschieden<br />
08 = neuer Mitarbeiter<br />
gewerblich<br />
09 = neuer Mitarbeiter<br />
techn./kfm.<br />
10 = Wechsel ins gewerbliche<br />
Arbeitsverhältnis<br />
Bruttolohn gew. Arbeitnehmer<br />
Hier wird der Bruttolohn <strong>des</strong><br />
gewerblichen Arbeitnehmers für<br />
den Meldemonat eingetragen.<br />
Bruttogehalt techn./kfm.<br />
Angestellter<br />
Hier wird das Bruttogehalt <strong>des</strong><br />
technisch oder kaufmännischen<br />
Angestellten für den Meldemonat<br />
eingetragen.<br />
Hinweis:<br />
Ab 1. Januar 2006 bleiben<br />
Anteile <strong>des</strong> Bruttoarbeitsentgeltes<br />
oberhalb der<br />
Beitragsbemessungsgrenze<br />
(West) in der allgemeinen<br />
Rentenversicherung im Sinne<br />
<strong>des</strong> § 125 SGB VI für die<br />
Beitragsbemessung für die<br />
Zusatzversorgung außer<br />
Betracht.<br />
Wichtig:<br />
Wird der Beitrag nicht spätestens<br />
zum Ende <strong>des</strong> Folgemonats<br />
gezahlt, so sind auf<br />
den rückständigen Beitrag<br />
Verzugszinsen in Höhe von<br />
fünf Prozentpunkten über dem<br />
jeweiligen Basiszinssatz der<br />
Europäischen Zentralbank zu<br />
leisten.
Möglichkeiten zur Datenübermittlung<br />
Die <strong>Sozialkassen</strong> <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks haben sich zum Ziel gesetzt, die Möglichkeiten zur<br />
Datenübermittlung auszubauen und zu verbessern. Neben der manuellen Datenübermittlung per Beleg stehen<br />
Ihnen auch folgende Optionen zur elektronischen Datenübermittlung zur Verfügung:<br />
Online-Service für Beitrag und Erstattung<br />
Ab November 2005 kann neben der monatlichen Beitragsmeldung auch die Erstattung über<br />
den Online-Service abgewickelt werden.<br />
Dadurch können die Betriebe schneller und einfacher ihre Erstattungen erhalten und<br />
Beitragsmeldungen abgeben. Ein weiterer Vorteil ist die Reduzierung von Formularen, die<br />
im Urlaubskassenverfahren benötigt werden.<br />
Der Ablauf ist denkbar einfach und die Daten werden sicher durch die Verwendung von<br />
TAN, sog. TransAktionsNummern, übertragen. Jeder Betrieb erhält eine TAN-Liste.<br />
Außerdem stehen noch weitere Funktionalitäten im Online-Service zur Verfügung, wie z. B.<br />
eine Übersicht der bei der UK-<strong>Maler</strong> registrierten Mitarbeiter <strong>des</strong> angemeldeten Betriebes,<br />
Übersichten über online angeforderte Urlaubsgelderstattungen, Anforderungen, Aktivierung<br />
und Sperrung von TAN-Listen.<br />
Nähere Informationen zu den neuen Übermittlungsarten fordern Sie bitte direkt unter<br />
service@uk-maler.de an.<br />
Abwicklung über DATEV ab Meldemonat Januar 2006<br />
Ab dem Meldemonat Januar 2006 besteht die Möglichkeit, die Daten zur Urlaubskasse per<br />
DATEV zu übermitteln. Sollten Sie Interesse an dieser Abwicklungsart haben, setzen Sie<br />
sich direkt mit Ihrem DATEV-Berater oder mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.<br />
Datenaustausch über Lohnprogramme<br />
Folgende Lohnprogrammhersteller haben wir über die Änderungen ab Januar 2006<br />
informiert:<br />
• Exact Software Deutschland GmbH & Co. KG • HCS ECV-Systeme GmbH<br />
• HPM GmbH & Co. KG • BRZ Deutschland GmbH<br />
• EDV-Höhne GmbH • Quicklohn<br />
• Lohndialog • Nemetschek Bausoftware GmbH<br />
• Deutsches Baurechenzentrum GmbH • Handicraft<br />
• Varial Software AG • PDS Programm und Datenservice GmbH<br />
• GDI Software • KDV-Kanne Datenverarbeitung<br />
Die Lohnprogrammhersteller bemühen sich, die neue Regelung zur Datenübermittlung<br />
rechtzeitig umzusetzen.<br />
Zahlungsverkehr bei elektronischer Datenübermittlung<br />
Lastschriftteilnehmer – Erstattungsforderung: Teilnehmer am gegenseitigen Lastschriftverfahren erhalten<br />
nach jedem Eingang der elektronischen Erstattungsanforderungen ein personalisiertes Lastschriftformular<br />
für den nächsten Einzug <strong>des</strong> Betriebes vom Konto der Kasse.<br />
Lastschriftteilnehmer – Bruttolohnmeldung: Teilnehmer am gegenseitiges Lastschriftverfahren erhalten<br />
keine papiergebundenen Unterlagen mehr – es genügt die elektronische Meldung, auf deren Basis der Einzug<br />
vom Konto <strong>des</strong> Betriebes durch die Kasse erfolgt.
Überweiser – Erstattungsforderung: Hier genügt die elektronische Erstattungsanforderung. Die Kasse<br />
überweist nach Eingang der Erstattungsforderung die Urlaubsgelder auf das Konto <strong>des</strong> Betriebes.<br />
Überweiser – Bruttolohnmeldung: Es erfolgt keine Zusendung von Überweisungsträgern mehr.<br />
Es genügt die Angabe der 6-stelligen Betriebskontonummer incl. 1-stelliger Prüfziffer und die Angabe <strong>des</strong><br />
Meldemonats und <strong>des</strong> Jahres MMJJ im Verwendungszweck. Beispiel: 1234567 Meldemonat 0106<br />
Steuerliche Behandlung von zvk-Beiträgen<br />
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit sind:<br />
• Es handelt sich um Beiträge <strong>des</strong> Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis <strong>des</strong> Arbeitnehmers.<br />
• Der Arbeitgeber erfasst den zvk-Beitrag von 2 % <strong>des</strong> Bruttolohnes in der Lohnbuchhaltung personenbezogen<br />
und weist diesen in der monatlichen Lohnabrechnung aus.<br />
Der Freibetrag in 2006, für Beiträge zur Zukunftssicherung nach § 3 Nr. 63 EStG, beträgt 2.520,00 3.<br />
Wichtig<br />
Kennzeichnung in der Lohnsteuerbescheinigung:<br />
Bei steuerfreier Beitragsentrichtung an die Zusatzversorgungskasse, ist in der Lohnsteuerbescheinigung<br />
in Zeile 2, Spalte 2 der Großbuchstabe „V“ einzutragen. Damit dies erfolgen kann ist es erforderlich,<br />
den zvk-Beitrag im Lohnkonto kenntlich zu machen und in der Lohnabrechnung auszuweisen.<br />
Mitteilungspflicht <strong>des</strong> Arbeitgebers:<br />
Wurde der Beitrag für die gewerblichen Arbeitnehmer oder der Angestellten nicht steuerfrei gezahlt,<br />
sondern pauschal oder individuell versteuert, so ist dies der Zusatzversorgungskasse <strong>des</strong> <strong>Maler</strong>- und<br />
Lackiererhandwerks zu melden (§ 5 Nr. 7 Verfahrenstarifvertrag). Mit dieser Regelung tragen die<br />
Tarifvertragsparteien der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung Rechnung.<br />
Hierzu senden Sie uns bitte eine Aufstellung der Arbeitnehmer mit Angabe der Sozialversicherungsnummer,<br />
<strong>des</strong> Beschäftigungszeitraumes und der Höhe der Beiträge, die versteuert wurden (bitte Art der<br />
Versteuerung mit angeben). Dies ist wichtig, weil die zvk den gewerblichen Arbeitnehmern oder den<br />
techn./kfm. Angestellten bei Rentenbeginn bescheinigen muss, welcher Rentenanteil durch frühere<br />
Besteuerung nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern ist und welcher Anteil aufgrund steuerfreier<br />
Beitragszahlung voll zu versteuern ist.<br />
Sollten Sie in den Jahren 2002, 2003 und 2004 zvk-Beiträge versteuert und uns dies nicht bekannt gegeben<br />
haben, so bitten wir die Meldung nach Jahren getrennt nachzuholen.<br />
Ihre Mitteilung senden Sie uns bitte schnellstmöglich zu, damit eine spätere Doppelbesteuerung von<br />
Beiträgen und Beihilfen vermieden wird.<br />
Wenn Sie Beiträge ausschließlich steuerfrei gezahlt haben, entfällt Ihre Mitteilung.<br />
Verfahrensseminare 2006<br />
Sie können Ihr Wissen zur Verfahrensabwicklung erweitern und vertiefen.<br />
Die Seminartermine für <strong>Maler</strong>betriebe und Steuerbüros:<br />
Dienstag, den 07. Februar 2006 Dienstag, den 19. September 2006<br />
Dienstag, den 07. März 2006 Dienstag, den 10. Oktober 2006<br />
Dienstag, den 21. März 2006 Dienstag, den 31. Oktober 2006<br />
Donnerstag, den 27. April 2006 Dienstag, den 14. November 2006<br />
Seminarbeginn: 09.30 Uhr Seminarende: 15.30 Uhr<br />
Gebühren werden nicht erhoben. Veranstaltungsort ist Wiesbaden.<br />
Die Anmeldung zu einem Seminar kann schriftlich oder telefonisch<br />
erfolgen. Bitte beachten Sie hierzu auch die angegebenen Kontaktdaten.<br />
Kontakt:<br />
Telefon: 06 11 / 76 30-0<br />
Telefax: 06 11 / 76 30-298<br />
Email: seminar@uk-maler.de
Beitragssätze ab 01.01.2005<br />
Nach wie vor beträgt der Beitrag für die Zusatzversorgung der gewerblichen Arbeitnehmer und der<br />
kaufmännisch/technischen Angestellten einheitlich 2,0 % der Bruttolohnsumme/-gehalt.<br />
Der Gesamtbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer liegt unverändert bei 14,1 %.<br />
Beitragssatz Urlaubskasse für gewerbliche Arbeitnehmer 12,10 % vom Bruttolohn<br />
Beitragssatz Zusatzversorgungskasse für gewerbliche Arbeitnehmer 2,00 % vom Bruttolohn<br />
Gesamtbeitragssatz uk/zvk für gewerbliche Arbeitnehmer 14,10 % vom Bruttolohn<br />
Beitrag Zusatzversorgungskasse je kfm.-technischen Angestellte 2,00 % vom Bruttogehalt<br />
Urlaubsansprüche ab 01.03.2004<br />
Personengruppe Urlaubsanspruch Bei Erwerbsminderung von<br />
min<strong>des</strong>tens 50%*<br />
Arbeitnehmer über 18 Jahre 25 Tage – 9,50% vom Bruttolohn 30 Tage – 11,40% <strong>des</strong> Bruttolohnes<br />
Arbeitnehmer über 35 Jahre 28 Tage – 10,60% vom Bruttolohn 33 Tage – 12,50% <strong>des</strong> Bruttolohnes<br />
Arbeitnehmer über 45 Jahre 30 Tage – 11,40% vom Bruttolohn 35 Tage – 13,30% <strong>des</strong> Bruttolohnes<br />
Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt 15% vom gewährten Urlaubsentgelt.<br />
Schwerbehinderte haben Anspruch auf einen Teilurlaub, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft nicht während <strong>des</strong><br />
gesamten Kalenderjahres besteht. In diesem Fall ist die Eintragung in der Lohnnachweiskarte in die Zeiträume mit<br />
und ohne Erwerbsminderung zu trennen.<br />
*) der zusätzliche Urlaubsanspruch für Schwerbehinderte mit einer Erwerbsminderung von min<strong>des</strong>tens 50 % beträgt<br />
5 Arbeitstage. Das entspricht einem Urlaubsentgelt von 1,9 % <strong>des</strong> Bruttolohnes.<br />
Ausgleichsbeträge<br />
Für Fehlzeiten gem. RTV werden Ausgleichsbeträge i.H.v. 38,35 EURO je volle Woche (d.h. fünf aufeinander<br />
folgende Arbeitstage) gewährt. Als Fehlzeiten gelten:<br />
Ausgleichsbeträge für Fehlzeiten EUR Zeitraum Kennzeichnung<br />
in Spalte 4b<br />
der Lohnnachweiskarte<br />
Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit 1 38,35 für jede volle Woche K<br />
außerhalb der Lohnfortzahlungspflicht<br />
i. d. R. ab der siebten Krankheitswoche – höchstens bis<br />
zur Dauer von 26 Wochen bei Krankheit bzw. 36 Wochen<br />
bei Betriebsunfall je Urlaubsjahr<br />
(5 Arbeitstage)<br />
Mutterschutzzeiten, sofern in diesen Zeiträumen 1 38,35 für jede volle Woche K<br />
keine lohnsteuerpflichtigen Bezüge anfallen<br />
(nicht Elternzeit)<br />
(5 Arbeitstage)<br />
Zeiten der Wehrübung, sofern kein Urlaub gewährt wurde 1 38,35 für jede volle Woche W<br />
(nicht Grundwehrersatzdienst) (5 Arbeitstage)<br />
Zeiten <strong>des</strong> Arbeitsausfalles wegen schlechter 1 38,35 für jede volle Woche A<br />
Witterung (die Kündigung muss in der Zeit vom<br />
15.11. bis 15.03. ausgesprochen werden) höchstens<br />
bis zur Dauer von sechs Wochen je Urlaubsjahr<br />
(5 Arbeitstage)<br />
Zeiten eines zur beruflichen Weiterbildung 1 38,35 für jede volle Woche B<br />
unterbrochenen Arbeitsverhältnisses höchstens bis zur<br />
Dauer von vier Wochen je Urlaubsjahr<br />
(5 Arbeitstage)<br />
Zeiten <strong>des</strong> Arbeitsausfalles infolge Kurzarbeit 1 38,35 für jede volle Woche Z<br />
höchstens bis zur Dauer von sechs Wochen je Urlaubsjahr (5 Arbeitstage)<br />
Lohnausfallzeiten bei Ausübung gesetzlich auferlegter 1 7,67 für jeden vollen E<br />
Pflichten aus öffentlichen Ehrenämtern Arbeitstag<br />
Ausgleichsbeträge werden bei Feststellung <strong>des</strong> Urlaubsentgeltanspruches, spätestens aber bei Abschluss der Lohnnachweiskarte<br />
(Jahresende, Beendigung <strong>des</strong> Arbeitsverhältnisses) in Spalte 4a der Lohnnachweiskarte eingetragen.<br />
Die Kennzeichnung erfolgt in der Spalte 4b. Eine Auszahlung erfolgt nur bei Urlaubsantritt oder in Sonderfällen.<br />
Gemeinnützige Urlaubskasse für das <strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerk, John-F.-Kennedy-Str. 6, 65189 Wiesbaden<br />
Tel. 06 11 / 76 30-0, Fax 06 11 / 76 30-298, Internet: www.uk-maler.de