FACHHOCHSCHULE KEHL FACHHOCHSCHULE KEHL ...
FACHHOCHSCHULE KEHL FACHHOCHSCHULE KEHL ... FACHHOCHSCHULE KEHL FACHHOCHSCHULE KEHL ...
FACHHOCHSCHULE FACHHOCHSCHULE KEHL KEHL KEHL - HOCHSCHULE HOCHSCHULE FÜR FÜR ÖFFENTLICHE ÖFFENTLICHE VERWALTUNG VERWALTUNG - Wahlpflichtbereich: Personal, Organisation und Kommunikation Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitmodelle im öffentlichen Dienst - an einem Beispiel der Stadt Karlsruhe - D I P L O M A R B E I T zur Erlangung des Grades einer Diplom-Verwaltungswirtin (FH) vorgelegt von Silvia Schöpfle In den Schneidergärten 39 76307 Karlsbad Studienjahr 2004/ 2005 Erstgutachter: Prof. Dr. Gert Fieguth, Fachhochschule Kehl Zweitgutachter: Jürgen Fody, Stadtverwaltung Karlsruhe
- Seite 2 und 3: Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeic
- Seite 4 und 5: Inhaltsverzeichnis III III III III
- Seite 6 und 7: Abkürzungsverzeichnis V Abkürzung
- Seite 8 und 9: Dank & Hinweis VII Dank Dank Ich m
- Seite 10 und 11: Einleitung Seite 2 im Sinne der anf
- Seite 12 und 13: Einleitung Seite 4 den Grünbereich
- Seite 14 und 15: Grundlagen flexibler Arbeitszeitmod
- Seite 16 und 17: Grundlagen flexibler Arbeitszeitmod
- Seite 18 und 19: Grundlagen flexibler Arbeitszeitmod
- Seite 20 und 21: Rahmenbedingungen für die Gestaltu
- Seite 22 und 23: Rahmenbedingungen für die Gestaltu
- Seite 24 und 25: Arbeitszeitmodell des Grünbereichs
- Seite 26 und 27: Arbeitszeitmodell des Grünbereichs
- Seite 28 und 29: Alternative Arbeitszeitmodelle bei
- Seite 30 und 31: Alternative Arbeitszeitmodelle bei
- Seite 32 und 33: Alternative Arbeitszeitmodelle bei
- Seite 34 und 35: Alternative Arbeitszeitmodelle bei
- Seite 36 und 37: Alternative Arbeitszeitmodelle bei
- Seite 38 und 39: Flexible Arbeitszeitmodelle aus gew
- Seite 40 und 41: Entwicklung eines „neuen Arbeitsz
- Seite 42 und 43: Entwicklung eines „neuen Arbeitsz
- Seite 44 und 45: Entwicklung eines „neuen Arbeitsz
- Seite 46 und 47: Entwicklung eines „neuen Arbeitsz
- Seite 48 und 49: Entwicklung eines „neuen Arbeitsz
- Seite 50 und 51: Umsetzungsvorschlag zur Einführung
<strong>FACHHOCHSCHULE</strong> <strong>FACHHOCHSCHULE</strong> <strong>KEHL</strong> <strong>KEHL</strong><br />
<strong>KEHL</strong><br />
- HOCHSCHULE HOCHSCHULE FÜR FÜR ÖFFENTLICHE ÖFFENTLICHE VERWALTUNG<br />
VERWALTUNG -<br />
Wahlpflichtbereich: Personal, Organisation und Kommunikation<br />
Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitmodelle im öffentlichen Dienst<br />
- an einem Beispiel der Stadt Karlsruhe -<br />
D I P L O M A R B E I T<br />
zur Erlangung des Grades einer<br />
Diplom-Verwaltungswirtin (FH)<br />
vorgelegt von<br />
Silvia Schöpfle<br />
In den Schneidergärten 39<br />
76307 Karlsbad<br />
Studienjahr 2004/ 2005<br />
Erstgutachter: Prof. Dr. Gert Fieguth, Fachhochschule Kehl<br />
Zweitgutachter: Jürgen Fody, Stadtverwaltung Karlsruhe
Inhaltsverzeichnis I<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis......................................................................................I<br />
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis...................................................IV<br />
Abkürzungsverzeichnis...........................................................................V<br />
Dank.........................................................................................................VII<br />
Hinweis zur Sprachregelung..................................................................VII<br />
IIII Allgemeiner Allgemeiner Allgemeiner Teil Teil Teil<br />
Allgemeiner Teil .......................................................................... 1<br />
1 Einleitung .......................................................................................... 1<br />
1.1 Ausgangspunkt der Arbeit............................................................... 1<br />
1.2 Motivation........................................................................................ 2<br />
1.3 Zielsetzung und Vorgehensweise ................................................... 3<br />
2 Grundlagen flexibler Arbeitszeitmodelle ........................................ 5<br />
2.1 Begriffsklärung „flexible Arbeitszeit“ ................................................ 5<br />
2.1.1 Merkmale flexibler Arbeitszeiten........................................... 5<br />
2.1.2 Merkmale starrer Arbeitszeiten............................................. 6<br />
2.2 Vorteile der Flexibilisierung ............................................................. 6<br />
2.2.1 Aus Sicht der Verwaltung ..................................................... 8<br />
2.2.2 Aus Sicht der Mitarbeiter .................................................... 10<br />
2.2.3 Aus Sicht der Kunden......................................................... 11<br />
3 Rahmenbedingungen für die Gestaltung flexibler Arbeitszeiten 12<br />
3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen .................................................. 12<br />
3.1.1 Dauer der Arbeitszeit.......................................................... 12<br />
3.1.2 Lage der Arbeitszeit............................................................ 12<br />
3.1.3 Ruhepausen und Ruhezeiten ............................................. 13<br />
3.1.4 Mitbestimmung des Personalrats ....................................... 13<br />
3.2 Tarifliche Rahmenbedingungen .................................................... 14
Inhaltsverzeichnis II<br />
II II II II Besonderer Besonderer Besonderer Teil Teil Teil<br />
Besonderer Teil........................................................................... 15<br />
4 Arbeitszeitmodell des Grünbereichs des Friedhofs- und<br />
Bestattungsamtes Karlsruhe ................................................................ 15<br />
4.1 Ausgangslage ............................................................................... 15<br />
4.2 Problematik ................................................................................... 16<br />
5 Alternative Arbeitszeitmodelle bei anderen Städten ................... 20<br />
5.1 Ergebnisse einer interkommunalen Umfrage ................................ 20<br />
5.1.1 Stadt Bonn.......................................................................... 21<br />
5.1.2 Stadt Kiel............................................................................ 22<br />
5.1.3 Stadt Heidelberg................................................................. 23<br />
5.2 Arbeitszeitmodell der Stadt Ditzingen ........................................... 26<br />
5.3 Zusammenfassung der Ergebnisse der unterschiedlichen<br />
Arbeitszeitmodelle.................................................................................... 28<br />
6 Flexible Arbeitszeitmodelle aus gewerkschaftlicher Sicht ......... 29<br />
7 Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den<br />
Grünbereich des Friedhofs- und Bestattungsamtes Karlsruhe......... 31<br />
7.1 Betriebszeit ................................................................................... 31<br />
7.2 Sommer- und Winterarbeitszeit..................................................... 33<br />
7.3 Arbeitszeitkonto oder Ampelkonto................................................. 35<br />
7.4 Brückentage.................................................................................. 37<br />
7.5 Pausenregelung............................................................................ 39<br />
7.6 Schön-/ Schlechtwetterregelung ................................................... 40<br />
8 Umsetzungsvorschlag zur Einführung des neuen<br />
Arbeitszeitmodells................................................................................. 42<br />
9 Ausblick auf die Tarifreform .......................................................... 49
Inhaltsverzeichnis III<br />
III III III III Schlussbetrachtung<br />
Schlussbetrachtung<br />
Schlussbetrachtung<br />
Schlussbetrachtung............................................................... 52<br />
10 Wertung und Vorschläge............................................................ 52<br />
11 Zusammenfassung...................................................................... 55<br />
Literaturverzeichnis<br />
Literaturverzeichnis<br />
Literaturverzeichnis<br />
Literaturverzeichnis......................................................................... 57<br />
Anhänge Anhänge Anhänge Anhänge I I I I ---- IX IX IX<br />
Erklärung Erklärung Erklärung<br />
IX................................................................................... 59<br />
Erklärung ............................................................................................. 60
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis IV<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 1: Zieldreieck flexibler Arbeitszeitsysteme ................................ 8<br />
Abbildung 2: Umgang mit der Zeit, Ein Beispiel unproduktiver Zeiten im<br />
Grünbereich des FBA. ...................................................................... 19<br />
Abbildung 3: Ampelkonto ......................................................................... 35<br />
Abbildung 4: Managementprozess........................................................... 42<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 1: Zeit- und aufgabenorientierte Arbeitszeitmodelle...................... 7<br />
Tabelle 2: Sommer- und Winterarbeitszeiten........................................... 33
Abkürzungsverzeichnis V<br />
Abkürzungsverzeichni<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
Abkürzungsverzeichni<br />
a. a. O. an anderem Ort<br />
Abs. Absatz<br />
ArbZG Arbeitszeitgesetz<br />
Aufl. Auflage<br />
BAT Bundes-Angestelltentarifvertrag<br />
BMT-G II Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher<br />
Verwaltungen und Betriebe<br />
bspw. beispielsweise<br />
bzw. beziehungsweise<br />
ca. circa<br />
Dez Dezember<br />
d. h. das heißt<br />
etc. et cetera<br />
e. V. eingetragener Verein<br />
FBA Friedhofs- und Bestattungsamt, Friedhofs- und Bestat-<br />
tungsamtes<br />
Feb Februar<br />
f., ff. folgende, fortfolgende<br />
Hrsg. Herausgeber<br />
i. d. R. in der Regel<br />
i. S. d. im Sinne des<br />
Jan Januar<br />
JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
KGSt Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsver-<br />
einfachung<br />
LPVG-BW Landespersonalvertretungsgesetz<br />
Baden-Württemberg<br />
MTArb Manteltarifvertrag für Arbeiter von Bund und Länder<br />
MuSchG Mutterschutzgesetz<br />
Nov November<br />
Nr. Nummer
Abkürzungsverzeichnis VI<br />
o. ä. oder ähnliches<br />
o. g. oben genannte, oben genannten<br />
o. J. ohne Jahr<br />
Okt Oktober<br />
Rd. Redaktion<br />
S. Seite<br />
Std. Stunden<br />
TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst<br />
u. v. m. und vieles mehr<br />
ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V.<br />
vgl. vergleiche<br />
z. B. zum Beispiel<br />
z. T. zum Teil
Dank & Hinweis VII<br />
Dank<br />
Dank<br />
Ich möchte mich ganz herzlich bei all denjenigen bedanken, die mich beim<br />
Erstellen meiner Diplomarbeit unterstützt haben. Mein besonderer Dank<br />
gilt Herrn Fody vom Personal- und Organisationsamt der Stadt Karlsruhe,<br />
der mir jederzeit für Fragen und Auskünfte bereit stand, sowie dem Fried-<br />
hofs- und Bestattungsamt Karlsruhe, das mir die Möglichkeit gab, dort die<br />
Thematik meiner Diplomarbeit zu vertiefen. Außerdem möchte ich meiner<br />
Familie für ihre Unterstützung danken, in besonderem Maße meinem<br />
Mann Samuel Schöpfle für seine Hilfe und Geduld.<br />
Hinweis Hinweis Hinweis zur zur zur Sprachregelung<br />
Sprachregelung<br />
Sprachregelung<br />
Das Thema flexible Arbeitszeitmodelle ist für alle arbeitenden Menschen<br />
von Interesse und Bedeutung. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfa-<br />
chung wird in dieser Arbeit jeweils nur die männliche Form verwendet, al-<br />
so etwa „die Mitarbeiter“ statt „die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“. Alle<br />
Aussagen gelten selbstverständlich für Frauen und Männer gleicherma-<br />
ßen.
Einleitung Seite 1<br />
I Allgemeiner Allgemeiner Teil<br />
Teil<br />
1 Einleitung<br />
1.1 Ausgangspunkt der Arbeit<br />
Das Thema „Flexible Arbeitszeitmodelle“ ist immer noch und immer wieder<br />
ein aktuelles Thema, auch wenn flexible Arbeitszeiten schon in vielen Be-<br />
reichen der öffentlichen Verwaltung eingeführt wurden. Nach wie vor gibt<br />
es Änderungs- und Verbesserungsmöglichkeiten und gerade aufgrund der<br />
schlechten kommunalen Finanzlage sind die Kommunen gefordert, wirt-<br />
schaftlicher und effizienter zu arbeiten. Vor allem die Personalkosten ma-<br />
chen einen Großteil der anfallenden Kosten aus. Mit Hilfe flexibler Arbeits-<br />
zeitmodelle können diese Kosten möglicherweise gesenkt werden.<br />
Die Bürger erwarten von der öffentlichen Verwaltung die gleichen Dienst-<br />
leistungen und Qualitätsstandards wie von privatwirtschaftlichen Unter-<br />
nehmen. Aber auch die Ansprüche der Mitarbeiter haben sich im Laufe<br />
der Jahre geändert und deshalb ist die Zeit zum Umdenken angebrochen.<br />
Durch eine produktivitätsorientierte Arbeitszeitgestaltung kann die Verwal-<br />
tung konkurrenzfähig bleiben, die Interessen der Mitarbeiter berücksichti-<br />
gen und die Wirtschaftlichkeit des Betriebs verbessern.<br />
Im gewerblich-manuellen Bereich der öffentlichen Verwaltung sind die Ar-<br />
beitszeitmodelle z. T. noch sehr starr und unflexibel. Durch eine Arbeits-<br />
zeitflexibilisierung könnten z. B. saisonale Schwankungen mit unterschied-<br />
lichen Arbeitsspitzen und Arbeitstälern besser aufgefangen werden.<br />
Vergleicht man die gewerblich-manuellen Bereiche der öffentlichen Ver-<br />
waltung mit ähnlichen Betrieben der Privatwirtschaft, sprechen in der<br />
Kommunalverwaltung überwiegend die gleichen Gründe für die Einführung<br />
der flexiblen Arbeitszeit: Zeitsouveränität der Mitarbeiter, Kundenorientie-<br />
rung, Wirtschaftlichkeit, Produktivitätssteigerung und Konkurrenzfähigkeit<br />
sind nur einige der daraus entstehenden Vorteile. Vor allem die Zeit, auch
Einleitung Seite 2<br />
im Sinne der anfallenden Personalstunden, spielt eine wichtige Rolle beim<br />
Thema Wirtschaftlichkeit: Zeit ist eine teure Ressource und die Kommu-<br />
nen müssen lernen damit effizienter umzugehen. Da dieser neue Umgang<br />
mit der Zeit und anderen Ressourcen noch nicht in allen Bereichen der<br />
öffentlichen Verwaltung verankert ist, kommt immer wieder das Thema<br />
‚Neues Steuerungsmodell’ auf den Tisch. Flexible Arbeitszeitmodelle sind<br />
ein Instrument des Neuen Steuerungsmodells und deshalb geeignet, posi-<br />
tive Veränderungen durchzuführen.<br />
1.2 Motivation<br />
Das Thema meiner Diplomarbeit habe ich gewählt, da ich es sehr span-<br />
nend und interessant finde, die Ziele und Chancen, die sich mit den unter-<br />
schiedlichen Arbeitszeitmodellen für den Betrieb bzw. speziell für die ge-<br />
werblich-manuellen Bereiche der öffentlichen Verwaltung ergeben können<br />
zu ergründen und mögliche Konsequenzen aufzuzeigen. In der Privatwirt-<br />
schaft sind flexible Arbeitszeitmodelle mittlerweile die Regel und viele Ar-<br />
beitnehmer profitieren davon. Die Kommunen wiederum müssen in vielen<br />
Bereichen heutzutage in den Wettbewerb mit der Privatwirtschaft treten,<br />
sowohl um Dienstleistungen weiterhin anbieten zu können, aber auch um<br />
die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter zu sichern.<br />
Bei der Suche nach einer Dienststelle, die an der Entwicklung von Model-<br />
len zur Flexibilisierung der Arbeitszeit interessiert wäre, bin ich auch auf<br />
Ablehnung gestoßen. Nicht immer wird Flexibilität in der Arbeitszeit als<br />
etwas Positives angesehen. Gerade im öffentlichen Dienst ist dieses<br />
Thema mit vielen Vorbehalten und Ängsten der Mitarbeiter, aber auch mit<br />
Bedenken seitens der Führungskräfte, behaftet. Die zunächst angefragte<br />
Dienststelle zeigte keine Bereitschaft über Einführung flexibler Arbeitszei-<br />
ten nachzudenken. Die vertretene Meinung dort war: „so wie es läuft, ist<br />
es gut“.<br />
Beim Friedhofs- und Bestattungsamt der Stadt Karlsruhe stieß die Thema-<br />
tik dagegen auf großes Interesse bei den Führungskräften. Ich erhielt Ein-
Einleitung Seite 3<br />
blicke in das Amt und die notwendigen Informationen und Unterlagen wur-<br />
den mir zur Verfügung gestellt.<br />
Jedoch sollten nicht nur die Führungskräfte Interesse daran entwickeln,<br />
sondern auch die Arbeitnehmer selbst. Bei der Entwicklung des vorgese-<br />
henen Arbeitszeitmodells war mir wichtig, dass die Mitarbeiter keinesfalls<br />
durch eine veränderte Arbeitszeit Nachteile erfahren sollen. Im Gegenteil:<br />
Sinn dieser Arbeit soll sein, Mitarbeitern und Führungskräften neue Wege<br />
und Dimensionen aufzuzeigen, wie Dinge verändert werden können und<br />
trotzdem alle Seiten davon profitieren. Damit kann auch den Beschäftigten<br />
die Angst vor Veränderungen in diesem Bereich genommen werden. Indi-<br />
viduelle und berufliche Interessen sollen weiterhin vereinbar bleiben bzw.<br />
in Zukunft noch besser vereinbart werden können. Deshalb werden mit<br />
dieser Arbeit Möglichkeiten der Flexibilisierung vorgestellt, um damit hof-<br />
fentlich einen Anreiz für die Realisierung flexibler Arbeitszeitmodelle zu<br />
schaffen.<br />
1.3 Zielsetzung und Vorgehensweise<br />
Ziel dieser Arbeit soll es sein, ein flexibles Arbeitszeitmodell für den ge-<br />
werblich-manuellen Grünbereich des Friedhofs- und Bestattungsamtes<br />
(FBA) der Stadt Karlsruhe zu entwickeln. Dazu wurde ein Vorgespräch mit<br />
dem Amtsleiter des FBA und ein Interview mit Herrn B., der dort angestell-<br />
ter Gärtnermeister ist, geführt, um die Ausgangssituation vor Ort zu ermit-<br />
teln. Weitere Interviews mit den Beschäftigten fanden nicht statt, da dies<br />
von der Leitungsebene des FBA nicht als notwendig erachtet wurde.<br />
Gleichzeitig ist zu klären, welche Vorgehensweise bei der Einführung ei-<br />
nes neuen Arbeitszeitmodells zu beachten ist und welche Anforderungen<br />
dabei an Führungskräfte und Mitarbeiter gestellt werden, aber auch, wel-<br />
che gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen beachtet werden<br />
müssen. Darüber hinaus sollen Gestaltungsmöglichkeiten von Arbeits-<br />
zeitmodellen verschiedener Städte, mit ihren jeweiligen Vor- und Nachtei-<br />
len aufgezeigt werden, um daraus ein möglichst individuelles Modell für
Einleitung Seite 4<br />
den Grünbereich des FBA zu entwickeln. Diese unterschiedlichen Modelle<br />
wurden mit Hilfe einer interkommunalen Umfrage von mir ermittelt, sowie<br />
ein Beispielsfall aus der Literatur heran gezogen. Des Weiteren soll auch<br />
die gewerkschaftliche Sicht der Arbeitszeitflexibilisierung betrachtet und<br />
dann ein Umsetzungsvorschlag zur Einführung eines „neuen Arbeitszeit-<br />
modells“ für den Grünbereich erarbeitet werden. Dieser Umsetzungsvor-<br />
schlag beinhaltet verschiedene Instrumente, die bei der Flexibilisierung<br />
der Arbeitszeit eingesetzt werden können, um so ein geeignetes Modell<br />
für den Grünbereich zu schaffen. Die Ausführungen dieser Arbeit werden<br />
sich im Wesentlichen auf den öffentlichen Dienst beschränken.<br />
Während der Erstellung der Arbeit wurde ein neuer Tarifvertrag für den<br />
öffentlichen Dienst vereinbart. Noch sind viele Verhandlungspunkte offen,<br />
aber das Grundgerüst steht bereits. Deshalb soll ein kurzer Ausblick auf<br />
die Chancen und Risiken des neuen Tarifvertrags, insbesondere zum<br />
Thema Arbeitszeit, gegeben werden. Die Arbeit schließt mit einer<br />
Schlussbetrachtung, in der eine kurze Wertung zum Thema vorgenommen<br />
wird.
Grundlagen flexibler Arbeitszeitmodelle Seite 5<br />
2 Grundlagen flexibler Arbeitszeitmodelle<br />
2.1 Begriffsklärung „flexible Arbeitszeit“<br />
„Arbeitszeit“ i. S. d. § 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die Zeit, in der<br />
der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt.<br />
Die Ruhepausen sind davon nicht erfasst. Dies gilt unabhängig von der<br />
tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung.<br />
„Flexibel“ stammt aus dem lateinischen und bedeutet biegsam, elastisch,<br />
geschmeidig, anpassungsfähig, wendig.<br />
„Flexible Arbeitszeit“ wird als Gegensatz zur starren Arbeitszeit beschrie-<br />
ben. Starre Arbeitszeiten beginnen und enden zu einer genau festgelegten<br />
Uhrzeit und diese muss von den Arbeitnehmern eingehalten werden. Die<br />
Dauer und Lage der Arbeitzeit sind nicht variabel. Dies macht den Unter-<br />
schied zur flexiblen Arbeitszeit aus. Denn hier kann sowohl die zeitliche<br />
Lage wie auch die Dauer der Arbeitszeit verändert werden. 1 Durch die<br />
Kombination von unterschiedlicher Dauer und Lage der Arbeitszeiten kön-<br />
nen so unterschiedliche Arbeitszeitformen entwickelt werden.<br />
2.1.1 Merkmale flexibler Arbeitszeiten<br />
Flexible Arbeitszeitsysteme sind gekennzeichnet durch Abkopplung der<br />
persönlichen Arbeitszeit von der allgemeinen Betriebszeit, durch versetzte<br />
oder gestaffelte Anwesenheit einzelner Arbeitnehmer oder -gruppen und<br />
durch Beweglichkeit. Die Beweglichkeit stellt insofern eine Reaktion auf<br />
die sich ändernden betrieblichen Entwicklungen dar, dass den Arbeitneh-<br />
mern Wahlmöglichkeiten und Alternativen in Bezug auf die Arbeitszeitein-<br />
1 vgl. Spiegelhalter, Hans Joachim (Rd.) (1991) Handlexikon Arbeitsrecht, München,<br />
C. H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung, S. 323.
Grundlagen flexibler Arbeitszeitmodelle Seite 6<br />
teilung eingeräumt werden. 2 Arbeitszeit lässt sich demnach als flexibel<br />
charakterisieren, wenn sie von der Gleichförmigkeit der Arbeitszeit, der<br />
gleichzeitigen Anwesenheit aller Mitarbeiter, der Bestimmung der Arbeits-<br />
zeit durch Vorgesetze sowie der Gleichheit von Arbeits- und Betriebszeit<br />
abweicht. Die Betriebszeit stellt den äußeren Rahmen für die zu vereinba-<br />
renden Arbeitszeitregelungen dar. Sie gibt Lage, Beginn und Ende des<br />
Rahmens an, in dem in einem Betrieb flexibel gearbeitet werden kann. 3<br />
2.1.2 Merkmale starrer Arbeitszeiten<br />
Die starre Arbeitszeit ist die traditionelle Form der Arbeitszeitgestaltung<br />
und bildet das Gegenstück zur flexiblen Arbeitszeit. Durch folgende<br />
Merkmale lassen sich starre Arbeitszeiten beschreiben: Die Arbeitszeit-<br />
muster sind regelmäßig wiederkehrend und z. T. sehr starr verfestigt. Sie<br />
erfordern eine gleichzeitige Anwesenheit aller Mitarbeiter mit feststehen-<br />
den Regeln über Beginn und Ende des Arbeitseinsatzes. Dabei werden<br />
die Arbeitnehmer im Arbeitsablauf einer bestimmten betrieblichen Funkti-<br />
on zugeordnet. 4 Die starre Arbeitszeit weist nur geringfügige Gestal-<br />
tungsmöglichkeiten auf. Schon die Tatsache, dass sie für alle Mitarbeiter<br />
bei gleichzeitiger Anwesenheit gilt, macht deutlich, dass dadurch die Wirt-<br />
schaftlichkeit eines Betriebes nicht gefördert wird.<br />
2.2 Vorteile der Flexibilisierung<br />
In vielen Branchen sind Auslastungsschwankungen saisonal bedingt. Vor<br />
allem in Bereichen der Grünpflege unterliegen die wiederkehrenden Zyk-<br />
len dem Rhythmus der Jahreszeiten, mit unterschiedlich anfallendem Ar-<br />
2 vgl. Bellgardt, Peter (2003) Produktivitätsorientierte Arbeitszeitgestaltung - Die Erosion<br />
der Zeitdimension bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern, Bad Soden, Edition Omega,<br />
S. 26.<br />
3 vgl. Ebenda, S. 13.<br />
4 vgl. Ebenda, S. 26.
Grundlagen flexibler Arbeitszeitmodelle Seite 7<br />
beitsaufwand. Im Frühjahr z. B. erreicht die Grünpflege während der<br />
Pflanzzeit ihren Höchststand an Arbeitsaufkommen (Arbeitsspitzen), wäh-<br />
rend in den Wintermonaten meist weniger Arbeiten zu verrichten sind (Ar-<br />
beitstal). Um diese Schwankungen ausgleichen bzw. ihnen entgegenwir-<br />
ken zu können, weisen die flexiblen Arbeitszeitmodelle Vorteile auf, aus<br />
denen sowohl die Verwaltung als auch die Mitarbeiter und Kunden Nutzen<br />
ziehen können.<br />
Eine Übersicht soll die Unterschiede von zeit- und aufgabenorientierten<br />
Arbeitszeitmodellen deutlich machen:<br />
zeitorientierte Arbeitszeitmodelle<br />
aufgabenorientierte<br />
Arbeitszeitmodelle<br />
• mangelnde Kunden- und Aufga- • Arbeitzeit richtet sich nach Kunbenorientierungdenbedarf<br />
und Arbeitsanfall<br />
• Arbeitszeitverbrauch wird belohnt • effektive Arbeitszeiten und –abläufe<br />
werden belohnt<br />
• keine oder unzureichende Arbeit- • Vorausplanung des im Jahresver-<br />
Zeit-Planung<br />
lauf variierenden Arbeitsanfalls (flexible<br />
Arbeit-Zeit-Planung)<br />
• Steuerung der Arbeitszeiten durch • Die (Fein-) Steuerung der Arbeits-<br />
Führungskräfte (meist unzureizeiten<br />
erfolgt eigenverantwortlich<br />
chend)<br />
im Team<br />
• Gegenseitiges „Arbeitszeit-<br />
• Vertrauenskultur plus Ergebnisori-<br />
Mißtrauen“<br />
entierung ersetzen Zeit- und Verhaltenskontrolle<br />
Tabelle 1: Zeit- und aufgabenorientierte Arbeitszeitmodelle 5<br />
Die starren Arbeitszeiten lassen sich auch als zeitorientierte Arbeitszeit-<br />
modelle beschreiben, während flexible Arbeitszeitmodelle gleichzeitig<br />
auch aufgabenorientierte Arbeitszeitmodelle sind.<br />
Flexible Arbeitszeiten bedeuten immer auch eine gewisse Dispositions-<br />
freiheit für den Arbeitnehmer. Er kann relativ eigenständig bestimmen, wie<br />
die Arbeitszeiten gelegt werden sollen. Die flexiblen Arbeitszeiten sollen<br />
verstärkt darauf abzielen, die unterschiedlichen Interessen der von der<br />
5 Quelle: Deuser, Dirk et al. (2001) Flexible Arbeitszeiten, in: Oehler, Eberhard et al.<br />
(Hrsg.) Verwaltungs- und Versorgungsbetriebe an der Jahrtausendwende: Herausforderungen,<br />
Chancen und Wandlungen, Herbolzheim, Centaurus-Verlags-GmbH, S. 3.
Grundlagen flexibler Arbeitszeitmodelle Seite 8<br />
Regelung Betroffenen einzubeziehen und soweit als möglich einen Kon-<br />
sens zu finden. 6 Die möglichen Interessen werden nun im Folgenden auf-<br />
geführt.<br />
2.2.1 Aus Sicht der Verwaltung<br />
Wenn die Verwaltung eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Mitarbei-<br />
terorientierung und Kundenorientierung erreichen möchte, ist die flexible,<br />
aufgabenorientierte Arbeitszeitgestaltung eine notwendige Voraussetzung<br />
hierfür. Die bei der Flexibilisierung zu beachtenden Aspekte lassen sich<br />
mit Hilfe eines Zieldreiecks graphisch darstellen:<br />
Kundenorientierung<br />
Wirtschaftlichkeit Mitarbeiterorientierung<br />
Abbildung 1: Zieldreieck flexibler Arbeitszeitsysteme<br />
Alle drei Dimensionen sind untrennbar miteinander verbunden und wech-<br />
selseitig voneinander abhängig. Ohne Mitarbeiterorientierung kann es in<br />
flexiblen Arbeitszeitsystemen weder Kundenorientierung noch Wirtschaft-<br />
lichkeit geben und umgekehrt. 7<br />
6 vgl. KGSt (1991) Flexible Arbeitszeiten, S. 18f.<br />
7 vgl. Bellgardt, Peter (2003), a. a. O., S. 29.
Grundlagen flexibler Arbeitszeitmodelle Seite 9<br />
• Kundenorientierung<br />
Kundenorientierung bedeutet, dass die Bedürfnisse der Kunden beach-<br />
tet werden müssen. Dies gilt sowohl für externe als auch interne Kun-<br />
den. Die Arbeitsleistung muss zum richtigen Zeitpunkt erbracht wer-<br />
den: dann, wenn es von den Kunden gewünscht wird, also der sog.<br />
Nachfrageorientierung. Aber auch die Erreichbarkeit des Betriebs<br />
muss gewährleistet sein. Dies spiegelt sich vor allem in den Öffnungs-<br />
zeiten eines Amtes wieder. Der Grünbereich des FBA hat nur in weni-<br />
gen Fällen direkt mit externen Kunden zu tun. Wenn die Mitarbeiter<br />
beispielsweise schon lange ein bestimmtes Grab pflegen, wenden sich<br />
die Angehörigen manchmal direkt an die zuständigen Gärtner, um ihre<br />
Wünsche zu besprechen. Dies sind jedoch hauptsächlich Kontakte, die<br />
aufgrund einer langen Zusammenarbeit entstanden sind. Trotzdem<br />
sollte die Erreichbarkeit der unterschiedlichen Arbeitsbereiche gewähr-<br />
leistet sein, um Servicezeiten zumindest telefonisch aufrecht erhalten<br />
und so die Wartezeiten für die Kunden verkürzen zu können. Diese<br />
Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit werden als Kontaktzeiten be-<br />
zeichnet.<br />
• Wirtschaftlichkeit<br />
Wirtschaftlichkeit bedeutet, dass die zu erledigenden Arbeiten dann<br />
abgearbeitet werden, wenn sie anfallen. Teure und kostbare Arbeits-<br />
zeit wird also nur noch dann verbraucht, wenn es betrieblich erforder-<br />
lich ist 8 . Demnach kann sich wirtschaftliches Arbeiten nicht auf eine<br />
gleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit beschränken. Es wird dann<br />
gearbeitet, wenn die Mitarbeiter tatsächlich gebraucht werden, d. h.<br />
wenn Arbeit anfällt. Daraus resultiert, dass teure Überstunden mit den<br />
entsprechenden Zuschlägen nur noch in Ausnahmefällen anfallen und<br />
die bloße Anwesenheit der Mitarbeiter keine Kosten mehr verursacht.<br />
Durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung können Fehl- und Urlaubszei-<br />
8 vgl. Ebenda, S. 28.
Grundlagen flexibler Arbeitszeitmodelle Seite 10<br />
ten besser ausgeglichen und sonstige Störungen im Arbeitsablauf<br />
vermieden werden.<br />
Mit einem speziell entwickelten Arbeitszeitmodell kann die Verwaltung<br />
so möglicherweise ihre Personalkosten senken, ohne dass dabei Ar-<br />
beitsplätze verloren gehen.<br />
• Mitarbeiterorientierung<br />
Bei der Einführung flexibler Arbeitszeiten dürfen die Wünsche und Be-<br />
dürfnisse der Mitarbeiter nicht vernachlässigt werden; gleichzeitig sind<br />
aber auch ihre Ängste und Bedenken zu berücksichtigen. Die Mitarbei-<br />
terinteressen dürfen nicht hinten angestellt werden. Auch eine erhöhte<br />
Kundenorientierung sollte nicht auf Kosten der Mitarbeiter angestrebt<br />
werden, denn die hat aus Sicht der Mitarbeiter eine eher untergeordne-<br />
te Priorität. 9 Die Übertragung größerer Eigenverantwortlichkeit auf die<br />
Mitarbeiter wird in Kapitel 3.2 näher erläutert. In jedem Fall sollten die<br />
Mitarbeiter aber am Prozess der Entwicklung und Einführung eines fle-<br />
xiblen Arbeitszeitmodells beteiligt sein. Dadurch können Grundlagen<br />
geschaffen werden, damit die Mitarbeiter das neue Arbeitszeitsystem<br />
mittragen. 10<br />
2.2.2 Aus Sicht der Mitarbeiter<br />
Flexible Arbeitszeitmodelle bieten den Mitarbeitern neue Gestaltungsfor-<br />
men ihrer persönlichen Arbeitszeit, aber ebenso ihrer Freizeit. Sie erhalten<br />
eine neue Zeitsouveränität und dadurch mehr Eigenverantwortung in der<br />
Planung und Gestaltung des Arbeitsablaufs. Je umfangreicher die persön-<br />
lichen Gestaltungsspielräume sind, z. B. indem geschäftliche und indivi-<br />
duelle Interessen besser miteinander vereinbart werden können, um so<br />
größer dürfte die Bereitschaft der Mitarbeiter sein, das neue Arbeitszeit-<br />
9 vgl. Deuser, Dirk et al. (2001) a. a. O., S. 46.<br />
10 vgl. KGSt (1999) Flexible Arbeitszeiten in der Praxis: ein Beitrag zu Kundenorientierung,<br />
Wirtschaftlichkeit und Mitarbeiterorientierung, S. 33.
Grundlagen flexibler Arbeitszeitmodelle Seite 11<br />
modell anzunehmen. Durch die gegebenen Mitgestaltungsmöglichkeiten<br />
auf Seiten der Mitarbeiter steigt die Arbeitszufriedenheit 11 , was sich positiv<br />
auf Leistungen und Fehlzeiten auswirkt.<br />
Einen hohen Stellenwert bei der flexiblen Arbeitszeitgestaltung hat die<br />
Teamarbeit. Die Mitarbeiter werden gefordert, sich eigenverantwortlich<br />
untereinander abzustimmen und eine einvernehmliche Lösung herbei zu<br />
führen, wie und wann bestimmte Aufgaben erledigt werden. Ein weiterer<br />
Aspekt, der für die Beschäftigten große Bedeutung hat, kann der Erhalt<br />
von Arbeitsplätzen sein. Durch eine wirtschaftliche Arbeitsweise können<br />
(Personal-)Kosten gesenkt und somit Arbeitsplätze langfristig gesichert<br />
oder sogar neue Stellen geschaffen werden. Auch wenn Arbeitsplatzsiche-<br />
rung mittlerweile nicht mehr das Hauptziel der Verwaltungen ist, denn da-<br />
zu ist die finanzielle Situation zu angespannt, sollte dies meines Erachtens<br />
nicht außen vor gelassen werden.<br />
2.2.3 Aus Sicht der Kunden<br />
Die Kunden die eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, möchten sich<br />
nicht nach den Zeitvorgaben des Betriebes richten. Sie möchten ihre An-<br />
liegen dann erledigen, wenn sie Zeit dazu haben. 12 Gerade im Bereich der<br />
Dienstleistung wird die öffentliche Verwaltung oft mit privatwirtschaftlichen<br />
Unternehmen verglichen. Eine Verwaltung, die kundenorientiert sein<br />
möchte, muss ihre Arbeitszeitformen auch an den Bedürfnissen der Kun-<br />
den orientieren. Erst wenn dies geschieht, können die Kunden einen Vor-<br />
teil aus der Flexibilisierung ziehen.<br />
11 vgl. Kilz, Gerhard & Reh, Dirk A. (1996) Die Neugestaltung der Arbeitszeit als Gegenstand<br />
des betrieblichen Innovationsmanagements, Baden-Baden, Nomos Verlagsgesellschaft,<br />
S. 150.<br />
12 vgl. KGSt (1991) a. a. O., S. 9.
Rahmenbedingungen für die Gestaltung flexibler Arbeitszeiten Seite 12<br />
3 Rahmenbedingungen für die Gestaltung flexibler Arbeitszeiten<br />
3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
Die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeitgestaltung enthält<br />
das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Zu beachten sind auch das Landesperso-<br />
nalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG-BW) und die jeweiligen<br />
Sondergesetze wie z. B. das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) oder<br />
Mutterschutzgesetz (MuSchG). Auf die Sondergesetze wird hier nicht nä-<br />
her eingegangen.<br />
3.1.1 Dauer der Arbeitszeit<br />
Die Dauer der Arbeitszeit ist in § 3 ArbZG geregelt. Es sieht grundsätzlich<br />
eine werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden vor, die in Ausnahmefällen<br />
auf zehn Stunden erhöht werden kann. Vorausgesetzt, in einem Zeitraum<br />
von sechs Monaten werden im Durchschnitt acht Stunden werktäglich<br />
nicht überschritten. Wöchentlich gilt, sofern Tarifvertrag oder Dienstver-<br />
einbarung nichts anderes regeln, eine Maximalarbeitszeit von 60 Stunden.<br />
Für diese Mehrarbeit muss ein entsprechender Zeitausgleich erfolgen.<br />
3.1.2 Lage der Arbeitszeit<br />
Die Lage der Arbeitszeit bezieht sich auf den Beginn und das Ende der<br />
Arbeitszeit, also den Zeitpunkt der Aufgabenerledigung. Die Festlegung<br />
von Beginn und Ende der Arbeitszeit wird durch das ArbZG grundsätzlich<br />
nicht eingeschränkt. Eine Einschränkung kann bspw. durch eine Dienst-<br />
vereinbarung erfolgen.
Rahmenbedingungen für die Gestaltung flexibler Arbeitszeiten Seite 13<br />
3.1.3 Ruhepausen und Ruhezeiten<br />
Im ArbZG sind auch die Pausen und Ruhezeiten geregelt. Bei einer Ar-<br />
beitszeit von mehr als sechs und bis zu neun Stunden ist von vornherein<br />
eine Pause von 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stun-<br />
den eine Pause von 45 Minuten einzuplanen. Es besteht die Möglichkeit,<br />
die Pausen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufzutei-<br />
len. Die Arbeitnehmer dürfen nicht länger als sechs Stunden ohne Pause<br />
beschäftigt werden.<br />
Zwischen den einzelnen Arbeitstagen ist eine gesetzliche Ruhezeit von<br />
mindestens elf Stunden vorgeschrieben.<br />
3.1.4 Mitbestimmung des Personalrats<br />
In § 79 LPVG-BW sind die Mitbestimmungsrechte des Personalrats fest-<br />
gelegt. So hat der Personalrat bei allen Regelungen, die sich mit Beginn<br />
und Ende der täglichen Arbeitszeit, der Pausen sowie der Verteilung der<br />
Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage beschäftigen, gemäß § 79 Abs.<br />
1 Nr. 1 LPVG-BW, mitzubestimmen. Diese Mitbestimmungspflicht er-<br />
streckt sich nur auf generelle Regelungen, die alle Beschäftigten oder eine<br />
bestimmte Gruppe der Beschäftigten umfasst. D. h. § 79 Abs. 1 Nr. 1<br />
LPVG-BW gilt nicht für die Festlegung der Arbeitszeit eines einzelnen Be-<br />
schäftigten. 13 Eine detaillierte Beschreibung über das Mitbestimmungs-<br />
recht des Personalrats im Fall des Grünbereichs des FBA Karlsruhe er-<br />
folgt in Kapitel 9.<br />
13 vgl. Roschütz, Gerhart et al. (2000) Landespersonalvertretungsgesetz Baden-<br />
Württemberg: mit den wichtigsten Nebenbestimmungen; erläuterte Textausgabe, 10.<br />
Aufl., Stuttgart, Kohlhammer, § 79 LPVG-BW, S. 253ff.
Rahmenbedingungen für die Gestaltung flexibler Arbeitszeiten Seite 14<br />
3.2 Tarifliche Rahmenbedingungen<br />
Die tariflichen Rahmenbedingungen für Arbeiter gemeindlicher Verwaltun-<br />
gen oder Betriebe und für Angestellte richten sich nach dem BMT-G II und<br />
dem BAT. Für eine Flexibilisierung der Arbeitszeit sind in erster Linie § 14<br />
BMT-G II und § 15 BAT anzuwenden. In § 14 Abs. 1 BMT-G II und § 15<br />
Abs. 1 BAT ist festgelegt, dass die regelmäßige Arbeitszeit, ausschließlich<br />
der Pausen, im Durchschnitt 38,5 Stunden wöchentlich beträgt. In diesem<br />
Rahmen kann die Arbeitszeit betrieblich gestaltet werden, sofern dabei die<br />
gesetzlichen Höchstgrenzen der Arbeitszeit nicht überschritten und die<br />
Vorschriften über Ruhepausen und -zeiten eingehalten werden.<br />
Um den Durchschnitt zu ermitteln, wird i. d. R. ein Zeitraum von 26 Wo-<br />
chen zugrunde gelegt. Möglich ist auch ein längerer oder kürzerer Aus-<br />
gleichszeitraum. Für Bereiche mit saisonalen Schwankungen lassen § 14<br />
Abs. 4 BMT-G II und § 15 Abs. 4 BAT eine Ausnahme zu. Die Arbeitszeit<br />
kann in Zeiten der Arbeitsspitzen auf bis zu 60 Stunden pro Woche, je-<br />
doch maximal bis zu zehn Stunden täglich verlängert werden. Die Arbeits-<br />
zeit muss dann in den übrigen Zeiten des Jahres entsprechend gekürzt<br />
werden. Wie dieser Ausgleichszeitraum festgelegt wird, ist tariflich jedoch<br />
nicht geregelt.
Arbeitszeitmodell des Grünbereichs des FBA Karlsruhe Seite 15<br />
II II Besonderer Besonderer Besonderer Teil<br />
Teil<br />
4 Arbeitszeitmodell des Grünbereichs des Friedhofs- und Bestat-<br />
tungsamtes Karlsruhe<br />
4.1 Ausgangslage<br />
Die Ausgangslage beim FBA konnte ich mittels eines Interviews 14 , das mit<br />
Herrn B. vom FBA geführt wurde, ausführlich erörtern. Bisher gibt es im<br />
Grünbereich des FBA Karlsruhe kein flexibles Arbeitszeitmodell. Die Ar-<br />
beitszeiten sind starr geregelt und sowohl im Sommer wie Winter gleich.<br />
Im Grünbereich sind ca. 30 Mitarbeiter beschäftigt. Sie arbeiten in Grup-<br />
pen von acht bis zehn Personen, mit jeweils einem Vorarbeiter, auf einem<br />
Areal von 36 Hektar des Hauptfriedhofs und zusätzlich auf den Stadtteil-<br />
friedhöfen von Karlsruhe. Ihre Arbeitszeit ist nach den Tarifverträgen<br />
BMT-G II und BAT geregelt, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5<br />
Stunden 15 .<br />
Arbeitsbeginn ist für alle Mitarbeiter um 7.30 Uhr. Die Vorarbeiter der ein-<br />
zelnen Gruppen holen sich kurz vorher den Tagesplan für die zu verrich-<br />
tenden Arbeiten im Betriebsgebäude beim zuständigen Gärtnermeister ab.<br />
Die einzelnen Gruppen verteilen sich dann zu ihren jeweiligen Arbeitsplät-<br />
zen, um die anfallenden Arbeiten zu erledigen.<br />
Von 9.00 bis 9.20 Uhr ist eine bezahlte Vesperpause eingerichtet, die die<br />
Beschäftigten i. d. R. in der Kantine des Betriebsgebäudes auf dem Ge-<br />
lände des Friedhofs- und Bestattungsamtes verbringen. Auch die Mittags-<br />
pause von 12.30 bis 13.00 Uhr wird meist in der Kantine verbracht. Sie<br />
wird nicht wie die Vesperpause auf die Arbeitszeit angerechnet. Nach der<br />
Mittagspause kehren die Arbeiter zur Arbeitsstelle auf dem Friedhofsge-<br />
lände oder den Außenfriedhöfen zurück und finden sich wieder um ca.<br />
15.30 Uhr im Betriebsgebäude ein. In der Zeit bis zum Feierabend um<br />
14 vgl. Anhang I, Interview mit Herrn B.<br />
15 vgl. Kapitel 4.
Arbeitszeitmodell des Grünbereichs des FBA Karlsruhe Seite 16<br />
15.45 Uhr haben die Mitarbeiter noch die Möglichkeit zu duschen und sich<br />
umzuziehen.<br />
Bislang wird dieses Modell das ganze Jahr über praktiziert, ohne Rück-<br />
sicht auf die saisonalen Schwankungen, die im Grünbereich durch den<br />
jahreszeitlichen Rhythmus anfallen. In Ausnahmefällen, nach vorheriger<br />
Absprache mit dem zuständigen Gärtnermeister, war es möglich, den Ar-<br />
beitsbeginn im Hochsommer auf 6.00 Uhr vorzuverlegen, um die Kühle<br />
der Morgenstunden effektiv zu nutzen und um früher Feierabend zu ha-<br />
ben.<br />
4.2 Problematik<br />
Wie schon erwähnt, fallen gerade im Grünbereich des FBA im Laufe eines<br />
Jahres unterschiedlich viele Arbeiten an, bedingt durch saisonale<br />
Schwankungen. Wenn die Frostphase etwa im März vorbei ist, beginnt für<br />
die Beschäftigten eine Zeit der Arbeitsspitzen: abräumen des Winterflors,<br />
Wechselflorbepflanzung vornehmen (Neubepflanzung), Grabpflege, gie-<br />
ßen, Baumpflege, Mäharbeiten u. v. m.. Während und vor den Feiertagen<br />
wie Ostern, Pfingsten, aber auch im Herbst an Allerheiligen herrscht<br />
Hochbetrieb für die Beschäftigten des Grünbereichs. Gerade dann kom-<br />
men viele Besucher auf den Friedhof und bis dahin muss die Wechselbe-<br />
pflanzung auf den Gräbern und sonstigen Beeten abgeschlossen sein.<br />
Aufgrund dieses Zeitdrucks wird von den Beschäftigten in diesen Phasen<br />
besonders viel gefordert. Unter Umständen kann es so zu Überstunden<br />
bei den Mitarbeitern kommen. Das Gelände muss in Ordnung gehalten<br />
und gepflegt werden, da die Stadt Karlsruhe gegenüber den Besuchern<br />
des Friedhofs eine Verkehrssicherungspflicht hat. Das bedeutet, dass z.<br />
B. herabhängende Äste geschnitten oder kaputte Bänke repariert werden<br />
und Wege frei zugänglich sein müssen. Außerdem legen viele Besucher<br />
Wert darauf, dass die Gräber zu den Feiertagen gepflegt sind. Das betrifft<br />
nicht nur die Gräber für die ein Grabpflegevertrag mit der Stadt Karlsruhe<br />
besteht, sondern es soll generell eine parkähnliche Situation geschaffen
Arbeitszeitmodell des Grünbereichs des FBA Karlsruhe Seite 17<br />
werden. Im Sommer muss vor allem regelmäßig gegossen werden, was<br />
bei der Größe des Friedhofs sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, während im<br />
Herbst das Laub von Gräbern und Grünflächen entfernt und die Winter-<br />
florbepflanzung vorgenommen werden muss. Gerade am Feiertag Aller-<br />
heiligen müssen viele Gestecke und Schalen gefertigt und auf dem Fried-<br />
hofsgelände verteilt werden. Das bedeutet nochmals Hochbetrieb vor dem<br />
Winter. In den Wintermonaten fallen im Vergleich dazu weniger Arbeiten<br />
an. Es können z. B. Strauch- und Staudenpflege und Reparaturarbeiten<br />
durchgeführt werden. Der Heckenschnitt ist die Hauptaufgabe in diesen<br />
Monaten, da den Friedhof viele Kilometer Hecke umgeben. Bei den Repa-<br />
raturarbeiten werden hauptsächlich Bänke wieder hergerichtet, abgeschlif-<br />
fen und neu gestrichen. Zusätzlich müssen die Beschäftigten bei Schnee<br />
und Glätte noch den Winterdienst auf den Friedhöfen verrichten. Für das<br />
Wochenende besteht dabei in den kritischen Wochen und Monaten Rufbe-<br />
reitschaft für insgesamt drei Arbeitsgruppen. Ein Vorgesetzter ruft die Be-<br />
schäftigten bei Bedarf an, wenn am Wochenende geräumt und gestreut<br />
werden muss. Da Karlsruhe ein relativ gemäßigtes Klima hat, ist dies eine<br />
Arbeit, die nur in Ausnahmefällen und nicht regelmäßig anfällt. Selbst<br />
während des langen Winters 2004/ 2005 mussten die Beschäftigten am<br />
Wochenende nur selten ausrücken. Daher gibt es auch keine eigene Ar-<br />
beitsgruppe, die nur für den Winterdienst zuständig ist. Aus diesem Grund<br />
ist der Winterdienst auch gesondert zu betrachten, so dass er hier nicht<br />
weiter berücksichtigt wird.<br />
Zu den o. g. Arbeitsschwankungen kommen zudem die Licht- und Witte-<br />
rungsverhältnisse, die mit den Jahreszeiten variieren. Mit einem starren<br />
Arbeitszeitmodell können Licht- und Witterungsverhältnisse sowie das Ar-<br />
beitsaufkommen nicht immer bedarfsgerecht aufgefangen werden, d. h. es<br />
kann nicht wirtschaftlich gearbeitet werden.<br />
Ein weiteres Problem stellen die Pausenregelungen dar. Wie schon oben<br />
in der Ausgangssituation beschrieben, dürfen die Beschäftigten von 9.00<br />
bis 9.20 Uhr eine bezahlte Vesperpause und von 12.30 bis 13.00 Uhr die<br />
Mittagspause einlegen. Die Pausen verbringen viele der Mitarbeiter i. d. R.
Arbeitszeitmodell des Grünbereichs des FBA Karlsruhe Seite 18<br />
in der betriebseigenen Kantine, die sich im Betriebsgebäude des Fried-<br />
hofs- und Bestattungsamtes befindet. Um die Pausen voll ausschöpfen zu<br />
können, verlassen die Beschäftigten ihren Arbeitsplatz schon vor Pausen-<br />
beginn, da sie den sehr weitläufigen Hauptfriedhof meist zu Fuß überque-<br />
ren oder von einem Außenfriedhof angefahren kommen. Je nachdem, wie<br />
weit der jeweilige Arbeitsplatz vom Betriebsgebäude entfernt liegt, geht für<br />
die Wegstrecke viel Arbeitszeit verloren. Bis die Beschäftigten sich nach<br />
den Pausen wieder an ihren Arbeitsplätzen eingefunden haben, sind be-<br />
reits wieder mehrere Minuten Arbeitszeit ungenutzt verstrichen. Die ein-<br />
zelnen Minuten täglich summieren sich, auf ein Kalenderjahr hochgerech-<br />
net, zu einem beachtlichen Wert.<br />
Diese verlorene Arbeitszeit, sogenannte „Zeitfallen“, finden sich in vielen<br />
Bereichen des täglichen Arbeitsablaufes wieder. Im Folgenden werden<br />
einige der möglichen Zeitfallen aufgezählt: Die morgendliche Kurzbespre-<br />
chung zur Aufgabenverteilung; im Winter das Warten auf Tageslicht; die<br />
Wegezeiten zur Vesper- und Mittagspause oder Wegezeiten allgemein;<br />
das Warten auf den Feierabend, wenn es sich z. B. nicht mehr lohnen<br />
würde eine neue Aufgabe anzufangen, aber Feierabend eben erst um<br />
15.45 Uhr ist und das Warten auf besseres Wetter. Hinzu kommt, dass<br />
den Arbeitsspitzen und Arbeitstälern immer mit der gleichen Arbeitszeit<br />
oder entsprechend Überstunden begegnet wird. Dies alles führt zu unpro-<br />
duktiven Zeiten im Tagesverlauf. 16<br />
Die folgende Grafik zeigt eine Zusammenstellung dieser unproduktiven<br />
Zeiten, die im Grünbereich des FBA innerhalb eines Tages entstehen kön-<br />
nen.<br />
16 vgl. Dürk, Barbara (o. J.) Erfolgreiche Instrumente und Wege für eine innovative und<br />
nachhaltig flexible Arbeitszeitgestaltung, in: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft<br />
e. V. (Hrsg.) Neue Zeitpraxis in Bau- und Werkhöfen - ein Projekt des ver.di Landesbezirkes<br />
Baden-Württemberg, Fachbereich Gemeinden, Stuttgart, Druckerei Hassmüller, S.<br />
17.
Arbeitszeitmodell des Grünbereichs des FBA Karlsruhe Seite 19<br />
30 Mitarbeiter<br />
Morgendliche Arbeitseinteilung<br />
Dunkelheit in den Wintermonaten<br />
7:30 8:30 9:30 10:30 11:30 12:30 13:30 14:30 15:30 15:45 Zeit<br />
Zeitfallen Wegezeiten Arbeitszeiten<br />
Abbildung 2: Umgang mit der Zeit 17 , Ein Beispiel unproduktiver Zeiten im Grünbe-<br />
reich des FBA.<br />
Frühstückspause in Kantine<br />
Die gelb markierten Zeitfallen und z. T. auch die Wegezeiten (blau mar-<br />
kiert) verdeutlichen sehr anschaulich, wie viel Arbeitszeit im täglichen Ar-<br />
beitsablauf verloren gehen kann. Möglicherweise liegen die angenomme-<br />
nen Werte für unproduktive Zeiten sogar noch höher.<br />
Ein weiterer zu berücksichtigender Gesichtspunkt ist die Arbeit der be-<br />
triebseigenen Kantine. Bislang wird sie zur Vesperpause und zur Mittags-<br />
pause von etwa der Hälfte der Beschäftigten aufgesucht. Würde die Ves-<br />
perpause in der Kantine möglicherweise in ein Handvesper vor Ort umge-<br />
wandelt werden, würde dies entsprechende Konsequenzen für den Be-<br />
trieb der Kantine mit sich ziehen. Fraglich ist, ob sich der Kantinenbetrieb<br />
dann noch finanziell rechnen würde. Schließlich soll nicht nur die Arbeit<br />
17 Quelle: Ebenda, S. 17.<br />
Mittagspause 30 Minuten<br />
Warten auf den Feierabend
Alternative Arbeitszeitmodelle bei anderen Städten Seite 20<br />
des Grünbereichs wirtschaftlicher werden, sondern ebenso die Arbeit der<br />
anderen betroffenen Bereiche der öffentlichen Verwaltung.<br />
Insgesamt besuchen von den ca. 40-45 Mitarbeitern des gesamten Fried-<br />
hofs- und Bestattungsamtes nur etwa die Hälfte die Kantine. Andere brin-<br />
gen ihr eigenes Essen mit, um es in der Kantine zu verzehren, wieder an-<br />
dere gehen gar nicht in die Kantine und verbringen ihre Pause auf dem<br />
Betriebsgelände. Die Öffnungszeiten der Kantine sind von 7.00 bis 14.00<br />
Uhr. Diese Informationen gehen ebenfalls aus dem Interview mit Herrn B.<br />
hervor.<br />
5 Alternative Arbeitszeitmodelle bei anderen Städten<br />
5.1 Ergebnisse einer interkommunalen Umfrage<br />
Im Juli 2004 wurde ein Fragebogen zu flexiblen Arbeitszeitmodellen in den<br />
gewerblich-manuellen Bereichen von mir erstellt und hauptsächlich an<br />
Kommunen der Größenklasse 2 versandt. Da die Stadt Karlsruhe mit ca.<br />
275.000 Einwohnern selbst zur Größenklasse 2 gehört, wurde dies als<br />
Orientierungspunkt für die Auswahl der angeschriebenen Städte verwandt.<br />
Die Größe einer Kommune ist nicht ausschlaggebend für die Durchfüh-<br />
rung eines flexiblen Arbeitzeitmodells, denn die Betriebshöfe und Grünbe-<br />
reiche haben i. d. R. alle mit den gleichen Ausgangsproblemen zu kämp-<br />
fen. Es wird auch nicht wirtschaftlicher gearbeitet, wenn die Kommune<br />
größer ist. Meist sind es sogar die kleinen Gemeinden 18 , die den Schritt in<br />
die Flexibilisierung zuerst wagen, da sie auf eine effiziente Aufgabenerle-<br />
digung angewiesen sind, um konkurrenzfähig zu bleiben und Arbeitsplätze<br />
zu erhalten. Bei der Städteauswahl für die interkommunale Umfrage wur-<br />
den Kommunen in der ganzen Bundesrepublik Deutschland angeschrie-<br />
18 vgl. Kapitel 6.2.
Alternative Arbeitszeitmodelle bei anderen Städten Seite 21<br />
ben. So sollten möglichst viele unterschiedliche Arbeitszeitmodelle zu-<br />
sammen kommen. Ziel des Fragebogens war, herauszufinden, wie bei<br />
anderen Städten die Arbeitszeiten in Bereichen mit saisonalen Schwan-<br />
kungen gehandhabt werden. Auf den folgenden Seiten werden nun die<br />
Arbeitszeitmodelle einzelner Städte beschrieben, die eine Rückmeldung<br />
zum Fragebogen gaben. Diese sollen als Beispiele für den Grünbereich<br />
des FBA der Stadt Karlsruhe heran gezogen werden. Einzelheiten zu den<br />
Fragebögen und den entsprechenden Rückläufen der angeschriebenen<br />
Städte finden sich in den Anhängen II – V.<br />
5.1.1 Stadt Bonn<br />
Die Stadt Bonn hat für den Gartenmeisterbezirk des Servicebetriebs<br />
Stadtgrün flexible Arbeitszeiten entwickelt. Diese gelten für die dort ange-<br />
stellten Gärtnermeister, Gärtner und Hilfsgärtner. Grund für die Einführung<br />
flexibler Arbeitszeiten war der unterschiedliche Arbeitsanfall innerhalb ei-<br />
nes Kalenderjahres und innerhalb der Aufgabengebiete (Grünpflege und<br />
Bestattungswesen).<br />
Mit der Veränderung der Arbeitszeit setzte sich die Stadt Bonn zum Ziel,<br />
sowohl die Wünsche der Mitarbeiter als auch die der Kunden zu berück-<br />
sichtigen. Deshalb waren bei der Entwicklung der Dienstvereinbarung 19<br />
zum neuen Arbeitszeitmodell die Personalvertretung und Mitarbeiter glei-<br />
chermaßen beteiligt. Die Stadt Bonn hat durch die Einführung des flexib-<br />
len Arbeitszeitmodells erhebliche Verbesserungen erzielt: Es entstehen<br />
kaum noch Überstunden, da der Arbeitsaufwand dem Arbeitsaufkommen<br />
angepasst werden kann. Durch die eingesparten Zeitzuschläge für abzu-<br />
feiernde Überstunden konnten wiederum die Personalkosten gesenkt<br />
werden, ohne dass dabei Arbeitsplätze verloren gingen. Die Arbeitsspitzen<br />
können schneller aufgefangen werden, da eine vorherige Genehmigung<br />
der Überstunden durch den Personalrat aufgrund der erweiterten Arbeits-<br />
19 vgl. Anhang III, Dienstvereinbarung Stadtgrün Bonn.
Alternative Arbeitszeitmodelle bei anderen Städten Seite 22<br />
zeiten (Betriebszeit) nicht mehr nötig ist. Die Beschäftigten können sich<br />
innerhalb ihrer Arbeitskolonne, in Absprache mit dem zuständigen Gärt-<br />
nermeister, ihre Arbeitszeit frei einteilen. Es besteht nun z. B. die Möglich-<br />
keit, eine Arbeit zu Ende zu führen, da keine Verpflichtung mehr besteht,<br />
zu einer bestimmten Uhrzeit Feierabend zu machen. Die Zeiterfassung<br />
erfolgt mittels eines persönlichen Arbeitszeitkontos. Für das Konto gelten<br />
folgende Toleranzen: Der Mitarbeiter darf bis zu 60 Plusstunden ansam-<br />
meln und diese grundsätzlich eigenverantwortlich in Absprache mit dem<br />
Gärtnermeister disponieren. Ein höheres Zeitguthaben darf nur durch an-<br />
geordnete, nicht bezahlte Überstunden zustande kommen. Des Weiteren<br />
dürfen bis zu acht Minusstunden auf dem Konto gesammelt werden. Ein<br />
Ausgleich des Zeitguthabens kann durch individuelle Tage oder auch in<br />
Verbindung mit Urlaub erfolgen.<br />
Ein weiterer Vorteil des neuen Arbeitszeitmodells ergab sich durch die<br />
Einführung einer Sommer- und Winterarbeitszeit. Somit kann den unter-<br />
schiedlichen Lichtverhältnissen während des Jahres Rechnung getragen<br />
werden und schwere Arbeiten können in den heißen Sommermonaten<br />
bspw. in die frühen, noch kühleren Morgenstunden verlagert werden.<br />
Die Stadt Bonn hat die Einführung der flexiblen Arbeitszeiten als durchaus<br />
positiv erlebt und von keinen negativen Erfahrungen oder Problemen zu<br />
berichten. Mit diesen Veränderungen wurde wirtschaftliches und effizien-<br />
tes Arbeiten im Servicebereich Stadtgrün Bonn möglich.<br />
5.1.2 Stadt Kiel<br />
Die Stadt Kiel hat die Arbeitszeiten im Bereich Straßenbau-/ Straßenun-<br />
terhaltung an die allgemein geltende flexible Arbeitszeit innerhalb der<br />
Verwaltung angeglichen. Anlass dafür war der Wunsch nach einem dem<br />
Arbeitsanfall angepassten Personaleinsatz. Dabei wurde auf die Bedürf-<br />
nisse der Mitarbeiter wie auch der Kunden geachtet, aber auch eine Opti-<br />
mierung der Auslastung von Arbeitsgeräten und Maschinen wurde als Ziel<br />
verfolgt. Die Mitarbeiter arbeiten nun in Kleingruppen von mindestens zwei
Alternative Arbeitszeitmodelle bei anderen Städten Seite 23<br />
Personen. Innerhalb dieser Gruppe muss die Absprache über die Arbeits-<br />
zeit einvernehmlich erfolgen. Die Arbeitszeit kann innerhalb eines Zeit-<br />
rahmens variieren. Dieser Zeitrahmen gilt Montag bis Donnerstag von<br />
6.00 bis 18.00 Uhr und Freitags von 6.00 bis 16.00 Uhr. Im Bereich Stra-<br />
ßenbau-/ Straßenunterhaltung wird mit einem Arbeitszeitkonto gearbeitet.<br />
Ein angesammeltes Zeitguthaben von maximal 40 Stunden und eine Zeit-<br />
schuld von maximal fünf Stunden darf in den Folgemonat übertragen wer-<br />
den. Ein Ausgleich der Plusstunden erfolgt individuell nach Absprache.<br />
Die Plus- bzw. Minusstunden werden auf einem sog. Gleitzeitkonto ver-<br />
rechnet, ein Zeitguthaben wird auf das Zeitsparkonto übertragen und kann<br />
durch Freizeit ausgeglichen werden.<br />
Durch die Angleichung an die flexiblen Arbeitszeiten konnte ein angepass-<br />
ter Personaleinsatz sowie Zufriedenheit bei der Belegschaft erreicht wer-<br />
den.<br />
Bei der Einführung des neuen Arbeitszeitmodells kam es zu normalen An-<br />
fangsschwierigkeiten, da die Mitarbeiter bislang die festen und vorgege-<br />
benen Arbeitszeiten gewohnt waren. Durch ausführliche Erläuterungen<br />
und das steuernde Eingreifen der Vorgesetzten konnten diese Schwierig-<br />
keiten jedoch schnell beseitigt werden. Die Dienstvereinbarung der Stadt<br />
Kiel und die zugehörigen Anlagen finden sich im Anhang wieder 20 .<br />
5.1.3 Stadt Heidelberg<br />
Die Stadt Heidelberg zählt nicht wie die vorhergehenden Städte zur Grö-<br />
ßenklasse 2, sondern zur Größenklasse 3. Trotzdem habe ich aus Inte-<br />
resse über die dortigen Arbeitszeitmodelle, einen Fragebogen an die Stadt<br />
Heidelberg gesendet. Heidelberg hat für Zeiten unterschiedlicher Arbeits-<br />
mengen für einzelne Bereiche Möglichkeiten zur flexiblen Arbeitszeitges-<br />
taltung eröffnet. Dadurch können z. B. Beginn und Ende der täglichen Ar-<br />
beitszeit den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden, es darf an<br />
20 vgl. Anhang IV, Landeshauptstadt Kiel.
Alternative Arbeitszeitmodelle bei anderen Städten Seite 24<br />
üblicherweise arbeitsfreien Tagen gearbeitet werden, wenn dies der Be-<br />
wältigung von saison- und witterungsbedingten Arbeiten dient und die<br />
Pausenregelung erfolgt eigenständig durch die Mitarbeiter, im Einverneh-<br />
men mit ihrer jeweilige Arbeitsgruppe.<br />
Bei der Stadt Heidelberg gibt es eine generelle Dienstvereinbarung zur<br />
Arbeitszeit sowie besondere Vereinbarungen, die für den Regiebetrieb<br />
Gartenbau, für den Bereich Friedhöfe und den Regiebetrieb Straßenun-<br />
terhaltung gelten. Alle Dienstvereinbarungen (Anlage 1a-d) finden sich im<br />
Anhang wieder 21 .<br />
Die flexiblen Arbeitszeiten wurden eingeführt, um bei eventuell eintreten-<br />
den Arbeitsengpässen eine Anpassung an den tatsächlichen Arbeitsanfall<br />
zu gewährleisten. Zudem soll durch eine flexiblere Handhabung den per-<br />
sönlichen Belangen der Mitarbeiter entgegen gekommen werden. Auf der<br />
anderen Seite wurde mit der Gründung der Regiebetriebe (Gartenbau,<br />
Friedhöfe, Straßenunterhaltung) gleichzeitig die Einführung der flexiblen<br />
Arbeitszeit vorgenommen, um einen selbständig wirtschaftenden Hilfsbe-<br />
trieb zu erhalten.<br />
Die Ziele die mit der Einführung verfolgt wurden, waren: die Wünsche der<br />
Mitarbeiter zu berücksichtigen, ebenso die der Kunden, also nachfrageori-<br />
entiertes Handeln und die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Effektivität<br />
des Betriebs. Dadurch soll wiederum die Leistungs- bzw. Konkurrenzfä-<br />
higkeit gestärkt werden und damit verbunden soll eine langfristige Siche-<br />
rung der Arbeitsplätze einher gehen.<br />
Eine ausführliche Betrachtung der Dienstvereinbarung über die Flexibili-<br />
sierung der Arbeitszeit bei der Stadt Heidelberg soll am Beispiel des opti-<br />
mierten Regiebetriebs Gartenbau erfolgen (Anlage 1b) 22 . Zu den bereits<br />
o. g. Zielen werden hier noch weitere verfolgt. Durch die Flexibilisierung<br />
soll ermöglicht werden, witterungsbedingt vermehrt anfallende Arbeiten<br />
oder Arbeiten, die nicht geleistet werden können, durch zeitnahe Verlage-<br />
21 vgl. Anhang V, Stadtverwaltung Heidelberg.<br />
22 vgl. Ebenda.
Alternative Arbeitszeitmodelle bei anderen Städten Seite 25<br />
rung der Arbeitszeit zu einem anderen Zeitpunkt auszuführen. Auch auf<br />
äußere, nicht beeinflussbare Einwirkungen soll kurzfristig reagiert werden<br />
können, um so gesundheitliche Beeinträchtigungen der Mitarbeiter mög-<br />
lichst zu vermeiden. Z. B. sollen bei zu hohen Ozonwerten körperliche An-<br />
strengungen vermieden werden. Des Weiteren soll eine Unabhängigkeit<br />
von festgelegten Arbeitszeiten erreicht werden, um anfallende Arbeiten<br />
gezielt und zeitnah erledigen zu können. Die Zeiterfassung erfolgt im Re-<br />
giebetrieb Gartenbau mittels persönlicher Zeitkonten, über die die Mitar-<br />
beiter jeweils kolonnenweise – unter Berücksichtigung der dienstlichen<br />
Belange – verfügen können. Im Bedarfsfall kann der Betriebsleiter im Ein-<br />
vernehmen mit dem Personalrat festlegen, aufgrund von saison- und wit-<br />
terungsabhängigen Arbeiten auch an üblicherweise arbeitsfreien Tagen zu<br />
arbeiten. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn es am Wochenende oder<br />
Feiertagen schneit und die Mitarbeiter den Winterdienst übernehmen<br />
müssen. Wenn Beginn und/ oder Ende der täglichen Arbeitszeit von der<br />
städtischen Arbeitszeitregelung abweichend festgesetzt werden soll, muss<br />
dies im Einvernehmen mit dem Personalrat geschehen.<br />
Bei der Entwicklung der flexiblen Arbeitszeiten hat die Stadtverwaltung<br />
Heidelberg keine Projektgruppe gegründet, sondern die Vorgehensweise<br />
in intensiven Gesprächen zwischen dem Landschaftsamt, Dienststellen-<br />
personalrat und der Querschnittsverwaltung entwickelt. Die betroffenen<br />
Mitarbeiter wurden dabei ständig durch den Personalrat, im Rahmen von<br />
Personalversammlungen, über die beabsichtigten Vereinbarungen infor-<br />
miert.<br />
Die o. g. Zielsetzungen sind gleichzeitig auch zu den größten Erfolgen und<br />
Vorteilen der Flexibilisierung der Arbeitszeit geworden. Den Mitarbeitern<br />
das Bewusstsein für die Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns und die<br />
Vorteile der Regelung für sie selbst deutlich zu machen, stellte sich an-<br />
fangs als Herausforderung bei der Umsetzung dar. Ein ständig intensiver<br />
Austausch mit den betroffenen Mitarbeitern sowie eine genaue Erläute-<br />
rung über die dem Konzept zugrunde liegende Idee, halfen den Mitarbei-<br />
tern die Vorteile der Flexibilität im Arbeitsalltag nach und nach zu erken-
Alternative Arbeitszeitmodelle bei anderen Städten Seite 26<br />
nen und mit Hilfe der praktischen Umsetzung im täglichen Arbeitsablauf<br />
wurde das Modell für alle Beteiligten noch verständlicher.<br />
5.2 Arbeitszeitmodell der Stadt Ditzingen<br />
Ein weiteres, sehr interessantes Arbeitszeitmodell wurde beim Betriebshof<br />
der Stadt Ditzingen, in Zusammenarbeit mit dem ver.di – Projekt „Neue<br />
Zeitpraxis in Bau- und Werkhöfen“, entwickelt 23 . Obwohl Ditzingen mit et-<br />
wa 23.000 Einwohnern nicht zur Größenklasse 2 zählt, ist dieses Modell<br />
so fortschrittlich, dass es in jedem Fall Beachtung finden sollte. Wie auch<br />
bereits erwähnt, spielt die Größe der Kommune bei der Einführung flexib-<br />
ler Arbeitszeiten eine eher untergeordnete Rolle. Das Ditzinger Modell gilt<br />
für den gesamten Betriebshof der Stadt, betroffen sind dabei ca. 45 Mitar-<br />
beiter. Es ist durchaus möglich, dieses Modell auf andere Verwaltungen,<br />
auch größerer Kommunen, zu übertragen. Diese Übertragung kann<br />
selbstverständlich nicht eins zu eins geschehen, sondern muss den jewei-<br />
ligen Bedürfnissen und Gegebenheiten vor Ort angepasst werden, um so<br />
die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.<br />
Ziel der Flexibilisierung bei der Stadt Ditzingen war es, ein Arbeitszeitmo-<br />
dell zu entwickeln, dass sowohl effiziente Arbeitsabwicklung als auch Vor-<br />
teile für die Beschäftigten mit sich bringt. Dabei wurden folgende Zielset-<br />
zungen festgelegt:<br />
Schwankungen im Arbeitsablauf durch bessere Auslastung der Arbeitszei-<br />
ten ausgleichen, um so Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu erreichen; die<br />
Licht- und Witterungsverhältnisse berücksichtigen; unproduktive Fahr-<br />
oder Wegezeiten durch ein bezahltes Handvesper vor Ort einsparen; die<br />
selbständige Bestimmung der Mitarbeiter über ihre Arbeitszeit und der Er-<br />
halt bzw. die Sicherung von Arbeitsplätzen.<br />
23 vgl. Stricker, Karl (o. J.) Betriebshof der Stadt Ditzingen: Flexible Arbeitszeitgestaltung<br />
und Teamarbeit, in: ver.di (Hrsg.) Neue Zeitpraxis, a. a. O., S. 31ff. und Anhang VI,<br />
Dienstvereinbarung Stadt Ditzingen.
Alternative Arbeitszeitmodelle bei anderen Städten Seite 27<br />
Mit der Einführung der Flexibilisierung wurden weit reichende Verände-<br />
rungen bezüglich der Arbeitszeit im Betriebshof Ditzingen getroffen. Die<br />
Neuerungen wurden zunächst zur Probe auf ein halbes Jahr befristet. Fol-<br />
gende Regelungen wurden dabei in der Dienstvereinbarung 24 festgelegt:<br />
Die Arbeitszeitgestaltung wird innerhalb der einzelnen Arbeitsteams fest-<br />
gelegt. Sie entscheiden eigenständig über Arbeitsbeginn und –ende unter<br />
Berücksichtigung der dienstlichen Belange. Um den Arbeitsbeginn und<br />
das Arbeitsende flexibel gestalten zu können, wird ein Arbeitszeitrahmen,<br />
die sog. Betriebszeit eingerichtet. In dieser Betriebszeit kann von Montag<br />
bis Freitag von 6.00 bis 18.00 Uhr gearbeitet werden, ohne dass in dieser<br />
Zeit zuschlagspflichtige Überstunden anfallen. Zusätzlich wird eine Som-<br />
mer- und Winterarbeitszeit eingeführt, die sich nach dem Tageslicht und<br />
jahreszeitlich schwankendem Arbeitsvolumen richtet. Wenn die Witte-<br />
rungsverhältnisse trotz dieser saisonalen Arbeitszeiten zu extrem sind,<br />
besteht die Möglichkeit, von der Schlecht-/ Schönwetterregelung<br />
Gebrauch zu machen. Diese Regelung kann an maximal 15 Tagen pro<br />
Jahr und Mitarbeiter angewandt werden, z. B. bei Dauerregen oder sehr<br />
großer Hitze bzw. hohen Ozonwerten. Um den Mitarbeitern entgegen zu<br />
kommen, erhalten die Beschäftigten eine Gutschrift von 25% beim Abzug<br />
ihrer Minusstunden. Soll an einem Acht-Stunden-Tag aufgrund Schlecht-<br />
oder Schönwetter nicht gearbeitet werden, muss der Arbeitnehmer seinem<br />
Zeitkonto nur sechs Stunden abziehen, die anderen zwei Stunden über-<br />
nimmt der Arbeitgeber. Eine weitere Neuerung in Ditzingen ist zudem das<br />
persönliche Arbeitszeitkonto jeden Mitarbeiters. Auf diesem Zeitkonto dür-<br />
fen bis zu 60 Plusstunden und maximal 30 Minusstunden angesammelt<br />
werden. Das Konto muss innerhalb eines halben Jahres ausgeglichen<br />
werden.<br />
Um unproduktive Zeiten zu vermeiden bzw. zu verringern, wird das unbe-<br />
zahlte Vesper im Betriebshof in ein bezahltes Handvesper vor Ort von 15<br />
24 vgl. Anhang VI, a. a. O.
Alternative Arbeitszeitmodelle bei anderen Städten Seite 28<br />
Minuten Dauer eingerichtet. Damit werden Rüst- und Wegezeiten mini-<br />
miert.<br />
Die Stadt Ditzingen hat bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit die Erfah-<br />
rung gemacht, dass der Erfolg am größten ist, wenn alle Beteiligten recht-<br />
zeitig, umfassend und eigenverantwortlich in die Veränderungen einge-<br />
bunden werden. Weder die Verwaltung noch die Mitarbeiter haben etwas<br />
davon, wenn jeder nur seine eigenen Interessen durchsetzen möchte. Es<br />
muss sich um einen Prozess des fairen Gebens und Nehmens handeln.<br />
Das Ergebnis war in Ditzingen einerseits ein finanzieller Gewinn, weil be-<br />
reits vergebene Arbeiten wieder selbst ausgeführt werden und eine Sai-<br />
sonarbeiterstelle wegfiel, andererseits konnte festgestellt werden, dass die<br />
Arbeitsbewältigung und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter gestie-<br />
gen sind.<br />
5.3 Zusammenfassung der Ergebnisse der unterschiedlichen Arbeits-<br />
zeitmodelle<br />
Wie aus allen vier beschriebenen Arbeitszeitmodellen deutlich wird, geht<br />
es bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit immer um eine Verbesserung der<br />
Ausgangslage. Egal ob die Veränderungen nur gering sind wie im Fall der<br />
Stadt Kiel oder weit reichende Neuerungen wie bei der Stadt Ditzingen mit<br />
sich bringen, die wachsenden Forderungen nach einer effizienten Aufga-<br />
benerledigung waren bei allen ausschlaggebend für die Einführung mo-<br />
derner Arbeitszeitinstrumente. Und immer handelt es sich bei den Grün-<br />
den für die Einführung flexibler Arbeitszeiten um Aspekte aus dem oben<br />
dargestellten Zieldreieck 25 . Auch wenn Neues oft mit Ablehnung seitens<br />
der Beschäftigten einhergeht, nach anfänglichen Schwierigkeiten wurde<br />
die eingeführte Flexibilisierung in allen vier Kommunen als eine positive<br />
Änderung erlebt. Nicht nur die gesteckten Ziele wie Wirtschaftlichkeit und<br />
25 vgl. Kapitel 3.1.
Flexible Arbeitszeitmodelle aus gewerkschaftlicher Sicht Seite 29<br />
Effizienz konnten erreicht werden, sondern auch eine gesteigerte Leis-<br />
tungsbereitschaft und Zufriedenheit unter den Mitarbeitern. Dies stellt die<br />
Wichtigkeit der Arbeitszeitflexibilisierung heraus. Wenn sich die Verwal-<br />
tung als modernes Dienstleistungsunternehmen darstellen möchte, und so<br />
wurde die Verwaltung bereits vor vielen Jahren von der KGSt gesehen 26 ,<br />
dann muss sie auch danach handeln und die Gründe, die für eine Einfüh-<br />
rung flexibler Arbeitszeiten sprechen, ernst nehmen.<br />
6 Flexible Arbeitszeitmodelle aus gewerkschaftlicher Sicht<br />
Grundsätzlich stehen die Gewerkschaften dem Thema Arbeitszeitflexibili-<br />
sierung offen gegenüber. Voraussetzung dabei ist allerdings, dass es<br />
auch auf Freiwilligkeit der Arbeitnehmer beruht, dass die tarifvertraglichen,<br />
sozialen sowie arbeitsrechtlichen Absicherungen bestehen bleiben und<br />
dass keine Vollzeitarbeitsplätze verloren gehen. 27<br />
Die Gewerkschaft ver.di unterstützt die Entwicklung und Einführung flexib-<br />
ler Arbeitszeitmodelle im öffentlichen Dienst. Eine solche Unterstützung<br />
zeigt sich auch in dem von ver.di initiierten Projekt „Neue Zeitpraxis in<br />
Bau- und Werkhöfen“ 28 . Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen wird von Seiten<br />
der Gewerkschaft vor allem darauf Wert gelegt, dass alle Beteiligten da-<br />
von profitieren, also eine sog. „win-win-Situation“ geschaffen wird. Natür-<br />
lich müssen bei aller Flexibilität die Tarifverträge beachtet und eingehalten<br />
werden. Den Beschäftigten dürfen durch die Einführung einer neuen Re-<br />
gelung keine finanziellen Verluste entstehen. Des Weiteren sieht ver.di die<br />
neuen Instrumente der Arbeitszeitgestaltung als Arbeitsplatzsicherung<br />
sowie als Möglichkeit für die Beschäftigten, ihren Arbeitsablauf mehr nach<br />
26 vgl. KGSt (1991) a. a. O., S. 8.<br />
27 vgl. Döding, Günther (1987) Arbeitszeitflexibilisierung aus der Sicht der Gewerkschaften,<br />
in: Marr, Rainer (Hrsg.) Arbeitszeitmanagement, Grundlagen und Perspektiven der<br />
Gestaltung flexibler Arbeitszeitsysteme, Berlin, Erich Schmidt Verlag, S. 47.<br />
28 vgl. ver.di (o. J.) a. a. O.
Flexible Arbeitszeitmodelle aus gewerkschaftlicher Sicht Seite 30<br />
ihren eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Eine Arbeitszeitflexibilisierung<br />
sollte, wie oben bereits erwähnt, jedoch immer auf Basis der freiwilligen<br />
Beteiligung der Mitarbeiter geschehen, denn dann sei der Umsetzungs-<br />
prozess am effektivsten. Auch wenn solche Prozesse nicht immer prob-<br />
lemlos verlaufen, können und sollten aus gewerkschaftlicher Sicht alle Be-<br />
teiligten davon profitieren: Die Kommunen von der gesteigerten Effektivität<br />
und Effizienz in ihrem Betrieb, die Personalräte, die durch Verhandlungen<br />
ihre Prozess- und Verhandlungskompetenz erweitern können und die Be-<br />
schäftigten, die größere Zeitsouveränität erhalten und möglicherweise<br />
auch zur Sicherung ihrer Arbeitsplätze beitragen können. 29<br />
Anforderungen, die im Rahmen der Tarifverträge von den Gewerkschaften<br />
gestellt werden sind folgende:<br />
• Die Arbeitszeitflexibilisierung muss mit der Einrichtung individueller<br />
und transparenter Arbeitszeitkonten einhergehen.<br />
• Die Beschäftigten müssen, unter Berücksichtigung dienstlicher Be-<br />
lange, über ihre Zeitguthaben frei entscheiden können.<br />
• In der zu erstellenden Dienstvereinbarung müssen sich Arbeitge-<br />
berseite und Personalrat auf die Regeln und Grundsätze der Ar-<br />
beitszeitgestaltung unter Wahrung der rechtlichen Voraussetzun-<br />
gen einigen. 30<br />
Ein Grundsatz, der aus gewerkschaftlicher Sicht an erster Stelle stehen<br />
sollte, lautet: „Vereinbaren statt Anordnen“ 31 .<br />
29 vgl. Schorsch-Brandt, Dagmar (o. J.) Ein zukunftsweisendes Arbeitszeitprojekt der<br />
Gewerkschaft ver.di, in: ver.di (Hrsg.) Neue Zeitpraxis, a. a. O., S. 7f.<br />
30 vgl. Al-Karghuli, Waltraud (o. J.) Flexible Arbeitszeitgestaltung – Rechtliche Grenzen<br />
und Möglichkeiten, in: ver.di (Hrsg.) Neue Zeitpraxis, a. a. O., S. 64.<br />
31 Ebenda, S. 64.
Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbereich des FBA Seite 31<br />
7 Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbe-<br />
reich des Friedhofs- und Bestattungsamtes Karlsruhe<br />
Da der Grünbereich des FBA noch völlig unflexible, starre Arbeitszeiten<br />
von 7.30 bis 15.45 Uhr hat, ist es wichtig, eine Lösung zu erzielen, die ein<br />
wirtschaftlicheres und effizienteres Arbeiten ermöglicht als es jetzt der Fall<br />
ist. Es sollen natürlich auch hier die Aspekte der Flexibilisierung beachtet<br />
und umgesetzt werden, genauso wie dies z. T. auch in den Beispielsfällen<br />
aus der interkommunalen Umfrage getan wurde. Mitarbeiterorientierung,<br />
Kundenorientierung und Wirtschaftlichkeit sind die Schlüsselwörter der<br />
Flexibilisierung. Im Interview mit Herrn B. vom Grünbereich des FBA<br />
Karlsruhe wurde deutlich, dass besonderen Wert auf Kundenorientierung<br />
und Wirtschaftlichkeit gelegt wird. Trotzdem sollen auch die Bedürfnisse<br />
der Mitarbeiter nicht vernachlässigt werden. In den folgenden Abschnitten<br />
werden Instrumente zur Arbeitszeitflexibilisierung vorgestellt und deren<br />
Anwendung auf den Grünbereich des FBA thematisiert. Diese Instrumente<br />
können, abhängig davon, wie weit die Flexibilisierung greifen soll, gemein-<br />
sam, aber auch einzeln umgesetzt werden.<br />
7.1 Betriebszeit<br />
Zunächst ist ein Rahmen zu schaffen, in dem flexibel gearbeitet werden<br />
kann. Ein solcher Rahmen wird Betriebszeit oder Arbeitszeitrahmen ge-<br />
nannt. Dies hat den Vorteil, dass Arbeiten, die innerhalb der Betriebszeit<br />
erledigt werden, nicht mit einem teuren Überstundenzuschlag berechnet<br />
werden müssen, falls die Arbeit über den sonst üblichen Arbeitsablauf<br />
hinaus andauert. Als empfehlenswerten Rahmen für die Betriebszeit gilt<br />
z. B. Montag bis Freitag 6.00 bis 18.00 Uhr. Wenn außerhalb dieser Zeiten<br />
gearbeitet wird, gelten die tariflichen Überstundenregelungen.<br />
Problematisch bei einem flexiblen Arbeitsbeginn sind die morgendlichen<br />
Besprechungen und Aufgabenverteilungen an die einzelnen Gruppen.
Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbereich des FBA Seite 32<br />
Wenn jedes Arbeitsteam zu einer beliebigen Uhrzeit im Betriebsgebäude<br />
ankommt, um den Arbeitsauftrag entgegen zu nehmen, kann nur er-<br />
schwert ein Überblick erlangt werden, wer welche Aufgabe ausführt. Auch<br />
wenn dem Vorgesetzten am Morgen Krankmeldungen vorliegen, können<br />
Schwierigkeiten in der Tagesplanung auftreten. Die anderen Mitarbeiter<br />
sind noch nicht zur Arbeit erschienen bzw. bereits an ihrem Arbeitsplatz<br />
und die Gruppe mit den Krankmeldungen ist unter Umständen aufgrund<br />
des Personalmangels nicht arbeitsfähig. Falls unvorhergesehene Ar-<br />
beitsaufträge eingehen, müssen auch diese verteilt werden. Dies ist bei<br />
einem flexiblen Arbeitsbeginn nur schwer möglich. Um dem vorzubeugen,<br />
bieten sich die morgendlichen Besprechungen an und die meisten Vorge-<br />
setzten werden auch in Zukunft weiterhin Wert darauf legen. Ein flexibler<br />
Arbeitsbeginn lässt sich bei Teamarbeit deshalb nur erschwert in die Pra-<br />
xis umsetzen. Natürlich gibt es auch Möglichkeiten, die täglichen Bespre-<br />
chungen in wöchentliche Besprechungen umzuwandeln. Die tägliche Ar-<br />
beit im Grünbereich variiert aber oft so stark, dass eine so lange Voraus-<br />
planung im Prinzip nicht möglich ist. Eine weitere Überlegung wäre, dass<br />
Mitarbeitern im Einzelfall die Möglichkeit eingeräumt wird später mit der<br />
Arbeit zu beginnen und dann direkt zur Gruppe zu stoßen. Dazu bedarf es<br />
natürlich vorheriger Abstimmung mit Vorgesetzten und Vorarbeitern,<br />
bspw. am Vortag oder mit Hilfe eines Mobiltelefons.<br />
Auch hier wird deutlich: Es gibt im Grünbereich Möglichkeiten einen flexib-<br />
len Arbeitsbeginn zu handhaben, indem die Führungskräfte den Gruppen<br />
mehr Eigenverantwortung übertragen und selbst an ihrer Bereitschaft zu<br />
mehr Flexibilität arbeiten. Durch die übernommene Verantwortung der<br />
Gruppen entsteht so für Einzelne der Gewinn, dass sie z. B. morgens<br />
noch ihr Kind zum Kindergarten bringen können und trotzdem nicht zu<br />
spät zur Arbeit erscheinen.<br />
Gegen ein flexibles Arbeitsende spricht dagegen nichts, auch nicht bei der<br />
Einführung einer Sommer- und Winterarbeitszeit 32 . Mit dem flexiblen Ar-<br />
beitsende kann wirtschaftlich und effizient gearbeitet werden, weil das<br />
32 vgl. Kapitel 8.2.
Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbereich des FBA Seite 33<br />
Warten auf den Feierabend entfällt oder Arbeiten auch einmal über das<br />
offizielle Arbeitsende hinaus beendet werden können.<br />
7.2 Sommer- und Winterarbeitszeit<br />
Wie schon mehrfach erwähnt, fallen im Grünbereich im Laufe eines Jah-<br />
res Arbeiten mit unterschiedlich hohen Arbeitsmengen an 33 . Weil es im<br />
Frühjahr, Sommer und Herbst durchschnittlich zu höherem Arbeitsauf-<br />
wand kommt als im Winter, ist es ratsam eine Sommer-/ Winterarbeitszeit<br />
einzurichten, die den saisonalen Schwankungen gerecht wird. Die Som-<br />
mer-/ und Winterarbeitszeit ist dadurch gekennzeichnet, dass es im Laufe<br />
des Kalenderjahres zu einer unterschiedlichen Verteilung der Wochenar-<br />
beitszeit kommt. Deshalb wird in diesem Fall auch oft von der variablen<br />
Jahres-Arbeitszeit gesprochen. Hierbei „wird die Arbeitszeit im voraus<br />
festgelegt und arbeitsanfallorientiert bei gleich bleibendem Monatsentgelt<br />
und unter Berücksichtigung von Zeitreserven auf das Jahr verteilt“ 34 . Bei<br />
durchschnittlich 38,5 Wochenstunden im Jahr könnte die Sommer- und<br />
Winterarbeitszeit für den Grünbereich des FBA Karlsruhe bspw. folgen-<br />
dermaßen aufgeteilt sein:<br />
Monate Tage Arbeitszeit Std./ Woche<br />
Jan/ Feb/ Nov/ Dez Montag – Freitag 7:45 – 15:15 Uhr 35,0<br />
März/ Okt Montag – Freitag 7:30 – 15:30 Uhr 37,5<br />
April – September Montag – Freitag<br />
Tabelle 2: Sommer- und Winterarbeitszeiten<br />
33 vgl. Kapitel 5.2.<br />
34 vgl. KGSt (1991) a. a. O., S. 14.<br />
6:45 – 15:45 Uhr<br />
oder<br />
7:00 – 16:00 Uhr<br />
41,25
Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbereich des FBA Seite 34<br />
Insgesamt kommt es hier zu einem durchschnittlichen Wert von 38,54<br />
Stunden pro Woche. Es entstehen 2,4 Plusminuten für die Beschäftigten<br />
pro Woche, also rund 10 Minuten pro Monat. Diese zählen ebenso zur<br />
Mehrarbeit, die auf das Arbeitszeitkonto verbucht werden können und als<br />
zusätzlicher Bonus gelten. In der ursprünglichen Berechnung zur Som-<br />
mer- und Winterarbeitszeit war angedacht, freitags die Arbeit früher zu<br />
beenden, um so den Mitarbeitern einen früheren Einstieg in das Wochen-<br />
ende zu gewähren. Dies hätte auch einen genauen Wochendurchschnitt<br />
von 38,5 Stunden ergeben. Aus Gründen, die unter Kapitel 8.4 beschrie-<br />
ben sind kann dies jedoch nicht in die Praxis umgesetzt werden.<br />
Durch die einheitliche Verlängerung der Arbeitszeiten im Sommer kommt<br />
es zwar zu Mehrarbeit für alle Betroffenen, dadurch sinkt aber auch die<br />
Belastung und der Stress, der auf Einzelnen während den Arbeitsspitzen<br />
lastet. Die gesamte Arbeitsbelastung verteilt sich besser auf das gesamte<br />
Jahr. Die Beschäftigten können sich bereits im Voraus auf eine erhöhte<br />
Stundenzahl in den Sommermonaten einstellen und müssen nicht unvor-<br />
hergesehene Überstunden leisten. Es sind nicht mehr hauptsächlich nur<br />
die Vorarbeiter einer Gruppe dafür verantwortlich dass der Auftrag bis zu<br />
einem bestimmten Zeitpunkt ausgeführt wird, sondern durch die einheitli-<br />
che Verlängerung der Arbeitszeit wird einer Arbeitsüberlastung Einzelner<br />
vorgebeugt. Die Vorteile einer solchen variablen Arbeitszeitgestaltung,<br />
und diese werden auch von der KGSt 35 genannt, sind ein wirtschaftliche-<br />
rer Personaleinsatz, da ein Leerlauf mit niedrigem Arbeitsanfall vermieden<br />
wird, und eine dem tatsächlichen Arbeitsanfall angepasste Aufgabenerle-<br />
digung. Auch die Kunden profitieren davon, indem Wartezeiten reduziert<br />
werden, wenngleich der Grünbereich auch nur indirekt Kontakt zu Kunden<br />
hat. Als Kunden gelten grundsätzlich alle Besucher des Friedhofs, nicht<br />
nur die Angehörigen, die Gräber besuchen. Für jeden, der den Friedhof<br />
besucht, werden die Anlagen gepflegt, Bänke hergerichtet und Ordnung<br />
geschaffen. Die Grabpflege kann durch die angepasste Aufgabenerledi-<br />
35 vgl. KGSt (1991) a. a. O., S. 15.
Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbereich des FBA Seite 35<br />
gung zeitnaher erfolgen und Aufträge werden schneller ausgeführt. Auch<br />
interne Kunden der Verwaltung erhalten eine schnellere Auftragsausfüh-<br />
rung. Für die Mitarbeiter selbst können sich individuelle Möglichkeiten der<br />
Arbeitszeitgestaltung bzw. Wünsche nach mehr Freizeit besser verwirkli-<br />
chen lassen.<br />
7.3 Arbeitszeitkonto oder Ampelkonto<br />
Damit überwacht werden kann, wie viele Stunden Arbeit der einzelne Mit-<br />
arbeiter erbringt, sollte ein sog. Arbeitszeitkonto oder Ampelkonto einge-<br />
führt werden. Das Arbeitszeitkonto erfasst nur die Plus- und Minusstun-<br />
den, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit über- bzw. unterschritten<br />
wird. Die maximale Höhe der Plus- und Minusstunden wird im Voraus be-<br />
trieblich vereinbart. Das Ampelkonto dagegen wird durch seine drei Pha-<br />
sen zum Steuerungsinstrument des Arbeitszeitkontos. In der Rahmen-<br />
dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten und zur automa-<br />
tisierten Arbeitszeiterfassung der Stadt Karlsruhe wird bereits ein solcher<br />
Rahmen für den Kontenbereich vorgegeben, der jedoch in Ausnahmefäl-<br />
len für einzelne Dienststellen Variationsmöglichkeiten offen lässt. 36 Die<br />
zulässige Stundenzahl für das Ampelkonto in der Rahmendienstvereinba-<br />
rung der Stadt Karlsruhe wird wie folgt gegliedert:<br />
Abbildung 3: Ampelkonto 37<br />
„Rote Zone“ +40/-20 Std.: Darf nur ausnahmsweise bzw. vorübergehend<br />
erreicht und muss schnellstmöglich wieder verlassen werden.<br />
„Gelbe Zone“ +40/-20 Std.: Die Führungskraft muss Maßnahmen ergreifen,<br />
die zumindest ein weiteres Anwachsen von Zeitguthaben bzw.<br />
–schulden verhindern.<br />
„Grüne Zone“ +30/-15 Std.: Selbstverantwortliche Disposition des Mitarbeiters.<br />
36 vgl. Anhang VII, Rahmendienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten und<br />
zur automatisierten Arbeitszeiterfassung der Stadt Karlsruhe.<br />
37 vgl. KGSt (1999) a. a. O., S. 20.
Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbereich des FBA Seite 36<br />
Überstunden, die aufgrund des Betriebsrahmens nur noch in Ausnahme-<br />
fällen vorkommen, sind laut Dienstvereinbarung nicht im Ampelkonto er-<br />
fasst. Sie werden im Überstundennachweis getrennt geführt. 38<br />
Für den Grünbereich ist der vorgegebene Zeitrahmen der Dienstvereinba-<br />
rung der Stadt Karlsruhe annehmbar. Über ein erhöhtes Stundenkontin-<br />
gent müsste bei den Mitarbeitern, die für die Außenfriedhöfe zuständig<br />
sind, nachgedacht werden. Denn diese Mitarbeiter müssen in Zeiten vieler<br />
Bestattungen vor Ort aushelfen. Da die Bestattungen nicht immer während<br />
der regulären Arbeitszeit der Beschäftigten des Grünbereiches anfallen,<br />
kommen schnell einige zusätzliche Plusstunden für diese Beschäftigten<br />
zusammen.<br />
Die Führungskraft ist auch ohne Ampelkonto oder Arbeitszeitkonto gefor-<br />
dert, die Überstunden der Mitarbeiter zu überwachen und ein weiteres<br />
Anwachsen zu verhindern. Daher bietet die Möglichkeit des Ampelkontos<br />
gleich zwei Vorteile: Die Führungskraft wird entlastet, da der Arbeitsbericht<br />
nicht mehr wöchentlich durchgesehen werden muss und den Mitarbeitern<br />
wird weitere Verantwortung übertragen. Der Ausgleich des Kontos könnte<br />
möglicherweise in einem Halbjahreszeitrahmen erfolgen. Der Halbjahres-<br />
zeitrahmen ermöglicht den Beschäftigten ein Ansparen von Zeitguthaben,<br />
so dass ein Freizeitausgleich durchaus auch in größeren Blöcken erfolgen<br />
kann. Das Arbeiten mit dem Zeitkonto schafft somit auch private Freiräu-<br />
me für die Mitarbeiter. Durch die Teamarbeit und das Abgleiten von Plus-<br />
stunden ist es möglich, private Termine leichter wahrzunehmen und zu<br />
koordinieren.<br />
Wie die Zeiterfassung erfolgen soll, hängt sowohl von den örtlichen Gege-<br />
benheiten als auch von der Finanzlage ab. Die Zeiterfassung kann selbst-<br />
verständlich weiterhin manuell erfolgen, indem sie auf einer Arbeitszeitkar-<br />
te eingetragen wird. Empfehlenswert wäre eine Arbeitszeitkarte in einem<br />
Computerprogramm, um lange Rechnerei zu ersparen und schnell deut-<br />
lich zu machen in welcher ‚Ampelphase’ sich der Beschäftigte gerade be-<br />
38 vgl. Anhang VII, a. a. O.
Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbereich des FBA Seite 37<br />
findet. Nachteil ist, dass jeder Mitarbeiter Zugang zu einem Computer ha-<br />
ben muss, um seine Daten erfassen zu können. Aus diesem Grund ist<br />
diese Möglichkeit im Grünbereich des FBA auch nicht zu verwirklichen.<br />
Demnach müsste die Zeiterfassung weiterhin manuell in Papierform erfol-<br />
gen. Allerdings sollte der bisherige wöchentliche Arbeitszeitbericht 39 in<br />
einen Monatsbericht umgestaltet werden, um so einen besseren Überblick<br />
über das Ampelkonto zu erlangen.<br />
Die andere Variante der Zeiterfassung wäre ein Zeiterfassungsterminal,<br />
an dem jeder bei Arbeitsbeginn und -ende seine Zeitkarte einschiebt. Die<br />
Plus- und Minusstunden werden automatisch auf dem Terminal erfasst<br />
und verbucht. Eine solche Einrichtung ist allerdings kostspielig und für ei-<br />
nen Arbeitsbereich von ca. 30 Mitarbeitern nicht rentabel. Selbst wenn alle<br />
Beschäftigten des FBA ihre Zeiterfassung über ein Terminal abwickeln<br />
würden, kommt eine Umsetzung nicht in Betracht, da im FBA insgesamt<br />
nur ca. 40-45 Mitarbeiter tätig sind. Eine elektronische Zeiterfassung bringt<br />
zwar Erleichterung in der Berechnung des Arbeitszeitkontos, gleichzeitig<br />
schränkt sie aber auch wieder die Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiter<br />
ein, die durch die Einrichtung eines Ampelkontos eigentlich vergrößert<br />
werden sollte. Dies ist allerdings ein gesondertes Thema, das im Rahmen<br />
dieser Diplomarbeit nicht näher betrachtet werden kann.<br />
7.4 Brückentage<br />
Eine weitere Möglichkeit, den Beschäftigten entgegen zu kommen und<br />
einen Anreiz für das neue Arbeitszeitmodell zu schaffen, ist der Freizeit-<br />
ausgleich an Brückentagen. Das betrifft die Tage unmittelbar vor oder<br />
nach einem Feiertag mit darauf folgendem oder voraus gehenden Wo-<br />
chenende. Als Beispiel: Der Donnerstag ist ein Feiertag, Freitag wäre re-<br />
gulärer Arbeitstag, an dem die Brückentagsregelung greifen würde. An<br />
39 vgl. Anhang VIII, Arbeitszeitberichte des FBA.
Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbereich des FBA Seite 38<br />
diesen Tagen wäre der Betrieb nur noch für Notfälle und zur Gewährleis-<br />
tung der Erreichbarkeit besetzt.<br />
Beim Friedhofs- und Bestattungsamt ist aber eine Besonderheit zu beach-<br />
ten: Die Beschäftigten des Grünbereichs müssen zu bestimmten Höchst-<br />
zeiten dem Bestattungsbereich aushelfen. Die Vergangenheit hat gezeigt,<br />
dass an Freitagen vermehrt Bestattungen vorgenommen werden. Fällt<br />
aufgrund eines Feiertags der Donnerstag als Beerdigungstag aus, gibt es<br />
für den Freitag um so mehr Anfragen. Demnach wäre eine Minimalbeset-<br />
zung mit Beschäftigten des Grünbereichs an diesen Brückentagen nicht<br />
umsetzbar, da der Bestattungsbereich auf Unterstützung angewiesen ist.<br />
Der Freitag dient ebenso dazu, das Friedhofsgelände vor dem Wochen-<br />
ende in Ordnung zu bringen, da dann besonders viele Besucher kommen.<br />
Trotzdem gelten gerade diese Tage bei den Beschäftigten als beliebte<br />
Verlängerung des Wochenendes. Deshalb sollte auch die Möglichkeit be-<br />
stehen, dies in Absprache mit dem Vorgesetzten und unter Berücksichti-<br />
gung der betrieblichen Bedürfnisse zu nutzen. Am Brückentag frei zu ma-<br />
chen, kann durch Abgleiten von Plusstunden oder durch einen Urlaubstag<br />
geschehen. Die Brückentagsregelung sollte in keinem Fall zum Zwang<br />
werden, abgesehen davon, dass dies im Grünbereich sowieso schwer<br />
umzusetzen wäre. Der Arbeitgeber sollte den Beschäftigten die Möglich-<br />
keit bieten, an Brückentagen zu arbeiten. Dies ist vor allem wichtig, wenn<br />
der Mitarbeiter nicht genügend Plusstunden auf seinem Arbeitszeitkonto<br />
oder den Urlaub schon verbraucht hat. Einen Brückentag auszunutzen,<br />
bringt wieder für beide Seiten einen Nutzen und schafft die geforderte win-<br />
win-Situation 40 . Die Mitarbeiter sind durch ein langes Wochenende erhol-<br />
ter und dies wirkt sich positiv auf die Leistungsbereitschaft aus, was wie-<br />
derum dem Arbeitgeber zugute kommt.<br />
40 vgl. Kapitel 7.
Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbereich des FBA Seite 39<br />
7.5 Pausenregelung<br />
Wie schon in Kapitel 5.2 deutlich wurde, geht im täglichen Arbeitsablauf<br />
immer wieder wertvolle Zeit verloren. Um die Zeitfallen auszugleichen,<br />
sollte über eine Änderung der Pausenregelung nachgedacht werden. Bis-<br />
her wurde sowohl die Vesperpause als auch die Mittagspause in der be-<br />
triebseigenen Kantine eingenommen. Die Mitarbeiter erhalten durch die<br />
bezahlte Vesperpause bereits einen Vorteil, ein Entgegenkommen des<br />
Arbeitgebers: denn dafür gibt es keine tariflichen Regelungen. Mit der Ein-<br />
führung eines – weiterhin bezahlten – Handvespers vor Ort könnten Rüst-<br />
und Wegezeiten erheblich reduziert werden. Allerdings sollten Waschge-<br />
legenheiten für die Beschäftigten aus hygienischen Gründen zur Verfü-<br />
gung gestellt werden. Bisher war die Vesperpause von 9.00 bis 9.20 Uhr,<br />
und z. T. brauchen die Arbeiter 20 Minuten pro Wegstrecke, um von ihrem<br />
Arbeitsplatz zur Kantine und zurück zu gelangen. Zusätzlich könnte man<br />
noch andenken, die Vesperpause von 20 auf 15 Minuten zu verkürzen.<br />
Durch diese Maßnahmen könnten etwa 45 Minuten pro Tag und Mitarbei-<br />
ter eingespart werden, die sonst verlorene Arbeitszeit und somit verlore-<br />
nes Geld wären.<br />
Die Mittagspause, die bisher von 12.30 bis 13.00 Uhr festgesetzt war,<br />
könnte in einen Zeitkorridor z. B. von 11.30 bis 13.30 Uhr gelegt werden.<br />
So sind die Mitarbeiter in ihrem Arbeitsteam nicht mehr an eine bestimmte<br />
Uhrzeit gebunden, sondern können auch auf diese Weise ihren Arbeitstag<br />
flexibel gestalten und die Pause besser auf die jeweilige Aufgabenerledi-<br />
gung abstimmen. Die Möglichkeit des Zeitkorridors lässt sich natürlich<br />
auch auf die Vesperpause ausdehnen, z. B. von 9.00 bis 11.00 Uhr. Wird<br />
sie in dieser Zeit nicht in Anspruch genommen, verfällt sie anspruchslos.<br />
Im Winter werden die Beschäftigten in aller Regel Wert darauf legen die<br />
Vesperpause im Gebäude zu verbringen, um sich aufzuwärmen. Sofern<br />
es keine Standheizung in den Fahrzeugen gibt oder die Beschäftigten gar<br />
nicht mit Fahrzeugen unterwegs sind, ist dies auch verständlich. Der Ar-<br />
beitgeber könnte seinen Beschäftigten in den Wintermonaten, November
Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbereich des FBA Seite 40<br />
bis Februar, also weiterhin eine bezahlte Vesperpause im Betriebsgebäu-<br />
de gewähren. Durch eine flexible Handhabung der Vesperpause könnten<br />
die Beschäftigten auch mehr als 15 Minuten Pause einlegen. Durch die<br />
verlängerte Pause fällt am Ende des Tages keine Mehrarbeit an, sondern<br />
es kommt lediglich zu einem späteren Feierabend. 15 Minuten bekommen<br />
die Mitarbeiter aber auf alle Fälle vom Arbeitgeber geschenkt. Da in die-<br />
sen Monaten aufgrund der Winterarbeitszeit bereits weniger Wochenstun-<br />
den anfallen, wäre ein etwas späterer Feierabend für die Mitarbeiter sicher<br />
zu vertreten.<br />
7.6 Schön-/ Schlechtwetterregelung<br />
Bei der Arbeit im Freien kann es immer wieder zu unvorhergesehenen<br />
Wettereinflüssen kommen. Bei Dauerregen draußen zu arbeiten ist sicher<br />
für alle Betroffenen eine unangenehme Erfahrung, die die Arbeit unnötig<br />
erschwert. Sofern es keine Arbeiten in Lagerräumen o. ä. zu verrichten<br />
gibt, stellt sich das Problem der Beschäftigung der Mitarbeiter. Denn trotz<br />
anhaltendem Regen weiter draußen zu arbeiten birgt auch ein gesundheit-<br />
liches Risiko für die Beschäftigten, und effizientes Arbeiten ist nicht mehr<br />
möglich. Um dem entgegen zu wirken, gibt es das Instrument der Schön-/<br />
Schlechtwetterregelung. Dies bedeutet für die Arbeitsgruppen, dass sie<br />
bei anhaltend schlechtem Wetter oder hohen Ozonwerten auf freiwilliger<br />
Basis nach Hause gehen können. 41 Allerdings sollte dies in gegenseitigem<br />
Einvernehmen mit dem Vorgesetzten geschehen. Wie oft von dieser Re-<br />
gelung Gebrauch gemacht werden kann ist betrieblich festzulegen. Für<br />
den Grünbereich bieten sich bspw. maximal 10 bis 15 Tage pro Jahr und<br />
Mitarbeiter an, an denen die Regelung in Kraft treten kann. Um den Mitar-<br />
beitern einen Anreiz zu verschaffen, von der Regelung Gebrauch zu ma-<br />
chen, könnte der Arbeitgeber eine Faktorisierung der Minusstunden von<br />
25-30% anbieten. Als Beispiel: Wenn die Mitarbeiter aufgrund der Wetter-<br />
41 vgl. ver.di (o. J.) a. a. O., S. 70.
Entwicklung eines „neuen Arbeitszeitmodells“ für den Grünbereich des FBA Seite 41<br />
verhältnisse fünf Stunden vor Arbeitsende nach Hause gehen, schreiben<br />
sie bei einer Faktorisierung von 30%, 3,5 Stunden Minus auf ihr Konto, 1,5<br />
Stunden trägt der Arbeitgeber. Durch die Beteiligung des Arbeitgebers<br />
werden die Mitarbeiter zu effizientem Verhalten herausgefordert. Um die<br />
Berechnung zu vereinfachen, könnte eine Tabelle 42 aufgehängt oder aus-<br />
gegeben werden, aus der der jeweilige Anteil des Arbeitnehmers bzw. Ar-<br />
beitgebers in Prozent und Minuten ersichtlich wird.<br />
Wann genau Schön-/ Schlechtwetter vorliegt und welche Kriterien zur<br />
Feststellung nötig sind, sollte ebenfalls betrieblich festgelegt sein. Denkbar<br />
wären folgende Kriterien:<br />
• Die Mitarbeiter müssen zum Dienstbeginn auf der Dienststelle an-<br />
wesend sein.<br />
• Die Feststellung über Schön-/ Schlechtwetter kann frühestens zum<br />
Dienstbeginn des jeweiligen Tages getroffen werden.<br />
• Die Feststellung erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen zwischen<br />
Vorgesetzten, Mitarbeitern und den Kollegen innerhalb der Arbeits-<br />
gruppe. 43<br />
Diese Regelung mag auf den ersten Blick für die Beschäftigten nachteilig<br />
erscheinen. Nach meinem Dafürhalten stellt sie aber sowohl für Arbeitge-<br />
ber als auch Arbeitnehmer einen Gewinn dar. Für den Arbeitgeber eröffnet<br />
sich ein wirtschaftlicherer Personaleinsatz und die Arbeitnehmer haben<br />
die Möglichkeit, gesundheitsbeeinträchtigenden Witterungsverhältnissen<br />
auszuweichen. Zusätzlich fällt der Freizeitausgleich nicht nur auf das Kon-<br />
to der Beschäftigten, sondern der Arbeitgeber zeigt sein Entgegenkom-<br />
men durch eine anteilige Übernahme der Minusstunden.<br />
42 vgl. Anhang IX, Berechnungstabelle Schön-/ Schlechtwetterregelung.<br />
43 vgl. ver.di (o. J.) a. a. O., S. 68.
Umsetzungsvorschlag zur Einführung des neuen Arbeitszeitmodells Seite 42<br />
8 Umsetzungsvorschlag zur Einführung des neuen Arbeitszeitmo-<br />
dells<br />
Wenn ein neues Arbeitszeitmodell eingeführt werden soll, bringt dies viele<br />
Veränderungen mit sich, vor allem für die Beschäftigten und die Füh-<br />
rungskräfte, unter Umständen auch für die Kunden. Gerade aus diesem<br />
Grund ist bei der Einführung und Umsetzung viel Feingefühl seitens der<br />
Führungskräfte gefordert. Der Ablauf kann mit einem Prozess verglichen<br />
werden, in dem einzelne Phasen zu durchlaufen sind, unter Umständen<br />
sogar mehrmals. Dieser Prozess wird als Managementprozess bezeich-<br />
net. Die einzelnen Phasen sind in der Abbildung 4 näher dargestellt und<br />
unten erläutert.<br />
Kontrolle<br />
Realisation<br />
Abbildung 4: Managementprozess 44<br />
Der Managementprozess könnte für den Grünbereich des FBA bei der<br />
Einführung und Umsetzung eines flexiblen Arbeitszeitmodells folgender-<br />
maßen aussehen: 45<br />
Evaluation und<br />
Rückkoppelung<br />
Implementation <br />
Problemdefinition<br />
Entscheidung<br />
Zielsystementwicklung<br />
Alternativensuche<br />
& Bewertung<br />
Planung<br />
44 Quelle: Hopp, Helmut & Göbel, Astrid (2004) Management in der öffentlichen Verwaltung,<br />
Organisations- und Personalarbeit in modernen Kommunalverwaltungen, 2. Aufl.,<br />
Stuttgart, Schäffer-Poeschel Verlag, S. 16.<br />
45 vgl. Ebenda, S. 16f.
Umsetzungsvorschlag zur Einführung des neuen Arbeitszeitmodells Seite 43<br />
Problemdefinition: Das bisherige Arbeitszeitmodell des Grünbereichs ist<br />
sehr starr und unflexibel. Die Arbeitszeiten sind sowohl im Sommer wie<br />
Winter gleich und es gibt bislang keine Möglichkeiten, den Arbeitsanfall<br />
den jahreszeitlichen Schwankungen anzupassen. Dies führt zu uneffekti-<br />
vem und unwirtschaftlichem Verhalten in den Arbeitsabläufen.<br />
Zielsystementwicklung: Mit der Einführung eines neuen flexiblen Arbeits-<br />
zeitmodells sollen unter anderem folgende Ziele erreicht werden:<br />
• Mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz<br />
• Mitarbeiterorientierung<br />
• Kundenorientierung.<br />
Alternativensuche und –bewertung: Für die Arbeitszeitflexibilisierung wer-<br />
den folgende organisatorische Alternativen in Erwägung gezogen:<br />
• Es werden nur einzelne Elemente der oben dargestellten Instru-<br />
mente umgesetzt<br />
• Nur eine Arbeitsgruppe nimmt probeweise an der neuen Regelung<br />
teil, die anderen Beschäftigten des Grünbereichs arbeiten unter den<br />
bisherigen Bedingungen weiter<br />
• Auch der Bestattungsbereich des FBA wird in die Arbeitszeitflexibi-<br />
lisierung mit einbezogen.<br />
Entscheidung: Nach Prüfung der Vor- und Nachteile der verschiedenen<br />
Alternativen entscheiden sich die Verantwortlichen (dies können bspw. die<br />
Führungskräfte oder die Projektgruppe sein, selbstverständlich in Zusam-<br />
menarbeit mit allen Beteiligten) für die Einführung einer umfassenden Ar-<br />
beitszeitflexibilisierung für den gesamten Grünbereich.<br />
Implementation: Durch die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen<br />
wird die Einführung des neuen Arbeitszeitmodells umgesetzt.<br />
Evaluation und Rückkoppelung: Im Rahmen dieser vorläufig letzten Phase<br />
des Managementprozesses soll beobachtet und geprüft werden, wie er-<br />
folgreich das flexible Arbeitszeitmodell ist. Haben sich die erwarteten Ziele<br />
auch tatsächlich ergeben oder kommt es zu großen Abweichungen? Die<br />
Evaluationsergebnisse zeigen auf, wie der weitere Fortgang der eingeführ-<br />
ten Änderung zu gestalten ist. Kann und soll die realisierte Lösung beibe-
Umsetzungsvorschlag zur Einführung des neuen Arbeitszeitmodells Seite 44<br />
halten werden? Gibt es möglicherweise Anhaltspunkte für weitere Verän-<br />
derungen oder Verbesserungen? Kann daraus unter Umständen wieder<br />
eine neue Problemdefinition abgeleitet werden?<br />
Falls eine neue Problemdefinition abgeleitet werden kann, ist der Mana-<br />
gementprozess ein weiteres Mal zu durchlaufen.<br />
Bei der Einführung sind noch weitere Vorgehensweisen zu beachten, die<br />
dazu beitragen können, die Umsetzung erfolgreich werden zu lassen.<br />
Zuerst sollte Klarheit darüber gewonnen werden, wer von den Verände-<br />
rungen betroffen ist: Welche Mitarbeiter und Führungskräfte, eventuell<br />
auch Kunden des Grünbereichs. Die Kundenperspektive kommt in diesem<br />
Fall aber nur indirekt zum Tragen. Wenn damit zu rechnen ist, dass alle<br />
Beteiligten, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, eine Verbesserung<br />
ihrer bisherigen Situation erwarten können, ist eine Flexibilisierung sinnvoll<br />
und erfolgversprechend 46 . Damit alle Beteiligten das Ergebnis mittragen,<br />
sollte die Ausarbeitung des Projekts in Zusammenarbeit aller erfolgen.<br />
Natürlich ist es der Verwaltungsspitze ebenso gut vorbehalten, eine Ver-<br />
änderung nach der „Strategie des Bombenwurfs“ 47 einzuführen. Diese<br />
Strategie besagt, dass ein kleiner Personenkreis, der meist aus Mitglie-<br />
dern der Leitungsebene besteht, zunächst unter Geheimhaltung ein neues<br />
Konzept entwickelt und es dann schlagartig und relativ unwiderruflich in<br />
Kraft setzt. Dass so etwas bei allen Betroffenen wie eine ‚Bombe’ ein-<br />
schlägt ist vorstellbar. Genau aus diesem Grund ist diese Strategie mei-<br />
nes Erachtens nach auch veraltet und heutzutage nicht mehr anwendbar.<br />
Eine solche Umsetzungsweise ist unter größter Wahrscheinlichkeit schon<br />
von Beginn an zum Scheitern verurteilt. Wie schon betont, sollten alle Hie-<br />
rarchieebenen bei Veränderungsprozessen frühzeitig einbezogen werden,<br />
am Besten bereits bei der Problemdefinition. Denn bei einer so umfassen-<br />
den Veränderung wie der Flexibilisierung der Arbeitszeit werden viele Be-<br />
46 vgl. Aker, Bernd (o. J.) Der Stellenwert des Arbeitsprojektes auf Landesebene, in:<br />
ver.di (Hrsg.) Neue Zeitpraxis, a. a. O., S. 9.<br />
47 vgl. Marr, Rainer (1987) Die Implementierung eines flexiblen Arbeitszeitsystems als<br />
Prozeß organisatorischer Entwicklung, in: Marr, Rainer (Hrsg.) Arbeitszeitmanagement,<br />
a. a. O., S. 341f.
Umsetzungsvorschlag zur Einführung des neuen Arbeitszeitmodells Seite 45<br />
denken, Ängste und bei falscher Vorgehensweise auch Widerstände bei<br />
den Beschäftigten aufkommen. Um so mehr Feingefühl und Verständnis<br />
für die Sorgen der Beschäftigten muss die Verwaltungsleitung bei der Um-<br />
setzung solch weitreichender Veränderungen aufbringen.<br />
Eine der wesentlichen Voraussetzungen ist nach meinem Dafürhalten ein<br />
positives Vertrauensverhältnis zwischen Beschäftigten und Führungsebe-<br />
ne und dem Personalrat. Sind in der Vergangenheit schon öfters Streitig-<br />
keiten unter den Parteien aufgetaucht und die Beschäftigten fühlen sich<br />
womöglich in ihrem Vertrauen enttäuscht, wird es die Führungsebene be-<br />
sonders schwer haben, eine Änderung zu implementieren. Umgekehrt för-<br />
dert ein gutes Betriebsklima die Bereitschaft, Veränderungen gegenüber<br />
offen zu sein und sie entsprechend mitzutragen. Diese Bereitschaft kann<br />
noch verstärkt werden, wenn die Vorschläge und Anregungen die aus den<br />
eigenen Reihen kommen auch berücksichtigt werden. Um möglichst alle<br />
Interessen mit einzubeziehen, ist die Bildung einer Projektgruppe ideal. In<br />
dieser Projektgruppe sollten nach Möglichkeit alle Hierarchieebenen ver-<br />
treten sein: Personalrat, Vorarbeiter, Arbeiter und Angestellte, Gärtner-<br />
meister und die Führungsebene, um alle Interessengemeinschaften zu<br />
repräsentieren. Unter Umständen ist es zudem hilfreich professionelle Un-<br />
terstützung, durch einen Berater von außerhalb, in Anspruch zu nehmen.<br />
Der Berater ist neutral und kann durch eine andere Sichtweise ganz neue<br />
Aspekte mit einbringen, er ist nicht mit der sog. Betriebsblindheit geschla-<br />
gen. Zudem kann er in festgefahrenen Situationen zwischen den Beteilig-<br />
ten vermitteln.<br />
Der Arbeitsauftrag zur Entwicklung eines neuen Arbeitszeitmodells sollte<br />
vorher der Projektgruppe klar mitgeteilt werden 48 . Jedoch nicht nur die<br />
Projektgruppe sollte in die Planung einbezogen sein. Grundsätzlich ist es<br />
förderlich, wenn eine Einbeziehung aller Betroffenen frühzeitig erfolgt.<br />
Durch Informationstreffen, Gruppen- oder Einzelgespräche sollen die Be-<br />
schäftigten die Möglichkeit erhalten ihre Bedenken und Ängste zu äußern<br />
48 vgl. KGSt (1999) a. a. O., S. 30.
Umsetzungsvorschlag zur Einführung des neuen Arbeitszeitmodells Seite 46<br />
und diese sollten in jedem Fall auch sehr ernst genommen werden. Die<br />
geäußerten Bedenken müssen in den Erarbeitungsprozess mit eingebun-<br />
den werden und durch intensive Gespräche und Erklärungen können so<br />
möglicherweise schon viele der Vorurteile und Fragen abgebaut werden.<br />
Nicht nur Bedenken, sondern auch die Arbeitszeitinteressen der Mitarbei-<br />
ter sind zu erfragen. Dies könnte bspw. mit Hilfe eines Fragebogens ge-<br />
schehen, der von der Projektgruppe entwickelt und ausgewertet wird.<br />
Während die Projektgruppe die Detaillarbeit vornimmt, sollte trotzdem wei-<br />
terhin jeder Mitarbeiter das Recht und die Verpflichtung haben, sich an der<br />
Weiterentwicklung der Dienstvereinbarung konstruktiv zu beteiligen, um<br />
eventuell noch andere, nicht bedachte Sichtweisen einzubringen 49 .<br />
Die Rolle des Personalrats ist noch einmal gesondert hervorzuheben.<br />
Denn wie schon erwähnt, hat der Personalrat bei der Arbeitszeitgestaltung<br />
ein Mitbestimmungsrecht 50 . Wenn die Arbeitszeitgestaltung nach der neu-<br />
en Regelung im Team entschieden werden soll, hat der Personalrat zwar<br />
nicht die genaue Uhrzeit des Arbeitsbeginns festzulegen, aber er ist bei<br />
der Grundentscheidung, ob Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit<br />
künftig im Team entschieden wird, zu beteiligen. Die Grundsätze und Re-<br />
geln bezüglich der Arbeitszeitgestaltung sollten auf jeden Fall ausführlich<br />
mit dem Personalrat erörtert und verhandelt werden. Dabei sind folgende<br />
Fragen zu beachten, wenn von einer umfassenden Flexibilisierung ausge-<br />
gangen werden soll, wie sie unter Kapitel 8 beschrieben ist:<br />
• Wie groß soll der Arbeitszeitrahmen (Betriebszeit) sein, in dem die<br />
Arbeitszeit erbracht werden kann?<br />
• Wie soll der Ausgleichszeitraum der Arbeitszeitkonten festgelegt<br />
und wie kann die Einhaltung dessen gewährleistet werden?<br />
• Ab wann gilt Mehrarbeit als Überstunden?<br />
49 vgl. Jerg, Bernhard (o. J.) Betriebshof der Stadt Ravensburg: Bedarfsgerechte Arbeitszeitmodelle<br />
– ein Paket, in: ver.di (Hrsg.) Neue Zeitpraxis a. a. O., S. 55.<br />
50 vgl. Kapitel 4.1.4.
Umsetzungsvorschlag zur Einführung des neuen Arbeitszeitmodells Seite 47<br />
• Wie werden die Arbeitszeitkonten/ Ampelkonten geführt?<br />
• Wie erfolgt der Zeitausgleich und wann können Guthaben in An-<br />
spruch genommen werden?<br />
• Wie viele Plus- bzw. Minusstunden können auf dem Arbeitszeitkon-<br />
to angesammelt werden?<br />
• Wie erfolgt die Zeiterfassung (manuell oder elektronisch)?<br />
• An wie vielen Tagen soll von der Schön-/ Schlechtwetterregelung<br />
Gebrauch gemacht werden können?<br />
• Wie erfolgt die Feststellung über Schön-/ Schlechtwetter? 51<br />
• etc.<br />
Der Fragenkatalog kann natürlich variieren und erweitert werden. Die kon-<br />
kreten Fragen sind in Gesprächen direkt mit dem Personalrat zu diskutie-<br />
ren und daraus sollten die Absprachen für die Dienstvereinbarung getrof-<br />
fen werden.<br />
Sobald alle Punkte in der Projektgruppe erarbeitet wurden, sollte die ge-<br />
samte Belegschaft ausführlich in einer Personalversammlung darüber in-<br />
formiert werden. Im Rahmen meiner Nachforschungen und durch das In-<br />
terview mit Herrn B., ist es meines Erachtens im Fall des Friedhofs- und<br />
Bestattungsamtes Karlsruhe empfehlenswert, auch den Bestattungsbe-<br />
reich und die Verwaltungsmitarbeiter dazu einzuladen, da diese indirekt<br />
von der neuen Regelung betroffen sind. Auch hier sollte noch einmal<br />
Raum für Verständnisfragen gegeben werden. Was Unsicherheit und Wi-<br />
derstand betrifft, sollte dies bis zum Schluss und auch darüber hinaus<br />
ernst genommen werden.<br />
Das bedeutet nicht, dass dadurch die konkreten Handlungen nicht zustan-<br />
de kommen, sondern soll dazu dienen, durch Transparenz möglichst viel<br />
Vertrauen zu schaffen. Denn Widerstand kommt meist durch Unsicherheit<br />
und Unwissenheit zustande, deshalb bedarf es auch so vieler Gespräche<br />
51 vgl. Al-Karghuli, Waltraud, a. a. O., S. 61.
Umsetzungsvorschlag zur Einführung des neuen Arbeitszeitmodells Seite 48<br />
und Erklärungen im Vorfeld. Mit der nun von der Projektgruppe erstellten<br />
vorläufigen Dienstvereinbarung sollte als nächstes die konkrete Umset-<br />
zung beginnen. Ideal ist, die neuen Regelungen nie sofort und unwiderruf-<br />
lich einzuführen, sondern zuerst eine Testphase einzuräumen. Eine Er-<br />
probungsphase hat den Vorteil, dass Entscheidungen wieder rückgängig<br />
gemacht werden können, wenn sich einzelne Regelungen nicht bewährt<br />
haben. Auch legen sich die Führungsebene und der Personalrat nicht<br />
frühzeitig auf eine Gesamtstrategie fest, sondern lassen noch Raum für<br />
Änderungen zu. Wenn in der Testphase positive Erfahrungen mit den fle-<br />
xiblen Arbeitszeitmodellen seitens der Arbeitnehmer gesammelt werden,<br />
kann dies eine Art Sogwirkung entfalten und möglicherweise auch noch<br />
den letzten Zweifler von den Vorteilen überzeugen. 52<br />
Für die Mitarbeiter ist das Wissen um eine Testphase ebenfalls von Vor-<br />
teil. Sie haben die Gewissheit, dass Dinge noch geändert, sogar rückgän-<br />
gig gemacht werden können, so dass dies den Unsicherheitsfaktor um ein<br />
Weiteres verringern kann.<br />
Die Dauer einer solchen Testphase sollte zwischen sechs und zwölf Mo-<br />
naten liegen. Nach dieser Zeit sollte auf jeden Fall, wie oben im Manage-<br />
mentprozess beschrieben, eine Überprüfung erfolgen und gegebenenfalls<br />
Änderungen vorgenommen werden. Hat sich die Testphase bewährt, kann<br />
eine offizielle Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit ver-<br />
fasst werden. Dies geschieht dann im Einvernehmen zwischen Führungs-<br />
ebene und Personalrat. Der Zeitpunkt der Einführung sollte ebenfalls gut<br />
durchdacht sein. Wenn die Testphase ein Jahr betragen soll, bietet sich<br />
natürlich der Beginn eines Kalenderjahres an. Jedoch gilt zu bedenken,<br />
dass dann gerade nach der Winterarbeitszeit, also weniger, gearbeitet<br />
wird. Besser ist es, die Umstellung dann vorzunehmen, wenn die Arbeits-<br />
spitzen am meisten ausgeprägt sind, etwa ab März. Dann wird relativ<br />
schnell deutlich, ob der vermehrte Arbeitsanfall in den Sommermonaten<br />
durch die geänderten Arbeitszeiten besser aufgefangen werden kann.<br />
52 vgl. KGSt (1991) a. a. O., S. 29.
Ausblick auf die Tarifreform Seite 49<br />
9 Ausblick auf die Tarifreform<br />
Alle Informationen und Umsetzungsvorschläge zur Einführung flexibler<br />
Arbeitszeitmodelle in dieser Arbeit orientieren sich am bisherigen Stand<br />
der noch geltenden Tarifverträge BAT und BMTG-II. Bereits im Januar<br />
2003 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes auf<br />
eine umfassende Neugestaltung des Tarifrechts geeinigt.<br />
Das bisherige Tarifrecht sollte durch ein modernes, leistungsorientiertes<br />
und transparentes Tarifrecht für alle Beschäftigten ersetzt werden, das<br />
den Anforderungen an eine moderne Verwaltung gerecht wird. Nach zwei<br />
Jahren intensiver Verhandlungen ist ein Tarifwerk entstanden, das den<br />
Beschäftigten attraktive Entwicklungsperspektiven bieten soll.<br />
Demnach soll es nicht mehr die beiden Tarifverträge BAT und BMTG-II für<br />
Angestellte und Arbeiter geben, sondern nur noch den sog. Tarifvertrag für<br />
den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Unterscheidung in Arbeiter und Ange-<br />
stellte entfällt, dafür gibt es die einheitliche Bezeichnung Beschäftigte des<br />
öffentlichen Dienstes. Die Grundzüge und wesentlichen Kernpunkte sind<br />
am 9. Februar 2005 zwischen dem Bund und der Vereinigung der kom-<br />
munalen Arbeitgeberverbände auf Arbeitgeberseite sowie der Gewerk-<br />
schaft ver.di auf Arbeitnehmerseite vereinbart worden. Trotz intensiver<br />
Verhandlungen sind immer noch Themen offen, die weiterer Klärung be-<br />
dürfen. Der TVöD soll mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 in Kraft treten.<br />
Da der TVöD viele umfassende Neuerungen beinhaltet, wird an dieser<br />
Stelle nur auf den Punkt der Arbeitszeit eingegangen, da dies unmittelbar<br />
mit dieser Arbeit zusammenhängt. Bei den Kommunen bleiben auch mit<br />
Inkrafttreten des TVöD vorerst die bisherigen Arbeitszeitregelungen be-<br />
stehen. Ohne die Zustimmung der Gewerkschaft kann eine Arbeitszeitver-<br />
längerung in den Kommunen nicht vereinbart werden, d. h. es gilt weiter-
Ausblick auf die Tarifreform Seite 50<br />
hin die 38,5-Stunden-Woche 53 . Es besteht die Möglichkeit, durch den je-<br />
weiligen kommunalen Arbeitgeberverband zu vereinbaren, dass die wö-<br />
chentliche Arbeitszeit von 38,5 auf bis zu 40 Stunden verlängert werden<br />
kann. Diese Öffnungsklausel zur Verlängerung kann allerdings nur mit Zu-<br />
stimmung der Gewerkschaft ver.di in Anspruch genommen werden. 54<br />
Ver.di lehnt bisher eine Verlängerung der Arbeitszeiten ab, weil sie mit<br />
dem Verlust von Arbeitsplätzen einhergehe. Nach gewerkschaftlicher Auf-<br />
fassung darf eine Verlängerung der Arbeitszeit nur dort umgesetzt wer-<br />
den, wo akuter Fachkräftemangel besteht und dies in Zusammenhang mit<br />
einem Lohnausgleich vereinbart wird. 55<br />
Der neue TVöD soll die Arbeitszeit zwar flexibler machen und so den Ar-<br />
beitnehmern und Arbeitgebern neue Möglichkeiten der Arbeitszeitgestal-<br />
tung bieten, bislang erstreckt sich die Vereinbarung über die 39-Stunden-<br />
Woche aber nur auf die Beschäftigten des Bundes 56 . In den Ländern wur-<br />
de der TVöD nicht abgeschlossen. Dort gilt weiterhin der BAT und der<br />
Manteltarifvertrag für Arbeiter (MTArb).<br />
Wie weit die Flexibilisierung der Arbeitszeit im neuen TVöD schlussendlich<br />
gehen wird, ist auf kommunaler Ebene noch nicht geklärt. Sicherlich eröff-<br />
net der Tarifvertrag den Beschäftigten noch weitere Möglichkeiten ihre<br />
persönliche Arbeitszeit individueller zu gestalten und sie erhalten dadurch<br />
mehr Zeitsouveränität. Durch die flexibleren Arbeitszeiten werden sich<br />
möglicherweise auch Öffnungszeiten in der Verwaltung ändern und so<br />
einen bürgerfreundlicheren Service bieten. Das neue Tarifwerk wird somit<br />
den Anforderungen einer modernen Verwaltung für Bürger gerecht. Aber<br />
auch die Arbeitgeber profitieren von den neuen Regelungen. Abhängig<br />
davon, wie frei die Arbeitgeber über die Arbeitszeit in dem neuen TVöD<br />
entscheiden können, müssen die Beschäftigten unter Umständen mit<br />
53<br />
vgl. Sauerborn, Werner (2005) Tarifabschluss öffentlicher Dienst, in: URL:<br />
http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x01e4da09, vom 16.02.2005.<br />
54<br />
vgl. Lange, Gunter & Kempe, Martin (2005) Verhandelt! Öffentlicher Dienst, in: ver.di<br />
PUBLIK, 03/2005, Berlin, S. 1.<br />
55<br />
vgl. ver.di (2005) Flugblatt zur Tarifreform im öffentlichen Dienst, in: URL:<br />
http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x01e4d3fd, vom 16.02.2005.<br />
56<br />
vgl. Lange, Gunter & Kempe, Martin (2005) a. a. O.
Ausblick auf die Tarifreform Seite 51<br />
Nachteilen rechnen. Bislang handelt es sich dabei aber nur um Vermutun-<br />
gen, da noch keine konkreten Maßnahmen über die Flexibilisierung der<br />
Arbeitszeit in den Ländern bekannt ist. Demnach bleibt zu hoffen, dass mit<br />
der Veränderung weiter eine Verbesserung zugunsten der Arbeitnehmer<br />
einhergeht. Wie schnell sich im öffentlichen Dienst eine Wandlung der<br />
bisherigen Handhabung einstellen wird, bleibt dahingestellt. Folglich gilt es<br />
weiter abzuwarten, was aus den konkreten Verhandlungen von ver.di mit<br />
der Arbeitgeberseite heraus entsteht und ob bspw. mit einer Verlängerung<br />
der Arbeitszeit für die Region gerechnet werden muss.<br />
Aber nicht nur die Länge der Arbeitszeit spielt bei der Flexibilisierung eine<br />
Rolle. Wichtig ist ebenso die Frage, ob die Verhandlungen im Blick auf die<br />
Arbeitszeitkonten oder Betriebszeiten neue Ergebnisse bringen. Mögli-<br />
cherweise würden dann bereits bestehende Dienstvereinbarungen außer<br />
Kraft gesetzt oder der Weg zu mehr Bereitschaft zur Einführung von Ar-<br />
beitszeitkonten, die ja von ver.di für alle Beschäftigten gefordert werden,<br />
könnte geebnet werden.
Wertung und Vorschläge Seite 52<br />
III III Schlussbetrachtu<br />
Schlussbetrachtung<br />
Schlussbetrachtu ng<br />
10 Wertung und Vorschläge<br />
Nach dem aktuellen Stand gilt für die Ausführungen dieser Arbeit immer<br />
noch das alte und vielfach als starr beklagte Tarifrecht des öffentlichen<br />
Dienstes. Trotzdem gibt es, wie meine Ausführungen zeigen, bereits in<br />
diesem Tarifsystem im Bereich der Arbeitszeitregelungen zahlreiche Va-<br />
riationsmöglichkeiten, um den täglichen Arbeitsablauf flexibler zu gestal-<br />
ten.<br />
In den letzten Jahren wurde der öffentliche Dienst immer offener gegen-<br />
über einer Flexibilisierung der Arbeitszeit: Die Erkenntnis, im Wettbewerb<br />
mit der Privatwirtschaft möglicherweise zu unterliegen, hat viele Verwal-<br />
tungen zum Umdenken veranlasst. Trotzdem findet eine umfassende Fle-<br />
xibilisierung nur in wenigen Kommunen statt. Die Zurückhaltung vieler<br />
Dienststellen, die mir auch bei meinen Nachforschungen im Rahmen die-<br />
ser Arbeit begegnete, führt aktuell dazu, dass die schon jetzt im Tarifrecht<br />
vorhandenen Spielräume zur Flexibilisierung oft nicht genutzt werden. Die<br />
fehlende Bereitschaft zur Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle kann<br />
nicht nur auf Bedenken und Ängste von Mitarbeitern zurück geführt wer-<br />
den. Würden Führungskräfte selbst mit gutem Beispiel voran gehen und<br />
bereit sein ihr eigenes, möglicherweise unflexibles Handeln zu verändern,<br />
wären sie auch im Stande den Unsicherheiten ihrer Mitarbeiter besser zu<br />
begegnen.<br />
Vor diesem Hintergrund ist das Interesse des FBA an neuen und flexiblen<br />
Arbeitszeitmodellen um so mehr zu würdigen. Durch die Bereitschaft des<br />
Friedhofs- und Bestattungsamtes, insbesondere des Grünbereichs, sich<br />
mit dem Thema auseinander zu setzen, ist ein wichtiger Schritt getan, die<br />
Vorteile der Flexibilisierung zu nutzen. Aus diesem Grund wünsche ich<br />
allen Beteiligten ein mutiges Herangehen an die Thematik und viel Erfolg<br />
bei einer Umsetzung.
Wertung und Vorschläge Seite 53<br />
Gerade im Blick auf die Entwicklungsthemen des FBA, die Kundenorien-<br />
tierung und die Wirtschaftlichkeit, wurde deutlich, dass die Flexibilisierung<br />
der Arbeitszeit einen wesentlichen Beitrag zur Zielerreichung leisten kann,<br />
ohne die Mitarbeiter dadurch zu benachteiligen.<br />
Die Umstellung von starren zu flexiblen Arbeitszeiten bietet dem Grünbe-<br />
reich des FBA eine Vielzahl von Vorteilen. Viele dieser Vorteile wären si-<br />
cherlich auch auf andere Dienststellen übertragbar. Die Einführung flexib-<br />
ler Arbeitszeiten ist nicht abhängig von der Größe und Struktur eines Be-<br />
triebs, denn Wirtschaftlichkeit und Effizienz wird sowohl von kleinen als<br />
auch von großen Arbeitgebern erwartet. Gerade für kommunale Arbeitge-<br />
ber ist es wichtig, sich an diesen Zielen auszurichten, um langfristig erfolg-<br />
reich zu bleiben. Die Verwaltung sollte die Möglichkeiten, die sich mit fle-<br />
xiblen Arbeitszeitsystemen bieten, nicht außer Acht lassen, da sie zur Lö-<br />
sung aktueller Probleme beitragen können.<br />
Wichtig ist allerdings, dass Führungskräfte ein solches Projekt wie die Ar-<br />
beitszeitflexibilisierung sensibel und qualifiziert angehen. Sie benötigen<br />
dazu auch die Bereitschaft am eigenen Führungsverhalten zu arbeiten.<br />
Den Schwierigkeiten bei der Beschaffung qualifizierten Personals, der<br />
wachsenden Forderung nach Bürgernähe und der effizienten Aufgabener-<br />
ledigung können mit Hilfe der Instrumente der Arbeitszeitflexibilisierung<br />
entgegengewirkt werden, um so den gesteigerten Problemdruck zu verrin-<br />
gern. Denn im Grunde sollte nicht die Frage „was spricht dagegen?“ im<br />
Vordergrund stehen, sondern die Überlegung, was veranlasst werden<br />
muss, um ein neues Modell zu initiieren. Ist das geschehen, kann sich Ar-<br />
beitszeitflexibilisierung zu einem Instrument fortschrittlicher Personalwirt-<br />
schaft im Friedhofs- und Bestattungsamt/ Grünbereich entwickeln. 57<br />
Es war im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich, alle Instrumente der Ar-<br />
beitszeitflexibilisierung abschließend zu nennen und zu beschreiben. Es<br />
57 vgl. KGSt (1991) a. a. O., S. 3.
Wertung und Vorschläge Seite 54<br />
wurden diejenigen ausgewählt, die für den Grünbereich des FBA geeignet<br />
erscheinen. Welche der oben genannten Instrumente schlussendlich ge-<br />
nutzt und wie sie umgesetzt werden, bleibt dem FBA bzw. der Projekt-<br />
gruppe zur Einführung flexibler Arbeitszeiten selbst überlassen, da sich<br />
die einzelnen Schritte aus der direkten Zusammenarbeit mit den Betroffe-<br />
nen ergeben müssen und nicht vorherbestimmt werden können. Dadurch<br />
dass das FBA sein Interesse an der Thematik bekundet hat und so für<br />
mich überhaupt die Möglichkeit zur Erstellung dieser Arbeit entstand, ist<br />
es meines Erachtens auch an der Zeit die Einführung flexibler Arbeits-<br />
zeitmodelle umzusetzen. Eine moderne Verwaltung kann sich einer sol-<br />
chen Maßnahme in dem andauernden Reformprozess nicht entziehen und<br />
daher sollte auch das FBA ernsthaft über eine Veränderung seiner Situati-<br />
on nachdenken. Der genaue Zeitpunkt einer solchen Veränderung muss<br />
jedoch mit viel Feingefühl angepeilt werden und gut überlegt sein, wie o-<br />
ben bereits beschrieben. 58 Vorteilhaft ist, dass mit den Vorarbeitern des<br />
Grünbereichs schon Gespräche geführt wurden, die auf gewollte Ände-<br />
rungen hindeuten. Der Boden wurde dadurch sicherlich teilweise schon<br />
geebnet. Auch wenn bislang keine Rückmeldungen dies bezüglich von<br />
den Beschäftigten kamen, die Bereitschaft für Veränderungen ist bei der<br />
Führungsebene gegeben. Nun kommt es darauf an die richtige Umset-<br />
zung, in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten, zu wählen, um die Unter-<br />
stützung aller Beteiligten zu erlangen.<br />
58 vgl. Kapitel 7.
Zusammenfassung Seite 55<br />
11 Zusammenfassung<br />
Beim Recherchieren der Materialien zu dieser Arbeit war ich erstaunt dar-<br />
über, wie viele Möglichkeiten es im Bereich der flexiblen Arbeitszeitgestal-<br />
tung gibt. In der Privatwirtschaft eröffnen sich unendlich viele unterschied-<br />
liche Modelle, die natürlich nicht ohne weiteres auf den öffentlichen Dienst<br />
übertragbar sind. Oft sind auch Ansätze darunter, die nur einseitig orien-<br />
tiert sind, also keine Bereicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
schaffen, sondern nur Vorteile für den Arbeitgeber mit sich bringen. Genau<br />
das sollte aber diese Arbeit verdeutlichen: Es gibt Wege und Möglichkei-<br />
ten, um sowohl die Bedürfnisse der Mitarbeiter zu berücksichtigen, gleich-<br />
zeitig eine Verbesserung für die Kunden zu erzielen und dabei noch wirt-<br />
schaftlich zu arbeiten.<br />
Durch dieses Beispiel sollen Anreize geschaffen werden, um von flexiblen<br />
Arbeitszeitmodellen Gebrauch zu machen. Auch wenn die Privatwirtschaft<br />
Vorreiter bei flexiblen Arbeitzeiten ist und die Verwaltung hier noch viel<br />
lernen kann, gibt es für den öffentlichen Dienst durch die aufklärende Ar-<br />
beit der KGSt und von ver.di bereits so viele Möglichkeiten und Modelle<br />
die Arbeitszeit individueller zu gestalten, dass der öffentliche Dienst in sei-<br />
ner Attraktivität nichts einbüßen müsste. Für viele Arbeitnehmer haben<br />
flexible Arbeitszeiten mittlerweile eine hohe Priorität bei der Auswahl ihres<br />
Arbeitsplatzes. Um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu erhalten,<br />
muss die öffentliche Verwaltung weiter nach vorne schauen und sich als<br />
attraktiver Arbeitgeber präsentieren. Auch die Finanzlage der Kommunen<br />
ist ein Aspekt, der immer wieder zur Diskussion steht und bei dem nach<br />
Lösungen gesucht wird. Durch wirtschaftlicheres Arbeiten kann viel Geld<br />
eingespart und so das vorhandene Potential genutzt werden, um die Kas-<br />
sen der Verwaltung langsam wieder aufzufüllen.<br />
Aus meiner eigenen Sicht als Arbeitnehmer sehe ich eine Arbeitszeitflexi-<br />
bilisierung als sehr positiv an. Denn oft kollidieren private Termine mit fest<br />
stehenden Arbeitszeiten und es fällt schwer, beides miteinander zu ver-
Zusammenfassung Seite 56<br />
einbaren. Sicher haben viele Beschäftigte auch Ängste und Bedenken ge-<br />
genüber solchen Neuerungen. Meines Erachtens sind dies vor allem die<br />
älteren Beschäftigten und diejenigen, die schon lange nach dem gewohn-<br />
ten Modell arbeiten, während jüngere Menschen und diejenigen, die noch<br />
nicht so lange im Betrieb sind, meist leichter mit Veränderungen umgehen<br />
können. Vor allem aber eins ist mir bei der Erarbeitung des Themas wich-<br />
tig geworden: Neue Wege und Lösungen müssen gemeinsam von allen<br />
Hierarchieebenen erarbeitet werden, nur so ist gewährleistet, dass Verän-<br />
derungen dauerhaft getragen und nachhaltig umgesetzt werden. Dabei<br />
spielt ein gutes Betriebsklima eine wichtige Rolle. Denn ohne die Zustim-<br />
mung des Personalrats ist eine Umsetzung zum Scheitern verurteilt. Für<br />
alle Beteiligten sollte klar heraus gestellt werden, wovon sie profitieren und<br />
wo ihr persönlicher Gewinn liegt. Dann steht einer Flexibilisierung der Ar-<br />
beitszeit nichts mehr im Wege und eine neue Ära, auch im Hinblick auf<br />
den neuen TVöD, kann beginnen.<br />
Um es abschließend mit den Worten des ehemaligen Bundesaußenminis-<br />
ters Genscher zu sagen: „Eine Zeit, die dynamisch fortschreitet, verlangt<br />
Beweglichkeit und kreatives Herangehen, auch an die Formen der Zu-<br />
sammenarbeit“ 59 .<br />
59 vgl. Genscher, Hans-Dietrich (1997) in: Harenberg, Lexikon der Sprichwörter und Zitate,<br />
Dortmund, Verlags- und Medien GmbH & Co.KG., S. 1420.
Literaturverzeichnis Seite 57<br />
Literaturverzeichnis<br />
Literaturverzeichnis<br />
Aker, Bernd (o. J.) Der Stellenwert des Arbeitsprojektes auf Landesebene,<br />
in: ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (Hrsg.)<br />
Neue Zeitpraxis in Bau- und Werkhöfen - ein Projekt des ver.di<br />
Landesbezirkes Baden-Württemberg, Fachbereich Gemeinden,<br />
Stuttgart, Druckerei Hassmüller<br />
Al-Karghuli, Waltraud (o. J.) Flexible Arbeitszeitgestaltung – Rechtliche<br />
Grenzen und Möglichkeiten, in: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft<br />
e.V. (Hrsg.) Neue Zeitpraxis in Bau- und Werkhöfen -<br />
ein Projekt des ver.di Landesbezirkes Baden-Württemberg, Fachbereich<br />
Gemeinden, Stuttgart, Druckerei Hassmüller<br />
Bellgardt, Peter (2003) Produktivitätsorientierte Arbeitszeitgestaltung –<br />
Die Erosion der Zeitdimension bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern,<br />
Bad Soden, Edition Omega<br />
Deuser, Dirk et al. (2001) Flexible Arbeitszeiten, in: Oehler, Eberhard et al<br />
(Hrsg.) Verwaltungs- und Versorgungsbetriebe an der Jahrtausendwende:<br />
Herausforderungen, Chancen und Wandlungen, Herbolzheim,<br />
Centaurus-Verlags-GmbH & Co.KG, (Mannheimer Schriften<br />
zur Verwaltungs- und Versorgungswirtschaft; Band 5)<br />
Döding, Günther (1987) Arbeitszeitflexibilisierung aus der Sicht der Gewerkschaften,<br />
in: Marr, Rainer et al. (Hrsg.): Arbeitszeitmanagement:<br />
Grundlagen und Perspektiven der Gestaltung flexibler Arbeitszeitsysteme,<br />
Mensch und Arbeit im technischorganisatorischen<br />
Wandel, Band 4, Berlin, Erich Schmidt Verlag<br />
Dürk, Barbara (o. J.) Erfolgreiche Instrumente und Wege für eine innovative<br />
und nachhaltige flexible Arbeitszeitgestaltung, in: ver.di – Vereinte<br />
Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (Hrsg.) Neue Zeitpraxis in<br />
Bau- und Werkhöfen - ein Projekt des ver.di Landesbezirkes Baden-Württemberg,<br />
Fachbereich Gemeinden, Stuttgart, Druckerei<br />
Hassmüller<br />
Genscher, Hans-Dietrich, (1997) in: Harenberg, Lexikon der Sprichwörter<br />
und Zitate, Dortmund, Verlags- und Medien GmbH & Co.KG<br />
Hopp, Helmut & Göbel, Astrid (2004) Management in der öffentlichen<br />
Verwaltung, Organisations- und Personalarbeit in modernen Kommunalverwaltungen,<br />
2. Aufl., Stuttgart, Schäffer-Poeschel Verlag<br />
Jerg, Bernhard (o. J.) Betriebshof der Stadt Ravensburg: Bedarfsgerechte<br />
Arbeitszeitmodelle – ein Paket, in: ver.di - Vereinte Dienstleis-
Literaturverzeichnis Seite 58<br />
tungsgewerkschaft e.V. (Hrsg.) Neue Zeitpraxis in Bau- und Werkhöfen<br />
- ein Projekt des ver.di Landesbezirkes Baden-Württemberg,<br />
Fachbereich Gemeinden, Stuttgart, Druckerei Hassmüller<br />
KGSt-Bericht (6/1991) Flexible Arbeitszeiten, Köln<br />
KGSt-Bericht (2/1999) Flexible Arbeitszeiten in der Praxis: ein Beitrag zu<br />
Kundenorientierung, Wirtschaftlichkeit und Mitarbeiterorientierung,<br />
Köln<br />
Kilz, Gerhard & Reh, Dirk A. (1996) Die Neugestaltung der Arbeitszeit als<br />
Gegenstand des betrieblichen Innovationsmanagements, Baden-<br />
Baden, Nomos Verlagsgesellschaft<br />
Lange, Gunter & Kempe, Martin (2005) Verhandelt! Öffentlicher Dienst,<br />
in: ver.di PUBLIK, 03/2005, Berlin<br />
Marr, Rainer (1987) Die Implementierung eines flexiblen Arbeitszeitsystems<br />
als Prozeß organisatorischer Entwicklung, in: Marr, Rainer et<br />
al. (Hrsg.) Arbeitszeitmanagement: Grundlagen und Perspektiven<br />
der Gestaltung flexibler Arbeitszeitsysteme, Mensch und Arbeit im<br />
technisch-organisatorischen Wandel, Band 4, Berlin, Erich Schmidt<br />
Verlag<br />
Roschütz, Gerhart et al. (2000) Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg:<br />
mit den wichtigsten Nebenbestimmungen; erläuterte<br />
Textausgabe, 10. Aufl., Stuttgart, Kohlhammer<br />
Sauerborn, Werner (2005) Tarifabschluss öffentlicher Dienst, in:<br />
http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x01e4da09, vom 16.02.2005<br />
Schorsch-Brandt, Dagmar (o. J.) Ein zukunftsweisendes Arbeitszeitprojekt,<br />
in: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (Hrsg.)<br />
Neue Zeitpraxis in Bau- und Werkhöfen - ein Projekt des ver.di<br />
Landesbezirkes Baden-Württemberg, Fachbereich Gemeinden,<br />
Stuttgart, Druckerei Hassmüller<br />
Spiegelhalter, Hans Joachim (Rd.) (1991) Handlexikon Arbeitsrecht,<br />
München, C. H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung<br />
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (Hrsg.) (o. J.) Neue<br />
Zeitpraxis in Bau- und Werkhöfen - ein Projekt des ver.di Landesbezirkes<br />
Baden-Württemberg, Fachbereich Gemeinden, Stuttgart,<br />
Druckerei Hassmüller<br />
ver.di (2005) Flugblatt zur Tarifreform im öffentlichen Dienst, in:<br />
http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x01e4d3fd, vom 16.02.2005
Anhänge I – IX Seite 59<br />
Anhänge Anhänge I I - IX<br />
IX
Erklärung Seite 60<br />
Erklärung<br />
Erklärung<br />
„Ich versichere, dass ich diese Diplomarbeit selbständig und nur unter<br />
Verwendung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt und die<br />
den benutzten Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als<br />
solche kenntlich gemacht habe. Die Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher<br />
Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegen.“<br />
Karlsbad, 5.April 2005<br />
Silvia Schöpfle
Anhang I
Interview mit Herrn B. Seite 1<br />
Interview mit Herrn B. vom Grünbereich des Friedhofs- und<br />
Bestattungsamtes der Stadt Karlsruhe, 28.12.2004<br />
1. Wie viele Mitarbeiter sind im Grünbereich des FBA beschäftigt?<br />
Ca. 30 Mitarbeiter. Die arbeiten auf dem Hauptfriedhof und auf den<br />
Außenfriedhöfen der Stadt Karlsruhe.<br />
2. Wie sieht der Arbeitsablauf innerhalb eines Tages aus?<br />
Alle Mitarbeiter beginnen um 7.30 Uhr. Sie treffen sich in ihren<br />
Arbeitsgruppen von 5 bis 10 Personen am Betriebsgebäude. Der<br />
jeweilige Vorarbeiter der Gruppe holt sich kurz vorher die<br />
benötigten Informationen und Arbeitsaufträge im Betriebsbüro für<br />
den Tag ab. Gemeinsam um 7.30 Uhr oder kurz danach, geht die<br />
gesamte Gruppe zu ihrem jeweiligen Arbeitsplatz auf dem<br />
Friedhofsgelände oder zu einem der Außenfriedhöfe innerhalb<br />
Karlsruhe.<br />
Von 9.00 bis 9.20 Uhr machen die Mitarbeiter eine bezahlte<br />
Vesperpause in der Kantine im Betriebsgebäude. Problem dabei ist,<br />
dass die verstreuten Arbeiter z. T. schon um 8.30 Uhr los gehen<br />
oder fahren, damit sie um 9.00 Uhr pünktlich in der Kantine sind.<br />
Die Pause beenden sie aber erst um 9.20 Uhr und sind dann z. T.<br />
erst wieder um 9.40 Uhr an ihrem Arbeitsplatz.<br />
Die Mittagspause ist von 12.30 bis 13.00 Uhr, ebenfalls in der<br />
Kantine. Hier ergibt sich das gleiche Problem wie bei der<br />
Vesperpause.<br />
Feierabend ist um 15.45 Uhr im Betriebsgebäude, inklusiver der<br />
Zeit zum umziehen und duschen,.... D. h. die Arbeiter finden sich oft<br />
schon um 15.30 Uhr im Betriebsgebäude ein um auf den<br />
Feierabend „zu warten“.<br />
3. Welche Vorteile sehen sie in dem praktizierten Arbeitszeitmodell?<br />
Als Vorgesetzter bekommt man morgens schnell einen Überblick<br />
darüber ob alle zur Arbeit erschienen sind, denn alle finden sich<br />
gemeinsam ein und gehen zusammen los.<br />
4. Welche Nachteile sehen Sie in dem praktizierten Arbeitszeitmodell?<br />
Es ist sehr starr, überhaupt nicht flexibel. Dies wird besonders<br />
während den Arbeitsspitzen deutlich. Die sind hauptsächlich an den<br />
großen Feiertagen wie Ostern, Pfingsten, Allerheiligen....<br />
Grundsätzlich ist im Frühjahr nach dem Frost bis Herbst mehr zu<br />
tun als im Winter wenn der Boden gefroren ist und kein Laub mehr<br />
auf den Bäumen ist. Im Winter kann höchstens noch der<br />
Winterdienst bei Schnee und Eis dazu kommen.<br />
Bei Arbeitsspitzen muss die Arbeit trotzdem pünktlich beendet<br />
werden, obwohl vielleicht noch dringende Arbeiten anstehen.
Interview mit Herrn B. Seite 2<br />
Umgekehrt sitzen die Arbeiter in Arbeitstälern manchmal die Zeit ab<br />
und warten auf den Feierabend weil es nichts mehr zu tun gibt oder<br />
es sich nicht lohnen würde noch eine neue Arbeit anzufangen.<br />
5. Wie erfolgt die Zeiterfassung?<br />
Es werden Wochenberichte von den Arbeitern geführt, in die die<br />
Arbeitszeiten manuell eingetragen werden. Die Berichte werden<br />
dem Vorgesetzten wöchentlich vorgelegt.<br />
6. Können Sie sich für den Grünbereich ein flexibles Arbeitszeitmodell<br />
vorstellen?<br />
Ja, das wurde auch schon des öfteren angedacht, aber nie<br />
umgesetzt. Auch die Vorarbeiter wurden schon darüber informiert<br />
und gebeten sich Gedanken über Möglichkeiten zu machen.<br />
Allerdings kommt da kaum Rückmeldung.<br />
7. Welche Anforderungen stellen Sie an ein flexibles Arbeitszeitmodell?<br />
In erster Linie muss es natürlich flexibel und handlungsorientiert<br />
sein. Dann wenn es viel Arbeit gibt muss diese auch bewältigt<br />
werden können und wenn es mal weniger zu tun gibt, dass die<br />
Arbeiter dann auch mal früher nach Hause gehen können.<br />
Die Arbeitnehmer hier wünschen sich meist eine geregelte<br />
Arbeitszeit mit der Garantie zu einer bestimmten Uhrzeit nach<br />
Hause zu können.<br />
8. Wie könnte Ihrer Meinung nach ein flexibles Arbeitszeitmodell<br />
aussehen?<br />
Wie schon gesagt, so wie bei den Anforderungen (Frage 7).<br />
Grundsätzlich fände ich ein Stundenkonto gut, egal in welcher Art,<br />
auf dem Plusstunden während den Arbeitsspitzen gesammelt und<br />
dann z. B. im Winter wenn weniger Arbeit vorhanden ist verbraucht<br />
werden können. Man müsste sich allerdings gut überlegen wann die<br />
Mehrarbeit geleistet werden soll, wann es sinnvoll ist, in welchen<br />
Monaten. Der Bereich der Mehrarbeit darf dabei nicht zu starr<br />
gesteckt sein, da Schwankungen nicht vorhersehbar sind. Am<br />
besten wäre z. B. eine grobe Monatseinteilung.<br />
Das Modell sollte auch für den ganzen Grünbereich gelten und nicht<br />
nur für einzelne Personen, damit es kein Durcheinander gibt. Denn<br />
die einzelnen Arbeitsgruppen müssen ja zusammen anfangen und<br />
aufhören.<br />
9. Was halten Sie von einer Schön-/ Schlechtwetterregelung?<br />
Falls so etwas eingeführt werden sollte, müsste den Arbeitern auf<br />
jeden Fall ein Anreiz dafür deutlich gemacht werden. Denn den<br />
Leuten deutlich zu machen, dass sie bei Regen nach Hause gehen<br />
sollen ist sicher nicht einfach.
Interview mit Herrn B. Seite 3<br />
10. Wurde schon mal angedacht Freitags früher mit der Arbeit<br />
aufzuhören?<br />
Eigentlich nein, denn der Freitag ist ein wichtiger Tag bei uns.<br />
Erstens muss vor dem Wochenende der Friedhof in Ordnung<br />
gebracht werden und zweitens ist dies der Haupttag für<br />
Beerdigungen. Wenn dann besonders viele Beerdigungen<br />
anstehen, z. B. wenn der Donnerstag ein Feiertag ist und da keine<br />
Beerdigungen stattfinden konnten, dann kann es sein dass die<br />
Beschäftigten des Grünbereichs schon mal im Bestattungsbereich<br />
aushelfen müssen. Der Freitag ist zwar ein beliebter Tag an<br />
Brückentagen, aber eigentlich brauchen wir da jeden.<br />
11. Was wird Ihrer Meinung nach beim FBA am ehesten angestrebt:<br />
Mitarbeiterorientierung, Kundenorientierung oder Wirtschaftlichkeit?<br />
Kundenorientierung und Wirtschaftlichkeit<br />
12. Wer sind die Kunden (extern und intern) des Friedhofs?<br />
Intern: z. B. das Hauptamt bestellt Kränze oder Gestecke zum<br />
Volkstrauertag oder sonstige Kranzniederlegungen, auch<br />
Privataufträge von Mitarbeitern des FBA.<br />
Extern: Grundsätzlich sind alle Friedhofsbesucher Kunden, nicht<br />
nur die Angehörigen die Gräber besuchen.<br />
13. Wie sind die Öffnungszeiten der Kantine?<br />
Montag bis Freitag von 7.00 bis 14.00 Uhr.<br />
14. Haben Sie sonst noch Anmerkungen?<br />
Grundsätzlich ist mir wichtig, dass den Arbeitern die Vor- und<br />
Nachteile von flexiblen Arbeitszeitmodellen deutlich gemacht<br />
werden. Sie dürfen sich in keinem Fall übergangen fühlen.<br />
Vielen Dank für Ihre Bereitschaft und die Auskünfte!
Anhang II
Interkommunaler Vergleich: Flexible Arbeitszeitmodelle im öffentlichen Dienst Seite 1<br />
Interkommunaler Vergleich:<br />
Flexible Arbeitszeitmodelle im öffentlichen Dienst<br />
Gemeinde:<br />
Name:<br />
Telefon/ Fax:<br />
Email:<br />
Arbeitszeitmodelle für unterschiedliche Arbeitsmengen.<br />
Es gibt im Laufe eines Jahres verschiedene Arbeitsspitzen mit mal mehr<br />
und weniger Arbeit, wie z.B. bei der Sommer- und Winterarbeitszeit oder<br />
während der Freibadsaison.<br />
1. Gibt es für diese Zeiten der unterschiedlichen Arbeitsmengen in<br />
Ihrer Kommune Arbeitszeitmodelle? Wenn ja, wie sehen diese aus?<br />
(im gewerblich-manuellen Bereich)<br />
2. Welchen Berufsgruppen/ welchem Amt sind diese jeweils<br />
zugeordnet?<br />
3. Was war der Anlass zur Einführung flexibler Arbeitszeiten?<br />
4. Welche Zielsetzungen verfolgten Sie mit der Einführung flexibler<br />
Arbeitszeiten?<br />
� Wünsche der MitarbeiterInnen berücksichtigen<br />
� Wünsche der Kunden berücksichtigen/<br />
Nachfrageorientierung<br />
� Optimierung der Auslastung von Arbeitsgeräten und<br />
Maschinen<br />
� andere Gründe, und zwar:
Interkommunaler Vergleich: Flexible Arbeitszeitmodelle im öffentlichen Dienst Seite 2<br />
5. Wann wurde mit der Erarbeitung begonnen?<br />
6. Wurde eine Projektgruppe gebildet?<br />
� nein � ja<br />
7. Falls eine Projektgruppe bestand, wer waren die Teilnehmer dieser<br />
Gruppe?<br />
� Gesamtpersonalvertretung<br />
� Frauenbeauftragte<br />
� MitarbeiterInnen<br />
� Andere, und zwar:<br />
8. Wurden Dienstvereinbarungen/ Arbeitszeitregelungen getroffen?<br />
� nein � ja<br />
(Falls ja, würden Sie diese dem<br />
Fragebogen bitte beifügen?)<br />
9. Wurde eine Pilotierungsphase durchgeführt? Wenn ja, wie lange<br />
dauerte diese?<br />
� nein � ja (Dauer)<br />
10. Welches waren/ sind die größten Erfolge/ Vorteile?<br />
11. Welches waren die größten Probleme/ Nachteile?<br />
12. Wie sind Sie mit den Problemen umgegangen?<br />
13. Welche organisatorischen Veränderungen ergaben sich?
Anhang III
Interkommunaler Vergleich: Stadt Bonn Seite 1<br />
Interkommunaler Vergleich:<br />
Flexible Arbeitszeitmodelle im öffentlichen Dienst<br />
Gemeinde: Stadt Bonn<br />
Name: Gabriele Friebel-Müskens<br />
Telefon: 0228/ 77 34 89 o. 0228/ 9 86 35, Fax 0228/77 34 16<br />
Email: gaby.friebel-mueskens@bonn.de<br />
Arbeitszeitmodelle für unterschiedliche Arbeitsmengen.<br />
Es gibt im Laufe eines Jahres verschiedene Arbeitsspitzen mit mal mehr<br />
und weniger Arbeit, wie z. B. bei der Sommer- und Winterarbeitszeit oder<br />
während der Freibadsaison.<br />
1. Gibt es für diese Zeiten der unterschiedlichen Arbeitsmengen in<br />
Ihrer Kommune Arbeitszeitmodelle? Wenn ja, wie sehen diese aus?<br />
(im gewerblich-manuellen Bereich)<br />
Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit in den<br />
Gartenmeisterbezirken des Servicebetriebs Stadtgrün (s. Anlage)<br />
2. Welchen Berufsgruppen/ welchem Amt sind diese jeweils<br />
zugeordnet?<br />
Gartenmeister/innen, Gärtner/innen, Hilfsgärtner/innen (Angestellte<br />
und Arbeiter/innen<br />
3. Was war der Anlass zur Einführung flexibler Arbeitszeiten?<br />
Unterschiedlicher Arbeitsanfall innerhalb des Kalenderjahres und<br />
innerhalb der Aufgabengebiete (Grünpflege und Bestattungswesen)<br />
4. Welche Zielsetzungen verfolgten Sie mit der Einführung flexibler<br />
Arbeitszeiten?<br />
X Wünsche der MitarbeiterInnen berücksichtigen<br />
X Wünsche der Kunden berücksichtigen/<br />
Nachfrageorientierung<br />
� Optimierung der Auslastung von Arbeitsgeräten und<br />
Maschinen<br />
� andere Gründe, und zwar:
Interkommunaler Vergleich: Stadt Bonn Seite 2<br />
5. Wann wurde mit der Erarbeitung begonnen?<br />
1998/ 1999<br />
6. Wurde eine Projektgruppe gebildet?<br />
X nein � ja<br />
Aber Beteiligung der Personalvertretung sowie der<br />
Mitarbeiter/innen bei der Erstellung der Dienstvereinbarung<br />
7. Falls eine Projektgruppe bestand, wer waren die Teilnehmer dieser<br />
Gruppe?<br />
� Gesamtpersonalvertretung<br />
� Frauenbeauftragte<br />
� MitarbeiterInnen<br />
� Andere, und zwar:<br />
8. Wurden Dienstvereinbarungen/ Arbeitszeitregelungen getroffen?<br />
� nein X ja<br />
Anlage 1 DV SB Stadtgrün<br />
9. Wurde eine Pilotierungsphase durchgeführt? Wenn ja, wie lange<br />
dauerte diese?<br />
� nein � ja (Dauer)<br />
Der Dienstvereinbarung ging die Erprobung einer „vereinfachten“<br />
Flexibilisierung (Festlegung Sommerarbeitszeit/ Winterarbeitszeit)<br />
für ca.14 Monate voraus.<br />
10. Welches waren/ sind die größten Erfolge/ Vorteile?<br />
- Es entstehen kaum noch Überstunden. Durch die eingesparten<br />
Zeitzuschläge für abzufeiernde Überstunden konnten die<br />
Personalkosten gesenkt werden.<br />
- Arbeitsspitzen können schneller aufgefangen werden, da eine<br />
vorherige Genehmigung der Überstunden durch den Personalrat<br />
entfällt.<br />
- Durch die Einführung einer Sommer- und einer Winterarbeitszeit<br />
kann den unterschiedlichen Lichtverhältnissen während des<br />
Jahres Rechnung getragen werden, schwere Arbeiten können in<br />
den heißen Sommermonaten in die frühen Morgenstunden<br />
verlegt werden.
Interkommunaler Vergleich: Stadt Bonn Seite 3<br />
11. Welches waren die größten Probleme/ Nachteile?<br />
Nachteile gibt es keine.<br />
12. Wie sind Sie mit den Problemen umgegangen?<br />
- entfällt -<br />
13. Welche organisatorischen Veränderungen ergaben sich?<br />
keine
Anhang IV
Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 1<br />
Interkommunaler Vergleich:<br />
Flexible Arbeitszeitmodelle im öffentlichen Dienst<br />
Gemeinde: Landeshauptstadt Kiel<br />
Name: Dirk Koch<br />
Telefon/ Fax: 0431 901-2440/-62422<br />
Email: dirk.koch@lhstadt.kiel.de<br />
Arbeitszeitmodelle für unterschiedliche Arbeitsmengen.<br />
Es gibt im Laufe eines Jahres verschiedene Arbeitsspitzen mit mal mehr<br />
und weniger Arbeit, wie z. B. während der Sommer- und Winterphase oder<br />
der Freibadsaison.<br />
1. Gibt es für diese Zeiten der unterschiedlichen Arbeitsmengen in<br />
Ihrer Kommune Arbeitszeitmodelle? Wenn ja, wie sehen diese aus?<br />
Im Bereich Straßenbau-/Straßenunterhaltung gibt es mittlerweile<br />
eine Angleichung an die allgemein geltende flexible Arbeitszeit<br />
(eingeschränkte Kernzeit, Arbeitsbeginn, -unterbrechungen und –<br />
ende nach Absprache in der Gruppe, Zulässigkeit von Zeitschuld/guthaben.<br />
2. Welchen Berufsgruppen sind diese jeweils zugeordnet?<br />
Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter im Bereich Straßenbau und<br />
Straßenunterhaltung<br />
3. Was war der Anlass zur Einführung flexibler Arbeitszeiten?<br />
Wunsch nach dem Arbeitsanfall angepasstem Personaleinsatz<br />
4. Welche Zielsetzungen verfolgten Sie mit der Einführung flexibler<br />
Arbeitszeiten?<br />
� Wünsche der MitarbeiterInnen berücksichtigen<br />
� Wünsche der Kunden berücksichtigen/<br />
Nachfrageorientierung<br />
� Optimierung der Auslastung von Arbeitsgeräten und<br />
Maschinen
Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 2<br />
5. Wann wurde mit der Erarbeitung begonnen?<br />
Frühjahr 2003<br />
6. Wurde eine Projektgruppe gebildet?<br />
nein<br />
7. Falls eine Projektgruppe bestand, wer waren die Teilnehmer dieser<br />
Gruppe?<br />
entfällt<br />
8. Wurden Dienstvereinbarungen/ Arbeitszeitregelungen getroffen?<br />
� ja, s. Anlage<br />
9. Wurde eine Pilotierungsphase durchgeführt? Wenn ja, wie lange<br />
dauerte diese?<br />
� ja, 1 Jahr<br />
10. Welches waren/ sind die größten Erfolge/ Vorteile?<br />
Angepasster Personaleinsatz, Zufriedenheit in der Belegschaft.<br />
11. Welches waren die größten Probleme/ Nachteile?<br />
Anfangsschwierigkeiten, da es vorher feste und vorgegebene<br />
Arbeitzeiten gab.<br />
12. Wie sind Sie mit den Problemen umgegangen?<br />
Erläuterungen und steuerndes Eingreifen der Vorgesetzten<br />
13. Welche organisatorischen Veränderungen ergaben sich?<br />
Keine
Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 3<br />
Dienstvereinbarung<br />
über flexible Arbeitszeiten bei der Landeshauptstadt Kiel<br />
Vom 12. Juni 2003<br />
Zwischen der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Kiel – vertreten<br />
durch den Oberbürgermeister – und dem Personalrat Innere Verwaltung<br />
der Landeshauptstadt Kiel – vertreten durch dessen Vorsitzenden – wird<br />
gemäß § 57 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Personalräte des<br />
Landes Schleswig-Holstein (Mitbestimmungsgesetz – MBG) vom 11.<br />
Dezember 1990 folgende Dienstvereinbarung geschlossen:<br />
1. Geltungsbereich<br />
Diese Dienstvereinbarung gilt grundsätzlich für alle Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter der Landeshauptstadt Kiel im Geschäftsbereich des<br />
Personalrates Innere Verwaltung.<br />
Die Regelungen dieser Dienstvereinbarung gelten nicht oder nur<br />
eingeschränkt für diejenigen Personen, die in der Anlage 1 zu dieser<br />
Dienstvereinbarung (ggf. mit den entsprechenden Einschränkungen)<br />
aufgeführt sind.<br />
Bei Teilzeitbeschäftigten ist die individuelle tägliche Arbeitszeit mit der<br />
Amtsleitung abzustimmen, falls die Arbeitszeit nicht vertraglich festgelegt<br />
ist.<br />
2. Allgemeines<br />
Durch diese Dienstvereinbarung wird den Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeitern eingeräumt, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit<br />
innerhalb der festgesetzten Grenzen selbst zu bestimmen und damit die<br />
gesetzlich, tariflich oder arbeitsvertraglich bestimmte regelmäßige<br />
Arbeitszeit im Rahmen persönlicher Wünsche und Bedürfnisse zu leisten<br />
("gleitende Arbeitszeit").<br />
Die gleitende Arbeitszeit darf sich nicht nachteilig auf die Bürgerinnen und<br />
Bürger und die Erfüllung der Aufgaben auswirken. Das bedeutet:<br />
Sprechzeiten, Kernzeiten und dringende dienstliche Belange gehen den<br />
Gleitzeiten vor.
Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 4<br />
3. Begriffe<br />
a) Regelarbeitszeit: Der Umfang der wöchentlichen Regelarbeitszeit<br />
ergibt sich aus den jeweiligen arbeits- oder tarifvertraglichen bzw.<br />
gesetzlichen Regelungen. Auf jeden der Wochentage von Montag<br />
bis Freitag entfällt ein Fünftel dieser Arbeitszeit, Abweichungen<br />
sind im Einzelfall mit der oder dem Vorgesetzten zu vereinbaren.<br />
Die Regelarbeitszeit beginnt jeweils um 7.30 Uhr und wird in dem<br />
tarifvertraglich oder gesetzlich vorgeschriebenen Umfang durch<br />
eine Mittagspause unterbrochen.<br />
b) Geleistete Arbeitszeit: Die von der Mitarbeiterin bzw. dem<br />
Mitarbeiter tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Beginn, Ende und<br />
Umfang der geleisteten Arbeitszeit richten sich nach den<br />
Bestimmungen dieser Dienstvereinbarung.<br />
c) Gleitzeitrahmen: Der Zeitraum zwischen dem frühesten zulässigen<br />
Arbeitsbeginn und dem spätesten zulässigen Arbeitsende.<br />
d) Gleitzeitkonto, Gleitzeitguthaben, Gleitzeitschuld: Das<br />
Gleitzeitkonto ist der Saldo, der aus dem Vergleich der geleisteten<br />
Arbeitszeit mit der Regelarbeitszeit entsteht. Der Saldo ist positiv,<br />
wenn die geleistete Arbeitszeit die Regelarbeitszeit übersteigt<br />
(Gleitzeitguthaben). Er ist negativ, wenn die geleistete Arbeitszeit<br />
die Regelarbeitszeit unterschreitet (Gleitzeitschuld).<br />
e) Zeitsparkonto, Zeitsparguthaben: Das Zeitsparkonto enthält<br />
Arbeitszeit, die vom Gleitzeitkonto auf das Zeitsparkonto<br />
übertragen worden ist (Zeitsparguthaben). Das Zeitsparkonto dient<br />
dazu, Arbeitszeiten anzusparen, die dann nach den<br />
Bestimmungen dieser Dienstvereinbarung durch - auch längere -<br />
Freizeitblöcke ausgeglichen werden können.<br />
f) Einzelkernzeit: Zeitraum, innerhalb dessen eine Mitarbeiterin oder<br />
ein Mitarbeiter anwesend sein muss.<br />
g) Gruppenkernzeit: Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Anzahl<br />
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber nicht die gesamte<br />
Gruppe, anwesend sein muss. Die bzw. der Vorgesetzte legt die<br />
Anwesenheitsquote fest. Sie soll so bemessen sein, dass es der<br />
Gruppe möglich ist, Urlaubszeiten und Krankheitszeiten im<br />
üblichen Umfang aufzufangen, und darüber hinaus ein Spielraum<br />
für Absprachen über die Arbeitszeit verbleibt.<br />
h) Sprechzeit: Wird als Einzel- oder Gruppenkernzeit durchgeführt.
Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 5<br />
4. Gleitzeitrahmen, Kernzeiten<br />
a) Als Gleitzeitrahmen wird für die Tage Montag bis Freitag der<br />
Zeitraum von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr und für Samstage der<br />
Zeitraum von 6.00 Uhr bis 16.00 Uhr festgesetzt.<br />
b) Arbeit über den Gleitzeitrahmen hinaus ist nur zulässig, soweit sie<br />
dienstlich erforderlich ist.<br />
c) Samstagsarbeit darf nicht zu einer Erhöhung der Zahl der<br />
durchschnittlichen Wochenarbeitstage führen. Sie ist nur bei<br />
Bedarf möglich und erfolgt nur freiwillig und mit Zustimmung der<br />
bzw. des Vorgesetzten. Das jeweilige Amt stellt<br />
Zutrittsmöglichkeiten zum Dienstgebäude sicher.<br />
d) Eine allgemeine Kernzeit wird nicht festgesetzt.<br />
e) Die Vorgesetzten können – unter Beachtung der<br />
Beteiligungspflichten des Personalrates nach Ziff. 11 –<br />
Einzelkernzeiten und Gruppenkernzeiten festsetzen, wenn dies<br />
dienstlich erforderlich ist. Erforderlich ist das Festlegen und<br />
Ändern von Kernzeiten insbesondere, wenn sich ansonsten der<br />
notwendige Service für die Bürgerinnen und Bürger oder andere<br />
Kunden (auch aus dem Bereich der Stadtverwaltung) nicht<br />
sicherstellen lässt. Änderungen der Kernzeiten sind so rechtzeitig<br />
festzulegen, dass die Beschäftigten mindestens zwei Wochen vor<br />
deren Inkrafttreten Kenntnis nehmen können. Lassen sich<br />
aufgrund besonderer Umstände die bestehenden<br />
Kernzeitregelungen nicht mehr einhalten ohne den Dienstbetrieb<br />
zu gefährden, kann auch eine kurzfristigere Änderung<br />
vorgenommen werden. Wenn die Wahl zwischen Einzelkernzeiten<br />
und Gruppenkernzeiten besteht, ist der Festsetzung von<br />
Gruppenkernzeiten der Vorzug zu geben.<br />
f) Im Rahmen der festgesetzten Gruppenkernzeiten regelt die<br />
betroffene Gruppe eigenverantwortlich, wie die geforderte<br />
Anwesenheit sichergestellt werden kann und teilt der oder dem<br />
Vorgesetzten die getroffene Regelung mit. Bei Streitigkeiten<br />
entscheidet die oder der Vorgesetzte abschließend.<br />
5. Pausenregelungen<br />
Außerhalb von festgesetzten Einzelkernzeiten – bei Gruppenkernzeiten<br />
nach Absprache – sind Arbeitsunterbrechungen aus nichtdienstlichen<br />
Gründen (neben den vorgeschriebenen Mittagspausen) möglich. Sie<br />
werden nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.<br />
Die Mittagspause beträgt an jedem Arbeitstag mit einer Arbeitszeit von<br />
mehr als 6 Stunden mindestens 30 Minuten. Es gelten die tariflichen und<br />
gesetzlichen Bestimmungen.
Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 6<br />
6. Gleitzeitkonten<br />
a) Das Gleitzeitkonto darf am Ende eines Monats höchstens eine<br />
Zeitschuld in Höhe der für die jeweilige Mitarbeiterin bzw. den<br />
jeweiligen Mitarbeiter geltenden wöchentlichen Arbeitszeit<br />
aufweisen. Dort, wo der Arbeitsanfall erheblichen Schwankungen<br />
unterliegt, ist nach vorheriger Zustimmung der jeweiligen<br />
Amtsleiterin bzw. des jeweiligen Amtsleiters auch eine Zeitschuld<br />
in Höhe der jeweils geltenden regelmäßigen in zwei Wochen<br />
anfallenden durchschnittlichen Arbeitszeit möglich.<br />
b) Die Gleitzeitschuld ist auf den nächsten Monat zu übertragen.<br />
Zeitschuld und Erholungsurlaub bzw. Arbeitszeitverkürzungstage<br />
dürfen nicht miteinander verrechnet werden.<br />
c) Gleitzeitguthaben kann unter Berücksichtigung dienstlicher<br />
Belange durch entsprechende Freizeit – in Absprache mit der bzw.<br />
dem Vorgesetzten auch tageweise – ausgeglichen werden.<br />
Ansonsten wird es in den Folgemonat übertragen, sofern es nicht<br />
am Monatsende den Umfang der für die jeweilige Mitarbeiterin<br />
bzw. den jeweiligen Mitarbeiter geltenden zweifachen<br />
wöchentlichen Arbeitszeit übersteigt. Der die zweifache<br />
wöchentliche Arbeitszeit übersteigende Teil verfällt grundsätzlich<br />
am Ende des Monats.<br />
d) Der die zweifache wöchentliche Arbeitszeit übersteigende Teil des<br />
Gleitzeitguthabens kann mit Beginn des Folgemonats auf das<br />
Zeitsparkonto übertragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass<br />
die geleistete Arbeitszeit dienstlich notwendig war. Der die<br />
zweifache wöchentliche Arbeitszeit übersteigende Teil des<br />
Gleitzeitguthabens kann mit Beginn des Folgemonats auf das<br />
Zeitsparkonto übertragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass<br />
die geleistete Arbeitszeit auch dienstlich notwendig war. Die<br />
Entscheidung trifft die bzw. der Vorgesetzte. Sie bzw. er ist<br />
unverzüglich zu informieren, sobald absehbar ist, dass das<br />
Gleitzeitguthaben am Monatsende die zulässige Höchstgrenze<br />
übersteigen wird. Ist die geleistete Arbeitszeit in diesem Umfang<br />
dienstlich notwendig, bestätigt sie bzw. er dies schriftlich (z. B.<br />
durch handschriftlichen Vermerk auf der Arbeitszeitkarte oder bei<br />
elektronischer Arbeitszeiterfassung durch Abzeichnen eines<br />
Buchungsbeleges). Bei der Feststellung der Notwendigkeit soll<br />
unter Einbeziehung der Vertreterinnen bzw. des Vertreters der<br />
betreffenden Mitarbeiterin bzw. des betreffenden Mitarbeiters eine<br />
Vereinbarung über den Abbau des Guthabens getroffen werden.<br />
Unterbleibt die rechtzeitige Information der bzw. des Vorgesetzten,<br />
kann sie bzw. er ohne weiteres davon ausgehen, dass die<br />
Voraussetzungen für eine Übertragung von Arbeitszeit auf das<br />
Zeitsparkonto nicht gegeben sind. Die Bestätigung der dienstlichen<br />
Notwendigkeit durch die Vorgesetzten kann durch eine allgemeine<br />
Regelung der Amtsleitung ersetzt werden, insbesondere wenn<br />
absehbar ist, dass im Laufe eines Jahres<br />
Auslastungsschwankungen auftreten.
Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 7<br />
e) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auf jederzeitigen Widerruf<br />
auch durch die bzw. den Vorgesetzten die Arbeitszeit auf weniger<br />
als fünf Tage in der Woche verteilen, solange die geleistete<br />
Wochenarbeitszeit nicht hinter der in einer Woche zu leistenden<br />
Regelarbeitszeit zurückbleibt und soweit die dienstlichen<br />
Erfordernisse und die festgesetzten Einzelkernzeiten bzw.<br />
Gruppenkernzeiten das erlauben.<br />
7. Zeitsparkonten<br />
Die für die Urlaubsberechnung zuständige Stelle ist zur korrekten<br />
Berechnung der Urlaubsansprüche zu informieren.<br />
a) Ein Zeitsparkonto ist grundsätzlich in Freizeit auszugleichen. Der<br />
Ausgleich kann auch blockweise erfolgen. Das Zeitsparguthaben<br />
darf nicht mehr als das zehnfache der für die oder den<br />
Beschäftigten geltenden wöchentlichen Arbeitszeit betragen.<br />
b) Der Zeitraum, in dem ein Zeitsparguthaben in Freizeit abgegolten<br />
wird, wird zwischen der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter und der<br />
oder dem Vorgesetzten vereinbart. Die Vereinbarung soll vor dem<br />
Ansparen des Zeitguthabens getroffen werden, hierbei ist auf eine<br />
möglichst gleichmäßige Arbeitsverteilung auf die übrigen<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu achten.<br />
c) Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus dem städtischen<br />
Dienst ausscheidet, in ein anderes Amt umgesetzt wird oder eine<br />
Beurlaubung von mehr als einem Jahr antritt und ein<br />
Zeitsparguthaben besitzt, ist dieses vorher auszugleichen, sofern<br />
keine andere Vereinbarung getroffen wird. Die Abgeltung des<br />
Guthabens ist nur in besonderen Einzelfällen möglich. Sobald<br />
absehbar ist, dass ein Freizeitausgleich unmöglich ist, ist diese<br />
Entscheidung unter Darlegung der Gründe schriftlich einzuholen.<br />
8. Abwesenheit<br />
a) Bei ganztägiger Abwesenheit durch Dienst- bzw.<br />
Arbeitsunfähigkeit, Urlaub, Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung ohne<br />
Verpflichtung, die ausgefallenen Stunden nachzuleisten, usw. gilt<br />
die Regelarbeitszeit als geleistete Arbeitszeit.<br />
b) Bei Arztbesuchen, die notwendigerweise in eine für die<br />
Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter festgesetzte Kernzeit fallen,<br />
sowie bei nicht ganztägigen Dienst- bzw. Arbeitsbefreiungen gilt<br />
die versäumte Arbeitszeit, die in die Kernzeit fällt, als geleistete<br />
Arbeitszeit. Ist keine Kernzeit festgesetzt, wird die versäumte<br />
Arbeitszeit nicht als geleistete Arbeitszeit angerechnet.<br />
9. Arbeitszeitnachweis<br />
a) Arbeitszeitnachweise der Oberbürgermeisterin bzw. des<br />
Oberbürgermeisters, der Bürgermeisterin bzw. des
Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 8<br />
Bürgermeisters, der Dezernentinnen und Dezernenten sind nicht<br />
erforderlich.<br />
b) Soweit Beschäftigte an einem elektronischen<br />
Arbeitszeiterfassungssystem teilnehmen, ist die hierfür geltende<br />
Dienstanweisung anzuwenden.<br />
c) Die Beschäftigten, die ihre Arbeitszeiten nicht über ein<br />
elektronisches Arbeitszeiterfassungssystem erfassen, führen<br />
Arbeitszeitkarten nach dem beigefügten Muster (Anlage 2). Die<br />
Arbeitszeitkarte kann auch auf dem PC mit einem von der<br />
Abteilung "Informations- und Kommunikationstechnik" des Amtes<br />
für Organisation und Verwaltungsreform bereitgestellten Excel-<br />
Arbeitsblatt geführt werden.<br />
d) Diese Arbeitszeitkarten werden jeweils für einen Monat geführt.<br />
Arbeitsbeginn und Arbeitsende sind unverzüglich in die<br />
Arbeitszeitkarte einzutragen. Die am Arbeitsplatz<br />
aufzubewahrenden Arbeitszeitkarten sind von den Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern in eigener Verantwortung mindestens wöchentlich<br />
aufzurechnen und am ersten Arbeitstag der Mitarbeiterin bzw. des<br />
Mitarbeiters im Folgemonat der bzw. dem Vorgesetzten<br />
vorzulegen. Vorgesetzte haben im Rahmen ihrer Dienstaufsicht<br />
die Arbeitszeitkarte zu überprüfen. Nach Ablauf von drei Monaten<br />
können die Arbeitszeitkarten vernichtet werden.<br />
e) Die Zeitsparkonten werden von einer oder einem Zeitbeauftragten<br />
geführt, die oder der von der Amtsleitung bestimmt wird.<br />
f) Beschäftigte, die gegen die Bestimmungen dieser<br />
Dienstvereinbarung verstoßen und insbesondere Arbeitszeiten<br />
falsch erfassen oder aufschreiben, müssen mit arbeitsrechtlichen<br />
bzw. dienstrechtlichen Konsequenzen bis hin zur fristlosen<br />
Kündigung bzw. Entfernung aus dem Dienst rechnen.<br />
10. Eintrittsrecht der höheren Vorgesetzten<br />
Vereinbarungen und Entscheidungen, die nach dieser Dienstvereinbarung<br />
von Vorgesetzten zu treffen sind, können an deren Stelle auch von<br />
höheren Vorgesetzten getroffen werden.<br />
Über folgende Fälle ist von den direkten Vorgesetzten die<br />
nächsthöhere Hierarchieebene zu informieren:<br />
• Festsetzung von Einzel- oder Gruppenkernzeiten,<br />
• Übertragung von Zeitguthaben auf das Zeitsparkonto,<br />
• Verteilung der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen<br />
Arbeitszeit auf weniger als fünf Tage,<br />
• Abgeltung von Zeitsparguthaben.
Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 9<br />
11. Beteiligung des Personalrates bei einzelnen Maßnahmen<br />
aufgrund dieser Dienstvereinbarung<br />
Vereinbarungen und Entscheidungen, die nach dieser Dienstvereinbarung<br />
zu treffen sind, unterliegen der Mitbestimmung. Ihnen erteilt der<br />
Personalrat Innere Verwaltung vorab seine Zustimmung, wenn sie<br />
einvernehmlich mit den betroffenen Beschäftigten getroffen werden.<br />
Von dieser Vorabzustimmung sind ausgenommen:<br />
a) Festsetzung von Dauer und Lage einer Einzelkernzeit, die im<br />
Jahresdurchschnitt mehr als drei Viertel der von der oder dem<br />
Betroffenen zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit umfasst oder<br />
außerhalb der Regelarbeitszeit liegt,<br />
b) Festsetzung von Dauer und Lage einer Gruppenkernzeit, wenn die<br />
insgesamt verlangten Anwesenheitsstunden im Jahresdurchschnitt<br />
drei Viertel der wöchentlichen Arbeitszeit aller Gruppenmitglieder<br />
zusammengenommen übersteigen oder außerhalb der<br />
Regelarbeitszeit liegen.<br />
Soweit sich Kernzeiten im Rahmen von Nr. 3.3 der bisherigen<br />
Gleitzeitdienstvereinbarung sowie der abweichend hiervon in der Anlage<br />
zu Nr. 2 der bisherigen Gleitzeitdienstvereinbarung festgehaltenen<br />
Arbeitszeitregelungen halten, gilt die Zustimmung des Personalrates<br />
Innere Verwaltung für diese Bereiche als erteilt.<br />
12. Vorrang gesetzlicher und tariflicher Bestimmungen<br />
Gesetzliche und tarifliche Bestimmungen gehen dieser<br />
Dienstvereinbarung vor bzw. schränken sie ein. Insbesondere sind die<br />
Bestimmungen über die Höchstarbeitszeit des Arbeitszeitgesetzes, des<br />
Mutterschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowohl von<br />
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch von den Vorgesetzten zu<br />
beachten.<br />
13. Geltungsdauer und Kündigung<br />
Die Dienstvereinbarung tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft.<br />
Sie kann jederzeit im beiderseitigen Einvernehmen sofort oder einseitig<br />
mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres<br />
schriftlich gekündigt werden. Die Parteien verpflichten sich, die<br />
Dienstvereinbarung auch ohne Kündigung neu zu fassen, wenn<br />
gesetzliche oder tarifvertragliche Bestimmungen dieses erforderlich<br />
machen.
Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 10<br />
Anlage 1<br />
Die zur Zeit gültige Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit bei<br />
der Landeshauptstadt Kiel vom 20. September 1994 in der Fassung vom<br />
10. Mai 1998 tritt mit Inkrafttreten dieser Dienstvereinbarung für den<br />
genannten Bereich außer Kraft.<br />
Wird die vorliegende Dienstvereinbarung gekündigt, tritt nach<br />
Wirksamwerden der Kündigung die Dienstvereinbarung über die gleitende<br />
Arbeitszeit bei der Landeshauptstadt Kiel vom 20. September 1994 in der<br />
Fassung vom 10. Mai 1998 wieder in Kraft.<br />
Kiel, den 12. Juni 2003<br />
gez. Norbert Gansel gez. Wolfgang Hansen<br />
Landeshauptstadt Kiel Personalrat Innere<br />
Verwaltung<br />
Norbert Gansel Wolfgang Hansen<br />
Oberbürgermeister Vorsitzender<br />
In folgenden Bereichen gelten Regelungen, die von dieser Dienstvereinbarung<br />
abweichen:
Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 11<br />
Amt Bereich Abweichende Regelung<br />
04 Fernsprechvermittlung<br />
Verteilungsstelle<br />
Rathauswerkstatt<br />
10<br />
20<br />
Pförtner<br />
Feste Arbeitszeiten<br />
Marktwesen Feste Arbeitszeiten<br />
Einwohnerangelegenheiten Probeweise Einführung einer Verlängerung der<br />
Gruppenkernzeit am Donnerstag von 18.00 Uhr<br />
auf 19.00 Uhr während einer einjährigen<br />
Erprobungsphase. Eine Verlängerung dieser<br />
Regelung unterliegt erneut der Mitbestimmung.<br />
Ermittlungs- und Vollzugsdienst Im Einzelfall und nach Genehmigung durch die<br />
Sachbereichsleitung kann die Arbeit auch<br />
außerhalb des Gleitzeitrahmens begonnen und<br />
beendet werden<br />
Verkehrsüberwachung Feste Arbeitszeiten<br />
Städtische Schulen mit Sondereinrichtungen Feste Arbeitszeiten<br />
Stadtbücherei Für das technische Personal und die<br />
30 Aufsichtskräfte<br />
Bibliothekarinnen und Bibliothekare gilt die<br />
Dienstvereinbarung vom 24. Februar 2000<br />
Feste Arbeitszeiten<br />
Förderung von kulturellen Sparten und Bei Bedarf kann auch außerhalb des<br />
Veranstaltungen<br />
Gleitzeitrahmens gearbeitet werden.<br />
42 Kindertageseinrichtungen<br />
Kinder- und Jugendhilfsdienst<br />
Jugend- und Mädchentreffs (inkl. betreuter<br />
Spielplatz)<br />
JAW, Ausbildungsprojekte,<br />
Berufl. Bildungsmaßnahmen<br />
Feste Arbeitszeiten<br />
50 Pförtner Feste Arbeitszeiten<br />
51 Gesamter Bereich mit Ausnahme der Feste Arbeitszeiten<br />
Verwaltungsmit-arbeiterinnen<br />
mitarbeiter<br />
und –<br />
65 Technischer Dienst Feste Arbeitszeiten<br />
66<br />
Betriebshof für Verkehrseinrichtungen<br />
Kanalbetrieb und Unterhaltung (Meisterinnen<br />
und Meister der Betriebshöfe, 3 techn.<br />
Angestellte als Spülkolonnenführerinnen/führer,<br />
alle Arbeiterinnen und Arbeiter)<br />
Maschinenbetrieb (Betreibsmeisterinnen und<br />
Meister der Pumpwerke, alle Arbeiterinnen<br />
und Arbeiter)<br />
Bauaufseherinnen und Bauaufseher,<br />
Arbeiterinnen und Arbeiter im Sachgebiet<br />
Straßenunterhaltung<br />
Feste Arbeitszeiten<br />
Erprobungsweise Einführung der gleitenden<br />
Arbeitszeit in der Zeit vom 12.05.03 bis<br />
einschließlich<br />
Maßgaben:<br />
11.05.04 mit folgenden<br />
• Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
•<br />
werden in Kleingruppen von mindestens<br />
zwei Personen eingeteilt.<br />
Für Großveranstaltungen (z. B. Kieler<br />
Woche) trifft die Abteilungsleitung<br />
•<br />
besondere Regelungen.<br />
Beginn der Regelarbeitszeit: 7.00 Uhr<br />
• Gleitzeitrahmen: Montag bis Donnerstag<br />
6.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag 6.00 Uhr<br />
bis 16.00 Uhr.<br />
• Allgemeine Kernzeit: Montag bis<br />
Donnerstag von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr,<br />
Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.<br />
• Maximales in den Folgemonat<br />
•<br />
übertragbares Zeitguthaben: 40 Stunden.<br />
Maximale in den Folgemonat übertragbare<br />
Zeitschuld: 16 Stunden.<br />
• Zulässige Anzahl von Gleittagen pro<br />
Monat: 5.<br />
Feste Arbeitszeit<br />
91<br />
Klärwerk mit Ausnahme der Ingenieurinnen<br />
und Ingenieure<br />
Außendienst der Vollstreckungsabteilung Die Arbeitszeit richtet sich danach, wann<br />
Schuldnerinnen<br />
anzutreffen sind.<br />
und Schuldner vermutlich
Interkommunaler Vergleich: Stadt Kiel Seite 12<br />
1. Nachtrag<br />
zur Dienstvereinbarung über flexible Arbeitszeiten<br />
bei der Landeshauptstadt Kiel<br />
Vom<br />
§ 1<br />
Die Anlage 1 erhält bezogen auf die für das Amt 66 geltenden Regelungen<br />
folgende Fassung:<br />
66<br />
Betriebshof für Verkehrseinrichtungen<br />
Kanalbetrieb und Unterhaltung (Meisterinnen<br />
und Meister der Betriebshöfe, 3 techn.<br />
Angestellte als Spülkolonnenführerinnen/führer,<br />
alle Arbeiterinnen und Arbeiter)<br />
Maschinenbetrieb (Betriebsmeisterinnen und<br />
Meister der Pumpwerke, alle Arbeiterinnen und<br />
Arbeiter)<br />
Bauaufseherinnen und Bauaufseher,<br />
Arbeiterinnen und Arbeiter im Sachbereich<br />
Straßenunterhaltung<br />
Klärwerk mit Ausnahme der Ingenieurinnen und<br />
Ingenieure<br />
§ 2<br />
Feste Arbeitszeiten<br />
• Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
werden in Kleingruppen von mindestens<br />
zwei Personen eingeteilt.<br />
• Für Großveranstaltungen (z. B. Kieler<br />
Woche) trifft die Abteilungsleitung<br />
besondere<br />
Vereinbarungen/Entscheidungen.<br />
• Beginn der Regelarbeitszeit: 7.00 Uhr<br />
• Gleitzeitrahmen: Montag bis Donnerstag<br />
6.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag 6.00 Uhr<br />
bis 16.00 Uhr.<br />
• Allgemeine Kernzeit: Montag bis<br />
Donnerstag von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr,<br />
Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.<br />
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der<br />
Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit<br />
vom 12. Juni 2003.<br />
Feste Arbeitszeit<br />
Dieser Nachtrag tritt am Tage nach seiner Unterzeichnung in Kraft.<br />
Kiel, den<br />
Landeshauptstadt Kiel Personalrat Innere<br />
Verwaltung<br />
Angelika Volquartz Wolfgang Hansen<br />
Oberbürgermeisterin Vorsitzender
Anhang V
Interkommunaler Vergleich: Stadt Heidelberg Seite 1<br />
Interkommunaler Vergleich:<br />
Flexible Arbeitszeitmodelle im öffentlichen Dienst<br />
Gemeinde: Stadtverwaltung Heidelberg<br />
Name: Frau Knebel<br />
Telefon/ Fax: Tel.: 06221-5811780; Fax: 06221-5811990<br />
Email: Beatrice.Knebel@heidelberg.de<br />
Arbeitszeitmodelle für unterschiedliche Arbeitsmengen.<br />
Es gibt im Laufe eines Jahres verschiedene Arbeitsspitzen mit mal mehr<br />
und weniger Arbeit, wie z. B. bei der Sommer- und Winterarbeitszeit oder<br />
während der Freibadsaison.<br />
1. Gibt es für diese Zeiten der unterschiedlichen Arbeitsmengen in Ihrer<br />
Kommune Arbeitszeitmodelle? Wenn ja, wie sehen diese aus?<br />
(im gewerblich-manuellen Bereich)<br />
Für Zeiten unterschiedlicher Arbeitsmengen sind in den unten aufgeführten<br />
Vereinbarungen u.a. folgende Möglichkeiten eröffnet:<br />
• Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit entsprechend den<br />
betrieblichen Erfordernissen bei Bedarf abweichend von der<br />
städt. Arbeitszeitregelung festzusetzen,<br />
• zur Bewältigung von saison- und witterungsbedingten Arbeiten<br />
an üblicherweise arbeitsfreien Tagen zu arbeiten,<br />
• eigenständige Pausenregelungen zu treffen,<br />
• bei sehr starken saisonalen Arbeitsschwankungen Ansammlungen<br />
von bis zu 40 Plusstunden und Ausgleich durch Freizeitausgleich<br />
von bis zu einer Woche u.a.<br />
Vereinbarungen:<br />
a) Arbeitszeitregelung der Stadt Heidelberg (Anlage A 1a)<br />
b) Dienstvereinbarung für den Optimierten Regiebetrieb Gartenbau<br />
über die Flexibilisierung der Arbeitszeit (Anlag A 1b)<br />
c) Dienstvereinbarung für den Bereich Friedhöfe über die Flexibilisierung<br />
der Arbeitszeit und die Arbeit an Samstagen<br />
(Anlage A 1c)<br />
d) Dienstvereinbarung für den Optimierten Regiebetrieb Straßenunterhaltung<br />
über die Flexibilisierung der Arbeitszeit (Anlage A<br />
1d)
Interkommunaler Vergleich: Stadt Heidelberg Seite 2<br />
2. Welchen Berufsgruppen/ welchem Amt sind diese jeweils zugeordnet?<br />
Alle oben aufgeführten Vereinbarungen gelten für Arbeiter/innen,<br />
Angestellte und Beamte/Beamtinnen gleichermaßen; in der Praxis<br />
betreffen die Vereinbarungen 1b-d jedoch vorwiegend Arbeiter/innen.<br />
3. Was war der Anlass zur Einführung flexibler Arbeitszeiten?<br />
Die generelle Regelung ermöglicht bei eintretenden Arbeitsengpässen<br />
eine Anpassung an den tatsächlichen Arbeitsanfall und kommt<br />
den persönlichen Belangen der Mitarbeiter/innen entgegen.<br />
Anlagen A 1b-d: Einrichtung der Betriebsform „Regiebetrieb“ für<br />
den jeweiligen Aufgabenbereich als selbständig wirtschaftender<br />
Hilfsbetrieb.<br />
4. Welche Zielsetzungen verfolgten Sie mit der Einführung flexibler<br />
Arbeitszeiten?<br />
X Wünsche der MitarbeiterInnen berücksichtigen<br />
X Wünsche der Kunden berücksichtigen/ Nachfrageorientierung<br />
� Optimierung der Auslastung von Arbeitsgeräten und Maschinen<br />
X andere Gründe, und zwar: Erhöhung der Wirtschaftlichkeit<br />
und Effektivität des Betriebes, Stärkung der Leistungsfähigkeit und<br />
langfristige Sicherung der Arbeitsplätze der Mitarbeiter/innen.<br />
5. Wann wurde mit der Erarbeitung begonnen?<br />
Für die Regiebetriebe: Jeweils im Kontext mit den weiteren erforderlichen<br />
Regelungen zur Errichtung der Betriebe im Lauf eines<br />
Jahres vor Inkrafttreten.<br />
6. Wurde eine Projektgruppe gebildet?<br />
X nein (Erläuterung s. Frage 7) � ja<br />
7. Falls eine Projektgruppe bestand, wer waren die Teilnehmer dieser<br />
Gruppe?<br />
� Gesamtpersonalvertretung<br />
� Frauenbeauftragte<br />
X MitarbeiterInnen<br />
� Andere, und zwar:<br />
Zu den Fragen 6 und 7 am Beispiel des Optimierten Regiebetriebes<br />
Gartenbau: Die Einrichtung einer offiziellen Projektgruppe erfolgte<br />
nicht, die verschiedenen zu treffenden Regelungen zur Einrichtung<br />
des Regiebetriebes (u. a.) Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung
Interkommunaler Vergleich: Stadt Heidelberg Seite 3<br />
der Arbeitszeiten) wurden jedoch in intensiven Gesprächen zwischen<br />
dem Landschaftsamt, dem Dienststellenpersonalrat als Vertreter<br />
der betroffenen Mitarbeiter/innen und der Querschnittsverwaltung<br />
(Kämmerei, Personal- und Organisationsamt und Zentrale<br />
Controllingstelle) gemeinsam entwickelt. Neben der ständigen Information<br />
der Mitarbeiter/innen über die laufenden Gespräche<br />
durch den Dienststellenpersonalrat wurden die beabsichtigten Vereinbarungen<br />
den betroffenen Mitarbeiter/innen im Rahmen einer<br />
Personalversammlung konkret vorgestellt und intensiv erläutert.<br />
8. Wurden Dienstvereinbarungen/ Arbeitszeitregelungen getroffen?<br />
� nein X ja s. Anlagen<br />
9. Wurde eine Pilotierungsphase durchgeführt? Wenn ja, wie lange<br />
dauerte diese?<br />
� nein � ja (Dauer)<br />
nicht direkt: für die Einrichtung der Regiebetriebe im Rahmen der<br />
Gesamtkonzepte wurden zunächst befristete Modellzeiträume festgelegt,<br />
zwischenzeitlich werden diese Betriebsformen jedoch unbefristet<br />
fortgeführt.<br />
10. Welches waren/ sind die größten Erfolge/ Vorteile?<br />
Siehe Zielsetzungen Anlagen A 1a-d.<br />
11. Welches waren die größten Probleme/ Nachteile?<br />
Das Bewusstsein für die Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns<br />
zu stärken und den Mitarbeiter/innen die Vorteile der Regelung für<br />
sie selbst verdeutlichen.<br />
12. Wie sind Sie mit den Problemen umgegangen?<br />
Es fand ständig ein intensiver Austausch mit den betroffen Mitarbeiter/innen<br />
statt. Daneben wurde die dem Konzept zugrunde liegende<br />
Idee nochmals intensiv erläutert. Zusammen mit den in der praktischen<br />
Umsetzung gemachten Erfahrungen wurden die Vorteile der<br />
im Arbeitsalltag vorhandenen Flexibilität schnell für die Mitarbeiter/innen<br />
sichtbar.<br />
13. Welche organisatorischen Veränderungen ergaben sich?<br />
Änderungen in der inneren Ablauforganisation.
Anhang VI
Arbeitszeitmodell Stadt Ditzingen Seite 1<br />
Dienstvereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister der Stadt<br />
Ditzingen, Herrn Makurath und dem Personalrat über die Einführung<br />
flexibler Arbeitszeiten im Betriebshof der Stadt Ditzingen<br />
Präambel<br />
Mit dieser Dienstvereinbarung wollen der Oberbürgermeister der Stadt<br />
Ditzingen und der Personalrat einen Rahmen für eine zukunftsweisende<br />
neue Zeitpraxis schaffen.<br />
Diese orientiert sich<br />
- Am Wunsch der Bürgerinnen und Bürger<br />
der Stadt Ditzingen, nach einem guten<br />
Service<br />
- An der Anforderung durch eine flexible<br />
Arbeitszeitgestaltung die Schwankungen im<br />
Arbeitsaufkommen auszugleichen und<br />
wirtschaftlich und effizient zu arbeiten<br />
- Am Interesse der MitarbeiterInnen an einer<br />
selbstbestimmten Arbeitszeitgestaltung<br />
- Am gemeinsamen Interesse Arbeitsplätze<br />
zu erhalten und sichern<br />
Beide Seiten sind sich darüber einig, dass die Ziele nur in einem fairen<br />
Prozess des Gebens und Nehmens erreicht werden können.<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
Die Dienstvereinbarung gilt für die MitarbeiterInnen des städtischen<br />
Betriebshofs der Stadt Ditzingen.<br />
§ 2<br />
Arbeitszeitgestaltung im Team<br />
Die Arbeitszeitgestaltung erfolgt im Team. Die Teamarbeit wird von den<br />
Vorgesetzten unterstützt bzw. überwacht.
Arbeitszeitmodell Stadt Ditzingen Seite 2<br />
Mit den Vorarbeitern bzw. den Bereichsverantwortlichen finden<br />
wöchentliche Teamgespräche statt.<br />
Mit den Teams finden 2-monatliche Teamgespräche statt. (Dauer jeweils<br />
30 – 60 Minuten)<br />
Zur Optimierung der Teamarbeit sind für alle Mitarbeiter des Betriebshofs<br />
entsprechende Fortbildungen vorzusehen.<br />
Maßgebend für die Arbeitszeitgestaltung sind das Arbeitsaufkommen, die<br />
Licht- und Witterungsverhältnisse und die Eigeninteressen der<br />
MitarbeiterInnen, soweit keine dienstlichen Belange beeinträchtig sind.<br />
§ 3<br />
Betriebszeit<br />
(Arbeitszeitrahmen)<br />
Die Betriebszeit ist von Montag bis Freitag, jeweils von 06:00 Uhr bis<br />
18:00 Uhr gültig. In dieser Zeit kann gearbeitet werden.<br />
Im Rahmen der Betriebszeit besteht die Möglichkeit eines flexiblen<br />
Arbeitszeitbeginns, - endes und der flexiblen Arbeitszeitgestaltung.<br />
Innerhalb der Betriebszeit entstehen keine zuschlagspflichtigen<br />
Überstunden. Außerhalb der Betriebszeit gelten die tariflichen<br />
Überstundenregelungen.<br />
Stadtgärtnerei<br />
§ 4<br />
Sommer- und Winterarbeitszeiten<br />
(Regelarbeitszeiten)<br />
Monate Tage Arbeitszeit Std/Woche<br />
Jan / Feb / Montag – Donnerstag 7:30 – 16:15 Uhr<br />
Dez Freitag<br />
7:30 – 12:00 Uhr 36,5 Std.<br />
März Montag – Donnerstag 7:00 – 15:45 Uhr<br />
Freitag<br />
7:00 – 12:00 Uhr 37,0 Std.<br />
April bis Montag – Donnerstag 6:30 – 16:30 Uhr<br />
September Freitag<br />
6:30 – 12:00 Uhr 42,5 Std.<br />
Okt / Nov Montag – Donnerstag 7:30 – 16:45 Uhr<br />
Freitag<br />
7:30 – 12:00 Uhr 38,5 Std.
Arbeitszeitmodell Stadt Ditzingen Seite 3<br />
Bauhof<br />
Monate Tage Arbeitszeit Std/Woche<br />
Jan / Feb / Montag – Donnerstag 7:30 – 15:45 Uhr<br />
Nov / Dez Freitag<br />
7:30 – 12:00 Uhr<br />
März / Okt Montag – Donnerstag 7:00 – 16:15 Uhr<br />
Freitag<br />
7:00 – 12:00 Uhr<br />
April bis Montag – Donnerstag 6:30 – 16:30 Uhr<br />
September Freitag<br />
6:30 – 12:00 Uhr<br />
§ 5<br />
Arbeitszeitkonto<br />
34,5 Std.<br />
39,0 Std.<br />
42,5 Std.<br />
Jede(r) MitarbeiterIn verfügt über ein Arbeitszeitkonto. Es ist innerhalb des<br />
Halbjahresrahmens auszugleichen. Der Kontostand darf maximal 60<br />
Plusstunden und 30 Minusstunden betragen.<br />
Der Teamleiter muss jederzeit eine Übersicht über den Kontostand der<br />
Teammitglieder haben.<br />
Jede/r MitarbeiterIn muss über ihren/seinen persönlichen Kontostand<br />
informiert sein.<br />
Vorgesetzte und Teams achten gemeinsam darauf, dass Plus- und<br />
Minusstände im Halbjahresrahmen abbaubar bleiben.<br />
Das Arbeitszeitkonto kann Stunden-, Tage- und Wochenweise abgebaut<br />
werden.<br />
Voraussetzung:<br />
Das Arbeitszeitkonto muss ausreichend mit Mehrarbeitsstunden gefüllt<br />
sein.<br />
Wochenweiser Stundenausgleich kann nicht in Verbindung mit<br />
Erholungsurlaub genommen werden.<br />
§ 6<br />
Schlecht- /Schönwetterregelung<br />
Schlecht/Schönwetter gibt es an maximal 15 Tagen im Jahr pro<br />
Mitarbeiter.<br />
Schlechtwetter entsteht z.B.: durch Dauerregen, Schönwetter durch sehr<br />
große Hitze bzw. hohe Ozonwerte.<br />
Für Schlecht- und Schönwetterstunden gibt es eine Faktorisierung von<br />
25%:
Arbeitszeitmodell Stadt Ditzingen Seite 4<br />
Abfeierzeit Anteil AG<br />
Anteil AN<br />
25%<br />
75%<br />
1,0 Std. 0,25 Std. 0,75 Std.<br />
1,5 Std. 0,25 Std. 1,25 Std.<br />
2,0,Std. 0,5 Std. 1,50 Std.<br />
2,5 Std. 0,5 Std. 2,00 Std.<br />
3,0 Std. 0,75 Std. 2,25 Std.<br />
3,5 Std. 0,75 Std. 2,75 Std.<br />
4,0 Std. 1,00 Std. 3,00 Std.<br />
4,5 Std. 1,00 Std. 3,50 Std.<br />
5,0 Std. 1,25 Std. 3,75 Std.<br />
5,5, Std. 1,25 Std. 4,25 Std.<br />
6,0 Std. 1,50 Std. 4,50 Std.<br />
6,5 Std. 1,50 Std. 5,00 Std.<br />
7,0, Std. 1,75 Std. 5,25 Std.<br />
7,5 Std. 1,75 Std. 5,75 Std.<br />
8,0 Std. 2,00 Std. 6,00 Std.<br />
8,5 Std. 2,00 Std. 6,50 Std.<br />
Zur Feststellung von Schlecht- bzw. Schönwetter sind folgende Kriterien<br />
nötig:<br />
- Die Mitarbeiter müssen zum Dienstbeginn<br />
auf der Dienststelle anwesend sein.<br />
- Die Feststellung von Schlecht/Schönwetter<br />
kann frühestens zum Dienstbeginn des<br />
jeweiligen Tages getroffen werden und<br />
erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen.<br />
§ 7<br />
Pausen<br />
Die Frühstückspause ist ein bezahltes Handvesper vor Ort von 15<br />
Minuten.<br />
Wird das bezahlte Handvesper bis 11:00 Uhr nicht in Anspruch<br />
genommen, verfällt es ersatzlos.<br />
Die Mittagspause beträgt 45 Minuten. Sie ist zwischen 11:30 Uhr und<br />
14:00 Uhr zu nehmen. Sie kann im Betriebshof oder vor Ort stattfinden.<br />
Die Pausenregelungen werden im Team, nach Absprache mit den<br />
Vorgesetzten, entschieden.
Arbeitszeitmodell Stadt Ditzingen Seite 5<br />
§ 8<br />
Bezahlte Abwesenheit<br />
In den Fällen einer bezahlten Abwesenheit wie Urlaub, Krankheit, AZV,<br />
Zeitausgleich oder Schlecht/Schönwetterregelung werden ganzjährig von<br />
Montag bis Donnerstag 8,5 Stunden und am Freitag 4,5 Stunden<br />
zugrunde gelegt.<br />
Eine Verknüpfung von Zeitausgleich und Erholungsurlaub ist grundsätzlich<br />
möglich, dies ist nicht bei wochenweisem Zeitausgleich gültig.<br />
Erholungsurlaub darf nicht durch Zeitausgleich unterbrochen werden.<br />
Bereits genehmigter Erholungsurlaub darf nicht durch Zeitausgleich<br />
ersetzt werden.<br />
§ 9<br />
Urlaubsplanung<br />
Die Urlaubsplanung soll vorrangig im Team erfolgen. Hierbei ist eine<br />
Mindestbesetzung des Teams zu beachten.<br />
Die Urlaubsplanung soll für die Sommerferien bis zum 01.05. des<br />
jeweiligen Jahres, für die Winterferien bis zum 01.11., erfolgen. Die Ruf-<br />
und Winterdienstbereitschaft bleibt hiervon unberührt.<br />
Urlaubsanträge die später eingereicht werden, werden nachrangig<br />
behandelt.<br />
§ 10<br />
Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
Scheidet ein/e MitarbeiterIn aus, ist der/die MitarbeiterIn verpflichtet,<br />
ihr/sein persönliches Zeitkonto in Abstimmung mit dem Team bis zur<br />
Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszugleichen.<br />
Eine bis zu dem maßgeblichen Zeitpunkt noch bestehende Zeitschuld wird<br />
als unbezahlte Abwesenheit behandelt und von Lohn bzw. der Vergütung<br />
abgezogen. Ein noch bestehendes Zeitguthaben wird nur dann<br />
abgegolten, wenn der/dem MitarbeiterIn das Guthaben aus dienstlichen<br />
Gründen und nach Absprache mit der Führungskraft nicht abbauen<br />
konnte. Zugrunde gelegt wird der individuelle Stundenlohn, errechnet aus<br />
den in Monatsbeträgen zustehenden ständigen<br />
Einkommensbestandteilen.
Arbeitszeitmodell Stadt Ditzingen Seite 6<br />
§ 11<br />
Schlussbestimmungen<br />
Diese Dienstvereinbarung tritt am 01.07.2002 in Kraft.<br />
Die Vereinbarung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines<br />
Kalendermonates gekündigt werden.<br />
In Fall der Kündigung wird die Nachwirkung auf 3 Monate begrenzt.<br />
Die Vereinbarung kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen der<br />
Vertragspartner geändert werden.<br />
Soweit einzelne Regelungen der Vereinbarung aufgrund anderweitiger<br />
rechtlicher Regelungen unwirksam bzw. angreifbar sein sollten, wird die<br />
Wirksamkeit der Vereinbarung im übrigen hierdurch nicht berührt.<br />
Die Vereinbarung tritt außer Kraft, wenn und soweit abschließende<br />
gesetzliche oder ergänzende Vorschriften bzw. tarifliche Regelungen in<br />
Kraft treten, die Fragen, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind,<br />
abweichend regeln.<br />
Für die Stadt Ditzingen Für den Personalrat<br />
Michael Makurath Hannelore Scheck<br />
Oberbürgermeister Personalratvorsitzende
Stadt Karlsruhe<br />
Dezernat II<br />
Rahmendienstvereinbarung<br />
zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten<br />
und zur automatisierten Arbeitszeiterfassung<br />
vom 19.09.1997<br />
In der Fassung der Änderung vom 29.10.2002
Inhaltsverzeichnis<br />
Präambel Seite 3<br />
Teil I: Allgemeine Regelungen Seite 4<br />
' 1 Geltungsbereich Seite 4<br />
' 2 Grundsätze für die Gestaltung von Arbeitszeitmodellen Seite 4<br />
' 3 Begriffsdefinitionen Seite 5<br />
Teil II: Arbeitszeitregelungen Seite 5<br />
' 4 Vergütung/Besoldung Seite 5<br />
' 5 Rahmenregelungen für Arbeitszeitmodelle Seite 5<br />
' 6 Arbeitszeitkonten Seite 6<br />
' 7 Ausgleichsmöglichkeiten Seite 7<br />
' 8 Sonderregelungen für Teilzeitbeschäftigte Seite 8<br />
' 9 Ausscheiden Seite 8<br />
' 10 Überstunden Seite 8<br />
Teil III: Arbeitszeiterfassung Seite 8<br />
' 11 Zweck und Arten der Arbeitszeiterfassung Seite 8<br />
' 12 Grundsätze einer manuellen Arbeitszeiterfassung Seite 9<br />
' 13 Grundsätze einer automatisierten Arbeitszeiterfassung Seite 9<br />
' 14 Abrechnung der Arbeitszeitkonten Seite 10<br />
' 15 Behandlung von Überstunden Seite 10<br />
' 16 Aufbewahrungsfristen Seite 10<br />
' 17 Schnittstellen Seite 11<br />
Teil IV: Schlußbestimmungen Seite 11<br />
' 18 Mißbrauch Seite 11<br />
' 19 Inkrafttreten Seite 11<br />
Seite 2
Rahmendienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten<br />
und zur automatisierten Arbeitszeiterfassung<br />
Präambel:<br />
Ziel der Rahmendienstvereinbarung zur Gestaltung der Arbeitszeiten für den Bereich<br />
der Stadtverwaltung Karlsruhe (Kämmereiverwaltung) ist die Ermöglichung flexiblerer,<br />
den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepaßter Arbeitszeitregelungen und der<br />
entsprechenden Gewährleistung einer einfachen, wirtschaftlichen und objektiven Arbeitszeiterfassung.<br />
Oberste Zielsetzung der gemeinsamen Bestrebungen von Stadtverwaltung und Gesamtpersonalvertretung<br />
sind hierbei die Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Kundenorientierung<br />
des Dienstleistungsunternehmen Stadt Karlsruhe. Gleichzeitig sollen<br />
den Arbeitszeitbedürfnissen von Beschäftigten, die praktische Pflege- und/oder Erziehungsverantwortung<br />
wahrnehmen, großzügig Rechnung getragen werden. Die Verantwortung<br />
der Mitarbeiter/-innen und der einzelnen Dienststellen bei der Arbeitszeitgestaltung<br />
soll hierbei stärkere Berücksichtigung finden. Dies trägt wesentlich zur Hebung<br />
von Arbeitszufriedenheit und wirtschaftlichem Ressourceneinsatz als flankierende<br />
Maßnahmen gemeinsamer Bestrebungen zur langfristigen Beschäftigungssicherung,<br />
Ausweitung von Beschäftigungsmöglichkeiten und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
bei.<br />
Die Stadt Karlsruhe - vertreten durch den Personal- und Organisationsdezernenten -<br />
und der Gesamtpersonalrat der Stadt Karlsruhe - vertreten durch den Vorsitzenden -<br />
schließen auf der Basis der vorstehenden Zielkonzeption gemäß ' 79 i.V.m. ' 73 des<br />
Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg (LPVG) folgende Dienstvereinbarung:<br />
Seite 3
' 1 Geltungsbereich<br />
Teil I: Allgemeine Regelungen<br />
Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle Beschäftigten im Bereich der<br />
Kämmereiverwaltung der Stadt Karlsruhe. Eine Übernahme auf andere städtische<br />
Bereiche wie Eigenbetriebe, Eigengesellschaften u.ä. ist nach entsprechender<br />
Vereinbarung mit der jeweiligen örtlichen Personalvertretung möglich.<br />
Für Beschäftigte, die zu anderen Dienststellen, Eigenbetrieben, Eigengesellschaften<br />
u.ä. abgestellt sind, gelten die jeweiligen Regelungen des aufnehmenden<br />
Bereiches.<br />
' 2 Grundsätze für die Gestaltung von Arbeitszeitmodellen<br />
(1) Diese Vereinbarung bildet den arbeitszeitrechtlichen Rahmen für eine flexible, den<br />
Anforderungen an ein modernes Dienstleistungsunternehmen angepaßte Gestaltung<br />
von Arbeitszeiten nach den jeweiligen Anwesenheitserfordernissen der<br />
unterschiedlichen Organisationseinheiten unter Beachtung der unmittelbar<br />
geltenden Rechtsvorschriften und Beteiligung der Personalvertretung.<br />
Ferner werden Grundsätze einer entsprechenden manuellen oder automatisierten<br />
Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit (Arbeitszeiterfassung) der Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter festgelegt.<br />
Stadt Karlsruhe und Gesamtpersonalvertretung vertrauen auf einen verantwortlichen<br />
Umgang mit einer ausgedehnten Selbstbestimmung der Dienststellen<br />
und Beschäftigten.<br />
(2) Alle Arbeitszeitregelungen müssen sich unmittelbar an den geltenden Rechtsvorschriften<br />
orientieren. Hierzu ist insbesondere auf die Jugendarbeitsschutz-<br />
und Ausbildungsvorschriften, das Arbeitszeitgesetz und die besonderen tarifvertraglichen<br />
Regelungen hinzuweisen.<br />
(3) Oberste Priorität bei der Gestaltung individueller Arbeitszeitmodelle hat die Sicherstellung<br />
einer nachfrageorientierten Präsenz zusammengehöriger Organisationseinheiten<br />
gegenüber den jeweiligen Kunden mit dem Ziel möglichst optimaler<br />
Serviceangebote (insbesondere Erweiterung von Sprechzeiten). Zusammengehörige<br />
Organisationseinheiten bestimmen sich nach Geschäftsprozessen<br />
und wirtschaftlichen Einheiten. Bei der Festlegung von Arbeitszeitmodellen<br />
muß eine entsprechende Orientierung am tatsächlichen Arbeitsanfall gewährleistet<br />
sein.<br />
(4) Die individuelle Umsetzung und Ausgestaltung dieser Rahmenvereinbarung<br />
obliegt grundsätzlich den Dienststellen unter Beteiligung der örtlichen Personalvertretung<br />
in eigener Verantwortung. Die Belange der Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter sind dabei zu berücksichtigen, insbesondere auch die Ermöglichung<br />
der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Situation von Beschäftigten,<br />
die aktive Pflege- und bzw. Erziehungsverantwortung tragen. Entscheidungen<br />
zu Arbeitszeitregelungen werden von den Dienstvorgesetzten für die jeweiligen<br />
Seite 4
Bereiche getroffen. Letzte Entscheidungsinstanz bei der Umsetzung dieser<br />
Rahmenvereinbarung ist die/der Dienststellenleiter/-in. Die über die Festlegungen<br />
dieser Dienstvereinbarung hinausgehenden rechtlichen Regelungen - insbesondere<br />
hinsichtlich einer Beteiligung der Personalvertretung - bleiben unberührt.<br />
Von den Rahmenbedingungen abweichende Regelungen sind vor Inkrafttreten<br />
dem Personalamt vorzulegen. Eine Beteiligung der Gesamtpersonalvertretung<br />
wird von dort sichergestellt. Die vor Inkrafttreten dieser Dienstvereinbarung geltenden<br />
Arbeitszeitregelungen bleiben unberührt.<br />
' 3 Begriffsdefinitionen<br />
(1) Die Sollarbeitszeit ist die Zeit, die der Beschäftigte regelmäßig zu erbringen hat.<br />
Sie wird i.d.R. als Wochenarbeitszeit festgelegt und kann je nach dienstlicher<br />
Notwendigkeit reduziert bzw. angehoben werden. Der Arbeitszeitnachweis<br />
erfolgt für jeden Beschäftigten über ein Arbeitszeitkonto.<br />
(2) Als dienstlicher Arbeitszeitrahmen gilt der Zeitrahmen, innerhalb dessen die<br />
Sollarbeitszeit grundsätzlich zu leisten ist. Für alle Organisationseinheiten gilt<br />
eine mindestens einzuhaltende Kontaktzeit (Kernzeit).<br />
(3) Als Arbeitszeitguthaben zählen diejenigen Zeitanteile, die die vorgegebene Sollarbeitszeit<br />
übersteigen (Mehrarbeit), sofern sie innerhalb des zur Verfügung<br />
stehenden Arbeitszeitrahmens geleistet wurden. Arbeitszeitschulden sind<br />
Zeitanteile, die bis zur Erreichung der Sollarbeitszeit fehlen und noch zu<br />
erbringen sind.<br />
(4) Überstunden sind die auf Anordnung geleisteten Arbeitsstunden, die über die<br />
Sollarbeitszeit einer/eines vollbeschäftigten Mitarbeiterin/Mitarbeiters (regelmäßige<br />
Arbeitszeit) hinausgehen. Die entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen<br />
bleiben unberührt.<br />
' 4 Vergütung/Besoldung<br />
Teil II: Arbeitszeitregelungen<br />
Auf Basis des ' 15 BAT (BMT-G analog) erfolgt bei allen Arbeitszeitmodellen<br />
über ein Jahr hinweg eine gleichbleibende Vergütung/Entlohnung in Höhe der<br />
durchschnittlichen Sollarbeitszeit. Für die Beamtenbesoldung gilt diese Regelung<br />
analog. Die durchschnittliche Sollarbeitszeit eines vollbeschäftigten Mitarbeiters<br />
bestimmt sich nach den jeweils gültigen rechtlichen oder tarifvertraglichen<br />
Regelungen.<br />
' 5 Rahmenregelungen für Arbeitszeitmodelle<br />
(1) Die Sollarbeitszeit kann je nach spezifischen Notwendigkeiten der jeweiligen<br />
Seite 5
Organisationseinheiten mit festen Arbeitsbeginn- und Arbeitsendezeiten (Feste<br />
Arbeitszeitmodelle, Schichtmodelle) oder mit nicht explizit festgelegten<br />
Arbeitsbeginn- und Arbeitsendezeiten (Gleitzeitmodelle) festgelegt werden.<br />
Mischsysteme oder individuelle Regelungen sind möglich, soweit sie sich an<br />
den dienstlichen Notwendigkeiten orientieren.<br />
Durch die festgelegten Arbeitszeitmodelle muß die Präsenz der jeweiligen Organisationseinheiten<br />
gewährleistet sein (vergl. ' 2 Abs. 3 dieser Dienstvereinbarung).<br />
(2) Der Arbeitszeitrahmen wird auf 6.00 Uhr bis 18.30 Uhr festgelegt. Als Kontaktzeit<br />
der städt. Dienststellen ist arbeitstäglich mindestens der Zeitraum zwischen<br />
8.30 Uhr und 15.30 Uhr einzuhalten. Pausenzeiten zählen nicht zur Arbeitszeit.<br />
Für die Mittagspause ist ein Zeitrahmen von 11.30 Uhr bis 14.00 Uhr<br />
einzuhalten. Sonstige Pausenzeiten ergeben sich aus den rechtlichen und tarifvertraglichen<br />
Bestimmungen und sind nach den jeweiligen Geschäftsprozessen<br />
in die Arbeitszeitmodelle zu integrieren.<br />
(3) Die Beteiligung der örtlichen Personalvertretung bei der Festlegung der grundsätzlichen<br />
Arbeitszeitmodelle bleibt unberührt.<br />
Die Sollarbeitszeit kann im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und mit Zustimmung<br />
der örtlichen Personalvertretung verlängert und verkürzt werden<br />
(z.B. bei saisonalen oder witterungsabhängigen Tätigkeiten). Dauerhafte Arbeitszeitverlagerungen<br />
sollen für die Beschäftigten vorhersehbar durchgeführt<br />
werden und mindestens einen Monat Bestand haben. Innerhalb eines Jahres<br />
dürfen höchstens drei verschiedene Sollarbeitszeitmodelle gelten.<br />
(4) Die vereinbarenden Parteien fordern von den Dienststellen, den örtlichen Personalvertretungen<br />
und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sich im Sinne dieser<br />
Dienstvereinbarung über die jeweiligen Arbeitszeitmodelle zu einigen. Dies<br />
gilt insbesondere für Arbeitszeitmodelle, die den erweiterten Arbeitszeitrahmen<br />
zur Optimierung von Wirtschaftlichkeit und Kundenfreundlichkeit nutzen und<br />
sich an geltenden bzw. künftig auszuweitenden Sprech-, Öffnungs- und Funktionszeiten<br />
orientieren.<br />
Auch indivduell abweichende Festlegungen des Arbeitszeitrahmens für einzelne<br />
Mitarbeiter/-innen oder zusammengehörige Organisationseinheiten sind vor<br />
dem Hintergrund der Ausweitung des kundenorientierten Angebotes über den<br />
geltenden Arbeitszeitrahmen hinaus gewollt und sollen unter Beteiligung der<br />
örtlichen Personalvertretung getroffen werden.<br />
Entsprechende tarifliche oder rechtliche Regelungen bei abweichenden Arbeitszeitrahmen<br />
sind zu beachten.<br />
' 6 Arbeitszeitkonten<br />
(1) Das für jeden Beschäftigten eingerichtete Arbeitszeitkonto besteht aus einem<br />
Kontenbereich zum Nachweis der monatlichen Sollarbeitszeit und einem<br />
Seite 6
Überstundennachweis.<br />
Überstunden werden getrennt vom Kontenbereich im Überstundennachweis<br />
geführt. Arbeitszeitschulden unterhalb des festgelegten Rahmens sind nicht<br />
zulässig.<br />
(2) Der zulässige Rahmen für den Kontenbereich wird wie folgt gegliedert:<br />
bei manueller Erfassung bei automatisierter Erfassung<br />
Grünphase bis - 15 / + 30 Std. - 30 / + 60 Std.<br />
Gelbphase bis - 20 / + 40 Std. - 40 / + 80 Std.<br />
Rotphase über - 20 / + 40 Std. - 40 / + 80 Std.<br />
Innerhalb der Dienststellen ist einheitlich zu verfahren. 1<br />
' 7 Ausgleichsmöglichkeiten<br />
(1) Vor der Inanspruchnahme von Ausgleichsmöglichkeiten aus dem Kontenbereich<br />
sind grundsätzlich zunächst Überstundenguthaben abzubauen (vergl. ' 15 Abs.<br />
1).<br />
Alle Ausgleichsmöglichkeiten müssen sich an der dienstlichen Notwendigkeit<br />
zur Arbeitsleistung innerhalb zusammengehöriger Organisationseinheiten<br />
orientieren. Ggf. können sich Ausgleichsmöglichkeiten auch auf ganze Organisationseinheiten<br />
beziehen. Der Dienstbetrieb an Arbeitstagen ist grundsätzlich<br />
sicherzustellen. Über die Inanspruchnahme von Ausgleichsmöglichkeiten entscheidet<br />
die/der jeweilige direkte Verantwortliche. Letzte Entscheidungsinstanz<br />
ist die/der Dienststellenleiter/-in.<br />
(2) Ausgleichsmöglichkeiten für Arbeitszeitguthaben im Kontenbereich können sein<br />
(nicht abschließend)<br />
- täglich reduzierte Arbeitszeit (individuell oder innerhalb eines festgelegten<br />
Zeitraumes)<br />
- 4-Tage-Woche innerhalb eines festgelegten Zeitraumes<br />
- individuelle freie Tage (auch in Zusammenhang mit Urlaubstagen)<br />
- individuelle halbe freie Tage<br />
(3) Individuelle freie Tage dürfen ein Kontingent von jährlich 6 Tagen nicht überschreiten.<br />
Bei automatisierter Arbeitszeiterfassung stehen mit der Möglichkeit<br />
eines erweiterten Kontenbereiches weitere 6 Tage jährlich zur Verfügung. Eine<br />
Zusammenfassung bis zu 3 Tagen ist zulässig. Über die Nutzung dieses Kontingentes<br />
ist ein Nachweis zu führen.<br />
Arbeitsfreie halbe Tage können grundsätzlich zweimal wöchentlich in Anspruch<br />
genommen werden.<br />
1<br />
Protokollnotiz: Soweit ausschließlich die Wirtschaftlichkeit (Kosten-Nutzen-Relation in kleinsten,<br />
räumlich selbständigen Dienststellen) der Installation einer automatisierten Lösung<br />
entgegensteht, wird die Nutzung des erweiterten Arbeitszeitrahmens (einschl.<br />
Ausgleichsmöglichkeiten) für diese Dienststellen ermöglicht.<br />
Seite 7
(4) Soweit betriebliche Belange oder Präsenz der Verwaltung eine Anwesenheit<br />
der/des einzelnen Mitarbeiterin/Mitarbeiters erfordern, kann sie/er sich nicht auf<br />
Inanspruchnahme von Ausgleichsmöglichkeiten berufen. Auf ' 5 Abs. 1 dieser<br />
Dienstvereinbarung wird verwiesen.<br />
' 8 Sonderregelungen für Teilzeitbeschäftigte<br />
Der festgelegte Arbeitszeitrahmen und die Regelungen für Pausenzeiten gelten<br />
grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte. Regelungen zu den Arbeitszeitkonten<br />
(z.B. Kontenrahmen) gelten anteilig entsprechend dem Verhältnis der individuellen<br />
durchschnittlichen Wochenarbeitszeit zur durchschnittlichen Wochenarbeitszeit<br />
einer / eines vollbeschäftigten Mitarbeiterin / Mitarbeiters.<br />
Die Anzahl freier halber oder ganzer Tage richtet sich nach der Verteilung der<br />
jeweiligen individuellen Wochenarbeitszeit auf die regelmäßigen Arbeitstage.<br />
' 9 Ausscheiden<br />
(1) Grundsätzlich sind Arbeitszeitkonten beim Ausscheiden aus dem Dienst bei der<br />
Stadt Karlsruhe auszugleichen. Soweit Arbeitszeitguthaben nicht durch entsprechende<br />
Freizeitgewährung ausgeglichen werden können, sind sie zu vergüten.<br />
Arbeitszeitschulden sind mit Urlaubsansprüchen zu verrechnen oder<br />
durch entsprechende Kürzung der Vergütung / Entlohnung / Besoldung abzugelten.<br />
(2) Bei Dienststellenwechsel innerhalb der Stadt Karlsruhe oder zu einem Eigenbetrieb,<br />
Eigengesellschaft u.ä. hat ein Ausgleich in der abgebenden Organisationseinheit<br />
zu erfolgen.<br />
' 10 Überstunden<br />
Überstunden sind grundsätzlich zu vermeiden. Soweit dennoch notwendig, sind<br />
sie schriftlich durch den Dienstvorgesetzten anzuordnen. Soweit eine kurzfristige<br />
Anordnung erforderlich ist, kann die schriftliche Bestätigung nachträglich<br />
erfolgen. Ohne besondere Anordnung im Arbeitszeitrahmen geleistete Arbeitszeit<br />
wird als nichtzuschlagspflichtige Mehrarbeit über das Arbeitszeitkonto abgerechnet.<br />
Für den Ausgleich von Überstunden gelten die jeweiligen tariflichen und gesetzlichen<br />
Festlegungen.<br />
Teil III: Arbeitszeiterfassung<br />
' 11 Zweck und Arten der Arbeitszeiterfassung<br />
(1) Die Arbeitszeiterfassung dient dem Zweck eines ordnungsgemäßen Nachweises<br />
der geleisteten Arbeitszeit.<br />
Seite 8
Die Dokumentation umfaßt mindestens Zeitpunkt des Beginns und Ende der<br />
täglichen Arbeitszeit, Pausenzeiten und sonstige Abwesenheitszeiten (Urlaub,<br />
Krankheit, Dienstgänge/Dienstreisen, private Abwesenheit). Ausnahmen von<br />
der Dokumentationspflicht können durch die/den Dienststellenleiter/-in zugelassen<br />
werden.<br />
(2) Die Arbeitszeiterfassung erfolgt<br />
- durch manuelle Dokumentation (' 12) oder<br />
- automatisiert durch ein stadtweit einheitliches System (' 13).<br />
Das Ziel ist eine flächendeckende automatisierte Arbeitszeiterfassung nach<br />
einheitlichen Grundsätzen für alle städtischen Dienststellen, soweit dies im Einzelfall<br />
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar ist. Sonstige Verfahren<br />
einer Dokumentation der Arbeitszeit sind mit dem Personalamt abzustimmen.<br />
' 12 Grundsätze einer manuellen Arbeitszeiterfassung<br />
Eine manuelle Dokumentation der Arbeitszeit erfolgt durch Lohnbucheintrag<br />
der Dienststelle oder Selbstaufschrieb der Beschäftigten. Selbstaufschriebe<br />
orientieren sich an einheitlichen, durch das Personalamt festgelegten Grundsätzen.<br />
' 13 Grundsätze einer automatisierten Arbeitszeiterfassung<br />
(1) Ein automatisiertes Arbeitszeiterfassungssystem ist grundsätzlich dazu geeignet,<br />
personenbezogene Daten zu verarbeiten und zu speichern. Die Verarbeitung<br />
und Speicherung personenbezogener Daten darf nur in dem durch diese<br />
Dienstvereinbarung festgelegten Umfang erfolgen.<br />
(2) Die Erfassung durch ein automatisiertes System erfolgt grundsätzlich im Eingangsbereich<br />
der Arbeitsstelle. Andere Standorte sind unter wirtschaftlichen<br />
Gesichtpunkten denkbar, eine Nutzung kann nach vorheriger Abstimmung mit<br />
der örtlichen Personalvertretung erfolgen.<br />
Die Bedienung des nächstgelegenen Lesegerätes ist von jedem Beschäftigten<br />
mit einer persönlichen Ausweiskarte eigenhändig bei Betreten und Verlassen<br />
der Arbeitsstelle vorzunehmen. Die Dokumentation und Abrechnung erfolgt<br />
minutengenau.<br />
(3) Die Grundsätze für die in einem für die Stadtverwaltung einheitlichen Arbeitszeiterfassungssystem<br />
gespeicherten und zu verarbeitenden Daten (Art und<br />
Umfang, Ausgabedaten), die Systembeschreibung (Systembestandteile und<br />
Standort, Programmsystem) und die Regelungen zum Datenschutz (Regelungen<br />
zum Systembetrieb, Zugriffsberechtigungen, Datensicherungkonzept) sind<br />
anhand der konkreten Systemeigenschaften darzustellen und als Systemfreigabe<br />
durch die Gesamtpersonalvertretung gegenzuzeichnen. Die Systemfrei-<br />
Seite 9
gabe wird automatisch Bestandteil dieser Dienstvereinbarung.<br />
(4) Die Datenverwaltung wird von den jeweiligen Dienststellen in eigener Zuständigkeit<br />
wahrgenommen. Die Dienststellen haben ausschließlich auf den Datenbestand<br />
der Beschäftigten ihres unmittelbaren Zuständigkeitsbereiches Zugriff.<br />
Bei Dienststellenwechsel erfolgt eine Datenweitergabe von der abgebenden<br />
zur aufnehmenden Dienststelle.<br />
(5) Die Beschäftigten haben jederzeit das Recht, die zu Ihrer Person aktuell gespeicherten<br />
Daten einzusehen bzw. auf Anforderung einen entsprechenden<br />
Nachweis zu erhalten. Über die Eingabegeräte sind die aktuellen Zeit- und Urlaubssalden<br />
jederzeit abrufbar.<br />
' 14 Abrechnung der Arbeitszeitkonten<br />
(1) Arbeitszeitkonten sind monatlich abzurechnen. Der Kontenbereich ist aufzusummieren,<br />
Arbeitszeitschulden sind mit dem Überstundenkonto zu verrechnen (vergl. ' 15<br />
Abs. 2 und 3 dieser Dienstvereinbarung). Die den zulässigen Kontenrahmen<br />
übersteigenden Zeitanteile verfallen.<br />
(2) Arbeitszeitkonten sind nach der Abrechnung wie folgt vorzulegen:<br />
Konten innerhalb der Grünphase: alle 2 Monate an unmittelbaren Vorgesetzten.<br />
Konten innerhalb der Gelbphase: monatlich an unmittelbaren Vorgesetzten.<br />
Konten in der Rotphase: monatlich an Dienststellenleitung bzw. der von dort<br />
beauftragten Stelle mit der gleichzeitigen Verpflichtung zur Vereinbarung von<br />
Ausgleichsmaßnahmen. Dienstvorgesetzte haben jederzeit die Möglichkeit, die<br />
Kontenstände der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Bereiches einzusehen.<br />
' 15 Behandlung von Überstunden<br />
(1) Überstunden sind grundsätzlich durch entsprechenden Freizeitausgleich abzubauen.<br />
Zeitzuschläge werden jeweils zum Monatsende abgerechnet. Überstundenkontingente,<br />
die nach Verrechnung der Arbeitszeitkonten zum Monatsende<br />
das Kontingent von 30 Stunden übersteigen, sind der Dienststellenleitung oder<br />
der von dort beauftragten Stelle vorzulegen.<br />
(2) Bei manueller Arbeitszeiterfassung wird ein Freizeitausgleich aus Überstunden dem<br />
Überstundenkonto direkt in Abzug gebracht. Der Freizeitausgleich ist nachzuweisen.<br />
Die im Kontenbereich nach Abrechnung ausgewiesenen Arbeitszeitschulden<br />
werden mit Überstundenguthaben ausgeglichen.<br />
(3) Bei automatisierter Arbeitszeiterfassung kann der Freizeitausgleich für Überstunden<br />
auch ohne schriftliche Anzeige in Abstimmung mit dem unmittelbaren<br />
Dienstvorgesetzten über den Kontenbereich erfolgen. Das Überstundenkonto<br />
wird zum Monatsende vor Abrechnung des Kontenbereiches mit bestehenden<br />
Arbeitszeitschulden verrechnet. Dabei werden Arbeitszeitschulden mit Überstundenguthaben<br />
ausgeglichen.<br />
Seite 10
' 16 Aufbewahrungsfristen<br />
Alle Daten in Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung sind nach einer Aufbewahrungsfrist<br />
von zwei Jahren ordnungsgemäß zu vernichten bzw. zu löschen.<br />
Die Vernichtung bzw. Löschung ist zu dokumentieren.<br />
' 17 Schnittstellen<br />
Für den Bereich der automatisierten Arbeitszeiterfassung ist eine Schnittstelle<br />
zum landeseinheitlichen Verfahren Personalwesen (insbesondere Lohn und Gehalt)<br />
zur Ablösung der bisherigen manuellen Doppelerfassung vorzusehen. Art<br />
und Umfang einer automatisierten Datenweitergabe, Datenschutz- und Datensicherungskonzeption<br />
werden im Rahmen der konkreten Systemfreigabe zu regeln<br />
sein (vergl. ' 13). Sie werden damit ebenfalls unmittelbarer Bestandteil dieser<br />
Dienstvereinbarung.<br />
Für andere Schnittstellen ist im konkreten Einzelfall über ein entsprechendes<br />
Freigabeverfahren die Zustimmung der Gesamtpersonalvertretung einzuholen.<br />
' 18 Mißbrauch<br />
Teil IV: Schlußbestimmungen<br />
Der Mißbrauch der Regelungen dieser Dienstvereinbarung oder hierauf aufbauender<br />
örtlicher Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung oder zur Arbeitszeiterfassung<br />
ist eine Verletzung der Pflichten aus dem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis<br />
und wird entsprechend geahndet.<br />
' 19 Inkrafttreten<br />
Diese Dienstvereinbarung tritt am Tage nach ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie<br />
kann ganz oder teilweise frühestens nach Ablauf eines Jahres seit Inkrafttreten<br />
mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Bis zum<br />
Abschluß einer neuen Vereinbarung gelten die hiermit festgelegten Regelungen<br />
weiter. Einvernehmliche Änderungen sind jederzeit möglich.<br />
Karlsruhe, den 19.09.97<br />
Stadt Karlsruhe Gesamtpersonalrat<br />
gez. gez.<br />
Dr. Elmar Kolb Karl-Heinz Baier<br />
Erster Bürgermeister Vorsitzender<br />
Seite 11
Anhang IX
Schön-/ Schlechtwetterregelung Seite 1<br />
Schön-/ Schlechtwetterregelung bei einer Faktorisierung von 30%:<br />
Abfeierzeit in Abfeierzeit in<br />
Stunden<br />
Minuten<br />
Anteil<br />
AG 30%<br />
Anteil AG in<br />
Minuten<br />
Anteil<br />
AN 70%<br />
Anteil AN in<br />
Minuten<br />
1,0 60 0,30 18 0,70 42<br />
1,5 90 0,45 27 1,05 63<br />
2,0 120 0,60 36 1,40 84<br />
2,5 150 0,75 45 1,75 105<br />
3,0 180 0,90 54 2,10 126<br />
3,5 210 1,05 63 2,45 147<br />
4,0 240 1,20 72 2,80 168<br />
4,5 270 1,35 81 3,15 189<br />
5,0 300 1,50 90 3,50 210<br />
5,5 330 1,65 99 3,85 231<br />
6,0 360 1,80 108 4,20 252<br />
6,5 390 1,95 117 4,55 273<br />
7,0 420 2,10 126 4,90 294<br />
7,5 450 2,25 135 5,25 315<br />
8,0 480 2,40 144 5,60 336<br />
8,5 510 2,55 153 5,95 357<br />
9,0 540 2,70 162 6,30 378<br />
Tabelle: Berechnung der Faktorisierung von 30%