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FACHHOCHSCHULE FACHHOCHSCHULE KEHL KEHL KEHL - HOCHSCHULE HOCHSCHULE FÜR FÜR ÖFFENTLICHE ÖFFENTLICHE VERWALTUNG VERWALTUNG - Wahlpflichtbereich: Personal, Organisation und Kommunikation Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitmodelle im öffentlichen Dienst - an einem Beispiel der Stadt Karlsruhe - D I P L O M A R B E I T zur Erlangung des Grades einer Diplom-Verwaltungswirtin (FH) vorgelegt von Silvia Schöpfle In den Schneidergärten 39 76307 Karlsbad Studienjahr 2004/ 2005 Erstgutachter: Prof. Dr. Gert Fieguth, Fachhochschule Kehl Zweitgutachter: Jürgen Fody, Stadtverwaltung Karlsruhe

<strong>FACHHOCHSCHULE</strong> <strong>FACHHOCHSCHULE</strong> <strong>KEHL</strong> <strong>KEHL</strong><br />

<strong>KEHL</strong><br />

- HOCHSCHULE HOCHSCHULE FÜR FÜR ÖFFENTLICHE ÖFFENTLICHE VERWALTUNG<br />

VERWALTUNG -<br />

Wahlpflichtbereich: Personal, Organisation und Kommunikation<br />

Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitmodelle im öffentlichen Dienst<br />

- an einem Beispiel der Stadt Karlsruhe -<br />

D I P L O M A R B E I T<br />

zur Erlangung des Grades einer<br />

Diplom-Verwaltungswirtin (FH)<br />

vorgelegt von<br />

Silvia Schöpfle<br />

In den Schneidergärten 39<br />

76307 Karlsbad<br />

Studienjahr 2004/ 2005<br />

Erstgutachter: Prof. Dr. Gert Fieguth, Fachhochschule Kehl<br />

Zweitgutachter: Jürgen Fody, Stadtverwaltung Karlsruhe


Inhaltsverzeichnis I<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis......................................................................................I<br />

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis...................................................IV<br />

Abkürzungsverzeichnis...........................................................................V<br />

Dank.........................................................................................................VII<br />

Hinweis zur Sprachregelung..................................................................VII<br />

IIII Allgemeiner Allgemeiner Allgemeiner Teil Teil Teil<br />

Allgemeiner Teil .......................................................................... 1<br />

1 Einleitung .......................................................................................... 1<br />

1.1 Ausgangspunkt der Arbeit............................................................... 1<br />

1.2 Motivation........................................................................................ 2<br />

1.3 Zielsetzung und Vorgehensweise ................................................... 3<br />

2 Grundlagen flexibler Arbeitszeitmodelle ........................................ 5<br />

2.1 Begriffsklärung „flexible Arbeitszeit“ ................................................ 5<br />

2.1.1 Merkmale flexibler Arbeitszeiten........................................... 5<br />

2.1.2 Merkmale starrer Arbeitszeiten............................................. 6<br />

2.2 Vorteile der Flexibilisierung ............................................................. 6<br />

2.2.1 Aus Sicht der Verwaltung ..................................................... 8<br />

2.2.2 Aus Sicht der Mitarbeiter .................................................... 10<br />

2.2.3 Aus Sicht der Kunden......................................................... 11<br />

3 Rahmenbedingungen für die Gestaltung flexibler Arbeitszeiten 12<br />

3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen .................................................. 12<br />

3.1.1 Dauer der Arbeitszeit.......................................................... 12<br />

3.1.2 Lage der Arbeitszeit............................................................ 12<br />

3.1.3 Ruhepausen und Ruhezeiten ............................................. 13<br />

3.1.4 Mitbestimmung des Personalrats ....................................... 13<br />

3.2 Tarifliche Rahmenbedingungen .................................................... 14


Inhaltsverzeichnis II<br />

II II II II Besonderer Besonderer Besonderer Teil Teil Teil<br />

Besonderer Teil........................................................................... 15<br />

4 Arbeitszeitmodell des Grünbereichs des Friedhofs- und<br />

Bestattungsamtes Karlsruhe ................................................................ 15<br />

4.1 Ausgangslage ............................................................................... 15<br />

4.2 Problematik ................................................................................... 16<br />

5 Alternative Arbeitszeitmodelle bei anderen Städten ................... 20<br />

5.1 Ergebnisse einer interkommunalen Umfrage ................................ 20<br />

5.1.1 Stadt Bonn.......................................................................... 21<br />

5.1.2 Stadt Kiel............................................................................ 22<br />

5.1.3 Stadt Heidelberg................................................................. 23<br />

5.2 Arbeitszeitmodell der Stadt Ditzingen ........................................... 26<br />

5.3 Zusammenfassung der Ergebnisse der unterschiedlichen<br />

Arbeitszeitmodelle.................................................................................... 28<br />

6 Flexible Arbeitszeitmodelle aus gewerkschaftlicher Sicht ......... 29<br />

7 Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den<br />

Grünbereich des Friedhofs- und Bestattungsamtes Karlsruhe......... 31<br />

7.1 Betriebszeit ................................................................................... 31<br />

7.2 Sommer- und Winterarbeitszeit..................................................... 33<br />

7.3 Arbeitszeitkonto oder Ampelkonto................................................. 35<br />

7.4 Brückentage.................................................................................. 37<br />

7.5 Pausenregelung............................................................................ 39<br />

7.6 Schön-/ Schlechtwetterregelung ................................................... 40<br />

8 Umsetzungsvorschlag zur Einführung des neuen<br />

Arbeitszeitmodells................................................................................. 42<br />

9 Ausblick auf die Tarifreform .......................................................... 49


Inhaltsverzeichnis III<br />

III III III III Schlussbetrachtung<br />

Schlussbetrachtung<br />

Schlussbetrachtung<br />

Schlussbetrachtung............................................................... 52<br />

10 Wertung und Vorschläge............................................................ 52<br />

11 Zusammenfassung...................................................................... 55<br />

Literaturverzeichnis<br />

Literaturverzeichnis<br />

Literaturverzeichnis<br />

Literaturverzeichnis......................................................................... 57<br />

Anhänge Anhänge Anhänge Anhänge I I I I ---- IX IX IX<br />

Erklärung Erklärung Erklärung<br />

IX................................................................................... 59<br />

Erklärung ............................................................................................. 60


Abbildungs- und Tabellenverzeichnis IV<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Zieldreieck flexibler Arbeitszeitsysteme ................................ 8<br />

Abbildung 2: Umgang mit der Zeit, Ein Beispiel unproduktiver Zeiten im<br />

Grünbereich des FBA. ...................................................................... 19<br />

Abbildung 3: Ampelkonto ......................................................................... 35<br />

Abbildung 4: Managementprozess........................................................... 42<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Zeit- und aufgabenorientierte Arbeitszeitmodelle...................... 7<br />

Tabelle 2: Sommer- und Winterarbeitszeiten........................................... 33


Abkürzungsverzeichnis V<br />

Abkürzungsverzeichni<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

Abkürzungsverzeichni<br />

a. a. O. an anderem Ort<br />

Abs. Absatz<br />

ArbZG Arbeitszeitgesetz<br />

Aufl. Auflage<br />

BAT Bundes-Angestelltentarifvertrag<br />

BMT-G II Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher<br />

Verwaltungen und Betriebe<br />

bspw. beispielsweise<br />

bzw. beziehungsweise<br />

ca. circa<br />

Dez Dezember<br />

d. h. das heißt<br />

etc. et cetera<br />

e. V. eingetragener Verein<br />

FBA Friedhofs- und Bestattungsamt, Friedhofs- und Bestat-<br />

tungsamtes<br />

Feb Februar<br />

f., ff. folgende, fortfolgende<br />

Hrsg. Herausgeber<br />

i. d. R. in der Regel<br />

i. S. d. im Sinne des<br />

Jan Januar<br />

JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

KGSt Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsver-<br />

einfachung<br />

LPVG-BW Landespersonalvertretungsgesetz<br />

Baden-Württemberg<br />

MTArb Manteltarifvertrag für Arbeiter von Bund und Länder<br />

MuSchG Mutterschutzgesetz<br />

Nov November<br />

Nr. Nummer


Abkürzungsverzeichnis VI<br />

o. ä. oder ähnliches<br />

o. g. oben genannte, oben genannten<br />

o. J. ohne Jahr<br />

Okt Oktober<br />

Rd. Redaktion<br />

S. Seite<br />

Std. Stunden<br />

TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst<br />

u. v. m. und vieles mehr<br />

ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V.<br />

vgl. vergleiche<br />

z. B. zum Beispiel<br />

z. T. zum Teil


Dank & Hinweis VII<br />

Dank<br />

Dank<br />

Ich möchte mich ganz herzlich bei all denjenigen bedanken, die mich beim<br />

Erstellen meiner Diplomarbeit unterstützt haben. Mein besonderer Dank<br />

gilt Herrn Fody vom Personal- und Organisationsamt der Stadt Karlsruhe,<br />

der mir jederzeit für Fragen und Auskünfte bereit stand, sowie dem Fried-<br />

hofs- und Bestattungsamt Karlsruhe, das mir die Möglichkeit gab, dort die<br />

Thematik meiner Diplomarbeit zu vertiefen. Außerdem möchte ich meiner<br />

Familie für ihre Unterstützung danken, in besonderem Maße meinem<br />

Mann Samuel Schöpfle für seine Hilfe und Geduld.<br />

Hinweis Hinweis Hinweis zur zur zur Sprachregelung<br />

Sprachregelung<br />

Sprachregelung<br />

Das Thema flexible Arbeitszeitmodelle ist für alle arbeitenden Menschen<br />

von Interesse und Bedeutung. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfa-<br />

chung wird in dieser Arbeit jeweils nur die männliche Form verwendet, al-<br />

so etwa „die Mitarbeiter“ statt „die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“. Alle<br />

Aussagen gelten selbstverständlich für Frauen und Männer gleicherma-<br />

ßen.


Einleitung Seite 1<br />

I Allgemeiner Allgemeiner Teil<br />

Teil<br />

1 Einleitung<br />

1.1 Ausgangspunkt der Arbeit<br />

Das Thema „Flexible Arbeitszeitmodelle“ ist immer noch und immer wieder<br />

ein aktuelles Thema, auch wenn flexible Arbeitszeiten schon in vielen Be-<br />

reichen der öffentlichen Verwaltung eingeführt wurden. Nach wie vor gibt<br />

es Änderungs- und Verbesserungsmöglichkeiten und gerade aufgrund der<br />

schlechten kommunalen Finanzlage sind die Kommunen gefordert, wirt-<br />

schaftlicher und effizienter zu arbeiten. Vor allem die Personalkosten ma-<br />

chen einen Großteil der anfallenden Kosten aus. Mit Hilfe flexibler Arbeits-<br />

zeitmodelle können diese Kosten möglicherweise gesenkt werden.<br />

Die Bürger erwarten von der öffentlichen Verwaltung die gleichen Dienst-<br />

leistungen und Qualitätsstandards wie von privatwirtschaftlichen Unter-<br />

nehmen. Aber auch die Ansprüche der Mitarbeiter haben sich im Laufe<br />

der Jahre geändert und deshalb ist die Zeit zum Umdenken angebrochen.<br />

Durch eine produktivitätsorientierte Arbeitszeitgestaltung kann die Verwal-<br />

tung konkurrenzfähig bleiben, die Interessen der Mitarbeiter berücksichti-<br />

gen und die Wirtschaftlichkeit des Betriebs verbessern.<br />

Im gewerblich-manuellen Bereich der öffentlichen Verwaltung sind die Ar-<br />

beitszeitmodelle z. T. noch sehr starr und unflexibel. Durch eine Arbeits-<br />

zeitflexibilisierung könnten z. B. saisonale Schwankungen mit unterschied-<br />

lichen Arbeitsspitzen und Arbeitstälern besser aufgefangen werden.<br />

Vergleicht man die gewerblich-manuellen Bereiche der öffentlichen Ver-<br />

waltung mit ähnlichen Betrieben der Privatwirtschaft, sprechen in der<br />

Kommunalverwaltung überwiegend die gleichen Gründe für die Einführung<br />

der flexiblen Arbeitszeit: Zeitsouveränität der Mitarbeiter, Kundenorientie-<br />

rung, Wirtschaftlichkeit, Produktivitätssteigerung und Konkurrenzfähigkeit<br />

sind nur einige der daraus entstehenden Vorteile. Vor allem die Zeit, auch


Einleitung Seite 2<br />

im Sinne der anfallenden Personalstunden, spielt eine wichtige Rolle beim<br />

Thema Wirtschaftlichkeit: Zeit ist eine teure Ressource und die Kommu-<br />

nen müssen lernen damit effizienter umzugehen. Da dieser neue Umgang<br />

mit der Zeit und anderen Ressourcen noch nicht in allen Bereichen der<br />

öffentlichen Verwaltung verankert ist, kommt immer wieder das Thema<br />

‚Neues Steuerungsmodell’ auf den Tisch. Flexible Arbeitszeitmodelle sind<br />

ein Instrument des Neuen Steuerungsmodells und deshalb geeignet, posi-<br />

tive Veränderungen durchzuführen.<br />

1.2 Motivation<br />

Das Thema meiner Diplomarbeit habe ich gewählt, da ich es sehr span-<br />

nend und interessant finde, die Ziele und Chancen, die sich mit den unter-<br />

schiedlichen Arbeitszeitmodellen für den Betrieb bzw. speziell für die ge-<br />

werblich-manuellen Bereiche der öffentlichen Verwaltung ergeben können<br />

zu ergründen und mögliche Konsequenzen aufzuzeigen. In der Privatwirt-<br />

schaft sind flexible Arbeitszeitmodelle mittlerweile die Regel und viele Ar-<br />

beitnehmer profitieren davon. Die Kommunen wiederum müssen in vielen<br />

Bereichen heutzutage in den Wettbewerb mit der Privatwirtschaft treten,<br />

sowohl um Dienstleistungen weiterhin anbieten zu können, aber auch um<br />

die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter zu sichern.<br />

Bei der Suche nach einer Dienststelle, die an der Entwicklung von Model-<br />

len zur Flexibilisierung der Arbeitszeit interessiert wäre, bin ich auch auf<br />

Ablehnung gestoßen. Nicht immer wird Flexibilität in der Arbeitszeit als<br />

etwas Positives angesehen. Gerade im öffentlichen Dienst ist dieses<br />

Thema mit vielen Vorbehalten und Ängsten der Mitarbeiter, aber auch mit<br />

Bedenken seitens der Führungskräfte, behaftet. Die zunächst angefragte<br />

Dienststelle zeigte keine Bereitschaft über Einführung flexibler Arbeitszei-<br />

ten nachzudenken. Die vertretene Meinung dort war: „so wie es läuft, ist<br />

es gut“.<br />

Beim Friedhofs- und Bestattungsamt der Stadt Karlsruhe stieß die Thema-<br />

tik dagegen auf großes Interesse bei den Führungskräften. Ich erhielt Ein-


Einleitung Seite 3<br />

blicke in das Amt und die notwendigen Informationen und Unterlagen wur-<br />

den mir zur Verfügung gestellt.<br />

Jedoch sollten nicht nur die Führungskräfte Interesse daran entwickeln,<br />

sondern auch die Arbeitnehmer selbst. Bei der Entwicklung des vorgese-<br />

henen Arbeitszeitmodells war mir wichtig, dass die Mitarbeiter keinesfalls<br />

durch eine veränderte Arbeitszeit Nachteile erfahren sollen. Im Gegenteil:<br />

Sinn dieser Arbeit soll sein, Mitarbeitern und Führungskräften neue Wege<br />

und Dimensionen aufzuzeigen, wie Dinge verändert werden können und<br />

trotzdem alle Seiten davon profitieren. Damit kann auch den Beschäftigten<br />

die Angst vor Veränderungen in diesem Bereich genommen werden. Indi-<br />

viduelle und berufliche Interessen sollen weiterhin vereinbar bleiben bzw.<br />

in Zukunft noch besser vereinbart werden können. Deshalb werden mit<br />

dieser Arbeit Möglichkeiten der Flexibilisierung vorgestellt, um damit hof-<br />

fentlich einen Anreiz für die Realisierung flexibler Arbeitszeitmodelle zu<br />

schaffen.<br />

1.3 Zielsetzung und Vorgehensweise<br />

Ziel dieser Arbeit soll es sein, ein flexibles Arbeitszeitmodell für den ge-<br />

werblich-manuellen Grünbereich des Friedhofs- und Bestattungsamtes<br />

(FBA) der Stadt Karlsruhe zu entwickeln. Dazu wurde ein Vorgespräch mit<br />

dem Amtsleiter des FBA und ein Interview mit Herrn B., der dort angestell-<br />

ter Gärtnermeister ist, geführt, um die Ausgangssituation vor Ort zu ermit-<br />

teln. Weitere Interviews mit den Beschäftigten fanden nicht statt, da dies<br />

von der Leitungsebene des FBA nicht als notwendig erachtet wurde.<br />

Gleichzeitig ist zu klären, welche Vorgehensweise bei der Einführung ei-<br />

nes neuen Arbeitszeitmodells zu beachten ist und welche Anforderungen<br />

dabei an Führungskräfte und Mitarbeiter gestellt werden, aber auch, wel-<br />

che gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen beachtet werden<br />

müssen. Darüber hinaus sollen Gestaltungsmöglichkeiten von Arbeits-<br />

zeitmodellen verschiedener Städte, mit ihren jeweiligen Vor- und Nachtei-<br />

len aufgezeigt werden, um daraus ein möglichst individuelles Modell für


Einleitung Seite 4<br />

den Grünbereich des FBA zu entwickeln. Diese unterschiedlichen Modelle<br />

wurden mit Hilfe einer interkommunalen Umfrage von mir ermittelt, sowie<br />

ein Beispielsfall aus der Literatur heran gezogen. Des Weiteren soll auch<br />

die gewerkschaftliche Sicht der Arbeitszeitflexibilisierung betrachtet und<br />

dann ein Umsetzungsvorschlag zur Einführung eines „neuen Arbeitszeit-<br />

modells“ für den Grünbereich erarbeitet werden. Dieser Umsetzungsvor-<br />

schlag beinhaltet verschiedene Instrumente, die bei der Flexibilisierung<br />

der Arbeitszeit eingesetzt werden können, um so ein geeignetes Modell<br />

für den Grünbereich zu schaffen. Die Ausführungen dieser Arbeit werden<br />

sich im Wesentlichen auf den öffentlichen Dienst beschränken.<br />

Während der Erstellung der Arbeit wurde ein neuer Tarifvertrag für den<br />

öffentlichen Dienst vereinbart. Noch sind viele Verhandlungspunkte offen,<br />

aber das Grundgerüst steht bereits. Deshalb soll ein kurzer Ausblick auf<br />

die Chancen und Risiken des neuen Tarifvertrags, insbesondere zum<br />

Thema Arbeitszeit, gegeben werden. Die Arbeit schließt mit einer<br />

Schlussbetrachtung, in der eine kurze Wertung zum Thema vorgenommen<br />

wird.


Grundlagen flexibler Arbeitszeitmodelle Seite 5<br />

2 Grundlagen flexibler Arbeitszeitmodelle<br />

2.1 Begriffsklärung „flexible Arbeitszeit“<br />

„Arbeitszeit“ i. S. d. § 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die Zeit, in der<br />

der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt.<br />

Die Ruhepausen sind davon nicht erfasst. Dies gilt unabhängig von der<br />

tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung.<br />

„Flexibel“ stammt aus dem lateinischen und bedeutet biegsam, elastisch,<br />

geschmeidig, anpassungsfähig, wendig.<br />

„Flexible Arbeitszeit“ wird als Gegensatz zur starren Arbeitszeit beschrie-<br />

ben. Starre Arbeitszeiten beginnen und enden zu einer genau festgelegten<br />

Uhrzeit und diese muss von den Arbeitnehmern eingehalten werden. Die<br />

Dauer und Lage der Arbeitzeit sind nicht variabel. Dies macht den Unter-<br />

schied zur flexiblen Arbeitszeit aus. Denn hier kann sowohl die zeitliche<br />

Lage wie auch die Dauer der Arbeitszeit verändert werden. 1 Durch die<br />

Kombination von unterschiedlicher Dauer und Lage der Arbeitszeiten kön-<br />

nen so unterschiedliche Arbeitszeitformen entwickelt werden.<br />

2.1.1 Merkmale flexibler Arbeitszeiten<br />

Flexible Arbeitszeitsysteme sind gekennzeichnet durch Abkopplung der<br />

persönlichen Arbeitszeit von der allgemeinen Betriebszeit, durch versetzte<br />

oder gestaffelte Anwesenheit einzelner Arbeitnehmer oder -gruppen und<br />

durch Beweglichkeit. Die Beweglichkeit stellt insofern eine Reaktion auf<br />

die sich ändernden betrieblichen Entwicklungen dar, dass den Arbeitneh-<br />

mern Wahlmöglichkeiten und Alternativen in Bezug auf die Arbeitszeitein-<br />

1 vgl. Spiegelhalter, Hans Joachim (Rd.) (1991) Handlexikon Arbeitsrecht, München,<br />

C. H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung, S. 323.


Grundlagen flexibler Arbeitszeitmodelle Seite 6<br />

teilung eingeräumt werden. 2 Arbeitszeit lässt sich demnach als flexibel<br />

charakterisieren, wenn sie von der Gleichförmigkeit der Arbeitszeit, der<br />

gleichzeitigen Anwesenheit aller Mitarbeiter, der Bestimmung der Arbeits-<br />

zeit durch Vorgesetze sowie der Gleichheit von Arbeits- und Betriebszeit<br />

abweicht. Die Betriebszeit stellt den äußeren Rahmen für die zu vereinba-<br />

renden Arbeitszeitregelungen dar. Sie gibt Lage, Beginn und Ende des<br />

Rahmens an, in dem in einem Betrieb flexibel gearbeitet werden kann. 3<br />

2.1.2 Merkmale starrer Arbeitszeiten<br />

Die starre Arbeitszeit ist die traditionelle Form der Arbeitszeitgestaltung<br />

und bildet das Gegenstück zur flexiblen Arbeitszeit. Durch folgende<br />

Merkmale lassen sich starre Arbeitszeiten beschreiben: Die Arbeitszeit-<br />

muster sind regelmäßig wiederkehrend und z. T. sehr starr verfestigt. Sie<br />

erfordern eine gleichzeitige Anwesenheit aller Mitarbeiter mit feststehen-<br />

den Regeln über Beginn und Ende des Arbeitseinsatzes. Dabei werden<br />

die Arbeitnehmer im Arbeitsablauf einer bestimmten betrieblichen Funkti-<br />

on zugeordnet. 4 Die starre Arbeitszeit weist nur geringfügige Gestal-<br />

tungsmöglichkeiten auf. Schon die Tatsache, dass sie für alle Mitarbeiter<br />

bei gleichzeitiger Anwesenheit gilt, macht deutlich, dass dadurch die Wirt-<br />

schaftlichkeit eines Betriebes nicht gefördert wird.<br />

2.2 Vorteile der Flexibilisierung<br />

In vielen Branchen sind Auslastungsschwankungen saisonal bedingt. Vor<br />

allem in Bereichen der Grünpflege unterliegen die wiederkehrenden Zyk-<br />

len dem Rhythmus der Jahreszeiten, mit unterschiedlich anfallendem Ar-<br />

2 vgl. Bellgardt, Peter (2003) Produktivitätsorientierte Arbeitszeitgestaltung - Die Erosion<br />

der Zeitdimension bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern, Bad Soden, Edition Omega,<br />

S. 26.<br />

3 vgl. Ebenda, S. 13.<br />

4 vgl. Ebenda, S. 26.


Grundlagen flexibler Arbeitszeitmodelle Seite 7<br />

beitsaufwand. Im Frühjahr z. B. erreicht die Grünpflege während der<br />

Pflanzzeit ihren Höchststand an Arbeitsaufkommen (Arbeitsspitzen), wäh-<br />

rend in den Wintermonaten meist weniger Arbeiten zu verrichten sind (Ar-<br />

beitstal). Um diese Schwankungen ausgleichen bzw. ihnen entgegenwir-<br />

ken zu können, weisen die flexiblen Arbeitszeitmodelle Vorteile auf, aus<br />

denen sowohl die Verwaltung als auch die Mitarbeiter und Kunden Nutzen<br />

ziehen können.<br />

Eine Übersicht soll die Unterschiede von zeit- und aufgabenorientierten<br />

Arbeitszeitmodellen deutlich machen:<br />

zeitorientierte Arbeitszeitmodelle<br />

aufgabenorientierte<br />

Arbeitszeitmodelle<br />

• mangelnde Kunden- und Aufga- • Arbeitzeit richtet sich nach Kunbenorientierungdenbedarf<br />

und Arbeitsanfall<br />

• Arbeitszeitverbrauch wird belohnt • effektive Arbeitszeiten und –abläufe<br />

werden belohnt<br />

• keine oder unzureichende Arbeit- • Vorausplanung des im Jahresver-<br />

Zeit-Planung<br />

lauf variierenden Arbeitsanfalls (flexible<br />

Arbeit-Zeit-Planung)<br />

• Steuerung der Arbeitszeiten durch • Die (Fein-) Steuerung der Arbeits-<br />

Führungskräfte (meist unzureizeiten<br />

erfolgt eigenverantwortlich<br />

chend)<br />

im Team<br />

• Gegenseitiges „Arbeitszeit-<br />

• Vertrauenskultur plus Ergebnisori-<br />

Mißtrauen“<br />

entierung ersetzen Zeit- und Verhaltenskontrolle<br />

Tabelle 1: Zeit- und aufgabenorientierte Arbeitszeitmodelle 5<br />

Die starren Arbeitszeiten lassen sich auch als zeitorientierte Arbeitszeit-<br />

modelle beschreiben, während flexible Arbeitszeitmodelle gleichzeitig<br />

auch aufgabenorientierte Arbeitszeitmodelle sind.<br />

Flexible Arbeitszeiten bedeuten immer auch eine gewisse Dispositions-<br />

freiheit für den Arbeitnehmer. Er kann relativ eigenständig bestimmen, wie<br />

die Arbeitszeiten gelegt werden sollen. Die flexiblen Arbeitszeiten sollen<br />

verstärkt darauf abzielen, die unterschiedlichen Interessen der von der<br />

5 Quelle: Deuser, Dirk et al. (2001) Flexible Arbeitszeiten, in: Oehler, Eberhard et al.<br />

(Hrsg.) Verwaltungs- und Versorgungsbetriebe an der Jahrtausendwende: Herausforderungen,<br />

Chancen und Wandlungen, Herbolzheim, Centaurus-Verlags-GmbH, S. 3.


Grundlagen flexibler Arbeitszeitmodelle Seite 8<br />

Regelung Betroffenen einzubeziehen und soweit als möglich einen Kon-<br />

sens zu finden. 6 Die möglichen Interessen werden nun im Folgenden auf-<br />

geführt.<br />

2.2.1 Aus Sicht der Verwaltung<br />

Wenn die Verwaltung eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Mitarbei-<br />

terorientierung und Kundenorientierung erreichen möchte, ist die flexible,<br />

aufgabenorientierte Arbeitszeitgestaltung eine notwendige Voraussetzung<br />

hierfür. Die bei der Flexibilisierung zu beachtenden Aspekte lassen sich<br />

mit Hilfe eines Zieldreiecks graphisch darstellen:<br />

Kundenorientierung<br />

Wirtschaftlichkeit Mitarbeiterorientierung<br />

Abbildung 1: Zieldreieck flexibler Arbeitszeitsysteme<br />

Alle drei Dimensionen sind untrennbar miteinander verbunden und wech-<br />

selseitig voneinander abhängig. Ohne Mitarbeiterorientierung kann es in<br />

flexiblen Arbeitszeitsystemen weder Kundenorientierung noch Wirtschaft-<br />

lichkeit geben und umgekehrt. 7<br />

6 vgl. KGSt (1991) Flexible Arbeitszeiten, S. 18f.<br />

7 vgl. Bellgardt, Peter (2003), a. a. O., S. 29.


Grundlagen flexibler Arbeitszeitmodelle Seite 9<br />

• Kundenorientierung<br />

Kundenorientierung bedeutet, dass die Bedürfnisse der Kunden beach-<br />

tet werden müssen. Dies gilt sowohl für externe als auch interne Kun-<br />

den. Die Arbeitsleistung muss zum richtigen Zeitpunkt erbracht wer-<br />

den: dann, wenn es von den Kunden gewünscht wird, also der sog.<br />

Nachfrageorientierung. Aber auch die Erreichbarkeit des Betriebs<br />

muss gewährleistet sein. Dies spiegelt sich vor allem in den Öffnungs-<br />

zeiten eines Amtes wieder. Der Grünbereich des FBA hat nur in weni-<br />

gen Fällen direkt mit externen Kunden zu tun. Wenn die Mitarbeiter<br />

beispielsweise schon lange ein bestimmtes Grab pflegen, wenden sich<br />

die Angehörigen manchmal direkt an die zuständigen Gärtner, um ihre<br />

Wünsche zu besprechen. Dies sind jedoch hauptsächlich Kontakte, die<br />

aufgrund einer langen Zusammenarbeit entstanden sind. Trotzdem<br />

sollte die Erreichbarkeit der unterschiedlichen Arbeitsbereiche gewähr-<br />

leistet sein, um Servicezeiten zumindest telefonisch aufrecht erhalten<br />

und so die Wartezeiten für die Kunden verkürzen zu können. Diese<br />

Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit werden als Kontaktzeiten be-<br />

zeichnet.<br />

• Wirtschaftlichkeit<br />

Wirtschaftlichkeit bedeutet, dass die zu erledigenden Arbeiten dann<br />

abgearbeitet werden, wenn sie anfallen. Teure und kostbare Arbeits-<br />

zeit wird also nur noch dann verbraucht, wenn es betrieblich erforder-<br />

lich ist 8 . Demnach kann sich wirtschaftliches Arbeiten nicht auf eine<br />

gleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit beschränken. Es wird dann<br />

gearbeitet, wenn die Mitarbeiter tatsächlich gebraucht werden, d. h.<br />

wenn Arbeit anfällt. Daraus resultiert, dass teure Überstunden mit den<br />

entsprechenden Zuschlägen nur noch in Ausnahmefällen anfallen und<br />

die bloße Anwesenheit der Mitarbeiter keine Kosten mehr verursacht.<br />

Durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung können Fehl- und Urlaubszei-<br />

8 vgl. Ebenda, S. 28.


Grundlagen flexibler Arbeitszeitmodelle Seite 10<br />

ten besser ausgeglichen und sonstige Störungen im Arbeitsablauf<br />

vermieden werden.<br />

Mit einem speziell entwickelten Arbeitszeitmodell kann die Verwaltung<br />

so möglicherweise ihre Personalkosten senken, ohne dass dabei Ar-<br />

beitsplätze verloren gehen.<br />

• Mitarbeiterorientierung<br />

Bei der Einführung flexibler Arbeitszeiten dürfen die Wünsche und Be-<br />

dürfnisse der Mitarbeiter nicht vernachlässigt werden; gleichzeitig sind<br />

aber auch ihre Ängste und Bedenken zu berücksichtigen. Die Mitarbei-<br />

terinteressen dürfen nicht hinten angestellt werden. Auch eine erhöhte<br />

Kundenorientierung sollte nicht auf Kosten der Mitarbeiter angestrebt<br />

werden, denn die hat aus Sicht der Mitarbeiter eine eher untergeordne-<br />

te Priorität. 9 Die Übertragung größerer Eigenverantwortlichkeit auf die<br />

Mitarbeiter wird in Kapitel 3.2 näher erläutert. In jedem Fall sollten die<br />

Mitarbeiter aber am Prozess der Entwicklung und Einführung eines fle-<br />

xiblen Arbeitszeitmodells beteiligt sein. Dadurch können Grundlagen<br />

geschaffen werden, damit die Mitarbeiter das neue Arbeitszeitsystem<br />

mittragen. 10<br />

2.2.2 Aus Sicht der Mitarbeiter<br />

Flexible Arbeitszeitmodelle bieten den Mitarbeitern neue Gestaltungsfor-<br />

men ihrer persönlichen Arbeitszeit, aber ebenso ihrer Freizeit. Sie erhalten<br />

eine neue Zeitsouveränität und dadurch mehr Eigenverantwortung in der<br />

Planung und Gestaltung des Arbeitsablaufs. Je umfangreicher die persön-<br />

lichen Gestaltungsspielräume sind, z. B. indem geschäftliche und indivi-<br />

duelle Interessen besser miteinander vereinbart werden können, um so<br />

größer dürfte die Bereitschaft der Mitarbeiter sein, das neue Arbeitszeit-<br />

9 vgl. Deuser, Dirk et al. (2001) a. a. O., S. 46.<br />

10 vgl. KGSt (1999) Flexible Arbeitszeiten in der Praxis: ein Beitrag zu Kundenorientierung,<br />

Wirtschaftlichkeit und Mitarbeiterorientierung, S. 33.


Grundlagen flexibler Arbeitszeitmodelle Seite 11<br />

modell anzunehmen. Durch die gegebenen Mitgestaltungsmöglichkeiten<br />

auf Seiten der Mitarbeiter steigt die Arbeitszufriedenheit 11 , was sich positiv<br />

auf Leistungen und Fehlzeiten auswirkt.<br />

Einen hohen Stellenwert bei der flexiblen Arbeitszeitgestaltung hat die<br />

Teamarbeit. Die Mitarbeiter werden gefordert, sich eigenverantwortlich<br />

untereinander abzustimmen und eine einvernehmliche Lösung herbei zu<br />

führen, wie und wann bestimmte Aufgaben erledigt werden. Ein weiterer<br />

Aspekt, der für die Beschäftigten große Bedeutung hat, kann der Erhalt<br />

von Arbeitsplätzen sein. Durch eine wirtschaftliche Arbeitsweise können<br />

(Personal-)Kosten gesenkt und somit Arbeitsplätze langfristig gesichert<br />

oder sogar neue Stellen geschaffen werden. Auch wenn Arbeitsplatzsiche-<br />

rung mittlerweile nicht mehr das Hauptziel der Verwaltungen ist, denn da-<br />

zu ist die finanzielle Situation zu angespannt, sollte dies meines Erachtens<br />

nicht außen vor gelassen werden.<br />

2.2.3 Aus Sicht der Kunden<br />

Die Kunden die eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, möchten sich<br />

nicht nach den Zeitvorgaben des Betriebes richten. Sie möchten ihre An-<br />

liegen dann erledigen, wenn sie Zeit dazu haben. 12 Gerade im Bereich der<br />

Dienstleistung wird die öffentliche Verwaltung oft mit privatwirtschaftlichen<br />

Unternehmen verglichen. Eine Verwaltung, die kundenorientiert sein<br />

möchte, muss ihre Arbeitszeitformen auch an den Bedürfnissen der Kun-<br />

den orientieren. Erst wenn dies geschieht, können die Kunden einen Vor-<br />

teil aus der Flexibilisierung ziehen.<br />

11 vgl. Kilz, Gerhard & Reh, Dirk A. (1996) Die Neugestaltung der Arbeitszeit als Gegenstand<br />

des betrieblichen Innovationsmanagements, Baden-Baden, Nomos Verlagsgesellschaft,<br />

S. 150.<br />

12 vgl. KGSt (1991) a. a. O., S. 9.


Rahmenbedingungen für die Gestaltung flexibler Arbeitszeiten Seite 12<br />

3 Rahmenbedingungen für die Gestaltung flexibler Arbeitszeiten<br />

3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeitgestaltung enthält<br />

das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Zu beachten sind auch das Landesperso-<br />

nalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG-BW) und die jeweiligen<br />

Sondergesetze wie z. B. das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) oder<br />

Mutterschutzgesetz (MuSchG). Auf die Sondergesetze wird hier nicht nä-<br />

her eingegangen.<br />

3.1.1 Dauer der Arbeitszeit<br />

Die Dauer der Arbeitszeit ist in § 3 ArbZG geregelt. Es sieht grundsätzlich<br />

eine werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden vor, die in Ausnahmefällen<br />

auf zehn Stunden erhöht werden kann. Vorausgesetzt, in einem Zeitraum<br />

von sechs Monaten werden im Durchschnitt acht Stunden werktäglich<br />

nicht überschritten. Wöchentlich gilt, sofern Tarifvertrag oder Dienstver-<br />

einbarung nichts anderes regeln, eine Maximalarbeitszeit von 60 Stunden.<br />

Für diese Mehrarbeit muss ein entsprechender Zeitausgleich erfolgen.<br />

3.1.2 Lage der Arbeitszeit<br />

Die Lage der Arbeitszeit bezieht sich auf den Beginn und das Ende der<br />

Arbeitszeit, also den Zeitpunkt der Aufgabenerledigung. Die Festlegung<br />

von Beginn und Ende der Arbeitszeit wird durch das ArbZG grundsätzlich<br />

nicht eingeschränkt. Eine Einschränkung kann bspw. durch eine Dienst-<br />

vereinbarung erfolgen.


Rahmenbedingungen für die Gestaltung flexibler Arbeitszeiten Seite 13<br />

3.1.3 Ruhepausen und Ruhezeiten<br />

Im ArbZG sind auch die Pausen und Ruhezeiten geregelt. Bei einer Ar-<br />

beitszeit von mehr als sechs und bis zu neun Stunden ist von vornherein<br />

eine Pause von 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stun-<br />

den eine Pause von 45 Minuten einzuplanen. Es besteht die Möglichkeit,<br />

die Pausen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufzutei-<br />

len. Die Arbeitnehmer dürfen nicht länger als sechs Stunden ohne Pause<br />

beschäftigt werden.<br />

Zwischen den einzelnen Arbeitstagen ist eine gesetzliche Ruhezeit von<br />

mindestens elf Stunden vorgeschrieben.<br />

3.1.4 Mitbestimmung des Personalrats<br />

In § 79 LPVG-BW sind die Mitbestimmungsrechte des Personalrats fest-<br />

gelegt. So hat der Personalrat bei allen Regelungen, die sich mit Beginn<br />

und Ende der täglichen Arbeitszeit, der Pausen sowie der Verteilung der<br />

Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage beschäftigen, gemäß § 79 Abs.<br />

1 Nr. 1 LPVG-BW, mitzubestimmen. Diese Mitbestimmungspflicht er-<br />

streckt sich nur auf generelle Regelungen, die alle Beschäftigten oder eine<br />

bestimmte Gruppe der Beschäftigten umfasst. D. h. § 79 Abs. 1 Nr. 1<br />

LPVG-BW gilt nicht für die Festlegung der Arbeitszeit eines einzelnen Be-<br />

schäftigten. 13 Eine detaillierte Beschreibung über das Mitbestimmungs-<br />

recht des Personalrats im Fall des Grünbereichs des FBA Karlsruhe er-<br />

folgt in Kapitel 9.<br />

13 vgl. Roschütz, Gerhart et al. (2000) Landespersonalvertretungsgesetz Baden-<br />

Württemberg: mit den wichtigsten Nebenbestimmungen; erläuterte Textausgabe, 10.<br />

Aufl., Stuttgart, Kohlhammer, § 79 LPVG-BW, S. 253ff.


Rahmenbedingungen für die Gestaltung flexibler Arbeitszeiten Seite 14<br />

3.2 Tarifliche Rahmenbedingungen<br />

Die tariflichen Rahmenbedingungen für Arbeiter gemeindlicher Verwaltun-<br />

gen oder Betriebe und für Angestellte richten sich nach dem BMT-G II und<br />

dem BAT. Für eine Flexibilisierung der Arbeitszeit sind in erster Linie § 14<br />

BMT-G II und § 15 BAT anzuwenden. In § 14 Abs. 1 BMT-G II und § 15<br />

Abs. 1 BAT ist festgelegt, dass die regelmäßige Arbeitszeit, ausschließlich<br />

der Pausen, im Durchschnitt 38,5 Stunden wöchentlich beträgt. In diesem<br />

Rahmen kann die Arbeitszeit betrieblich gestaltet werden, sofern dabei die<br />

gesetzlichen Höchstgrenzen der Arbeitszeit nicht überschritten und die<br />

Vorschriften über Ruhepausen und -zeiten eingehalten werden.<br />

Um den Durchschnitt zu ermitteln, wird i. d. R. ein Zeitraum von 26 Wo-<br />

chen zugrunde gelegt. Möglich ist auch ein längerer oder kürzerer Aus-<br />

gleichszeitraum. Für Bereiche mit saisonalen Schwankungen lassen § 14<br />

Abs. 4 BMT-G II und § 15 Abs. 4 BAT eine Ausnahme zu. Die Arbeitszeit<br />

kann in Zeiten der Arbeitsspitzen auf bis zu 60 Stunden pro Woche, je-<br />

doch maximal bis zu zehn Stunden täglich verlängert werden. Die Arbeits-<br />

zeit muss dann in den übrigen Zeiten des Jahres entsprechend gekürzt<br />

werden. Wie dieser Ausgleichszeitraum festgelegt wird, ist tariflich jedoch<br />

nicht geregelt.


Arbeitszeitmodell des Grünbereichs des FBA Karlsruhe Seite 15<br />

II II Besonderer Besonderer Besonderer Teil<br />

Teil<br />

4 Arbeitszeitmodell des Grünbereichs des Friedhofs- und Bestat-<br />

tungsamtes Karlsruhe<br />

4.1 Ausgangslage<br />

Die Ausgangslage beim FBA konnte ich mittels eines Interviews 14 , das mit<br />

Herrn B. vom FBA geführt wurde, ausführlich erörtern. Bisher gibt es im<br />

Grünbereich des FBA Karlsruhe kein flexibles Arbeitszeitmodell. Die Ar-<br />

beitszeiten sind starr geregelt und sowohl im Sommer wie Winter gleich.<br />

Im Grünbereich sind ca. 30 Mitarbeiter beschäftigt. Sie arbeiten in Grup-<br />

pen von acht bis zehn Personen, mit jeweils einem Vorarbeiter, auf einem<br />

Areal von 36 Hektar des Hauptfriedhofs und zusätzlich auf den Stadtteil-<br />

friedhöfen von Karlsruhe. Ihre Arbeitszeit ist nach den Tarifverträgen<br />

BMT-G II und BAT geregelt, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5<br />

Stunden 15 .<br />

Arbeitsbeginn ist für alle Mitarbeiter um 7.30 Uhr. Die Vorarbeiter der ein-<br />

zelnen Gruppen holen sich kurz vorher den Tagesplan für die zu verrich-<br />

tenden Arbeiten im Betriebsgebäude beim zuständigen Gärtnermeister ab.<br />

Die einzelnen Gruppen verteilen sich dann zu ihren jeweiligen Arbeitsplät-<br />

zen, um die anfallenden Arbeiten zu erledigen.<br />

Von 9.00 bis 9.20 Uhr ist eine bezahlte Vesperpause eingerichtet, die die<br />

Beschäftigten i. d. R. in der Kantine des Betriebsgebäudes auf dem Ge-<br />

lände des Friedhofs- und Bestattungsamtes verbringen. Auch die Mittags-<br />

pause von 12.30 bis 13.00 Uhr wird meist in der Kantine verbracht. Sie<br />

wird nicht wie die Vesperpause auf die Arbeitszeit angerechnet. Nach der<br />

Mittagspause kehren die Arbeiter zur Arbeitsstelle auf dem Friedhofsge-<br />

lände oder den Außenfriedhöfen zurück und finden sich wieder um ca.<br />

15.30 Uhr im Betriebsgebäude ein. In der Zeit bis zum Feierabend um<br />

14 vgl. Anhang I, Interview mit Herrn B.<br />

15 vgl. Kapitel 4.


Arbeitszeitmodell des Grünbereichs des FBA Karlsruhe Seite 16<br />

15.45 Uhr haben die Mitarbeiter noch die Möglichkeit zu duschen und sich<br />

umzuziehen.<br />

Bislang wird dieses Modell das ganze Jahr über praktiziert, ohne Rück-<br />

sicht auf die saisonalen Schwankungen, die im Grünbereich durch den<br />

jahreszeitlichen Rhythmus anfallen. In Ausnahmefällen, nach vorheriger<br />

Absprache mit dem zuständigen Gärtnermeister, war es möglich, den Ar-<br />

beitsbeginn im Hochsommer auf 6.00 Uhr vorzuverlegen, um die Kühle<br />

der Morgenstunden effektiv zu nutzen und um früher Feierabend zu ha-<br />

ben.<br />

4.2 Problematik<br />

Wie schon erwähnt, fallen gerade im Grünbereich des FBA im Laufe eines<br />

Jahres unterschiedlich viele Arbeiten an, bedingt durch saisonale<br />

Schwankungen. Wenn die Frostphase etwa im März vorbei ist, beginnt für<br />

die Beschäftigten eine Zeit der Arbeitsspitzen: abräumen des Winterflors,<br />

Wechselflorbepflanzung vornehmen (Neubepflanzung), Grabpflege, gie-<br />

ßen, Baumpflege, Mäharbeiten u. v. m.. Während und vor den Feiertagen<br />

wie Ostern, Pfingsten, aber auch im Herbst an Allerheiligen herrscht<br />

Hochbetrieb für die Beschäftigten des Grünbereichs. Gerade dann kom-<br />

men viele Besucher auf den Friedhof und bis dahin muss die Wechselbe-<br />

pflanzung auf den Gräbern und sonstigen Beeten abgeschlossen sein.<br />

Aufgrund dieses Zeitdrucks wird von den Beschäftigten in diesen Phasen<br />

besonders viel gefordert. Unter Umständen kann es so zu Überstunden<br />

bei den Mitarbeitern kommen. Das Gelände muss in Ordnung gehalten<br />

und gepflegt werden, da die Stadt Karlsruhe gegenüber den Besuchern<br />

des Friedhofs eine Verkehrssicherungspflicht hat. Das bedeutet, dass z.<br />

B. herabhängende Äste geschnitten oder kaputte Bänke repariert werden<br />

und Wege frei zugänglich sein müssen. Außerdem legen viele Besucher<br />

Wert darauf, dass die Gräber zu den Feiertagen gepflegt sind. Das betrifft<br />

nicht nur die Gräber für die ein Grabpflegevertrag mit der Stadt Karlsruhe<br />

besteht, sondern es soll generell eine parkähnliche Situation geschaffen


Arbeitszeitmodell des Grünbereichs des FBA Karlsruhe Seite 17<br />

werden. Im Sommer muss vor allem regelmäßig gegossen werden, was<br />

bei der Größe des Friedhofs sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, während im<br />

Herbst das Laub von Gräbern und Grünflächen entfernt und die Winter-<br />

florbepflanzung vorgenommen werden muss. Gerade am Feiertag Aller-<br />

heiligen müssen viele Gestecke und Schalen gefertigt und auf dem Fried-<br />

hofsgelände verteilt werden. Das bedeutet nochmals Hochbetrieb vor dem<br />

Winter. In den Wintermonaten fallen im Vergleich dazu weniger Arbeiten<br />

an. Es können z. B. Strauch- und Staudenpflege und Reparaturarbeiten<br />

durchgeführt werden. Der Heckenschnitt ist die Hauptaufgabe in diesen<br />

Monaten, da den Friedhof viele Kilometer Hecke umgeben. Bei den Repa-<br />

raturarbeiten werden hauptsächlich Bänke wieder hergerichtet, abgeschlif-<br />

fen und neu gestrichen. Zusätzlich müssen die Beschäftigten bei Schnee<br />

und Glätte noch den Winterdienst auf den Friedhöfen verrichten. Für das<br />

Wochenende besteht dabei in den kritischen Wochen und Monaten Rufbe-<br />

reitschaft für insgesamt drei Arbeitsgruppen. Ein Vorgesetzter ruft die Be-<br />

schäftigten bei Bedarf an, wenn am Wochenende geräumt und gestreut<br />

werden muss. Da Karlsruhe ein relativ gemäßigtes Klima hat, ist dies eine<br />

Arbeit, die nur in Ausnahmefällen und nicht regelmäßig anfällt. Selbst<br />

während des langen Winters 2004/ 2005 mussten die Beschäftigten am<br />

Wochenende nur selten ausrücken. Daher gibt es auch keine eigene Ar-<br />

beitsgruppe, die nur für den Winterdienst zuständig ist. Aus diesem Grund<br />

ist der Winterdienst auch gesondert zu betrachten, so dass er hier nicht<br />

weiter berücksichtigt wird.<br />

Zu den o. g. Arbeitsschwankungen kommen zudem die Licht- und Witte-<br />

rungsverhältnisse, die mit den Jahreszeiten variieren. Mit einem starren<br />

Arbeitszeitmodell können Licht- und Witterungsverhältnisse sowie das Ar-<br />

beitsaufkommen nicht immer bedarfsgerecht aufgefangen werden, d. h. es<br />

kann nicht wirtschaftlich gearbeitet werden.<br />

Ein weiteres Problem stellen die Pausenregelungen dar. Wie schon oben<br />

in der Ausgangssituation beschrieben, dürfen die Beschäftigten von 9.00<br />

bis 9.20 Uhr eine bezahlte Vesperpause und von 12.30 bis 13.00 Uhr die<br />

Mittagspause einlegen. Die Pausen verbringen viele der Mitarbeiter i. d. R.


Arbeitszeitmodell des Grünbereichs des FBA Karlsruhe Seite 18<br />

in der betriebseigenen Kantine, die sich im Betriebsgebäude des Fried-<br />

hofs- und Bestattungsamtes befindet. Um die Pausen voll ausschöpfen zu<br />

können, verlassen die Beschäftigten ihren Arbeitsplatz schon vor Pausen-<br />

beginn, da sie den sehr weitläufigen Hauptfriedhof meist zu Fuß überque-<br />

ren oder von einem Außenfriedhof angefahren kommen. Je nachdem, wie<br />

weit der jeweilige Arbeitsplatz vom Betriebsgebäude entfernt liegt, geht für<br />

die Wegstrecke viel Arbeitszeit verloren. Bis die Beschäftigten sich nach<br />

den Pausen wieder an ihren Arbeitsplätzen eingefunden haben, sind be-<br />

reits wieder mehrere Minuten Arbeitszeit ungenutzt verstrichen. Die ein-<br />

zelnen Minuten täglich summieren sich, auf ein Kalenderjahr hochgerech-<br />

net, zu einem beachtlichen Wert.<br />

Diese verlorene Arbeitszeit, sogenannte „Zeitfallen“, finden sich in vielen<br />

Bereichen des täglichen Arbeitsablaufes wieder. Im Folgenden werden<br />

einige der möglichen Zeitfallen aufgezählt: Die morgendliche Kurzbespre-<br />

chung zur Aufgabenverteilung; im Winter das Warten auf Tageslicht; die<br />

Wegezeiten zur Vesper- und Mittagspause oder Wegezeiten allgemein;<br />

das Warten auf den Feierabend, wenn es sich z. B. nicht mehr lohnen<br />

würde eine neue Aufgabe anzufangen, aber Feierabend eben erst um<br />

15.45 Uhr ist und das Warten auf besseres Wetter. Hinzu kommt, dass<br />

den Arbeitsspitzen und Arbeitstälern immer mit der gleichen Arbeitszeit<br />

oder entsprechend Überstunden begegnet wird. Dies alles führt zu unpro-<br />

duktiven Zeiten im Tagesverlauf. 16<br />

Die folgende Grafik zeigt eine Zusammenstellung dieser unproduktiven<br />

Zeiten, die im Grünbereich des FBA innerhalb eines Tages entstehen kön-<br />

nen.<br />

16 vgl. Dürk, Barbara (o. J.) Erfolgreiche Instrumente und Wege für eine innovative und<br />

nachhaltig flexible Arbeitszeitgestaltung, in: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft<br />

e. V. (Hrsg.) Neue Zeitpraxis in Bau- und Werkhöfen - ein Projekt des ver.di Landesbezirkes<br />

Baden-Württemberg, Fachbereich Gemeinden, Stuttgart, Druckerei Hassmüller, S.<br />

17.


Arbeitszeitmodell des Grünbereichs des FBA Karlsruhe Seite 19<br />

30 Mitarbeiter<br />

Morgendliche Arbeitseinteilung<br />

Dunkelheit in den Wintermonaten<br />

7:30 8:30 9:30 10:30 11:30 12:30 13:30 14:30 15:30 15:45 Zeit<br />

Zeitfallen Wegezeiten Arbeitszeiten<br />

Abbildung 2: Umgang mit der Zeit 17 , Ein Beispiel unproduktiver Zeiten im Grünbe-<br />

reich des FBA.<br />

Frühstückspause in Kantine<br />

Die gelb markierten Zeitfallen und z. T. auch die Wegezeiten (blau mar-<br />

kiert) verdeutlichen sehr anschaulich, wie viel Arbeitszeit im täglichen Ar-<br />

beitsablauf verloren gehen kann. Möglicherweise liegen die angenomme-<br />

nen Werte für unproduktive Zeiten sogar noch höher.<br />

Ein weiterer zu berücksichtigender Gesichtspunkt ist die Arbeit der be-<br />

triebseigenen Kantine. Bislang wird sie zur Vesperpause und zur Mittags-<br />

pause von etwa der Hälfte der Beschäftigten aufgesucht. Würde die Ves-<br />

perpause in der Kantine möglicherweise in ein Handvesper vor Ort umge-<br />

wandelt werden, würde dies entsprechende Konsequenzen für den Be-<br />

trieb der Kantine mit sich ziehen. Fraglich ist, ob sich der Kantinenbetrieb<br />

dann noch finanziell rechnen würde. Schließlich soll nicht nur die Arbeit<br />

17 Quelle: Ebenda, S. 17.<br />

Mittagspause 30 Minuten<br />

Warten auf den Feierabend


Alternative Arbeitszeitmodelle bei anderen Städten Seite 20<br />

des Grünbereichs wirtschaftlicher werden, sondern ebenso die Arbeit der<br />

anderen betroffenen Bereiche der öffentlichen Verwaltung.<br />

Insgesamt besuchen von den ca. 40-45 Mitarbeitern des gesamten Fried-<br />

hofs- und Bestattungsamtes nur etwa die Hälfte die Kantine. Andere brin-<br />

gen ihr eigenes Essen mit, um es in der Kantine zu verzehren, wieder an-<br />

dere gehen gar nicht in die Kantine und verbringen ihre Pause auf dem<br />

Betriebsgelände. Die Öffnungszeiten der Kantine sind von 7.00 bis 14.00<br />

Uhr. Diese Informationen gehen ebenfalls aus dem Interview mit Herrn B.<br />

hervor.<br />

5 Alternative Arbeitszeitmodelle bei anderen Städten<br />

5.1 Ergebnisse einer interkommunalen Umfrage<br />

Im Juli 2004 wurde ein Fragebogen zu flexiblen Arbeitszeitmodellen in den<br />

gewerblich-manuellen Bereichen von mir erstellt und hauptsächlich an<br />

Kommunen der Größenklasse 2 versandt. Da die Stadt Karlsruhe mit ca.<br />

275.000 Einwohnern selbst zur Größenklasse 2 gehört, wurde dies als<br />

Orientierungspunkt für die Auswahl der angeschriebenen Städte verwandt.<br />

Die Größe einer Kommune ist nicht ausschlaggebend für die Durchfüh-<br />

rung eines flexiblen Arbeitzeitmodells, denn die Betriebshöfe und Grünbe-<br />

reiche haben i. d. R. alle mit den gleichen Ausgangsproblemen zu kämp-<br />

fen. Es wird auch nicht wirtschaftlicher gearbeitet, wenn die Kommune<br />

größer ist. Meist sind es sogar die kleinen Gemeinden 18 , die den Schritt in<br />

die Flexibilisierung zuerst wagen, da sie auf eine effiziente Aufgabenerle-<br />

digung angewiesen sind, um konkurrenzfähig zu bleiben und Arbeitsplätze<br />

zu erhalten. Bei der Städteauswahl für die interkommunale Umfrage wur-<br />

den Kommunen in der ganzen Bundesrepublik Deutschland angeschrie-<br />

18 vgl. Kapitel 6.2.


Alternative Arbeitszeitmodelle bei anderen Städten Seite 21<br />

ben. So sollten möglichst viele unterschiedliche Arbeitszeitmodelle zu-<br />

sammen kommen. Ziel des Fragebogens war, herauszufinden, wie bei<br />

anderen Städten die Arbeitszeiten in Bereichen mit saisonalen Schwan-<br />

kungen gehandhabt werden. Auf den folgenden Seiten werden nun die<br />

Arbeitszeitmodelle einzelner Städte beschrieben, die eine Rückmeldung<br />

zum Fragebogen gaben. Diese sollen als Beispiele für den Grünbereich<br />

des FBA der Stadt Karlsruhe heran gezogen werden. Einzelheiten zu den<br />

Fragebögen und den entsprechenden Rückläufen der angeschriebenen<br />

Städte finden sich in den Anhängen II – V.<br />

5.1.1 Stadt Bonn<br />

Die Stadt Bonn hat für den Gartenmeisterbezirk des Servicebetriebs<br />

Stadtgrün flexible Arbeitszeiten entwickelt. Diese gelten für die dort ange-<br />

stellten Gärtnermeister, Gärtner und Hilfsgärtner. Grund für die Einführung<br />

flexibler Arbeitszeiten war der unterschiedliche Arbeitsanfall innerhalb ei-<br />

nes Kalenderjahres und innerhalb der Aufgabengebiete (Grünpflege und<br />

Bestattungswesen).<br />

Mit der Veränderung der Arbeitszeit setzte sich die Stadt Bonn zum Ziel,<br />

sowohl die Wünsche der Mitarbeiter als auch die der Kunden zu berück-<br />

sichtigen. Deshalb waren bei der Entwicklung der Dienstvereinbarung 19<br />

zum neuen Arbeitszeitmodell die Personalvertretung und Mitarbeiter glei-<br />

chermaßen beteiligt. Die Stadt Bonn hat durch die Einführung des flexib-<br />

len Arbeitszeitmodells erhebliche Verbesserungen erzielt: Es entstehen<br />

kaum noch Überstunden, da der Arbeitsaufwand dem Arbeitsaufkommen<br />

angepasst werden kann. Durch die eingesparten Zeitzuschläge für abzu-<br />

feiernde Überstunden konnten wiederum die Personalkosten gesenkt<br />

werden, ohne dass dabei Arbeitsplätze verloren gingen. Die Arbeitsspitzen<br />

können schneller aufgefangen werden, da eine vorherige Genehmigung<br />

der Überstunden durch den Personalrat aufgrund der erweiterten Arbeits-<br />

19 vgl. Anhang III, Dienstvereinbarung Stadtgrün Bonn.


Alternative Arbeitszeitmodelle bei anderen Städten Seite 22<br />

zeiten (Betriebszeit) nicht mehr nötig ist. Die Beschäftigten können sich<br />

innerhalb ihrer Arbeitskolonne, in Absprache mit dem zuständigen Gärt-<br />

nermeister, ihre Arbeitszeit frei einteilen. Es besteht nun z. B. die Möglich-<br />

keit, eine Arbeit zu Ende zu führen, da keine Verpflichtung mehr besteht,<br />

zu einer bestimmten Uhrzeit Feierabend zu machen. Die Zeiterfassung<br />

erfolgt mittels eines persönlichen Arbeitszeitkontos. Für das Konto gelten<br />

folgende Toleranzen: Der Mitarbeiter darf bis zu 60 Plusstunden ansam-<br />

meln und diese grundsätzlich eigenverantwortlich in Absprache mit dem<br />

Gärtnermeister disponieren. Ein höheres Zeitguthaben darf nur durch an-<br />

geordnete, nicht bezahlte Überstunden zustande kommen. Des Weiteren<br />

dürfen bis zu acht Minusstunden auf dem Konto gesammelt werden. Ein<br />

Ausgleich des Zeitguthabens kann durch individuelle Tage oder auch in<br />

Verbindung mit Urlaub erfolgen.<br />

Ein weiterer Vorteil des neuen Arbeitszeitmodells ergab sich durch die<br />

Einführung einer Sommer- und Winterarbeitszeit. Somit kann den unter-<br />

schiedlichen Lichtverhältnissen während des Jahres Rechnung getragen<br />

werden und schwere Arbeiten können in den heißen Sommermonaten<br />

bspw. in die frühen, noch kühleren Morgenstunden verlagert werden.<br />

Die Stadt Bonn hat die Einführung der flexiblen Arbeitszeiten als durchaus<br />

positiv erlebt und von keinen negativen Erfahrungen oder Problemen zu<br />

berichten. Mit diesen Veränderungen wurde wirtschaftliches und effizien-<br />

tes Arbeiten im Servicebereich Stadtgrün Bonn möglich.<br />

5.1.2 Stadt Kiel<br />

Die Stadt Kiel hat die Arbeitszeiten im Bereich Straßenbau-/ Straßenun-<br />

terhaltung an die allgemein geltende flexible Arbeitszeit innerhalb der<br />

Verwaltung angeglichen. Anlass dafür war der Wunsch nach einem dem<br />

Arbeitsanfall angepassten Personaleinsatz. Dabei wurde auf die Bedürf-<br />

nisse der Mitarbeiter wie auch der Kunden geachtet, aber auch eine Opti-<br />

mierung der Auslastung von Arbeitsgeräten und Maschinen wurde als Ziel<br />

verfolgt. Die Mitarbeiter arbeiten nun in Kleingruppen von mindestens zwei


Alternative Arbeitszeitmodelle bei anderen Städten Seite 23<br />

Personen. Innerhalb dieser Gruppe muss die Absprache über die Arbeits-<br />

zeit einvernehmlich erfolgen. Die Arbeitszeit kann innerhalb eines Zeit-<br />

rahmens variieren. Dieser Zeitrahmen gilt Montag bis Donnerstag von<br />

6.00 bis 18.00 Uhr und Freitags von 6.00 bis 16.00 Uhr. Im Bereich Stra-<br />

ßenbau-/ Straßenunterhaltung wird mit einem Arbeitszeitkonto gearbeitet.<br />

Ein angesammeltes Zeitguthaben von maximal 40 Stunden und eine Zeit-<br />

schuld von maximal fünf Stunden darf in den Folgemonat übertragen wer-<br />

den. Ein Ausgleich der Plusstunden erfolgt individuell nach Absprache.<br />

Die Plus- bzw. Minusstunden werden auf einem sog. Gleitzeitkonto ver-<br />

rechnet, ein Zeitguthaben wird auf das Zeitsparkonto übertragen und kann<br />

durch Freizeit ausgeglichen werden.<br />

Durch die Angleichung an die flexiblen Arbeitszeiten konnte ein angepass-<br />

ter Personaleinsatz sowie Zufriedenheit bei der Belegschaft erreicht wer-<br />

den.<br />

Bei der Einführung des neuen Arbeitszeitmodells kam es zu normalen An-<br />

fangsschwierigkeiten, da die Mitarbeiter bislang die festen und vorgege-<br />

benen Arbeitszeiten gewohnt waren. Durch ausführliche Erläuterungen<br />

und das steuernde Eingreifen der Vorgesetzten konnten diese Schwierig-<br />

keiten jedoch schnell beseitigt werden. Die Dienstvereinbarung der Stadt<br />

Kiel und die zugehörigen Anlagen finden sich im Anhang wieder 20 .<br />

5.1.3 Stadt Heidelberg<br />

Die Stadt Heidelberg zählt nicht wie die vorhergehenden Städte zur Grö-<br />

ßenklasse 2, sondern zur Größenklasse 3. Trotzdem habe ich aus Inte-<br />

resse über die dortigen Arbeitszeitmodelle, einen Fragebogen an die Stadt<br />

Heidelberg gesendet. Heidelberg hat für Zeiten unterschiedlicher Arbeits-<br />

mengen für einzelne Bereiche Möglichkeiten zur flexiblen Arbeitszeitges-<br />

taltung eröffnet. Dadurch können z. B. Beginn und Ende der täglichen Ar-<br />

beitszeit den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden, es darf an<br />

20 vgl. Anhang IV, Landeshauptstadt Kiel.


Alternative Arbeitszeitmodelle bei anderen Städten Seite 24<br />

üblicherweise arbeitsfreien Tagen gearbeitet werden, wenn dies der Be-<br />

wältigung von saison- und witterungsbedingten Arbeiten dient und die<br />

Pausenregelung erfolgt eigenständig durch die Mitarbeiter, im Einverneh-<br />

men mit ihrer jeweilige Arbeitsgruppe.<br />

Bei der Stadt Heidelberg gibt es eine generelle Dienstvereinbarung zur<br />

Arbeitszeit sowie besondere Vereinbarungen, die für den Regiebetrieb<br />

Gartenbau, für den Bereich Friedhöfe und den Regiebetrieb Straßenun-<br />

terhaltung gelten. Alle Dienstvereinbarungen (Anlage 1a-d) finden sich im<br />

Anhang wieder 21 .<br />

Die flexiblen Arbeitszeiten wurden eingeführt, um bei eventuell eintreten-<br />

den Arbeitsengpässen eine Anpassung an den tatsächlichen Arbeitsanfall<br />

zu gewährleisten. Zudem soll durch eine flexiblere Handhabung den per-<br />

sönlichen Belangen der Mitarbeiter entgegen gekommen werden. Auf der<br />

anderen Seite wurde mit der Gründung der Regiebetriebe (Gartenbau,<br />

Friedhöfe, Straßenunterhaltung) gleichzeitig die Einführung der flexiblen<br />

Arbeitszeit vorgenommen, um einen selbständig wirtschaftenden Hilfsbe-<br />

trieb zu erhalten.<br />

Die Ziele die mit der Einführung verfolgt wurden, waren: die Wünsche der<br />

Mitarbeiter zu berücksichtigen, ebenso die der Kunden, also nachfrageori-<br />

entiertes Handeln und die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Effektivität<br />

des Betriebs. Dadurch soll wiederum die Leistungs- bzw. Konkurrenzfä-<br />

higkeit gestärkt werden und damit verbunden soll eine langfristige Siche-<br />

rung der Arbeitsplätze einher gehen.<br />

Eine ausführliche Betrachtung der Dienstvereinbarung über die Flexibili-<br />

sierung der Arbeitszeit bei der Stadt Heidelberg soll am Beispiel des opti-<br />

mierten Regiebetriebs Gartenbau erfolgen (Anlage 1b) 22 . Zu den bereits<br />

o. g. Zielen werden hier noch weitere verfolgt. Durch die Flexibilisierung<br />

soll ermöglicht werden, witterungsbedingt vermehrt anfallende Arbeiten<br />

oder Arbeiten, die nicht geleistet werden können, durch zeitnahe Verlage-<br />

21 vgl. Anhang V, Stadtverwaltung Heidelberg.<br />

22 vgl. Ebenda.


Alternative Arbeitszeitmodelle bei anderen Städten Seite 25<br />

rung der Arbeitszeit zu einem anderen Zeitpunkt auszuführen. Auch auf<br />

äußere, nicht beeinflussbare Einwirkungen soll kurzfristig reagiert werden<br />

können, um so gesundheitliche Beeinträchtigungen der Mitarbeiter mög-<br />

lichst zu vermeiden. Z. B. sollen bei zu hohen Ozonwerten körperliche An-<br />

strengungen vermieden werden. Des Weiteren soll eine Unabhängigkeit<br />

von festgelegten Arbeitszeiten erreicht werden, um anfallende Arbeiten<br />

gezielt und zeitnah erledigen zu können. Die Zeiterfassung erfolgt im Re-<br />

giebetrieb Gartenbau mittels persönlicher Zeitkonten, über die die Mitar-<br />

beiter jeweils kolonnenweise – unter Berücksichtigung der dienstlichen<br />

Belange – verfügen können. Im Bedarfsfall kann der Betriebsleiter im Ein-<br />

vernehmen mit dem Personalrat festlegen, aufgrund von saison- und wit-<br />

terungsabhängigen Arbeiten auch an üblicherweise arbeitsfreien Tagen zu<br />

arbeiten. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn es am Wochenende oder<br />

Feiertagen schneit und die Mitarbeiter den Winterdienst übernehmen<br />

müssen. Wenn Beginn und/ oder Ende der täglichen Arbeitszeit von der<br />

städtischen Arbeitszeitregelung abweichend festgesetzt werden soll, muss<br />

dies im Einvernehmen mit dem Personalrat geschehen.<br />

Bei der Entwicklung der flexiblen Arbeitszeiten hat die Stadtverwaltung<br />

Heidelberg keine Projektgruppe gegründet, sondern die Vorgehensweise<br />

in intensiven Gesprächen zwischen dem Landschaftsamt, Dienststellen-<br />

personalrat und der Querschnittsverwaltung entwickelt. Die betroffenen<br />

Mitarbeiter wurden dabei ständig durch den Personalrat, im Rahmen von<br />

Personalversammlungen, über die beabsichtigten Vereinbarungen infor-<br />

miert.<br />

Die o. g. Zielsetzungen sind gleichzeitig auch zu den größten Erfolgen und<br />

Vorteilen der Flexibilisierung der Arbeitszeit geworden. Den Mitarbeitern<br />

das Bewusstsein für die Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns und die<br />

Vorteile der Regelung für sie selbst deutlich zu machen, stellte sich an-<br />

fangs als Herausforderung bei der Umsetzung dar. Ein ständig intensiver<br />

Austausch mit den betroffenen Mitarbeitern sowie eine genaue Erläute-<br />

rung über die dem Konzept zugrunde liegende Idee, halfen den Mitarbei-<br />

tern die Vorteile der Flexibilität im Arbeitsalltag nach und nach zu erken-


Alternative Arbeitszeitmodelle bei anderen Städten Seite 26<br />

nen und mit Hilfe der praktischen Umsetzung im täglichen Arbeitsablauf<br />

wurde das Modell für alle Beteiligten noch verständlicher.<br />

5.2 Arbeitszeitmodell der Stadt Ditzingen<br />

Ein weiteres, sehr interessantes Arbeitszeitmodell wurde beim Betriebshof<br />

der Stadt Ditzingen, in Zusammenarbeit mit dem ver.di – Projekt „Neue<br />

Zeitpraxis in Bau- und Werkhöfen“, entwickelt 23 . Obwohl Ditzingen mit et-<br />

wa 23.000 Einwohnern nicht zur Größenklasse 2 zählt, ist dieses Modell<br />

so fortschrittlich, dass es in jedem Fall Beachtung finden sollte. Wie auch<br />

bereits erwähnt, spielt die Größe der Kommune bei der Einführung flexib-<br />

ler Arbeitszeiten eine eher untergeordnete Rolle. Das Ditzinger Modell gilt<br />

für den gesamten Betriebshof der Stadt, betroffen sind dabei ca. 45 Mitar-<br />

beiter. Es ist durchaus möglich, dieses Modell auf andere Verwaltungen,<br />

auch größerer Kommunen, zu übertragen. Diese Übertragung kann<br />

selbstverständlich nicht eins zu eins geschehen, sondern muss den jewei-<br />

ligen Bedürfnissen und Gegebenheiten vor Ort angepasst werden, um so<br />

die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.<br />

Ziel der Flexibilisierung bei der Stadt Ditzingen war es, ein Arbeitszeitmo-<br />

dell zu entwickeln, dass sowohl effiziente Arbeitsabwicklung als auch Vor-<br />

teile für die Beschäftigten mit sich bringt. Dabei wurden folgende Zielset-<br />

zungen festgelegt:<br />

Schwankungen im Arbeitsablauf durch bessere Auslastung der Arbeitszei-<br />

ten ausgleichen, um so Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu erreichen; die<br />

Licht- und Witterungsverhältnisse berücksichtigen; unproduktive Fahr-<br />

oder Wegezeiten durch ein bezahltes Handvesper vor Ort einsparen; die<br />

selbständige Bestimmung der Mitarbeiter über ihre Arbeitszeit und der Er-<br />

halt bzw. die Sicherung von Arbeitsplätzen.<br />

23 vgl. Stricker, Karl (o. J.) Betriebshof der Stadt Ditzingen: Flexible Arbeitszeitgestaltung<br />

und Teamarbeit, in: ver.di (Hrsg.) Neue Zeitpraxis, a. a. O., S. 31ff. und Anhang VI,<br />

Dienstvereinbarung Stadt Ditzingen.


Alternative Arbeitszeitmodelle bei anderen Städten Seite 27<br />

Mit der Einführung der Flexibilisierung wurden weit reichende Verände-<br />

rungen bezüglich der Arbeitszeit im Betriebshof Ditzingen getroffen. Die<br />

Neuerungen wurden zunächst zur Probe auf ein halbes Jahr befristet. Fol-<br />

gende Regelungen wurden dabei in der Dienstvereinbarung 24 festgelegt:<br />

Die Arbeitszeitgestaltung wird innerhalb der einzelnen Arbeitsteams fest-<br />

gelegt. Sie entscheiden eigenständig über Arbeitsbeginn und –ende unter<br />

Berücksichtigung der dienstlichen Belange. Um den Arbeitsbeginn und<br />

das Arbeitsende flexibel gestalten zu können, wird ein Arbeitszeitrahmen,<br />

die sog. Betriebszeit eingerichtet. In dieser Betriebszeit kann von Montag<br />

bis Freitag von 6.00 bis 18.00 Uhr gearbeitet werden, ohne dass in dieser<br />

Zeit zuschlagspflichtige Überstunden anfallen. Zusätzlich wird eine Som-<br />

mer- und Winterarbeitszeit eingeführt, die sich nach dem Tageslicht und<br />

jahreszeitlich schwankendem Arbeitsvolumen richtet. Wenn die Witte-<br />

rungsverhältnisse trotz dieser saisonalen Arbeitszeiten zu extrem sind,<br />

besteht die Möglichkeit, von der Schlecht-/ Schönwetterregelung<br />

Gebrauch zu machen. Diese Regelung kann an maximal 15 Tagen pro<br />

Jahr und Mitarbeiter angewandt werden, z. B. bei Dauerregen oder sehr<br />

großer Hitze bzw. hohen Ozonwerten. Um den Mitarbeitern entgegen zu<br />

kommen, erhalten die Beschäftigten eine Gutschrift von 25% beim Abzug<br />

ihrer Minusstunden. Soll an einem Acht-Stunden-Tag aufgrund Schlecht-<br />

oder Schönwetter nicht gearbeitet werden, muss der Arbeitnehmer seinem<br />

Zeitkonto nur sechs Stunden abziehen, die anderen zwei Stunden über-<br />

nimmt der Arbeitgeber. Eine weitere Neuerung in Ditzingen ist zudem das<br />

persönliche Arbeitszeitkonto jeden Mitarbeiters. Auf diesem Zeitkonto dür-<br />

fen bis zu 60 Plusstunden und maximal 30 Minusstunden angesammelt<br />

werden. Das Konto muss innerhalb eines halben Jahres ausgeglichen<br />

werden.<br />

Um unproduktive Zeiten zu vermeiden bzw. zu verringern, wird das unbe-<br />

zahlte Vesper im Betriebshof in ein bezahltes Handvesper vor Ort von 15<br />

24 vgl. Anhang VI, a. a. O.


Alternative Arbeitszeitmodelle bei anderen Städten Seite 28<br />

Minuten Dauer eingerichtet. Damit werden Rüst- und Wegezeiten mini-<br />

miert.<br />

Die Stadt Ditzingen hat bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit die Erfah-<br />

rung gemacht, dass der Erfolg am größten ist, wenn alle Beteiligten recht-<br />

zeitig, umfassend und eigenverantwortlich in die Veränderungen einge-<br />

bunden werden. Weder die Verwaltung noch die Mitarbeiter haben etwas<br />

davon, wenn jeder nur seine eigenen Interessen durchsetzen möchte. Es<br />

muss sich um einen Prozess des fairen Gebens und Nehmens handeln.<br />

Das Ergebnis war in Ditzingen einerseits ein finanzieller Gewinn, weil be-<br />

reits vergebene Arbeiten wieder selbst ausgeführt werden und eine Sai-<br />

sonarbeiterstelle wegfiel, andererseits konnte festgestellt werden, dass die<br />

Arbeitsbewältigung und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter gestie-<br />

gen sind.<br />

5.3 Zusammenfassung der Ergebnisse der unterschiedlichen Arbeits-<br />

zeitmodelle<br />

Wie aus allen vier beschriebenen Arbeitszeitmodellen deutlich wird, geht<br />

es bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit immer um eine Verbesserung der<br />

Ausgangslage. Egal ob die Veränderungen nur gering sind wie im Fall der<br />

Stadt Kiel oder weit reichende Neuerungen wie bei der Stadt Ditzingen mit<br />

sich bringen, die wachsenden Forderungen nach einer effizienten Aufga-<br />

benerledigung waren bei allen ausschlaggebend für die Einführung mo-<br />

derner Arbeitszeitinstrumente. Und immer handelt es sich bei den Grün-<br />

den für die Einführung flexibler Arbeitszeiten um Aspekte aus dem oben<br />

dargestellten Zieldreieck 25 . Auch wenn Neues oft mit Ablehnung seitens<br />

der Beschäftigten einhergeht, nach anfänglichen Schwierigkeiten wurde<br />

die eingeführte Flexibilisierung in allen vier Kommunen als eine positive<br />

Änderung erlebt. Nicht nur die gesteckten Ziele wie Wirtschaftlichkeit und<br />

25 vgl. Kapitel 3.1.


Flexible Arbeitszeitmodelle aus gewerkschaftlicher Sicht Seite 29<br />

Effizienz konnten erreicht werden, sondern auch eine gesteigerte Leis-<br />

tungsbereitschaft und Zufriedenheit unter den Mitarbeitern. Dies stellt die<br />

Wichtigkeit der Arbeitszeitflexibilisierung heraus. Wenn sich die Verwal-<br />

tung als modernes Dienstleistungsunternehmen darstellen möchte, und so<br />

wurde die Verwaltung bereits vor vielen Jahren von der KGSt gesehen 26 ,<br />

dann muss sie auch danach handeln und die Gründe, die für eine Einfüh-<br />

rung flexibler Arbeitszeiten sprechen, ernst nehmen.<br />

6 Flexible Arbeitszeitmodelle aus gewerkschaftlicher Sicht<br />

Grundsätzlich stehen die Gewerkschaften dem Thema Arbeitszeitflexibili-<br />

sierung offen gegenüber. Voraussetzung dabei ist allerdings, dass es<br />

auch auf Freiwilligkeit der Arbeitnehmer beruht, dass die tarifvertraglichen,<br />

sozialen sowie arbeitsrechtlichen Absicherungen bestehen bleiben und<br />

dass keine Vollzeitarbeitsplätze verloren gehen. 27<br />

Die Gewerkschaft ver.di unterstützt die Entwicklung und Einführung flexib-<br />

ler Arbeitszeitmodelle im öffentlichen Dienst. Eine solche Unterstützung<br />

zeigt sich auch in dem von ver.di initiierten Projekt „Neue Zeitpraxis in<br />

Bau- und Werkhöfen“ 28 . Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen wird von Seiten<br />

der Gewerkschaft vor allem darauf Wert gelegt, dass alle Beteiligten da-<br />

von profitieren, also eine sog. „win-win-Situation“ geschaffen wird. Natür-<br />

lich müssen bei aller Flexibilität die Tarifverträge beachtet und eingehalten<br />

werden. Den Beschäftigten dürfen durch die Einführung einer neuen Re-<br />

gelung keine finanziellen Verluste entstehen. Des Weiteren sieht ver.di die<br />

neuen Instrumente der Arbeitszeitgestaltung als Arbeitsplatzsicherung<br />

sowie als Möglichkeit für die Beschäftigten, ihren Arbeitsablauf mehr nach<br />

26 vgl. KGSt (1991) a. a. O., S. 8.<br />

27 vgl. Döding, Günther (1987) Arbeitszeitflexibilisierung aus der Sicht der Gewerkschaften,<br />

in: Marr, Rainer (Hrsg.) Arbeitszeitmanagement, Grundlagen und Perspektiven der<br />

Gestaltung flexibler Arbeitszeitsysteme, Berlin, Erich Schmidt Verlag, S. 47.<br />

28 vgl. ver.di (o. J.) a. a. O.


Flexible Arbeitszeitmodelle aus gewerkschaftlicher Sicht Seite 30<br />

ihren eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Eine Arbeitszeitflexibilisierung<br />

sollte, wie oben bereits erwähnt, jedoch immer auf Basis der freiwilligen<br />

Beteiligung der Mitarbeiter geschehen, denn dann sei der Umsetzungs-<br />

prozess am effektivsten. Auch wenn solche Prozesse nicht immer prob-<br />

lemlos verlaufen, können und sollten aus gewerkschaftlicher Sicht alle Be-<br />

teiligten davon profitieren: Die Kommunen von der gesteigerten Effektivität<br />

und Effizienz in ihrem Betrieb, die Personalräte, die durch Verhandlungen<br />

ihre Prozess- und Verhandlungskompetenz erweitern können und die Be-<br />

schäftigten, die größere Zeitsouveränität erhalten und möglicherweise<br />

auch zur Sicherung ihrer Arbeitsplätze beitragen können. 29<br />

Anforderungen, die im Rahmen der Tarifverträge von den Gewerkschaften<br />

gestellt werden sind folgende:<br />

• Die Arbeitszeitflexibilisierung muss mit der Einrichtung individueller<br />

und transparenter Arbeitszeitkonten einhergehen.<br />

• Die Beschäftigten müssen, unter Berücksichtigung dienstlicher Be-<br />

lange, über ihre Zeitguthaben frei entscheiden können.<br />

• In der zu erstellenden Dienstvereinbarung müssen sich Arbeitge-<br />

berseite und Personalrat auf die Regeln und Grundsätze der Ar-<br />

beitszeitgestaltung unter Wahrung der rechtlichen Voraussetzun-<br />

gen einigen. 30<br />

Ein Grundsatz, der aus gewerkschaftlicher Sicht an erster Stelle stehen<br />

sollte, lautet: „Vereinbaren statt Anordnen“ 31 .<br />

29 vgl. Schorsch-Brandt, Dagmar (o. J.) Ein zukunftsweisendes Arbeitszeitprojekt der<br />

Gewerkschaft ver.di, in: ver.di (Hrsg.) Neue Zeitpraxis, a. a. O., S. 7f.<br />

30 vgl. Al-Karghuli, Waltraud (o. J.) Flexible Arbeitszeitgestaltung – Rechtliche Grenzen<br />

und Möglichkeiten, in: ver.di (Hrsg.) Neue Zeitpraxis, a. a. O., S. 64.<br />

31 Ebenda, S. 64.


Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbereich des FBA Seite 31<br />

7 Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbe-<br />

reich des Friedhofs- und Bestattungsamtes Karlsruhe<br />

Da der Grünbereich des FBA noch völlig unflexible, starre Arbeitszeiten<br />

von 7.30 bis 15.45 Uhr hat, ist es wichtig, eine Lösung zu erzielen, die ein<br />

wirtschaftlicheres und effizienteres Arbeiten ermöglicht als es jetzt der Fall<br />

ist. Es sollen natürlich auch hier die Aspekte der Flexibilisierung beachtet<br />

und umgesetzt werden, genauso wie dies z. T. auch in den Beispielsfällen<br />

aus der interkommunalen Umfrage getan wurde. Mitarbeiterorientierung,<br />

Kundenorientierung und Wirtschaftlichkeit sind die Schlüsselwörter der<br />

Flexibilisierung. Im Interview mit Herrn B. vom Grünbereich des FBA<br />

Karlsruhe wurde deutlich, dass besonderen Wert auf Kundenorientierung<br />

und Wirtschaftlichkeit gelegt wird. Trotzdem sollen auch die Bedürfnisse<br />

der Mitarbeiter nicht vernachlässigt werden. In den folgenden Abschnitten<br />

werden Instrumente zur Arbeitszeitflexibilisierung vorgestellt und deren<br />

Anwendung auf den Grünbereich des FBA thematisiert. Diese Instrumente<br />

können, abhängig davon, wie weit die Flexibilisierung greifen soll, gemein-<br />

sam, aber auch einzeln umgesetzt werden.<br />

7.1 Betriebszeit<br />

Zunächst ist ein Rahmen zu schaffen, in dem flexibel gearbeitet werden<br />

kann. Ein solcher Rahmen wird Betriebszeit oder Arbeitszeitrahmen ge-<br />

nannt. Dies hat den Vorteil, dass Arbeiten, die innerhalb der Betriebszeit<br />

erledigt werden, nicht mit einem teuren Überstundenzuschlag berechnet<br />

werden müssen, falls die Arbeit über den sonst üblichen Arbeitsablauf<br />

hinaus andauert. Als empfehlenswerten Rahmen für die Betriebszeit gilt<br />

z. B. Montag bis Freitag 6.00 bis 18.00 Uhr. Wenn außerhalb dieser Zeiten<br />

gearbeitet wird, gelten die tariflichen Überstundenregelungen.<br />

Problematisch bei einem flexiblen Arbeitsbeginn sind die morgendlichen<br />

Besprechungen und Aufgabenverteilungen an die einzelnen Gruppen.


Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbereich des FBA Seite 32<br />

Wenn jedes Arbeitsteam zu einer beliebigen Uhrzeit im Betriebsgebäude<br />

ankommt, um den Arbeitsauftrag entgegen zu nehmen, kann nur er-<br />

schwert ein Überblick erlangt werden, wer welche Aufgabe ausführt. Auch<br />

wenn dem Vorgesetzten am Morgen Krankmeldungen vorliegen, können<br />

Schwierigkeiten in der Tagesplanung auftreten. Die anderen Mitarbeiter<br />

sind noch nicht zur Arbeit erschienen bzw. bereits an ihrem Arbeitsplatz<br />

und die Gruppe mit den Krankmeldungen ist unter Umständen aufgrund<br />

des Personalmangels nicht arbeitsfähig. Falls unvorhergesehene Ar-<br />

beitsaufträge eingehen, müssen auch diese verteilt werden. Dies ist bei<br />

einem flexiblen Arbeitsbeginn nur schwer möglich. Um dem vorzubeugen,<br />

bieten sich die morgendlichen Besprechungen an und die meisten Vorge-<br />

setzten werden auch in Zukunft weiterhin Wert darauf legen. Ein flexibler<br />

Arbeitsbeginn lässt sich bei Teamarbeit deshalb nur erschwert in die Pra-<br />

xis umsetzen. Natürlich gibt es auch Möglichkeiten, die täglichen Bespre-<br />

chungen in wöchentliche Besprechungen umzuwandeln. Die tägliche Ar-<br />

beit im Grünbereich variiert aber oft so stark, dass eine so lange Voraus-<br />

planung im Prinzip nicht möglich ist. Eine weitere Überlegung wäre, dass<br />

Mitarbeitern im Einzelfall die Möglichkeit eingeräumt wird später mit der<br />

Arbeit zu beginnen und dann direkt zur Gruppe zu stoßen. Dazu bedarf es<br />

natürlich vorheriger Abstimmung mit Vorgesetzten und Vorarbeitern,<br />

bspw. am Vortag oder mit Hilfe eines Mobiltelefons.<br />

Auch hier wird deutlich: Es gibt im Grünbereich Möglichkeiten einen flexib-<br />

len Arbeitsbeginn zu handhaben, indem die Führungskräfte den Gruppen<br />

mehr Eigenverantwortung übertragen und selbst an ihrer Bereitschaft zu<br />

mehr Flexibilität arbeiten. Durch die übernommene Verantwortung der<br />

Gruppen entsteht so für Einzelne der Gewinn, dass sie z. B. morgens<br />

noch ihr Kind zum Kindergarten bringen können und trotzdem nicht zu<br />

spät zur Arbeit erscheinen.<br />

Gegen ein flexibles Arbeitsende spricht dagegen nichts, auch nicht bei der<br />

Einführung einer Sommer- und Winterarbeitszeit 32 . Mit dem flexiblen Ar-<br />

beitsende kann wirtschaftlich und effizient gearbeitet werden, weil das<br />

32 vgl. Kapitel 8.2.


Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbereich des FBA Seite 33<br />

Warten auf den Feierabend entfällt oder Arbeiten auch einmal über das<br />

offizielle Arbeitsende hinaus beendet werden können.<br />

7.2 Sommer- und Winterarbeitszeit<br />

Wie schon mehrfach erwähnt, fallen im Grünbereich im Laufe eines Jah-<br />

res Arbeiten mit unterschiedlich hohen Arbeitsmengen an 33 . Weil es im<br />

Frühjahr, Sommer und Herbst durchschnittlich zu höherem Arbeitsauf-<br />

wand kommt als im Winter, ist es ratsam eine Sommer-/ Winterarbeitszeit<br />

einzurichten, die den saisonalen Schwankungen gerecht wird. Die Som-<br />

mer-/ und Winterarbeitszeit ist dadurch gekennzeichnet, dass es im Laufe<br />

des Kalenderjahres zu einer unterschiedlichen Verteilung der Wochenar-<br />

beitszeit kommt. Deshalb wird in diesem Fall auch oft von der variablen<br />

Jahres-Arbeitszeit gesprochen. Hierbei „wird die Arbeitszeit im voraus<br />

festgelegt und arbeitsanfallorientiert bei gleich bleibendem Monatsentgelt<br />

und unter Berücksichtigung von Zeitreserven auf das Jahr verteilt“ 34 . Bei<br />

durchschnittlich 38,5 Wochenstunden im Jahr könnte die Sommer- und<br />

Winterarbeitszeit für den Grünbereich des FBA Karlsruhe bspw. folgen-<br />

dermaßen aufgeteilt sein:<br />

Monate Tage Arbeitszeit Std./ Woche<br />

Jan/ Feb/ Nov/ Dez Montag – Freitag 7:45 – 15:15 Uhr 35,0<br />

März/ Okt Montag – Freitag 7:30 – 15:30 Uhr 37,5<br />

April – September Montag – Freitag<br />

Tabelle 2: Sommer- und Winterarbeitszeiten<br />

33 vgl. Kapitel 5.2.<br />

34 vgl. KGSt (1991) a. a. O., S. 14.<br />

6:45 – 15:45 Uhr<br />

oder<br />

7:00 – 16:00 Uhr<br />

41,25


Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbereich des FBA Seite 34<br />

Insgesamt kommt es hier zu einem durchschnittlichen Wert von 38,54<br />

Stunden pro Woche. Es entstehen 2,4 Plusminuten für die Beschäftigten<br />

pro Woche, also rund 10 Minuten pro Monat. Diese zählen ebenso zur<br />

Mehrarbeit, die auf das Arbeitszeitkonto verbucht werden können und als<br />

zusätzlicher Bonus gelten. In der ursprünglichen Berechnung zur Som-<br />

mer- und Winterarbeitszeit war angedacht, freitags die Arbeit früher zu<br />

beenden, um so den Mitarbeitern einen früheren Einstieg in das Wochen-<br />

ende zu gewähren. Dies hätte auch einen genauen Wochendurchschnitt<br />

von 38,5 Stunden ergeben. Aus Gründen, die unter Kapitel 8.4 beschrie-<br />

ben sind kann dies jedoch nicht in die Praxis umgesetzt werden.<br />

Durch die einheitliche Verlängerung der Arbeitszeiten im Sommer kommt<br />

es zwar zu Mehrarbeit für alle Betroffenen, dadurch sinkt aber auch die<br />

Belastung und der Stress, der auf Einzelnen während den Arbeitsspitzen<br />

lastet. Die gesamte Arbeitsbelastung verteilt sich besser auf das gesamte<br />

Jahr. Die Beschäftigten können sich bereits im Voraus auf eine erhöhte<br />

Stundenzahl in den Sommermonaten einstellen und müssen nicht unvor-<br />

hergesehene Überstunden leisten. Es sind nicht mehr hauptsächlich nur<br />

die Vorarbeiter einer Gruppe dafür verantwortlich dass der Auftrag bis zu<br />

einem bestimmten Zeitpunkt ausgeführt wird, sondern durch die einheitli-<br />

che Verlängerung der Arbeitszeit wird einer Arbeitsüberlastung Einzelner<br />

vorgebeugt. Die Vorteile einer solchen variablen Arbeitszeitgestaltung,<br />

und diese werden auch von der KGSt 35 genannt, sind ein wirtschaftliche-<br />

rer Personaleinsatz, da ein Leerlauf mit niedrigem Arbeitsanfall vermieden<br />

wird, und eine dem tatsächlichen Arbeitsanfall angepasste Aufgabenerle-<br />

digung. Auch die Kunden profitieren davon, indem Wartezeiten reduziert<br />

werden, wenngleich der Grünbereich auch nur indirekt Kontakt zu Kunden<br />

hat. Als Kunden gelten grundsätzlich alle Besucher des Friedhofs, nicht<br />

nur die Angehörigen, die Gräber besuchen. Für jeden, der den Friedhof<br />

besucht, werden die Anlagen gepflegt, Bänke hergerichtet und Ordnung<br />

geschaffen. Die Grabpflege kann durch die angepasste Aufgabenerledi-<br />

35 vgl. KGSt (1991) a. a. O., S. 15.


Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbereich des FBA Seite 35<br />

gung zeitnaher erfolgen und Aufträge werden schneller ausgeführt. Auch<br />

interne Kunden der Verwaltung erhalten eine schnellere Auftragsausfüh-<br />

rung. Für die Mitarbeiter selbst können sich individuelle Möglichkeiten der<br />

Arbeitszeitgestaltung bzw. Wünsche nach mehr Freizeit besser verwirkli-<br />

chen lassen.<br />

7.3 Arbeitszeitkonto oder Ampelkonto<br />

Damit überwacht werden kann, wie viele Stunden Arbeit der einzelne Mit-<br />

arbeiter erbringt, sollte ein sog. Arbeitszeitkonto oder Ampelkonto einge-<br />

führt werden. Das Arbeitszeitkonto erfasst nur die Plus- und Minusstun-<br />

den, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit über- bzw. unterschritten<br />

wird. Die maximale Höhe der Plus- und Minusstunden wird im Voraus be-<br />

trieblich vereinbart. Das Ampelkonto dagegen wird durch seine drei Pha-<br />

sen zum Steuerungsinstrument des Arbeitszeitkontos. In der Rahmen-<br />

dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten und zur automa-<br />

tisierten Arbeitszeiterfassung der Stadt Karlsruhe wird bereits ein solcher<br />

Rahmen für den Kontenbereich vorgegeben, der jedoch in Ausnahmefäl-<br />

len für einzelne Dienststellen Variationsmöglichkeiten offen lässt. 36 Die<br />

zulässige Stundenzahl für das Ampelkonto in der Rahmendienstvereinba-<br />

rung der Stadt Karlsruhe wird wie folgt gegliedert:<br />

Abbildung 3: Ampelkonto 37<br />

„Rote Zone“ +40/-20 Std.: Darf nur ausnahmsweise bzw. vorübergehend<br />

erreicht und muss schnellstmöglich wieder verlassen werden.<br />

„Gelbe Zone“ +40/-20 Std.: Die Führungskraft muss Maßnahmen ergreifen,<br />

die zumindest ein weiteres Anwachsen von Zeitguthaben bzw.<br />

–schulden verhindern.<br />

„Grüne Zone“ +30/-15 Std.: Selbstverantwortliche Disposition des Mitarbeiters.<br />

36 vgl. Anhang VII, Rahmendienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten und<br />

zur automatisierten Arbeitszeiterfassung der Stadt Karlsruhe.<br />

37 vgl. KGSt (1999) a. a. O., S. 20.


Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbereich des FBA Seite 36<br />

Überstunden, die aufgrund des Betriebsrahmens nur noch in Ausnahme-<br />

fällen vorkommen, sind laut Dienstvereinbarung nicht im Ampelkonto er-<br />

fasst. Sie werden im Überstundennachweis getrennt geführt. 38<br />

Für den Grünbereich ist der vorgegebene Zeitrahmen der Dienstvereinba-<br />

rung der Stadt Karlsruhe annehmbar. Über ein erhöhtes Stundenkontin-<br />

gent müsste bei den Mitarbeitern, die für die Außenfriedhöfe zuständig<br />

sind, nachgedacht werden. Denn diese Mitarbeiter müssen in Zeiten vieler<br />

Bestattungen vor Ort aushelfen. Da die Bestattungen nicht immer während<br />

der regulären Arbeitszeit der Beschäftigten des Grünbereiches anfallen,<br />

kommen schnell einige zusätzliche Plusstunden für diese Beschäftigten<br />

zusammen.<br />

Die Führungskraft ist auch ohne Ampelkonto oder Arbeitszeitkonto gefor-<br />

dert, die Überstunden der Mitarbeiter zu überwachen und ein weiteres<br />

Anwachsen zu verhindern. Daher bietet die Möglichkeit des Ampelkontos<br />

gleich zwei Vorteile: Die Führungskraft wird entlastet, da der Arbeitsbericht<br />

nicht mehr wöchentlich durchgesehen werden muss und den Mitarbeitern<br />

wird weitere Verantwortung übertragen. Der Ausgleich des Kontos könnte<br />

möglicherweise in einem Halbjahreszeitrahmen erfolgen. Der Halbjahres-<br />

zeitrahmen ermöglicht den Beschäftigten ein Ansparen von Zeitguthaben,<br />

so dass ein Freizeitausgleich durchaus auch in größeren Blöcken erfolgen<br />

kann. Das Arbeiten mit dem Zeitkonto schafft somit auch private Freiräu-<br />

me für die Mitarbeiter. Durch die Teamarbeit und das Abgleiten von Plus-<br />

stunden ist es möglich, private Termine leichter wahrzunehmen und zu<br />

koordinieren.<br />

Wie die Zeiterfassung erfolgen soll, hängt sowohl von den örtlichen Gege-<br />

benheiten als auch von der Finanzlage ab. Die Zeiterfassung kann selbst-<br />

verständlich weiterhin manuell erfolgen, indem sie auf einer Arbeitszeitkar-<br />

te eingetragen wird. Empfehlenswert wäre eine Arbeitszeitkarte in einem<br />

Computerprogramm, um lange Rechnerei zu ersparen und schnell deut-<br />

lich zu machen in welcher ‚Ampelphase’ sich der Beschäftigte gerade be-<br />

38 vgl. Anhang VII, a. a. O.


Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbereich des FBA Seite 37<br />

findet. Nachteil ist, dass jeder Mitarbeiter Zugang zu einem Computer ha-<br />

ben muss, um seine Daten erfassen zu können. Aus diesem Grund ist<br />

diese Möglichkeit im Grünbereich des FBA auch nicht zu verwirklichen.<br />

Demnach müsste die Zeiterfassung weiterhin manuell in Papierform erfol-<br />

gen. Allerdings sollte der bisherige wöchentliche Arbeitszeitbericht 39 in<br />

einen Monatsbericht umgestaltet werden, um so einen besseren Überblick<br />

über das Ampelkonto zu erlangen.<br />

Die andere Variante der Zeiterfassung wäre ein Zeiterfassungsterminal,<br />

an dem jeder bei Arbeitsbeginn und -ende seine Zeitkarte einschiebt. Die<br />

Plus- und Minusstunden werden automatisch auf dem Terminal erfasst<br />

und verbucht. Eine solche Einrichtung ist allerdings kostspielig und für ei-<br />

nen Arbeitsbereich von ca. 30 Mitarbeitern nicht rentabel. Selbst wenn alle<br />

Beschäftigten des FBA ihre Zeiterfassung über ein Terminal abwickeln<br />

würden, kommt eine Umsetzung nicht in Betracht, da im FBA insgesamt<br />

nur ca. 40-45 Mitarbeiter tätig sind. Eine elektronische Zeiterfassung bringt<br />

zwar Erleichterung in der Berechnung des Arbeitszeitkontos, gleichzeitig<br />

schränkt sie aber auch wieder die Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiter<br />

ein, die durch die Einrichtung eines Ampelkontos eigentlich vergrößert<br />

werden sollte. Dies ist allerdings ein gesondertes Thema, das im Rahmen<br />

dieser Diplomarbeit nicht näher betrachtet werden kann.<br />

7.4 Brückentage<br />

Eine weitere Möglichkeit, den Beschäftigten entgegen zu kommen und<br />

einen Anreiz für das neue Arbeitszeitmodell zu schaffen, ist der Freizeit-<br />

ausgleich an Brückentagen. Das betrifft die Tage unmittelbar vor oder<br />

nach einem Feiertag mit darauf folgendem oder voraus gehenden Wo-<br />

chenende. Als Beispiel: Der Donnerstag ist ein Feiertag, Freitag wäre re-<br />

gulärer Arbeitstag, an dem die Brückentagsregelung greifen würde. An<br />

39 vgl. Anhang VIII, Arbeitszeitberichte des FBA.


Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbereich des FBA Seite 38<br />

diesen Tagen wäre der Betrieb nur noch für Notfälle und zur Gewährleis-<br />

tung der Erreichbarkeit besetzt.<br />

Beim Friedhofs- und Bestattungsamt ist aber eine Besonderheit zu beach-<br />

ten: Die Beschäftigten des Grünbereichs müssen zu bestimmten Höchst-<br />

zeiten dem Bestattungsbereich aushelfen. Die Vergangenheit hat gezeigt,<br />

dass an Freitagen vermehrt Bestattungen vorgenommen werden. Fällt<br />

aufgrund eines Feiertags der Donnerstag als Beerdigungstag aus, gibt es<br />

für den Freitag um so mehr Anfragen. Demnach wäre eine Minimalbeset-<br />

zung mit Beschäftigten des Grünbereichs an diesen Brückentagen nicht<br />

umsetzbar, da der Bestattungsbereich auf Unterstützung angewiesen ist.<br />

Der Freitag dient ebenso dazu, das Friedhofsgelände vor dem Wochen-<br />

ende in Ordnung zu bringen, da dann besonders viele Besucher kommen.<br />

Trotzdem gelten gerade diese Tage bei den Beschäftigten als beliebte<br />

Verlängerung des Wochenendes. Deshalb sollte auch die Möglichkeit be-<br />

stehen, dies in Absprache mit dem Vorgesetzten und unter Berücksichti-<br />

gung der betrieblichen Bedürfnisse zu nutzen. Am Brückentag frei zu ma-<br />

chen, kann durch Abgleiten von Plusstunden oder durch einen Urlaubstag<br />

geschehen. Die Brückentagsregelung sollte in keinem Fall zum Zwang<br />

werden, abgesehen davon, dass dies im Grünbereich sowieso schwer<br />

umzusetzen wäre. Der Arbeitgeber sollte den Beschäftigten die Möglich-<br />

keit bieten, an Brückentagen zu arbeiten. Dies ist vor allem wichtig, wenn<br />

der Mitarbeiter nicht genügend Plusstunden auf seinem Arbeitszeitkonto<br />

oder den Urlaub schon verbraucht hat. Einen Brückentag auszunutzen,<br />

bringt wieder für beide Seiten einen Nutzen und schafft die geforderte win-<br />

win-Situation 40 . Die Mitarbeiter sind durch ein langes Wochenende erhol-<br />

ter und dies wirkt sich positiv auf die Leistungsbereitschaft aus, was wie-<br />

derum dem Arbeitgeber zugute kommt.<br />

40 vgl. Kapitel 7.


Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbereich des FBA Seite 39<br />

7.5 Pausenregelung<br />

Wie schon in Kapitel 5.2 deutlich wurde, geht im täglichen Arbeitsablauf<br />

immer wieder wertvolle Zeit verloren. Um die Zeitfallen auszugleichen,<br />

sollte über eine Änderung der Pausenregelung nachgedacht werden. Bis-<br />

her wurde sowohl die Vesperpause als auch die Mittagspause in der be-<br />

triebseigenen Kantine eingenommen. Die Mitarbeiter erhalten durch die<br />

bezahlte Vesperpause bereits einen Vorteil, ein Entgegenkommen des<br />

Arbeitgebers: denn dafür gibt es keine tariflichen Regelungen. Mit der Ein-<br />

führung eines – weiterhin bezahlten – Handvespers vor Ort könnten Rüst-<br />

und Wegezeiten erheblich reduziert werden. Allerdings sollten Waschge-<br />

legenheiten für die Beschäftigten aus hygienischen Gründen zur Verfü-<br />

gung gestellt werden. Bisher war die Vesperpause von 9.00 bis 9.20 Uhr,<br />

und z. T. brauchen die Arbeiter 20 Minuten pro Wegstrecke, um von ihrem<br />

Arbeitsplatz zur Kantine und zurück zu gelangen. Zusätzlich könnte man<br />

noch andenken, die Vesperpause von 20 auf 15 Minuten zu verkürzen.<br />

Durch diese Maßnahmen könnten etwa 45 Minuten pro Tag und Mitarbei-<br />

ter eingespart werden, die sonst verlorene Arbeitszeit und somit verlore-<br />

nes Geld wären.<br />

Die Mittagspause, die bisher von 12.30 bis 13.00 Uhr festgesetzt war,<br />

könnte in einen Zeitkorridor z. B. von 11.30 bis 13.30 Uhr gelegt werden.<br />

So sind die Mitarbeiter in ihrem Arbeitsteam nicht mehr an eine bestimmte<br />

Uhrzeit gebunden, sondern können auch auf diese Weise ihren Arbeitstag<br />

flexibel gestalten und die Pause besser auf die jeweilige Aufgabenerledi-<br />

gung abstimmen. Die Möglichkeit des Zeitkorridors lässt sich natürlich<br />

auch auf die Vesperpause ausdehnen, z. B. von 9.00 bis 11.00 Uhr. Wird<br />

sie in dieser Zeit nicht in Anspruch genommen, verfällt sie anspruchslos.<br />

Im Winter werden die Beschäftigten in aller Regel Wert darauf legen die<br />

Vesperpause im Gebäude zu verbringen, um sich aufzuwärmen. Sofern<br />

es keine Standheizung in den Fahrzeugen gibt oder die Beschäftigten gar<br />

nicht mit Fahrzeugen unterwegs sind, ist dies auch verständlich. Der Ar-<br />

beitgeber könnte seinen Beschäftigten in den Wintermonaten, November


Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbereich des FBA Seite 40<br />

bis Februar, also weiterhin eine bezahlte Vesperpause im Betriebsgebäu-<br />

de gewähren. Durch eine flexible Handhabung der Vesperpause könnten<br />

die Beschäftigten auch mehr als 15 Minuten Pause einlegen. Durch die<br />

verlängerte Pause fällt am Ende des Tages keine Mehrarbeit an, sondern<br />

es kommt lediglich zu einem späteren Feierabend. 15 Minuten bekommen<br />

die Mitarbeiter aber auf alle Fälle vom Arbeitgeber geschenkt. Da in die-<br />

sen Monaten aufgrund der Winterarbeitszeit bereits weniger Wochenstun-<br />

den anfallen, wäre ein etwas späterer Feierabend für die Mitarbeiter sicher<br />

zu vertreten.<br />

7.6 Schön-/ Schlechtwetterregelung<br />

Bei der Arbeit im Freien kann es immer wieder zu unvorhergesehenen<br />

Wettereinflüssen kommen. Bei Dauerregen draußen zu arbeiten ist sicher<br />

für alle Betroffenen eine unangenehme Erfahrung, die die Arbeit unnötig<br />

erschwert. Sofern es keine Arbeiten in Lagerräumen o. ä. zu verrichten<br />

gibt, stellt sich das Problem der Beschäftigung der Mitarbeiter. Denn trotz<br />

anhaltendem Regen weiter draußen zu arbeiten birgt auch ein gesundheit-<br />

liches Risiko für die Beschäftigten, und effizientes Arbeiten ist nicht mehr<br />

möglich. Um dem entgegen zu wirken, gibt es das Instrument der Schön-/<br />

Schlechtwetterregelung. Dies bedeutet für die Arbeitsgruppen, dass sie<br />

bei anhaltend schlechtem Wetter oder hohen Ozonwerten auf freiwilliger<br />

Basis nach Hause gehen können. 41 Allerdings sollte dies in gegenseitigem<br />

Einvernehmen mit dem Vorgesetzten geschehen. Wie oft von dieser Re-<br />

gelung Gebrauch gemacht werden kann ist betrieblich festzulegen. Für<br />

den Grünbereich bieten sich bspw. maximal 10 bis 15 Tage pro Jahr und<br />

Mitarbeiter an, an denen die Regelung in Kraft treten kann. Um den Mitar-<br />

beitern einen Anreiz zu verschaffen, von der Regelung Gebrauch zu ma-<br />

chen, könnte der Arbeitgeber eine Faktorisierung der Minusstunden von<br />

25-30% anbieten. Als Beispiel: Wenn die Mitarbeiter aufgrund der Wetter-<br />

41 vgl. ver.di (o. J.) a. a. O., S. 70.


Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbereich des FBA Seite 41<br />

verhältnisse fünf Stunden vor Arbeitsende nach Hause gehen, schreiben<br />

sie bei einer Faktorisierung von 30%, 3,5 Stunden Minus auf ihr Konto, 1,5<br />

Stunden trägt der Arbeitgeber. Durch die Beteiligung des Arbeitgebers<br />

werden die Mitarbeiter zu effizientem Verhalten herausgefordert. Um die<br />

Berechnung zu vereinfachen, könnte eine Tabelle 42 aufgehängt oder aus-<br />

gegeben werden, aus der der jeweilige Anteil des Arbeitnehmers bzw. Ar-<br />

beitgebers in Prozent und Minuten ersichtlich wird.<br />

Wann genau Schön-/ Schlechtwetter vorliegt und welche Kriterien zur<br />

Feststellung nötig sind, sollte ebenfalls betrieblich festgelegt sein. Denkbar<br />

wären folgende Kriterien:<br />

• Die Mitarbeiter müssen zum Dienstbeginn auf der Dienststelle an-<br />

wesend sein.<br />

• Die Feststellung über Schön-/ Schlechtwetter kann frühestens zum<br />

Dienstbeginn des jeweiligen Tages getroffen werden.<br />

• Die Feststellung erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen zwischen<br />

Vorgesetzten, Mitarbeitern und den Kollegen innerhalb der Arbeits-<br />

gruppe. 43<br />

Diese Regelung mag auf den ersten Blick für die Beschäftigten nachteilig<br />

erscheinen. Nach meinem Dafürhalten stellt sie aber sowohl für Arbeitge-<br />

ber als auch Arbeitnehmer einen Gewinn dar. Für den Arbeitgeber eröffnet<br />

sich ein wirtschaftlicherer Personaleinsatz und die Arbeitnehmer haben<br />

die Möglichkeit, gesundheitsbeeinträchtigenden Witterungsverhältnissen<br />

auszuweichen. Zusätzlich fällt der Freizeitausgleich nicht nur auf das Kon-<br />

to der Beschäftigten, sondern der Arbeitgeber zeigt sein Entgegenkom-<br />

men durch eine anteilige Übernahme der Minusstunden.<br />

42 vgl. Anhang IX, Berechnungstabelle Schön-/ Schlechtwetterregelung.<br />

43 vgl. ver.di (o. J.) a. a. O., S. 68.


Umsetzungsvorschlag zur Einführung des neuen Arbeitszeitmodells Seite 42<br />

8 Umsetzungsvorschlag zur Einführung des neuen Arbeitszeitmo-<br />

dells<br />

Wenn ein neues Arbeitszeitmodell eingeführt werden soll, bringt dies viele<br />

Veränderungen mit sich, vor allem für die Beschäftigten und die Füh-<br />

rungskräfte, unter Umständen auch für die Kunden. Gerade aus diesem<br />

Grund ist bei der Einführung und Umsetzung viel Feingefühl seitens der<br />

Führungskräfte gefordert. Der Ablauf kann mit einem Prozess verglichen<br />

werden, in dem einzelne Phasen zu durchlaufen sind, unter Umständen<br />

sogar mehrmals. Dieser Prozess wird als Managementprozess bezeich-<br />

net. Die einzelnen Phasen sind in der Abbildung 4 näher dargestellt und<br />

unten erläutert.<br />

Kontrolle<br />

Realisation<br />

Abbildung 4: Managementprozess 44<br />

Der Managementprozess könnte für den Grünbereich des FBA bei der<br />

Einführung und Umsetzung eines flexiblen Arbeitszeitmodells folgender-<br />

maßen aussehen: 45<br />

Evaluation und<br />

Rückkoppelung<br />

Implementation <br />

Problemdefinition<br />

Entscheidung<br />

Zielsystementwicklung<br />

Alternativensuche<br />

& Bewertung<br />

Planung<br />

44 Quelle: Hopp, Helmut & Göbel, Astrid (2004) Management in der öffentlichen Verwaltung,<br />

Organisations- und Personalarbeit in modernen Kommunalverwaltungen, 2. Aufl.,<br />

Stuttgart, Schäffer-Poeschel Verlag, S. 16.<br />

45 vgl. Ebenda, S. 16f.


Umsetzungsvorschlag zur Einführung des neuen Arbeitszeitmodells Seite 43<br />

Problemdefinition: Das bisherige Arbeitszeitmodell des Grünbereichs ist<br />

sehr starr und unflexibel. Die Arbeitszeiten sind sowohl im Sommer wie<br />

Winter gleich und es gibt bislang keine Möglichkeiten, den Arbeitsanfall<br />

den jahreszeitlichen Schwankungen anzupassen. Dies führt zu uneffekti-<br />

vem und unwirtschaftlichem Verhalten in den Arbeitsabläufen.<br />

Zielsystementwicklung: Mit der Einführung eines neuen flexiblen Arbeits-<br />

zeitmodells sollen unter anderem folgende Ziele erreicht werden:<br />

• Mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz<br />

• Mitarbeiterorientierung<br />

• Kundenorientierung.<br />

Alternativensuche und –bewertung: Für die Arbeitszeitflexibilisierung wer-<br />

den folgende organisatorische Alternativen in Erwägung gezogen:<br />

• Es werden nur einzelne Elemente der oben dargestellten Instru-<br />

mente umgesetzt<br />

• Nur eine Arbeitsgruppe nimmt probeweise an der neuen Regelung<br />

teil, die anderen Beschäftigten des Grünbereichs arbeiten unter den<br />

bisherigen Bedingungen weiter<br />

• Auch der Bestattungsbereich des FBA wird in die Arbeitszeitflexibi-<br />

lisierung mit einbezogen.<br />

Entscheidung: Nach Prüfung der Vor- und Nachteile der verschiedenen<br />

Alternativen entscheiden sich die Verantwortlichen (dies können bspw. die<br />

Führungskräfte oder die Projektgruppe sein, selbstverständlich in Zusam-<br />

menarbeit mit allen Beteiligten) für die Einführung einer umfassenden Ar-<br />

beitszeitflexibilisierung für den gesamten Grünbereich.<br />

Implementation: Durch die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen<br />

wird die Einführung des neuen Arbeitszeitmodells umgesetzt.<br />

Evaluation und Rückkoppelung: Im Rahmen dieser vorläufig letzten Phase<br />

des Managementprozesses soll beobachtet und geprüft werden, wie er-<br />

folgreich das flexible Arbeitszeitmodell ist. Haben sich die erwarteten Ziele<br />

auch tatsächlich ergeben oder kommt es zu großen Abweichungen? Die<br />

Evaluationsergebnisse zeigen auf, wie der weitere Fortgang der eingeführ-<br />

ten Änderung zu gestalten ist. Kann und soll die realisierte Lösung beibe-


Umsetzungsvorschlag zur Einführung des neuen Arbeitszeitmodells Seite 44<br />

halten werden? Gibt es möglicherweise Anhaltspunkte für weitere Verän-<br />

derungen oder Verbesserungen? Kann daraus unter Umständen wieder<br />

eine neue Problemdefinition abgeleitet werden?<br />

Falls eine neue Problemdefinition abgeleitet werden kann, ist der Mana-<br />

gementprozess ein weiteres Mal zu durchlaufen.<br />

Bei der Einführung sind noch weitere Vorgehensweisen zu beachten, die<br />

dazu beitragen können, die Umsetzung erfolgreich werden zu lassen.<br />

Zuerst sollte Klarheit darüber gewonnen werden, wer von den Verände-<br />

rungen betroffen ist: Welche Mitarbeiter und Führungskräfte, eventuell<br />

auch Kunden des Grünbereichs. Die Kundenperspektive kommt in diesem<br />

Fall aber nur indirekt zum Tragen. Wenn damit zu rechnen ist, dass alle<br />

Beteiligten, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, eine Verbesserung<br />

ihrer bisherigen Situation erwarten können, ist eine Flexibilisierung sinnvoll<br />

und erfolgversprechend 46 . Damit alle Beteiligten das Ergebnis mittragen,<br />

sollte die Ausarbeitung des Projekts in Zusammenarbeit aller erfolgen.<br />

Natürlich ist es der Verwaltungsspitze ebenso gut vorbehalten, eine Ver-<br />

änderung nach der „Strategie des Bombenwurfs“ 47 einzuführen. Diese<br />

Strategie besagt, dass ein kleiner Personenkreis, der meist aus Mitglie-<br />

dern der Leitungsebene besteht, zunächst unter Geheimhaltung ein neues<br />

Konzept entwickelt und es dann schlagartig und relativ unwiderruflich in<br />

Kraft setzt. Dass so etwas bei allen Betroffenen wie eine ‚Bombe’ ein-<br />

schlägt ist vorstellbar. Genau aus diesem Grund ist diese Strategie mei-<br />

nes Erachtens nach auch veraltet und heutzutage nicht mehr anwendbar.<br />

Eine solche Umsetzungsweise ist unter größter Wahrscheinlichkeit schon<br />

von Beginn an zum Scheitern verurteilt. Wie schon betont, sollten alle Hie-<br />

rarchieebenen bei Veränderungsprozessen frühzeitig einbezogen werden,<br />

am Besten bereits bei der Problemdefinition. Denn bei einer so umfassen-<br />

den Veränderung wie der Flexibilisierung der Arbeitszeit werden viele Be-<br />

46 vgl. Aker, Bernd (o. J.) Der Stellenwert des Arbeitsprojektes auf Landesebene, in:<br />

ver.di (Hrsg.) Neue Zeitpraxis, a. a. O., S. 9.<br />

47 vgl. Marr, Rainer (1987) Die Implementierung eines flexiblen Arbeitszeitsystems als<br />

Prozeß organisatorischer Entwicklung, in: Marr, Rainer (Hrsg.) Arbeitszeitmanagement,<br />

a. a. O., S. 341f.


Umsetzungsvorschlag zur Einführung des neuen Arbeitszeitmodells Seite 45<br />

denken, Ängste und bei falscher Vorgehensweise auch Widerstände bei<br />

den Beschäftigten aufkommen. Um so mehr Feingefühl und Verständnis<br />

für die Sorgen der Beschäftigten muss die Verwaltungsleitung bei der Um-<br />

setzung solch weitreichender Veränderungen aufbringen.<br />

Eine der wesentlichen Voraussetzungen ist nach meinem Dafürhalten ein<br />

positives Vertrauensverhältnis zwischen Beschäftigten und Führungsebe-<br />

ne und dem Personalrat. Sind in der Vergangenheit schon öfters Streitig-<br />

keiten unter den Parteien aufgetaucht und die Beschäftigten fühlen sich<br />

womöglich in ihrem Vertrauen enttäuscht, wird es die Führungsebene be-<br />

sonders schwer haben, eine Änderung zu implementieren. Umgekehrt för-<br />

dert ein gutes Betriebsklima die Bereitschaft, Veränderungen gegenüber<br />

offen zu sein und sie entsprechend mitzutragen. Diese Bereitschaft kann<br />

noch verstärkt werden, wenn die Vorschläge und Anregungen die aus den<br />

eigenen Reihen kommen auch berücksichtigt werden. Um möglichst alle<br />

Interessen mit einzubeziehen, ist die Bildung einer Projektgruppe ideal. In<br />

dieser Projektgruppe sollten nach Möglichkeit alle Hierarchieebenen ver-<br />

treten sein: Personalrat, Vorarbeiter, Arbeiter und Angestellte, Gärtner-<br />

meister und die Führungsebene, um alle Interessengemeinschaften zu<br />

repräsentieren. Unter Umständen ist es zudem hilfreich professionelle Un-<br />

terstützung, durch einen Berater von außerhalb, in Anspruch zu nehmen.<br />

Der Berater ist neutral und kann durch eine andere Sichtweise ganz neue<br />

Aspekte mit einbringen, er ist nicht mit der sog. Betriebsblindheit geschla-<br />

gen. Zudem kann er in festgefahrenen Situationen zwischen den Beteilig-<br />

ten vermitteln.<br />

Der Arbeitsauftrag zur Entwicklung eines neuen Arbeitszeitmodells sollte<br />

vorher der Projektgruppe klar mitgeteilt werden 48 . Jedoch nicht nur die<br />

Projektgruppe sollte in die Planung einbezogen sein. Grundsätzlich ist es<br />

förderlich, wenn eine Einbeziehung aller Betroffenen frühzeitig erfolgt.<br />

Durch Informationstreffen, Gruppen- oder Einzelgespräche sollen die Be-<br />

schäftigten die Möglichkeit erhalten ihre Bedenken und Ängste zu äußern<br />

48 vgl. KGSt (1999) a. a. O., S. 30.


Umsetzungsvorschlag zur Einführung des neuen Arbeitszeitmodells Seite 46<br />

und diese sollten in jedem Fall auch sehr ernst genommen werden. Die<br />

geäußerten Bedenken müssen in den Erarbeitungsprozess mit eingebun-<br />

den werden und durch intensive Gespräche und Erklärungen können so<br />

möglicherweise schon viele der Vorurteile und Fragen abgebaut werden.<br />

Nicht nur Bedenken, sondern auch die Arbeitszeitinteressen der Mitarbei-<br />

ter sind zu erfragen. Dies könnte bspw. mit Hilfe eines Fragebogens ge-<br />

schehen, der von der Projektgruppe entwickelt und ausgewertet wird.<br />

Während die Projektgruppe die Detaillarbeit vornimmt, sollte trotzdem wei-<br />

terhin jeder Mitarbeiter das Recht und die Verpflichtung haben, sich an der<br />

Weiterentwicklung der Dienstvereinbarung konstruktiv zu beteiligen, um<br />

eventuell noch andere, nicht bedachte Sichtweisen einzubringen 49 .<br />

Die Rolle des Personalrats ist noch einmal gesondert hervorzuheben.<br />

Denn wie schon erwähnt, hat der Personalrat bei der Arbeitszeitgestaltung<br />

ein Mitbestimmungsrecht 50 . Wenn die Arbeitszeitgestaltung nach der neu-<br />

en Regelung im Team entschieden werden soll, hat der Personalrat zwar<br />

nicht die genaue Uhrzeit des Arbeitsbeginns festzulegen, aber er ist bei<br />

der Grundentscheidung, ob Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit<br />

künftig im Team entschieden wird, zu beteiligen. Die Grundsätze und Re-<br />

geln bezüglich der Arbeitszeitgestaltung sollten auf jeden Fall ausführlich<br />

mit dem Personalrat erörtert und verhandelt werden. Dabei sind folgende<br />

Fragen zu beachten, wenn von einer umfassenden Flexibilisierung ausge-<br />

gangen werden soll, wie sie unter Kapitel 8 beschrieben ist:<br />

• Wie groß soll der Arbeitszeitrahmen (Betriebszeit) sein, in dem die<br />

Arbeitszeit erbracht werden kann?<br />

• Wie soll der Ausgleichszeitraum der Arbeitszeitkonten festgelegt<br />

und wie kann die Einhaltung dessen gewährleistet werden?<br />

• Ab wann gilt Mehrarbeit als Überstunden?<br />

49 vgl. Jerg, Bernhard (o. J.) Betriebshof der Stadt Ravensburg: Bedarfsgerechte Arbeitszeitmodelle<br />

– ein Paket, in: ver.di (Hrsg.) Neue Zeitpraxis a. a. O., S. 55.<br />

50 vgl. Kapitel 4.1.4.


Umsetzungsvorschlag zur Einführung des neuen Arbeitszeitmodells Seite 47<br />

• Wie werden die Arbeitszeitkonten/ Ampelkonten geführt?<br />

• Wie erfolgt der Zeitausgleich und wann können Guthaben in An-<br />

spruch genommen werden?<br />

• Wie viele Plus- bzw. Minusstunden können auf dem Arbeitszeitkon-<br />

to angesammelt werden?<br />

• Wie erfolgt die Zeiterfassung (manuell oder elektronisch)?<br />

• An wie vielen Tagen soll von der Schön-/ Schlechtwetterregelung<br />

Gebrauch gemacht werden können?<br />

• Wie erfolgt die Feststellung über Schön-/ Schlechtwetter? 51<br />

• etc.<br />

Der Fragenkatalog kann natürlich variieren und erweitert werden. Die kon-<br />

kreten Fragen sind in Gesprächen direkt mit dem Personalrat zu diskutie-<br />

ren und daraus sollten die Absprachen für die Dienstvereinbarung getrof-<br />

fen werden.<br />

Sobald alle Punkte in der Projektgruppe erarbeitet wurden, sollte die ge-<br />

samte Belegschaft ausführlich in einer Personalversammlung darüber in-<br />

formiert werden. Im Rahmen meiner Nachforschungen und durch das In-<br />

terview mit Herrn B., ist es meines Erachtens im Fall des Friedhofs- und<br />

Bestattungsamtes Karlsruhe empfehlenswert, auch den Bestattungsbe-<br />

reich und die Verwaltungsmitarbeiter dazu einzuladen, da diese indirekt<br />

von der neuen Regelung betroffen sind. Auch hier sollte noch einmal<br />

Raum für Verständnisfragen gegeben werden. Was Unsicherheit und Wi-<br />

derstand betrifft, sollte dies bis zum Schluss und auch darüber hinaus<br />

ernst genommen werden.<br />

Das bedeutet nicht, dass dadurch die konkreten Handlungen nicht zustan-<br />

de kommen, sondern soll dazu dienen, durch Transparenz möglichst viel<br />

Vertrauen zu schaffen. Denn Widerstand kommt meist durch Unsicherheit<br />

und Unwissenheit zustande, deshalb bedarf es auch so vieler Gespräche<br />

51 vgl. Al-Karghuli, Waltraud, a. a. O., S. 61.


Umsetzungsvorschlag zur Einführung des neuen Arbeitszeitmodells Seite 48<br />

und Erklärungen im Vorfeld. Mit der nun von der Projektgruppe erstellten<br />

vorläufigen Dienstvereinbarung sollte als nächstes die konkrete Umset-<br />

zung beginnen. Ideal ist, die neuen Regelungen nie sofort und unwiderruf-<br />

lich einzuführen, sondern zuerst eine Testphase einzuräumen. Eine Er-<br />

probungsphase hat den Vorteil, dass Entscheidungen wieder rückgängig<br />

gemacht werden können, wenn sich einzelne Regelungen nicht bewährt<br />

haben. Auch legen sich die Führungsebene und der Personalrat nicht<br />

frühzeitig auf eine Gesamtstrategie fest, sondern lassen noch Raum für<br />

Änderungen zu. Wenn in der Testphase positive Erfahrungen mit den fle-<br />

xiblen Arbeitszeitmodellen seitens der Arbeitnehmer gesammelt werden,<br />

kann dies eine Art Sogwirkung entfalten und möglicherweise auch noch<br />

den letzten Zweifler von den Vorteilen überzeugen. 52<br />

Für die Mitarbeiter ist das Wissen um eine Testphase ebenfalls von Vor-<br />

teil. Sie haben die Gewissheit, dass Dinge noch geändert, sogar rückgän-<br />

gig gemacht werden können, so dass dies den Unsicherheitsfaktor um ein<br />

Weiteres verringern kann.<br />

Die Dauer einer solchen Testphase sollte zwischen sechs und zwölf Mo-<br />

naten liegen. Nach dieser Zeit sollte auf jeden Fall, wie oben im Manage-<br />

mentprozess beschrieben, eine Überprüfung erfolgen und gegebenenfalls<br />

Änderungen vorgenommen werden. Hat sich die Testphase bewährt, kann<br />

eine offizielle Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit ver-<br />

fasst werden. Dies geschieht dann im Einvernehmen zwischen Führungs-<br />

ebene und Personalrat. Der Zeitpunkt der Einführung sollte ebenfalls gut<br />

durchdacht sein. Wenn die Testphase ein Jahr betragen soll, bietet sich<br />

natürlich der Beginn eines Kalenderjahres an. Jedoch gilt zu bedenken,<br />

dass dann gerade nach der Winterarbeitszeit, also weniger, gearbeitet<br />

wird. Besser ist es, die Umstellung dann vorzunehmen, wenn die Arbeits-<br />

spitzen am meisten ausgeprägt sind, etwa ab März. Dann wird relativ<br />

schnell deutlich, ob der vermehrte Arbeitsanfall in den Sommermonaten<br />

durch die geänderten Arbeitszeiten besser aufgefangen werden kann.<br />

52 vgl. KGSt (1991) a. a. O., S. 29.


Ausblick auf die Tarifreform Seite 49<br />

9 Ausblick auf die Tarifreform<br />

Alle Informationen und Umsetzungsvorschläge zur Einführung flexibler<br />

Arbeitszeitmodelle in dieser Arbeit orientieren sich am bisherigen Stand<br />

der noch geltenden Tarifverträge BAT und BMTG-II. Bereits im Januar<br />

2003 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes auf<br />

eine umfassende Neugestaltung des Tarifrechts geeinigt.<br />

Das bisherige Tarifrecht sollte durch ein modernes, leistungsorientiertes<br />

und transparentes Tarifrecht für alle Beschäftigten ersetzt werden, das<br />

den Anforderungen an eine moderne Verwaltung gerecht wird. Nach zwei<br />

Jahren intensiver Verhandlungen ist ein Tarifwerk entstanden, das den<br />

Beschäftigten attraktive Entwicklungsperspektiven bieten soll.<br />

Demnach soll es nicht mehr die beiden Tarifverträge BAT und BMTG-II für<br />

Angestellte und Arbeiter geben, sondern nur noch den sog. Tarifvertrag für<br />

den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Unterscheidung in Arbeiter und Ange-<br />

stellte entfällt, dafür gibt es die einheitliche Bezeichnung Beschäftigte des<br />

öffentlichen Dienstes. Die Grundzüge und wesentlichen Kernpunkte sind<br />

am 9. Februar 2005 zwischen dem Bund und der Vereinigung der kom-<br />

munalen Arbeitgeberverbände auf Arbeitgeberseite sowie der Gewerk-<br />

schaft ver.di auf Arbeitnehmerseite vereinbart worden. Trotz intensiver<br />

Verhandlungen sind immer noch Themen offen, die weiterer Klärung be-<br />

dürfen. Der TVöD soll mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 in Kraft treten.<br />

Da der TVöD viele umfassende Neuerungen beinhaltet, wird an dieser<br />

Stelle nur auf den Punkt der Arbeitszeit eingegangen, da dies unmittelbar<br />

mit dieser Arbeit zusammenhängt. Bei den Kommunen bleiben auch mit<br />

Inkrafttreten des TVöD vorerst die bisherigen Arbeitszeitregelungen be-<br />

stehen. Ohne die Zustimmung der Gewerkschaft kann eine Arbeitszeitver-<br />

längerung in den Kommunen nicht vereinbart werden, d. h. es gilt weiter-


Ausblick auf die Tarifreform Seite 50<br />

hin die 38,5-Stunden-Woche 53 . Es besteht die Möglichkeit, durch den je-<br />

weiligen kommunalen Arbeitgeberverband zu vereinbaren, dass die wö-<br />

chentliche Arbeitszeit von 38,5 auf bis zu 40 Stunden verlängert werden<br />

kann. Diese Öffnungsklausel zur Verlängerung kann allerdings nur mit Zu-<br />

stimmung der Gewerkschaft ver.di in Anspruch genommen werden. 54<br />

Ver.di lehnt bisher eine Verlängerung der Arbeitszeiten ab, weil sie mit<br />

dem Verlust von Arbeitsplätzen einhergehe. Nach gewerkschaftlicher Auf-<br />

fassung darf eine Verlängerung der Arbeitszeit nur dort umgesetzt wer-<br />

den, wo akuter Fachkräftemangel besteht und dies in Zusammenhang mit<br />

einem Lohnausgleich vereinbart wird. 55<br />

Der neue TVöD soll die Arbeitszeit zwar flexibler machen und so den Ar-<br />

beitnehmern und Arbeitgebern neue Möglichkeiten der Arbeitszeitgestal-<br />

tung bieten, bislang erstreckt sich die Vereinbarung über die 39-Stunden-<br />

Woche aber nur auf die Beschäftigten des Bundes 56 . In den Ländern wur-<br />

de der TVöD nicht abgeschlossen. Dort gilt weiterhin der BAT und der<br />

Manteltarifvertrag für Arbeiter (MTArb).<br />

Wie weit die Flexibilisierung der Arbeitszeit im neuen TVöD schlussendlich<br />

gehen wird, ist auf kommunaler Ebene noch nicht geklärt. Sicherlich eröff-<br />

net der Tarifvertrag den Beschäftigten noch weitere Möglichkeiten ihre<br />

persönliche Arbeitszeit individueller zu gestalten und sie erhalten dadurch<br />

mehr Zeitsouveränität. Durch die flexibleren Arbeitszeiten werden sich<br />

möglicherweise auch Öffnungszeiten in der Verwaltung ändern und so<br />

einen bürgerfreundlicheren Service bieten. Das neue Tarifwerk wird somit<br />

den Anforderungen einer modernen Verwaltung für Bürger gerecht. Aber<br />

auch die Arbeitgeber profitieren von den neuen Regelungen. Abhängig<br />

davon, wie frei die Arbeitgeber über die Arbeitszeit in dem neuen TVöD<br />

entscheiden können, müssen die Beschäftigten unter Umständen mit<br />

53<br />

vgl. Sauerborn, Werner (2005) Tarifabschluss öffentlicher Dienst, in: URL:<br />

http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x01e4da09, vom 16.02.2005.<br />

54<br />

vgl. Lange, Gunter & Kempe, Martin (2005) Verhandelt! Öffentlicher Dienst, in: ver.di<br />

PUBLIK, 03/2005, Berlin, S. 1.<br />

55<br />

vgl. ver.di (2005) Flugblatt zur Tarifreform im öffentlichen Dienst, in: URL:<br />

http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x01e4d3fd, vom 16.02.2005.<br />

56<br />

vgl. Lange, Gunter & Kempe, Martin (2005) a. a. O.


Ausblick auf die Tarifreform Seite 51<br />

Nachteilen rechnen. Bislang handelt es sich dabei aber nur um Vermutun-<br />

gen, da noch keine konkreten Maßnahmen über die Flexibilisierung der<br />

Arbeitszeit in den Ländern bekannt ist. Demnach bleibt zu hoffen, dass mit<br />

der Veränderung weiter eine Verbesserung zugunsten der Arbeitnehmer<br />

einhergeht. Wie schnell sich im öffentlichen Dienst eine Wandlung der<br />

bisherigen Handhabung einstellen wird, bleibt dahingestellt. Folglich gilt es<br />

weiter abzuwarten, was aus den konkreten Verhandlungen von ver.di mit<br />

der Arbeitgeberseite heraus entsteht und ob bspw. mit einer Verlängerung<br />

der Arbeitszeit für die Region gerechnet werden muss.<br />

Aber nicht nur die Länge der Arbeitszeit spielt bei der Flexibilisierung eine<br />

Rolle. Wichtig ist ebenso die Frage, ob die Verhandlungen im Blick auf die<br />

Arbeitszeitkonten oder Betriebszeiten neue Ergebnisse bringen. Mögli-<br />

cherweise würden dann bereits bestehende Dienstvereinbarungen außer<br />

Kraft gesetzt oder der Weg zu mehr Bereitschaft zur Einführung von Ar-<br />

beitszeitkonten, die ja von ver.di für alle Beschäftigten gefordert werden,<br />

könnte geebnet werden.


Wertung und Vorschläge Seite 52<br />

III III Schlussbetrachtu<br />

Schlussbetrachtung<br />

Schlussbetrachtu ng<br />

10 Wertung und Vorschläge<br />

Nach dem aktuellen Stand gilt für die Ausführungen dieser Arbeit immer<br />

noch das alte und vielfach als starr beklagte Tarifrecht des öffentlichen<br />

Dienstes. Trotzdem gibt es, wie meine Ausführungen zeigen, bereits in<br />

diesem Tarifsystem im Bereich der Arbeitszeitregelungen zahlreiche Va-<br />

riationsmöglichkeiten, um den täglichen Arbeitsablauf flexibler zu gestal-<br />

ten.<br />

In den letzten Jahren wurde der öffentliche Dienst immer offener gegen-<br />

über einer Flexibilisierung der Arbeitszeit: Die Erkenntnis, im Wettbewerb<br />

mit der Privatwirtschaft möglicherweise zu unterliegen, hat viele Verwal-<br />

tungen zum Umdenken veranlasst. Trotzdem findet eine umfassende Fle-<br />

xibilisierung nur in wenigen Kommunen statt. Die Zurückhaltung vieler<br />

Dienststellen, die mir auch bei meinen Nachforschungen im Rahmen die-<br />

ser Arbeit begegnete, führt aktuell dazu, dass die schon jetzt im Tarifrecht<br />

vorhandenen Spielräume zur Flexibilisierung oft nicht genutzt werden. Die<br />

fehlende Bereitschaft zur Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle kann<br />

nicht nur auf Bedenken und Ängste von Mitarbeitern zurück geführt wer-<br />

den. Würden Führungskräfte selbst mit gutem Beispiel voran gehen und<br />

bereit sein ihr eigenes, möglicherweise unflexibles Handeln zu verändern,<br />

wären sie auch im Stande den Unsicherheiten ihrer Mitarbeiter besser zu<br />

begegnen.<br />

Vor diesem Hintergrund ist das Interesse des FBA an neuen und flexiblen<br />

Arbeitszeitmodellen um so mehr zu würdigen. Durch die Bereitschaft des<br />

Friedhofs- und Bestattungsamtes, insbesondere des Grünbereichs, sich<br />

mit dem Thema auseinander zu setzen, ist ein wichtiger Schritt getan, die<br />

Vorteile der Flexibilisierung zu nutzen. Aus diesem Grund wünsche ich<br />

allen Beteiligten ein mutiges Herangehen an die Thematik und viel Erfolg<br />

bei einer Umsetzung.


Wertung und Vorschläge Seite 53<br />

Gerade im Blick auf die Entwicklungsthemen des FBA, die Kundenorien-<br />

tierung und die Wirtschaftlichkeit, wurde deutlich, dass die Flexibilisierung<br />

der Arbeitszeit einen wesentlichen Beitrag zur Zielerreichung leisten kann,<br />

ohne die Mitarbeiter dadurch zu benachteiligen.<br />

Die Umstellung von starren zu flexiblen Arbeitszeiten bietet dem Grünbe-<br />

reich des FBA eine Vielzahl von Vorteilen. Viele dieser Vorteile wären si-<br />

cherlich auch auf andere Dienststellen übertragbar. Die Einführung flexib-<br />

ler Arbeitszeiten ist nicht abhängig von der Größe und Struktur eines Be-<br />

triebs, denn Wirtschaftlichkeit und Effizienz wird sowohl von kleinen als<br />

auch von großen Arbeitgebern erwartet. Gerade für kommunale Arbeitge-<br />

ber ist es wichtig, sich an diesen Zielen auszurichten, um langfristig erfolg-<br />

reich zu bleiben. Die Verwaltung sollte die Möglichkeiten, die sich mit fle-<br />

xiblen Arbeitszeitsystemen bieten, nicht außer Acht lassen, da sie zur Lö-<br />

sung aktueller Probleme beitragen können.<br />

Wichtig ist allerdings, dass Führungskräfte ein solches Projekt wie die Ar-<br />

beitszeitflexibilisierung sensibel und qualifiziert angehen. Sie benötigen<br />

dazu auch die Bereitschaft am eigenen Führungsverhalten zu arbeiten.<br />

Den Schwierigkeiten bei der Beschaffung qualifizierten Personals, der<br />

wachsenden Forderung nach Bürgernähe und der effizienten Aufgabener-<br />

ledigung können mit Hilfe der Instrumente der Arbeitszeitflexibilisierung<br />

entgegengewirkt werden, um so den gesteigerten Problemdruck zu verrin-<br />

gern. Denn im Grunde sollte nicht die Frage „was spricht dagegen?“ im<br />

Vordergrund stehen, sondern die Überlegung, was veranlasst werden<br />

muss, um ein neues Modell zu initiieren. Ist das geschehen, kann sich Ar-<br />

beitszeitflexibilisierung zu einem Instrument fortschrittlicher Personalwirt-<br />

schaft im Friedhofs- und Bestattungsamt/ Grünbereich entwickeln. 57<br />

Es war im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich, alle Instrumente der Ar-<br />

beitszeitflexibilisierung abschließend zu nennen und zu beschreiben. Es<br />

57 vgl. KGSt (1991) a. a. O., S. 3.


Wertung und Vorschläge Seite 54<br />

wurden diejenigen ausgewählt, die für den Grünbereich des FBA geeignet<br />

erscheinen. Welche der oben genannten Instrumente schlussendlich ge-<br />

nutzt und wie sie umgesetzt werden, bleibt dem FBA bzw. der Projekt-<br />

gruppe zur Einführung flexibler Arbeitszeiten selbst überlassen, da sich<br />

die einzelnen Schritte aus der direkten Zusammenarbeit mit den Betroffe-<br />

nen ergeben müssen und nicht vorherbestimmt werden können. Dadurch<br />

dass das FBA sein Interesse an der Thematik bekundet hat und so für<br />

mich überhaupt die Möglichkeit zur Erstellung dieser Arbeit entstand, ist<br />

es meines Erachtens auch an der Zeit die Einführung flexibler Arbeits-<br />

zeitmodelle umzusetzen. Eine moderne Verwaltung kann sich einer sol-<br />

chen Maßnahme in dem andauernden Reformprozess nicht entziehen und<br />

daher sollte auch das FBA ernsthaft über eine Veränderung seiner Situati-<br />

on nachdenken. Der genaue Zeitpunkt einer solchen Veränderung muss<br />

jedoch mit viel Feingefühl angepeilt werden und gut überlegt sein, wie o-<br />

ben bereits beschrieben. 58 Vorteilhaft ist, dass mit den Vorarbeitern des<br />

Grünbereichs schon Gespräche geführt wurden, die auf gewollte Ände-<br />

rungen hindeuten. Der Boden wurde dadurch sicherlich teilweise schon<br />

geebnet. Auch wenn bislang keine Rückmeldungen dies bezüglich von<br />

den Beschäftigten kamen, die Bereitschaft für Veränderungen ist bei der<br />

Führungsebene gegeben. Nun kommt es darauf an die richtige Umset-<br />

zung, in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten, zu wählen, um die Unter-<br />

stützung aller Beteiligten zu erlangen.<br />

58 vgl. Kapitel 7.


Zusammenfassung Seite 55<br />

11 Zusammenfassung<br />

Beim Recherchieren der Materialien zu dieser Arbeit war ich erstaunt dar-<br />

über, wie viele Möglichkeiten es im Bereich der flexiblen Arbeitszeitgestal-<br />

tung gibt. In der Privatwirtschaft eröffnen sich unendlich viele unterschied-<br />

liche Modelle, die natürlich nicht ohne weiteres auf den öffentlichen Dienst<br />

übertragbar sind. Oft sind auch Ansätze darunter, die nur einseitig orien-<br />

tiert sind, also keine Bereicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

schaffen, sondern nur Vorteile für den Arbeitgeber mit sich bringen. Genau<br />

das sollte aber diese Arbeit verdeutlichen: Es gibt Wege und Möglichkei-<br />

ten, um sowohl die Bedürfnisse der Mitarbeiter zu berücksichtigen, gleich-<br />

zeitig eine Verbesserung für die Kunden zu erzielen und dabei noch wirt-<br />

schaftlich zu arbeiten.<br />

Durch dieses Beispiel sollen Anreize geschaffen werden, um von flexiblen<br />

Arbeitszeitmodellen Gebrauch zu machen. Auch wenn die Privatwirtschaft<br />

Vorreiter bei flexiblen Arbeitzeiten ist und die Verwaltung hier noch viel<br />

lernen kann, gibt es für den öffentlichen Dienst durch die aufklärende Ar-<br />

beit der KGSt und von ver.di bereits so viele Möglichkeiten und Modelle<br />

die Arbeitszeit individueller zu gestalten, dass der öffentliche Dienst in sei-<br />

ner Attraktivität nichts einbüßen müsste. Für viele Arbeitnehmer haben<br />

flexible Arbeitszeiten mittlerweile eine hohe Priorität bei der Auswahl ihres<br />

Arbeitsplatzes. Um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu erhalten,<br />

muss die öffentliche Verwaltung weiter nach vorne schauen und sich als<br />

attraktiver Arbeitgeber präsentieren. Auch die Finanzlage der Kommunen<br />

ist ein Aspekt, der immer wieder zur Diskussion steht und bei dem nach<br />

Lösungen gesucht wird. Durch wirtschaftlicheres Arbeiten kann viel Geld<br />

eingespart und so das vorhandene Potential genutzt werden, um die Kas-<br />

sen der Verwaltung langsam wieder aufzufüllen.<br />

Aus meiner eigenen Sicht als Arbeitnehmer sehe ich eine Arbeitszeitflexi-<br />

bilisierung als sehr positiv an. Denn oft kollidieren private Termine mit fest<br />

stehenden Arbeitszeiten und es fällt schwer, beides miteinander zu ver-


Zusammenfassung Seite 56<br />

einbaren. Sicher haben viele Beschäftigte auch Ängste und Bedenken ge-<br />

genüber solchen Neuerungen. Meines Erachtens sind dies vor allem die<br />

älteren Beschäftigten und diejenigen, die schon lange nach dem gewohn-<br />

ten Modell arbeiten, während jüngere Menschen und diejenigen, die noch<br />

nicht so lange im Betrieb sind, meist leichter mit Veränderungen umgehen<br />

können. Vor allem aber eins ist mir bei der Erarbeitung des Themas wich-<br />

tig geworden: Neue Wege und Lösungen müssen gemeinsam von allen<br />

Hierarchieebenen erarbeitet werden, nur so ist gewährleistet, dass Verän-<br />

derungen dauerhaft getragen und nachhaltig umgesetzt werden. Dabei<br />

spielt ein gutes Betriebsklima eine wichtige Rolle. Denn ohne die Zustim-<br />

mung des Personalrats ist eine Umsetzung zum Scheitern verurteilt. Für<br />

alle Beteiligten sollte klar heraus gestellt werden, wovon sie profitieren und<br />

wo ihr persönlicher Gewinn liegt. Dann steht einer Flexibilisierung der Ar-<br />

beitszeit nichts mehr im Wege und eine neue Ära, auch im Hinblick auf<br />

den neuen TVöD, kann beginnen.<br />

Um es abschließend mit den Worten des ehemaligen Bundesaußenminis-<br />

ters Genscher zu sagen: „Eine Zeit, die dynamisch fortschreitet, verlangt<br />

Beweglichkeit und kreatives Herangehen, auch an die Formen der Zu-<br />

sammenarbeit“ 59 .<br />

59 vgl. Genscher, Hans-Dietrich (1997) in: Harenberg, Lexikon der Sprichwörter und Zitate,<br />

Dortmund, Verlags- und Medien GmbH & Co.KG., S. 1420.


Literaturverzeichnis Seite 57<br />

Literaturverzeichnis<br />

Literaturverzeichnis<br />

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in: ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (Hrsg.)<br />

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Landesbezirkes Baden-Württemberg, Fachbereich Gemeinden,<br />

Stuttgart, Druckerei Hassmüller<br />

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Grenzen und Möglichkeiten, in: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft<br />

e.V. (Hrsg.) Neue Zeitpraxis in Bau- und Werkhöfen -<br />

ein Projekt des ver.di Landesbezirkes Baden-Württemberg, Fachbereich<br />

Gemeinden, Stuttgart, Druckerei Hassmüller<br />

Bellgardt, Peter (2003) Produktivitätsorientierte Arbeitszeitgestaltung –<br />

Die Erosion der Zeitdimension bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern,<br />

Bad Soden, Edition Omega<br />

Deuser, Dirk et al. (2001) Flexible Arbeitszeiten, in: Oehler, Eberhard et al<br />

(Hrsg.) Verwaltungs- und Versorgungsbetriebe an der Jahrtausendwende:<br />

Herausforderungen, Chancen und Wandlungen, Herbolzheim,<br />

Centaurus-Verlags-GmbH & Co.KG, (Mannheimer Schriften<br />

zur Verwaltungs- und Versorgungswirtschaft; Band 5)<br />

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in: Marr, Rainer et al. (Hrsg.): Arbeitszeitmanagement:<br />

Grundlagen und Perspektiven der Gestaltung flexibler Arbeitszeitsysteme,<br />

Mensch und Arbeit im technischorganisatorischen<br />

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Dürk, Barbara (o. J.) Erfolgreiche Instrumente und Wege für eine innovative<br />

und nachhaltige flexible Arbeitszeitgestaltung, in: ver.di – Vereinte<br />

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Bau- und Werkhöfen - ein Projekt des ver.di Landesbezirkes Baden-Württemberg,<br />

Fachbereich Gemeinden, Stuttgart, Druckerei<br />

Hassmüller<br />

Genscher, Hans-Dietrich, (1997) in: Harenberg, Lexikon der Sprichwörter<br />

und Zitate, Dortmund, Verlags- und Medien GmbH & Co.KG<br />

Hopp, Helmut & Göbel, Astrid (2004) Management in der öffentlichen<br />

Verwaltung, Organisations- und Personalarbeit in modernen Kommunalverwaltungen,<br />

2. Aufl., Stuttgart, Schäffer-Poeschel Verlag<br />

Jerg, Bernhard (o. J.) Betriebshof der Stadt Ravensburg: Bedarfsgerechte<br />

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Literaturverzeichnis Seite 58<br />

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- ein Projekt des ver.di Landesbezirkes Baden-Württemberg,<br />

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Köln<br />

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Lange, Gunter & Kempe, Martin (2005) Verhandelt! Öffentlicher Dienst,<br />

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Marr, Rainer (1987) Die Implementierung eines flexiblen Arbeitszeitsystems<br />

als Prozeß organisatorischer Entwicklung, in: Marr, Rainer et<br />

al. (Hrsg.) Arbeitszeitmanagement: Grundlagen und Perspektiven<br />

der Gestaltung flexibler Arbeitszeitsysteme, Mensch und Arbeit im<br />

technisch-organisatorischen Wandel, Band 4, Berlin, Erich Schmidt<br />

Verlag<br />

Roschütz, Gerhart et al. (2000) Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg:<br />

mit den wichtigsten Nebenbestimmungen; erläuterte<br />

Textausgabe, 10. Aufl., Stuttgart, Kohlhammer<br />

Sauerborn, Werner (2005) Tarifabschluss öffentlicher Dienst, in:<br />

http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x01e4da09, vom 16.02.2005<br />

Schorsch-Brandt, Dagmar (o. J.) Ein zukunftsweisendes Arbeitszeitprojekt,<br />

in: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (Hrsg.)<br />

Neue Zeitpraxis in Bau- und Werkhöfen - ein Projekt des ver.di<br />

Landesbezirkes Baden-Württemberg, Fachbereich Gemeinden,<br />

Stuttgart, Druckerei Hassmüller<br />

Spiegelhalter, Hans Joachim (Rd.) (1991) Handlexikon Arbeitsrecht,<br />

München, C. H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung<br />

ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (Hrsg.) (o. J.) Neue<br />

Zeitpraxis in Bau- und Werkhöfen - ein Projekt des ver.di Landesbezirkes<br />

Baden-Württemberg, Fachbereich Gemeinden, Stuttgart,<br />

Druckerei Hassmüller<br />

ver.di (2005) Flugblatt zur Tarifreform im öffentlichen Dienst, in:<br />

http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x01e4d3fd, vom 16.02.2005


Anhänge I – IX Seite 59<br />

Anhänge Anhänge I I - IX<br />

IX


Erklärung Seite 60<br />

Erklärung<br />

Erklärung<br />

„Ich versichere, dass ich diese Diplomarbeit selbständig und nur unter<br />

Verwendung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt und die<br />

den benutzten Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als<br />

solche kenntlich gemacht habe. Die Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher<br />

Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegen.“<br />

Karlsbad, 5.April 2005<br />

Silvia Schöpfle


Anhang I


Interview mit Herrn B. Seite 1<br />

Interview mit Herrn B. vom Grünbereich des Friedhofs- und<br />

Bestattungsamtes der Stadt Karlsruhe, 28.12.2004<br />

1. Wie viele Mitarbeiter sind im Grünbereich des FBA beschäftigt?<br />

Ca. 30 Mitarbeiter. Die arbeiten auf dem Hauptfriedhof und auf den<br />

Außenfriedhöfen der Stadt Karlsruhe.<br />

2. Wie sieht der Arbeitsablauf innerhalb eines Tages aus?<br />

Alle Mitarbeiter beginnen um 7.30 Uhr. Sie treffen sich in ihren<br />

Arbeitsgruppen von 5 bis 10 Personen am Betriebsgebäude. Der<br />

jeweilige Vorarbeiter der Gruppe holt sich kurz vorher die<br />

benötigten Informationen und Arbeitsaufträge im Betriebsbüro für<br />

den Tag ab. Gemeinsam um 7.30 Uhr oder kurz danach, geht die<br />

gesamte Gruppe zu ihrem jeweiligen Arbeitsplatz auf dem<br />

Friedhofsgelände oder zu einem der Außenfriedhöfe innerhalb<br />

Karlsruhe.<br />

Von 9.00 bis 9.20 Uhr machen die Mitarbeiter eine bezahlte<br />

Vesperpause in der Kantine im Betriebsgebäude. Problem dabei ist,<br />

dass die verstreuten Arbeiter z. T. schon um 8.30 Uhr los gehen<br />

oder fahren, damit sie um 9.00 Uhr pünktlich in der Kantine sind.<br />

Die Pause beenden sie aber erst um 9.20 Uhr und sind dann z. T.<br />

erst wieder um 9.40 Uhr an ihrem Arbeitsplatz.<br />

Die Mittagspause ist von 12.30 bis 13.00 Uhr, ebenfalls in der<br />

Kantine. Hier ergibt sich das gleiche Problem wie bei der<br />

Vesperpause.<br />

Feierabend ist um 15.45 Uhr im Betriebsgebäude, inklusiver der<br />

Zeit zum umziehen und duschen,.... D. h. die Arbeiter finden sich oft<br />

schon um 15.30 Uhr im Betriebsgebäude ein um auf den<br />

Feierabend „zu warten“.<br />

3. Welche Vorteile sehen sie in dem praktizierten Arbeitszeitmodell?<br />

Als Vorgesetzter bekommt man morgens schnell einen Überblick<br />

darüber ob alle zur Arbeit erschienen sind, denn alle finden sich<br />

gemeinsam ein und gehen zusammen los.<br />

4. Welche Nachteile sehen Sie in dem praktizierten Arbeitszeitmodell?<br />

Es ist sehr starr, überhaupt nicht flexibel. Dies wird besonders<br />

während den Arbeitsspitzen deutlich. Die sind hauptsächlich an den<br />

großen Feiertagen wie Ostern, Pfingsten, Allerheiligen....<br />

Grundsätzlich ist im Frühjahr nach dem Frost bis Herbst mehr zu<br />

tun als im Winter wenn der Boden gefroren ist und kein Laub mehr<br />

auf den Bäumen ist. Im Winter kann höchstens noch der<br />

Winterdienst bei Schnee und Eis dazu kommen.<br />

Bei Arbeitsspitzen muss die Arbeit trotzdem pünktlich beendet<br />

werden, obwohl vielleicht noch dringende Arbeiten anstehen.


Interview mit Herrn B. Seite 2<br />

Umgekehrt sitzen die Arbeiter in Arbeitstälern manchmal die Zeit ab<br />

und warten auf den Feierabend weil es nichts mehr zu tun gibt oder<br />

es sich nicht lohnen würde noch eine neue Arbeit anzufangen.<br />

5. Wie erfolgt die Zeiterfassung?<br />

Es werden Wochenberichte von den Arbeitern geführt, in die die<br />

Arbeitszeiten manuell eingetragen werden. Die Berichte werden<br />

dem Vorgesetzten wöchentlich vorgelegt.<br />

6. Können Sie sich für den Grünbereich ein flexibles Arbeitszeitmodell<br />

vorstellen?<br />

Ja, das wurde auch schon des öfteren angedacht, aber nie<br />

umgesetzt. Auch die Vorarbeiter wurden schon darüber informiert<br />

und gebeten sich Gedanken über Möglichkeiten zu machen.<br />

Allerdings kommt da kaum Rückmeldung.<br />

7. Welche Anforderungen stellen Sie an ein flexibles Arbeitszeitmodell?<br />

In erster Linie muss es natürlich flexibel und handlungsorientiert<br />

sein. Dann wenn es viel Arbeit gibt muss diese auch bewältigt<br />

werden können und wenn es mal weniger zu tun gibt, dass die<br />

Arbeiter dann auch mal früher nach Hause gehen können.<br />

Die Arbeitnehmer hier wünschen sich meist eine geregelte<br />

Arbeitszeit mit der Garantie zu einer bestimmten Uhrzeit nach<br />

Hause zu können.<br />

8. Wie könnte Ihrer Meinung nach ein flexibles Arbeitszeitmodell<br />

aussehen?<br />

Wie schon gesagt, so wie bei den Anforderungen (Frage 7).<br />

Grundsätzlich fände ich ein Stundenkonto gut, egal in welcher Art,<br />

auf dem Plusstunden während den Arbeitsspitzen gesammelt und<br />

dann z. B. im Winter wenn weniger Arbeit vorhanden ist verbraucht<br />

werden können. Man müsste sich allerdings gut überlegen wann die<br />

Mehrarbeit geleistet werden soll, wann es sinnvoll ist, in welchen<br />

Monaten. Der Bereich der Mehrarbeit darf dabei nicht zu starr<br />

gesteckt sein, da Schwankungen nicht vorhersehbar sind. Am<br />

besten wäre z. B. eine grobe Monatseinteilung.<br />

Das Modell sollte auch für den ganzen Grünbereich gelten und nicht<br />

nur für einzelne Personen, damit es kein Durcheinander gibt. Denn<br />

die einzelnen Arbeitsgruppen müssen ja zusammen anfangen und<br />

aufhören.<br />

9. Was halten Sie von einer Schön-/ Schlechtwetterregelung?<br />

Falls so etwas eingeführt werden sollte, müsste den Arbeitern auf<br />

jeden Fall ein Anreiz dafür deutlich gemacht werden. Denn den<br />

Leuten deutlich zu machen, dass sie bei Regen nach Hause gehen<br />

sollen ist sicher nicht einfach.


Interview mit Herrn B. Seite 3<br />

10. Wurde schon mal angedacht Freitags früher mit der Arbeit<br />

aufzuhören?<br />

Eigentlich nein, denn der Freitag ist ein wichtiger Tag bei uns.<br />

Erstens muss vor dem Wochenende der Friedhof in Ordnung<br />

gebracht werden und zweitens ist dies der Haupttag für<br />

Beerdigungen. Wenn dann besonders viele Beerdigungen<br />

anstehen, z. B. wenn der Donnerstag ein Feiertag ist und da keine<br />

Beerdigungen stattfinden konnten, dann kann es sein dass die<br />

Beschäftigten des Grünbereichs schon mal im Bestattungsbereich<br />

aushelfen müssen. Der Freitag ist zwar ein beliebter Tag an<br />

Brückentagen, aber eigentlich brauchen wir da jeden.<br />

11. Was wird Ihrer Meinung nach beim FBA am ehesten angestrebt:<br />

Mitarbeiterorientierung, Kundenorientierung oder Wirtschaftlichkeit?<br />

Kundenorientierung und Wirtschaftlichkeit<br />

12. Wer sind die Kunden (extern und intern) des Friedhofs?<br />

Intern: z. B. das Hauptamt bestellt Kränze oder Gestecke zum<br />

Volkstrauertag oder sonstige Kranzniederlegungen, auch<br />

Privataufträge von Mitarbeitern des FBA.<br />

Extern: Grundsätzlich sind alle Friedhofsbesucher Kunden, nicht<br />

nur die Angehörigen die Gräber besuchen.<br />

13. Wie sind die Öffnungszeiten der Kantine?<br />

Montag bis Freitag von 7.00 bis 14.00 Uhr.<br />

14. Haben Sie sonst noch Anmerkungen?<br />

Grundsätzlich ist mir wichtig, dass den Arbeitern die Vor- und<br />

Nachteile von flexiblen Arbeitszeitmodellen deutlich gemacht<br />

werden. Sie dürfen sich in keinem Fall übergangen fühlen.<br />

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft und die Auskünfte!


Anhang II


Interkommunaler Vergleich: Flexible Arbeitszeitmodelle im öffentlichen Dienst Seite 1<br />

Interkommunaler Vergleich:<br />

Flexible Arbeitszeitmodelle im öffentlichen Dienst<br />

Gemeinde:<br />

Name:<br />

Telefon/ Fax:<br />

Email:<br />

Arbeitszeitmodelle für unterschiedliche Arbeitsmengen.<br />

Es gibt im Laufe eines Jahres verschiedene Arbeitsspitzen mit mal mehr<br />

und weniger Arbeit, wie z.B. bei der Sommer- und Winterarbeitszeit oder<br />

während der Freibadsaison.<br />

1. Gibt es für diese Zeiten der unterschiedlichen Arbeitsmengen in<br />

Ihrer Kommune Arbeitszeitmodelle? Wenn ja, wie sehen diese aus?<br />

(im gewerblich-manuellen Bereich)<br />

2. Welchen Berufsgruppen/ welchem Amt sind diese jeweils<br />

zugeordnet?<br />

3. Was war der Anlass zur Einführung flexibler Arbeitszeiten?<br />

4. Welche Zielsetzungen verfolgten Sie mit der Einführung flexibler<br />

Arbeitszeiten?<br />

� Wünsche der MitarbeiterInnen berücksichtigen<br />

� Wünsche der Kunden berücksichtigen/<br />

Nachfrageorientierung<br />

� Optimierung der Auslastung von Arbeitsgeräten und<br />

Maschinen<br />

� andere Gründe, und zwar:


Interkommunaler Vergleich: Flexible Arbeitszeitmodelle im öffentlichen Dienst Seite 2<br />

5. Wann wurde mit der Erarbeitung begonnen?<br />

6. Wurde eine Projektgruppe gebildet?<br />

� nein � ja<br />

7. Falls eine Projektgruppe bestand, wer waren die Teilnehmer dieser<br />

Gruppe?<br />

� Gesamtpersonalvertretung<br />

� Frauenbeauftragte<br />

� MitarbeiterInnen<br />

� Andere, und zwar:<br />

8. Wurden Dienstvereinbarungen/ Arbeitszeitregelungen getroffen?<br />

� nein � ja<br />

(Falls ja, würden Sie diese dem<br />

Fragebogen bitte beifügen?)<br />

9. Wurde eine Pilotierungsphase durchgeführt? Wenn ja, wie lange<br />

dauerte diese?<br />

� nein � ja (Dauer)<br />

10. Welches waren/ sind die größten Erfolge/ Vorteile?<br />

11. Welches waren die größten Probleme/ Nachteile?<br />

12. Wie sind Sie mit den Problemen umgegangen?<br />

13. Welche organisatorischen Veränderungen ergaben sich?


Anhang III


Interkommunaler Vergleich: Stadt Bonn Seite 1<br />

Interkommunaler Vergleich:<br />

Flexible Arbeitszeitmodelle im öffentlichen Dienst<br />

Gemeinde: Stadt Bonn<br />

Name: Gabriele Friebel-Müskens<br />

Telefon: 0228/ 77 34 89 o. 0228/ 9 86 35, Fax 0228/77 34 16<br />

Email: gaby.friebel-mueskens@bonn.de<br />

Arbeitszeitmodelle für unterschiedliche Arbeitsmengen.<br />

Es gibt im Laufe eines Jahres verschiedene Arbeitsspitzen mit mal mehr<br />

und weniger Arbeit, wie z. B. bei der Sommer- und Winterarbeitszeit oder<br />

während der Freibadsaison.<br />

1. Gibt es für diese Zeiten der unterschiedlichen Arbeitsmengen in<br />

Ihrer Kommune Arbeitszeitmodelle? Wenn ja, wie sehen diese aus?<br />

(im gewerblich-manuellen Bereich)<br />

Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit in den<br />

Gartenmeisterbezirken des Servicebetriebs Stadtgrün (s. Anlage)<br />

2. Welchen Berufsgruppen/ welchem Amt sind diese jeweils<br />

zugeordnet?<br />

Gartenmeister/innen, Gärtner/innen, Hilfsgärtner/innen (Angestellte<br />

und Arbeiter/innen<br />

3. Was war der Anlass zur Einführung flexibler Arbeitszeiten?<br />

Unterschiedlicher Arbeitsanfall innerhalb des Kalenderjahres und<br />

innerhalb der Aufgabengebiete (Grünpflege und Bestattungswesen)<br />

4. Welche Zielsetzungen verfolgten Sie mit der Einführung flexibler<br />

Arbeitszeiten?<br />

X Wünsche der MitarbeiterInnen berücksichtigen<br />

X Wünsche der Kunden berücksichtigen/<br />

Nachfrageorientierung<br />

� Optimierung der Auslastung von Arbeitsgeräten und<br />

Maschinen<br />

� andere Gründe, und zwar:


Interkommunaler Vergleich: Stadt Bonn Seite 2<br />

5. Wann wurde mit der Erarbeitung begonnen?<br />

1998/ 1999<br />

6. Wurde eine Projektgruppe gebildet?<br />

X nein � ja<br />

Aber Beteiligung der Personalvertretung sowie der<br />

Mitarbeiter/innen bei der Erstellung der Dienstvereinbarung<br />

7. Falls eine Projektgruppe bestand, wer waren die Teilnehmer dieser<br />

Gruppe?<br />

� Gesamtpersonalvertretung<br />

� Frauenbeauftragte<br />

� MitarbeiterInnen<br />

� Andere, und zwar:<br />

8. Wurden Dienstvereinbarungen/ Arbeitszeitregelungen getroffen?<br />

� nein X ja<br />

Anlage 1 DV SB Stadtgrün<br />

9. Wurde eine Pilotierungsphase durchgeführt? Wenn ja, wie lange<br />

dauerte diese?<br />

� nein � ja (Dauer)<br />

Der Dienstvereinbarung ging die Erprobung einer „vereinfachten“<br />

Flexibilisierung (Festlegung Sommerarbeitszeit/ Winterarbeitszeit)<br />

für ca.14 Monate voraus.<br />

10. Welches waren/ sind die größten Erfolge/ Vorteile?<br />

- Es entstehen kaum noch Überstunden. Durch die eingesparten<br />

Zeitzuschläge für abzufeiernde Überstunden konnten die<br />

Personalkosten gesenkt werden.<br />

- Arbeitsspitzen können schneller aufgefangen werden, da eine<br />

vorherige Genehmigung der Überstunden durch den Personalrat<br />

entfällt.<br />

- Durch die Einführung einer Sommer- und einer Winterarbeitszeit<br />

kann den unterschiedlichen Lichtverhältnissen während des<br />

Jahres Rechnung getragen werden, schwere Arbeiten können in<br />

den heißen Sommermonaten in die frühen Morgenstunden<br />

verlegt werden.


Interkommunaler Vergleich: Stadt Bonn Seite 3<br />

11. Welches waren die größten Probleme/ Nachteile?<br />

Nachteile gibt es keine.<br />

12. Wie sind Sie mit den Problemen umgegangen?<br />

- entfällt -<br />

13. Welche organisatorischen Veränderungen ergaben sich?<br />

keine


Anhang IV


Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 1<br />

Interkommunaler Vergleich:<br />

Flexible Arbeitszeitmodelle im öffentlichen Dienst<br />

Gemeinde: Landeshauptstadt Kiel<br />

Name: Dirk Koch<br />

Telefon/ Fax: 0431 901-2440/-62422<br />

Email: dirk.koch@lhstadt.kiel.de<br />

Arbeitszeitmodelle für unterschiedliche Arbeitsmengen.<br />

Es gibt im Laufe eines Jahres verschiedene Arbeitsspitzen mit mal mehr<br />

und weniger Arbeit, wie z. B. während der Sommer- und Winterphase oder<br />

der Freibadsaison.<br />

1. Gibt es für diese Zeiten der unterschiedlichen Arbeitsmengen in<br />

Ihrer Kommune Arbeitszeitmodelle? Wenn ja, wie sehen diese aus?<br />

Im Bereich Straßenbau-/Straßenunterhaltung gibt es mittlerweile<br />

eine Angleichung an die allgemein geltende flexible Arbeitszeit<br />

(eingeschränkte Kernzeit, Arbeitsbeginn, -unterbrechungen und –<br />

ende nach Absprache in der Gruppe, Zulässigkeit von Zeitschuld/guthaben.<br />

2. Welchen Berufsgruppen sind diese jeweils zugeordnet?<br />

Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter im Bereich Straßenbau und<br />

Straßenunterhaltung<br />

3. Was war der Anlass zur Einführung flexibler Arbeitszeiten?<br />

Wunsch nach dem Arbeitsanfall angepasstem Personaleinsatz<br />

4. Welche Zielsetzungen verfolgten Sie mit der Einführung flexibler<br />

Arbeitszeiten?<br />

� Wünsche der MitarbeiterInnen berücksichtigen<br />

� Wünsche der Kunden berücksichtigen/<br />

Nachfrageorientierung<br />

� Optimierung der Auslastung von Arbeitsgeräten und<br />

Maschinen


Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 2<br />

5. Wann wurde mit der Erarbeitung begonnen?<br />

Frühjahr 2003<br />

6. Wurde eine Projektgruppe gebildet?<br />

nein<br />

7. Falls eine Projektgruppe bestand, wer waren die Teilnehmer dieser<br />

Gruppe?<br />

entfällt<br />

8. Wurden Dienstvereinbarungen/ Arbeitszeitregelungen getroffen?<br />

� ja, s. Anlage<br />

9. Wurde eine Pilotierungsphase durchgeführt? Wenn ja, wie lange<br />

dauerte diese?<br />

� ja, 1 Jahr<br />

10. Welches waren/ sind die größten Erfolge/ Vorteile?<br />

Angepasster Personaleinsatz, Zufriedenheit in der Belegschaft.<br />

11. Welches waren die größten Probleme/ Nachteile?<br />

Anfangsschwierigkeiten, da es vorher feste und vorgegebene<br />

Arbeitzeiten gab.<br />

12. Wie sind Sie mit den Problemen umgegangen?<br />

Erläuterungen und steuerndes Eingreifen der Vorgesetzten<br />

13. Welche organisatorischen Veränderungen ergaben sich?<br />

Keine


Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 3<br />

Dienstvereinbarung<br />

über flexible Arbeitszeiten bei der Landeshauptstadt Kiel<br />

Vom 12. Juni 2003<br />

Zwischen der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Kiel – vertreten<br />

durch den Oberbürgermeister – und dem Personalrat Innere Verwaltung<br />

der Landeshauptstadt Kiel – vertreten durch dessen Vorsitzenden – wird<br />

gemäß § 57 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Personalräte des<br />

Landes Schleswig-Holstein (Mitbestimmungsgesetz – MBG) vom 11.<br />

Dezember 1990 folgende Dienstvereinbarung geschlossen:<br />

1. Geltungsbereich<br />

Diese Dienstvereinbarung gilt grundsätzlich für alle Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter der Landeshauptstadt Kiel im Geschäftsbereich des<br />

Personalrates Innere Verwaltung.<br />

Die Regelungen dieser Dienstvereinbarung gelten nicht oder nur<br />

eingeschränkt für diejenigen Personen, die in der Anlage 1 zu dieser<br />

Dienstvereinbarung (ggf. mit den entsprechenden Einschränkungen)<br />

aufgeführt sind.<br />

Bei Teilzeitbeschäftigten ist die individuelle tägliche Arbeitszeit mit der<br />

Amtsleitung abzustimmen, falls die Arbeitszeit nicht vertraglich festgelegt<br />

ist.<br />

2. Allgemeines<br />

Durch diese Dienstvereinbarung wird den Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern eingeräumt, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit<br />

innerhalb der festgesetzten Grenzen selbst zu bestimmen und damit die<br />

gesetzlich, tariflich oder arbeitsvertraglich bestimmte regelmäßige<br />

Arbeitszeit im Rahmen persönlicher Wünsche und Bedürfnisse zu leisten<br />

("gleitende Arbeitszeit").<br />

Die gleitende Arbeitszeit darf sich nicht nachteilig auf die Bürgerinnen und<br />

Bürger und die Erfüllung der Aufgaben auswirken. Das bedeutet:<br />

Sprechzeiten, Kernzeiten und dringende dienstliche Belange gehen den<br />

Gleitzeiten vor.


Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 4<br />

3. Begriffe<br />

a) Regelarbeitszeit: Der Umfang der wöchentlichen Regelarbeitszeit<br />

ergibt sich aus den jeweiligen arbeits- oder tarifvertraglichen bzw.<br />

gesetzlichen Regelungen. Auf jeden der Wochentage von Montag<br />

bis Freitag entfällt ein Fünftel dieser Arbeitszeit, Abweichungen<br />

sind im Einzelfall mit der oder dem Vorgesetzten zu vereinbaren.<br />

Die Regelarbeitszeit beginnt jeweils um 7.30 Uhr und wird in dem<br />

tarifvertraglich oder gesetzlich vorgeschriebenen Umfang durch<br />

eine Mittagspause unterbrochen.<br />

b) Geleistete Arbeitszeit: Die von der Mitarbeiterin bzw. dem<br />

Mitarbeiter tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Beginn, Ende und<br />

Umfang der geleisteten Arbeitszeit richten sich nach den<br />

Bestimmungen dieser Dienstvereinbarung.<br />

c) Gleitzeitrahmen: Der Zeitraum zwischen dem frühesten zulässigen<br />

Arbeitsbeginn und dem spätesten zulässigen Arbeitsende.<br />

d) Gleitzeitkonto, Gleitzeitguthaben, Gleitzeitschuld: Das<br />

Gleitzeitkonto ist der Saldo, der aus dem Vergleich der geleisteten<br />

Arbeitszeit mit der Regelarbeitszeit entsteht. Der Saldo ist positiv,<br />

wenn die geleistete Arbeitszeit die Regelarbeitszeit übersteigt<br />

(Gleitzeitguthaben). Er ist negativ, wenn die geleistete Arbeitszeit<br />

die Regelarbeitszeit unterschreitet (Gleitzeitschuld).<br />

e) Zeitsparkonto, Zeitsparguthaben: Das Zeitsparkonto enthält<br />

Arbeitszeit, die vom Gleitzeitkonto auf das Zeitsparkonto<br />

übertragen worden ist (Zeitsparguthaben). Das Zeitsparkonto dient<br />

dazu, Arbeitszeiten anzusparen, die dann nach den<br />

Bestimmungen dieser Dienstvereinbarung durch - auch längere -<br />

Freizeitblöcke ausgeglichen werden können.<br />

f) Einzelkernzeit: Zeitraum, innerhalb dessen eine Mitarbeiterin oder<br />

ein Mitarbeiter anwesend sein muss.<br />

g) Gruppenkernzeit: Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Anzahl<br />

von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber nicht die gesamte<br />

Gruppe, anwesend sein muss. Die bzw. der Vorgesetzte legt die<br />

Anwesenheitsquote fest. Sie soll so bemessen sein, dass es der<br />

Gruppe möglich ist, Urlaubszeiten und Krankheitszeiten im<br />

üblichen Umfang aufzufangen, und darüber hinaus ein Spielraum<br />

für Absprachen über die Arbeitszeit verbleibt.<br />

h) Sprechzeit: Wird als Einzel- oder Gruppenkernzeit durchgeführt.


Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 5<br />

4. Gleitzeitrahmen, Kernzeiten<br />

a) Als Gleitzeitrahmen wird für die Tage Montag bis Freitag der<br />

Zeitraum von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr und für Samstage der<br />

Zeitraum von 6.00 Uhr bis 16.00 Uhr festgesetzt.<br />

b) Arbeit über den Gleitzeitrahmen hinaus ist nur zulässig, soweit sie<br />

dienstlich erforderlich ist.<br />

c) Samstagsarbeit darf nicht zu einer Erhöhung der Zahl der<br />

durchschnittlichen Wochenarbeitstage führen. Sie ist nur bei<br />

Bedarf möglich und erfolgt nur freiwillig und mit Zustimmung der<br />

bzw. des Vorgesetzten. Das jeweilige Amt stellt<br />

Zutrittsmöglichkeiten zum Dienstgebäude sicher.<br />

d) Eine allgemeine Kernzeit wird nicht festgesetzt.<br />

e) Die Vorgesetzten können – unter Beachtung der<br />

Beteiligungspflichten des Personalrates nach Ziff. 11 –<br />

Einzelkernzeiten und Gruppenkernzeiten festsetzen, wenn dies<br />

dienstlich erforderlich ist. Erforderlich ist das Festlegen und<br />

Ändern von Kernzeiten insbesondere, wenn sich ansonsten der<br />

notwendige Service für die Bürgerinnen und Bürger oder andere<br />

Kunden (auch aus dem Bereich der Stadtverwaltung) nicht<br />

sicherstellen lässt. Änderungen der Kernzeiten sind so rechtzeitig<br />

festzulegen, dass die Beschäftigten mindestens zwei Wochen vor<br />

deren Inkrafttreten Kenntnis nehmen können. Lassen sich<br />

aufgrund besonderer Umstände die bestehenden<br />

Kernzeitregelungen nicht mehr einhalten ohne den Dienstbetrieb<br />

zu gefährden, kann auch eine kurzfristigere Änderung<br />

vorgenommen werden. Wenn die Wahl zwischen Einzelkernzeiten<br />

und Gruppenkernzeiten besteht, ist der Festsetzung von<br />

Gruppenkernzeiten der Vorzug zu geben.<br />

f) Im Rahmen der festgesetzten Gruppenkernzeiten regelt die<br />

betroffene Gruppe eigenverantwortlich, wie die geforderte<br />

Anwesenheit sichergestellt werden kann und teilt der oder dem<br />

Vorgesetzten die getroffene Regelung mit. Bei Streitigkeiten<br />

entscheidet die oder der Vorgesetzte abschließend.<br />

5. Pausenregelungen<br />

Außerhalb von festgesetzten Einzelkernzeiten – bei Gruppenkernzeiten<br />

nach Absprache – sind Arbeitsunterbrechungen aus nichtdienstlichen<br />

Gründen (neben den vorgeschriebenen Mittagspausen) möglich. Sie<br />

werden nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.<br />

Die Mittagspause beträgt an jedem Arbeitstag mit einer Arbeitszeit von<br />

mehr als 6 Stunden mindestens 30 Minuten. Es gelten die tariflichen und<br />

gesetzlichen Bestimmungen.


Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 6<br />

6. Gleitzeitkonten<br />

a) Das Gleitzeitkonto darf am Ende eines Monats höchstens eine<br />

Zeitschuld in Höhe der für die jeweilige Mitarbeiterin bzw. den<br />

jeweiligen Mitarbeiter geltenden wöchentlichen Arbeitszeit<br />

aufweisen. Dort, wo der Arbeitsanfall erheblichen Schwankungen<br />

unterliegt, ist nach vorheriger Zustimmung der jeweiligen<br />

Amtsleiterin bzw. des jeweiligen Amtsleiters auch eine Zeitschuld<br />

in Höhe der jeweils geltenden regelmäßigen in zwei Wochen<br />

anfallenden durchschnittlichen Arbeitszeit möglich.<br />

b) Die Gleitzeitschuld ist auf den nächsten Monat zu übertragen.<br />

Zeitschuld und Erholungsurlaub bzw. Arbeitszeitverkürzungstage<br />

dürfen nicht miteinander verrechnet werden.<br />

c) Gleitzeitguthaben kann unter Berücksichtigung dienstlicher<br />

Belange durch entsprechende Freizeit – in Absprache mit der bzw.<br />

dem Vorgesetzten auch tageweise – ausgeglichen werden.<br />

Ansonsten wird es in den Folgemonat übertragen, sofern es nicht<br />

am Monatsende den Umfang der für die jeweilige Mitarbeiterin<br />

bzw. den jeweiligen Mitarbeiter geltenden zweifachen<br />

wöchentlichen Arbeitszeit übersteigt. Der die zweifache<br />

wöchentliche Arbeitszeit übersteigende Teil verfällt grundsätzlich<br />

am Ende des Monats.<br />

d) Der die zweifache wöchentliche Arbeitszeit übersteigende Teil des<br />

Gleitzeitguthabens kann mit Beginn des Folgemonats auf das<br />

Zeitsparkonto übertragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass<br />

die geleistete Arbeitszeit dienstlich notwendig war. Der die<br />

zweifache wöchentliche Arbeitszeit übersteigende Teil des<br />

Gleitzeitguthabens kann mit Beginn des Folgemonats auf das<br />

Zeitsparkonto übertragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass<br />

die geleistete Arbeitszeit auch dienstlich notwendig war. Die<br />

Entscheidung trifft die bzw. der Vorgesetzte. Sie bzw. er ist<br />

unverzüglich zu informieren, sobald absehbar ist, dass das<br />

Gleitzeitguthaben am Monatsende die zulässige Höchstgrenze<br />

übersteigen wird. Ist die geleistete Arbeitszeit in diesem Umfang<br />

dienstlich notwendig, bestätigt sie bzw. er dies schriftlich (z. B.<br />

durch handschriftlichen Vermerk auf der Arbeitszeitkarte oder bei<br />

elektronischer Arbeitszeiterfassung durch Abzeichnen eines<br />

Buchungsbeleges). Bei der Feststellung der Notwendigkeit soll<br />

unter Einbeziehung der Vertreterinnen bzw. des Vertreters der<br />

betreffenden Mitarbeiterin bzw. des betreffenden Mitarbeiters eine<br />

Vereinbarung über den Abbau des Guthabens getroffen werden.<br />

Unterbleibt die rechtzeitige Information der bzw. des Vorgesetzten,<br />

kann sie bzw. er ohne weiteres davon ausgehen, dass die<br />

Voraussetzungen für eine Übertragung von Arbeitszeit auf das<br />

Zeitsparkonto nicht gegeben sind. Die Bestätigung der dienstlichen<br />

Notwendigkeit durch die Vorgesetzten kann durch eine allgemeine<br />

Regelung der Amtsleitung ersetzt werden, insbesondere wenn<br />

absehbar ist, dass im Laufe eines Jahres<br />

Auslastungsschwankungen auftreten.


Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 7<br />

e) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auf jederzeitigen Widerruf<br />

auch durch die bzw. den Vorgesetzten die Arbeitszeit auf weniger<br />

als fünf Tage in der Woche verteilen, solange die geleistete<br />

Wochenarbeitszeit nicht hinter der in einer Woche zu leistenden<br />

Regelarbeitszeit zurückbleibt und soweit die dienstlichen<br />

Erfordernisse und die festgesetzten Einzelkernzeiten bzw.<br />

Gruppenkernzeiten das erlauben.<br />

7. Zeitsparkonten<br />

Die für die Urlaubsberechnung zuständige Stelle ist zur korrekten<br />

Berechnung der Urlaubsansprüche zu informieren.<br />

a) Ein Zeitsparkonto ist grundsätzlich in Freizeit auszugleichen. Der<br />

Ausgleich kann auch blockweise erfolgen. Das Zeitsparguthaben<br />

darf nicht mehr als das zehnfache der für die oder den<br />

Beschäftigten geltenden wöchentlichen Arbeitszeit betragen.<br />

b) Der Zeitraum, in dem ein Zeitsparguthaben in Freizeit abgegolten<br />

wird, wird zwischen der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter und der<br />

oder dem Vorgesetzten vereinbart. Die Vereinbarung soll vor dem<br />

Ansparen des Zeitguthabens getroffen werden, hierbei ist auf eine<br />

möglichst gleichmäßige Arbeitsverteilung auf die übrigen<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu achten.<br />

c) Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus dem städtischen<br />

Dienst ausscheidet, in ein anderes Amt umgesetzt wird oder eine<br />

Beurlaubung von mehr als einem Jahr antritt und ein<br />

Zeitsparguthaben besitzt, ist dieses vorher auszugleichen, sofern<br />

keine andere Vereinbarung getroffen wird. Die Abgeltung des<br />

Guthabens ist nur in besonderen Einzelfällen möglich. Sobald<br />

absehbar ist, dass ein Freizeitausgleich unmöglich ist, ist diese<br />

Entscheidung unter Darlegung der Gründe schriftlich einzuholen.<br />

8. Abwesenheit<br />

a) Bei ganztägiger Abwesenheit durch Dienst- bzw.<br />

Arbeitsunfähigkeit, Urlaub, Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung ohne<br />

Verpflichtung, die ausgefallenen Stunden nachzuleisten, usw. gilt<br />

die Regelarbeitszeit als geleistete Arbeitszeit.<br />

b) Bei Arztbesuchen, die notwendigerweise in eine für die<br />

Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter festgesetzte Kernzeit fallen,<br />

sowie bei nicht ganztägigen Dienst- bzw. Arbeitsbefreiungen gilt<br />

die versäumte Arbeitszeit, die in die Kernzeit fällt, als geleistete<br />

Arbeitszeit. Ist keine Kernzeit festgesetzt, wird die versäumte<br />

Arbeitszeit nicht als geleistete Arbeitszeit angerechnet.<br />

9. Arbeitszeitnachweis<br />

a) Arbeitszeitnachweise der Oberbürgermeisterin bzw. des<br />

Oberbürgermeisters, der Bürgermeisterin bzw. des


Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 8<br />

Bürgermeisters, der Dezernentinnen und Dezernenten sind nicht<br />

erforderlich.<br />

b) Soweit Beschäftigte an einem elektronischen<br />

Arbeitszeiterfassungssystem teilnehmen, ist die hierfür geltende<br />

Dienstanweisung anzuwenden.<br />

c) Die Beschäftigten, die ihre Arbeitszeiten nicht über ein<br />

elektronisches Arbeitszeiterfassungssystem erfassen, führen<br />

Arbeitszeitkarten nach dem beigefügten Muster (Anlage 2). Die<br />

Arbeitszeitkarte kann auch auf dem PC mit einem von der<br />

Abteilung "Informations- und Kommunikationstechnik" des Amtes<br />

für Organisation und Verwaltungsreform bereitgestellten Excel-<br />

Arbeitsblatt geführt werden.<br />

d) Diese Arbeitszeitkarten werden jeweils für einen Monat geführt.<br />

Arbeitsbeginn und Arbeitsende sind unverzüglich in die<br />

Arbeitszeitkarte einzutragen. Die am Arbeitsplatz<br />

aufzubewahrenden Arbeitszeitkarten sind von den Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern in eigener Verantwortung mindestens wöchentlich<br />

aufzurechnen und am ersten Arbeitstag der Mitarbeiterin bzw. des<br />

Mitarbeiters im Folgemonat der bzw. dem Vorgesetzten<br />

vorzulegen. Vorgesetzte haben im Rahmen ihrer Dienstaufsicht<br />

die Arbeitszeitkarte zu überprüfen. Nach Ablauf von drei Monaten<br />

können die Arbeitszeitkarten vernichtet werden.<br />

e) Die Zeitsparkonten werden von einer oder einem Zeitbeauftragten<br />

geführt, die oder der von der Amtsleitung bestimmt wird.<br />

f) Beschäftigte, die gegen die Bestimmungen dieser<br />

Dienstvereinbarung verstoßen und insbesondere Arbeitszeiten<br />

falsch erfassen oder aufschreiben, müssen mit arbeitsrechtlichen<br />

bzw. dienstrechtlichen Konsequenzen bis hin zur fristlosen<br />

Kündigung bzw. Entfernung aus dem Dienst rechnen.<br />

10. Eintrittsrecht der höheren Vorgesetzten<br />

Vereinbarungen und Entscheidungen, die nach dieser Dienstvereinbarung<br />

von Vorgesetzten zu treffen sind, können an deren Stelle auch von<br />

höheren Vorgesetzten getroffen werden.<br />

Über folgende Fälle ist von den direkten Vorgesetzten die<br />

nächsthöhere Hierarchieebene zu informieren:<br />

• Festsetzung von Einzel- oder Gruppenkernzeiten,<br />

• Übertragung von Zeitguthaben auf das Zeitsparkonto,<br />

• Verteilung der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen<br />

Arbeitszeit auf weniger als fünf Tage,<br />

• Abgeltung von Zeitsparguthaben.


Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 9<br />

11. Beteiligung des Personalrates bei einzelnen Maßnahmen<br />

aufgrund dieser Dienstvereinbarung<br />

Vereinbarungen und Entscheidungen, die nach dieser Dienstvereinbarung<br />

zu treffen sind, unterliegen der Mitbestimmung. Ihnen erteilt der<br />

Personalrat Innere Verwaltung vorab seine Zustimmung, wenn sie<br />

einvernehmlich mit den betroffenen Beschäftigten getroffen werden.<br />

Von dieser Vorabzustimmung sind ausgenommen:<br />

a) Festsetzung von Dauer und Lage einer Einzelkernzeit, die im<br />

Jahresdurchschnitt mehr als drei Viertel der von der oder dem<br />

Betroffenen zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit umfasst oder<br />

außerhalb der Regelarbeitszeit liegt,<br />

b) Festsetzung von Dauer und Lage einer Gruppenkernzeit, wenn die<br />

insgesamt verlangten Anwesenheitsstunden im Jahresdurchschnitt<br />

drei Viertel der wöchentlichen Arbeitszeit aller Gruppenmitglieder<br />

zusammengenommen übersteigen oder außerhalb der<br />

Regelarbeitszeit liegen.<br />

Soweit sich Kernzeiten im Rahmen von Nr. 3.3 der bisherigen<br />

Gleitzeitdienstvereinbarung sowie der abweichend hiervon in der Anlage<br />

zu Nr. 2 der bisherigen Gleitzeitdienstvereinbarung festgehaltenen<br />

Arbeitszeitregelungen halten, gilt die Zustimmung des Personalrates<br />

Innere Verwaltung für diese Bereiche als erteilt.<br />

12. Vorrang gesetzlicher und tariflicher Bestimmungen<br />

Gesetzliche und tarifliche Bestimmungen gehen dieser<br />

Dienstvereinbarung vor bzw. schränken sie ein. Insbesondere sind die<br />

Bestimmungen über die Höchstarbeitszeit des Arbeitszeitgesetzes, des<br />

Mutterschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowohl von<br />

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch von den Vorgesetzten zu<br />

beachten.<br />

13. Geltungsdauer und Kündigung<br />

Die Dienstvereinbarung tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft.<br />

Sie kann jederzeit im beiderseitigen Einvernehmen sofort oder einseitig<br />

mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres<br />

schriftlich gekündigt werden. Die Parteien verpflichten sich, die<br />

Dienstvereinbarung auch ohne Kündigung neu zu fassen, wenn<br />

gesetzliche oder tarifvertragliche Bestimmungen dieses erforderlich<br />

machen.


Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 10<br />

Anlage 1<br />

Die zur Zeit gültige Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit bei<br />

der Landeshauptstadt Kiel vom 20. September 1994 in der Fassung vom<br />

10. Mai 1998 tritt mit Inkrafttreten dieser Dienstvereinbarung für den<br />

genannten Bereich außer Kraft.<br />

Wird die vorliegende Dienstvereinbarung gekündigt, tritt nach<br />

Wirksamwerden der Kündigung die Dienstvereinbarung über die gleitende<br />

Arbeitszeit bei der Landeshauptstadt Kiel vom 20. September 1994 in der<br />

Fassung vom 10. Mai 1998 wieder in Kraft.<br />

Kiel, den 12. Juni 2003<br />

gez. Norbert Gansel gez. Wolfgang Hansen<br />

Landeshauptstadt Kiel Personalrat Innere<br />

Verwaltung<br />

Norbert Gansel Wolfgang Hansen<br />

Oberbürgermeister Vorsitzender<br />

In folgenden Bereichen gelten Regelungen, die von dieser Dienstvereinbarung<br />

abweichen:


Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 11<br />

Amt Bereich Abweichende Regelung<br />

04 Fernsprechvermittlung<br />

Verteilungsstelle<br />

Rathauswerkstatt<br />

10<br />

20<br />

Pförtner<br />

Feste Arbeitszeiten<br />

Marktwesen Feste Arbeitszeiten<br />

Einwohnerangelegenheiten Probeweise Einführung einer Verlängerung der<br />

Gruppenkernzeit am Donnerstag von 18.00 Uhr<br />

auf 19.00 Uhr während einer einjährigen<br />

Erprobungsphase. Eine Verlängerung dieser<br />

Regelung unterliegt erneut der Mitbestimmung.<br />

Ermittlungs- und Vollzugsdienst Im Einzelfall und nach Genehmigung durch die<br />

Sachbereichsleitung kann die Arbeit auch<br />

außerhalb des Gleitzeitrahmens begonnen und<br />

beendet werden<br />

Verkehrsüberwachung Feste Arbeitszeiten<br />

Städtische Schulen mit Sondereinrichtungen Feste Arbeitszeiten<br />

Stadtbücherei Für das technische Personal und die<br />

30 Aufsichtskräfte<br />

Bibliothekarinnen und Bibliothekare gilt die<br />

Dienstvereinbarung vom 24. Februar 2000<br />

Feste Arbeitszeiten<br />

Förderung von kulturellen Sparten und Bei Bedarf kann auch außerhalb des<br />

Veranstaltungen<br />

Gleitzeitrahmens gearbeitet werden.<br />

42 Kindertageseinrichtungen<br />

Kinder- und Jugendhilfsdienst<br />

Jugend- und Mädchentreffs (inkl. betreuter<br />

Spielplatz)<br />

JAW, Ausbildungsprojekte,<br />

Berufl. Bildungsmaßnahmen<br />

Feste Arbeitszeiten<br />

50 Pförtner Feste Arbeitszeiten<br />

51 Gesamter Bereich mit Ausnahme der Feste Arbeitszeiten<br />

Verwaltungsmit-arbeiterinnen<br />

mitarbeiter<br />

und –<br />

65 Technischer Dienst Feste Arbeitszeiten<br />

66<br />

Betriebshof für Verkehrseinrichtungen<br />

Kanalbetrieb und Unterhaltung (Meisterinnen<br />

und Meister der Betriebshöfe, 3 techn.<br />

Angestellte als Spülkolonnenführerinnen/führer,<br />

alle Arbeiterinnen und Arbeiter)<br />

Maschinenbetrieb (Betreibsmeisterinnen und<br />

Meister der Pumpwerke, alle Arbeiterinnen<br />

und Arbeiter)<br />

Bauaufseherinnen und Bauaufseher,<br />

Arbeiterinnen und Arbeiter im Sachgebiet<br />

Straßenunterhaltung<br />

Feste Arbeitszeiten<br />

Erprobungsweise Einführung der gleitenden<br />

Arbeitszeit in der Zeit vom 12.05.03 bis<br />

einschließlich<br />

Maßgaben:<br />

11.05.04 mit folgenden<br />

• Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

•<br />

werden in Kleingruppen von mindestens<br />

zwei Personen eingeteilt.<br />

Für Großveranstaltungen (z. B. Kieler<br />

Woche) trifft die Abteilungsleitung<br />

•<br />

besondere Regelungen.<br />

Beginn der Regelarbeitszeit: 7.00 Uhr<br />

• Gleitzeitrahmen: Montag bis Donnerstag<br />

6.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag 6.00 Uhr<br />

bis 16.00 Uhr.<br />

• Allgemeine Kernzeit: Montag bis<br />

Donnerstag von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr,<br />

Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.<br />

• Maximales in den Folgemonat<br />

•<br />

übertragbares Zeitguthaben: 40 Stunden.<br />

Maximale in den Folgemonat übertragbare<br />

Zeitschuld: 16 Stunden.<br />

• Zulässige Anzahl von Gleittagen pro<br />

Monat: 5.<br />

Feste Arbeitszeit<br />

91<br />

Klärwerk mit Ausnahme der Ingenieurinnen<br />

und Ingenieure<br />

Außendienst der Vollstreckungsabteilung Die Arbeitszeit richtet sich danach, wann<br />

Schuldnerinnen<br />

anzutreffen sind.<br />

und Schuldner vermutlich


Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 12<br />

1. Nachtrag<br />

zur Dienstvereinbarung über flexible Arbeitszeiten<br />

bei der Landeshauptstadt Kiel<br />

Vom<br />

§ 1<br />

Die Anlage 1 erhält bezogen auf die für das Amt 66 geltenden Regelungen<br />

folgende Fassung:<br />

66<br />

Betriebshof für Verkehrseinrichtungen<br />

Kanalbetrieb und Unterhaltung (Meisterinnen<br />

und Meister der Betriebshöfe, 3 techn.<br />

Angestellte als Spülkolonnenführerinnen/führer,<br />

alle Arbeiterinnen und Arbeiter)<br />

Maschinenbetrieb (Betriebsmeisterinnen und<br />

Meister der Pumpwerke, alle Arbeiterinnen und<br />

Arbeiter)<br />

Bauaufseherinnen und Bauaufseher,<br />

Arbeiterinnen und Arbeiter im Sachbereich<br />

Straßenunterhaltung<br />

Klärwerk mit Ausnahme der Ingenieurinnen und<br />

Ingenieure<br />

§ 2<br />

Feste Arbeitszeiten<br />

• Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

werden in Kleingruppen von mindestens<br />

zwei Personen eingeteilt.<br />

• Für Großveranstaltungen (z. B. Kieler<br />

Woche) trifft die Abteilungsleitung<br />

besondere<br />

Vereinbarungen/Entscheidungen.<br />

• Beginn der Regelarbeitszeit: 7.00 Uhr<br />

• Gleitzeitrahmen: Montag bis Donnerstag<br />

6.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag 6.00 Uhr<br />

bis 16.00 Uhr.<br />

• Allgemeine Kernzeit: Montag bis<br />

Donnerstag von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr,<br />

Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.<br />

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der<br />

Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit<br />

vom 12. Juni 2003.<br />

Feste Arbeitszeit<br />

Dieser Nachtrag tritt am Tage nach seiner Unterzeichnung in Kraft.<br />

Kiel, den<br />

Landeshauptstadt Kiel Personalrat Innere<br />

Verwaltung<br />

Angelika Volquartz Wolfgang Hansen<br />

Oberbürgermeisterin Vorsitzender


Anhang V


Interkommunaler Vergleich: Stadt Heidelberg Seite 1<br />

Interkommunaler Vergleich:<br />

Flexible Arbeitszeitmodelle im öffentlichen Dienst<br />

Gemeinde: Stadtverwaltung Heidelberg<br />

Name: Frau Knebel<br />

Telefon/ Fax: Tel.: 06221-5811780; Fax: 06221-5811990<br />

Email: Beatrice.Knebel@heidelberg.de<br />

Arbeitszeitmodelle für unterschiedliche Arbeitsmengen.<br />

Es gibt im Laufe eines Jahres verschiedene Arbeitsspitzen mit mal mehr<br />

und weniger Arbeit, wie z. B. bei der Sommer- und Winterarbeitszeit oder<br />

während der Freibadsaison.<br />

1. Gibt es für diese Zeiten der unterschiedlichen Arbeitsmengen in Ihrer<br />

Kommune Arbeitszeitmodelle? Wenn ja, wie sehen diese aus?<br />

(im gewerblich-manuellen Bereich)<br />

Für Zeiten unterschiedlicher Arbeitsmengen sind in den unten aufgeführten<br />

Vereinbarungen u.a. folgende Möglichkeiten eröffnet:<br />

• Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit entsprechend den<br />

betrieblichen Erfordernissen bei Bedarf abweichend von der<br />

städt. Arbeitszeitregelung festzusetzen,<br />

• zur Bewältigung von saison- und witterungsbedingten Arbeiten<br />

an üblicherweise arbeitsfreien Tagen zu arbeiten,<br />

• eigenständige Pausenregelungen zu treffen,<br />

• bei sehr starken saisonalen Arbeitsschwankungen Ansammlungen<br />

von bis zu 40 Plusstunden und Ausgleich durch Freizeitausgleich<br />

von bis zu einer Woche u.a.<br />

Vereinbarungen:<br />

a) Arbeitszeitregelung der Stadt Heidelberg (Anlage A 1a)<br />

b) Dienstvereinbarung für den Optimierten Regiebetrieb Gartenbau<br />

über die Flexibilisierung der Arbeitszeit (Anlag A 1b)<br />

c) Dienstvereinbarung für den Bereich Friedhöfe über die Flexibilisierung<br />

der Arbeitszeit und die Arbeit an Samstagen<br />

(Anlage A 1c)<br />

d) Dienstvereinbarung für den Optimierten Regiebetrieb Straßenunterhaltung<br />

über die Flexibilisierung der Arbeitszeit (Anlage A<br />

1d)


Interkommunaler Vergleich: Stadt Heidelberg Seite 2<br />

2. Welchen Berufsgruppen/ welchem Amt sind diese jeweils zugeordnet?<br />

Alle oben aufgeführten Vereinbarungen gelten für Arbeiter/innen,<br />

Angestellte und Beamte/Beamtinnen gleichermaßen; in der Praxis<br />

betreffen die Vereinbarungen 1b-d jedoch vorwiegend Arbeiter/innen.<br />

3. Was war der Anlass zur Einführung flexibler Arbeitszeiten?<br />

Die generelle Regelung ermöglicht bei eintretenden Arbeitsengpässen<br />

eine Anpassung an den tatsächlichen Arbeitsanfall und kommt<br />

den persönlichen Belangen der Mitarbeiter/innen entgegen.<br />

Anlagen A 1b-d: Einrichtung der Betriebsform „Regiebetrieb“ für<br />

den jeweiligen Aufgabenbereich als selbständig wirtschaftender<br />

Hilfsbetrieb.<br />

4. Welche Zielsetzungen verfolgten Sie mit der Einführung flexibler<br />

Arbeitszeiten?<br />

X Wünsche der MitarbeiterInnen berücksichtigen<br />

X Wünsche der Kunden berücksichtigen/ Nachfrageorientierung<br />

� Optimierung der Auslastung von Arbeitsgeräten und Maschinen<br />

X andere Gründe, und zwar: Erhöhung der Wirtschaftlichkeit<br />

und Effektivität des Betriebes, Stärkung der Leistungsfähigkeit und<br />

langfristige Sicherung der Arbeitsplätze der Mitarbeiter/innen.<br />

5. Wann wurde mit der Erarbeitung begonnen?<br />

Für die Regiebetriebe: Jeweils im Kontext mit den weiteren erforderlichen<br />

Regelungen zur Errichtung der Betriebe im Lauf eines<br />

Jahres vor Inkrafttreten.<br />

6. Wurde eine Projektgruppe gebildet?<br />

X nein (Erläuterung s. Frage 7) � ja<br />

7. Falls eine Projektgruppe bestand, wer waren die Teilnehmer dieser<br />

Gruppe?<br />

� Gesamtpersonalvertretung<br />

� Frauenbeauftragte<br />

X MitarbeiterInnen<br />

� Andere, und zwar:<br />

Zu den Fragen 6 und 7 am Beispiel des Optimierten Regiebetriebes<br />

Gartenbau: Die Einrichtung einer offiziellen Projektgruppe erfolgte<br />

nicht, die verschiedenen zu treffenden Regelungen zur Einrichtung<br />

des Regiebetriebes (u. a.) Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung


Interkommunaler Vergleich: Stadt Heidelberg Seite 3<br />

der Arbeitszeiten) wurden jedoch in intensiven Gesprächen zwischen<br />

dem Landschaftsamt, dem Dienststellenpersonalrat als Vertreter<br />

der betroffenen Mitarbeiter/innen und der Querschnittsverwaltung<br />

(Kämmerei, Personal- und Organisationsamt und Zentrale<br />

Controllingstelle) gemeinsam entwickelt. Neben der ständigen Information<br />

der Mitarbeiter/innen über die laufenden Gespräche<br />

durch den Dienststellenpersonalrat wurden die beabsichtigten Vereinbarungen<br />

den betroffenen Mitarbeiter/innen im Rahmen einer<br />

Personalversammlung konkret vorgestellt und intensiv erläutert.<br />

8. Wurden Dienstvereinbarungen/ Arbeitszeitregelungen getroffen?<br />

� nein X ja s. Anlagen<br />

9. Wurde eine Pilotierungsphase durchgeführt? Wenn ja, wie lange<br />

dauerte diese?<br />

� nein � ja (Dauer)<br />

nicht direkt: für die Einrichtung der Regiebetriebe im Rahmen der<br />

Gesamtkonzepte wurden zunächst befristete Modellzeiträume festgelegt,<br />

zwischenzeitlich werden diese Betriebsformen jedoch unbefristet<br />

fortgeführt.<br />

10. Welches waren/ sind die größten Erfolge/ Vorteile?<br />

Siehe Zielsetzungen Anlagen A 1a-d.<br />

11. Welches waren die größten Probleme/ Nachteile?<br />

Das Bewusstsein für die Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns<br />

zu stärken und den Mitarbeiter/innen die Vorteile der Regelung für<br />

sie selbst verdeutlichen.<br />

12. Wie sind Sie mit den Problemen umgegangen?<br />

Es fand ständig ein intensiver Austausch mit den betroffen Mitarbeiter/innen<br />

statt. Daneben wurde die dem Konzept zugrunde liegende<br />

Idee nochmals intensiv erläutert. Zusammen mit den in der praktischen<br />

Umsetzung gemachten Erfahrungen wurden die Vorteile der<br />

im Arbeitsalltag vorhandenen Flexibilität schnell für die Mitarbeiter/innen<br />

sichtbar.<br />

13. Welche organisatorischen Veränderungen ergaben sich?<br />

Änderungen in der inneren Ablauforganisation.


Anhang VI


Arbeitszeitmodell Stadt Ditzingen Seite 1<br />

Dienstvereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister der Stadt<br />

Ditzingen, Herrn Makurath und dem Personalrat über die Einführung<br />

flexibler Arbeitszeiten im Betriebshof der Stadt Ditzingen<br />

Präambel<br />

Mit dieser Dienstvereinbarung wollen der Oberbürgermeister der Stadt<br />

Ditzingen und der Personalrat einen Rahmen für eine zukunftsweisende<br />

neue Zeitpraxis schaffen.<br />

Diese orientiert sich<br />

- Am Wunsch der Bürgerinnen und Bürger<br />

der Stadt Ditzingen, nach einem guten<br />

Service<br />

- An der Anforderung durch eine flexible<br />

Arbeitszeitgestaltung die Schwankungen im<br />

Arbeitsaufkommen auszugleichen und<br />

wirtschaftlich und effizient zu arbeiten<br />

- Am Interesse der MitarbeiterInnen an einer<br />

selbstbestimmten Arbeitszeitgestaltung<br />

- Am gemeinsamen Interesse Arbeitsplätze<br />

zu erhalten und sichern<br />

Beide Seiten sind sich darüber einig, dass die Ziele nur in einem fairen<br />

Prozess des Gebens und Nehmens erreicht werden können.<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

Die Dienstvereinbarung gilt für die MitarbeiterInnen des städtischen<br />

Betriebshofs der Stadt Ditzingen.<br />

§ 2<br />

Arbeitszeitgestaltung im Team<br />

Die Arbeitszeitgestaltung erfolgt im Team. Die Teamarbeit wird von den<br />

Vorgesetzten unterstützt bzw. überwacht.


Arbeitszeitmodell Stadt Ditzingen Seite 2<br />

Mit den Vorarbeitern bzw. den Bereichsverantwortlichen finden<br />

wöchentliche Teamgespräche statt.<br />

Mit den Teams finden 2-monatliche Teamgespräche statt. (Dauer jeweils<br />

30 – 60 Minuten)<br />

Zur Optimierung der Teamarbeit sind für alle Mitarbeiter des Betriebshofs<br />

entsprechende Fortbildungen vorzusehen.<br />

Maßgebend für die Arbeitszeitgestaltung sind das Arbeitsaufkommen, die<br />

Licht- und Witterungsverhältnisse und die Eigeninteressen der<br />

MitarbeiterInnen, soweit keine dienstlichen Belange beeinträchtig sind.<br />

§ 3<br />

Betriebszeit<br />

(Arbeitszeitrahmen)<br />

Die Betriebszeit ist von Montag bis Freitag, jeweils von 06:00 Uhr bis<br />

18:00 Uhr gültig. In dieser Zeit kann gearbeitet werden.<br />

Im Rahmen der Betriebszeit besteht die Möglichkeit eines flexiblen<br />

Arbeitszeitbeginns, - endes und der flexiblen Arbeitszeitgestaltung.<br />

Innerhalb der Betriebszeit entstehen keine zuschlagspflichtigen<br />

Überstunden. Außerhalb der Betriebszeit gelten die tariflichen<br />

Überstundenregelungen.<br />

Stadtgärtnerei<br />

§ 4<br />

Sommer- und Winterarbeitszeiten<br />

(Regelarbeitszeiten)<br />

Monate Tage Arbeitszeit Std/Woche<br />

Jan / Feb / Montag – Donnerstag 7:30 – 16:15 Uhr<br />

Dez Freitag<br />

7:30 – 12:00 Uhr 36,5 Std.<br />

März Montag – Donnerstag 7:00 – 15:45 Uhr<br />

Freitag<br />

7:00 – 12:00 Uhr 37,0 Std.<br />

April bis Montag – Donnerstag 6:30 – 16:30 Uhr<br />

September Freitag<br />

6:30 – 12:00 Uhr 42,5 Std.<br />

Okt / Nov Montag – Donnerstag 7:30 – 16:45 Uhr<br />

Freitag<br />

7:30 – 12:00 Uhr 38,5 Std.


Arbeitszeitmodell Stadt Ditzingen Seite 3<br />

Bauhof<br />

Monate Tage Arbeitszeit Std/Woche<br />

Jan / Feb / Montag – Donnerstag 7:30 – 15:45 Uhr<br />

Nov / Dez Freitag<br />

7:30 – 12:00 Uhr<br />

März / Okt Montag – Donnerstag 7:00 – 16:15 Uhr<br />

Freitag<br />

7:00 – 12:00 Uhr<br />

April bis Montag – Donnerstag 6:30 – 16:30 Uhr<br />

September Freitag<br />

6:30 – 12:00 Uhr<br />

§ 5<br />

Arbeitszeitkonto<br />

34,5 Std.<br />

39,0 Std.<br />

42,5 Std.<br />

Jede(r) MitarbeiterIn verfügt über ein Arbeitszeitkonto. Es ist innerhalb des<br />

Halbjahresrahmens auszugleichen. Der Kontostand darf maximal 60<br />

Plusstunden und 30 Minusstunden betragen.<br />

Der Teamleiter muss jederzeit eine Übersicht über den Kontostand der<br />

Teammitglieder haben.<br />

Jede/r MitarbeiterIn muss über ihren/seinen persönlichen Kontostand<br />

informiert sein.<br />

Vorgesetzte und Teams achten gemeinsam darauf, dass Plus- und<br />

Minusstände im Halbjahresrahmen abbaubar bleiben.<br />

Das Arbeitszeitkonto kann Stunden-, Tage- und Wochenweise abgebaut<br />

werden.<br />

Voraussetzung:<br />

Das Arbeitszeitkonto muss ausreichend mit Mehrarbeitsstunden gefüllt<br />

sein.<br />

Wochenweiser Stundenausgleich kann nicht in Verbindung mit<br />

Erholungsurlaub genommen werden.<br />

§ 6<br />

Schlecht- /Schönwetterregelung<br />

Schlecht/Schönwetter gibt es an maximal 15 Tagen im Jahr pro<br />

Mitarbeiter.<br />

Schlechtwetter entsteht z.B.: durch Dauerregen, Schönwetter durch sehr<br />

große Hitze bzw. hohe Ozonwerte.<br />

Für Schlecht- und Schönwetterstunden gibt es eine Faktorisierung von<br />

25%:


Arbeitszeitmodell Stadt Ditzingen Seite 4<br />

Abfeierzeit Anteil AG<br />

Anteil AN<br />

25%<br />

75%<br />

1,0 Std. 0,25 Std. 0,75 Std.<br />

1,5 Std. 0,25 Std. 1,25 Std.<br />

2,0,Std. 0,5 Std. 1,50 Std.<br />

2,5 Std. 0,5 Std. 2,00 Std.<br />

3,0 Std. 0,75 Std. 2,25 Std.<br />

3,5 Std. 0,75 Std. 2,75 Std.<br />

4,0 Std. 1,00 Std. 3,00 Std.<br />

4,5 Std. 1,00 Std. 3,50 Std.<br />

5,0 Std. 1,25 Std. 3,75 Std.<br />

5,5, Std. 1,25 Std. 4,25 Std.<br />

6,0 Std. 1,50 Std. 4,50 Std.<br />

6,5 Std. 1,50 Std. 5,00 Std.<br />

7,0, Std. 1,75 Std. 5,25 Std.<br />

7,5 Std. 1,75 Std. 5,75 Std.<br />

8,0 Std. 2,00 Std. 6,00 Std.<br />

8,5 Std. 2,00 Std. 6,50 Std.<br />

Zur Feststellung von Schlecht- bzw. Schönwetter sind folgende Kriterien<br />

nötig:<br />

- Die Mitarbeiter müssen zum Dienstbeginn<br />

auf der Dienststelle anwesend sein.<br />

- Die Feststellung von Schlecht/Schönwetter<br />

kann frühestens zum Dienstbeginn des<br />

jeweiligen Tages getroffen werden und<br />

erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen.<br />

§ 7<br />

Pausen<br />

Die Frühstückspause ist ein bezahltes Handvesper vor Ort von 15<br />

Minuten.<br />

Wird das bezahlte Handvesper bis 11:00 Uhr nicht in Anspruch<br />

genommen, verfällt es ersatzlos.<br />

Die Mittagspause beträgt 45 Minuten. Sie ist zwischen 11:30 Uhr und<br />

14:00 Uhr zu nehmen. Sie kann im Betriebshof oder vor Ort stattfinden.<br />

Die Pausenregelungen werden im Team, nach Absprache mit den<br />

Vorgesetzten, entschieden.


Arbeitszeitmodell Stadt Ditzingen Seite 5<br />

§ 8<br />

Bezahlte Abwesenheit<br />

In den Fällen einer bezahlten Abwesenheit wie Urlaub, Krankheit, AZV,<br />

Zeitausgleich oder Schlecht/Schönwetterregelung werden ganzjährig von<br />

Montag bis Donnerstag 8,5 Stunden und am Freitag 4,5 Stunden<br />

zugrunde gelegt.<br />

Eine Verknüpfung von Zeitausgleich und Erholungsurlaub ist grundsätzlich<br />

möglich, dies ist nicht bei wochenweisem Zeitausgleich gültig.<br />

Erholungsurlaub darf nicht durch Zeitausgleich unterbrochen werden.<br />

Bereits genehmigter Erholungsurlaub darf nicht durch Zeitausgleich<br />

ersetzt werden.<br />

§ 9<br />

Urlaubsplanung<br />

Die Urlaubsplanung soll vorrangig im Team erfolgen. Hierbei ist eine<br />

Mindestbesetzung des Teams zu beachten.<br />

Die Urlaubsplanung soll für die Sommerferien bis zum 01.05. des<br />

jeweiligen Jahres, für die Winterferien bis zum 01.11., erfolgen. Die Ruf-<br />

und Winterdienstbereitschaft bleibt hiervon unberührt.<br />

Urlaubsanträge die später eingereicht werden, werden nachrangig<br />

behandelt.<br />

§ 10<br />

Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

Scheidet ein/e MitarbeiterIn aus, ist der/die MitarbeiterIn verpflichtet,<br />

ihr/sein persönliches Zeitkonto in Abstimmung mit dem Team bis zur<br />

Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszugleichen.<br />

Eine bis zu dem maßgeblichen Zeitpunkt noch bestehende Zeitschuld wird<br />

als unbezahlte Abwesenheit behandelt und von Lohn bzw. der Vergütung<br />

abgezogen. Ein noch bestehendes Zeitguthaben wird nur dann<br />

abgegolten, wenn der/dem MitarbeiterIn das Guthaben aus dienstlichen<br />

Gründen und nach Absprache mit der Führungskraft nicht abbauen<br />

konnte. Zugrunde gelegt wird der individuelle Stundenlohn, errechnet aus<br />

den in Monatsbeträgen zustehenden ständigen<br />

Einkommensbestandteilen.


Arbeitszeitmodell Stadt Ditzingen Seite 6<br />

§ 11<br />

Schlussbestimmungen<br />

Diese Dienstvereinbarung tritt am 01.07.2002 in Kraft.<br />

Die Vereinbarung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines<br />

Kalendermonates gekündigt werden.<br />

In Fall der Kündigung wird die Nachwirkung auf 3 Monate begrenzt.<br />

Die Vereinbarung kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen der<br />

Vertragspartner geändert werden.<br />

Soweit einzelne Regelungen der Vereinbarung aufgrund anderweitiger<br />

rechtlicher Regelungen unwirksam bzw. angreifbar sein sollten, wird die<br />

Wirksamkeit der Vereinbarung im übrigen hierdurch nicht berührt.<br />

Die Vereinbarung tritt außer Kraft, wenn und soweit abschließende<br />

gesetzliche oder ergänzende Vorschriften bzw. tarifliche Regelungen in<br />

Kraft treten, die Fragen, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind,<br />

abweichend regeln.<br />

Für die Stadt Ditzingen Für den Personalrat<br />

Michael Makurath Hannelore Scheck<br />

Oberbürgermeister Personalratvorsitzende


Stadt Karlsruhe<br />

Dezernat II<br />

Rahmendienstvereinbarung<br />

zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten<br />

und zur automatisierten Arbeitszeiterfassung<br />

vom 19.09.1997<br />

In der Fassung der Änderung vom 29.10.2002


Inhaltsverzeichnis<br />

Präambel Seite 3<br />

Teil I: Allgemeine Regelungen Seite 4<br />

' 1 Geltungsbereich Seite 4<br />

' 2 Grundsätze für die Gestaltung von Arbeitszeitmodellen Seite 4<br />

' 3 Begriffsdefinitionen Seite 5<br />

Teil II: Arbeitszeitregelungen Seite 5<br />

' 4 Vergütung/Besoldung Seite 5<br />

' 5 Rahmenregelungen für Arbeitszeitmodelle Seite 5<br />

' 6 Arbeitszeitkonten Seite 6<br />

' 7 Ausgleichsmöglichkeiten Seite 7<br />

' 8 Sonderregelungen für Teilzeitbeschäftigte Seite 8<br />

' 9 Ausscheiden Seite 8<br />

' 10 Überstunden Seite 8<br />

Teil III: Arbeitszeiterfassung Seite 8<br />

' 11 Zweck und Arten der Arbeitszeiterfassung Seite 8<br />

' 12 Grundsätze einer manuellen Arbeitszeiterfassung Seite 9<br />

' 13 Grundsätze einer automatisierten Arbeitszeiterfassung Seite 9<br />

' 14 Abrechnung der Arbeitszeitkonten Seite 10<br />

' 15 Behandlung von Überstunden Seite 10<br />

' 16 Aufbewahrungsfristen Seite 10<br />

' 17 Schnittstellen Seite 11<br />

Teil IV: Schlußbestimmungen Seite 11<br />

' 18 Mißbrauch Seite 11<br />

' 19 Inkrafttreten Seite 11<br />

Seite 2


Rahmendienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten<br />

und zur automatisierten Arbeitszeiterfassung<br />

Präambel:<br />

Ziel der Rahmendienstvereinbarung zur Gestaltung der Arbeitszeiten für den Bereich<br />

der Stadtverwaltung Karlsruhe (Kämmereiverwaltung) ist die Ermöglichung flexiblerer,<br />

den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepaßter Arbeitszeitregelungen und der<br />

entsprechenden Gewährleistung einer einfachen, wirtschaftlichen und objektiven Arbeitszeiterfassung.<br />

Oberste Zielsetzung der gemeinsamen Bestrebungen von Stadtverwaltung und Gesamtpersonalvertretung<br />

sind hierbei die Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Kundenorientierung<br />

des Dienstleistungsunternehmen Stadt Karlsruhe. Gleichzeitig sollen<br />

den Arbeitszeitbedürfnissen von Beschäftigten, die praktische Pflege- und/oder Erziehungsverantwortung<br />

wahrnehmen, großzügig Rechnung getragen werden. Die Verantwortung<br />

der Mitarbeiter/-innen und der einzelnen Dienststellen bei der Arbeitszeitgestaltung<br />

soll hierbei stärkere Berücksichtigung finden. Dies trägt wesentlich zur Hebung<br />

von Arbeitszufriedenheit und wirtschaftlichem Ressourceneinsatz als flankierende<br />

Maßnahmen gemeinsamer Bestrebungen zur langfristigen Beschäftigungssicherung,<br />

Ausweitung von Beschäftigungsmöglichkeiten und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

bei.<br />

Die Stadt Karlsruhe - vertreten durch den Personal- und Organisationsdezernenten -<br />

und der Gesamtpersonalrat der Stadt Karlsruhe - vertreten durch den Vorsitzenden -<br />

schließen auf der Basis der vorstehenden Zielkonzeption gemäß ' 79 i.V.m. ' 73 des<br />

Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg (LPVG) folgende Dienstvereinbarung:<br />

Seite 3


' 1 Geltungsbereich<br />

Teil I: Allgemeine Regelungen<br />

Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle Beschäftigten im Bereich der<br />

Kämmereiverwaltung der Stadt Karlsruhe. Eine Übernahme auf andere städtische<br />

Bereiche wie Eigenbetriebe, Eigengesellschaften u.ä. ist nach entsprechender<br />

Vereinbarung mit der jeweiligen örtlichen Personalvertretung möglich.<br />

Für Beschäftigte, die zu anderen Dienststellen, Eigenbetrieben, Eigengesellschaften<br />

u.ä. abgestellt sind, gelten die jeweiligen Regelungen des aufnehmenden<br />

Bereiches.<br />

' 2 Grundsätze für die Gestaltung von Arbeitszeitmodellen<br />

(1) Diese Vereinbarung bildet den arbeitszeitrechtlichen Rahmen für eine flexible, den<br />

Anforderungen an ein modernes Dienstleistungsunternehmen angepaßte Gestaltung<br />

von Arbeitszeiten nach den jeweiligen Anwesenheitserfordernissen der<br />

unterschiedlichen Organisationseinheiten unter Beachtung der unmittelbar<br />

geltenden Rechtsvorschriften und Beteiligung der Personalvertretung.<br />

Ferner werden Grundsätze einer entsprechenden manuellen oder automatisierten<br />

Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit (Arbeitszeiterfassung) der Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter festgelegt.<br />

Stadt Karlsruhe und Gesamtpersonalvertretung vertrauen auf einen verantwortlichen<br />

Umgang mit einer ausgedehnten Selbstbestimmung der Dienststellen<br />

und Beschäftigten.<br />

(2) Alle Arbeitszeitregelungen müssen sich unmittelbar an den geltenden Rechtsvorschriften<br />

orientieren. Hierzu ist insbesondere auf die Jugendarbeitsschutz-<br />

und Ausbildungsvorschriften, das Arbeitszeitgesetz und die besonderen tarifvertraglichen<br />

Regelungen hinzuweisen.<br />

(3) Oberste Priorität bei der Gestaltung individueller Arbeitszeitmodelle hat die Sicherstellung<br />

einer nachfrageorientierten Präsenz zusammengehöriger Organisationseinheiten<br />

gegenüber den jeweiligen Kunden mit dem Ziel möglichst optimaler<br />

Serviceangebote (insbesondere Erweiterung von Sprechzeiten). Zusammengehörige<br />

Organisationseinheiten bestimmen sich nach Geschäftsprozessen<br />

und wirtschaftlichen Einheiten. Bei der Festlegung von Arbeitszeitmodellen<br />

muß eine entsprechende Orientierung am tatsächlichen Arbeitsanfall gewährleistet<br />

sein.<br />

(4) Die individuelle Umsetzung und Ausgestaltung dieser Rahmenvereinbarung<br />

obliegt grundsätzlich den Dienststellen unter Beteiligung der örtlichen Personalvertretung<br />

in eigener Verantwortung. Die Belange der Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter sind dabei zu berücksichtigen, insbesondere auch die Ermöglichung<br />

der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Situation von Beschäftigten,<br />

die aktive Pflege- und bzw. Erziehungsverantwortung tragen. Entscheidungen<br />

zu Arbeitszeitregelungen werden von den Dienstvorgesetzten für die jeweiligen<br />

Seite 4


Bereiche getroffen. Letzte Entscheidungsinstanz bei der Umsetzung dieser<br />

Rahmenvereinbarung ist die/der Dienststellenleiter/-in. Die über die Festlegungen<br />

dieser Dienstvereinbarung hinausgehenden rechtlichen Regelungen - insbesondere<br />

hinsichtlich einer Beteiligung der Personalvertretung - bleiben unberührt.<br />

Von den Rahmenbedingungen abweichende Regelungen sind vor Inkrafttreten<br />

dem Personalamt vorzulegen. Eine Beteiligung der Gesamtpersonalvertretung<br />

wird von dort sichergestellt. Die vor Inkrafttreten dieser Dienstvereinbarung geltenden<br />

Arbeitszeitregelungen bleiben unberührt.<br />

' 3 Begriffsdefinitionen<br />

(1) Die Sollarbeitszeit ist die Zeit, die der Beschäftigte regelmäßig zu erbringen hat.<br />

Sie wird i.d.R. als Wochenarbeitszeit festgelegt und kann je nach dienstlicher<br />

Notwendigkeit reduziert bzw. angehoben werden. Der Arbeitszeitnachweis<br />

erfolgt für jeden Beschäftigten über ein Arbeitszeitkonto.<br />

(2) Als dienstlicher Arbeitszeitrahmen gilt der Zeitrahmen, innerhalb dessen die<br />

Sollarbeitszeit grundsätzlich zu leisten ist. Für alle Organisationseinheiten gilt<br />

eine mindestens einzuhaltende Kontaktzeit (Kernzeit).<br />

(3) Als Arbeitszeitguthaben zählen diejenigen Zeitanteile, die die vorgegebene Sollarbeitszeit<br />

übersteigen (Mehrarbeit), sofern sie innerhalb des zur Verfügung<br />

stehenden Arbeitszeitrahmens geleistet wurden. Arbeitszeitschulden sind<br />

Zeitanteile, die bis zur Erreichung der Sollarbeitszeit fehlen und noch zu<br />

erbringen sind.<br />

(4) Überstunden sind die auf Anordnung geleisteten Arbeitsstunden, die über die<br />

Sollarbeitszeit einer/eines vollbeschäftigten Mitarbeiterin/Mitarbeiters (regelmäßige<br />

Arbeitszeit) hinausgehen. Die entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen<br />

bleiben unberührt.<br />

' 4 Vergütung/Besoldung<br />

Teil II: Arbeitszeitregelungen<br />

Auf Basis des ' 15 BAT (BMT-G analog) erfolgt bei allen Arbeitszeitmodellen<br />

über ein Jahr hinweg eine gleichbleibende Vergütung/Entlohnung in Höhe der<br />

durchschnittlichen Sollarbeitszeit. Für die Beamtenbesoldung gilt diese Regelung<br />

analog. Die durchschnittliche Sollarbeitszeit eines vollbeschäftigten Mitarbeiters<br />

bestimmt sich nach den jeweils gültigen rechtlichen oder tarifvertraglichen<br />

Regelungen.<br />

' 5 Rahmenregelungen für Arbeitszeitmodelle<br />

(1) Die Sollarbeitszeit kann je nach spezifischen Notwendigkeiten der jeweiligen<br />

Seite 5


Organisationseinheiten mit festen Arbeitsbeginn- und Arbeitsendezeiten (Feste<br />

Arbeitszeitmodelle, Schichtmodelle) oder mit nicht explizit festgelegten<br />

Arbeitsbeginn- und Arbeitsendezeiten (Gleitzeitmodelle) festgelegt werden.<br />

Mischsysteme oder individuelle Regelungen sind möglich, soweit sie sich an<br />

den dienstlichen Notwendigkeiten orientieren.<br />

Durch die festgelegten Arbeitszeitmodelle muß die Präsenz der jeweiligen Organisationseinheiten<br />

gewährleistet sein (vergl. ' 2 Abs. 3 dieser Dienstvereinbarung).<br />

(2) Der Arbeitszeitrahmen wird auf 6.00 Uhr bis 18.30 Uhr festgelegt. Als Kontaktzeit<br />

der städt. Dienststellen ist arbeitstäglich mindestens der Zeitraum zwischen<br />

8.30 Uhr und 15.30 Uhr einzuhalten. Pausenzeiten zählen nicht zur Arbeitszeit.<br />

Für die Mittagspause ist ein Zeitrahmen von 11.30 Uhr bis 14.00 Uhr<br />

einzuhalten. Sonstige Pausenzeiten ergeben sich aus den rechtlichen und tarifvertraglichen<br />

Bestimmungen und sind nach den jeweiligen Geschäftsprozessen<br />

in die Arbeitszeitmodelle zu integrieren.<br />

(3) Die Beteiligung der örtlichen Personalvertretung bei der Festlegung der grundsätzlichen<br />

Arbeitszeitmodelle bleibt unberührt.<br />

Die Sollarbeitszeit kann im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und mit Zustimmung<br />

der örtlichen Personalvertretung verlängert und verkürzt werden<br />

(z.B. bei saisonalen oder witterungsabhängigen Tätigkeiten). Dauerhafte Arbeitszeitverlagerungen<br />

sollen für die Beschäftigten vorhersehbar durchgeführt<br />

werden und mindestens einen Monat Bestand haben. Innerhalb eines Jahres<br />

dürfen höchstens drei verschiedene Sollarbeitszeitmodelle gelten.<br />

(4) Die vereinbarenden Parteien fordern von den Dienststellen, den örtlichen Personalvertretungen<br />

und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sich im Sinne dieser<br />

Dienstvereinbarung über die jeweiligen Arbeitszeitmodelle zu einigen. Dies<br />

gilt insbesondere für Arbeitszeitmodelle, die den erweiterten Arbeitszeitrahmen<br />

zur Optimierung von Wirtschaftlichkeit und Kundenfreundlichkeit nutzen und<br />

sich an geltenden bzw. künftig auszuweitenden Sprech-, Öffnungs- und Funktionszeiten<br />

orientieren.<br />

Auch indivduell abweichende Festlegungen des Arbeitszeitrahmens für einzelne<br />

Mitarbeiter/-innen oder zusammengehörige Organisationseinheiten sind vor<br />

dem Hintergrund der Ausweitung des kundenorientierten Angebotes über den<br />

geltenden Arbeitszeitrahmen hinaus gewollt und sollen unter Beteiligung der<br />

örtlichen Personalvertretung getroffen werden.<br />

Entsprechende tarifliche oder rechtliche Regelungen bei abweichenden Arbeitszeitrahmen<br />

sind zu beachten.<br />

' 6 Arbeitszeitkonten<br />

(1) Das für jeden Beschäftigten eingerichtete Arbeitszeitkonto besteht aus einem<br />

Kontenbereich zum Nachweis der monatlichen Sollarbeitszeit und einem<br />

Seite 6


Überstundennachweis.<br />

Überstunden werden getrennt vom Kontenbereich im Überstundennachweis<br />

geführt. Arbeitszeitschulden unterhalb des festgelegten Rahmens sind nicht<br />

zulässig.<br />

(2) Der zulässige Rahmen für den Kontenbereich wird wie folgt gegliedert:<br />

bei manueller Erfassung bei automatisierter Erfassung<br />

Grünphase bis - 15 / + 30 Std. - 30 / + 60 Std.<br />

Gelbphase bis - 20 / + 40 Std. - 40 / + 80 Std.<br />

Rotphase über - 20 / + 40 Std. - 40 / + 80 Std.<br />

Innerhalb der Dienststellen ist einheitlich zu verfahren. 1<br />

' 7 Ausgleichsmöglichkeiten<br />

(1) Vor der Inanspruchnahme von Ausgleichsmöglichkeiten aus dem Kontenbereich<br />

sind grundsätzlich zunächst Überstundenguthaben abzubauen (vergl. ' 15 Abs.<br />

1).<br />

Alle Ausgleichsmöglichkeiten müssen sich an der dienstlichen Notwendigkeit<br />

zur Arbeitsleistung innerhalb zusammengehöriger Organisationseinheiten<br />

orientieren. Ggf. können sich Ausgleichsmöglichkeiten auch auf ganze Organisationseinheiten<br />

beziehen. Der Dienstbetrieb an Arbeitstagen ist grundsätzlich<br />

sicherzustellen. Über die Inanspruchnahme von Ausgleichsmöglichkeiten entscheidet<br />

die/der jeweilige direkte Verantwortliche. Letzte Entscheidungsinstanz<br />

ist die/der Dienststellenleiter/-in.<br />

(2) Ausgleichsmöglichkeiten für Arbeitszeitguthaben im Kontenbereich können sein<br />

(nicht abschließend)<br />

- täglich reduzierte Arbeitszeit (individuell oder innerhalb eines festgelegten<br />

Zeitraumes)<br />

- 4-Tage-Woche innerhalb eines festgelegten Zeitraumes<br />

- individuelle freie Tage (auch in Zusammenhang mit Urlaubstagen)<br />

- individuelle halbe freie Tage<br />

(3) Individuelle freie Tage dürfen ein Kontingent von jährlich 6 Tagen nicht überschreiten.<br />

Bei automatisierter Arbeitszeiterfassung stehen mit der Möglichkeit<br />

eines erweiterten Kontenbereiches weitere 6 Tage jährlich zur Verfügung. Eine<br />

Zusammenfassung bis zu 3 Tagen ist zulässig. Über die Nutzung dieses Kontingentes<br />

ist ein Nachweis zu führen.<br />

Arbeitsfreie halbe Tage können grundsätzlich zweimal wöchentlich in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

1<br />

Protokollnotiz: Soweit ausschließlich die Wirtschaftlichkeit (Kosten-Nutzen-Relation in kleinsten,<br />

räumlich selbständigen Dienststellen) der Installation einer automatisierten Lösung<br />

entgegensteht, wird die Nutzung des erweiterten Arbeitszeitrahmens (einschl.<br />

Ausgleichsmöglichkeiten) für diese Dienststellen ermöglicht.<br />

Seite 7


(4) Soweit betriebliche Belange oder Präsenz der Verwaltung eine Anwesenheit<br />

der/des einzelnen Mitarbeiterin/Mitarbeiters erfordern, kann sie/er sich nicht auf<br />

Inanspruchnahme von Ausgleichsmöglichkeiten berufen. Auf ' 5 Abs. 1 dieser<br />

Dienstvereinbarung wird verwiesen.<br />

' 8 Sonderregelungen für Teilzeitbeschäftigte<br />

Der festgelegte Arbeitszeitrahmen und die Regelungen für Pausenzeiten gelten<br />

grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte. Regelungen zu den Arbeitszeitkonten<br />

(z.B. Kontenrahmen) gelten anteilig entsprechend dem Verhältnis der individuellen<br />

durchschnittlichen Wochenarbeitszeit zur durchschnittlichen Wochenarbeitszeit<br />

einer / eines vollbeschäftigten Mitarbeiterin / Mitarbeiters.<br />

Die Anzahl freier halber oder ganzer Tage richtet sich nach der Verteilung der<br />

jeweiligen individuellen Wochenarbeitszeit auf die regelmäßigen Arbeitstage.<br />

' 9 Ausscheiden<br />

(1) Grundsätzlich sind Arbeitszeitkonten beim Ausscheiden aus dem Dienst bei der<br />

Stadt Karlsruhe auszugleichen. Soweit Arbeitszeitguthaben nicht durch entsprechende<br />

Freizeitgewährung ausgeglichen werden können, sind sie zu vergüten.<br />

Arbeitszeitschulden sind mit Urlaubsansprüchen zu verrechnen oder<br />

durch entsprechende Kürzung der Vergütung / Entlohnung / Besoldung abzugelten.<br />

(2) Bei Dienststellenwechsel innerhalb der Stadt Karlsruhe oder zu einem Eigenbetrieb,<br />

Eigengesellschaft u.ä. hat ein Ausgleich in der abgebenden Organisationseinheit<br />

zu erfolgen.<br />

' 10 Überstunden<br />

Überstunden sind grundsätzlich zu vermeiden. Soweit dennoch notwendig, sind<br />

sie schriftlich durch den Dienstvorgesetzten anzuordnen. Soweit eine kurzfristige<br />

Anordnung erforderlich ist, kann die schriftliche Bestätigung nachträglich<br />

erfolgen. Ohne besondere Anordnung im Arbeitszeitrahmen geleistete Arbeitszeit<br />

wird als nichtzuschlagspflichtige Mehrarbeit über das Arbeitszeitkonto abgerechnet.<br />

Für den Ausgleich von Überstunden gelten die jeweiligen tariflichen und gesetzlichen<br />

Festlegungen.<br />

Teil III: Arbeitszeiterfassung<br />

' 11 Zweck und Arten der Arbeitszeiterfassung<br />

(1) Die Arbeitszeiterfassung dient dem Zweck eines ordnungsgemäßen Nachweises<br />

der geleisteten Arbeitszeit.<br />

Seite 8


Die Dokumentation umfaßt mindestens Zeitpunkt des Beginns und Ende der<br />

täglichen Arbeitszeit, Pausenzeiten und sonstige Abwesenheitszeiten (Urlaub,<br />

Krankheit, Dienstgänge/Dienstreisen, private Abwesenheit). Ausnahmen von<br />

der Dokumentationspflicht können durch die/den Dienststellenleiter/-in zugelassen<br />

werden.<br />

(2) Die Arbeitszeiterfassung erfolgt<br />

- durch manuelle Dokumentation (' 12) oder<br />

- automatisiert durch ein stadtweit einheitliches System (' 13).<br />

Das Ziel ist eine flächendeckende automatisierte Arbeitszeiterfassung nach<br />

einheitlichen Grundsätzen für alle städtischen Dienststellen, soweit dies im Einzelfall<br />

unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar ist. Sonstige Verfahren<br />

einer Dokumentation der Arbeitszeit sind mit dem Personalamt abzustimmen.<br />

' 12 Grundsätze einer manuellen Arbeitszeiterfassung<br />

Eine manuelle Dokumentation der Arbeitszeit erfolgt durch Lohnbucheintrag<br />

der Dienststelle oder Selbstaufschrieb der Beschäftigten. Selbstaufschriebe<br />

orientieren sich an einheitlichen, durch das Personalamt festgelegten Grundsätzen.<br />

' 13 Grundsätze einer automatisierten Arbeitszeiterfassung<br />

(1) Ein automatisiertes Arbeitszeiterfassungssystem ist grundsätzlich dazu geeignet,<br />

personenbezogene Daten zu verarbeiten und zu speichern. Die Verarbeitung<br />

und Speicherung personenbezogener Daten darf nur in dem durch diese<br />

Dienstvereinbarung festgelegten Umfang erfolgen.<br />

(2) Die Erfassung durch ein automatisiertes System erfolgt grundsätzlich im Eingangsbereich<br />

der Arbeitsstelle. Andere Standorte sind unter wirtschaftlichen<br />

Gesichtpunkten denkbar, eine Nutzung kann nach vorheriger Abstimmung mit<br />

der örtlichen Personalvertretung erfolgen.<br />

Die Bedienung des nächstgelegenen Lesegerätes ist von jedem Beschäftigten<br />

mit einer persönlichen Ausweiskarte eigenhändig bei Betreten und Verlassen<br />

der Arbeitsstelle vorzunehmen. Die Dokumentation und Abrechnung erfolgt<br />

minutengenau.<br />

(3) Die Grundsätze für die in einem für die Stadtverwaltung einheitlichen Arbeitszeiterfassungssystem<br />

gespeicherten und zu verarbeitenden Daten (Art und<br />

Umfang, Ausgabedaten), die Systembeschreibung (Systembestandteile und<br />

Standort, Programmsystem) und die Regelungen zum Datenschutz (Regelungen<br />

zum Systembetrieb, Zugriffsberechtigungen, Datensicherungkonzept) sind<br />

anhand der konkreten Systemeigenschaften darzustellen und als Systemfreigabe<br />

durch die Gesamtpersonalvertretung gegenzuzeichnen. Die Systemfrei-<br />

Seite 9


gabe wird automatisch Bestandteil dieser Dienstvereinbarung.<br />

(4) Die Datenverwaltung wird von den jeweiligen Dienststellen in eigener Zuständigkeit<br />

wahrgenommen. Die Dienststellen haben ausschließlich auf den Datenbestand<br />

der Beschäftigten ihres unmittelbaren Zuständigkeitsbereiches Zugriff.<br />

Bei Dienststellenwechsel erfolgt eine Datenweitergabe von der abgebenden<br />

zur aufnehmenden Dienststelle.<br />

(5) Die Beschäftigten haben jederzeit das Recht, die zu Ihrer Person aktuell gespeicherten<br />

Daten einzusehen bzw. auf Anforderung einen entsprechenden<br />

Nachweis zu erhalten. Über die Eingabegeräte sind die aktuellen Zeit- und Urlaubssalden<br />

jederzeit abrufbar.<br />

' 14 Abrechnung der Arbeitszeitkonten<br />

(1) Arbeitszeitkonten sind monatlich abzurechnen. Der Kontenbereich ist aufzusummieren,<br />

Arbeitszeitschulden sind mit dem Überstundenkonto zu verrechnen (vergl. ' 15<br />

Abs. 2 und 3 dieser Dienstvereinbarung). Die den zulässigen Kontenrahmen<br />

übersteigenden Zeitanteile verfallen.<br />

(2) Arbeitszeitkonten sind nach der Abrechnung wie folgt vorzulegen:<br />

Konten innerhalb der Grünphase: alle 2 Monate an unmittelbaren Vorgesetzten.<br />

Konten innerhalb der Gelbphase: monatlich an unmittelbaren Vorgesetzten.<br />

Konten in der Rotphase: monatlich an Dienststellenleitung bzw. der von dort<br />

beauftragten Stelle mit der gleichzeitigen Verpflichtung zur Vereinbarung von<br />

Ausgleichsmaßnahmen. Dienstvorgesetzte haben jederzeit die Möglichkeit, die<br />

Kontenstände der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Bereiches einzusehen.<br />

' 15 Behandlung von Überstunden<br />

(1) Überstunden sind grundsätzlich durch entsprechenden Freizeitausgleich abzubauen.<br />

Zeitzuschläge werden jeweils zum Monatsende abgerechnet. Überstundenkontingente,<br />

die nach Verrechnung der Arbeitszeitkonten zum Monatsende<br />

das Kontingent von 30 Stunden übersteigen, sind der Dienststellenleitung oder<br />

der von dort beauftragten Stelle vorzulegen.<br />

(2) Bei manueller Arbeitszeiterfassung wird ein Freizeitausgleich aus Überstunden dem<br />

Überstundenkonto direkt in Abzug gebracht. Der Freizeitausgleich ist nachzuweisen.<br />

Die im Kontenbereich nach Abrechnung ausgewiesenen Arbeitszeitschulden<br />

werden mit Überstundenguthaben ausgeglichen.<br />

(3) Bei automatisierter Arbeitszeiterfassung kann der Freizeitausgleich für Überstunden<br />

auch ohne schriftliche Anzeige in Abstimmung mit dem unmittelbaren<br />

Dienstvorgesetzten über den Kontenbereich erfolgen. Das Überstundenkonto<br />

wird zum Monatsende vor Abrechnung des Kontenbereiches mit bestehenden<br />

Arbeitszeitschulden verrechnet. Dabei werden Arbeitszeitschulden mit Überstundenguthaben<br />

ausgeglichen.<br />

Seite 10


' 16 Aufbewahrungsfristen<br />

Alle Daten in Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung sind nach einer Aufbewahrungsfrist<br />

von zwei Jahren ordnungsgemäß zu vernichten bzw. zu löschen.<br />

Die Vernichtung bzw. Löschung ist zu dokumentieren.<br />

' 17 Schnittstellen<br />

Für den Bereich der automatisierten Arbeitszeiterfassung ist eine Schnittstelle<br />

zum landeseinheitlichen Verfahren Personalwesen (insbesondere Lohn und Gehalt)<br />

zur Ablösung der bisherigen manuellen Doppelerfassung vorzusehen. Art<br />

und Umfang einer automatisierten Datenweitergabe, Datenschutz- und Datensicherungskonzeption<br />

werden im Rahmen der konkreten Systemfreigabe zu regeln<br />

sein (vergl. ' 13). Sie werden damit ebenfalls unmittelbarer Bestandteil dieser<br />

Dienstvereinbarung.<br />

Für andere Schnittstellen ist im konkreten Einzelfall über ein entsprechendes<br />

Freigabeverfahren die Zustimmung der Gesamtpersonalvertretung einzuholen.<br />

' 18 Mißbrauch<br />

Teil IV: Schlußbestimmungen<br />

Der Mißbrauch der Regelungen dieser Dienstvereinbarung oder hierauf aufbauender<br />

örtlicher Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung oder zur Arbeitszeiterfassung<br />

ist eine Verletzung der Pflichten aus dem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis<br />

und wird entsprechend geahndet.<br />

' 19 Inkrafttreten<br />

Diese Dienstvereinbarung tritt am Tage nach ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie<br />

kann ganz oder teilweise frühestens nach Ablauf eines Jahres seit Inkrafttreten<br />

mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Bis zum<br />

Abschluß einer neuen Vereinbarung gelten die hiermit festgelegten Regelungen<br />

weiter. Einvernehmliche Änderungen sind jederzeit möglich.<br />

Karlsruhe, den 19.09.97<br />

Stadt Karlsruhe Gesamtpersonalrat<br />

gez. gez.<br />

Dr. Elmar Kolb Karl-Heinz Baier<br />

Erster Bürgermeister Vorsitzender<br />

Seite 11


Anhang IX


Schön-/ Schlechtwetterregelung Seite 1<br />

Schön-/ Schlechtwetterregelung bei einer Faktorisierung von 30%:<br />

Abfeierzeit in Abfeierzeit in<br />

Stunden<br />

Minuten<br />

Anteil<br />

AG 30%<br />

Anteil AG in<br />

Minuten<br />

Anteil<br />

AN 70%<br />

Anteil AN in<br />

Minuten<br />

1,0 60 0,30 18 0,70 42<br />

1,5 90 0,45 27 1,05 63<br />

2,0 120 0,60 36 1,40 84<br />

2,5 150 0,75 45 1,75 105<br />

3,0 180 0,90 54 2,10 126<br />

3,5 210 1,05 63 2,45 147<br />

4,0 240 1,20 72 2,80 168<br />

4,5 270 1,35 81 3,15 189<br />

5,0 300 1,50 90 3,50 210<br />

5,5 330 1,65 99 3,85 231<br />

6,0 360 1,80 108 4,20 252<br />

6,5 390 1,95 117 4,55 273<br />

7,0 420 2,10 126 4,90 294<br />

7,5 450 2,25 135 5,25 315<br />

8,0 480 2,40 144 5,60 336<br />

8,5 510 2,55 153 5,95 357<br />

9,0 540 2,70 162 6,30 378<br />

Tabelle: Berechnung der Faktorisierung von 30%

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